DE102005008238A1 - Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren eines Brausepulvers und einer zum Trinken zubereiteten Flüssigkeit - Google Patents
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Abstract
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren eines alkoholfreien oder alkoholhaltigen Brausepulvers und einer zum Trinken zubereiteten Flüssigkeit (Getränk), welche das Mischen derselben unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Verbrauchs erlaubt. Erfindungsgemäß umfasst die Vorrichtung einen die Flüssigkeit enthaltenden ersten Behälter (1); einen den ersten Behälter (1) dichtverschließenden, selbst wenigstens teilweise als Behälter (7) ausgebildeten und das Brausepulver enthaltenden Stopfen (5) und Einrichtungen (9, 10, 12) zum willkürlichen Verletzen des Bodens (6) des Behälterstopfens (7, 5), womit das zumindest teilweise Niederfallen des Brausepulvers in das Innere (4) des ersten Behälters (1) bewirkbar ist. Die Einrichtungen (9, 10, 12) zum Verletzen des Behälterstopfens (7, 5) sind dabei durch eine abdichtend und verschiebbar in demselben geführte, hohle zylindrische Muffe (9) gebildet, welche am unteren Ende in einer dem Boden (6) des Behälterstopfens (7, 5) in geringem Abstand gegenüberstehenden Schneidkante (10) ausläuft und am anderen Ende eine Betätigungsfläche (12) trägt, welche ganz oder teilweise als lösbarer Verschluss (14) ausgebildet ist. DOLLAR A Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich gleichermaßen für alkoholfreie wie alkoholhaltige Mischgetränke auf Brausepulverbasis. Insoweit kann sie für Jung und Alt zum neuen Party-Gag bzw. zur lustigen Trink-Alternative avancieren, wobei darauf geachtet werden sollte, dass alkoholhaltige ...
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren eines Brausepulvers und einer zum Trinken zubereiteten Flüssigkeit (Getränk), welche das Mischen derselben unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Verbrauchs erlaubt.
- Wer erinnert sich nicht an Kinderzeiten, da man nach der Schule gelbes, rotes, grünes und orangenes Brausepulver in die Hand schüttete und das schäumende Prickelzeug aufleckte? Brausewürfel adelten Kindergeburtstage und selbst schmale Taschengeldbeutel konnten sich die hellgelben und rosa Brausetabletten leisten, die es in großen Gläsern am Kiosk gab.
- Gab? Brausen sind heute moderner denn je! Das prickelnde Pulver erlebt eine Renaissance in Schultüten und auf Kinderpartys. Junge Leute stürmen in angesagten Discos die Brause-Stände. Auf Klassenfahrten und bei Fahrten zu sportlichen Wettkämpfen vertreibt das Pulver jeden Anflug von Langeweile.
- Aber auch in der nächtlichen Vergnügungsszene werden Brausen mit allen Arten von Alkohol zu nicht jugendfreien Sinnesgenüssen kombiniert. Man prostet sich mit Brausetütchen zu und verziert für die Party Cocktailgläser mit den zischenden Kristallen. Die Mitglieder der Fanclubs kennen Rezepte mit Jägermeister und Korn, Whisky und Bier. Am weitesten verbleitet unter den Anhängern der sog. Harddrink-Kultur ist es aber, Brausepulver zusammen mit Wodka zu konsumieren: ein Päckchen Brause öffnen und das Pulver in den Mund schütten. Aufschäumen lassen. Und dann den Wodka hinterher kippen. Diese Mischung findet sich als „Wodka-Ahoj" auf den Cocktailkarten nördlicher Szenebars und ist in den Wintersportorten des Südens als „Brause-Sheriff" berühmt und berüchtigt.
- Ebenfalls süß, bunt und – zumindest in Bezug auf letztgenannte Szene – nicht unumstritten sind alkoholische Fertigmischgetränke, auch „Alkopops" (engl. umgangssprachlich pop „Brause") genannt. Sie werden auf der Basis von Limonaden und hochprozentigem Alkohol hergestellt. Dazu gehören zum Beispiel Limonade und Wodka, Limette und Rum oder Cola und Rum. Außerdem auch Bier und Limonade bzw. Bier, Limonade und Schnaps oder dergleichen mehr.
- Da Alkopops auf Grundlage hochprozentiger Spirituosen wie Wodka, Rum, Tequila, Cachaça, Wein, Gin, Absinth etc. gemixt werden, ist der Verkauf in Deutschland nur an Erwachsene erlaubt. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2003 ergab jedoch, dass dennoch rund 75 Prozent der deutschen Jugendlichen bereits Alkopops getrunken haben. Folglich sollen Alkopops (neben Cannabis) die größte Bedrohung der Jugend sein.
- Neu ist der Konsum solch farbiger Mischgetränke mit zum Teil hohem Alkoholgehalt und Softdrink-Geschmack allerdings nicht: bekannte Longdrinks wie Wodka-Lemon, Whisky-Cola oder Gin-Lemon gibt es schon seit Jahrzehnten in unscheinbaren Dosen an jeder gutsortierten Tankstelle. Man fragt sich also, wieso die verteufelnde Namensgebung erst jetzt geschaffen wurde. Offenbar soll daraus geschlussfolgert werden, dass Alkopops mehr Harmlosigkeit für die Jugend markieren.
- Den mitunter hohen Konsum von Alkopops durch Jugendliche führt für Deutschland die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung darauf zurück, dass man dem Getränk den Alkoholgehalt nicht unmittelbar anmerkt. Denn durch Mischung mit Bier oder Limonade mit hohem Zuckergehalt wird der Alkoholgeschmack gemildert oder unterdrückt. Außerdem wird der Alkohol auf diese Weise verdünnt und es wird der Eindruck erweckt, dass es sich um ein leichtes Mischgetränk oder gar ein Erfrischungsgetränk handelt. Durch die hohe Verdünnung ist die Alkoholisierung anfangs gering, steigert sich aber beim mehrfachen Konsum. Wer jedoch Alkopops insbesondere deshalb trinkt, um mit anderen mithalten zu können, sollte die Finger davon lassen.
- Ein weiteres Problem beim Konsum von Alkopops ist die Selbstüberschätzung beim Führen von Kraftfahrzeugen, da der Alkoholgehalt deutlich unterschätzt werde.
- Generell gilt deshalb: Niemals übertreiben!
- Um der Gefahr eines immer früheren regelmäßigen Alkoholkonsums junger Menschen entgegenzuwirken unterliegen Alkopops in der Schweiz seit Februar 2004 und in Deutschland seit dem 02. August 2004 einer Sondersteuer, der sog. Alkopopsteuer, welche zusätzlich zur Branntweinsteuer auf alkoholhaltige Getränke erhoben wird, die unter Verwendung von Branntwein oder branntweinhaltigen Erzeugnissen hergestellt worden sind.
- Um diese innerhalb der Europäischen Union nicht harmonisierte Verbrauchsteuer zu umgehen, gibt es seit Herbst 2004 ein neues Produkt auf dem Markt: ein Alkopop in „Pulverform". Ähnlich wie beim klassisch alkoholfreien Brausepulver werden in luftdicht verpackten Folienbeuteln unterschiedliche Geschmacksrichtungen angeboten. Aufgefüllt mit 250 ml eiskaltem Wasser erhält man ein fertiges Getränk mit beispielsweise 4,8 % vol Alkohol.
- Das alkoholhaltige Brausepulver stellt aus lebensmittelrechtlicher Sicht ein „Lebensmittel eigener Art" dar. Es enthält zum großen Teil Zucker (ca. 60 %). Weitere Inhaltsstoffe sind: Aromen, Farbstoffe, Säuerungs- und Verdickungsmittel und die allergenen Stoffe Sulfat und zum Teil Gluten. Beim Öffnen der Packung fällt zunächst ein stark aromatischer Geruch auf. Das alkoholhaltige Brausepulver selber erinnert äußerlich an feucht gewordenen Feinzucker. Das erstaunt nicht weiters, kann doch Alkohol bekanntlich nicht getrocknet werden. Sowohl im Pulver als auch im fertigen Getränk ist dieser, welcher in der Zutatenliste z.T. mit 16,7 Gewichtsprozent angegeben wird, mittels menschlicher Sinnesorgane kaum wahrnehmbar.
- Allerdings erweist sich das Entleeren der alkoholhaltigen Brausepulver-Packungen regelmäßig als schwierig, da das feuchte Pulver stark am Folienbeutel anhaftet.
- Vorrichtungen zum getrennten Aufbewahren zweier Stoffe, die das Mischen derselben unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Verbrauchs erlauben, sind insbesondere für die Verwendung mit Medikamenten bekannt. So offenbart beispielsweise die
DE 22 00 484 A eine Vorrichtung umfassend: einen den ersten Stoff enthaltenden ersten Behälter; einen den ersten Behälter dichtverschließenden, selbst als Behälter ausgebildeten und den zweiten Stoff enthaltenden Stopfen; sowie Einrichtungen zum willkürlichen Verletzen des Bodens des Behälterstopfens, womit das Niederfallen des zweiten Stoffes in das Innere des ersten Behälters bewirkbar ist. Die Einrichtungen zum Verletzen des Behälterstopfens sind vorzugsweise durch eine abdichtend und verschiebbar in demselben geführte, hohle zylindrische Muffe gebildet, welche am unteren Ende in einer dem Boden des Behälterstopfens in geringen Abstand gegenüberstehenden Schneidkante ausläuft und am anderen Ende eine Betätigungsfläche trägt. Um die Mixtur genießen zu können, ist die Abnahme des Stopfens vom Behälter erforderlich, was sich regelmäßig als umständlich erweist. Zudem steht als Trinköffnung nur die verhältnismäßig weite Öffnung des ersten Behälters zur Verfügung. - Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren eines alkoholfreien oder alkoholhaltigen Brausepulvers und einer zum Trinken zubereiteten Flüssigkeit (Getränkt) bereitzustellen, welche die vorgenannten Nachteile vermeidet. Insbesondere soll die Vorrichtung nicht nur das Mischen von Brause und Flüssigkeit unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Verbrauchs erlauben, sondern neben dem Konsum derartiger Mixturen auch einen Konsum zuerst der Brause und anschließend der Flüssigkeit gestatten, und zwar ohne das der den Behälter für die Brause umfassende Stopfen vom ersten Behälter abgenommen werden muss und letztendlich ohne dass im zweiten Behälter Brauserückstände verbleiben.
- Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren eines alkoholfreien oder alkoholhaltigen Brausepulvers und einer zum Trinken zubereiteten Flüssigkeit (Getränk) mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen, welche einzeln oder in Kombination miteinander eingesetzt werden können, sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Nach der Erfindung umfasst die Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren eines alkoholfreien oder alkoholhaltigen Brausepulvers und einer zum Trinken zubereiteten Flüssigkeit (Getränk), welche das Mischen derselben unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Verbrauchs erlaubt; einen die Flüssigkeit enthaltenden ersten Behälter; einen den ersten Behälter dichtverschließenden, selbst wenigstens teilweise als Behälter ausgebildeten und das Brausepulver enthaltenden Stopfen; und Einrichtungen zum willkürlichen Verletzen des Bodens des Behälterstopfens, womit das zumindest teilweise Niederfallen des Brausepulvers in das Innere des ersten Behälters bewirkbar ist. Die Einrichtungen zum Verletzen des Behälterstopfens sind dabei durch eine abdichtend und verschiebbar in demselben geführte, hohle zylindrische Muffe gebildet, welche am unteren Ende in einer dem Boden des Behälterstopfens in geringen Abstand gegenüberstehenden Schneidkante ausläuft und am anderen Ende eine Betätigungsfläche trägt, welche ganz oder teilweise als lösbarer Verschluss ausgebildet ist. Der erfindungsgemäße Verschluss gestattet vorteilhaft den Konsum zuerst der Brause und anschließend der Flüssigkeit ebenso wie auch unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Verbrauchs gemischter Mixturen, und zwar ohne das der den Behälter für das Brausepulver umfassende Stopfen vom ersten Behälter abgenommen werden muss und letztendlich ohne dass im zweiten Behälter Rückstände von Brausepulver verbleiben.
- Als Verschluss kommen alle üblichen einfach oder mehrfach verschließbare Verschlussmöglichkeiten in Betracht. Insbesondere kann der Verschluss nach Art eines Kronkorkens, nach Art eines Schraubverschlusses, nach Art eines folien- und/oder aluminiumgeprägten Deckels, nach Art eines Sekt- oder Weinkorkens, nach Art eines Frischhaltedeckels, oder dergleichen, ausgebildet sein. Sie gestatten zugleich vorteilhaft eine hinreichende Identifikation originalverpackter Waren.
- Zwecks Minimierung des Aufwands an die Dichtgenauigkeit von Stopfen und ersten Behälter wird vorgeschlagen, zwischen einem Rand des Stopfens und einem entsprechenden Rand bzw. Bund des ersten Behälters eine Ringdichtung anzuordnen.
- Zur Fixierung der Ringdichtung und/oder zwecks Sicherung des Stopfens gegen druckbedingtes Lösen aufgrund aufschäumender Brause insb. bei Kohlensäure enthaltenden Flüssigkeiten (Getränken) sind insbesondere der Rand des Stopfens und der Bund des ersten Behälters zueinander fixiert, vorzugsweise ähnlich wie bei Weinflaschen mittels einer aluminium- und/oder kunststoffhaltigen Folie und/oder ähnlich wie bei Sektflaschen mittels eines Drahtgeflechts.
- Dank fortschrittlicher Kunststofftechnik können sowohl der Stopfen als auch der erste Behälter aus einem, beispielsweise PET enthaltenen, Kunststoff gefertigt sein. In diesem Fall kann der Rand des Stopfens und der Bund des ersten Behälters auch unmittelbar und dichtend miteinander verschweißt sein, ohne dass diesbezüglich weitere Maßnahmen erforderlich sind.
- Erfindungsgemäß bevorzugt weist die Muffe ein Längenmaß dergestalt auf, dass nach dem willkürlichen Verletzen des Bodens des Behälterstopfens der zylindrische Körper der Muffe eine Art Trinkhalmansatz ausbildet, welcher vorteilhaft mit den Zähnen gefasst werden kann.
- Um das Fassen der Muffe bzw. des durch die Muffe gebildeten Trinkhalmansatzes mit den Zähnen zu erleichtern wird vorgeschlagen, am oberen Ende der Muffe einen geeigneten Bund bzw. Rand auszubilden, welcher vorzugsweise und je nach gewähltem Verschluss ggf. zu diesem korrespondierend ausgebildet ist.
- Damit der als Trinkhalmansatz gedachte Abschnitt der Muffe beim Niederdrücken derselbigen nicht ebenfalls gänzlich im Stöpsel bzw. im ersten Behälter verschwindet wird vorgeschlagen, zumindest in der Ebene des Trinkhalmabschnitts die Außenwandung der Muffe nach oben hin konisch auszubilden oder auf geeigneter Höhe der Ebene eine Art Anschlag beispielsweise in Gestalt einer Wulst oder wenigstens eines Stegs vorzusehen.
- Um originalverpackte Ware auch unabhängig von der gewählten Verschlussart leicht und schnell identifizieren zu können wird schließlich vorgeschlagen, die Anordnung mittels eines abnehmbaren Schutzdeckels bzw. einer abnehmbaren Schutzfolie abzudecken.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich gleichermaßen für alkoholfreie wie alkoholhaltige Mischgetränke auf Brausepulverbasis. Insoweit kann sie für jung und alt zum neuen Party-Gag bzw. zur lustigen Trink-Alternative avancieren, wobei – aus den eingangs geschilderten Gründen – darauf geachtet werden sollte, dass alkoholhaltige Brausepulver und/oder alkoholhaltige zum Trinken zubereitete Flüssigkeiten niemals übertrieben konsumiert werden.
- Zusätzliche Einzelheiten und weitere Vorteile der Erfindung werden nachfolgend an Hand bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der beigefügten Zeichnung beschrieben.
- Darin zeigen schematisch:
-
1 eine Schnittansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung; und -
2 eine1 entsprechende Schnittansicht in dem zum Vermischen von Brause und Flüssigkeit vorhandenen Zustand. - Bei der nachfolgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche oder vergleichbare Komponenten.
-
1 zeigt in einer Schnittansicht eine Vorrichtung nach der Erfindung. Diese umfasst einen ersten Behälter1 , beispielsweise ein Fläschchen aus Glas oder einem Kunststoff, welcher in einem Hals2 mit einem hervorstehenden Rand bzw. Bund3 ausläuft. Im Innenraum4 des ersten Behälters1 ist eine zum Trinken zubereiteten Flüssigkeit (Getränk) enthalten, beispielsweise Wasser, Fruchtsaft, Limonade, Wodka, Rum, Tequila, Cachaça, Wein, Gin, Absinth und/oder dergleichen mehr. - Der erste Behälter
1 ist mittels eines Stopfens5 aus einem Kunststoff enthaltenen oder einem anderen für Lebensmittel geeigneten Material verschlossen. Der Stopfen5 ist unten durch eine dünne Membrane6 abgeschlossen und bildet einen zweiten Behälter7 , welcher eine definierte Menge eines alkoholfreien und/oder alkoholhaltigen Brausepulvers enthält. Zwischen dem Stopfen5 und dem Bund3 des ersten Behälters1 kann eine Dichtung8 eingesetzt sein. Alternativ oder kumulativ zur Dichtung8 sind insb. zwecks Fixierung von Behälter1 und Stopfen5 der Bund3 des ersten Behälters1 und der Rand15 des Stopfens5 ähnlich wie bei Weinflaschen mittels einer aluminium- und/oder kunststoffhaltigen Folie16 (nur in2 dargestellt) und/oder ähnlich wie bei Sektflaschen mittels eines Drahtgeflechts (nicht dargestellt) überzogen. Soweit auch der erste Behälter aus einem, beispielsweise PET enthaltenen, Kunststoff gefertigt ist, wird vorgeschlagen, den Rand15 des Stopfens5 und den Bund3 des ersten Behälters1 unmittelbar dichtend miteinander zu verschweißen. Ebenfalls denkbar ist, Behälter1 und Stopfen5 in einem, ggf. zwei- oder mehrstufigen, Kunststoffspritzverfahren herzustellen. Vorgenannte Maßnahmen haben zunächst zum Ziel, eine für den Mix- und/oder Trinkgebrauch insb. hinsichtlich Stopfen5 und ersten Behälter1 unteilbare Trinkflasche bereitzustellen, so dass ein sicheres Mischen von Brause und Getränk gewährleistet ist, auch wenn damit ggf. beachtliche Druckänderungen einhergehen. Andererseits soll nach dem Verzehr z.B. eine Trennung des Stopfens5 von einem z.B. aus Glas gefertigten ersten Behälter1 – in jedem Fall aber ein sachgerechtes Recycling ermöglicht sein. - Wie in
1 ersichtlich, ist in den Stopfen5 eine hohle Muffe9 eingesetzt, welche beispielsweise nach Art eines Flötenmundstücks in einer geeigneten Ebene abgeschnitten ist. Die dadurch gebildete Schneidkante10 steht der Membrane6 in geringem Abstand gegenüber. Die Muffe9 ist in abdichtender Anlage entlang der zylindrischen Innenwandung11 des Stopfens5 wenigstens in einem definierten Abschnitt beweglich und endet oben in einer Betätigungsfläche12 , welche erfindungsgemäß ganz oder teilweise als lösbarer Verschluss14 ausgebildet ist. Als Verschluss14 kommen alle üblichen einfach oder mehrfach verschließbare Verschlussmöglichkeiten in Betracht. Insbesondere kann der Verschluss14 – wie dargestellt – nach Art eines folien- und/oder aluminiumgeprägten Deckels für Joghurtbecher mit einer partiell überstehenden Angriffsfläche zum Öffnen ausgebildet sein. Alternativ hierzu bieten sich Ausgestaltungen nach Art eines Kronkorkens, nach Art eines Schraubverschlusses insb. wie bei Likörflaschen, nach Art eines Sekt- oder Weinkorkens, nach Art eines Frischhaltedeckels für eine Frischhaltebox, oder dergleichen mehr, an. - Die gesamte vorstehend beschriebene Anordnung kann insb. zwecks erleichterter Erkennung originalverpackter Waren mit einem – wie in
1 dargestellten – Schutzdeckel13 , beispielsweise einer abreißbaren Metall- oder Kunststoffkapsel, oder in Fortführung der Fixierung von Behälter1 und Stopfen5 mit einer Schutz folie16 (nicht dargestellt), abgedeckt sein, welche/r an der Unterseite des Bundes3 verankert ist. - Die erfindungsgemäße Vorrichtung gestattet vorteilhaft eine Benutzung auf zweierlei Art und Weise, wobei beide Konsumalternativen äußerst einfach in der Handhabung sind: So steht es jedermann frei, nach Abnahme ggf. eines Schutzes
13 zunächst die Betätigungsfläche12 mit dem Daumen oder umgekehrt auf einer Tischplatte (nicht dargestellt) etc. niederzudrücken, so dass die Schneidkante10 die Membrane6 durchstößt (2 ). Die in dem Behälterstopfen7 enthaltene Brause fällt je nach Konsistenz nun wenigstens teilweise in den ersten Behälter1 und vermischt sich mit dem darin enthaltenen Getränk. Das Vermischen von Brause und Getränk lässt sich fördern, wenn das Fläschchen einige Male gut geschüttelt wird. Anschließend kann der erfindungsgemäße Verschluss14 geöffnet werden, womit auf Höhe der Betätigungsfläche12 eine Trinköffnung freigegeben ist. - Alternativ hierzu kann auch zuerst durch Entfernen des erfindungsgemäßen Verschlusses
14 die Trinköffnung freigegeben werden, so dass je nach Konsistenz das alkoholfreie oder alkoholhaltige Brausepulver wenigstens teilweise in den Mundraum des Konsumenten fallen und/oder möglichst vollständig ausgesaugt werden kann. Während das Brausepulver fröhlich im Mundraum prickelt, ist die Muffe9 mit Hilfe des Daumens oder einer Tischplatte etc. einzudrücken, so dass die Schneidkante10 die Membrane6 durchstößt (2 ). Anschließend lässt sich das im ersten Behälter1 enthaltene Getränk verzehren, wobei dieses – ebenso wie bei der ersten Konsumalternative – durch den zweiten Behälter7 strömt und vorteilhaft etwaig darin haftende Brauserückstände vollständig mit ausspült. - Um nach dem Eindrücken der Muffe
9 noch eine Art Trinkhalmansatz18 vorzufinden, welcher vorteilhaft mit den Zähnen gefasst werden kann, weist die Muffe9 vorzugsweise am oberen Ende einen geeigneten Rand bzw. Bund20 auf, welcher ein teilweises Herausziehen der bereits eingedrückten Muffe9 mit den Zäh nen oder dergleichen erlaubt. Alternativ oder kumulativ hierzu weist erfindungsgemäß bevorzugt die Muffe9 ein entsprechendes Längenmaß auf, wobei zumindest in der Ebene des vorgesehenen Trinkhalmabschnitts18 die Außenwandung19 der Muffe9 z.B. nach oben hin konisch ausgebildet (siehe2 ) oder auf geeigneter Höhe der Ebene eine Art Anschlag beispielsweise in Gestalt einer Wulst21 vorgesehen ist (siehe1 ), welche sich auch über die ganze Ebene (nicht dargestellt) des Trinkhalmabschnitts18 erstrecken kann. Anstelle der in1 gezeigten, beispielsweise angespritzten, Wulst21 kann der Anschlag auch durch wenigstens einen seitlichen Steg (nicht dargestellt) gebildet sein. Zweckmäßiger Weise sind wenigstens drei Stege vorgesehen, welche in einem Winkel von etwa 120° zueinander an der Außenwandung19 der Muffe9 angeordnet sind. - Die erfindungsgemäße Vorrichtung eignet sich gleichermaßen für alkoholfreie wie alkoholhaltige Mischgetränke auf Brausepulverbasis, wobei die Mischanteile von Brause und Getränk im Belieben des Herstellers stehen. Insoweit kann die vorliegende Erfindung für jung und alt zum neuen Party-Gag bzw. zur lustigen Trink-Alternative avancieren, wobei – aus den eingangs geschilderten Gründen – darauf geachtet werden sollte, dass alkoholhaltige Brausepulver und/oder alkoholhaltige zum Trinken zubereitete Flüssigkeiten niemals übertrieben konsumiert werden.
-
- 1
- erster Behälter, z.B. Fläschchen aus Glas
- 2
- Hals
des ersten Behälters
1 - 3
- Rand
bzw. Bund des ersten Behälters
1 - 4
- Innere
bzw. Innenraum des ersten Behälters
1 - 5
- Stopfen
- 6
- Boden
bzw. Membrane des Stopfens
5 - 7
- Im
Stopfen
5 ausgebildeter zweiter Behälter - 8
- Ringdichtung
zw. Rand des Stopfens
5 und Bund3 des Behälters1 - 9
- Muffe
- 10
- Schneitkante
der Muffe
9 - 11
- Zylindrische
Innenwandung des Stopfens
5 - 12
- Betätigungsfläche der
Muffe
9 - 13
- Schutzdeckel bzw. Schutzfolie
- 14
- Verschluss
- 15
- Rand
des Stopfens
5 - 16
- aluminium- und/oder kunststoffhaltige Fixierfolie
- 17
- Oberfläche des
Stopfens
5 - 18
- Ansatz in der Art eines Trinkhalms
- 19
- Außenwandung
der Muffe
9 - 20
- Bund bzw. Rand
- 21
- Wulst
Claims (11)
- Vorrichtung zum getrennten Aufbewahren eines alkoholfreien oder alkoholhaltigen Brausepulvers und einer zum Trinken zubereiteten Flüssigkeit, welche das Mischen derselben unmittelbar vor dem Zeitpunkt des Verbrauchs erlaubt, umfassend – einen die Flüssigkeit enthaltenden ersten Behälter (
1 ); – einen den ersten Behälter (1 ) dichtverschließenden, selbst wenigstens teilweise als Behälter (7 ) ausgebildeten und das Brausepulver enthaltenden Stopfen (5 ); und – Einrichtungen (9 ,10 ,12 ) zum willkürlichen Verletzen des Bodens (6 ) des Behälterstopfens (7 ,5 ), womit das zumindest teilweise Niederfallen des Brausepulvers in das Innere (4 ) des ersten Behälters (1 ) bewirkbar ist; wobei – die Einrichtungen (9 ,10 ,12 ) zum Verletzen des Behälterstopfens (7 ,5 ) durch eine abdichtend und verschiebbar in demselben geführte, hohle zylindrische Muffe (9 ) gebildet sind, welche am unteren Ende in einer dem Boden (6 ) des Behälterstopfens (7 ,5 ) in geringen Abstand gegenüberstehenden Schneidkante (10 ) ausläuft und am anderen Ende eine Betätigungsfläche (12 ) trägt; und wobei – die Betätigungsfläche (12 ) ganz oder teilweise als lösbarer Verschluss (14 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss (
14 ) nach Art eines Kronkorkens, eines Schraubverschlusses, eines folien- und/oder aluminiumgeprägten Deckels, eines Sekt- oder Weinkorkens oder nach Art eines Frischhaltedeckels ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen einem Rand (
15 ) des Stopfens (5 ) und einem entsprechenden Bund (3 ) des ersten Behälters (1 ) eine Ringdichtung (8 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet durch Mittel zum Fixieren (
16 ) von Rand (15 ) und Bund (3 ). - Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Fixiermittel (
16 ) für Rand (15 ) und Bund (3 ) eine aluminium- und/oder kunststoffhaltige Folie (16 ) und/oder ein Drahtgeflecht Verwendung findet. - Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der erste Behälter (
1 ) und der Stopfen (5 ) aus einem Kunststoff gefertigt sind. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand (
15 ) des Stopfens (5 ) und der Bund (3 ) des ersten Behälters (1 ) unmittelbar dichtend miteinander verschweißt sind. - Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungsfläche (
12 ) vor dem willkürlichen Verletzen des Bodens (6 ) des Behälterstopfens (7 ,5 ) über der Oberfläche (17 ) des Stopfens (5 ) hervorsteht, wobei die Muffe (9 ) ein Längenmaß dergestalt aufweist, dass nach dem willkürlichen Verletzen des Bodens (6 ) des Behälterstopfens (7 ,5 ) ein Abschnitt der Muffe (9 ) eine Art Trinkhalmansatz (18 ) bildet. - Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am oberen Ende der Muffe (
9 ) ein Bund bzw. Rand (20 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in der Ebene des Trinkhalmabschnitts (
18 ) die Muffe (9 ) eine sich nach oben hin konisch weitende Außenwandung (19 ) aufweist oder auf geeigneter Höhe der Ebene eine Art Anschlag beispielsweise in Gestalt einer Wulst (21 ) oder wenigstens eines Stegs ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mittels eines abnehmbaren Schutzdeckels bzw. einer abnehmbaren Schutzfolie (
13 ) abgedeckt ist.
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-
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