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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf ein Anschlußpaßstück und auf
ein Verfahren zum Ausbilden desselben.
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Ein Anschlußpaßstück, in welchem ein rückstellfähiges Kontaktstück in einem
rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Rohrabschnitt an der Vorderseite vorgesehen
ist und ein aufzunehmender bzw. Vater-Flachstecker bzw. -Dorn, welcher
in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt eingesetzt ist, rückstellfähig bzw.
elastisch zwischen dem rückstellfähigen Kontaktstück und einem
Plattenabschnitt gehalten ist, welcher den rechtwinkeligen Rohrabschnitt
ausbildet, ist aus der japanischen, nicht-geprüften Patentveröffentlichung
Nr.
2002-15803 bekannt. In diesem Anschlußpaßstück wird
das abgewinkelte, rückstellfähige Kontaktstück nach
rückwärts an dem
vorderen Ende der Bodenplatte gefaltet und der aufzunehmende Flachstecker,
welcher in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt eingesetzt ist, wird
rückstellfähig zwischen
der Spitze des rückstellfähigen Kontaktstücks und
der Deckenplatte gehalten. In diesem Anschlußpaßstück wird das sich erstreckende
Ende (rückwärtige Ende)
des rückstellfähigen Kontaktstücks in Kontakt
mit der Bodenplatte gehalten und an der Bodenplatte an zwei vorderen
und rückwärtigen Punkten abgestützt, um
einen ausreichenden Kontaktdruck sicherzustellen, welcher zwischen
dem rückstellfähigen Kontaktstück und dem
aufzunehmenden Flachstecker wirkt.
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Da zwei vordere und rückwärtige Blattfederabschnitte,
welche das rückstellfähige Kontaktstück bilden,
unter einem Winkel in dem Anschlußpaßstück gemäß dem obigen Stand der Technik
anschließen, ist
die Länge
des rückstellfähigen Kontaktstücks selbst
entlang einer Vorwärts-
und Rückwärtsrichtung
lang, wobei dies den rechtwinkeligen Rohrabschnitt entlang von Vorwärts- und Rückwärtsrichtungen
länger
macht. Daraus resultierend wird das gesamte Anschlußpaßstück größer.
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Als Mittel zum Verkürzen der
Länge des
Anschlußpaßstücks entlang
von Vorwärts-
und Rückwärtsrichtungen
kann betrachtet werden, die zwei Blattfederabschnitte einen über dem
anderen durch ein Falten des rückstellfähigen Kontaktstücks im wesentlichen
in eine U-Form anzuordnen. Eine derartige Konstruktion bewirkt jedoch
eine Höhendifferenz zwischen
den zwei Blattfederabschnitten aufgrund des im wesentlichen U-förmigen,
gefalteten Abschnitts und das rückstellfähige Kontaktstück wird
in vertikaler Richtung durch bzw. um diese Höhendifferenz vergrößert. Dies
führt zu
einem Problem eines Erhöhens
bzw. Vergrößerns der
Höhe des
rechtwinkeligen Rohrabschnitts und derjenigen des gesamten Anschlußpaßstücks.
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Die vorliegende Erfindung wurde unter
Berücksichtigung
des obigen Problems entwickelt und es ist ein Ziel bzw. Gegenstand
davon, ein Anschlußpaßstück zu miniaturisieren,
in welchem ein rückstellfähiges Kontaktstück an zwei
Punkten in einem rechtwinkeligen Rohrabschnitt abgestützt bzw.
getragen ist.
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Dieses Ziel wird gemäß der Erfindung
durch ein Anschlußpaßstück gemäß Anspruch
1 und durch ein Verfahren zum Ausbilden eines Anschlußpaßstücks gemäß Anspruch
12 gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß der Erfindung wird ein Anschlußpaßstück bzw.
Kontakt zur Verfügung
gestellt, in welchem ein rückstellfähiges Kontaktstück rückstellfähig in Kontakt
mit einem aufzunehmenden bzw. männlichen
Flachstecker bringbar oder rückstellfähig zu bringen
ist, worin das rückstellfähige Kontaktstück umfaßt:
einen
ersten Blattfederabschnitt, welcher das Basisende davon an einer
Basisplatte abgestützt
aufweist,
einen gefalteten Abschnitt, welcher an dem sich erstreckenden
Ende des ersten Blattfederabschnitts zu der Basisplatte gefaltet
ist, und
einen zweiten Blattfederabschnitt, welcher sich von dem
gefalteten Abschnitt im wesentlichen zu dem Basisende des ersten
Blattfederabschnitts erstreckt und das sich erstreckende Ende davon
im wesentlichen in Kontakt mit der Basisplatte wenigstens während des
rückstellfähigen Kontakts
des rückstellfähigen Kontaktstücks mit
dem aufzunehmenden Flachstecker gehalten aufweist.
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Da der erste und zweite Blattfederabschnitt, welche
das rückstellfähige Kontaktstück bilden,
unter einem Winkel zwischen 0° und
90° in bezug
aufeinander gefaltet oder angeordnet sind, ist die Länge des
rückstellfähigen Kontaktstücks der
vorliegenden Erfindung entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen kürzer als
diejenige eines rückstellfähigen Kontaktstücks, in
welchem sich zwei Blattfederabschnitte unter einem Winkel von größer als
90° treffen.
Darüber
hinaus ist der zweite Blattfederabschnitt zwischen dem ersten Blattfederabschnitt
und der Basis- oder Bodenplatte angeordnet, wobei das sich erstreckende
Ende des ersten Blattfederabschnitts und das Basisende des zweiten
Blattfederabschnitts über
den (vorzugsweise eng bzw. genau) gefalteten Abschnitt gekoppelt
sind. Derart ist eine Höhendifferenz
zwischen dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts
und dem Basisende des zweiten Blattfederabschnitts geringer im Vergleich
zu einem rückstellfähigen Kontaktstück, in welchem
zwei Blattfederabschnitte über
einen im wesentlichen U-förmigen,
gefalteten Abschnitt gekoppelt sind, und die Höhe des rückstellfähigen Kontaktstücks kann
um diese reduzierte Höhendifferenz reduziert
werden. Daher kann gemäß der vorliegenden
Erfindung das Anschlußpaßstück in vorteilhafter Weise
in bezug auf sowohl auf Vorwärts-
und Rückwärts- oder
Längsrichtungen
als auch die Höhenrichtung
miniaturisiert werden.
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Gemäß einer weiters bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung ist das rückstellfähige Kontaktstück, welches
sich im wesentlichen entlang von Vorwärts- und Rückwärtsrichtungen insgesamt erstreckt,
wenigstens teilweise durch einen im wesentlichen rechtwinkeligen
Rohrabschnitt umgeben und der aufzunehmende Flachstecker, welcher
wenigstens teilweise in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt von vorne
einzusetzen ist, ist rückstellfähig zwischen einer
ersten Platte des im wesentlichen rechtwinkeligen Rohrabschnitts
und dem rückstellfähigen Kontaktstück gehalten.
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Vorzugsweise ist der gefaltete Abschnitt
ein eng bzw. genau gefalteter Abschnitt.
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Gemäß einer weiters bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung wird ein Anschlußpaßstück zur Verfügung gestellt,
in welchem ein elastisches bzw. rückstellfähiges Kontaktstück, welches
sich entlang von Vorwärts-
und Rückwärts- oder Längsrichtungen
insgesamt erstreckt, durch einen im wesentlichen rechteckigen bzw.
rechtwinkeligen Rohrabschnitt umgeben ist und ein aufzunehmender
bzw. Vater-Flachstecker, welcher in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt
von vorne eingesetzt ist, rückstellfähig zwischen
einer Deckenplatte des rechtwinkeligen Rohrabschnitts und dem rückstellfähigen Kontaktstück gehalten
ist, worin das rückstellfähige Kontaktstück umfaßt:
einen
ersten Blattfederabschnitt, welcher das Basisende davon an einer
Bodenplatte des rechtwinkeligen Rohrabschnitts abgestützt aufweist,
einen
eng gefalteten Abschnitt, welcher an dem sich erstreckenden Ende
des ersten Blattfederabschnitts zu der Bodenplatte gefaltet ist,
und
einen zweiten Blattfederabschnitt, welcher sich von dem
eng gefalteten Abschnitt zu dem Basisende des ersten Blattfederabschnitts
erstreckt und das sich erstreckende Ende davon in Kontakt mit der
Bodenplatte während
des rückstellfähigen Kontakts
des rückstellfähigen Kontaktstücks mit
dem aufzunehmenden Flachstecker gehalten aufweist.
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Vorzugsweise erstreckt sich der erste
Blattfederabschnitt im wesentlichen nach vorne und der aufzunehmende
Flachstecker gelangt im wesentlichen in Kontakt mit dem sich erstreckenden
Ende des ersten Blattfederabschnitts.
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Da eine Kontaktposition des rückstellfähigen Kontaktstücks mit
dem aufzunehmenden Flachstecker nahe dem vorderen Ende angeordnet
ist, kann die Länge
des aufzunehmenden Flachsteckers entsprechend gekürzt werden.
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Weiters bevorzugt erstreckt sich
der gefaltete Abschnitt, vorzugsweise der eng gefaltete Abschnitt,
geneigt zu einer Einsetzrichtung des aufzunehmenden Flachsteckers.
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Da sich der (eng) gefaltete Abschnitt
geneigt bzw. schräg
zu der Einsetzrichtung des aufzunehmenden Flachsteckers erstreckt,
wird das vordere Ende des aufzunehmenden Flachsteckers zu einer ordnungsgemäßen Kontaktposition
durch die Neigung des eng gefalteten Abschnitts während des
Einsetzens des aufzunehmenden Flachsteckers geführt.
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Vorzugsweise erstreckt sich das Basisende des
ersten Blattfederabschnitts unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise
im wesentlichen unter rechten Winkeln, von einer Seitenplatte des
im wesentlichen rechtwinkeligen Rohrabschnitts, welcher vorzugsweise
nicht mit der Basisplatte verbunden ist, und eine verriegelnde Kante bzw.
Rand ist an einer seitlichen Kante bzw. Rand des Basisendes des
ersten Blattfederabschnitts ausgebildet.
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Weiters bevorzugt ist eine verriegelnde
Platte bzw. Verriegelungsplatte, welche unter einem von 0° oder 180° verschiedenen
Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln, von
einem seitlichen Rand- bzw. Kantenabschnitt der Basisplatte aufragt
und im wesentlichen zu der Seitenplatte im wesentlichen parallel
gerichtet ist, und zwar im wesentlichen anschließend an die seitliche Kante
der Basisplatte bzw. kontinuierlich mit diesem ist.
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Noch weiter bevorzugt ist die verriegelnde Platte
mit einem verriegelnden bzw. Verriegelungsloch ausgebildet, mit
welchem die verriegelnde bzw. Verriegelungskante bzw. -rand in Eingriff
steht oder in Eingriff bringbar ist, um zu verhindern, daß das Basisende
des ersten Blattfederabschnitts angehoben wird.
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Am meisten bevorzugt ist die Basisplatte
mit einem angehobenen bzw. erhöhten
Abschnitt ausgebildet, indem ein Teil davon im wesentlichen angehoben
ist, und die äußere Fläche bzw.
Oberfläche
des Basisendes des ersten Blattfederabschnitts ist im wesentlichen
in Kontakt mit dem angehobenen Abschnitt gehalten.
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Dementsprechend erstreckt sich am
meisten bevorzugt das Basisende des ersten Blattfederabschnitts
im wesentlichen unter rechten Winkeln von einer Seitenplatte des
rechtwinkeligen Rohrabschnitts, welcher nicht mit der Basisplatte
verbunden ist, und eine verriegelnde bzw. Verriegelungskante ist an
einem seitlichen Rand bzw. einer seitlichen Kante des Basisendes
des ersten Blattfederabschnitts ausgebildet,
eine verriegelnde
Platte, welche im wesentlichen unter rechten Winkeln von einer seitlichen
Kante der Bodenplatte aufragt und zu der Seitenplatte im wesentlichen
parallel gerichtet ist, ist anschließend an die seitliche Kante
der Bodenplatte,
die verriegelnde Platte ist mit einem verriegelnden bzw.
Verriegelungsloch ausgebildet, mit welchem die verriegelnde Kante
in Eingriff steht bzw. gelangt, um zu verhindern, daß das Basisende
des ersten Blattfederabschnitts angehoben wird, und
die Bodenplatte
ist mit einem angehobenen Abschnitt ausgebildet, indem ein Teil
davon angehoben ist, und die untere Fläche bzw. Oberfläche des
Basisendes des ersten Blattfederabschnitts ist in Kontakt mit dem angehobenen
Abschnitt gehalten.
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Das Basisende des ersten Blattfederabschnitts
wird daran gehindert, vertikal geschüttelt zu werden, indem es in
Kontakt mit dem angehobenen Abschnitt der Bodenplatte gebracht wird
und die verriegelnde Kante davon in Eingriff mit dem verriegelnden
Loch aufweist.
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Darüber hinaus ist, da sich das
Basisende des ersten Blattfederabschnitts in Kontakt mit dem angehobenen
Abschnitt befindet, welcher an der Bodenplatte ausgebildet ist,
die Höhe
der verriegelnden Kante, d.h. die Höhe der oberen Kante des verriegelnden
Lochs, welches mit der verriegelnden Kante in Eingriff zu bringen
ist, höher
angeordnet als die Bodenplatte. Dementsprechend stehen die verriegelnde Kante
und das verriegelnde Loch miteinander an einer Position über einem
Quadrantabschnitt in Eingriff, welcher an einer Grenze zwischen
der Bodenplatte und der verriegelnden Platte angeordnet ist, d.h.
an einer Position in einem flachen Teil der verriegelnden Platte.
Derart wölbt
sich, selbst wenn die verriegelnde Kante und das verriegelnde Loch über einen
Abstand gleich der Dicke der verriegelnden Platte in Eingriff stehen,
die verriegelnde Kante nicht aus der oberen Oberfläche der
verriegelnden Platte.
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Gemäß einer weiters bevorzugten
Ausführungsform
ist die Basisplatte mit einem festlegenden bzw. Festlegungsloch
ausgebildet, welches mit einem Harzverriegelungsabschnitt in einem
Gehäuse in
Eingriff bringbar, um zu verhindern, daß das Anschlußpaßstück austritt
bzw. herausfällt,
wenn das Anschlußpaßstück wenigstens
teilweise in das Gehäuse
eingesetzt ist.
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Vorzugsweise ist das sich erstreckende Ende
des zweiten Blattfederabschnitts mit einem Harzverriegelungsabschnitt
in einem Gehäuse
in Eingriff bringbar, um zu verhindern, daß das Anschlußpaßstück austritt
bzw. herausfällt,
wenn das Anschlußpaßstück wenigstens
teilweise in das Gehäuse
in einem Zustand eingesetzt ist, wo sich das rückstellfähige Kontaktstück rückstellfähig in Kontakt mit
dem aufzunehmenden Flachstecker befindet.
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Weiters bevorzugt ist die Bodenplatte
mit einem festlegenden Loch ausgebildet, welches mit einem Harzverriegelungsabschnitt
in einem Gehäuse in
Eingriff bringbar ist, um zu verhindern, daß das Anschlußpaßstück austritt,
wenn das Anschlußpaßstück in das
Gehäuse
eingesetzt wird, und das sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts ist
mit dem Harzverriegelungsabschnitt in einem Zustand in Eingriff
bringbar, wo sich das rückstellfähige Kontaktstück rückstellfähig in Kontakt
mit dem aufzunehmenden Flachstecker befindet.
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In einem Zustand, wo das Anschlußpaßstück in das
Gehäuse
eingesetzt ist und das rückstellfähige Kontaktstück rückstellfähig in Kontakt
mit dem aufzunehmenden Flachstecker gehalten ist, befinden sich sowohl
der Rand- bzw. Kantenabschnitt des festlegenden Lochs als auch das
sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts in Kontakt
mit dem Harzverriegelungsabschnitt. Derart ist im Vergleich zu einem
Fall, wo ein Harzverriegelungsabschnitt in Eingriff nur mit einem
festlegenden Loch steht, ein Bereich eines Eingriffs des Harzverriegelungsabschnitts
mit dem Anschlußpaßstück breiter
bzw. weiter. Daher kann, wenn eine externe Kraft auf das Anschlußpaßstück in einer
Entnahmerichtung ausgeübt wird,
eine Kraft verteilt werden, welche den Harzverriegelungsabschnitt
drückt.
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Am meisten bevorzugt umfaßt das rückstellfähige Kontaktstück eine
führende
bzw. Führungsfläche bzw.
-Oberfläche
zum Führen
eines Kontakts des rückstellfähigen Kontaktstücks mit
dem aufzunehmenden Flachstecker.
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Gemäß der Erfindung wird weiters
ein Verfahren zum Ausbilden eines Anschlußpaßstücks, insbesondere gemäß der Erfindung
oder einer bevorzugten Ausführungsform
davon, zur Verfügung
gestellt, in welchem ein rückstellfähiges Kontaktstück rückstellfähig in Kontakt
mit einem aufzunehmenden Flachstecker zu bringen ist, umfassend
die folgenden Schritte:
Biegen, Falten und/oder Prägen einer
leitenden bzw. leitfähigen
Platte, so daß das
rückstellfähige Kontaktstück ausgebildet
wird, um
einen ersten Blattfederabschnitt, welcher das Basisende
davon an einer Basisplatte abgestützt aufweist,
einen gefalteten
Abschnitt, welcher an dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts
zu der Basisplatte gefaltet ist, und
einen zweiten Blattfederabschnitt
aufzuweisen, welcher sich von dem gefalteten Abschnitt im wesentlichen
zu dem Basisende des ersten Blattfederabschnitts erstreckt und das
sich erstreckende Ende davon im wesentlichen an Kontakt mit der
Basisplatte wenigstens während
des rückstellfähigen Kontakts des
rückstellfähigen Kontaktstücks mit
dem aufzunehmenden Flachstecker aufweist.
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Diese und andere Ziele, Merkmale
und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden bei einer Lektüre der nachfolgenden,
detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen und aus den beigeschlossenen
Zeichnungen deutlicher ersichtlich werden. Es sollte verstanden
werden, daß, obwohl
Ausführungsformen
getrennt beschrieben werden, einzelne Merkmale davon zusätzlichen
Ausführungsformen
kombiniert werden können.
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1 ist
ein Längsschnitt
eines Anschlußpaßstücks gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung,
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2 ist
eine Ansicht der linken Seite des Anschlußpaßstücks,
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3 ist
eine Ansicht der rechten Seite des Anschlußpaßstücks,
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4 ist
eine teilweise, vergrößerte Ansicht von 1,
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5 ist
eine Vorderansicht des Anschlußpaßstücks,
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6(a) ist
ein Seitenschnitt entlang von Y-Y der 2 und 6(b) ist ein teilweiser
Seitenschnitt einer Modifikation,
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7 ist
ein Schnitt entlang von X-X der 1,
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8 ist
eine Draufsicht, welche Anschlußpaßstücke in einer
Kette verbunden und eine Abwicklung des Anschlußpaßstücks vor einem Biegen zeigt, und
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9 ist
ein Längsschnitt,
welcher einen Zustand zeigt, wo das Anschlußpaßstück in ein Gehäuse eingesetzt
ist, um mit einem aufzunehmenden Flachstecker verbunden zu werden.
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Nachfolgend wird eine bevorzugte
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 1 bis 9 beschrieben.
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Es sollte festgehalten werden, daß eine zusammenpassende
bzw. abgestimmte Seite eines Anschlußpaßstücks mit einem zusammenpassenden bzw.
abgestimmten Verbinder (linke Seite in 1) als eine Vorderseite betreffend Vorwärts- und
Rückwärts- oder
Längsrichtungen
in der folgenden Beschreibung bezeichnet ist.
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Ein Anschlußpaßstück bzw. Kontakt F dieser Ausführungsform
ist ein sogenanntes Mutter- bzw. Buchsen-Anschlußpaßstück und ist schmal und lang entlang
von Vorwärts-
und Rückwärts- oder
Längsrichtungen
insgesamt. Ein vorderer Abschnitt (vorzugsweise im wesentlichen
eine vordere Hälfte)
des Anschlußpaßstücks F ist
in einen im wesentlichen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 ausgebildet,
welcher entlang von Vorwärts-
und Rückwärts- oder
Längsrichtungen
hohl ist. Ein aufzunehmender bzw. Vater-Flachstecker T in einem
Vater- bzw. Steckergehäuse 50 als
ein zusammenpassender Partner eines Mutter- bzw. Buchsengehäuses 40 (als einem
bevorzugten Gehäuse),
in welches das Anschlußpaßstück F wenigstens
teilweise einzusetzen ist, ist wenigstens teilweise in den rechtwinkeligen
Rohrabschnitt 10 eingesetzt. Ein rückwärtiger Abschnitt (vorzugsweise
eine im wesentlichen rückwärtige Hälfte) des
Anschlußpaßstücks F ist
in einen Drahtcrimp- oder -verbindungsabschnitt 11 vorzugsweise
in der Form von offenen Trommeln bzw. Rohren ausgebildet. Der Drahtcrimpabschnitt 11 wird
in elektrische Verbindung mit einem Ende eines Drahts (nicht gezeigt)
gecrimpt oder gebogen oder gefaltet. Alternativ oder zusätzlich kann
der Drahtcrimpabschnitt 11 mit dem Ende des Drahts (nicht
gezeigt) mit Hilfe einer Isolationsverschiebung, eines Lötens, Schweißens oder
dgl. verbunden werden.
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Der rechtwinkelige Rohrabschnitt 10 besteht aus
einer Deckenplatte 12 (ersten Wand), welche schmal und
lang entlang von Vorwärts-
und Rückwärts- oder
Längsrichtungen
ist und eine bestimmte Breite aufweist; einer verriegelnden bzw.
Verriegelungsplatte 13 (zweiten Wand), welche sich nach
unten (unter einem von 0° oder
180° verschiedenen Winkel,
vorzugsweise im wesentlichen unter einem rechten Winkel zu der Deckenplatte 12)
von der rechten oder seitlichen Kante oder dem Kantenabschnitt der
Deckenplatte 12 erstreckt, welche eine bestimmte (vorbestimmte
oder vorbestimmbare) Höhe
aufweist, und schmal und lang entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder einer Längsrichtung
ist; einer Bodenplatte 14 (dritten Wand), welche sich nach links
unter einem unter einem von 0° oder
180° verschiedenen
Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln, von
dem Bodenrand oder Rand- bzw. Kantenabschnitt der verriegelnden
Platte 13 erstreckt, welche eine bestimmte (vorbestimmte oder
vorbestimmbare) Breite aufweist und schmal und lang entlang von
Vorwärts-
und Rückwärts- oder Längsrichtungen
ist, einer unteren Platte 15 (vierten Wand), welche geringfügig nach
oben von einem Bereich bzw. einer Fläche der linken oder seitlichen Kante
oder dem Kantenabschnitt der Bodenplatte 14 mit Ausnahme
seines rückwärtigen Endes
und schmal und lang entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen aufragt, und
einer Seitenplatte 16 (fünften Wand), welche sich nach
unten (unter einem von 0° oder
180° verschiedenen
Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter einem rechten Winkel,
zu der Deckenplatte 12) von der linken oder seitlichen
Kante oder dem Kantenabschnitt der Deckenplatte 12 erstreckt.
Der Bodenrand bzw. die Bodenkante (oder ein Rand- bzw. Kantenabschnitt
an der Seite der dritten/vierten Wand) der Seitenplatte 16 ist
derart abgestuft, daß ein
geringer Abstand bzw. Freiraum zu der oberen Kante der unteren Platte 15 und
zur linken Kante des rückwärtigen Endes
der Bodenplatte 15 besteht. Abgewinkelte, vorzugsweise
im wesentlichen unter rechten Winkeln verlaufende Abschnitte, welche
die entsprechenden Abschnitte verbinden, sind gebogen, um eine im
wesentlichen Quadrantform aufzuweisen. Das rückwärtige Ende der Deckenplatte 12 ist
im wesentlichen anschließend
an den Drahtcrimpabschnitt 11. Darüber hinaus ist ein eine übermäßige Deformation
verhinderndes Loch 17 in dem vorderen Ende der verriegelnden
Platte 13 (ersten Wand) ausgebildet, und ein eine übermäßige Deformation
verhindernder Raum 18, welcher wenigstens teilweise dem
eine übermäßige Deformation verhindernden
Loch 17 entspricht, ist an dem vorderen Ende des Freiraums
zwischen der Seitenplatte 16 und der unteren Platte 15 ausgebildet.
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Ein Bodenende (Abschnitt im wesentlichen anschließend an
die Bodenplatte 14) eines rückwärtigen Endabschnitts der verriegelnden
Platte 13 ist vorzugsweise im wesentlichen rechteckig bzw.
rechtwinkelig abgeschnitten, um ein verriegelndes Loch 19 auszubilden.
Eine verriegelnde Kante 24B eines ersten Blattfederabschnitts 24,
welcher zu beschreiben ist, ist mit dem oberen Rand des verriegelnden Lochs 19 von
unten oder von innen in Eingriff bringbar. Eine obere Fläche (Fläche bzw.
Bereich im wesentlichen auf derselben Höhe wie der verriegelnde Rand 24B)
des verriegelnden Lochs 19 ist in einem flachen Abschnitt
(Abschnitt entfernt von der Bodenplatte 14 und angeordnet über einem
Quadrant- oder Verbindungsabschnitt 20 als eine Grenze
zwischen der verriegelnden Platte 13 und der Bodenplatte 14) der
verriegelnden Platte 13 angeordnet. Andererseits ist ein
unterer Bereich des verriegelnden Lochs 19 in dem Quadrantabschnitt 20 als
die Grenze zwischen der verriegelnden Platte 13 und der
Bodenplatte 14 angeordnet.
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Ein erhabener bzw. erhöhter Abschnitt 21, vorzugsweise
im wesentlichen in der Form eines Podests bzw. Sockels, ist in einem
Bereich der Bodenplatte benachbart dem verriegelnden Loch 19 beispielsweise
durch ein Prägen
bzw. Ausbauchen eines Teils der Bodenplatte 14 ausgebildet,
um nach oben oder nach innen vorzuragen. Eine Höhendifferenz zwischen der oberen
Oberfläche
des erhöhten bzw.
angehobenen Abschnitts 21 und der oberen Oberfläche der
Bodenplatte 14 ist im wesentlichen gleich der Dicke der
Bodenplatte 14. Ein Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 ist
im wesentlichen in Kontakt mit der oberen Oberfläche des angehobenen Abschnitts 21 von
oben gehalten. Eine schützende
bzw. Schutzplatte 22 steht unter einem von 0° oder 180° verschiedenen
Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln, von
dem vorderen Rand oder Randabschnitt der Bodenplatte 14.
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Ein rückstellfähiges Kontaktstück 23,
welches das rückwärtige Ende
davon an dem rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 abgestützt aufweist
und schmal und lang entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen ist, ist wenigstens
teilweise in dem rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 aufgenommen.
Mit anderen Worten ist das rückstellfähige Kontaktstück 23 wenigstens
teilweise durch den rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 umgeben.
Bei einem Einsetzen in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 von
vorne wird der aufzunehmende Flachstecker T rückstellfähig zwischen der unteren Oberfläche der Deckenplatte 12 und
einem Kontaktabschnitt 27 des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 durch
eine rückstellfähige Kraft
des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 gedrückt, woraus
resultiert, daß das
Buchsen-Anschlußpaßstück F und
der aufzunehmende Flachstecker T elektrisch mit einem bestimmten
(vorbestimmten oder vorbestimmbaren) Kontaktdruck verbunden sind.
Ein derartiges rückstellfähiges Kontaktstück 23 besteht
aus dem ersten Blattfederabschnitt 24, einem eng gefalteten
Abschnitt oder rückgefalteten
Abschnitt 26 und einem zweiten Blattfederabschnitt 29.
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Das Basisende 24A (rückwärtige Ende)
des ersten Blattfederabschnitts 24 erstreckt sich nach rechts
oder seitlich oder nach innen unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise
im wesentlichen unter rechten Winkeln, von dem Bodenrand des rückwärtigen Endabschnitts
der Seitenplatte 16, und vorzugsweise in der Form einer
im wesentlichen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen, flachen Platte
im wesentlichen parallel zu der Bodenplatte 14. Ein sich
erstreckender Rand (rechter Rand) des Basisendes 24A von
der Seitenplatte 16 dient vorzugsweise als die verriegelnde
bzw. Verriegelungskante 24B. Das Basisende 24A des
ersten Blattfederabschnitts 24 ist im wesentlichen in Kontakt mit
dem erhöhten
Abschnitt 21 der Bodenplatte 14 von oben oder
von einer inneren Seite gehalten und die verriegelnde Kante 24B steht
mit der oberen Kante des verriegelnden Lochs 19 von unten
oder von innen in Eingriff oder kann in Eingriff gebracht werden, wodurch
das Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 an
einem vertikalen Wackeln gehindert wird. Die rechte Endoberfläche (sich
erstreckende Endoberfläche)
der verriegelnden Kante 24B ist an einer derartigen Position
angeordnet, um im wesentlichen bündig
oder geringfügig
nach innen von der äußeren Oberfläche der
verriegelnden Platte 13 rückgesetzt zu sein. Derart wird
für eine
Abmessung eines Bereichs eines Eingriffs der verriegelnden Kante 24B und
des verriegelnden Lochs 19 entlang einer Querrichtung sichergestellt,
daß sie
im wesentlichen gleich der Dicke der verriegelnden Platte 13 ist.
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Die erste Blattfederplatte 24,
welche im wesentlichen an die Seitenplatte 16 anschließt, erstreckt
sich im wesentlichen gerade geneigt nach oben oder nach innen zur
Vorderseite und das sich erstreckende Ende (vordere Ende) davon
ist an dem vorderen Ende des rechtwinkeligen Rohrabschnitts 10 angeordnet.
Darüber
hinaus ragt bzw. ragen ein oder mehrere, vorzugsweise ein Paar von
eine übermäßige Deformation
verhindernden Stücken 25 nach außen von
den linken und rechten oder den seitlichen Rändern oder Rand- bzw. Kantenabschnitten
des sich erstreckenden Endes des ersten Blattfederabschnitts 24 vor
und sind wenigstens teilweise in dem eine übermäßige Deformation verhindernden
Loch 17 und dem eine übermäßige Deformation
verhindernden Raum 18 angeordnet. Wenn der erste Blattfederabschnitt 24 übermäßig nach
unten oder nach oben entlang der Deformationsrichtung verschoben bzw.
verlagert wird, gelangen die eine übermäßige Deformation verhindernden
Stücke 25 im
wesentlichen in Kontakt mit dem Rand des eine übermäßige Deformation verhindernden
Lochs 17 und dem Bodenrand der Seitenplatte 16 oder
dem oberen Rand der unteren Platte 15, wodurch jegliche
weitere Verschiebung des ersten Blattfederabschnitts 24 verhindert
wird. Daraus resultierend wird das rückstellfähige Kontaktstück 23 daran
gehindert, übermäßig rückstellfähig über seine
Elastizitätsgrenze
deformiert bzw. verformt zu werden.
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Der eng gefaltete Abschnitt 26 ist
im wesentlichen anschließend
an das sich erstreckende Ende des ersten Blattfederabschnitts 24.
Der eng gefaltete Abschnitt 26 erstreckt sich geneigt nach
unten zu der Vorderseite von dem sich erstreckenden Ende des ersten
Blattfederabschnitts 24, ist genau bzw. eng an seinem sich
erstreckenden Ende zu der unteren Oberfläche davon (zu der Bodenplatte 14)
zurückgefaltet
und erstreckt sich weiter kurz geneigt nach oben zur Rückseite.
Der eng gefaltete Abschnitt 26 kann zurückgefaltet sein, entweder ohne
daß ein Raum
umschlossen ist oder indem ein kleiner Raum zwischen seinen Abschnitten
eingeschlossen ist.
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Das Basisende des eng gefalteten
Abschnitts 26 und das sich erstreckende Ende des ersten
Blattfederabschnitts 24 treffen unter einem Winkel aufeinander,
wenn von der Seite gesehen, und dieser abgewinkelte Treffabschnitt
(höchster
Abschnitt oder Abschnitt des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 am
nächsten
zu der Deckenplatte oder ersten Wand 12) dient als der
Kontaktabschnitt 27 mit dem aufzunehmenden Flachstecker
T. In einem freien Zustand, wo sich der aufzunehmende Flachstecker
T und das rückstellfähige Kontaktstück 23 nicht in
Kontakt befinden (Zustand, wo die Gehäuse 40, 50 noch
nicht verbunden sind), ist ein Abstand geringer als die Dicke des
aufzunehmenden Flachsteckers T zwischen dem Kontaktabschnitt 27 und
der Deckenplatte 12, vorzugsweise ihrem nach innen geprägten Abschnitt,
ausgebildet. Die obere oder nach vorne orientierte Oberfläche (Oberfläche im wesentlichen anschließend an
den Kontaktabschnitt 27) des eng gefalteten Abschnitts 26 dient
als eine geneigte bzw. abgeschrägte,
führende
bzw. Führungsoberfläche 28,
welche sich in einer Richtung geneigt zu einer Einsetzrichtung des
aufzunehmenden Flachsteckers T in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 (Richtung im
wesentlichen parallel zu der Deckenplatte 12) erstreckt.
Die schützende
Platte 22 der Bodenplatte 14 wird in einem Bereich
unterhalb der geneigten Führungsoberfläche 28 gehalten,
d.h. auf einer derartigen Höhe
gehalten, um den zweiten Blattfederabschnitt 29 zu verbergen.
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Der zweite Blattfederabschnitt 29 ist
im wesentlichen anschließend
an das sich erstreckende Ende des eng gefalteten Abschnitts 26.
Der zweite Blattfederabschnitt 29 liegt in der Form einer
flachen Platte vor und erstreckt sich im wesentlichen gerade schräg nach unten
oder nach außen
zu der Rückseite von
dem sich erstreckenden Ende des eng gefalteten Abschnitts 26.
Dementsprechend treffen das sich erstreckende Ende des eng gefalteten
Abschnitts 26 und das Basisende (vordere Ende) des zweiten
Blattfederabschnitts 29 unter einem Winkel aufeinander. Das
sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts 29 dient
als ein festlegender bzw. Festlegungsabschnitt 30, welcher
vorzugsweise geringfügig
gebogen ist, um im wesentlichen parallel zu der Bodenplatte 14 zu
sein. In dem freien Zustand, wo sich der aufzunehmende Flachstecker
T und das rückstellfähige Kontaktstück 23 nicht
in Kontakt befinden, wird der festlegende Abschnitt 30 im
wesentlichen in Kontakt mit der oberen Oberfläche der Bodenplatte 14 gehalten.
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Dementsprechend wird, wie oben beschrieben,
das rückstellfähige Kontaktstück 23 an
der Bodenplatte 14 von unten an zwei Punkten abgestützt: dem
Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 und
dem sich erstreckenden Ende (festlegenden Abschnitt 30)
des zweiten Blattfederabschnitts 29. Durch ein Annehmen
dieser Zweipunkt-Abstützkonstruktion
kann ein hoher Kontaktdruck, welcher aus der rückstellfähigen Rückstellkraft des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 resultiert,
sichergestellt werden, wenn das rückstellfähige Kontaktstück 23 in Kontakt
mit dem aufzunehmenden Flachstecker T gebracht wird.
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Der zweite Blattfederabschnitt 29 ist
vorzugsweise kürzer
als der erste Blattfederabschnitt 24 und ist um einen größeren Winkel
zu der Bodenplatte 14 (dritten Wand) als der erste Blattfederabschnitt 24 geneigt.
Derart ist der festlegende Abschnitt 30 des zweiten Blattfederabschnitts 29 weiter
vorne als das Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 angeordnet.
Die Bodenplatte 14 (dritte Wand) ist vorzugsweise mit einem
festlegenden bzw. Festlegungsloch 31 ausgebildet, welches
sich zwischen dem festlegenden Abschnitt 30 des zweiten
Blattfederabschnitts 29 und dem Basisende 24A des
ersten Blattfederabschnitts 24 erstreckt. Wenn sich das rückstellfähige Kontaktstück 23 in
dem freien Zustand befindet, ist der festlegende Abschnitt 30 des zweiten
Blattfederabschnitts 29 geringfügig vor dem vorderen Rand des
festlegenden Lochs 31 angeordnet. In einem Zustand, wo
das rückstellfähige Kontaktstück 23 rückstellfähig aufgrund
des Kontakts mit dem aufzunehmenden Flachstecker T deformiert ist, gleitet
jedoch der festlegende Abschnitt 30 nach rückwärts an der
Bodenplatte 14 bis zu der im wesentlichen selben Position
wie der vordere Rand des festlegenden Lochs 31.
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Das obige Anschlußpaßstück F ist wenigstens teilweise
in einen Hohlraum 41 des Buchsengehäuses 40 vorzugsweise
von rückwärts einzusetzen. Ein
Harzverriegelungsabschnitt 42, welcher nach vorne vorragt,
während
er vorzugsweise nur an einem Ende abgestützt ist, ist in dem Hohlraum 41 ausgebildet.
In dem Vorgang eines Einsetzens des Anschlußpaßstücks F wird der Harzverriegelungsabschnitt 42 durch
die Bodenplatte 14 des rechtwinkeligen Rohrabschnitts 10 gedrückt, um
rückstellfähig nach
unten oder nach außen
deformiert zu werden. Wenn das Anschlußpaßstück F eine ordnungsgemäße Einsetzposition
erreicht, wird der Harzverriegelungsabschnitt 42 wenigstens
teilweise rückstellfähig rückgestellt
und wenigstens teilweise in das festlegende Loch 31 eingepaßt, wodurch
der vordere Rand des festlegenden Lochs 31 in Eingriff
mit dem Harzverriegelungsabschnitt 42 von vorne gelangt,
um das Anschlußpaßstück F zu
halten, um nicht auszutreten bzw. herauszufallen.
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Wenn das Steckergehäuse 50 mit
dem Buchsengehäuse 40 in
diesem Zustand verbunden wird, tritt der aufzunehmende Flachstecker
T wenigstens teilweise in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 ein,
um eine Verbindung aufzubauen, während
er rückstellfähig zwischen
dem rückstellfähigen Kontaktstück 23 und
der Deckenplatte 12 gedrückt wird. Bei der rückstellfähigen Deformation
bzw. Verformung des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 unterliegt
der erste Blattfederabschnitt 24 einer derartigen Verschiebung
bzw. Verlagerung, um nach unten oder weg von dem aufzunehmenden
Flachstecker T in bezug auf sein Basisende 24A (in einer
derartigen Richtung, um einen Neigungswinkel zu der Bodenplatte 14 geringer
zu machen) geneigt zu werden. Wenn bzw. da der erste Blattfederabschnitt 24 verlagert wird,
wird der eng gefaltete Abschnitt 26 nach unten oder nach
außen
oder zu der Bodenplatte 14 verlagert und der zweite Blattfederabschnitt 29 wird
relativ nach oben in bezug auf das sich erstreckende Ende des eng
gefalteten Abschnitts 26 verlagert.
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Zu diesem Zeitpunkt ändert sich
die Höhe des
sich erstreckenden Endes (festlegenden Abschnitts 30) des
zweiten Blattfederabschnitts 29 im wesentlichen nicht,
indem er nur auf der Bodenplatte 14 gleitet, wobei jedoch
das Basisende (oder Verbindungsende mit dem eng gefalteten Abschnitt 26)
des zweiten Blattfederabschnitts 29 nach unten (Richtung,
um sich der Bodenplatte 14 anzunähern) im wesentlichen gemeinsam
mit dem eng gefalteten Abschnitt 26 verschoben wird. Derart
nimmt ein Neigungswinkel des zweiten Blattfederabschnitts 29 zu der
Bodenplatte 14 ab. Auf diese Weise unterliegt das rückstellfähige Kontaktstück 23 rückstellfähigen Deformationen
an zwei Punkten: dem Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 und
dem Basisende (sich erstreckenden Ende oder Verbindungsende mit
dem eng gefalteten Abschnitt 26) des zweiten Blattfederabschnitts 29,
und ein ausreichender Kontaktdruck zwischen dem rückstellfähigen Kontaktstück 23 und
dem aufzunehmenden Flachstecker T kann durch diese rückstellfähigen Deformationen an
zwei Punkten sichergestellt werden. In dem Kontaktzustand des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 mit
dem aufzunehmenden Flachstecker T gelangt der festlegende Abschnitt 30 in
Eingriff mit dem Harzverriegelungsabschnitt 42.
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Wie oben beschrieben, ist, da der
erste und zweite Blattfederabschnitt 24, 29, welche
das rückstellfähige Kontaktstück 23 bilden,
(im wesentlichen in eine V-Form) gefaltet oder unter einem Winkel
zwischen 0° und
90° in Bezug
aufeinander in dieser Ausführungsform
angeordnet sind, die Länge
des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 dieser
Ausführungsform
entlang von Vorwärts-
und Rückwärts- oder Längsrichtungen
kürzer
als diejenige eines rückstellfähigen Kontaktstücks, in
welchem zwei Blattfederabschnitte unter einem Winkel von größer als
90° aufeinandertreffen.
Darüber
hinaus ist der zweite Blattfederabschnitt 29 zwischen dem
ersten Blattfederabschnitt 24 und der Bodenplatte 14 angeordnet, wobei
jedoch das sich erstreckende Ende des ersten Blattfederabschnitts 24 und
das Basisende des zweiten Blattfederabschnitts 29 über den
eng gefalteten Abschnitt 26 gekoppelt sind. Derart ist
eine Höhendifferenz
zwischen dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts 24 und
dem Basisende des zweiten Blattfederabschnitts 29 geringer
im Vergleich zu einem rückstellfähigen Kontaktstück, in welchem
zwei Blattfederabschnitte über
einen im wesentlichen U-förmigen,
gefalteten Abschnitt gekoppelt sind, und die Höhe des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 kann
durch bzw. um diese reduzierte Höhendifferenz
reduziert werden. Daraus resultierend kann die Höhe des rechtwinkeligen Rohrabschnitts 10 und
diejenige des gesamten Anschlußpaßstücks F reduziert
werden. Daher kann in dieser Ausführungsform das Anschlußpaßstück F in
vorteilhafter Weise in bezug sowohl auf Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen als auch eine
Höhenrichtung miniaturisiert
werden.
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Da sich der erste Blattfederabschnitt 24 nach vorne
erstreckt und der aufzunehmende Flachstecker T in Kontakt mit dem
Kontaktabschnitt 27 (d.h. dem vorderen Ende des rückstellfähigen Kontaktstücks 23)
an dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts 24 gelangt,
kann der aufzunehmende Flachstecker T verkürzt werden.
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Darüber hinaus wird, da sich der
eng gefaltete Abschnitt 26 geneigt zu der Einsetzrichtung
des aufzunehmenden Flachsteckers T erstreckt und die obere Oberfläche davon
als die geneigte bzw. abgeschrägte
Führungsoberfläche 28 dient,
das führende Ende
des aufzunehmenden Flachsteckers T zu einer ordnungsgemäßen Kontaktposition
durch die Neigung der geneigten Führungsoberfläche 28 während des
Einsetzens des aufzunehmenden Flachsteckers T geführt. Darüber hinaus
wird, da die geneigte Führungsoberfläche 28 an
dem eng gefalteten Abschnitt 26 ausgebildet ist, d.h. an
einem mit einer Doppelstruktur versehenen Abschnitt, welcher eine
hohe Steifigkeit aufweist, der eng gefaltete Abschnitt 26 nicht
deformiert, selbst wenn der aufzunehmende Flachstecker T hart gegen
ihn schlägt.
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Das Basisende 24A des ersten
Blattfederabschnitts 24 wird an einem vertikalen Schütteln gehindert,
indem es in Kontakt mit dem erhöhten
Abschnitt 21 der Bodenplatte 14 gebracht wird
und/oder den verriegelnden Rand 24B davon in Eingriff mit
dem verriegelnden Loch 19 aufweist. Der erhöhte Abschnitt 21,
mit welchem sich das Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 im
wesentlichen in Kontakt befindet, ist höher oder weiter innen als die obere
Oberfläche
der Bodenplatte 14 angeordnet und die Höhe des verriegelnden Rands 24B an
der im wesentlichen selben Höhe
wie das Basisende 24A und die Höhe des oberen Rands des verriegelnden Lochs 19,
welches mit der verriegelnden Kante 24B in Eingriff zu
bringen ist, sind höher
als diejenige der Bodenplatte 14 eingestellt.
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Spezifisch sind die verriegelnde
Kante 24B und das verriegelnde Loch 19 in Eingriff
miteinander an einer Position oberhalb des Quadrantabschnitts 20 als
der Grenze zwischen der Bodenplatte 14 und der verriegelnden
Platte 13, d.h. an einer Position in dem im wesentlichen
flachen Teil der verriegelnden Platte 13. In einer Konstruktion,
in welcher sich ein Bodenende 24a im wesentlichen in Kontakt
mit der oberen Oberfläche
der Bodenplatte 14 befindet und eine verriegelnde Kante 24b in
Eingriff mit dem verriegelnden Loch 19 auf derselben Höhe wie der
Quadrantabschnitt 20 in Eingriff steht, wie dies in 6(b) gezeigt ist, wölbt sich
der Bodenrand bzw. die Bodenkante des verriegelnden Rands 24b nach außen von
der äußeren Oberfläche des
Quadrantabschnitts 20 (im wesentlichen rechtwinkeligen
Rohrabschnitts 10), wenn der verriegelnde Rand 24b und das
verriegelnde Loch 19 maximal über einen Abstand gleich der
Dicke der verriegelnden Platte 13 in Eingriff stehen. Im
Gegensatz dazu ist in dieser Ausführungsform der verriegelnde
Rand 24B oberhalb des Quadrantabschnitts 20 durch
ein Ausbilden des erhöhten
Abschnitts 21 an der Bodenplatte 14 angeordnet,
wie dies in 6(a) gezeigt
ist. Derart wölbt sich,
selbst wenn der verriegelnde Rand 24B und das verriegelnde
Loch 19 über
einen Abstand gleich der Dicke der verriegelnden Platte 13 (maximalen
Abstand) in Eingriff stehen, der verriegelnde Rand 24B nicht
aus der äußeren Oberfläche der
verriegelnden Platte 13 (im wesentlichen rechtwinkeligen
Rohrabschnitt 10). Darüber
hinaus kann, da der Bodenrand (Rand nahe dem Quadrantabschnitt 20 und
rechter, oberer Rand in 6(a))
des verriegelnden Rands 24B in dieser Ausführungsform
abgerundet ist, er sicher an einem Wölben nach außen von
dem rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 gehindert werden.
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In einem Zustand, wo das Anschlußpaßstück F dieser
Ausführungsform
wenigstens teilweise in das Buchsengehäuse 40 eingesetzt
ist und das rückstellfähige Kontaktstück 23 rückstellfähig im wesentlichen
in Kontakt mit dem aufzunehmenden Flachstecker T gehalten ist, sind
sowohl der vordere Rand (Randabschnitt) des festlegenden Lochs 31 als
auch der festlegende Abschnitt 30 an dem sich erstreckenden
Ende des zweiten Blattfederabschnitts 29 im wesentlichen
in Kontakt mit dem Harzverriegelungsabschnitt 42, und der
festlegende Abschnitt 30 und der vordere Rand (innere Umfangsoberfläche) des
festlegenden Lochs 31 sind im wesentlichen anschließend aneinander,
während
sie wenigstens teilweise im wesentlichen einer über dem anderen angeordnet sind
und im wesentlichen bündig
miteinander gehalten sind (siehe 9).
Dementsprechend ist im Vergleich zu einem Fall, wo ein Harzverriegelungsabschnitt
nur mit einem festlegenden Loch in Eingriff steht, ein Bereich eines
Eingriffs des Harzverriegelungsabschnitts 42 mit dem Anschlußpaßstück F breiter
(vertikal größer). Daher
kann, wenn eine externe Kraft auf das Anschlußpaßstück F in der Entnahmerichtung
ausgeübt
wird, eine Kraft, welche den Harzverriegelungsabschnitt 42 drückt, verteilt
werden, wodurch verhindert wird, daß der Harzverriegelungsabschnitt 42 beschädigt wird.
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Dementsprechend kann, um ein Anschlußpaßstück zu miniaturisieren,
da ein rückstellfähiges Kontaktstück 23 an
einer Basisplatte 14 an zwei Punkten abgestützt ist:
einem Basisende 24A eines ersten Blattfederabschnitts 24 und
einem sich erstreckenden Ende (festlegenden Abschnitt 30)
eines zweiten Blattfederabschnitts 29, ein hoher Kontaktdruck
sichergestellt werden. Der erste und zweite Blattfederabschnitt 24, 29 werden
bzw. sind gefaltet und dementsprechend ist die Länge des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 entlang
von Vorwärts-
und Rückwärts- oder
Längsrichtungen
vorzugsweise kürzer
als diejenige eines abgewinkelten, rückstellfähigen Kontaktstücks. Da
das sich erstreckende Ende des ersten Blattfederabschnitts 24 und
das Basisende des zweiten Blattfederabschnitts 29 über einen eng
gefalteten Abschnitt 26 gekoppelt sind, ist eine Höhendifferenz
zwischen dem ersten und zweiten Blattfederabschnitt 24, 29 geringer
als im Vergleich zu einem rückstellfähigen Kontaktstück, in welchem ein
erster und zweiter Blattfederabschnitt über einen im wesentlichen U-förmigen,
gefalteten Abschnitt gekoppelt sind, und die Höhe des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 kann
um diese Höhendifferenz
reduziert werden.
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Andere Ausführungsformen
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Die vorliegende Erfindung ist nicht
auf die oben beschriebene und illustrierte Ausführungsform beschränkt. Beispielsweise
werden auch folgende Ausführungsformen
durch den technischen Bereich der vorliegenden Erfindung umfaßt, wie
sie durch die Ansprüche
definiert ist. Neben den folgenden Ausführungsformen können verschiedene Änderungen durchgeführt werden,
ohne den Rahmen und Geist der vorliegenden Erfindung zu verlassen,
wie sie durch die Ansprüche
definiert ist.
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(1) In der vorangehenden Ausführungsform befindet
sich das sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts
im wesentlichen in Kontakt mit der Bodenplatte, selbst wenn sich
der aufzunehmende Flachstecker nicht in Kontakt mit dem rückstellfähigen Kontaktstück befindet.
Gemäß der vorliegenden
Erfindung kann sich jedoch das sich erstreckende Ende des zweiten
Blattfederabschnitts nicht in Kontakt mit der Bodenplatte befinden,
wenn sich der aufzunehmende Flachstecker nicht in Kontakt mit dem
rückstellfähigen Kontaktstück befindet,
während er
im wesentlichen in Kontakt mit der Bodenplatte gebracht wird, wenn
der aufzunehmende Flachstecker eingesetzt wird, um rückstellfähig das
rückstellfähige Kontaktstück zu deformieren.
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(2) Obwohl sich der erste Blattfederabschnitt im
wesentlichen nach vorne in der vorangehenden Ausführungsform
erstreckt, kann er sich im wesentlichen nach rückwärts von dem vorderen Ende der
Bodenplatte gemäß der vorliegenden
Erfindung erstrecken.
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(3) Obwohl das sich erstreckende
Ende des zweiten Blattfederabschnitts als ein eingreifender Querschnitt
bzw. Abschnitt, welcher mit dem Harzverriegelungsabschnitt in Eingriff
bringbar ist, in der vorangehenden Ausführungsform dient, muß er nicht mit
dem Harzverriegelungsabschnitt gemäß der vorliegenden Erfindung
in Eingriff stehen bzw. gebracht werden.
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(4) Obwohl das sich erstreckende
Ende des zweiten Blattfederabschnitts im wesentlichen auf der Bodenplatte
gleitet, wenn bzw. da das rückstellfähige Kontaktstück rückstellfähig in der
vorangehenden Ausführungsform
deformiert wird, kann es auch festgelegt bzw. befestigt sein, um
sich nicht entlang von Vorwärts-
und Rückwärts- oder
Längsrichtungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung zu bewegen.
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(5) Obwohl sich der erste Blattfederabschnitt von
der Seitenplatte erstreckt und ein Kontaktdruck davon mit dem aufzunehmenden
Flachstecker durch die Bodenplatte in der vorangehenden Ausführungsform
aufgenommen wird, kann er sich von der Bodenplatte erstrecken und
ein Kontaktdruck davon mit dem aufzunehmenden Flachstecker kann
in ähnlicher
Weise durch die Bodenplatte aufgenommen bzw. erhalten werden.
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(6) Obwohl sich der eng gefaltete
Abschnitt in der Richtung geneigt zu der Einsetzrichtung des aufzunehmenden
Flachsteckers in der vorangehenden Ausführungsform erstreckt, kann
er im wesentlichen parallel zu der Einsetzrichtung des aufzunehmenden
Flachsteckers gemäß der vorliegenden
Erfindung sein.
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(7) Obwohl ein Teil der Bodenplatte
angehoben bzw. erhöht
ist und das Basisende des ersten Blattfederabschnitts an dem resultierenden,
erhöhten Abschnitt
in der vorangehenden Ausführungsform abgestützt bzw.
getragen ist, muß der
erhöhte
Abschnitt gemäß der vorliegenden
Endung nicht ausgebildet sein.
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- F
- Anschlußpaßstück
- T
- aufzunehmender
Flachstecker bzw. Dorn
- 10
- rechteckiger
bzw. rechtwinkeliger Rohrabschnitt
- 12
- Deckenplatte
- 13
- verriegelnde
bzw. Verriegelungsplatte
- 14
- Bodenplatte
- 16
- Seitenplatte
- 19
- verriegelndes
bzw. Verriegelungsloch
- 21
- erhöhter bzw.
angehobener Abschnitt
- 23
- rückstellfähiges Kontaktstück
- 24
- erster
Blattfederabschnitt
- 24A
- Basis
des ersten Blattfederabschnitts
- 24B
- verriegelnder
Rand bzw. verriegelnde Kante
- 26
- eng
gefalteter Abschnitt
- 29
- zweiter
Blattfederabschnitt
- 30
- festlegender
bzw. Festlegungsabschnitt (sich erstreckendes Ende
-
- des
zweiten Blattfederabschnitts)
- 31
- festlegendes
bzw. Befestigungsloch
- 40
- Mutter-
bzw. Buchsengehäuse
(Gehäuse)
- 42
- Harzverriegelungsabschnitt