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DE10321399A1 - Präsentationsfläche mit biegeelastischer Halterung - Google Patents

Präsentationsfläche mit biegeelastischer Halterung Download PDF

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DE10321399A1
DE10321399A1 DE2003121399 DE10321399A DE10321399A1 DE 10321399 A1 DE10321399 A1 DE 10321399A1 DE 2003121399 DE2003121399 DE 2003121399 DE 10321399 A DE10321399 A DE 10321399A DE 10321399 A1 DE10321399 A1 DE 10321399A1
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DE
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DE2003121399
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Kai Trebesius
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    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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    • G09F15/00Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like
    • G09F15/0006Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like planar structures comprising one or more panels
    • G09F15/0025Boards, hoardings, pillars, or like structures for notices, placards, posters, or the like planar structures comprising one or more panels display surface tensioning means

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Abstract

Die Erfindung soll Vorrichtungen ermöglichen, die gegenüber den bekannten Präsentationsflächen mit biegeelastischer Halterung einfacher zu fertigen, unkomplizierter zu montieren und von filigranerem und einheitlicherem Aussehen sind. DOLLAR A Trägerelemente (1, 2) und Querelemente (7, 8) der Halterung werden miteinander verbunden, indem Teile (14, 15, 16, 17) der Trägerelemente (1, 2) in Längsöffnungen (18, 19, 20, 21) an den Enden der Querelemente (7, 8) gesteckt werden und dort z. B. durch Reibung fixiert werden. DOLLAR A Bei vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung entsteht eine einfach herzustellende, werkzeuglos zu montierende und, durch fast unsichtbare und platzsparende Verbindungen, optisch elegante Halterung für eine Präsentationsfläche, die sich z. B. als Tischaufsteller oder Wandschild einsetzen lässt.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Präsentationsfläche mit biegeelastischer Halterung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Aus DE 197 47 336 und anderen Patentanmeldungen sind Präsentationsflächen mit biegeelastischer Halterung bekannt geworden, die biegeelastische, im wesentlichen senkrechte Trägerelemente, zwei waagerechte Querelemente und ein flächiges Element besitzen, wobei das flächige Element an den Querelementen befestigt ist und die sie verbindenden Trägerelemente etwas länger sind als das flächige Element, so daß die Querelemente voneinander fort vorgespannt werden. Vorrichtungen dieser Art bestehen meistens aus vielen Einzelteilen, die miteinander verbunden werden. Die Verbindungen sind innerhalb einer Vorrichtung häufig verschiedener Art, z.B. gesteckt, geschraubt und geschweißt. Normalerweise bestehen die Teile innerhalb einer Vorrichtung aus verschiedenen Materialien, z.B. Metall und Kunststoff.
  • Die beschriebenen Vorrichtungen sind aufgrund ihrer vielen verschiedenen Teile, Materialien und Verbindungen aufwendig herzustellen.
  • Durch die hohe Anzahl der Verbindungen ist der Montageaufwand relativ hoch. Mehrere Verbindungen verschiedener Art in einer Vorrichtung machen die Montage kompliziert.
  • Häufig erstrecken sich z.B. Steck- oder Schrauböffnungen einer Verbindung quer zu dem Element, das verbunden werden soll. Dadurch wird eine filigrane Ausführung des Elements behindert.
  • Das Aussehen dieser Vorrichtungen wird durch die Verwendung verschiedener Materialien und Verbindungen, die zudem aus vielen Richtungen zu sehen sind, uneinheitlich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Präsentationsfläche mit Halterung zu schaffen, die einfach zu fertigen, unkompliziert zusammenzubauen und von möglichst filigranem und einheitlichem Aussehen ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1 beschriebene Vorrichtung gelöst.
  • Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung werden Trägerelemente und Querelemente miteinander verbunden, indem Teile der Trägerelemente in Längsöffnungen an den Enden der Querelemente gesteckt werden.
  • Dies ermöglicht eine einfache Herstellung der Trägerelemente, vorzugsweise aus gebogenem Band- oder Rundmaterial, dessen elastische Eigenschaften gleichzeitig für die Fixierung in den Öffnungen der Querelemente genutzt werden.
  • Die Trägerelemente können komplett aus einem Stück gefertigt werden und in vorteilhaften Ausgestaltungen sogar gleichzeitig einen Standfuß bzw. eine Wandbefestigung bilden. In den Fällen, wo Verformungen senkrecht zur Präsentationsfläche nur durch elastisches Biegen bei der Montage stattfinden, können das rechte und linke Trägerelement identisch ausgeführt werden, was die Herstellung weiter vereinfacht.
  • Die Verbindungen erstrecken sich waagerecht und parallel zur Präsentationsfläche und sind daher platzsparend in den Querelementen unterzubringen, die sich in die gleiche Richtung erstrecken.
  • Die Querelemente können aus Rohrmaterial gefertigt werden, so daß die Öffnungen zum Einstecken der Trägerelemente bereits vorhanden sind und nicht mehr gesondert hergestellt werden müssen.
  • Alle Verbindungen in der erfindungsgemäßen Vorrichtung funktionieren auf die gleiche Weise (stecken) und in die gleiche Richtung (waagerecht). Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung gilt das auch für die Befestigung eines Gegengewichtes, das Teil eines Standfußes bildet und darüber hinaus noch exzentrisch um eine horizontale Achse, die durch die Befestigung gebildet wird, drehbar sein kann, um den Winkel des Flächenelements zum Boden zu justieren. Bei einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung wird ein Befestigungselement, z.B. für eine Wandanbringung, auf die gleiche Art und Weise mit den Trägerelementen verbunden. Dadurch wird der Zusammenbau einfach und intuitiv erfassbar, was die Montage und das Auswechseln der Präsentationsfläche z.B. durch den Nutzer erheblich erleichtert.
  • Die optische Gestalt wird durch die Herstellung der Trägerelemente aus einem Stück und die Tatsache, daß sich die Verbindungen komplett hinter der Präsentationsfläche befinden, vereinfacht. Bei Verwendung von flächigen Materialien, die (z.B. mit einem Hohlsaum) die Querelemente umschließen, entsteht eine Vorderansicht der Vorrichtung, die nur noch aus der Präsentationsfläche und den Trägerelementen besteht.
  • Beispielhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • 1 zeigt eine isometrische Ansicht einer Ausführung der Erfindung
  • 2 zeigt eine isometrische Ansicht einer zweiten Ausführung der Erfindung
  • 3 zeigt eine Seitenansicht der Ausführung aus 2 mit Ergänzungen
  • 4 zeigt eine isometrische Ansicht einer dritten Ausführung der Erfindung
  • 5 zeigt eine Aufsicht der Ausführung aus 4 mit Ergänzungen
  • 6 zeigt einen Schnitt durch eine Ausführungsform von Verbindungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung
  • 7 zeigt einen Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der Verbindungen
  • 8 zeigt einen Schnitt durch eine dritte Ausführungsform der Verbindungen In 1 besteht die Präsentationsfläche 12 aus Stoff, Papier, Folie oder dergleichen und bildet an ihren Enden durch Vernähen, Verkleben oder ähnliches einen Hohlsaum 26, 27. Durch den Hohlsaum sind die Querelemente 7, 8, hier aus Rohren gefertigt, hindurch gesteckt. Mit ihren Verbindungsteilen 14, 15, 16, 17 sitzen die Trägerelemente 1, 2, gefertigt aus gebogenem Draht, in den Öffnungen 18, 19, 20, 21 der Querelemente 7, 8. (Die Verbindungen sind hier nur angedeutet, detaillierte Darstellungen siehe 6 bis 8) Durch die größere Länge der Trägerelemente 1, 2 gegenüber der Präsentationsfläche 12 biegen sich diese elastisch und setzen über die Querelemente 7, 8 die Präsentationsfläche 12 unter Spannung.
  • Verlängerungen der Trägerelemente 1, 2 bilden in dieser Ausführung zusammen mit einem Gegengewicht 37 einen gegenüber der Präsentationsfläche 12 asymmetrischen Standfuß 36. Das Gegengewicht 37 ist exzentrisch um eine horizontale Achse drehbar und erlaubt so die Justierung des Winkels der Präsentationsfläche 12 zur Standfläche. Die Drehachse des Gegengewichtes 37 wird hier gebildet durch die Verbindungen mit den Trägerelementen 1, 2, die in gleicher Art und Weise wie die in 6 bis 8 beschriebenen Verbindungen ausgeführt sind.
  • In 2 besteht die Präsentationsfläche aus einer Platte 13 mit gebogenen Enden 28, 29, die teilweise um die Querelemente 9,10 herumgreift. In dieser Ausführung der Erfindung bilden die Trägerelemente 3, 4 durch herstellungsmäßige Biegung jeweils eine Öse 38, 39, die zum Festschrauben der Vorrichtung z.B. an einer Wand, Decke oder ähnlicher Fläche dient. Die Trägerelemente 3, 4 sind herstellungsmäßig identisch.
  • 3 zeigt die Vorrichtung aus 2 in einer Seitenansicht, ergänzt durch eine zweite Platte 30 mit gebogenen Enden, die auf die erste Platte 13 aufgesetzt wird, so daß beide Platten ein Blatt Papier oder ähnliches 31 halten. Um das Papier sehen zu können, kann die Platte 30 z.B. durchsichtig sein oder eine Sichtöffnung besitzen. Außerdem ist hier die Vorrichtung an einer Wand befestigt.
  • In 4 bildet eine stärkere Platte 11 die Präsentationsfläche. Sie ersetzt gleichzeitig die Querelemente, indem sie die entsprechenden Öffnungen 22, 23, 24, 25 bereit stellt, in die die Trägerelemente 5, 6 eingreifen. Diese Konstruktion kann auch verwirklicht werden durch eine dünne Platte, die durch Verformung oder in anderer Weise oben und unten Öffnungen zur Verfügung stellt. In dieser Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht ein gesondertes Element 40 die Befestigung an einer Wand oder ähnlichem. Die Verbindung dieses Befestigungselements 40 mit den Trägerelementen 5, 6 kann wieder mit den unten näher erläuterten Verbindungstechniken vorgenommen werden. Auch hier sind die Trägerelemente 5,6 herstellungsmäßig identisch.
  • 5 zeigt die Vorrichtung aus 4 in einer Aufsicht, ergänzt durch eine zweite Platte 32 mit umgebogenen Seiten 34, 35, die auf die erste Platte 11 aufgesetzt wird, so daß beide Platten ein Blatt Papier oder ähnliches 33 halten. Die Platte 32 ist zweckmäßigerweise durchsichtig oder besitzt eine Sichtöffnung. Ihre umgebogenen Seiten 34, 35 haben vier Bohrungen, die genau über den Öffnungen 22, 23, 24, 25 sitzen (vgl. 4). Beim Einstecken der Trägerelemente 5, 6 in die Öffnungen 22, 23, 24, 25 der Platte 11, durch die Bohrungen der Platte 32 hindurch, wird diese Platte 32 mit fixiert. Auch hier ist die Befestigung der Vorrichtung an einer Wand gezeigt.
  • 6 zeigt den Schnitt durch eine mögliche Ausführungsform der Verbindungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, hier des Trägerelements 1 mit dem Querelement 7 (vgl. 1). Das Verbindungsteil 14 des Trägerelements 1 ist herstellungsmäßig stärker abgebogen (gestrichelt dargestellt), als es der Position im zusammengebauten Zustand entspricht. Durch die dadurch entstehende Vorspannung ergibt sich an zwei Punkten starke Reibung zwischen dem Verbindungsteil 14 und der Innenwand der Öffnung 18 des Querelements 7. Diese Reibung wirkt dem Herausziehen des Trägerelements 1 aus dem Querelement 7 entgegen. Die Stärke der Reibung ist über den Winkel der Biegung in einem gewissen Bereich konstruktiv einstellbar.
  • 7 zeigt den Schnitt durch eine zweite Ausführungsform der oben genannten Verbindungen, hier des Trägerelements 1, Ausführung 1a, mit dem Querelement 8, Ausführung 8a (vgl. 1). Das Verbindungsteil 16a des Trägerelements 1a ist in einer Form herstellungsmäßig gebogen (gestrichelt dargestellt), die in der Öffnung 20a des Querelements 8a nicht genügend Platz findet. Durch das dadurch bedingte Einfedern des Verbindungsteils 16a beim Einstecken in die Öffnung 20a ergibt sich wiederum an mindestens zwei Punkten starke Reibung zwischen dem Verbindungsteil 16a und der Innenwand der Öffnung 20a des Querelements 8a. Diese Reibung wirkt dem Herausziehen des Trägerelements 1a aus dem Querelement 8a entgegen. Auch hier ist die Stärke der Reibung über die genaue Herstellungsform des Verbindungsteils 8a in einem gewissen Bereich konstruktiv einstellbar. Diese Verbindung ist natürlich auch mit nur einem abgehenden Arm des Trägerelements, wie in 6, zu realisieren.
  • 8 zeigt den Schnitt durch eine dritte Ausführungsform der oben genannten Verbindungen, hier des Trägerelements 1, Ausführung 1b, mit dem Querelement 8, Ausführung 8b (vgl. 1). Das Verbindungsteil 16b des Trägerelements 1b ist in einer Form herstellungsmäßig gebogen, die in der Öffnung 20b des Querelements 8b hinter einer Verdickung einhakt. Dieser Formschluß wirkt dem Herausziehen des Trägerelements 1b aus dem Querelement 8b entgegen. Auch diese Verbindung kann mit nur einem abgehenden Arm des Trägerelements, wie in 6, realisiert werden.
  • Hier nicht zeichnerisch dargestellt ist die Möglichkeit der Anbringung einer Beleuchtungseinrichtung an oder in dem Befestigungselement 40 (vgl. 4 und 5), die z.B. die Präsentationsfläche von hinten beleuchtet.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, die Befestigung der Vorrichtung an einer Fläche mit Hilfe wiederlösbarer doppelseitiger Klebebänder vorzunehmen.
  • Außerdem kann es von Vorteil sein, in der Ausführung der erfindungsgemäßen Konstruktion nur ein Trägerelement vorzusehen, um z.B. asymmetrisch die Präsentationsfläche zu halten, oder auch mehrere Präsentationsflächen an einer Halterung zu befestigen.

Claims (33)

  1. Präsentationsfläche mit biegeelastischer Halterung, bestehend aus sich im wesentlichen senkrecht erstreckenden biegeelastischen Trägerelementen (1, 2, 3, 4, 5, 6), sich im wesentlichen waagerecht erstreckenden Querelementen (7, 8, 9, 10, 11) und einem flächigen Element (11, 12, 13), das mit seinem oberen und unteren Ende an je einem Querelement befestigt ist, wobei die Trägerelemente die Querelemente miteinander verbinden und die Trägerelemente etwas länger sind als das flächige Element, so daß die Querelemente voneinander fort vorgespannt werden, dadurch gekennzeichnet, daß Trägerelemente (1, 2, 3, 4, 5, 6) und Querelemente (7, 8, 9, 10, 11) miteinander verbunden werden, indem Teile (14, 15, 16, 17) der Trägerelemente in im wesentlichen waagerecht und parallel zum flächigen Element verlaufende Öffnungen (18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25) an den Enden der Querelemente gesteckt werden.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerelemente (1, 2, 3, 4, 5, 6) aus verformend gebogenem Band- oder Rundmaterial bestehen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Querelemente (7, 8, 9, 10) aus Rohrmaterial bestehen.
  4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das flächige Element (12) aus Stoff, Papier, Folie oder dergleichen besteht.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß das flächige Element (12) einen Hohlsaum (26, 27) bildet, in dem das Querelement (7, 8) verläuft.
  6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das flächige Element (11, 13) aus einer Platte besteht.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden (28, 29) der Platte (13) umgebogen sind, so daß sie mindestens teilweise um die Querelemente (9, 10) herumgreifen.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite solche Platte (30) vor der ersten (13) angebracht wird und dazwischen eine Aufnahme für Papier oder dergleichen (31) entsteht.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktionen der Querelemente und des flächigen Elements durch eine Platte (11) übernommen werden, die dafür im wesentlichen waagerecht und parallel zu ihrer Fläche verlaufende Öffnungen (22, 23, 24, 25) besitzt.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß ein zweites im wesentlichen flächiges Element (32) vor der genannten Platte (11) angebracht wird, um dazwischen eine Aufnahme für Papier oder dergleichen (33) zu schaffen, und die Position des zweiten flächigen Elements (32) mit Hilfe geeigneter Verbindungen (34, 35) durch Einstecken der Trägerelemente (5, 6) in die erste Platte (11) fixiert wird.
  11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerelemente (1) in den Öffnungen (18, 20a) der Querelemente (7, 8a) ausschließlich oder ergänzend durch Reibung fixiert werden.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Reibung durch Verkanten des in die Öffnung (18) hineinragenden Teiles (14) des Trägerelements (1) gegen das Querelement (7) entsteht bzw. vergrößert wird.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Reibung dadurch erzeugt oder vergrößert wird, daß das in die Öffnung (20a) hineinragende Teil (16a) des Trägerelements (1a) eine Form hat, die im aufgefederten Zustand mehr Platz beansprucht, als die Öffnung zur Verfügung stellt, so daß es sich beim Einstecken elastisch verformt und gegen die Innenwände der Öffnung vorspannt.
  14. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerelemente (1b) in den Öffnungen (20b) der Querelemente (8b) ausschließlich oder ergänzend durch einen Formschluß fixiert werden.
  15. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß ein Standfuß (36) ihre Aufstellung auf im wesentlichen waagerechten Flächen ermöglicht.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Standfuß (36) ganz oder teilweise durch die Trägerelemente (1, 2) gebildet wird.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Standfuß (36) im wesentlichen zu einer Seite des flächigen Elements (12) erstreckt.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 15 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Standfuß (36) im Abstand zur Ebene des flächigen Elements (12) ein Gegengewicht (37) aufweist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegengewicht (37) gleichzeitig Kontakt zur Standfläche herstellt.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das Gegengewicht (37) um eine horizontale Achse exzentrisch drehbar ist.
  21. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verbindung zwischen Trägerelementen (1,2) und Gegengewicht (37) analog zu der erfindungsgemäßen Verbindung zwischen Trägerelementen (1, 2) und Querelementen (7, 8) gebildet wird.
  22. Vorrichtung nach den Ansprüchen 20 und 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung zum Trägerelement (1, 2) gleichzeitig die Drehachse des Gegengewichtes (37) bildet.
  23. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß sie durch Größe und Ausführung als Tischfahne, Tischaufsteller oder ähnliches geeignet ist.
  24. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß eine geeignete Befestigung (38, 39, 40) eine Anbringung der Vorrichtung an Wänden, Decken oder ähnlichen Flächen ermöglicht.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigung (38, 39) im Trägerelement (3, 4) integriert ist.
  26. Vorrichtung nach den Ansprüchen 2 und 25, dadurch gekennzeichnet, daß durch verformende Biegung des Band- oder Rundmaterials an geeigneter Stelle des Trägerelements (3, 4) eine Struktur (38, 39) entsteht, die zur Befestigung dient.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß ein gesondertes Befestigungselement (40) zur Befestigung dient.
  28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (40) mit den Trägerelementen (5, 6) analog zur erfindungsgemäßen Verbindung zwischen Querelementen (11) und Trägerelementen (5, 6) verbunden wird.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 27 oder 28, dadurch gekennzeichnet, daß eine Beleuchtungseinrichtung am Befestigungselement (40) angebracht oder in ihm integriert ist.
  30. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß sie mittels wiederlöslichem doppelseitigen Klebeband an der tragenden Fläche befestigt wird.
  31. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß nur ein Trägerelement die Querelemente bzw. die Platte hält.
  32. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere flächige Elemente auf der beschriebenen Halterung befestigt werden.
  33. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß sie als Raumteiler, Sichtschutz, Sonnenschutz oder ähnliches benutzt wird.
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