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Die
Erfindung bezieht sich auf ein Headset mit einem Kopfbügel, einem
Gehäuse,
an dem der Kopfbügel
befestigt ist und einem am Gehäuse
bewegbar angeordneten Mikrofonbügel,
in welchem ein Mikrofon untergebracht ist.
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Headsets
dieser Art werden zunehmend mehr und mehr benötigt und in den verschiedensten Anwendungen
eingesetzt, beispielsweise im Bürobereich,
bei Telefonistinnen, bei Musikern und auch in Schnellrestaurants,
beispielsweise sogenannten „Drive
in"-Restaurants.
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Beim
praktischen Gebrauch des Headsets befindet sich das Gehäuse über einem
Ohr eines Benutzers. Im Gehäuse
ist ein Lautsprecher untergebracht, der auf das betreffende Ohr
gerichtet ist. Das andere Ohr ist vollständig frei. Dadurch kann ein
Nutzer Geräusche
hören,
die von anderen Quellen kommen, beispielsweise kann er mit anderen
Personen sprechen, Radio hören
usw.
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Je
nach Anwendung sind die Headsets erhöhten Beanspruchungen ausgesetzt.
Dies gilt insbesondere für
Headsets, die von unterschiedlichen Personen abwechselnd benutzt
werden. Hier ergibt sich das Problem, dass die Mikrofonbügel durch übermäßiges Verbiegen
beschädigt
werden, abbrechen oder so verformt werden, dass sie nicht mehr in die
normale Gebrauchsposition gebracht werden können.
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Hiervon
ausgehend hat sich die Erfindung die Aufgabe gestellt, ein Headset
der eingangs genannten Art dahingehend weiterzuentwickeln, dass es
gegen Vandalismus weitestgehend sicher ist, eine einerseits leichtgewichtige
und andererseits sehr robuste Konstruktion aufweist und sich günstig fertigen lässt.
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Ausgehend
von dem Headset der eingangs genannten Art wird diese Aufgabe dadurch
gelöst, dass
der Mikrofonbügel
um eine Drehachse frei drehbar über
ein Drehgelenk mit dem Gehäuse
verbunden ist, dass am Mikrofonbügel
zwei koaxiale, elektrische Kontaktbereiche vorgesehen sind, dass
am Gehäuse
zwei komplementäre
koaxiale elektrische Gehäusekontakte
vorgesehen sind, und dass jeder Kontaktbereich an einem der Gehäusekontakte
gleitend anliegt und einen ersten und einen zweiten Gleitkontakt
bildet.
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Wie
bei vorbekannten Headsets ist der Mikrofonbügel einstellbar, so dass das
Headset auf die jeweiligen Bedürfnisse
eines Nutzers eingestellt werden kann. Im Unterschied zu den vorbekannten Headsets
kann nun der Mikrofonbügel
frei rotiert werden, ohne dass es dabei zu elektrischen Beschädigungen
der Anschlüsse
und/oder zu mechanischen Überlastungen
kommt. Mechanisch ist der Mikrofonbügel über das Drehgelenk mit dem
Gehäuse
verbunden und kann um die Drehachse gegenüber dem Gehäuse verdreht werden. Elektrisch
erfolgt die Verbindung über
Schleifkontakte, welche konzentrisch zur Drehachse angeordnet sind.
Diese Schleifkontakte können
beispielsweise durch einen Klinkenstecker und eine Klinkenbuchse
realisiert sein. Dies ermöglicht
es, handelsübliche
Bauteile für
die beiden elektrischen Gleitkontakte zu verwenden.
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Erfindungsgemäß müssen also
keine mechanischen Anschläge
für den
Einstellbereich des drehbaren Mikrofonbügels vorgesehen werden, gerade
an diesen Endanschlägen
erfolgte immer wieder eine Zerstörung
oder Beschädi gung
des Headsets. Der Mikrofonbügel
kann nun frei verdreht werden und stellt einem Nutzer, der mutwillig
beschädigen
und zerstören
will, keinen merklichen Widerstand entgegen. Die Drehverbindung
lässt sich
so gestalten, dass sie weitgehend zerstörungsfest ist, dies insbesondere
durch Verwendung von unzerbrechlichen Kunststoffen, wie beispielsweise
Polyamid und dergleichen. Vorzugsweise ist insbesondere auch der
Mikrofonbügel
aus einem entsprechend beständigen
Material hergestellt.
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Insgesamt
lässt sich
das Headset so herstellen, dass eine mutwillige Beschädigung oder
Zerstörung
nun außen
sichtbar ist und damit direkt nachweisbar ist. Es lässt sich
grundsätzlich
nicht vermeiden, dass ein Headset mutwillig zerstört wird,
beispielsweise durch Zerschneiden, Schlagen mit einem Hammer und
dergleichen. Derartige Angriffe sind aber nachweisbar. Dagegen lässt sich
ein Vandalismus, der ohne sichtbare Beschädigung abläuft, nun wirkungsvoll mit Hilfe
der erfindungsgemäßen Merkmale
verhindern.
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In
einer vorzugsweisen Weiterbildung ist das Drehgelenk so ausgebildet,
dass es in einer beliebigen Winkellage, in die es eingestellt wird,
gehalten wird. Hierfür
sind beispielsweise Rastvorsprünge
im Drehgelenk vorgesehen, die sich einerseits leicht überwinden
lassen, andererseits aber eine einmal gewählte Winkelstellung des Mikrofonbügels sichern. In
einer anderen Ausführung
ist eine leichte Klemmung im Drehgelenk vorgesehen, beispielsweise durch
entsprechende Federn, die als Ringfedern, Tellerfedern oder dergleichen
ausgeführt
sind.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführung
ist mit dem Gehäuse
ein elektrisches Anschlusskabel verbunden, das aus dem Gehäuse herausgeführt ist. Diesem
Anschlusskabel ist eine hochfeste Schnur, beispielsweise ein Kevlarseil,
zugeordnet. Dieses Seil ist im Gehäuse festgelegt. Es sichert,
dass das elektrische Kabel nicht durch starke Zugspannung zerrissen
werden kann.
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In
einer weiteren Verbesserung, die aber auch für sich allein als erfinderisch
beansprucht wird im Zusammenhang mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1, ist der Kopfbügel
gegenüber dem
Gehäuse
kippbar. Hierzu hat das Gehäuse
einen Durchlass für
den Headsetbügel,
der eine Breite aufweist, die etwas größer ist als die Breite des Headsetbügels ist,
und der eine Höhe
hat, die um ein Mehrfaches größer ist
als die Dicke des Headsetbügels.
Vom Gehäuse
stehen im Wesentlichen zentrisch zwei abgerundete Vorsprünge in Gegenrichtung
nach innen vor, sie liegen beidseitig am Bügel an. Gegenüber diesen
kann der Bügel
in einem begrenzten Winkelbereich kippen.
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Zusätzlich ist
eine Längsverstellung
vorteilhaft, um das Gehäuse
gegenüber
dem Kopfbügel einstellbar
verschieben zu können.
Hierzu hat der Kopfbügel
eine Vielzahl kleiner, in einer Linie angeordneten Noppen, die mit
einem der Vorsprünge
zusammenwirken. Der Vorsprung ordnet sich immer zwischen zwei Noppen
an und hält
dadurch das Gehäuse
in der jeweils gewählten
Schiebeposition fest, ohne aber einen merklichen Widerstand zu bilden. Auch
diese Ausführungen
sind praktisch unzerstörbar
und damit gesichert gegen Vandalismus.
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Weitere
Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen sowie
der nun folgenden-Beschreibung eines nicht einschränkend zu
verstehenden Ausführungsbeispiels
der Erfindung, das unter Bezugnahme auf die Zeichnung im Folgenden
näher erläutert wird.
In der Zeichnung zeigen:
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1: eine perspektivische
Darstellung in Form eines Montagebildes eines Headsets,
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2: eine perspektivische
Darstellung eines Gehäuses
mit einem Teil stück
eines in das Gehäuse
eingreifenden Bügels,
und
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3: eine perspektivische
Darstellung eines Mikrofonbügels
einschließlich
eines Mikrofonarmträgers,
sowie einer Tragplatte. eine perspektivische Darstellung eines Gehäuses mit
einem Teilstück
eines in das Gehäuse
eingreifenden Bügels.
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Im
Folgenden wird insbesondere unter Bezugnahme auf die Figuren, insbesondere 1, der Aufbau des Headsets
beschrieben. Das Headset hat einen Kopfbügels 20, der aus einem
unzerbrechlichem Material, insbesondere Polyamid, gefertigt ist. Es
handelt sich im Wesentlichen um ein flaches Band, das nahezu einen
vollen Kreis bildet und sich durch Eigenelastizität federnd
an die Seiten eines Kopfes eines Trägers anlegt. Die Anlagekraft
beträgt ca.
100 p. Der Kopfbügel
hat ein freies Ende 22, dort kann ggf. noch ein Abschlussstück aus weichem Gummimaterial
angeordnet werden. An seinem gegenüberliegenden Endbereich ist
er geradlinig ausgeführt,
in diesem Bereich ist er mit einem Gehäuse 24 verbunden.
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Das
Gehäuse 24 besteht
aus einer Vielzahl von Teilen. Zu diesem gehört ein Tragkörper 26 der im
Wesentlichen aus einem unteren Ringteil und zwei aneinander gegenüber liegenden
prismatischen Körpern
besteht, die die Grundfläche
eines Kreissegments haben. Zwischen ihnen wird ein Aufnahmeraum
bzw. Durchlass 28 für
den Kopfbügel 20 ausgebildet.
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Oberhalb
des Tragkörpers 26 befindet
sich ein Kabelträger 30,
der im Wesentlichen die Form eines kurzen Rohrabschnittes hat, also
ringförmig
ist. Er übergreift
im montierten Zustand etwas den Tragkörper 26 und begrenzt
den Durchlass 28. Der Kabelträger 30 ist Teil des
Gehäuses 24.
Der Kabelträger 30 hat
eine Bohrung, in die eine Tülle 32 eingesetzt werden
kann. Durch sie wird ein elektrisches Anschlusskabel 38 für das Headset
durchgeleitet. In einer anderen Alternative kann die Tülle 32 auch
entfallen, wenn eine drahtlose Verbindung anstelle der Kabelverbindung
vorgesehen ist.
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Um
die Kabelverbindung hoch reißfest
zu machen, ist ein Haltestück 34 in
Form einer Platte, das auch die Form einer Achse annehmen kann,
vorgesehen. Um dieses wird ein Kevlarseil 36 gewickelt, das
die elektrische Anschlussleitung 38 reißfest macht, es läuft parallel
zu dieser.
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Unterhalb
des Tragkörpers
befindet sich ein Lautsprecher 40, darunter wiederum eine
Schallwanne 42. Diese nimmt den Lautsprecher 40 auf,
sie ist weich ausgeführt
als elastisches, beispielsweise gummielastisches Teil und hat eine
Härte von
beispielsweise 40 Shore. Sie kann mit dem Tragkörper 26 verbunden
werden.
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Oberhalb
des Kabelträgers 30 befinden
sich noch zwei Gehäuseteile,
nämlich
eine Tragplatte 44 und eine Verschlusskappe 46.
Zwischen Tragplatte 46 und der Einheit aus Kabelträger 30 und
Tragkörper 26 ist
ein Mikrofonarmträger 48 angeordnet.
Er ist ebenfalls ein zylindrisches Teil und hat ähnliche Abmessungen wie der
Kabelträger 30.
Er ist gegenüber den
Gehäuseteilen
drehbar angeordnet und in diesen geführt. Zu diesem Zweck greift
im montierten Zustand die Tragplatte 44 in den Innenraum
des Mikrofonarmträgers 48 ein
und liegt auf einem unteren Bodenbereich der Tragplatte 44 auf,
siehe 3. Die Tragplatte 44 liegt
mit ihrem Außenrand
an der Innenwand der becherförmigen
des Mikrofonarmträgers 48 an.
Mittels zweier Schrauben 50 ist die Tragplatte 44 am
Tragkörper 26 verschraubt,
der in jedem seiner prismatischen Körper ein Loch für die Schrauben
hat. Dadurch wird im Wesentlichen das Drehgelenk gebildet.
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Die
Tragplatte 44 hat zwei radial nach außen stehende Federnasen 52,
die mit Rastvorsprüngen 54 an
der Innenwand des Mikrofonarmträgers 48 zusammenwirken
und eine einmal eingestellte Drehposition elastisch fixieren. Der
Mikrofonarmträger 48 kann
frei gegenüber
den Teilen des Gehäuses 24 gedreht
werden, die Drehung erfolgt um die Drehachse 55. gedreht
werden, die Drehung erfolgt um die Drehachse 55.
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Unterhalb
des Mikrofonarmträgers 48 befindet
sich eine Buchse 56, in der elektrische Gehäusekontakte
ausgebildet sind. Es handelt sich um eine handelsübliche Klinkensteckerbuchse.
Durch einen Klinkenstecker 58 werden die zugehörigen Kontaktbereiche
ausgebildet, der Klinkenstecker 58 ist unterhalb der Verschlusskappe
zu erkennen. Der Klinkenstecker 58 liegt auf der Drehachse 55.
Unterhalb dieses Klinkensteckers 58 wiederum ist eine Mutter 60 abgebildet,
mit der die Buchse 56, die einen Gewindeansatz hat, an
der Tragplatte 44 verschraubt werden kann. Diese hat hierzu
eine zentrale Öffnung,
die zur Drehachse 55 zentriert ist und in die der Gewindeansatz
eingreift.
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Es
ist zu erkennen, dass der Klinkenstecker zwei elektrische koaxiale
Kontaktbereiche ausbildet, die axial hintereinander versetzt in
bekannter Weise angeordnet sind. Ihnen entsprechend hat die Buchse 56 elektrische
Schleifkontakte, die mit diesen Kontaktbereichen elastisch in Kontakt
sind. Jeweils ein Kontaktbereich und ein Gehäusekontakt wirken zusammen
und bilden einen Gleitkontakt. Es sind zwei Gleitkontakte vorhanden.
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Der
Armträger 48 hat
einen seitlichen Fortsatz, in dem ein Mikrofonarm 62 bzw.
Mikrofonbügel um
ca. 20° schwenkbar
gelagert ist. Eine Schwenkachse ist eingezeichnet. Ebenso wie die
meisten anderen Teile sind auch der Mikrofonarmträger 48 und der
Mikrofonarm 62 aus unzerbrechlichem Polyamid, insbesondere
PA6 gefertigt. Dadurch ist das Schwenkgelenk praktisch nicht zerstörbar.
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In
einer Alternative können
im Schwenkgelenk zwei elektrische Schleifkontakt vorgesehen sein. Beispielsweise
kann jedes Ende des Körpers
der Schwenkachse als Kontakt ausgebildet sein, der mit einem Gegenkontaktbereich
im Armträger 48 elastisch
in Kontakt steht. Dann kann der Mikrofon arm 62 ausgeklinkt
werden, ohne dass dabei die elektrische Verbindung oder dass andere
Teile beschädigt
werden können.
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Am
freien Ende des Mikrofonarms 62 befindet sich ein im Wesentlichen
becherförmiger
Aufnahmeraum, der unten einige Öffnungen
(siehe 3) hat, damit
der Schalldruck ein Mikrofon 64 erreichen kann. Der Becher
wird nach oben durch einen Deckel 66 abgeschlossen. Das
Mikrofon 64 ist über
zwei elektrische Anschlussleitungen (nicht dargestellt) mit dem
Klinkenstecker 58 verbunden. Sie laufen durch den Mikrofonarm 64.
Im montierten Zustand laufen sie oberhalb der Tragplatte 44 in
den Innenraum des Mikrofonarmträgers 48 ein.
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Im
Folgenden wird erläutert,
wie der Kopfbügel 20 einstellbar
und verstellbar mit dem Gehäuse 24 verbunden
ist. Der vom Gehäuse
gebildete Durchlass 28 hat in Längsrichtung des Kopfbügels 20 etwa einen
rechteckförmigen
Querschnitt. Er hat eine Breite, die im Wesentlichen der Breite
des Kopfbügels 20 angepasst
ist. Er hat eine Höhe,
die deutlich größer ist
als die Dicke des Kopfbügels 20.
Diese Abmessungen kann man in 2 erkennen.
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Zentrisch
springen zwei Vorsprünge 68, 70 in den
Durchlass 28 axial vor, sie sind an ihren freien Enden
gerundet und haben einen lichten Abstand, der der Dicke des Kopfbügels 20 angepasst
ist. Sie sind gegenüberstehend
angeordnet. Auf der Oberseite des Kopfbügels 20 in der Darstellung
gemäß 2 ist eine Reihe von Noppen 72 vorgesehen,
die mit dem Vorsprung 68 zusammenwirken. Der Kopfbügel befindet
sich immer zwischen zwei Noppen 72 ein. Für ein Überfahren
eines Noppens ist eine gewisse, spürbare Kraft notwendig. Der
Kopfbügel
hat einen Endanschlag 74, durch den verhindert wird, dass
er aus dem Durchlass 28 gezogen wird. Das andere Ende des
einstellbaren Bereichs wird durch Anschlagnoppen 76 begrenzt,
die ebenfalls so weit vorspringen, dass der Kopfbügel 20 nicht
weiter in den Durchlass 28 bewegt werden kann. Der Verstellbereich
liegt bei etwa 35 mm.
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Der
Kopfbügel
kann um die Lagerung zwischen den Kuppen der beiden Vorsprünge 68, 70 in einem
gewissen Winkelbereich gekippt werden, und zwar in allen möglichen
Richtungen. Dadurch legt sich das Gehäuse 24 immer in einem
günstigen
Winkel an einen Benutzer an, unabhängig von der konkreten Position
des Kopfbügels 20.
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Wie
aus den Figuren zu erkennen ist, sind die meisten Teile zylinderförmig, jedenfalls
durch Zylinder begrenzt. Beim montierten Headset hat das Gehäuse im Wesentlichen
Zylinderform, insgesamt befindet sich ein im Wesentlichen zylindrisches
Teil am Kopfbügel.