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Die Erfindung betrifft Mosaike aus Plättchen aus Kunststoff, die für eine Verwendung im Innen- und Außenbereich geeignet sind, sowie Verfahren zu ihrer Herstellung, wie es gattungsgemäß in der
DE 1 761 539 U beschrieben ist. Weiterhin betrifft die Erfindung Baukästen zur Herstellung der Mosaike mittels der erfindungsgemäßen Verfahren.
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Mosaike sind eine beliebte und weitverbreitete Möglichkeit, Oberflächen mit einer Vielzahl von möglichen Beschaffenheiten der zu gestaltenden Untergründe individuell oder einheitlich unter Anordnung einzelner, farbiger Elemente zu gestalten. Dabei sind Verwendungen im Innenbereich, also unter Ausschluss von Witterungseinflüssen und bei geringer mechanischer Belastung einfach und aus einer Vielzahl von Materialien herstellbar.
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Solche Mosaike werden z. B. als Spiel oder Bastelsatz angeboten, wie dies beispielsweise aus den Schriften
GB 01549618 A und
GB 2065567 A bekannt ist.
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In einem Bastelsatz, wie er in der
GB 01549618 A beschrieben ist, findet sich eine in Segmente unterschiedlicher Form eingeteilte Vorlage (fortan Mosaikvorlage) und eine Anzahl verschiedenfarbiger Materialien. Jede Form eines Segmentes repräsentiert eines dieser Materialien. Mit Hilfe einer Schablone kann der Benutzer die entsprechenden Formen aus dem jeweiligen Material ausschneiden und anschließend auf die Mosaikvorlage aufkleben.
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Ähnlich gestaltet ist ein in der Schrift
GB 2065567 A beschriebener Bastelsatz. Auf einer Mosaikvorlage ist ein in Segmente unterteiltes Bild vorhanden, wobei jedem Segment ein Symbol in Form einer Zahl zugeordnet ist. Jedes Symbol repräsentiert eine Form und eine Farbe eines auf das Segment aufzuklebenden Elementes. Dabei können sich benachbarte Elemente auch überlappen.
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Eine Überlappung von Elementen wird auch in einem Bastelsatz gemäß der Schrift
US 2004/0163750 A1 eingesetzt, um farbige Übergänge und optische Effekte wie Schattierungen zu erzielen. Die verwendeten Elemente sind dabei alle gleichgroß und werden anhand von einzelnen Segmenten einer Mosaikvorlage ausgewählt und auf vorgegebene Markierungen aufgeklebt.
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Die durch einen Benutzer hergestellten Mosaike werden dann in der Regel im privaten Umfeld verwendet. Sollen die Mosaike nicht nur im Innenbereich Verwendung finden, sondern auch im Außenbereich, müssen die verwendeten Materialien entsprechend widerstandsfähig sein.
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Solch eine Lösung ist aus der Schrift
DE 11 2004 000 710 T5 bekannt. Es werden Mosaikdekormaterialien (Marmorstücke) mittels eines Klebstoffes auf einer Grundplatte fixiert. Die so hergestellte Mosaikplatte kann dauerhaft im Innen- wie im Außenbereich verwendet werden.
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Weiterhin ist eine Setzmethode vorbekannt, bei der Mosaiksteine aus Keramik entsprechend einer Vorlage auf einer klebenden Folie angeordnet und anschließend mit einer den Mosaiksteinen gemeinsamen Schicht eines Klebstoffs in ihrer Lage zueinander fixiert werden (www.zillmann-mosaik.de; Stand 12.11.2009). Mit dieser Methode hergestellte Mosaike können aufgrund der mangelnden Flexibilität der Mosaiksteine nur sehr bedingt für die dekorative Gestaltung von Freiformen verwendet werden. Mosaike, die aus mineralischen Elementen wie Keramiken, Steinen und dergleichen zusammengesetzt sind, weisen materialbedingt eine Dicke und Inflexibilität auf, die eine Verwendung auf stark gebogenen Oberflächen und dreidimensionalen Freiformen aus technischen und optischen Gründen nicht oder jedenfalls nur sehr bedingt zulässt.
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In der Gebrauchsmusterschrift
DE 1 761 539 U wird die Herstellung von Mosaiken aus regelmäßig geformten, verschieden farbigen Plättchen aus Kunststoff offenbart. Diese werden auf eine flexible Trägerfolie aus Kunststoff geklebt. Das fertige Mosaik wird dann zusammen mit der Trägerfolie als Platte auf einen zu gestattenden Untergrund im Innen- oder Außenbereich aufgeklebt. Die Plättchen werden so aufgeklebt, dass über einer Platte gleichmäßige Fugenbreiten zwischen den einzelnen Plättchen erzielt werden. Die Einhaltung gleicher Fugenbreiten ist Voraussetzung, um eine Vielzahl solcher Platten so aneinander legen zu können, dass der Eindruck einer gleichmäßig zusammenhängenden Mosaikfläche entsteht.
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Alle beschriebenen Mosaike werden unter Verwendung haftvermittelnder Stoffe auf einen Untergrund aufgebracht, wobei sich die Mosaike nicht ohne Beschädigung oder gar Zerstörung dieser und/oder des Untergrundes wieder entfernen lassen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Möglichkeit aufzuzeigen, durch die mittels eines Mosaiks verschiedenste Untergründe graphisch gestaltet werden können, wobei die Gestaltung individuell erfolgen und das Mosaik dauerhaft, aber reversibel, aufgebracht werden kann und sich das Mosaik zudem für den Innen- wie den Außenbereich eignet.
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Die Aufgabe wird mit einem ersten Verfahren zur Herstellung eines Mosaiks, zusammengesetzt aus einer Vielzahl von Plättchen aus Kunststoff, bei dem Plättchen mit einer regelmäßigen Form und in verschiedenen Farben auf eine Trägerfolie aus Kunststoff geklebt werden, gelöst, welches durch folgende Verfahrensschritte gekennzeichnet ist: a) zur Verfügung stellen einer Mosaikvorlage, auf der in einer matrixförmigen Anordnung von Zeilen und Spalten angeordnete regelmäßige Flächen dargestellt sind und innerhalb wenigstens einiger der Flächen jeweils ein Symbol dargestellt ist, welches für eine bestimmte Farbe steht; b) Fixieren der Trägerfolie auf der Mosaikvorlage, wobei die Trägerfolie transparent ist; c) zur Verfügung stellen einer Anzahl von Plättchen aus Kunststofffolien unterschiedlicher Farben, die eine gleiche Form und Größe wie die Flächen der Mosaikvorlage aufweisen, in denen ein Symbol dargestellt ist, und die auf einer ihrer Seiten mit Klebstoff beschichtet sind, wobei der Klebstoff so gewählt ist, dass die Plättchen an der Trägerfolie mit einer Haftkraft gehalten werden und d) Aufkleben der Plättchen mit der mit Klebstoff versehenen Seite auf die Trägerfolie, wobei die Plättchen jeweils mit einer Fläche in Deckung gebracht werden, deren Farbe dem der Fläche zugeordneten Symbol entspricht.
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Die Abstände zwischen den einzelnen Zeilen bzw. zwischen den einzelnen Spalten der Matrix werden entsprechend einer angestrebten Auflösung des zu erstellenden Bildes gewählt, wobei als Bild hier jedwede gewollte Anordnung von Bildpunkten bezeichnet wird. Durch die matrixförmige Anordnung der Zeilen und Spalten wird die Mosaikvorlage in vorzugsweise gleichgroße Matrixbereiche unterteilt, in denen mittig die Flächen dargestellt sind. Die Flächen sind nicht größer, vorzugsweise aber kleiner als die Matrixbereiche.
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Als Farbe wird im Folgenden jedwede Farbgebung, wie z. B. reine oder Mischfarben, Muster, Kontraste oder Farbverläufe, verstanden.
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Die Darstellung der Flächen erfolgt so, dass die Umgrenzung der Flache auch noch durch die Trägerfolie hindurch gut erkannt werden kann. Die Flächen können beispielsweise aufgedruckt sein.
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Die Symbole werden visuell wahrnehmbar auf den Oberflächen der jeweiligen Flächen dargestellt. Als Symbole im Sinne der Erfindung können dabei jegliche graphische Zeichen, Kontraste oder farbige Markierungen, sowie Kombinationen dieser verwendet werden.
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Die flächige, transparente Trägerfolie wird vorzugsweise ohne Luftspalt auf die Mosaikvorlage aufgelegt, wobei hier unter „transparent” jeder Grad an Transparenz verstanden wird, bei dem sichtbares Licht durch die Trägerfolie fällt und ein eindeutiges Erkennen der Flächen und der Symbole durch eine auf die Mosaikvorlage aufgelegte Trägerfolie möglich ist.
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Die Trägerfolie wird in einer geeigneten Weise in ihrer Lage relativ zur Vorlage lösbar fixiert. Eine Fixierung kann durch zwischen Mosaikvorlage und Trägerfolie bestehende Kohäsionskräfte oder durch das Aufbringen externer Haltekräfte bewirkt werden.
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Die Plättchen sind aus einem flächigen Rohmaterial, z. B. einer Kunststofffolie, herausgearbeitet. Dies kann maschinell oder manuell unter Nutzung von Werkzeugen geschehen. Die Plättchen können verschiedene Beschaffenheiten aufweisen. Plättchen mit einer bestimmten gemeinsamen Beschaffenheit (z. B. mit roter Farbe oder mit einer bestimmten Transparenz) bilden jeweils einen Plättchentyp. Die Plättchen werden in äußerst vorteilhafter Weise mit ihrer Klebeseite auf einem Substrat, im Weiteren als Depotträger bezeichnet, klebend und nach Plättchentypen geordnet zur Verfügung gestellt. Der Depotträger ist in vorteilhafter Weise so beschaffen, dass die Plättchen leicht abgelöst werden können. Es ist weiterhin äußerst vorteilhaft, wenn nicht benutzte Plättchen mit intakter Klebeseite für eine spätere Verwendung wieder auf den Depotträger aufgeklebt werden können. Ein solcher Depotträger kann beispielsweise ein beschichtetes Papier sein, wobei die Beschichtung eine nur geringe Haftkraft zwischen der Klebeseite der Plättchen und dem Depotträger bewirkt. Auf der Rückseite der Depotträger können Richtungspfeile aufgedruckt sein, durch welche die Orientierung der Plättchen kenntlich gemacht wird. Durch die Gewährleistung einer gleichsinnigen Orientierung der Plättchen auf der Trägerfolie werden unerwünschte Schattierungen innerhalb des Mosaiks vermieden.
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Die Plättchen sind auf einer Seite mit einem Klebstoff beschichtet. Die beschichtete Seite wird fortan als Klebeseite, die unbeschichtete Seite als Dekorseite bezeichnet.
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Die Haftkraft, mit der die Plättchen mit ihrer Klebeseite auf der Trägerfolie gehalten werden, ist durch die Wahl der verwendeten Materialien von Plättchen und Trägerfolie sowie des Klebers so gewählt, dass die Haltbarkeit der Plättchen auf der Trägerfolie an die erwarteten mechanischen Belastungen des fertiggestellten Mosaiks angepasst ist. So kann beispielsweise die Haftkraft so gewählt werden, dass die Reinigung des Mosaiks mit einfachen mechanischen Mitteln wie einem Tuch oder Schwamm manuell möglich ist.
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Die Plättchen werden anhand einer Zuordnungsvorschrift ausgewählt, aus der die Zuordnung der Symbole und der Plättchentypen zueinander hervorgeht. Eine solche Zuordnungsvorschrift kann beispielsweise in Form einer Tabelle gegeben sein.
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Jedes ausgewählte Plättchen wird deckungsgleich auf die entsprechende Fläche aufgelegt. Ist die Flache kleiner als der Matrixbereich, in dem die Fläche liegt, so ergibt sich nach dem Aufkleben eines Plättchens eine um das Plättchen umlaufende Fuge. Die Breite der Fuge ergibt sich aus der Differenz zwischen der Größe des Plättchens und der Größe des Matrixbereiches. Zwei benachbart angeordnete Plättchen sind folglich durch eine Fuge doppelter Breite getrennt. Durch die Wahl der Größe der Fugen kann die Transparenz des fertigen Mosaiks im Zusammenwirken mit der Transparenz der verwendeten Plättchen beeinflusst werden. Dabei erhöhen größere Fugen die Transparenz des Mosaiks, verringern jedoch die Auflösung des mit dem Mosaik dargestellten Bildes. Für eine Verwendung der Mosaike auf durchscheinenden, zu gestaltenden Untergründen, wie z. B. Fenstern, ist die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Transparenz des Mosaiks von besonderem Vorteil.
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Es ist ebenfalls möglich, dass die Plättchen größer als die Flächen sind, so dass die Flächen an allen ihren Seiten durch die Plättchen überlappend abgedeckt werden. Die Plättchen sind höchstens so groß wie ein Matrixbereich. Die Form der Plättchen kann jede beliebige regelmäßige Form sein.
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Das Mosaik wird nicht verfugt und kann auf verschiedenste zu gestaltende Untergründe reversibel aufgebracht und rückstandslos wieder entfernt werden. Es ist wiederholt verwendbar. Das Mosaik kann zudem auf zu gestaltende Untergründe verschiedenster 2- und 3-dimensionaler Form aufgebracht werden, ist wasserfest, abriebfest und witterungsbeständig. Nach Gebrauch oder z. B. bei Dekorationswechsel kann ein solches Mosaik auch zusammengerollt und dadurch platzsparend gelagert und transportiert werden. Es ist auch möglich, das Mosaik mit einer Schutzschicht wie beispielsweise einem Laminat zu überziehen. Das Mosaik ist temperaturbeständig in einem Bereich von –40°C bis +90°C. Die Erfindung kann auch durch Kinder ausgeführt werden und unterliegt hinsichtlich der möglichen Motive sowie der Form und Farbe der Plättchen keinen Einschränkungen. Das Mosaik kann durch entsprechende Formung der Trägerfolie auch in eine freistehende Form gebracht werden.
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Die Aufgabe wird weiterhin mit einem zweiten Verfahren zur Herstellung eines Mosaiks, zusammengesetzt aus einer Vielzahl von Plättchen aus Kunststoff, bei dem Plättchen mit einer regelmäßigen Form und in verschiedener Farbe auf eine Trägerfolie aus Kunststoff geklebt werden, gelöst, welches durch die folgenden Verfahrensschritte gekennzeichnet ist: a) zur Verfügung stellen einer Mosaikvorlage, auf der eine matrixförmige Anordnung von in Zeilen und Spalten angeordneten, gleichgroßen und regelmäßigen Flächen dargestellt ist und innerhalb der Flächen jeweils ein Symbol dargestellt ist, welches für eine bestimmte Farbe steht; b) Fixieren der Trägerfolie auf der Mosaikvorlage, wobei die Trägerfolie transparent ist; c) zur Verfügung stellen einer Anzahl von Plättchen aus Kunststofffolien unterschiedlicher Farben, die eine gleiche Form und mindestens die gleiche Größe wie die Flächen der Mosaikvorlage aufweisen und auf einer ihrer Seiten mit Klebstoff beschichtet sind, wobei der Klebstoff so gewählt ist, dass die Plättchen an der Trägerfolie mit einer ersten Haftkraft und die Plättchen an einem zu gestaltenden Untergrund mit einer zweiten Haftkraft gehalten werden, wobei die zweite Haftkraft größer als die erste Haftkraft ist und die beschichteten Seiten Klebeseiten der Plättchen und die unbeschichteten Seiten Dekorseiten der Plättchen sind; d) Aufkleben der Plättchen mit ihrer Klebeseite auf die Trägerfolie, wobei die Plättchen jeweils mit einer Fläche in Deckung gebracht werden, deren Farbe dem der Fläche zugeordneten Symbol entspricht; e) zur Verfügung stellen einer beschichteten Transferfolie mit einer Klebeseite, auf der ein Klebstoff aufgetragen ist, der so gewählt ist, dass die Dekorseiten der Plättchen an der Klebeseite mit einer dritten Haftkraft gehalten werden und die dritte Haftkraft größer als die erste Haftkraft, aber kleiner als die zweite Haftkraft ist; f) Auflegen der Transferfolie über die auf der Trägerfolie aufgeklebten Plättchen und Verkleben der Klebeseite der Transferfolie mit den Dekorseiten der Plättchen; g) Abziehen der Transferfolie zusammen mit den Plättchen von der Trägerfolie; h) Auflegen der Transferfolie mit der die Plättchen tragenden Seite auf den mit dem Mosaik zu gestaltenden Untergrund; i) Verkleben der Plättchen mit dem zu gestaltenden Untergrund und j) Abziehen der Transferfolie, so dass die Plättchen auf dem zu gestaltenden Untergrund verbleiben.
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Für das zweite Verfahren gilt das für das erste Verfahren Gesagte mit der Ausnahme, dass die erste bis dritte Haftkraft durch die gezielte Auswahl und Abstimmung der Materialien der Plättchen, der Trägerfolie, der Transferfolie und des Klebstoffs in einem definierten Verhältnis zueinander stehen. Diese Abstimmung ist erfindungswesentlich und kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Trägerfolie aus einem Material bestehend und/oder ein Material enthaltend und/oder mit einem Material beschichtet gewählt wird, das mit dem Klebstoff nur eine geringe erste Haftkraft entwickelt. Ferner sind die zweite und dritte Haftkraft auf einander und auf die erste Haftkraft abzustimmen, was wiederum durch die Wahl eines geeigneten Materials oder einer geeigneten Materialzusammensetzung der Plättchen, der Trägerfolie, der Transferfolie und des Klebstoffs erfolgen kann.
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Ein Vorteil des zweiten Verfahrens ist, dass das Mosaik auf einen zu gestaltenden Untergrund aufgebracht werden kann, ohne dass eine die Transparenz reduzierende Trägerfolie vorhanden ist. Zusammen mit einer entsprechend ausgewählten Transparenz und Fugenbreite der Plättchen können Mosaike erstellt werden, die eine Gestaltung von z. B. Fenstern erlauben und gleichzeitig der Blick durch das Fenster nur gering eingeschränkt wird.
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Die Anwendbarkeit des zweiten Verfahrens ergibt sich für zu gestaltende Untergründe, welche die oben ausgeführten Relationen der Haftkräfte erlauben. Die zu gestaltenden Untergründe können aus unterschiedlichsten Materialien bestehen und verschieden zwei- und dreidimensional geformt sein.
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Das erfindungsgemäße erste Verfahren kann mit Hilfe eines ersten Baukasten zur Herstellung eines Mosaiks, zusammengesetzt aus einer Vielzahl von Plättchen aus Kunststoff, durchgeführt werden, wobei der Baukasten folgenden Inhalt aufweist: a) eine Mosaikvorlage, auf der eine matrixförmige Anordnung von in Zeilen und Spalten angeordneten regelmäßigen Flächen dargestellt ist und innerhalb wenigstens einiger der Flächen jeweils ein Symbol dargestellt ist, welches für eine bestimmte Farbe steht; b) eine transparente Trägerfolie aus Kunststoff, die zum Auflegen auf die Mosaikvorlage bestimmt ist; c) Plättchen mit einer Dekorseite und einer mit Klebstoff beschichteten Klebeseite, die auf Depotträgern leicht ablösbar kleben und die eine gleiche Form und die gleiche Größe wie die Flächen der Mosaikvorlage aufweisen und in einer solchen Anzahl von unterschiedlichen Farben vorhanden sind, wie unterschiedliche Symbole auf der Mosaikvorlage dargestellt sind, um jede Fläche mit einem Plättchen mittelbar über die Trägerfolie abdecken zu können, dessen Farbe dem in der Fläche dargestellten Symbol entspricht, wobei die Klebeseite der Plättchen und die Trägerfolie miteinander mit einer Haftkraft haftend verbindbar sind.
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Die Flächen sind vorzugsweise auf die Mosaikvorlage aufgedruckt. Es ist vorteilhaft, wenn die einzelnen Flächen graphisch so gekennzeichnet sind, dass nach Aufbringen eines Plättchens die jeweilige Fläche vollständig überdeckt wird.
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Ein auf der Fläche aufgebrachtes, vorzugsweise aufgedrucktes, Symbol wird vorteilhafterweise ebenfalls von einem aufgebrachten Plättchen vollständig abgedeckt. Dabei können die Plättchen auch größer als die jeweilige Fläche sein und diese an allen ihren Seiten überlappend abdecken.
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Es können Gruppen von gleichmäßigen Flächen gleicher Größe auf der Mosaikvorlage dargestellt sein. Dabei können sich die Größen der Flächen zwischen den Gruppen unterscheiden. Es ist dabei besonders vorteilhaft, wenn sich die Größen der Flächen jeder Gruppe als ganze Vielfache der Größe der Flächen, gegebenenfalls zuzüglich der Breite zwischen den Flächen eingeschlossener Fugen, einer anderen Gruppe beschreiben lassen.
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Die Trägerfolie ist aus einem transparenten Werkstoff gefertigt, wobei der Werkstoff auch farbig sein kann. Vorzugsweise besteht die Trägerfolie aus einem Polymer, vorzugsweise einem Vinylpolymer.
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Entsprechend den vorgesehenen Verwendungen des Mosaiks kann die Trägerfolie von unterschiedlicher Dicke sein, wobei ein lagerichtiges, und im Falle der Verwendung farbiger Trägerfolien auch ein farb- oder zumindest kontrastrichtiges Erkennen der Flächen und der Symbole möglich sein muss.
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Die Plättchen können verschiedene Beschaffenheiten wie unterschiedliche Farben, Materialien und/oder Oberflächenstrukturen sowie Strukturen zur Erzielung optischer Effekte wie z. B. Reflexionen aufweisen. Plättchen gleicher Beschaffenheit bilden einen Plättchentyp. Es ist vorteilhaft, wenn die Anzahl der vorhandenen unterschiedlichen Symbole auf die Anzahl der zur Verfügung gestellten Plättchentypen abgestimmt ist.
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Die Form der Plättchen ist vorzugsweise regelmäßig und symmetrisch, sie kann jedoch auch asymmetrisch sein.
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Es können weiterhin Mittel zur lösbaren Fixierung der Trägerfolie auf der Mosaikvorlage vorhanden sein. Solche Mittel können selbstklebende und ablösbare Mittel sein oder aber auch Mittel zur Aufbringung einer Spannkraft.
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Die Aufgabe wird weiterhin durch einen zweiten Baukasten gelöst, der, die für den ersten Baukasten genannten Inhalte umfasst, wobei die in dem zweiten Baukasten beinhaltete Trägerfolie so beschaffen ist, dass eine nur geringe erste Haftkraft zwischen dieser und dem Klebstoff der Klebeseite der Plättchen entsteht. Eine solche Trägerfolie kann beispielsweise mit einem die Adhäsion mit dem Klebstoff verringernden Material beschichtet sein oder aus einem solchen Material bestehen oder ein solches Material enthalten.
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Darüber hinaus ist eine Transferfolie vorhanden, die einseitig mit einem Klebstoff beschichtet ist, wobei dieser Klebstoff so beschaffen ist, dass eine dritte Haftkraft zwischen dem Klebstoff und der Dekorseite der Plättchen größer als die erste Haftkraft zwischen der Klebeseite der Plättchen und der Trägerfolie, jedoch kleiner als eine zweite Haftkraft zwischen der Klebeseite der Plättchen und einem zu gestaltenden Untergrund ist.
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Durch die Erfindung können Mosaike hergestellt werden, die sehr dünn und leicht sind und sich sowohl für den Innen- als auch für den Außenbereich eignen, auf verschiedene zu gestaltende Untergründe und Oberflächenformen aufgebracht werden können und von diesen rückstandsfrei und wiederverwendbar entfernt werden können. Die Mosaike werden anhand einer Mosaikvorlage, auf der Flächen und Symbole in einer regelmäßigen Anordnung dargestellt sind, erstellt. Die verwendeten Plättchen haften selbstklebend auf dem zu gestaltenden Untergrund.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und Abbildungen näher erläutert. Dabei zeigen die Abbildungen:
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1 Inhalt eines ersten erfindungsgemäßen Baukastens in Explosionsdarstellung,
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2 Draufsicht auf den Inhalt des ersten erfindungsgemäßen Baukastens, teilweise montiert,
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3 Inhalt eines zweiten erfindungsgemäßen Baukastens in Explosionsdarstellung,
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4 ein Mosaik mit Gruppen gleichgroßer regelmäßiger Flächen.
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Erstes Ausführungsbeispiel
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Der Inhalt eines ersten Baukastens besteht gemäß 1 im Wesentlichen aus einer Mosaikvorlage 1 mit in einer matrixförmigen Anordnung von in Zeilen 31 und Spalten 32 angeordneten, gleichgroßen und regelmäßigen Flächen 4 und einem in jeder Fläche 4 angeordnetem Symbol 5, einer Trägerfolie 6 und einer Anzahl von Plättchen 7.
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Die Zeilen 31 und Spalten 32 sind hier zum besseren Verständnis als Strichlinien eingezeichnet. Diese treten tatsächlich auf der Mosaikvorlage 1 nicht sichtbar in Erscheinung. Die Symbole 5 sind durch ein erstes Symbol 51 (X) und ein zweites Symbol 52 (0) gegeben.
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Ein erster Plättchentyp 71 besitzt eine weiß-linierte Dekorseite 73, ein zweiter Plättchentyp 72 besitzt eine rein weiße Dekorseite 73. Von jedem Plättchentyp 71, 72 sind beispielhaft drei Plättchen 7 gezeigt.
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Die Plättchen 7 besitzen eine einheitliche Kantenlänge von 5 mm und sind aus einer gegossenen PVC-Folie mit einer Dicke von 0,08 mm gefertigt. Sie sind auf einer Klebeseite 74 mit einem Klebstoff beschichtet (Schältest 180° auf Glas: 20 N/25 mm nach 24 h) und auf einem als Depotträger 9 dienendem Polyethylen-beschichteten Silikonpapier leicht ablösbar (Ablösekraft 0,25 N/25 mm) aufgeklebt, wie dies beispielhaft für weitere Plättchen 7 des ersten und zweiten Plättchentyps 71 und 72 gezeigt ist. Der Klebstoff ist so gewählt, dass die Plättchen 7 mit ihrer Klebeseite 74 mit einer Haftkraft F auf der Trägerfolie 6 gehalten werden. Die nicht mit Klebstoff beschichtete Seite der Plättchen 7 ist die Dekorseite 73 der Plättchen 7. Die Plättchen 7 wurden bereits vor der Zusammenstellung des Baukastens aus zwei verschiedenen, geschichteten Verbünden von Silikonpapier, Klebstoff und verschiedenfarbigen Kunststofffolien herausgearbeitet. Dazu wurden die Plättchen 7 freigeschnitten und die überflüssige PVC-Folie zwischen den Plättchen 7 entfernt.
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Die Trägerfolie 6 ist eine flexible, transparente Kunststofffolie mit einer Dicke von 0,25 mm.
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Zur Herstellung eines Mosaiks mittels eines ersten Verfahrens wird gemäß 2 die Trägerfolie 6 über die Mosaikvorlage 1 gelegt, wobei die Trägerfolie 6 an allen Seiten an den Rändern über die Mosaikvorlage 1 übersteht. Die Fixierung erfolgt durch als Halterungen 10 dienende Klebestreifen, die an den überstehenden Rändern der Trägerfolie 6 angebracht und auf einer der Mosaikvorlage 1 und der Trägerfolie 6 gemeinsamen Unterlage (nicht gezeigt) befestigt werden. Durch die Trägerfolie 6 hindurch sind die Flächen 4 und Symbole 5 eindeutig zu erkennen. Auf jede Fläche 4 mit einem ersten Symbol 51 wird ein Plättchen 7 vom ersten Plättchentyp 71 mit seiner Klebeseite 74 deckungsgleich zur Fläche 4 auf die Trägerfolie 6 aufgeklebt. Auf jede Fläche 4 mit einem zweiten Symbol 52 wird ein Plättchen 7 vom zweiten Plättchentyp 72 aufgeklebt. Es entsteht ein entlang der Zeilen 31 und Spalten 32 alternierendes Muster aus Plättchen 7 des ersten und zweiten Plättchentyps 71 und 72.
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Die Trägerfolie 6 mit den Plättchen 7 wird nach Lösen der Halterungen 10 von der Mosaikvorlage 1 abgenommen und auf einen zu gestaltenden Untergrund wie eine Tischplatte aufgelegt.
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In weiteren Ausführungen kann das Mosaik auch auf einen zu gestaltenden Untergrund aufgeklebt werden.
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Ein solches Mosaik ist beispielsweise für die Gestaltung von Inneneinrichtungen wie Tischen, Wänden, Oberflächen im Küchen- und Sanitärbereich aber auch für die Verwendung im Außenbereich geeignet.
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Zweites Ausführungsbeispiel
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Ein zweiter Baukasten gemäß 3 ist inhaltsgleich zu dem ersten Baukasten gemäß 1, allerdings ist die Trägerfolie 6 eine Kunststofffolie, die mit Silikon beschichtet ist.
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Außerdem ist eine zusätzliche Transferfolie 8 vorhanden. Diese Transferfolie 8 ist auf einer Klebeseite 81 mit einem Klebstoff beschichtet.
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Das Mosaik wird mittels eines zweiten Verfahrens hergestellt, wobei die ersten Schritte gleich denen der für 2 beschriebenen sind. Dabei werden die Klebeseiten 74 der Plättchen 7 hier jedoch durch eine erste Haftkraft F1 an der als Silikonfolie ausgeführten Trägerfolie 6 gehalten. Nach Fertigstellung des Mosaiks wird die Transferfolie 8 mit der Klebeseite 81 auf die Dekorseiten 73 der Plättchen 7 aufgelegt und mit diesen verklebt. Zwischen der Klebeseite 81 der Transferfolie 8 und den Dekorseiten 73 der Plättchen 7 wirkt eine dritte Haftkraft F3, welche größer als die erste Haftkraft F1 ist. Wird die Transferfolie 8 wieder abgehoben, so bleiben die Plättchen 7 an ihr haften. Das Mosaik befindet sich nun an der Transferfolie 8, wobei die Klebeseiten 74 der Plättchen 7 von der Transferfolie 8 wegweisen. Die Transferfolie 8 wird nun mit den Klebeseiten 74 der Plättchen 7 voran auf einen zu gestaltenden Untergrund aufgelegt und die Klebeseiten 74 der Plättchen 7 mit dem zu gestaltenden Untergrund verklebt. Klebeseiten 74 der Plättchen 7 und zu gestaltender Untergrund werden mit einer zweiten Haftkraft F2 (durch Klammerausdruck versinnbildlicht) aneinander gehalten. Da die Haftkraft F2 größer als die Haftkraft F3 ist, kann nunmehr die Transferfolie 8 abgezogen werden. Auf dem zu gestaltenden Untergrund bleiben nur die zu einem Mosaik angeordneten Plättchen 7 haften.
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In weiteren Ausführungen der Erfindung können die Symbole 5 Zahlen, Zeichen, Buchstaben, Kontrastierungen, Farben oder Farbverläufe sowie Kombinationen dieser Möglichkeiten sein.
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Es ist weiterhin möglich, dass die Flächen 4 andere Formen wie z. B. rund oder oval besitzen. Es können auch nur einzelne Linienabschnitte wie z. B. die Ecken eines Quadrates dargestellt sein, um die Lage und Größe der Fläche darzustellen. Die Flächen 4 können jedes beliebige graphische Zeichen sein. Sie können zudem andere Größen aufweisen, insbesondere kleiner als die Plättchen 7 sein. Die Formen der Flächen 4 können auch innerhalb einer Mosaikvorlage 1 unterschiedlich sein, wodurch die Flächen 4 auch die Funktion der Symbole 5 haben können.
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Gemäß 4 sind auf einer Mosaikvorlage 1 Gruppen 11 von Flächen 4 gleicher Form und Größe dargestellt. Eine erste Gruppe 111 besteht aus vier in einer Zeile 31 angeordneten quadratischen Flächen 4. Eine zweite Gruppe 112 wird von zwei Flächen 4 gebildet, deren Länge über zwei Flächen 4 der ersten Gruppe 111 und der von ihnen eingeschlossenen Fuge reicht und deren Breite gleich der Breite der Flächen 4 der ersten Gruppe 111 ist. In einer dritten Gruppe 113 sind die zwei gezeigten Flächen 4 jeweils so lang und breit, wie zwei Flächen 4 und die von ihnen eingeschlossene Fuge der ersten Gruppe 111. Eine vierte Gruppe 114 entspricht der dritten Gruppe 113 mit dem Unterschied, dass ein Quadrant nicht zur Fläche 4 gehört, wodurch die Flächen 4 der vierten Gruppe 114 eine abgewinkelte Form aufweisen.
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Weist die Mosaikvorlage 1 solche Gruppen 11 von Flächen 4 auf, so enthalten sowohl der erste als auch der zweite Baukasten Plättchen 7 mit unterschiedlichen Formen und/oder Größen, die zu den Flächen 4 der Gruppen 11 von Flächen 4 gleicher Form und Größe korrespondieren.
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Die Trägerfolie 6 kann auch Dicken von mehr als 0,1 mm bis hin zu einigen Millimetern aufweisen. Die Trägerfolie 6 kann weiterhin eingefärbt und/oder beschichtet sein, wobei eine Transparenz erhalten bleiben muss, die es erlaubt, die Symbole 5 durch die Trägerfolie 6 hindurch visuell wahrzunehmen. Die Trägerfolie 6 kann weiterhin aus jedem Material oder Materialverbünden bestehen, die ausreichend transparent sind und die im Zusammenwirken mit den Klebeseiten 74 der Plättchen 7 die vorgesehenen Haftkräfte entwickeln.
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Die lösbaren Halterungen 10 können beispielsweise Klebestreifen oder sogenanntes Malerkrepp sein. Sie können auch über die Mosaikvorlage 1 greifend angebracht werden. Dazu können beispielsweise Haushaltsgummis verwendet werden. Bei Kombination entsprechender Materialien können auch zwischen der Trägerfolie 6 und Mosaikvorlage 1 auftretende Kohäsionskräfte zur Fixierung dienen.
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Die Plättchen 7 können in weiteren Ausführungen aus anderen Materialien wie beispielsweise anderen Kunststoffen (z. B. PET, PP) bestehen. Die Plättchen 7 können weiterhin beliebige Farben, Oberflächenstrukturierungen und Oberflächenbeschichtungen aufweisen. Außerdem können die Plättchen 7 so beschaffen sein, dass bestimmte optische Effekte, wie beispielsweise Reflexionen, auftreten. Die Plättchen 7 können weiterhin andere Kantenlängen aufweisen.
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Die Form der Plättchen 7 kann in weiteren Ausführungen der Erfindung voneinander abweichen und/oder asymmetrisch sein. Die Form muss jedoch ein vollständiges Abdecken der Flächen 4 ermöglichen. Es können auch Plättchen 7 in dem Baukasten enthalten sein, durch die mehrere benachbart liegende Flächen 4 der Mosaikvorlage 1 abgedeckt werden können.
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Vorteile der Erfindung sind eine hohe Transparenz der Mosaike, deren längerfristige. Eignung für die Verwendung im Innen- wie im Außenbereich sowie die Möglichkeit, die Mosaike rückstandsfrei von den jeweiligen zu gestaltenden Untergründen wieder entfernen zu können. Die Mosaike können auf zwei- und/oder dreidimensionale zu gestaltende Untergründe aufgebracht werden. Es ist weiterhin sehr vorteilhaft, dass die Transparenz der Mosaike hoch ist und diese durch die Wahl der Fugengrößen und Beschaffenheit der verwendeten Plättchen 7 gezielt beeinflusst werden kann. Als Anwendungsbereich kommt vorwiegend der private Bereich und die Fertigung von einzelnen Mosaiken oder von kleinen Stückzahlen dieser in Betracht. Insbesondere ist die Erfindung für die Verwendung als Spiel- und Bastelsatz für den privaten Gebrauch konzipiert. Die Mosaike können für die Gestaltung von Inneneinrichtungen wie Spiegeln, Fenstern, Schränken, Tischen, Badkeramiken usw. sowie für Oberflächen, die im Außenbereich verwendet werden wie die von Gartenmöbeln, Fahrzeugen, Schwimmbecken, Fenstern usw. eingesetzt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Mosaikvorlage
- 2
- Matrixbereich
- 31
- Zeilen
- 32
- Spalten
- 4
- Fläche
- 5
- Symbol
- 51
- erstes Symbol
- 52
- zweites Symbol
- 6
- Trägerfolie
- 7
- Plättchen
- 71
- erster Plättchentyp
- 72
- zweiter Plättchentyp
- 73
- Dekorseite
- 74
- Klebeseite
- 8
- Transferfolie
- 81
- Klebeseite
- 9
- Depotträger
- 10
- Halterung
- 11
- Gruppe von Flächen 4
- 111
- erste Gruppe
- 112
- zweite Gruppe
- 113
- dritte Gruppe
- 114
- vierte Gruppe
- F
- Haftkraft
- F1
- erste Haftkraft
- F2
- zweite Haftkraft
- F3
- dritte Haftkraft
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 1761539 U [0001, 0010]
- GB 01549618 A [0003, 0004]
- GB 2065567 A [0003, 0005]
- US 2004/0163750 A1 [0006]
- DE 112004000710 T5 [0008]