DE10324525A1 - Schutzmaske - Google Patents
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Abstract
Es wird eine Schutzmaske, insbesondere eine Feinstaub-Halbmaske, beschrieben, mit einem den Mund- und Nasenbereich abdichtenden Maskenkörper (1) und an diesem austauschbar befestigten Filtern, die über einstellbare Kopfbänder (9) am Kopf befestigbar sind. Wesentlich ist, dass der Maskenkörper (1) eine bekannte Inhalations- oder Atemmaske, an deren zentralem Anschlussstutzen (5) mindestens ein Filter (6), vorzugsweise ein bekannter Bakterien- und Virenfilter, austauschbar befestigbar ist. Dadurch wird eine extrem leichte, an die Gesichtskonturen optimal sich anpassende Schutzmaske bereitgestellt, die unter optimalen Bedingungen auch von Brillenträgern und Bärtigen in den unterschiedlichsten Einsatzgebieten verwendbar ist.
Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzmaske, insbesondere Feinstaub-Halbmaske gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1, wie sie insbesondere für Arbeiten im Mikro- oder Grobstaubumfeld oder in kontaminiertem Umfeld Verwendung findet.
- Solcherart Staubmasken sind in unterschiedlichen Ausführungsformen bekannt.
- So sind Schutzmasken als Feinstaub-Halbmasken der Firma PM-Atemschutz GmbH (www.absshop.de) oder der Hele GmbH, Heilsbrunn (www.hele.de) bekannt, die Nase übergreifend und gleichzeitig das Kinn untergreifend das Gesichtumschließen und über Kopfbänder befestigbar sind. Der Maskenkörper wirkt dabei als ganzflächig Einatemfilter, wobei ein zusätzliches Ausatemventil vorgesehen sein kann. Eine Anpassung an das Gesichtprofil wird lediglich dadurch vorgenommen, dass ein verformbarer Nasenbügel und am Auflagerand in eine Art Lippendichtung vorgesehen sind, so dass im Nasen-Wangenbereich eine staubdichte Kontaktierung nicht optimal möglich ist. Zudem untergreifen diese Staubmasken das Kinn des Trägers komplett bis an den Hals, so dass insbesondere eine unterschiedliche Kinnform, z. B. Doppelkinn oder auch ein Bart die Dichtigkeit der Maske verhindert oder deren Anlegen überhaupt unmöglich macht.
- Zudem sind z. B. die 3-M-Halbmasken der Firma Hele GmbH, Heilsbrunn bekannt, mit einem relativ schweren kompakten Maskenkörper, an dem seitlich abstehend in Backenhöhe des Maskenträgers zwei große, klobige Filter austauschbar vorgesehen sind. Es handelt sich somit um eine relativ schwere Halbmaske, die dann entsprechend fest über die Tragbänder anzulegen ist, was sich beim längeren Tragen unangenehm auswirken kann. Eine sehr wei che Anpassbarkeit an die Gesichtskonturen fehlt, so dass die Maske insbesondere für Brillen- und Bartträger nicht optimal verwendbar ist.
- Auch sind Atemschutzmasken bekannt (www.absshop.de oder www.hele.de), als Form-Mundschutz, die insbesondere als Schutz gegen Bakterien- und Vireninfektionen oder gegen Allergene verwendet werden. Diese sind aber ebenfalls kinnübergreifend geformt und nicht ausreichend dicht.
- Somit ist Aufgabe der Erfindung, eine Schutzmaske o. g. Gattung anzugeben, die bei optimal dichter Anlage sehr leicht ist und über längere Zeit angenehm zu tragen ist, kostengünstig in der Grundanschaffung und in Bezug auf die Austauschfilter ist und sowohl als medizinische Atemschutzmaske als auch als Staubmaske verwendbar ist.
- Diese Aufgabe wird durch eine Schutzmaske mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen bzw. Ausführungsformen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
- Dem gemäß ist der Maskenkörper der erfindungsgemäßen Schutzmaske eine bekannte medizinische Inhalations- oder Atemmaske, an deren zentralem Anschluss- bzw. Luftstutzen mindestens ein ebenfalls aus der Medizintechnik in diversen Ausführungsformen bekannter Bakterien- und Virenfilter mit dessen Anschlussstutzen aufsteckt befestigbar ist.
- Dabei kann z. B. in vorteilhafter Weise als Maskenkörper eine Anästhesie- und CPAP-Maske z. B. der B & P Beatmungsprodukte GmbH, Neunkirchen (www.b-und-p.com), verwendbar. Diese hat im Wesentlichen die Form eines längsmittig durchgeschnittenen halben Eies, ist aus durchsichtigem, leichtem Kunststoff gefertigte Maskenkörper gefasst und umfasst lediglich Nase und Mund. Dabei als Kontakt- bzw. Dichtorgan ein relativ hoher, über ein Ventil in gewünschter Stärke aufblasbarer Silikonschlauch anstatt einer Dichtlippe vorgesehen. Bei diesem weichen Dichtschlauch findet eine große, weiche, auf alle Gesichtsformen anpassende An- bzw. Auflage statt, so dass mit sehr geringem Druck ein sicherer, luftdichter und somit ein staubdichter Abschluss erreicht wird. Die sehr leichte Maske ist mit nur ganz leichtem Druck über Kopfbänder festzuhalten, so dass auch ein längeres Trage nicht unangenehm wirkt, insbesondere auch wegen der angenehmen, weichen, relativ großflächigen Dichtauflage. Es ist sogar für Brillenträger möglich, ohne irgendwelche Störung oder besonderen Druck auf die Brille, die Maske zu tragen. Auch Bartträger können diese Maske optimal benutzen, da die Auflage direkt auf dem Kinn stattfindet. Die Maske untergreift das Kinn nicht. So wiegt z. B. eine solche Anästhesie-Halbmaske für Erwachsene – ohne Filter – nur ca. 50 g, ist also vergleichsweise federleicht. Zählt man die erfindungsgemäß verwendeten zwei Filter und ein Anschlussstück dazu, dann wird insgesamt ein Gewicht von ca. 100 g erreicht. Hieraus wird verständlich, dass diese erfindungsgemäße, aus bekannten marktüblichen Teilen zusammengesetzte Schutzmaske äußerst angenehm zu tragen ist und dann auch entsprechend lange getragen werden kann. Denn in den Krankenhäusern werden diese Beatmungsmasken auch für längere Zeit angelegt, wodurch umfassende Erfahrungen zur optimalen Handhabbarkeit und Tragbarkeit der Maske vorliegen. Da es zudem diese Atemmasken im Handel in drei Größen, also klein, mittel und groß gibt, kann auch die erfindungsgemäße Schutzmaske in diesen drei Größen problemlos bereitgestellt werden.
- Als austauschbare Filter werden erfindungsgemäß ebenfalls aus medizinischen Beatmungssystemen bekannte Bakterien- und Virenfilter (z. B. Barr-Vent-S) verwendet, wie sie ebenfalls von der Firma B & P Beatmungsprodukte GmbH, 53819 Neunkirchen, angeboten werden. Diese Filter besitzen einen diskusförmigen Filterhohlkörper, in dem eine scheibenförmige Mikrofiltermatte (elektrostatische hydrophobe Membrane) an deren äußeren Umfang luftdicht eingeklebt ist. Zu beiden Flachseiten des Filterkörpers ist je ein Anschlussstutzen vorgesehen, zum Hindurchführen der Atemluft als Stecksystem ausgelegt. Erfindungsgemäß ist aber einer der beiden Anschlussstutzen, die beim bekannten Barr-Vent-S-Filter vorhanden sind, weggelassen, wobei jedoch die entsprechende Öffnung im Filterkörper offen bleibt, so dass der Filter insgesamt die Form eines Pilzes aufweist, mit einseitigem Anschlussteil. Es kann aber auch die eine Filtergehäuseseite nur als die mit einem Anschlussstutzen versehene Gehäuseseite umgreifender Ring geformt sein, an dem z. B. die Filtermatte eingeklebt ist. Es kann nun an dem Anschlussstutzen des Maskenkörpers ein solcher Filter aufgesteckt werden, oder es können über einen ebenfalls aus der Beatmungstechnik bekannten T-Adapter zwei gleiche Filter spiegelsymmetrisch zu beiden Seiten abstehend, am Maskenkörper aufgesteckt werden. Die beiden Mikrofilter lassen dabei dank ihrer großen Mikrofiltereinsätze ein voluminöses Atmen zu, ohne jegliche Atemphobie. Selbstverständlich können statt der aus der medizinischen Beatmungstechnik bekannten und erwerbbaren Filter auch andere Filter verwendet werden, die z. B. in der Farbindustrie, in Lackierereien verwendbar sind.
- Um das Blickfeld freier zu halten ist von Vorteil, wenn zwischen Maskenkörper und T-Adapter zusätzlich ein L-Adapter vorgesehen ist, der vertikal nach unten gekrümmt eingesetzt ist. Dadurch sind die Filter einige Zentimeter nach unten versetzt, was auch optisch ansprechender wirkt.
- Zur Befestigung der Maske am Kopf kann ebenfalls das zusammen mit der bekannten Atemmaske verwendete Befestigungssystem verwendet werden, das aus einem auf dem Anschlussstutzen des Maskenkörpers aufgeschobenen konzentrischen Ring mit vier radial abstehenden Hakenarmen besteht, in die z. B. die Enden von zwei Befestigungsbändern oder die vier Enden des bekannten CPAP-Maskenhalters einhängbar sind.
- Als Kopfbänder können aber auch handelsübliche Wäsche-Gummibänder verwendet werden, die längsmittig Knopflochschlitze aufweisen. Dabei können zwei solche Gummibänder zur Verwendung kommen, die gegen Abrutschen auf festen Abstand zueinander bringbar sind mit Hilfe z. B. einer rechteckigen Haltelasche, an der die Bänder z. B. mittig angenäht sind oder durch die die Bänder durch zwei jeweils zueinander beabstandete Schlitze hindurchsteckbar durchgefädelt sind. Selbstverständlich muss diese Haltefasche möglichst rutschfest ausgebildet sein, z. B. flauschig und vorzugsweise auch eine annährend lederartige Steifigkeit aufweisen, so dass die Bänder sicher auf Abstand zueinander gehalten werden und nicht zusammenrutschen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Haltelasche in eine Kopfbedeckung zu integ rieren, die gleichzeitig die Haare des Maskenträgers vor Verstauben schützt. So kann z. B. die Haltelasche am Innenfutter eines Caps oder eines Hutes z. B. durch Einnähen oder auch nur über eine Sicherheitsnadel befestigt bzw. befestigbar sein.
- Die erfindungsgemäße Schutzmaske ist somit sehr vielseitig einsetzbar sowohl im Beruf als auch im Haushalt, also überall, wo Staubpartikel insbesondere gesundheitsgefährdende Staubpartikel freigesetzt werden, so im Baugewerbe, in der Landwirtschaft, Industrie, im Haushalt und im Heimwerkerbereich, aber auch in ansteckungsgefährdeten Bereichen, wie öffentliche Plätze, öffentliche Verkehrsmittel, Krankenhäuser, Schulen usw..
- Die erfindungsgemäße Schutzmaske hat somit den großen Vorteil gegenüber den bekannten Halbmasken, dass sie aus bereits auf dem Markt vorhandenen, käuflich sehr günstig erwerbbaren Bauteilen besteht. Diese werden zudem unter hohen hygienischen Anforderungen hergestellt und bereitgestellt, da sie in großem Umfang im Medizinbereich (Beatmungstechnik) verwendet werden und sich dort optimal bewährt haben. Sie sind daher extrem sicher, äußerst kostengünstig, optimal handhabbar, klein zusammenlegbar, von sehr geringem Gewicht und daher leicht mitführbar. Sie sind – bis auf die Haltebänder – aus Kunststoff gefertigt, der einfach über Mülldeponien, geregelte Müllverbrennung oder Recycling umweltfreundlich als ein äußerst kostengünstiges Einwegprodukt entsorgbar ist. Auch sind die Filter, ob komplett oder nur die Filtermatte mit Befestigungsring, in ausreichender Stückzahl als kleine Austauschteile (Pfennigprodukt) mitführbar und nach Gebrauch einfach entsorgbar.
- Die Schutzmaske ist u. a. auch einsetzbar beim Farbspritzen, Versprühen von Klebern, Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, Um- und Abfüllen von Chemikalien, Transport von Gefahrstoffen.
- Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezug auf die Zeichnung näher erläutert.
- Es zeigen:
-
1 : eine Ansicht von oben auf eine erfindungsgemäße Schutzmaske mit zwei Filtern, aufgesteckt über einen T-Adapter, -
2 : eine Teilansicht wie in1 , jedoch in Ausführung nur mit einem aufgesteckten Filter, -
3 : eine Ansicht von vorne auf den Maskenkörper gemäß1 , ohne Filter und Bänder, -
4 : eine Seitenansicht auf die Schutzmaske aus1 , ohne Kopfbänder, -
5 : einen Längsschnitt durch einen Filter, -
6 : eine Ansicht auf eine Haltelasche für zwei Kopfbänder, -
7 : eine Seitenansicht auf eine Schutzmaske mit L-Adapter, und -
8 : eine Ansicht von vorne auf die Schutzmaske nach7 . - Wie aus
1 ,3 und4 aber auch aus7 und8 zu erkennen ist, besteht eine endungsgemäße Staubmaske aus einem Maskenkörper1 , der im Wesentlichen die Form einer halben Eischale besitzt und an seinem offenen breiten Ende einen Abschlussflansch2 aufweist. An diesem Abschlussflansch ist als weiches dichtendes Anlageelement ein Luftschlauch vorzugsweise ein Silikonschlauch3 angebracht, der über ein im Abschlussflansch2 befestigtes Ventil4 mit Luft entsprechend befüllbar ist. Dabei ist zu erkennen, dass der elastische Silikonschlauch3 relativ hoch ausgelegt ist, so dass dieser bei entsprechend leichter Luftbefüllung sehr nachgiebig ist und sich in Richtung auf den Abschlussflansch2 eindrücken lässt. So findet eine anpassende Auflage auf den entsprechenden Gesichtsteilen in relativ breiter Linie statt, ohne dass eine Anlage der hervorstehenden Gesichtsteile z. B. der Wangenteile oder des Nasenbeines, an dem harten Abschlussflansch2 stattfindet, was für den Träger unangenehm wäre und auch die Dichtigkeit beeinträchtigen würde. - An dem ausgebauchten Vorderteil des Maskenkörpers
1 ist zentrisch ein Anschlussstutzen5 vorgesehen, an dem Filter6 befestigbar sind. Zudem ist auf dem Anschlussstutzen5 ein Befestigungsring7 aufgeschoben, an dem vier radial abragende Befestigungshaken8 vorgesehen sind, insgesamt ein Befestigungskreuz bildend. An den Befestigungshaken8 sind die beiden Enden eines Kopfbandes9 über dessen Einsteckschlitze10 eingehängt. Es ist zu beachten, dass der Befestigungsring7 verschieblich insbesondere drehverschieblich auf dem Stutzen5 aufgebracht ist, so dass die Befestigungshaken unterschiedliche Stellungen einnehmen können, z. B. wie in3 dargestellt in horizontaler und vertikaler Ausrichtung der Befestigungshaken8 , wobei in dieser Position nur ein Kopfband9 an den horizontal ausgerichteten Befestigungshaken eingehängt ist bzw. einhängbar ist. Selbstverständlich können auch an den gleichen Haken zwei Bänder eingehängt werden. Wird der Befestigungsring7 um 45 ° verschwenkt, dann erhalten die Befestigungshaken eine X-Ausrichtung, wie in unterbrochener Linie In3 eingezeichnet, so dass zwei Kopfbänder unabhängig voneinander einhängbar sind, z. B. die beiden Enden eines oberen Bandes in den beiden oberen Haken und die beiden Enden eines unteren Bandes in den beiden unteren Haken. - Bei der aus
1 und4 ersichtlichen Ausführungsform ist im Anschlussstutzen5 ein T-Adapter12 über seinen Haltestutzen13 eingesteckt, während als oberer T-Balken zueinander axial fluchtend je ein Anschlussstutzen14 und15 vorgesehen sind. An diesen Anschlussstutzen14 und15 ist jeweils ein Filter6 über seinen Anschlussstutzen16 satt bzw. praktisch luftdicht aufgesteckt. Die lösbaren Steckverbindungen sind allgemein als konische Steckverbindungen ausgelegt, die sehr sicher und fest sitzen und dicht sind. - Bei der in
2 nur teilweise dargestellten Ausführungsform ist am Anschlussstutzen5 des Maskenkörpers1 ein rohrförmiger Adapter17 über sein eines Ende eingesteckt, während an dessen anderen Ende ein Filter6 über dessen Anschlussstutzen16 aufgesteckt ist. Bei dieser Ausführungsform ist somit nur ein Filter6 vorgesehen. Statt des Adapters17 kann aber auch direkt am Filter6 ein Steckzapfen vorgesehen sein, oder der Maskenkörper1 kann selbst mit einem entsprechenden Steckzapfen versehen sein, auf den dann der Filter über seinen Anschlussstutzen16 direkt aufzustecken ist. - Wie aus
5 zu erkennen ist, besteht ein Filter6 aus einem diskusförmigen, hohlen Filterkörper18 , in dem eine scheibenförmige Filtermatte19 über deren Umfang staubdicht durch Einkleben o. Ä. befestigt ist. Dabei bildet die steckseitige konische Haltewand20 zusammen mit dem Anschlussstutzen16 einen trompetenförmigen Körper, an dessen ringförmigem Außenrand ein Befestigungsring21 anbringbar ist, über den die Filtermatte19 festgehalten wird. Der Befestigungsring21 kann dabei auf den Außenrand der Haltewand20 aufgepresst, fest aufgesteckt und zudem verklebt oder aufgeschraubt sein. Dabei kann die Filtermatte19 zwischen Haltewand20 und Befestigungsring21 über ihren äußeren Umfangsrand fest eingeklemmt sein oder die Filtermatte kann entweder an dem einen oder an dem anderen Teil luftdicht eingeklebt sein. Ist die Filtermatte19 z. B. im Befestigungsring21 fest eingeklebt und dieser Befestigungsring z. B. abnehmbar angeschraubt, dann fällt beim Austausch des Filters neben der Filtermatte selbst, nur ein relativ schmaler Kunststoffring als Abfall an. Der Befestigungsring21 kann jedoch auch, wie in5 dargestellt, von der Filtermatte19 abstehend ausgebaucht sein und eine Belüftungsöffnung24 nur vom Durchmesser ähnlich demjenigen des Anschlussstutzens16 Durchmessers aufweisen. Dadurch ist die Filtermatte relativ gut geschützt gegen äußere mechanische Einflüsse. -
6 zeigt zwei Kopfbänder9 , die durch eine rechteckige Haltelasche22 dadurch auf Abstand zueinander gehalten sind, dass in der Haltelasche Steckschlitze23 vorgesehen sind, durch die die Bänder parallel zueinander hindurchgesteckt sind. -
7 und8 zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schutzmaske, die im Vergleich zur Ausführungsform nach1 und4 lediglich ein Bauteil mehr besitzt. Es ist hier nämlich zusätzlich ein L-Adapter25 vorgesehen, der zwischen Maskenkörper1 und T-Adapter12 eingesetzt ist. Der L-Adapter25 ist dabei mit seinem Einsteckstutzen26 im Anschlussstutzen5 eingesteckt, führt L-förmig vertikal nach unten, während an seinem Anschlussstutzen27 der Haltestutzen13 des T-Adapters12 eingesteckt ist. Werden nun die Seitenansichten der beiden Ausführungsformen, wie aus4 und7 ersichtlich, miteinander verglichen, dann ist zu erkennen, dass bei der Ausführungsform mit L-Adapter gemäß7 die Filter6 vertikal stark nach unten ver setzt sind. Dadurch sind die beiden Filter6 fast komplett aus dem Blickfeld des die Maske Tragenden entfernt, was auch aus8 entnehmbar ist. -
- 1.
- Maskenkörper
- 2.
- Abschlussflansch
- 3.
- Silikonschlauch
- 4.
- Ventil
- 5.
- Anschlussstutzen
- 6.
- Filter
- 7.
- Befestigungsring
- 8.
- Befestigungshaken
- 9.
- Kopfband
- 10.
- Einsteckschlitze
- 11.
- 12.
- T-Adapter
- 13.
- Haltestutzen
- 14.
- Einsteckstutzen
- 15.
- Einsteckstutzen
- 16.
- Anschlussstutzen
- 17.
- Adapter
- 18.
- Filterkörper
- 19.
- Filtermatte
- 20.
- Haltewand
- 21.
- Befestigungsring
- 22.
- Haltelasche
- 23.
- Steckschlitze
- 24.
- Öffnung
- 25.
- L-Adapter
- 26.
- Einsteckstutzen
- 27.
- Anschlussstutzen
Claims (13)
- Schutzmaske, insbesondere Feinstaub-Halbmaske, mit – einem Maskenkörper (
1 ), der Mund- und Nasenbereich abdichtet, – zwei am Maskenkörper austauschbar befestigten Filtern (6 ), – mindestens einem verstellbaren Kopfband (9 ), dadurch gekennzeichnet, dass der Maskenkörper (1 ) eine medizinische Inhalations- oder Atemmaske ist, an deren zentralem Anschlussstutzen (5 ) mindestens ein medizinischer Bakterien- und Virenfilter mit dessen Anschlussstutzen (16 ) befestigbar ist. - Schutzmaske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Atemmaske eine Anästhesie- und CPAP-Maske ist, an deren Maskenkörper-Kontaktrand als Dichtelement ein aufblasbarer, weicher auch bei zumindest leichtem Atemluftdruck dicht schließender Silikonschlauch (
3 ) vorhanden ist. - Schutzmaske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Filter (
6 ) nur einseitig an seinem scheiben- bzw. diskusförmigen Filterkörper (18 ) zentral einen Anschlussstutzen aufweist, während der üblicherweise zweite Stutzen auf der anderen Körperseite weggelassen ist und nur die entsprechende Öffnung des Filterkörpers als Außenkontakt vorhanden ist. - Schutzmaske nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei identische Filter (
6 ) vorgesehen sind, die über ein ebenfalls aus medizinischen Beatmungssystemen bekanntes T-Adapter (12 ) am Anschlussstutzen (5 ) des Maskenkörpers (1 ) befestigbar sind, so dass die beiden Filter (6 ) koaxial zueinander, gleichzeitig spiegelbildlich, seitlich quer zum Anschlussstutzen abstehend angeordnet sind. - Schutzmaske nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Maskenkörper (
1 ) und T-Adapter (12 ) ein L-Adapter (25 ) in nach unten gebogen weisender Stellung vorgesehen ist, dessen Einsteckstutzen (26 ) in den Anschlussstutzen (5 ) des Maskenkörpers (1 ) eingesteckt ist, während in dessen Aufsteck-Anschlussstutzen (27 ) der Haltestutzen (13 ) des T-Adapters (12 ) eingesetzt ist, an dessen beiden Quer-Einsteckstutzen wiederum je ein Filter (6 ) aufgesteckt ist. - Schutzmaske nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass konische Steckverbindungen zwischen den einzelnen Teilen vorgesehen sind, wobei z. B. die Einsteckstutzen (
13 ,14 ,15 ,26 ) vom L-Adapter (25 ) und T-Adapter (12 ) sich konisch leicht verjüngend ausgebildet sind, zur leichteren Einführbarkeit und sicheren Befestigung mit Treibschluss im jeweiligen Aufnahme- oder Anschlussstutzen (5 ,16 ,27 ). - Schutzmaske nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass luftdichte Schraub-Steckverbindungen zwischen Einsteck- und Haltestutzen (
13 ,14 ,15 ,26 ) und Anschluss- oder Aufsteckstutzen (5 ,16 ,27 ) vorgesehen sind. - Schutzmaske nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in bekannter Weise am zylindrischen Anschlussstutzen (
5 ) des Maskenkörpers (1 ) ein Befestigungsring (7 ) aufgeschoben ist, der mindestens zwei diagonal entgegengesetzt angeordnete Befestigungszapfen oder Befestigungshaken (8 ) zum einhängenden Befestigen mindestens ein Kopfbandes (9 ) aufweist. - Schutzmaske nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass am Befestigungsring (
7 ) vier gleichmäßig beabstandete, radial abstehende Befestigungshaken (8 ) vorgesehen sind, wodurch ein Befestigungskreuz vorhanden ist zur Befestigung von ein oder zwei Kopfbändern (9 ) oder der vier Bandenden eines bekannten CPAP-Maskenhalters. - Schutzmaske nach den Ansprüchen 8 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass als Kopfband (
9 ) ein handelsübliches Wäsche-Gummiband von 1,5–3 cm Breite mit längsmittigen gleichmäßig beabstandeten länglichen Einsteckschlitze (10 ) oder runden Stecklöchern ist. - Schutzmaske nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass bei Verwendung von zwei Gummi-Kopfbändern (
9 ) eine rechteckige Haltelasche (22 ) vorgesehen ist, durch welche die beiden Bänder auf parallelen Abstand von 1–20 cm zueinander befestigt oder durch je zwei parallele Steckschlitze (23 ) durchgefädelt sind. - Schutzmaske nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltelasche (
22 ) eine innere rutschfeste, z. B. flauschige Fläche besitzt und eine lederartige Steifigkeit aufweist. - Schutzmaske nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie als medizinische Schutzmaske oder als Arbeits-Staubmaske, insbesondere als Feinstaub-Halbmaske verwendbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE10324525A DE10324525A1 (de) | 2002-05-28 | 2003-05-28 | Schutzmaske |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE20208411.6 | 2002-05-28 | ||
| DE20208411 | 2002-05-28 | ||
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Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10324525A1 true DE10324525A1 (de) | 2004-05-06 |
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ID=32087417
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE10324525A Ceased DE10324525A1 (de) | 2002-05-28 | 2003-05-28 | Schutzmaske |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10324525A1 (de) |
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202009006455U1 (de) | 2009-04-29 | 2009-09-03 | Katfil Gmbh | Atemschutzmaske |
| DE202020103212U1 (de) | 2020-06-04 | 2021-09-07 | Viega Technology Gmbh & Co. Kg | Adapter zum Umbau einer genormten Atemschutzmaske als Beatmungsmaske |
| IT202000005770A1 (it) * | 2020-03-28 | 2021-09-28 | Enrico Rosetta | Mascherina filtrante con elevata adesione alla parte inferiore del viso per inibire l'inalazione di contaminanti. |
| DE102020005626A1 (de) | 2020-05-08 | 2021-11-11 | Alexander Fürst | "Nachträglich anzubringende Vorrichtung mit Umschlag zur Verminderung von zu den Augen strömendem Atem, wenn eine Person eine Mund-/Nasenbedeckung oder -maske trägt" |
| EP3909648A1 (de) * | 2020-05-11 | 2021-11-17 | millhouse GmbH | Halbmaske für mund und nase, grundkörper einer halbmaske sowie verfahren zur herstellung eines grundkörpers |
| DE102020005625A1 (de) | 2020-09-15 | 2022-03-17 | Alexander Fürst | Vorrichtung zur Vermeidung von zu den Augen strömendem Atem und zum einfacheren Atmen, wenn eine Person eine Mund-/Nasenbedeckung oder -maske trägt |
| DE102020005624A1 (de) | 2020-09-15 | 2022-03-17 | Alexander Fürst | "Nachträglich anzubringende Vorrichtung zur Verminderung von zu den Augen strömendem Atem, wenn eine Person eine Mund-/Nasenbedeckung oder -maske trägt" |
-
2003
- 2003-05-28 DE DE10324525A patent/DE10324525A1/de not_active Ceased
Cited By (7)
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|---|---|---|---|---|
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