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DE10319572A1 - Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten - Google Patents

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DE10319572A1
DE10319572A1 DE2003119572 DE10319572A DE10319572A1 DE 10319572 A1 DE10319572 A1 DE 10319572A1 DE 2003119572 DE2003119572 DE 2003119572 DE 10319572 A DE10319572 A DE 10319572A DE 10319572 A1 DE10319572 A1 DE 10319572A1
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Jae-Chul Pyun
Ji-Won Chung
Sang-Doo Kim
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Korea Institute of Science and Technology Europe Forschungs GmbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten als Liganden in einer Probe mittels eines Ligand-Rezeptor-Bindungsassays, bei dem eine vorbestimmte Anzahl Rezeptoren bzw. Bindungsstellen, an die der Analyt als Ligand spezifisch binden kann, auf einem Substrat immobilisiert bzw. vorhanden sind, wobei der Assay mit der Probe kontaktiert wird und sowohl ein Gesamtsignal als auch das durch den Kontakt mit der Probe erzeugte Einzelsignal gemessen wird, und aus dem Einzelsignal unter Berücksichtigung des Gesamtsignals die Konzentration des Analyten bestimmt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten. Derartige Verfahren werden im gesamten Bereich der Analytik, insbesondere der Medizin und der Umweltanalytik eingesetzt.
  • Für derartige Verfahren werden insbesondere Immunoaffinitätsassays eingesetzt, die nach dem Ligand-Rezeptor-Prinzip funktionieren. Der Rezeptor stellt dabei eine Bindungsstelle dar, an die ein Analyt als Ligand hochspezifisch binden kann. Die verschiedenen Ausgestaltungen derartiger Ligand-Rezeptor-Assays erzeugen jeweils auf unterschiedliche Art und Weise ein Signal, wenn ein Teil der Bindungsstellen (Rezeptoren) durch einen Analyten besetzt sind.
  • Derartige Ligand-Rezeptor-Assays werden insbesondere im Bereich der Biosensoren als Immunoaffinitätsassays verwendet. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht auf Immunoaffinitätsassays beschränkt, sondern umfasst den gesamten Bereich von Ligand-Rezeptor-Bindungsassays, wobei sowohl Ligand als auch Rezeptor anorganische Moleküle, organische Moleküle oder auch biologische Moleküle, wie Antigene, Antikörper, Proteine, Haptene und dergleichen umfassen sollen.
  • Die Erzeugung eines Signals erfolgt bei diesen Assays gewöhnlich an einer Erkennungsschicht, die den Besetzungsgrad der Rezeptoren in ein detektierbares Signal umsetzt.
  • Beispielsweise werden im Bereich der Biosensoren Enzymimmunoassays eingesetzt, die die spezifische Wechselwirkung zwischen Antigenen und zugehörigem Antikörper zur hochspezifischen und selektiven molekularen Erkennung ausnutzen. Hierzu wird beispielsweise der Antikörper auf einer Metalloberfläche eines Transducers immobilisiert, so dass der Transducer ein spezifisches Signal abgibt, wenn ein Antigen an den Antikörper bindet.
  • Da die Erkennungsschicht eine begrenzte Anzahl von Bindungsstellen (Rezeptoren) bindet, nimmt bei wiederholter Verwendung derselben Erkennungsschicht die Anzahl an durch Analyten besetzten Bindungsstellen zu, da aufgrund der hochspezifischen und selektiven Wechselwirkung zwischen Rezeptor und Analyt eine Rezeptor-Analyt-Bindung gewöhnlich nicht ohne weiteres lösbar ist. Dies führt dazu, dass die Signalstärke des Sensors mit jeder weiteren Kontaktierung des Sensors mit einer analythaltigen Probe kleiner und kleiner wird und letztlich in einer Sättigung der Biosensorantwort resultiert. Wenn sämtliche Bindungsstellen auf der Erkennungsschicht durch den Analyten besetzt sind, erzeugt der Sensor ein maximales akkumuliertes Sensorsignal (Gesamtsensorsignal).
  • Aus diesem Grund werden Rezeptor-Ligand-Bindungsassays, insbesondere Immunoaffinitätssensoren, gewöhnlich zwischen zwei Verwendungen chemisch regeneriert, indem der Analyt, insbesondere das Antigen bei Antikörper-Antigen-Assays, von der Immunoaffinitätsschicht entfernt werden. Ziel derartiger Regenerierungsverfahren ist es dabei, dieselbe oder wenigstens einen Großteil der Aktivität des Sensors durch diese Behandlung wiederherzustellen. Die üblichen Regenerierungsverfahren, wie beispielsweise Waschen mit saurem oder basischen Lösungen, besitzen jedoch den Nachteil, dass sie teilweise oder vollständig die auf der Immunoaffinitätsschicht immobilisierten Antikörper denaturieren. Dies führt zu einer verminderten Anzahl von Bindungsstellen bei der Wiederverwendung der Immunoaffinitätsschicht und damit zu einer verringerten Sensitivität bzw. Aktivität.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nun, ein Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten zur Verfügung zu stellen, bei dem die oben genannten Nachteile vermieden werden können.
  • Diese Aufgabe wird durch das Verfahren nach Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens werden in den abhängigen Ansprüchen gegeben.
  • Das vorliegende erfindungsgemäße Verfahren verwendet einen Rezeptor-Liganden-Bindungsassay, derart, dass der Assay mit einer Probe kontaktiert wird, in der sich ggf. ein Analyt als Ligand befindet. Es wird nun nicht nur das durch die Kontaktierung der Probe mit dem Immunoaffinitätsassay erzeugte Signal bestimmt, sondern auch das Gesamtsignal, das sich seit der erstmaligen Verwendung des Bindungsassays ergibt. Als Gesamtsignal wird hierbei dasjenige Signal bezeichnet, das sich als Differenz zwischen dem Signal des neuen und unbenutzten Bindungsassays und dem Signal nach Kontaktierung mit der Probe ergibt. Alternativ, sofern der Sensor auf einem rein differentiellen Prinzip beruht, kann als Gesamtsignal auch die Summe aller Signal betrachtet werden, die sich bei den einzelnen Messungen ergeben, die insgesamt bereits mit dem Bindungsassay durchgeführt wurden. Unter Gesamtsignal wird also hier in der Beschreibung als auch in den Ansprüchen das akkumulierte Gesamtsignal verstanden.
  • Überraschenderweise hat sich herausgestellt, dass es auf diese Art und Weise möglich ist, aus dem Gesamtsignal auf die Empfindlichkeit des Sensors zuverlässig zu schließen, selbst wenn dieser bereits mehrmals vorbenutzt wurde, ohne zwischendurch regeneriert zu werden. Die vorliegende Erfindung ermöglicht es also, auf eine Regenerierung der Bindungsassays zu verzichten bzw. keine Regenerierung durchzuführen und so die damit verbundenen Nachteile zu vermeiden. Insbesondere wird die Degenerierung der Empfindlichkeit des Sensors aufgrund einer Regenerierung sowie der mit einer Regenerierung verbundene Aufwand vermieden.
  • Dies ist möglich, da die Verringerung der Sensorempfindlichkeit mit der Besetzung der Bindungsstellen für den Analyten korreliert. Diese korreliert jedoch bei hochspezifischen und selektiven Bindungsassays ihrerseits mit dem wie oben beschriebenen Gesamtsignal seit der ersten Kontaktierung des Assays mit dem Analyten.
  • Das gesamte Signal des Sensors kann also zwischen 0 und demjenigen Gesamtsignal liegen, das sich bei vollständiger Besetzung sämtlicher Rezeptor-Bindungsstellen durch Analyten ergibt. Vorteilhafterweise hat sich nun ergeben, dass dieser Bereich in einige wenige bzw. mehrere Abschnitte unterteilt werden kann, innerhalb derer die Empfindlichkeit des Sensors als konstant betrachtet werden kann. Als konstant betrachtet werden kann die Empfindlichkeit dabei dann, wenn ein bestimmtes Maß an Ungenauigkeit (Standardabweichung) bzw. Linearität innerhalb dieses Bereiches des Gesamtsignal eingehalten wird. Die entsprechenden Werte können aus Vergleichsversuchen an Sensoren, beispielsweise mittels einer numerischen linearen Regression ermittelt werden. Als Grenzwerte für einen Bereich bietet sich an, die Standardabweichung auf < 0,1 anzunehmen bzw. eine Linearität > 0,98, vorteilhafterweise > 0,99 anzunehmen. Wird dann ein bestimmtes Gesamtsignal gemessen, so kann der entsprechende Empfindlichkeitsbereich, der diesem Gesamtsignal entspricht, ausgewählt werden und anhand dieser Empfindlichkeit (Sensitivität) aus dem Einzelsignal die Konzentration des Analyten bestimmt werden.
  • Bei neuen, noch unbenutzten Immunoassays ist nach dem erfindungsgemäßen Verfahren dann möglich, diesen so oft wiederzuverwenden, bis das Gesamtsignal den ersten Grenzwert erreicht, bei dem der Bereich mit der anfänglichen Empfindlichkeit des Bindungsassays endet und der nächste Bereich mit verringerter Empfindlichkeit beginnt. Es ist also auch möglich, in einer weiteren Variante der vorliegenden Erfindung einen Bindungsassay bis zu einem Grenzwert des Gesamtsignals ohne Berücksichtigung möglicher Sensitivitätsänderungen mehrfach ohne Regenerierung zu verwenden und dennoch eine ausreichende Genauigkeit der Analytkonzentration ermitteln zu können.
  • Im folgenden werden nun Beispiele erfindungsgemäßer Verfahren beschrieben.
  • 1 zeigt die Cberflächenplasmonenresonanz bei wiederholter Anwendung von Proben bei vier verschiedenen Spreeta®-Chips;
  • 2 zeigt das Bemittelte Signal von vier Spreeta®-Chips bei wiederholtem Auftrag von Proben; und
  • 3 zeigt die Oberflächenplasmonenresonanz bei wiederholtem Auftrag von Proben auf einen einzelnen Spreeta®-Chip.
  • Für die folgenden Beispiele wurden ausschließlich Chemikalien von analytischem Reinheitsgrad verwendet. Rinderserumalbumin (BSA), polyclonale Anti-BSA-Antikörper, 11-Mercaptoundecansäure, N-(3-Dimethylaminopropyl)-N'-Ethylcarbodiimide (EDAC), N-Hydrosuccinimid (NHS) wurden von der Firma Sigma-Aldrich Chemical Co. (Deisenhofen, Deutschland) erworben.
  • Als Immunoaffinitätsschicht wurde ein Spreeta®-Chip (Texas Instruments, Dallas, USA) verwendet, der in einer Durchflusszelle mit einer Kapazität von 50 μl angeordnet war. Diese Durchflusszelle wurde an eine peristaltische Pumpe angeschlossen. Zur Erzeugung der Immunoaffinitätsschicht wurde eine Anti-BSA-Schicht auf der Goldoberfläche des Spreeta®-Chips erzeugt, in dem diese zuerst mit 1μM 11-Mercaptoethanol für zwei Stunden bei Raumtemperatur inkubiert wurde. Daraufhin wurde die Goldoberfläche unter Verwendung eines Überschussvolumens an Ethanol und PBS (10 mg/ml) zugewaschen. An diese Oberfläche wurde nun Rinderserumalbumin (BSA) immobilisiert. Hierzu wurde die Oberfläche mit 100 mM EDAC/10 mM NHS für 10 min. inkubiert und daraufhin eine BSA-Lösung (10mg BSA/ml PBS) für eine Stunde bei Zimmertemperatur auf die Goldoberfläche gegeben. Um restliche reaktive Zentren auf der Goldoberfläche zu blockieren, wurde diese anschließend nochmals mit 0,1 M Ethanolamin-Lösung für 10 min. behandelt.
  • Die Messungen wurden anschließend mit einem Anti-BSA-Antikörper als Analyten durchgeführt, der spezifisch und selektiv an das auf der Goldoberfläche des Spreeta®-Chips immobilisierte BSA bindet.
  • Die Probe wurde in die Durchflusszelle mit einem Autosampler (MIDAS, Spark Holland BV, Emmen, Holland) und einer peristaltischen Pumpe (Amersham-Pharmacia Biotech AB, Uppsala, Schweden) gegeben. Sowohl die peristaltische Pumpe als auch der Autosampler wurden mittels eines Mikroprozessors gesteuert. Das von dem Spreeta®-Chip erzeugte Oberflächenplasmonenresonanz-Signal (SPR-Signal) wurde online auf ein PC mittels eines 12-bit-Wandlers übertragen. Die gesamte Anordnung wurde in einem Inkubator bei einer Temperatur von 37° C temperiert.
  • Vor den Messungen wurde der Spreeta®-Chip kalibriert, indem zuerst Luft und dann deionisiertes Wasser mit einem Brechungsindex von 1,33 in die Durchflusszelle gegeben wurde. Die Pumprate wurde auf 1,0 ml/min festgelegt. Die Grundlinienschwankung wurde auf weniger als 5 m°/h eingestellt. Zwischen den einzelnen Probeninjektionen in die Durchflusszelle wurde in der Durchflusszelle PBS zirkuliert. Als Waschschritt wurde jeweils eine 0,1 % Tween 20-Lösung verwendet. Das Volumen der einzelnen injizierten Probe betrug 500 μl, wobei der Spreeta®-Chip jeweils für 10 min. mit jeder Probe inkubiert wurde. Nach einer derartigen Inkubation wurde jeweils 1 min. mit Tween 20 und anschließend zweimal für jeweils 1 min. mit PBS die Oberfläche des Spreeta®-Chips gewaschen. Das SPR-Einzelsignal wurde als Differenzsignal vor Kontaktierung des Spreeta®-Chips mit der Probe und nach Kontaktierung des Spreeta®-Chips mit der Probe bestimmt.
  • 1 zeigt nun die SPR-Signale bei wiederholter Anwendung von Proben bei vier verschiedenen Spreeta®-Chips, die wie vorbeschrieben präpariert wurden. Vor der ersten Probenmessung wurde eine Standardprobe mit einer bekannten Konzentration von 16,33 μg/ml auf die Spreeta®-Chips gegeben. Wie in 1 zu erkennen ist, betrug das Signal für diese Standardprobe 37,22 m° mit einer Standardabweichung von 0,56 m° (1,5 %). Dies bedeutet, dass die erzeugten BSA-Schichten auf sämtlichen vier Spreeta®-Chips mit hoher Reproduzierbarkeit auf die Anti-BSA-Antikörper reagieren. Mit anderen Worten wurde die BSA-Schicht auf den vier Spreeta®-Chips in reproduzierbarer Weise erzeugt.
  • Daraufhin wurden die Spreeta®-Chips mit insgesamt fünf verschiedenen Konzentrationen von Anti-BSA-Antikörpern kontaktiert und die zugehörigen Einzelsignale aufgezeichnet. Dies ist in der letzten Spalte in 1 angegeben. Die Konzentrationen der Proben (1), (2), (3), (4) und (5) betrugen 8,2 μg/ml, 9,8 μg/ml, 16,3 μg/ml, 24,5 μg/ml bzw. 49,0 μg/ml. Das in der vorletzten Spalte in 1 angegebene akkumulierte Signal schließt auch das Signal der zuerst gegebenen Standardprobe mit ein.
  • Obwohl die Anti-BSA-Antikörper nacheinander ohne Regenerierung der Chips auf die Chips gegeben wurden, zeigt sich, dass die Signalkurven der Spreeta®-Chips eine hohe Linearität sowie eine Empfindlichkeit (Sensitivität) von 2,36 m°/(μg/ml) mit einer Standardabweichung von 0,10 (4,2 %) zeigen. Die akkumulierten Signale aus der zweitletzten Spalte sind ein Maß für die Belegung der Immunoaffinitätsschicht mit Anti-BSA-Antikörpern.
  • Für jeden einzelnen Chip wurden die jeweiligen Einzelsignale aufsummiert, um das akkumulierte Signal (Gesamtsignal) vor jeder neuen Probenbestimmung zu ermitteln. Das Gesamtsignal über sämtliche fünf Proben und die Standardprobe wurde zu 271,7 m° zu einer Standardabweichung von 12,8 m° (4,6 %) ermittelt. In diesem Bereich des akkumulierten Signals wurde also die Empfindlichkeit des Sensors nur unwesentlich verändert. Dies bedeutet, dass der SPR-Chip innerhalb eines vorbestimmten Besetzungsgrades der Rezeptoren auf der Immunoaffinitätsschicht mehrfach verwendet werden kann, ohne Regenerierung zwischen den einzelnen Messungen. Die Linearität der einzelnen Empfindlichkeiten wurde hier auf 0,99 bestimmt. Die Empfindlichkeit wurde aus der Steigung eines Graphen, der mit linearer Regression ausgewertet wurde, auf 2,45 m° (μg/ml) und die Ungenauigkeit der Messungen zu 1,93 μg/ml bestimmt. Bei Messungen mit einem jeweils unbenutzten und neuen Spreeta®-Chips wurde aus der entsprechenden Kurve eine Steigung (Sensitivität) von 2,47 m°/(μg/ml) mit einer Linearität von 0,99 bestimmt. Dies zeigt, dass innerhalb eines akkumulierten Gesamtsignals, das bis zu 200 m° betragen kann, sich die Empfindlichkeit des Sensors nicht wesentlich ändert und daher innerhalb dieses Gesamtsignalbereichs die Immunoaffinitätsschicht mehrfach verwendet werden kann.
  • 2 zeigt nun den Auftrag der durchschnittlichen Signalgröße der in 1 dargestellten vier Spreeta®-Chips bei wiederholter Anwendung der Proben. Dabei wurde wie in 1 zu erkennen ist, die Reihenfolge des Probenauftrags variiert. 2 zeigt nun die einzelnen Meßwerte mit den zugehörigen Standardabweichungen und eine Gerade entsprechend einer linearen Regressionsanalyse. Aus dieser Geraden wurde die Empfindlichkeit auf 2,45 m°/(μg/ml) und die Ungenauigkeit der Messung auf 1,93 μg/ml bestimmt.
  • Da die Immunoaffinitätsschicht nur eine begrenzte Anzahl von Bindungsstellen aufweist, wird das Sensorsignal mit zunehmender Anzahl von gemessenen Proben kleiner und kleiner bei gleicher Probenkonzentration.
  • Die Sensorantwort wird daher bei wiederholter Verwendung des Chips saturieren, so dass zuletzt ein maximales, akkumuliertes Gesamtsignal erreicht wird.
  • Um den Einfluß weiterer Verwendungen des Spreeta®-Chips zu untersuchen, wurden wiederholt Proben auf einen einzelnen SPR-Chip aufgebracht. Dabei wurden jeweils Zyklen von insgesamt fünf Messungen von Proben durchgeführt. Diese fünf Zyklen sind in 3 mit den jeweiligen ermittelten durchschnittlichen Empfindlichkeiten, Ungenauigkeiten, Linearität und dem am Ende des jeweiligen Zyklus für den jeweiligen Zyklus erzielte akkumulierte Signal dargestellt. Das gesamte akkumulierte Signal für jeden Zyklus ergibt sich aus der Summe des akkumulierten Signals des jeweiligen Zyklus zuzüglich sämtlicher akkumulierter Signale der vorangegangenen Zyklen.
  • Wie aus 3 zu erkennen ist, nimmt die Sensorempfindlichkeit graduell über die Zyklen ab, wobei diese Abnahme des akkumulierten Signals eine Linearität von R = 0,987 mit einer Steigung von –33,06 m°/Zyklus und einem y-Achsenschnittpunkt von 200,68 m° aufweist. Dies bedeutet, dass bis zum 6,1 Zyklen nacheinander durchgeführt werden können, bis das maximale akkumulierte Sensorgesamtsignal erreicht wird.
  • Es zeigt sich, dass die Linearität und die Ungenauigkeit innerhalb der einzelnen Zyklen sich innerhalb eines Toleranzniveaus bewegen, so dass innerhalb jedes einzelnen Zykluses die Empfindlichkeit als konstant betrachtet werden kann und damit die Einzelmes sungen des einzelnen Zyklus mit der jeweils für den Zyklus spezifischen Empfindlichkeit ausgewertet werden können.
  • Damit ist es möglich, mit Hilfe des akkumulierten Gesamtsignals, das sich bei einer Einzelmessung ergibt, die Einzelmessung in einen bestimmten Zyklus einzuordnen und so auszuwerten, auch wenn der Chip ohne Regenerierung vielfach vorher verwendet wurde.
  • Die Einteilung der Zyklen kann dabei anhand eines Toleranzniveaus für die Linearitätskonstante, beispielsweise > 0,98, vorteilhafterweise > 0,99 erfolgen. Je nach gewünschter Genauigkeit der Auswertung der Messung können jedoch auch andere Toleranzniveaus, beispielsweise 0,80, 0,90 oder 0,95 verwendet werden.
  • In 3 wurden als Proben (1) bis (5) dieselben Konzentrationen wie in 1 verwendet.
  • Wie in 2 gezeigt, weist die Sensorantwort innerhalb jedes Zyklus eine gute Linearität auch ohne chemische Regenerierung der Immunoaffinitätsschicht auf. Dies bedeutet, dass Messungen wie in 3 auch als Standardkurve (Eichkurve) verwendet werden können, um bei baugleichen Rezeptor-Liganden-Assays über das akkumulierte Signal und einen Abgleich mit einer derartigen Eichkurve Signale auszuwerten. Wenn beispielsweise das akkumulierte Signal eines baugleichen Sensors 200 m° und das Einzelsignal einer aufgebrachten Probe 15 m° beträgt, so kann die Konzentration des Analyten in der Probe ermittelt werden, in dem auf 3 bezug genommen wird. Dies bedeutet in diesem Fall, dass offenbar eine Messung innerhalb des Bereiches für das akkumulierte Gesamtsignal in Zyklus 2 (zwischen 171,8 m° und 308,77 m°) durchgeführt wurde und folglich eine Empfindlichkeit von 1,55 m°/(μg/ml) zur Auswertung verwendet werden kann.

Claims (11)

  1. Verfahren zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten als Liganden in einer Probe mittels eines Ligand-Rezeptor-Bindungsassays, bei dem eine vorbestimmte Anzahl Rezeptoren bzw. Bindungsstellen, an die der Analyt als Ligand spezifisch binden kann, auf einem Substrat immobilisiert bzw. vorhanden sind, dadurch gekennzeichnet, daß der Assay mit der Probe kontaktiert wird und sowohl ein Gesamtsignal als auch das durch den Kontakt mit der Probe erzeugte Einzelsignal gemessen wird, und aus dem Einzelsignal unter Berücksichtigung des Gesamtsignals die Konzentration des Analyten bestimmt wird.
  2. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß aus dem Gesamtsignal anhand einer Eichkurve oder Eichwerten die diesem Gesamtsignal entsprechende Empfindlichkeit des Assays bestimmt und aus dem Einzelsignal und der so bestimmten Empfindlichkeit die Konzentration des Analyten in der Probe bestimmt wird.
  3. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Empfindlichkeit des Assays innerhalb vorbestimmter Grenzwerte des Gesamtsignals als konstant angenommen wird.
  4. Verfahren nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Empfindlichkeit des Assays innerhalb vorbestimmter Grenzwerte des Gesamtsignals als konstant angenommen wird, wenn die über diesen Bereich Gesamtsignals bestimmte Empfindlichkeit ein bestimmtes Maß der Genauigkeit und/oder Linearität aufweist.
  5. Verfahren nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Empfindlichkeit des Assays innerhalb vorbestimmter Grenzwerte des Gesamtsignals als konstant angenommen wird, wenn die Linearität > 0,98, vorteilhafterweise > 0,99 beträgt.
  6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Bereich zwischen einem Gesamtsignal von 0 und einem maximalen Gesamtsignal mit ein oder mehrere Berei che mit konstanter vorbestimmter Empfindlichkeit unterteilt ist.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Assay mehrfach nacheinander mit derselben und/oder verschiedenen Proben für aufeinanderfolgende Mes- sungen kontaktiert wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Assay mehrfach nacheinander für aufeinderfolgende Messungen mit derselben und/oder verschiedenen Proben kontaktiert wird ohne ihn vor einer Messung und/oder zwischen den einzelnen Messungen chemisch, physikalisch oder auf andere Weise zu regenerieren.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Assay mehrfach nacheinander mit derselben und/oder verschiedenen Proben für aufeinanderfolgende Messungen kontaktiert wird, bis ein erstes Grenzniveau für das Gesamtsignal erreicht oder überschritten wird.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Einzelsignal aus der bzw. als Differenz aus dem Meßsignal nach der Kontaktierung des Assays mit der Probe und dem Meßsignal vor Kontaktierung des Assays mit der Probe bestimmt wird.
  11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Rezeptoren Antikörper, Antigene, Proteine, Haptene oder andere biologische, organische und/oder anorganische Rezeptormoleküle verwendet werden.
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