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DE10329787B4 - Holmelement für eine modulare Gliedertreppe und Gliedertreppe - Google Patents

Holmelement für eine modulare Gliedertreppe und Gliedertreppe Download PDF

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DE10329787B4 DE2003129787 DE10329787A DE10329787B4 DE 10329787 B4 DE10329787 B4 DE 10329787B4 DE 2003129787 DE2003129787 DE 2003129787 DE 10329787 A DE10329787 A DE 10329787A DE 10329787 B4 DE10329787 B4 DE 10329787B4
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Abstract

Holmelement (2, 22) für eine Gliedertreppe, welches mit weiteren Holmelementen (2, 22) zu einem Treppenholm (1, 21) modular koppelbar und mit Fixiermitteln gegen jeweils ein weiteres Holmelement (2, 22) verspannbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Holmelement (2, 22) ein U-förmiges Hohlprofil aufweist, dessen Schenkel (10, 20) derartig aufgeweitet sind, das ein weiteres Holmelement (2, 22) zur Erzeugung eines seitlichen Formschlusses zur Kopplung zwischen die Schenkel (10, 20) geschoben werden kann, und das Holmelement (2, 22) entlang dem seitlichem Formschluss gegenüber dem weiteren Holmelement (2, 22) noch in horizontaler und vertikaler Richtung zum Anpassen von Steigung und Auslage der korrespondierenden Stufen verschiebbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Holmelement für eine Gliedertreppe, welches mit weiteren Holmelementen zu einem Treppenholm modular koppelbar und mit Fixiermitteln gegen jeweils ein weiteres Holmelement verspannbar ist.
  • Ein wesentlicher Vorteil einer Gliedertreppe, welche aus Holmelementen der vorstehend genannten Art bestehen, ist ihre variable Anpassbarkeit beim Zusammenbau und eventuell auch danach. Typischerweise kann die Anzahl der Stufen so angepasst werden, dass die Gliedertreppe an verschiedene – unter Umständen auch wechselnde – Bedingungen durch Hinzufügen oder Wegnehmen einzelner Stufen angepasst werden kann.
  • Typische Gliedertreppen sind z. B. aus der Offenlegungsschrift DE 30 31 095 A1 , der Patentschrift DE 35 14 920 C2 und der EP 0 128 880 bekannt. Dort werden Gliedertreppen beschrieben, welche sich aus einer beliebigen Anzahl von Stufengliedern zusammensetzen lassen. Jedes Stufenglied besteht aus mindestens einem Holmelement und einer darauf befestigten Trittstufe. Jedes Holmelement besitzt ein waagrechtes Trägerstück, aus dessen Oberfläche ein Verbindungsstück zur Verbindung mit dem nächsthöheren Stufenglied herausragt. Weiter ist am anderen Ende des Stufengliedes eine Einrichtung zur Aufnahme des Verbindungsstückes vorgesehen und eine Trittstufen-Lagerfläche zur Befestigung der Trittstufe. Bei dieser Gliedertreppe ist das Trägerstück ein U-förmig gebogener Stahlblechzuschnitt und das Verbindungsstück ein Rundrohr-Abschnitt.
  • Die Bereitstellung der Holmelemente einer solchen Gliedertreppe ist aufwendig und teuer, da die unterschiedlichen Materialien, Profile und Oberflächen der Komponenten der Holmelemente bzw. der Gliedertreppe aneinander angepasst, geformt und verbunden werden müssen.
  • Eine Gliedertreppe aus den zuvor beschriebenen Holmelementen erfordert die Verbindung eines Trägerstückes mit den Verbindungsstücken bereits innerhalb jedes Holmelementes und anschließend beim Aufbau zusätzliche Verbindungen zwischen Rohren und Stahlblechzuschnitten der Trägerelemente und der Verbindungsstücke. Dies erfordert einen erheblichen mechanischen Aufwand. Insbesondere erfordert die Stabilisierung der Gliedertreppe besondere Spannmittel. Durch diese Spannmittel werden z. B. gekrümmt oder rund ausgeformte, formschlüssige, korrespondierende Teile innerhalb oder zwischen zwei Holmelement gegeneinander verspannt, was nie perfekt gelingt. Durch Benutzung der Treppe werden die Glieder der Treppe und die ganze Treppe in Schwingungen versetzt. Die Spannvorrichtungen durch welche die Glieder bzw. Holmelemente der Treppe verbunden sind und welche üblicherweise aus Schrauben oder Keilen bestehen, werden durch diese Schwingungen in Mitleidenschaft gezogen. Eine Folge daraus ist ein zunächst leichtes und im Laufe der Benutzung zunehmendes Spiel der Treppenglieder zueinander, was wiederum die Schwingungen und damit wieder den Verschleiß der Treppe fördert. Dies kann schließlich zum Zusammenbruch der Treppe führen.
  • Die Anpassbarkeit der Treppe an unterschiedliche äußere Bedingungen ist über das Hinzufügen oder Weglassen einzelner Stufen nur gering. Je nachdem, welche Mittel zum Verbinden und Verspannen der Holmelemente vorgesehen sind, kommt maximal eine stufenlose Verstellbarkeit der Stufenhöhe in Frage. Hierdurch kann zwar die Steigung der Gliedertreppe variabel eingestellt werden, die Länge, d. h. die horizontale Ausdehnung der Treppe wird jedoch durch die Anzahl der Stufen bestimmt. Dies kann dazu führen, dass die Treppe nicht genau an bestimmte äußere Gegebenheiten anpassbar ist, d. h. sie kann z. B. ein klein wenig zu lang sein, wenn eine Stufe hinzugefügt wird und ein klein wenig zu kurz, wenn eine Stufe weggenommen wird. Dies kann z. B. Verhindern dass die Treppe formschlüssig an die Umgebung anpassbar ist, was ungewünschte Kanten bzw. Absätze oder eine Erschwernis der Befestigung der Treppe am oberen oder unteren Absatz zur Folge haben kann. Um diesen Mangel zu beheben, muss massiv in den Aufbau eines oder mehrer Holmelemente eingegriffen werden, oder es müssen zusätzliche äußere mechanische Teile angebracht und angepasst werden.
  • Ein ähnliches Problem wirft eine an unterschiedliche Steighöhen anpassbare Treppe aus einer Patentschrift aus Österreich ( AT 365 707 ) auf. Bei dieser Treppe sind eine feste Anzahl von Trittplatten verschwenkbar mit Treppenholmen verbunden. Beim Aufstellen der Leiter werden die Trittplatten immer in waagrechte Position versetzt. Natürlich ist man bereits beim Erwerb einer solchen Treppe gezwungen, die Anzahl der erforderliche Stufen abzuschätzen. Die Funktion einer solchen Treppe besteht also vielmehr in der einer Leiter als einer Treppe. Eine Anpassbarkeit an unterschiedliche Höhenniveaus und Weiten ist nur sehr eingeschränkt möglich.
  • In der Patentschrift DE 197 23 490 A1 wird ein Treppenholm für eine Mittelholmtreppe vorgestellt, welcher aus mehreren in unterschiedlicher Höhen- und Winkellage miteinander verbindbaren und jeweils eine Treppenstufe abstützend aufnehmenden Holmelementen besteht. Um zu erreichen, dass kein Verziehen der einzelnen Holmelemente durch Schweißnähte mehr auftritt und die Montage bei sicherer Klemmung vereinfacht wird und dass der Treppenholm ein besonders gutes Aussehen erhält, sind die einzelnen Holmelemente als hohlprofilartige Gussteile ausgebildet, weisen jeweils zwei sich mit Abstand gegenüberliegende, auf gleicher Kreislinie verlaufende, außenliegende Führungsflächen auf. Die benachbarten Holmelemente sind über mindestens eine Schraube direkt miteinander verbunden, wobei die Schraube mit ihrem Kopf in einer Aussparung eines jeweils oberen Holmelementes anliegt, sich durch Öffnungen der Wandungen der benachbarten Holmelemente erstreckt und in eine im Inneren eines jeweils unteren Holmelementes befindliche Klemmbacke eingedreht ist.
  • Auch hier ist die Anpassbarkeit der Treppe eingeschränkt. Die horizontale Weite der Treppe ist durch die Anzahl der Stufen festgelegt, was zu Fehlanpassungen führen kann. Des Weiteren sind die Holmelemente als Gusselemente aufwendig herzustellen.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde ein Holmelelment für eine modulare Gliedertreppe und eine Gliedertreppe zu schaffen, welche kostengünstiger und robuster ist und auch von technischen Laien, insbesondere von Käufern im Baumarkt problemlos aufzubauen ist.
  • Die Aufgabe wird durch den Einsatz von Holmelementen für eine Gliedertreppe gemäß Anspruch 1 gelöst.
  • Der Aufbau einer erfindungsgemäßen Gliedertreppe erfolgt aus einzelnen Holmelementen, welche miteinander koppelbar sind. Insbesondere sind die Elemente in einem ersten Schritt zunächst noch gegeneinander verschiebbar, so dass die Holmelemente noch zueinander justiert werden können. Zunächst kann erfindungsgemäß immer ein Holmelement mit einem nachfolgenden Holmelement ein Stück zusammengesteckt werden. Die Holmelemente sind dafür insbesondere so ausgebildet, dass ineinander gesteckte Holmelemente eine gegenseitige seitliche Führung bieten. Diese Führung entsteht erfindungsgemäß dadurch, dass sich flache Seitenabschnitte eines Holmelementes mit ebenfalls flachen Seitenabschnitten des angekoppelten Holmelementes in seitlichem Formschluss befinden, also verschiebbar aneinanderliegen z. B. durch überlappende, flache Plattenstücke. Der Formschluss verhindert dabei zunächst das Ausbrechen oder Abkippen der Holmelemente aus einer gewünschten Richtung z. B. die Richtung, in welcher der Treppenholm aufgebaut werden soll, bzw. das Verdrehen der Holmelemente zueinander. Die Holmelemente können jedoch immer noch in einer Ebene (z. B. vertikale und horizontale Richtung) gegeneinander verschoben werden. Die Verschiebung erfolgt erfindungsgemäß in horizontaler und vertikaler Richtung bis eine gewünschte Auslage und Steigung – Verhältnis horizontaler und vertikaler Abstand der zu den Holmelementen korrespondierenden Stufen – erreicht ist. Ist die gewünschte relative Lage der Holmelemente und damit die relative Stufenposition erreicht, können die Holmelemente mittels vorgesehener Fixiermittel gegeneinander verspannt und fixiert werden. Die formschlüssig aneinander liegenden Seiten, welche neben anderen möglichen Fixierungsmethoden zur Arretierung und Fixierung. der Treppe gegeneinander verspannt werden können, bieten einen besonders starken Halt und hohe Robustheit der Treppe, da sie, wenn sie gegeneinander gepresst werden, großflächigen Reibschluss bieten. Die Justage kann somit sehr fein und sehr flexibel erfolgen, wodurch sich die aus den erfindungsgemäßen Holmelementen aufgebaute Gliedertreppe von herkömmlichen Gliedertreppen ganz deutlich unterscheidet.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform kann zur Herstellung einer Wendeltreppe das Holmelement in der Draufsicht gekrümmt ausgebildet werden. Hierzu werden die Anlageflächen des Holmelementes zur Herstellung des seitlichen Formschlusses so ausgerichtet, dass zwei gleichartige, ineinandergesteckte Holmelemente einen Winkel einschließen, der der gewünschten Krümmung des Treppenholmes entspricht.
  • Vorteilhaft ist dabei, dass aufgrund der modularen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Holmelemente unterschiedlichste Krümmungen des Treppenholmes und damit der Treppe erzielt werden können. Die Treppe kann so an verschiedenste Anforderungen angepasst werden, welche von der Umgebung an die Treppe gestellt werden. Nicht nur der Aufbau einer Wendeltreppe ist hierbei vorstellbar, für welche z. B. nur solche Holmelemente verwendet werden, welche eine Teilkrümmung in dieselbe seitliche Richtung aufweisen, sondern auch Treppenverläufe, welche zuerst in die eine und danach in die andere Richtung weisen (z. B. schlangenförmig).
  • Vorzugsweise besitzen die Holmelemente Begrenzungsmittel zur horizontalen und/oder vertikalen Begrenzung der Verschiebbarkeit auf einen definierten Bereich mittels Führungen und/oder Anschlägen.
  • Durch diese Einschränkung der Verschiebbarkeit wird die Anpassung der Steigung und Auslage in bestimmten Situation erleichtert, wenn z. B. nur eine feine Justage erwünscht ist. Insbesondere wird dadurch verhindert dass die Holmelement wieder von alleine zu weit auseinander gleiten und deshalb mit zusätzlichen Hilfsmitteln festgehalten werden müssen.
  • Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn die Begrenzungsmittel zur Begrenzung der Verschiebbarkeit dergestalt sind, dass in dem Holmelement seitliche Ausnehmungen und hiervon beabstandet korrespondierende Eingreifmittel vorgesehen sind, wobei nach dem Zusammenstecken zweier Holmelemente die Eingreifmittel des einen Holmelements in die Ausnehmungen des anderen Holmelements eingreifen und beim Verschieben der Holmelemente die Relativbewegung durch Anschlagen am Umriss der Ausnehmungen begrenzen. Vorzugsweise handelt es sich bei den Eingreifmitteln um Stehbolzen, und besonders bevorzugt werden Metallschrauben als Eingreifmittel verwendet. Diese greifen in Ausnehmungen wie z. B. Schlitze oder Löcher des anderen Holmelementes ein. Sobald die Stifte oder Schrauben gegen die Ränder der Ausnehmungen stoßen wird die Verschiebbarkeit in diese Richtung gestoppt. Auf diese Weise lassen sich nahezu unbegrenzt viele mögliche Vorgaben und Einschränkungen der Verschiebbarkeit in horizontaler und vertikaler Richtung erreichen, die den Aufbau in dem einen oder anderen Fall deutlich erleichtern können.
  • Ein Holmelement ist erfindungsgemäß bevorzugt durch Ausschneiden, insbesondere Stanzen aus einem Blech und anschließendem Falten des so entstandenen Blechausschnittes herstellbar.
  • Im Gegensatz zu den bekannten Holmelementen kann das erfindungsgemäße Holmelement nämlich bereits aus einem einzigen Blech – wie z. B. Stahlblech oder ähnlichem – hergestellt werden. Vorzugsweise wird das Holmelement aus einem einzigen Blech ausgestanzt. Darin besteht ein wichtiger Vorteil gegenüber den bekannten Holmelementen, da deren Herstellung, sei es im Gussverfahren oder durch Zusammenfügen verschiedener z. T. geformter Elemente wie Blechabschnitte und Rohrstücke erheblich aufwendiger und kostspieliger ist als einfaches Ausstanzen und Biegen eines einzigen Blechausschnittes.
  • Es wird besonders bevorzugt, wenn die Schenkel des Holmelementes zur Erzeugung eines gekrümmten Treppenholmes, insbesondere zur Erzeugung eines Treppenholmes für eine Wendeltreppe, in der Draufsicht eine Krümmung durchlaufen, wobei die beiden Schenkel, dabei im Wesentlichen parallel und unter Berücksichtigung des Formschlusses für das Verkoppeln mit anderen Holmelementen angeordnet sind.
  • Es ist dann möglich derartige Holmelemente mit unterschiedlich starken Krümmungen vorzufertigen, die der Käufer individuell zusammenstellen kann, um auch besonders ungewöhnlichen Umweltbedingungen gerecht zu werden. Eine Treppe aus den erfindungsgemäßen Holmelementen kann somit als Wendeltreppe mit verschieden starken Krümmungen, oder auch mit wechselnden Krümmungen aufgebaut werden.
  • Besonders bevorzugt ist es, wenn das erfindungsgemäße Holmelement Flansche aufweist, welche als Trittfläche einer Stufe ausgebildet sind. Im Gegensatz zu bekannten Holmelementen kann das erfindungsgemäße Holmelemente bereits eine Trittfläche aufweisen, die durch einfaches Umbiegen von Blechabschnitten entsteht. Durch Zusammenbau dieser bevorzugten Holmelemente entsteht ein besonders einfacher Treppenholm, welcher bereits eine sehr einfach Treppe darstellt. Ebenfalls bevorzugt ist jedoch wenn das erfindungsgemäße Holmelement seitliche Flansche aufweist, welche so ausgebildet sind, dass sie zur Auflagerung eines Trittelementes dienen.
  • Ebenfalls erfindungsgemäß ist eine Gliedertreppe mit einem Treppenholm aus den erfindungsgemäßen Holmelementen deren Treppenholm dadurch herstellbar ist, dass je zwei Holmelemente ineinander gesteckt und verschoben werden, bis eine vorgegebene Steigung und Auslage jeder Treppenstufe und schließlich des ganzen Treppenholmes erreicht ist, wobei anschließend die Holmelemente gegeneinander mittels Fixiermitteln verspannt und fixiert werden.
  • Bevorzugt und besonders hilfreich ist hierbei auch ein leichtes Vorspannen der erfindungsgemäßen Holmelemente gegeneinander, so dass gerade soviel Reibschluss zwischen den Holmelementen aufgebaut wird, dass der Treppenholm sein eigenes Gewicht trägt. Auf diese Weise kann ein Treppenholm zunächst schnell und einfach provisorisch aufgebaut werden, ohne schon die volle Stabilität zu erreichen. Anschließend kann der Treppenholm schrittweise optimal an die äußeren Vorgaben bezüglich Steigung etc. angepasst werden, indem einzelne Holmelemente gelöst und horizontal und vertikal verschoben werden. Ist das gewünschte Ergebnis mit dem ganzen Treppenholm erreicht, werden die Holmelemente endgültig gegeneinander fixiert.
  • Im folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine Ansicht von oben und von der Seite auf ein erfindungsgemäßes Holmelement,
  • 2 eine Ansicht eines Treppenholmes aus erfindungsgemäßen Holmelementen,
  • 3 eine Draufsicht auf eine Wendeltreppe mit einem Treppenholm aus erfindungsgemäßen Holmelementen und eine Seitenansicht von oben auf ein erfindungsgemäßes Holmelement zum Aufbau des Treppenholmes für die Wendeltreppe.
  • In 1 ist ein erfindungsgemäßes Holmelement 2 dargestellt. In dieser bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um einen im wesentlichen u-förmig gebogenen Blechausschnitt. Besonders vorteilhaft ist dieser einstückige Blechausschnitt, der z. B. durch Ausstanzen und anschließendes Biegen in zwei aufeinanderfolgenden Arbeitsschritten in sehr kostengünstiger und rationeller Weise hergestellt werden kann. Er weist im wesentlichen Schenkel 10, Flansche 8 und Ausnehmungen 9, 11, welche als Begrenzungsmittel der Verschiebbarkeit des Holmelementes 2 zu einem weiteren Holmelement 2 dienen. Die Flansche 8 dienen zur Auflagerung von Trittelementen 3, welche, falls notwendig, mit den Flanschen 8 verschraubt werden können. Die Trittelemente 3 stellen keinen festen Bestandteil des Holmelementes 2 dar und können beliebig hinzugefügt werden, was eine flexible Ausgestaltung der Treppe ermöglicht. Auf die weiteren Konturen des Holmelementes 2 insbesondere die Seitenansicht, sind leicht beim Ausstanzen sehr individuell anzupassen. Die unterschiedlichsten Konturen sind hier denkbar. Natürlich ist es möglich bei dem erfindungsgemäßen Holmelement 2 die Flansche 8 so auszuführen, dass sie unmittelbar als Trittfläche 6a geeignet sind. Dadurch kann zugunsten einer sehr vereinfachten Bauweise die Auflagerung zusätzlicher Trittelemente 3 entfallen. Zur Kopplung zweier Holmelemente 2 sind die Schenkel 10 des Holmelementes 2 nach außen hin leicht aufgeweitet, so dass sie die Beuge 12 eines weiteren Holmelementes 2 aufnehmen können. Wenn ein Holmelement 2 mit seiner Beuge 12 zwischen den Schenkeln 10 eines weiteren Holmelementes 2 liegt, liegen die Flächen der Schenkel 10 formschlüssig an den zur Beuge 12 des eingesteckten Holmelementes 2 befindlichen Seiten an. Dadurch entsteht eine Führung, welche das seitliche Wegkippen oder Ausscheren des eingesteckten Holmelementes 2 verhindert. Durch die Bohrungen 11 des einen Holmelementes 2 werden dann Schrauben oder Bolzen oder ähnliches eingeschoben, welche bevorzugt durch die Ausnehmungen 9 des anderen Holmelementes 2 reichen und anschließend besonders bevorzugt auf der anderen Seite des Holmelementes durch ebensolche Bohrungen 11 austreten. Die Ausnehmungen 9 definieren den Bereich, innerhalb welchem eine Verschiebung der eingeführten Schrauben und damit des Holmelemente 2 zueinander möglich ist. Nachdem die Einstellung bzw. Anpassung von Steigung und Auslage der zu den Holmelementen 2 korrespondierenden Stufen erfolgt ist, werden zur Arretierung bzw. Fixierung der Holmelemente die eingeschobenen Schrauben angezogen, wodurch die Seitenwände der Holmelemente gegeneinander verspannt werden. Die zusätzliche Bohrung 13 ermöglicht eine abschließende Fixierung der Holmelemente 2 zueinander und erhöht die statische Belastbarkeit der Holmverbindung. Ebenso könne die Bohrungen 11 aber auch rechtwinklig zum Schenkel 10 des Holmelementes stehende, flanschartige Auswölbungen aufweisen, welche in die Ausnehmungen 9 eingreifen. Um die Holmelemente 2 übereinander zu schieben, müssen die Schenkel 10 dann leicht auseinander gezogen werden.
  • In 2 ist eine seitliche Schnittansicht eines Treppenholmes 1 aus erfindungsgemäßen Holmelementen 2 zu sehen. Der Treppenholm verbindet zwei Ebenen bzw. Absätze 4 und 5. Neben den Holmelementen 2 weist der Treppenholm noch zwei optionale, zusätzliche Holmelemente 6 und 7 auf, welche besonders ausgeformt sind, um die Verbindung zu entweder der Ebene 4 oder der Ebene 5 zu bilden. Natürlich sind sie so ausgebildet, dass sie in ebenso einfacher Weise mit den Holmelementen 2 steckbar verbunden und anschließend fixiert werden können, wie die Holmelemente 2 untereinander. Es ist möglich entweder direkt auf den Trittflächen 6a der Holmelemente 2 zu laufen, wenn diese entsprechend ausgeformt sind, oder auf die Holmelement werden zusätzliche Trittelemente 3 aufgelegt.
  • In 3 ist eine weitere bevorzugte Ausführungsform einer Gliedertreppe aus erfindungsgemäßen Holmelementen 22. Hierbei handelt es sich um eine Wendeltreppe 23 die in einer Draufsicht dargestellt ist. Durch eine besondere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Holmelementes 22 gelingt es ebenso einfach eine Wendeltreppe 23 aufzubauen. Für die Wendeltreppe 23 können die Schenkel 20 des Holmelementes 22 abgewinkelt sein, wie in 3 dargestellt. Dadurch entsteht eine Krümmung des Treppenholmes 21, um einen definierten Winkel von Holmelement 22 zu Holmelement 22. Die Krümmung ergibt in Verbindung mit der Steigung von Stufe zu Stufe schließlich einen typischen Treppenholm 21 für eine Wendeltreppe. Die Flansche 28 des Holmelementes 22 können hier als Auflagerung für Trittelemente 3 verwendet werden. Die Anpassbarkeit der Holmelemente 22 ist hier ebenso gegeben, wie bei einer geradlinigen Treppe, wie zuvor beschrieben. Zunächst können die Holmelemente 22 lose oder reibschlüssig zusammengefügt werden, und nach und nach in die richtige, gewünschte Position gebracht werden. Nachdem der Treppenholm 21 wunschgemäß ausgerichtet ist, können so dann die Holmelemente 22 gegeneinander verspannt und fixiert werden, wie bereits zuvor beschrieben.

Claims (10)

  1. Holmelement (2, 22) für eine Gliedertreppe, welches mit weiteren Holmelementen (2, 22) zu einem Treppenholm (1, 21) modular koppelbar und mit Fixiermitteln gegen jeweils ein weiteres Holmelement (2, 22) verspannbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Holmelement (2, 22) ein U-förmiges Hohlprofil aufweist, dessen Schenkel (10, 20) derartig aufgeweitet sind, das ein weiteres Holmelement (2, 22) zur Erzeugung eines seitlichen Formschlusses zur Kopplung zwischen die Schenkel (10, 20) geschoben werden kann, und das Holmelement (2, 22) entlang dem seitlichem Formschluss gegenüber dem weiteren Holmelement (2, 22) noch in horizontaler und vertikaler Richtung zum Anpassen von Steigung und Auslage der korrespondierenden Stufen verschiebbar ist.
  2. Holmelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung eines gekrümmten Treppenholmes (21) die Anlageflächen des Holmelementes (22) zur Herstellung des seitlichen Formschlusses so ausgebildet sind, dass zwei gleichartige ineinander gesteckte Holmelemente einen Winkel einschließen, der der gewünschten Krümmung des Treppenholmes (21) entspricht.
  3. Holmelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Holmelement (2, 22) Begrenzungsmittel (9, 11) zur horizontalen und/oder vertika len Begrenzung der Verschiebbarkeit auf einen definierten Bereich mittels Führungen und/oder Anschlägen aufweist.
  4. Holmelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzungsmittel (9, 11) zur Begrenzung der Verschiebbarkeit seitliche Ausnehmungen (9) und hiervon beabstandet korrespondierende Eingreifmittel aufweist, wobei nach dem Zusammenstecken zweier Holmelemente (2, 22) die Eingreifmittel des einen Holmelements (2, 22) in die Ausnehmungen des anderen Holmelements (2, 22) eingreifen und beim Verschieben der Holmelemente (2, 22) die Relativbewegung durch Anschlagen am Umriss der Ausnehmungen (9) begrenzen.
  5. Holmelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingreifmittel ein oder mehrere Stehbolzen enthalten.
  6. Holmelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingreifmittel Metallschrauben enthalten.
  7. Holmelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Holmelement (2, 22) herstellbar ist durch Heraustrennen, insbesondere Stanzen, aus einem Blech und anschließendem Falten.
  8. Holmelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (20) des Holmelementes (22) zur Erzeugung eines gekrümmten Treppenholmes, insbesondere zur Erzeugung eines Treppenholmes für eine Wendeltreppe, in der Draufsicht eine Krümmung durchlaufen, wobei die beiden Schenkel (20), dabei im Wesentlichen parallel und unter Berücksichtigung des Formschlusses für das Verkoppeln mit anderen Holmelementen (22) angeordnet sind.
  9. Holmelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Holmelement (2) Flansche (8) aufweist, welche als Trittfläche (6a) einer Stufe ausgebildet sind und/oder zur Auflagerung eines Trittelementes (3) dienen.
  10. Gliedertreppe mit einem Treppenholm (1, 21) aus den Holmelementen (2, 22) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Treppenholm (1, 21) herstellbar ist durch Ineinanderstecken der Holmelemente (2, 22), Einstellen einer vorgegebenen Steigung und/oder Auslage jeder Treppenstufen zwischen je zwei Holmelementen (2, 22) und anschließendem Fixieren aller Holmelemente (2, 22) mit den Fixiermitteln.
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