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DE10317632A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten Download PDF

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DE10317632A1
DE10317632A1 DE2003117632 DE10317632A DE10317632A1 DE 10317632 A1 DE10317632 A1 DE 10317632A1 DE 2003117632 DE2003117632 DE 2003117632 DE 10317632 A DE10317632 A DE 10317632A DE 10317632 A1 DE10317632 A1 DE 10317632A1
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DE
Germany
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payment transaction
payment
network
format
message
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DE2003117632
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English (en)
Inventor
Norbert Dipl.-Ing. Albrecht
Takayuki Dr. Kubo
Gerd Zinke
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Telecash Kommunikations-Service 70174 Stuttg GmbH
Original Assignee
Deutsche Telekom AG
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Publication date
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    • G06QINFORMATION AND COMMUNICATION TECHNOLOGY [ICT] SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES; SYSTEMS OR METHODS SPECIALLY ADAPTED FOR ADMINISTRATIVE, COMMERCIAL, FINANCIAL, MANAGERIAL OR SUPERVISORY PURPOSES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G06Q20/00Payment architectures, schemes or protocols
    • G06Q20/38Payment protocols; Details thereof
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    • GPHYSICS
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten, die von Zahlungsterminals (10, 12, 14) in einem ersten Format zur Verarbeitung in einem ersten Netzwerk (16) erzeugt werden, von einem Protokollwandler (18) in ein zweites Format zur Verarbeitung in einem zweiten Netzwerk (20) umgewandelt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten gemäß der im Anspruch 1 angegebenen Art und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß der im Anspruch 8 angegebenen Art.
  • Elektronische Bezahlsysteme und Zahlungsterminals sind mittlerweile weit verbreitet. In Verkaufsstellen sind Zahlungsterminals an Kundenkassen plaziert, in die zum Bezahlen Magnet- und/oder Chipkarten eingeführt werden. Dabei werden von den Terminals oder auch den Kassensystemen Zahlungsverkehrsnachrichten gebildet, die zur Durchführung und Absicherung der Bezahlung dienen.
  • Diese Zahlungsverkehrsnachrichten werden innerhalb eines lokalen oder auch firmenweiten Netzwerkes oder auch über externe Netzwerke zu Servern transportiert, welche das Format der Nachricht kennen und die Informationen verarbeiten.
  • Nach Prüfung der Daten werden an das Terminal oder Kassensystem entsprechende Antworten zurückgesandt, die eine Bezahlung bestätigen oder ablehnen können. Des Weiteren werden Daten für die Ausführung der Buchungen zwischen dem Terminal bzw. den Kassensystemen und dem zentralen Server ausgetauscht.
  • Große Unternehmen setzen elektronische Bezahlsysteme ein, die in sich geschlossen sind und bei denen die Zahlungsverkehrsnachrichten in proprietären Formaten verarbeitet werden. Änderungen am Bezahlsystem oder die Einbindung bereits existierender technischer Strukturen sind in der Regel sehr aufwendig, da sie umfangreiche Anpassungen der eingesetzten Software erfordern, insbesondere bei der Einführung eines neuen Formats oder Protokolls der Zahlungsverkehrsnachrichten. Hierzu muss die Software in den Zahlungsterminals und in der Datenverarbeitungszentrale auf das neue Format und Protokoll umgestellt werden. Eine derartige Umstellung ist mit einem erheblichen Kosten- und Zeitaufwand verbunden.
  • Die WO 01/04771 A2 beschäftigt sich mit dem Problem der Einführung neuer Systemmerkmale in einem System zur Ausführung von Transaktionen, insbesondere Zahlungstransaktionen. Es wird vorgeschlagen, die Funktionalität eines Endgeräts wie eines Zahlungsterminals durch Software zu bestimmen und dadurch variabel zu machen. Dies wird nach der WO 01/04771 A2 bewerkstelligt, indem wesentliche Teile möglicher Funktionalitäten von Zahlungsterminals in Knotenrechner verlagert und diese bei Bedarf in ein Zahlungsterminal geladen werden. Dadurch können Änderungen des Systems kostengünstig durchgeführt werden, da lediglich die Knotenrechner entsprechend modifiziert werden müssen. Je nach Größe des Systems kann jedoch der Aufwand zur Modifikation der Knotenrechner beträchtlich sein, insbesondere wenn die Formate von Zahlungsverkehrsnachrichten geändert werden, da dann in der Regel das gesamte Transaktionssystem umgestellt werden muss.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten vorzuschlagen, welche eine einfache Änderung der eingesetzten Formate von Zahlungsverkehrsnachrichten ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zur Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten mit den Merkmalen von Anspruch 1 und durch eine entsprechende Vorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 8 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Ein der Erfindung zu Grunde liegender wesentlicher Gedanke besteht darin, ein elektronisches Bezahlsystem mit einer Vielzahl von Zahlungsterminals durch den Einsatz einer speziellen Schnittstelle in Form eines Protokollwandlers für die Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten flexibler zu machen. Alle über den Protokollwandler laufenden Zahlungsverkehrsnachrichten werden dabei von einem ersten in ein zweites Format umgesetzt. Durch den Protokollwandler wird ein elektronisches Bezahlsystem in zwei Bereiche aufgeteilt, in denen unterschiedliche Formate von Zahlungsverkehrsnachrichten eingesetzt werden können. Daher muss bei einer Änderung des Formats von Zahlungsverkehrsnachrichten in einem der Bereiche lediglich der Protokollwandler entsprechend angepasst werden. Eine Anpassung der Software im anderen Bereich ist nicht erforderlich. Der Anpassungsaufwand bei Änderungen im elektronischen Bezahlsystem, insbesondere bei Änderungen von Formaten von Zahlungsverkehrsnachrichten, wird durch die Erfindung daher begrenzt. Der Protokollwandler ermöglicht auch die Anbindung an ein bereits bestehendes Netzwerk, indem er Zahlungsverkehrsnachrichten in das Format für das bestehende Netzwerk umwandelt.
  • Die Erfindung betrifft nun ein Verfahren zur Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten, die von Zahlungsterminals in einem ersten Format zur Übertragung in einem zweiten Netzwerk erzeugt werden. Erfindungsgemäß werden die Zahlungsverkehrsnachrichten von einem ersten Protokollwandler vom ersten in ein zweites Format zur Übertragung in einem zweiten Netzwerk umgewandelt. Der Protokollwandler ermöglicht, dass Zahlungsverkehrsnachrichten über beliebige Netzwerke übertragen werden können. Dadurch sind keine kostenintensive Änderungen bzw. Anpassungen der proprietären Netzwerke erforderlich, die ausschließlich von einem Händler zur Übertragung von proprietären Zahlungsverkehrsnachrichtenformaten genutzt werden. Weiterhin erlaubt der Protokollwandler eine einfache Anpassung, wenn ein Format von Zahlungsverkehrsnachrichten geändert werden soll. Hierzu muss der Protokollwandler lediglich entsprechend angepasst werden. Eine derartige Anpassung kann beispielsweise durch eine Programmierung erfolgen.
  • Zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Schutz der übertragenen Daten sollte eine Verschlüsselung in den Zahlungsverkehrsnachrichten eingesetzt werden. Denkbar ist beispielsweise, verschlüsselte Zahlungsverkehrsnachrichten über das Internet zu übertragen.
  • Alternativ ist auch denkbar, dass die Zahlungsverkehrsnachrichten aus dem zweiten Format in der Datenverarbeitungszentrale durch einen Protokollwandler in ein drittes Format konvertiert werden.
  • Vorzugsweise überprüft die Datenverarbeitungszentrale den Stand eines Kontos, das einer empfangenen Zahlungsverkehrsnachricht zugeordnet ist. Abhängig von dem Stand des Kontos autorisiert die Datenverarbeitungszentrale die Zahlungsverkehrsnachricht. Unter Autorisierung wird hierbei eine Überprüfung verstanden, ob eine Zahlungstransaktion durchgeführt und der Kaufvorgang abgeschlossen oder eine Zahlungstransaktion unterbunden und der Kaufvorgang abgebrochen werden soll. Im Rahmen dieser Überprüfung kann beispielsweise eine Bonitätsprüfung eines Kunden oder die Überprüfung einer Kreditkarte erfolgen. Denkbar ist auch, dass bei der Autorisierung weitere Informationen zu einem Kunden überprüft werden, beispielsweise ob einem treuen Kunden ein besonderer Vorzugspreis gegeben werden soll. Die erwähnte Überprüfung muss nicht ausschließlich von der Datenverarbeitungszentrale vorgenommen werden. Vielmehr kann die Datenverarbeitungszentrale hierzu beispielsweise Daten an die Rechenzentren von Banken, Kreditkartenunternehmen oder anderen Autorisierern übermitteln, die dann die eigentliche Bonitätsprüfung und Freigabe der Zahlung vornehmen, indem sie eine entsprechende Antwortnachricht an die Datenverarbeitungszentrale zurücksenden. Die Datenverarbeitungszentrale stellt bei der Überprüfung in einem derartigen Anwendungsfall eine Art Schnittstelle zwischen einem elektronischen Bezahlsystem eines Händlers und den Autorisierern von Zahlungstransaktionen dar.
  • Die Datenverarbeitungszentrale kann die empfangene Zahlungsverkehrsnachricht auch autorisieren, indem sie eine Antwortnachricht als Freigabebestätigung einer entsprechenden Zahlungstransaktion an das Zahlungsterminal sendet, das die Zahlungsverkehrsnachricht erzeugt hat.
  • Vorzugsweise selektiert dann der erste Protokollwandler notwendige Informationen aus einer von der Datenverarbeitungszentrale empfangenen Antwortnachricht zur Beendigung eines Zahlungsvorgangs, welcher der Antwortnachricht zugeordnet ist. Hierzu wandelt der Protokollwandler die selektierten Informationen in das erste Format um und sendet die umgewandelten Informationen an das Zahlungsterminal, das die Zahlungsverkehrsnachricht erzeugt hat, die der Antwortnachricht zugeordnet ist.
  • Die Zahlungsterminals verschlüsseln vorzugsweise die Zahlungsverkehrsnachrichten, um eine Vertraulichkeit und Authentizität der Nachrichten zu gewährleisten.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten, die von Zahlungsterminals in einem ersten Format zur Übertragung in einem ersten Netzwerk erzeugt werden. Die Vorrichtung zeichnet sich durch einen ersten Protokollwandler aus, der ausgebildet ist, um die Zahlungsverkehrsnachrichten von einem ersten in ein zweites Format zur Übertragung an ein zweites Netzwerk umzuwandeln. Der Protokollwandler ist beispielsweise ein als Server eingerichteter Computer, der zwei Schnittstellen zum Anschließen an das erste bzw. das zweite Netzwerk aufweist. Der Server ist programmtechnisch derart eingerichtet, dass er auf einer Schnittstelle eingehende Zahlungsverkehrsnachrichten vom ersten in das zweite Format oder umgekehrt wandelt und auf der anderen Schnittstelle ausgibt und umgekehrt. Das erste Netzwerk ist vorzugsweise ein LAN eines Großhändlers, an dem die Vielzahl von Zahlungsterminals angeschlossen sind. Der Protokollwandler kann auch Länderspezifika der Zahlungsverkehrsnachrichten beachten, beispielsweise indem er Zahlungsverkehrsnachrichten von einem proprietären Format in ein länderspezifisches Format umwandelt. Somit kann er in verschiedenen Ländern eingesetzt werden.
  • Im Falle des Internets kann der Protokollwandler Zahlungsverkehrsnachrichten vorzugsweise in XML (extensible Markup Language)-, HTTP (Hypertext Transfer Protocol)-, HTTPS (HTTP Secure)-Protokoll oder einem anderen im Internet eingesetzten Protokoll abbilden.
  • Es kann auch ein zweiter Protokollwandler vorgesehen sein, um die über das zweite Netzwerk übertragenen Zahlungsverkehrsnachrichten zu empfangen, diese in ein drittes Format umzuwandeln und an eine Datenverarbeitungszentrale zum weiterverarbeiten der empfangenen Zahlungsverkehrsnachrichten zu übertragen. Zweckmäßigerweise ist der zweite Protokollwandler wie der erste Protokollwandler eingerichtet, beispielsweise als Server mit zwei Schnittstellen zum Anschließen an das zweite Netzwerk und die Datenverarbeitungszentrale.
  • Die Datenverarbeitungszentrale kann auch ausgebildet sein, um die empfangene Zahlungsverkehrsnachricht zu autorisieren, indem sie eine Antwortnachricht als Freigabebestätigung einer entsprechenden Zahlungstransaktion an das Zahlungsterminal sendet, das die Zahlungsverkehrsnachricht erzeugt hat.
  • Vorzugsweise ist der Protokollwandler ausgebildet, um notwendige Informationen aus einer von der Datenverarbeitungszentrale empfangenen Antwortnachricht zur Beendigung eines Zahlungsvorgangs, welcher der Antwortnachricht zugeordnet ist, zu selektieren, die selektierten Informationen in das erste Format umzuwandeln und an das Zahlungsterminal zu senden, das die Zahlungsverkehrsnachricht erzeugt hat, die der Antwortnachricht zugeordnet ist.
  • Schließlich sind in einer bevorzugten Ausführungsform die Zahlungsterminals ausgebildet, um die Zahlungsverkehrsnachrichten zu verschlüsseln. Dies wird beispielsweise durch ein Verschlüsselungsmodul in den Zahlungsterminals erreicht.
  • Weitere Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit dem in der einzigen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel.
  • In der Beschreibung, in den Ansprüchen, der Zusammenfassung und in der Zeichnung werden die in der hinten angeführten Liste der Bezugszeichen verwendeten Begriffe und zugeordneten Bezugszeichen verwendet.
  • Die einzige Zeichnung zeigt in 1 ein Blockschaltbild eines elektronischen Bezahlsystems mit Protokollwandlern gemäß der Erfindung.
  • In 1 sind verschiedene Zahlungsterminals 10, 12 und 14 über ein erstes Netzwerk 16 kommunikationsmäßig mit einem ersten Protokollwandler 18 verbunden. Die Zahlungsterminals können ein Zahlungsterminal 10 mit Tastatur und Kartenleser, ein PC 12 (Softwareterminal) oder ein PC mit einem PinPad 14 (Softwareterminal mit PinPad) sein.
  • Das erste Netzwerk 16 kann ein LAN (Local Area Network) sein, wie es üblicherweise zur Vernetzung von Computern eingesetzt wird. Die Zahlungsterminals 10, 12 oder 14 können auch drahtlos mit dem Protokollwandler 18 verbunden sein, beispielsweise über ein Wireless LAN.
  • Der Protokollwandler 18 kann ein als Server ausgebildeter Computer sein. Ein derartiger Computer ist programmtechnisch derart eingerichtet, dass er Zahlungsverkehrsnachrichten, die von den Zahlungsterminals 10, 12 und 14 bei einem Bezahlvorgang gebildet werden, von einem ersten Format in ein zweites Format umwandelt. Das erste Format kann ein internes Format des Händlers sein, der das elektronische Bezahlsystem einsetzt. Die Umsetzung bzw. Umwandlung vom ersten in das zweite Format und umgekehrt kann von einer speziellen Software durchgeführt werden, die von dem als Protokollwandler 18 eingesetzten Computer ausgeführt wird.
  • Der Computer kann zwei LAN-Netzwerkkarten aufweisen, um zum einen mit dem ersten, Händler-eigenen Netzwerk 16 und zum anderen mit einem zweiten Netzwerk 20 verbunden zu werden. Das zweite Netzwerk 20 ist ein Weitverkehrsnetzwerk wie beispielsweise das Internet oder andere öffentliche Netze. Der Computer kommuniziert dann über eine der LAN-Netzwerkkarten per Datenfernübertragung über das zweite Netzwerk 20, beispielsweise über einen DSL (Digital Subscriber Line)-Anschluss.
  • Die Datenverarbeitungszentrale 24 des Händlers ist kommunikationsmäßig mit jeweils einem Server einer Bank 26, eines Kreditkarteninstituts 28 und eines weiteren Autorisierers 30 verbunden, um Zahlungsverkehrsnachrichten autorisieren zu können.
  • Ein Bezahlvorgang läuft wie folgt ab: nach Eingabe von Kaufbetrag und Währung liest das Zahlungsterminal 10 Kartendaten von einer eingeführten Magnet- oder Chipkarte ein oder es werden Kartendaten in die Softwareterminals 12 oder 14 eingegeben. Nach Abschluss des Einlesevorgangs bzw. der Eingabe bilden das Zahlungsterminal 10 oder die Softwareterminals 12 bzw. 14 eine Zahlungsverkehrsnachricht, die Betrag, Währung, Datum, Uhrzeit, Terminal-Identifikationsnummer mit einer Tracenummer und entsprechende Kartendaten umfasst.
  • Die erzeugte Zahlungsverkehrsnachricht wird verschlüsselt oder unverschlüsselt über das erste Netzwerk 16 an den Protokollwandler 18 übertragen. Dieser wandelt die empfangene Zahlungsverkehrsnachricht vom ersten in das zweite Format um, um sie über das Netzwerk 20 an die Datenverarbeitungszentrale senden zu können.
  • Die Nachricht selbst oder einzelne oder mehrere Informationen aus der Nachricht werden von der Datenverarbeitungszentrale speichert für eine spätere Auswertung.
  • Die Datenverarbeitungszentrale 24 leitet anschließend die Nachricht zur Autorisierung an den Server der Bank 26, des Kreditkartenunternehmens 28 oder des Autorisierers 30 weiter. Dort wird die Bonität eines der Magnet- oder Chipkarte oder den über die Softwareterminals 12 bzw. 14 eingegeben Daten zugeordneten Kontos geprüft und eine Antwortnachricht erzeugt und an die Datenverarbeitungszentrale 24 geschickt.
  • Die Antwortnachricht wird von der Datenverarbeitungszentrale 24 gespeichert und über das zweite Netzwerk 20 an den ersten Protokollwandler 18 gesendet. Dieser selektiert die für die Beendigung des Bezahlvorgangs notwendigen Informationen aus der Antwortnachricht und konvertiert diese in das erste Format, das zur Übertragung im ersten Netzwerk 16 geeignet ist. Die Antwortnachricht wird schließlich an das Zahlungsterminal 10 oder den PC 12 oder den PC 14 übertragen, wo ein Beleg für die erfolgte Zahlung ausgedruckt wird.
  • Ein Protokollwandler wie der erste Protokollwandler 18 ermöglicht eine zentrale Autorisierung und Verarbeitung von Zahlungsverkehrsnachrichten, insbesondere von Nicht-Bankenzahlungen wie ELV (Elektronisches Lastschrift-Verfahren), OLV (Online-Lastschriftverfahren), über KK (Kreditkarten), Flottenkarten u. a.
  • Der Protokollwandler arbeitet als eine Art Gateway, das zwei verschiedene Netzwerke verbindet und ermöglicht daher eine einfache Anbindung von Großhändlern unter Nutzung interner Netzinfrastrukturen.
  • Der Protokollwandler kann dabei im kundenspezifischen Netzwerk oder aber auch in der Datenverarbeitungszentrale zum Einsatz kommen.
  • Der Protokollwandler kann auch ec-Cash- und EMV- und andere End-zu-End verschlüsselte Nachrichten verarbeiten. Derartige Zahlungsverkehrsnachrichten werden durch das PinPad eines Zahlungsterminals gebildet und beispielsweise als String über eine interne Infrastruktur eines Händlers an den Protokollwandler übertragen. Dieser selektiert aus dem Händler-internen Format des empfangenen Strings die Zahlungsverkehrsnachricht und überträgt sie, ohne sie durch den Protokollwandler zu verändern, wie oben beschrieben an eine Datenverarbeitungszentrale des Händlers oder direkt an einen Server einer Bank.
  • Bei der Umwandlung durch den Protokollwandler können auch länderspezifische Formate von Zahlungsverkehrsnachrichten beachtet werden.
  • Insbesondere kann der Protokollwandler derart ausgebildet sein, dass er Zahlungsverkehrsnachrichten von einem Händler-eigenen Format in XML (extensible Markup Language), HTTP (Hypertext Transfer Protocol), HTTPS (HTTP Secure) u. a. im Internet eingesetzte Protokolle umwandelt, um so die Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten über ein TCP/IP-Netzwerk, wie dem Internet, zu ermöglichen.
  • Schließlich ermöglicht die Erfindung die Anbindung von verteilten Verkaufsstellen eines Großhändlers an dessen Datenverarbeitungszentrale oder an eine Datenverarbeitungszentrale eines Finanztransaktions-Dienstleisters.
  • 10
    Zahlungsterminal
    12
    Zahlungsterminal
    14
    Zahlungsterminal
    16
    erstes Netzwerk
    18
    erster Protokollwandler
    20
    zweites Netzwerk
    22
    zweiter Protokollwandler
    24
    Datenverarbeitungszentrale
    26
    Bank
    28
    Kreditinstitut
    30
    Autorisierer

Claims (12)

  1. Verfahren zur Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten, die von Zahlungsterminals (10, 12, 14) in einem ersten Format zur Übertragung in einem ersten Netzwerk (16) erzeugt werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahlungsverkehrsnachrichten von einem Protokollwandler (18) vom ersten in ein zweites Format in einem zweiten Netzwerk (24) umgewandelt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der weitere Protokollwandler (22) die über das zweite Netzwerk (20) übertragenen Zahlungsverkehrsnachrichten in ein weiteres Format umwandelt und an eine weitere Datenverarbeitungszentrale zum Weiterverarbeiten der empfangenen Zahlungsverkehrsnachrichten überträgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungszentrale (24) die Bonität eines Kontos überprüft, das einer empfangenen Zahlungsverkehrsnachricht zugeordnet ist, und abhängig von der Bonität die empfangene Zahlung autorisiert.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungszentrale (24) die empfangene Zahlungsverkehrsnachricht autorisiert, indem sie eine Antwortnachricht als Freigabebestätigung einer entsprechenden Zahlungstransaktion an das Zahlungsterminal (10) sendet, das die Zahlungsverkehrsnachricht erzeugt hat.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Protokollwandler (18) notwendige Informationen aus einer von der Datenverarbeitungszentrale (24) empfangenen Antwortnachricht zur Beendigung eines Zahlungsvorgangs, welcher der Antwortnachricht zugeordnet ist, selektiert, die selektierten Informationen in das erste Format umwandelt und an das Zahlungsterminal (10) sendet, das die Zahlungsverkehrsnachricht erzeugt hat, die der Antwortnachricht zugeordnet ist.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zahlungsterminals (10, 12, 14) die Zahlungsverkehrsnachrichten verschlüsseln.
  7. Vorrichtung zur Übertragung von Zahlungsverkehrsnachrichten, die von Zahlungsterminals (10, 12, 14) in einem ersten Format zur Übertragung in einem ersten Netzwerk (16) erzeugt werden, gekennzeichnet durch einen ersten Protokollwandler (18), der ausgebildet ist, um die Zahlungsverkehrsnachrichten vom ersten in ein zweites Format umzuwandeln.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein zweiter Protokollwandler (22) vorgesehen ist, um die über das zweite Netzwerk (20) übertragenen Zahlungsverkehrsnachrichten in ein weiteres Format umzuwandeln und an eine Datenverarbeitungszentrale (24) zum Weiterverarbeiten der empfangenen Zahlungsverkehrsnachrichten zu übertragen.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungszentrale (24) ausgebildet ist, um die Bonität eines Kontos zu überprüfen, das einer empfangenen Zahlungsverkehrsnachricht zugeordnet ist, und abhängig von der Bonität die empfangene Zahlung zu autorisieren.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungszentrale (24) ausgebildet ist, um die empfangene Zahlungsverkehrsnachricht zu autorisieren, indem sie eine Antwortnachricht als Freigabebestätigung einer entsprechenden Zahlungstransaktion an das Zahlungsterminal (10) sendet, das die Zahlungsverkehrsnachricht erzeugt hat.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Protokollwandler (18) ausgebildet ist, um notwendige Informationen aus einer von der Datenverarbeitungszentrale (24) empfangenen Antwortnachricht zur Beendigung eines Zahlungsvorgangs, welcher der Antwortnachricht zugeordnet ist, zu selektieren, die selektierten Informationen in das erste Format umzuwandeln und an das Zahlungsterminal (10) zu senden, das die Zahlungsverkehrsnachricht erzeugt hat, die der Antwortnachricht zugeordnet ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet dass die Zahlungsterminals (10, 12, 14) ausgebildet sind, um die Zahlungsverkehrsnachrichten zu verschlüsseln, insbesondere ein Verschlüsselungsmodul aufweisen.
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