DE10324898A1 - Mischgetränk - Google Patents
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Abstract
Ein Mischgetränk, insbesondere ein Cocktailgetränk, in gemischtem und portioniertem Zustand, vorzugsweise in Verbindung mit Alkohol, in einem zur Lagerung, zum Transport und zum Gebrauch geeigneten Behältnis (1), ist im Hinblick auf die Aufgabe, eine problemlose und getränkespezifische Kühlung ohne Zugabe von zusätzlichen Kühlmitteln zum Getränk zu gewährleisten, dadurch gekennzeichnet, dass die Menge an Füllmasse im Behältnis (1) im Verhältnis zum Volumen des Behältnisses (1) derart bemessen ist, dass ein Einfrieren der Füllmasse ohne Zerstörung des Behältnisses (1) möglich ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Mischgetränk, insbesondere ein Cocktailgetränk, in gemischtem und portioniertem Zustand, vorzugsweise in Verbindung mit Alkohol, in einem zur Lagerung, zum Transport und zum Gebrauch geeigneten Behältnis.
- Mischgetränke unterschiedlicher Art sind seit Jahren bekannt und in verschiedenen Behältnissen erhältlich. Beispielsweise sind Cola-Rum-Mischungen fertig abgemischt und portioniert in Dosen oder Flaschen erhältlich.
- Des Weiteren werden Cocktails, wie „Frozen Margheritas" oder „Caipirinhas", die besonders aufwendig herzustellen sind, in Bars oder Restaurants in verschiedenen Behältnissen, vorzugsweise in Cocktailgläsern, fertig zubereitet und gekühlt angeboten.
- Die genannten Getränke werden üblicherweise mit Eiswürfeln oder zerkleinerten Eisstücken getrunken, um einen optimalen Genuss der Getränke zu gewährleisten. Cocktails werden sogar häufig in teilweise gefrorenem Zustand getrunken, wozu eine besondere Zubereitung und Kühlung notwendig ist.
- Bei der Kühlung der Getränke ist problematisch, dass Eiswürfel oder Eisstücke in einer solchen Menge zugegeben werden müssen, dass die Getränke nicht verwässern und ihren typischen Geschmack verlieren. Insoweit dürfen Eis oder Eisstücke nur dosiert zugegeben oder erzeugt werden.
- Dies ist insbesondere unterwegs nachteilig, da Eiswürfel oder Eisstücke außerhalb häuslicher Einrichtungen nur schwer herzustellen oder zu beschaffen sind. Folglich kann der Verbraucher die bekannten Mischgetränke unterwegs nicht ausreichend oder gar nicht durch Eiswürfel, Eisstücke oder gefrorene Flüssigkeitsbestandteile gekühlt genießen.
- Schließlich ist problematisch, dass besonders aufwendig zuzubereitende Getränke wie Cocktails nahezu gar nicht ohne Kühlung außerhalb häuslicher Einrichtungen genossen werden können, da manche Zutaten der Cocktails verderblich sind und einer ständigen Kühlung bedürfen.
- Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Mischgetränk der eingangs genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass eine problemlose und getränkespezifische Kühlung ohne Zugabe von zusätzlichen Kühlmitteln zum Getränk gewährleistet ist.
- Das erfindungsgemäße Mischgetränk löst die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Patentanspruchs 1. Danach ist das Getränk so ausgebildet, dass die Menge an Füllmasse im Behältnis im Verhältnis zum Volumen des Behältnisses derart bemessen ist, dass ein Einfrieren der Füllmasse ohne Zerstörung des Behältnisses möglich ist.
- Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, dass eine Abstimmung der Füllmasse auf das Volumen des Behältnisses ermöglicht, ein Getränk in gefrorenem Zustand fertig abgemischt aufzunehmen. Beschädigungen des Behältnisses durch eine sich ausdehnende Flüssigkeit sind hierdurch vermieden. Des Weiteren ist sichergestellt, dass Kühlmittel wie Eiswürfel in exakt dosierter Form im Behältnis enthalten sein können und das Getränk in optimaler Weise kühlen. Durch die exakte Dosierung ist eine Verwässerung des Getränks ausgeschlossen. Darüber hinaus ist erkannt worden, dass leicht verderbliche Zutaten durch Gefrieren konserviert werden können. Dies ermöglicht eine aufwendige Zubereitung eines Getränks mit leicht verderblichen Zutaten an einem geeigneten Ort und einen Genuss des fertigen Getränks an einem anderen Ort. Dabei können Getränke, die nur sehr kalt, in teilweise oder ganz gefrorenem Zustand genossen werden, an jedem beliebigen Ort konsumiert werden, ohne Zubereitungsgeräte mitzuführen. Schließlich ist erkannt worden, dass auf eine Kühlbox oder ähnliches Zubehör in raffinierter Weise dadurch verzichtet werden kann, dass ein kühl zu genießendes Getränk zu Hause gefroren werden und an einem anderen Ort nach einer gewissen Auftauzeit konsumiert werden kann.
- Folglich ist ein Getränk angegeben, das problemlos und getränkespezifisch ohne Zugabe von zusätzlichen Kühlmitteln zum Getränk kühlbar ist.
- Zur Vermeidung unerwünschter Reaktionen einzelner Zutaten, wie Aufweichung von Früchten oder Gerinnung von Milchshakes, könnte die Füllmasse aus verschie denen Komponenten bestehen, die in unterschiedlichen Bereichen des Behältnisses voneinander getrennt vorliegen.
- Diese Bereiche könnten vor Ort durch den Verbraucher miteinander in Verbindung gebracht werden. Hierdurch werden die fertig abgemischten Zutaten in optimalem Verhältnis vermengt und unerwünschte Beeinträchtigungen der Zutaten vermieden. Des Weiteren ist denkbar, dass Bereiche Gase oder Gasgefäße enthalten, die sich in der Flüssigkeit lösen oder diese mit Blasen durchsetzen. Dabei ist insbesondere denkbar, dass Kohlendioxid vor Ort in die zu genießende Flüssigkeit eingeleitet wird. Die Bereiche könnten durch Entfernen von Trennfolien oder durch Aufbrechen von Membranen oder Zwischenwänden verbunden werden.
- Im Hinblick auf eine lediglich partielle Gefrierung der Füllmasse könnte diese Flüssigkeiten unterschiedlicher Gefrierpunkte enthalten. Dabei ist insbesondere denkbar, dass eine Wasserschicht zur Bildung eines Eiswürfels über einer Flüssigkeit positioniert ist, die bei tieferen Temperaturen als Wasser gefriert. Hierdurch ist ein sukzessives Auftauen eines völlig durchgefrorenen Getränks ermöglicht, bei dem Eiswürfel entstehen, die in einer zu kühlenden Flüssigkeit schwimmen.
- Die Füllmasse könnte eine Mischung aus Flüssigkeiten und Feststoffen sein. Dies ist dahingehend vorteilhaft, dass komprimierbare Feststoffe als Pufferzonen dienen, wenn sich eine Flüssigkeit beim Gefrieren ausdehnt und das Behältnis in ungünstiger Weise aufweiten könnte.
- Die Füllmasse könnte Farbstoffe enthalten. Hierdurch können farblose Getränke auf besonders raffinierte Weise ansprechend ausgestaltet werden und zur optischen Präsentation eines transparent ausgestalteten Behältnisses beitragen.
- Die Füllmasse könnte als Feststoffe Früchte oder Fruchtstücke enthalten. Die Beimischung von Fruchtstücken ist insbesondere dahingehend vorteilhaft, dass leicht verderbliche Früchte eingefroren werden können und somit in optimaler Weise konserviert sind. Dabei ist insbesondere die Verwendung von Kirschen, Himbeeren oder Erdbeeren denkbar, die besonders weich sind und leicht verderben.
- Die Füllmasse könnte Gase gelöst oder in Blasenform enthalten. Die Gase dienen bei der Abkühlung des Getränks als Pufferzonen und erlauben die Schaffung kompressibler Bereiche innerhalb des Behältnisses. Dadurch ist eine für das Behältnis besonders schonende Abkühlung des Getränks gewährleistet, da das Behältnis durch eine sich ausdehnende Flüssigkeit nur wenig mit Druck beaufschlagt wird.
- Die Füllmasse könnte Sauerstoff enthalten. Die Beimengung von Sauerstoff ist von Vorteil, da der menschliche Organismus in besonders günstiger Weise von diesem Gas profitieren kann.
- Im Hinblick auf eine Zubereitung einer sprudelnden Flüssigkeit, könnte die Füllmasse Kohlendioxid enthalten. Die Beimengung von Kohlendioxid zu Wasser führt zur Bildung von Kohlensäure, die einen besonders prickelnden Genuss des Getränks gewährleistet.
- In ganz besonders raffinierter Weise könnte die Füllmasse Kaffee oder Koffeein enthalten. Insbesondere ist denkbar, dass Getränke wie Russische Schokolade oder „Irish Coffee" gefroren werden können und somit sehr gut mobil genießbar sind.
- Vor diesem Hintergrund ist ebenfalls denkbar, dass die Füllmasse Tee oder Teein enthält. Insbesondere ist denkbar, dass eine Tee-Rum-Mischung vorgesehen ist, die vorteilhafterweise sowohl heiß als auch kalt genießbar ist.
- Im Hinblick auf eine Kaffee- oder Teemischung könnte die Füllmasse Milch enthalten. Die Beimengung von Milch ist überdies von Vorteil, wenn Milchshakes mit Früchten oder Alkohol in gekühlter Weise gelagert und transportiert werden.
- Zur Verhinderung einer Verdampfung von Alkohol aus dem Behältnis könnte dieses mit einer luftdicht verschließbaren Öffnung versehen sein. Hierdurch ist gewährleistet, dass der prozentuale Anteil an Alkohol eines Getränks stets konstant gehalten werden kann.
- Das Behältnis könnte eine Öffnung aufweisen, durch die die Füllmasse in gefrorenem Zustand einstückig ausbringbar ist. Durch die Vorkehrung einer solchen Öff nung ist sichergestellt, dass das Getränk als Einheit zusammenhängend aus dem Behältnis ausbringbar ist. Dabei ist denkbar, dass das Getränk wie ein Speiseeis genossen werden kann, wobei das Eisstück stückweise aus dem Behältnis herausschiebbar ist.
- Im Hinblick auf eine einfache Verschiebbarkeit einer gefrorenen Füllmasse aus dem und in das Behältnis könnte das Behältnis konisch mit sich zur Öffnung erweiternder Mantelfläche ausgebildet sein. Dabei ist denkbar, dass die Innenseite der Mantelfläche, mit lebensmittelgerechtem Wachs oder einer ähnlichen Beschichtung versehen ist, um eine leichte Verschiebbarkeit zu gewährleisten und ein Anhaften der gefrorenen Füllmasse zu verhindern.
- Das Behältnis könnte zylindrisch ausgebildet sein. Diese Ausbildung gewährleistet die Formierung eines Getränks zu einem Eisstab und ermöglicht eine einfache Lagerung der Behältnisse.
- Das Behältnis könnte eine eckige Querschnittsfläche aufweisen, wobei das Behältnis als Prisma ausgebildet ist. Dabei ist denkbar, dass die Querschnittsfläche ein Rechteck, ein Quadrat, ein beliebiges Vieleck oder ein regelmäßiges Vieleck beschreibt. Je nach Ausgestaltung des Behältnisses können ganz besondere optische Effekte erzielt werden.
- Im Hinblick auf eine ansprechende Präsentation des Getränks könnte das Behältnis zumindest teilweise transparent sein. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Verbraucher auf einfache Weise den Inhalt des Behältnisses erkennen kann. Darüber hinaus kann der Verbraucher besonders einfach feststellen, ob das Behältnis bereits geleert oder noch voll ist. Des Weiteren vermittelt ein völlig transparentes Behältnis den Eindruck eines gewöhnlichen Glases.
- Das Behältnis könnte zumindest teilweise eingefärbt sein. Hierdurch ist eine besonders werbewirksame und ansprechende Präsentation möglich, die die Aufmerksamkeit des Verbrauchers auf das Getränk lenkt. Darüber hinaus ist eine Färbung des Behältnisses dahingehend vorteilhaft, dass verschiedene Farben für verschiedene Alkoholkonzentrationen, Fruchtkonzentrationen oder ähnliches stehen können, um dem Verbraucher eine schnelle Information zu geben.
- Vor dem Hintergrund einer Informierung des Verbrauchers könnte das Behältnis bedruckt sein. Dabei ist denkbar, dass die Inhaltsstoffe, besondere Lagerungshinweise, Verfalldaten aber auch verschiedene Symbole aufgedruckt sind, die für den Inhalt repräsentativ sind. Ganz konkret können enthaltene Früchte oder chemische Stoffe symbolhaft dargestellt sein.
- Dem Behältnis könnte ein Fuß zum Abstellen des Getränks auf einer Fläche zugeordnet sein. Hierdurch ist gewährleistet, dass das Behältnis quasi wie ein Glas auf einem Tisch abstellbar ist. Dabei ist denkbar, dass das Behältnis wie ein stilisiertes Glas ausgestaltet ist, welches normalerweise zum Genuss des jeweiligen Cocktails oder Mischgetränks Anwendung findet.
- In besonders raffinierter Weise könnte der Fuß als Zunge aus einem biegsamen und hinreichend biegesteifen Material ausgebildet sein. Durch diese Ausgestaltung ist gewährleistet, dass der Fuß zwar vorhanden, jedoch erst bei Bedarf ausgeklappt werden kann. Hierdurch ist realisiert, dass die Behältnisse Platz sparend ohne Überstände gelagert werden können. Denkbar ist auch, dass mit Ausklappen der Zunge bzw. des Fußes ein oder mehrere Bereiche innerhalb des Behältnisses miteinander zur Vermischung verbunden werden. Hierdurch wird angezeigt, dass ein auf einem Fuß stehendes Behältnis ein trinkfertiges Getränk bereitstellt.
- Dem Behältnis könnte ein Henkel im Sinne einer Kaffeetasse oder eines Teeglases zugeordnet sein. Die Vorkehrung eines Henkels ermöglicht das einfache Greifen des Getränks und stellt sicher, dass die Handwärme des Verbrauchers das Getränk nicht erwärmt, zum Schmelzen bringt und somit den Genuss eines Getränks, welches ausschließlich im nahezu gefrorenen Zustand genossen wird, beeinträchtigt. Dies ist insbesondere beim Genuss von „Frozen Margheritas" oder bei „Caipirinhas" von Bedeutung.
- Der Henkel könnte aus einem biegsamen und hinreichend biegesteifen Material ausgebildet sein. Hierdurch ist gewährleistet, dass der Henkel erst beim Genuss des Getränks ausgeklappt wird und die Behältnisse problemlos ohne Überstände lagerbar sind.
- Das Behältnis könnte aus einem flexiblen und zumindest teilweise elastisch deformierbaren Material gefertigt sein. Hierdurch ist sichergestellt, dass ein Getränk im flüssigen Zustand in das Behältnis einfüllbar ist und nach Einfüllen gefroren werden kann. Die flexible und zumindest teilweise elastisch deformierbare Ausgestaltung gewährleistet auf raffinierte Weise, dass eine sich beim Gefrieren ausdehnende Flüssigkeit das Behältnis aufweiten kann, ohne dieses zu beschädigen.
- Im Hinblick auf eine besonders kostengünstige Fertigung des Behältnisses könnte dieses aus Karton oder verstärktem Papier gefertigt sein.
- Im Hinblick auf eine besondere Stabilität und Dichtigkeit des Behältnisses könnte dieses aus Kunststoff gefertigt sein. Dabei ist insbesondere denkbar, dass ein ganz spezieller Kunststoff vorgesehen ist, der eine besonders isolierende Wirkung hat. Vor diesem Hintergrund ist denkbar, dass das Behältnis aus einem Material mit Luftpolstern oder Luftkammern gefertigt ist, die eine besondere Isolierung bewirken.
- Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der einzigen Fig. zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der einzigen Fig. werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt die einzige
- Fig. in schematischer Ansicht ein Behältnis, welches das erfindungsgemäße Mischgetränk aufnimmt.
-
1 zeigt ein Behältnis1 , welches das Getränk in gemischtem und portioniertem Zustand zur Lagerung, zum Transport und zum Genuss aufnimmt. Dabei ist die Menge an Füllmasse im Behältnis1 im Verhältnis zum Volumen des Behältnisses1 derart bemessen, dass ein Einfrieren der Füllmasse ohne Zerstörung des Behältnisses1 möglich ist. - Das Behältnis
1 gemäß dem in der einzigen Fig. gezeigten Ausführungsbeispiel umfasst eine Öffnung2 zum Ein- und/oder Ausbringen des Getränks. Die Öffnung2 ist derart ausgebildet, dass die Füllmasse in gefrorenem Zustand als Einheit aus dem Behältnis1 ausbringbar ist. - Das Behältnis
1 ist konisch mit sich zur Öffnung2 erweiternder Mantelfläche3 ausgebildet. Das Behältnis1 ist aus Karton ausgebildet und die Öffnung2 weist einen Wulst4 aus Karton auf. - Dem Behältnis
1 ist ein Fuß5 zum Abstellen des Getränks auf einer Fläche zugeordnet. Der Fuß5 ist als Zunge aus biegsamem und hinreichend biegesteifem Karton ausgebildet. - Abschließend sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das voranstehend beschriebene Ausführungsbeispiel lediglich zur Erörterung der beanspruchten Lehre dient, diese jedoch nicht auf das Ausführungsbeispiel einschränkt.
Claims (28)
- Mischgetränk, insbesondere Cocktailgetränk, in gemischtem und portioniertem Zustand, vorzugsweise in Verbindung mit Alkohol, in einem zur Lagerung, zum Transport und zum Gebrauch geeigneten Behältnis (
1 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Menge an Füllmasse im Behältnis (1 ) im Verhältnis zum Volumen des Behältnisses (1 ) derart bemessen ist, dass ein Einfrieren der Füllmasse ohne Zerstörung des Behältnisses (1 ) möglich ist. - Getränk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse aus verschiedenen Komponenten besteht, die in unterschiedlichen Bereichen des Behältnisses (
1 ) voneinander getrennt vorliegen. - Getränk nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Komponenten der Füllmasse durch Verbindung der unterschiedlichen Bereiche miteinander mischbar sind.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse Flüssigkeiten unterschiedlicher Gefrierpunkte enthält.
- Getränk nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse eine Mischung aus Flüssigkeiten und Feststoffen ist.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse Farbstoffe enthält.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse als Feststoffe Früchte oder Fruchtstücke enthält.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse Gase in Feststoffen oder in Flüssigkeit gebunden oder gasförmig enthält.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse Sauerstoff enthält.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse Kohlendioxid enthält.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse Kaffee enthält.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse Tee enthält.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse Milch enthält.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (
1 ) eine Öffnung (2 ) aufweist, die luftdicht verschließbar ist. - Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (
1 ) eine Öffnung (2 ) aufweist, durch die die Füllmasse in gefrorenem Zustand einstückig ausbringbar ist. - Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis konisch mit sich zur Öffnung (
2 ) erweiternder Mantelfläche (3 ) ausgebildet ist. - Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (
1 ) zylindrisch ausgebildet ist. - Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (
1 ) mit eckiger Querschnittsfläche, insbesondere als Prisma, ausgebildet ist. - Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (
1 ) zumindest teilweise transparent ist. - Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (
1 ) zumindest teilweise eingefärbt ist. - Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (
1 ) bedruckt ist. - Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass dem Behältnis (
1 ) ein Fuß (5 ) zum Abstellen des Getränks auf einer Fläche zugeordnet ist. - Getränk nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Fuß (
5 ) als Zunge aus einem biegsamen und biegesteifen Material ausgebildet ist. - Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass dem Behältnis (
1 ) ein Henkel im Sinne einer Kaffeetasse oder eines Teeglases zugeordnet ist. - Getränk nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Henkel aus einem biegsamen und biegesteifen Material ausgebildet ist.
- Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (
1 ) aus einem flexiblen und zumindest teilweise elastisch deformierbaren Material gefertigt ist. - Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (
1 ) aus Karton oder verstärktem Papier gefertigt ist. - Getränk nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Behältnis (
1 ) spritzgußtechnisch, insbesondere aus Kunststoff, gefertigt ist.
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