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DE10326619A1 - Container zur Aufnahme von Stück- oder Schüttgut - Google Patents

Container zur Aufnahme von Stück- oder Schüttgut Download PDF

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DE10326619A1
DE10326619A1 DE2003126619 DE10326619A DE10326619A1 DE 10326619 A1 DE10326619 A1 DE 10326619A1 DE 2003126619 DE2003126619 DE 2003126619 DE 10326619 A DE10326619 A DE 10326619A DE 10326619 A1 DE10326619 A1 DE 10326619A1
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container according
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Application number
DE2003126619
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English (en)
Inventor
Gerd Kellershohn
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Individual
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Abstract

Es wird ein Container zur Aufnahme von Stück- oder Schüttgut, insbesondere von dauerbefüllten sackartigen Behältnissen im Bereich Hochwasserschutz, mit einer Grundplatte (1), zwei Stirnwänden (2, 3) sowie zwei Seitenwänden (4) angegeben, der zu Transport- und Lagerzwecken einsetzbar ist und eine platzsparende Lagerung von Stück- oder Schüttgut ermöglicht, indem an der Oberseite (5) des Containers eine Tragkonstruktion (6) zur Aufnahme von mindestens einem weiteren Container vorgesehen ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Container zur Aufnahme von Stück- oder Schüttgut, insbesondere von dauerbefüllten sackartigen Behältnissen im Bereich Hochwasserschutz, mit einer Grundplatte, zwei Stirnwänden sowie zwei Seitenwänden.
  • Aus der DE 101 24 464 A1 ist ein Behälter zum Transport und/oder Lagerung von Bauteilen aus dem Bereich Hochwasserschutz/Gerüstbau bekannt, der die Entnahme von Gerüstbauteilen und Wegebauteilen erleichtert. Dort sind Seitenwandteile in Abstimmung auf die Art der Gerüstbauteile so ausgebildet, dass die einzelnen unterschiedlichen Bauteile sukzessive entnommen werden können und die Seitenwandteile immer nur im Entnahmebereich entfernt werden. Der bekannte Container ist sowohl für den Transport als auch für die Lagerung der Bauteile geeignet.
  • Bei Hochwassereinsätzen sind jedoch nicht nur verschiedene Bauteile zum Wegebau erforderlich, sondern auch Sandsäcke oder sackartige Behältnisse mit rieselfähigem Gut gemäß der deutschen Patentanmeldung 102 48 374.4 zur Erstellung abdichtender Schutzwände. Die vorgenannten bereits befüllten Säcke oder sackartigen Behältnisse müssen zum einen gelagert werden, zum anderen zum Anwendungsort transportiert werden. In der Praxis liegen diese Hilfsmittel mehr oder weniger zugänglich auf einem Bauhof oder in einer Halle und werden im Bedarfsfall auf einen LKW geladen und nach Bedarf an Hochwassereinsatzstellen oder zur Sicherung vor dem Hochwasser vor Gebäuden abgeladen. Nachteile haben sich in der Praxis bspw. dahingehend gezeigt, dass bei offener Lagerung eine Verschmutzung der Säcke stattfindet, im Fall von Sandsäcken sich das Gewicht durch Feuchteabsorption erhöht und die Dichtfunktion ein wenig herabgesetzt ist. Besonders bedeutend ist der Nachteil, dass stets arbeitsaufwendige, also lohn- und kostenintensive Be- und Entladevorgänge stattfinden. Auch bei diesen Hilfsmitteln im Hochwasserschutzbereich besteht die Anforderung an die prompte Einsatzfähigkeit und daher auch das Erfordernis einer geeigneten Lagerung und eines geeigneten Transports. Im Hinblick auf hohe Lagerkosten ist eine platzsparende Lösung wünschenswert.
  • Vor dem Hintergrund des vorgenannten Standes der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Container der in Rede stehenden Art anzugeben, der zu Transport- und Lagerzwecken einsetzbar ist und eine platzsparende Lagerung von Stück- oder Schüttgut ermöglicht. Nach einer bevorzugten Ausführungsform soll eine dosierte Ausgabe des Gutes aus dem Container ermöglicht werden.
  • Die voranstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Danach ist ein Container der in Rede stehenden Art derart ausgestaltet und weitergebildet, dass an der Oberseite des Containers eine Tragkonstruktion zur Aufnahme von mindestens einem weiteren Container vorgesehen ist.
  • Es ist zunächst von dem Gedanken ausgegangen worden, dass ein Container selbst nicht nur Transportmittel, sondern auch Lagerstätte für das Stück- oder Schüttgut sein kann. Es ist erkannt worden, dass eine platzsparende Lagerung und eine direkte Transportfähigkeit auch bei Sandsäcken oder sackartigen Behältnissen im Hochwasserschutz, darüber hinaus aber bei jeder Art von Schütt- und Stückgut, wie bspw. Dammbalken zur Ausbildung von Hochwasserschutzwänden, wiederverwendbarem Abriss- oder Sperrmüllmaterial oder lagerfähige landwirtschaftliche Produkte, wünschenswert ist. Erfindungsgemäß ist schließlich erkannt worden, dass eine platzsparende Lagerung realisiert wird, wenn die Container übereinandergestapelt werden. Ferner ist erkannt worden, dass die Übereinanderstapelung dadurch ermöglicht werden kann, wenn an der Oberseite des Containers eine Tragkonstruktion vorgesehen ist, die das Übereinanderstapeln der Container überhaupt erst einmal ermöglicht.
  • Übliche Container haben ein Leergewicht von ca. 2,7 t und werden auf drei- oder vierachsigen Lastkraftwagen transportiert. Sind die Container mit befüllten Säcken als Schutzwand- und Abdichtungsmaterial beladen, erreicht der Container ein Gesamtgewicht von ca. 15t bis 18 t. Bei einem Gesamtgewicht von 15 t enthält der Container ca. 800 Säcke und kann mit einem dreiachsigen LKW transportiert werden. Bei einem Gesamtgewicht von 18 t enthält der Container ca. 1000 Säcke und kann mit einem vierachsigen LKW transportiert werden. Im befüllten Zustand ist das Aufladen oder Aufsetzen von bis zu zwei weiteren Containern auf einen ers ten Container praktikabel. Dabei kann der zweite Container auf den ersten mittels Hakenlift-Fahrzeug, der dritte auf den zweiten Container mittels Kran aufgesetzt werden. Die Tragkonstruktion an der Oberseite ist dem aufzunehmenden Gewicht entsprechend ausgelegt.
  • Die Tragkonstruktion könnte mindestens einen Querträger und/oder mindestens einen Längsträger umfassen. Bei einer Containerlänge von ca. 7 m könnten mehrere, insbesondere drei bis vier Querträger vorgesehen sein. Als Längsträger könnte ein Stahlprofil vorgesehen sein, welches von Stirnseite zu Stirnseite des Containers reicht. Vorzugsweise sind mehrere Querträger vorgesehen, da Längsträger letztlich über die Länge Abstützeinrichtungen benötigen würden, was bei Querträgern über die Seitenwände realisiert werden könnte.
  • Im Hinblick auf das Absetzen oder Aufladen eines zweiten Containers auf den ersten Container mittels Hakenlift-Fahrzeug könnte mindestens ein Führungsmittel an der Oberseite des Containers vorgesehen sein, das dazu dient, den zweiten Container in eine definierte Lage zum ersten Container zu bringen. Bei einer Tragkonstruktion, die einen Längsträger umfasst, könnte dieser mit einer Doppelfunktion belegt sein und sowohl der Lastaufnahme als auch der Führung dienen.
  • Das Führungsmittel des ersten, auf dem Boden stehenden Containers könnte die Bewegungsrichtung eines umlaufenden oder längsbeweglichen, jedenfalls beweglichen und damit führbaren bzw. letztlich geführten Mittels an der Unterseite der Grundplatte des aufzuladenden oder aufzusetzenden zweiten Containers sichern. Dazu könnten das Führungsmittel der Tragkonstruktion in Form einer Schiene, das führbare Mittel an der Unterseite des Containers bzw. dessen Grundplatte in Form einer Rolle ausgebildet sein. Denkbar wären weitere form- und/oder kraftschlüssige Verbindungstechniken, wie Schwalbenschwanzverbindungen, Feder-Nut-Verbindungen oder der Einsatz von Spurhaltebauteilen – am Führungsmittel und/oder am führbaren Mittel.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform könnten zwei parallel voneinander beabstandete Führungsmittel, insbesondere zwei Schienen vorgesehen sein, auf denen ein entsprechend beabstandetes Spurrollenpaar des aufzustapelnden Containers geführt wird. Die beiden Schienen könnten in vorteilhafter Weise durch eine Abdeckplatte miteinander verbunden sein. Der Abdeckplatte kommt vorrangig die Funktion zu, das Gut vor Schmutz oder Nässe zu schützen. Außerdem kann sich ein Vorteil im Hinblick auf die Vergrößerung der Krafteinleitungsfläche ergeben.
  • Unabhängig davon, ob das Führungsmittel auch eine tragende Funktion erfüllt, könnte es sich – entsprechend der Transport- und Ab- oder Aufladerichtung des Hakenlift-Fahrzeuges – in Längsrichtung des Containers erstrecken, insbesondere von Stirnseite zu Stirnseite. Theoretisch wäre auch eine Führung in Querrichtung – von Seitenwand zu Seitenwand – denkbar.
  • Wie bereits erwähnt, ist der Transport und das Stapeln bzw. Aufeinandersetzen oder Aufnehmen des gelagerten Containers im engen Zusammenhang mit einem Haken-Liftfahrzeug zu sehen. Insofern weist der erfindungsgemäße Container auch eine Hakenaufnahme auf, die regelmäßig an einer der beiden Stirnseiten angeordnet ist und vorzugsweise ein- und ausklappbar ausgeführt ist, um in Ruhestellung ein Überstehen der Hakenaufnahme zu vermeiden. Damit nun ein positionsgenaues Stapeln bzw. Aufeinandersetzen der Container erfolgen kann, könnte das Führungsmittel der Tragkonstruktion ein Stoppelement für das führbare Mittel an der Unterseite des aufzustapelnden Containers aufweisen und zwar im Bereich der Stirnseite, die der Stirnseite gegenüberliegt, an der die für die Kippeinrichtung des LKWs vorgesehene Hakenaufnahme angeordnet ist.
  • Zusätzlich oder alternativ zu einer Abdeckplatte zwischen zwei Führungsmitteln oder Schienen könnte am Führungsmittel eine Abdeckung vorgesehen sein, die das Gut vor Verschmutzung oder Nässe schützen soll. Die Abdeckung könnte in Form einer flexiblen Bahn ausgeführt sein, die in Abdeck- oder Offenstellung verbracht werden könnte und in Abdeckstellung zumindest bereichsweise die Oberseite des Containers übergreifen könnte. Bei einem Ausführungsbeispiel, wobei zwei Führungsschienen mit mittiger Abdeckplatte vorgesehen sind, könnte der Abstand zwischen der jeweiligen Führungsschiene und der Seitenwand von der flexiblen Bahn oder Plane übergriffen werden und an der Außenfläche der jeweiligen Seitenwand fixiert werden. Dabei könnte die Bahn oder Plane in etwa bis zur Außenkante der Grundplatte geführt werden, was besonders im Zusammenhang mit rieselfähigem Gut vorteilhaft ist, das während des Transportes im Container verbleiben soll. Alternativ könnte die Bahn oder Plane auch nur einen Teil der Außenseite der Seitenwand übergreifen und dort fixiert werden. Damit eine gewisse Stabilität erreicht wird und die Bahn bzw. Plane nicht von Regenwasser nach unten gedrückt wird, könnten Verstärkungsrippen vorgesehen sein, die in die Bahn oder Plane eingearbeitet sein. Wenn die flexible Bahn oder auch Plane in Offenstellung verbracht werden soll, könnte nach dem Lösen von der Seitenwand ein Zurückrollen mittels Kurbel erfolgen. Die flexible Bahn könnte im Sinne einer Markise betätigt werden oder auch kurzerhand nur zurückgeschlagen werden.
  • Wie oben beschrieben, könnte das führbare Mittel in Form einer Rolle an der Unterseite des Containers vorliegen. Bei zwei beabstandeten Führungsschienen könnten zweckmäßigerweise auch zwei voneinander beabstandete Rollen, vorzugsweise Spurrollen, vorgesehen sind, welche auf den beiden Schienen auf der Oberseite des unteren Containers führbar sind. Als völlig ausreichend hat es sich erwiesen, dass das führbare Mittel lediglich einer Stirnseite des Containers zugeordnet sein braucht, nämlich der Stirnseite des Containers, die der Stirnseite gegenüberliegt, an der die Hakenaufnahme für den Haken eines Haken-Liftfahrzeuges angeordnet ist.
  • Die Tragkonstruktion, insbesondere deren Querträger, könnten bei herkömmlichen Containern auf den Seitenwänden gelagert sein. In einer die Erfindung vorteilhaft weiterbildenden Weise könnten jedoch anstatt einer herkömmlichen geschlossenen Seitenwand mehrere Stützen vorgesehen sein, die sich senkrecht zur Grundplatte des Containers erstrecken. Die Stützen könnten als Bestandteile der Seitenwände und gegenüberliegend angeordnet sein. Auf zwei gegenüberliegenden Stützen könnte ein Querträger angeordnet sein Bei einer Containerlänge von ca. 7 m könnten mehrere, insbesondere drei bis vier, Querträger vorgesehen sein.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Containers könnte dieser mindestens eine Trennwand aufweisen, die den Innenraum des Containers unterteilt. Hierdurch soll die Möglichkeit einer dosierten Entnahme von Gut geschaffen werden und damit die eingangs separat formulierte Teilaufgabe gelöst werden. Gerade im Anwendungsbereich Hochwasserschutz werden die Säcke in bestimmten Mengen zu Gebäuden, Dämmen, Hochwasserschutzwänden geliefert. Bisher müssen – wenn denn vorbereitete Säcke vorhanden sind – diese von LKWs entweder per Hand abgeladen werden oder die gesamte Ladung wird vom LKW gekippt. Die hier in Rede stehende Ausführungsform sieht vor, dass jede Trennwand jeweils unterhalb eines Querträgers beweglich gelagert und um eine parallel zum Querträger verlaufende Drehachse schwenkbar ist. Die Trennwände sind an der Grundplatte ver- und entriegelbar, wobei jede Trennwand einzeln ver- und entriegelbar ist. Auf diese Weise können einzelne Innenräume des erfindungsgemäßen Containers entleert werden, indem die gewünschte Anzahl an Trennwänden entriegelt wird und dann die gewünschte Menge an Gut, insbesondere an Säcken, durch Kippen des LKWs entleert wird. Auch die der Stirnwand mit der Hakenaufnahme gegenüberliegende Stirnwand ist wie die Trennwände ver- und entriegelbar. Besonders vorteilhaft im Hinblick auf kurze Wege ist die Anordnung der Riegel auf der Fahrerseite.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht eine seitliche Entnahmemöglichkeit vor, indem alternativ zu einer geschlossenen Seitenwand mindestens ein Seitenwandteil vorgesehen ist, welches lösbar mit dem Container verbunden ist und das Stück- oder Schüttgut im Bedarfsfall bereichsweise freigibt. Ein solches Seitenwandteil könnte zwischen zwei in Längsrichtung benachbarten Stützen angeordnet sein. Die beiden Stützen könnten das Seitenwandteil dadurch aufnehmen, dass die Stirnseiten des Seitenwandteils jeweils in Nuten der Stützen eingreifen.
  • Im Hinblick auf ein sukzessives seitliches Entnehmen des Gutes könnten mehrere übereinandergeordnete Seitenwandteile vorgesehen sein, die separat, insbesondere von oben nach unten, vom Container, von den Stützen, gelöst werden könnten. Wenn mehrere Seitenwandteile übereinandergeordnet sind, könnten diese – damit sie leicht einzeln vom Container gelöst werden können – voneinander beabstandet sein, so dass das Personal in den Abstand hineingreifen kann. In vorteilhafter Weise könnten die in die Stützen eingreifenden Seitenwandteile durch Hakenelemente voneinander beabstandet sein. Die Abstandshalter in Form von Hakenelementen zu gestalten, hat den Hintergrund, dass jedes entnommene Seitenwandteil nach Lösung der Verbindung mit dem Container zur Freigabe des Schütt- oder Stückgutes mittels des Hakenelementes an einer Öse an der Außenseite der Stütze einhängbar ist. Um während der Seitenwandausbildung durch mehrere übereinandergeordnete, beabstandete Seitenwandteile eine hohe Stabilität zu erreichen, könnten pro Seitenwandteil auch zwei oder mehr Hakenelemente vorgesehen sein. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel mit zwei Hakenelementen, könnten diese einen Abstand aufweisen, der in etwa der Höhe der Stützen entspricht, an denen entsprechen beabstandete Ösen am oberen und unteren Ende vorgesehen sind. In die Ösen können die Hakenelemente eingehängt werde, so dass sie direkt wieder zum Seitenwandaufbau nach gewünschter Entleerung oder auch Befüllung des Containers griffbereit sind. Zusätzlich zu einem oder mehreren Seitenwandteilen könnte zwischen zwei Stützen noch ein Dichtblech angeordnet sein, welches eine seitliche Abdichtung des Containers bewirkt, für den Fall, dass rieselfähiges Gut oder Schüttgut zu transportieren ist, welches während des Transportes im Container verbleiben soll. Dieses Dichtblech kann als Zusatzbauteil bei solchen Containern mitgeführt werden, die mit einer Bahn oder Plane ausgestattet sind, welche auch nur einen Teil der Außenseite der Seitenwand übergreift, wobei diese teils aus Lochblech gearbeitet oder mit sonstigen Öffnungen versehen ist. So gesichert könnte Häckselmaterial und Rindenmulch transportiert werden und der erfindungsgemäße Container einer Nutzung in Gemeinden, Forstwirtschaft oder dgl. zugeführt werden.
  • Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der angeführten Ausführungsbeispiele der Erfindung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
  • 1 in schematischer, räumlicher Darstellung, eine Prinzipskizze des erfindungsgemäßen Containers während des Aufstapelns
  • 2 schematisch eine Prinzipskizze zum Abladevorgang des erfindungsgemäßen Containers von einem Hakenlift-Fahrzeug,
  • 3 in schematischer Darstellung, eine Perspektivansicht des erfindungsgemäßen Containers mit entriegelten Trennwänden,
  • 4 in schematischer Darstellung, die Stirnseite des erfindungsgemäßen Containers mit den führbaren Mitteln an der Unterseite,
  • 5 in schematischer Darstellung, eine Aufsicht auf den erfindungsgemäßen Container,
  • 6 in schematischer Darstellung, eine Ansicht einer innenliegenden verriegelten Trennwand des erfindungsgemäßen Containers und
  • 7 in schematischer Darstellung, eine Teilansicht der Seitenwand und einer innenliegenden Trennwand des erfindungsgemäßen Containers.
  • Die 1 und 3 zeigen einen Container zur Aufnahme von Stück- oder Schüttgut, insbesondere von dauerbefüllten sackartigen Behältnissen im Bereich Hochwasserschutz, mit einer Grundplatte 1, zwei Stirnwänden 2, 3. Der Container hat zwei Seitenwände, von denen eine sichtbar und mit 4 bezeichnet ist.
  • Erfindungsgmäß ist an der Oberseite 5 des Containers eine Tragkonstruktion 6 zur Aufnahme von mindestens einem weiteren Container vorgesehen. Besonders aus 1 ist das Übereinanderstapeln zweier Container prinzipiell ersichtlich.
  • Die Tragkonstruktion 6 umfasst mehre, im vorliegenden Ausführungsbeispiel insgesamt sechs, Querträger 7 sowie zwei Führungsmittel 8 in Form von zwei Schienen, die parallel voneinander beabstandet sind und sich in Längsrichtung des Containers von Stirnseite 2 zu Stirnseite 3 erstrecken.
  • Aus den 1 und 4 ist ersichtlich, dass an der Unterseite der Grundplatte 1, im Bereich der Stirnseite 2 des Containers zwei führbare Mittel 9 in Form von Rollen mit Spurrand vorgesehen sind, die wie die Führungsmittel 8 voneinander beabstandet sind und mit den Führungsmitteln 8 des unteren Containers zusammenwirken.
  • Wie aus den 3 und 5 ersichtlich, sind die schienenförmigen Führungsmittel 8 durch eine Abdeckplatte 10 miteinander verbunden. An den schienenförmigen Führungsmitteln 8 ist je ein Stoppelement 11 für das jeweilige führbare Mittel 9 vorgesehen und zwar im Bereich der Stirnseite 2. An der Stirnseite 2 des Containers sind auch die beiden als Rollen mit Spurrand vorliegenden führbaren Mittel 9 angeordnet. Die Stirnseite 2 liegt der Stirnseite 3 gegenüber, an der eine in 2 dargestellte Hakenaufnahme 12 für den Haken 13 eines Hakenlift-Fahrzeuges 14 angeordnet ist.
  • Beidseitig von den schienenförmigen Führungsmitteln 8 erstreckt sich eine Abdeckung in Form einer in den 2, 4, 5 gezeigten flexiblen Bahn 15, die in Abdeck- oder Offenstellung verbringbar ist und in Abdeckstellung bereichsweise die Oberseite des Containers übergreift.
  • Zu Ausbildung beider Seitenwände 4 sind unter anderem Stützen 16 vorgesehen, die sich senkrecht zur Grundplatte 1 erstrecken und auch Bestandteil der Tragkonstruktion 6 sind. Jeweils auf zwei gegenüberliegenden Stützen 16 ist ein Querträger 7 der Tragkonstruktion 6 angeordnet.
  • Die 1, 3, 6, 7 zeigen Trennwände 17, die den Innenraum des Containers unterteilen. Die Trennwände 17 sind jeweils unterhalb eines Querträgers 7 beweglich gelagert und um eine parallel zum Querträger 7 verlaufende Drehachse A schwenkbar. Aus 6 sind die Lagermittel 18 für eine innenliegende Trennwand 17 ersichtlich, die einen Drehzapfen in einer Lagerbuchse umfassen. Die Lagerbuchse ist an einer nicht näher bezeichneten Verstärkungsplatte im Eckbereich zwischen Stütze 16 und Querträger 7 festgelegt. Auch die Stirnseite 2 ist – wie aus 4 ersichtlich – beweglich gelagert. Dort sind die Lagermittel 18 scharnier artig ausgebildet und die Lagerung für den Drehzapfen ist an der Unterseite des Querträgers 7 fixiert.
  • Die Trennwände 17 und die Stirnwand 2 sind an der Grundplatte 1 des Containers einzeln ver- und entriegelbar. Die Stirnwand 3 mit der Hakenaufnahme 12 ist fest. Der Container wird im vorliegenden Ausführungsbeispiel zur portionsweisen Entladung in einem Vorgang bspw. mittels des in 2 dargestellte Hakenlift-Fahrzeuges 14 angekippt. Das Stück- oder Schüttgut ist entsprechend der gewünschten Menge durch Entriegeln einer entsprechenden Anzahl an Trennwänden 17 beim Ankippen des Containers entleerbar. Die Ver- bzw. Entriegelungsmittel sind nur angedeutet und mit 19 bezeichnet. In 6 ist die Verriegelungsstellung gezeigt, wobei zwei Verriegelungshaken 20 zwei Durchtrittsöffnungen 21 in der Grundplatte 1 durchgreifen und jeweils in Laschen 22 an der Unterseite der Trennwand 17 eingreifen. Bezüglich der Stirnwand 2 sind in 4 ebenfalls zwei Verriegelungshaken 20 vorgesehen, die in nicht dargestellt Aufnahmen eingreifen. Die Ver- bzw. Entriegelungsmittel 19 umfassen Gestänge und fahrerseitig angeordnete Betätigungsgriffe, über die die Verriegelungshaken 20 in die Ver- oder Entriegelungsstellung verbracht werden.
  • Mit 23 sind vertikale Verstärkungselemente an den Trennwänden 17 bezeichnet, die bei Aufeinanderstockung mehrerer Container Stützfunktion wahrnehmen können, aber ansonsten mit der Trennwand 17 pendelfähig sind. 4 zeigt noch aus dem Stand der Technik bekannte Rollen 24, die zum Absetzen des Containers auf dem Boden vorgesehen sind und aus dem Stand der Technik bekannte Profile 25 an der Unterseite des Containers, die auch in den 2 und 3 dargestellt sind.
  • Das vorliegende Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Containers sieht vor, die Seitenwand 4 und auch die gegenüberliegende nicht dargestellte Seitenwand aus mehreren Seitenwandteilen 26 aufzubauen, welche lösbar mit dem Container verbunden sind und das Stück- oder Schüttgut im Bedarfsfall bereichsweise freigeben. Hierdurch ist eine seitliche Entnahme oder Beladung möglich und eine besonders genaue Dosierung. Ein Seitenwandteil 26 ist bezüglich seiner Längenabmessung auf den Abstand der Stützen 16 in Längsrichtung abgestimmt. Zwei benachbarte Stützen nehmen drei übereinandergeordnete Seitenwandteile 26 auf. Die Seitenwandteile 26 greifen in die in 7 gezeigten Nuten 27 der Stützen 16 ein. Die übereinandergeordneten Seitenwandteile 26 sind durch bspw. in den 2 und 3 gezeigte Hakenelemente 27 voneinander beabstandet. Ein Seitenwandteil 26 besteht, wie in 7 gezeigt, aus einem Metallrahmen mit Lochblech. Anstelle des Lochbleches kann auch Flecht- oder Netzwerk aus Metall oder Kunststoff vorgesehen sein.
  • Wenn ein Seitenwandteil 26 von den beiden Stützen 16 zur Freigabe des Gutes, hier sackartige Behältnisse für den Hochwasserschutz, gelöst wird, wird es nicht irgendwo auf dem Boden abgelegt, sondern mittels der Hakenelemente 27 an Ösen 28 an der Außenseite der Stütze 16 eingehängt. Pro Seitenwandteil 26 sind zwei Hakenelemente 27 vorgesehen. Der Abstand der Hakenelemente 27 ist etwas geringer als die Höhenabmessung der Stützen 16, welche mit entsprechend beabstandeten Ösen 28 am oberen und unteren Ende ausgestattet sind.
  • Wie aus 7 weiter ersichtlich, sind an den Stützen 6 jeweils ein nicht näher bezeichneter Reflektor und ein Haken zur Befestigung der flexiblen Bahn 15 vorgesehen.
  • Hinsichtlich weiterer, in den Figuren nicht gezeigter Merkmale wird auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
  • Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Lehre nicht auf das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel eingeschränkt ist.
  • 1
    Grundplatte
    2
    Stirnwand
    3
    Stirnwand
    4
    Seitenwand
    5
    Oberseite
    6
    Tragkonstruktion
    7
    Querträger
    8
    Führungsmittel
    9
    Führbares Mittel
    10
    Abdeckplatte
    11
    Stoppelement
    12
    Hakenaufnahme
    13
    Haken
    14
    Hakenlift-Fahrzeug
    15
    Flexible Bahn
    16
    Stützen
    17
    Trennwand
    18
    Lagermittel
    19
    Ver- bzw. Entriegelungsmittel
    20
    Verriegelungshaken
    21
    Durchtrittsöffnung
    22
    Laschen
    23
    vertikale Verstärkungselemente
    24
    Rollen
    25
    Profile
    26
    Seitenwandteil
    27
    Hakenelement
    28
    Öse
    A
    Drehachse von 17

Claims (29)

  1. Container zur Aufnahme von Stück- oder Schüttgut, insbesondere von dauerbefüllten sackartigen Behältnissen im Bereich Hochwasserschutz, mit einer Grundplatte (1), zwei Stirnwänden (2, 3) sowie zwei Seitenwänden (4), dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberseite (5) des Containers eine Tragkonstruktion (6) zur Aufnahme von mindestens einem weiteren Container vorgesehen ist.
  2. Container nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragkonstruktion (6) mindestens einen Querträger (7) und/oder mindestens einen Längsträger umfasst.
  3. Container nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberseite (5) des Containers mindestens ein Führungsmittel (8) zur Führung des weiteren Containers in eine definierte Position vorgesehen ist.
  4. Container nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite der Grundplatte (1) des Containers mindestens ein führbares Mittel (9) vorgesehen ist, das mit dem Führungsmittel (8) eines anderen Containers zusammenwirkt.
  5. Container nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsmittel (8) in Form einer Schiene ausgebildet ist.
  6. Container nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwei parallel voneinander beabstandete Führungsmittel (8) vorgesehen sind.
  7. Container nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsmittel (8), insbesondere die Schienen, durch eine Abdeckplatte (10) miteinander verbunden sind.
  8. Container nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Führungsmittel (8) in Längsrichtung des Containers erstreckt, insbesondere von Stirnseite (2) zu Stirnseite (3).
  9. Container nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Führungsmittel (8) ein Stoppelement (11) für das führbare Mittel (9) aufweist und zwar im Bereich der Stirnseite (2), die der Stirnseite (3) gegenüberliegt, an der eine, insbesondere für eine Kippeinrichtung vorgesehene, Hakenaufnahme (12) angeordnet ist.
  10. Container nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Führungsmittel (8) eine Abdeckung, insbesondere in Form einer flexiblen Bahn (15), vorgesehen ist, die in Abdeck- oder Offenstellung verbringbar ist und in Abdeckstellung zumindest bereichsweise die Oberseite (5) des Containers übergreift.
  11. Container nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die flexible Bahn (15) Verstärkungsrippen enthält.
  12. Container nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das führbare Mittel (9) in Form einer Rolle vorliegt.
  13. Container nach Anspruch 12 in Verbindung mit Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwei voneinander beabstandete führbare Mittel (9) vorgesehen sind, welche auf den beiden Führungsmittel (8) auf der Oberseite (5) des unteren Containers führbar sind.
  14. Container nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das führbare Mittel (9) einer Stirnseite (2) des Containers zugeordnet ist.
  15. Container nach einem der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das führbare Mittel (9) der Stirnseite (2) zugeordnet ist, die der Stirnseite (3) gegenüberliegt, an der eine Hakenaufnahme (12) angeordnet ist.
  16. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragkonstruktion (6) Stützen (16) umfasst, die sich senkrecht zur Grundplatte (1) erstrecken.
  17. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (16) Bestandteile mindestens einer Seitenwand (4) sind. und gegenüberliegend angeordnet sind.
  18. Container nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (16) Bestandteile beider Seitenwände (4) und gegenüberliegend angeordnet sind und dass auf zwei gegenüberliegenden Stützen (16) ein Querträger (7) angeordnet ist.
  19. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Trennwand (17) vorgesehen ist, die den Innenraum des Containers unterteilt.
  20. Container nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (17) jeweils an und/oder unterhalb eines Querträgers (7) beweglich gelagert ist.
  21. Container nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (7) um eine parallel zum Querträger (7) verlaufende Drehachse (A) schwenkbar ist.
  22. Container nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Trennwand (17) und die Stirnwand (2) insbesondere im Bereich der Grundplatte (1) ver- und entriegelbar ist und dass mehrere Trennwände (17) einzeln ver- und entriegelbar sind.
  23. Container nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Container ankippbar ist und das Stück- oder Schüttgut entsprechend der gewünschten Menge durch Entriegeln einer entsprechenden Anzahl an Trenn wänden (17) sowie der Stirnwand (2) beim Ankippen des Containers entleerbar ist.
  24. Container nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Seitenwände (4) aus mindestens einem Seitenwandteil (25) aufgebaut ist, welches lösbar mit dem Container verbunden ist und das Stück- oder Schüttgut im Bedarfsfall bereichsweise freigibt.
  25. Container nach Anspruch 24 in Verbindung mit Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützen (16) in Längsrichtung des Containers voneinander beabstandet sind und dass zwei benachbarte Stützen (16) das Seitenwandteil (26) aufnehmen.
  26. Container nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Seitenwandteil (26) in Nuten (27) der Stützen (16) eingreift.
  27. Container nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Seitenwandteile (26) vorgesehen sind, die übereinandergeordnet sind und insbesondere durch Hakenelemente (27) voneinander beabstandet sind.
  28. Container nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass das Seitenwandteil (26) nach Lösung der Verbindung mit dem Container zur Freigabe des Schütt- oder Stückgutes mittels des Hakenelementes (27) an einer Öse (28) an der Außenseite der Stütze (16) einhängbar ist.
  29. Container nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass pro Seitenwandteil (26) zwei Hakenelemente (27) vorgesehen sind und dass der Abstand der Hakenelemente (27) in etwa der Höhe der Stützen (16) entspricht, welche mit entsprechend beabstandeten Ösen (28) am oberen und unteren Ende ausgestattet sind.
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