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DE10326835A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Begrenzung des Hautauslaufs einer Slushhaut - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Begrenzung des Hautauslaufs einer Slushhaut Download PDF

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DE10326835A1
DE10326835A1 DE2003126835 DE10326835A DE10326835A1 DE 10326835 A1 DE10326835 A1 DE 10326835A1 DE 2003126835 DE2003126835 DE 2003126835 DE 10326835 A DE10326835 A DE 10326835A DE 10326835 A1 DE10326835 A1 DE 10326835A1
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DE
Germany
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slush
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leakage
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DE2003126835
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Werner Gawron
Frank Wille
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Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Publication date
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Begrenzung des Hautauslaufs einer Slushhaut, welche in einer Galvanoform durch Rotationssintern hergestellt wird, wobei man in die Galvanoform (10), in den Bereichen, in denen ein definierter Hautauslauf der Slushhaut (12) gewünscht ist, mindestens eine Einkleidung (11) aus einem weitgehend wärmeisolierenden Material einbringt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung zur Begrenzung des Hautauslaufs einer Slushhaut.
  • Vorrichtungen und Verfahren zur Herstellung von dünnen Formhäuten, sogenannten Slushhäuten, sind aus dem Stand der Technik bekannt. Diese Verfahren werden beispielsweise zur Herstellung von komplexeren Formteilen für den Innenausbau von Kraftfahrzeugen mit vergleichsweise geringer Materialstärke angewandt. Man bezeichnet das Slushverfahren auch als Rotationssintern oder Rotationsgießen. Dabei verwendet man im Allgemeinen eine sogenannte Galvanoform, die man mit einem Kunststoffpulvermaterial beaufschlagt. Der Galvanoform wird Wärme zugeführt, so dass eine dünne Kunststoffschicht aufschmilzt und an der Formoberfläche anhaftet. Während dieses Verfahrens wird die Vorrichtung um ein oder zwei Achsen gedreht, so dass sich das Pulver an der Formoberfläche gleichmäßig verteilt. Man erhält dann durch Gelieren des Kunststoffpulvers an der Formoberfläche eine entsprechend geformte Slushhaut.
  • Bei bisherigen Verfahren zur Herstellung einer Slushhaut können sogenannte Adapterplatten eingesetzt werden, um den Hautauslauf der Slushhaut zu begrenzen. Der Nachteil der bekannten Vorrichtungen dieser Art besteht jedoch darin, dass keine zuverlässige vollständige Abdichtung gegenüber der Galvanoform erreicht wird. Dies führt im Randbereich der Dichtung zur Bildung von Klumpen oder Fäden aus dem für das Rotationssintern eingesetzten Kunststoffmaterial. Derartige Klumpen, Fäden oder dergleichen fallen als Verunreinigung in die Galvanoform und führen beispielsweise auf dem bereits angelierten Pulver bei der Herstellung von Slushhäuten in der Galvanoform zur Bildung von Unregelmäßigkeiten oder Löchern in der Slushhaut. Dadurch entstehen Ausschussteile.
  • Wenn man bei einem bisherigen Verfahren den Hautauslauf der Slushhaut verändern möchte, ist dies nur durch eine vollständige Änderung der vorgenannten Adapterplatte möglich, was mit hohen Kosten verbunden ist.
  • Ausgehend von der vorgehend geschilderten Problematik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren beziehungsweise eine Vorrichtung zu schaffen, mittels dessen ein beliebiger Hautauslauf der Slushhaut mit vergleichsweise einfachen Mitteln und kostengünstig realisiert werden kann.
  • Die Lösung dieser Aufgabe liefert ein erfindungsgemäßes Verfahren beziehungsweise eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Herstellung einer Slushhaut der eingangs genannten Gattung mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs beziehungsweise des Anspruchs 13. Die erfindungsgemäß verwendete Einkleidung für die Hautauslaufbegrenzung der Slushhaut ermöglicht nicht nur eine beliebige Gestaltung des Hautauslaufs mit einfachen Mitteln, sondern lässt auch jederzeit eine Änderung des Hautauslaufs zu. Der Hautauslauf ist anders als bei bisherigen Verfahren nicht mehr ausgefranst und/oder mit Fäden behaftet, sondern vielmehr wird ein sauber und definiert abgegrenzter Hautauslauf erreicht. Nicht gelierte Pulverreste auf der fertigen Slushhaut nach der Entformung werden verringert. Durch die erfindungsgemäße Einkleidung entsteht eine Isolierschicht, die das Angelieren des für das Rotationssintern verwendeten Kunststoffpulvers in diesem Bereich verhindert. Dadurch wird Material eingespart, welches bei bisherigen Verfahren nachträglich bei zu großem Hautauslauf durch entsprechendes Bedienungspersonal entfernt werden müsste. Dies führt ebenfalls zu einer Kostenersparnis.
  • Eine erfindungsgemäße isolierende Einkleidung der genannten Art wird vorzugsweise formumlaufend vorgesehen. Der Anfall von Ausschussteilen sowie die Materialkosten werden durch die erfindungsgemäße Lösung reduziert.
  • Die erfindungsgemäß für die Hautauslaufbegrenzung verwendete Einkleidung kann beispielsweise ein kautschukartiges Grundmaterial umfassen. Insbesondere besteht die Einkleidung erfindungsgemäß mindestens in den äußeren Bereichen aus einem Silikonkautschuk oder ein solcher Silikonkautschuk wird als Trägermaterial verwendet. Die erfindungsgemäße Galvano-Einkleidung kann in das Trägermaterial oder Grundmaterial eingebettete Verstärkungsmatten aufweisen. Hier können beispielsweise Glasfasermatten oder ähnliches verwendet werden. Um eine bessere Isolierung zu erzielen kann die Galvano-Einkleidung gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung in das Trägermaterial oder Grundmaterial eingearbeitete Glaskörper umfassen, beispielsweise Glasperlen, Glasröhrchen oder dergleichen. Die Materialstärke der Einkleidung für die Hautauslaufbegrenzung kann beispielsweise 10 bis 30 mm betragen, vorzugsweise liegt die Materialstärke etwa im Bereich zwischen 15 und 20 mm. Die erfindungsgemäße Einkleidung kann mehrschichtig aufgebaut sein, wobei dann in das Grundmaterial aus vorzugsweise Silikonkautschuk mit Abstand zueinander mehrere Verstärkungsmatten eingearbeitet sind, die vorzugsweise etwa parallel zur unteren oder oberen Oberfläche der Einkleidung verlaufen. Die vorgenannten Glaskörper, die zur besseren Isolierung dienen, können zwischen diese vorzugsweise beabstandeten Verstärkungsmatten, vorzugsweise Glasfasermatten, eingebettet werden.
  • Gegenstand der Erfindung ist außerdem ein Verfahren zur Herstellung einer Slushhaut mit den Merkmalen des Anspruchs 11.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zur Schaffung einer Hautauslaufbegrenzung für eine Slushhaut wie sie durch die Merkmale des Anspruchs 13 definiert ist, insbesondere zur Anwendung in einem erfindungsgemäßen Verfahren der genannten Art.
  • Die in den Unteransprüchen genannten Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
  • Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
  • 1 eine Innenansicht einer Galvanoform mit einer bereichsweise in diese eingebrachten isolierenden Einkleidung zur Hautauslaufbegrenzung;
  • 2 eine entsprechende Innenansicht der Galvanoform nach Herstellung der Slushhaut;
  • 3 einen Schnitt durch das für die erfindungsgemäße Einkleidung zur Hautauslaufbegrenzung verwendete Material.
  • Zunächst wird auf 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt eine geöffnete Galvanoform 10, in die in einem ausgewählten Bereich versuchsweise eine Einkleidung 11 zur Hautauslaufbegrenzung der herzustellenden Galvanoform eingebracht wurde. Wie man aus 2 erkennt, erstreckt sich nach dem Rotationssintervorgang die Slushhaut 12 nur in den die Einkleidung umgebenden Bereichen 13 der Galvanoform, während die Bereiche mit den Einkleidungen 11 ausgespart sind und um diese Einkleidungen herum die Galvanoform einen sauber abgegrenzten Hautauslauf aufweist.
  • In 2 wurden bewusst die Einkleidungen 11 nicht dargestellt beziehungsweise aus der Galvanoform entfernt, damit man den Hautauslauf der hergestellten Slushhaut im Bereich der Aussparungen besser erkennen kann.
  • Nachfolgend wird auf 3 Bezug genommen und anhand dieser Schnittdarstellung wird der Aufbau des für die Herstellung der isolierenden Einkleidung gemäß der Erfindung vorgesehenen Materials näher erläutert. Es ist eine Einkleidung 11 wie sie zuvor unter Bezugnahme auf die 1 und 2 beschrieben wurde im Längsschnitt dargestellt. Die Einkleidung 11 besteht aus einem Grundmaterial oder Trägermaterial 14, welches gummiartig oder kautschukartig ist, beispielsweise handelt es sich um Silikonkautschuk. In dieses Trägermaterial 14 sind mehrere Verstärkungsmatten 15 eingearbeitet, die etwa parallel zur Oberfläche 16 der Einkleidung verlaufen. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind insgesamt drei solcher Verstärkungsmatten 15 in etwa gleichen Abständen parallel zueinander in dem Trägermaterial 14 eingebettet, wobei es sich um Verstärkungsmatten 15 aus einem Glasfasergewebe oder dergleichen handelt. In den Bereichen zwischen jeweils zwei dieser Verstärkungsmatten 15 sind zur besseren Isolierung der Einkleidung Glaskörper 17, zum Beispiel Glasperlen oder Glasröhrchen eingebettet. In dem vorliegenden Ausführungsbeispiel gemäß 3 befinden sich diese Glaskörper 17 jeweils nur in den Bereichen, die zwischen je zwei Verstärkungsmatten 15 liegen. Die gesamte Materialstärke des in 3 im Schnitt dargestellten Materials beträgt beispielsweise 15 bis 20 mm zwischen den jeweiligen äußeren Oberflächen 16. Größe und Abmessung der Einkleidung richtet sich nach den jeweiligen Bedürfnissen bei der Hautauslaufbegrenzung und ist im Prinzip beliebig.
  • 10
    Galvanoform
    11
    Einkleidung
    12
    Slushhaut
    13
    Bereiche
    14
    Trägermaterial
    15
    Verstärkungsmatten
    16
    Oberfläche
    17
    Glaskörper

Claims (16)

  1. Verfahren zur Begrenzung des Hautauslaufs einer Slushhaut, welche in einer Galvanoform durch Rotationssintern geformt wird, dadurch gekennzeichnet, dass man in die Galvanoform (10), in den Bereichen, in denen ein definierter Hautauslauf der Slushhaut (12) gewünscht ist, mindestens eine Einkleidung (11) aus einem weitgehend wärmeisolierenden Material einbringt.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Einkleidung (11) mindestens ein Element aus einem Trägermaterial (14) umfasst mit einem dem gewünschten Hautauslauf in dem jeweiligen Bereich entsprechenden Umriss.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Einkleidung (11) formumlaufend in der Galvanoform vorgesehen ist.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (14) der Einkleidung einen gummiartigen oder kautschukartigen Werkstoff umfasst.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial (14) der Einkleidung (11) einen Silikonkautschuk umfasst.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in das Trägermaterial (14) der Einkleidung (11) mindestens eine Verstärkungsmatte (15) eingearbeitet ist.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Verstärkungsmatte (15) aus einem Glasfasergewebe oder dergleichen vorgesehen ist.
  8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in das Trägermaterial (14) isolierende Körper, vorzugsweise Glaskörper (17) eingebettet sind.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in das Trägermaterial (14) Glasperlen oder Glasröhrchen eingebettet sind.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialstärke der Einkleidung (11) für die Hautauslaufbegrenzung etwa im Bereich zwischen 10 und 30 mm, vorzugsweise im Bereich von zwischen etwa 15 und 20 mm beträgt.
  11. Verfahren zur Herstellung einer Slushhaut, dadurch gekennzeichnet, dass dieses mindestens einen Schritt umfasst, in dem in eine Galvanoform (10) eine Einkleidung (11) zur Hautauslaufbegrenzung der Slushhaut aus einem weitgehend wärmeisolierenden Material eingebracht wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch mindestens einen Schritt, in dem in die Galvanoform (10) eine Einkleidung (11) zur Hautauslaufbegrenzung nach einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 eingebracht wird.
  13. Vorrichtung zur Herstellung einer Slushhaut, die durch Rotationssintern in einer Galvanoform geformt wird, dadurch gekennzeichnet, dass diese mindestens eine in die Galvanoform (10) in Bereichen, in denen eine definierte abgegrenzte Hautauslaufbegrenzung gewünscht ist, eingebrachte Einkleidung (11) aus einem weitgehend isolierenden Werkstoff umfasst.
  14. Vorrichtung zur Herstellung einer Slushhaut gemäß Anspruch 13, gekennzeichnet durch eine Einkleidung (11) zur Hautauslaufbegrenzung der Slushhaut gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10.
  15. Slushhaut, dadurch gekennzeichnet, dass diese nach einem Verfahren gemäß einem der Ansprüche 11 oder 12 hergestellt wurde.
  16. Verkleidungselement, insbesondere für den Innenbereich eines Automobils, dadurch gekennzeichnet, dass dieses mindestens eine Slushhaut gemäß Anspruch 15 umfasst.
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