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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Druckmaschine mit einem
Zylinder, Walzen, von denen wahlweise eine jede in eine Aktivposition
am Zylinder verlagerbar ist, einem Walzenmagazin für die Walzen
und einer Schutzabdeckung für
das Walzenmagazin, nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
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In
der
US 5,154,602 ist
eine solche Druckmaschine beschrieben, bei welcher das Walzenmagazin
als ein drehbar gelagertes Revolvermagazin und die Schutzabdeckung
als eine schwenkbar gelagerte Abdeckschale ausgebildet ist. An dieser
Druckmaschine ist es von Nachteil, dass die in dem Walzenmagazin
befindlichen Walzen nur bei Stillstand der Druckmaschine gereinigt
werden können.
Durch die mit der Reinigung verbundenen häufigen Stillstandszeiten der
Druckmaschine wird deren Leistungsfähigkeit herabgesetzt.
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Zur
Lösung
dieses Problemes vermag die
DE 198 19 389 A1 , worin eine Druckmaschine
mit einem Walzenmagazin und einer Hubvorrichtung zum Verlagern der
Walzen aus dem Walzenmagazin in eine Aktivposition beschrieben ist,
keinen Beitrag zu leisten.
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Deshalb
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine wartungsfreundlichere
Druckmaschine zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine der eingangs genannten Gattung entsprechende
Druckmaschine mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst, welche dadurch
gekennzeichnet ist, dass die Schutzabdeckung zwischen das Walzenmagazin
und die jeweils in die Aktivposition verlagerte Walze verstellbar
gelagert ist.
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Bei
der erfindungsgemäßen Druckmaschine wird
beim Schließen
der Schutzabdeckung letztere in eine Schutzposition verstellt, die
sich zwischen dem Walzenmagazin und der an den Zylinder verlagerten Walze
befindet. Es ist von Vorteil, dass die Schutzabdeckung bei unter
Verwendung der aus dem Walzenmagazin in die Aktivposition verlagerten
Walze laufenden Druckmaschine geschlossen gehalten werden kann.
Die Schutzabdeckung kann sich im Druckbetrieb zwischen dem Walzenmagazin
und der am Druckbetrieb teilnehmenden Walze, welche sich in der
Aktivposition befindet, erstrecken. Die erfindungsgemäße Druckmaschine
ist sehr wartungsfreundlich, weil auch im Druckbetrieb Manipulationen an
dem Walzenmagazin und an der mindestens einen Walze, die sich nicht
in der Aktivposition befindet und in einer Passivposition im Walzenmagazin
verblieben ist, möglich
sind. Die in dem Walzenmagazin verbliebene Walze kann z. B. während des
Druckbetriebes gereinigt oder durch eine andere Walze ersetzt werden.
Von der im Walzenmagazin verbliebenen Walze abtropfende Restfarbe
oder abtropfendes Reinigungsmittel kann nicht auf die sich innerhalb
der Aktivposition am Druckbetrieb teilnehmende, andere Walze gelangen,
weil die Schutzabdeckung die abtropfende Restfarbe oder das abtropfende
Reinigungsmittel sicher auffängt.
Bei der erfindungsgemäßen Druckmaschine
ist jedoch nicht nur ein Schutz der in der Aktivposition befindlichen
Walze vor vom Walzenmagazin stammenden Störungen sondern ebenso ein Schutz
des Walzenmagazines und der darin befindlichen Walze oder Walzen
vor Störungen, die
von der in der Aktivposition rotierenden Walze stammen, gegeben.
Die Schutzabdeckung schirmt das Walzenmagazin und die darin befindliche(n)
Walze(n) gegen von der in der Aktivposition befindlichen und beim
Drucken schnell rotierenden Walze abspritzende oder -nebelnde Druckfarbe
ab.
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Im
Rahmen der vorliegenden Erfindung wird unter Druckmaschine eine
Maschine verstanden, mittels welcher ein bahn- oder vorzugsweise
bogenförmiger
Bedruckstoff mit einer Druckfarbe bedruckt, einem Klarlack lackiert
oder mit einer Beschichtungsflüssigkeit,
z. B. einer Deckweiß-Grundierung,
beschichtet wird. Das Walzenmagazin kann in verschiedene Magazinpositionen
linear verschiebbar gelagert und als ein Schubfach ausgebildet sein.
Die Schutzabdeckung kann aus einer Stellung, in welcher die Schutzabdeckung
aus einem Zwischenraum zwischen dem Walzenmagazin und der in die
Aktivposition verlagerten Walze herausverstellt ist, linear in die Schutzposition
verschiebbar gelagert sein und als ein ebenflächiger, plattenförmiger Schutzschild
ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Schutzabdeckung jedoch als
eine Schutzhaube oder -schale ausgebildet und um das Walzenmagazin
herum in die Schutzposition verschwenkbar gelagert. Zu dem Walzenmagazin
gehören
mindestens zwei Walzen, von denen sich im Druckbetrieb die eine
in der Aktivposition und die andere als Reservewalze im Walzenmagazin
befindet. Deshalb ist das Walzenmagazin mit mindestens zwei Walzenaufnahmeplätzen, z.
B. Walzenfächern,
ausgestattet, von welchen im Druckbetrieb das eine leer ist und
das andere durch die Reservewalze belegt ist. Vorzugsweise gehören mehr
als zwei Walzen, nämlich
die im Druckbetrieb in der Aktivposition befindliche Walze und zwei
oder vorzugsweise drei im Druckbetrieb gleichzeitig im Walzenmagazin
gespeicherte Reservewalzen, zum Walzenmagazin, welches demgemäß mindestens
drei und vorzugsweise vier Walzenaufnahmeplätze aufweist. Bei dem Zylinder
der erfindungsgemäßen Druckmaschine,
an welchen die Walze in der Aktivposition angestellt ist, kann es
sich um einen Form- und/oder Gummituchzylinder zum Drucken, Lackieren
oder Beschichten handeln. Beispielsweise kann der Zylinder konstruktiv
so ausgelegt sein, dass auf den Zylinder wahlweise eine Flexodruckform
für Spotlackierungen oder
ein Gummituch für
ganzflächige
Lackierungen aufgespannt werden können. Die zum Walzenmagazin
gehörigen
Walzen können
Anilox- bzw. Rasterwalzen
sein, die sich in ihren Rastern voneinander unterscheiden. Die Raster
der Rasterwalzen können sich
z. B. in ihren Rasterfüllvolumina
voneinander unterscheiden, wobei eine der Walzen ein großes Rasterfüllvolumen
aufweist und für
viel Druckfarbe, Lack oder dergleichen erfordernde Druckaufträge geeignet
ist und die andere der Walzen ein kleines Rasterfüllvolumen
aufweist und für
wenig Druckfarbe, Lack oder dergleichen erfordernde Druckaufträge geeignet
ist und verwendet wird.
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Weitere
vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Druckmaschine sind in den
Unteransprüchen
genannt und werden nachfolgend im Einzelnen kurz erläutert.
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Bei
einer Weiterbildung ist das Walzenmagazin als ein drehbar gelagertes
Revolvermagazin, welches auch als Trommelspeicher bezeichnet werden kann,
ausgebildet und ist dem Walzenmagazin eine Hubvorrichtung zum Verlagern
der Walzen aus dem Walzenmagazin in die Aktivposition zugeordnet
und umfasst die Hubvorrichtung Räder,
welche koaxial mit dem Walzenmagazin gelagert sind. Diese Weiterbildung
ist in vielfacher Hinsicht vorteilhaft. Das Vorhandensein der Hubvorrichtung,
mit deren Hilfe die für
den Druckbetrieb jeweils ausgewählte
Walze aus dem Walzenmagazin entnommen und später wieder in das Walzenmagazin
eingesetzt wird, erübrigt
sich eine Verstellung des gesamten Walzenmagazines zum Zwecke der
Verlagerung der ausgewählten
Walze in die Aktivposition. Während
die ausgewählte Walze
mittels der Hubvorrichtung in die Aktivposition verlagert wird,
verbleibt das Walzenmagazin in seiner ortsfesten Einbauposition
innerhalb der Druckmaschine. Zum Transport der ausgewählten Walze
aus dem Walzenmagazin heraus und zum Zylinder hin ist eine viel
geringere Antriebsleistung erforderlich als dies der Fall wäre, wenn
die ausgewählte
Walze bei ihrer Verstellung in die Aktivposition im Walzenmagazin
verbleiben würde
und zusammen mit dem Walzenmagazin verlagert werden müsste. Gemäß der hier
beschriebenen Weiterbildung ist das Walzenmagazin um eine geometrische
Rotationsachse drehbar gelagert, um welche auch die Räder der
Hubvorrichtung drehbar gelagert sind. Durch die mit dem Walzenmagazin
koaxiale Lagerung der Räder
der Hubvorrichtung ergeben sich Vorteile bezüglich einer kompakten Bauweise
und der Zugänglichkeit
des Walzenmagazines. Die Hubvorrichtung ist vorzugsweise als ein
Zugmittelgetriebe mit mindestens einem endlichen, d. h. angeschlossenen
Zugmittel ausgebildet. Vorzugsweise umfasst das Zugmittelgetriebe
zwei solche endlichen Zugmittel. Falls nur ein einziges Zugmittel
vorhanden ist, kann dieses beide Räder zumindest teilweise umschlingen.
Sind zwei Zugmittel vorhanden, so umschlingt jedes der beiden Zugmittel
ein anderes der beiden Räder
zumindest teilweise. Bei dem Zugmittelgetriebe kann es sich z. B.
um eine Seilwinde handeln, falls das Zugmittel ein Seil ist. Vorzugsweise
ist das Zugmittel jedoch eine Kette bzw. sind die Zugmittel Ketten
und ist das Zugmittelgetriebe demzufolge ein Kettengetriebe. Bei Verwendung
der Kette(n) ist es vorteilhaft, die Räder als verzahnte Kettenräder, die
in die Kette(n) der Hubvorrichtung eingreifen, auszubilden.
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Ebenfalls
hinsichtlich einer kompakten Bauweise vorteilhaft ist eine weitere
Weiterbildung, bei welcher eine Antriebswelle der Räder durch
eine Hohlachse des Walzenmagazins hindurchgeführt ist. Die Hohlachse kann
eine das Walzenmagazin durchdringende und an den beiden entgegengesetzten Seiten
des Walzenmagazines aus diesem herausragende Hohlachse sein. Vorzugsweise
handelt es sich bei der Hohlachse jedoch um einen von zwei Achszapfen
des Walzenmagazins, der rohrförmig
ausgebildet ist.
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Bei
einer weiteren Weiterbildung ist ein erstes Schneckengetriebe zum
Antrieb der Antriebswelle mit letzterer verbunden. Die Verbindung
des ersten Schneckengetriebes mit der Antriebswelle kann auf direkte
oder indirekte, getriebetechnische Weise gegeben sein. Bei direkter
Verbindung ist ein Schneckenrad des ersten Schneckengetriebes koaxial
mit der Antriebswelle angeordnet und mit letzterer drehfest verbunden.
Dabei kann das Schneckenrad auf der Antriebswelle fest sitzen. Bei
indirekter Verbindung ist dem Schneckenrad des ersten Schneckengetriebes
und der Antriebswelle mindestens eine weitere Getriebestufe zwischengeordnet.
Beispielsweise kann auf der Antriebswelle ein Zahnrad fest sitzen,
das mit einer ersten Verzahnung des Schneckenrades kämmt, welches
eine zweite Verzahnung aufweist, die mit einer Schnecke des ersten
Schneckengetriebes im gegenseitigen Zahneingriff ist. Aus dem Vorhandensein
des ersten Schneckengetriebes ergibt sich ein die Sicherheit der
Hubvorrichtung betreffender Vorteil. Das erste Schneckengetriebe
kann selbsthemmend ausgebildet sein, so dass die ausgewählte Walze
während
ihres Transportes mittels der Hubvorrichtung vom Walzenmagazin in
die Aktivposition bzw. aus der Aktivposition in das Walzenmagazin nicht
abstürzen
kann und dabei beschädigt
werden kann, falls z. B. bei einem Stromausfall ein das erste Schneckengetriebe
antreibender Elektromotor versagt, während sich die ausgewählte Walze
zu diesem Zeitpunkt gerade zwischen dem Walzenmagazin und der Aktivposition
befindet. Aufgrund der großen
Untersetzung des ersten Schneckengetriebes ist dieses auch hinsichtlich
eines zum motorischen Antrieb alternativen, manuellen Antriebes
der Hubvorrichtung vorteilhaft. Der Bediener braucht bei der manuellen Verlagerung
der Walze aus dem Walzenmagazin heraus in die Aktivposition oder
aus der Aktivposition in das Walzenmagazin hinein mittels der Hubvorrichtung
keine allzu großen
Bedienkräfte
aufbringen und bei einem plötzlichen
Loslassen einer Handkurbel oder dergleichen der Hubvorrichtung auch
nicht zu befürchten,
dass die ausgewählte
Walze aufgrund ihres Eigengewichts abstürzt und dabei Teile der Hubvorrichtung,
z. B. die Kette, mitreißt.
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Gemäß einer
weiteren Weiterbildung ist ein zweites Schneckengetriebe, welches
dem Antrieb des Walzenmagazins dient, mit letzterem verbunden. In
Analogie zur Verbindung des ersten Schneckengetriebes mit der Antriebswelle
kann die Verbindung des zweiten Schneckengetriebes mit dem Walzenmagazin
auf direkte oder indirekte An und Weise gegeben sein. Die Selbsthemmung
des zweiten Schneckengetriebes ist hinsichtlich der Sicherung des
Walzenmagazines gegen ein unbeabsichtigtes Drehen des Walzenmagazines
vorteilhaft. Das zweiten Schneckengetriebe bildet somit eine Sicherungseinrichtung,
die das Walzenmagazin in der mittels des zweiten Schneckengetriebes
eingestellten Drehstellung hält,
solange das zweite Schneckengetriebe nicht erneut motorisch oder
manuell angetrieben wird. Selbstverständlich ist es auch möglich, bei
der erfindungsgemäßen Druckmaschine
das zweite Schneckengetriebe ohne Verwendung des ersten Schneckengetriebes
zu verwenden. In diesem Fall kann anstelle des ersten Schneckengetriebe
ein anderes Getriebe zum Antrieb der Antriebswelle verwendet werden.
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Bei
einer hinsichtlich der optimalen Ausnutzung des beidseitig von dem
Walzenmagazin vorhandenen Bauraumes vorteilhaften Weiterbildung sind
das zum rotativen Antrieb der Antriebswelle verwendete Getriebe,
z. B. das erste Schneckengetriebe, und das zum rotativen Antrieb
des Walzenmagazines verwendete Getriebe, z. B. das zweite Schneckengetriebe,
auf den beiden aneinander abgewandten Seiten des Walzenmagazines
neben letzteren angeordnet.
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Konstruktiv
und funktionell vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich auch aus
der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles und der dazugehörigen Zeichnung.
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In
dieser zeigt:
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1 eine
Rotationsdruckmaschine mit einem revolverförmigen Walzenmagazin und einer schalenförmigen Schutzabdeckung
während
des Druckbetriebes, in einer der Schnittlinie I-I in 3 entsprechenden
Querschnittsdarstellung,
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2 die
Rotationsdruckmaschine während eines
Walzenaustausches,
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3 eine
seitliche Schnittdarstellung der Rotationsdruckmaschine und
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4 eine
dreidimensionale Teildarstellung des Walzenmagazins, bei welcher
letzteres ohne darin aufgenommene Walzen dargestellt ist.
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In
den 1 bis 4 ist eine Bogenrotationsdruckmaschine 1 ausschnittsweise
dargestellt. Gezeigt ist ein zum Lackieren der Bedruckstoffbögen vorgesehenes
Druckwerk, welches die Bogenrotationsdruckmaschine 1 neben
zeichnerisch nicht dargestellten Offsetdruckwerken umfasst. Das
gezeigte Druckwerk enthält
einen Form- und/oder Gummituchzylinder 2, der zusammen
mit einem ebenfalls zeichnerisch nicht dargestellten Gegendruckzylinder einen
Druckspalt bildet. Auf dem Form- und/oder Gummituchzylinder 2 können eine
Flexodruckform für
Spotlackierungen oder ein Gummituch für Ganzflächenlackierungen oder wechsel-
bzw. wahlweise beide Zylinderaufzüge (Flexodruckform, Gummituch) aufspannbar
sein. Das Druckwerk enthält
weiterhin Anilox- bzw.
Rasterwalzen 3 bis 6 und ein Trommel- bzw. Revolvermagazin 7 zum
Speichern der für
den jeweils aktuellen Druckauftrag gerade nicht benötigten Rasterwalzen 4 bis 6.
Die Rasterwalzen 3 bis 6 unterscheiden sich in
den Strukturen und/oder den Füllvolumina
ihrer Näpfchen-
oder Linienraster voneinander.
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Das
Revolvermagazin 7 ist durch Tragarme 8a bis 11b,
die zwei endseitige Sternprofile bilden, in Aufnahmefächer 12 bis 15 für die Rasterwalzen 3 bis 6 unterteilt.
Die Sternprofile sind über
Traversen 16 bis 19 miteinander verbunden und
die Aufnahmefächer 12 bis 15 sind
mit je einer Auffangwanne 20 bis 23 ausgekleidet.
Die Auffangwannen 20 bis 23 fangen von den im
Revolvermagazin 7 gehaltenen Rasterwalzen 4 bis 6 abtropfende
Restfarbe oder Reinigungsflüssigkeit
auf. Das Revolvermagazin 7 ist mit einem hohlen, ersten
Achszapfen 24 und einem entgegengesetzten und ebenfalls
hohlen, zweiten Achszapfen 25 ausgestattet, die der drehbaren
Lagerung des Revolvermagazins 7 in Seitenwänden 26, 27 des Druckwerkes
dienen und eine geometrische Rotationsachse 28 festlegen,
um welche das Revolvermagazin 7 drehbar ist.
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Die
Rotation des Revolvermagazins 7 um die Rotationsachse 28 in
die jeweils zur Entnahme, Reinigung oder zum Ein- oder Ersetzen
einer der Rasterwalzen 3 bis 6 erforderliche Drehposition
wird über ein
sich selbst hemmendes Schneckengetriebe angetrieben, das ein auf
dem ersten Achszapfen 24 drehfest sitzendes, erstes Schneckenrad 29 und
eine mit letzterem im Zahneingriff stehende, erste Schnecke 30 umfasst.
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Eine
Hubvorrichtung dient dazu, eine jede der Rasterwalzen 3 bis 6 bei
Bedarf aus dem Revolvermagazin 7 heraus in eine Aktivposition
und später wieder
in das Revolvermagazin 7 zurück verlagern zu können. Die
Hubvorrichtung umfasst zwei Kettenzüge, von denen jeder ein anderes
der beiden Walzenenden der jeweils zu transportierenden Rasterwalze – in 2 ist
dies beispielsweise die Rasterwalze 3 – hält. Die Kettenzüge weisen
je ein kreissegmentförmiges
Kettenrad 31, 32 mit einer offenen (miteinander
unverbundene Kettenenden) Kette 33, 34 auf. Die
Kettenräder 31, 32 sitzen
drehfest auf einer Antriebswelle 35 und sind zwischen den
Sternprofilen und auch zwischen den Achszapfen 24, 25 angeordnet.
Jede der Ketten 33, 34 ist mit ihrem einen Kettenende
an dem jeweiligen Kettenrad 31, 32 befestigt und
an ihrem anderen Kettenende mit einem Kranhaken 36 ausgestattet.
Der Kranhaken 36 der Kette 34 umgreift beim Transport
der im vorliegenden Beispiel ausgewählten Rasterwalze 3 deren
Walzenzapfen 37 und zwar zwischen einer Stirnfläche der
Rasterwalze 3 und einem auf dem Walzenzapfen 37 fest
sitzenden Wälzlager 38,
so dass der Walzenzapfen 37 nicht unbeabsichtigt aus dem
Kranhaken 36 herausrutschen kann. Die Antriebswelle 35 ist
durch den zweiten Achszapfen 25 hindurchgeführt und
in den ersten Achszapfen 24 eingesteckt. Mittels Gleitlagerbuchsen 39, 40 ist
die Antriebswelle 35 in dem Achszapfen 24, 25 drehbar
gelagert.
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Die
Rotation der Kettenräder 31, 32 und
das damit verbundene Auf- oder Abwickeln der Ketten 33, 34 auf
die Kettenräder 31, 32 oder
von den Kettenrädern 31, 32 wird über ein
sich selbsthemmendes, weiteres Schneckengetriebe angetrieben, das
ein auf der Antriebswelle 35 drehfest sitzendes, zweites Schneckenrad 41 und
eine mit letzterem in Zahneingriff stehende, zweite Schnecke 42 umfasst.
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Die
beiden genannten Schneckengetriebe, nämlich das für den Antrieb des Revolvermagazins 7 und
jenes für
den Antrieb der Kettenzüge,
sind außerhalb
der Seitenwände 26, 27,
d. h. nicht zwischen letzteren, und auf einander entgegengesetzten
Seiten des Revolvermagazins 7 angeordnet.
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Die
Tragarme 8a bis 11b sind an ihren äußeren Enden
mit Schnellverschlüssen
zum radialen Sichern der Rasterwalzen 4 bis 6 gegen
ein Herausfallen aus dem Revolvermagazin 7 versehen. Die Schnellverschlüsse sind
als Federriegel 43 bis 48 ausgebildet, welche
auf den Walzenzapfen der gesicherten Rasterwalzen 4 bis 6 sitzende
Wälzlager 49 bis 51 hintergreifen
und zum Entsichern gegen ihre Federwirkung aus den Aufnahmefächern 12 bis 15 zurück gezogen
oder gedrückt
werden können.
An den Tragarmen 8a bis 11b angeordnete Anschläge 52 bis 54,
an denen die Wälzlager 49 bis 51 der
im Revolvermagazin 7 befindlichen Rasterwalzen 4 bis 6 anliegen,
dienen der axialen Lagesicherung dieser Rasterwalzen 4 bis 6 und
sind an jedem Ende jedes Aufnahmefaches 12 bis 15 angeordnet.
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Eine
aus stabilem Blech gefertigte Abdeckschale bzw. -haube 55 erstreckt
sich im Wesentlichen über
die gesamte axiale Länge
des Revolvermagazins 7 und der Rasterwalzen 3 bis 6 sowie über einen Zentriwinkel
des Revolvermagazins 7 von mehr als 120° und in etwa 135°. Über Wangen 56, 57 der
Abdeckschale 55 ist letztere um die Rotationsachse 28 des
Revolvermagazins 7 herum schwenkbar gelagert. Die Abdeckschale 55 ist
um die Rotationsachse 28 herum wahlweise in eine erste Schwenkposition (vgl. 1),
in welcher sich die Abdeckschale 55 unterhalb des Revolvermagazins 7 und
auf Stoß mit
einer ortsfesten, unbeweglichen Schutzabdeckung 58 befindet,
und in eine zweite Schwenkposition (vgl. 2), in welcher
sich die Abdeckschale 55 oberhalb des Revolvermagazins 7 befindet,
schwenkbar gelagert. Die ebenfalls aus einem stabilen Blech gefertigte
Schutzabdeckung 58 erstreckt sich über einen Zentriwinkel des
Revolvermagazins 7 von weniger als 60° und in etwa 45° und ebenfalls
im Wesentlichen über
die gesamte axiale Länge
des Revolvermagazins 7 und der Rasterwalzen 3 bis 6.
In der zweiten Schwenkposition, d. h. bei geschlossener Abdeckschale 55,
bildet letztere zusammen mit der Schutzabdeckung 58 einen
sich über
einen Zentriwinkel von in etwa 180°, kreisbogenförmig erstreckenden
Schutzschild.
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Die
Erfindung funktioniert gemäß des gezeigten
Ausführungsbeispieles
folgendermaßen:
In
einem ersten Verfahrensschritt wird die Bogenrotationsdruckmaschine 1 im
Druckbetrieb betrieben. In diesem Druckbetrieb befindet sich eine
der Rasterwalzen 3 bis 6 -in 1 ist
das beispielsweise die Rasterwalze 3 – in der Aktivposition, in
welcher sich die entsprechende Rasterwalze 3 außerhalb
des Revolvermagazins 7 befindet und auf dem Form- und/oder
Gummituchzylinder 2 abrollt. Die in der Aktivposition befindliche
Rasterwalze 3 ist mit ihren beiden einander entgegengesetzten
Walzenzapfen in je einem Walzenschloss 59 mit einem Schnellverschluss
gesichert. Der Schnellverschluss des gezeigten Walzenschlosses 59 umfasst
einen das Wälzlager 38 arretierenden
Verschlussring 60 und einen an diesem Verschlussring 60 angebrachten
Klemmexzenter 61 zum Festklemmen des Wälzlagers 38. Im Druckbetrieb
liegt an der jeweils in der Aktivposition befindlichen Rasterwalze 3 eine
Dosierrakel 62, vorzugsweise eine Kammerrakel, an. Außerdem wird während des
Druckbetriebes die Abdeckschale 55 in ihrer geschlossenen,
ersten Schwenkposition gehalten, so dass sich die Abdeckschale 55 zwischen
der rotierenden Rasterwalze 3 und dem Revolvermagazin 7 befindet
und die beiden zuletzt genannten Maschinenelemente voreinander geschützt sind.
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Somit
ist es völlig
gefahrlos möglich,
während
des laufenden Druckbetriebes das Revolvermagazin 7 zu rotieren,
eine der im Revolvermagazin 7 in Reserve gehaltenen Rasterwalzen 4 bis 6 durch
eine andere Reservewalze, die z. B. für den folgenden Druckauftrag
zu verwenden ist, zu ersetzen und die Rasterwalzen 4 bis 6 zu
reinigen oder auf eine andere An und Weise zu warten. Die bei laufender
Bogenrotationsdruckmaschine 1 geschlossen gehaltene Abdeckschale 55 verhindert,
dass zur Reinigung der Rasterwalzen 4 bis 6 verwendete
Reinigungsflüssigkeit
oder ein zur Wartung der Rasterwalzen 4 bis 6 verwendetes
Werkzeug auf die in der Aktivposition befindliche Rasterwalze 3 oder
sogar auf den Form- und/oder Gummituchzylinder 2 herabfallen
und infolge dessen Schaden anrichten kann.
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Andererseits
ist aber auch ein Schutz des Revolvermagazins 7 und vor
allem der darin gespeicherten Rasterwalzen 4 bis 6 durch
die Abdeckhaube 55 gewährleistet.
Im Druckbetrieb rotiert die in die Aktivposition verlagerte Rasterwalze 3 sehr
schnell und ist es nicht immer ausgeschlossen, dass von letzterer Lack,
Druckfarbe oder Beschichtungsflüssigkeit
abspritzt oder -nebelt. Diese Farbspritzer oder -nebel dürfen nicht
auf die in Reserve gehaltenen Rasterwalzen 4 bis 6 gelangen,
z. B. weil letztere schon gereinigt sind und eine ausgewählte dieser
Rasterwalzen 4 bis 6 bei der Durchführung des
folgenden Druckauftrags zum Dosieren und Verdrucken eines anderen
Lackes (Druckfarbe, Beschichtungsflüssigkeit) als jenem des laufenden
Druckauftrages verwendet werden soll. Die Abdeckschale 55 bietet
einen sicheren Schutz des Revolvermagazins 7 und der darin
befindlichen Rasterwalzen 4 bis 6 vor Verschmutzung
durch die besagten Farbspritzer oder -nebel.
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Ein
nach Abschluss des Druckbetriebes erfolgender und in 2 illustrierter,
zweiter Verfahrensschritt hat den Austausch der Rasterwalze 3 gegen
eine der Rasterwalzen 4 bis 6, die für den folgenden
Druckauftrag in der Aktivposition verwendet werden soll, zum Inhalt.
Nachdem die Bogenrotationsdruckmaschine 1 gestoppt worden
ist und somit der Form- und/oder Gummituchzylinder 2 und
die Rasterwalze 3 nicht mehr rotieren, wird die Abdeckschale 55 aus
ihrer ersten Schwenkposition (vgl. 1) in die
zweite Schwenkposition (vgl. 2) verstellt,
so dass der Transportweg zwischen dem Form- und/oder Gummituchzylinder 2 dem Walzenschloss 59 einerseits
und dem Revolvermagazin 7 andererseits frei wird und nicht
mehr durch die Abdeckschale 55 versperrt ist. Durch eine
nicht näher
dargestellt und mit der Abdeckschale 55 verbundene Gasdruckfeder,
welche auch die Schwenkbewegungen der Abdeckschale 55 dämpft, wird
letztere in ihrer zweiten Schwenkposition gehalten und gegen ein
Zufallen gesichert. Nach dem Öffnen
der Abdeckschale 55 wird die Dosierrakel 61 durch
eine um ein Drehgelenk 62 erfolgende Schwenkbewegung von
der Rasterwalze 3 abgestellt.
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Anschließend werden
die Kettenräder 31, 32 durch
eine motorisch oder manuell (Handkurbel) angetriebene Rotation der
zweiten Schnecke 42 und des zweiten Schneckenrades 41 und
der Antriebswelle 35 in eine Drehbewegung (bezüglich 2 entgegen
dem Uhrzeigersinn) versetzt, so dass die die Kettenräder 31, 32 teilweise
umschlingenden Ketten 33, 34 teilweise von den
Kettenrädern 31, 32 abgewickelt
und aus dem Revolvermagazin 7 herausgelassen werden und
die an den Ketten 33, 34 angebrachten Kranhaken
zur Rasterwalze 3 herabgelassen werden. Nachdem der gezeigte
Krankhaken 36 während
seines Herablassens die Rasterwalze 3 erreicht hat, hängt der
Bediener den Kranhaken 36 an den Walzenzapfen 37 an.
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Bei
manueller Rotation der Antriebswelle 35 kann es eventuell
manchmal erforderlich sein, die Antriebswelle 35 zwecks
Korrektur der Abwickellänge
der Kette 33 ein wenig zurück zu drehen (bezüglich 2 im
Uhrzeigersinn), so dass sich die Kette 33 so weit strafft,
dass der Kranhaken 36 im sicheren Eingriff mit dem Walzenzapfen 37 verbleibt
und von letzterem nicht mehr herunterrutschen kann. Im Falle des
manuellen Antriebes der Hubvorrichtung ist es vorteilhaft, das Walzenschloss 59 erst
nach erfolgtem Anhängen
des Kranhakens 36 an die Rasterwalze 3 zu öffnen. Das Öffnen des
Walzenschlosses 59 geschieht durch ein Lösen des
Klemmexzenters 61 und ein Verdrehen und damit Entriegeln
des Verschlussringes 60.
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Im
anderen Fall, nämlich
bei elektro-motorischer Rotation der Antriebswelle 35,
kann es durch eine elektrische Steuereinrichtung, z. B. einen Endausschalter,
zwangsläufig
sichergestellt sein, dass die Kette 33 exakt über die
für das
Einrasten des Kranhakens 36 in den Walzenzapfen 37 erforderliche Kettenlänge hinweg
abgewickelt wird, so dass niemals die im Zusammenhang mit dem manuellen
Antrieb beschriebene Korrektur erforderlich ist. Im Falle des motorischen
Antriebes der Hubvorrichtung (Kettenzüge) kann das Walzenschloss 59 bereits
vor dem Ankoppeln des Kranhakens 36 an die Rasterwalze 3 geöffnet werden.
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In
jedem Fall, d. h. sowohl bei manuellem als auch bei motorischem
Antrieb der Hubvorrichtung, ist ein dem Ankoppeln des Kranhakens 36 an
die Rasterwalze 3 vorangehendes Öffnen des Walzenschlosses 59 selbstverständlich auch
möglich
und ist das Walzenschloss 59 nach dessen Öffnen nach oben
hin offen, so dass die Rasterwalze 3 ungesichert im Walzenschloss 59 liegt
und mittels der Hubvorrichtung durch eine nach oben weisende Entnahmeöffnung 66 des
Walzenschlosses 59 hindurch gehoben und aus letzterem herausgehoben
werden kann.
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Es
versteht sich von selbst, dass vor dem Anheben der Rasterwalze 3 auch
der nicht dargestellte Kranhaken an der Kette 34 mit dem
ebenfalls nicht dargestellten anderen Walzenzapfen der Rasterwalze 3 gekoppelt
und dass zur Sicherung dieses anderen Walzenzapfens dienende und
ebenfalls nicht dargestellte andere Walzenschloss geöffnet werden
muss.
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Bevor
die Rasterwalze 3 in das Revolvermagazin 7 hineintransportiert
wird, wird das Revolvermagazin 7 in eine Drehposition gedreht,
in welcher sich das zur Aufnahme der Rasterwalze 3 bestimmte und
zu diesem Zeitpunkt noch leere Aufnahmefach 12 in etwa
auf der durch die angespannten Ketten 33, 34 vorgegebenen
Transportlinie befindet.
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Durch
ein Zurückdrehen
der Antriebswelle 35 (bezüglich 2 im Uhrzeigersinn)
werden die Ketten 33, 34 wieder auf die Kettenräder 31, 32 aufgewickelt
und die Kranhaken mit der daran angehängten Rasterwalze 3 zum
Revolvermagazin 7 hin hochgezogen. Während ihres Transportes stößt die Rasterwalze 3 mit
ihrem Wälzlager 38 an
eine zum Aufnahmefach 12 hin geneigte Führungsfläche 64 des Revolvermagazines 7 an,
die an dem einen das Aufnahmefach 12 begrenzenden Tragarm 8a angeordnet
ist. Infolgedessen gleitet oder rollt die mittels der Hubvorrichtung
in das Revolvermagazin 7 hinein zu ziehende Rasterwalze 3 entlang
der Führungsfläche 64 auf
den am gegenüberliegenden
Tragarm 11a angeordneten Federriegel 43 und das
Aufnahmefach 12 zu. Während
dieser Bewegung des Wälzlagers 38 auf
den Federriegel 43 zu drückt das Wälzlager 38 den Federriegel 43 zurück, so dass
das Wälzlager 38 bei
zurückgedrücktem Federriegel 43 in
das Aufnahmefach 12 eintreten kann. Sobald dies geschehen ist,
springt der Federriegel 43 automatisch in seine in das
Aufnahmefach 12 vorgeschobene Sperrstellung zurück, so dass
das Wälzlager 38 in
der Art einer Dreipunkt-Lagerung zwischen den Tragarmen 16, 17 und
dem Federriegel 43 fixiert und eingeschlossen ist.
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Das
am anderen Ende der Rasterwalze 3 angeordnete und zeichnerisch
nicht dargestellte andere Wälzlager
wird in analoger Art und Weise wie das Wälzlager 38 im Revolvermagazin 7 per
automatischem Einschnappen des entsprechenden Federriegels gesichert.
Danach können
die Kranhaken von der Rasterwalze 3 abgelöst werden.
-
Um
in einem dritten Verfahrensschritt eine der anderen Rasterwalzen,
z. B. die Rasterwalze 4, in die Aktivposition verlagern
zu können,
muss zuerst einmal das Revolvermagazin 7 in eine Drehposition gedreht
werden, in welcher das von der Rasterwalze 4 besetzte Aufnahmefach 13 auf
der das Walzenschloss 59 und das Revolvermagazin 7 verbindenden
imaginären
Transportlinie liegt. Nachdem das Revolvermagazin 7 in
diese erforderliche Drehposition ausgerichtet ist, werden die Kranhaken
an der Rasterwalze 4 befestigt und die das Aufnahmefach 13 verschließenden Federriegel 44, 47 vom
Bediener per Hand zurückgezogen
und in der zurückgezogenen
Stellung in eine Rastkerbe eingerastet und dadurch arretiert. Der
Bediener kann für
die am Revolvermagazin 7 vorzunehmenden Manipulationen durch
ein mittels einer Klappe verschließbares Fenster 65 des
Druckwerkes in letzteres hineingreifen.
-
Mittels
der Hubeinrichtung wird die an den Kranhaken angehangene Rasterwalze 4 aus
dem Revolvermagazin 7 herausgelassen und in das Walzenschloss 59 hineingesetzt,
welches danach geschlossen wird. Nachdem die Kranhaken von der im Walzenschloss 59 gesicherten
Rasterwalze 4 abgelöst
wurden und in das Revolvermagazin 7 zurückgezogen worden sind, wird
die Abdeckschale 55 wieder geschlossen und in ihre in 1 gezeigte,
erste Schwenkposition zurückverstellt.
Letztlich ist es nur noch erforderlich, die Dosierrakel 62 an
die Rasterwalze 4 anzustellen, um danach den Druckbetrieb unter
Verwendung der Rasterwalze 4 aufnehmen zu können.
-
Nachfolgend
werden mögliche
Modifikationen des gezeigten Ausführungsbeispieles kurz erläutert.
-
Es
ist möglich,
anstelle der Ketten 33, 34 andere schmiegsame
Zugmittel und anstelle der Kettenräder 31, 32 diesen
anderen Zugmitteln angepasste Scheiben zu verwenden. Beispielsweise
können
anstelle der Ketten 33, 34 Drahtseile und anstelle der
Kettenräder 31, 32 Seilscheiben
mit Laufnuten zur Führung
der Drahtseile verwendet werden. Die im Ausführungsbeispiel gezeigten Ketten 33, 34 sind
jedoch bezüglich
einer präzisen
Positionierung der Rasterwalzen am günstigsten.
-
Eine
weitere Modifikation hat zum Inhalt, dass anstelle des Form- und/oder
Gummituchzylinders 2 ein Auftragzylinder (Auftragwalze)
angeordnet ist, auf welchen die jeweils in der Aktivposition befindliche
Rasterwalze abrollt und welcher Auftragzylinder auf einem Form-
und/oder Gummituchzylinder abrollt. Mit anderen Worten gesagt, ist
es denkbar, dem gezeigten Form- und/oder Gummituchzylinder 2 und der
in der Aktivposition befindlichen Rasterwalze einen Auftragzylinder
zwischenzuordnen.
-
- 1
- Bogenrotationsdruckmaschine
- 2
- Form-
und/oder Gummituchzylinder
- 3
- Rasterwalze
- 4
- Rasterwalze
- 5
- Rasterwalze
- 6
- Rasterwalze
- 7
- Revolvermagazin
- 8a,
8b
- Tragarm
- 9a,
9b
- Tragarm
- 10a,
10b
- Tragarm
- 11a,
11b
- Tragarm
- 12
- Aufnahmefach
- 13
- Aufnahmefach
- 14
- Aufnahmefach
- 15
- Aufnahmefach
- 16
- Traverse
- 17
- Traverse
- 18
- Traverse
- 19
- Traverse
- 20
- Auffangwanne
- 21
- Auffangwanne
- 22
- Auffangwanne
- 23
- Auffangwanne
- 24
- Achszapfen
- 25
- Achszapfen
- 26
- Seitenwand
- 27
- Seitenwand
- 28
- Rotationsachse
- 29
- Schneckenrad
(erstes)
- 30
- Schnecke
(erste)
- 31
- Kettenrad
- 32
- Kettenrad
- 33
- Kette
- 34
- Kette
- 35
- Antriebswelle
- 36
- Kranhaken
- 37
- Walzenzapfen
- 38
- Wälzlager
- 39
- Gleitlagerbuchse
- 40
- Gleitlagerbuchse
- 41
- Schneckenrad
(zweites)
- 42
- Schnecke
(zweite)
- 43
- Federriegel
- 44
- Federriegel
- 45
- Federriegel
- 46
- Federriegel
- 47
- Federriegel
- 48
- Federriegel
- 49
- Wälzlager
- 50
- Wälzlager
- 51
- Wälzlager
- 52
- Anschlag
- 53
- Anschlag
- 54
- Anschlag
- 55
- Abdeckschale
- 56
- Wange
- 57
- Wange
- 58
- Schutzabdeckung
- 59
- Walzenschloss
- 60
- Verschlussring
- 61
- Klemmexzenter
- 62
- Dosierrakel
- 63
- Drehgelenk
- 64
- Führungsfläche
- 65
- Fenster
- 66
- Entnahmeöffnung