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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein verbessertes Verfahren zur Herstellung
eines Abrasivums bzw. dessen Verwendung in kosmetischen Produkten.
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Ein
wesentlicher Bestandteil kosmetischer Reinigungs- und Behandlungsmittel
ist das Reibemittel, das die Aufgabe hat, die Reinigungswirkung
von waschaktiven bzw. tensidartigen Komponenten mechanisch zu unterstützen.
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Im
Stand der Technik sind zahlreiche anorganische und organische Materialien
beschrieben, die sich in Reinigungspräparaten als mechanische Reinigungs-
und Behandlungsmittel einsetzen lassen, insbesondere in Handreinigern
oder in sogenannten Peeling-Cremes und Spezialreinigungs-Gelen.
Sie dienen hierbei zur Entfernung der oberen, abgestorbenen Hautzellen
oder von Hautverunreinigungen, beispielsweise im Gesicht oder an
anderen Körperteilen.
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Um
das Risiko zu starker Schleifwirkung anorganischer Materialien auszuschließen, ist
Holzmehl als Schleifmittel in kosmetische Produkte eingeführt worden
(Haut und Beruf, Strategien zu berufsbedingten Hauterkrankungen,
H. Tronnier, Grosse-Verlag, Berlin 1989, Seiten 84/85).
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Es
ist jedoch seit langem bekannt, daß Holzstaub durch als Allergene
wirkende Inhaltsstoffe nachteilige Wirkungen auf Haut und Atemwege
haben kann. Holzinhaltsstoffe, die gesundheitliche Risiken darstellen, sind
z.B. Harze, Terpene, Phenole, Gerbstoffe und Chinone.
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Darüber hinaus
ist Holzmehl mit einem hohen Keimgehalt behaftet und als Folge seiner
weichen, faserigen Struktur treten Quellprozesse im Endprodukt auf,
die zu einem unerwünschten
Viskositätsanstieg
und damit zu gebrauchstechnischen Nachteilen führen. Ferner müssen ca.
2 Gew.-% an aufhellenden Pigmenten, wie z.B. Titandioxid zugesetzt
werden, um helle, sauber wirkende und kosmetisch akzeptable Produkte
zu erhalten.
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Die
genannten Nachteile des Holzmehls entfallen, wenn man Reibemittel
auf Basis von Polyethylen- oder Polyurethan-Pulver einsetzt. Kunststoffpulver
haben jedoch den Nachteil, daß sie
biologisch nicht abbaubar sind und teilweise aufgrund schwierig
durchzuführender
Mahlprozesse zu einer unregelmäßigen Kornverteilung
führen,
so daß,
auch bedingt durch das geringe Schüttgewicht dieser Materialien,
formulierungstechnische Schwierigkeiten bei der Herstellung kosmetischer
Produkte auftreten.
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Weiterhin
sind im Stand der Technik natürliche
Abrasivstoffe, wie z.B. gewaschene und gemahlene Schalen von Walnüssen sowie
gemahlene Aprikosenkerne oder Olivenkerne bekannt, die aufgrund
ihrer Härte und
Korngröße für die oberflächliche
Hautreinigung geeignet sind. Nachteilig hieran ist jedoch, daß selbst
bei Behandlung dieser Materialien mit keimtötenden Mitteln maximale Keimzahl
Werte von 200/g erreicht werden (siehe z.B. Prospekt der Firma Cosmetochem
AG, Riedstraße
7, CH-6330 Cham, Schweiz).
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Natürliche Abrasivstoffe
haben eine schonende, sehr gut reinigende Wirkung, ohne die Haut
zu zerkratzen. Sie führen
jedoch, wie auch Polyurethan-Pulver zu kosmetischen Produkten, die
ein dunkles, schmutziges Aussehen haben. Es ist daher erforderlich,
wie bei der Verwendung von Holzmehl als Abrasivum auch aufhellende
Pigmente beispielsweise Titandioxid mit ca. 2 Gew.-% zuzusetzen.
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Ein
Bleichverfahren für
die Schalen von Walnüssen
wird in Research and Industrie,. Volume 29, March 1984, Pages 10
bis 16 beschrieben. Durch eine Behandlung mit Natrium-Hydrogensulfit
und anderen Mitteln soll das Aussehen der Schalen verbessert werden,
um den Export der Walnüsse
aus Indien nach Europa zu erleichtern.
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In
der Internationalen Anmeldung WO 99/52500 werden mild abrasive Hautreinigungsmittel
beschrieben, die in Form viskoser Lotionen, Cremes oder Gele bis
zu 30 Gew.-% pflanzliche Abrasivstoffe, bezogen auf die Reinigungsmittel,
von z.B. Naturmehlen aus gemahlenen Kernen oder Schalen, Fruchthülsen oder
Samen enthalten. Darüber
hinaus können
diese Hautreinigungsmittel noch bis zu 20 Gew.-% anderer anorganischer
und organischer Abrasivkomponenten wie z.B. Polyethylen- oder Polyamid-Pulver
enthalten. Diese kosmetischen Produkte weisen insbesondere eine
hohe Stabilität
gegen enzymatischen Abbau der Verdickungsmittel auf, wenn als Verdikkungsmittel
wasserlösliche
Biopolymere aus der Gruppe der extracellulären mikrobiellen Polysaccharide
wie z.B. Xanthan-Gum verwendet werden.
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In
der
EP 0 559 696 B1 wird
ein Verfahren zur Herstellung von mit einem Bleichmittel, insbesondere Wasserstoffperoxid
behandeltem Material in feiner Verteilung aus natürlichen
Schalen und/oder Kernen beschrieben sowie die Verwendung des so
gewonnenen Abrasivums in kosmetischen Produkten dargestellt.
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Das
in dieser Patentschrift beschriebene Verfahren zur Bleichung von
Naturmehlen, das Mehle bestimmter Korngröße, vorzugsweise Walnussschalenmehl,
bleicht und trocknet, wird seit vielen Jahren im großtechnischen
Maßstab
erfolgreich angewandt. Die hiernach hergestellten Mehle haben üblicherweise
eine Keimzahl kleiner als 102 KBE/g und
sind frei von pathogenen Keimen, weisen eine hellbeige Farbe auf
und werden in Handwaschpasten zur industriellen Handreinigung eingesetzt.
Hierbei hat sich der durch die Mehle hervorgerufene abrasive Effekt
zur physikalischen Entfernung von Industneschmutzen seit vielen
Jahren als sehr adäquat
und effektiv erwiesen.
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Nachteilig
an diesem Verfahren ist, was sich jedoch in der Praxis gezeigt hat,
daß das
Bleichen der natürlichen
Kern- und Schalenmehle in wasserhaltiger Suspension durchzuführen ist,
wodurch auch große Mengen
an Ablaugen anfallen. Darüber
hinaus werden in dem Verfahren auch Stabilisierungs- und Reduktionsmittel
eingesetzt, die natürlich
als zusätzliche
Rohstoffe dieses Verfahren verteuern im Vergleich zu einem möglichen
Verfahren, in dem auf solche Stabilisierungs- und Reduktionsmittel
verzichtet werden könnte.
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Zur
Vermeidung solcher Ablaugen wird in der
EP 1 136 063 A2 ein Bleichverfahren
vorgeschlagen, in dem in einem „trockenen" Prozess Persäuren auf das natürliche Mehl,
das als biologisches Material aus einer Vielzahl pflanzlicher Materialien
gewonnen werden kann, aufgesprüht
werden und eine Aufhellung bewirken sollen. Die Mischung dieses
biologischen Materials mit dem Bleichmittel soll höchstens
60 Gew.-% Wasser enthalten, wobei nach dem Mischungsvorgang ein
Nachreifungsprozeß einsetzt.
Nach 10 Tagen soll das während
des Verfahrens gebildete Peroxid im erhaltenen Produkt nicht mehr
nachweisbar sein.
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Nachteilig
an diesem Verfahren ist allerdings, daß Restmengen an Carbonsäuren im
fertigen Mehl enthalten sind, die durch Bildung von Salzfrachten
bei Herstellung der kosmetischen Endprodukte, insbesondere in Handwaschpasten
umweltbelastend wirken. Darüber
hinaus werden auch in diesem Verfahren bis zu 5 Gew.-%, bezogen
auf die das biologische Material und das Bleichmittel umfassende
Mischung, Stabilisierungsmittel in Form von Moderatoren eingesetzt.
Entsprechendes gilt für
den Einsatz von Reduktionsmitteln zum Zerstören von überschüssigen Peroxiden.
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Aus
dem geschilderten Stand der Technik wird deutlich, daß noch immer
ein dringender Bedarf an einem Herstellungsverfahren für Abrasiva
besteht, das es erlaubt, den Produktionsprozess der mikrobiologischen
Dekontaminierung, der Deodorierung und des Bleichens von natürlichen
Kern- und Schalenmehlen mit Bleichmitteln umweltschonender und wirtschaftlicher
zu gestalten, insbesondere im Hinblick auf eine Erhöhung der
Ausbeute, Verringerung und/oder Eliminierung von Chemikalien, Reduzierung
der Ablaugenmengen sowie einer Verkürzung der Prozesszeit.
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Aufgabe
war es daher, ein solches Verfahren zu finden, dessen Bleichergebnis
im Hinblick auf Keimgehalt, Geruch und Farbe nicht nur zu Abrasiva
führt,
die in ihrem Eigenschaftsprofil vergleichbar bzw. besser sind als
die nach dem in der
EP
0 559 696 B1 beschriebenen Verfahren erhaltenen Abrasiva,
die gegenwärtig bei
ihrem Einsatz in kosmetischen Reinigungsmitteln bei geringstmöglicher
Konzentration bzw. unter völligem Verzicht
an aufhellenden Substanzen optisch helle und kosmetisch akzeptable
Produkte liefern, sondern auch vollständig auf den Einsatz von Stabilisatoren
und Reduktionsmitteln im Produktionsprozeß verzichtet und die nach dem
Waschprozess des mikrobiologisch dekontaminierten, deodorierten
und gebleichten Mehles anfallenden Abwässer bezüglich der biologischen Abbaubarkeit
verbessert und insbesondere den gesamten Produktionsprozeß in betriebswirtschaftlicher
Hinsicht kostengünstiger
gestaltet.
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Überraschend
wurde gefunden, daß die
obige Aufgabe durch ein Verfahren zur Herstellung eines abrasiven
Stoffes gelöst
werden kann, bei dem vollständig
auf den Einsatz von Stabilisatoren und Reduktionsmitteln im Produktionsprozeß verzichtet
werden kann. Hierbei werden natürliche
Kerne, Schalen, Fruchthülsen und/oder
Samen zu einem Mehl definierter Korngröße gemahlen, anschließend das
erhaltene Mehl in wässriger
Suspension mit 1,0 bis 10,0 Gew.-% eines Bleichmittels, bezogen
auf die gesamte Ansatzmenge, behandelt, wobei das erfindungsgemäßen Verfahren
dadurch gekennzeichnet ist, daß die
Zugabe des Bleichmittels in zwei Schritten erfolgt, wobei im ersten
Schritt nach Zugabe von 20 bis 40 Gew.-% des Bleichmittels, bezogen auf die
gesamte Einsatzmenge des Bleichmittels, ein pH-Wert-Bereich von
3 bis 5 erhalten wird.
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Die
Starttemperatur zur Behandlung der wässrigen Suspension des Mehles
aus natürlichen
Kernen, Schalen, Fruchthülsen
und/oder Samen liegt bei 20 bis 40°C, vorzugsweise 25 bis 35°C und besonders
bevorzugt 28 bis 32°C.
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Erfindungsgemäß werden
als natürliche
Schalen- oder Kernmehle Walnußschalenmehl,
Mandelschalenmehl, Haselnußschalenmehl,
Olivenkemmehl, Aprikosenkemmehl, Pfirsichkernmehl, Kirschkemmehl, Pflaumenkernmehl
oder sonstiges natürliches
Schalen- oder Kernmehl, beispielsweise von Palmkernen und Kokosnüssen, Jojobafrüchten, Macademia-Nüssen und
anderen Nüssen,
Pistazien- und Pinienschalen und anderes Kernobst sowie ein beliebiges
Gemisch der genannten Materialien eingesetzt. Besonders bevorzugt als
natürliches
Schalen- oder Kernmehl ist erfindungsgemäß Walnußschalenmehl.
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Darüber hinaus
lassen sich auch weitere im Stand der Technik als milde Abrasiva
bekannte Pflanzenmehle aus Fruchthülsen und Samen, wie z.B. Maiskolbenmehl,
Weizenkleie, Hafermehl aber auch beliebige Holzmehle mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
bleichen.
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Um
eine definierte Korngröße der im
erfindungsgemäßen Verfahren
einzusetzenden Mehle von natürlichen
Kernen, Schalen, Fruchthülsen
und/oder Samen zu erhalten, werden diese in an sich bekannter Weise zu
einem Mehl, gegebenenfalls unter Einbeziehung einer Klassifizierung
durch Siebe gemahlen. Mehle, die eine Korngröße von 50 bis 2000 um, vorzugsweise
von 70 bis 1000 um und besonders bevorzugt von 80 bis 400 um besitzen,
können
im erfindungsgemäßen Verfahren
verwendet werden.
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Zum
Mahlen der Mehle können
die im Stand der Technik bekannten Zerkleinerungsapparate bzw. Mühlen eingesetzt
werden, wie sie z. B. in der
EP
0 559 696 ausgeführt
worden sind, insbesondere Feinprallmühlen mit Pendel- oder Plattenschlägerwerk,
Passagenwalzwerke, Hammerschlag- oder Stiftmühlen gegebenenfalls mit Klassierungsaggregaten,
wie z. B. Condux-Mühlen
etc.
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Die
zu einem Mehl definierter Korngröße gemahlenen
natürlichen
Kerne, Schalen, Fruchthülsen und/oder
Samen werden in wässriger
Suspension mit einem Bleichmittel unter Rühren behandelt. Als Bleichmittel
können
alle Verbindungen verwendet werden, die eine irreversible Zerstörung der
Chromophore in diesen Naturmehlen gewährleisten, wobei die gebleichten
Mehle bei der erfindungsgemäßen Bleichbehandlung nicht
oder nur unwesentlich chemisch verändert werden, so daß sie als
Abrasiva in kosmetischen Produkten Anwendung finden können. Solche
Bleichmittel sind z.B. sogenannte oxidierende Bleichmittel, vorzugsweise anorganische
und organische Peroxide wie z.B. Wasserstoffperoxid, Natriumperoxid,
Bariumperoxid oder Peroxycarbonsäuren,
wie z.B. Peroxyameisensäure,
Peroxyessig- und peroxypropionsäure
etc., die für
den Fachmann in bekannter Weise auch in situ hergestellt bzw. erfindungsgemäß eingesetzt
werden können.
Die vorgenannten Verbindungen können
allein aber auch als Mischung von wenigstens zwei dieser Verbindung
im erfindungsgemäßen Verfahren
Anwendung finden. Erfindungsgemäß bevorzugtes
Bleichmittel ist wäßrige Wasserstoffperoxidlösung, das
in einer Konzentration von 1,0 Gew.-% bis 10,0 Gew.-%, vorzugsweise
1,0 Gew.-% bis 3,0 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Ansatzmenge,
dem Bleichgut zugesetzt wird.
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Nach
der vorliegenden Erfindung ist es zwingend erforderlich, daß die Zugabe
des Bleichmittels in zwei Schritten erfolgt, wobei im ersten Schritt
nach Zugabe von 20 bis 40 Gew.-% des Bleichmittels, vorzugsweise
25 bis 35 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Einsatzmenge des Bleichmittels,
ein pH-Wert-Bereich von 3 bis 5 erhalten wird. Vorzugsweise liegt
der pH-Wert der wässrigen
Suspension des Mehles aus natürlichen Kernen,
Schalen, Fruchthülsen
und/oder Samen nach Zugabe von einem Drittel der Gesamtmenge des
benötigten
Bleichmittels bei 4 bis 5. Anschließend kann zur Verbesserung
des Bleichergebnisses vorteilhaft die erhaltene Suspension über einen
Zeitraum von ca. 60 bis 180 Minuten gerührt werden.
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Die
Zugabe von 60 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 65 bis 75 Gew.-% des Bleichmittels
im zweiten Schritt erfolgt kontinuierlich gemeinsam mit der Zugabe
einer Alkalienlösung
im pH-Wert-Bereich von 5 bis 11, wobei bei Verbrauch der eingesetzten
Bleichmittelmenge auch die Zugabe der Alkalienmenge beendet ist.
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Die
Zugabe der benötigten
Bleichmittelmenge zum Bleichgut erfolgt in beiden Schritten aus
Gründen der
besseren Dosierung bzw. der pH-Wert-Steuerung vorzugsweise in flüssiger Form.
Diese Zugabeform des Bleichmittels ist hierauf jedoch nicht beschränkt, sondern
ist abhängig
von der Wahl des Bleichgutes bzw. des einzusetzenden Bleichmittels.
So ist es erfindungsgemäß auch möglich, die
Zugabe des Bleichmittels zunächst
in fester Form zur Bleichgutsuspension zu geben und im zweiten Schritt
das Bleichmittel in flüssiger Form
kontinuierlich gemeinsam mit der Alkalienlösung zuzudosieren.
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Da
es sich bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
um einen industriellen Großprozeß handelt,
ist aus Gründen
der Wirtschaftlichkeit Wasser das besonders bevorzugte Lösungsmittel
des benötigten
Bleichmittels. Nichtsdestoweniger kann es auch hier im Hinblick
auf die Art des Bleichgutes bzw. des benötigten Bleichmittels angezeigt
sein, das Bleichmittel in einem üblichen
organischen Lösungsmittel
zu lösen,
um die gewünschte Bleichwirkung
zu erzielen. Die erhaltene Bleichmittellösung wird dann, wie beschriebenen,
in zwei Schritten der Suspension des Bleichgutes zugesetzt.
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Die
kontinuierliche Zuführung
der restlichen Bleichmittelmenge mit der Alkalienzugabe erfolgt über einen
Zeitraum von 95 bis 115, vorzugsweise 100 bis 110 Minuten.
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Als
Alkalienlösung
werden üblicherweise
wässrige
Lösungen
von Hydroxiden der Alkalimetalle, insbesondere von Natrium- und
Kaliumhydroxid eingesetzt. Weiterhin sind auch Ammoniumhydroxid
und die Hydroxide der Erdalkalimetalle sowie auch die Carbonate
der Alkalimetalle, insbesondere Natriumcarbonat und Kaliumcarbonat
verwendbar. Besonders bevorzugt ist jedoch wässrige Natriumhydroxidlösung bzw.
Natronlauge als erfindungsgemäß einzusetzende
Alkalienlösung,
insbesondere als 35 bis 75 %-ige, vorzugsweise 45 bis 60 %-ige und
besonders bevorzugt als 50 %-ige wässrige Lösung.
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Nach
Zugabe der Teilbleichmittelmenge im ersten Verfahrensschritt beginnt
die Dosierung von einem Teil der benötigten Alkalienmenge bzw. erfolgt
die kontinuierliche simultane Zugabe der Bleichmittelrestmenge bis
ein pH-Wert von höchstens
11 erreicht ist, wobei dieser maximale pH-Wert 5 bis 25, vorzugsweise
10 bis 20 und besonders bevorzugt 15 Minuten auf diesem Wert gehalten
wird.
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Danach
erfolgt die Dosierung der Natronlauge bzw. des Wasserstoffperoxides
in der Weise, daß der pH-Wert
der Suspension nach dem Halten auf dem gewählten Maximalwert auf pH-Wert
8,0 abgesenkt und dort gehalten wird.
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In
einer Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahren
wird das Verfahren so geführt,
daß die gemeinsame
kontinuierliche Zugabe von Bleichmittel und Alkalienlösung in
die Suspension bei Erreichen eines pH-Wertes von höchstens
11 unterbrochen und nach Absenken des pH-Wertes der Suspension auf
einen pH-Wert von 7,8 bis 8,2, vorzugsweise auf einen pH-Wert von
8,0 wiederaufgenommen wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird das Absenken des pH-Wertes auf pH 8,0 in der Weise erreicht,
daß lediglich
die Zugabe der Alkalienlösung
unterbrochen wird, während
der Bleichgutsuspension kontinuierlich Bleichmittel zugegeben wird
bis zum Erreichen des Haltewertes von pH 8,0. Bei Erreichen dieses
Wertes wird dann die gemeinsame Zugabe von Bleichmittel und Alkalienlösung wiederaufgenommen
und zwar dergestalt, daß pH
8,0 innerhalb einer Schwankungsbreite von höchstens ± 0,2 gehalten wird.
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Üblicherweise
ist bei Verbrauch des Bleichmittels auch gleichzeitig die Zugabe
an Alkalienlösung
zu beenden.
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Die
Verfahrensdauer des erfindungsgemäßen Verfahrens, die sich aus
Gleichung, Nachbleichung, Chargierzeit und Ablasszeit zusammensetzt
beträgt
160 Minuten.
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Aufgrund
dieser schonenden Verfahrensführung
liegt die Endtemperatur der natürlichen
Kern-, Schalen-, Fruchthülsen-
und/oder Samenmehl-Suspension nach der Bleichmittelbehandlung, insbesondere
mit Wasserstoffperoxid-Lösung
lediglich ca. 15 bis 20°C über der
Starttemperatur der Bleichbehandlung.
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Die
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
behandelten Mehle von natürlichen
Kernen, Schalen, Fruchthülsen
und/oder Samen werden nun durch übliche
Filtrationsmethoden abgetrennt. Besonders vorteilhaft ist die Abtrennung
mittels einer Siebschnekkenzentrifuge. Das separierte Mehl wird
hierbei kontinuierlich gewaschen, wobei die Waschwassertemperatur
60 bis 95° C,
vorzugsweise 80 bis 90° C
beträgt.
Ausgeschleuste Feinstanteile des Gutproduktes können vorteilhaft in den Separationsvor gang
zurückgeführt werden,
so daß im
abgeschlagenen Waschwasser keinerlei Feststoffe, insbesondere kein
Gutprodukt mehr ausgetragen werden.
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Dieses
anfallende Abwasser ist lediglich gering belastet, so daß es möglich ist,
dieses Abwasser über das
städtische
Kanalnetz zu entsorgen.
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Der
vorstehend beschriebene erfindungsgemäße Fltrations- und Abtrennungsprozeß ist besonders wirtschaftlich,
weil auf den herkömmlichen
Einsatz von zwei Dekantem verzichtet werden kann. Hierbei muß nämlich nach
der ersten Abtrennung des Gutproduktes mittels des ersten Dekanters
das erhaltene feuchte Mehl wiederum mit heißem Wasser (ca. 80°C) verdünnt werden,
das dann anschließend
bei einer Mischtemperatur von ca. 60 bis 65°C mittels des zweiten Dekanters
vom Waschwasser befreit und danach getrocknet wird. Demgegenüber führt die
erfindungsgemäße Verfahrensführung zu
einer Verringerung der anfallenden Waschwassermengen sowie zur Verringerung
an Produktausbeuteverlust.
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Die
anschließende
Trocknung des Mehls erfolgt vorzugsweise durch Wirbelschichttrocknung
des Mehls. Hierdurch kann eine das Produkt schonende Verfahrensweise
gewählt
werden, in dem beispielsweise mittels Warmluft bei Temperaturen
von 30 bis 60°C,
vorzugsweise von 35 bis 55°C
und besonders bevorzugt von 40 bis 45°C das Produkt getrocknet wird.
Innerhalb der Wirbelschicht wird dann in einer zweiten Zone das Trocknungsgut
mit nachgeschalteter Kaltluft gekühlt und gelangt zur Abfüllungsvorrichtung,
in der das Produkt in geeignete Behältnisse, wie z.B. Säcke, BigBags
oder Container abgefüllt
wird.
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Das
nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
erhaltene Mehl weist dann im so getrockneten Zustand eine Restfeuchte
von 8,0 ± 1,0
Gew.-% auf und ist mikrobiologisch einwandfrei. Die Menge der Restfeuchtigkeit
entspricht hierbei der Restfeuchtigkeit des Ausgangsmaterials.
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Das
erfindungsgemäße Verfahrensprodukt
ist sofort als Abrasivum in kosmetischen Präparaten beispielsweise in lösungsmittelfreien
oder lösungsmittelhaltigen
Handwaschpasten, in wasserfreien Hautreinigungsmitteln und in Peeling-Cremes
verwendbar, wobei die Verwendung in Hautreinigungsmitteln besonders bevorzugt
ist, und benötigt
nicht, wie das nach dem im Stand der Technik beschriebene Verfahren
in der
DE 100 08 816
A1 bzw.
EP
1 136 063 A2 erhaltene Abrasivum einen 24-stündigen Nachreifungsprozess.
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Das
erfindungsgemäße Verfahrensprodukt
kann bei Verwendung von Wasserstoffperoxid als Bleichmittel Restmengen
an Wasserstoffperoxid von 0 bis maximal 250 ppm aufweisen. Diese
Restmenge wirkt anfangs mikrobiell schützend auf das gebleichte Mehl
und hat sich innerhalb weniger Tage zersetzt. Bei Einsatz des Mehls
innerhalb dieser Zeit wirken sich diese Restmengen an Wasserstoffperoxid
nicht nachteilig auf die kosmetische Formulierung aus.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
erlaubt es nicht nur, den Produktionsprozess der mikrobiologischen Dekontaminierung,
der Deodorierung und des Bleichens von natürlichen Kern- und Schalenmehlen
mit Bleichmitteln umweltschonender und wirtschaftlicher zu gestalten,
insbesondere im Hinblick auf eine Erhöhung der Ausbeute, Verringerung
und/oder Eliminierung von Chemikalien, Reduzierung der Ablaugenmengen
sowie einer Verkürzung
der Prozesszeit, sondern es konnte überraschenderweise auch festgestellt
werden, daß die erhaltene
Verfahrensprodukte nicht nur eine vergleichbare, sondern zum Teil
sogar verbesserte Produktqualität
zu im Stand der Technik bekannten Abrasiva aufweisen, insbesondere
im Hinblick auf die Helligkeit der Produkte.
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Die
Vorteile des erfindungsgemäßen Verfahrens
sind im einzelnen:
Es kann im Gegensatz zu den in der
EP 0 559 696 B1 sowie
DE 100 08 816 A1 bzw.
EP 1 136 063 A2 beschriebenen
Verfahren zur Bleichung von Naturmehlen im Produktionsprozess komplett
auf den Einsatz von Stabilisatoren und Reduktionsmittel verzichtet
werden. Insbesondere ist es möglich,
den vollständigen
Verfahrensablauf mittels pH-Elektroden zu steuern.
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Im
Vergleich zu dem in der
EP
0 559 696 B1 beschriebenen Verfahren konnten die Einsatzmengen
an zur Bleichung benötigtem
Wasserstoffperoxid reduziert werden. Insbesondere die erfindungsgemäßen Verfahrensschritte,
bei denen die gemeinsame kontinuierliche Zugabe von Bleichmittel
und Alkalienlösung
in die Suspension bei Erreichen eines pH-Wertes von höchstens
11, Halten des pH-Wertes und nach Absenken des pH-Wertes der Suspension
auf pH-Wert 8 wiederaufgenommen wird, wobei bei Verbrauch des Bleichmittels auch
gleichzeitig die Zugabe an Alkalienlösung zu been den ist, führte zu
einer Reduzierung der Bleichmittelmenge um mehr als 25% im Vergleich
zu dem im
EP 0 559
696 B1 beschriebenen Verfahren. Gleiches gilt für die Menge
an Alkalienlösung,
insbesondere die Natronlaugenmenge konnte um bis zu 75% reduziert
werden. Dies führte
gleichzeitig auch zu einer signifikanten Reduktion des Ausbeuteverlustes,
der aufgrund dieser Verfahrensführung
während
der Behandlung mit Wasserstoffperoxid-Lösung und z.B. Natronlauge von
ca. 8,0 auf ca. 2,5% verringert werden konnte.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ermöglicht
eine das Produkt schonende Verfahrensführung, da die Endtemperatur
der Walnussschalenmehl-Suspension nach der Behandlung mit Wasserstoffperoxid-Lösung als
Bleichmittel lediglich ca. 15 bis 20°C über der Starttemperatur der
Bleichbehandlung liegt. Hierdurch wird eine Reduzierung der Belastung
des Waschwassers und damit auch eine Verringerung der Ablaugen- bzw. Waschwassermenge
selbst erreicht.
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Dies
zeigt sich daran, daß der
chemische Sauerstoffbedarf (CSB-Wert) zum Abbau des Waschwassers,
das nach dem in der beschriebenen
EP 0 559 696 B1 Verfahren erhalten wird,
von ca. 40.000 bis 60.000 mg mit dem erfindungsgemäßen Verfahren
auf ca. 10.000 – 15.000
mg O
2/l reduziert werden konnte. Die Abbaurate
liegt nach 5 Tagen (BSB
5-Wert) hierbei bei
27-38% (Einwaage: 10-50 ml/l).
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Mit
Hilfe des Beispiels 1 wird das Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen abrasiven
Stoffes näher
erläutert.
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Beispiel 1
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Bleichprozeß von natürlichem
Schalen- oder Kernmehl mit Wasserstoffperoxid
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Der
Bleichprozess wird in einem 500-Liter Reaktionsbehälter aus
Edelstahl mit einem Intensivrührwerk und
integrierter pH-Wert- sowie Temperaturmessung durchgeführt. Die
Ansatzgröße beträgt 330,9
kg.
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Das
Wasser wird in einem Reaktionsbehälter vorgelegt und die o.g.
Einsatzmenge an Walnussschalenmehl sowie ein Drittel der Wasserstoffperoxid-Gesamtmenge
eingetragen, wobei zu gewährleisten
ist, daß sich
das Walnußschalenmehl
in der Suspension nicht absetzen kann. Die Starttemperatur beträgt 30°C. Der pH-Wert
dieser Suspension liegt zwischen 4 und 5.
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Anschließend beginnt
die Dosierung von einem Teil der 50%igen Natronlaugelösung bzw.
erfolgt die simultane Bleichmittelzugabe entsprechend Zweidrittel
der o.g. Wasserstoffperoxid-Gesamtmenge bis ein pH-Wert von 10 erreicht
und 15 Minuten auf diesem Wert gehalten wird.
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Danach
erfolgt die Dosierung der Natronlauge bzw. des Wasserstoffperoxides
in der Weise, daß der pH-Wert
der Suspension nach dem Halten auf dem gewählten Maximalwert auf pH-Wert
8,0 abgesenkt und dort gehalten wird.
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Während der
Reaktion muss eine stetige Durchmischung der Suspension erfolgen,
um das Absetzen des Walnussschalenmehls zu vermeiden.
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Ein
weiterer zweiter Pufferbehälter
gleicher Dimension und ebenfalls mit Rührorgan ist notwendig, in den
das fertig gebleichte Mehl gepumpt weiden kann.
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Nach
105 Minuten reiner Bleichzeit wird die Natronlaugezugabe unterbrochen
und die erhaltene Suspension in einen Pufferbehälter abgepumpt, der ebenfalls
ein Intensivrührwerk
aufweist, um ein Absetzen des Walnußschalenmehls zu vermeiden.
Die Temperatur des fertiggebleichten Ansatzes liegt im Pufferbehälter ca. 20°C über der
Starttemperatur des Rohansatzes.
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Mittels
einer Siebschneckenzentrifuge wird das Ansatzwasser abgetrennt und
das gebleichte Mehl kontinuierlich mit 80°C heißem Wasser gewaschen.
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Der
in der Zentrifuge gewaschene, abgeschleuderte Feststoff wird in
einen Wirbelschichttrockner kontinuierlich eingetragen und nach
der Trocknung mittels warmer, nachfolgend kalter Luft auf eine Restfeuchte von
7,0 bis 9,0 % einem Abfüllsystem
zugeführt.
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In
den Beispielen 2 und 4 werden eine lösungsmittelfreie und eine lösungsmittelhaltige
erfindungsgemäße Formulierung
einer Handwaschpaste und eines wasserfreien Hautreinigungsmittels
mit gebleichtem Schalen- und/oder Kernmehl angegeben.
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Beispiel
2 Formulierung
einer lösungsmittelfreien
Handwaschpaste
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Beispiel
3 Formulierung
einer lösungsmittelhaltigen
Handwaschpaste
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Beispiel
4 Formulierung
eines wasserfreien Hautreinigungsmittels
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Die
Herstellung der Produkte erfolgt nach den üblichen bekannten Verfahren,
die allgemein für
die Formulierung von Tensid-Systemen bekannt sind. (G. Ziolkowski,
Kosmetik-Jahrbuch 1986, 1987, 1989, Verlag für Chemische Industrie, H. Ziolkowski
KG, Augsburg, Kosmetik Georg-Thieme-Verlag Stuttgart).