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Die Erfindung betrifft einen Klapptisch für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Klapptische für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, wie z. B. ein Wohnmobil, einen Van oder dergleichen, sind in unterschiedlichsten Variationen und Ausführungsformen bekannt. Wesentlich für derartige Klapptische ist, dass diese im zusammengeklappten Zustand in einer Nichtgebrauchsposition im Fahrzeug verstaut werden können, um nicht zuviel Platz im Fahrzeuginnenraum wegzunehmen. Im aufgeklappten Zustand befindet sich der Tisch dagegen in einer Gebrauchsposition in einem entsprechend zugewiesenen Fahrzeugbereich.
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So ist beispielsweise aus der
DE 197 03 769 C1 ein wegnehmbarer Fahrzeugtisch bekannt, bei der auf das Sitzkissen eines Sitzplatzes ein quaderförmiger, hohler, geschlossener Tischkasten, der sich über die gesamte Tiefe des Sitzplatzes erstreckt, aufgesetzt und durch eine Befestigungsvorrichtung an der Sitzbank festgelegt wird. Eine Tischplatte ist am Tischkasten seitlich ausziehbar gehalten und kann dann anschließend in eine Gebrauchsposition überführt werden.
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Aus der
US 5 947 416 A , der
US 5 069 142 A und der
US 5 771 815 A sind jeweils Klapptische bekannt, die im zusammengeklappten Zustand in einer abdeckbaren Bodenmulde im Fahrzeugboden verstaubar sind. Die Ausbildung derartiger Stauräume im Bodenbereich ist oftmals problematisch, da kein ausreichender Bauraum dafür zur Verfügung steht.
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Weiter ist aus der
US 5 771 815 A ein Klapptisch bekannt, der am Fahrzeugboden in unterschiedlichen Positionen festgelegt werden kann. Im zusammengeklappten Zustand ist dieser Klapptisch allerdings im Fahrzeuginnenraum angeordnet und nimmt dort einen gewissen Stauraum ein. Dadurch wird das Bauraumvolumen und das nutzbare Innenraumvolumen im Fahrzeug selbst in unerwünschter Weise reduziert.
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Aus der gattungsgemäßen
JP H09-175 244 A ist ein Klapptisch für ein Kraftfahrzeug bekannt, der ein Tischuntergestell und eine Tischplatte aufweist, wobei der Klapptisch im zusammengeklappten Zustand in einer Nichtgebrauchsposition im Fahrzeug verstaubar und im aufgeklappten Zustand im Fahrzeug in einer Gebrauchsposition anordenbar ist. Ferner ist eine fahrzeugbodenseitige Führungseinrichtung vorgesehen, der das Tischuntergestell so zugeordnet ist, dass der Klapptisch entlang der Führungseinrichtung im Fahrzeug verschiebbar ist.
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Das Tischuntergestell ist hier durch vier in üblicher Weise an der Tischplatte eckseitig angeordnete Tischbeine gebildet, die im Bereich ihrer Aufstandsflächen in parallelen und voneinander beabstandeten Führungsschienen als fahrzeugbodenseitigen Führungseinrichtungen aufgenommen sind. Im aufgeklappten Zustand kann dadurch der Klapptisch entlang der Führungsschienen in unterschiedliche Positionen verschoben und dort lösbar festgelegt werden. Die Tischplatte ist hier mittig geteilt und an gegenüberliegenden Randseiten schwenkbar im Bereich der Tischbeine angelenkt, so dass der Klapptisch im zusammengeklappten Zustand in etwa quaderförmig ausgebildet ist. In der Nichtgebrauchsposition wird der zusammengeklappte Klapptisch im Fahrzeuginnenraum entlang der Führungseinrichtung in eine geeignete Verstauposition gebracht. Dieser Klapptisch beansprucht somit ebenfalls im zusammengeklappten Zustand in der Nichtgebrauchsposition einen Stauraum, so dass im Fahrzeuginnenraum ein geringerer Bauraum bzw. Laderaum zur Verfügung steht, was unerwünscht ist.
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Weiter ist aus der
DE 197 42 408 A1 ein Sitzkonzept für ein Fahrzeug bekannt, das einen mittleren Sitz umfasst, der in der Längsrichtung des Fahrzeugs entlang eines vorbestimmten Wegs verschiebbar ist. Dieser mittlere Sitz befindet sich zwischen einer vorderen und einer hinteren Sitzreihe zwischen jeweiligen linken und rechten Sitzen der Sitzreihen, wobei die linken und rechten Sitze quer zur Fahrtrichtung des Fahrzeugs voneinander beabstandet sind. Hinter dem mittleren Sitz ist eine Konsolenbox vorgesehen, die in Längsrichtung des Fahrzeugs verschiebbar ist. Mit einem derartigen Aufbau kann der mittlere Fahrzeugsitz entlang der Führungsschienen zwischen der vorderen Sitzreihe und der hinteren Sitzreihe verschoben werden. Sobald sich der mittlere Sitz im Bereich der vorderen Sitzreihe befindet, kann auch die Konsolenbox entlang der Führungsschienen verschoben werden, z. B. in den Bereich zwischen dem linken und rechten Sitz der hinteren Sitzreihe verschoben werden. In Verbindung mit dem Klappen einzelner Sitzbestandteile kann auch ein Tisch ausgebildet werden. Bei diesem Aufbau handelt es sich jedoch grundsätzlich um keinen Klapptisch für ein Fahrzeug als solches.
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Weiter zeigt die
DE 100 26 561 A1 eine Klapptischanordnung für Fahrzeuge, die einem Fahrzeugsitz zugeordnet ist, wobei zur Unterbringung der Tischplatte ein seitlich neben dem Fahrzeugsitz angeordnetes Aufnahmegehäuse vorgesehen ist.
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Die
DE 197 05 754 A1 beschreibt einen Klapptisch für einen Sitzplatz in einem Fahrzeug, in dessen Tischplatte ein Bildschirm integriert ist. Die Tischplatte mitsamt Bildschirm ist über ein Trägerelement am Fahrzeugsitz angebunden.
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Aus der
DE 43 43 242 A1 ist eine verstaubare Tischeinrichtung an einem Fahrzeugsitz bekannt, bei der die Tischplatte um eine vertikale Achse verschwenkbar an einem sogenannten Stützteil gelagert ist. Dieses Stützteil ist Bestandteil eines sitzseitigen Tragarms im Bereich einer Sitzrückenlehne.
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Aus der
DE 31 16 915 A1 ist eine schwenkbare Tischanordnung zwischen zwei benachbarten Fahrzeugsitzen bekannt. Konkret ist hier zwischen den beiden Sitzen ein Scharniergelenk angeordnet, über welches ein Tisch in unterschiedliche Gebrauchspositionen verschwenkbar ist.
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Und schließlich beschreibt die
DE 92 03 093 U1 eine Tischgarnitur für Doppelsitze in Omnibussen, die analog zur
DE 31 16 915 A1 eine Schwenkverlagerung einer Tischgarnitur vorsieht. Hierzu ist an den Sitzaußenseiten ein bewegbarer Träger angelenkt.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Klapptisch für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, zu schaffen, der im zusammengeklappten Zustand in einer Nichtgebrauchsposition wenig störend im Fahrzeuginnenraum anordenbar ist.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Gemäß Anspruch 1 ist der Klapptisch oder wenigstens das Tischuntergestell in der zusammengeklappten Nichtgebrauchsposition über die Führungseinrichtung in einen in einem Innenraummöbelteil ausgebildeten Aufnahmeraum einschiebbar und dort in der Nichtgebrauchsposition verstaubar.
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Bei einem derartigen Aufbau werden vorteilhaft die ohnehin im Fahrzeuginnenraum vorhandenen Innenraummöbelteile in einer Doppelfunktion zusätzlich mit einem Aufnahmeraum für den zusammengeklappten Klapptisch ausgebildet, wobei dieser Klapptisch über die Führungseinrichtung auf besonders einfache Weise gezielt und geführt in den Aufnahmeraum eingefahren werden kann. Dadurch wird auf einfache Weise erreicht, dass der Klapptisch oder wenigstens das Tischuntergestell im zusammengeklappten Zustand in der Nichtgebrauchsposition keinen Bauraum bzw. Laderaum im Fahrzeuginnenraum beansprucht. Vorteilhaft ist die Führungseinrichtung am Fahrzeugboden ausgebildet bzw. dort integriert, was relativ einfach und ohne viel Bauraum in Anspruch zu nehmen durchzuführen ist.
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Bevorzugt ist das Innenraummöbelteil durch einen Fahrzeugsitz, vorzugsweise eine Sitzbank, gebildet und ist der Aufnahmeraum für den zusammengeklappten Klapptisch bodennah im Bereich unterhalb eines Sitzteils des Fahrzeugsitzes im Bereich eines Sitzuntergestells ausgebildet. Dort ist ein Aufnahmeraum auf besonders einfache Weise herstellbar, da dieser Bauraum ansonsten ohnehin ungenützt ist. Im Bereich des Sitzuntergestells lassen sich zudem entsprechende Führungseinrichtungen für ein gezieltes und geführtes Ein- und Ausschieben des zusammengeklappten Klapptisches auf einfache Weise ausbilden. Grundsätzlich kann ein derartiger Aufnahmeraum jedoch auch an anderen Innenraummöbelteilen ausgebildet werden, so z. B. je nach Fahrzeugart an einem Schrankmöbelteil, einem Küchenmöbelteil, einem Bettmöbelteil oder dergleichen.
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Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, um ein eine Tischplatte tragendes Tischuntergestell auszubilden, so z. B. mittels herkömmlicher Tischbeine. Gemäß einer besonders bevorzugten und für beengte Einbausituationen besonders kompakten und Beinfreiheit bietenden Ausführungsform ist das Tischuntergestell säulenartig ausgebildet und in einem mittleren, zentralen Bereich an der Unterseite der Tischplatte festgelegt, vorzugsweise mit der Tischplatte lösbar verbunden, damit die Tischplatte auch vom Tischuntergestell abgenommen werden kann.
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Das Tischuntergestell weist in etwa in einem Bereich entsprechend der Höhe des Aufnahmeraums eine Schwenklagereinrichtung auf, die das Tischuntergestell in einen unteren Gestellbereich und in einen oberen Gestellbereich unterteilt. Der untere Gestellbereich ist über entsprechende Führungsmittel mit der Führungseinrichtung verschiebbar gekoppelt und ragt in etwa senkrecht vom Fahrzeugboden weg. Der obere Gestellbereich ist um die Schwenklagereinrichtung verschwenkbar, so dass der obere Gestellbereich für ein Einschieben des Tischuntergestells in den Aufnahmeraum wenigstens in eine in etwa waagrechte Position überführbar ist. Mit einem derartigen Aufbau kann über eine einfache Klappbewegung ein Aufklappen und Zusammenklappen des Tischuntergestells in die jeweils gewünschte Position erreicht werden, wobei gleichzeitig der notwendige Abstand der Tischplatte zum Fahrzeugboden im aufgeklappten Zustand ausgebildet ist und gleichzeitig auch im zusammengeklappten Zustand eine kompakte Anordnung ausgebildet wird, die mit relativ wenig Volumen in einen entsprechend ausgebildeten Aufnahmeraum einschiebbar ist. Die Schwenklagereinrichtung ist vorzugsweise so ausgebildet, dass wenigstens eine Festlegung bzw. Verrastung in der Gebrauchsposition des Tischuntergestells erfolgt. Mit einem derartigen Aufbau kann somit auch der Aufnahmeraum mit einem relativ geringen Volumen ausgebildet und damit einfach in verschiedenste Innenraummöbelteile integriert werden. Grundsätzlich kann das Tischuntergestell für die Verschwenkung auch als besonders einfach und funktionssicher zu bedienendes Viergelenk ausgeführt werden.
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Grundsätzlich kann der Klapptisch dabei so ausgebildet sein, dass die Tischplatte vor dem Abklappen des Tischuntergestells vom Tischuntergestell abgenommen werden muss, um lediglich das zusammengeklappte Tischuntergestell als Klapptischbestandteil in den Aufnahmeraum einschieben zu können. Die Tischplatte kann dann separat im Fahrzeuginnenraum, z. B. in der Seitenverkleidung, verstaut werden. Dies ist auf einfache und platzsparende Weise möglich, da die Tischplatte aufgrund ihrer Plattenform nur wenig sperrig aufgebaut ist und somit keinen wesentlichen Bau- bzw. Laderaum im Fahrzeuginnenraum wegnimmt.
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Gemäß einer alternativen Ausgestaltung hierzu ist jedoch vorgesehen, dass die Tischplatte ein- oder mehrteilig ausgebildet ist. Bei mehrteiliger Ausbildung sind die einzelnen Teile so über Schwenkgelenkverbindungen miteinander gekoppelt, dass diese Teile entsprechend den Abmessungen des Aufnahmeraums am und um das zusammengeklappte Tischuntergestell herum angeordnet sind. Damit wird vorteilhaft erreicht, dass auch noch der Stauraum für die Tischplatte im Fahrzeuginnenraum eingespart wird, da der komplette Klapptisch, d. h. sowohl das Tischuntergestell als auch die Tischplatte, über die Führungseinrichtung in den Aufnahmeraum einschiebbar sind. Alternativ dazu können bei mehrteiliger Ausbildung die einzelnen Teile aber auch über Schiebegelenkverbindungen miteinander gekoppelt sein, so dass die Seitenteile ausziehbar sind.
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Ein besonders kompakter und nur wenig Platz einnehmender Aufbau ergibt sich, wenn das Tischuntergestell im zusammengeklappten Zustand in etwa eine Quaderform aufweist. Bevorzugt liegen an diesem quaderförmigen Tischuntergestell dann die Tischplattenteile im abgeklappten Zustand in etwa in einer Anlageverbindung an. Mit einem derartigen vorteilhaften kompakten, quaderförmigen Aufbau des zusammengeklappten Klapptisches ist eine einfache Verstauung in einem entsprechend quaderförmig ausgebildeten Aufnahmeraum möglich. Ein derartiger Aufnahmeraum ist wiederum mit hoher Variabilität in verschiedensten Innenraummöbelteilen ausbildbar. Dadurch ergibt sich auch eine gewisse Flexibilität bei der Auslegung und Gestaltung eines Fahrzeuginnenraums. Grundsätzlich können jedoch auch andere Geometrien als eine Quaderform vorgesehen sein, sofern dies z. B. die konkreten Einbaugegebenheiten erfordern.
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Gemäß einer bevorzugten, konkreten Ausgestaltung ist die Tischplatte in drei Teile aufgeteilt, wobei ein mittleres Tischplattenteil im abgeklappten Zustand eine Quaderoberseite abdeckt und die beiden seitlichen Tischplattenteile zwei parallel zur Schieberichtung verlaufende, gegenüberliegende Quaderseitenflächen abdecken. Vorteilhaft kann hier das mittlere Tischplattenteil, mit dem die beiden seitlichen Tischplattenteile gelenkig verbunden sind, so am oberen Gestellbereich angelenkt sein, dass das mittlere Tischplattenteil aus einer waagrechten Gebrauchsposition heraus zusammen mit den beiden seitlichen Tischplattenteilen in eine in etwa senkrechte Zwischenposition am noch nicht abgeklappten Tischuntergestell und anschließend mit dem oberen Gestellbereich um die Schwenklagereinrichtung in eine in etwa waagrechte Aufnahmeraum-Einschubposition abschwenkbar ist. Mit einem derartigen konkreten Aufbau ist ein besonders einfach durchzuführendes Zusammenklappen für ein geführtes Einschieben des zusammengeklappten Klapptisches in den Aufnahmeraum möglich.
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Das mittlere Tischplattenteil ist hierbei bevorzugt am oberen Gestellbereich mittels einer Kulissenführung geführt in die senkrechte Zwischenposition abklappbar. Ein derartiger Aufbau ist bei hoher Funktionssicherheit einfach herzustellen. Zudem ist dieser Aufbau mit einer Kulissenführung besonders bedienerfreundlich. Über die Kulissenführung der Tischplatte am oberen Gestellbereich ist zudem eine besonders vorteilhafte, hochwertige Verschwenkung auf einer Bahnkurve möglich. Alternativ wäre hier aber auch ein Abklappen über andere Gelenkverbindungen möglich, z. B. eine 4-Gelenksanordnung.
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Entsprechende Verrastungsmittel sind selbstverständlich vorzusehen, um die Tischplatte bzw. auch die einzelnen Tischplattenteile in der jeweiligen Gebrauchsposition festzulegen. Derartige Festlegungsmittel sind jedoch hinlänglich bekannt und werden hier nicht näher aufgeführt.
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Die mit der fahrzeugbodenseitigen Führungseinrichtung zusammenwirkenden Führungsmittel weisen vorzugsweise eine Gestellunterplatte auf, auf der der untere Gestellbereich festgelegt ist, vorzugsweise in Einschubrichtung gesehen am dem Aufnahmeraum gegenüberliegenden Plattenrandbereich festgelegt ist. Die Gestellunterplatte ist über entsprechende Eingriffsmittel in wenigstens einer in Einschubrichtung liegenden Führungsschiene als Führungseinrichtung verschiebbar gelagert. Vorzugsweise sind hier zwei beabstandete, parallele Führungsschienen vorgesehen, die wenigstens bis zum Aufnahmeraum hin im Bodenbereich verlaufen. Dieser Führungsschiene ist vorzugsweise eine quer zur Einschubrichtung ausgerichtete und am dem Aufnahmeraum gegenüberliegenden Randbereich der Gestellunterplatte angeordnete Führungsstange zugeordnet, die endseitig die Eingriffsmittel aufweist. Mit einem derartigen Aufbau ist ein besonders einfaches, geführtes und gezieltes Einschieben des zusammengeklappten Klapptisches in den Aufnahmeraum möglich.
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Am Klapptisch können Verriegelungsmittel vorgesehen sein, die im verriegelten Zustand das Verschieben des Klapptisches in allen Klappzuständen blockieren und die im entriegelten Zustand das Verschieben des Klapptisches freigeben. Beispielsweise kann hierzu im Bereich der Gestellunterplatte, z. B. auch an einer mit den Führungsschienen in Eingriffsverbindung stehenden Querschiene, eine vorzugsweise mit dem Fuß bedienbare Pedalvorrichtung als Verriegelungsmittel vorgesehen sein. Je nach der Stellung der Pedalvorrichtung ist das Verschieben dann blockiert bzw. freigegeben.
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Bei einem derartigen Aufbau, bei dem das zusammengeklappte Tischmodul über Führungsschienen verschoben wird, wird zudem für die Führungseinrichtung, die durch die Führungsschienen gebildet ist, relativ wenig Bauraum am Fahrzeugboden benötigt bzw. sind keine außerordentlichen konstruktiven Maßnahmen erforderlich, um das Einschieben des zusammengeklappten Klapptisches in den Aufnahmeraum zu ermöglichen. Insgesamt kann daher ein derartiger Klapptisch auf besonders einfache und bauraum- bzw. konstruktionstechnisch günstige Weise hergestellt werden.
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Besonders bevorzugt ist der zusammengeklappte und in den Aufnahmeraum eingeschobene Klapptisch zum Fahrzeuginnenraum hin mit einer Blende ausgebildet, in der eine Griffmulde vorgesehen ist. Mit einer derartigen Verblendung kann im verstauten Zustand ein an die Fahrzeuginnenraumausstattung angepasster optischer Gesamteindruck erzielt werden, der in der Art einer herkömmlichen Schublade wirkt.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
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Es zeigen:
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1 eine schematische Darstellung eines unter einer Sitzbank verstauten, zusammengeklappten Tischuntergestells,
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2 das Tischuntergestell gemäß 1 in einer Alleinstellung,
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3 das Tischuntergestell gemäß den 1 und 2 im aufgeklappten Zustand in einer Gebrauchsposition mitsamt darauf angebrachter Tischplatte,
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4 ein im Innenraum eines Fahrzeugs in einer Gebrauchsposition aufgeklappter Klapptisch,
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5 ein erster, zusammengeklappter Zustand des Klapptisches gemäß 4, und
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6 eine schematische Darstellung des vollständig zusammengeklappten und zum Einschieben in einen Aufnahmeraum vorbereiteten Klapptisches.
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In den 1 bis 3 ist schematisch das erfindungsgemäße Grundprinzip in Verbindung mit einem erfindungsgemäßen Klapptisch 1 gezeigt. Wie dies insbesondere aus der 3 ersichtlich ist, besteht der Klapptisch 1 im aufgeklappten Zustand aus einem Tischuntergestell 2 sowie einer damit verbundenen Tischplatte 3. Das Tischuntergestell 2 ist hier durch eine Rahmenkonstruktion gebildet und weist eine Schwenklagereinrichtung 4 auf, die das Tischuntergestell 2 in einen unteren Gestellbereich 5 und in einen oberen Gestellbereich 6 unterteilt. Der untere Gestellbereich 5 ist über hier nicht im Detail dargestellte Führungsmittel mit zwei die Führungseinrichtung bildenden parallelen und voneinander beabstandeten Führungsschienen 7, 8 verschiebbar gekoppelt, wobei die Führungsschienen 7, 8, wie dies insbesondere aus der 1 ersichtlich ist, im Fahrzeugboden 9 angeordnet sind.
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In der 3 befindet sich der Klapptisch 1 in einer Gebrauchsposition 10. Für den Übergang in eine Nichtgebrauchsposition 11 wird zuerst die Tischplatte 3 vom Tischuntergestell 2 abgenommen und z. B. in einem Seitenverkleidungsbereich des Fahrzeugs verstaut, was hier allerdings nicht dargestellt ist. Anschließend wird, wie dies insbesondere aus der 1 und der 2 ersichtlich ist, der obere Gestellbereich 6 um eine Schwenkachse 12 der Schwenklagereinrichtung 4 und damit um den unteren Gestellbereich 5, der in etwa waagrecht vom Fahrzeugboden wegragt, nach unten geschwenkt, so dass der obere Gestellbereich 6 für ein Einschieben des Tischuntergestells 2 in einen unterhalb einer Sitzbank 13 ausgebildeten Aufnahmeraum 14 (1) in etwa waagrecht ausgerichtet ist und das Tischuntergestell 2 in diesem zusammengeklappten Zustand in etwa eine Quaderform aufweist. Aus diesem Aufnahmeraum 14 heraus kann dann das Tischuntergestell 2 wieder entlang der Führungsschienen 7, 8 geführt herausgeschoben werden, wie dies in der 2 durch den Pfeil 15 schematisch angedeutet ist, und anschließend der obere Gestellbereich 6 wieder nach oben um den unteren Gestellbereich 5 aufgeschwenkt werden, wie dies in der 3 durch den Pfeil 16 dargestellt ist. In dieser aufgeklappten Position ist der obere Gestellbereich 6 vorzugsweise verrastet. Anschließend kann dann die Tischplatte 3 wieder auf das Tischuntergestell 2 aufgesetzt werden. Auch in dieser Gebrauchsposition 10 des Klapptisches 1 ist der Tischaufbau entlang der Führungsschienen 7, 8 verfahrbar, wobei über hier in den 1 bis 3 nicht dargestellte Verriegelungsmittel eine Festlegung in unterschiedlichen Verschiebepositionen möglich ist.
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Wie dies insbesondere aus den 2 und 3 ersichtlich ist, weist das Tischuntergestell 2 im zusammengeklappten Zustand in Schieberichtung gesehen eine rechteckförmige Stirnseite 17 auf, die mit einer Blende 18 versehen ist, in der eine Griffmulde 19 ausgebildet ist. Dadurch wird im zusammengeklappten Zustand des Tischuntergestells 2 ein schubladenartiger Aufbau ausgebildet, der über die Blende 18 auf einfache Weise an ein bestimmtes Innenraumdesign anpassbar ist. Zudem ist über die Griffmulde 19 und die schubladenartige Ausbildung für Benutzer des Fahrzeugs auch die Art und Weise der Bedienung sofort ersichtlich.
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In den 4 bis 6 ist eine alternative Ausführungsform dargestellt, bei der die Tischplatte 3 mit dem Tischuntergestell 2 auch im zusammengeklappten Zustand des Klapptisches 1 verbunden bleibt. Wie dies insbesondere aus der 4 ersichtlich ist, ist die Tischplatte 3 hier dreiteilig aus einem mittleren Tischplattenteil 20 sowie zwei seitlichen Tischplattenteilen 21, 22 aufgebaut, die mit dem mittleren Tischplattenteil 20 über eine Gelenkverbindung gelenkig verbunden sind. Das Tischuntergestell 2 ist hier zusätzlich noch mit einem z. B. ausklappbaren Stützfuß 23 abgestützt, der dem gesamten Klapptisch 1 in der Gebrauchsposition 10 eine zusätzliche Stabilität verleiht.
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Zum Zusammenklappen des Klapptisches 1 wird zuerst die Tischplatte 3 und hier insbesondere das mittlere Tischplattenteil 20 entsprechend dem Pfeil 24 über eine Kulissenführung 25 aus der waagrechten Gebrauchsposition heraus in eine in der 5 dargestellte, senkrechte Zwischenposition 26 mit noch nicht abgeklapptem Tischuntergestell abgeklappt. Dabei werden die seitlichen Tischplattenteile 21, 22, wie dies aus der 5 ersichtlich ist, um ihre Schwenkgelenkanbindungen zum mittleren Tischplattenteil 20 geklappt, so dass die Tischplatte 3 in der Zwischenposition 26 in etwa U-förmig zusammengeklappt ist. Anschließend wird die Tischplatte 3 zusammen mit dem oberen Gestellbereich 6 entsprechend dem Pfeil 27 in der 5 um die Schwenkachse 12 der Schwenklagereinrichtung 4 zwischen oberem Gestellbereich 6 und unterem Gestellbereich 5 geklappt, wie dies aus der 6 ersichtlich ist. In diesem zusammengeklappten Zustand weist der Klapptisch 1 eine Quaderform auf.
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Im für das Einschieben in den Aufnahmeraum 14 fertig zusammengeklappten Zustand deckt somit das mittlere Tischplattenteil 20 eine Quaderoberseite ab, während die beiden seitlichen Tischplattenteile 21, 22 zwei parallel zur Schieberichtung verlaufende, gegenüberliegende Quaderseitenflächen abdecken.
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Wie dies insbesondere aus den 4 und 5 ersichtlich ist, ist der untere Gestellbereich 5, der in dieser Ausführungsform durch zwei Lagerböcke 28, 29 gebildet ist, auf einer Gestellunterplatte 30 befestigt und zwar am dem Aufnahmeraum 14 (4) gegenüberliegenden Plattenrandbereich. In diesem Bereich der Gestellunterplatte 30 ist auch eine Querschiene 31 angebracht, die über hier nicht näher dargestellte, endseitige Eingriffsmittel, z. B. Führungsrollen oder dergleichen, in einer Eingriffsverbindung mit den Führungsschienen 7, 8 steht. Wie dies in der 6 durch den Pfeil 32 angedeutet ist, kann der quaderförmig zusammengelegte Klapptisch 1 dann unter die Sitzbank 13 in den Aufnahmeraum 14 entlang der Führungsschienen 7, 8 eingeschoben und dort verstaut werden. Das Aufklappen des Klapptisches 1 erfolgt analog in umgekehrter Reihenfolge.
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Wie dies aus den 1 und 4 ersichtlich ist, ist der Aufnahmeraum 14 vorzugsweise jeweils bodennah im Bereich unterhalb eines Sitzteils der Sitzbank 13 im Bereich eines hier nicht näher dargestellten Sitzuntergestells ausgebildet.
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Wie dies in der 6 ferner schematisch eingezeichnet ist, kann an der Querschiene 31 eine mit dem Fuß bedienbare Pedalvorrichtung 33 als Verriegelungsmittel vorgesehen sein, über die je nach Pedalstellung das Verschieben des Klapptisches 1 in allen Klappzuständen blockiert wird und über die im entriegelten Zustand das Verschieben des Klapptisches in sämtlichen Klappzuständen freigegeben ist.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Klapptisch
- 2
- Tischuntergestell
- 3
- Tischplatte
- 4
- Schwenklagereinrichtung
- 5
- unterer Gestellbereich
- 6
- oberer Gestellbereich
- 7
- Führungsschiene
- 8
- Führungsschiene
- 9
- Fahrzeugboden
- 10
- Gebrauchsposition
- 11
- Nichtgebrauchsposition
- 12
- Schwenkachse
- 13
- Sitzbank
- 14
- Aufnahmeraum
- 15
- Pfeil
- 16
- Pfeil
- 17
- Stirnseite
- 18
- Blende
- 19
- Griffmulde
- 20
- mittleres Tischplattenteil
- 21
- seitliches Tischplattenteil
- 22
- seitliches Tischplattenteil
- 23
- Stützfuß
- 24
- Pfeil
- 25
- Kulissenführung
- 26
- Zwischenposition
- 27
- Pfeil
- 28
- Lagerbock
- 29
- Lagerbock
- 30
- Gestellunterplatte
- 31
- Querschiene
- 32
- Pfeil
- 33
- Pedalvorrichtung