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DE10317028A1 - Verfahren zum Herstellen einer Schaltgabel - Google Patents

Verfahren zum Herstellen einer Schaltgabel Download PDF

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DE10317028A1
DE10317028A1 DE2003117028 DE10317028A DE10317028A1 DE 10317028 A1 DE10317028 A1 DE 10317028A1 DE 2003117028 DE2003117028 DE 2003117028 DE 10317028 A DE10317028 A DE 10317028A DE 10317028 A1 DE10317028 A1 DE 10317028A1
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shift
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shift rail
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DE2003117028
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English (en)
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Koki Technik Transmission Systems GmbH
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Kochendoerfer & Kiep Stanz- und Feinstanzwerk & Co KG GmbH
Kochendorfer and Kiep Metallverarbeitung GmbH
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Abstract

Bei einem Verfahren zum Herstellen einer Schaltgabel (1, 1.1) für ein Getriebe, welcher eine Schaltschiene (7, 7.1) zugeordnet wird, wobei beim Ausformen der Schaltgabel (1, 1.1) auch zumindest ein Teil (3.3-3.4) der Schaltschiene (7.1), einstückig mit zumindest einem Teil der Schaltgabel verbunden, ausgeformt wird, nach DE 10209227.3, soll auf beiden abragenden Schaltschienenteilen (3.3, 3.4) ein Schienenstreifen (10) aufgesetzt sein.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer Schaltgabel für ein Getriebe, welcher eine Schaltschiene zugeordnet wird, wobei beim Ausformen der Schaltgabel auch zumindest ein Teil der Schaltschiene, einstückig mit zumindest einem Teil der Schaltgabel verbunden, ausgeformt wird, nach DE 102 09 227.3 .
  • Schaltgabeln sind in vielfältiger Form und Ausführung bekannt und auf dem Markt. Sie finden insbesondere in Schaltgetrieben Anwendung, wobei sie in Schaltmuffen eingreifen und ein wesentliches Element zum Schalten darstellen. Sie befinden sich an Schaltschienen, die bspw. von einem Schalthebel bewegt werden.
  • Bislang werden Schaltgabeln meist als einzelne Elemente im Stanz- oder Giessverfahren hergestellt. Sie sind dementsprechend relativ schwer und weisen eine begrenzte Festigkeit auf. Eine derartige Schaltgabel ist bspw. aus der DE 43 16 140 A bekannt.
  • Aus der P 101 35 243.3 ist ferner bekannt, dass die Gabel aus zwei Gabelteilen zusammengesetzt wird, welche jeweils aus einem Blechzuschnitt herausgeformt werden. Bevorzugt werden die Gabelteile in Tiefziehverfahren hergestellt. Danach erfolgt eine Verbindung mit einer Schaltschiene.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren der oben genannten Art zu entwickeln, mit dem die Herstellung von Schaltgabel und Schaltschiene wesentlich vereinfacht, verbilligt und erleichtert wird, wobei gleichzeitig die Festigkeit beider Bauelemente nicht leidet.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass auf beiden abragenden Schaltschienenteile ein Schienenstreifen aufgesetzt wird.
  • Hierdurch wird die Festigkeit des gesamten Bauelementes nochmals erhöht.
  • Dieses Verfahren hat den erheblichen Vorteil, dass ein zusätzlicher Arbeitsschritt, nämlich das Verbinden der Schaltgabel mit der Schaltschiene entfällt, da die Schaltgabel bereits zumindest einen Teil dieser Schaltschiene aufweist. Bevorzugt wird selbstverständlich die gesamte Schaltschiene zusammen mit der Schaltgabel selbst ausgebildet. D.h., bei der Schaltgabel sind nicht nur zwei Eingriffsfinger zum Eingreifen in die Schaltmuffe vorgesehen, sondern von der Schaltgabel ragt auch, in der Regel senkrecht zu ihr, die Schaltschiene oder zumindest ein Teil der Schaltschiene ab.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung werden zwei Gabelschalen hergestellt und zu einer Schaltgabel verbunden. Dabei soll zumindest einer Gabelschale bei ihrer Herstellung ein Schaltschienenteil angeformt werden, welches etwa rechtwinklig von der Gabelschale abragt.
  • Das Ausformen von Gabelschale zusammen mit dem Schaltschienenteil erfolgt bevorzugt im Tiefziehverfahren. Selbstverständlich ist aber auch daran gedacht, diese beiden Bauelemente zusammen in einem Giessverfahren od.dgl. herzustellen.
  • Es dürfte sich in der Regel als ratsam erweisen, die beiden Gabelschalen spiegelbildlich identisch auszugestalten, es sei denn, dass bspw. unterschiedlich lange Schienenteile gefordert werden. Die spiegelbildliche Ausgestaltung hat den Vorteil, dass nur eine Tiefziehform oder Giessform notwendig wird.
  • Das Verbinden der beiden Gabelschalen miteinander kann durch Laserschweissen erfolgen. Von der Erfindung wird jedoch auch jede andere Möglichkeit der Verbindung umfasst.
  • Schlussendlich können den freien Enden der Schaltschiene, falls dies gefordert wird, Lagerhülsen bspw. aus Kunststoff aufgesetzt oder angespritzt werden.
  • Bei dem erfindungsgemässen Getriebeteil mit zumindest einer Schaltgabel an einer Schaltschiene ist zumindest ein Teil der Schaltschiene mit der Schaltgabel einstückig verbunden.
  • Bevorzugt soll jedes Schaltschienenteil kanal- oder halbrohrartig ausgebildet sein, wodurch die Festigkeit der Schaltschiene erhöht wird. Wird den Schaltschienenteilen nun erfindungsgemäss ein Schienenstreifen zugeordnet, so bietet es sich an, auch diesen Schienenstreifen kanal- oder halbrohrartig auszugestalten, so dass sich nach der Verbindung von Schienenstreifen mit Schaltschienenteilen eine rohrartige Schaltschiene ergibt.
  • Die Schaltgabel besteht aus zwei Gabelschalen, die miteinander verbunden sind. Ferner ragt von jeder Gabelschale ein Schaltschienenteil ab, wobei die beiden Schaltschienenteile in einer Längsachse liegen und zusammen die Schaltschiene ausbilden.
  • Die Gabelschalen bilden miteinander zwei Eingriffsfinger zum Eingreifen in die Schaltmuffe. In einem im Hauptpatent beanspruchten Ausführungsbeispiel ist daran gedacht, die Gabelschalen so auszuformen, dass sie nach dem Zusammenbau zumindest im Bereich der Eingriffsfinger ein Hohlprofil ausbilden. Dieses Hohlprofil hat naturgemäss eine sehr hohe Steifigkeit und kann deshalb erheblichen Belastungen ausgesetzt werden.
  • In dem hier beanpruchten Ausführungsbeispiel ist jedoch daran gedacht, die beiden Gabelschalen im Bereich der Eingriffsfinger so auszubilden, das sie nach dem Zusammenbau miteinander einen nach aussen offenen Kanal ausbilden. Dieser genügt ebenfalls den üblicherweise gestellten Anforderungen an die Steifigkeit.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese zeigt in
  • 1 eine perspektivische Ansicht von zwei Gabelschalen mit angeformten Schaltschienenteilen;
  • 2 eine perspektivische Ansicht einer aus den beiden Gabelschalen hergestellten Schaltgabel mit angeformten Schaltschienenteilen;
  • 3 eine perspektivische Explosionsdarstellung eines erfindungsgemässen Ausführungsbeispiels einer Schaltgabel mit angeformten Schaltschienenteilen und zugeordnetem Schienenstreifen;
  • 4 eine perspektivische Ansicht der Bauelemente aus 3 in Zusammenbaulage.
  • Gemäss den 1 und 2 weist eine Schaltgabel 1 zwei Gabelschalen 2.1 und 2.2 auf, wobei von jeder Gabelschale 2.1 und 2.2 jeweils ein Schaltschienenteil 3.1 und 3.2 abragt. Dabei bilden die Gabelschalen 2.1 und 2.2 in Zusammenbaulage gemäss 2 jeweils zwei sich gegenüberliegende Eingriffsfinger 4.1 bzw. 4.2 zum Eingreifen in eine nicht näher dargestellte Schaltmuffe. Der Bereich der Gabelschalen 2.1/2.2, welche die Eingriffsfinger 4.1 und 4.2 ausbilden, ist kanalartig geformt, wobei eine äussere offene Randkante 5 und ein dazu etwa senkrecht verlaufender Innenflansch 6 ausgebildet sind.
  • Der Schaltschienenteil 3.1 bzw. 3.2 steht von der jeweiligen Gabelschale 2.1 bzw. 2.2 etwa senkrecht ab und ist ebenfalls kanalartig ausgeformt, wobei der Kanal nach oben hin offen ist. Zu seinem freien Ende hin ist das Schaltschienenteil 3.1 bzw. 3.2 eher halbrohrartig ausgestaltet, d.h., als ein entlang seiner Längsachse aufgeschnittenes Rohr. Von diesem Bereich weg erweitert sich das Schaltschienenteil 3.1 bzw. 3.2 trichterförmig zu der Gabelschale 2.1 bzw. 2.2 hin. Diese Ausgestaltung erhöht wesentlich die Steifigkeit der Gabelschale und des Schaltschienenteils.
  • Die Herstellung von Schaltgabel und Schaltschiene erfolgt folgendermassen:
    In einem ersten Arbeitsverfahren, bevorzugt in einem Tiefziehverfahren, werden Gabelschale 2.1 bzw. 2.2 und Schaltschienenteil 3.1 bzw. 3.2 einstückig aus einem entsprechenden Blechzuschnitt herausgeformt. Während diesem Arbeitsverfahren erhalten beide Bauelemente die oben beschriebene kanalartige Struktur, ferner wird der Innenflansch 6 ausgebildet.
  • Da beide Gabelschalen 2.1 und 2.2 spiegelbildlich identisch sind, können sie nun spiegelbildlich aneinander angesetzt werden, wobei die jeweiligen Randkanten 5 und die jeweiligen Innenflansche 6 aufeinander liegen. In diesen Bereichen können nun die beiden Gabelschalen 2.1 und 2.2 miteinander verbunden werden. Dies kann im Bereich der Randkante 5 vor allem durch Laserschweissen, im Bereich der Innenflansche 6 vor allem auch durch Kleben erfolgen.
  • Die beiden Schaltschienenteile 3.1 und 3.2 bilden nun eine sich in Längsachse quer zur Schaltgabel 1 erstreckende Schaltschiene 7, auf deren freien Enden eine Lagerhülse 8.1 bzw. 8.2 aufgesetzt oder eine entsprechende Lagerhülse angespritzt werden kann.
  • Das Ausführungsbeispiel einer Schaltgabel 1.1 mit angeformter Schaltschiene gemäss den 3 und 4 unterscheidet sich von denjenigen nach den 1 und 2 vor allem durch die unterschiedliche Formgebung der Gabelschalen bzw. der Schaltschienenteile. Die Gabelschalen 2.3 und 2.4 weisen ebenfalls Innenflansche 6 auf, stossen jedoch nicht mit ihren Randkanten aneinander, sondern die Randkanten 5.1 und 5.2 begrenzen zumindest im Bereich der Eingriffsfinger 4.3 und 4.4 einen nach aussen offenen Kanal.
  • Auch die Schaltschienenteile 3.3 und 3.4 sind über einen längeren Bereich hin halbrohrartig ausgebildet, wobei sie nach oben weisende freie Kanten 9.1 und 9.2 ausbilden. In Zusammenbaulage gemäss 4 wird auf wesentliche Bereiche dieser Kanten 9.1 und 9.2 ein halbrohrartiger Schienenstreifen 10 aufgelegt und mit den Kanten verbunden. Auch dies kann durch Laserschweissen geschehen.
  • Die Herstellung der beiden Gabelschalen 2.3 und 2.4 geschieht auf die gleiche Weise, wie oben beschrieben. Lediglich die Verbindung der beiden Gabelschalen 2.3 und 2.4 geschieht nur im Bereich der Innenflansche 6. Eine notwendige weitere Stabilität gewährleistet in diesen Fall der Schienenstreifen 10, welcher die beiden Schaltschienenteile 3.3 und 3.4 übergreift und im Verhältnis zueinander festlegten.
  • Positionszahlenliste
    Figure 00080001

Claims (15)

  1. Verfahren zum Herstellen einer Schaltgabel (1.1) für ein Getriebe, welcher eine Schaltschiene (7.1) zugeordnet wird, wobei beim Ausformen der Schaltgabel (1.1) auch zumindest ein Teil (3.33.4) der Schaltschiene (7.1), einstückig mit zumindest einem Teil der Schaltgabel verbunden, ausgeformt wird, nach DE 102 09 227.3 , dadurch gekennzeichnet, dass auf beiden abragenden Schaltschienenteile (3.3, 3.4) ein Schienenstreifen (10) aufgesetzt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Gabelschalen (2.3, 2.4) hergestellt und zu einer Schaltgabel (1.1) verbunden werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einer Gabelschale (2.3, 2.4) bei ihrer Herstellung ein Schaltschienenteil (3.3, 3.4) angeformt wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltschienenteil (3.3, 3.4) etwa rechtwinklig von der Gabelschale (2.3, 2.4) abragt.
  5. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass Gabelschale (2.3, 2.4) und Schaltschienenteil (3.3, 3.4) zusammen im Tiefziehverfahren hergestellt werden.
  6. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 2 – 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Gabelschalen (2.3, 2.4) spiegelbildlich identisch hergestellt und miteinander spiegelbildlich verbunden werden.
  7. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 2 – 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beide Gabelschalen (2.3, 2.4) durch Laserschweissen miteinander verbunden werden.
  8. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 1 – 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaltschiene (7.1) ein oder beidseitig eine Lagerhülse (8.1, 8.2) aufgesetzt oder angespritzt wird.
  9. Getriebeteil mit zumindest einer Schaltgabel (1.1) an einer Schaltschiene (7.1), wobei zumindest ein Teil (3.3, 3.4) der Schaltschiene (7.1) mit der Schaltgabel (1, 1.1) einstückig verbunden ist, nach DE 102 09 227.3 , dadurch gekennzeichnet, dass dem Schaltschienenteil (3.3, 3.4) ein überdeckender Schienenstreifen (10) zugeordnet ist.
  10. Getriebeteil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltgabel (1.1) aus zwei Gabelschalen (2.3, 2.4) besteht, die miteinander verbunden sind.
  11. Getriebeteil nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass von jeder Gabelschale (2.3, 2.4) ein Schaltschienenteil (3.3, 3.4) abragt.
  12. Getriebeteil nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass beide Schaltschienenteile (3.3, 3.4) in einer Längsachse liegen.
  13. Getriebeteil nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltschienenteil (3.3, 3.4) kanalartig- oder halbrohrartig ausgebildet ist.
  14. Getriebeteil nach wenigstens einem der Ansprüche 9 – 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Schienenstreifen (10) ebenfalls kanal- oder halbrohrartig ausgebildet ist.
  15. Getriebeteil nach wenigstens einem der Ansprüche 10 – 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Gabelschalen (2.3, 2.4), wenn sie miteinander verbunden sind, zwei nach aussen offene kanalartige Eingriffsfinger (4.3, 4.4) ausformen.
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