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DE10324794B3 - Elektrische Steckverbindung - Google Patents

Elektrische Steckverbindung Download PDF

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DE10324794B3
DE10324794B3 DE10324794A DE10324794A DE10324794B3 DE 10324794 B3 DE10324794 B3 DE 10324794B3 DE 10324794 A DE10324794 A DE 10324794A DE 10324794 A DE10324794 A DE 10324794A DE 10324794 B3 DE10324794 B3 DE 10324794B3
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plug
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tube
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DE10324794A
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English (en)
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Norbert Roller
Roland Eissner
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Molex Connectivity GmbH
Original Assignee
Woodhead Connectivity GmbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Steckverbindung mit zwei Steckteilen, die zueinander komplementäre Kopplungsteile enthalten. Das erste Steckteil umfasst eine Aufnahmehülse, welche das erste Kopplungsteil umschließt und welche auf ihrer Innenseite ein Riegelelement aufweist, das zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Entriegelungsstellung verstellbar ist und in seine Verriegelungsstellung vorgespannt ist. An der Aufnahmehülse ist eine Schiebehülse verschiebbar gehaltert, mit der das Riegelelement in seine Entriegelungsstellung überführbar ist. Das zweite Steckteil besitzt ein Steckrohr, welches das zweite Kopplungsteil umschließt. Beim Einstecken des Steckrohrs in die Aufnahmehülse kann sich das Riegelelement in seiner Verriegelungsstellung an der Außenseite des Steckrohrs abstützen, wodurch die Steckteile aneinander gesichert sind. Diese Sicherung kann dadurch gelöst werden, dass die Schiebehülse zum Verstellen des Riegelelements in dessen Entriegelungsstellung betätigt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektrische Steckverbindung zum elektrischen Verbinden von wenigstens zwei elektrischen Leitungen, mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
  • Bei einer Vielzahl verschiedenster Anwendungsfälle müssen elektrische Leitungen, insbesondere zur Signalübertragung, miteinander kontaktiert werden. Um mehrfach lösbare und wiederherstellbare elektrische Verbindungen bereitzustellen, kommen Steckverbindungen der eingangs genannten Art zur Anwendung. Dabei kann es erwünscht sein, dass eine hergestellte Steckverbindung im kontaktierten Zustand gesichert ist. Eine derartige Sicherung kann beispielsweise mittels einer Überwurfmutter erfolgen, die an einem ersten Steckteil der Steckverbindung drehbar gelagert ist und auf ein Außengewinde, das an einem zweiten Steckteil der Steckverbindung ausgebildet ist, aufschraubbar ist.
  • Bei bestimmten Anwendungen kann es vorkommen, dass eine Vielzahl derartiger Steckverbindungen aus Platzgründen unmittelbar nebeneinander angeordnet werden müssen. Beispielsweise sind dann mehrere Steckteile nebeneinander an einem Gehäuse ausgebildet. Je dichter die einzelnen Steckteile beieinander angeordnet sind, desto schwieriger wird es für einen Monteur, die einzelnen Steckverbindungen herzustellen bzw. zu lösen. Des Weiteren ist das Herstellen bzw. Lösen von Schraubverbindungen vergleichsweise zeitaufwendig, was sich insbesondere dann nachteilig auswirkt, wenn im Rahmen einer Installation eine Vielzahl an Steckverbindungen hergestellt bzw. gelöst werden muss.
  • Vorteilhaft ist hier die Verwendung von Steckverbindungen der eingangs genannten Art. Eine derartige Steckverbindung ist beispielsweise aus der DE 197 49 130 C1 bekannt und besitzt zwei Steckteile, die zueinander komplementäre elektrische Kopplungsteile enthalten. Das erste Steckteil umfasst eine Aufnahmehülse, welche das erste Kopplungsteil umschließt und welche auf ihrer Innenseite ein Riegelelement in Form eines Rings mit nach innen abstehenden Federlaschen aufweist. Das Riegelelement ist zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Entriegelungsstellung verstellbar und aufgrund seiner Federelastizität in seine Verriegelungsstellung vorgespannt. An der Aufnahmehülse ist eine Schiebehülse verschiebbar gelagert, mit der das Riegelelement in seine Entriegelungsstellung überführbar ist. Das zweit e Steckteil besitzt ein Steckrohr, welches das zweite Kopplungsteil umschließt. Beim Einstecken des Steckrohrs in die Aufnahmehülse kann sich das Riegelelement in seiner Verriegelungsstellung an der Außenseite des Steckrohrs abstützen, das an dieser Stelle zweckmäßig eine Ringnut aufweist, wodurch die Steckteile aneinander gesichert sind. Diese Sicherung kann dadurch gelöst werden, dass die Schiebehülse zum Verstellen des Riegelelements in dessen Entriegelungsstellung betätigt wird, wozu ein Betätigungsabschnitt der Schiebehülse mit dem Riegelelement zusammenwirkt.
  • Bei der bekannten Steckverbindung ist die Schiebehülse dadurch an der Aufnahmehülse gehaltert, dass die Schiebehülse an einem vom Riegelelement entfernten Ende einen nach. innen abstehenden Kragen aufweist, der in eine äußere umlaufende Nut eingreift, die außen in die Aufnahmehülse bzw. in das erste Steckteil eingebracht ist. Diese Nut bildet dabei zwei axiale Anschläge, welche die Axialverschiebbarkeit der Schiebehülse begrenzen. Die Dimensionierung der Nut ist dabei so gewählt, dass die Schiebehülse innerhalb ihrer Axialanschläge so weit verstellbar ist, dass der Betätigungsabschnitt der -Schiebehülse vom Riegelelement völlig frei kommen kann. Des Weiteren ist bei der bekannten Steckverbindung die Aufnahmehülse integral am ersten Steckteil ausgeformt, das heißt, erstes Steckteil und Aufnahmehülse sind aus einem Stück hergestellt.
  • Die gattungsgemäße Steckverbindung arbeitet somit nach dem sogenannten Push-Pull-Prinzip und ist dabei für den Steckvorgang selbstsichernd ausgestaltet. Eine weitere Steckverbindung dieser Art ist beispielsweise aus der DE 299 11 792 U1 bekannt, die sich von der oben beschriebenen Steckverbindung im wesentlichen dadurch unterscheidet, dass die Schiebehülse in ihre Ruhestellung vorgespannt ist.
  • Erreicht wird dies bei der bekannten Steckverbindung mit Hilfe einer zusätzlichen Druckfeder, die in einen ringförmigen Hohlraum zwischen dem Betätigungsabschnitt und einem außen liegenden Griffabschnitt der Schiebehülse eingesetzt ist und sich in axialer Richtung einerseits an der Schiebehülse und andererseits an einer axialen Stirnseite des ersten Steckteils abstützt. Durch diese Maßnahme kann die Handhabung der Steckverbindung, insbesondere des ersten Steckteils, erheblich vereinfacht werden. Gleichzeitig werden selbsttätige Relativbewegungen der Schiebehülse unterdrückt, was bei einer vibrations- und schwingungsreichen Umgebung zu einer unerwünschten Geräuschentwicklung führen könnte. Allerdings ist die Herstellung der bekannten Steckverbindung vergleichsweise teuer, da in einem zusätzlichen Herstellungsschritt ein zusätzliches Bauteil, nämlich die zusätzliche Druckfeder, eingebracht werden muss. Da es sich hier jedoch um Serienteile handelt, ergibt sich dadurch ein signifikanter Kostennachteil.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine Steckverbindung der eingangs genannten Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die insbesondere eine verbesserte Handhabung ermöglicht und dabei preiswert herstellbar ist.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Durch die Vorspannung der Schiebehülse in deren Verriegelungsstellung wird die Handhabung der Steckverbindung verbessert. Erreicht wird dies bei der Erfindung durch Ausnutzung der ohnehin vorhandenen Federkraft des Riegelelements sowie durch die an die Innenseite der Aufnahmehülse verlagerte Halterung der Schiebehülse an der Aufnahmehülse, so dass kein zusätzliches Federelement erforderlicher ist. Somit baut die erfindungsgemäße Steckverbindung vergleichsweise preiswert.
  • Bei einer vorteilhaften Ausführungsform kann das Riegelelement als Federring ausgebildet sein, der in Umfangsrichtung verteilt mehrere Riegellaschen aufweist, die mit einer Radialkomponente nach innen abstehen und in der Steckrichtung federelastisch zwischen der Verriegelungsstellung und der Entriegelungsstellung verstellbar sind, wobei ein Innenquerschnitt des Federrings in der Verriegelungsstellung kleiner ist als in der Entriegelungsstellung. Bei dieser Bauweise erzeugt das Riegelelement die Federkraft, welche das Riegelelement in seine Verriegelungsstellung vorspannt, selbst, wodurch sich für die Steckverbindung ein extrem einfacher Aufbau ergibt.
  • Entsprechend einer vorteilhaften Ausführungsform können die Steckteile so ausgebildet sein, dass sie im Verbindungszustand die elektrische Verbindung der zugehörigen elektrischen Kopplungsteile vor elektromagnetischen Wechselwirkungen mit der Umgebung der Steckteile schützen. Auf diese Weise wird die erfindungsgemäße Steckverbindung elektromagnetisch verträglich ausgebildet, so dass sie auch in EMV-sensiblen Einbausituationen verwendet werden kann. EMV steht dabei für Elektro-Magnetische-Verträglichkeit.
  • Ebenso kann es zweckmäßig sein, die Steckteile so auszubilden, dass sie im Verbindungszustand die elektrische Verbindung der Kopplungsteile gegen elektromagnetische Störungen abschirmen und elektromagnetische Störungen von der elektrischen Verbindung der Kopplungsteile ableiten. Die Abschirmung und Ableitung elektromagnetischer Störungen verbessert auch hier die elektromagnetische Verträglichkeit der erfindungsgemäßen Steckverbindung. Elektromagnetische Störungen, die in der Umgebung der Steckverbindung entstehen, können nicht in die elektrische Verbindung der Kopplungsteile einwirken, ebenso wenig können elektromagnetische Störungen, die sich innerhalb der mittels der Steckverbindung miteinander verbundenen Leitungen ausbreiten, von der Steckverbindung in deren Umgebung gelangen. Die Ableitung der elektromagnetischen Störungen sorgt dabei dafür, dass sich die Störungen nicht zu unzulässig hohen Werten addieren können.
  • Die EMV-Tauglichkeit der erfindungsgemäßen Steckverbindung. bzw. die dichte Abschirmung der Steckverbindung in Kombination mit der sofortigen Ableitung der Störungen kann bei der erfindungsgemäßen Steckverbindung beispielsweise dadurch realisiert werden, dass die Aufnahmehülse, das Steckrohr und das Riegelelement aus Metall ausgebildet sind, wobei das Riegelelement mit der Aufnahmehülse elektrisch verbunden ist und im Verbindungszustand des Steckrohr umfangsmäßig verteilt an mehreren Stellen elektrisch kontaktiert. Bei dieser Bauweise kann die gewünschte EMV-Tauglichkeit bzw. die gewünschte Abschirmung und Ableitung quasi ohne zusätzlichen Aufwand erreicht werden, da das elektrisch leitende Riegelelement im Verbindungszustand eine höchst effektive umfangsmäßige Kontaktierung zwischen den Steckteilen ermöglicht.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche oder ähnliche Bauteile beziehen.
  • Es zeigen, jeweils schematisch,
  • 1 bis 6 jeweils einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Steckverbindung, jedoch bei unterschiedlichen Steckzuständen,
  • 7 eine Ansicht wie in 4, jedoch bei einer anderen Ausführungsform,
  • 8 eine Ansicht wie in 7, jedoch bei einer anderen Anwendung,
  • 9 u. 10 jeweils einen Längsschnitt wie in den 1 und 4, jedoch bei einer weiteren Ausführungsform,
  • 11 eine Draufsicht auf eine besondere Ausführungsform eines Federrings.
  • Entsprechend den 1 bis 6 umfasst eine elektrische Steckverbindung 1 nach der Erfindung ein erstes Steckteil 2 sowie ein zweites Steckteil 3. Die Steckverbindung 1 dient zum elektrischen Verbinden von wenigstens zwei elektrischen Leitungen, die jedoch hier zur Vereinfachung nicht dargestellt sind. Das erste Steckteil 2 enthält in seinem Inneren ein erstes elektrisches Kopplungsteil 4. Im Unterschied dazu enthält das zweite Steckteil 3 in seinem Inneren ein zweites elektrisches Kopplungsteil 5. Bei der Variante der 1 bis 6 ist das zweite Kopplungsteil 5 als Stecker 6 ausgebildet, während das erste Kopplungsteil 4 durch eine Buchse 7 gebildet ist. Die beiden Kopplungsteile 4, 5 sind komplementär zueinander ausgebildet, so dass Stecker 6 und Buchse 7 in einer durch einen Doppelpfeil symbolisierten Steckrichtung 8 ineinander einsteckbar sind. Durch das Einstecken des Steckers 6 in die Buchse 7 wird eine elektrische Verbindung zwischen den Kopplungsteilen 4, 5 hergestellt, so dass die mit den Kopplungsteilen 4, 5 verbundenen elektrischen Leitungen in einer dafür vorgesehenen Weise miteinander kontaktiert sind. Zu diesem Zweck kann entsprechend der hier gezeigten Ausführungsform der Stecker 6 für jede zu kontaktierende Leitung einen Pin 9 enthalten, der in eine dazu passende Pin-Aufnahme einsteckbar ist, die in der Buchse 7 ausgebildet und hier nicht dargestellt ist. Diese Pin-Aufnahmen sind dann in entsprechender Weise jeweils mit der zugehörigen Leitung verbunden.
  • Erfindungsgemäß besitzt das erste Steckteil 2 eine Aufnahmehülse 10, die bezüglich der Steckrichtung 8 koaxial zum ersten Kopplungsteil 4 angeordnet ist und die das Kopplungsteil 4 ringförmig umschließt. Diese Aufnahmehülse 10 haltert an einer dem ersten Kopplungsteil 4 zugewandten Innenseite 11 ein Riegelelement 12.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich beim Riegelelement 12 um einen Federring, der in Umfangsrichtung verteilt mehrere Riegellaschen 13 aufweist, die von einem Außenumfang des Federrings 12 nach innen abstehen.
  • Das Riegelelement bzw. der Federring 12 ist zwischen einer Verriegelungsstellung, die in den 1, 2 und 4 wiedergegeben ist und einer Entriegelungsstellung die in 5 und 6 gezeigt ist, verstellbar. Die Riegellaschen 13 sind bezüglich der Steckrichtung 8 federelastisch nachgiebig, wodurch sie in die Steckrichtung 8 umgebogen werden können. Bei dieser Bewegung verändert sich ein Innenquerschnitt 14 des Federrings 12. In der Verriegelungsstellung ist dieser Innenquerschnitt 14 kleiner als in der Entriegelungsstellung.
  • Vorzugsweise sind die Riegellaschen 13 wie hier bereits in der Verriegelungsstellung gegenüber der Steckrichtung 8 geneigt und zwar mit einem Neigungswinkel, der kleiner ist als 90°. Die Neigung der Riegellaschen 13 ist dabei so gewählt, dass sich der Neigungswinkel beim Überführen der Riegellaschen 13 in die Entriegelungsstellung zusätzlich verklei nert. Durch diese Orientierung der Riegellaschen 13 werden die zum Verstellen der Riegellaschen 13 in deren Entriegelungsstellung erforderlichen Kräfte reduziert.
  • Die Bauweise des Federrings 12 ist dabei so, dass seine Riegellaschen 13 in die Verriegelungsstellung vorgespannt sind. Die Verstellung der einzelnen Riegellaschen 13 in die Entriegelungsstellung erfolgt somit gegen eine rückstellende Federkraft des Federrings 12.
  • Das erste Steckteil 2 ist außerdem mit einer Schiebehülse 15 ausgestattet, die ebenfalls koaxial zum ersten Kopplungsteil 4 angeordnet ist, wobei auch die Schiebehülse 15 das erste Kopplungsteil 4 ringförmig umschließt. Die Schiebehülse 15 besitzt bei der hier gezeigten, bevorzugten Ausführungsform ein im wesentlichen U-förmiges Profil mit zwei unterschiedlich langen U-Schenkeln. Der radial innenliegende U-Schenkel bildet dabei einen Betätigungsabschnitt 16 der Schiebehülse 15, während der radial außenliegende U-Schenkel einen Griffabschnitt 17 der Schiebehülse 15 bildet. Griffabschnitt 17 und Betätigungsabschnitt 16 sind durch einen Kragen 18 miteinander verbunden, der sich quer zur Steckrichtung 8 erstreckt, im U-Profil die U-Basis bildet und bezüglich eines stirnseitigen Endes 19 der Aufnahmehülse 10 benachbart angeordnet ist.
  • Die Schiebehülse 15 ist an der Aufnahmehülse 10 in der Steckrichtung 8 verschiebbar gelagert. Dabei zeigen die 1 bis 4 jeweils eine Ruhestellung der Schiebehülse 15, wäh rend die 5 und 6 eine Freigabestellung der Schiebehülse 15 darstellen. Der Betätigungsabschnitt 16 wirkt mit dem Riegelelement 12 bzw. mit dessen Riegellaschen 13 zusammen. Die Kopplung zwischen Schiebehülse 15 und Riegelelement 12 erfolgt dabei so, dass ein Verschieben der Schiebehülse 15 in deren Freigabeposition entsprechend den 5 und 6 das Riegelelement 12 bzw. dessen Riegellaschen 13 in die Freigabeposition zwingt. Für den Fall, dass die Schiebehülse 15 ihre Ruheposition einnimmt, sorgt die am Riegelelement 12 wirksame Federkraft dafür, dass dieses bzw. dessen Riegellaschen 13 selbstständig ihre Verriegelungsstellung einzunehmen suchen. Die Federkraft des Riegelelements 12 bzw. der Riegellaschen 13 bewirkt hier außerdem, dass die Schiebehülse 15 durch die Rückstellkraft des Federrings 12 in die Ruhestellung angetrieben ist. Dementsprechend wird die Schiebehülse 15 selbsttätig in ihre Ruhestellung verschoben, sobald das Riegelelement 12 seine Verriegelungsstellung einnehmen kann.
  • Entsprechend den 1 bis 6 besitzt das zweite Steckteil 3 ein Steckrohr 20, das bezüglich der Steckrichtung 8 koaxial zum zweiten Kopplungsteil 5 angeordnet ist und dieses dabei ringförmig umschließt. An einer vom zweiten Kopplungsteil 5 abgewandten Außenseite 22 ist am Steckrohr 20 eine ringförmig umlaufende Riegelstufe 21 ausgebildet. Bei der hier gezeigten bevorzugten Ausführungsform ist diese Riegelstufe 21 dadurch hergestellt, dass an der Außenseite 22 des Steckrohrs 20 eine vollständig umlaufende Ringnut 23 ausgebildet wird, wobei die Riegelstufe 21 eine der axialen Begrenzungswände der Ringnut 23 bildet.
  • Bei einer anderen Ausführungsform, bei welcher das Steckrohr 20 aus Kunststoff besteht, kann grundsätzlich auf eine solche Riegelstufe 21 bzw. auf eine solche Ringnut 23 verzichtet werden.
  • Das Herstellen eines gesteckten Verbindungszustandes zwischen den beiden Steckteilen 2, 3 erfolgt bei der erfindungsgemäßen Steckverbindung 1 wie folgt:
    In einem Ausgangszustand gemäß 1 sind die beiden Steckteile 2, 3 voneinander beabstandet. Unmittelbar vor dem Einstecken der beiden Steckteile 2, 3 ineinander, sind sie bezüglich der Steckrichtung 8 fluchtend zueinander ausgerichtet.
  • Beim Zustand gemäß 2 ist das zweite Steckteil 3 soweit in das erste Steckteil 2 eingesteckt, dass ein vorausgehendes, stirnseitiges Ende 24 des zweiten Steckteils 3 an den Riegellaschen 13 zur Anlage kommt. Die Riegellaschen 13 befinden sich dabei noch in ihrem Verriegelungszustand.
  • Wenn das zweite Steckteil 3 entsprechend 3 noch tiefer in das erste Steckteil 2 hineingesteckt wird, werden dabei die Riegellaschen 13 in der Einsteckrichtung, also in Richtung Entriegelungsstellung umgebogen. Im Zustand gemäß 3 ist das vorausgehende Axialende 24 des zweiten Steckteils 3 bis zum Kontakt mit einer Dichtung 25 in das erste Steckteil 2 eingesteckt. Diese Dichtung 25 ist hier als O-Ring ausgebildet.
  • Beim Zustand gemäß 4 hat das zweite Steckteil 3 seine maximale Eindringtiefe in das erste Steckteil 2 erreicht. Diese maximale Eindringtiefe wird hier durch einen Anschlag 26 definiert, der im ersten Steckteil durch eine Ringstufe ausgebildet ist, an welcher das vorausgehende Axialende 24 des zweiten Steckteils 3 axial zur Anlage kommt. Bei dieser vorbestimmten Einstecktiefe kann nun das federbelastete Riegelelement 12 im Bereich der Ringnut 23 selbsttätig in seine Verriegelungsstellung übergehen, wodurch die Riegellaschen 13 in der Ringnut 23 die Riegelstufe 21 hintergreifen. Hierdurch ergibt sich eine formschlüssige Sicherung des zweiten Steckteils 3 im ersten Steckteil 2 gegen ein Herausziehen.
  • Sofern das Steckrohr 20 aus Kunststoff besteht und daran keine Riegelstufe 21 ausgebildet ist, kann sich das Riegelelement 12, das zweckmäßig aus Metall besteht, mit seinen Riegellaschen 13 direkt an der Außenseite 22 des Steckrohrs 20 abstützen. Durch die Materialkombination (relativ weicher Kunststoff des Steckrohrs 20 und relativ hartes Metall des Riegelelementes 12) kommt es hierbei, insbesondere in Verbindung mit relativ scharfkantigen Riegellaschen 13, zu einem hinreichenden Kraftschluß zwischen den Steckteilen 2, 3.
  • Die für die Verriegelungsstellung der Riegellaschen 13 vorgesehene Neigung gegenüber der Steckrichtung 8 bewirkt hier bei gleichzeitig eine Art Verstemmung oder Selbsthemmung, die nur mit extrem großen Kräften überwindbar ist, wodurch die Sicherung zwischen den Steckteilen 2, 3 extrem wirkungsvoll ist. In dem in 4 erreichten Verbindungszustand zwischen den Steckteilen 2, 3 befindet sich die Dichtung 25 radial zwischen den Steckteilen 2, 3, wodurch sie diese effektiv gegeneinander abdichtet.
  • Die vorbestimmte Einstecktiefe zwischen den Steckteilen 2, 3 ist unter anderem so gewählt, dass in jedem Fall eine ordnungsgemäße elektrische Kontaktierung zwischen den Kopplungselementen 4, 5 gewährleistet ist. Mit anderen Worten die Pins 9 greifen hinreichend tief in die zugehörigen Pin-Aufnahmen ein.
  • Das Lösen der Steckverbindung 1, also das Herausziehen des zweiten Steckteils 3 aus dem ersten Steckteil 2 kann entsprechend der 5 und 6 dadurch erreicht werden, dass die Schiebehülse 15 von ihrer Ruhestellung in ihre Freigabestellung überführt wird. In der Freigabestellung zwingt die Schiebehülse 15 mit ihrem Betätigungsabschnitt 16 die einzelnen Riegellaschen 13 in deren Entriegelungsstellung. In dieser Entriegelungsstellung geben die Riegellaschen 13 aufgrund des vergrößerten Innenquerschnitts 14 die Ringstufe 21 wieder frei (vgl. 5). Während die Schiebehülse 15 in ihrer Freigabestellung festgehalten wird, kann das zweite Steckteil 3 entsprechend 6 wieder aus dem ersten Steckteil 2 herausgezogen werden. Spätestens dann, wenn das zweite Steckteil 3 entsprechend 1 vollständig aus dem ersten Steckteil 2 herausgezogen ist, kann die Schiebehülse 15 wieder losgelassen werden, wobei dann die Rückstellkraft der Riegellaschen 13 die Schiebehülse 15 selbsttätig in deren Ruhestellung antreiben.
  • Für eine optimale Wirkungsweise des Betätigungsabschnitts 16 zum Entriegeln der Steckteile 2, 3 wirkt dieser an seinem, dem Riegelelement 12 zugewandten Ende mit den Riegellaschen 13 zusammen. Des Weiteren ist der Betätigungsabschnitt 16 an diesem Ende mit derjenigen Neigung abgeschrägt, welche auch die Riegellaschen 13 in ihrer Entriegelungsstellung aufweisen. Auch die Innenwand 11 der Aufnahmehülse 10 ist benachbart zum Riegelelement 12 entsprechend dieser Neigung abgeschrägt.
  • Bei der hier gezeigten, besonderen Ausführungsform ist ein Innenquerschnitt 27 der Schiebehülse 15 im Bereich ihres Betätigungsabschnitts 16 etwa gleich groß wie oder geringfügig größer als ein Außenquerschnitt 28 des Steckrohrs 20 gewählt. Durch diese Dimensionierung bilden Innenquerschnitt 27 und Außenquerschnitt 28 zwischen Steckrohr 20 und Aufnahmehülse 10 eine Axialführung aus, die beim Stecken der Steckteile 2, 3 das Auffinden des Verbindungszustands erleichtert.
  • Gemäß einer bevorzugten Variante sind das Steckrohr 20, die Aufnahmehülse 10 und das Riegelelement 12 aus Metall hergestellt. Zusätzlich ist das Riegelelement 12 radial außen elektrisch leitend mit der Außenhülse 10 verbunden und so ausgebildet, dass es im eingesteckten Verbindungszustand auch mit dem Steckrohr 20 elektrisch kontaktiert ist. Die Kontaktierung mit dem Steckrohr 20 erfolgt dabei über mehrere Stellen die umfangsmäßig verteilt angeordnet sind, so dass sich quasi eine ringförmige Kontaktierung zwischen Riegelelement 12 und Steckrohr 20 ausbildet. Auch die Kontaktierung zwischen Riegelelement 12 und Aufnahmehülse 10 ist geschlossen ringförmig ausgebildet, da das Riegelelement 12 in einen ringförmigen Einstich 29, der an der Innenseite 11 der Aufnahmehülse 10 ausgebildet ist, eingesetzt ist. Durch diese Bauweise besteht im Kontaktzustand eine elektrisch leitende Verbindung zwischen Steckrohr 20 und Aufnahmehülse 10, welche die elektrische Kontaktierung der Kopplungsteile 4, 5 vollständig umschließt. Dementsprechend ist die erfindungsgemäße Steckverbindung 1 EMV-tauglich und ermöglicht eine Abschirmung elektromagnetischer Impulse oder Störungen, die außerdem über das Steckrohr 20 bzw. über die Aufnahmehülse 10 von der Steckverbindung 1 abgeleitet werden können.
  • Da die Schiebehülse 15 an der elektrischen Kontaktierung zwischen Steckrohr 20 und Aufnahmehülse 10 nicht beteiligt sein muss, kann die Schiebehülse 15 zweckmäßig aus einem Kunststoff hergestellt sein.
  • 7 zeigt eine Variante der erfindungsgemäßen Steckverbindung 1, bei welcher die Schiebehülse 15 auf eine andere Weise am ersten Steckteil 2 verliersicher gehaltert ist als bei der Ausführungsform der 1 bis 6. Des Weiteren ist bei dieser Ausführungsform das Steckrohr 20 an seiner Außen seite 22 mit einem Außengewinde 30 versehen. Die Positionierung des Außengewindes 30 ist dabei so gewählt, dass es im Verbindungszustand gemäß 7 keine Wechselwirkung mit der Aufnahmehülse 10 oder mit der Schiebehülse 15 besitzt.
  • Mit Hilfe des Außengewindes 30 ist die erfindungsgemäße Steckverbindung 1 im Hinblick auf das zweite Steckteil 3 rückwärts kompatibel, das heißt, das zweite Steckteil 3 der erfindungsgemäßen Steckverbindung 1 ist gemäß 8 in Verbindung mit einem konventionellen ersten Steckteil 2' verwendbar, das mit einer Überwurfmutter 31 ausgestattet ist, die nach dem Stecken der Kopplungsteile 4, 5 mit dem Außengewinde 30 zusammenwirkt, um die beiden Steckteile 2' und 3 aneinander zu sichern.
  • Die 9 und 10 veranschaulichen eine andere Ausführungsform, bei welcher das im ersten Steckteil 2 angeordnete erste Kopplungsteil 4 im Unterschied zu den vorangehenden Ausführungsformen nunmehr als Stecker 6 ausgebildet ist, während das zweite Kopplungsteil 5 des zweiten Steckteils 3 als Buchse 7 ausgebildet ist. Eine weitere Besonderheit wird bei der Ausführungsform der 9 und 10 darin gesehen, dass das Steckrohr 20 bei dieser Ausführungsform mit einem Innengewinde 32 ausgestattet ist, so dass das zweite Steckteil 3 mit einem herkömmlichen, hier nicht gezeigten ersten Steckteil (Standardstecker) verwendbar ist, das mit einem entsprechenden Außengewinde versehen ist. Zusätzlich enthält hier auch das zweite Steckteil 3 eine Dichtung 33, die im Verbindungszustand mit einem Standardstecker zusammenwirkt.
  • In Verbindung mit dem ersten Steckteil 2 ist diese Dichtung 33 gemäß 10 an sich funktionslos.
  • 11 zeigt beispielhaft eine Variante zur Ausbildung des Riegelelements 12 in Form eines Federrings. Das Riegelelement bzw. der Federring 12 besitzt dabei einen geschlossenen Außenring 34, von dem aus radial innen die einzelnen Riegellaschen 13 nach innen abstehen. Das Riegelelement 12 kann besonders einfach, z.B. als Stanzelement, hergestellt werden. Grundsätzlich sind auch andere Bauweisen für das Riegelelement 12 denkbar. Außerdem können auch die Riegellaschen 13 mit Aussparungen versehen sein, um so die Federsteifigkeit des Federrings 12 bzw. der Riegellaschen 13 zu variieren.
  • Sowohl das erste Steckteil 2 als auch das zweite Steckteil 3 können so hergestellt werden, dass nach ihrer Herstellung ihre Kopplungsteile 4, 5 bereits mit den jeweiligen Leitungen fest verbunden sind. Alternativ ist auch eine konfektionierbare Ausführungsform möglich, bei welcher die Steckteile 2, 3 noch nicht mit den Leitungen verbunden sind, so dass das Anschließen der jeweiligen Leitungen am jeweiligen Anwendungsort durchgeführt werden kann.
  • Grundsätzlich können beide Steckteile 2, 3 jeweils an einem Ende eines Kabels 35 (vgl. die 9 und 10) angebracht sein, in dem die zu den einzelnen Kontakten des jeweiligen Kopplungsteils 4, 5 führenden elektrischen Leitungen zusammengefasst sind. Ebenso ist eine Ausführungsform möglich, bei der wenigstens eines der Steckteile 2, 3 einen Sockel bildet, der fest in einem Gehäuse einer elektrischen Einrichtung installiert ist.

Claims (17)

  1. Elektrische Steckverbindung zum elektrischen Verbinden von mindestens zwei elektrischen Leitungen, – mit einem ersten Steckteil (2), das ein erstes elektrisches Kopplungsteil (4) enthält, – mit einem zweiten Steckteil (3), das ein zum ersten Kopplungsteil (4) komplementäres zweites elektrisches Kopplungsteil (5) enthält, wobei jedes Kopplungsteil (4, 5) mit wenigstens einer Leitung elektrisch verbunden oder verbindbar ist, – wobei eines der Kopplungsteile (4, 5) als Stecker (6) ausgebildet ist, während das andere Kopplungsteil (4, 5) als Buchse (7) ausgebildet ist, in die der Stecker (6) zum Herstellen einer elektrischen Verbindung zwischen den Kopplungsteilen (4, 5) in einer Steckrichtung (8) einsteckbar ist, – wobei das erste Steckteil (2) bezüglich der Steckrichtung (8) koaxial zum ersten Kopplungsteil (4) eine Aufnahmehülse (10) aufweist, die das erste Kopplungsteil (4) ringförmig umschließt, – wobei an der Aufnahmehülse (10) auf einer dem ersten Kopplungsteil (4) zugewandten Innenseite (11) ein Riegelelement (12) gehaltert ist, das zwischen einer Verriegelungsstellung und einer Entriegelungsstellung verstellbar ist, – wobei das Riegelelement (12) mit Federkraft in seine Verriegelungsstellung vorgespannt ist, – wobei an der Aufnahmehülse (10) eine Schiebehülse (15) koaxial zur Steckrichtung (8) angeordnet und in der Steckrichtung (8) zwischen einer Ruhestellung und einer Freigabestellung verschiebbar gehaltert ist, – wobei die Schiebehülse (15) einen Betätigungsabschnitt (16) aufweist, der an der Innenseite (11) der Aufnahmehülse (10) angeordnet ist und mit dem Riegelelement (12) zusammenwirkt, derart, dass der Betätigungsabschnitt (16) beim Verschieben der Schiebehülse (15) in deren Freigabestellung das Riegelelement (12) in dessen Entriegelungsstellung verstellt, – wobei das zweite Steckteil (3) bezüglich der Steckrichtung (8) koaxial zum zweiten Kopplungsteil (5) ein Steckrohr (20) aufweist, das das zweite Kopplungsteil (5) ringförmig umschließt, – wobei das Steckrohr (20) zum Herstellen eines Verbindungszustands in der Steckrichtung (8) so weit in die Aufnahmehülse (10) einsteckbar ist, dass die Kopplungsteile (4, 5) ineinandergesteckt und elektrisch miteinander verbunden sind, – wobei im Verbindungszustand das Riegelelement (12) in seiner Verriegelungsstellung sich am Steckrohr (20) an einer vom zweiten Kopplungsteil (5) abgewandten Außenseite (22) des Steckrohrs (20) abstützt und in seiner Entriegelungsstellung davon frei kommt, dadurch gekennzeichnet, – dass der Betätigungsabschnitt (16) so mit dem Riegelelement (12) zusammenwirkt, dass die das Riegelelement (12) in seine Verriegelungsstellung vorspannende Federkraft über den Betätigungsabschnitt (16) die Schiebehülse (15) in deren Ruhestellung antreibt, – dass die Schiebehülse (15) an der Aufnahmehülse (10) an deren Innenseite (11) gehaltert ist.
  2. Steckverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Riegelelement als Federring (12) ausgebildet ist, der in Umfangsrichtung verteilt mehrere Riegellaschen (13) aufweist, die nach innen abstehen und in der Steckrichtung (8) federelastisch zwischen der Verriegelungsstellung mit kleinerem Innenquerschnitt (14) und der Entriegelungsstellung mit größerem Innenquerschnitt (14) verstellbar sind.
  3. Steckverbindung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Riegellaschen (13) in der Verriegelungsstellung gegenüber der Steckrichtung (8) mit einem Neigungswinkel, der kleiner ist als 90°, geneigt sind, wobei sich der Neigungswinkel beim Verstellen der Riegellaschen (13) in die Entriegelungsstellung verkleinert.
  4. Steckverbindung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungsabschnitt (16) an seinem, dem Riegelelement (12) zugewandten Ende mit den Riegellaschen (13) zusammenwirkt.
  5. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Innenquerschnitt (27) der Schiebehülse (15) und ein Außenquerschnitt (28) des Steckrohrs (20) beim Stecken der Steckteile (2, 3) eine Axialführung bilden.
  6. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckteile (2, 3) so ausgebildet sind, dass sie im Verbindungszustand die elektrische Verbindung der Kopplungsteile (4, 5) vor elektromagnetischen Wechselwirkungen mit der Umgebung der Steckteile (2, 3) schützen.
  7. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckteile (2, 3) so ausgebildet sind, dass sie im Verbindungszustand die elektrische Verbindung der Kopplungsteile (4, 5) gegen elektromagnetische Störungen abschirmen und elektromagnetische Störungen von der elektrischen Verbindung der Kopplungsteile (4, 5) ableiten.
  8. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, – dass die Aufnahmehülse (10), das Steckrohr (20) und das Riegelelement (12) aus Metall sind, – dass das Riegelelement (12) mit der Aufnahmehülse (10) elektrisch verbunden ist und im Verbindungszustand das Steckrohr (20) umfangsmäßig verteilt an mehreren Stellen elektrisch kontaktiert.
  9. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckrohr (20) radial innen ein Innengewinde (32) oder radial außen ein Außengewinde (30) aufweist.
  10. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebehülse (15) an einem vom Riegelelement (12) abgewandten Ende einen radial nach außen abstehenden Kragen (18) aufweist, der einem axialen Ende (19) der Aufnahmehülse (10) benachbart ist und an dem radial innen der Betätigungsabschnitt (16) ausgebildet ist.
  11. Steckverbindung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebehülse (15) einen Griffabschnitt (17) aufweist, der an einer vom ersten Kopplungsteil (4) abgewandten Außenseite der Aufnahmehülse (10) angeordnet und radial außen am Kragen (18) ausgebildet ist.
  12. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiebehülse (15) aus einem Kunststoff oder Metall besteht.
  13. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmehülse (10) einen O-Ring (25) enthält, der im Verbindungszustand das Steckrohr (20) gegenüber der Aufnahmehülse (10) abdichtet.
  14. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Steckrohr (20) und Aufnahmehülse (10) ein Anschlag (26) ausgebildet ist, der die Einstecktiefe des Steckrohrs (20) auf einen Wert begrenzt, bei dem das Riegelelement (12) die Riegelstufe (21) selbsttätig hintergreift.
  15. Steckverbindung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, – dass am Steckrohr (20) auf seiner Außenseite (22) eine ringförmig umlaufende Riegelstufe (21) ausgebildet ist, – dass im Verbindungszustand das Riegelelement (12) in seiner Verriegelungsstellung die Riegelstufe (21) hintergreift und in seiner Entriegelungsstellung die Riegelstufe (21) freigibt.
  16. Steckverbindung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Riegelstufe (21) durch eine axiale Begrenzungswand einer an der Außenseite (22) des Steckrohrs (20) ausgebildeten Ringnut (23) gebildet ist.
  17. Erstes Steckteil für eine elektrische Steckverbindung (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 16.
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