DE10329945A1 - Bildelement - Google Patents
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Abstract
Ein Bildelement zur Applikation an Wänden, Türen oder sonstigen Flächen, mit einem flächigen Informationsträger und einer darauf aufgebrachten Bildinformation, ist dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger zwei voneinander unabhängige, unmittelbar aneinander positionierbare und sich zu dem Bildelement ergänzende Flächenteile (1, 2) umfasst und dass das eine Flächenteil (1) einen Vordergrund (3) im Sinne einer Überdeckung, Abdeckung etc. und das andere Flächenteil (2) einen Hintergrund (4) im Sinne eines hinter oder unter dem Vordergrund (3) befindlichen Untergrunds in illusionsmalerischer Qualität zeigen, wobei durch das Zusammenwirken beider Flächenteile (1, 2) der Eindruck entsteht, der Vordergrund (3) gebe den Blick auf den Hintergrund (4) durch Lösen, Entfernen, Öffnen oder dgl. frei.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Bildelement zur Applikation an Wänden, Türen oder an sonstigen Flächen, mit einem flächigen Informationsträger und einer darauf aufgebrachten Bildinformation.
- Bildelemente zur Applikation an Wänden, Türen oder an sonstigen Flächen sind seit langen in den unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt. So sind Poster nichts anderes als flächige Informationsträger, auf denen Bild- und/oder Schriftinformationen mit unterschiedlichsten Motiven aufgebracht sind. Letztendlich handelt es sich bei einem Poster um ein Massenprodukt, welches nicht selten ein bekanntes Motiv zeigt und welches in großer Auflage hergestellt bzw. vervielfältigt ist.
- Des Weiteren ist aus der Praxis auch bereits die so genannte Illusionsmalerei bekannt, die sehr häufig in privaten Schwimmbadbereichen Anwendung findet. Durch die Illusionsmalerei werden auf optische Weise Illusionen vermittelt, insbesondere auch räumliche Situationen. Illusionsmalerei lässt sich mit unterschiedlichen Motiven realisieren und wird bislang ähnlich der Kirchenmalerei unmittelbar auf ortsfesten Untergründen, so beispielsweise unmittelbar auf eine Wand, aufgebracht. Im Gegensatz zu dem Massenartikel Poster ist die Illusionsmalerei aufwendig und als Individualwerk entsprechend dem zu betreibenden Aufwand teuer.
- Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Bildelement zur Applikation an Wänden, Türen oder an sonstigen Flächen, mit einem flächigen Informationsträger und einer darauf aufgebrachten Bildinformation, derart auszugestalten und weiterzubilden, dass mit einfachen technischen Mitteln der Eindruck einer Illusion im Sinne der Illusionsmalerei vermittelbar ist, wobei das Bildelement als Massenprodukt herstellbar und einfach zu handhaben bzw. zu applizieren sein soll.
- Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach ist ein gattungsbildendes Bildelement dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger zwei voneinander unabhängige, unmittelbar aneinander positionierbare und sich zu dem Bildelement ergänzende Flächenteile umfasst und dass das eine Flächenteil einen Vordergrund im Sinne einer Überdeckung, Abdeckung, etc. und das andere Flächenteil einen Hintergrund im Sinne eines hinter oder unter dem Vordergrund befindlichen Untergrunds in illusi onsmalerischer Qualität zeigen, wobei durch das Zusammenwirken beider Flächenteile der Eindruck entsteht, der Vordergrund gebe den Blick auf den Hintergrund durch Lösen, Entfernen, Öffnen oder dgl. frei.
- Erfindungsgemäß ist zunächst einmal erkannt worden, dass der Informationsträger zwei voneinander unabhängige, unmittelbar aneinander positionierbare und sich zu dem Bildelement ergänzende Flächenteile umfasst und dass das eine Flächenteil einen Vordergrund im Sinne einer Überdeckung, Abdeckung, etc. und das andere Flächenteil einen Hintergrund im Sinne eines hinter oder unter dem Vordergrund befindlichen Untergrunds in illusionsmalerischer Qualität zeigt, wobei durch das Zusammenwirken beider Flächenteile der Eindruck entsteht, der Vordergrund gebe den Blick auf den Hintergrund durch Lösen, Entfernen, Öffnen oder dgl. frei.
- Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass man durch Kombination zweier voneinander unabhängiger Informationsträger einen ganz besonderen Effekt erzielen kann, wobei die Informationsträger unmittelbar aneinander positionierbar sind. Mit anderen Worten weisen die Informationsträger eine solche Form auf, dass man sie unmittelbar aneinander angrenzend positionieren kann, so beispielsweise entlang einer gemeinsamen Trennlinie, Kante oder dergleichen.
- An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich das Bildelement auch aus mehreren Informationsträgern zusammensetzen kann, wobei nachfolgend der Einfachheit halber lediglich von zwei Flächenteilen die Rede ist.
- Jedenfalls ergänzen sich die beiden Flächenteile zu dem Bildelement, wobei das eine Flächenteil den Vordergrund im Sinne einer Überdeckung, Abdeckung, etc. und das andere Flächenteil den Hintergrund im Sinne eines hinter oder unter dem Vordergrund befindlichen Untergrunds zeigt. Die Informationen bzw. Motive sind in illusionsmalerischer Qualität aufgebracht, wobei hier wesentlich ist, dass sich die beiden Flächenteile sowohl in körperlicher Hinsicht als auch in Bezug auf die aufgebrachte Bildinformation zu dem Bildelement ergänzen. Durch Zusammenwirken beider Flächenteile entsteht der Eindruck, der Vordergrund gebe den Blick auf den Hintergrund durch Lösen, Entfernen, Öffnen oder dergleichen frei.
- In technischer Hinsicht ist hier wesentlich, dass in erfindungsgemäßer Weise ein Bildelement geschaffen ist, welches sich aus mindestens zwei Flächenteilen zusammensetzt, wobei jedem der Flächenteile eine andere Bildinformation zugeordnet ist. In Kombination ergibt sich aus den Flächenteilen heraus und aus der dortigen Bildinformation das gesamte Bildelement mit dem illusionsmalerischen Eindruck.
- Im einfachsten Falle handelt es sich bei den Flächenteilen um jeweils einen Papierbogen, der entsprechend ausgeschnitten, gestanzt oder sonst wie geformt bzw. konturiert ist. Herkömmliches Papier, Karton aber auch Folie kommen als Flächenteil in Frage. Des Weiteren ist es möglich, dass die Flächenteile – unabhängig von der sonstigen Bildinformation – eine Prägung aufweisen, wodurch der räumliche Effekt begünstigt ist.
- In besonders raffinierter Weise ist eines der Flächenteile zumindest geringfügig dicker als das andere Flächenteil ausgebildet, um nämlich beispielsweise im Übergangsbereich die Darstellung eines Schattens, einer Stufe, etc. zu begünstigen. So könnte das den Vordergrund tragende Flächenteil zumindest geringfügig dicker als das den Hintergrund tragende Flächenteil sein, so dass der Übergang zwischen den Flächenteilen eine zumindest kleine Stufe zur Begünstigung des räumlichen Eindrucks im Rahmen der Illusionsmalerei hat.
- Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn zumindest eines der Flächenteile die Form der Bildinformation bzw. des durch die Bildinformation vorgegebenen Motivs hat oder diese zumindest unterstützt. Zeigt eines der Flächenteile beispielsweise eine aufgerollte Tapete, so könnte dieses Flächenteil entsprechend der sich insoweit ergebenen gerollten Form zugeschnitten sein. Auf konkrete Ausgestaltungsmöglichkeiten wird später noch Bezug genommen.
- Aufgrund der Zwei- oder Mehrteiligkeit des Bildelements in Form der sich ergänzenden Flächenteile ergibt sich ein ganz besonderer Vorteil dahingehend, das Flächenteile gleicher Form, jedoch mit unterschiedlichem Vordergrund oder Hintergrund, gegeneinander austauschbar und untereinander kombinierbar sind. So könnte das den Hintergrund zeigende Flächenteil den Putz einer Wand bei abgelöster Tapete darstellen. Durch Austausch könnte sich die Tapete von einer Wand fläche ablösen, deren Putz teilweise zerstört ist und Mauersteine erkennen lässt. Ebenso könnte sich durch Austausch des den Hintergrund darstellenden Flächenteils ein antikes oder rustikales Mauerwerk einsetzen lassen. Beliebige Kombinationen sind möglich, vor allem aber auch Kombinationen, die nicht unbedingt der Realität entsprechen. Der Fantasie sind hier keine Grenzen gesetzt.
- Ein weiterer Vorteil ergibt sich dadurch, dass zumindest eines der Flächenteile zwei rechtwinklig zueinander verlaufende Außenkanten hat. Im Falle einer solchen Ausgestaltung lässt sich das Flächenteil in Wandecken, Türecken oder sonstige Ecken gegenüber Einrichtungsgegenständen oder dergleichen positionieren, was gerade im Falle einer sich lösenden Tapete die Illusion verstärkt. Entsprechende Applikationen in Eckbereichen sind besonders illusionsvermittelnd und insoweit zu bevorzugen.
- Ebenso ist es denkbar, dass die Flächenteile auf der Rückseite zumindest bereichsweise einen selbstklebenden Film oder eine selbstklebende Schicht tragen, so dass sich die Teile leicht applizieren und zu dem Bildelement kombinieren lassen. Ebenso ist es denkbar, gerade bei Anwendung auf einer Rauhfasertapete, gesonderte Klebeecken oder sonstige adhäsiv wirkende Materialien zum Anbringen zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Flächenelemente mittels Tapetenkleister irreversibel aufzubringen.
- Wie bereits zuvor erwähnt, könnte das den Vordergrund tragende Flächenteil eine sich lösende, sich von der Wand zumindest teilweise abrollende Tapete und das den Hintergrund tragenden Flächenteil eine Wand mit Putz, mit aufgeklebter Zeitung, ein Mauerwerk oder Kombinationen davon zeigen. Die Darstellung ist im Sinne einer Illusionsmalerei realisiert, so dass dem Betrachter eine nicht reale Situation suggeriert wird.
- Die sich abrollende Tapete könnte eine strukturierte oder mit Motiven und/oder mit Farbe versehene, durch das Abrollen nach vorne gekehrte Rückseite aufweisen. Dadurch könnte der trügerischer Eindruck vermittelt werden, die sich abrollende Tapete weise auf der Rückseite eine edlere und insoweit wertvollere Oberfläche als auf der Vorderseite auf, was mit illusionsmalerischen Mitteln darstellbar ist.
- Alternativ zu dem vorstehend geschilderten Ausführungsbeispiel könnte das den Vordergrund darstellende Flächenteil einen sich öffnenden und den Blick auf den Hintergrund freigebenden Reisverschluss zeigen. So könnte sich ein wie auch immer gestalteter Vordergrund mittels Reisverschluss zu beiden Seiten hin öffnen und den Blick auf den Hintergrund frei geben, der nicht nur im Konkreten einen Hintergrund sondern beispielsweise auch ein Landschaftsmotiv oder dergleichen zeigen könnte. So wird jedenfalls der Eindruck vermittelt, durch Öffnen des den Vordergrund bildenden Flächenteils werde der Blick auf das den Hintergrund zeigende Flächenteil frei, wobei auch hier beliebige Kombinationen beider Flächenteile mit unterschiedlichen Motiven möglich sind. Die Technizität ist in der konkreten Ausgestaltung und Kombinierbarkeit unterschiedlicher Flächenteile zu sehen.
- Die auf den Flächenteilen aufgebrachten Bildinformationen lassen sich mittels konventioneller Maltechniken aber auch mittels Airbrush aufbringen. Wesentlich ist dabei, dass auf illusionsmalerischer Weise ein möglichst dreidimensionaler Eindruck vermittelt wird. Nach Anfertigung entsprechender Vorlagen lassen sich die Bildinformationen drucktechnisch oder im einfachsten Falle auch kopiertechnisch vervielfältigen und beliebig applizieren. Damit ist eine preisgünstige Möglichkeit geschaffen, illusionsmalerische Elemente als gestalterisches Mittel zu verwenden.
- Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert.
- In der Zeichnung zeigt
die einzige Figur in einer schematischen Ansicht ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bildelements in Form einer sich von der Wand ablösenden Tapete. - Die einzige Figur zeigt lediglich beispielhaft ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bildelements, wobei sich das Bildelement aus zwei Flächenteilen
1 ,2 zusammengesetzt ist. Die beiden Flächenteile1 ,2 sind nahtlos aneinander gereiht, wobei das den Vordergrund3 definierende Flächenteil1 zumindest geringfügig dicker ist als das den Hintergrund4 definierenden Flächenteil2 . - In der einzigen Figur ist angedeutet, dass der Vordergrund
3 eine sich von der Wand ablösende und sich teilweise aufrollende Tapete5 zeigt. Die Trennlinie6 zwischen dem im Vordergrund3 zeigenden Flächenteil1 und dem den Hintergrund4 zeigenden Flächenteil2 begünstigt die Bildung eines Schattens, zumal das Flächenteil1 dicker ausgeführt ist als das Flächenteil2 . - Als Hintergrund
4 ist eine verputzte Wand7 erkennbar, die von der sich abrollenden Tapete5 freigegeben wird. - Schließlich sei angemerkt, dass zumindest eines der Flächenteile in diesem Falle das Flächenteil
2 , mit dem Hintergrund4 , mit zwei Kanten einen rechten Winkel bildet, so dass sich das Bildelement in Idealer Weise in einer Wandecke anordnen lässt. Der sich dabei ergebende Eindruck einer sich lösenden und dabei abrollenden Tapete wird dadurch abermals begünstigt. - Zur Vermeidung von Widerholungen sei ansonsten auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
- Schließlich sei angemerkt, dass das vorstehend geschilderte Ausführungsbeispiel lediglich den Charakter der beanspruchten Lehre erläutert, diesen jedoch nicht auf das vorstehende Beispiel einschränkt.
Claims (13)
- Bildelement zur Applikation an Wänden, Türen oder an 'sonstigen Flächen, mit einem flächigen Informationsträger und einer darauf aufgebrachten Bildinformation, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger zwei voneinander unabhängige, unmittelbar aneinander positionierbare und sich zu dem Bildelement ergänzende Flächenteile (
1 ,2 ) umfasst und dass das eine Flächenteil (1 ) einen Vordergrund (3 ) im Sinne einer Überdeckung, Abdeckung, etc. und das andere Flächenteil (2 ) einen Hintergrund (4 ) im Sinne eines hinter oder unter dem Vordergrund (3 ) befindlichen Untergrunds in illusionsmalerischer Qualität zeigen, wobei durch das Zusammenwirken beider Flächenteile (1 ,2 ) der Eindruck entsteht, der Vordergrund (3 ) gebe den Blick auf den Hintergrund (4 ) durch Lösen, Entfernen, Öffnen oder dgl. frei. - Bildelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenteile (
1 ,2 ) aus Folie, Papier oder Karton hergestellt sind. - Bildelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das den Vordergrund (
3 ) tragende Flächenteil (1 ) zumindest geringfügig dicker als das den Hintergrund (4 ) tragende Flächenteil (2 ) ist, so dass der Übergang zwischen den Flächenteilen (1 ,2 ) eine zumindest kleine Stufe aufweist. - Bildelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Flächenteile (
1 ,2 ) die Form der Bildinformation bzw. des durch die Bildinformation vorgegebenen Motivs hat oder diese zumindest unterstützt. - Bildelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass Flächenteile (
1 ,2 ) gleicher Form mit unterschiedlichem Vordergrund (3 ) oder Hintergrund (4 ) gegeneinander austauschbar und untereinander kombinierbar sind. - Bildelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eines der Flächenteile (
1 ,2 ) zwei rechtwinkelig zueinander verlaufende Außenkanten hat. - Bildelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenteile (
1 ,2 ) auf der Rückseite zumindest bereichsweise einen selbstklebenden Film oder eine selbstklebende Schicht tragen. - Bildelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das den Vordergrund (
3 ) tragende Flächenteil (1 ) eine sich lösende, sich von der Wand zumindest teilweise abrollende Tapete (5 ) und das den Hintergrund (4 ) tragende Flächenteil (2 ) eine Wand (7 ) mit Putz, mit aufgeklebter Zeitung, ein Mauerwerk oder Kombinationen davon zeigen. - Bildelement nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die sich abrollende Tapete (
5 ) eine strukturierte oder mit Motiven und/oder mit Farbe versehene, durch das Abrollen nach vorne gekehrte Rückseite hat. - Bildelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das den Vordergrund (
3 ) darstellende Flächenteil (1 ) einen sich öffnenden und den Blick auf den Hintergrund freigebenden Reißverschluß zeigt. - Bildelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildinformationen mittels konventioneller Maltechniken erzeugt sind.
- Bildelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildinformationen mittels Airbrush erzeugt sind.
- Bildelement nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildinformationen drucktechnisch oder kopiertechnisch vervielfältigt sind.
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Citations (2)
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Patent Citations (2)
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| Jörg Müller: Das Buch im Buch, Copyright 2001 (insgesamt 4 DIN A4-Kopien)-Kopien)-Titelseite Verlag Sauerländer Aarau und Frankfurt am Main, Stefania u. Dominic Perring: Gestern u. Heute, ein Streifzug durch historische Stätten, Copyright 1998, Titelseite u. Seite 19 (insges. 5 (insges. 5 DIN A4-Kopien) Könnemann Verlagsgesellschaft m. b.H., Bonner Str. 126, 50968 Köln |
| Jörg Müller: Das Buch im Buch, Copyright 2001 (insgesamt 4 DIN A4-Kopien)-Kopien)-Titelseite Verlag Sauerländer Aarau und Frankfurt am Main, Stefania u. Dominic Perring: Gestern u. Heute, einStreifzug durch historische Stätten, Copyright 1998, Titelseite u. Seite 19 (insges. 5 (insges. 5 DIN A4-Kopien) Könnemann Verlagsgesellschaft m. b.H., Bonner Str. 126, 50968 Köln * |
| Kopie eines Plakates Jesus Jeans 1976 "Thou shalt not have any other jeans but me". * |
| Verlag History u. Haraldry Ltd. U.K. Karte für beliebige Anlässe Nr. Ref: DO6 Copyright 1999 * |
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