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Die
Erfindung betrifft eine teleskopierbare Tischsäule für einen Tisch, insbesondere
für einen Tisch
in einem Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Insbesondere
in Campingmobilen oder in zu Campingmobilen umgebauten Kleinbussen
sind regelmäßig Tisch
im Fahrzeuginnenraum, beispielsweise als Ablage oder als Arbeitsfläche, angebracht. Dabei
sind unterschiedliche Ausführungsformen
von Tischen allgemein bekannt.
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So
ist beispielsweise aus der
DE
40 26 391 A1 ein klappbarer Tisch bekannt, bei dem an einer Tischplatte
ein abklappbares Tischbein schwenkbar angeordnet ist. An den der
Schwenkachse zwischen Tischplatte und Tischbein gegenüberliegenden
freien Enden der Tischplatte bzw. des Tischbeines sind jeweils Profil-Führungsschienen
angebracht, die zur Montage des Tisches in einem Fahrzeuginnenraum an
dementsprechend ausgebildeten Profil-Gegenschienen an einem Wandbereich
bzw. am Bodenbereich befestigt werden können. So kann der Tisch im nichtmotierten
Zustand zusammengeklappt werden und dementsprechend platzsparend
untergebracht werden, wobei im montierten Zustand des Tisches eine
stabile Arbeitsfläche
durch die Tischplatte, die durch das Tischbein abgestützt ist,
gebildet werden kann.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
eines Tisches, die in der
US
5,037,232 gezeigt ist. Dabei ist ein Basisteil als Aufnahmeteil
ortsfest am Fahrzeugboden befestigt, das zentral eine zylindrische
Ausnehmung aufweist für
eine Aufnahme einer Tischsäule.
An der Unterseite der Tischplatte ist ebenfalls ein Aufnahmenteil
angeordnet, so dass die Tischplatte mittels dem Aufnahmenteil, das
eine zylindrische Ausnehmung aufweist, auf die Tischsäule aufgesteckt
werden kann. Für
eine Verbindung zwischen den am Boden bzw. an der Tischplattenunterseite
angeordneten Aufnahmeteilen und der Tischsäule ist jeweils eine Rastverbindung
vorgesehen, bei der jeweils zwei federvorgespannte Hakenteile durch
dementsprechend an der Tischsäule
und an den Aufnahmeteilen angebrachten Schlitzausnehmungen ragen. Die
Hakenteile sind dabei so ausgeführt,
dass bei einer Drehung der Tischplatte gegenüber der Tischsäule die
Rastverbindung zwischen der Tischplatte und der Tischsäule gelöst werden
kann.
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Des
weiteren sind Tische in Kraftfahrzeugen bekannt, die höhenverstellbar
sind. Dabei sind regelmäßig Einsäulentische
eingesetzt, deren Tischsäule teleskopierbar
ist. So sind aus der
EP
0 552 451 B1 , der
DE
196 19 229 A1 und der
DE 39 38 496 C1 Einsäulentische bekannt, bei denen
die Tischsäule
aus teleskopartig ineinandergeführten
Rohrteilen besteht. Zur Unterstützung
der Höhenverstellung
sind dabei Federelemente in der Tischsäule integriert, mittels denen
die Tischplatte nach oben verstellt werden kann. Zur Fixierung der
Tischplatte in einer gewünschten
Tischplattenhöhe
sind jeweils Blockiereinrichtungen vorgesehen, mittels denen die
Tischsäule in
der gewünschten
Höhe festgestellt
werden kann. Mittels einer Auslöseeinrichtung
kann die Blockiereinrichtung gelöst
werden, so dass die Tischplatte in eine andere Höhenlage verstellt werden kann.
Dabei sind in den u. a. Druckschriften unterschiedliche Ausführungsarten
der Blockiereinrichtungen bzw. der Auslöseeinrichtungen für die unterschiedlichen
Ausführungsformen
der höhenverstellbaren
Einsäulentische
beschrieben.
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Aus
der
DE 42 02 789 C1 ist
eine gattungsgemäße teleskopierbare
Tischsäule
für einen
Tisch in einem Kraftfahrzeug bekannt, die ein Tischsäulenaußenteil
und ein darin relativ dazu verschiebbar gehaltenes Tischsäuleninnenteil
aufweist. Die Tischsäule ist
dabei zwischen einer eingefahrenen nicht teleskopierten Tischsäulen-Grundstellung
und wenigstens einer Tischsäulen-Ausfahrstellung
verlagerbar für eine
Höhenverstellung
einer unmittelbar oder mittelbar an der Tischsäule befestigbaren Tischplatte.
Zudem ist eine Verrastungseinrichtung vorgesehen, mit der die Tischsäule wenigstens
in der wenigstens einen Tischsäulen-Ausfahrstellung
lösbar
verrastbar ist.
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Konkret
ist bei dieser teleskopierbaren Tischsäule das Tischsäulenaußenteil
als außenliegendes erstes
Rohr ausgebildet, in dem verschiebbar gelagert das Tischsäuleninnenteil
als zweites Rohr aufgenommen ist. Im zweiten Rohr ist weiter ein
drittes Rohr verschiebbar gelagert, so dass insgesamt die Tischsäule aus
drei ineinander telskopierbar angeordneten Säulenteilen besteht. Zwischen
dem ersten Rohr und dem zweiten Rohr ist eine von außen lösbare Bremse
angeordnet, so dass das zweite Rohr aus dem ortsfest angeordneten
ersten Rohr herausgezogen werden kann und in jeder gewünschten
Höhenlage
mittels der Bremse fixiert werden kann. Die Bremse ist dabei durch
zwei Konushülsen
gebildet, wobei eine der Konushülsen
fest am zweiten Rohr angeordnet ist und die andere Konushülse mittels
eines Betätigungshebels
dementsprechend von außen bedienbar
verlagerbar ist für
ein Lösen
der Bremse. In der Bremsstellung der Bremse wird das zweite Rohr
gegenüber
dem ersten Rohr durch Reibschluss zwischen den Konushülsen und
der Innenseite des ersten Rohres gehalten. Zwischen dem zweiten
Rohr und dem dritten Rohr ist die Verrastungseinrichtung ausgebildet,
die beim Herausziehen des dritten Rohres aus dem zweiten Rohr in
eine an der Innenseite des zweiten Rohres angeordneten Rastausnehmung einrastet.
Zum Lösen
der Verrastung wird das zweite Rohr zusammen mit dem dritten Rohr
bei gelöster Bremse
in das erste Rohr hineinverlagert, so dass ein zentral im ersten
Rohr angeordneter, nach oben wegragender Dorn eine Entrastung der
Verrastungseinrichtung bewirkt, so dass das dritte Rohr in das zweite
Rohr wieder in die Grundstellung eingeschoben werden kann. Nachteilig
bei dieser Tischsäule
ist, dass in der Tischsäulen-Ausfahrstellung
die drei Rohre jeweils nur mit dementsprechenden Randbereichen der
jeweiligen Rohre ineinander gehalten sind, so dass bei einer größeren Belastung
der Tischplatte ggf. aufgrund einer Instabilität der Tischsäule diese
beschädigt
werden kann. Zudem ist aufgrund der ineinander angeordneten drei
Rohre der Durchmesser des dritten Rohres relativ gering, so dass auch
dadurch in der Tischsäulen-Ausfahrstellung
ein dementsprechend instabiler Zustand der Tischsäule gegeben
sein kann. Des weiteren ist aufgrund der Bremse zwischen dem ersten
und zweiten Rohr und der Verrastungseinrichtung zwischen dem zweiten und
dem dritten Rohr eine Vielzahl von bewegbar an der Tischsäule angeordneten
Kleinteilen gegeben, so dass bei oftmaliger Benutzung der Höhenverstellung der
Tischsäule
ggf. eine Beschädigung
eines dieser Kleinteile auftreten kann.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine teleskopierbare Tischsäule für einen
Tisch, insbesondere für einen
Tisch in einem Kraftfahrzeug, zu schaffen, die einfach und funktionssicher
bedienbar ist und zudem, insbesondere in der Tischsäulen-Ausfahrstellung,
einen stabilen Aufbau aufweist.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Gemäß Anspruch
1 ist das Tischsäulenaußenteil,
auf dem sich die Tischplatte mittelbar oder unmittelbar abstützt, mit
einem Tischplattenhalteteil mittelbar oder unmittelbar verbunden.
Das Tischsäuleninnenteil
ist wenigstens zweiteilig aus einem ortsfest angeordneten Innensäulenteil
und aus einer relativ dazu verstellbaren Verriegelungssäule, die
zudem mittelbar oder unmittelbar mit dem Tischplattenhalteteil und/oder
der Tischplatte verbunden ist, aufgebaut. Dabei ist bei einer Verlagerung
der Tischsäule
zwischen der Tischsäulen-Grundstellung und
der Tischsäulen-Ausfahrstellung
das Tischplattenhalteteil zusammen mit dem Tischsäulenaußenteil
und der Verriegelungssäule
relativ gegenüber
dem ortsfest angeordneten Innensäulenteil
für eine
Höhenverstellung
der Tischplatte verlagerbar. An der Verriegelungssäule ist
als Bestandteil der Verrastungseinrichtung wenigstens ein Rastelement
vorgesehen, das wenigstens in der Tischsäulen-Ausfahrstellung wenigstens
einem am Innensäulenteil
angeordneten Rastgegenelement zugeordnet ist für eine Verrastung der Tischsäule wenigstens
in der Tischsäulen-Ausfahrstellung.
Die Verriegelungssäule
ist relativ zum Tischplattenhalteteil und/oder zur Tischplatte verschwenkbar,
so dass das Rastelement in einer ersten Verriegelungssäulen-Schwenkstellung als Verriegelungsstellung
mit dem Rastgegenelement in Eingriff bringbar ist für eine Fixierung
der dem Rastgegenelement zugeordneten Stellung der Tischsäule. In
einer zweiten Verriegelungssäulen-Schwenkstellung
als Entriegelungsstellung befindet sich das Rastelement außer Eingriff
mit dem Rastgegenelement für
eine Freigabe der Verlagerung der Tischsäule zwischen der Tischsäulen-Grundstellung
und der Tischsäulen-Ausfahrstellung.
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Vorteilhaft
bei dieser Tischsäule
ist, dass mit dem Tischsäulenaußenteil
und dem Tischsäuleninnenteil
ein insgesamt stabiler Aufbau für
die Tischsäule
geschaffen ist. Da das Tischsäulenaußenteil bei
einer Verlagerung der Tischsäule
von der Tischsäulen-Grundstellung die
Tischsäulen-Ausfahrstellung
relativ gegenüber
dem ortsfest angeordneten Innensäulenteil
verlagert wird, ist aufgrund des relativ großen Durchmessers des Tischsäulenaußenteils eine
stabile Anbringung an das Tischplattenhalteteil, auf dem sich die
Tischplatte mittelbar oder unmittelbar abstützt, möglich. Zudem ist bei einer
Belastung der Tischplatte, wie dies beispielsweise beim Gebrauch
der Tischplatte als Arbeitsfläche
auftreten kann, eine gute Krafteinleitung von der Tischplatte auf
das Tischsäulenaußenteil
möglich,
so dass insgesamt ein stabiler und funktionssicherer Aufbau der Tischsäule gegeben
ist. Auch in der Tischsäulen-Ausfahrstellung
ist zwischen dem Tischsäulenaußenteil
und dem Innensäulenteil
eine gute Kraftaufnahme möglich
für eine
insgesamt stabile Tischsäulenausführung. Mittels
der Verriegelungssäule,
an der das wenigstens eine Rastelement angeordnet ist, ist eine
Abstützung
der Tischsäule
in der Tischsäulen-Ausfahrstellung
möglich.
Durch eine einfache Verschwenkung der Verriegelungssäule von
der Verriegelungsstellung als erster Verriegelungssäulen-Schwenkstellung,
in der das Rastelement mit einem Gegenrastelement in Eingriff ist,
in die Entriegelungsstellung als zweiter Verriegelungssäulen-Schwenkstellung
ist eine Verlagerung der Tischsäule
zwischen der Tischsäulen-Grundstellung
und der Tischsäulen-Ausfahrstellung möglich. Durch
den relativ einfachen Aufbau der Verrastungseinrichtung die u. a.
die Verriegelungssäule
mit Rastelement und dementsprechend zugeordneten Rastgegenelement umfasst,
ist auch bei oftmaliger Betätigung
der Verrastungseinrichtung eine weitgehende Schadensfreiheit gewährleistet.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung kann die Verriegelungssäule mit
wenigstens einem Energiespeicher gekoppelt sein. Dabei wird bei
einer Verschwenkung der Verriegelungssäule von der Verriegelungsstellung
in die Entriegelungsstellung Energie im Energiespeicher gespeichert
für eine
Verschwenkung der Verriegelungssäule
von der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung bei einer
Freigabe der Verriegelungssäule
und für
ein Halten der Verriegelungssäule
in der Verriegelungsstellung. Somit ist mittels dem Energiespeicher
die Verriegelungssäule
funktionssicher in der Verriegelungsstellung gehalten, so dass eine
ungewollte Verlagerung der Tischsäule von der Tischsäulen-Ausfahrstellung in die
Tischsäulen-Grundstellung
weitgehend ausgeschlossen ist.
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In
einer konkreten Ausführung
kann der Energiespeicher als Federelement ausgebildet sein, das
einerseits mit der Verriegelungssäule und andererseits mit dem
Tischplattenhalteteil verbunden ist. Ist die Tischplatte ortsfest
am Tischplattenhalteteil angebunden, so kann das Federelement auch
direkt an der Tischplatte anstelle am Tischplattenhalteteil angebunden
sein. Ist das Federelement als Spiralfederelement ausgebildet, so
ist ein gebräuchliches und
kostengünstiges
Bauteil verwendet, das in vielerlei Ausführungsarten bzw. -größen erhältlich ist,
so dass bei unterschiedlich groß dimensionierten
Tischsäulen
jeweils ein passendes Spiralfederelement verfügbar ist.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
kann eine Betätigungseinrichtung
vorgesehen sein, mittels der die Verriegelungssäule für eine Verschwenkung zwischen
der Verriegelungsstellung und der Entriegelungsstellung betätigbar ist.
Mit der Betätigungseinrichtung
kann die Verriegelungssäule
einfach und funktionssicher verschwenkt werden, so dass dadurch
insgesamt die Bedienung der Tischsäule bei einer Verlagerung zwischen
der Tischsäulen-Grundstellung
und der Tischsäulen-Ausfahrstellung
vereinfacht ist.
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In
einer Weiterbildung kann wenigstens ein Gleitteil als Bestandteil
der Betätigungseinrichtung vorgesehen
sein. Das Gleitteil kann dabei verlagerbar am Tischplattenhalteteil
angeordnet sein und so mit der Verriegelungssäule gekoppelt sein, dass bei einer
Verlagerung des Gleitteils die Verriegelungssäule zwischen der Verriegelungsstellung
und der Entriegelungsstellung verschwenkbar ist. Somit ist mit dem
Gleitteil, das so am Tischplattenhalteteil angeordnet ist, dass
eine funktionssichere Verlagerung des Gleitteiles möglich ist,
ein einfach herzustellendes Bauteil geschaffen, das so mit der Verriegelungssäule gekoppelt
ist, dass eine funktionssichere Verlagerung der Verriegelungssäule bei
einer Betätigung des
Gleitteiles und damit verbundener Verlagerung des Gleitteiles möglich ist.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann dabei das Gleitteil von außerhalb
der Tischsäule
mittelbar oder unmittelbar betätigbar
sein. Ist zudem die Verriegelungssäule beispielsweise durch ein
Spiralfederelement in der Verriegelungsstellung gehalten, so wird
bei einer Betätigung
des Gleitteils von außerhalb
der Tischsäule
die Verriegelungssäule
von der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung verschwenkt,
so dass die Tischsäule
zwischen der Tischsäulen-Grundstellung
und der Tischsäulen-Ausfahrstellung
verlagert werden kann. Beim Lösen
der Betätigung
und damit bei einer Freigabe des Gleitteiles wird die Verriegelungssäule beispielsweise
in der Tischsäulen-Ausfahrstellung
in die Verriegelungsstellung verlagert, so dass das Rastelement
in das Rastgegenelement einrastet für eine Fixierung der Tischsäule in der
Tischsäulen-Ausfahrstellung. Das
Gleitteil ist am Tischplattenhalteteil so angeordnet, dass es entweder
direkt von außerhalb
der Tischsäule
betätigt
werden kann oder beispielsweise mittels einem Taster dementsprechend
für eine
Verschwenkung der Verriegelungssäule
im Tischplattenhalteteil verlagert wird.
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In
einer weiteren Ausgestaltung kann das Innensäulenteil wenigstens zweiteilig
aus einer Standsäule
und einer Rastsäule,
an der das wenigstens eine Rastgegenelement ausgebildet ist, aufgebaut sein.
Die Rastsäule
ist dabei innerhalb der Standsäule
angeordnet. Somit ist ein kompakter Aufbau des Innensäulenteiles
geschaffen, wobei die Rastsäule mit
dem dementsprechend daran ausgebildeten Rastgegenelement ein Bestandteil
der Verrastungseinrichtung ist.
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In
einer Weiterbildung kann die Standsäule ortsfest mit einem Tischsäulen-Basisteil
verbunden sein. Für
eine einfache und funktionssichere Verbindung zwischen dem Tischsäulen-Basisteil
und der Standsäule
kann eine Verschraubung verwendet werden, wobei die Schrauben beispielsweise
durch das Tischsäulen-Basisteil
in die Standsäule
hinein verschraubt werden können.
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Für einen
besonders stabilen Gesamtaufbau der Tischsäule kann die Rastsäule formschlüssig in der
Standsäule
aufgenommen sein. Die Höhe
der Rastsäule
kann in Verlagerungsrichtung der Tischsäule gesehen in etwa der Höhe der Standsäule entsprechen.
In einer vorteilhaften Weiterbildung ist die Rastsäule zudem
fest mit der Standsäule
verbunden, so dass dadurch die Gesamtstabilität der Tischsäule weiter
erhöht
werden kann.
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Gemäß einer
weiteren, bevorzugten Ausführungsform
kann die Verriegelungssäule
innerhalb der Rastsäule
angeordnet sein. Die Verriegelungssäule ist dabei zwischen der
Tischsäulen-Grundstellung und
der Tischsäulen-Ausfahrstellung
und zwischen der Verriegelungsstellung und der Entriegelungsstellung
geführt
verlagerbar. Durch die Anordnung der Verriegelungssäule innerhalb
der Rastsäule
ist trotz der vielfältigen Bewegungsmöglichkeiten
der Verriegelungssäule
eine funktionssichere Höhenverstellung
der Tischsäule
möglich.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung kann an der Verriegelungssäule wenigstens
eine radial abstehende Rastnase als Rastelement vorgesehen sein.
An der Rastsäule
ist wenigstens eine der Rastnase zugeordnete Rastausnehmung als
Rastgegenelement vorgesehen, so dass in der Verriegelungsstellung
der Verriegelungssäule
die Rastnase mit der Rastausnehmung in Eingriff bringbar ist für eine Fixierung
der der Rastausnehmung zugeordneten Stellung der Tischsäule.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung können an der Verriegelungssäule vorzugsweise
drei radial abstehende Rastnasen vorgesehen sein, die in regelmäßigen Abständen umlaufend
in einer Ebene liegend an der Verriegelungssäule angeordnet sind. An der
Rastsäule
sind über
die komplette Höhe
der Rastsäule
verlaufend drei den Rastnasen jeweils zugeordnete Führungsnuten
ausgebildet, die in regelmäßigen Abständen umlaufend
radial nach außen abstehend
an der Rastsäule
angeordnet sind. Somit sind die Rastnasen bei einer Verlagerung
der Verriegelungssäule
entlang der Rastsäule
zwischen der Tischsäulen-Grundstellung und
der Tischsäulen-Ausfahrstellung
mittels den Führungsnuten
führbar.
Die Rastausnehmungen in den Führungsnuten können entsprechend
den Rastnasen ausgebildet sein. Damit ist insgesamt gesehen eine
funktionssichere Verlagerung der Verriegelungssäule bei einer Verlagerung der
Tischsäule
von der Tischsäulen-Grundstellung
in die Tischsäulen-Ausfahrstellung oder
umgekehrt möglich.
Die Rastnasen der Verriegelungssäulen
werden dabei in den Führungsnuten an
der Rastsäule
geführt
verlagert, so dass ein Verkanten der Verriegelungssäule gegenüber der
Rastsäule
weitgehend ausgeschlossen ist. In der Tischsäulen-Ausfahrstellung sind entsprechend
den drei an der Verriegelungssäule
angeordneten Rastnasen drei Rastausnehmungen ausgebildet, so dass
die Rastnasen in der Tischsäulen-Ausfahrstellung
mit den Rastausnehmungen in Eingriff bringbar sind. Grundsätzlich ist
die Anzahl der Rastnasen und dementsprechend die Anzahl der Führungsnuten
der Rastsäule
frei wählbar,
wobei bei der Ausführung
der Verriegelungssäule
mit drei Rastnasen die größenmäßige Dimension
der Rastnasen bzw. der Führungsnuten
auch aus herstellungstechnischer Sicht der Verriegelungssäule bzw.
der Rastsäule
optimal ist.
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In
einer weiteren Ausführungsform
kann das Tischsäulenaußenteil
als im Querschnitt in etwa kreisrunder Hohlzylinder ausgebildet
sein. An der Hohlzylinderinnenseite kann eine Führungsschieneneinrichtung ausgebildet
sein, mittels der das Tischsäulenaußenteil
entlang dem Innensäulenteil, insbesondere
entlang der Standsäule,
zwischen der Tischsäulen- Grundstellung und
der Tischsäulen-Ausfahrstellung
geführt
verlagerbar ist. Mittels der Führungsschieneneinrichtung,
die an der Innenseite des Tischsäulenaußenteiles
angeordnet ist, ist eine funktionssichere Verlagerung des Tischsäulenaußenteils
bei einer Höhenverstellung
der Tischsäule gegenüber dem
Innensäulenteil
möglich.
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In
einer bevorzugten, konkreten Ausführungsform kann die Standsäule im Querschnitt
gesehen in etwa dreieckförmig
ausgebildet sein. Jeder Dreiecksseite der Standsäule ist eine Führungsschiene
als Führungsschieneneinrichtung
zugeordnet, die jeweils in der Höhe
in etwa der Höhe
des Tischsäulenaußenteils
entspricht und fest an der Hohlzylinderinnenseite des Tischsäulenaußenteils angebunden
ist. Durch die Ausführung
der Standsäule
im Querschnitt gesehen dreieckförmig
mit dementsprechender Zuordnung von jeweils einer Führungsschiene
für jede
Dreieckseite ist neben der funktionssicheren Verlagerungsmöglichkeit
des Tischsäulenaußenteils
gegenüber
der Standsäule
eine nicht gewünschte
Verdrehung des Tischsäulenaußenteils
gegenüber
der Standsäule
ausgeschlossen. Für
eine einfache und trotzdem funktionssichere Anbindung der Führungsschiene
an der Hohlzylinderinnenseite des Tischsäulenaußenteils können die Führungsschienen an der Hohlzylinderinnenseite
angenietet werden. Grundsätzlich
ist beispielsweise auch eine Verschraubung oder Verklebung der Führungsschiene
an der Hohlzylinderinnenseite denkbar.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
kann die Tischplatte gegenüber
dem Tischplattenhalteteil um eine Tischplatten-Schwenkachse verschwenkbar
sein. Dadurch ist die Flexibilität
des gesamten Tisches einerseits durch die höhenverstellbare, teleskopierbare
Tischsäule
und andererseits durch die verschwenkbare Tischplatte vorteilhaft
erhöht.
Ist die Tischplatte exzentrisch gegenüber der Tischsäule angeordnet,
so kann die Tischplatte durch eine einfache Schwenkbewegung einer
Sitzposition zugeordnet werden, wie z. B. wenn die Tischsäule in Fahrzeugquerrichtung
gesehen mittig im Fahrzeuginnenraum angeordnet ist, kann die Tischplatte
durch Verschwenken den links und rechts benachbart von der Tischsäule angeordneten
Fahrzeugsitzen durch Verschwenken der Tischplatte beispielsweise
als Arbeitsfläche
zugeordnet werden.
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In
einer Weiterbildung kann das Tischplattenhalteteil zwischen zwei
Lagerringen aufgenommen sein, an denen die Tischplatte mittelbar
oder unmittelbar befestigt ist. Dabei sind die Lagerringe zusammen
mit der Tischplatte relativ zum Tischplattenhalteteil verschwenkbar.
Mit den zwei Lagerringen, die verschwenkbar am Tischplattenhalteteil
angeordnet sind, ist ein Aufbau geschaffen, mit dem die Tischplatte
funktionssicher gegenüber
dem Tischplattenhalteteil bzw. der Tischsäule verschwenkt werden kann.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung kann wenigstens ein Energiespeicher vorgesehen
sein, mittels dem die Verlagerung der Tischsäule von der Tischsäulen-Grundstellung
in die Tischsäulen-Ausfahrstellung
unterstützbar
ist. Dadurch wird die Bedienung der Tischsäule bei einer Höhenverstellung vereinfacht,
so dass insgesamt der Bedienkomfort für den Tisch vorteilhaft erhöht wird.
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In
einer konkreten Ausführung
kann der wenigstens eine Energiespeicher als Federelement ausgebildet
sein, das zentral in der Tischsäule
innerhalb der Verriegelungssäule
angeordnet ist. Einerseits ist dabei das Federelement ortsfest angebunden
und andererseits mittelbar oder unmittelbar mit der Tischplatte
gekoppelt. Durch die Anordnung des Federelements innerhalb der Verriegelungssäule ist insgesamt
ein kompakter Aufbau der Tischsäule
geschaffen, so dass bei durch das Federelement erhöhten Komfortbedingungen
der Bedienung des Tisches bezüglich
der Höhenverstellung
eine insgesamt kompakte Konstruktion der Tischsäule möglich ist. Zudem ist das Federelement
innerhalb der Verriegelungssäule
geschützt
aufgenommen, so dass Beschädigungen
bei einer Höhenverstellung
der Tischsäule
weitgehend ausgeschlossen sind. In einer bevorzugten Ausbildung
kann das Federelement als Gasfederelement ausbildet sein. Gasfederelemente sind
in unterschiedlichen Größen und
Federstärken auf
dem Markt erhältlich,
so dass je nach Auslegung des gesamten Tisches bzw. der Tischsäule das
dementsprechende Gasfederelement gewählt werden kann.
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Ist
die Verlagerung der Tischsäule
von der Tischsäulen-Grundstellung
die Tischsäulen-Ausfahrstellung mittels
einem Energiespeicher unterstützt, so
ist in der Tischsäulen-Grundstellung eine
Art Verriegelung der Tischsäule
notwendig, so dass die Tischsäule
nicht ungewollt aufgrund der Energie des Energiespeichers in die
Tischsäulen-Ausfahrstellung verlagert
wird. Dementsprechend kann der Tischsäulen-Grundstellung und der
wenigstens einen Tischsäulen-Ausfahrstellung
jeweils ein Rastgegenelement am Innensäulenteil zugeordnet sein, so
dass die Tischsäule
sowohl in der Tischsäulen-Grundstellung
als auch in der Tischsäulen-Ausfahrstellung
lösbar
verrastbar ist. Somit ist die Verrastungseinrichtung, mittels der
die Tischsäule
in der Tischsäulen-Ausfahrstellung
fixiert werden kann, so erweitert, dass auch eine Fixierung der
Tischsäule
in der Tischsäulen-Grundstellung
möglich
ist, so dass eine ungewollte Verlagerung aufgrund der Energie des
Energiespeichers, wie z. B. des Gasfederelements, vermieden werden
kann.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung kann das Tischsäulenaußenteil in der Tischsäulen-Grundstellung weitgehend
vollständig
innerhalb eines Verkleidungsteiles aufgenommen sein. In der Tischsäulen-Ausfahrstellung
kann das Tischsäulenaußenteil wenigstens
mit einem in Verlagerungsrichtung der Tischplatte gesehen unteren
Außenteilrandbereich innerhalb
des Verkleidungsteiles aufgenommen sein. Damit ist in der Tischsäulen-Grundstellung
die Tischsäule
weitgehend vollständig
vom Verkleidungsteil aufgenommen, so dass ein optisch ansprechender Gesamteindruck
für den
Tisch durch das Verkleidungsteil erhalten werden kann. In der Tischsäulen-Ausfahrstellung
ist oberhalb des Verkleidungsteiles nur das Tischsäulenaußenteil
zu sehen, da in der Tischsäulen-Ausfahrstellung
ein unterer Außenteilrandbereich
des Tischsäulenaußenteils
noch innerhalb des Verkleidungsteiles aufgenommen ist, so dass auch
hier bei einer dementsprechenden Ausführung des Tischsäulenaußenteiles
ein insgesamt optisch ansprechender Gesamteindruck erhalten werden
kann. Die Bestandteile der Verrastungseinrichtung, wie z. B. die
Rastsäule
oder die Verriegelungssäule
oder das Innensäulenteil
der Tischsäule sind
weder in der Tischsäulen-Grundstellung noch
in der Tischsäulen-Ausfahrstellung
zu sehen, so dass für
den Fahrzeuginsassen in jeder Stellung der Tischsäule ein
ansprechendes Gesamtbild des Tisches zu sehen ist.
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In
einer Weiterbildung kann das Verkleidungsteil als Tischmodulbasisteil
ausgebildet sein, das vorzugsweise im Fahrzeuginnenraum verlagerbar
ist. Somit ist die teleskopierbare Tischsäule an einem Tischmodulbasisteil
angeordnet, das im Fahrzeuginnenraum verlagert, vorzugsweise verfahren werden
kann. Somit ist mit dem Tischmodul ein insgesamt flexibel einsetzbares
Bauteil geschaffen, bei dem mittels der erfindungsgemäßen teleskopierbaren
Tischsäule
die Tischplatte höhenverstellbar
ist.
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Anhand
einer Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine schematische, perspektivische Darstellung
eines Tischsäulenaußenteils
mit darin angeordneter Standsäule,
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2 eine schematische, perspektivische Darstellung
des Tischsäulenaußenteils,
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3 eine schematische, perspektivische Darstellung
der Standsäule,
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4 eine schematische, perspektivische Darstellung
einer Führungsschiene,
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5 eine schematische, perspektivische Darstellung
von schräg
unten des Tischsäulenaußenteils
mit darin angeordneter Standsäule,
in die eine Rastsäule
eingeführt
ist,
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6 eine schematische, perspektivische Darstellung
von schräg
unten der Rastsäule,
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7 eine schematische, perspektivische Darstellung
einer Verriegelungssäule
mit daran angeordneten Tischplattenhalteteil mit Betätigungseinrichtung
für die
Verriegelungssäule,
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8 eine schematische, perspektivische Darstellung
des Tischplattenhalteteils mit einer Explosionsdarstellung zweier
Lagerschalen,
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9 eine schematische, perspektivische Darstellung
der Verriegelungssäule,
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10 eine schematische, perspektivische Darstellung
der Tischsäule
in einer Tischsäulen-Grundstellung, und
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11 eine schematische, perspektivische Darstellung
der Tischsäule
in einer Tischsäulen-Ausfahrstellung.
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In
den 1 bis 9 sind schematisch die Einzelteile
einer teleskopierbaren Tischsäule 1 dargestellt,
in den 10 und 11 ist die Tischsäule 1 im
zusammengebauten Zustand in einer Tischsäulen-Grundstellung und einer
Tischsäulen-Ausfahrstellung
gezeigt.
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In 1 ist schematisch und perspektivisch ein
Tischsäulenaußenteil 2 dargestellt,
in dem eine Standsäule 3 aufgenommen
ist. In 2 ist das Tischsäulenaußenteil 2 als
Einzelteil perspektivisch dargestellt, so dass zu erkennen ist,
dass das Tischsäulenaußenteil 2 als
im Querschnitt kreisrunder Hohlzylinder ausgebildet ist. An der
Innenseite des Hohlzylinders sind Schraubenaufnahmen 4 angeordnet,
an die ein Tischplattenhalteteil 16 (siehe 7) festgeschraubt werden kann. Die innerhalb
des Tischsäulenaußenteils 2 angeordnete
Standsäule 3, wie
dies in 1 gezeigt ist,
ist in 3 als Einzelteil dargestellt.
Die Standsäule 3 ist
im Querschnitt gesehen in etwa dreieckförmig ausgebildet, so dass im montierten
Zustand der Standsäule 3 innerhalb
des Tischsäulenaußenteils 2 zwischen
der kreisrunden Hohlzylinderform des Tischsäulenaußenteils 2 und der
Dreieckform der Standsäule 3 Freiräume entstehen,
in denen an der Hohlzylinderinnenseite angenietete Führungsschienen 6 angeordnet
sind. Eine Führungsschiene 6 ist
beispielhaft in 4 als Einzelteil
gezeigt. Im zusammengebauten Zustand des Tischsäulenaußenteils 2 mit den
daran an der Hohlzylinderinnenseite angeordneten Führungsschienen 6 und
der Standsäule 3 kann
das Tischsäulenaußenteil 2 zusammen
mit den Führungsschienen 6 relativ gegenüber der
Standsäule 3 verlagert
werden. Da die Standsäule 3 ortsfest
an einem nicht mit dargestellten Tischsäulenbasisteil befestigt ist
und eine nicht mit dargestellte Tischplatte mittelbar mit dem Tischsäulenaußenteil 2 verbunden
ist, ist durch die Verlagerung des Tischsäulenaußenteiles 2 gegenüber der
Standsäule 3 eine
teleskopierbare Tischsäule 1 gebildet,
so dass die Tischplatte in der Höhe
verstellt werden kann. Durch die Führungsschienen 6 ist das
Tischsäulenaußenteil
funktionssicher entlang der Standsäule 3 geführt gelagert,
so dass auch bei oftmaliger Höhenverstellung
der Tischplatte ein Verkanten der beiden Bauteile gegeneinander
weitgehend ausgeschlossen ist. Die Führungsschienen 6 sind mittels
Nieten 7 an der Hohlzylinderinnenseite des Tischsäulenaußenteils 2 befestigt.
Sowohl das Tischsäulenaußenteil 2 als
auch die Führungsschienen 6 sowie
die Standsäule 3 sind
bezüglich
ihrer Höhe
in etwa gleich hoch ausgebildet, so dass damit ein maximal möglicher
Verlagerungsweg des Tischsäulenaußenteils 2 gegenüber der
Standsäule 3 möglich ist. Die
Standsäule 3 ist
hier beispielhaft als einstückiges Strangpressprofil
ausgeführt,
bei dem zentral und jeweils den Dreieck-Ecken ein durchgehender
Hohlraum zugeordnet ist. Durch die im Querschnitt gesehen dreieckförmige Ausbildung
der Standsäule 3 ist im
montierten Zustand innerhalb des Tischsäulenaußenteils 2 ein Verdrehen
des Tischsäulenaußenteils 2 aufgrund
der an der Hohlzylinderinnenseite des Tischsäulenaußenteils 2 angenieteten
Führungsschienen 6 verhindert.
-
In 5 ist schematisch und perspektivisch von
schräg
unten das Tischsäulenaußenteil 2 mit
darin angenieteten Führungsschienen 6 und
eingeschobener Standsäule 3 dargestellt.
In an der Standsäule 3 ausgebildeten
Schraubenaufnahmen 8 sind Schrauben 9 eingeschraubt,
mittels denen die Standsäule 3 an
ein hier aus Übersichtlichkeitsgründen nicht
mit dargestelltes Tischsäulenbasisteil
angeschraubt werden kann. In dem zentralen, durchgehenden Hohlraum
der Standsäule 3 ist
eine Rastsäule 10 eingeschoben,
die in 6 schematisch
und perspektivisch von schräg
unten als Einzelteil dargestellt ist. Die Rastsäule 10 ist als Hohlsäule ausgebildet,
an der über
die komplette Höhe
der Rastsäule 10 verlaufend
drei Führungsnuten 11 ausgebildet
sind, die in regelmäßigen Abständen umlaufend
radial nach außen
abstehend an der Rastsäule 10 angeordnet
sind. Am unteren Ende der Rastsäule 10 ist
ein Bund 12 vorgesehen, mittels den die Rastsäule 10 zusammen
mit der Standsäule 3,
die zusammen ein Innensäulenteil 12 bilden,
im montierten Zustand der Tischsäule 1 ortsfest
gehalten ist. An der Rastsäule 10 sind
an jeder Führungsnut 11 Rastausnehmungen 14 und 14' angeordnet,
wobei die Rastausnehmung 14 direkt benachbart zum Bund 12 der
Rastsäule 10 der
Tischsäulen-Grundstellung
und die am gegenüberliegenden
Ende der Rastsäule 10 angeordnete Rastausnehmung 14' der Tischsäulen-Ausfahrstellung
zugeordnet ist.
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Innerhalb
der Rastsäule 10 ist
eine Verriegelungssäule
15 im montierten Zustand der Tischsäule 1 angeordnet,
die relativ gegenüber
der Rastsäule 10 zwischen
der Tischsäulen-Grundstellung und
der Tischsäulen-Ausfahrstellung
verlagert werden kann. In 7 ist
schematisch und perspektivisch die Verriegelungssäule 15 zusammen
mit einem Tischplattenhalteteil 16 dargestellt und in 9 ist die Verriegelungssäule 15 schematisch
und perspektivisch als Einzelteil dargestellt. Am unteren Ende der
Verriegelungssäule 15 sind
in regelmäßigen Abständen umlaufend
und in einer Ebene liegend drei radial abstehende Rastnasen 17 angeordnet,
die den Führungsnuten 11 der
Rastsäule 10 zugeordnet
sind. Somit ist die Verriegelungssäule 15 funktionssicher
geführt
gegenüber
der Rastsäule 10 verlagerbar.
Befindet sich die Verriegelungssäule 15 auf
Höhe einer
der beiden Rastausnehmungen 14 oder 14', so kann die
Verriegelungssäule 15 von
einer Entriegelungsstellung, bei der eine Verlagerung der Verriegelungssäule 15 gegenüber der
Rastsäule 10 möglich ist,
in eine Verriegelungsstellung verschwenkt werden, bei der die Rastnasen 17 in
die dementsprechenden Rastausnehmungen 14 oder 14' eingreift.
Dadurch wird die Verriegelungssäule 15 gegenüber der
Rastsäule 10 fixiert,
so dass insgesamt gesehen eine Abstützung der Tischplatte in der
dementsprechenden Stellung möglich
ist.
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Für die Verschwenkung
der Verriegelungssäule 15 zwischen
der Verriegelungsstellung und der Entriegelungsstellung ist eine
Betätigungseinrichtung 18 vorgesehen,
die u. a. aus einem Gleitstein 19 und einem Spiralfederelement 20 besteht.
Der Gleitstein 19 ist dabei verlagerbar am Tischplattenhalteteil
angeordnet und von außerhalb
der Tischsäule 1 bzw. des
Tischplattenhalteteils 16 bedienbar. Die Verriegelungssäule 15 ist
dabei durch eine zentrale Öffnung
am Tischplattenhalteteil 16 hindurchgesteckt, so dass im
montierten Zustand der Verriegelungssäule 15 ein am den
Rastnasen 17 gegenüberliegenden
Ende angeordneter Schwenkfinger 21 auf Höhe des Tischplattenhalteteils 16 angeordnet
ist. Wird der Gleitstein 19 in Pfeilrichtung des Pfeiles 22,
der in 7 eingezeichnet
ist, betätigt,
so wird der Gleitstein 19 gegenüber dem Tischplattenhalteteils 16 verlagert
und drückt
so gegen den Schwenkfinger 21, dass die Verriegelungssäule 15 von
der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung verschwenkt
wird. Neben dem Schwenkfinger 21 ist eine Verriegelungssäule-Federaufnahme 23 angeordnet, an
der das Spiralfederelement 20 mit einem Ende eingehängt ist.
Das zweite Ende des Spiralfederelements 20 ist an einer
am Tischplattenhalteteils 16 angeordneten Tischplattenhalteteil-Federaufnahme 24 eingehängt, wobei
durch die Federkraft des Spiralfederelements 20 die Verriegelungssäule 15 in
der Verriegelungsstellung gehalten wird. Wie oben bereits erwähnt, wird
bei einer Betätigung
des Gleitsteins 19 die Verriegelungssäule 15 von der Verriegelungsstellung
in die Entriegelungsstellung verschwenkt, wobei dadurch das Spiralfederelement 20 gespannt
wird, so dass bei einer Freigabe des Gleitsteins 19 die
Verriegelungssäule 15 von
der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung zurückverlagert
wird. Die Zurückverlagerung
ist nur in der Tischsäulen-Grundstellung
oder in der Tischsäulen-Ausfahrstellung möglich, da
in diesen beiden Stellungen die Rastnasen 17 der Verriegelungssäule 15 in
die Rastausnehmungen 14 bzw. 14' der Rastsäule 10 eingreifen
können.
Befindet sich die Verriegelungssäule 15 zwischen
den beiden Stellungen, beispielsweise während der Verlagerung von der
Tischsäulen-Grundstellung
in die Tischsäulen-Ausfahrstellung,
so werden die Rastnasen 17 aufgrund der Führung in
den Führungsnuten 11 gehalten,
so dass dadurch die Verriegelungssäule 15 in der Entriegelungsstellung
verbleibt, wodurch eine Verlagerung der Verriegelungssäule 15 und
somit der Tischsäule 1 freigegeben
ist.
-
Wie
aus 7 ersichtlich ist,
ist das Tischplattenhalteteil 16 zwischen zwei Lagerschalen 25 aufgenommen,
wobei die beiden Lagerschalen 25 relativ gegenüber dem
Tischplattenhalteteil 16 verschwenkt werden können. An
den Lagerschalen 25 ist eine Halbschale 26 angeordnet,
an die die Tischplatte, die hier aus Übersichtlichkeitsgründen nicht mit
dargestellt ist, unmittelbar oder mittelbar befestigt werden kann.
Somit kann die Tischplatte zusammen mit der Halbschale 26 und
den beiden Lagerschalen 25 relativ gegenüber dem
Tischplattenhalteteil 16 und somit relativ gegenüber der
Tischsäule 1 verschwenkt
werden. In 8 ist in
einer Explosionsdarstellung das Tischplattenhalteteil 16 und
darüber bzw.
darunter die beiden Lagerschalen 25 schematisch dargestellt.
Der Gleitstein 19 und das Spiralfederelement 20 sind
ebenfalls explosionsartig oberhalb des Tischplattenhalteteils 16 gezeigt.
Die Verriegelungssäule 15 ist
als Hohlsäule
ausgeführt,
so dass innerhalb der Verriegelungssäule 15 ein Gasfederelement 27 angeordnet
werden kann, das einerseits ortsfest beispielsweise am Tischsäulenbasisteil angebunden
ist und andererseits unmittelbar oder mittelbar am Tischplattenhalteteil 16 und/oder
an der Tischplatte angreift. Dadurch ist eine Unterstützung der
Verlagerung der Tischsäule 1 von
der Tischsäulen-Grundstellung
in die Tischsäulen-Ausfahrstellung durch
das Gasfederelement 27 möglich. Das Gasfederelement 27 ist
in 7 bereits in die
Verriegelungssäule 15 eingeschoben,
so dass nur das obere Ende des Gasfederelements 27, das
beispielsweise an der Tischplatte für eine Unterstützung der
Verlagerung angreift, sichtbar ist.
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In 10 ist schematisch und perspektivisch die
Tischsäule 1 in
der Tischsäulen-Grundstellung im zusammengebauten
Zustand gezeigt. Die an der Halbschale 26 befestigbare
Tischplatte ist auch hier aus Übersichtlichkeitsgründen weggelassen.
Die Tischsäule 1 ist
dabei im Querschnitt von außen
nach innen betrachtet aus dem Tischsäulenaußenteil 2, an dem
die Führungsschienen 6 an
der Innenseite angenietet sind, und dem Tischsäuleninnenteil, das aus dem
Innensäulenteil 13 und
der dem gegenüber
verlagerbaren Verriegelungssäule 15 gebildet
ist, aufgebaut. Das Innensäulenteil 13,
das durch die Standsäule 3 und
die Rastsäule 10 gebildet
ist, ist mit einem nicht mit dargestellten Tischsäulenbasisteil
verschraubt dergestalt, dass, wie in 5 gezeigt, Schrauben 9 von
unten in die Schraubenaufnahmen 8 der Standsäule 3 eingeschraubt
sind. Die Rastsäule 10 ist
innerhalb der Standsäule 3 formschlüssig aufgenommen
und wird aufgrund des Bundes 12 am unteren Ende der Rastsäule 10 ebenfalls
wie die Standsäule 3 ortsfest
gehalten. Innerhalb der Rastsäule 10 ist
die Verriegelungssäule 15 verlagerbar aufgenommen,
die einerseits zwischen der Tischsäulen-Grundstellung und der
Tischsäulen-Ausfahrstellung
und andererseits zwischen der Verriegelungsstellung und der Entriegelungsstellung
verlagert werden kann. Innerhalb der Verriegelungssäule 15 ist das
Gasfederelement 27 angeordnet, das mit seinem unteren Ende
ortsfest am Tischsäulenbasisteil
angebunden und mit seinem oberen Ende mit der Tischplatte unmittelbar
oder mittelbar gekoppelt ist. Die Verriegelungssäule 15 wird bei der
Montage durch eine zentrale Öffnung
des Tischplattenhalteteils 16 hindurchgesteckt und anschließend in
die Rastsäule 10 eingeführt. Ist
die Verriegelungssäule 15 komplett in
die Rastsäule 10 bis
zur Tischsäulen-Grundstellung
eingeführt,
so kann von oben durch das Tischplattenhalteteil 16 das
Tischplattenhalteteil 16 mit dem Tischsäulenaußenteil 2 in die Schraubenaufnahmen 4 verschraubt
werden. Somit wird bei einer Verlagerung der Tischsäule von
der Tischsäulen-Grundstellung
in die Tischsäulen-Ausfahrstellung das
Tischplattenhalteteil 16, an dem unmittelbar oder mittelbar
die Tischplatte angeordnet ist, zusammen mit der Verriegelungssäule 15 und
dem Tischsäulenaußenteil 2 verlagert.
Diese Verlagerung wird mittels dem Gasfederelement 27 unterstützt, in
dem eine Kolbenstange aus dem Gasfederelement 27 ausfährt, was
hier aus Übersichtlichkeitsgründen nicht mit
dargestellt ist. Die Tischsäulen-Ausfahrstellung ist
schematisch und perspektivisch in 11 dargestellt.
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Mittels
der Verrastungseinrichtung, die u. a. aus den Rastnasen 17 und
den Rastausnehmungen 14 und 14' besteht, wird die Tischsäule in der
Tischsäulen-Grundstellung gegen
die Kraft des Gasfederelements 27 gehalten, in den die
Verriegelungssäule 15 in
der Verriegelungsstellung angeordnet ist, so dass die Rastnasen 17 in
der Rastausnehmung 14 in Eingriff sind. Bei einer Betätigung der
Betätigungseinrichtung 18 wird
der Gleitstein 19 innerhalb des Tischplattenhalteteils 16 so
verlagert, dass die Verriegelungssäule 15 von der Verriegelungsstellung
in die Entriegelungsstellung verschwenkt wird. In der Entriegelungsstellung
ist eine Verlagerung der Tischsäule
von der Tischsäulen-Grundstellung
in die Tischsäulen-Ausfahrstellung
möglich,
wobei diese Verlagerung durch die Kraft des Gasfederelements 27 unterstützt wird.
In der Tischsäulen-Ausfahrstellung
wird die Verriegelungssäule 15 aufgrund
der Federkraft des Spiralfederelements 20 bei gleichzeitiger Freigabe
der Betätigungseinrichtung 18 wieder
in die Verriegelungsstellung zurückverlagert,
so dass die Tischsäule 1 funktionssicher
in der Tischsäulen-Ausfahrstellung
fixiert ist. Die insgesamte Stabilität der Tischsäule 1 ist
aufgrund des Tischsäulenaußenteils 2,
das sich gegenüber
der Standsäule 3 abstützt, gegeben.
Somit erfolgt eine Abstützung
der Tischsäule in
Fahrzeughochachsenrichtung zwischen den Rastnasen 17 und
den Rastausnehmungen 14',
die der Tischsäulen-Ausfahrstellung
zugeordnet sind, und in Fahrzeugquerachsenrichtung bzw. Fahrzeuglängsachsenrichtung
zwischen dem Tischsäulenaußenteil 2 und
der Standsäule 3,
wobei aufgrund der jeweiligen relativ großen Durchmesser des Tischsäulenaußenteils 2 bzw.
der Standsäule 3 und
der Fertigung der Standsäule 3 als
Strangpressprofilteil mit dementsprechend ausgebildeten Hohlräumen ein
stabiles Bauteil und eine stabile Abstützung zwischen diesen Bauteilen
geschaffen ist.
-
Insgesamt
gesehen ist mit der erfindungsgemäßen Tischsäule 1 eine einfach
zu bedienende Tischsäulenkonstruktion
geschaffen, die einen stabilen Aufbau auch in der Tischsäulen-Ausfahrstellung aufweist.
Grundsätzlich
sind an der Rastsäule 10 eine
Mehrzahl an Rastausnehmungen in unterschiedlichen Höhen anbringbar,
so dass neben der Tischsäulen-Grundstellung eine
Mehrzahl an Tischsäulen-Ausfahrstellungen
eingestellt werden kann.
-
- 1
- Tischsäule
- 2
- Tischsäulenaußenteil
- 3
- Standsäule
- 4
- Schraubenaufnahme
- 6
- Führungsschiene
- 7
- Niete
- 8
- Schraubenaufnahme
- 9
- Schraube
- 10
- Rastsäule
- 11
- Führungsnut
- 12
- Bund
- 13
- Innensäulenteil
- 14/14'
- Rastausnehmung
- 15
- Verriegelungssäule
- 16
- Tischplattenhalteteil
- 17
- Rastnase
- 18
- Betätigungseinrichtung
- 19
- Gleitstein
- 20
- Spiralfederelement
- 21
- Schwenkfinger
- 22
- Pfeil
- 23
- Verriegelungssäule-Federaufnahme
- 24
- Tischplattenhalteteil-Federaufnahme
- 25
- Lagerring
- 26
- Halbschale
- 27
- Gasfederelement