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DE10317276A1 - Anordnung von Schalteinrichtungen - Google Patents

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DE10317276A1
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Germany
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DE10317276A
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Günther Reimold
Siegfried Mannuss
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E G O ELEKTROGERAETEBAU GmbH
EGO Elektro Geratebau GmbH
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E G O ELEKTROGERAETEBAU GmbH
EGO Elektro Geratebau GmbH
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    • H01HELECTRIC SWITCHES; RELAYS; SELECTORS; EMERGENCY PROTECTIVE DEVICES
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    • H01H1/58Electric connections to or between contacts; Terminals
    • H01H1/5866Electric connections to or between contacts; Terminals characterised by the use of a plug and socket connector
    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
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    • H01H11/0056Apparatus or processes specially adapted for the manufacture of electric switches comprising a successive blank-stamping, insert-moulding and severing operation
    • HELECTRICITY
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Abstract

Eine Anordnung (11) von zwei Geräteschaltern (12) weist mehrere zu schaltende Kontakte auf. Die Kontakte weisen nach außen zeigende Steckanschlussfahnen (20) auf, an die Mehrfach-Stecker angeschlossen werden. Jeweils mehrere Steckanschlussfahnen (20) können mit einer zwischen den Geräteschaltern (12) verlaufenden Verbindungsbrücke (22) einteilig ausgebildet sein bzw. aus dem gleichen Materialstück hergestellt sein.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung von mindestens zwei Schalteinrichtungen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Derartige Schalteinrichtungen sind insbesondere Geräteschalter für ein Haushaltsgerät, beispielsweise taktende Energieregler für ein Kochfeld.
  • Beispielsweise bei Kochfeldern mit vier Kochstellen sind dementsprechend vier Energieregler als Schalteinrichtungen vorgesehen. Sie können, wie beispielsweise aus der EP 977 224 A bekannt ist, nebeneinander hinter einer Frontblende montiert sein. An die Anschlüsse der Energieregler werden sogenannte Anschlussstecker befestigt, welche in der Regel mehrere Kontakte in einem Steckergehäuse vereinigen. Dabei bedeutet zum einen das Vorsehen der verschiedenen Stecker einen gewissen Aufwand. Des weiteren wird versucht, durch immer kleinere Schalteinrichtungen oder Kontaktabstände Platz zu sparen und den Aufwand zu minimieren. Hierbei stößt man jedoch an gewisse technische Grenzen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Anordnung zu schaffen, mit der die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden können, insbesondere die Anschlussmöglichkeiten für solche Anordnungen von Schaltgeräten zu verbessern.
  • Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
  • Erfindungsgemäß ist ein Anschluss einer Schalteinrichtung mit einem Anschluss einer oder der anderen Schalteinrichtung verbunden, und zwar mittels einer Verbindungsbrücke. Dies bedeutet, dass die Verbindungsbrücke von der einen Schalteinrichtung bzw. dem einen Anschluss zu der anderen Schalteinrichtung bzw. zu dem anderen Anschluss verläuft. Die beiden Anschlüsse sind einteilig mit der Verbindungsbrücke ausgeführt und bilden auch eine elektrisch leitfähige Verbindung. Dies ermöglicht es, beispielsweise nur einen Anschluss mit einer externen Steckerverbindung zu kontaktieren und damit auch gleichzeitig den anderen Anschluss. So wird der Anschlussaufwand reduziert, insbesondere bezüglich Steckerverbindungen.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, jeweils mehrere Verbindungsbrücken zwischen den Schalteinrichtungen vorzusehen, wenn jeweils mehrere Anschlüsse vorhanden sind. Diese Anschlüsse können beispielsweise Masseanschlüsse oder Netzphasenanschlüsse sein.
  • Des weiteren ist es möglich, mit einer Verbindungsbrücke zwischen zwei Schalteinrichtungen auch mehrere Anschlüsse in jeweils einer Schalteinrichtung zu erreichen.
  • Die einteilige Verbindung zwischen Anschlüssen und Verbindungsbrücke sollte zum einen möglichst gut elektrisch leitend und vorteilhaft auch noch mechanisch stabil sein. Die Anschlüsse können dabei mit der Verbindungsbrücke eine Baueinheit bilden. Des weiteren ist es möglich, die Verbindungsbrücke mit ihren Anschlüssen einstückig auszubilden, also aus einem einzigen Materialstück auszuformen. Hierfür bietet sich beispielsweise ein Ausformen aus einer Metallplatine an, aus der Verbindungsbrücke und Anschlüsse entsprechend ausgestanzt oder per Laser herausgeschnitten werden können. Es kann auch insbesondere eine Metallplatine aus einem Metallband verwendet werden. Möglichkeiten der Massenfertigung, unter Umständen mit leichter Anpassung verschiedener Formen, können hier genutzt werden.
  • Die Verbindungsbrücke ist als eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung bandförmig, wobei sie einen ausreichenden Leiterquerschnitt aufweist bei entsprechend großen elektrischen Leistungen. Sie verläuft vorteilhaft zwischen zwei benachbarten und einen gewissen Abstand aufweisenden Schalteinrichtungen. Dabei können die Anschlüsse in senkrechter Richtung von der Längsrichtung der Verbindungsbrücke abstehen. Für eine vorteilhafte Anschlussmöglichkeit der Schalteinrichtungen sollten die meisten, insbesondere sämtliche, Anschlüsse der Schalteinrichtungen in gleiche Richtung weisen. An parallele Anschlüsse kann mit einer einzigen Steckverbindung bzw. einer einzigen Bewegung für mehrere Steckverbindungen ein elektrischer Anschluss leicht hergestellt werden.
  • Des weiteren ist es möglich, von der Verbindungsbrücke selber in einem Bereich zwischen den Schalteinrichtungen einen Anschluss abstehen zu lassen. Dieser Anschluss sollte vorteilhaft auf dieselbe Art und Weise ausgebildet sein wie die anderen Anschlüsse, insbesondere als Steckanschlussfahne. Damit kann, beispielsweise für Netzanschlüsse, zusätzlicher Raum, nämlich zwischen den Schalteinrichtungen, für Steckanschlüsse verwendet werden. Dies ermöglicht beispielsweise eine weitere Verkleinerung des Raumes für die Schalteinrichtungen, von welchen die Anschlüsse abstehen.
  • Eine Verbindungsbrücke kann flexibel ausgebildet sein, wobei sie vorteilhaft in einer Bewegungsebene biegbar ist. Hierzu kann ein Streifen aus Flachmaterial verwendet werden, der eben diese Biegbarkeit in einer Bewegungsebene aufweist. Die Verbindungsbrücke kann aber auch zwar biegbar, jedoch im wesentlichen eigensteif ausgebildet sein. So kann sie eine stabile Baueinheit aus den Schalteinrichtungen bilden.
  • Es ist insbesondere bei mehreren Verbindungsbrücken zwischen zwei Schalteinrichtungen möglich, diese etwas gegeneinander zu bewegen. Sie sollten jedoch nicht gegeneinander verdrehbar sein, was beispielsweise bei Montage ein großer Vorteil ist. Bevorzugt verlaufen die Verbindungsbrücken zwischen nächstliegenden bzw. einander zugewandten Seiten der Schalteinrichtungen, also auf dem kürzesten Weg.
  • Des weiteren ist es möglich, eine Verbindungsbrücke in ihrem Verlauf abzubiegen. Derartige Biegungen, die sogar Absätze oder Schleifen bilden können, können zum einen vorgesehen sein, um der Verbindungsbrücke einen bestimmten Verlauf zu geben bzw. sie an einer bestimmten Stelle zu positionieren. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn an einer Verbindungsbrücke ein Anschluss vorgesehen ist und dieser in ein bestimmtes Anschlussmuster passen soll. Des weiteren kann so bei stets gleichen Verbindungsbrücken durch S-förmiges Falten oder einen Absatz eine Verkürzung der Verbindungsbrücke stattfinden. So können fertige Anordnungen von Schalteinrichtungen auf unterschiedliche Abstände voneinander, und somit unterschiedliche Knebelabstände der Drehknebel zur Betätigung, eingestellt werden. Dies reduziert Werkzeugkosten und Lageraufwand.
  • Des weiteren ist es möglich, eine insbesondere metallische Verbindungsbrücke zumindest teilweise, insbesondere vollständig bis auf abstehende Anschlüsse, zu isolieren. Hierfür können Kunststoffummantelungen vorgesehen sein, welche auch nachträglich flüssig oder streichfähig aufgebracht werden können.
  • Eine Baueinheit aus Verbindungsbrücke mit Anschlüssen kann in ein Gehäuse der Schalteinrichtungen eingebaut werden. Dabei sollte die Baueinheit fest in den Schalteinrichtungen sitzen. Hierfür hat sich ein Einspritzen in ein Kunststoffgehäuse für die Schalteinrichtungen als vorteilhaft erwiesen. Des weiteren ist es möglich, dass eine Baueinheit nicht nur eine Verbindungsbrücke und zwei davon abstehende Anschlüsse aufweist, sondern mehrere Verbindungsbrücken mit mehreren davon abstehenden Anschlüssen. Diese können gemeinsam in Gehäuse von Schalteinrichtungen eingebaut werden, beispielsweise durch vorgenanntes Einspritzen. Anschließend können Stege zwischen den Verbindungsbrücken abgetrennt werden zur elektrischen Trennung und Vereinzelung. Die Stege können beispielsweise bei den fertigen Gehäusen der Schalteinrichtungen durchgestanzt werden, insbesondere durch das Material der Gehäuse selber hindurch. So ist beispielsweise bei verschiedenen Grundausführungen von Schalteinrichtungen ein Konfigurieren durch unterschiedliches Durchstanzen und somit Trennen von Verbindungsbrücken oder Anschlüssen möglich.
  • Bevorzugt werden solche Schalteinrichtungen verwendet, die eine einzige Betätigungseinrichtung für sämtliche Kontakte aufweisen. Die Betätigungsbewegung kann jeweils die gleiche sein, beispielsweise ein Drehen. Allerdings wird dabei in unterschiedlichen Drehstellungen jeweils ein unterschiedlicher Kontakt geschlossen.
  • Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. Dabei zeigt 1 eine schematische Ansicht einer Anordnung von zwei Energiereglern mit Verbindungsbrücken dazwischen.
  • In 1 ist eine Anordnung 11 gemäß der Erfindung dargestellt. Zwei Geräteschalter 12a und 12b sind in Ansicht von unten dargestellt. Sie weisen jeweils ein Gehäuse 14a und 14b auf. Von diesen Gehäusen 14 sind jeweils die Bodenunterseiten 15a und 15b zu sehen.
  • Zur Veranschaulichung der dargestellten Geräteschalter 12 sind die Steuerwalzen 17a und 17b dargestellt, welche im Inneren der Geräteschalter 12 verlaufen. Auf den Steuerwalzen 17 sind auf bekannte Art und Weise Nockenscheiben 18 angeordnet. Mit diesen können Schaltvorgänge zwischen Kontakten der Geräteschalter 12 ausgelöst werden. Dies ist beispielsweise aus der EP 977 224 A bekannt.
  • Die nicht dargestellten Kontakte im Inneren der Geräteschalter 12 sind auf bekannte Art und Weise an Steckanschlussfahnen 20 verbunden bzw. daran befestigt. Die Steckanschlussfahnen 20 stehen jeweils über die Bodenunterseiten 15a und 15a über und ragen in 1 aus der Zei chenebene heraus. Wie zu erkennen, sind sämtliche Steckanschlussfahnen 20 parallel zueinander. Insbesondere sind sie in einem bestimmten Rastermaß angeordnet. Dies ermöglicht vorgegebene Abstände oder Anschlussschemata der Geräteschalter.
  • Zwischen den beiden Geräteschaltern 12a und 12b verlaufen vier Verbindungsbrücken 22. Damit können jeweils Kontakte und/oder Steckanschlussfahnen 20 der Geräteschalter verbunden werden. So verbindet beispielsweise die Verbindungsbrücke 22 ganz links das jeweils ganz links angeordnete Paar von Steckanschlussfahnen 20, welche in 1 links oben am Geräteschalter 12a und links unten am Geräteschalter 12b sitzt. Die Verbindungsbrücken können allgemein entweder parallel oder senkrecht zur Zeichenebene flach sein.
  • Während drei der Verbindungsbrücken 22 geradlinig verlaufen, weist die zweite Verbindungsbrücke von links jeweils Abbiegungen 24 auf. Diese Abbiegungen 24 sind derart ausgebildet, dass eine an sich längere Verbindungsbrücke 22 auf kürzen Abstand ausgelegt ist.
  • Des weiteren sind die Abbiegungen 24 an beiden Seiten einer Steckanschlussfahne 26 angeordnet, welche an der Verbindungsbrücke 22 sitzt. Dazu kann die Steckanschlussfahne 26 entweder einstückig mit der Verbindungsbrücke ausgebildet sein, beispielsweise aus einer einzigen Metallplatine heraus. Alternativ kann sie mit der Verbindungsbrücke 22 verbunden werden, beispielsweise durch Punktschweißen. Auffällig und von Bedeutung ist, dass die Steckanschlussfahne 26 zum einen in die gleiche Richtung weist wie die übrigen Steckanschlussfahnen 20. So kann mit einer einzigen Bewegungsrichtung für die Steckverbindungen ein Anschluss hergestellt werden. Des weiteren verläuft die Steckanschlussfahne 26 parallel zu den übrigen Steckanschlussfahnen 20.
  • Die Steckanschlussfahne 26 bzw. die diese tragende Verbindungsbrücke 22 kann beispielsweise ein Masseanschluss sein für die Geräteschalter 12a und 12b. Des weiteren könnte sie zum Abgriff eines Schaltsignals dienen, welches gleichzeitig oder abhängig von den Geräteschaltern ausgelöst werden kann.
  • Die Steckanschlussfahnen 20 können, unter Umständen mit daran befestigten Verbindungsbrücken 22, durch Einspritzen in die Gehäuse 14 bzw. Bodenunterseite 15 in sogenannter Insert-Technik eingebaut werden. Dabei können durch Verwendung von Platinen mit abgebogenen Abschnitten oder dergleichen, wie sie beispielsweise aus der EP 977 224 A bekannt sind, mehrere oder sämtliche Steckanschlussfahnen 20 auf einer Seite der Steuerwalze 17 eines Geräteschalters 12 miteinander verbunden sein. Dies kann beispielsweise ein zentraler Anschluss sein.

Claims (14)

  1. Anordnung (11) von mindestens zwei Schalteinrichtungen, insbesondere Geräteschaltern (12) für ein Haushaltsgerät, wobei jede Schalteinrichtung mehrere zu schaltende Kontakte aufweist, wobei die Kontakte mit getrennten und nach außen führenden Anschlüssen (20) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils ein Anschluss (20) jeder der beiden Schalteinrichtungen miteinander verbunden ist durch eine Verbindungsbrücke (22) zwischen den Schalteinrichtungen, wobei die Anschlüsse (20) und die Verbindungsbrücke (22) einteilig miteinander ausgeführt sind.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (22) mit den beiden Anschlüssen (20) einstückig ausgebildet ist, vorzugsweise aus derselben Metallplatine ausgeformt ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (22) bandförmig ist, wobei vorzugsweise ihr Verlauf im wesentlichen senkrecht zu der Längsrichtung der Anschlüsse (20) ist.
  4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Anschlüsse (20) der Schalteinrichtungen (12), insbesondere auch ein von der Verbindungsbrücke (22) abstehender Anschluss, in die gleiche Richtung weisen und/oder parallel zueinander sind.
  5. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (22) flexibel ist in zumindest einer Bewegungsebene, wobei vorzugsweise die Ver bindungsbrücke (22) ein Flachmaterial ist und elastisch biegbar ist in einer Ebene senkrecht zu ihrer Flachheit.
  6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (22) abgebogen ist und in ihrem Verlauf Biegungen (24) oder Schleifen aufweist zur Veränderung oder Reduzierung ihrer Länge bzw. des Abstandes der Schalteinrichtungen (12).
  7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (22) in einem Bereich (24) in etwa S-förmig gefaltet ist, vorzugsweise zusammengedrückt ist und derart abgebogen ist, dass sie einen insgesamt in etwa geraden Verlauf aufweist.
  8. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (22) zumindest teilweise nach außen isoliert ist, insbesondere durch eine Kunststoffummantelung.
  9. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von der Verbindungsbrücke (22) zwischen den beiden Schalteinrichtungen (12) ein Anschluss (26) abgeht, insbesondere ein gleichartiger Anschluss wie die anderen Anschlüsse (20) an der Verbindungsbrücke (22) in den Schalteinrichtungen (12).
  10. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlüsse Steckanschlussfahnen (20, 26) sind.
  11. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlüsse (20, 26) und zumindest ein Teil der Verbindungsbrücke (12) fest in einem Gehäuse (14) der Schalteinrichtungen (12) angeordnet oder gelagert sind, vorzugsweise in ein Kunststoffgehäuse eingespritzt sind.
  12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsbrücke (22) aus einem Teil einer Metallplatine besteht, von welcher andere Verbindungen innerhalb eines Gehäuses (14) der Schalteinrichtungen (12) verlaufen, wobei die Verbindungsbrücke (22) von den übrigen Verbindungen durch Durchtrennen getrennt ist, insbesondere Durchstanzen durch ein Gehäuse (14) der Schalteinrichtungen (12).
  13. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtungen (12) eine Betätigungseinrichtung (17, 18) für die Kontakte aufweisen, wobei die Betätigungseinrichtung durch eine einzige Betätigungsbewegung betätigbar ist und insbesondere die Schalteinrichtungen (12) ähnlich ausgebildet sind.
  14. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schalteinrichtungen (12) genau parallel nebeneinander angeordnet sind und die Verbindungsbrücke (22) in dieser Richtung verläuft.
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