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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Steckverbindung
zum elektrischen Verbinden von wenigstens zwei elektrischen Leitungen,
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Bei
einer Vielzahl verschiedenster Anwendungsfälle müssen elektrische Leitungen,
insbesondere zur Signalübertragung,
miteinander kontaktiert werden. Um mehrfach lösbare und wiederherstellbare
elektrische Verbindungen bereitzustellen, kommen Steckverbindungen
der eingangs genannten Art zur Anwendung. Dabei kann es erwünscht sein,
dass eine hergestellte Steckverbindung im kontaktierten Zustand
gesichert ist. Eine derartige Sicherung kann beispielsweise mittels
einer Überwurfmutter
erfolgen, die an einem ersten Steckteil der Steckverbindung drehbar
gelagert ist und auf ein Außengewinde,
das an einem zweiten Steckteil der Steckverbindung ausgebildet ist,
aufschraubbar ist.
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Bei
bestimmten Anwendungen kann es vorkommen, dass eine Vielzahl derartiger
Steckverbindungen aus Platzgründen
unmittelbar nebeneinander angeordnet werden müssen. Beispielsweise sind dann
mehrere Steckteile nebeneinander an einem Gehäuse ausgebildet. Je dichter
die einzelnen Steckteile beieinander angeordnet sind, desto schwieriger wird
es für
einen Monteur, die einzelnen Steckverbindungen herzustellen bzw.
zu lösen.
Des Weiteren ist das Herstellen bzw. Lösen von Schraubverbindungen
vergleichsweise zeitaufwendig, was sich insbesondere dann nachteilig
auswirkt, wenn im Rahmen einer Installation eine Vielzahl an Steckverbindungen hergestellt
bzw. gelöst
werden muss.
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Vorteilhaft
ist hier die Verwendung von Steckverbindungen der eingangs genannten
Art. Eine derartige Steckverbindung ist beispielsweise aus der
DE 197 49 130 C1 bekannt
und besitzt zwei Steckteile, die zueinander komplementäre elektrische
Kopplungsteile enthalten. Das erste Steckteil umfasst eine Aufnahmehülse, welche
das erste Kopplungsteil umschließt und welche auf ihrer Innenseite
ein Riegelelement in Form eines Rings mit nach innen abstehenden
Federlaschen aufweist. Das Riegelelement ist zwischen einer Verriegelungsstellung und
einer Entriegelungsstellung verstellbar und aufgrund seiner Federelastizität in seine
Verriegelungsstellung vorgespannt. An der Aufnahmehülse ist
eine Schiebehülse
verschiebbar gelagert, mit der das Riegelelement in seine Entriegelungsstellung überführbar ist.
Das zweit e Steckteil besitzt ein Steckrohr, welches das zweite
Kopplungsteil umschließt.
Beim Einstecken des Steckrohrs in die Aufnahmehülse kann sich das Riegelelement
in seiner Verriegelungsstellung an der Außenseite des Steckrohrs abstützen, das
an dieser Stelle zweckmäßig eine
Ringnut aufweist, wodurch die Steckteile aneinander gesichert sind.
Diese Sicherung kann dadurch gelöst
werden, dass die Schiebehülse
zum Verstellen des Riegelelements in dessen Entriegelungsstellung
betätigt wird,
wozu ein Betätigungsabschnitt
der Schiebehülse
mit dem Riegelelement zusammenwirkt.
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Bei
der bekannten Steckverbindung ist die Schiebehülse dadurch an der Aufnahmehülse gehaltert,
dass die Schiebehülse
an einem vom Riegelelement entfernten Ende einen nach. innen abstehenden
Kragen aufweist, der in eine äußere umlaufende Nut
eingreift, die außen
in die Aufnahmehülse
bzw. in das erste Steckteil eingebracht ist. Diese Nut bildet dabei
zwei axiale Anschläge,
welche die Axialverschiebbarkeit der Schiebehülse begrenzen. Die Dimensionierung
der Nut ist dabei so gewählt,
dass die Schiebehülse
innerhalb ihrer Axialanschläge
so weit verstellbar ist, dass der Betätigungsabschnitt der -Schiebehülse vom
Riegelelement völlig
frei kommen kann. Des Weiteren ist bei der bekannten Steckverbindung
die Aufnahmehülse
integral am ersten Steckteil ausgeformt, das heißt, erstes Steckteil und Aufnahmehülse sind
aus einem Stück
hergestellt.
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Die
gattungsgemäße Steckverbindung
arbeitet somit nach dem sogenannten Push-Pull-Prinzip und ist dabei
für den
Steckvorgang selbstsichernd ausgestaltet. Eine weitere Steckverbindung
dieser Art ist beispielsweise aus der
DE 299 11 792 U1 bekannt,
die sich von der oben beschriebenen Steckverbindung im wesentlichen
dadurch unterscheidet, dass die Schiebehülse in ihre Ruhestellung vorgespannt
ist.
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Erreicht
wird dies bei der bekannten Steckverbindung mit Hilfe einer zusätzlichen
Druckfeder, die in einen ringförmigen
Hohlraum zwischen dem Betätigungsabschnitt
und einem außen
liegenden Griffabschnitt der Schiebehülse eingesetzt ist und sich
in axialer Richtung einerseits an der Schiebehülse und andererseits an einer
axialen Stirnseite des ersten Steckteils abstützt. Durch diese Maßnahme kann
die Handhabung der Steckverbindung, insbesondere des ersten Steckteils,
erheblich vereinfacht werden. Gleichzeitig werden selbsttätige Relativbewegungen
der Schiebehülse
unterdrückt,
was bei einer vibrations- und schwingungsreichen Umgebung zu einer
unerwünschten
Geräuschentwicklung
führen
könnte.
Allerdings ist die Herstellung der bekannten Steckverbindung vergleichsweise
teuer, da in einem zusätzlichen
Herstellungsschritt ein zusätzliches
Bauteil, nämlich
die zusätzliche
Druckfeder, eingebracht werden muss. Da es sich hier jedoch um Serienteile
handelt, ergibt sich dadurch ein signifikanter Kostennachteil.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt
sich mit dem Problem, für
eine Steckverbindung der eingangs genannten Art eine verbesserte
Ausführungsform
anzugeben, die insbesondere eine verbesserte Handhabung ermöglicht und
dabei preiswert herstellbar ist.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
den Gegenstand der unabhängigen
Ansprüche gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Durch
die Vorspannung der Schiebehülse
in deren Verriegelungsstellung wird die Handhabung der Steckverbindung
verbessert. Erreicht wird dies bei der Erfindung durch Ausnutzung
der ohnehin vorhandenen Federkraft des Riegelelements sowie durch
die an die Innenseite der Aufnahmehülse verlagerte Halterung der
Schiebehülse
an der Aufnahmehülse,
so dass kein zusätzliches
Federelement erforderlicher ist. Somit baut die erfindungsgemäße Steckverbindung
vergleichsweise preiswert.
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Bei
einer vorteilhaften Ausführungsform kann
das Riegelelement als Federring ausgebildet sein, der in Umfangsrichtung
verteilt mehrere Riegellaschen aufweist, die mit einer Radialkomponente nach
innen abstehen und in der Steckrichtung federelastisch zwischen
der Verriegelungsstellung und der Entriegelungsstellung verstellbar
sind, wobei ein Innenquerschnitt des Federrings in der Verriegelungsstellung
kleiner ist als in der Entriegelungsstellung. Bei dieser Bauweise
erzeugt das Riegelelement die Federkraft, welche das Riegelelement
in seine Verriegelungsstellung vorspannt, selbst, wodurch sich für die Steckverbindung
ein extrem einfacher Aufbau ergibt.
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Entsprechend
einer vorteilhaften Ausführungsform
können
die Steckteile so ausgebildet sein, dass sie im Verbindungszustand
die elektrische Verbindung der zugehörigen elektrischen Kopplungsteile vor
elektromagnetischen Wechselwirkungen mit der Umgebung der Steckteile
schützen.
Auf diese Weise wird die erfindungsgemäße Steckverbindung elektromagnetisch
verträglich
ausgebildet, so dass sie auch in EMV-sensiblen Einbausituationen verwendet
werden kann. EMV steht dabei für
Elektro-Magnetische-Verträglichkeit.
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Ebenso
kann es zweckmäßig sein,
die Steckteile so auszubilden, dass sie im Verbindungszustand die
elektrische Verbindung der Kopplungsteile gegen elektromagnetische
Störungen
abschirmen und elektromagnetische Störungen von der elektrischen
Verbindung der Kopplungsteile ableiten. Die Abschirmung und Ableitung
elektromagnetischer Störungen
verbessert auch hier die elektromagnetische Verträglichkeit
der erfindungsgemäßen Steckverbindung.
Elektromagnetische Störungen,
die in der Umgebung der Steckverbindung entstehen, können nicht
in die elektrische Verbindung der Kopplungsteile einwirken, ebenso
wenig können
elektromagnetische Störungen,
die sich innerhalb der mittels der Steckverbindung miteinander verbundenen Leitungen
ausbreiten, von der Steckverbindung in deren Umgebung gelangen.
Die Ableitung der elektromagnetischen Störungen sorgt dabei dafür, dass sich
die Störungen
nicht zu unzulässig
hohen Werten addieren können.
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Die
EMV-Tauglichkeit der erfindungsgemäßen Steckverbindung. bzw. die
dichte Abschirmung der Steckverbindung in Kombination mit der sofortigen
Ableitung der Störungen
kann bei der erfindungsgemäßen Steckverbindung
beispielsweise dadurch realisiert werden, dass die Aufnahmehülse, das
Steckrohr und das Riegelelement aus Metall ausgebildet sind, wobei
das Riegelelement mit der Aufnahmehülse elektrisch verbunden ist
und im Verbindungszustand des Steckrohr umfangsmäßig verteilt an mehreren Stellen
elektrisch kontaktiert. Bei dieser Bauweise kann die gewünschte EMV-Tauglichkeit bzw.
die gewünschte
Abschirmung und Ableitung quasi ohne zusätzlichen Aufwand erreicht werden, da
das elektrisch leitende Riegelelement im Verbindungszustand eine
höchst
effektive umfangsmäßige Kontaktierung
zwischen den Steckteilen ermöglicht.
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Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus
den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand
der Zeichnungen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in
der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert,
wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche
oder ähnliche
Bauteile beziehen.
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Es
zeigen, jeweils schematisch,
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1 bis 6 jeweils einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Steckverbindung,
jedoch bei unterschiedlichen Steckzuständen,
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7 eine Ansicht wie in 4, jedoch bei einer anderen
Ausführungsform,
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8 eine Ansicht wie in 7, jedoch bei einer anderen
Anwendung,
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9 u. 10 jeweils einen Längsschnitt wie in den 1 und 4, jedoch bei einer weiteren Ausführungsform,
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11 eine Draufsicht auf eine
besondere Ausführungsform
eines Federrings.
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Entsprechend
den 1 bis 6 umfasst eine elektrische
Steckverbindung 1 nach der Erfindung ein erstes Steckteil 2 sowie
ein zweites Steckteil 3. Die Steckverbindung 1 dient
zum elektrischen Verbinden von wenigstens zwei elektrischen Leitungen, die
jedoch hier zur Vereinfachung nicht dargestellt sind. Das erste
Steckteil 2 enthält
in seinem Inneren ein erstes elektrisches Kopplungsteil 4.
Im Unterschied dazu enthält
das zweite Steckteil 3 in seinem Inneren ein zweites elektrisches
Kopplungsteil 5. Bei der Variante der 1 bis 6 ist
das zweite Kopplungsteil 5 als Stecker 6 ausgebildet,
während
das erste Kopplungsteil 4 durch eine Buchse 7 gebildet ist.
Die beiden Kopplungsteile 4, 5 sind komplementär zueinander
ausgebildet, so dass Stecker 6 und Buchse 7 in
einer durch einen Doppelpfeil symbolisierten Steckrichtung 8 ineinander
einsteckbar sind. Durch das Einstecken des Steckers 6 in
die Buchse 7 wird eine elektrische Verbindung zwischen
den Kopplungsteilen 4, 5 hergestellt, so dass
die mit den Kopplungsteilen 4, 5 verbundenen elektrischen
Leitungen in einer dafür
vorgesehenen Weise miteinander kontaktiert sind. Zu diesem Zweck
kann entsprechend der hier gezeigten Ausführungsform der Stecker 6 für jede zu
kontaktierende Leitung einen Pin 9 enthalten, der in eine
dazu passende Pin-Aufnahme einsteckbar ist, die in der Buchse 7 ausgebildet
und hier nicht dargestellt ist. Diese Pin-Aufnahmen sind dann in
entsprechender Weise jeweils mit der zugehörigen Leitung verbunden.
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Erfindungsgemäß besitzt
das erste Steckteil 2 eine Aufnahmehülse 10, die bezüglich der
Steckrichtung 8 koaxial zum ersten Kopplungsteil 4 angeordnet
ist und die das Kopplungsteil 4 ringförmig umschließt. Diese
Aufnahmehülse 10 haltert
an einer dem ersten Kopplungsteil 4 zugewandten Innenseite 11 ein
Riegelelement 12.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
handelt es sich beim Riegelelement 12 um einen Federring,
der in Umfangsrichtung verteilt mehrere Riegellaschen 13 aufweist,
die von einem Außenumfang des
Federrings 12 nach innen abstehen.
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Das
Riegelelement bzw. der Federring 12 ist zwischen einer
Verriegelungsstellung, die in den 1, 2 und 4 wiedergegeben ist und einer Entriegelungsstellung
die in 5 und 6 gezeigt ist, verstellbar.
Die Riegellaschen 13 sind bezüglich der Steckrichtung 8 federelastisch
nachgiebig, wodurch sie in die Steckrichtung 8 umgebogen
werden können.
Bei dieser Bewegung verändert
sich ein Innenquerschnitt 14 des Federrings 12.
In der Verriegelungsstellung ist dieser Innenquerschnitt 14 kleiner
als in der Entriegelungsstellung.
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Vorzugsweise
sind die Riegellaschen 13 wie hier bereits in der Verriegelungsstellung
gegenüber der
Steckrichtung 8 geneigt und zwar mit einem Neigungswinkel,
der kleiner ist als 90°.
Die Neigung der Riegellaschen 13 ist dabei so gewählt, dass
sich der Neigungswinkel beim Überführen der
Riegellaschen 13 in die Entriegelungsstellung zusätzlich verklei nert. Durch
diese Orientierung der Riegellaschen 13 werden die zum
Verstellen der Riegellaschen 13 in deren Entriegelungsstellung
erforderlichen Kräfte
reduziert.
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Die
Bauweise des Federrings 12 ist dabei so, dass seine Riegellaschen 13 in
die Verriegelungsstellung vorgespannt sind. Die Verstellung der
einzelnen Riegellaschen 13 in die Entriegelungsstellung
erfolgt somit gegen eine rückstellende
Federkraft des Federrings 12.
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Das
erste Steckteil 2 ist außerdem mit einer Schiebehülse 15 ausgestattet,
die ebenfalls koaxial zum ersten Kopplungsteil 4 angeordnet
ist, wobei auch die Schiebehülse 15 das
erste Kopplungsteil 4 ringförmig umschließt. Die
Schiebehülse 15 besitzt bei
der hier gezeigten, bevorzugten Ausführungsform ein im wesentlichen
U-förmiges
Profil mit zwei unterschiedlich langen U-Schenkeln. Der radial innenliegende
U-Schenkel bildet dabei einen Betätigungsabschnitt 16 der
Schiebehülse 15,
während
der radial außenliegende
U-Schenkel einen Griffabschnitt 17 der Schiebehülse 15 bildet.
Griffabschnitt 17 und Betätigungsabschnitt 16 sind
durch einen Kragen 18 miteinander verbunden, der sich quer
zur Steckrichtung 8 erstreckt, im U-Profil die U-Basis
bildet und bezüglich
eines stirnseitigen Endes 19 der Aufnahmehülse 10 benachbart
angeordnet ist.
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Die
Schiebehülse 15 ist
an der Aufnahmehülse 10 in
der Steckrichtung 8 verschiebbar gelagert. Dabei zeigen
die 1 bis 4 jeweils eine Ruhestellung
der Schiebehülse 15,
wäh rend
die 5 und 6 eine Freigabestellung der
Schiebehülse 15 darstellen.
Der Betätigungsabschnitt 16 wirkt
mit dem Riegelelement 12 bzw. mit dessen Riegellaschen 13 zusammen.
Die Kopplung zwischen Schiebehülse 15 und
Riegelelement 12 erfolgt dabei so, dass ein Verschieben
der Schiebehülse 15 in
deren Freigabeposition entsprechend den 5 und 6 das
Riegelelement 12 bzw. dessen Riegellaschen 13 in
die Freigabeposition zwingt. Für
den Fall, dass die Schiebehülse 15 ihre
Ruheposition einnimmt, sorgt die am Riegelelement 12 wirksame
Federkraft dafür,
dass dieses bzw. dessen Riegellaschen 13 selbstständig ihre Verriegelungsstellung
einzunehmen suchen. Die Federkraft des Riegelelements 12 bzw.
der Riegellaschen 13 bewirkt hier außerdem, dass die Schiebehülse 15 durch
die Rückstellkraft
des Federrings 12 in die Ruhestellung angetrieben ist.
Dementsprechend wird die Schiebehülse 15 selbsttätig in ihre
Ruhestellung verschoben, sobald das Riegelelement 12 seine
Verriegelungsstellung einnehmen kann.
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Entsprechend
den 1 bis 6 besitzt das zweite Steckteil 3 ein
Steckrohr 20, das bezüglich
der Steckrichtung 8 koaxial zum zweiten Kopplungsteil 5 angeordnet
ist und dieses dabei ringförmig
umschließt.
An einer vom zweiten Kopplungsteil 5 abgewandten Außenseite 22 ist
am Steckrohr 20 eine ringförmig umlaufende Riegelstufe 21 ausgebildet. Bei
der hier gezeigten bevorzugten Ausführungsform ist diese Riegelstufe 21 dadurch
hergestellt, dass an der Außenseite 22 des
Steckrohrs 20 eine vollständig umlaufende Ringnut 23 ausgebildet wird,
wobei die Riegelstufe 21 eine der axialen Begrenzungswände der
Ringnut 23 bildet.
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Bei
einer anderen Ausführungsform,
bei welcher das Steckrohr 20 aus Kunststoff besteht, kann grundsätzlich auf
eine solche Riegelstufe 21 bzw. auf eine solche Ringnut 23 verzichtet
werden.
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Das
Herstellen eines gesteckten Verbindungszustandes zwischen den beiden
Steckteilen 2, 3 erfolgt bei der erfindungsgemäßen Steckverbindung 1 wie
folgt:
In einem Ausgangszustand gemäß 1 sind die beiden Steckteile 2, 3 voneinander
beabstandet. Unmittelbar vor dem Einstecken der beiden Steckteile 2, 3 ineinander,
sind sie bezüglich
der Steckrichtung 8 fluchtend zueinander ausgerichtet.
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Beim
Zustand gemäß 2 ist das zweite Steckteil 3 soweit
in das erste Steckteil 2 eingesteckt, dass ein vorausgehendes,
stirnseitiges Ende 24 des zweiten Steckteils 3 an
den Riegellaschen 13 zur Anlage kommt. Die Riegellaschen 13 befinden
sich dabei noch in ihrem Verriegelungszustand.
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Wenn
das zweite Steckteil 3 entsprechend 3 noch tiefer in das erste Steckteil 2 hineingesteckt
wird, werden dabei die Riegellaschen 13 in der Einsteckrichtung,
also in Richtung Entriegelungsstellung umgebogen. Im Zustand gemäß 3 ist das vorausgehende
Axialende 24 des zweiten Steckteils 3 bis zum
Kontakt mit einer Dichtung 25 in das erste Steckteil 2 eingesteckt.
Diese Dichtung 25 ist hier als O-Ring ausgebildet.
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Beim
Zustand gemäß 4 hat das zweite Steckteil 3 seine
maximale Eindringtiefe in das erste Steckteil 2 erreicht.
Diese maximale Eindringtiefe wird hier durch einen Anschlag 26 definiert,
der im ersten Steckteil durch eine Ringstufe ausgebildet ist, an
welcher das vorausgehende Axialende 24 des zweiten Steckteils 3 axial
zur Anlage kommt. Bei dieser vorbestimmten Einstecktiefe kann nun
das federbelastete Riegelelement 12 im Bereich der Ringnut 23 selbsttätig in seine
Verriegelungsstellung übergehen,
wodurch die Riegellaschen 13 in der Ringnut 23 die
Riegelstufe 21 hintergreifen. Hierdurch ergibt sich eine
formschlüssige
Sicherung des zweiten Steckteils 3 im ersten Steckteil 2 gegen
ein Herausziehen.
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Sofern
das Steckrohr 20 aus Kunststoff besteht und daran keine
Riegelstufe 21 ausgebildet ist, kann sich das Riegelelement 12,
das zweckmäßig aus
Metall besteht, mit seinen Riegellaschen 13 direkt an der
Außenseite 22 des
Steckrohrs 20 abstützen.
Durch die Materialkombination (relativ weicher Kunststoff des Steckrohrs 20 und
relativ hartes Metall des Riegelelementes 12) kommt es
hierbei, insbesondere in Verbindung mit relativ scharfkantigen Riegellaschen 13,
zu einem hinreichenden Kraftschluß zwischen den Steckteilen 2, 3.
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Die
für die
Verriegelungsstellung der Riegellaschen 13 vorgesehene
Neigung gegenüber
der Steckrichtung 8 bewirkt hier bei gleichzeitig eine Art Verstemmung
oder Selbsthemmung, die nur mit extrem großen Kräften überwindbar ist, wodurch die
Sicherung zwischen den Steckteilen 2, 3 extrem
wirkungsvoll ist. In dem in 4 erreichten
Verbindungszustand zwischen den Steckteilen 2, 3 befindet sich
die Dichtung 25 radial zwischen den Steckteilen 2, 3,
wodurch sie diese effektiv gegeneinander abdichtet.
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Die
vorbestimmte Einstecktiefe zwischen den Steckteilen 2, 3 ist
unter anderem so gewählt, dass
in jedem Fall eine ordnungsgemäße elektrische Kontaktierung
zwischen den Kopplungselementen 4, 5 gewährleistet
ist. Mit anderen Worten die Pins 9 greifen hinreichend
tief in die zugehörigen
Pin-Aufnahmen ein.
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Das
Lösen der
Steckverbindung 1, also das Herausziehen des zweiten Steckteils 3 aus
dem ersten Steckteil 2 kann entsprechend der 5 und 6 dadurch erreicht werden, dass die Schiebehülse 15 von
ihrer Ruhestellung in ihre Freigabestellung überführt wird. In der Freigabestellung
zwingt die Schiebehülse 15 mit
ihrem Betätigungsabschnitt 16 die einzelnen
Riegellaschen 13 in deren Entriegelungsstellung. In dieser
Entriegelungsstellung geben die Riegellaschen 13 aufgrund
des vergrößerten Innenquerschnitts 14 die
Ringstufe 21 wieder frei (vgl. 5). Während
die Schiebehülse 15 in
ihrer Freigabestellung festgehalten wird, kann das zweite Steckteil 3 entsprechend 6 wieder aus dem ersten Steckteil 2 herausgezogen
werden. Spätestens dann,
wenn das zweite Steckteil 3 entsprechend 1 vollständig aus dem ersten Steckteil 2 herausgezogen
ist, kann die Schiebehülse 15 wieder
losgelassen werden, wobei dann die Rückstellkraft der Riegellaschen 13 die
Schiebehülse 15 selbsttätig in deren
Ruhestellung antreiben.
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Für eine optimale
Wirkungsweise des Betätigungsabschnitts 16 zum
Entriegeln der Steckteile 2, 3 wirkt dieser an
seinem, dem Riegelelement 12 zugewandten Ende mit den Riegellaschen 13 zusammen.
Des Weiteren ist der Betätigungsabschnitt 16 an
diesem Ende mit derjenigen Neigung abgeschrägt, welche auch die Riegellaschen 13 in
ihrer Entriegelungsstellung aufweisen. Auch die Innenwand 11 der
Aufnahmehülse 10 ist
benachbart zum Riegelelement 12 entsprechend dieser Neigung
abgeschrägt.
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Bei
der hier gezeigten, besonderen Ausführungsform ist ein Innenquerschnitt 27 der
Schiebehülse 15 im
Bereich ihres Betätigungsabschnitts 16 etwa
gleich groß wie
oder geringfügig
größer als
ein Außenquerschnitt 28 des
Steckrohrs 20 gewählt. Durch
diese Dimensionierung bilden Innenquerschnitt 27 und Außenquerschnitt 28 zwischen
Steckrohr 20 und Aufnahmehülse 10 eine Axialführung aus,
die beim Stecken der Steckteile 2, 3 das Auffinden
des Verbindungszustands erleichtert.
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Gemäß einer
bevorzugten Variante sind das Steckrohr 20, die Aufnahmehülse 10 und
das Riegelelement 12 aus Metall hergestellt. Zusätzlich ist
das Riegelelement 12 radial außen elektrisch leitend mit der
Außenhülse 10 verbunden
und so ausgebildet, dass es im eingesteckten Verbindungszustand
auch mit dem Steckrohr 20 elektrisch kontaktiert ist. Die Kontaktierung
mit dem Steckrohr 20 erfolgt dabei über mehrere Stellen die umfangsmäßig verteilt
angeordnet sind, so dass sich quasi eine ringförmige Kontaktierung zwischen
Riegelelement 12 und Steckrohr 20 ausbildet. Auch
die Kontaktierung zwischen Riegelelement 12 und Aufnahmehülse 10 ist geschlossen
ringförmig
ausgebildet, da das Riegelelement 12 in einen ringförmigen Einstich 29,
der an der Innenseite 11 der Aufnahmehülse 10 ausgebildet ist,
eingesetzt ist. Durch diese Bauweise besteht im Kontaktzustand eine
elektrisch leitende Verbindung zwischen Steckrohr 20 und
Aufnahmehülse 10,
welche die elektrische Kontaktierung der Kopplungsteile 4, 5 vollständig umschließt. Dementsprechend
ist die erfindungsgemäße Steckverbindung 1 EMV-tauglich und
ermöglicht
eine Abschirmung elektromagnetischer Impulse oder Störungen,
die außerdem über das
Steckrohr 20 bzw. über
die Aufnahmehülse 10 von
der Steckverbindung 1 abgeleitet werden können.
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Da
die Schiebehülse 15 an
der elektrischen Kontaktierung zwischen Steckrohr 20 und
Aufnahmehülse 10 nicht
beteiligt sein muss, kann die Schiebehülse 15 zweckmäßig aus
einem Kunststoff hergestellt sein.
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7 zeigt eine Variante der
erfindungsgemäßen Steckverbindung 1,
bei welcher die Schiebehülse 15 auf
eine andere Weise am ersten Steckteil 2 verliersicher gehaltert
ist als bei der Ausführungsform der 1 bis 6. Des Weiteren ist bei dieser Ausführungsform
das Steckrohr 20 an seiner Außen seite 22 mit einem
Außengewinde 30 versehen.
Die Positionierung des Außengewindes 30 ist
dabei so gewählt, dass
es im Verbindungszustand gemäß 7 keine Wechselwirkung mit
der Aufnahmehülse 10 oder
mit der Schiebehülse 15 besitzt.
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Mit
Hilfe des Außengewindes 30 ist
die erfindungsgemäße Steckverbindung 1 im
Hinblick auf das zweite Steckteil 3 rückwärts kompatibel, das heißt, das
zweite Steckteil 3 der erfindungsgemäßen Steckverbindung 1 ist
gemäß 8 in Verbindung mit einem
konventionellen ersten Steckteil 2' verwendbar, das mit einer Überwurfmutter 31 ausgestattet
ist, die nach dem Stecken der Kopplungsteile 4, 5 mit
dem Außengewinde 30 zusammenwirkt,
um die beiden Steckteile 2' und 3 aneinander
zu sichern.
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Die 9 und 10 veranschaulichen eine andere Ausführungsform,
bei welcher das im ersten Steckteil 2 angeordnete erste
Kopplungsteil 4 im Unterschied zu den vorangehenden Ausführungsformen
nunmehr als Stecker 6 ausgebildet ist, während das
zweite Kopplungsteil 5 des zweiten Steckteils 3 als
Buchse 7 ausgebildet ist. Eine weitere Besonderheit wird
bei der Ausführungsform
der 9 und 10 darin gesehen, dass das
Steckrohr 20 bei dieser Ausführungsform mit einem Innengewinde 32 ausgestattet
ist, so dass das zweite Steckteil 3 mit einem herkömmlichen,
hier nicht gezeigten ersten Steckteil (Standardstecker) verwendbar
ist, das mit einem entsprechenden Außengewinde versehen ist. Zusätzlich enthält hier
auch das zweite Steckteil 3 eine Dichtung 33,
die im Verbindungszustand mit einem Standardstecker zusammenwirkt.
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In
Verbindung mit dem ersten Steckteil 2 ist diese Dichtung 33 gemäß 10 an sich funktionslos.
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11 zeigt beispielhaft eine
Variante zur Ausbildung des Riegelelements 12 in Form eines
Federrings. Das Riegelelement bzw. der Federring 12 besitzt
dabei einen geschlossenen Außenring 34, von
dem aus radial innen die einzelnen Riegellaschen 13 nach
innen abstehen. Das Riegelelement 12 kann besonders einfach,
z.B. als Stanzelement, hergestellt werden. Grundsätzlich sind
auch andere Bauweisen für
das Riegelelement 12 denkbar. Außerdem können auch die Riegellaschen 13 mit
Aussparungen versehen sein, um so die Federsteifigkeit des Federrings 12 bzw.
der Riegellaschen 13 zu variieren.
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Sowohl
das erste Steckteil 2 als auch das zweite Steckteil 3 können so
hergestellt werden, dass nach ihrer Herstellung ihre Kopplungsteile 4, 5 bereits
mit den jeweiligen Leitungen fest verbunden sind. Alternativ ist
auch eine konfektionierbare Ausführungsform
möglich,
bei welcher die Steckteile 2, 3 noch nicht mit
den Leitungen verbunden sind, so dass das Anschließen der
jeweiligen Leitungen am jeweiligen Anwendungsort durchgeführt werden kann.
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Grundsätzlich können beide
Steckteile 2, 3 jeweils an einem Ende eines Kabels 35 (vgl.
die 9 und 10) angebracht sein, in dem
die zu den einzelnen Kontakten des jeweiligen Kopplungsteils 4, 5 führenden
elektrischen Leitungen zusammengefasst sind. Ebenso ist eine Ausführungsform
möglich, bei
der wenigstens eines der Steckteile 2, 3 einen
Sockel bildet, der fest in einem Gehäuse einer elektrischen Einrichtung
installiert ist.