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Anwendungsgebiet
und Stand der Technik
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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 zur Erzeugung einer Rückmeldung
an einen Bediener bei einem Kochfeld. Hier kann vorgesehen sein,
dass bei einer eingebauten Topferkennungsfunktion des Kochfeldes verschiedene
Betriebszustände
der Topferkennung, beispielsweise aufgesetzter oder falsch aufgesetzter oder
grundsätzlich
falscher Topf, bestehen können. Einem
Benutzer soll ein nicht vorgesehener oder falscher Zustand angezeigt
werden.
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Üblicherweise
wird der Betriebszustand einer Topferkennung eines Kochfeldes sozusagen
auf digitale Art und Weise ausgewertet oder angezeigt. Entweder
ist der Betriebszustand in einem vorgesehenen Bereich, dann wird
eine Art positives Symbol dargestellt. Manchmal wird sogar gar kein
Symbol dargestellt, sondern das Kochfeld wird dann mit der betreffenden
Kochstelle, auf die ein Topf aufgesetzt ist, betrieben.
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Ist
dagegen der Betriebszustand nicht so wie vorgesehen, wird die Kochstelle
eben nicht betrieben. Des weiteren wird ein Fehlersymbol ausgegeben,
beispielsweise bei einer Sieben-Segment-Anzeige ein blinkendes „u" oder dergleichen.
Dies ermöglicht
es einem Bediener jedoch nicht, genau festzustellen, wo der Fehler
liegt.
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Aufgabe und
Lösung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Verfahren
zu schaffen, mit dem die Nachteile des Standes der Technik vermieden
werden können,
insbesondere eine verbesserte Rückmeldung
einer Topferkennungsfunktion an einen Bediener erreicht werden kann.
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Gelöst wird
diese Aufgabe durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs
1. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind
Gegenstand der weiteren Ansprüche
und werden im folgenden näher
erläutert.
Der Wortlaut der Ansprüche
wird durch ausdrückliche
Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
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Erfindungsgemäß werden
auf optische und/oder akustische Weise unterschiedliche Informationen
in der Rückmeldung
ausgegeben, welche die verschiedenen Betriebszustände der
Topferkennungsfunktion genau angeben. Dies bedeutet, dass nicht
lediglich eine Unterscheidung nach richtig oder falsch bzw. vorgesehen
oder unvorgesehen erfolgt. Vielmehr kann genau angegeben werden,
ob ein Topf aufgesetzt ist oder nicht aufgesetzt ist, ob er seitlich verschoben
ist, ob er die richtige Größe aufweist, also
weder zu klein noch zu groß ist,
und ob sich der Topf überhaupt
für eine
Topferkennungsfunktion oder die spezielle Art der Beheizung der
Kochstelle eignet, beispielsweise bei Glas- oder Steinguttöpfen und
Induktionsheizungen.
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Mit
der Erfindung ist es nun möglich,
einem Bediener nicht nur einen Fehler auszugeben. Es kann gleichzeitig
genau angegeben werden, dass beispielsweise der Topf für die gewählte Kochstelle zu
klein ist und somit ein Energieverbrauch resultieren würde, der
größer ist
als notwendig oder sinnvoll. Bei bisher üblichen Topferkennungsfunktionen
wurde lediglich ein Fehler ausgegeben. Ein Bediener wusste also
nicht, was genau er sozusagen falsch gemacht hatte bzw. was gemacht
werden muss, um die Kochstelle mit der Topferkennungsfunktion wie
vorgesehen in Betrieb zu nehmen.
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Des
weiteren kann auch beispielsweise durch eine Rückmeldung angegeben werden,
ob zwar ein Topf vorhanden ist, jedoch die Wärmeabnahme bei beginnendem
Heizbetrieb zu gering ist. Dies ist insbesondere bei nicht für Induktions-Kochstellen
geeigneten Töpfen
oder bei Töpfen
mit zu stark verzogenem Topfboden der Fall. Hier können fehlerhafte
Betriebszustände
vermieden werden, welche insbesondere bei fehlerhaften Topfböden zu Überhitzungen
und somit Beschädigungen
führen können.
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Einerseits
ist es möglich,
eine Rückmeldung zumindest
teilweise akustisch durchzuführen.
Hier kann mindestens ein Ton ausgegeben werden, der als Einzelton
vorteilhaft durch seine Tonhöhe
einen gewissen Informationsgehalt aufweist. Besonders vorteilhaft
können
mehrere Töne
ausgegeben werden für
die Anzeige bzw. Rückmeldung
jeweils unterschiedlicher Informationen. Die Töne können dabei bei gleicher Tonhöhe die Information
durch ihre Tonfolge wiedergeben. Des weiteren kann auch durch wechselnde
Tonhöhen
die Information zurückgemeldet
werden. Beispielsweise können
verschiedene Tonfolgen oder Melodien gespielt werden, die durch ihre
jeweils eigene Charakteristik, welche beispielsweise warnend sein
kann, einen grundsätzlich
positiven oder grundsätzlich
negativen Betriebszustand anzeigen.
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Weiter
ist es möglich,
eine akustische Rückmeldung
mit Sprachausgabe vorzusehen. Hierzu ist es besonders vorteilhaft
möglich,
entsprechende Sprachausgaben, welche den Betriebszuständen entsprechen
bzw. diese direkt aussprechen, als Rückmeldung auszugeben. Dazu
können
diese Sprachausgaben in einem Speicher einer Steuerung abgelegt
sein und bei Bedarf herangezogen werden.
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Weiter
ist es möglich,
eine Rückmeldung
zumindest teilweise oder vollständig
auf optische Art und Weise zu erzeugen. Hierzu sind vorteilhaft
mehrere Anzeigeelemente vorhanden, die entweder jeweils genau einer
spezifischen Information zugeordnet sind. Dazu können die Anzeigeelemente einzeln zur
Rückmeldung
verwendet werden. Alternativ können
sie kombiniert werden, um eine Rückmeldung genau
zu beschreiben.
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Es
ist möglich,
für eine
optische Rückmeldung
eine einzige Anzeige vorzusehen, die mehrere Buchstaben und/oder
Symbole anzeigen können sollte.
Vorteilhaft kann eine solche Anzeige Volltext oder Worte als Ganzes
anzeigen, also in der Regel mehr als fünf bis sieben Buchstaben. Eine
solche Anzeige kann beispielsweise in Matrix-Form ausgebildet sein.
Eine Matrix-Anzeige kann beliebige Buchstaben, Zahlen, Symbole oder
Piktogramme darstellen. So kann eine Rückmeldung beispielsweise die Worte „Topf verschoben" oder „Topf zu
klein" enthalten.
Ebenso könnte
durch eine graphische Darstellung von symbolischer Kochstelle sowie
symbolischem Topf veranschaulicht werden, ob ein Topf verschoben
ist oder für
die gewählte
Kochstelle zu klein ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es einerseits möglich, die
Rückmeldung
so lange auszugeben, wie der die Rückmeldung bewirkende Betriebszustand
andauert. Dies bedeutet, dass eine akustische oder auch optische
Rückmeldung
solange bestehen bleibt, bis eine Bedienperson einen bestimmten
Betriebszustand, insbesondere einen sogenannten fehlerhaften Betriebszustand, ändert bzw. korrigiert.
So kann sichergestellt werden, dass der fehlerhafte Betriebszustand
nicht übersehen
wird.
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Weiter
ist es möglich,
die Rückmeldung mehrfach
in wiederkehrenden Intervallen auszugeben. Ebenso ist es möglich, die
Rückmeldung
für eine
bestimmte Zeitdauer auszugeben, beispielsweise 5–10 oder 15 Sekunden. Vorteilhaft
sollte jeweils eine Rückmeldung,
insbesondere eine auf einen Fehler hinweisende Rückmeldung, mit Beendigung des
auslösenden
Betriebzustandes enden. Dies bedeutet, wenn eine Bedienperson einen
verschobenen Topf in die richtige Position bringt und damit einen
grundsätzlich
richtigen Betriebszustand geschaffen hat, dass die negative Rückmeldung
wegfällt
und beispielsweise eine Textausgabe „Topf richtig positioniert,
betriebsbereit" odgl.
ausgegeben wird. Somit ist für
einen Bediener auch klar, dass nicht lediglich aufgrund Zeitablauf
die negative Rückmeldung
erloschen ist, sondern dass nun die Topferkennungsfunktion einen
positiven Betriebszustand erkannt hat und die Kochstelle in Gang
setzen kann.
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Diese
und weitere Merkmale gehen außer aus
den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die
einzelnen Merkmale jeweils für
sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei
einer Ausführungsform der
Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte
sowie für
sich schutzfähige
Ausführungen
darstellen können,
für die
hier Schutz beansprucht wird.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
folgenden näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen schematisch:
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1 bis 3 verschiedene Darstellungen einer Anzeige
für eine
Erkennung der Position eines Topfes auf einer Kochstelle und
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4 und 5 eine weitere Anzeige mit beliebiger
Textdarstellung verschiedener fehlerhafter Betriebszustände beim
Aufstellen eines Topfes auf eine Kochstelle.
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Detaillierte
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
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Die 1 zeigt eine Anzeige 11a,
mit welcher das erfindungsgemäße Verfahren
durchgeführt werden
kann. In einem Anzeigefeld 12a sind verschiedene Symbole
darstellbar. Dies ist zum einen ein kleines Kochstellen-Symbol 14a,
welches Größe und Position
einer kleinen Kochstelle durch runde Teilstriche andeutet.
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Das
kleine Kochstellen-Symbol 14a ist von einem großen Kochstellen-Symbol 15a umgeben. Dieses
symbolisiert eine sogenannte Zweikreis-Kochstelle, bei welcher eine entsprechende Heizeinrichtung
mit kleiner Grund-Heizfläche
und vergrößerter Zusatz-Heizfläche betrieben
werden kann.
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Des
weiteren ist ein Topf-Symbol 16a dargestellt, welches aus
dem Zentrum der konzentrischen Kochstellen-Symbole 14a und 15a nach
links unten verschoben ist. In diesem Zustand kann der Anzeige 11a entnommen
werden, dass ein Topf, dargestellt durch das Topf-Symbol 16a,
verschoben ist bzw. nicht zentrisch auf der entsprechenden Kochstelle
eines Kochfeldes aufgesetzt ist.
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Bei
einer solchen Anzeige 11a besteht einerseits die Möglichkeit,
grundsätzlich
in mehreren Positionen Topf-Symbole 16a darstellen zu können. Dies kann
beispielsweise nach unten, oben, links, rechts, links oben, rechts
unten etc. erfolgen. Ebenso ist es vorstellbar, lediglich eine oder
zwei solcher Positionen eines verschobenen Topfs durch ein Topf-Symbol 16a,
welches zu den Kochstellen-Symbolen 14a und 15a verschoben
ist, darzustellen.
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Durch
eine Anzeige 11a gemäß 1 kann einem Benutzer detailliert
dargestellt werden, dass ein unerwünschter Betriebszustand herrscht.
Dieser besteht darin, dass zwar erkannt worden ist, dass ein Topf
auf eine Kochstelle aufgestellt worden ist. Allerdings ist dieser
derart stark verschoben bzw. nicht zentrisch aufgesetzt, dass laut
Funktionsdefinition einer Topferkennung der Betrieb der Heizungseinrichtung
nicht möglich
sein soll. Einer Bedienperson wird über die Anzeige gemäß 1 genau diese Information
gegeben. Sie kann sofort auf einen Blick erkennen, dass der Topf
entsprechend dem Topf-Symbol 16a verschoben ist. Dieser
fehlerhafte Betriebszustand kann dann leicht korrigiert werden.
Nach Korrektur und Herstellen eines möglichen Betriebszustandes kann
der Betrieb der Heizungseinrichtung wieder möglich sein.
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Die
Kochstellen-Symbole 14 und 15 sowie die Topf-Symbole 16 können einerseits
durch entsprechende LED-Segmente oder LEDs dargestellt werden, welche
Bestandteil der Anzeige 11 sind. Des weiteren können sie
durch eine Matrixanzeige dargestellt werden, mit welcher zwar, wie
nachfolgend genauer erläutert
wird, prinzipiell alles darstellbar ist. Der Vorteil der Darstellung
solcher reinen Symbole ist jedoch der, dass deren Bedeutungsgehalt
z.T. rascher und intuitiver erfasst werden kann als eine Textausgabe.
Hier entfällt
auch herstellerseitig der Aufwand, eine Anpassung an verschiedene
Sprachen vornehmen zu müssen.
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Bei
einer Anzeige 11b gemäß 2 ist in einem Anzeigefeld 12b ein
einziges kleines Kochstellen-Symbol 14b dargestellt. Der
unerwünschte
Betriebszustand, der durch die Anzeige 11b in 2 dargestellt wird, ist
derjenige, dass ein Topf, dargestellt durch das Topf-Symbol 16b,
erheb lich größer ist als
die Kochstelle, auf welche er gesetzt ist. Dies ist rasch erkennbar
durch Vergleich des kleinen Kochstellen-Symbols 14b mit
dem sehr viel größeren Topf-Symbol 16b.
Hier erkennt eine Bedienperson sofort, dass der Topf an sich zu
groß ist
für die
gewählte
Kochstelle. Es kann über
bestimmte Steuerungsverfahren möglich
sein, einen solchen Fall, der an sich keine Gefahr erzeugt, durch
eine Art Überbrückung auszublenden
und trotzdem den Betrieb zu bewirken. An sich ist aber beabsichtigt,
dass aufgrund der Anzeige 11b eine Bedienperson entweder
den Topf auf eine entsprechend große Kochstelle setzt. Alternativ
könnte
eine Zusatzheizung, ähnlich
wie bei 1 dargestellt
durch das große
Kochstellen-Symbol 15a, aktiviert werden, welche von der
Größe her zu
dem entsprechenden Topf passt.
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Bei
der Anzeige 11c gemäß 3 sind in dem Anzeigefeld 12c ein
großes
Kochstellen-Symbol 15c sowie ein konzentrisches, kleineres
Topf-Symbol 16c dargestellt.
Dieser Fall stellt in etwa die Umkehrung des Falls aus 2 dar. Hier wird einer Bedienperson
angezeigt, inwiefern der verwendete Topf zu klein ist für die ausgesuchte
Kochstelle.
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Zur
Durchführung
des erfinderischen Verfahrens ist neben einer entsprechend ausgebildeten
Anzeige mit Steuerung eine Topferkennung notwendig, welche auch
eine Positions- und/oder eine Größenerkennung
für einen
Topf ermöglicht.
Derartige Topferkennungen sind beispielsweise in der
EP 788 293 A2 und
EP 982 973 A2 dargestellt,
auf welche hiermit ausdrücklich
Bezug genommen wird.
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Bei
der Anzeige 111 gemäß 4 ist nicht die Darstellung
von Symbolen oder Piktogrammen vorgesehen, sondern im wesentlichen
von Volltext. Die Anzeige 111 zeigt nämlich einen Schriftzug 117a „Topf verschoben". Dieser Schriftzug 117a bzw.
der Betriebszustand der Anzeige 111 gemäß 4 entspricht in etwa demjenigen aus 1. Hier wird einer Bedienperson
explizit durch Worte oder Volltext gesagt, inwiefern ein fehlerhafter
Betriebszustand herrscht. Des weiteren kann die Aufmerksamkeit einer
Bedienperson durch einen Leuchtpunkt 119, welcher bei einem
fehlerhaften Betriebszustand aktiviert ist, sofort erkennbar dargestellt
werden. Die Anzeige 111 ist so ausgebildet, dass sie Volltext
darstellen kann. Dies ist entweder möglich durch eine LED-Segment-Anzeige, wobei für jeden
darzustellenden Buchstaben eine eigene solche Anzeige vorgesehen ist.
Des weiteren können
es sogar Matrix-Anzeigen sein,
welche durch eine Vielzahl von Bildpunkten neben beliebigen Symbolen
auch Schrift bzw. Volltext darstellen können.
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In 5 ist dieselbe Anzeige 111 dargestellt mit
einem weiteren fehlerhaften Betriebszustand „Topf ungeeignetes Material". Dieser zweite Schriftzug 117b gibt
einer Bedienperson ebenfalls detaillierte und eindeutige Rückmeldung
darüber,
in welcher Form ein fehlerhafter Betriebszustand herrscht. Hier hat
die Topferkennung zwar erkannt, dass ein Topf auf eine Kochstelle
aufgesetzt worden ist. Allerdings ist dieser Topf nicht für die entsprechende
Kochstelle geeignet, beispielsweise weil er für eine Induktionskochstelle
nicht aus entsprechendem Material besteht.
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Bei
sämtlichen
Anzeigen 11 sowie 111 ist es möglich, gewünschte oder mögliche Betriebszustände ebenfalls
durch Symbole oder Volltext anzuzeigen. Dies können beispielsweise Symbole
sein, die ähnlich
den 2 und 3 übereinstimmende Größe und Positionen
von Kochstellen-Symbol und Topf-Symbol darstellen. Des weiteren
kann beispielsweise ein grünes
Licht sehr einfach und verständlich einen
gewünschten
Betriebszustand signalisieren. Ein besonders auffälliges Licht,
beispielsweise in Signalfarbe, kann einen ungewünschten oder sogar gefährlichen
Betriebszustand signalisieren.
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Die
Ausgabe von Tönen
oder dergleichen als detaillierte Rückmeldung kann im wesentlichen
in etwa entsprechend den Darstellungen ausgebildet sein. Einerseits
kann eine detaillierte Sprachausgabe erfolgen entsprechend der Volltextausgabe
gemäß 4 und 5. Andererseits können verschiedene Töne oder
Tonfolgen erzeugt werden, welche entsprechend einem Symbol eine
bestimmte Bedeutung haben.