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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Aufheizen eines einer Verbrennungskraftmaschine nachgeschalteten
Katalysators, insbesondere eines NOx-Speicherkatalysators,
sowie ein Kraftfahrzeug mit einer Steuereinheit zur Steuerung des
Verfahrens.
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Zur
Nachbehandlung von Abgasen von Verbrennungskraftmaschinen wird dieses üblicherweise katalytisch
gereinigt. Dazu wird das Abgas über
mindestens einen Katalysator geleitet, der eine Konvertierung einer
oder mehrerer Schadstoffkomponenten des Abgases vornimmt. Es sind
unterschiedliche Arten von Katalysatoren bekannt. Oxidationskatalysatoren
fördern
die Oxidation von unverbrannten Kohlenwasserstoffen (HC) und Kohlenmonoxid
(CO), während
Reduktionskatalysatoren eine Reduzierung von Stickoxiden (NOx) des Abgases unterstützen. Ferner werden 3-Wege-Katalysatoren
verwendet, um die Konvertierung der drei vorgenannten Komponenten
(HC, CO, NOx) gleichzeitig zu katalysieren. Daneben
sind auch Speicherkatalysatoren, beispielsweise NOx-Speicherkatalysatoren,
bekannt. Letztere werden bei der Abgasreinigung von Verbrennungskraftmaschinen
eingesetzt, die aus Gründen
einer Verbrauchsoptimierung wenigstens zeitweise in einem mageren
Betriebsmodus, das heißt mit
einem sauerstoffreichen (mageren, überstöchiometrischen) Luft-Kraftstoff-Gemisch
mit Lambda größer 1, betrieben
werden. Die hierbei entstehenden Stickoxide NOx können wegen
des Sauerstoffüberschusses
im Magerbetrieb 3-Wege-katalytisch nicht vollständig zu umweltneutralem Stickstoff
umgesetzt werden. Statt dessen wird NOx in
der NOx-Speicherkomponente
des Speicherkatalysators eingelagert und in zwischengeschalteten
Regenerationsphasen bei unterstöchiometrischem
(fettem) bis stöchiometrischem
Betrieb der Verbrennungskraftmaschine bei λ ≤ 1 wieder desorbiert und an Edelmetallen
einer 3-Wege-katalytischen Komponente des NOx-Speicherkatalysators
reduziert.
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Ein
Problem für
NOx-Speicherkatalysatoren stellt im Kraftstoff
vorhandener Schwefel dar, der in Form von Sulfat ebenfalls in den
NOx-Speicher eingelagert wird. Dies führt dazu,
dass Speicherplätze für die Stickoxideinlagerung
blockiert werden, wodurch die NOx-Speicherkapazität des Katalysators abnimmt
und die Magerbetriebszeiten bis zur Auslösung einer NOx-Regeneration
kontinuierlich verkürzt werden.
Dies führt
zu einem Anstieg des Kraftstoffverbrauchs. Langfristig kann es zudem
zu irreversiblen Schädigungen
des Katalysators kommen. Überschreitet
die eingelagerte Schwefelmenge bestimmte Schwellenwerte, so muss,
um unzulässig
hohe Stickoxidemissionen zu vermeiden, der Magerbetrieb der Verbrennungskraftmaschine
teilweise oder sogar ganz unterdrückt werden.
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Zur
Aufrechterhaltung der NOx-Speicherkapazität und damit
des wirkungsgradgünstigen
Magerbetriebs sind daher Entschwefelungen des NOx-Speicherkatalysators
erforderlich. Aufgrund der vergleichsweise hohen Stabilität der eingelagerten
Sulfate muss der Speicherkatalysator während der Entschwefelung auf
Temperaturen oberhalb von etwa 650 °C aufgeheizt und mit einer fetten
Abgasatmosphäre
beaufschlagt werden. Wird das Kraftfahrzeug mit höheren Drehzahlen
und Motorbelastungen, beispielsweise auf Landstraßen oder
Autobahnen, betrieben, können
sich im NOx-Speicherkatalysator die erforderlichen
Entschwefelungstemperaturen einstellen, wodurch der Schwefel im
normalen Fahrbetrieb wieder ausgetragen wird. Wird das Fahrzeug dagegen
im Schwachlastbereich, beispielsweise im Stadtverkehr, betrieben,
liegen die Temperaturen im Katalysator in der Regel unterhalb der
Entschwefelungstemperatur, weswegen hier eine aktiv eingeleitete
Entschwefelung erforderlich werden kann. Zum Erreichen ausreichend
hoher Temperaturen sind somit spezielle Katalysatorheizmaßnahmen
erforderlich. Da diese einen Kraftstoffmehrverbrauch verursachen,
wird grundsätzlich
ein effektives Verfahren angestrebt, um den NOx-Speicherkatalysator
möglichst
schnell aufzuheizen.
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Gegenüber thermischen
Katalysatorheizverfahren, wie der Zündwinkelspätverstellung, bieten chemische
Verfahren, die eine Katalysatoraufheizung durch Eintragung erhöhter Mengen
brennbarer Abgaskomponenten bewirken, den Vorteil, dass die exotherme
Reaktionswärme
beim Umsetzen dieser Komponenten direkt im Katalysator freigesetzt
wird. Dadurch werden zusätzliche
Wärmeverluste über die Abgasstrecke
vermieden. Eine bekannte Variante des chemischen Aufheizens ist
das periodische Füllen
und Entleeren eines Sauerstoffspeichers des zu beheizenden Katalysators,
wofür die
Verbrennungskraftmaschine alternierend in Intervallen mit einem mageren
und fetten Lambdawert betrieben wird. Die dabei frei werdende Reaktionswärme kann
durch die Wahl der fetten und mageren Luftverhältnisse (Amplitude) sowie die
Dauer der Mager- und Fettintervalle beeinflusst werden. Eine schnelle
Katalysatoraufheizung ist insbesondere mit einem sehr geringen Lambdawert
in den Fettintervallen möglich.
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Bei
diesem Verfahren besteht jedoch das Problem, dass auch der Sauerstoffspeicher
eines dem zu beheizenden Katalysator vorgeschalteten Vorkatalysators
periodisch geleert und gefüllt
wird, so dass es auch bei diesem zu einem Temperaturstieg kommt.
Da der Vorkatalysator aufgrund seiner motornahen Anordnung im Fahrbetrieb
ohnehin ein höheres
Temperaturniveau aufweist, besteht die Gefahr, dass dieser beim
chemischen Katalysatorheizen über
seine maximal zulässige
Temperatur aufgeheizt wird, wodurch eine unzulässig starke Alterung eintreten
kann. Um diesen Alterungseffekten entgegenzutreten, ist bekannt,
den Vorkatalysator mit übermäßig hohen
Edelmetallbeladungen als Sicherheitsreserve auszustatten, so dass
diese das Nachlassen der katalytischen Leistung abpuffern.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist daher, das chemische Heizverfahren
für Katalysatoren dahin
weiterzuentwickeln, dass ein dem zu beheizenden Katalysator vorgeschalteter
Katalysator eine möglichst
geringe thermische Belastung erfährt.
Ferner soll ein Kraftfahrzeug zur Verfügung gestellt werden, welches
in der Lage ist, dieses Verfahren durchzuführen.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst,
indem eine Lambdaabsenkung während
eines Wechsels von einem mageren in ein fettes Betriebsintervall
mehrphasig, das heißt
mindestens zweiphasig, durchgeführt wird,
wobei zumindest über
einen Teilbereich der Lambdaabsenkung der Lambdawert kontinuierlich und/oder
stufenweise abgesteuert wird. Hierdurch wird bei jedem Wechsel von
mager nach fett ein Sauerstoffspeicher eines dem zu beheizenden
Katalysator, insbesondere dem NOx-Speicherkatalysator, vorgeschalteten
Vorkatalysators nicht schlagartig, sondern allmählich entleert. Dementsprechend
erfolgt eine allmähliche
Flutung des Vorkatalysators mit Reduktionsmitteln (HC und CO), so
dass Temperaturspitzen infolge der exothermen Umsetzung am Vorkatalysator
weitgehend unterdrückt
werden. Infolgedessen findet eine geringere thermische Belastung des
Vorkatalysators statt und seine Überhitzung
auf unzulässig
hohe Temperaturen kann weitgehend vermieden werden. Dies führt zu einer
langsameren Alterung des Vorkatalysators, wodurch wiederum seine Edelmetallbeladung
gegenüber
dem Stand der Technik reduziert werden kann.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung wird während der
Lambdaabsenkung zunächst
eine Übergangsphase
durchgeführt,
in welcher der Lambdawert derart gesteuert oder geregelt oder nacheinander
gesteuert und geregelt wird, dass am Ende der Übergangsphase ein Sauerstoffspeicher
des mindestens einen Vorkatalysators zumindest weitgehend sauerstofffrei
ist. Diese Sauerstoffentleerung kann in verschiedenen Varianten
durchgeführt
werden.
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Nach
einer ersten vorteilhaften Variante umfasst die Übergangsphase zunächst eine
Stufe, in welcher der Lambdawert auf ein zumindest annähernd stöchiometrisch
oder geringfügig
unterstöchiometrisches Übergangslambda
abgesenkt wird, und eine anschließende Phase, in welcher der
Lambdawert kontinuierlich und/oder stufenweise auf den fetten Lambdawert
des fetten Betriebsintervalls weiter abgesenkt wird, bis der mindestens
eine Vorkatalysator zumindest weitgehend sauerstofffrei ist. Diese
Absteuerung kann gesteuert und/oder geregelt durchgeführt werden.
Das Übergangslambda
dieser Ausführungsvariante
beträgt
vorteilhaft 0,90 bis 1,05, insbesondere 0,93 bis 1,02. Besonders
vorteilhaft wird ein Übergangslambda
von 0,97 bis 1,00 gewählt.
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Gemäß einer
zweiten vorteilhaften Ausführungsvariante
umfasst die Übergangsphase
ebenfalls eine Stufe, in welcher der Lambdawert auf ein zumindest
annähernd
stöchiometrisches
oder geringfügig
unterstöchiometrisches Übergangslambda abgesenkt
wird, und eine anschließende
Phase, in welcher das Übergangslambda
weitgehend konstant gehalten wird, so lange, bis der mindestens
eine Vorkatalysator zumindest weitgehend sauerstofffrei ist. Anschließend wird
der Lambdawert kontinuierlich und/oder stufenweise auf den vorgegebenen
fetten Lambdawert des Fettintervalls abgesenkt. Gemäß dieser
Ausführungsvariante
ist ein Übergangslambda von
0,90 bis 1,00, insbesondere 0,92 bis 0,98, vorteilhaft vorgesehen.
Vorzugsweise wird ein Übergangslambda
von 0,94 bis 0,96 eingestellt. Tendenziell ist also ein leicht fetteres Übergangslambda
vorzuziehen.
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Die Übergangsphase,
insbesondere die kontinuierliche und/oder stufenweise Absenkung
des Lambdawerts gemäß Variante
1 und die Länge
der Konstanthaltung des Übergangslambdas
gemäß Variante
2, kann gesteuert oder geregelt durchgeführt werden.
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Im
Falle der Steuerung wird etwa auf ein gespeichertes Rechenmodell
zurückgegriffen,
welches die Sauerstoffspeicherkapazität des Vorkatalysators sowie
das Sauerstoffausspeicherverhalten in Abhängigkeit eines Betriebspunktes
der Verbrennungskraftmaschine berücksichtigt. Hierzu können gespeicherte
betriebspunktabhängige
Kennfelder Verwendung finden. Das Rechenmodell kann ferner einen
typischen Alterungsverlauf des Vorkatalysators berücksichtigen.
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Vorzugsweise
ist stromab des Vorkatalysators eine sauerstoffempfindliche Messeinrichtung
angeordnet, insbesondere eine Lambdasonde, welche die Sauerstoffausspeicherung überwacht
und so eine geregelte Durchführung
der Übergangsphase
ermöglicht.
Insbesondere kann die Übergangsphase beendet
werden, wenn der gemessene Lambdawert eine vorgegebene oder vorgebbare
Lambdaschwelle unterschreitet (zweite Variante). Diese kann in Abhängigkeit
des eingestellten Übergangslambdas
0,95 bis 1,03, insbesondere 0,97 bis 1,01, vorzugsweise 0,98 bis
0,9995, betragen. Alternativ kann die Anreichungsgeschwindigkeit
in Abhängigkeit
von der tatsächlichen
gemessenen Sauerstoffausspeicherung variiert werden (erste Variante).
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Im
Falle der gesteuerten Durchführung
kann nach einer vorteilhaften Ausgestaltung ebenfalls die Sauerstoffausspeicherung
aus dem Vorkatalysator mittels der sauerstoffempfindlichen Messeinrichtung gemessen
werden, wobei das gespeicherte Rechenmodell anhand der gemessenen
Werte korrigiert werden kann. Auf diese Weise lassen sich besonders vorteilhaft über die
Laufzeit sich ändernde
Katalysatorzustände
berücksichtigen.
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Alle
verfahrensrelevanten Parameter der Übergangsphase, insbesondere
das Übergangslambda
und/oder die Anreicherungsgeschwindigkeit, mit der die degressive
Lambdaabsenkung durchgeführt
wird, können
in Abhängigkeit
von der Motordrehzahl, der Temperatur des Vorkatalysators und/oder
des zu beheizenden Katalysators, der Abgastemperatur, einem Abgasmassenstrom,
der Sauerstoffspeicherfähigkeit
des mindestens einen Vorkatalysators, einer seit Beginn der Übergangsphase verstrichenen
Zeit einer Abgaszusammensetzung und/oder weiterer Parameter vorgegeben
werden.
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Die
Aufgabe wird ferner durch ein Kraftfahrzeug mit einer Steuereinheit
zur Steuerung des Aufheizverfahrens nach Anspruch 17 gelöst. Erfindungsgemäß umfasst
die Steuereinheit Mittel, mit denen eine Lambdaabsenkung während eines Übergangs von
einem mageren in ein fettes Betriebsintervall mehrphasig durchführbar ist,
wobei zumindest über einen
Teilbereich der Lambdaabsenkung der Lambdawert kontinuierlich und/oder
stufenweise abgesteuert wird.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen des Verfahrens und des Kraftfahrzeugs
sind Gegenstand der übrigen
Unteransprüche.
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Die
Erfindung wird nachfolgend in Ausführungsbeispielen anhand der
zugehörigen
Zeichnungen näher
erläutert.
Es zeigen:
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1 schematisch den Aufbau
einer Verbrennungskraftmaschine mit Abgasanlage gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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2 zeitliche Lambda- und
Katalysatortemperaturverläufe
bei einem Aufheizverfahren gemäß Stand
der Technik;
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3 zeitliche Verläufe von
Lambda, Katalysatortemperatur und Sauerstoffspeicher des Vorkatalysators
gemäß einer
ersten Ausführungsvariante
der vorliegenden Erfindung;
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4 Lambdaverläufe gemäß einer
zweiten Ausführungsvariante
der vorliegenden Erfindung und
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5 Verläufe der Katalysatortemperaturen gemäß der vorliegenden
Erfindung im Vergleich zum Stand der Technik.
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1 zeigt eine schematische
Darstellung einer selbstzündenden
Verbrennungskraftmaschine 10 und einer dieser nachgeschalteten,
insgesamt mit 12 bezeichneten Abgasanlage. Der Betrieb
der Verbrennungskraftmaschine 10 wird in bekannter Weise durch
eine Motorsteuerung 14 in Abhängigkeit einer Vielzahl von
Betriebsparametern der Verbrennungskraftmaschine 10 beziehungsweise
eines von dieser angetriebenen Kraftfahrzeugs (nicht dargestellt)
gesteuert. Beispielsweise steuert die Motorsteuerung 14 eine
der Verbrennungskraftmaschine 10 zuzuführende Luftmasse durch Stellung
einer in einem Ansaugrohr 16 angeordneten Drosselklappe 18 in
Abhängigkeit
von einer angeforderten Motorlast. Desgleichen wird eine insbesondere
direkt eingespritzte Kraftstoffmenge von der Motorsteuerung 14 gesteuert.
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Ein
von der Verbrennungskraftmaschine 10 kommendes Abgas wird
durch einen Abgaskanal 20 der Abgasanlage 12 geleitet.
Dort wird es über
ein Katalysatorsystem gereinigt, welches einen kleinvolumigen und
motornah angeordneten Vorkatalysator 22, insbesondere einen
3-Wege-Katalysator, sowie einen großvolumigen, üblicherweise
an einer Unterbodenposition des Fahrzeuges angeordneten NOx-Speicherkatalysator 24 umfasst.
Der Vorkatalysator 22 dient insbesondere der Reinigung
des Abgases nach einem Motorkaltstart, bis der Speicherkatalysator 24 seine
Betriebstemperatur von mindestens etwa 250 °C erreicht hat. Der NOx-Speicherkatalysator 24 speichert
in mageren Betriebsphasen, in denen die Verbrennungskraftmaschine 10 mit
einem Luftüberschuss
bei λ > 1 betrieben wird,
Stickoxide NOx des Abgases. Ist die Speicherkapazität ausgeschöpft, wird
die Verbrennungskraftmaschine 10 kurzzeitig mit einem fetten
Luft-Kraftstoff-Gemisch bei λ ≤ 1 betrieben,
wobei eingelagertes NOx freigesetzt und
an den Edelmetallkomponenten des Katalysators 24 zu Stickstoff
reduziert wird.
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Hingegen
sind, um unerwünschte
Schwefeleinlagerungen im NOx-Speicherkatalysator 24 zu
entfernen, Temperaturen oberhalb von etwa 650 °C erforderlich. Sofern diese
im gewöhnlichen
Fahrzeugbetrieb nicht auftreten, sind aktiv eingeleitete Entschwefelungen
mit entsprechenden Heizmaßnahmen
erforderlich. Ein bekanntes Verfahren zur Katalysatorheizung sieht
vor, den Speicherkatalysator 24 alternierend mit fettem
und magerem Abgas zu beaufschlagen. Dabei wird während der Magerintervalle der
Katalysator 24 mit Sauerstoff beladen und in den fetten
(unterstöchiometrischen)
Intervallen eine katalytische Umsetzung der im fetten Abgas enthaltenen
Reduktionsmittel HC, CO und H2 mit dem im Speicherkatalysator 24 vorhandenen
Sauerstoff bewirkt. Durch die exotherme Umsetzung erfolgt die Katalysatoraufheizung.
Dieses Aufheizverfahren gemäß dem Stand
der Technik sowie nach der erfindungsgemäßen Weiterentwicklung wird
weiter unten anhand der 2 bis 5 beschrieben.
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Das
der Verbrennungskraftmaschine 10 zuzuführende Luft-Kraftstoff-Verhältnis (motorisches Lambda λmot)
wird in üblicher
Weise mit einer der Verbrennungskraftmaschine 10 nachgeschalteten
sauerstoffempfindlichen Messeinrichtung 26 geregelt, insbesondere
mit einer λ-Sonde.
Eine weitere sauerstoffempfindliche Messeinrichtung 28,
vorzugsweise ebenfalls eine λ-Sonde,
ist stromab des Vorkatalysators 22 angeordnet und ermöglicht die
Regelung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
Stromab des Speicherkatalysators 24 kann optional eine
weitere Gassonde 30 angeordnet sein, beispielsweise ein NOx-Sensor, der zur Regelung des Betriebs des Speicherkatalysators 24 eingesetzt
wird.
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Die
Motorsteuerung 14 beinhaltet eine Steuereinheit 32,
die einen Algorithmus zur Steuerung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Katalysatoraufheizung beinhaltet. Ferner sind in der Steuereinrichtung
betriebspunktabhängige
Kennfelder sowie Rechenmodelle enthalten, die zur Ausführung des
Verfahrens notwendig sind.
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2 zeigt im oberen Teil Lambdaverläufe an verschiedenen
Positionen des Abgaskanals 20 im Laufe des chemischen Heizverfahrens
gemäß Stand der
Technik. Zu sehen ist das motorische Lambda λmot,
wie es stromauf des Vorkatalysators 22 vorliegt, das stromab
des Vorkatalysators 22 vorliegende Lambda λVK sowie
das stromab des NOx-Speicherkatalysators 24 vorliegende
Lambda λHK. Während
des Aufheizens wird die Verbrennungskraftmaschine 10 alternierend
in Magerintervallen mit dem mageren Lambdawert λM und
in Fettintervallen mit dem fetten Lambdawert λF betrieben.
Typische Lambdawerte betragen für λM 1,3
bis 3,0 und für λF =
0,7 bis 0,9. Die Dauern der Mager- und Fettintervalle liegen üblicherweise
zwischen 0,2 und 5 s. Diese Werte hängen von Katalysatorvolumen
sowie von der Sauerstoffspeicherfähigkeit der Beschichtungen
ab. Entsprechend dieser Vorgaben weist das motorische Lambda λmot den
Verlauf einer Rechteckskurve auf.
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Stromab
des Vorkatalysators 22 nimmt das Abgas die vorgegebenen
Lambdawerte λM und λF jeweils mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung an (siehe
Verlauf λVK). Dabei weist der Verlauf λVK nach einem
Umschalten in ein fettes Intervall mit λF eine Stufe
auf, bei der λVK bei etwa 1,0, das heißt einem stöchiometrischen Wert, kurzzeitig
verharrt. In dieser Phase erfolgt eine katalytische Umsetzung der
einströmenden
Reduktionsmittel HC, CO und H2 mit dem während des
Magerintervalls in dem Vorkatalysator 22 eingelagerten
Sauerstoff, der auf diesem Wege verbraucht wird. Erst nachdem der
Sauerstoffspeicher des Vorkatalysators 22 entleert ist,
fällt λVK auf
den fetten Lambdawert λF ab.
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Stromab
des NOx-Speicherkatalysators 24 werden
die motorisch eingestellten Lambdawerte λM und λF erst
mit einer deutlichen Verzögerung
registriert, was durch die lange Abgaslaufzeit verursacht wird (siehe
Verlauf λHK). Sobald hier die mageren und fetten Werte
oder vorgegebene Schwellenwerte detektiert werden, erfolgt eine
Umschaltung auf Fettbeziehungsweise Magerbetrieb.
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Im
unteren Teil der 2 sind
die Verläufe der
Temperaturen des Vorkatalysators TVK und
des NOx-Speicherkatalysators THK dargestellt.
Wunschgemäß steigt
die Temperatur des Speicherkatalysators THK infolge
der exothermen Umsetzung der Reduktionsmittel des Abgases während der
Fettintervalle kontinuierlich an. Gleichermaßen erfolgt allerdings eine
Aufheizung des Vorkatalysators 22, da auch dessen Sauerstoffspeicher
periodisch gefüllt
und entleert wird. Da der Vorkatalysator 22 aufgrund seiner motornahen
Anordnung jedoch bereits eine höhere Ausgangstemperatur
als der Speicherkatalysator 24 aufweist, besteht die Gefahr,
dass der Vorkatalysator 22 unzulässig hohe Temperaturen erreicht
und somit vorzeitig altert beziehungsweise irreversibel geschädigt wird.
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Erfindungsgemäß wird dieses
Problem überwunden,
indem die Lambdaabsenkung während
eines Wechsels von λM nach λF mehrphasig durchgeführt wird, das heißt mit mindestens
zwei Phasen, wobei zumindest über
einen Teilbereich der Lambdaabsenkung der Lambdawert kontinuierlich
und/oder stufenweise abgesteuert wird. Insbesondere ist erfindungsgemäß vorgesehen,
während
der Lambdaabsenkung zunächst
eine Übergangsphase
durchzuführen,
in welcher das motorische Lambda derart gesteuert und/oder geregelt
wird, dass am Ende der Übergangsphase
der mindestens eine Vorkatalysator 22 zumindest weitgehend
sauerstofffrei ist.
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Eine
erste vorteilhafte Ausgestaltung dieses Verfahrens ist in 3 anhand der Verläufe verschiedener
Parameter dargestellt. Im Einzelnen zeigt der obere Teil der Darstellung
den Verlauf des motorischen Lambdawerts λmot,
der mittlere Teil den Verlauf der Vorkatalysatortemperatur TVK sowie der untere Teil den Verlauf des
relativen Füllstands
des Sauerstoffspeichers O2VK des Vorkatalysators 22 während eines
Wechsels von einem Magerintervall in ein Fettintervall. Die gestrichelten
Linien zeigen zum Vergleich jeweils die entsprechenden Verläufe nach
dem herkömmlichen
Verfahren gemäß 2. Gemäß dieser Ausführungsform
erfolgt die Entleerung des Sauerstoffspeichers in zwei Schritten,
die zusammen vorliegend als Übergangsphase
bezeichnet werden. In einem ersten Schritt wird zunächst der
motorische Lambdawert λmot in einer Stufe auf ein annähernd stöchiometrisches
oder geringfügig
unterstöchiometrisches Übergangslambda λS,
das besonders bevorzugt zwischen 0,97 und 1,00 liegt, abgesenkt
(Zeitpunkt t1). Unmittelbar anschließend erfolgt
in einem zweiten Schritt eine kontinuierliche Absteuerung des Lambdawerts
auf den angestrebten fetten Lambdawert λF. Die
Absteuerungsfunktion wird so gewählt, dass
am Ende der Übergangsphase
der Sauerstoffspeicher O2VK des Vorkatalysators 22 praktisch
sauerstofffrei ist. Im dargestellten Beispiel erfolgt die Absteuerung
mit einer linearen Funktion, andere degressive Verläufe sind
aber ebenso möglich.
Der Vorteil dieser kontinuierlichen Lambdaabsteuerung besteht in
der allmählich
zunehmenden Beaufschlagung des Vorkatalysators 22 mit Reduktionsmitteln. Infolgedessen
wird der Sauerstoffspeicher O2VK langsamer
geleert als beim herkömmlichen
einstufigen Verfahren. Auf diese Weise wird die nach dem Stand der
Technik beobachtete Temperaturspitze im Vorkatalysator 22 vermieden.
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Die
Funktion, mit der λmot abgesteuert wird, beziehungsweise die
Steilheit der Funktion, kann durch ein in der Steuereinheit 32 abgespeichertes Rechenmodell
vorgegeben werden. Dieses Rechenmodell erlaubt die Vorhersage des
Verlaufs der Sauerstoffausspeicherung in Abhängigkeit von aktuellen Betriebsparametern
der Verbrennungskraftmaschine 10. Hierfür kann auf betriebspunktabhängige Kennfelder
zurückgegriffen
werden, die ebenfalls in der Steuereinheit 32 abgespeichert
sind. Besonders bevorzugt wird die Übergangsphase beziehungsweise die
Lambdaabsteuerung derart ausgelegt, dass sie innerhalb von mindestens 10 Arbeitsspielen
der Verbrennungskraftmaschine 10, insbesondere von mindestens 30 Arbeitsspielen,
abläuft.
Dabei werden durchschnittliche Anreicherungsgeschwindigkeiten von –0,01 bis –0,3 s–1,
insbesondere von etwa –0,1s–1,
angestrebt. Sowohl der Lambdaübergangswert λS zu
Beginn der Absteuerphase als auch die Anreicherungsgeschwindigkeit
können
in Abhängigkeit
von der Motordrehzahl, der Temperatur des Vorkatalysators 22 und/oder
des zu beheizenden NOx-Speicherkatalysators 24,
der Abgastemperatur, einem Abgasmassenstrom, einer Sauerstoffspeicherfähigkeit
des Vorkatalysators 22, einer lambdabezogenen Abgaszusammensetzung
und/oder einer seit Beginn der Übergangsphase
verstrichenen Zeit vorgegeben werden.
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Im
Falle einer stromab des Vorkatalysators 22 angeordneten λ-Sonde 28 können die
mit dem Rechenmodell berechneten Sauerstoffausspeicherzeiten beziehungsweise
die Absteuerungsfunktion anhand von den gemessenen Lambdawerten
korrigiert werden. Dies erlaubt insbesondere die Berücksichtigung
eines sich über
die Lebensdauer ändernden
Zustands des Vorkatalysators 22.
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Eine
weitere Ausgestaltungsmöglichkeit
des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist anhand der Verläufe
der Lambdawerte vor und nach dem Vorkatalysator 22 in 4 dargestellt. Nach dieser
Variante umfasst die Übergangsphase
zunächst
eine Stufe, in welcher der Lambdawert auf ein zumindest stöchiometrisches
oder geringfügig
unterstöchiometrisches Übergangslambda λS eingestellt
wird, das vorzugsweise zwischen 0,94 und 0,96 liegt (Zeitpunkt t1). Anschließend wird das Übergangslambda λS so
lange zumindest annähernd
konstant gehalten, bis der Vorkatalysator 22 zumindest
weitgehend sauerstofffrei ist. Auch hier kann die Dauer der Übergangsphase, das
heißt
die Dauer der Sauerstoffausspeicherung, gemäß einem gespeicherten Rechenmodell
gesteuert werden. Besonders vorteilhaft ist jedoch vorgesehen, diese
Dauer mit Hilfe der Lambdasonde 28 zu regeln. Dabei wird
der stromab des Vorkatalysators 22 vorliegende Lambdawert λVK gemessen
und die Übergangsphase
beendet, wenn λVK eine vorgegebene Lambdaschwelle unterschreitet.
In Abhängigkeit von
dem Übergangslambda λS beträgt die Lambdaschwelle
vorzugsweise zwischen 0,98 und 0,9995. Der Zeitpunkt des Entleerens
des Sauerstoffspeichers des Vorkatalysators 22 und der
Unterschreitung des vorgegebenen Schwellenwertes ist in 4 mit dem Zeitpunkt t2 bezeichnet. Nach dem Unterschreiten der
Lambdaschwelle durch λVK kann besonders vorteilhaft vorgesehen
sein, das Übergangslambda λS noch
für eine
vorbestimmte Zeitspanne von beispielsweise 0 bis 4000 ms, insbesondere
von 100 bis 1000 ms, vorzugsweise von 200 bis 500 ms, zu verzögern. Eine
typische Zeitdauer, in der das Übergangslambda λS gehalten
wird (Zeitpunkt t1 bis t3),
beträgt
bei einem λS von beispielsweise 0,95 etwa 0,5 s.
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Nach
Entleerung des Sauerstoffspeichers des Vorkatalysators 22 zum
Zeitpunkt t2 beziehungsweise nach Verstreichen
der Zeitverzögerung
zum Zeitpunkt t3 erfolgt eine weitere Absteuerung
des motorischen Lambdawertes λmot auf den vorgegebenen fetten Lambdawert λF.
Diese Absteuerung kann in einem Schritt erfolgen, oder wie oben
beschrieben, kontinuierlich und/oder stufenweise.
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Die
Regelung der Übergangsphase
mittels der Lambdasonde 28 hat gegenüber dem durch das Rechenmodell
gesteuerten Verfahren den Vorteil, dass die Zeitdauer der Sauerstoffausspeicherung
an den aktuellen Zustand des Vorkatalysators 22 angepasst
wird und die Phase des verminderten Fettgaseintrags in den NOx-Speicherkatalysator 24 so kurz wie
möglich
und so lang wie erforderlich gehalten werden kann.
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Nach
beiden Varianten kann der Wechsel von λM nach λF auch
vorgesteuert durchgeführt
werden, wobei zunächst
eine in das Katalysatorsystem eingetragene Heizleistung, das heißt die Fettigkeit des
motorischen Lambdas λmot, proportional zu einem Heizleistungsbedarf
des zu heizenden NOx-Speicherkatalysators 24 und
reziprok proportional zur Temperatur des Vorkatalysators 22 vorgegeben
wird. Dadurch wird eine ausreichende Heizleistung bei einem kalten
Gesamtsystem sichergestellt und gleichzeitig eine zu hohe thermische
Belastung für
den Fall einer relativ hohen Vorkatalysatortemperatur TVK ausgeschlossen.
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5 zeigt die Verläufe der
Temperaturen des Vorkatalysators 22 und des Hauptkatalysators während des
Heizverfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung (durchgezogenen Linien TVK und
THK) im Vergleich mit den entsprechenden
Verläufen
gemäß dem Stand
der Technik nach 2 (gepunktete Linien
TVK' und
THK').
Durch beide beschriebenen Verfahrensvarianten nach 3 und 4 wird
die Geschwindigkeit der Aufheizung des NOx-Speicherkatalysators 24 gegenüber dem
Stand der Technik nur geringfügig
vermindert, da der Vorkatalysator 22 in der Regel ein deutlich
geringeres Volumen und damit auch eine deutlich geringere Sauerstoffspeicherfähigkeit
als der NOx-Speicherkatalysator 24 aufweist. Gleichzeitig
wird aber die thermische Entwicklung in dem Vorkatalysator 22 durch
die erfindungsgemäßen Maßnahmen
zeitlich gestreckt. Mit anderen Worten wird die katalytische Umsetzung
des im Washcoat des Vorkatalysators 22 gespeicherten Sauerstoffs
mit den brennbaren Abgasbestandteilen verlangsamt. Auf diese Weise
wird eine Endtemperatur, die im Vorkatalysator 22 erreicht
wird, signifikant niedriger gehalten als gemäß dem Stand der Technik. Insbesondere
können
erfindungsgemäße lokale
Temperaturüberhöhungen im
Vorkatalysator 22 sowie unzulässige Gesamttemperaturen vermieden
werden. Im Ergebnis wird eine Alterung des Vorkatalysators 22 verzögert.
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Mit
der vorstehend beschriebenen Erfindung wird ferner ermöglicht,
den Edelmetallgehalt von Katalysatoren abzusenken. Fahrzeuge mit
magerlauffähigen
Brennkraftmaschinen, die im Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ mit
thermisch ungeschädigten
Katalysatoren (mit einer gespeicherten Schwefelmasse < 0,2 Gramm/Liter
Katalysatorvolumen) und einem zeitlichen gefeuerten Magerbetriebsanteil
(ohne Schubphasen) mit Lambda > 1,15
von zumindest 250 s (insbesondere mindestens 350 s) eine HC-Emission
von < 0,07 g/km
und eine NOx-Emission von < 0,05 g/km erreichen,
werden heute im Stand der Technik mit Katalysatoren ausgerüstet, die
Edelmetallgehalte von mindestens 100 g/ft3 (3,59
g/dm3) aufweisen.
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Bei
Einsatz von Katalysatorsystemen, bestehend aus zumindest einem NOx-Speicherkatalysator und
eventuell zumindest einem -vorgeschalteten Vorkatalysator, kann
der Edelmetallgehalt zumindest eines Katalysators auf weniger als
100 g/ft3 (3,59 g/dm3),
insbesondere auf ≤ 80
g/ft3 (2,87 g/dm3)
und vorzugsweise auf ≤ 60
g/ft3 (2,15 g/dm3)
abgesenkt werden, ohne dass sich die Emissionen im NEFZ mit zunehmender
Fahrzeuglaufleistung gegenüber
der ursprünglichen
Ausführung
mit höherem
Edelmetallgehalt und ohne dem erfindungsgemäßen Verfahren verschlechtern.
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- 10
- Verbrennungskraftmaschine
- 12
- Abgasanlage
- 14
- Motorsteuerung
- 16
- Ansaugrohr
- 18
- Drosselklappe
- 20
- Abgaskanal
- 22
- Vorkatalysator
- 24
- NOx-Speicherkatalysator
- 26
- λ-Sonde
- 28
- λ-Sonde
- 30
- NOx-Sensor
- 32
- Steuereinheit
- λmot
- Lambdawert
(= Verbrennungslambda)
- λF
- fetter
Lambdawert
- λM
- magerer
Lambdawert
- λS
- Übergangslambda
- λHK
- Lambda
nach Hauptkatalysator/NOx-Speicherkatalysator
- λVK
- Lambda
nach Vorkatalysator
- T
- Temperatur
- THK
- Temperatur
des Hauptkatalysators/NOx-Speicherkatalysators
- TVK
- Temperatur
des Vorkatalysators