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Die
Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugantriebsstrang mit einer hydrodynamischen
Kupplung gemäß des Oberbegriffs
des Patentanspruchs 1.
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Ein
solcher Kraftfahrzeugantriebsstrang ist beispielsweise aus der WO
00/55527 bekannt. Der Antriebsstrang ist beispielsweise mit Schaltgetrieben,
insbesondere automatisierten Schaltgetrieben koppelbar. Der Antriebsstrang
umfasst eine hydrodynamische Kupplung und eine Überbrückungskupplung, die parallel
zu der hydrodynamischen Kupplung geschaltet ist. Mittels der hydrodynamischen
Kupplung kann das Kraftfahrzeug schonend angefahren werden beziehungsweise
mit sehr kleinen Geschwindigkeiten betrieben werden, ohne dass ein
erhöhter Verschleiß durch
eine durchrutschende Reibkupplung gegeben ist. Dafür wird die
hydrodynamische Kupplung mit einem Arbeitsmedium gefüllt, wobei entsprechend
der konstruktiven Ausführung
und des eingestellten Füllungsgrades
ein bestimmtes Drehmoment von einer Eingangswelle auf eine Ausgangswelle übertragen
wird.
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Bei
höheren
Fahrgeschwindigkeiten wird die hydrodynamische Kupplung vorzugsweise
nahezu oder vollständig
entleert, und das Drehmoment von der Eingangswelle auf die Ausgangswelle
mittels der Überbrückungskupplung übertragen.
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Auch
wenn die in der WO 00/55527 gezeigte Ausführung einer Anfahreinheit bereits
relativ kompakt ist und weitgehend verschleißfrei arbeitet, so haben sich
in der Praxis bei bestimmten Betriebsbedingungen Probleme beim Umschalten
zwischen hydrodynamischem Kupplungsbetrieb und Überbrückungskupplungsbetrieb ergeben.
Zudem werden heutzutage immer größere Anforderungen
an eine kompakte Bauweise und an eine günstige Produzierbarkeit gestellt,
denen der in der WO 00/55527 gezeigte Aufbau nicht mehr genügen kann.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Kraftfahrzeugantriebsstrang
beziehungsweise einen Teilbereich desselben anzugeben, dessen konstruktiver
Aufbau gegenüber
dem Stand der Technik vereinfacht ist, der eine besonders kompakte
Ausführung
aufweist und der zugleich eine hohe Funktionssicherheit garantiert.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Kraftfahrzeugantriebsstrang mit den Merkmalen
des Anspruches 1 gelöst.
Die Unteransprüche
beschreiben besonders vorteilhafte Ausgestaltungen.
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Der
erfindungsgemäße Kraftfahrzeugantriebsstrang
weist mindestens eine Eingangswelle, eine Ausgangswelle, eine hydrodynamische
Kupplung und eine Überbrückungskupplung
auf, wobei die hydrodynamische Kupplung und die Überbrückungskupplung parallel zueinander
geschaltet sind und zwischen der hydrodynamischen Kupplung und der Überbrückungskupplung
ein Zentralausrücker
angeordnet ist. Sowohl mit der hydrodynamischen Kupplung als auch
mit der Überbrückungskupplung
kann ein Drehmoment oder Antriebsmoment von der Eingangswelle auf
die Ausgangswelle übertragen
werden. Der Zentralausrücker
weist ein Betätigungselement
und ein stationäres
Element auf, wobei das Betätigungselement
durch einen hydraulischen Druck beaufschlagbar oder anderweitig
mechanisch betätigbar
ist, beispielsweise pneumatisch, manuell, elektro-mechanisch oder
durch eine Kombination von pneumatischen, mechanischen, elektrischen,
hydraulischen oder manuellen Komponenten. Bei der Druckbeaufschlagung
bzw. bei der Betätigung
verlagert sich das Betätigungselement
gegenüber
dem stationären
Element. Der Zentralausrücker
ist derart zwischen der hydrodynamischen Kupplung und der Überbrückungskupplung
angeordnet, dass sich das stationäre Element direkt oder mittelbar
gegen die hydrodynamische Kupplung bzw. deren Gehäuse abstützt, während das
Betätigungselement
des Zentralausrückers
sich derart zumindest mittelbar gegen die Überbrückungskupplung abstützt, dass
diese Abstützung
wirksam beim Ein- beziehungsweise Auskoppeln der Überbrückungskupplung
ist.
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Selbstverständlich ist
es möglich,
den erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugantriebsstrang
um weitere Elemente zu ergänzen
oder denselben als Teilabschnitt in einen umfassenderen Kraftfahrzeugantriebsstrang
einzubinden. Beispielsweise wird in der Regel die Ausgangswelle
mit einem Getriebe verbunden sein. Dabei ist es sowohl möglich, die
Ausgangswelle direkt als Getriebeeingangswelle auszuführen oder
die Ausgangswelle drehfest mit einer Getriebeeingangswelle zu verbinden.
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Durch
die erfindungsgemäße Anordnung
eines Zentralausrückers
in einem Antriebsstrang zwischen einer hydrodynamischen Kupplung
und einer Überbrückungskupplung
kann eine äußerst kompakte
Anordnung erreicht werden, die zugleich eine bewährte hohe Funktionssicherheit
aufweist. Insbesondere ist es möglich,
den Zentralausrücker
kraftübertragend
gegen das Gehäuse
der hydrodynamischen Kupplung abzustützen, so dass die Gegenkraft,
die bei der Belastung der Überbrückungskupplung
erzeugt wird, auf das Gehäuse
der hydrodynamischen Kupplung abgeleitet wird. Dazu weist die hydrodynamische
Kupplung vorteilhaft im Gegensatz zu heute üblichen hydrodynamischen Kupplungen
mit einem rotierenden Gehäuse,
das teilweise durch das Pumpenrad gebildet wird, ein das Pumpenrad
und Turbinenrad umschließendes
stationäres
Gehäuse
auf. Durch die Abstützung
des stationären
Teils des Zentralausrückers
am Gehäuse
der hydrodynamischen Kupplung ist es möglich, auf ein zusätzliches
(separates) Gehäuse
oder Zwischengehäuse
zur Aufnahme bzw. Abstützung
des Zentralausrückers
zu verzichten. Solche bei herkömmlichen
Zentralausrückern
vorgesehene Zwischengehäuse
waren in der Praxis immer wieder schwierig auszurichten und zu montieren.
Besonders bei hydraulisch betätigbaren Zentralausrückern gab
es häufig
Probleme beim Verbinden der separaten Gehäuseeinheiten. Durch den erfindungsgemäßen Verzicht
auf ein solches Gehäuse,
d.h. durch die kraftableitende Abstützung des stationären Elementes
des Zentralausrückers
gegen die hydrodynamische Kupplung kann insbesondere die axiale
Baulänge
stark verkürzt
und der Montageaufwand vermindert werden.
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In
einer besonders vorteilhaften Ausführung der Erfindung wird eine äußerst kompakte
Anordnung dadurch erreicht, dass die Eingangswelle, die Ausgangswelle,
die hydrodynamische Kupplung, die Überbrückungskupplung und das Betätigungselement
um eine gemeinsame Achse beziehungsweise Drehachse fluchtend miteinander
ausgerichtet sind. Vorzugsweise ist dabei die Eingangswelle als
Hohlwelle ausgebildet, in der die Ausgangswelle, welche vorteilhaft
zumindest abschnittsweise als Vollwelle ausgebildet ist, mit einer
gemeinsamen Drehachse angeordnet, wobei vorzugsweise die als Vollwelle ausgebildete
Ausgangswelle sich vollständig
durch die Eingangswelle hindurch erstreckt. Das Betätigungselement
kann besonders vorteilhaft als Hohlzylinder oder als Hülse ausgeführt sein,
welche axial gleitend außen
auf der als Hohlwelle ausgebildeten Eingangswelle gelagert ist.
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Um
den Zentralausrücker
mit dem notwendigen hydraulischen Druck zu beaufschlagen, umfasst der
Zentralausrücker
vorzugsweise einen Druckanschluss zum Zuführen von einem mit Druck beaufschlagten
hydraulischen Medium. Das hydraulische Medium kann beispielsweise über einen
radial nach innen verlaufenden Kanal auf das der Überbrückungskupplung
ferne Ende des als Hohlzylinder ausgebildeten Betätigungselementes
geleitet werden.
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In
einem besonders wichtigen Anwendungsbereich der Erfindung ist die Überbrückungskupplung als
trockenlaufende Reibscheibenkupplung ausgeführt, die eine oder auch mehrere
Reibscheiben aufweist. Insbesondere bei einer Ausführung mit
einer Reibscheibe weist die Reibscheibenkupplung eine Druckplatte
und eine Gegendruckplatte auf, zwischen welche eine Kupplungsscheibe
reibschlüssig verspannbar
ist. Das Betätigungselement
des Zentralausrückers
wirkt dann zumindest mittelbar vorzugsweise entlastend auf die Druckplatte,
um diese aus einer Verspannung mit der Gegendruckplatte zu lösen, welche
beispielsweise durch eine Federkraft bewirkt wird, so dass die reibschlüssige Verspannung
der Kupplungsscheibe durch eine Betätigung des Zentralausrückers aufgehoben
wird.
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In
einer vorteilhaften Ausführung
ist zwischen der Druckplatte und dem Zentralausrücker eine Tellerfeder angeordnet,
welche in nicht ausgerückter
Position des Betätigungselementes
des Zentralausrückers
die Druckplatte gegen die Gegendruckplatte verspannt. Bei Druckbeaufschlagung
des Zentralausrückers
wird an dem der Druckplatte fernen Ende der Tellerfeder eine Druckkraft
mittels des Betätigungselementes
ausgeübt,
so dass das die Druckplatte verspannende Ende der Tellerfeder in Richtung
von der Druckplatte weg bewegt wird.
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Druckplatte
und Gegendruckplatte können vorteilhaft
mit jeweils einer Schwungmasse integral ausgeführt oder mit einer solchen
drehstarr verbunden sein. Gleichzeitig sind beide Schwungmassen vorteilhaft
drehstarr miteinander verbunden. Im Antriebsstrang zwischen den
Schwungmassen und der angetriebenen Getriebewelle ist insbesondere
ein Drehschwingungsdämpfer
angeordnet, der beim Kraftfluss im gekoppelten Zustand, d.h. von
den Schwungmassen auf die Kupplungsscheibe und weiter auf die Getriebewelle,
eine drehmomentübertragende
aber begrenzt drehbewegliche Verbindung zwischen Schwungmassen und
Getriebewelle herstellt. Dadurch können Torsionsschwingungen im
Antriebsstrang reduziert werden.
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Der
Drehschwingungsdämpfer
kann vorteilhaft ebenfalls mit der Eingangswelle, der Ausgangswelle,
der hydrodynamischen Kupplung, der Überbrückungskupplung und dem Betätigungselement des
Zentralausrückers
fluchtend ausgerichtet sein.
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand von vorzuziehenden Ausführungsbeispielen
mit zugehörigen
Figuren besser verständlich
werden, wobei in den Figuren die
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1 einen erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugantriebsstrang
mit einem hydraulisch betätigbaren
Zentralausrücker
darstellt; und die
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2 einen erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugantriebsstrang
mit einem Zentralausrücker
mit einem mechanischen Hebelantrieb darstellt.
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Der
in der 1 dargestellte
erfindungsgemäße Kraftfahrzeugantriebsstrang
umfasst eine Eingangswelle 1, welche als Hohlwelle ausgebildet
ist und eine Ausgangswelle 2, die durch die Eingangswelle
hindurchgeführt
ist. Eingangswelle 1 und Ausgangswelle 2 sind
mittels einer Wellendichtung 10 gegeneinander abgedichtet.
Die Ausgangswelle 2 kann beispielsweise eine Getriebeeingangswelle sein,
wobei das Getriebe in der dargestellten Ausführung in 1 auf der rechten Seite neben der hydrodynamischen
Kupplung 3 positioniert wäre.
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Um
Drehmoment von der Eingangswelle 1 auf die Ausgangswelle 2 übertragen
zu können,
ist eine füll-
und entleerbare hydrodynamische Kupplung 3 vorgesehen,
deren Pumpenrad 3.1 drehstarr mit der Eingangswelle 1 verbunden
ist. Die hydrodynamische Kupplung 3 weist ein Kupplungsgehäuse 3.3 auf,
dass das Turbinenrad 3.2 der hydrodynamischen Kupplung
und das Pumpenrad 3.1 umschließt und in der gezeigten Figur
nicht vollständig
dargestellt ist. Das Turbinenrad 3.2 ist auf der Ausgangswelle 2 aufgezahnt,
das heißt
mittels einer zahnförmig
eingreifenden Verbindung auf der Ausgangswelle gelagert. Zwischen
dem Turbinenrad und der zahnförmig
eingreifenden Verbindung ist vorteilhaft ein Freilauf vorgesehen,
dessen Funktion später noch
erläutert
wird. Die Lagerung des Turbinenrades 3.2 auf der Ausgangswelle 2 ist
dabei in einem Bereich axial außerhalb
des Bereiches der Ausgangswelle 2 ausgeführt, welcher
durch die Eingangswelle 1 hindurch angeordnet ist (in der
gezeigten Figur rechts außerhalb).
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Auf
der entgegengesetzten Seite des dargestellten Abschnittes der Ausgangswelle 2 (links
außerhalb
des von der Eingangswelle 1 überdeckten Bereiches der Ausgangswelle 2)
ist ebenfalls mittels eines verzahnten Eingriffes eine Kupplungsscheibe 7 gelagert.
Die Kupplungsscheibe 7 umfasst eine Nabe 6 und
einen scheibenförmigen
Körper,
welche radial nach außen über die
Nabe 6 hinausragt und radial außerhalb der Nabe 6 zwischen
einer Druckplatte 4.1 und einer Gegendruckplatte 4.2 der Überbrückungskupplung 4,
welche als Reibkupplung ausgeführt
ist, reibschlüssig
verspannbar ist. Dazu trägt
die Kupplungsscheibe 7 die Kupplungsbeläge 7.1 und 7.2,
wobei jeweils einer, wie bekannt, auf jeder Seite der Kupplungsscheibe 7 angeordnet
ist. Die Druckplatte 4.1 und die Gegendruckplatte 4.2 sind
jeweils mit einer beträchtlichen
Schwungmasse ausgeführt,
wobei die Schwungmasse 4.3 der Gegendruckplatte 4.2 als Schwungrad
ausgebildet ist, von dem nur ein Bruchteil dargestellt ist und welches
sich auch weiter radial nach außen
erstrecken kann. Die Druckplatte 4.1 weist ein ringförmiges,
in Umfangsrichtung unterbrochenes Stegelement 4.4 auf,
welches in der gezeigten Darstellung auch als Nase bezeichnet werden könnte. Dieses
ringförmige
Stegelement 4.4 beziehungsweise die Nase erfüllt zwei
Aufgaben: Zum einen wirkt es als massebehaftetes Schwungrad und zum
anderen dient es der Druckübertragung
zwischen einem die Verspannungskraft erzeugenden Element, nämlich in
diesem Ausführungsbeispiel
der Tellerfeder 8 auf die Druckplatte 4.1, so
dass sie derart gegen die Gegendruckplatte 4.2 verspannt
wird, dass die Kupplungsscheibe 7 mit ihren Kupplungsbelägen 7.1 und 7.2 reibschlüssig dazwischen
festgehalten wird.
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In
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die Überbrückungskupplung 4 mit
einer Gehäusewand 4.5 ausgeführt, welche
drehstarr mit der Gegendruckplatte bzw. der Druckplatte verbunden
ist. Auch eine integrale Verbindung ist denkbar. Die Gehäusewand 4.5 ist
mit einem Befestigungselement, beispielsweise einem Bolzen 9 oder
einem Niet versehen, mit welchem eine starre Verbindung bzw. eine Mitnahmeverbindung,
welche eine axiale Bewegung oder „Tellerung" ermöglicht,
zwischen der Tellerfeder 8 und der Gehäusewand 4.5 hergestellt
wird. Die Verbindung ist dabei derart ausgeführt, dass die Tellerfeder ähnlich wie
der Balken einer Balkenwaage auf dem Bolzen 9 angeordnet
ist, so dass, wenn das radial innere Ende der Tellerfeder 8,
welche scheibenradförmig
radial über
der Eingangswelle 1 und der Ausgangswelle 2 angeordnet
ist, axial nach links versetzt wird, das radial äußere Ende sich axial nach rechts
versetzt und umgekehrt. Die Druckplatte 4.1, die Gegendruckplatte 4.2 mit
der integral ausgebildeten Schwungmasse 4.3, die Gehäusewand 4.5,
die Tellerfeder 8, eine auf der Eingangswelle 1 aufgezahnte
Flexplatte 12, die Eingangswelle 1 selber und das
Pumpenrad 3.1 der hydrodynamischen Kupplung 3 drehen
sich mit einer Antriebsgeschwindigkeit, welche durch die Kurbelwelle
(nicht dargestellt) des antreibenden Motors vorgegeben wird, wobei
die Kurbelwelle vorteilhaft an dem die Schwungmasse 4.3 ausbildenden
Schwungrad, das integral mit der Gegendruckplatte 4.2 ausgebildet
ist, angeflanscht ist. Diese Antriebsdrehbewegung wird über drehstarre
beziehungsweise integrale Verbindungen durch die genannten Bauteile
bis auf das Pumpenrad 3.1 übertragen. Gleichzeitig ist
es möglich,
im gekoppelten Zustand der Überbrückungskupplung 4 auch
die Ausgangswelle 2 mit derselben Geschwindigkeit antreiben
zu lassen.
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In
dem gezeigten Ausführungsbeispiel
wirkt das Betätigungselement 5.1 auf
das radial innere Ende der Tellerfeder druckbeaufschlagend und achsparallel
zu der Ausgangswelle 2 in Richtung der Mitnehmerscheibe
beziehungsweise der Kupplungsscheibe 7, so dass bei Druckbeaufschlagung
des Betätigungselementes 5.1 mittels
eines hydraulischen Mediums, das über den Druckanschluss 5.3 des
Zentralausrückers 5 zugeführt wird
und auf das dem die Tellerfeder 8 berührende Ende des Betätigungselementes 5.2 entgegengesetzte
axiale Ende druckbeaufschlagend wirkt, die oben beschriebene Kippbewegung
oder Tellerung der Tellerfeder – das
radial innere Ende rückt
nach links, das radial äußere Ende rückt nach
rechts-, erfolgt.
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Die
Druckplatte 4.1 und die Gegendruckplatte 4.2 beziehungsweise
deren Schwungmassen sind mittels eines Drehschwingungsdämpfers 11 torsionselastisch
und um einen bestimmten Verdrehwinkel verdrehbar mittelbar mit der
Ausgangswelle 2 verbunden.
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Die
schon genannte Flexplatte 12 ist an dem der hydrodynamischen
Kupplung 3 axial entgegengesetztem Ende der Eingangswelle 1 angeordnet, wobei
durch die Flexplatte das ringförmige
Stegelement 4.4 der Druckplatte 4.1 hindurchgeführt ist.
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Das
Stegelement 4.4 ist daher in der gezeigten Ausführung, die
eine Flexplatte 12 in Umfangsrichtung aufweist, nicht durchgehend
ausgeführt, sondern
weist einzelne Nasen oder Vorsprünge
auf, die durch die Flexplatte 12 hindurchgreifen und sich am
radial äußeren Ende
der Tellerfeder 8 abstützen.
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Das
Turbinenrad 3.2 mit der Ausgangswelle 2 und der
aufgezahnten Kupplungsscheibe 7 laufen bei Befüllung der
hydrodynamischen Kupplung 3 oder im gekoppelten Zustand
der Überbrückungskupplung 4 ebenfalls
um (sofern kein Freilauf vorgesehen ist), und zwar je nach Betriebszustand
der hydrodynamischen Kupplung 3 beziehungsweise der Überbrückungskupplung 4 mit
derselben Geschwindigkeit wie die Eingangswelle 1 oder
einer kleineren Geschwindigkeit. Die Ausgangswelle ist in dem gezeigten
Ausführungsbeispiel
auf der linken Seite mittels des dargestellten Lagerzapfens gelagert
und kann auf der entgegengesetzten Seite (der rechten Seite in der 1) am oder im Getriebegehäuse (nicht
dargestellt) gelagert werden.
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Das
Kupplungsgehäuse 3.3 der
hydrodynamischen Kupplung 3 sowie die Gehäusebereiche
des Zentralausrückers 5 und
radial außerhalb
der Überbrückungskupplung 4 sind
im Betrieb stets stationär und
können
derart miteinander verbunden beziehungsweise integral ausgeführt sein,
dass das Motorgehäuse
(nicht dargestellt), das äußere Gehäuse der Überbrückungskupplung 4,
das Gehäuse
das Zentralausrückers 5,
das Gehäuse 3.3 der
hydrodynamischen Kupplung 3 und das Getriebegehäuse (nicht
dargestellt) zusammen ein durchgehendes Gehäuse ausbilden. Durch die Abstützung des
Zentralausrückers
am Gehäuse 3.3 der
hydrodynamischen Kupplung 3 ist es jedoch insbesondere
möglich,
auf ein separates Gehäuse
für den
Zentralausrücker
zu verzichten, so dass das äußere Gehäuse der Überbrückungskupplung 4 direkt
in das Gehäuse
der hydrodynamischen Kupplung 3 übergeht.
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In 2 ist auch diese Gehäuseführung nochmals
schematisch dargestellt. Wie man sieht, ist das das Schwungrad der Überbrückungskupplung 4 umschließende Gehäuse 19 direkt
mit dem Gehäuse 3.3 der
hydrodynamischen Kupplung verbunden.
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Der
in der 2 dargestellte
Zentralausrücker 5 umfasst
ein Betätigungselement 5.1,
welches ebenfalls zylinderförmig
radial außerhalb
der Eingangswelle 1 angeordnet ist, und in Axialrichtung
der Ein- beziehungsweise Ausgangswelle 1, 2 gleitet. Die
Betätigung
des Betätigungselements 5.1 erfolgt in
diesem Ausführungsbeispiel über einen
Hebel 5.4, welcher sich über dem stationären Element 5.2 dreht, welches
unmittelbar am Gehäuse 3.3 der
hydrodynamischen Kupplung 3 befestigt ist. Der Hebel 5.4 des Zentralausrückers wird
betätigt
durch einen pneumatischen Kolben 15, welcher außerhalb
oder innerhalb der gezeigten Gehäuse
angeordnet sein kann. Die Drehmomentübertragung beziehungsweise
die Drehzahlübertragung
zum Getriebe ist mittels des Pfeils 17 angedeutet und erfolgt über die
Ausgangswelle 2. Die Drehmomentübertragung beziehungsweise
die Antriebsdrehzahl vom Motor (Pfeil 18) wird über die Überbrückungskupplung 4,
das heißt über die
Druckplatte 4.1 und die Gegendruckplatte 4.2, mittels
des ständigen
Eingriffs 14 auf die Eingangswelle 1 übertragen,
welche drehstarr mit dem Pumpenrad 3.1 der hydrodynamischen
Kupplung 3 verbunden ist. Das bedeutet, dass das Pumpenrad
in jedem Betriebszustand mit umläuft.
Ob mittels der hydrodynamischen Kupplung 3 Drehmoment übertragen
wird oder nicht wird durch den Füllungsgrad
der hydrodynamischen Kupplung bestimmt.
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Das
Turbinenrad 3.2 ist über
einen Freilauf 13 mit der Ausgangswelle 2 verbunden.
Dieser Freilauf 13 koppelt das Turbinenrad 3.2 drehstarr
mit der Ausgangswelle 2, wenn das Turbinenrad schneller als
beziehungsweise gleich schnell wie die Ausgangswelle 2 angetrieben
wird, und ist entkoppelt, wenn die Ausgangswelle 2 schneller
als das Turbinenrad 3.2 angetrieben wird. Die Antriebsdrehzahl des
Turbinenrads 3.2 bestimmt sich unter anderem durch den
Füllungsgrad
der hydrodynamischen Kupplung 3. Die Antriebsdrehzahl der
Ausgangswelle 2 passt sich bei Kopplung über den
Freilauf 13 der Drehzahl des Turbinenrads 3.2 an
und wird in einem freilaufenden Zustand durch die Drehzahlübertragung
durch die Überbrückungskupplung 4 bestimmt.
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Das
Turbinenrad 3.2 kann mittels der Turbinenbremse 16 gebremst
werden. Die Turbinenbremse 16 ist ähnlich wie die Überbrückungskupplung 4 aufgebaut,
allerdings wird hier eine Kupplungsscheibe mittels eines Druckkolbens 16.1 mit
einer Gegendruckplatte 16.2 verspannt, wenn der Druckkolben betätigt wird.
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Die
Turbinenbremse 16 ist, wie dargestellt, zusammen mit der
hydrodynamischen Kupplung 3, dem Zentralausrücker 5 und
der Überbrückungskupplung 4 innerhalb
eines Gehäuses 19 positioniert.
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Das
Turbinengehäuse 3.3 ist
als stationäres Gehäuse ausgeführt und
entsprechend mit Wellendichtungen und Lagern gegenüber den
rotierenden Wellen versehen.
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- 1
- Eingangswelle
- 2
- Ausgangswelle
- 3
- hydrodynamische
Kupplung
- 3.1
- Pumpenrad
- 3.2
- Turbinenrad
- 3.3
- Gehäuse
- 4
- Überbrückungskupplung
- 4.1
- Druckplatte
- 4.2
- Gegendruckplatte
- 4.3
- Schwungmasse
- 4.4
- ringförmiges Stegelement
- 4.5
- Gehäusewand
- 5
- Zentralausrücker
- 5.1
- Betätigungselement
- 5.2
- stationäres Element
- 5.3
- Druckanschluss
- 5.4
- Hebel
- 6
- Nabe
- 7
- Kupplungsscheibe
- 7.1
- Kupplungsbelag
- 7.2
- Kupplungsbelag
- 8
- Tellerfeder
- 9
- Bolzen
- 10
- Wellendichtung
- 11
- Drehschwingungsdämpfer
- 12
- Flexplatte
- 13
- Freilauf
- 14
- ständiger Eingriff
- 15
- pneumatischer
Kolben
- 16
- Turbinenbremse
- 16.1
- Druckkolben
- 16.2
- Gegendruckplatte
- 17
- Drehmomentübertragung
zum Getriebe
- 18
- Drehmomentübertragung
vom Motor
- 19
- Gehäuse