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Die
Erfindung betrifft eine Außenspiegelvorrichtung
für ein
Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Übliche Außenrückspiegel,
wie sie bei bekannten Kraftfahrzeugen auf einer oder beiden Seiten
in Höhe
eines Fahrersitzes außen
angebracht sind, erlauben einem Fahrer einen Blick nach hinten, und
zwar der auf seiner Seite angebrachte Spiegel längs der einen Kraftwagenseitenfläche und
der auf der gegenüberliegenden
Seite angebrachte Spiegel längs
der anderen Kraftwagenseitenfläche.
Nach vorne überblickt
der Fahrer die Verkehrssituation nur von seiner eigenen Sitzposition
aus.
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Im
dichten Innenstadtverkehr kommt es jedoch häufig zu einem dichten Hintereinanderfahren in
kürzesten
Abständen,
so dass ein vorausfahrendes Fahrzeug dem Fahrer des nachfolgenden
Fahrzeugs einen großen
Teil des Blickfeldes nach vorne versperrt. Des Weiteren ist die
Sicht vom Fahrerplatz aus in einer Rangier- und/oder Parksituation
auf einen vorderen Endbereich des Fahrzeugs üblicherweise nicht gegeben,
da besonders moderne und runde Formen, wie sie im heutigen Kraftfahrzeugbau üblich sind,
das vordere Ende des Fahrzeugs dem Blickfeld des Fahrers entziehen.
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Aus
der
DE 297 20 560
U1 ist eine Vorwärtsspiegelvorrichtung
zur Anbringung in oder an Kraftfahrzeugen auf der dem Fahrersitz
gegenüberliegenden
Seite bekannt. Die Vorwärtsspiegelvorrichtung weist
ein Gehäuse
auf, in dessen Umfangswand eine Objektöffnung und eine Okularöffnung und
in dem ein Objektspiegel und ein Okularspiegel derart angeordnet
sind, dass das von der Anbringungsstelle der Vorrichtung nach vorne
sichtbare Bild durch die Objektöffnung
auf den Objektspiegel fällt
und von diesem zum Okularspiegel und durch die Okularöffnung zum Fahrer
reflektiert wird. Die Vorwärtsspiegelvorrichtung
eröffnet
dem Fahrer des Kraftfahrzeugs die Möglichkeit, ohne Schwierigkeit
das sehen zu können,
was von der Beifahrerposition aus nach vorne zu sehen ist. Die Spiegelanordnung
ist dabei vorzugsweise auf der Beifahrerseite von innen an der Windschutzscheibe
angeordnet.
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Aus
der
DE 196 04 935
A1 ist ein Außenspiegel
für ein
Kraftfahrzeug bekannt, welcher eine Vorwärts-Rückwärts-Spiegelkombination darstellt.
Dazu ist ein Vorwärtsspiegel
innerhalb eines Rückwärtsspiegels,
d.h. innerhalb eines gewöhnlichen
Rückspiegels,
angeordnet und aus diesem nach der Seite ausfahrbar. Der Vorwärtsspiegel
weist zwei Spiegelflächen
auf, welche einander zugewandt und parallel zueinander angeordnet
sind. Eine erste Spiegelfläche
ist dabei nach vorne gewandt, d.h. in Fahrtrichtung, wodurch über diese
Bilder des vorausliegenden Verkehrszustandes eingespiegelt und zu
einer zweiten Spiegelfläche
reflektiert werden und über
die zweite Spiegelplatte an den Fahrer bzw. einen anderen Insassen
des Fahrzeugs weiter reflektiert werden. Der Vorwärtsspiegel
wird dabei lediglich temporär
genutzt.
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Aus
der
DE 296 21 172
A1 ist ein Außenspiegel
mit einer Sichtwinkelerweiterung bekannt. Beim Überholen von vorausfahrenden,
langsameren und seitlich sehr weit ausladenden Fahrzeugen, wie beispielsweise
Lastkraftwagen oder Omnibussen, besteht für das überholende Fahrzeug eine erhebliche Schwierigkeit
in der gleichzeitigen Wahrnehmung eines entgegenkommenden Fahrzeugs.
Um die Einsehbarkeit der vorausliegenden Gegenfahrbahn zu verbessern,
ist an einem Außenspiegel
mit einem Spiegelgehäuse
in einem fahrzeugfernen Teil des Spiegelgehäuses ein optisches System vorgesehen, dessen
Empfangs fläche
in Fahrtrichtung weist und das mit einer im Blickwinkel des Fahrers
angeordneten Wiedergabeeinrichtung gekoppelt ist. Dadurch kann der
Fahrer die vorausliegende Gegenfahrbahn erweitert einsehen, ohne
dass er mit seinem Fahrzeug zu weit nach links ausscheren muss.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt
sich mit dem Problem, für
eine Außenspiegelvorrichtung eingangs
erwähnter
Art eine verbesserte Ausführungsform
anzugeben, bei der insbesondere ständig ein vorderer Endbereich
des Fahrzeugs besser einsehbar ist und gleichzeitig eine kompakte
Bauweise der Außenspiegelvorrichtung
erreicht wird. Desweiteren soll eine Verbesserung des Sichtfeldes
erreicht werden.
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Diese
Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst, vorteilhafte Ausgestaltungen
sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, an einem Kraftfahrzeug
eine Außenspiegelvorrichtung
anzuordnen, welche ein im wesentlichen rechteckiges Gehäuse aufweist
und wobei am Gehäuse
zumindest zwei Rückfeldspiegel
und zumindest ein Vorfeldspiegel gehaltert sind. Dies bietet den
Vorteil, dass mit lediglich einer einzigen Außenspiegelvorrichtung, welche
zwei in das Gehäuse
integrierte Rückfeldspiegel
aufweist, sowohl ein rückwärtiger Bereich
des Kraftfahrzeugs bzw. ein nachfolgender Verkehr als auch ein weiteres
Sichtfeld, beispielsweise ein erweitertes Sichtfeld, welches einen Panoramablick
ermöglicht,
beobachtet werden kann. Mit dem Vorfeldspiegel kann gleichzeitig
je nach Ausführungsform
ein vorderes Ende des Kraftfahrzeugs bzw. ein vorderer Rand- und/oder
Seitenbereich des Kraftfahrzeugs bzw. ein vor dem Fahrzeug liegender Straßenabschnitt
erfasst und beobachtet werden. Durch die Anordnung von zwei dieser
Außenspiegelvorrichtungen
jeweils seitlich am Fahrzeug, kann die Fahrsicherheit auf Grund
der deutlich verbesserten Einsehbarkeit der Randberei che des Fahrzeugs
sowie der umliegenden Bereiche gesteigert werden.
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Zweckmäßig kann
vorgesehen sein, einen ersten Rückfeldspiegel
als Hauptrückspiegel
und einen zweiten Rückfeldspiegel
als Nebenrückspiegel auszubilden,
wobei der Hauptrückspiegel
eine größere Spiegelfläche aufweist
als der Nebenrückspiegel.
Durch die unterschiedliche Größe der beiden Rückfeldspiegel
wird bereits rein optisch die jeweilige Funktion und Wichtigkeit
unterstrichen und vom Fahrzeugführer
intuitiv richtig erfasst. Des Weiteren wird dadurch die Umgewöhnung an
die erfindungsgemäße Außenspiegelvorrichtung
erleichtert, da der im Vergleich zum Nebenrückspiegel größere Hauptrückspiegel
die Aufgaben eines bislang üblichen
Einzelrückspiegels übernimmt
und der Nebenrückspiegel
lediglich ein zusätzlich
zum Hauptrückspiegel
erweitertes Sichtfeld erschließt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform kann/können der
Hauptrückspiegel
und/oder der Nebenrückspiegel
und/oder der Vorfeldspiegel asphärisch
ausgebildet sein. Die asphärische
Ausbildung der einzelnen Spiegel erweitert zusätzlich das einsehbare Sichtfeld
und erhöht
durch die damit verbundene Fischaugenperspektive ein einsehbares
Umfeld des Fahrers und damit die Fahrsicherheit.
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Eine
besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung sieht
zwei im wesentlichen parallele und vertikal zu einander versetzte
Haltestreben vor, welche das Gehäuse
der Außenspiegelvorrichtung
am Fahrzeug haltern und wobei der Vorfeldspiegel an der dem Fahrzeug
zugewandten Seite des Gehäuses
zwischen den beiden Haltestreben angeordnet ist. Durch den so positionierten Vorfeldspiegel
wird dieser in einem bislang nicht genutzten Teil des Gehäuses angeordnet
und trägt
zudem zu einer klaren räumlichen
Trennung eines Rückspiegelbereichs
von einem Vorfeldspiegelbereich bei. Darüber hinaus ist der Vorfeldspiegel
in seiner seitlich am Gehäuse befindlichen
Position gut vor Beschädigungen,
wie sie beispielsweise beim Einparken entstehen können, geschützt.
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Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus
den Zeichnungen und aus den zugehörigen Figurenbeschreibungen
anhand der Zeichnungen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in
den nachfolgenden Beschreibungen näher erläutert, wobei sich Bezugszeichen
auf gleiche oder ähnliche
oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
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Dabei
zeigen:
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1 eine erfindungsgemäße Außenspiegelvorrichtung,
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2 eine Darstellung wie in 1, jedoch aus einer anderen
Perspektive,
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3 eine Draufsicht auf ein
Kraftfahrzeug mit verschiedenen Sichtfeldern.
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Außenspiegelvorrichtung 4 für ein nicht
dargestelltes Kraftfahrzeug 5, insbesondere für einen
Transporter (vgl. 3).
Die Außenspiegelvorrichtung 4 weist
ein im wesentlichen rechteckiges Gehäuse 6 auf, welches zum
Haltern von mehreren Spiegeln 7, 8, 10 ausgebildet
ist und über
eine Haltevorrichtung 9 am Fahrzeug 5 vorzugsweise
aufrecht gehaltert wird. Die Haltevorrichtung 9 weist zwei
im wesentlichen parallele und vertikal zu einander ver setzte Haltestreben 16, 16' auf, welche
das Gehäuse 6 der
Außenspiegelvorrichtung 4 am
Fahrzeug 5 haltern.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass am Gehäuse 6 zumindest
zwei Rückfeldspiegel 7, 8 und zumindest
ein Vorfeldspiegel 10 gehaltert sind. Die beiden Rückfeldspiegel 7, 8 erfassen
dabei unterschiedliche und sich zweckmäßig teilweise überlappende,
rückwärtige Bereiche
bzw. Sichtfelder 1, 2 (vgl. 3) des Kraftfahrzeugs 5, wogegen
der Vorfeldspiegel 10 ein vorderes Ende eines Seitenbereichs
des Fahrzeugs 5 bzw. ein vor dem Fahrzeug 5 gelegenes
Sichtfeld 3 (vgl. 3)
erfasst und dadurch ein vom Fahrer insgesamt erfassbares Sichtfeld
erweitert.
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Von
den beiden Rückfeldspiegeln 7, 8 ist
ein erster Rückfeldspiegel 7 als
Hauptrückspiegel 11 und ein
zweiter Rückfeldspiegel 8 als
Nebenrückspiegel 12 ausgebildet,
wobei der Hauptrückspiegel 11 eine im
Vergleich zum Nebenrückspiegel 12 größere Spiegelfläche aufweist.
Der Hauptrückspiegel 11 wird dabei
in ähnlicher
Weise genutzt wie ein gewöhnlicher
Rückspiegel
eines herkömmlichen
Fahrzeugs, wogegen der Nebenrückspiegel 12,
welcher als Panoramaspiegel mit einem gegenüber dem Hauptrückspiegel 11 erweiterten
Sichtfeld ausgebildet sein kann, als zusätzliche Hilfe genutzt wird,
um seitliche Randbereiche, welche über einen seitlichen Außenrand
des mit dem Hauptrückspiegel 11 einsehbaren Sichtfelds 1 hinausgehen,
einzusehen.
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Prinzipiell
ist denkbar, den Hauptrückspiegel 11 und/oder
den Nebenrückspiegel 12 und/oder
den Vorfeldspiegel 10 asphärisch auszubilden und damit die
zu erfassenden Sichtfelder 1, 2, 3 weiter
zu vergrößern.
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Gemäß den 1 und 2 ist der Hauptrückspiegel 11 in einem
unteren Bereich 13 des Gehäuses 6 angeordnet,
wogegen der Nebenrückspiegel 12 in
einem oberen Bereich 14 des Gehäuses 6 angeordnet
ist. Dadurch wird gewährleistet,
dass der Hauptrückspiegel 11 in
gewohnter Weise genutzt werden kann, während durch ein einfaches Anheben des
Blicks ein Erfassen der seitlichen Endbereiche durch den Nebenrückspiegel 12 bzw.
den Panoramaspiegel gegeben ist.
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Ebenfalls
aus den 1 und 2 gut zu erkennen ist, dass
der Vorfeldspiegel 10 in einem fahrzeugnahen Bereich des
Gehäuses 6 und
an einer dem Fahrzeug 5 zugewandten Seite 15 des
Gehäuses 6 angeordnet
ist. Bei herkömmlichen
Rückspiegeln
ist die dem Fahrzeug 5 zugewandte Seite 15 eines
Rückspiegelgehäuses ungenutzt,
so dass es hier in vorteilhafter Weise gelingt, in diesem Bereich,
welcher zum einen ein optimales Erfassen des Sichtfeldes 3 ermöglicht und
zum anderen durch seine geschützte
Lage den Vorfeldspiegel 10 vor Beschädigungen schützt, den
Vorfeldspiegel 10 anzuordnen. Des Weiteren kann der Vorfeldspiegel 10 an
der dem Fahrzeug 5 zugewandten Seite 15 des Gehäuses 6 zwischen
den beiden eingangs erwähnten
Haltestreben 16 und 16' angeordnet sein.
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Die
erfindungsgemäße Lösung bietet
somit den Vorteil, einen bei herkömmlichen Rückspiegeln ungenutzten seitlichen
Bereich zu nutzen und dadurch die Sicht des Fahrers auf die das
Fahrzeug 5 umgebenden Bereiche durch Erweitern der bisher vorhandenen
Sichtfelder oder durch zusätzliche Sichtfelder
zu verbessern und gleichzeitig den Vorfeldspiegel 10 derart
in die Außenspiegelvorrichtung 4 zu
integrieren, dass dieser eine vor Beschädigungen geschützte Lage
erhält,
eine optimale Sichtverbindung zwischen dem Fahrer und dem Sichtfeld 3 herstellt
und gleichzeitig ein Design des Fahrzeugs 5 nicht beeinträchtigt.
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3 zeigt eine Übersicht über die
vom Fahrer mit der Außenspiegelvorrichtung 4 einsehbaren Sichtfelder 1, 2 und 3.
Das Sichtfeld 1 stellt dabei den Bereich des vom Hauptrückspiegel 11 erfassbaren Ausschnitts
dar, während
das Sichtfeld 2 eine vom Nebenrückspiegel 12 (Panoramaspiegel)
erfassbaren Ausschnitt markiert. Das Sichtfeld 3 beschreibt den
durch den Vorfeldspiegel 10 einsehbaren Bereich, wobei
alle Sichtfelder 1, 2 und 3 je nach Ausführungsform
des jeweiligen Spiegels 10, 11, 12, beispielsweise
gewölbt
(asphärisch)
oder nicht gewölbt, in
ihrer Streubreite variieren können.
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Zusammenfassend
lassen sich die wesentlichen Merkmale der Erfindung wie folgt charakterisieren:
Die
Erfindung sieht vor, an einem Kraftfahrzeug 5 eine Außenspiegelvorrichtung 4 anzuordnen,
welche ein im wesentlichen rechteckiges Gehäuse 6 aufweist, wobei
am Gehäuse 6 zumindest
zwei Rückfeldspiegel 7, 8 und
zumindest ein Vorfeldspiegel 10 gehaltert sind. Dies bietet
den Vorteil, dass mit lediglich einer einzigen Außenspiegelvorrichtung 4 sowohl ein
erstes Sichtfeld 1 als auch ein weiteres Sichtfeld 2 und
mit dem Vorfeldspiegel 10 ein vorderes Ende des Kraftfahrzeugs 5 bzw.
ein vorderer Rand- und/oder Seitenbereich des Kraftfahrzeugs 5 erfasst und
beobachtet werden können.