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DE10319881A1 - Außenspiegelvorrichtung - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Außenspiegelvorrichtung (4) für ein Kraftfahrzeug (5), insbesondere für einen Transporter, mit einem im Wesentlichen rechteckigen Gehäuse (6) zum Haltern von wenigstens zwei Spiegeln (7, 8, 10) mit einer Haltevorrichtung (9) zum Haltern des Gehäuses (6) am Fahrzeug (5). Erfindungswesentlich ist dabei, dass am Gehäuse (6) zumindest zwei Rückfeldspiegel (7, 8) und zumindest ein Vorfeldspiegel (10) gehaltert sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Außenspiegelvorrichtung für ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Übliche Außenrückspiegel, wie sie bei bekannten Kraftfahrzeugen auf einer oder beiden Seiten in Höhe eines Fahrersitzes außen angebracht sind, erlauben einem Fahrer einen Blick nach hinten, und zwar der auf seiner Seite angebrachte Spiegel längs der einen Kraftwagenseitenfläche und der auf der gegenüberliegenden Seite angebrachte Spiegel längs der anderen Kraftwagenseitenfläche. Nach vorne überblickt der Fahrer die Verkehrssituation nur von seiner eigenen Sitzposition aus.
  • Im dichten Innenstadtverkehr kommt es jedoch häufig zu einem dichten Hintereinanderfahren in kürzesten Abständen, so dass ein vorausfahrendes Fahrzeug dem Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs einen großen Teil des Blickfeldes nach vorne versperrt. Des Weiteren ist die Sicht vom Fahrerplatz aus in einer Rangier- und/oder Parksituation auf einen vorderen Endbereich des Fahrzeugs üblicherweise nicht gegeben, da besonders moderne und runde Formen, wie sie im heutigen Kraftfahrzeugbau üblich sind, das vordere Ende des Fahrzeugs dem Blickfeld des Fahrers entziehen.
  • Aus der DE 297 20 560 U1 ist eine Vorwärtsspiegelvorrichtung zur Anbringung in oder an Kraftfahrzeugen auf der dem Fahrersitz gegenüberliegenden Seite bekannt. Die Vorwärtsspiegelvorrichtung weist ein Gehäuse auf, in dessen Umfangswand eine Objektöffnung und eine Okularöffnung und in dem ein Objektspiegel und ein Okularspiegel derart angeordnet sind, dass das von der Anbringungsstelle der Vorrichtung nach vorne sichtbare Bild durch die Objektöffnung auf den Objektspiegel fällt und von diesem zum Okularspiegel und durch die Okularöffnung zum Fahrer reflektiert wird. Die Vorwärtsspiegelvorrichtung eröffnet dem Fahrer des Kraftfahrzeugs die Möglichkeit, ohne Schwierigkeit das sehen zu können, was von der Beifahrerposition aus nach vorne zu sehen ist. Die Spiegelanordnung ist dabei vorzugsweise auf der Beifahrerseite von innen an der Windschutzscheibe angeordnet.
  • Aus der DE 196 04 935 A1 ist ein Außenspiegel für ein Kraftfahrzeug bekannt, welcher eine Vorwärts-Rückwärts-Spiegelkombination darstellt. Dazu ist ein Vorwärtsspiegel innerhalb eines Rückwärtsspiegels, d.h. innerhalb eines gewöhnlichen Rückspiegels, angeordnet und aus diesem nach der Seite ausfahrbar. Der Vorwärtsspiegel weist zwei Spiegelflächen auf, welche einander zugewandt und parallel zueinander angeordnet sind. Eine erste Spiegelfläche ist dabei nach vorne gewandt, d.h. in Fahrtrichtung, wodurch über diese Bilder des vorausliegenden Verkehrszustandes eingespiegelt und zu einer zweiten Spiegelfläche reflektiert werden und über die zweite Spiegelplatte an den Fahrer bzw. einen anderen Insassen des Fahrzeugs weiter reflektiert werden. Der Vorwärtsspiegel wird dabei lediglich temporär genutzt.
  • Aus der DE 296 21 172 A1 ist ein Außenspiegel mit einer Sichtwinkelerweiterung bekannt. Beim Überholen von vorausfahrenden, langsameren und seitlich sehr weit ausladenden Fahrzeugen, wie beispielsweise Lastkraftwagen oder Omnibussen, besteht für das überholende Fahrzeug eine erhebliche Schwierigkeit in der gleichzeitigen Wahrnehmung eines entgegenkommenden Fahrzeugs. Um die Einsehbarkeit der vorausliegenden Gegenfahrbahn zu verbessern, ist an einem Außenspiegel mit einem Spiegelgehäuse in einem fahrzeugfernen Teil des Spiegelgehäuses ein optisches System vorgesehen, dessen Empfangs fläche in Fahrtrichtung weist und das mit einer im Blickwinkel des Fahrers angeordneten Wiedergabeeinrichtung gekoppelt ist. Dadurch kann der Fahrer die vorausliegende Gegenfahrbahn erweitert einsehen, ohne dass er mit seinem Fahrzeug zu weit nach links ausscheren muss.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine Außenspiegelvorrichtung eingangs erwähnter Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, bei der insbesondere ständig ein vorderer Endbereich des Fahrzeugs besser einsehbar ist und gleichzeitig eine kompakte Bauweise der Außenspiegelvorrichtung erreicht wird. Desweiteren soll eine Verbesserung des Sichtfeldes erreicht werden.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst, vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, an einem Kraftfahrzeug eine Außenspiegelvorrichtung anzuordnen, welche ein im wesentlichen rechteckiges Gehäuse aufweist und wobei am Gehäuse zumindest zwei Rückfeldspiegel und zumindest ein Vorfeldspiegel gehaltert sind. Dies bietet den Vorteil, dass mit lediglich einer einzigen Außenspiegelvorrichtung, welche zwei in das Gehäuse integrierte Rückfeldspiegel aufweist, sowohl ein rückwärtiger Bereich des Kraftfahrzeugs bzw. ein nachfolgender Verkehr als auch ein weiteres Sichtfeld, beispielsweise ein erweitertes Sichtfeld, welches einen Panoramablick ermöglicht, beobachtet werden kann. Mit dem Vorfeldspiegel kann gleichzeitig je nach Ausführungsform ein vorderes Ende des Kraftfahrzeugs bzw. ein vorderer Rand- und/oder Seitenbereich des Kraftfahrzeugs bzw. ein vor dem Fahrzeug liegender Straßenabschnitt erfasst und beobachtet werden. Durch die Anordnung von zwei dieser Außenspiegelvorrichtungen jeweils seitlich am Fahrzeug, kann die Fahrsicherheit auf Grund der deutlich verbesserten Einsehbarkeit der Randberei che des Fahrzeugs sowie der umliegenden Bereiche gesteigert werden.
  • Zweckmäßig kann vorgesehen sein, einen ersten Rückfeldspiegel als Hauptrückspiegel und einen zweiten Rückfeldspiegel als Nebenrückspiegel auszubilden, wobei der Hauptrückspiegel eine größere Spiegelfläche aufweist als der Nebenrückspiegel. Durch die unterschiedliche Größe der beiden Rückfeldspiegel wird bereits rein optisch die jeweilige Funktion und Wichtigkeit unterstrichen und vom Fahrzeugführer intuitiv richtig erfasst. Des Weiteren wird dadurch die Umgewöhnung an die erfindungsgemäße Außenspiegelvorrichtung erleichtert, da der im Vergleich zum Nebenrückspiegel größere Hauptrückspiegel die Aufgaben eines bislang üblichen Einzelrückspiegels übernimmt und der Nebenrückspiegel lediglich ein zusätzlich zum Hauptrückspiegel erweitertes Sichtfeld erschließt.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform kann/können der Hauptrückspiegel und/oder der Nebenrückspiegel und/oder der Vorfeldspiegel asphärisch ausgebildet sein. Die asphärische Ausbildung der einzelnen Spiegel erweitert zusätzlich das einsehbare Sichtfeld und erhöht durch die damit verbundene Fischaugenperspektive ein einsehbares Umfeld des Fahrers und damit die Fahrsicherheit.
  • Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung sieht zwei im wesentlichen parallele und vertikal zu einander versetzte Haltestreben vor, welche das Gehäuse der Außenspiegelvorrichtung am Fahrzeug haltern und wobei der Vorfeldspiegel an der dem Fahrzeug zugewandten Seite des Gehäuses zwischen den beiden Haltestreben angeordnet ist. Durch den so positionierten Vorfeldspiegel wird dieser in einem bislang nicht genutzten Teil des Gehäuses angeordnet und trägt zudem zu einer klaren räumlichen Trennung eines Rückspiegelbereichs von einem Vorfeldspiegelbereich bei. Darüber hinaus ist der Vorfeldspiegel in seiner seitlich am Gehäuse befindlichen Position gut vor Beschädigungen, wie sie beispielsweise beim Einparken entstehen können, geschützt.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus den zugehörigen Figurenbeschreibungen anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in den nachfolgenden Beschreibungen näher erläutert, wobei sich Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine erfindungsgemäße Außenspiegelvorrichtung,
  • 2 eine Darstellung wie in 1, jedoch aus einer anderen Perspektive,
  • 3 eine Draufsicht auf ein Kraftfahrzeug mit verschiedenen Sichtfeldern.
  • 1 zeigt eine erfindungsgemäße Außenspiegelvorrichtung 4 für ein nicht dargestelltes Kraftfahrzeug 5, insbesondere für einen Transporter (vgl. 3). Die Außenspiegelvorrichtung 4 weist ein im wesentlichen rechteckiges Gehäuse 6 auf, welches zum Haltern von mehreren Spiegeln 7, 8, 10 ausgebildet ist und über eine Haltevorrichtung 9 am Fahrzeug 5 vorzugsweise aufrecht gehaltert wird. Die Haltevorrichtung 9 weist zwei im wesentlichen parallele und vertikal zu einander ver setzte Haltestreben 16, 16' auf, welche das Gehäuse 6 der Außenspiegelvorrichtung 4 am Fahrzeug 5 haltern.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass am Gehäuse 6 zumindest zwei Rückfeldspiegel 7, 8 und zumindest ein Vorfeldspiegel 10 gehaltert sind. Die beiden Rückfeldspiegel 7, 8 erfassen dabei unterschiedliche und sich zweckmäßig teilweise überlappende, rückwärtige Bereiche bzw. Sichtfelder 1, 2 (vgl. 3) des Kraftfahrzeugs 5, wogegen der Vorfeldspiegel 10 ein vorderes Ende eines Seitenbereichs des Fahrzeugs 5 bzw. ein vor dem Fahrzeug 5 gelegenes Sichtfeld 3 (vgl. 3) erfasst und dadurch ein vom Fahrer insgesamt erfassbares Sichtfeld erweitert.
  • Von den beiden Rückfeldspiegeln 7, 8 ist ein erster Rückfeldspiegel 7 als Hauptrückspiegel 11 und ein zweiter Rückfeldspiegel 8 als Nebenrückspiegel 12 ausgebildet, wobei der Hauptrückspiegel 11 eine im Vergleich zum Nebenrückspiegel 12 größere Spiegelfläche aufweist. Der Hauptrückspiegel 11 wird dabei in ähnlicher Weise genutzt wie ein gewöhnlicher Rückspiegel eines herkömmlichen Fahrzeugs, wogegen der Nebenrückspiegel 12, welcher als Panoramaspiegel mit einem gegenüber dem Hauptrückspiegel 11 erweiterten Sichtfeld ausgebildet sein kann, als zusätzliche Hilfe genutzt wird, um seitliche Randbereiche, welche über einen seitlichen Außenrand des mit dem Hauptrückspiegel 11 einsehbaren Sichtfelds 1 hinausgehen, einzusehen.
  • Prinzipiell ist denkbar, den Hauptrückspiegel 11 und/oder den Nebenrückspiegel 12 und/oder den Vorfeldspiegel 10 asphärisch auszubilden und damit die zu erfassenden Sichtfelder 1, 2, 3 weiter zu vergrößern.
  • Gemäß den 1 und 2 ist der Hauptrückspiegel 11 in einem unteren Bereich 13 des Gehäuses 6 angeordnet, wogegen der Nebenrückspiegel 12 in einem oberen Bereich 14 des Gehäuses 6 angeordnet ist. Dadurch wird gewährleistet, dass der Hauptrückspiegel 11 in gewohnter Weise genutzt werden kann, während durch ein einfaches Anheben des Blicks ein Erfassen der seitlichen Endbereiche durch den Nebenrückspiegel 12 bzw. den Panoramaspiegel gegeben ist.
  • Ebenfalls aus den 1 und 2 gut zu erkennen ist, dass der Vorfeldspiegel 10 in einem fahrzeugnahen Bereich des Gehäuses 6 und an einer dem Fahrzeug 5 zugewandten Seite 15 des Gehäuses 6 angeordnet ist. Bei herkömmlichen Rückspiegeln ist die dem Fahrzeug 5 zugewandte Seite 15 eines Rückspiegelgehäuses ungenutzt, so dass es hier in vorteilhafter Weise gelingt, in diesem Bereich, welcher zum einen ein optimales Erfassen des Sichtfeldes 3 ermöglicht und zum anderen durch seine geschützte Lage den Vorfeldspiegel 10 vor Beschädigungen schützt, den Vorfeldspiegel 10 anzuordnen. Des Weiteren kann der Vorfeldspiegel 10 an der dem Fahrzeug 5 zugewandten Seite 15 des Gehäuses 6 zwischen den beiden eingangs erwähnten Haltestreben 16 und 16' angeordnet sein.
  • Die erfindungsgemäße Lösung bietet somit den Vorteil, einen bei herkömmlichen Rückspiegeln ungenutzten seitlichen Bereich zu nutzen und dadurch die Sicht des Fahrers auf die das Fahrzeug 5 umgebenden Bereiche durch Erweitern der bisher vorhandenen Sichtfelder oder durch zusätzliche Sichtfelder zu verbessern und gleichzeitig den Vorfeldspiegel 10 derart in die Außenspiegelvorrichtung 4 zu integrieren, dass dieser eine vor Beschädigungen geschützte Lage erhält, eine optimale Sichtverbindung zwischen dem Fahrer und dem Sichtfeld 3 herstellt und gleichzeitig ein Design des Fahrzeugs 5 nicht beeinträchtigt.
  • 3 zeigt eine Übersicht über die vom Fahrer mit der Außenspiegelvorrichtung 4 einsehbaren Sichtfelder 1, 2 und 3. Das Sichtfeld 1 stellt dabei den Bereich des vom Hauptrückspiegel 11 erfassbaren Ausschnitts dar, während das Sichtfeld 2 eine vom Nebenrückspiegel 12 (Panoramaspiegel) erfassbaren Ausschnitt markiert. Das Sichtfeld 3 beschreibt den durch den Vorfeldspiegel 10 einsehbaren Bereich, wobei alle Sichtfelder 1, 2 und 3 je nach Ausführungsform des jeweiligen Spiegels 10, 11, 12, beispielsweise gewölbt (asphärisch) oder nicht gewölbt, in ihrer Streubreite variieren können.
  • Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Merkmale der Erfindung wie folgt charakterisieren:
    Die Erfindung sieht vor, an einem Kraftfahrzeug 5 eine Außenspiegelvorrichtung 4 anzuordnen, welche ein im wesentlichen rechteckiges Gehäuse 6 aufweist, wobei am Gehäuse 6 zumindest zwei Rückfeldspiegel 7, 8 und zumindest ein Vorfeldspiegel 10 gehaltert sind. Dies bietet den Vorteil, dass mit lediglich einer einzigen Außenspiegelvorrichtung 4 sowohl ein erstes Sichtfeld 1 als auch ein weiteres Sichtfeld 2 und mit dem Vorfeldspiegel 10 ein vorderes Ende des Kraftfahrzeugs 5 bzw. ein vorderer Rand- und/oder Seitenbereich des Kraftfahrzeugs 5 erfasst und beobachtet werden können.

Claims (8)

  1. Außenspiegelvorrichtung (4) für ein Kraftfahrzeug (5), insbesondere für einen Transporter, – mit einem im wesentlichen rechteckigen Gehäuse (6) zum Haltern von wenigstens zwei Spiegeln (7, 8, 10), – mit einer Haltevorrichtung (9) zum Haltern des Gehäuses (6) am Fahrzeug (5), dadurch gekennzeichnet, dass am Gehäuse (6) zumindest zwei Rückfeldspiegel (7, 8) und zumindest ein Vorfeldspiegel (10) gehaltert sind.
  2. Außenspiegelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass ein erster Rückfeldspiegel (7) als Hauptrückspiegel (11) ausgebildet ist, – dass ein zweiter Rückfeldspiegel (8) als Nebenrückspiegel (12) ausgebildet ist, – dass der Hauptrückspiegel (11) eine größere Spiegelfläche aufweist als der Nebenrückspiegel (12).
  3. Außenspiegelvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Nebenrückspiegel (12) als Panoramaspiegel mit gegenüber dem Hauptrückspiegel (11) erweitertem Sichtfeld (2) ausgebildet ist.
  4. Außenspiegelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Hauptrückspiegel (11) und/oder der Nebenrückspiegel (12) und/oder der Vorfeldspiegel (10) asphärisch ausgebildet sind.
  5. Außenspiegelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, – dass der Hauptrückspiegel (11) in einem unteren Bereich (13) des Gehäuses (6) angeordnet ist und – dass der Nebenrückspiegel (12) in einem oberen Bereich (14) des Gehäuses (6) angeordnet ist.
  6. Außenspiegelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorfeldspiegel (10) in einem fahrzeugnahen Bereich des Gehäuses (6), insbesondere an einer dem Fahrzeug (5) zugewandten Seite (15) des Gehäuses (6), angeordnet ist.
  7. Außenspiegelvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, – dass die Haltevorrichtung (9) zwei im wesentlichen parallele und vertikal zueinander versetzte Haltestreben (16, 16') aufweist und – dass der Vorfeldspiegel (10) an der dem Fahrzeug (5) zugewandten Seite (15) des Gehäuses (6) zwischen den beiden Haltestreben (16, 16') angeordnet ist.
  8. Außenspiegelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorfeldspiegel (10) ein ein seitliches Vorderende des Kraftfahrzeugs (5) erfassendes Sichtfeld (3) aufweist.
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