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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung des erhärteten Gipses
von Gipsbauteilen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Als
Ausgangsmaterial für
die Herstellung von Gipsbauteilen, die aus erhärtetem Gips bestehen oder erhärteten Gips
enthalten, werden Baugipse verwendet. Baugipse sind Bindemittel,
die keine hydraulischen Bestandteile enthalten und daher nur an
der Luft erhärten.
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Als
Rohstoff für
die Herstellung der als Ausgangsmaterial dienenden Baugipse wird üblicherweise Gipsstein
verwendet. Gipsstein kommt in der Natur als kristallwasserhaltiges
Calciumsulfat vor, wobei ein Molekül Calciumsulfat zwei Moleküle Wasser
als Kristallwasser bindet, so genanntes Calciumsulfat- Dihydrat (CaSO4·2
H2O). Der Gipsstein wird in Drehrohröfen im Niedertemperaturbereich
bis 300°C
und im Hochtemperaturbereich bis 1000°C gebrannt. Dabei wird dem Gipsstein
das Kristallwasser teilweise oder ganz ausgetrieben, wobei Baugips
entsteht.
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Nach
DIN 1168 sind Baugipse unterschiedlicher Art mit oder ohne Zusätze bekannt.
Zu den Baugipsen ohne Zusätze
gehören
Stuckgips und Putzgips. Stuckgips entsteht durch Brennen im Niedertemperaturbereich und
besteht überwiegend
aus Calcium-sulfat-Halbhydrat
(CaSO4·½ H2O). Putzgips entsteht durch Brennen im Hoch-
und Niedertemperaturbereich und besteht aus Calciumsulfat-Halbhydrat
(CaSO4·½ H2O) und Calciumsulfat (CaSO4).
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Den
Stuck- und Putzgipsen können
nach DIN 1168 so genannte Stellmittel und Füllstoffe beigemischt werden.
Die aus diesen Baugipsen mit Zusätzen
herstellbaren erhärteten
Gipse weisen bestimmte Eigenschaften auf. Zugesetzte Stellmittel
sind beispielsweise Stoffe, die zum Beispiel die Konsistenz, die
Haftung oder die Versteifungszeit des Gipses, günstig beeinflussen. Füllstoffe,
wie Sand, werden dagegen zugesetzt, um beispielsweise die Ergiebigkeit
zu erhöhen.
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Die
Herstellung von Gipsbauteilen erfolgt üblicherweise durch Mischen
(Anmachen) von Baugips-Pulver (Calciumsulfat-Halbhydrat) mit Wasser und Bildung eines
Gipsbreis, wobei der Gips unter heftiger Reaktion Wasser aufnimmt,
sich erwärmt
und erhärtet.
Es entsteht ein erhärteter
Gips (Calciumsulfat-Dihydrat). Überschüssiges Wasser,
das nicht zur Kristallisation gebraucht wird, verdunstet, wobei
gegebenenfalls getrocknet wird.
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Im
Bereich Trockenbautechnik sind Gipsbauteile, insbesondere Gipsbauplatten,
für den
Innenausbau zur Herstellung von nicht tragenden Wänden und
Decken bekannt.
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Zu
den Gipsbauplatten zählen
beispielsweise Gipskartonplatten und Gips-Wandbauplatten. Die Gips-Wandbauplatten
umfassen hierbei auch die Gipsfaserplatten.
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Gipskartonplatten
nach prEN 520:2000 werden auf einem Produktionsband gefertigt und
bestehen aus einem Kern aus gehärtetem
Gips, der einschließlich
der Längskanten
mit einem Karton ummantelt ist. Der Karton ist mit dem Gipskern,
der geeignete Zuschlag- oder Zusatzstoffe, wie z. B. Porenbildner,
enthal ten kann, fest verbunden und wirkt wie eine Zugbewehrung.
Dadurch erhalten die großformatigen
Platten, die in Regelabmessungen hergestellt werden, ihre notwendigen
Festigkeits- und Elastizitätseigenschaften.
Die prEN 520:2000 gibt Auskunft über
Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren
in Bezug auf Gipskartonplatten.
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Gips-Wandbauplatten
nach EN 12859:2001 sind massive Bauplatten aus Stuckgips, die Fasern,
Füllstoffe,
Zuschlagstoffe und andere Zusätze
enthalten können.
Sie haben umlaufende Nut- und
Federprofile, eine Länge
von 666 mm, eine Höhe
von 500 mm und Dicken von 60 mm, 80 mm oder 100 mm. Je nach Rohdichte,
die durch porenbildende Stoffe beeinflusst wird, können die
Gips-Wandbauplatten in unterschiedliche Plattenarten, nämlich in
Porengips-Wandbauplatten und in Gips-Wandbauplatten, eingeteilt
werden. Die EN 12859:2001 gibt Auskunft über Begriffe, Anforderungen
und Prüfverfahren
in Bezug auf Gips-Wandbauplatten.
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Als
Gipsfaserplatten sind beispielsweise Deckenplatten aus Gips, nämlich montierbare
Platten aus Gips mit Glasfasereinlage, bekannt.
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Üblicherweise
wird bei der zuvor beschriebenen Herstellung der Gipsbauteile das
Baugips-Pulver mit einer großen
Menge an Wasser vermischt, wobei das Verhältnis von Wasser zu Material
0,7–1,1
beträgt.
Nur ein kleiner Teil dieses Wassers wird bei der Hydratation des
Baugipses als Kristallwasser (CaSO4·2 H2O) aufgenommen. Der weitaus größere Teil
dieses Wassers wird von den Kapillaren des erhärteten Gipsbauteils absorbiert.
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Beim
Trocknen des Gipsbauteils verdunstet bzw. verdampft überschüssiges Wasser,
so dass viele leere Kapillaren im inneren Gefüge des Gipsbauteils zurückbleiben.
Deshalb besitzen getrocknete Gipsbauteile eine starke Wasserabsorptionsfähigkeit.
Ein Test hat ergeben, dass die Wasserabsorptionsfähigkeit
bis zu 55 % bezogen auf ihr Trockengewicht betragen kann, wenn ein
getrocknetes Gipsbauteil für
zwei Stunden in Wasser getaucht wird.
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Gipsbauteile
besitzen bedingt durch das Kapillarsystem gute klimaregulierende
Eigenschaften und ermöglichen
eine schnelle kapillare Aufnahme und Abgabe von Wasser:
Bei
Benutzung von Gipsbauteilen als Innenwände und Decken in Räumen führt eine
Absenkung der Raumtemperatur dazu, dass sich die relative Luftfeuchtigkeit
im Raum erhöht
und die Gipsbauteile den Wasserdampf der Raumluft automatisch absorbieren,
wobei der Wasserdampf in den leeren Kapillaren des Gipsbauteils
kondensiert. Hierbei führt
die bei der Kondensation des Wasserdampfs an den Raum abgegebene
Kondensationswärme
zu einer Erhöhung
der Raumtemperatur, wodurch sich die relative Luftfeuchtigkeit im
Raum entsprechend verringert. Eine Erhöhung der Raumtemperatur führt dagegen
dazu, dass die relative Feuchtigkeit im Raum abnimmt und Wasser
automatisch aus den Kapillaren der Gipsbauteile in den Raum verdunstet bzw.
verdampft. Hierbei führt
die Verdampfungswärme
zu einer Erniedrigung der Raumtemperatur, wodurch sich die relative
Luftfeuchtigkeit im Raum entsprechend erhöht.
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Gipsbauteile
mit solchen klimaregulierenden Eigenschaften werden auch als atmungsaktive
Gipsbauteile bezeichnet. Räume,
die mit solchen Gipsbauteilen ausgestattet sind, bieten dem Menschen
eine sehr komfortable ökologische
Umwelt zum Leben und Arbeiten. Hinsichtlich dieser Eigenschaften
gibt es keine vergleichbaren Baumaterialien. Auch dadurch, dass
die Gipsbauteile aus Ausgangsmaterialien natürlichen Ursprungs herge stellt
werden, bezeichnet man die genannten Gipsbauteile üblicherweise
auch als Biobaumaterialien.
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Es
hat sich jedoch als Nachteil herausgestellt, dass das Gefüge derart
hergestellter Gipsbauteile bei zu häufigem Wechsel zwischen feucht
und trocken zerstört
werden kann. Derselbe Schaden entsteht, wenn Gipsbauteile ständig Wasser
ausgesetzt sind:
Calciumsulfat-Dihydrat-Kristalle (CaSO4·2
H2O-Kristalle) sind als Hauptbestandteil
der Gipsbauteile nämlich etwas
wasserlöslich,
so dass sich die Kristallgitterstruktur des gehärteten Gipses allmählich auflöst. Dadurch wird
die Festigkeit der Gipsbauteile erheblich geschwächt.
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Ein
Test hat ergeben, dass bei einer getrockneten Porengips-Wandbauplatte mit
einer Höhe
von 666 mm, einer Länge
von 500 mm und einer Dicke von 100 mm, welche für zwei Stunden in Wasser getaucht
wurde, die Wasserabsorptionsfähigkeit
55 bezogen auf ihr Trockengewicht und der Verlust der Biegefestigkeit
bis zu 64 % betrug. Daraus folgt, dass übliche Gipsbauteile nicht feuchtigkeitsbeständig sind
und daher nicht in Kellern, Küchen
oder Bädern
mit einer relativ hohen Feuchtig keit verwendet werden dürfen. Auch
sollten derartige Gipsbauteile nicht in Klimazonen mit einer relativen
Luftfeuchtigkeit von mehr als 95 % verwendet werden.
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Um
die Feuchtigkeitsbeständigkeit,
also die hydrophoben Eigenschaften, des Gipsbauteils zu verbessern,
ist bekannt, dem als Ausgangsmaterial verwendeten Baugips eine kleine
Menge eines organischen Hilfsstoffs zuzusetzen. Diese mit einem
derartigen organischen Hilfsstoff hergestellten Gipsbauteile haben
nur noch eine sehr geringe Wasserabsorptionsfähigkeit, wodurch der Festigkeitsverlust
der Gipsbauteile infolge absorbierten Wassers reduziert wird. Solche
Gipsbauprodukte, die mit dem so genannten organischen Modifikationsverfahren
hergestellt werden, werden auf dem Markt als hydrophobierte bzw.
imprägnierte
Gipsbauteile oder als Hydro-Gipsbauteile bezeichnet.
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Nachteilig
an diesen hydrophobierten Gipsbauteilen ist, dass ihre geringere
Wasserabsorptionsfähigkeit
gleichzeitig zu einem Verlust der klimaregulierenden Eigenschaften
und der Atmungsaktivität
führt,
welche die herkömmlichen
Gipsbauteile gerade auszeichnen.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Verfahren zur Herstellung des erhärteten Gipses von Gipsbauteilen
dahingehend zu verbessern, dass das hergestellte erhärtete Gips
dieser Gipsbauteile feuchtigkeitsbeständig ist und gleichzeitig klimaregulierende
Eigenschaften aufweist, wobei das Verfahren möglichst umweltfreundlich ausgebildet
sein soll.
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Diese
Aufgabe wird bei einem Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1 durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
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Bei
dem Verfahren zur Herstellung des erhärteten Gipses von Gipsbauteilen,
insbesondere von Gipsbauplatten, wie Gips-Wandbauplatten, Gipskartonplatten oder
Gipsfaserplatten, wird Baugips mit Wasser zu einem Gipsbrei vermischt,
wobei dem Baugips oder dem Gipsbrei eine Zubereitung mit Flugasche
und/oder Nassasche beigemischt wird.
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Beim
Mischen mit Wasser nimmt der Gips unter heftiger Reaktion Wasser
auf, erwärmt
sich und erhärtet.
Vor dem vollständi gen
Erhärten
wird der Gipsbrei in die gewünschte
Form, die der erhärtete
Gips erhalten soll, gebracht, wobei dies üblicherweise durch Gießformung
erfolgt. Nach dem Erhärten
wird das überschüssige Wasser
gegebenenfalls durch Trocknung entfernt.
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Durch
die Beimischung einer Zubereitung mit Flugasche und/oder Nassasche
wird ein erhärteter
Gips erhalten, der feuchtigkeitsbeständig ist und gleichzeitig klimaregulierende
Eigenschaften aufweist. Die erfindungsgemäß hergestellten feuchtigkeitsbeständigen Gipsbauteile
haben eine Wasserabsorptionsfähigkeit
von ungefähr
40 % bezogen auf ihr Trockengewicht, so dass die hervorragende Atmungsaktivität und Klimaregulation,
welche die herkömmlichen
Gipsbauteile auszeichnen, erhalten bleibt. Die erfindungsgemäß hergestellten
Gipsbauteile gehören
zu den Biobaumaterialien.
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Weitere
Verfahrensschritte, die der Herstellung der dem Fachmann bekannten
unterschiedlichen Gipsbauteile dienen, beispielsweise das Ummanteln
des gehärteten
Gipses mit Karton zur Herstellung von Gipskartonplatten, sind dem
Fachmann bekannt und können
in üblicher
Art und Weise durchgeführt
werden. Diese üblichen
Verfahrensschritte werden durch das er findungsgemäße Verfahren
also nicht ausgeschlossen, auch wenn sie nicht explizit erwähnt sind.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass Portlandzement-Betonbauteile
ebenfalls Kapillaren aufweisen und daher eine gewisse Wasserabsorptionsfähigkeit
besitzen. Werden derartige Betonbauteile in Wasser getaucht, bleibt
deren Festigkeit im Gegensatz zu den herkömmlichen Gipsbauteilen aber
unverändert erhalten.
Diese gute feuchtigkeitsbeständige
Eigenschaft der Portlandzement-Betonbauteile ist darauf zurückzuführen, dass
im innere Gefüge
eine große
Menge eines gut hydraulisierbaren und amorphen C-S-H-Gels (Hydrated
Calcium Silicate Gel) und eine kleine Menge von gut hydraulisierbaren
Ettringit-Kristallen (3 CaO·Al2O3·3 CaSO4·32
H2O) vorliegt, wobei beide Stoffe durch
Hydratation des Portlandzements erhalten werden.
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Die
Erfindung macht sich dieses Prinzip zunutze, indem kein organisches,
sondern durch die Beimischung einer Zubereitung mit Flugasche und/oder
Nassasche ein anorganischen Modifikationsverfahren zur Herstellung
feuchtigkeitsbeständiger
erhärteter
Gipsbauteile bereitgestellt wird.
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Die
vorliegende Erfindung kann somit als ein anorganisches Modifikationsverfahren
zur Herstellung von feuchtigkeitsbeständigen gehärteten Gipsen in Gipsbauteilen
bezeichnet werden, bei welchem dem herkömmlichen Verfahren zur Herstellung
erhärteter
Gipse von Gipsbauteilen ein weiterer Verfahrensschritt hinzugefügt wird,
nämlich
das Beimischen einer zuvor hergestellten Zubereitung mit Flugasche
und/oder Nassasche zu den herkömmlichen
Ausgangsstoffen. Durch physikalischchemische Reaktionen zwischen
den herkömmlichen
Ausgangsstoffen und der beigemischten Zubereitung wird die ursprünglich nicht
hydraulische Eigenschaft der erhärtenden
Gipse von Gipsbauteilen während
der Formung und Trocknung in eine teilweise hydraulische Eigenschaft
umgewandelt.
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Innerhalb
des Gefüges
der erfindungsgemäß hergestellten
feuchtigkeitsbeständigen
Gipsbauteile wird beispielsweise ein Teil der CaSO4·2 H2O-Kristalle, die keine hydraulischen Eigenschaften
haben, in Ettringit-Kristalle (3 CaO·Al2O3·3
CaSO4·32
H2O) umgewandelt, die gute hydraulische
Eigenschaften haben. Gleichzeitig nimmt die Rohdichte des erhärteten Gipses
im Gipsbauteil in einem bestimmten Grad zu, wodurch ein ideales,
in seiner Feuchtigkeitsbeständigkeit
verbessertes Gipsbauteil erhalten wird. Die Rohdichte einiger feuch tigkeitsbeständiger Gipsbauteile
steigt beispielsweise um 20 –30
% an, wohingegen sich die Wasserabsorptionsfähigkeit um 20–30 % reduziert.
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Ein
Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist auch darin zu sehen, dass dieses auf dem Gebiet der Umweltschutztechnologie
zum Recycling und zur Wiederverwendung von Industrieabfällen, beispielsweise
von Flugasche und Nassasche, anwendbar ist.
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Zum
Schutz der Umwelt und um gleichzeitig die Kosten zur Herstellung
der feuchtigkeitsbeständigen erhärteten Gipse
in Gipsbauteilen herabzusetzen, werden erfindungsgemäß auch Industrieabfälle als
Ausgangsstoffe eingesetzt. Industrielle Abfälle wie Nassasche und Flugasche,
die in Kohlekraftwerken anfallen, können größtenteils recycelt und wiederverwertet
werden und schonen so die Umwelt.
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Nach
DIN 1168 sind Baugipse unterschiedlicher Art mit oder ohne Zusätze bekannt.
Baugipse können entsprechend
dem Fachmann bekannten Verfahren aus Gipsstein oder aus Gips, der
bei der industriellen Entschwefelung anfällt, hergestellt werden.
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Gipsstein
kommt in der Natur als kristallwasserhaltiges Calciumsulfat vor,
wobei ein Molekül
Calciumsulfat zwei Moleküle
Wasser als Kristallwasser bindet, so genanntes Calciumsulfat-Dihydrat (CaSO4·2
H2O). Der Gipsstein wird gebrochen, gebrannt
und gegebenenfalls gemahlen. Beim Brennen wird dem Gipsstein das Kristallwasser
teilweise oder ganz ausgetrieben, wobei Baugips entsteht, der β-CaSO4·½H2O als Hauptbestandteil enthält. Der
CaSO4·2
H2O-Gehalt des für die Herstellung des Baugipses
verwendeten Gipssteins sollte nicht weniger als 80 Gew.-% betragen.
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Unter
Gew.-% der Feststoffe wird hier und im folgenden immer Trockengew.-%
verstanden.
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Anstelle
von Gipsstein kann auch Gips, der bei der industriellen Entschwefelung
anfällt,
für die
Herstellung des Baugipses verwendet werden. Gips aus der industriellen
Entschwefelung ist ein Beiprodukt des Verfahrens zur Entschweflung
von Rauchgasen einer kohlebefeuerten Anlage. Der CaSO4·2 H2O-Gehalt
des für
die Herstellung des Baugipses verwendeten Gipses aus der industriellen
Entschwefelung sollte nicht weniger als 90 Gew.-% betragen. Beim
Brennen des Gipses aus indus trieller Entschwefelung entsteht Baugips,
der β-CaSO4·½ H2O als Hauptbestandteil enthält.
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Für die Herstellung
der erfindungsgemäß beigemischten
Zubereitung wird Flugasche und/oder Nassasche verwendet.
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Flugasche
ist ein trockenes Pulver, das durch elektrostatische Abscheidung
von staubartigen Teilchen aus Rauchgasen kohlebefeuerter Anlagen
erhalten wird. Sie sollte die technischen Anforderungen der Norm EN
450 erfüllen.
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Nassasche
kommt aus kohlebefeuerten Kesselböden. Der Kohlenstoffgehalt
sollte nicht mehr als 5 Gew.-% und der Partikeldurchmesser sollte
nach der Verarbeitung nicht mehr als 1 mm betragen.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die erfindungsgemäß verwendete
Zubereitung zusätzlich
Branntkalk, Calciumcarbid-Schlacke, Gipsstein, Gips aus der industriellen
Entschwefelung, Aluminiumsulfat, Alunit oder Mischungen hiervon
enthält.
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Branntkalk
bzw. Calciumoxid (CaO) entsteht durch Brennen von vorzugsweise natürlichem
Kalkstein (CaCO3) in Drehrohröfen bei
Temperaturen unter 1250 °C,
wobei Kohlenstoffdioxid (CO2) ausgetrieben
wird. Anschließend
wird der Branntkalk gegebenenfalls gebrochen. Der hergestellte Branntkalk
sollte nicht weniger als 70 Gew.-% freies Calciumoxid (CaO) und
nicht mehr als 5 Gew.-% Magnesiumoxid (MgO) enthalten.
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Ausgangsstoff
für die
Herstellung der erfindungsgemäß verwendeten
Calciumcarbid-Schlacke ist Calciumcarbid (CaC2).
Calciumcarbid (CaC2) ist ein industrieller
Rohstoff, der sich mit Wasser lebhaft unter Bildung von gasförmigen Acetylen
zersetzt, wobei als Nebenprodukt die Calciumcarbid-Schlacke entsteht,
in welcher der Calciumhydroxid (Ca(OH)2)-Gehalt
nicht weniger als 80 % betragen sollte.
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Aluminiumsulfat
(Al2(SO4)3) ist ein bekannter Rohstoff aus der chemischen
Industrie.
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Alunit
(Alaunstein) ist ein natürliches
Mineral, nämlich
ein basisches Aluminiumsulfat der Formel KAl3[(OH)6·(SO4)2] oder K2SO4·3(AlO)2SO4·6 H2O . Durch Mahlen wird ein für die Verwen dung
im erfindungsgemäßen Verfahren
trockenes Pulver erhalten.
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Die
Erfindung betrifft außerdem
ein Gipsbauteil, insbesondere eine Gipsbauplatte, beispielsweise
eine Gips-Wandbauplatte, Gipskartonplatte oder Gipsfaserplatte,
wobei das Gipsbauteil aus einem feuchtigkeitsbeständigen erhärteten Gips
besteht oder ein feuchtigkeitsbeständigen erhärteten Gips enthält, der
nach einem der zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wird.
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Schließlich bezieht
sich die Erfindung noch auf die Verwendung Flugasche und/oder Nassasche
als Zusatz für
die Herstellung eines feuchtigkeitsbeständigen erhärteten Gipses von Gipsbauteilen,
insbesondere von Gipsbauplatten, wie Gips-Wandbauplatten, Gipskartonplatten oder
Gipsfaserplatten. Vorzugsweise ist Flugasche und/oder Nassasche
zur Verwendung als Zusatz in einer vorher bereitgestellten Zubereitung
enthalten.
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Nachfolgend
wird das erfindungsgemäße Verfahren
anhand des in der einzigen 1 dargestellten Fließschemas
erläutert.
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Bei
dem erfindungsgemäße Verfahren
wird dem herkömmlichen
Verfahren zur Herstellung erhärteter Gipse
von Gipsbauteilen ein weiterer Verfahrensschritt hinzugefügt wird,
nämlich
das Beimischen einer zuvor hergestellten anorganischen Zubereitung
mit Flugasche und/oder Nassasche zu den herkömmlichen Ausgangsstoffen. Das
erfindungsgemäße Verfahren
kann daher auch insgesamt als anorganisches Modifikationsverfahren
zur Herstellung von feuchtigkeitsbeständigen erhärteten Gipsen von Gipsbauteilen
bezeichnet werden.
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Als
Rohstoff für
die Herstellung der als herkömmliche
Ausgangsstoffe dienenden Baugipse wird Gipsstein oder Gips aus der
industriellen Entschwefelung verwendet. Dieser wird zunächst gemahlen
und anschließend
in Drehrohröfen
im Niedertemperaturbereich bis 300°C oder im Hochtemperaturbereich
bis 1000°C
gebrannt, wobei Baugips (Calciumsulfat-Halbhydrat) entsteht.
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Erfindungsgemäß wird zu
diesem Baugips eine zuvor hergestellte anorganische Zubereitung
mit Flugasche und/oder Nassasche beigemischt.
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Grundsätzlich sind
zwei Zubereitungen denkbar.
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Die
erste Zubereitung enthält
neben Flugasche und Nassasche, die in einem vorgegebenen Mengenverhältnis vorliegen,
zusätzlich
Branntkalk, Calciumcarbid-Schlacke, Gipsstein, Gips aus der industriellen
Entschwefelung, Aluminiumsulfat, Alunit oder Mischungen hiervon
sowie Wasser, jeweils in vorgegebenen geringen Mengen, die insgesamt
miteinander vermischt werden, wobei sie mittels Walzen gemahlen
werden. Daraufhin wird diese Zubereitung in einem Behälter bei
einer Temperatur von 20 –50 °C und einer
relativen Feuchtigkeit von nicht weniger als 70 % für 8 bis
24 Stunden gelagert. Anschließend
ist diese erste Zubereitung mit Nassasche und Flugasche verwendbar.
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Die
alternative zweite Zubereitung enthält neben einer vorgegebenen
Menge Flugasche zusätzlich Branntkalk,
Calciumcarbid-Schlacke,
Gipsstein, Gips aus der industriellen Entschwefelung, Aluminiumsulfat, Alunit
oder Mischungen hiervon, jeweils in vorgegebenen geringen Mengen,
sowie Wasser in großer
vorgegebener Menge, wobei die genannten Bestandteile insgesamt in
einen Rührbehälter eingebracht
und für
8 bis 24 Stunden zu einem Schlamm verrührt werden. Anschließend ist
diese alternative zweite Zubereitung mit Flugasche verwendbar.
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In
beiden zuvor hergestellten Zubereitungen reagieren Flugasche und/oder
Nassasche jeweils mit dem in den Zubereitungen vorhandenen Calciumhydroxid
(Ca(OH)2) hydrothermisch, wobei eine bestimmte Menge
eines hydraulisierbaren und amorphen C-S-H Gels gebildet wird.
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Beim
Vermischen des herkömmlich
hergestellten Baugipses mit der Zubereitung wird außerdem Wasser
in vorgegebener Menge zugesetzt.
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Das
weitere Verfahren zur Herstellung der erhärteten Gipse von Gipsbauteilen
entspricht den bekannten Verfahren. Der mit der Zubereitung vermischte
Baugips nimmt unter heftiger Reaktion Wasser auf, erwärmt sich
und erhärtet.
Es entsteht ein erhärteter
Gips (Calciumsulfat-Dihydrat). Vor dem vollständigen Erhärten wird der Gipsbrei in die
gewünschte
Form, die der erhärtete
Gips erhalten soll, gebracht, wobei dies üblicherweise durch Gießformung
erfolgt. Nach dem Erhärten
wird das überschüssige Wasser
durch Trocknen entfernt. Es folgt das Verpacken und gegebenenfalls
weitere hier nicht dargestellte übliche
Verfahrenschritte bis das endgültige
Gipsbauteil erhalten wird.
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Eine
Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
sieht vor, dass die erste Zubereitung derart hergestellt wird, dass
50–80
Gew.-% Nassasche, 0–30
Gew.-% Flugasche, 5–15
Gew.-% Branntkalk und/oder Calciumcarbid-Schlacke, 3–8 Gew.-%
Gipsstein und/oder Gips aus der industriellen Entschwefelung und
3–8 Gew.-%
Aluminiumsulfat und/oder Alunit mit Wasser versetzt, gegebenenfalls
mittels Walzen gemahlen, und gemischt werden.
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Das
Verhältnis
von Wasser zu den übrigen
Bestandteilen beträgt
hierbei vorzugsweise 0,3–0,5.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird die Zubereitung in
einem Behälter
bei einer Temperatur von 20–50 °C und einer
relativen Feuchtigkeit von nicht weniger als 70 für 8–24 Stunden
gelagert.
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Eine
alternative Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht vor, dass
die zweite Zubereitung derart hergestellt wird, dass 80–90 Gew.-%
Flugasche, 5–15
Gew.-% Branntkalk und/oder Calciumcarbid-Schlacke, 3–8 Gew.-%
Gipsstein und/oder Gips aus der industriellen Entschwefelung und
3–8 Gew.-%
Aluminiumsulfat und/oder Alunit mit Wasser versetzt und gemischt
werden.
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Das
Verhältnis
von Wasser zu den übrigen
Bestandteilen beträgt
hierbei vorzugsweise 0,9–1,3.
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In
vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung wird diese Zubereitung
in einem Rührbehälter für 8–24 Stunden
gerührt.
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Weiterhin
ist vorgesehen, dass zur Herstellung des feuchtigkeitsbeständigen erhärteten Gipses
55–80 Gew.-%
Baugips und 20 – 45
Gew.-% Zubereitung verwendet werden.
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Das
Verhältnis
von Wasser zu dem mit der Zubereitung vermischten Baugips beträgt vorzugsweise 0,7–1,1.
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Nachfolgend
wird jeweils ein Beispiel eines Mischungsverhältnisses der hergestellten
Zubereitung mit Flugasche und Nassasche sowie der hergestellten
Zubereitung mit Flugasche sowie jeweils ein Beispiel eines Mischungsverhältnisses
der genannten Zubereitungen mit Baugips angegeben, wobei die genannten
Gew.-% immer als Trockengew.-% zu verstehen sind: Beispiel
1: Zubereitung mit Flugasche und Nassasche
| Nassasche | 53
Gew.-% |
| Flugasche | 30
Gew.-% |
| Branntkalk | 10
Gew.-% |
| Gipsstein | 3
Gew.-% |
| Aluminiumsulfat | 4
Gew.-% |
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Das
Verhältnis
des zugegebenen Wassers zu den angegebenen Ausgangsstoffen beträgt 0,5.
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30
Gew.-% der Zubereitung mit Flugasche und Nassasche werden mit 70
Gew.-% Baugips unter Zugabe von Wasser gemischt, wobei das Verhältnis von
Wasser zu den festen Bestandteilen 0,8 beträgt. Beispiel
2: Zubereitung mit Flugasche
| Flugasche | 82
Gew.-% |
| Calciumcarbid-Schlacke | 12
Gew.-% |
| Gips
aus industrieller Entschwefelung | 3
Gew.-% |
| Alunit | 3
Gew.-% |
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Das
Verhältnis
des zugegebenen Wassers zu den angegebenen Ausgangsstoffen beträgt 1,2.
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35
Gew.-% der Zubereitung mit Flugasche werden mit 65 Gew.-% Baugips
unter Zugabe von Wasser gemischt, wobei das Verhältnis von Wasser zu den festen
Bestandteilen 0,7 beträgt.
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Nachfolgend
wird ein Testverfahren für
die Qualitäts-
und Eigenschaftsprüfung
der erfindungsgemäß hergestellten
feuchtigkeitsbeständigen
Gipsbauteile beschrieben:
Alle Testverfahren für die Qualitäts- und
Eigenschaftsprüfung
der mit. dem anorganischen Modifikationsverfahren hergestellten
feuchtigkeitsbeständigen
Gipsbauplatten, insbesondere der Gips-Wandbauplatten, Gipskartonplatten
und der Gipsfaserplatten, sollen die technischen Anforderungen der
EN 12859:2001 und prEN 520:2000 erfüllen.
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Jedoch
ist folgendes zu beachten:
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1.
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Hydrophobierte
Gips-Wandbauplatten, die mit dem organischen Modifikationsverfahren
hergestellt werden, sind ebenfalls feuchtigkeitsbeständig und
können
in einer feuchten Umgebung verwendet werden. Die aktuelle Messmethode
der Wasserabsorptionsfähigkeit
von hydrophobierten Gips-Wandbauplatten erfolgt gemäß EN 12859:2001
dadurch, dass drei Proben für
zwei Stunden in Wasser bei einer Temperatur von 20°C ± 3°C getaucht
werden. Da der Festigkeitsverlust herkömmlicher Gipsbauprodukten mit
zunehmender Wasserabsorption deutlich zunimmt, ist die Wasserabsorptionsfähigkeit
ein Maß für die Feuchtigkeitsbeständigkeit. Daher
setzt die EN 12859 fest, dass die Wasserabsorptionsfähigkeit
von hydrophoben Gips-Wandplatten
nicht mehr als 5 % bezogen auf ihr Trockengewicht betragen darf.
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Die
feuchtigkeitsbeständigen
Gips-Wandplatten, die mit dem erfindungsgemäßen anorganischen Modifikationsverfahren
hergestellt werden, können
verhältnismäßig mehr
Wasser absorbieren, wobei der Festigkeitsverlust nach dem genannten
Eintauchen in Wasser nicht so deutlich ist. Die Feuchtigkeitsbeständigkeit derartiger
Gips-Wandplatten ist trotz hoher Wasserabsorption sehr gut.
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Daher
ist die EN 12859:2001 für
die Qualitäts-
und Eigenschaftsprüfung
von feuchtigkeitsbeständigen Gipsbauteilen,
die durch das erfindungsgemäße anorganische
Modifikationsverfahren hergestellt werden, nicht geeinigt.
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Da
die Feuchtigkeitsbeständigkeit
von Gipsbauteilen letztendlich durch den Verlustgrad ihrer Festigkeit
nach Eintauchen in Wasser identifiziert werden soll, wird folgendes
Prüfverfahren
unter Verwendung des Weichheitskoeffizienten f vorgeschlagen:
Drei
Proben, z. B. von Gipsbauplatten, werden für zwei Stunden in Wasser bei
einer Temperatur von 20 °C ± 3 °C getaucht.
Dann werden die Oberflächen
der Proben mit einem Handtuch getrocknet und die Biegefestigkeit
R entsprechend dem Verfahren aus EN 12859:2001 bestimmt.
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Der
Weichheitskoeffizient f wird wie folgt berechnet:
mit
R
1:
Mittelwert von drei gemessenen trockenen Proben, in Newton
R
2: Mittelwert von drei gemessenen Proben
nach Eintauchen in Wasser, in Newton
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Nachfolgend
werden einige Ergebnisse der Qualitäts- und Eigenschaftsprüfung angegeben:
Die
Biegefestigkeit einer getrockneten herkömmlichen Porengips-Wandbauplatte
(666 × 500 × 100 mm)
betrug 2,1 kN. Nach dem Eintauchen in Wasser betrug die Wasserabsorptionsfähigkeit
55 % bezogen auf ihr Trockengewicht und die Biegefestigkeit 0,76
kN. Der Weichheitskoeffizient f betrug 0,36. Die Ergebnisse machen
deutlich, dass die Feuchtigkeitsbeständigkeit einer herkömmlichen
Porengips-Wandbauplatte sehr gering ist.
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Die
Biegefestigkeit einer getrockneten feuchtigkeitsbeständigen Porengips-Wandbauplatte
(666 × 500 × 100 mm),
die mit dem erfindungsgemäßen anorganischen
Verfahren hergestellt wurde, betrug 3,1 kN, also 48 % mehr als die
der herkömmlichen
Porengips-Wandbauplatte. Nach Eintauchen in Wasser betrugen die Wasserabsorptionsfähigkeit
40 % bezogen auf ihr Trockengewicht, also 28 % weniger als bei der
herkömmlichen
Porengips-Wandbauplatte,
und die Biegefestigkeit 2,48 kN, also 60 mehr als bei der herkömmlichen
Porengips-Wandbauplatte. Der Weichheitskoeffizient f wurde mit 0,8
berechnet, woraus sich ergibt, dass die Feuchtigkeitsbeständigkeit
deutlich besser ist als bei der herkömmlichen Porengips-Wandbauplatte.
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Vorzugsweise
ist der Weichheitskoeffizient f von feuchtigkeitsbeständigen Gipsbauteilen
nicht kleiner als 0,6, damit diese eine ausreichende Feuchtigkeitsbeständigkeit
aufweisen.
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2.
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Hydrophobierte
Gipskartonplatten, die mit dem organischen Modifikationsverfahren
hergestellt werden, sind ebenfalls feuchtigkeitsbeständig und
können
in einer feuchten Umgebung verwendet werden.
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Die
prEN 520:2000 legt Messverfahren für die Wasserabsorptionfähigkeit
von hydrophobierten Gipskartonplatten fest und teilt die hydrophobierten
Gipskartonplatten anhand der Messergebnisse in die Klassen Typ H1, Typ H2 und Typ
H3 ein.
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Aus
denselben zuvor genannten Gründen,
wird zum Prüfen
der Feuchtigkeitsbeständigkeit
von feuchtigkeitsbeständigen
Gipskartonplatten die Verwendung des oben genannten Prüfverfahrens
mittels des Weichheitskoeffizienten f vorgeschlagen. Zugleich sollte
eine Einstufung der feuchtigkeitsbeständigen Gipskartonplatten in
verschiedenen Klassen anhand des Weichheitskoeffizienten f erfolgen.
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Zu
beachten ist, dass sich die vorliegende Erfindung nur auf den gehärteten Gips,
also den Gipskern, der Gipskartonplatte bezieht. Die Behandlung
des Kartonteils zum Erhalt einer Feuchtigkeitsbeständigkeit muss
durch ein anderes Verfahren erfolgen.
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Für eine industrielle
Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist es erforderlich, die vorhandenen Produktionslinien für herkömmliche
Gipsbauteile in geeigneter Weise neu zu gestalten, um sowohl die
herkömmlichen
Gipsbauteile als auch die erfindungsgemäß feuchtigkeitsbeständigen Gipsbauteile
herzustellen.
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Dies
wird dadurch erreicht, dass der bereits beschriebene Verfahrensschritt
zur Herstellung einer Zubereitung mit Nassasche und Flugasche oder
einer Zubereitung mit Flugasche in das bereits vorhandene, übliche Verfahren
eingefügt
wird.
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Hierzu
sind Einrichtungen zum Lagern und Wägen von Nassasche, Flugasche,
Branntkalk oder Calciumcarbid-Schlacke, Aluminiumsulfat oder Alunit,
zum Mahlen mittels Walzen, zum Rühren
und zum Einlagern der Zubereitungen notwendig. Außerdem sind
Einrichtungen zum Wägen
einer hergestellten Zubereitung mit Nassasche und Flugasche oder
einer Zubereitung mit Flugasche erforderlich.