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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Entfernen
von Beschichtungssystemen an Brückenunterseiten
mittels Höchstdruckwasser
unter Benutzung von Brückenbesichtigungs-,
Inspektions- oder Instandhaltungswagen und zum Auffangen des hierbei
anfallenden, häufig
kontaminierten Wassernebels und Schmutzwassers, wobei die erfindungsgemäße Vorrichtung
in vorhandenen Trägerkonstruktionen
eingebettet und auch bei Gerüsten,
Arbeitsbühnen
eingesetzt werde kann. Mit entsprechend nachfolgender Wasseraufbereitungstechnik
wird das Schmutzwasser mit bekanntem Verfahren soweit aufbereitet,
daß ein
Einleiten in öffentliche Kanalisationen
möglich
ist.
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Zum
Entschichten beispielsweise von Stahlbrücken wird bislang vorwiegend
Trockenstrahlenmittel verwendet. Nur in seltenen Fällen kommt
das ökologisch
und ökonomisch
günstigere
Höchstdruckwasserstrahlen
zum Einsatz, weil dieses noch nicht den Vorteilen entsprechend eingeplant
wird und Befürchtungen
vorherrschen, entstehende Wassernebel und Schmutzwässer könnten beispielsweise
in die durch die Brücken überspannten
Gewässer
gelangen.
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Es
ist bekannt, daß beim
Entschichten von Stahlbrücken
mittels Trockenstrahlmitteln ein hoher Aufwand bezüglich Baustelleneinrichtung,
Umweltschutz, Umgebungsschutz, Arbeitsschutz und Entsorgung von
kontaminiertem betrieben werden muß und aufgrund des hohen Gewichtes
von Strahlmittel und Strahlschutt an die Statik von Gerüsten, Arbeitsbühnen und
Trägerkonstruktionen
gestellt werden müssen.
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Es
ist bekannt, daß das
Entschichten von Stahlobjekten mittels Höchstdruckwasser beispielsweise
im Stahlwasserbau, in der Chemischen Industrie, bei der Schiffsinstandhaltung
und an auch Stahlbrücken
erfolgreich vorgenommen wird.
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Es
ist weiter bekannt, daß viele
Eisenbahn- und Straßenbrücken mit
sogenannten Besichtigung-, Inspektions- oder Instandhaltungswagen
ausgestattet sind, die fahrbare an der Brückenunterseite angebracht sind
und meist über
die gesamte Breite der Brückenkonstruktion
reichen und von denen die Bereiche der Brückenunterseiten bearbeitet
werden können.
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Es
ist weiter bekannt, daß mittels
Höchstdruckwasser
abgetragene Altbeschichtungen im Wasser nicht löslich sind und daher durch
Filtration vom Wasser getrennt werden können, wobei beispielsweise
durch Bleimennige oder andere Schadstoffe kontaminierte Schmutzwässer beispielsweise nach
einer chemisch-physikalischen Behandlung in öffentliche Kanalnetze eingeleitet
werden können.
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Ferner
ist die Notwendigkeit bekannt, daß beim Einsatz von Reinigungsmitteln,
beispielsweise von Wasser, diese so aufzufangen, dass der unter der
Brücke
fließende
Verkehr während
des Arbeitsvorgangs nicht behindert wird. Außerdem ist sicherzustellen,
dass das verwendete Reinigungsmittel nicht in durch Brücken überspannende
Gewässer
gelangt. Auf Grund der hohen Sicherheitsrisiken und möglicher
Haftungsansprüche
werden an derartige Arbeitsbühnen,
Gerüste
usw. sehr hohe Anforderungen gestellt, so daß sie meist an die Brückenkonstruktion
angepaßt
werden müssen.
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Hierzu
ist es beispielsweise bekannt, eine komplett ausgekleidete Bodenwanne
zu verwenden, die individuell an die jeweiligen Abmessungen der
Arbeitsbühne
usw. angepaßt
wird. Das Anfertigen der Bodenwanne erfordert einen erhöhten Arbeitsaufwand,
der zu steigenden Kosten, für
beispielsweise eine Brückensanierung,
führt.
Ein ähnliches
Problem besteht auch bei Gerüstaufbauten,
wenn eine Fassadenreinigung oder Entschichtung vorhandener Anstriche
erforderlich ist.
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Ebenso
ist ein Verfahren zur Reinigung von Objekten bekannt, bei dem das
zu reinigende Objekt mit einem Reinigungsmittel gereinigt wird,
wobei nach der Reinigung des Objektes ein aus Reinigungsmittel und
Schmutzstoffen bestehendes Schmutzgemisch in einem oder mehreren
vorzugsweise mobilen Auffangbehältern
aufgefangen wird (
DE
197 34 761 A1 ). Das Verfahren ist für die einfache Verwendung an
Gebäudewänden vorrangig
geeignet, jedoch nicht für
Brückenkonstruktionen.
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Aus
DE 87 07 996 U1 ist
eine Vorrichtung zum Auffangen von nicht umweltverträglichen
Abfallstoffen, die beim Reinigen von Gebäudefassaden und Innenwandflächen sowie
beim Entfernen von Altanstrichen anfallen, bekannt. Die Vorrichtung
weist eine langgestreckte Auffangwanne mit konisch nach außen geneigten
Längswänden und
einem mit Abstand vordem Ablaufende der Wanne angeordnetem Sieb
auf. Die Vorrichtung ist für
einen Einsatz in einem mobilen Brückenentschichtungssystem nicht geeignet
und mit diesem auch nicht vergleichbar.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verfahren und eine Vorrichtung
zu schaffen, die für
unterschiedliche Abmessungen eingesetzt und leicht an die örtlichen
Gegebenheiten angepaßt
werden können.
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Dies
wird erfindungsgemäß dadurch
erreicht, dass
- • ein eine Abwasseraufbereitungsanlage
(23) aufweisendes, an sich bekanntes mobiles Höchstdruckwassersystem
SPS (8) auf der Basis einer Hochdruckwasserstrahlung oder
- • ein
ebenso an sich bekanntes stationäres
Hochdruckaggregat (15) für Wasser auf und/oder unter der
Brückenkonstruktion
(6) positioniert und
- • das
Abstrahlen der vorhandenen Beschichtungssysteme unter Nutzung von über Hochdruckschläuche (9)
versorgten Hochdruckwasserpistolen (12) und/oder Flächenentschichtungssystemen
und eines Besichtigungs-Inspektionswagens
mit einer in Länge
und/oder Breite variabel ausgeführten
Auffangwanne (1) durchgeführt wird,
- • wobei
das in der Auffangwanne (1) aufgenommene Schmutzwasser über eine
Schmutzwasserpumpe (17) zur Abwasseraufbereitungsanlage (23)
des SPS (8) oder einer separaten Abwasseraufbereitungsanlage
gefördert,
dort entkontaminiert und anschließend entweder direkt oder über eine
Zwischenlagerung in einem Schmutzwassertank (24) des SPS
(8) in vorhandene Kanalnetze (25) eingeleitet
wird.
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Die
Anwendung des Entschichtungssystems wird von brückeneigenen Besichtigungs-,
Inspektions- und Arbeitswagen als auch von mobilen, brückenunabhängigen Brückenbesichtigungsgeräten durchgeführt.
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Erfindungsgemäß ist für das Auffangen
von Wassernebel und Schmutzwasser vorgesehen, dass die Auffangwanne
in der Breite und/oder Länge
variabel ausgebildet ist und aus einzelnen ineinander einschiebbaren
Segmenten besteht, die den Bodenbereich bilden, wobei ein umlaufend
erhöhter
Rand ausgebildet ist. Zum Auffangen des verschmutzten Wassers ist
in vorteilhafter Weise vorgesehen, dass die Auffangwanne aus einzelnen
Segmenten besteht, welche einen längen- und breitenveränderlichen
Boden bilden. Hierdurch kann je nach Einsatzzweck die Auffangwanne
zusammen- oder auseinandergeschoben
werden und so an die jeweiligen Abmessungen, beispielsweise einer
Arbeitsbühne,
eines Wartungs- oder Inspektionswagens oder eines brückenunabhängigen Besichtigungsgerätes, angepaßt werden.
Inspektionswagen gehören
in der Regel zur vorhandenen Brückenkonstruktion,
während Besichtigungsgeräte mobil
eingesetzt werden und eine vorherige Montage erforderlich ist. Die
besondere Ausgestaltung der mobilen Auffangwanne gewährleistet
ein sicheres Auffangen des verwendeten Wassers mit oder ohne Reinigungsmittel,
so daß bestehende
Probleme bekannter Ausführungen
vermieden werden und darüber
hinaus ein Höchstmaß an Flexibilität erreicht
wird. Die erfindungsgemäße Auffangwanne
kann hierbei auf einen vorhandenen Boden oder Unterbau der Arbeitsbühne etc.
aufgelegt werden. Besondere konstruktive Maßnahmen für die Arbeitsbühne etc.
sind für
die Aufnahme der Auffangwanne nicht erforderlich, es muß lediglich
sichergestellt sein, dass die allgemeinen statischen Anforderungen
erfüllt
werden, so daß eine
oder mehrere Personen die Arbeitsbühne etc. betreten können und während der
Arbeitsdurchführung
die Last des Schmutzwassers zusätzlich
aufgenommen werden kann. Die Auffangwanne wird hierbei nur während des
Entfernen der Beschichtungen verwendet und kann nach Abschluß der Arbeiten
wieder entfernt werden, so daß die
Arbeitsbühne
für weitere
durchzuführende
Arbeiten uneingeschränkt
zur Verfügung steht.
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In
Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die einzelnen Segmenten
einen geringen Höhenversatz
aufweisen und stufenförmig
angeordnet sind und zumindest zu einer Seite hin ein Gefälle aufweisen.
Die einzelnen, die Auffangwanne bildenden Segmente sind hierbei
so verschiebbar, dass eine Veränderung
in der Breite und in der Länge
vorgenommen werden kann, wobei bevorzugt ein nur gering ausgeprägter Höhenversatz
besteht, um den höhenmäßigen Aufbau
der Auffangwanne zu begrenzen und wobei in jedem Fall zumindest
zu einer Seite hin ein Gefälle
entsteht, sodass das aufzunehmende Wasser seitlich abfließen kann.
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In
besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die
Segmente an zumindest einer Längs-
oder Querkante mit einer Abkantung versehen sind. Durch die Abkantungen
der einzelnen Segmente der Auffangwanne wird einerseits sichergestellt,
dass das abfließende
Wasser immer in das tiefer liegende Segment abläuft und andererseits ein Übertritt
bzw. Austritt aus der Auffangwanne verhindert. Vorzugsweise sind
die Segmente an ihren parallelen Längskanten und/oder parallelen
Querkanten mit entsprechenden Abkantungen versehen, wobei die parallel
verlaufenden Abkantungen zu einer Segmentseite hinweisen oder alternierend
ausgebildet sein können,
so dass die einzelnen Segmente ineinander verschachtelt angeordnet
sind und durch die ausgebildeten Abkantungen zur Wasserführung geeignet
sind. Durch die Abkantungen benachbarter Segmente ist darüber hinaus
sichergestellt, dass eine Auszugsbegrenzung durch die sich berührenden
Abkantungen entsteht, so dass die Segmente zumindest im Bereich
ihrer Längskanten
bzw. Querkanten weiterhin überlappend
angeordnet sind und eine in Länge
und Breite variable Auffangwanne zur Aufnahme des Schmutzwassers
bilden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die einzelnen
Segmente untereinander und im Randbereich gegenüber dem Trägerrahmen durch Abdichtungsmittel
in derart abgedichtet sind, das eine in sich geschlossene Auffangwanne entsteht.
Die zusätzlichen
Abdichtungsmittel verhindern im Fall von spritzendem Wasser ein
Austreten des Wassers aus der Auffangwanne, um die Gefährdung beispielsweise
des fließenden
Verkehrs oder der Gewässer
durch herabfließendes
mit Reinigungsmitteln versetztes Wasser zu verhindern. Die Abdichtungsmittel
können
beispielsweise aus einem einfachen Dichtungsband mit oder ohne Gummilippen
bestehen. Die Ränder
der äußeren Segmente weisen
bevorzugt ein erhöhten
Randbereich auf, welcher zusätzlich
mit Abdichtungsmanschetten gegenüber
dem Trägerrahmen
ausgestattet sein kann. Der erhöhte
Randbereich ermöglicht
auch eine kurzzeitig anfallende größere Menge von Wasser sicher
aufzufangen und abzuleiten. Im Weiteren bietet der erhöhte Rand
die Möglichkeit,
seitliche Planen oder dergleichen unmittelbar bis in die Auffangwanne
hineinzuführen
und somit das Wasser oder einen entstehenden Wassernebel durch die
Planen in einem räumlich
begrenzten Volumen aufzufangen, wobei das von den Planen abfließende Wasser
unmittelbar in die Auffangwanne geleitet wird.
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Der
besondere Vorteil dieser Wannenkonstruktion aus einzelnen Segmenten
besteht weiterhin darin, dass keine großen und schwer zu handhabbaren
Wannen transportiert und montiert werden müssen, sondern es können handliche
kleine Segmente einer Standardgröße verwendet
werden, welche mit Ihren Abkantungen so ineinander verschachtelt
werden, dass eine in sich geschlossene Auffangwanne entsteht, wobei
beispielsweise das abfließende
Wasser in eine Ablaufrinne geleitet wird, welche zu einem tieferliegenden
Pumpensumpf führen
kann. Der Pumpensumpf kann sowohl seitlich als auch in der Mitte
der Segmente angeordnet sein.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass oberhalb
der Segmente zumindest teilweise ein begehbares Gitterrost angeordnet
ist, welches horizontal ausgerichtet auf der Trägerkonstruktion aufliegt und/oder über Stützen auf
der Auffangwanne ruht. Diese sind beispielsweise unterhalb des Gitterrostes
angeordnet oder ggf. einstückig
an das Gitterrost angeformt. Die Stützen ermöglichen eine Anordnung des
Gitterrosts in einer erhöhten
Position gegenüber
der Auffangwanne, so daß die
die Arbeiten ausführenden
Handwerker trockenen Fußes
ihre Arbeit bewältigen
können.
In vorteilhafter Weise kann das Gitterrost auch unmittelbar auf
den tragenden Rahmenteilen aufgelegt werden, so daß keine
besondere statische Belastung der Auffangwan ne eintritt. Die Gitterroste
sind im Weiteren herausnehmbar ausgebildet und bestehen vorzugsweise
aus Kunststoff oder Leichtmetall, damit eine Gewichtsersparnis für die Arbeitsbühne etc.
eintritt und die Handhabung und Logistik erleichtert wird. Nach Abschluss
der Hochdruck-Strahlarbeiten zur Entschichtung kann die Wanne komplett
entfernt werden, so daß der
Inspektions-, Besichtigung oder Arbeitswagen oder die Arbeitsbühne ohne
Einschränkungen
für andere
Gewerke genutzt werden kann. Auf die den Inspektions- oder Arbeitswagen
oder die Arbeitsbühne
kann beispielsweise eine Unterkonstruktion für die Auffangwanne aus einem
Stahlrohrrahmengestell montiert werden, welche längenveränderlich ausgebildet ist und
an die jeweilige Brückenbreite
angepasst werden kann, wobei die Segmente in einem zerlegbaren Trägerrahmen
aufgenommen sind, welcher aus einzelnen in ihrer Länge veränderbaren
vertikalen und horizontalen Rohren besteht, welche untereinander
einhängbar
und verriegelbar ausgebildet sind. Über die allgemein statischen
Bedingungen hinaus, ist lediglich ein stabiles Geländer erforderlich,
an dem die Seitenwände
der Wanne eingehängt
bzw. befestigt werden können
und/oder das Stahlrohrrahmengestell montiert werden kann. Im Bereich
des Pumpensumpfes ist eine Rahmenkonstruktion vorzusehen, die nach
Abschluss der Hochdruckreinigungsarbeiten ebenfalls entfernt werden kann.
Sollte wider Erwarten keine bewegliche und verfahrbare Arbeitsbühne zum
Einsatz kommen, zum Beispiel bei eingerüsteten Bauwerken, besteht die Möglichkeit,
das erfindungsgemäße Wannensystem auch
bei einer evtl. vorhandenen feststehenden Einrüstung einzusetzen. Besondere
konstruktive Maßnahmen
für die
Arbeitsbühne
bzw. für
die Einrüstung sind
nicht erforderlich.
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Zur
Erfüllung
der statischen Bedingungen sind die tragenden Konstruktionsteile
und/oder Segmente vorzugsweise aus Metall, während hingegen die Gitterroste,
wie bereits erwähnt,
vorzugsweise aus Kunststoff oder Leichtmetall bestehen. Die Trägerkonstruktion
kann im Weiteren durch abdichtende Seitenwände verschlossen sein, welche
mit ihren unteren Enden in die Auffangwanne hineinragen und somit
eine Zuleitung des Wassers bzw. des Wassernebels in die Auffangwanne
und damit die Zuführung in
den Pumpensumpf gewährleisten.
Die Abplanung oberhalb der Arbeitsbühne wird an die jeweilige Geometrie
des Brückenabschnitts
angepasst, so daß sichergestellt
ist, dass das Wasser nicht nach außen gelangen kann.
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Die
Erfindung wird im Weiteren anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigt
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1a und 1b eine
schematische Darstellung des Verfahrens unter Einsatz eines Schienenfahrbaren
Höchstdruckwassersystems
(SPS) mit mobiler Abwasseraufbereitungsanlage
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1c und 1d eine
schematische Darstellung des Verfahrens unter Einsatz eines stationären Höchstdruckwasseraggregates
und einer mobilen Abwasserbehandlungsanlage
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2a eine
schematische Anordnung der einzelnen Segmente der erfindungsgemäßen Auffangwanne
mit unterschiedlichen Abkantungen,
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2b in
einer perspektivischen Ansicht eine schematische Anordnung der einzelnen
ausziehbaren Segmente,
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3 eine
geschnittene Seitenansicht der Arbeitsbühne mit Auffangwanne und Gitterrost,
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4 eine
geschnittene Seitenansicht einer Arbeitsbühne mit seitlichen Planen und
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5 eine
geschnittene Seitenansicht einer Brückenkonstruktion mit darunter
angeordneter Arbeitsbühne.
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1a und 1b zeigen
das Verfahren in schematischer Ansicht, bestehend im wesentlichen aus
einem Schienenfahrbaren Hochdruckwassersystem SPS (8),
einem Hochdruckschlauch (9), einer Hochdruckwasserpistole
(12), der erfindungsgemäßen Auffangwanne
(1) eine Schmutzwasserpumpe (17) und einer Schmutzwasserleitung
(18) und einer auf einem weiteren Schienenfahrzeug befindlichen Abwasseraufbereitungsanlage
(23). Das Hochdruckwasser wird auf dem Schienenfahrbaren
Hochdruckwassersystem (8) erzeugt, gelangt über den
Hochdruckschlauch (9) zur Hochdruckpistole (12)
und wird hierüber
zum Abtragen der Beschichtung verwendet. Anfallender Wassernebel
und Schmutzwasser gelangen in die Auffangwanne (1), fließen in den
Schmutzwassersumpf (16), werden mittels Schmutzwasserpumpe
(17) zur Abwasseraufbereitungsanlage (23) gepumpt
und dort chemisch-physikalisch behandelt. Das entkontaminierte Wasser
wird weiter in den Schmutzwassertank (24) des SPS (8)
gepumpt, dort gebunkert und später
in das öffentliche
Kanalnetz entsorgt.
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1c und 1b zeigen
das Verfahren in schematischer Ansicht, bestehend im wesentlichen aus
einem stationär
aufgestellten Hochdruckwasseraggregat (15) einem Hochdruckschlauch
(9), einer Hochdruckwasserpistole (12), der erfindungsgemäßen Auffangwanne
(1) eine Schmutzwasserpumpe (17) und einer Schmutzwasserleitung
(18) einer ebenfalls stationär aufgestellten Abwasseraufbereitungsanlage
(23), einer Abwasserleitung (21) und einem Abwasserkanal
(25), Das Hochdruckwasser wird im stationär aufgestellten
Hochdruckwasseraggregat (15) erzeugt, gelangt über den
Hochdruckschlauch (9), der beispielsweise entlang der Brückenkonstruktion
(6) verlegt ist zur Hochdruckpistole (12) und
wird hierüber
zum Abtragen der Beschichtung verwendet. Anfallender Wassernebel
und Schmutzwasser gelangen in die Auffangwanne (1), fließen in den
Schmutzwassersumpf (16), werden mittels Schmutzwasserpumpe
(17) über
einen beispielsweise entlang der Brückenkonstruktion (6)
zur stationär
aufgestellten Abwasseraufbereitungsanlage (23) gepumpt
und dort chemisch-physikalisch behandelt. Das entkontaminierte Wasser
wird über
eine Abwasserleitung (21) unmittelbar in das öffentliche Kanalnetz
(25) entsorgt.
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2a zeigt
in einer schematischen Ansicht eine Auffangwanne (1), bestehend
aus mehreren einzelnen Segmenten (2;3). Die einzelnen
Segmente (2;3) bestehen aus einem flachen Segmentkörper (4) mit
zumindest teilweise parallel verlaufenden Abkantungen (5).
Im oberen Ausführungsbeispiel
sind die Abkantungen (5) alternierend ausgebildet, während hingegen
im unteren Ausführungsbeispiel
die Abkantungen (5) in jeweils gleicher Richtung weisen.
Durch die Abkantungen (5) stützen sich die einzelnen Segmentkörper gegenseitig
ab, wobei gleichzeitig sichergestellt wird, dass einerseits eine
Fließrichtung
des Wassers entsteht und anderseits das Wasser immer wieder auf
die tiefer liegenden Segmentkörper
ablaufen kann, bis es letztendlich in der nicht dargestellten Ablaufrinne
zum Pumpensumpf geleitet wird. Die Segmentkörper (4) können hierbei übereinander
liegend angeordnet sein und ermöglichen
eine Veränderung
in der Breite bis die jeweiligen endseitig ausgebildeten Abkantungen
zur gegenseitigen Anlage kommen.
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2b zeigt
in einer perspektivischen Ansicht die erfindungsgemäßen Segmente
(3), wobei zwei Segmente (3) in Quer- und Längsrichtung
liegend dargestellt sind. Die An ordnungen der einzelnen Segmente
(3) kann entsprechend der beiden alternativen Ausführungsformen
gemäß 2a erfolgen,
so daß die
Breite der Auffangwanne (1) entsprechend einstellbar ist.
In Längsrichtung
der Auffangwanne (1) sind ebenfalls zwei Segmente (3)
dargestellt, wobei die unmittelbar nebeneinander liegenden Segmente
(3) geringfügig
verschiedene Breiten aufweisen, so daß die kleineren Segmente (3)
unter die größeren Segmente
(3) geschoben werden können
und gleichzeitig eine Längenveränderung
vornehmbar ist und je nach Einsatzfall mehrere Segmente nebeneinander
liegend in Längsrichtung
angeordnet sein können. Ähnlich wie
bei der in Längsrichtung
verlaufenden Abkantung (5) können weitere Abkantungen in
Querrichtung vorgesehen sein, die verschachtelt ineinander greifen.
Beispielsweise kann das etwas größer ausgebildete
Segment (3) eine nach untern weisende Querabkantung geringerer
Höhe aufweisen,
während
das in Längsrichtung benachbart
liegende Segment (3) eine Abkantung geringerer Höhe nach
oben aufweist. Weitere mit ähnlichen
Abmessungen konstruierte Segmente (3) schließen sich
in Längsrichtung
an, wobei die Segmente (3) mit geringerer Breite alternierend
angeordnet werden.
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3 zeigt
eine Seitenansicht einer Arbeitsbühne (10) im Querschnitt.
Die Arbeitsbühne
(10) kann zur Festmontage oder zur beweglichen verfahrbaren
Montage vorgesehen sein, wobei die Arbeitsbühne (10) aus einem
zerlegbaren Trägerrahmen (11),
einer Auffangwanne (1), einem Gitterrost (13) und
einem seitlichen Geländer
(14) besteht. Das Geländer
(14) ist hierbei unmittelbar mit dem Trägerrahmen (11) verbunden,
beispielsweise verschraubt. Der Trägerrahmen (11) kann
ebenfalls längenveränderbar
ausgebildet sein durch beispielsweise ineinander einschiebbare Rohre,
um die Arbeitsbühne (10)
an die vorhandene Breite der Brückenkonstruktion
anpassen zu können. Ähnlich wie
der Trägerrahmen
(11) können
die einzelnen Segmente des Geländers
(14) einschiebbar ausgebildet sein, so daß eine umlaufende
Absicherung besteht. Die Arbeitsbühne (10) weist ferner
einen festen Boden (15) auf, auf dem die einzelnen Segmente
(2) oder (3) der Auffangwanne (1) aufliegen.
Die Segmente (2) oder (3) sind entsprechend den
Ausführungsformen
gemäß 2a und 2b ausgebildet
und ermöglichen eine
Veränderung
in der Breite und Länge
der Arbeitsbühne 10.
Oberhalb der Auffangwanne (1) wird das in der Regel aus
Kunststoff bestehende Gitterrost (13) angeordnet, welches
seitlich beispielsweise in dem Trägerrahmen (11) eingehängt sein
kann und durch nicht dargestellte Stützen gegenüber dem Boden bzw. den Segmenten
der Auffangwanne (12) abgestützt ist. Die Auffangwanne (1)
weist nach rechts verlaufend ein Gefälle von ca. 1 % auf, so daß das aufgefangene
Schmutzwasser seitlich zu einem Pumpensumpf (16) abläuft. In
dem Pumpensumpf (16) befindet sich eine Schmutzwasserpumpe
(17) mit einer Abwasserleitung (18) durch welche
das Schmutzwasser von der Arbeitsbühne (10) abgepumpt
werden kann. Die Breite einer solchen Arbeitsbühne (10) kann beispielsweise
bis zu 10 Meter betragen, so daß die
einzelnen Segmente (2) oder (3) ca. 1 – 1,50 m
breit ausgebildet sein können.
Zum Pumpensumpf (16) hin ist eine Ablaufrinne (19)
bzw. ein Ableitblech vorgesehen, welches ein Abfließen des
Schmutzwassers in den Pumpensumpf ermöglicht, während auf der gegenüberliegenden
Seite ein hochgezogenes Abschlußelement
(20) der Auffangwanne (1) in den Trägerrahmen
(11) eingehängt
ist.
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5 zeigt
eine Arbeitsbühne
(10), welche weitestgehend der aus 3 bekannten
Konstruktion entspricht. Eine Abweichung besteht nur darin, dass
oberhalb des Geländers
(14) ein Trägerrahmen (21)
angeordnet ist, der zur Befestigung von seitlichen Planen (22)
vorgesehen ist. Die Planen (22) ermöglichen ein Auffangen von Spritzwasser
bzw. einem Wassernebel und liegen mit ihrem unteren Ende innerhalb
der Auffangwanne (1) ein, so daß das an den Planen (22)
ablaufende Wasser ebenfalls in die Auffangwanne (1) und
damit zum Pumpensumpf (16) gelangt. Die obere Seitenansicht
zeigt die Arbeitsbühne
(20) in Querrichtung zur Brückenkonstruktion, während die
darunter befindliche Seitenansicht die Breite der Arbeitsbühne (10)
in Längsrichtung
der Brückenkonstruktion
aufzeigt. Die Breite der eigentlichen Arbeitsbühne (20) kann beispielsweise
bis zu 3,50 m betragen, während
sich deren Länge
beispielsweise bis zu 10 m unterhalb der Brückenkonstruktion querliegend
erstreckt kann. Aus der oberen Seitenansicht der Arbeitsbühne (10)
ist sehr gut zu erkennen, wie die seitlichen Planen (10)
in die darunter befindliche Auffangwanne (1) hineinragen,
um ein Auffangen des gesamten Schmutzwassers zu ermöglichen.
Die Anordnung der einzelnen Segmente (2) oder (3)
der Auffangwanne (1) erfolgt entsprechend der schematischen
Anordnung aus 2a bzw. 2b.
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5 zeigt
beispielhaft eine Eisenbahnbrückenkonstruktion
(6) mit darunter angeordneter Arbeitsbühne (10), welche allseitig
mit einer Plane (22) abgehängt ist. Die Arbeitsbühne (10)
entspricht beispielsweise der aus 4 bekannten
Form und ist unterhalb der Brückenkonstruktion
(6) feststehend oder verfahrbar eingehängt. Das aufgefangene Schmutzwasser
aus den Hochdruckwasserstrahlarbeiten wird über den Pumpensumpf (16)
und die Abwasserleitung (18) zur Aufbereitungsanlage (23)
weitergeleitet, während über einen
Hochdruckschlauch (9) das Frischwasser beispielsweise vom
Hochdruckwasseraggregat (15) zum Hochdruck-Wasserwerkzeug
(12) gelangt. Notwendige Nebenenergien, wie Druckluft und
Elektroenergie werden über
eine Zuleitung (7) herangeführt. Die Arbeitsbühne (10)
befindet sich unterhalb der Brückenkonstruktion
(6) und ist somit lediglich an die Breite der Brückenkonstruktion
(6) anzupas sen, während
hingegen die Abhängung
der Arbeitsbühne
(10) in einer der jeweiligen Brückenkonstruktionen (6)
zugänglichen
Form erfolgen muß.
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- 1
- Auffangwanne
- 2
- Segment
- 3
- Segment
- 4
- Segmentkörper
- 5
- Abkantungen
- 6
- Brückenkonstruktion
- 7
- Zuleitung
- 8
- Hochdruckwassersystem
SPS
- 9
- Hochdruckschlauch
- 10
- Arbeitsbühne
- 11
- Trägerrahmen
- 12
- Hochdruckpistole
- 13
- Gitterrost
- 14
- Geländer
- 15
- Hochdruckwasseraggregat
- 16
- Pumpensumpf
- 17
- Schmutzwasserpumpe
- 18
- Abwasserschlauch
- 19
- Ablaufrinne
- 20
- Abschlusselement
- 21
- Schmutzwasserschlauch
- 22
- Plane
- 23
- Abwasseraufbereitungsanlage
- 24
- Schmutzwassertank
- 25
- Abwasserkanal
- 26
- Wasservorratsbehälter