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DE102021111202A1 - Geräteträger für ein Fahrzeug - Google Patents

Geräteträger für ein Fahrzeug Download PDF

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DE102021111202A1
DE102021111202A1 DE102021111202.8A DE102021111202A DE102021111202A1 DE 102021111202 A1 DE102021111202 A1 DE 102021111202A1 DE 102021111202 A DE102021111202 A DE 102021111202A DE 102021111202 A1 DE102021111202 A1 DE 102021111202A1
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DE
Germany
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vehicle
carrier
camera
equipment carrier
receptacle
Prior art date
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Pending
Application number
DE102021111202.8A
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English (en)
Inventor
Philipp Hoffmann
Zoltan Major
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Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Publication date
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R11/00Arrangements for holding or mounting articles, not otherwise provided for
    • B60R11/04Mounting of cameras operative during drive; Arrangement of controls thereof relative to the vehicle
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R11/00Arrangements for holding or mounting articles, not otherwise provided for
    • B60R2011/0001Arrangements for holding or mounting articles, not otherwise provided for characterised by position
    • B60R2011/004Arrangements for holding or mounting articles, not otherwise provided for characterised by position outside the vehicle

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Fittings On The Vehicle Exterior For Carrying Loads, And Devices For Holding Or Mounting Articles (AREA)

Abstract

Ein Geräteträger für ein Fahrzeug umfasst einen Sensor zur Abtastung eines Umfelds; eine mechanische Schnittstelle zur Befestigung des Geräteträgers am Fahrzeug; eine elektrische Schnittstelle zur Verbindung mit einem Bordnetz des Fahrzeugs; und eine Datenschnittstelle zur Verbindung mit einer Verarbeitungsvorrichtung an Bord des Fahrzeugs.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Geräteträger für ein Fahrzeug. Insbesondere betrifft die Erfindung einen Geräteträger mit einem optischen Sensor zum Betrieb an einem Fahrzeug.
  • Ein Fahrzeug umfasst eine Vielzahl Sensoren, die jeweils dazu eingerichtet sind, ein Umfeld des Fahrzeugs abzutasten und Abtastergebnisse einem internen Verarbeitungssystem bereitzustellen. Das Verarbeitungssystem kann dazu eingerichtet sein, das Fahrzeug oder eine Fahrzeugfunktion in Abhängigkeit der bereitgestellten Daten zu steuern. So kann der Sensor beispielsweise eine Helligkeit im Umfeld abtasten und das Verarbeitungssystem kann dazu eingestellt sein, ein Fernlicht des Fahrzeugs oder eine Leuchtweite eines Scheinwerfers zu steuern. Manche Fahrzeuge tragen eine im Außenbereich angebrachte Kamera, um in Kombination mit einem im Innenbereich angebrachten Bildschirm einen Rückspiegel des Fahrzeugs zu ersetzen. Die Kamera kann einen ähnlichen optischen Winkel abdecken wie ein üblicher Außenspiegel und an einer Stelle am Fahrzeug angebracht sein, an der ansonsten der Außenspiegel befestigt wäre, beispielsweise im Bereich einer A-Säule.
  • Für bestimmte Applikationen, insbesondere wenn das Fahrzeug einen Anhänger oder Wohnwagen zieht, kann die Position der Kamera einem Fahrer des Fahrzeugs keinen ausreichenden Überblick über das Umfeld bereitstellen. Es wurde daher vorgeschlagen, die Kamera beweglich am Fahrzeug zu befestigen, sodass sie unterschiedliche Perspektiven einnehmen kann. Ein entsprechender Bewegungsmechanismus kann jedoch aufwendig sein oder ungünstig in die Aerodynamik oder das Design des Fahrzeugs eingreifen.
  • Eine der vorliegenden Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe besteht in der Angabe eines verbesserten Geräteträgers für ein Fahrzeug.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe mittels der Gegenstände der unabhängigen Ansprüche. Unteransprüche geben bevorzugte Ausführungsformen wieder.
  • Nach einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst ein Geräteträger für ein Fahrzeug einen Sensor zur Abtastung eines Umfelds; eine mechanische Schnittstelle zur Befestigung des Geräteträgers am Fahrzeug; eine elektrische Schnittstelle zur Verbindung mit einem Bordnetz des Fahrzeugs; und eine Datenschnittstelle zur Verbindung mit einer Verarbeitungsvorrichtung an Bord des Fahrzeugs.
  • Erfindungsgemäß kann ein multifunktionaler Geräteträger realisiert werden, der flexibel an einem Fahrzeug eingesetzt werden kann. Der Geräteträger kann leicht vom Fahrzeug entfernt oder an ihm befestigt werden, sodass er vom Fahrzeug entfernt werden kann, wenn er nicht verwendet werden soll. Der Geräteträger eignet sich insbesondere für Aufgaben, die das Fahrzeug unregelmäßig oder selten durchführt. Außerdem kann der Geräteträger leicht an einem Fahrzeug nachgerüstet werden.
  • Die die elektrische Schnittstelle und/oder die Datenschnittstelle sind bevorzugt dazu eingerichtet, zusammen mit der mechanischen Schnittstelle verbunden oder getrennt zu werden. Dazu ist bevorzugt am Fahrzeug eine Aufnahme vorgesehen, die korrespondierende mechanische, elektrische bzw. Datenschnittstellen aufweist. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform können sämtliche Schnittstellen zwischen dem Fahrzeug und dem Geräteträger in einem Arbeitsgang, weiter bevorzugt in einer einzigen Bewegung oder mit nur einem Handgriff, verbunden oder getrennt werden. Der Geräteträger kann insbesondere stabförmig ausgebildet sein, wobei ein Ende des Stabs in eine entsprechende Aussparung der Aufnahme am Fahrzeug eingeführt werden kann.
  • Ein Teil des stabförmigen Endes kann nach Art eines Steckers mit elektrischen Kontakten versehen sein, wobei die Aufnahme am Fahrzeug mit korrespondierenden Kontakten nach Art einer Buchse ausgestattet sein kann. Die elektrischen Kontakte können elektrische Energie und/oder Daten übermitteln. Der Geräteträger kann leicht am Fahrzeug angebracht oder von ihm entfernt werden. Das Umrüsten des Fahrzeugs zum Betrieb mit oder ohne Geräteträger kann in verringerter Zeit erfolgen. Eine Hemmschwelle einer Bedienperson des Fahrzeugs zur Umrüstung kann niedrig sein.
  • Es ist weiter bevorzugt, dass der Sensor eine Kamera umfasst. Der Geräteträger kann auch mehrere Sensoren umfassen, von denen bevorzugt wenigstens einer eine Kamera umfasst. Weitere Sensoren können eine weitere Kamera, einen Temperatursensor, einen Ultraschallsensor oder einen anderen Sensor umfassen. Der Geräteträger kann auch einen oder mehrere Aktoren umfassen, insbesondere eine Beleuchtungseinrichtung, beispielsweise in Form eines Fahrtrichtungsanzeigers (Blinker). Ferner können beispielsweise eine Reinigungs- oder eine Abtauvorrichtung für den Geräteträger, insbesondere im Bereich eines optischen Sensors, vorgesehen sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform umfasst der Geräteträger eine fluidbetriebene Reinigungsvorrichtung und eine Schnittstelle für Fluid. Das Fluid kann insbesondere eine Flüssigkeit umfassen, beispielsweise auf der Basis von Wasser, und die Reinigungsvorrichtung kann insbesondere eine Spritzdüse umfassen, durch die Reinigungsfluid an eine vorbestimmte Stelle des Geräteträgers, insbesondere im Bereich eines Sensors, gespritzt werden kann. Eine Pumpe oder eine Erwärmungseinrichtung für das Reinigungsfluid kann optional vorgesehen sein, und zwar jeweils alternativ seitens des Fahrzeugs oder seitens des Geräteträgers.
  • Nach einem zweiten Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst ein Fahrzeug eine Aufnahme, wobei die Aufnahme eine mechanische Schnittstelle, eine elektrische Schnittstelle und eine Datenschnittstelle aufweist, die jeweils zur temporären Verbindung mit einem Geräteträger eingerichtet sind. Die Aufnahme ist bevorzugt dazu eingerichtet, ein Element temporär aufzunehmen und dabei mechanisch, elektrisch und datentechnisch mit dem Fahrzeug zu verbinden. Die Verbindungen sind bevorzugt werkzeuglos miteinander verbindbar oder voneinander trennbar und können weiter bevorzugt gemeinsam in einem Arbeitsgang, einer Bewegung oder einem Handgriff jeweils verbunden oder getrennt werden.
  • Die Aufnahme kann insbesondere einen hierin beschriebenen Geräteträger temporär aufnehmen. Dabei kann die Aufnahme an unterschiedlichen Stellen des Fahrzeugs angebracht sein, um den Einsatz der Sensoren des Geräteträgers in Abhängigkeit einer Benutzung des Fahrzeugs zu ermöglichen. Außerdem ist es möglich, dass das Fahrzeug mehrere Aufnahmen umfasst, sodass der Geräteträger flexibel für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden kann.
  • Es ist besonders bevorzugt, dass in einem Innenraum des Fahrzeugs ein Bildschirm vorgesehen ist; wobei der Geräteträger eine Kamera umfasst; und der Bildschirm dazu eingerichtet ist, ein von der Kamera des Geräteträgers bereitgestelltes Bild darzustellen. Beispielsweise kann der Bildschirm im Sichtbereich eines Fahrers oder Beifahrers des Fahrzeugs angebracht sein. Es können auch mehrere Bildschirme an Bord des Fahrzeugs angebracht sein, wobei ausgewählt werden kann, auf welchem der Bildschirme ein von der Kamera des Geräteträgers bereitgestelltes Bild dargestellt wird. Beispielhafte weitere Bildschirme können etwa in einer Mittelkonsole oder an der Rückseite einer Kopfstütze angebracht sein. Ein Bildschirm kann auch als Head-up-Anzeige (Head-up-Display, HUD) ausgeführt sein.
  • Insbesondere wenn das Fahrzeug über mehrere Aufnahmen verfügt, kann der Geräteträger an unterschiedlichen, vorbestimmten Positionen des Fahrzeugs eingesetzt werden. Ein durch die Kamera bereitgestelltes Bild kann insbesondere für einen Fahrer des Fahrzeugs wertvolle Informationen zugänglich machen. Beispielsweise kann der Geräteträger als Innenraumkamera oder Außenraumkamera eingesetzt werden. Dabei kann die Kamera jeweils an einer Position betrieben werden, an der üblicherweise keine festinstallierte Kamera vorgesehen ist. Eine bereits vorhandene Innen- oder Außenraumkamera kann durch die Kamera des Geräteträgers ergänzt oder temporär ersetzt werden.
  • Es ist bevorzugt, dass die Aufnahme dazu eingerichtet ist, den Geräteträger auf einer Außenseite des Fahrzeugs anzubringen. In einer ersten Variante kann der Geräteträger insbesondere seitlich des Fahrzeugs derart angebracht werden, dass er auf eine vorbestimmte Weise vom Fahrzeug absteht. Dadurch kann der Sensor eine Perspektive einnehmen, die ein fest mit dem Fahrzeug verbundener Sensor nicht erreichen kann. Umfasst der Geräteträger eine Kamera, kann diese einen vergrößerten Bereich hinter dem Fahrzeug abbilden, in welchem sich ein durch das Fahrzeug gezogener Anhänger befinden kann. So kann der Geräteträger bei Gespannfahrt einen an einem Ausleger montieren Außenspiegel ersetzen helfen.
  • In einer zweiten Variante kann der Geräteträger in einem Heckbereich des Fahrzeugs angebracht werden. Dabei kann der Geräteträger weitgehend in das Fahrzeug hineinragen, sodass nur ein kleiner Abschnitt von ihm hervorsteht. Umfasst der Sensor eine Kamera, so kann diese beispielsweise als Rückfahrkamera benutzt werden.
  • In einer weiteren Ausführungsform, die auch als dritte Variante angesehen werden kann, ist die Aufnahme dazu eingerichtet, den Geräteträger in einem Innenraum des Fahrzeugs anzubringen. Umfasst der Sensor eine Kamera, so kann dadurch eine zusätzliche Überwachungsperspektive für den Innenraum geschaffen werden. Beispielsweise kann die Kamera ein Kleinkind oder eine Ladung an Bord des Fahrzeugs optisch abtasten.
  • Es ist zu beachten, dass die genannten Optionen auch miteinander kombinierbar sind. Eine oder mehrere Aufnahmen können mittels eines oder mehreren Geräteträgern genutzt werden. Sind mehr als eine Aufnahme am Fahrzeug vorgesehen, so ist bevorzugt, dass der Geräteträger in wenigstens zwei Aufnahmen derart angebunden ist, dass der Sensor betrieben werden kann. Dazu muss die korrespondierende Aufnahme zumindest eine mechanische Schnittstelle, eine elektrische Schnittstelle und eine Datenschnittstelle aufweisen. Die Schnittstellen müssen jeweils kompatibel zum Geräteträger sein. In einer weiteren Ausführungsform können eine oder mehrere Aufnahmen vorgesehen sein, die lediglich die mechanische Schnittstelle umfassen, um den Geräteträger am Fahrzeug aufzuräumen.
  • Insbesondere an einer Aufnahme für den Geräteträger an der Außenseite des Fahrzeugs kann eine mechanische Verriegelung vorgesehen sein, um ein unbefugtes Entfernen des Geräteträgers vom Fahrzeug zu verhindern. Die Verriegelung kann mit der Aufnahme integriert ausgeführt sein und insbesondere eine formschlüssige Halterung umfassen. Die Verriegelung kann beispielsweise mechanisch von einer Innenseite des Fahrzeugs gelöst werden, wie es beispielsweise von einer Motorhaube an einem Fahrzeug bekannt ist. Alternativ kann die Verriegelung auch beispielsweise per Schlüssel oder elektrisch gesteuert gelöst werden. Die elektrische Steuerung kann durch eine entsprechende Fahrzeugfunktion gesteuert werden. In einer Ausführungsform kann die Verriegelung nach Art einer mechanischen Türverriegelung des Fahrzeugs gesteuert werden.
  • Nach noch einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung umfasst ein System einen hierin beschriebenen Geräteträger und ein hierin beschriebenes Fahrzeug.
  • Die Verarbeitungseinrichtung kann dazu eingerichtet sein, ein hierin beschriebenes Verfahren ganz oder teilweise auszuführen. Dazu kann die Verarbeitungseinrichtung einen programmierbaren Mikrocomputer oder Mikrocontroller umfassen und das Verfahren kann in Form eines Computerprogrammprodukts mit Programmcodemitteln vorliegen. Das Computerprogrammprodukt kann auch auf einem computerlesbaren Datenträger abgespeichert sein. Merkmale oder Vorteile des Verfahrens können auf die Vorrichtung übertragen werden oder umgekehrt.
  • Die Erfindung wird nun mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen genauer beschrieben, in denen:
    • 1 einen beispielhaften Geräteträger an einer ersten Aufnahme (an einem Fahrzeug oder eines Fahrzeugs - auch 3 und 4?) einem Fahrzeug;
    • 2 einen weiteren Geräteträger aus verschiedenen Perspektiven;
    • 3 einen beispielhaften Geräteträger an einer zweiten Aufnahme einem Fahrzeug;
    • 4 einen beispielhaften Geräteträger an einer dritten Aufnahme einem Fahrzeug;
    • 5 eine beispielhafte Ansicht eines Umfelds eines Fahrzeugs von einer ersten Position aus;
    • 6 eine beispielhafte Ansicht eines Umfelds eines Fahrzeugs von einer zweiten Position aus;
    • 7 eine beispielhafte Ansicht eines Umfelds eines Fahrzeugs von einer dritten Position aus;
    illustriert.
  • 1 zeigt ein beispielhaftes System 100, das einen Geräteträger 105 an einem Fahrzeug 110 umfasst. Das Fahrzeug 110 umfasst bevorzugt ein Kraftfahrzeug, insbesondere ein Kraftrad, einen Personenkraftwagen, einen Lastkraftwagen oder einen Bus. In der dargestellten Ausführungsform umfasst das Fahrzeug 110 einen Personenkraftwagen. Eine Front des Fahrzeugs 110 weist in der Darstellung von 1 nach rechts, ein Heck nach links. In einem linken unteren Bereich ist ein Radkasten 115 erkennbar. In einem oberen Bereich, wo eine Motorhaube an eine Windschutzscheibe angrenzt, ist eine A-Säule 120 erkennbar.
  • In einem Bereich zwischen der A-Säule 120 und dem Radkasten 115 sind eine Aufnahme 125 für den Geräteträger 105, ein optionaler weiterer Geräteträger 130 und eine optionale Zugriffsklappe 135 angeordnet. Die Aufnahme 125 ist dazu eingerichtet, den Geräteträger 105 temporär an der Außenseite des Fahrzeugs 110 anzubringen. In der dargestellten Ausführungsform ist der Geräteträger 105 stabförmig und kann derart an der Aufnahme 125 eingesetzt werden, dass er seitlich vom Fahrzeug 110 weg steht.
  • Der weitere Geräteträger 130 ist üblicherweise fest am Fahrzeug 110 angebracht und kann einen oder mehrere Sensoren sowie einen oder mehrere Aktoren umfassen. Beispielsweise kann der weitere Geräteträger 130 eine nach vorne gerichtete Kamera, eine zur Seite gerichtete Kamera oder eine nach hinten gerichtete Kamera umfassen. Außerdem können ein Temperatursensor oder ein Ultraschallsensor vorgesehen sein. Weitere mögliche Sensoren umfassen ein Mikrofon und einen Helligkeitssensor, der bevorzugt einen sich im Wesentlichen senkrecht nach oben erstreckenden Erfassungsbereich aufweist.
  • Unter den Aktoren kann insbesondere eine Beleuchtungseinrichtung eines Fahrtrichtungsanzeigers oder eine Reinigungsvorrichtung für einen der umfassten Sensoren vorgesehen sein. Es ist bevorzugt, dass der Geräteträger 105 dazu eingerichtet ist, eine oder mehrere Funktionen des weiteren Geräteträgers 130 vorübergehend zu übernehmen oder zu unterstützen. Dazu kann der Geräteträger 105 einen oder mehrere Sensoren umfassen, die Sensoren des weiteren Geräteträgers 130 entsprechen.
  • Die optionale Zugriffsklappe 135 kann einen Ladeanschluss für einen elektrischen Energiespeicher abdecken. Die Aufnahme 125, der weitere Geräteträger 130 und die Zugriffsklappe 135 können auch in einer anderen als der dargestellten Konstellation vorgesehen sein. Die dargestellte Position der Aufnahme 125 am Fahrzeug 110 ist rein beispielhaft. Die Aufnahme 125 kann auch an einer anderen Position vorgesehen sein oder es können mehrere Aufnahmen 125 an unterschiedlichen Positionen des Fahrzeugs 110 vorliegen.
  • 2 zeigt einen beispielhaften Geräteträger 105 aus unterschiedlichen Perspektiven. In einem linken Bereich ist eine Draufsicht auf einen Geräteträger 105 dargestellt und in einem oberen rechten Bereich eine Ansicht auf einen Abschnitt des Geräteträgers 105 von vorn. Der Geräteträger 105 ist im Wesentlichen stabförmig oder umfasst einen stabförmigen Abschnitt 205, an dessen oberen Ende (mit Bezug auf die linke Darstellung) Schnittstellen zur Verbindung mit dem Fahrzeug 110 und an dessen unterem Ende Funktionskomponenten angebracht sein können. In der dargestellten Ausführungsform sind am oberen Ende eine mechanische Schnittstelle 210, eine elektrische Schnittstelle 215 und eine Datenschnittstelle 220 vorgesehen. Optional können eine Fluidschnittstelle 225 und/oder ein Eingriff 230 für eine Verriegelungseinrichtung vorgesehen sein.
  • Die Schnittstellen 210 bis 225 sind bevorzugt derart ausgeführt, dass sie miteinander synchronisiert, insbesondere in einer einzigen Bewegung, mit korrespondierenden Schnittstellen einer Aufnahme 125 eines Fahrzeugs 110 verbunden oder von ihnen getrennt werden können. In der dargestellten Ausführungsform sind die Schnittstellen 210 bis 225 axial ausgerichtet, sodass sie durch Einschieben des stabförmigen Abschnitts 205 in die Aufnahme 125 des Fahrzeugs 110 verbunden und durch Herausziehen getrennt werden können. Andere Ausführungsformen sind ebenfalls möglich. Der in die Aufnahme 125 eingeschobene stabförmige Abschnitt 205 kann dort verriegelt werden, indem ein vorbestimmtes Eingriffselement formschlüssig in den Eingriff 230 eingreift. Die Verriegelung kann bevorzugt durch eine Fahrzeugfunktion oder von einer Innenseite des Fahrzeugs 110 ausgelöst werden.
  • Insbesondere dann, wenn der Geräteträger 105 dazu eingerichtet ist, auf einer Außenseite des Fahrzeugs 110 eingesetzt zu werden, so kann eine Sollbruchstelle 235 vorgesehen sein, um Kräfte zu begrenzen, die beim Aufprall eines Objekts oder einer Person auf den am Fahrzeug 110 angebrachten Geräteträger 105 wirken können. Die Sollbruchstelle 235 liegt bevorzugt nahe an der Aufnahme 125, wenn der Geräteträger 105 mit der Aufnahme 125 verbunden ist. Es ist bevorzugt, dass der außen angebrachte Geräteträger 105 in einem Winkel von ca. 45° zur Längsachse des Fahrzeugs 100 ausgerichtet ist, um Vorgaben zum Fußgängerschutz zu erfüllen.
  • Am entgegengesetzten Ende befindet sich bevorzugt wenigstens ein Sensor, der vorliegend als Kamera 240 ausgeführt ist. Die Kamera 240 weist entgegen der üblichen Fahrtrichtung des Fahrzeugs 110, wenn der Geräteträger 105 in die Aufnahme 125 auf der Außenseite des Fahrzeugs 110 in der in 1 dargestellten Art eingesteckt ist. Eine weitere Kamera 240 kann nach vorne oder zur Seite weisen. Für eine der Kameras 240 kann eine fluidbasierte Reinigungsvorrichtung 245 vorgesehen sein. Außerdem können eine oder mehrere Beleuchtungseinrichtungen 250 vorgesehen sein, die beispielsweise einen Fahrtrichtungsanzeiger oder ein Begrenzungslicht umfassen können.
  • 3 zeigt einen beispielhaften Geräteträger 105 an einer zweiten Aufnahme 125 an einem Fahrzeug 110. Dargestellt ist ein Abschnitt des Hecks des Fahrzeugs 110; eine Front des Fahrzeugs 110 liegt in der Darstellung von 3 links. Eine Aufnahme 125 ist beispielhaft zwischen einem hinteren Kotflügel 305 und einem Rücklicht 310 angebracht. Die Aufnahme 125 ist dazu eingerichtet, einen Geräteträger 105 möglichst derart aufzunehmen, dass nur ein möglichst kleiner Abschnitt von ihm an der Außenseite des Fahrzeugs 110 erkennbar ist.
  • Der stabförmige Geräteträger 105 kann dabei teleskopartig in die Aufnahme 125 eingeführt werden. Das Einführen kann insbesondere längs oder quer zur üblichen Fahrtrichtung erfolgen. Es ist bevorzugt, dass der Sensor 240 des Geräteträgers 105 nach dem Einführen in die Aufnahme 125 auf eine vorbestimmte Weise orientiert ist. Insbesondere kann die Kamera 240 in einen vorbestimmten Bereich hinter dem Fahrzeug 110 gerichtet sein. So kann die Kamera 240 dazu verwendet werden, einen hinter dem Fahrzeug 110 liegenden Bereich zu überwachen, beispielsweise beim Rückwärtsfahren, beim Rangieren mit einem Anhänger oder im Rahmen einer Umfeldabtastung („Surround View“).
  • 4 zeigt einen beispielhaften Geräteträger 105 an einer dritten Aufnahme 125 eines Fahrzeugs 110. Die Aufnahme 125 ist bevorzugt an einer Säule des Fahrzeugs 110 angebracht, beispielsweise der in 1 gezeigten A-Säule 120 oder einer weiter hinten liegenden B-Säule 405. Die B-Säule 405 kann eine tragende Struktur umfassen, die mit einer Abdeckung verkleidet ist. Die Aufnahme 125 kann es erlauben, dass der Geräteträger 105 teilweise zwischen der Verkleidung und der Struktur angeordnet wird, sodass nur ein Abschnitt des Geräteträgers 105 mit dem Sensor 240 hervorragt.
  • Der Geräteträger 105 kann bevorzugt derart an der Aufnahme 125 angebracht werden, dass der Sensor 240 ein Objekt 410 zumindest abschnittsweise abtasten kann, das sich im Bereich eines Passagiersitzes des Fahrzeugs 110 befindet. Das Objekt 410 kann insbesondere ein Gepäckstück oder eine Person umfassen. Es ist weiterhin bevorzugt, dass der Geräteträger 105 an der Aufnahme 125 derart ausgerichtet ist, dass der Sensor 240 zumindest einen oberen Abschnitt eines Kleinkinds abtasten kann, das mit oder ohne Kindersitz oder Babyschale sich an einem Sitzplatz des Fahrzeugs 110 befindet, der hinter einem Sitzplatz für einen Fahrer liegt. So kann ein an Bord des Fahrzeugs 110 transportiertes Kind oder Kleinkind während der Fahrt verbessert optisch überwacht werden.
  • 5 bis 7 zeigen unterschiedliche beispielhaften Darstellungen, die auf einem Bildschirm 505 im Innenraum des Fahrzeugs 110 ausgegeben werden können und jeweils auf Bildern basieren, die durch die Kamera 240 im Geräteträger 105 bereitgestellt sind. Dabei ist der Geräteträger 105 für die Darstellung von 5 in einer Position entsprechend der von 1 eingesetzt; für die Darstellung von 6 an einer Position entsprechend der Darstellung von 3 und für die Darstellung von 7 entsprechend einer Position nach der Darstellung von 4.
  • Der Bildschirm 505 kann an unterschiedlichen Stellen im Innenraum des Fahrzeugs 110 angebracht sein. Den Darstellungen der 5 bis 7 liegen Ansichten einer rechten Fahrzeugseite mit Blick nach hinten zu Grunde. Der Bildschirm 505 kann dabei im Innenraum im Bereich eines rechten Endes einer Frontscheibe angebracht sein.
  • 5 zeigt einen verbesserten Blick entlang der rechten Seite des Fahrzeugs 110 nach hinten. Ein erster Abschnitt 510 der Darstellung kann auf der Basis einer fest am Fahrzeug 110 installierten Kamera bestimmt werden. Diese Kamera kann insbesondere im weiteren Geräteträger 130 vorgesehen sein. Ein zweiter Abschnitt 515 kann durch die Kamera 240 am Geräteträger 105 beigesteuert werden. Durch die nach außen versetzte Perspektive der Kamera 240 kann ein hinter dem Fahrzeug 110 seitlich versetzt liegendes Objekt 410 verbessert erkannt werden. Ein Erfassungswinkel der kombinierten Darstellung der Abschnitte 510, 515 kann vergrößert sein. Eine solche Darstellung kann beispielsweise hilfreich sein, wenn das Fahrzeug 110 mit einem Anhänger oder einem Wohnwagen eingesetzt werden soll.
  • 6 zeigt eine Ansicht, bei der die Kamera 240 im Geräteträger 105 einen dritten Abschnitt 520 beisteuert, der hinter dem Fahrzeug 110 liegt. In Kombination mit dem ersten Abschnitt 510 kann ein Teil des eigenen Fahrzeugs 110 derart dargestellt werden, als wäre es durchsichtig. Eine Perspektive oder Brennweite der Kamera 240 kann für die Darstellung angepasst werden, um einen möglichst nahtlosen Übergang eines dargestellten Objekts 410 zwischen den Abschnitten 510 und 520 zu realisieren.
  • 7 zeigt eine Darstellung, bei welcher der Geräteträger 105 im Bereich der B-Säule 405 des Fahrzeugs 110 angeordnet ist. Die Kamera 240 steuert einen vierten Abschnitt 525 bei, der ein Kleinkind 410 zeigt, das sich auf einem Sitz in einer zweiten Reihe des Fahrzeugs 110 befindet. Dieser Sitz liegt insbesondere hinter einem vorderen rechten Sitz des Fahrzeugs 110. Durch die kombinierte Darstellung der Abschnitte 510 und 525 kann beispielsweise ein Fahrer des Fahrzeugs 110 verbessert ein relevantes Umfeld des Fahrzeugs 110 und das Kleinkind 410 gleichzeitig im Auge behalten.
  • Bezugszeichenliste
  • 100
    System
    105
    Geräteträger
    110
    Fahrzeug
    115
    Radkasten
    120
    A-Säule
    125
    Aufnahme
    130
    weiterer Geräteträger
    135
    Zugriffsklappe
    205
    stabförmiger Abschnitt
    210
    mechanische Schnittstelle
    215
    elektrische Schnittstelle
    220
    Datenschnittstelle
    225
    Fluidschnittstelle
    230
    Eingriff
    235
    Sollbruchstelle
    240
    Kamera (Sensor)
    245
    Reinigungsvorrichtung, fluidbasiert
    250
    Beleuchtungseinrichtung
    305
    Kotflügel
    310
    Rücklicht
    405
    B-Säule
    410
    Objekt, Passagier, Kleinkind
    505
    Bildschirm
    510
    erster Abschnitt
    515
    zweiter Abschnitt
    520
    dritter Abschnitt
    525
    vierter Abschnitt

Claims (11)

  1. Geräteträger (105) für ein Fahrzeug (110), wobei der Geräteträger (105) folgendes umfasst: - einen Sensor (240) zur Abtastung eines Umfelds; - eine mechanische Schnittstelle (210) zur Befestigung des Geräteträgers (105) am Fahrzeug (110); - eine elektrische Schnittstelle (215) zur Verbindung mit einem Bordnetz des Fahrzeugs (110); und - eine Datenschnittstelle (220) zur Verbindung mit einer Verarbeitungsvorrichtung an Bord des Fahrzeugs (110).
  2. Geräteträger (105) nach Anspruch 1, wobei die elektrische Schnittstelle (215) und/oder die Datenschnittstelle (220) dazu eingerichtet sind, zusammen mit der mechanischen Schnittstelle (210) verbunden oder getrennt zu werden.
  3. Geräteträger (105) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Schnittstellen (210-225) dazu eingerichtet sind, werkzeuglos verbunden oder getrennt zu werden.
  4. Geräteträger (105) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Sensor (240) eine Kamera umfasst.
  5. Geräteträger (105) nach einem der vorangehenden Ansprüche, ferner umfassend eine fluidbetriebene Reinigungsvorrichtung (245); und eine Schnittstelle (225) für Fluid.
  6. Fahrzeug (110), umfassend eine Aufnahme (125), wobei die Aufnahme (225) eine mechanische Schnittstelle (210), eine elektrische Schnittstelle (215) und eine Datenschnittstelle (220) aufweist, die jeweils zur temporären Verbindung mit einem Geräteträger (105) eingerichtet sind.
  7. Fahrzeug (110) nach Anspruch 6, ferner umfassend einen Bildschirm (505) in einem Innenraum des Fahrzeugs (110); wobei der Geräteträger (105) eine Kamera (240) umfasst; und der Bildschirm (505) dazu eingerichtet ist, ein von der Kamera (240) des Geräteträgers (105) bereitgestelltes Bild darzustellen.
  8. Fahrzeug (110) nach Anspruch 6, wobei die Aufnahme (125) dazu eingerichtet ist, den Geräteträger (105) auf einer Außenseite des Fahrzeugs (110) anzubringen.
  9. Fahrzeug (110) nach Anspruch 6, wobei die Aufnahme (125) dazu eingerichtet ist, den Geräteträger (105) in einem Innenraum des Fahrzeugs (110) anzubringen.
  10. Fahrzeug (110) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, ferner umfassend eine mechanische Verriegelung (230), um ein unbefugtes Entfernen des Geräteträgers (105) vom Fahrzeug (110) zu verhindern.
  11. System (100), umfassend einen Geräteträger (105) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 und ein Fahrzeug (110) nach einem der Ansprüche 6 bis 10.
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