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DE10322573A1 - Vorhanganlage für eine Fensterfläche und damit ausgestattetes Fensterelement - Google Patents

Vorhanganlage für eine Fensterfläche und damit ausgestattetes Fensterelement Download PDF

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DE10322573A1
DE10322573A1 DE2003122573 DE10322573A DE10322573A1 DE 10322573 A1 DE10322573 A1 DE 10322573A1 DE 2003122573 DE2003122573 DE 2003122573 DE 10322573 A DE10322573 A DE 10322573A DE 10322573 A1 DE10322573 A1 DE 10322573A1
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Karl H Bloecker GmbH and Co
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Abstract

Vorhanganlage für eine Fensterfläche mit einem Behang und einer in einem geschlossenen Zustand des Behangs von einem ersten Rand des Behangs anschließenden ersten Schiene, wobei die erste Schiene ein von dem Behang wegweisend angeordnetes, sich über die Länge der ersten Schiene erstreckendes Abdeckelement zum optischen Abdecken eines parallel zur ersten Schiene verlaufenden Belüftungsspalts aufweist, sowie ein mit einer derartigen Vorhanganlage ausgestattetes Fensterelement.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorhanganlage für eine Fensterfläche mit einem Behang und einer in einem geschlossenen Zustand des Behangs an einen ersten Rand des Behangs anschließenden ersten Schiene. Die Erfindung betrifft außerdem ein Fensterelement, das mit einer derartigen Vorhanganlage versehen ist.
  • Bei Vorhanganlagen, die auch als Sonnenschutzanlagen dienen, kann insbesondere bei Anbringung im Bereich eines Fensterfalzes bei entsprechender Sonneneinstrahlung aufgrund der sich zwischen Fensterscheibe und Behang stauenden Wärme das Risiko von Glasbruch entstehen, wenn zwischen Glasmitte und Glasrand ein Temperaturunterschied von etwa 40°C oder mehr auftritt.
  • Derartige Temperaturunterschiede können auftreten, wenn eine Vorhanganlage mit einer oberen, ortsfesten oder auch beweglichen, aber selten bedienten Schiene versehen ist, die relativ eng an den oberen Fensterrahmen bzw. -falz anschließt. Die bei Sonneneinstrahlung entstehende Wärme kann in solchen Fällen nur geringfügig seitlich oder über den Behang selbst entweichen. Besonders kritisch kann eine Situation sein, in der eine Sonnenschutzanlage nur teilweise im oberen Bereich geschlossen ist, d.h. die Fensterfläche nur teilweise abdeckt. In diesem Fall kann die Wärme im unteren Bereich des Fensters entweichen bzw. es entsteht dort keine Wärme, so daß die Scheibe in diesem Bereich eine relativ geringe Temperatur aufweist, wohingegen sich im oberen, abgedeckten Bereich die Wärme staut und zu erheblichen Temperaturunterschieden innerhalb der Glasscheibe selbst führen kann.
  • Aus der Praxis sind Lösungen für dieses Problem bekannt, indem beispielsweise bei innerhalb des Fensterfalzes angebrachten Anlagen die Oberschiene mit Distanzelementen befestigt wird, um auf diese Weise einen vertikalen Abstand der oberen Schiene vom oberen Fensterfalz und dadurch einen oberen Entlüftungsspalt zu bekommen. Diese Lösung ist allerdings optisch bzw. funktional unbefriedigend, da der Entlüftungsspalt gerade im geschlossenen Zustand des Behangs, in dem eine weitestgehende Abdeck- bzw. Verdunkelungswirkung erwünscht ist, offen bleibt und nicht geschlossen werden kann, was zu einem unerwünschten Lichtdurchtritt führt.
  • Eine andere, aus der Praxis bekannte Lösung besteht darin, eine obere Schiene nicht innerhalb des Fensterfalzes, sondern mittels eines Winkels auf dem Fensterrahmen zu befestigen, um dadurch einen Entlüftungsspalt zu erhalten. Obwohl der Entlüftungsspalt in diesem Fall nicht bzw. nur in vernachlässigbarem Umfang zu einem unerwünschten Lichtdurchtritt führt, besteht hierbei der Nachteil, daß bei der Montage der Vorhanganlage auf Bedienelemente des Fensters Rücksicht genommen werden muß, wobei außerdem der Vorhang vor dem Fenster angeordnet ist und zusätzlichen Platz beansprucht, wodurch unter Umständen die Öffnungsfähigkeit des Fensters beeinträchtigt wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, eine gattungsgemäße Vorhanganlage dahingehend zu verbessern, daß das Problem der Schaffung eines Entlüftungsspalts sowohl optisch als auch funktional befriedigend gelöst wird.
  • Diese Aufgabe wird bei einer gattungsgemäßen Vorhanganlage erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die erste Schiene ein von dem Behang wegweisend angeordnetes, sich über die Länge der ersten Schiene erstreckendes Abdeckelement zum optischen Abdecken eines parallel zur ersten Schiene verlaufenden Belüftungsspalts aufweist. Die Angabe „optisches Abdecken" weist hierbei darauf hin, daß der Belüftungsspalt weiterhin in einer Richtung parallel zur Fensterfläche (Strömungsrichtung) offen bleiben soll, hingegen in einer im wesentlichen senkrecht dazu verlaufenden Richtung (Lichteinfallsrichtung), in der ein Benutzer auf den Behang blickt bzw. in der ein Lichteinfall von außen erfolgt, im wesentlichen abgedeckt ist. In der Praxis wird es sich bei der ersten Schiene in aller Regel um die/eine obere Schiene handeln.
  • Es kann vorgesehen sein, daß an einem dem ersten Rand gegenüberliegenden zweiten Rand des Behangs eine zweite Schiene angeordnet ist, die ein von dem Behang wegweisend angeordnetes, sich über die Länge der zweiten Schiene erstreckendes Abdeckelement zum optischen Abdecken eines parallel zu der zweiten Schiene verlaufenden Belüftungsspalts aufweist. Hierbei wird es sich in der Praxis in aller Regel um die/eine untere Schiene des Vorhangs handeln.
  • Insbesondere dann, wenn die Anbringung der Vorhanganlage innerhalb eines Fensterfalzes vorgesehen ist, kann es zweckmäßig sein, daß das Abdeckelement an einer im montierten Zustand von der Fensterfläche wegweisenden Seite der ersten und/oder zweiten Schiene angeordnet ist, so daß das Abdeckelement einen Abstand von dem benachbarten Fensterfalz aufweist und ein Belüftungsspalt gewährleistet ist.
  • Die erste und/oder zweite Schiene kann fest oder beweglich sein. Bevorzugt ist vorgesehen, daß der Behang mit einem ersten Ende an der ersten Schiene gehalten ist, und ferner, daß der Behang mit einem zweiten Ende an der zweiten Schiene gehalten ist.
  • Alternativ kann vorgesehen sein, daß der Behang mit einem der ersten Schiene zugekehrten Ende in einer beweglichen Führungsschiene gehalten ist, die im geschlossenen Zustand gegen die erste Schiene anstößt. Entsprechend kann vorgesehen sein, daß der Behang mit einem der zweiten Schiene zugekehrten Ende an einer beweglichen Führungsschiene gehalten ist, die im geschlossenen Zustand gegen die zweite Schiene anstößt.
  • Die Erfindung sieht bevorzugt vor, daß das Abdeckelement im Querschnitt gebogen ausgebildet ist, um eine optisch und funktional (strömungstechnisch) günstige Lösung zu schaffen.
  • In der Praxis hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn das Abdeckelement eine Höhe aufweist, die mindestens etwa 0,5 %, insbesondere etwa 1 – 3 %, einer Höhe der Vorhanganlage (entsprechend der Fensterhöhe) entspricht. Bei üblichen Fensterabmessungen bedeutet dies, daß das Abdeckelement bevorzugt mindestens eine Höhe von etwa 0,5 cm, insbesondere etwa 1 – 3 cm aufweist.
  • Es kann vorgesehen sein, daß das Abdeckelement mit Durchbrechungen (Löchern, Schlitzen, ...) versehen ist, um in Einzelfällen eine verbesserte Entlüftungswirkung und/oder eine gewünschte optische Wirkung zu erzielen. Um noch eine sinnvolle optische Abdeckwirkung zu erreichen, sollten die Durchbrechungen allerdings insgesamt nicht mehr als 50%, bevorzugt nicht mehr als 30% einer Gesamtfläche des Abdeckelements einnehmen.
  • Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, daß die Vorhanganlage im wesentlichen vertikal anzubringen ist und die erste Schiene eine obere Schiene ist.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird ferner gelöst durch ein Fensterelement mit einer erfindungsgemäßen Vorhanganlage, wobei sich das Fensterelement dadurch auszeichnet, daß im geschlossenen Zustand der Vorhanganlage zwischen der ersten Schiene und einem benachbarten Fensterfalz ein Belüftungsspalt vorhanden ist, dessen Höhe nicht größer als die Höhe des Abdeckelements ist.
  • Soweit eine zweite Schiene mit einem zweiten Abdeckelement vorgesehen ist, kann die Anordnung so sein, daß im geschlossenen Zustand der Vorhanganlage zwischen der zweiten Schiene und einem benachbarten Fensterfalz ein (zweiter) Belüftungsspalt vorhanden ist, dessen Höhe nicht größer als die Höhe des zweiten Abdeckelements ist.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, daß die Vorhanganlage innerhalb eines Fensterfalzes des Fensterelements angebracht ist. Außerdem ist das Fensterelement bevorzugt vertikal angeordnet, obwohl es auch schräg geneigt angeordnet sein könnte, bspw. als Dachfenster. Hierbei kann die erste Schiene eine obere Schiene sein und im geschlossenen Zustand einen vertikalen Abstand von dem benachbarten Fensterfalz aufweisen, der mindestens etwa 0,5 %, insbesondere etwa 1 – 3% einer Höhe des Fensterelements oder mindestens etwa 0,5 cm, insbesondere 1 – 3 cm, beträgt.
  • Soweit eine zweite Schiene vorgesehen ist, kann die Anordnung so sein, daß die zweite Schiene eine untere Schiene ist und im geschlossenen Zustand einen vertikalen Abstand an dem benachbarten Fensterfalz aufweist, der mindestens etwa 0,5 %, insbesondere etwa 1 – 3 % einer Höhe des Fensterelements oder mindestens etwa 0,5 cm, insbesondere etwa 1 – 3 cm, beträgt.
  • Das Abdeckelement kann mit Durchbrechungen versehen sein, wobei diese insgesamt nicht mehr als 50%, bevorzugt nicht mehr als 30% einer Gesamtfläche des Abdeckelements einnehmen können.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels, wobei auf eine Zeichnung Bezug genommen ist, in der
  • 1 eine vertikale Schnittansicht durch eine erfindungsgemäße Vorhanganlage zeigt, die im Bereich eines Fensterfalzes einer Fensterfläche angebracht ist, und
  • 2 eine vergrößerte Darstellung im Bereich einer oberen Schiene der Vorhanganlage nach 1 zeigt.
  • 1 zeigt in einer vertikalen Querschnittsansicht ein Fensterelement 1 mit einem feststehenden oder zu öffnenden Fensterrahmen 2, in dem eine Glasscheibe 4 gehalten ist. Auf einer Innenseite I des Fensterelements 1 ist eine im ganzen mit 6 bezeichnete Vorhanganlage angebracht, wobei diese in dem dargestellten Beispiel innerhalb eines Fensterfalzes 8 angeordnet ist und somit einen relativ geringen Abstand von der Glasscheibe 4 aufweist.
  • Die Vorhanganlage 6 kann beispielsweise eine fest angebrachte obere Schiene und eine bewegliche untere Schiene aufweisen, zwischen denen ein Behang angeordnet ist, oder es kann eine obere und/oder untere, feste Anschlagschiene vorhanden sein, gegen die eine bewegbare obere bzw. untere, den Behang tragende Schiene bewegt werden kann. Derartige Einzelheiten sind in 1 und 2 nicht dargestellt, sondern es ist lediglich eine obere Schiene 10, eine untere Schiene 12 und ein dazwischen angeordneter Behang 14 angedeutet, ohne näher auf die Konstruktion der Vorhanganlage 6 und der Schienen im einzelnen einzugehen, wobei eine Öffnungs-/Schließrichtung mit 30 bezeichnet ist.
  • Wesentlich für die Erfindung ist, daß die obere Schiene 10 in einem vertikalen Abstand a von dem benachbarten Fensterfalz 8 angebracht ist, bzw. wenn sie beweglich ist, den genannten Abstand nicht unterschreitet. Dadurch wird gewährleistet, daß ein Belüftungsspalt 16 zwischen oberer Schiene 10 und Fensterfalz 8 verbleibt, dessen Breite dem Abstand a entspricht, so daß es zu keinem erheblichen Wärmestau zwischen Behang 14 und Glasscheibe 4 kommen kann, der zu einer unzuträglichen Temperaturerhöhung der Glasscheibe 4 führen könnte, da die zwischen Glasscheibe und Behang erwärmte Luft aufgrund ihres Bestrebens, aufzusteigen, durch den Belüftungsspalt 16 abströmen kann.
  • Um einen unerwünschten Lichteinfall von der Außenseite A durch den Belüftungsspalt 16 in einer Richtung im wesentlichen senkrecht zur Glasscheibe 4 zu verhindern, ist die obere Schiene 10 mit einem sich von dieser nach oben erstreckenden Abdeckelement 18 versehen, das eine gekrümmte Form aufweist und der Kontur des Fensterfalzes 8 angepaßt ist bzw. näherungsweise angepaßt ist, so daß der Belüftungsspalt 16 an jeder Stelle näherungsweise die gleiche Breite aufweist bzw. an keiner Stelle eine erheblich reduzierte Breite aufweist, so daß die erwärmte Luft zwischen Behang und Glasscheibe ungehindert ausströmem kann.
  • Obwohl das Abdeckelement 18 in der dargestellten Ausführungsform zwei Bereiche aufweist, nämlich einen ersten Bereich 18a unmittelbar oberhalb der Schiene 10, in dem das Abdeckelement 18 mit geringem Abstand oberhalb der Schiene 10 und mit geringer Krümmung verläuft, und einen zweiten Bereich 18b, in dem das Abdeckelement sich zunehmend von der oberen Schiene 10 entfernt und in eine vertikale Richtung übergeht, könnte das Abdeckelement in einer alternativen Ausführung lediglich aus einer im wesentlichen vertikalen Blende bestehen, die an einem oberen, von der Glasscheibe 4 wegweisenden Eckbereich der oberen Schiene 10 angeordnet ist. Auch auf diese Weise wäre die Bildung eines Belüftungsspalts und die Abdeckwirkung gegenüber von außen einfallendem Licht gewährleistet.
  • Wie 1 weiter zeigt, ist auch die untere Schiene 12 mit einem Abdeckelement 20 versehen, das in entsprechender Weise wie das Abdeckelement 18 der oberen Schiene 10 ausgebildet ist. Dadurch wird gewährleistet, daß ein Belüftungsspalt 22 auch im unteren Bereich der Vorhanganlage 6 eingehalten wird, damit Luft von unten nachströmen und sich eine kontinuierliche Belüftungsströmung einstellen kann, wie in 1 und 2 schraffiert angedeutet ist. Die nach oben zunehmende Erwärmung der durchströmenden Luft wird dabei durch zunehmend größere engschraffierte Anteile verdeutlicht.
  • Je nach Querschnittsform des Fensterfalzes 8, d.h. je nach Verlauf der der oberen Schiene 10 zugekehrten Unterseite/Innenseite des Fensterfalzes 8, ist eine Anordnung des Abdeckelements 18 an der von der Glasscheibe 4 wegweisenden Seite der oberen Schiene 10 nicht zwingend erforderlich, sondern das Abdeckelement könnte z.B. auch mittig an der Oberseite der oberen Schiene 10 angebracht sein, vorausgesetzt, daß der Belüftungsspalt optisch abgedeckt wird, also im wesentlichen keinen Lichtdurchtritt zuläßt, aber strömungsmäßig im wesentlichen unversperrt zur Verfügung steht.
  • Das Abdeckelement 18 bzw. 20 kann Durchbrechungen aufweisen, um beispielsweise einen speziellen optischen Effekt zu erreichen oder um eine verbesserte Abströmung der erwärmten Luft zu ermöglichen. Damit aber gewährleistet ist, daß der Belüftungsspalt im wesentlichen optisch abgedeckt ist, sollten die Durchbrechungen keinen erheblichen Anteil an der Gesamtfläche des Abdeckelements haben, insbesondere nicht mehr als 30% oder 50%.
  • Wie eingangs bereits angedeutet, kann eine obere, ortsfeste Schiene als Begrenzungsschiene fest an dem Fensterelement montiert sein, unter Bildung des Belüftungsspalts 16 und mit einem Abdeckelement versehen, während eine in Öffnungs-/Schließrichtung 30 bewegbare, einen oberen Rand des Behangs tragende obere Schiene zum Schließen bis gegen die feste Schiene bewegbar ist. In diesem Falle könnte die obere Begrenzungsschiene im wesentlichen lediglich aus einem Abdeckelement bestehen.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf horizontale Schienen bzw. Vorhanganlagen mit horizontalen Berandungen beschränkt, sondern kann auch an trapezförmigen, dreieckförmigen oder in sonstiger Weise nicht rechteckig geformten Anlagen eingesetzt werden.
  • 1
    Fensterelement
    2
    Rahmen
    4
    Glasscheibe
    6
    Vorhanganlage
    8
    Fensterfalz
    10
    obere Schiene
    12
    untere Schiene
    14
    Behang
    16
    Belüftungsspalt
    18
    Abdeckelement
    18a
    erster Bereich
    18b
    zweiter Bereich
    20
    Abdeckelement
    22
    Belüftungsspalt
    30
    Öffnungs-/Schließrichtung
    a
    Höhe des Belüftungsspalts
    A
    Außenseite
    I
    Innenseite
    h
    Höhe des Abdeckelements
    H
    Höhe der Vorhanganlage/des Fensterelements

Claims (21)

  1. Vorhanganlage für eine Fensterfläche (4) mit einem Behang (14) und einer in einem geschlossenen Zustand des Behangs (14) von einem ersten Rand des Behangs (14) anschließenden ersten Schiene (10), dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schiene (10) ein von dem Behang (14) wegweisend angeordnetes, sich über die Länge der ersten Schiene (10) erstreckendes Abdeckelement (18) zum optischen Abdecken eines parallel zur ersten Schiene (10) verlaufenden Belüftungsspalts (16) aufweist.
  2. Vorhanganlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß an einem den ersten Rand gegenüberliegenden zweiten Rand des Behangs (14) eine zweite Schiene (12) angeordnet ist, die ein von dem Behang (14) wegweisend angeordnet ist, sich über die Länge der zweiten Schiene (12) erstreckendes Abdeckelement (20) zum optischen Abdecken eines parallel zu der zweiten Schiene (12) verlaufenden Belüftungsspalts (22) aufweist.
  3. Vorhanganlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement (18, 20) an einer im montierten Zustand von der Fensterfläche (4) wegweisenden Seite der ersten und/oder zweiten Schiene (10, 12) angeordnet ist.
  4. Vorhanganlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und/oder zweite Schiene (10, 12) fest oder beweglich ist.
  5. Vorhanganlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behang (14) mit einem ersten Ende an der ersten Schiene (10) gehalten ist.
  6. Vorhanganlage nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Behang (14) mit einem zweiten Ende an der zweiten Schiene (12) gehalten ist.
  7. Vorhanganlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Behang (14) mit einem der ersten Schiene (10) zugekehrten Ende an einer beweglichen Führungsschiene gehalten ist, die im geschlossenen Zustand gegen die erste Schiene (10) anstößt.
  8. Vorhanganlage nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Behang (14) mit einem der zweiten Schiene (12) zugekehrten Ende an einer beweglichen Führungsschiene gehalten ist, die im geschlossenen Zustand gegen die zweite Schiene (12) anstößt.
  9. Vorhanganlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement (18, 20) im Querschnitt gebogen ausgebildet ist.
  10. Vorhanganlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement (18, 20) eine Höhe (h) aufweist, die mindestens 0,5 %, insbesondere etwa 1 oder 3 %, einer Abmessung (H) der Vorhanganlage in einer Öffnungs-/Schließrichtung (30) entspricht.
  11. Vorhanganlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement (18, 20) eine Höhe (h) von mindestens etwa 0,5 cm, insbesondere etwa 1 oder 3 cm.
  12. Vorhanganlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement (18, 20) mit Durchbrechungen versehen ist.
  13. Vorhanganlage nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrechungen insgesamt nicht mehr als 50 %, bevorzugt nicht mehr als 30 % einer Gesamtfläche des Abdeckelements (18, 20) einnehmen.
  14. Vorhanganlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorhanganlage im wesentlichen vertikal anzubringen ist und die erste Schiene (10) eine obere Schiene ist.
  15. Fensterelement (1) mit einer Vorhanganlage nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß im geschlossenen Zustand der Vorhanganlage zwischen der ersten Schiene (10) und einem benachbarten Fensterfalz (8) ein Belüftungsspalt (16) vorhanden ist, dessen Höhe (a) nicht größer als die Höhe (h) des Abdeckelements (18) ist.
  16. Fensterelement nach Anspruch 15, soweit rückbezogen auf Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß im geschlossenen Zustand der Vorhanganlage zwischen der zweiten Schiene (12) und einem benachbarten Fensterfalz (8) ein Belüftungsspalt (22) vorhanden ist, dessen Höhe nicht größer als die Höhe des zweiten Abdeckelements (20) ist.
  17. Fensterelement nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorhanganlage (6) innerhalb des Fensterfalzes angebracht ist.
  18. Fensterelement nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Fensterelement (1) vertikal angeordnet ist.
  19. Fensterelement nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Schiene (10) eine obere Schiene ist und im geschlossenen Zustand einen vertikalen Verstand von dem benachbarten Fensterfalz (8) aufweist, der mindestens etwa 0, 5 %, insbesondere etwa 1 – 3 % einer Höhe (H) des Fensterelements (1) oder etwa mindestens 0, 5 cm, insbesondere 1 – 3 cm beträgt.
  20. Fensterelement nach Anspruch 17 oder 18, soweit rückbezogen auf Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Schiene (12) eine untere Schiene ist und im geschlossenen Zustand einen vertikalen Abstand von dem benachbarten Fensterfalz (8) aufweist, der mindestens etwa 0,5 %, insbesondere etwa 1 – 3 % einer Höhe (H) des Fensterelements (1) oder mindestens etwa 0,5 cm, insbesondere 1 – 3 cm, beträgt.
  21. Fensterelement nach einem der Ansprüche 15 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckelement (18, 20) mit Durchbrechungen versehen ist, die insgesamt nicht mehr als 50 %, bevorzugt nicht mehr als 30 % einer Gesamtfläche des Abdeckelements (18, 20) einnehmen.
DE2003122573 2003-05-20 2003-05-20 Vorhanganlage für eine Fensterfläche und damit ausgestattetes Fensterelement Ceased DE10322573A1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE2749037A1 (de) * 1977-11-02 1979-05-03 Gartner & Co J Fenster, insbesondere gebaeudefenster
DE69324736T2 (de) * 1992-02-14 1999-12-02 Hunter Douglas Industries B.V., Rotterdam Spannbare fensterabdeckung

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