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DE10322976A1 - Anschlußpaßstück und Verfahren zum Ausbilden desselben - Google Patents

Anschlußpaßstück und Verfahren zum Ausbilden desselben Download PDF

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DE10322976A1
DE10322976A1 DE10322976A DE10322976A DE10322976A1 DE 10322976 A1 DE10322976 A1 DE 10322976A1 DE 10322976 A DE10322976 A DE 10322976A DE 10322976 A DE10322976 A DE 10322976A DE 10322976 A1 DE10322976 A1 DE 10322976A1
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DE
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leaf spring
contact piece
resilient contact
locking
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DE10322976A
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Takayuki Yokkaichi Ishiyama
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Sumitomo Wiring Systems Ltd
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Sumitomo Wiring Systems Ltd
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Abstract

Ein Anschlußpaßstük zu miniaturisieren. DOLLAR A Das ein rückstellfähiges Kontaktstück 23 an einer Basisplatte 14 an zwei Punkten, einem Basisende 24A eines ersten Blattfederabschnitts 24 und einem sich erstreckenden Ende (festlegenden bzw. Festlegungsabschnitt 30) eines zweiten Blattfederabschnitts, abgestützt ist, kann ein hoher Kontaktdruck sichergestellt werden. Der erste und zweite Blattfederabschnitt 24, 29 sind gefaltet und dementsprechend ist die Länge des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen kürzer als diejenige eines abgewinkelten, rückstellfähigen bzw. elastischen Kontaktstücks. Da das sich erstreckende Ende des ersten Blattfederabschnitts 24 und das Basisende des zweiten Blattfederabschnitts 29 über einen eng gefalteten Abschnitt 26 gekoppelt sind, ist ein Höhenunterschied zwischen dem ersten und zweiten Blattfederabschnitt 24, 29 geringer im Vergleich zu einem rückstellfähigen Kontaktstück, in welchem ein erster und zweiter Blattfederabschnitt über einen im wesentlichen U-förmigen, gefalteten Abschnitt gekoppelt sind, und die Höhe des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 kann um diese Höhendifferenz reduziert werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Anschlußpaßstück und auf ein Verfahren zum Ausbilden desselben.
  • Ein Anschlußpaßstück, in welchem ein rückstellfähiges Kontaktstück in einem rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Rohrabschnitt an der Vorderseite vorgesehen ist und ein aufzunehmender bzw. Vater-Flachstecker bzw. -Dorn, welcher in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt eingesetzt ist, rückstellfähig bzw. elastisch zwischen dem rückstellfähigen Kontaktstück und einem Plattenabschnitt gehalten ist, welcher den rechtwinkeligen Rohrabschnitt ausbildet, ist aus der japanischen, nicht-geprüften Patentveröffentlichung Nr. 2002-15803 bekannt. In diesem Anschlußpaßstück wird das abgewinkelte, rückstellfähige Kontaktstück nach rückwärts an dem vorderen Ende der Bodenplatte gefaltet und der aufzunehmende Flachstecker, welcher in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt eingesetzt ist, wird rückstellfähig zwischen der Spitze des rückstellfähigen Kontaktstücks und der Deckenplatte gehalten. In diesem Anschlußpaßstück wird das sich erstreckende Ende (rückwärtige Ende) des rückstellfähigen Kontaktstücks in Kontakt mit der Bodenplatte gehalten und an der Bodenplatte an zwei vorderen und rückwärtigen Punkten abgestützt, um einen ausreichenden Kontaktdruck sicherzustellen, welcher zwischen dem rückstellfähigen Kontaktstück und dem aufzunehmenden Flachstecker wirkt.
  • Da zwei vordere und rückwärtige Blattfederabschnitte, welche das rückstellfähige Kontaktstück bilden, unter einem Winkel in dem Anschlußpaßstück gemäß dem obigen Stand der Technik anschließen, ist die Länge des rückstellfähigen Kontaktstücks selbst entlang einer Vorwärts- und Rückwärtsrichtung lang, wobei dies den rechtwinkeligen Rohrabschnitt entlang von Vorwärts- und Rückwärtsrichtungen länger macht. Daraus resultierend wird das gesamte Anschlußpaßstück größer.
  • Als Mittel zum Verkürzen der Länge des Anschlußpaßstücks entlang von Vorwärts- und Rückwärtsrichtungen kann betrachtet werden, die zwei Blattfederabschnitte einen über dem anderen durch ein Falten des rückstellfähigen Kontaktstücks im wesentlichen in eine U-Form anzuordnen. Eine derartige Konstruktion bewirkt jedoch eine Höhendifferenz zwischen den zwei Blattfederabschnitten aufgrund des im wesentlichen U-förmigen, gefalteten Abschnitts und das rückstellfähige Kontaktstück wird in vertikaler Richtung durch bzw. um diese Höhendifferenz vergrößert. Dies führt zu einem Problem eines Erhöhens bzw. Vergrößerns der Höhe des rechtwinkeligen Rohrabschnitts und derjenigen des gesamten Anschlußpaßstücks.
  • Die vorliegende Erfindung wurde unter Berücksichtigung des obigen Problems entwickelt und es ist ein Ziel bzw. Gegenstand davon, ein Anschlußpaßstück zu miniaturisieren, in welchem ein rückstellfähiges Kontaktstück an zwei Punkten in einem rechtwinkeligen Rohrabschnitt abgestützt bzw. getragen ist.
  • Dieses Ziel wird gemäß der Erfindung durch ein Anschlußpaßstück gemäß Anspruch 1 und durch ein Verfahren zum Ausbilden eines Anschlußpaßstücks gemäß Anspruch 12 gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Gemäß der Erfindung wird ein Anschlußpaßstück bzw. Kontakt zur Verfügung gestellt, in welchem ein rückstellfähiges Kontaktstück rückstellfähig in Kontakt mit einem aufzunehmenden bzw. männlichen Flachstecker bringbar oder rückstellfähig zu bringen ist, worin das rückstellfähige Kontaktstück umfaßt:
    einen ersten Blattfederabschnitt, welcher das Basisende davon an einer Basisplatte abgestützt aufweist,
    einen gefalteten Abschnitt, welcher an dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts zu der Basisplatte gefaltet ist, und
    einen zweiten Blattfederabschnitt, welcher sich von dem gefalteten Abschnitt im wesentlichen zu dem Basisende des ersten Blattfederabschnitts erstreckt und das sich erstreckende Ende davon im wesentlichen in Kontakt mit der Basisplatte wenigstens während des rückstellfähigen Kontakts des rückstellfähigen Kontaktstücks mit dem aufzunehmenden Flachstecker gehalten aufweist.
  • Da der erste und zweite Blattfederabschnitt, welche das rückstellfähige Kontaktstück bilden, unter einem Winkel zwischen 0° und 90° in bezug aufeinander gefaltet oder angeordnet sind, ist die Länge des rückstellfähigen Kontaktstücks der vorliegenden Erfindung entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen kürzer als diejenige eines rückstellfähigen Kontaktstücks, in welchem sich zwei Blattfederabschnitte unter einem Winkel von größer als 90° treffen. Darüber hinaus ist der zweite Blattfederabschnitt zwischen dem ersten Blattfederabschnitt und der Basis- oder Bodenplatte angeordnet, wobei das sich erstreckende Ende des ersten Blattfederabschnitts und das Basisende des zweiten Blattfederabschnitts über den (vorzugsweise eng bzw. genau) gefalteten Abschnitt gekoppelt sind. Derart ist eine Höhendifferenz zwischen dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts und dem Basisende des zweiten Blattfederabschnitts geringer im Vergleich zu einem rückstellfähigen Kontaktstück, in welchem zwei Blattfederabschnitte über einen im wesentlichen U-förmigen, gefalteten Abschnitt gekoppelt sind, und die Höhe des rückstellfähigen Kontaktstücks kann um diese reduzierte Höhendifferenz reduziert werden. Daher kann gemäß der vorliegenden Erfindung das Anschlußpaßstück in vorteilhafter Weise in bezug auf sowohl auf Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen als auch die Höhenrichtung miniaturisiert werden.
  • Gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das rückstellfähige Kontaktstück, welches sich im wesentlichen entlang von Vorwärts- und Rückwärtsrichtungen insgesamt erstreckt, wenigstens teilweise durch einen im wesentlichen rechtwinkeligen Rohrabschnitt umgeben und der aufzunehmende Flachstecker, welcher wenigstens teilweise in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt von vorne einzusetzen ist, ist rückstellfähig zwischen einer ersten Platte des im wesentlichen rechtwinkeligen Rohrabschnitts und dem rückstellfähigen Kontaktstück gehalten.
  • Vorzugsweise ist der gefaltete Abschnitt ein eng bzw. genau gefalteter Abschnitt.
  • Gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird ein Anschlußpaßstück zur Verfügung gestellt, in welchem ein elastisches bzw. rückstellfähiges Kontaktstück, welches sich entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen insgesamt erstreckt, durch einen im wesentlichen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Rohrabschnitt umgeben ist und ein aufzunehmender bzw. Vater-Flachstecker, welcher in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt von vorne eingesetzt ist, rückstellfähig zwischen einer Deckenplatte des rechtwinkeligen Rohrabschnitts und dem rückstellfähigen Kontaktstück gehalten ist, worin das rückstellfähige Kontaktstück umfaßt:
    einen ersten Blattfederabschnitt, welcher das Basisende davon an einer Bodenplatte des rechtwinkeligen Rohrabschnitts abgestützt aufweist,
    einen eng gefalteten Abschnitt, welcher an dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts zu der Bodenplatte gefaltet ist, und
    einen zweiten Blattfederabschnitt, welcher sich von dem eng gefalteten Abschnitt zu dem Basisende des ersten Blattfederabschnitts erstreckt und das sich erstreckende Ende davon in Kontakt mit der Bodenplatte während des rückstellfähigen Kontakts des rückstellfähigen Kontaktstücks mit dem aufzunehmenden Flachstecker gehalten aufweist.
  • Vorzugsweise erstreckt sich der erste Blattfederabschnitt im wesentlichen nach vorne und der aufzunehmende Flachstecker gelangt im wesentlichen in Kontakt mit dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts.
  • Da eine Kontaktposition des rückstellfähigen Kontaktstücks mit dem aufzunehmenden Flachstecker nahe dem vorderen Ende angeordnet ist, kann die Länge des aufzunehmenden Flachsteckers entsprechend gekürzt werden.
  • Weiters bevorzugt erstreckt sich der gefaltete Abschnitt, vorzugsweise der eng gefaltete Abschnitt, geneigt zu einer Einsetzrichtung des aufzunehmenden Flachsteckers.
  • Da sich der (eng) gefaltete Abschnitt geneigt bzw. schräg zu der Einsetzrichtung des aufzunehmenden Flachsteckers erstreckt, wird das vordere Ende des aufzunehmenden Flachsteckers zu einer ordnungsgemäßen Kontaktposition durch die Neigung des eng gefalteten Abschnitts während des Einsetzens des aufzunehmenden Flachsteckers geführt.
  • Vorzugsweise erstreckt sich das Basisende des ersten Blattfederabschnitts unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln, von einer Seitenplatte des im wesentlichen rechtwinkeligen Rohrabschnitts, welcher vorzugsweise nicht mit der Basisplatte verbunden ist, und eine verriegelnde Kante bzw. Rand ist an einer seitlichen Kante bzw. Rand des Basisendes des ersten Blattfederabschnitts ausgebildet.
  • Weiters bevorzugt ist eine verriegelnde Platte bzw. Verriegelungsplatte, welche unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln, von einem seitlichen Rand- bzw. Kantenabschnitt der Basisplatte aufragt und im wesentlichen zu der Seitenplatte im wesentlichen parallel gerichtet ist, und zwar im wesentlichen anschließend an die seitliche Kante der Basisplatte bzw. kontinuierlich mit diesem ist.
  • Noch weiter bevorzugt ist die verriegelnde Platte mit einem verriegelnden bzw. Verriegelungsloch ausgebildet, mit welchem die verriegelnde bzw. Verriegelungskante bzw. -rand in Eingriff steht oder in Eingriff bringbar ist, um zu verhindern, daß das Basisende des ersten Blattfederabschnitts angehoben wird.
  • Am meisten bevorzugt ist die Basisplatte mit einem angehobenen bzw. erhöhten Abschnitt ausgebildet, indem ein Teil davon im wesentlichen angehoben ist, und die äußere Fläche bzw. Oberfläche des Basisendes des ersten Blattfederabschnitts ist im wesentlichen in Kontakt mit dem angehobenen Abschnitt gehalten.
  • Dementsprechend erstreckt sich am meisten bevorzugt das Basisende des ersten Blattfederabschnitts im wesentlichen unter rechten Winkeln von einer Seitenplatte des rechtwinkeligen Rohrabschnitts, welcher nicht mit der Basisplatte verbunden ist, und eine verriegelnde bzw. Verriegelungskante ist an einem seitlichen Rand bzw. einer seitlichen Kante des Basisendes des ersten Blattfederabschnitts ausgebildet,
    eine verriegelnde Platte, welche im wesentlichen unter rechten Winkeln von einer seitlichen Kante der Bodenplatte aufragt und zu der Seitenplatte im wesentlichen parallel gerichtet ist, ist anschließend an die seitliche Kante der Bodenplatte,
    die verriegelnde Platte ist mit einem verriegelnden bzw. Verriegelungsloch ausgebildet, mit welchem die verriegelnde Kante in Eingriff steht bzw. gelangt, um zu verhindern, daß das Basisende des ersten Blattfederabschnitts angehoben wird, und
    die Bodenplatte ist mit einem angehobenen Abschnitt ausgebildet, indem ein Teil davon angehoben ist, und die untere Fläche bzw. Oberfläche des Basisendes des ersten Blattfederabschnitts ist in Kontakt mit dem angehobenen Abschnitt gehalten.
  • Das Basisende des ersten Blattfederabschnitts wird daran gehindert, vertikal geschüttelt zu werden, indem es in Kontakt mit dem angehobenen Abschnitt der Bodenplatte gebracht wird und die verriegelnde Kante davon in Eingriff mit dem verriegelnden Loch aufweist.
  • Darüber hinaus ist, da sich das Basisende des ersten Blattfederabschnitts in Kontakt mit dem angehobenen Abschnitt befindet, welcher an der Bodenplatte ausgebildet ist, die Höhe der verriegelnden Kante, d.h. die Höhe der oberen Kante des verriegelnden Lochs, welches mit der verriegelnden Kante in Eingriff zu bringen ist, höher angeordnet als die Bodenplatte. Dementsprechend stehen die verriegelnde Kante und das verriegelnde Loch miteinander an einer Position über einem Quadrantabschnitt in Eingriff, welcher an einer Grenze zwischen der Bodenplatte und der verriegelnden Platte angeordnet ist, d.h. an einer Position in einem flachen Teil der verriegelnden Platte. Derart wölbt sich, selbst wenn die verriegelnde Kante und das verriegelnde Loch über einen Abstand gleich der Dicke der verriegelnden Platte in Eingriff stehen, die verriegelnde Kante nicht aus der oberen Oberfläche der verriegelnden Platte.
  • Gemäß einer weiters bevorzugten Ausführungsform ist die Basisplatte mit einem festlegenden bzw. Festlegungsloch ausgebildet, welches mit einem Harzverriegelungsabschnitt in einem Gehäuse in Eingriff bringbar, um zu verhindern, daß das Anschlußpaßstück austritt bzw. herausfällt, wenn das Anschlußpaßstück wenigstens teilweise in das Gehäuse eingesetzt ist.
  • Vorzugsweise ist das sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts mit einem Harzverriegelungsabschnitt in einem Gehäuse in Eingriff bringbar, um zu verhindern, daß das Anschlußpaßstück austritt bzw. herausfällt, wenn das Anschlußpaßstück wenigstens teilweise in das Gehäuse in einem Zustand eingesetzt ist, wo sich das rückstellfähige Kontaktstück rückstellfähig in Kontakt mit dem aufzunehmenden Flachstecker befindet.
  • Weiters bevorzugt ist die Bodenplatte mit einem festlegenden Loch ausgebildet, welches mit einem Harzverriegelungsabschnitt in einem Gehäuse in Eingriff bringbar ist, um zu verhindern, daß das Anschlußpaßstück austritt, wenn das Anschlußpaßstück in das Gehäuse eingesetzt wird, und das sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts ist mit dem Harzverriegelungsabschnitt in einem Zustand in Eingriff bringbar, wo sich das rückstellfähige Kontaktstück rückstellfähig in Kontakt mit dem aufzunehmenden Flachstecker befindet.
  • In einem Zustand, wo das Anschlußpaßstück in das Gehäuse eingesetzt ist und das rückstellfähige Kontaktstück rückstellfähig in Kontakt mit dem aufzunehmenden Flachstecker gehalten ist, befinden sich sowohl der Rand- bzw. Kantenabschnitt des festlegenden Lochs als auch das sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts in Kontakt mit dem Harzverriegelungsabschnitt. Derart ist im Vergleich zu einem Fall, wo ein Harzverriegelungsabschnitt in Eingriff nur mit einem festlegenden Loch steht, ein Bereich eines Eingriffs des Harzverriegelungsabschnitts mit dem Anschlußpaßstück breiter bzw. weiter. Daher kann, wenn eine externe Kraft auf das Anschlußpaßstück in einer Entnahmerichtung ausgeübt wird, eine Kraft verteilt werden, welche den Harzverriegelungsabschnitt drückt.
  • Am meisten bevorzugt umfaßt das rückstellfähige Kontaktstück eine führende bzw. Führungsfläche bzw. -Oberfläche zum Führen eines Kontakts des rückstellfähigen Kontaktstücks mit dem aufzunehmenden Flachstecker.
  • Gemäß der Erfindung wird weiters ein Verfahren zum Ausbilden eines Anschlußpaßstücks, insbesondere gemäß der Erfindung oder einer bevorzugten Ausführungsform davon, zur Verfügung gestellt, in welchem ein rückstellfähiges Kontaktstück rückstellfähig in Kontakt mit einem aufzunehmenden Flachstecker zu bringen ist, umfassend die folgenden Schritte:
    Biegen, Falten und/oder Prägen einer leitenden bzw. leitfähigen Platte, so daß das rückstellfähige Kontaktstück ausgebildet wird, um
    einen ersten Blattfederabschnitt, welcher das Basisende davon an einer Basisplatte abgestützt aufweist,
    einen gefalteten Abschnitt, welcher an dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts zu der Basisplatte gefaltet ist, und
    einen zweiten Blattfederabschnitt aufzuweisen, welcher sich von dem gefalteten Abschnitt im wesentlichen zu dem Basisende des ersten Blattfederabschnitts erstreckt und das sich erstreckende Ende davon im wesentlichen an Kontakt mit der Basisplatte wenigstens während des rückstellfähigen Kontakts des rückstellfähigen Kontaktstücks mit dem aufzunehmenden Flachstecker aufweist.
  • Diese und andere Ziele, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden bei einer Lektüre der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen und aus den beigeschlossenen Zeichnungen deutlicher ersichtlich werden. Es sollte verstanden werden, daß, obwohl Ausführungsformen getrennt beschrieben werden, einzelne Merkmale davon zusätzlichen Ausführungsformen kombiniert werden können.
  • 1 ist ein Längsschnitt eines Anschlußpaßstücks gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • 2 ist eine Ansicht der linken Seite des Anschlußpaßstücks,
  • 3 ist eine Ansicht der rechten Seite des Anschlußpaßstücks,
  • 4 ist eine teilweise, vergrößerte Ansicht von 1,
  • 5 ist eine Vorderansicht des Anschlußpaßstücks,
  • 6(a) ist ein Seitenschnitt entlang von Y-Y der 2 und 6(b) ist ein teilweiser Seitenschnitt einer Modifikation,
  • 7 ist ein Schnitt entlang von X-X der 1,
  • 8 ist eine Draufsicht, welche Anschlußpaßstücke in einer Kette verbunden und eine Abwicklung des Anschlußpaßstücks vor einem Biegen zeigt, und
  • 9 ist ein Längsschnitt, welcher einen Zustand zeigt, wo das Anschlußpaßstück in ein Gehäuse eingesetzt ist, um mit einem aufzunehmenden Flachstecker verbunden zu werden.
  • Nachfolgend wird eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung unter Bezugnahme auf 1 bis 9 beschrieben.
  • Es sollte festgehalten werden, daß eine zusammenpassende bzw. abgestimmte Seite eines Anschlußpaßstücks mit einem zusammenpassenden bzw. abgestimmten Verbinder (linke Seite in 1) als eine Vorderseite betreffend Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen in der folgenden Beschreibung bezeichnet ist.
  • Ein Anschlußpaßstück bzw. Kontakt F dieser Ausführungsform ist ein sogenanntes Mutter- bzw. Buchsen-Anschlußpaßstück und ist schmal und lang entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen insgesamt. Ein vorderer Abschnitt (vorzugsweise im wesentlichen eine vordere Hälfte) des Anschlußpaßstücks F ist in einen im wesentlichen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 ausgebildet, welcher entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen hohl ist. Ein aufzunehmender bzw. Vater-Flachstecker T in einem Vater- bzw. Steckergehäuse 50 als ein zusammenpassender Partner eines Mutter- bzw. Buchsengehäuses 40 (als einem bevorzugten Gehäuse), in welches das Anschlußpaßstück F wenigstens teilweise einzusetzen ist, ist wenigstens teilweise in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 eingesetzt. Ein rückwärtiger Abschnitt (vorzugsweise eine im wesentlichen rückwärtige Hälfte) des Anschlußpaßstücks F ist in einen Drahtcrimp- oder -verbindungsabschnitt 11 vorzugsweise in der Form von offenen Trommeln bzw. Rohren ausgebildet. Der Drahtcrimpabschnitt 11 wird in elektrische Verbindung mit einem Ende eines Drahts (nicht gezeigt) gecrimpt oder gebogen oder gefaltet. Alternativ oder zusätzlich kann der Drahtcrimpabschnitt 11 mit dem Ende des Drahts (nicht gezeigt) mit Hilfe einer Isolationsverschiebung, eines Lötens, Schweißens oder dgl. verbunden werden.
  • Der rechtwinkelige Rohrabschnitt 10 besteht aus einer Deckenplatte 12 (ersten Wand), welche schmal und lang entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen ist und eine bestimmte Breite aufweist; einer verriegelnden bzw. Verriegelungsplatte 13 (zweiten Wand), welche sich nach unten (unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter einem rechten Winkel zu der Deckenplatte 12) von der rechten oder seitlichen Kante oder dem Kantenabschnitt der Deckenplatte 12 erstreckt, welche eine bestimmte (vorbestimmte oder vorbestimmbare) Höhe aufweist, und schmal und lang entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder einer Längsrichtung ist; einer Bodenplatte 14 (dritten Wand), welche sich nach links unter einem unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln, von dem Bodenrand oder Rand- bzw. Kantenabschnitt der verriegelnden Platte 13 erstreckt, welche eine bestimmte (vorbestimmte oder vorbestimmbare) Breite aufweist und schmal und lang entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen ist, einer unteren Platte 15 (vierten Wand), welche geringfügig nach oben von einem Bereich bzw. einer Fläche der linken oder seitlichen Kante oder dem Kantenabschnitt der Bodenplatte 14 mit Ausnahme seines rückwärtigen Endes und schmal und lang entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen aufragt, und einer Seitenplatte 16 (fünften Wand), welche sich nach unten (unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter einem rechten Winkel, zu der Deckenplatte 12) von der linken oder seitlichen Kante oder dem Kantenabschnitt der Deckenplatte 12 erstreckt. Der Bodenrand bzw. die Bodenkante (oder ein Rand- bzw. Kantenabschnitt an der Seite der dritten/vierten Wand) der Seitenplatte 16 ist derart abgestuft, daß ein geringer Abstand bzw. Freiraum zu der oberen Kante der unteren Platte 15 und zur linken Kante des rückwärtigen Endes der Bodenplatte 15 besteht. Abgewinkelte, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln verlaufende Abschnitte, welche die entsprechenden Abschnitte verbinden, sind gebogen, um eine im wesentlichen Quadrantform aufzuweisen. Das rückwärtige Ende der Deckenplatte 12 ist im wesentlichen anschließend an den Drahtcrimpabschnitt 11. Darüber hinaus ist ein eine übermäßige Deformation verhinderndes Loch 17 in dem vorderen Ende der verriegelnden Platte 13 (ersten Wand) ausgebildet, und ein eine übermäßige Deformation verhindernder Raum 18, welcher wenigstens teilweise dem eine übermäßige Deformation verhindernden Loch 17 entspricht, ist an dem vorderen Ende des Freiraums zwischen der Seitenplatte 16 und der unteren Platte 15 ausgebildet.
  • Ein Bodenende (Abschnitt im wesentlichen anschließend an die Bodenplatte 14) eines rückwärtigen Endabschnitts der verriegelnden Platte 13 ist vorzugsweise im wesentlichen rechteckig bzw. rechtwinkelig abgeschnitten, um ein verriegelndes Loch 19 auszubilden. Eine verriegelnde Kante 24B eines ersten Blattfederabschnitts 24, welcher zu beschreiben ist, ist mit dem oberen Rand des verriegelnden Lochs 19 von unten oder von innen in Eingriff bringbar. Eine obere Fläche (Fläche bzw. Bereich im wesentlichen auf derselben Höhe wie der verriegelnde Rand 24B) des verriegelnden Lochs 19 ist in einem flachen Abschnitt (Abschnitt entfernt von der Bodenplatte 14 und angeordnet über einem Quadrant- oder Verbindungsabschnitt 20 als eine Grenze zwischen der verriegelnden Platte 13 und der Bodenplatte 14) der verriegelnden Platte 13 angeordnet. Andererseits ist ein unterer Bereich des verriegelnden Lochs 19 in dem Quadrantabschnitt 20 als die Grenze zwischen der verriegelnden Platte 13 und der Bodenplatte 14 angeordnet.
  • Ein erhabener bzw. erhöhter Abschnitt 21, vorzugsweise im wesentlichen in der Form eines Podests bzw. Sockels, ist in einem Bereich der Bodenplatte benachbart dem verriegelnden Loch 19 beispielsweise durch ein Prägen bzw. Ausbauchen eines Teils der Bodenplatte 14 ausgebildet, um nach oben oder nach innen vorzuragen. Eine Höhendifferenz zwischen der oberen Oberfläche des erhöhten bzw. angehobenen Abschnitts 21 und der oberen Oberfläche der Bodenplatte 14 ist im wesentlichen gleich der Dicke der Bodenplatte 14. Ein Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 ist im wesentlichen in Kontakt mit der oberen Oberfläche des angehobenen Abschnitts 21 von oben gehalten. Eine schützende bzw. Schutzplatte 22 steht unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln, von dem vorderen Rand oder Randabschnitt der Bodenplatte 14.
  • Ein rückstellfähiges Kontaktstück 23, welches das rückwärtige Ende davon an dem rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 abgestützt aufweist und schmal und lang entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen ist, ist wenigstens teilweise in dem rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 aufgenommen. Mit anderen Worten ist das rückstellfähige Kontaktstück 23 wenigstens teilweise durch den rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 umgeben. Bei einem Einsetzen in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 von vorne wird der aufzunehmende Flachstecker T rückstellfähig zwischen der unteren Oberfläche der Deckenplatte 12 und einem Kontaktabschnitt 27 des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 durch eine rückstellfähige Kraft des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 gedrückt, woraus resultiert, daß das Buchsen-Anschlußpaßstück F und der aufzunehmende Flachstecker T elektrisch mit einem bestimmten (vorbestimmten oder vorbestimmbaren) Kontaktdruck verbunden sind. Ein derartiges rückstellfähiges Kontaktstück 23 besteht aus dem ersten Blattfederabschnitt 24, einem eng gefalteten Abschnitt oder rückgefalteten Abschnitt 26 und einem zweiten Blattfederabschnitt 29.
  • Das Basisende 24A (rückwärtige Ende) des ersten Blattfederabschnitts 24 erstreckt sich nach rechts oder seitlich oder nach innen unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln, von dem Bodenrand des rückwärtigen Endabschnitts der Seitenplatte 16, und vorzugsweise in der Form einer im wesentlichen rechteckigen bzw. rechtwinkeligen, flachen Platte im wesentlichen parallel zu der Bodenplatte 14. Ein sich erstreckender Rand (rechter Rand) des Basisendes 24A von der Seitenplatte 16 dient vorzugsweise als die verriegelnde bzw. Verriegelungskante 24B. Das Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 ist im wesentlichen in Kontakt mit dem erhöhten Abschnitt 21 der Bodenplatte 14 von oben oder von einer inneren Seite gehalten und die verriegelnde Kante 24B steht mit der oberen Kante des verriegelnden Lochs 19 von unten oder von innen in Eingriff oder kann in Eingriff gebracht werden, wodurch das Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 an einem vertikalen Wackeln gehindert wird. Die rechte Endoberfläche (sich erstreckende Endoberfläche) der verriegelnden Kante 24B ist an einer derartigen Position angeordnet, um im wesentlichen bündig oder geringfügig nach innen von der äußeren Oberfläche der verriegelnden Platte 13 rückgesetzt zu sein. Derart wird für eine Abmessung eines Bereichs eines Eingriffs der verriegelnden Kante 24B und des verriegelnden Lochs 19 entlang einer Querrichtung sichergestellt, daß sie im wesentlichen gleich der Dicke der verriegelnden Platte 13 ist.
  • Die erste Blattfederplatte 24, welche im wesentlichen an die Seitenplatte 16 anschließt, erstreckt sich im wesentlichen gerade geneigt nach oben oder nach innen zur Vorderseite und das sich erstreckende Ende (vordere Ende) davon ist an dem vorderen Ende des rechtwinkeligen Rohrabschnitts 10 angeordnet. Darüber hinaus ragt bzw. ragen ein oder mehrere, vorzugsweise ein Paar von eine übermäßige Deformation verhindernden Stücken 25 nach außen von den linken und rechten oder den seitlichen Rändern oder Rand- bzw. Kantenabschnitten des sich erstreckenden Endes des ersten Blattfederabschnitts 24 vor und sind wenigstens teilweise in dem eine übermäßige Deformation verhindernden Loch 17 und dem eine übermäßige Deformation verhindernden Raum 18 angeordnet. Wenn der erste Blattfederabschnitt 24 übermäßig nach unten oder nach oben entlang der Deformationsrichtung verschoben bzw. verlagert wird, gelangen die eine übermäßige Deformation verhindernden Stücke 25 im wesentlichen in Kontakt mit dem Rand des eine übermäßige Deformation verhindernden Lochs 17 und dem Bodenrand der Seitenplatte 16 oder dem oberen Rand der unteren Platte 15, wodurch jegliche weitere Verschiebung des ersten Blattfederabschnitts 24 verhindert wird. Daraus resultierend wird das rückstellfähige Kontaktstück 23 daran gehindert, übermäßig rückstellfähig über seine Elastizitätsgrenze deformiert bzw. verformt zu werden.
  • Der eng gefaltete Abschnitt 26 ist im wesentlichen anschließend an das sich erstreckende Ende des ersten Blattfederabschnitts 24. Der eng gefaltete Abschnitt 26 erstreckt sich geneigt nach unten zu der Vorderseite von dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts 24, ist genau bzw. eng an seinem sich erstreckenden Ende zu der unteren Oberfläche davon (zu der Bodenplatte 14) zurückgefaltet und erstreckt sich weiter kurz geneigt nach oben zur Rückseite. Der eng gefaltete Abschnitt 26 kann zurückgefaltet sein, entweder ohne daß ein Raum umschlossen ist oder indem ein kleiner Raum zwischen seinen Abschnitten eingeschlossen ist.
  • Das Basisende des eng gefalteten Abschnitts 26 und das sich erstreckende Ende des ersten Blattfederabschnitts 24 treffen unter einem Winkel aufeinander, wenn von der Seite gesehen, und dieser abgewinkelte Treffabschnitt (höchster Abschnitt oder Abschnitt des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 am nächsten zu der Deckenplatte oder ersten Wand 12) dient als der Kontaktabschnitt 27 mit dem aufzunehmenden Flachstecker T. In einem freien Zustand, wo sich der aufzunehmende Flachstecker T und das rückstellfähige Kontaktstück 23 nicht in Kontakt befinden (Zustand, wo die Gehäuse 40, 50 noch nicht verbunden sind), ist ein Abstand geringer als die Dicke des aufzunehmenden Flachsteckers T zwischen dem Kontaktabschnitt 27 und der Deckenplatte 12, vorzugsweise ihrem nach innen geprägten Abschnitt, ausgebildet. Die obere oder nach vorne orientierte Oberfläche (Oberfläche im wesentlichen anschließend an den Kontaktabschnitt 27) des eng gefalteten Abschnitts 26 dient als eine geneigte bzw. abgeschrägte, führende bzw. Führungsoberfläche 28, welche sich in einer Richtung geneigt zu einer Einsetzrichtung des aufzunehmenden Flachsteckers T in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 (Richtung im wesentlichen parallel zu der Deckenplatte 12) erstreckt. Die schützende Platte 22 der Bodenplatte 14 wird in einem Bereich unterhalb der geneigten Führungsoberfläche 28 gehalten, d.h. auf einer derartigen Höhe gehalten, um den zweiten Blattfederabschnitt 29 zu verbergen.
  • Der zweite Blattfederabschnitt 29 ist im wesentlichen anschließend an das sich erstreckende Ende des eng gefalteten Abschnitts 26. Der zweite Blattfederabschnitt 29 liegt in der Form einer flachen Platte vor und erstreckt sich im wesentlichen gerade schräg nach unten oder nach außen zu der Rückseite von dem sich erstreckenden Ende des eng gefalteten Abschnitts 26. Dementsprechend treffen das sich erstreckende Ende des eng gefalteten Abschnitts 26 und das Basisende (vordere Ende) des zweiten Blattfederabschnitts 29 unter einem Winkel aufeinander. Das sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts 29 dient als ein festlegender bzw. Festlegungsabschnitt 30, welcher vorzugsweise geringfügig gebogen ist, um im wesentlichen parallel zu der Bodenplatte 14 zu sein. In dem freien Zustand, wo sich der aufzunehmende Flachstecker T und das rückstellfähige Kontaktstück 23 nicht in Kontakt befinden, wird der festlegende Abschnitt 30 im wesentlichen in Kontakt mit der oberen Oberfläche der Bodenplatte 14 gehalten.
  • Dementsprechend wird, wie oben beschrieben, das rückstellfähige Kontaktstück 23 an der Bodenplatte 14 von unten an zwei Punkten abgestützt: dem Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 und dem sich erstreckenden Ende (festlegenden Abschnitt 30) des zweiten Blattfederabschnitts 29. Durch ein Annehmen dieser Zweipunkt-Abstützkonstruktion kann ein hoher Kontaktdruck, welcher aus der rückstellfähigen Rückstellkraft des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 resultiert, sichergestellt werden, wenn das rückstellfähige Kontaktstück 23 in Kontakt mit dem aufzunehmenden Flachstecker T gebracht wird.
  • Der zweite Blattfederabschnitt 29 ist vorzugsweise kürzer als der erste Blattfederabschnitt 24 und ist um einen größeren Winkel zu der Bodenplatte 14 (dritten Wand) als der erste Blattfederabschnitt 24 geneigt. Derart ist der festlegende Abschnitt 30 des zweiten Blattfederabschnitts 29 weiter vorne als das Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 angeordnet. Die Bodenplatte 14 (dritte Wand) ist vorzugsweise mit einem festlegenden bzw. Festlegungsloch 31 ausgebildet, welches sich zwischen dem festlegenden Abschnitt 30 des zweiten Blattfederabschnitts 29 und dem Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 erstreckt. Wenn sich das rückstellfähige Kontaktstück 23 in dem freien Zustand befindet, ist der festlegende Abschnitt 30 des zweiten Blattfederabschnitts 29 geringfügig vor dem vorderen Rand des festlegenden Lochs 31 angeordnet. In einem Zustand, wo das rückstellfähige Kontaktstück 23 rückstellfähig aufgrund des Kontakts mit dem aufzunehmenden Flachstecker T deformiert ist, gleitet jedoch der festlegende Abschnitt 30 nach rückwärts an der Bodenplatte 14 bis zu der im wesentlichen selben Position wie der vordere Rand des festlegenden Lochs 31.
  • Das obige Anschlußpaßstück F ist wenigstens teilweise in einen Hohlraum 41 des Buchsengehäuses 40 vorzugsweise von rückwärts einzusetzen. Ein Harzverriegelungsabschnitt 42, welcher nach vorne vorragt, während er vorzugsweise nur an einem Ende abgestützt ist, ist in dem Hohlraum 41 ausgebildet. In dem Vorgang eines Einsetzens des Anschlußpaßstücks F wird der Harzverriegelungsabschnitt 42 durch die Bodenplatte 14 des rechtwinkeligen Rohrabschnitts 10 gedrückt, um rückstellfähig nach unten oder nach außen deformiert zu werden. Wenn das Anschlußpaßstück F eine ordnungsgemäße Einsetzposition erreicht, wird der Harzverriegelungsabschnitt 42 wenigstens teilweise rückstellfähig rückgestellt und wenigstens teilweise in das festlegende Loch 31 eingepaßt, wodurch der vordere Rand des festlegenden Lochs 31 in Eingriff mit dem Harzverriegelungsabschnitt 42 von vorne gelangt, um das Anschlußpaßstück F zu halten, um nicht auszutreten bzw. herauszufallen.
  • Wenn das Steckergehäuse 50 mit dem Buchsengehäuse 40 in diesem Zustand verbunden wird, tritt der aufzunehmende Flachstecker T wenigstens teilweise in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 ein, um eine Verbindung aufzubauen, während er rückstellfähig zwischen dem rückstellfähigen Kontaktstück 23 und der Deckenplatte 12 gedrückt wird. Bei der rückstellfähigen Deformation bzw. Verformung des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 unterliegt der erste Blattfederabschnitt 24 einer derartigen Verschiebung bzw. Verlagerung, um nach unten oder weg von dem aufzunehmenden Flachstecker T in bezug auf sein Basisende 24A (in einer derartigen Richtung, um einen Neigungswinkel zu der Bodenplatte 14 geringer zu machen) geneigt zu werden. Wenn bzw. da der erste Blattfederabschnitt 24 verlagert wird, wird der eng gefaltete Abschnitt 26 nach unten oder nach außen oder zu der Bodenplatte 14 verlagert und der zweite Blattfederabschnitt 29 wird relativ nach oben in bezug auf das sich erstreckende Ende des eng gefalteten Abschnitts 26 verlagert.
  • Zu diesem Zeitpunkt ändert sich die Höhe des sich erstreckenden Endes (festlegenden Abschnitts 30) des zweiten Blattfederabschnitts 29 im wesentlichen nicht, indem er nur auf der Bodenplatte 14 gleitet, wobei jedoch das Basisende (oder Verbindungsende mit dem eng gefalteten Abschnitt 26) des zweiten Blattfederabschnitts 29 nach unten (Richtung, um sich der Bodenplatte 14 anzunähern) im wesentlichen gemeinsam mit dem eng gefalteten Abschnitt 26 verschoben wird. Derart nimmt ein Neigungswinkel des zweiten Blattfederabschnitts 29 zu der Bodenplatte 14 ab. Auf diese Weise unterliegt das rückstellfähige Kontaktstück 23 rückstellfähigen Deformationen an zwei Punkten: dem Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 und dem Basisende (sich erstreckenden Ende oder Verbindungsende mit dem eng gefalteten Abschnitt 26) des zweiten Blattfederabschnitts 29, und ein ausreichender Kontaktdruck zwischen dem rückstellfähigen Kontaktstück 23 und dem aufzunehmenden Flachstecker T kann durch diese rückstellfähigen Deformationen an zwei Punkten sichergestellt werden. In dem Kontaktzustand des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 mit dem aufzunehmenden Flachstecker T gelangt der festlegende Abschnitt 30 in Eingriff mit dem Harzverriegelungsabschnitt 42.
  • Wie oben beschrieben, ist, da der erste und zweite Blattfederabschnitt 24, 29, welche das rückstellfähige Kontaktstück 23 bilden, (im wesentlichen in eine V-Form) gefaltet oder unter einem Winkel zwischen 0° und 90° in Bezug aufeinander in dieser Ausführungsform angeordnet sind, die Länge des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 dieser Ausführungsform entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen kürzer als diejenige eines rückstellfähigen Kontaktstücks, in welchem zwei Blattfederabschnitte unter einem Winkel von größer als 90° aufeinandertreffen. Darüber hinaus ist der zweite Blattfederabschnitt 29 zwischen dem ersten Blattfederabschnitt 24 und der Bodenplatte 14 angeordnet, wobei jedoch das sich erstreckende Ende des ersten Blattfederabschnitts 24 und das Basisende des zweiten Blattfederabschnitts 29 über den eng gefalteten Abschnitt 26 gekoppelt sind. Derart ist eine Höhendifferenz zwischen dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts 24 und dem Basisende des zweiten Blattfederabschnitts 29 geringer im Vergleich zu einem rückstellfähigen Kontaktstück, in welchem zwei Blattfederabschnitte über einen im wesentlichen U-förmigen, gefalteten Abschnitt gekoppelt sind, und die Höhe des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 kann durch bzw. um diese reduzierte Höhendifferenz reduziert werden. Daraus resultierend kann die Höhe des rechtwinkeligen Rohrabschnitts 10 und diejenige des gesamten Anschlußpaßstücks F reduziert werden. Daher kann in dieser Ausführungsform das Anschlußpaßstück F in vorteilhafter Weise in bezug sowohl auf Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen als auch eine Höhenrichtung miniaturisiert werden.
  • Da sich der erste Blattfederabschnitt 24 nach vorne erstreckt und der aufzunehmende Flachstecker T in Kontakt mit dem Kontaktabschnitt 27 (d.h. dem vorderen Ende des rückstellfähigen Kontaktstücks 23) an dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts 24 gelangt, kann der aufzunehmende Flachstecker T verkürzt werden.
  • Darüber hinaus wird, da sich der eng gefaltete Abschnitt 26 geneigt zu der Einsetzrichtung des aufzunehmenden Flachsteckers T erstreckt und die obere Oberfläche davon als die geneigte bzw. abgeschrägte Führungsoberfläche 28 dient, das führende Ende des aufzunehmenden Flachsteckers T zu einer ordnungsgemäßen Kontaktposition durch die Neigung der geneigten Führungsoberfläche 28 während des Einsetzens des aufzunehmenden Flachsteckers T geführt. Darüber hinaus wird, da die geneigte Führungsoberfläche 28 an dem eng gefalteten Abschnitt 26 ausgebildet ist, d.h. an einem mit einer Doppelstruktur versehenen Abschnitt, welcher eine hohe Steifigkeit aufweist, der eng gefaltete Abschnitt 26 nicht deformiert, selbst wenn der aufzunehmende Flachstecker T hart gegen ihn schlägt.
  • Das Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 wird an einem vertikalen Schütteln gehindert, indem es in Kontakt mit dem erhöhten Abschnitt 21 der Bodenplatte 14 gebracht wird und/oder den verriegelnden Rand 24B davon in Eingriff mit dem verriegelnden Loch 19 aufweist. Der erhöhte Abschnitt 21, mit welchem sich das Basisende 24A des ersten Blattfederabschnitts 24 im wesentlichen in Kontakt befindet, ist höher oder weiter innen als die obere Oberfläche der Bodenplatte 14 angeordnet und die Höhe des verriegelnden Rands 24B an der im wesentlichen selben Höhe wie das Basisende 24A und die Höhe des oberen Rands des verriegelnden Lochs 19, welches mit der verriegelnden Kante 24B in Eingriff zu bringen ist, sind höher als diejenige der Bodenplatte 14 eingestellt.
  • Spezifisch sind die verriegelnde Kante 24B und das verriegelnde Loch 19 in Eingriff miteinander an einer Position oberhalb des Quadrantabschnitts 20 als der Grenze zwischen der Bodenplatte 14 und der verriegelnden Platte 13, d.h. an einer Position in dem im wesentlichen flachen Teil der verriegelnden Platte 13. In einer Konstruktion, in welcher sich ein Bodenende 24a im wesentlichen in Kontakt mit der oberen Oberfläche der Bodenplatte 14 befindet und eine verriegelnde Kante 24b in Eingriff mit dem verriegelnden Loch 19 auf derselben Höhe wie der Quadrantabschnitt 20 in Eingriff steht, wie dies in 6(b) gezeigt ist, wölbt sich der Bodenrand bzw. die Bodenkante des verriegelnden Rands 24b nach außen von der äußeren Oberfläche des Quadrantabschnitts 20 (im wesentlichen rechtwinkeligen Rohrabschnitts 10), wenn der verriegelnde Rand 24b und das verriegelnde Loch 19 maximal über einen Abstand gleich der Dicke der verriegelnden Platte 13 in Eingriff stehen. Im Gegensatz dazu ist in dieser Ausführungsform der verriegelnde Rand 24B oberhalb des Quadrantabschnitts 20 durch ein Ausbilden des erhöhten Abschnitts 21 an der Bodenplatte 14 angeordnet, wie dies in 6(a) gezeigt ist. Derart wölbt sich, selbst wenn der verriegelnde Rand 24B und das verriegelnde Loch 19 über einen Abstand gleich der Dicke der verriegelnden Platte 13 (maximalen Abstand) in Eingriff stehen, der verriegelnde Rand 24B nicht aus der äußeren Oberfläche der verriegelnden Platte 13 (im wesentlichen rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10). Darüber hinaus kann, da der Bodenrand (Rand nahe dem Quadrantabschnitt 20 und rechter, oberer Rand in 6(a)) des verriegelnden Rands 24B in dieser Ausführungsform abgerundet ist, er sicher an einem Wölben nach außen von dem rechtwinkeligen Rohrabschnitt 10 gehindert werden.
  • In einem Zustand, wo das Anschlußpaßstück F dieser Ausführungsform wenigstens teilweise in das Buchsengehäuse 40 eingesetzt ist und das rückstellfähige Kontaktstück 23 rückstellfähig im wesentlichen in Kontakt mit dem aufzunehmenden Flachstecker T gehalten ist, sind sowohl der vordere Rand (Randabschnitt) des festlegenden Lochs 31 als auch der festlegende Abschnitt 30 an dem sich erstreckenden Ende des zweiten Blattfederabschnitts 29 im wesentlichen in Kontakt mit dem Harzverriegelungsabschnitt 42, und der festlegende Abschnitt 30 und der vordere Rand (innere Umfangsoberfläche) des festlegenden Lochs 31 sind im wesentlichen anschließend aneinander, während sie wenigstens teilweise im wesentlichen einer über dem anderen angeordnet sind und im wesentlichen bündig miteinander gehalten sind (siehe 9). Dementsprechend ist im Vergleich zu einem Fall, wo ein Harzverriegelungsabschnitt nur mit einem festlegenden Loch in Eingriff steht, ein Bereich eines Eingriffs des Harzverriegelungsabschnitts 42 mit dem Anschlußpaßstück F breiter (vertikal größer). Daher kann, wenn eine externe Kraft auf das Anschlußpaßstück F in der Entnahmerichtung ausgeübt wird, eine Kraft, welche den Harzverriegelungsabschnitt 42 drückt, verteilt werden, wodurch verhindert wird, daß der Harzverriegelungsabschnitt 42 beschädigt wird.
  • Dementsprechend kann, um ein Anschlußpaßstück zu miniaturisieren, da ein rückstellfähiges Kontaktstück 23 an einer Basisplatte 14 an zwei Punkten abgestützt ist: einem Basisende 24A eines ersten Blattfederabschnitts 24 und einem sich erstreckenden Ende (festlegenden Abschnitt 30) eines zweiten Blattfederabschnitts 29, ein hoher Kontaktdruck sichergestellt werden. Der erste und zweite Blattfederabschnitt 24, 29 werden bzw. sind gefaltet und dementsprechend ist die Länge des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen vorzugsweise kürzer als diejenige eines abgewinkelten, rückstellfähigen Kontaktstücks. Da das sich erstreckende Ende des ersten Blattfederabschnitts 24 und das Basisende des zweiten Blattfederabschnitts 29 über einen eng gefalteten Abschnitt 26 gekoppelt sind, ist eine Höhendifferenz zwischen dem ersten und zweiten Blattfederabschnitt 24, 29 geringer als im Vergleich zu einem rückstellfähigen Kontaktstück, in welchem ein erster und zweiter Blattfederabschnitt über einen im wesentlichen U-förmigen, gefalteten Abschnitt gekoppelt sind, und die Höhe des rückstellfähigen Kontaktstücks 23 kann um diese Höhendifferenz reduziert werden.
  • Andere Ausführungsformen
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf die oben beschriebene und illustrierte Ausführungsform beschränkt. Beispielsweise werden auch folgende Ausführungsformen durch den technischen Bereich der vorliegenden Erfindung umfaßt, wie sie durch die Ansprüche definiert ist. Neben den folgenden Ausführungsformen können verschiedene Änderungen durchgeführt werden, ohne den Rahmen und Geist der vorliegenden Erfindung zu verlassen, wie sie durch die Ansprüche definiert ist.
  • (1) In der vorangehenden Ausführungsform befindet sich das sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts im wesentlichen in Kontakt mit der Bodenplatte, selbst wenn sich der aufzunehmende Flachstecker nicht in Kontakt mit dem rückstellfähigen Kontaktstück befindet. Gemäß der vorliegenden Erfindung kann sich jedoch das sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts nicht in Kontakt mit der Bodenplatte befinden, wenn sich der aufzunehmende Flachstecker nicht in Kontakt mit dem rückstellfähigen Kontaktstück befindet, während er im wesentlichen in Kontakt mit der Bodenplatte gebracht wird, wenn der aufzunehmende Flachstecker eingesetzt wird, um rückstellfähig das rückstellfähige Kontaktstück zu deformieren.
  • (2) Obwohl sich der erste Blattfederabschnitt im wesentlichen nach vorne in der vorangehenden Ausführungsform erstreckt, kann er sich im wesentlichen nach rückwärts von dem vorderen Ende der Bodenplatte gemäß der vorliegenden Erfindung erstrecken.
  • (3) Obwohl das sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts als ein eingreifender Querschnitt bzw. Abschnitt, welcher mit dem Harzverriegelungsabschnitt in Eingriff bringbar ist, in der vorangehenden Ausführungsform dient, muß er nicht mit dem Harzverriegelungsabschnitt gemäß der vorliegenden Erfindung in Eingriff stehen bzw. gebracht werden.
  • (4) Obwohl das sich erstreckende Ende des zweiten Blattfederabschnitts im wesentlichen auf der Bodenplatte gleitet, wenn bzw. da das rückstellfähige Kontaktstück rückstellfähig in der vorangehenden Ausführungsform deformiert wird, kann es auch festgelegt bzw. befestigt sein, um sich nicht entlang von Vorwärts- und Rückwärts- oder Längsrichtungen gemäß der vorliegenden Erfindung zu bewegen.
  • (5) Obwohl sich der erste Blattfederabschnitt von der Seitenplatte erstreckt und ein Kontaktdruck davon mit dem aufzunehmenden Flachstecker durch die Bodenplatte in der vorangehenden Ausführungsform aufgenommen wird, kann er sich von der Bodenplatte erstrecken und ein Kontaktdruck davon mit dem aufzunehmenden Flachstecker kann in ähnlicher Weise durch die Bodenplatte aufgenommen bzw. erhalten werden.
  • (6) Obwohl sich der eng gefaltete Abschnitt in der Richtung geneigt zu der Einsetzrichtung des aufzunehmenden Flachsteckers in der vorangehenden Ausführungsform erstreckt, kann er im wesentlichen parallel zu der Einsetzrichtung des aufzunehmenden Flachsteckers gemäß der vorliegenden Erfindung sein.
  • (7) Obwohl ein Teil der Bodenplatte angehoben bzw. erhöht ist und das Basisende des ersten Blattfederabschnitts an dem resultierenden, erhöhten Abschnitt in der vorangehenden Ausführungsform abgestützt bzw. getragen ist, muß der erhöhte Abschnitt gemäß der vorliegenden Endung nicht ausgebildet sein.
  • F
    Anschlußpaßstück
    T
    aufzunehmender Flachstecker bzw. Dorn
    10
    rechteckiger bzw. rechtwinkeliger Rohrabschnitt
    12
    Deckenplatte
    13
    verriegelnde bzw. Verriegelungsplatte
    14
    Bodenplatte
    16
    Seitenplatte
    19
    verriegelndes bzw. Verriegelungsloch
    21
    erhöhter bzw. angehobener Abschnitt
    23
    rückstellfähiges Kontaktstück
    24
    erster Blattfederabschnitt
    24A
    Basis des ersten Blattfederabschnitts
    24B
    verriegelnder Rand bzw. verriegelnde Kante
    26
    eng gefalteter Abschnitt
    29
    zweiter Blattfederabschnitt
    30
    festlegender bzw. Festlegungsabschnitt (sich erstreckendes Ende
    des zweiten Blattfederabschnitts)
    31
    festlegendes bzw. Befestigungsloch
    40
    Mutter- bzw. Buchsengehäuse (Gehäuse)
    42
    Harzverriegelungsabschnitt

Claims (13)

  1. Anschlußpaßstück (F), in welchem ein rückstellfähiges Kontaktstück (23) rückstellfähig in Kontakt mit einem Flachstecker (T) zu bringen ist, worin das rückstellfähige Kontaktstück (23) umfaßt: einen ersten Blattfederabschnitt (24), welcher das Basisende (24A) davon an einer Basisplatte (14) abgestützt aufweist, einen gefalteten Abschnitt (26), welcher an dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts (24) zu der Basisplatte (14) gefaltet ist, und einen zweiten Blattfederabschnitt (29), welcher sich von dem gefalteten Abschnitt (26) im wesentlichen zu dem Basisende (24A) des ersten Blattfederabschnitts (24) erstreckt und das sich erstreckende Ende (30) davon im wesentlichen in Kontakt mit der Basisplatte (14) wenigstens während des rückstellfähigen Kontakts des rückstellfähigen Kontaktstücks (23) mit dem Flachstecker (T) gehalten aufweist.
  2. Anschlußpaßstück (F) nach Anspruch 1, worin das rückstellfähige Kontaktstück (23), welches sich im wesentlichen entlang von Vorwärts- und Rückwärtsrichtungen insgesamt erstreckt, wenigstens teilweise durch einen im wesentlichen rechtwinkeligen Rohrabschnitt (11) umgeben ist und der Flachstecker (T), welcher wenigstens teilweise in den rechtwinkeligen Rohrabschnitt (11) von vorne einzusetzen ist, rückstellfähig zwischen einer ersten Platte (12) des im wesentlichen rechtwinkeligen Rohrabschnitts (11) und dem rückstellfähigen Kontaktstück (23) gehalten ist.
  3. Anschlußpaßstück (F) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, worin der gefaltete Abschnitt (26) ein eng gefalteter Abschnitt (26) ist.
  4. Anschlußpaßstück (F) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, worin sich der erste Blattfederabschnitt (24) im wesentlichen nach vorne erstreckt und der Flachstecker (T) in Kontakt mit dem sich erstreckenden Ende (27) des ersten Blattfederabschnitts (24) gelangt.
  5. Anschlußpaßstück (F) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, worin sich der gefaltete Abschnitt (26), vorzugsweise der eng gefaltete Abschnitt (26), geneigt zu einer Einsetzrichtung des Flachsteckers (T) erstreckt.
  6. Anschlußpaßstück (F) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, worin sich das Basisende (24A) des ersten Blattfederabschnitts (24) unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln, von einer Seitenplatte (16) des im wesentlichen rechtwinkeligen Rohrabschnitts (11) erstreckt, welcher vorzugsweise nicht mit der Basisplatte (14) verbunden ist, und eine verriegelnde Kante (24B) an einer seitlichen Kante des Basisendes (24A) des ersten Blattfederabschnitts (24) ausgebildet ist.
  7. Anschlußpaßstück (F) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, worin eine verriegelnde Platte (13), welche unter einem von 0° oder 180° verschiedenen Winkel, vorzugsweise im wesentlichen unter rechten Winkeln, von einem seitlichen Kantenabschnitt der Basisplatte (14) aufragt und im wesentlichen zu der Seitenplatte im wesentlichen parallel gerichtet ist, im wesentlichen anschließend an die seitliche Kante der Basisplatte ist.
  8. Anschlußpaßstück (F) nach Anspruch 7 und Anspruch 6, worin die verriegelnde Platte (13) mit einem verriegelnden Loch (19) ausgebildet ist, mit welchem die verriegelnde Kante (24B) in Eingriff steht oder in Eingriff bringbar ist, um zu verhindern, daß das Basisende (24A) des ersten Blattfederabschnitts (24) angehoben wird.
  9. Anschlußpaßstück (F) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, worin die Basisplatte (14) mit einem angehobenen Abschnitt (21) ausgebildet ist, indem ein Teil davon im wesentlichen angehoben ist, und die äußere Fläche des Basisendes (24A) des ersten Blattfederabschnitts (24) im wesentlichen in Kontakt mit dem angehobenen Abschnitt (21) gehalten ist.
  10. Anschlußpaßstück (F) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, worin die Basisplatte (24) mit einem Festlegungsloch (31) ausgebildet ist, welches mit einem Harzverriegelungsabschnitt (42) in einem Gehäuse (40) in Eingriff bringbar ist, um zu verhindern, daß das Anschlußpaßstück (F) austritt, wenn das Anschlußpaßstück (F) wenigstens teilweise in das Gehäuse (40) eingesetzt ist.
  11. Anschlußpaßstück (F) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, worin das sich erstreckende Ende (30) des zweiten Blattfederabschnitts (29) mit einem Harzverriegelungsabschnitt (42) in einem Gehäuse (40) in Eingriff bringbar ist, um zu verhindern, daß das Anschlußpaßstück (F) austritt, wenn das Anschlußpaßstück (F) wenigstens teilweise in das Gehäuse (40) in einem Zustand eingesetzt ist, wo sich das rückstellfähige Kontaktstück (23) rückstellfähig in Kontakt mit dem Flachstecker (T) befindet.
  12. Anschlußpaßstück (F) nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, worin das rückstellfähige Kontaktstück (23) eine führende Fläche (28) zum Führen eines Kontakts des rückstellfähigen Kontaktstücks (23) mit dem Flachstecker (T) umfaßt.
  13. Verfahren zum Ausbilden eines Anschlußpaßstücks (F), in welchem ein rückstellfähiges Kontaktstück (23) rückstellfähig in Kontakt mit einem Flachstecker (T) zu bringen ist, umfassend die folgenden Schritte: Biegen, Falten und/oder Prägen einer leitenden Platte, so daß das rückstellfähige Kontaktstück (23) ausgebildet wird, um einen ersten Blattfederabschnitt (24), welcher das Basisende (24A) davon an einer Basisplatte (14) abgestützt aufweist, einen gefalteten Abschnitt (26), welcher an dem sich erstreckenden Ende des ersten Blattfederabschnitts (24) zu der Basisplatte (14) gefaltet ist, und einen zweiten Blattfederabschnitt (29) aufzuweisen, welcher sich von dem gefalteten Abschnitt (26) im wesentlichen zu dem Basisende (24A) des ersten Blattfederabschnitts (24) erstreckt und das sich erstreckende Ende (30) davon im wesentlichen in Kontakt mit der Basisplatte (14) wenigstens während des rückstellfähigen Kontakts des rückstellfähigen Kontaktstücks (23) mit dem Flachstecker (T) gehalten aufweist.
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