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Die Erfindung bezieht sich auf einen
Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrichtung
geführtem
Schieber gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Die Erfindung kann beispielsweise bei Unterputz-
und Aufputz-Steckdosen verwendet werden.
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Handelsübliche Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz
entsprechen der E DIN VDE 0624-1, wobei der erhöhte Berührungsschutz durch Verwendung
eines Schutzschiebers verwirklicht wird. Dieser Schutzschieber schirmt
automatisch die spannungsführenden
Kontakte der Steckdose ab, sobald der Stecker aus der Steckdose
herausgezogen wird. Der Berührungsschutz
ist so beschaffen, dass er nicht in einfacher Art und Weise durch
Einführen
von anderen Gegenständen
als Steckern in die Steckdose umgangen werden kann. Beim Einführen eines geeigneten
Steckers wird der Berührungsschutz über eine "schiefe Ebene" geöffnet und
die Steckerstifte kommen ordnungsgemäß mit den spannungsführenden
Kontakten der Steckdose in Berührung.
Beim Herausziehen des Steckers drückt eine Rückstellfeder den Berührungsschutz
zurück
in seine die Steckeröffnungen
verschließende,
schützende
Position.
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Aus der
DE 24 02 569 B2 ist eine
elektrische Steckdose mit Verriegelungseinrichtung zum Schutz gegen
einpoliges Einführen
eines Steckers oder Einzelstiftes mittels eines unter Federdruck
stehenden, kippbaren und senkrecht zur Verbindungslinie der Steckdosen-Einführungslöcher bewegbaren
einteiligen Schiebers bekannt, der mit Schrägflächen versehene Vorsprünge besitzt,
von denen jeweils einer in der Verriegelungslage in ein Steckdosendurchführungsloch
eingreift. Zusätzlich
greifen in der Verriegelungslage Sperrnocken in keilförmige Ausnehmungen
in der Halteplatte (Bodenplatte) des Steckdoseneinsatzes ein, wobei
der Schieber über
mehrere Kippvorsprünge
kippt.
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Aus der
DE 198 49 883 A1 ist eine
elektrische Steckdose mit Steckdosensockel, frontseitiger, lösbarer Abdeckung
und einer Kindersicherung bekannt, bei der die Kindersicherung am
Steckdosensockel angebracht und mit einer am Steckdosensockel gehaltenen,
dem Boden der Abdeckung benachbarten Deckplatte abgedeckt ist. Damit
ist die Kindersicherung auch bei entfernter Abdeckung, also beispielsweise
bei Installations- oder
Renovierungsarbeiten, wirksam. Als das die Kontakteinführungslöcher verschließendes Sperrstück kann
ein Drehschieber oder Linearschieber Verwendung finden. Wenn ein
stiftartiger Gegenstand einseitig in nur eines der Kontakteinführungslöcher eingeführt wird, trifft
dieser Gegenstand auf eine Gleitfläche, wodurch der Linearschieber
in seiner Führung
verkantet wird und der beaufschlagte Teil des Schiebers mit einem hakenförmigen Nocken
in eine Profilausnehmung einer Grundplatte greift, so dass eine
Blockierung durch Formschluss eintritt und der darunter liegende Aufnahmekontakt
gesperrt ist.
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In der
DE 102 03 894 C1 wird eine
Schutzkontaktsteckdose mit am Steckdosensockel befestigter Berührungsschutzvorrichtung
vorgeschlagen, welche aus einem Gehäuse mit darin längsbeweglich geführtem, durch
eine Rückstellfeder
federbelastetem Längsschieber
besteht, welcher im Gehäuse
eingebrachte Steckeröffnungen
zur Einführung
von Steckerstiften eines Steckers mittels Auslöseschrägen aufweisender Verriegelungsnocken
verschließt
und diese Steckeröffnungen
lediglich bei gleichzeitigem Eingriff beider Steckerstifte öffnet. Der
Längsschieber
ist keilförmig
ausgebildet und weist eine Auslöseschräge auf,
so dass sich die zum Öffnen
des Längsschiebers
notwendige Auslöseschräge durch
Addition der Auslöseschräge eines
Verriegelungsnocken und der Auslöseschräge des Längsschiebers
ergibt. Der Längsschieber
weist mindestens eine Kippkante auf, über die er bei einseitiger
Belastung lediglich einer Steckeröffnung derart kippt, dass drei
Verriegelungsnocken des Längsschiebers
in die nicht beaufschlagte Steckeröffnung, in eine Verriegelungsmulden
im Gehäusedeckel
und in eine Verriegelungsmulde im Gehäuseunterteil eingreifen und
dort verrasten.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
einen Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer äußerst robusten
Berührungsschutzvorrichtung
geführtem
Schieber der eingangs genannten Art anzugeben.
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Diese Aufgabe wird in Verbindung
mit den Merkmalen des Oberbegriffes erfindungsgemäß durch
die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Die mit der Erfindung erzielbaren
Vorteile bestehen insbesondere darin, dass sich aufgrund des Einsatzes
von drei unabhängig
voneinander wirksamen Sperrvorrichtungen der Schieber auch bei übermäßigen Manipulationen
an der Steckdose in der Verriegelungsposition nicht verformen oder
gar zerstören
lässt.
Bei einseitiger Beaufschlagung der Steckeröffnungen des Steckdoseneinsatzes
mit einem Gegenstand werden stets beide Seitenarme des Schiebers
von den Sperrvorrichtungen derart mechanisch gestützt, dass
ein Verbiegen des Schiebers – mit
der Folge des Entstehens von Öffnungen
zu den spannungsführenden
Kontakten – verhindert
wird. Demgemäss
wird auch ein Eingriff einer relativ dünnen Nadel in eine Steckeröffnung des
Steckdoseneinsatzes wirksam verhindert. Des weiteren ist aufgrund
der stabilen mechanischen Abstützung
beider Seitenarme des Schiebers eine Zerstörung der Berührungsschutzvorrichtung – mit der
Folge der Zugänglichkeit
von spannungsführenden
elektrischen Kontakten – auch
bei großer
Krafteinwirkung – beispielsweise
bei Einsatz eines Schraubendrehers – nicht möglich.
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Weitere Vorteile sind aus der nachstehenden Beschreibung
ersichtlich.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand
der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Sicht auf die Oberseite eines Schiebers,
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2 eine
Sicht auf die Unterseite eines Schiebers,
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3 eine
prinzipielle Darstellung der Komponenten des Steckdoseneinsatzes,
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4 einen
Schnitt durch ein mit dem Schieber bestücktes Gehäuse der Berührungsschutzvorrichtung,
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5, 6 zwei Schnitte durch einen
Steckdoseneinsatz in verriegelter Position.
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In 1 ist
eine Sicht auf die Oberseite eines Schiebers dargestellt. Der Schieber 10 ist
vorzugsweise als Kunststoff-Spritzgießteil aus einem Hauptkörper 11 mit
zentraler Öffnung
und zwei Seitenarmen 12 gebildet, wobei die Seitenarme 12 an
ihren Oberseiten, d. h. an ihren zu den Steckeröffnungen des Steckdoseneinsatz
gerichteten Hauptflächen,
als schiefe Ebenen ausgebildete Schrägflächen (Eingriffsmulden) 13 für den Eingriff
von Steckerstiften eines Steckers und am Rande dieser Schrägflächen 13 abgesetzte
Kanten 14 aufweisen. Die Oberseiten beider Seitenarme 12 besitzen
ferner Vorsprünge 15,
während
die Unterseiten der Seitenarme 12 mit Vorsprüngen 16 versehen
sind. An seiner der zentralen Öffnung
abgewandten Stirnfläche ist
der Hauptkörper 11 mit
einer Nut 21 zum Eingriff und zur gleitenden Führung eines
Schenkels einer Rückstellfeder
(Schenkelfeder) versehen.
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In 2 ist
eine Sicht auf die Unterseite eines Schiebers dargestellt. Mehrere
Kippkanten (Nocken) 17 am Hauptkörper 11 und an den
Seitenarmen 12 ermöglichen
eine Kippbewegung des vorzugsweise als Längsschieber ausgebildeten Schiebers 10,
wie nachstehend noch im einzelnen erläutert wird. Deutlich sind die
Vorsprünge 16 bzw. 15 auf
der Unterseite bzw. der Oberseite der Seitenarme 12 zu erkennen.
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In 3 ist
eine prinzipielle Darstellung der Komponenten des Steckdoseneinsatzes
(C-Scheibe) gezeigt.
Es sind dies:
- – Der eigentliche Steckdoseneinsatz 1 mit
Bodenplatte 2, zwei Steckeröffnungen 3, zentraler
Bohrung 4 und Aussparungen 5 in der Bodenplatte 2 zum
bedarfsweisen Eingriff eines Vorsprunges 15 des Schiebers 10.
- – Das
komplett mit Schieber und Rückstellfeder bestückte, vorzugsweise
als Kunststoff-Spritzgießteil
gefertigte Gehäuse 6 der
Berührungsschutzvorrichtung
mit Bodenplatte 7, zentraler Bohrung 8 in der
Bodenplatte, Aussparungen 9 in der Bodenplatte 7 zum
bedarfsweisen Eingriff eines Vorsprungs 16 des Schiebers 10 und
zwei Steckeröffnungen 20.
- – Eine
Befestigungsschraube 19 zur Durchführung durch die Bohrungen 4 und 8 zwecks
Montage eines Steckdosensockels.
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In 4 ist
ein Schnitt durch ein mit dem Schieber 10 und der Rückstellfeder 18 – hier Schenkelfeder – bestücktes Gehäuse 6 der
Berührungsschutzvorrichtung
dargestellt. Der Hauptkörper
der Schenkelfeder wird mittels eines Zapfens des Gehäuses 6 fixiert,
während
der erste Schenkel der Schenkelfeder an einem Vorsprung am Gehäuserand
fixiert ist und der zweite Schenkel der Schenkelfeder bei Längsbewegung
des Schiebers 10 in der Nut 21 des Hauptkörpers 11 gleitet.
In der gemäß 4 gezeichneten Position
befindet sich der Schieber 10 in Kippstellung, d. h. in
Verriegelungsposition, wobei einer der beiden Vorsprünge 16 auf
der Unterseite des einen Seitenarms 12 in die korrespondierende
Aussparung 9 in der Bodenplatte 7 des Gehäuses 6 eingreift.
Gleichzeitig greift der Vorsprung 15 auf der Oberseite
des anderen Seitenarms 12 in eine korrespondierende Aussparung 5 in
der Bodenplatte 2 des Steckdoseneinsatzes 1 (nicht
dargestellt).
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Wie bereits aus den vorstehenden
Erläuterungen
hervorgeht, ist der Schieber (Längsschieber) 10 zwischen
einer geschlossenen Position (Ruheposition) und einer geöffneten
Position (bei eingestecktem Stecker) längsbeweglich. In der geschlossenen Position
decken die Seitenarme 12 des Schiebers 10 die
Steckeröffnungen 3 vollständig ab.
Durch gleichzeitig in beide Steckeröffnungen 3 eingeführte Steckerstifte
eines Steckers wird der Schieber 10 gegen die Federkraft
der Rückstellfeder
(Schenkelfeder) 18 in seine geöffnete Position gedrückt (Linearbewegung}.
Die Steckerstifte des Steckers gleiten dabei zunächst entlang der Schrägflächen 13 der
Seitenarme 12 und greifen anschließend durch die Steckeröffnungen 20 der
Bodenplatte 7 des Gehäuses 6 in die
Steckkontakte des Steckdosensockels.
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Während
der Linearbewegung des Schiebers 10 gleitet der zweite
Federschenkel der Rückstellfeder 18 mit
einer Abwinkelung in der Nut 21 des Schiebers 10,
wodurch die Rückstellfeder 18 gespannt
wird. Nach dem Herausziehen des Steckers bewegt sich der Schieber 10 – bedingt
durch die gespannte Rückstellfeder 18 – selbsttätig wieder
in die geschlossene Position. Während
dieser linearen Bewegung des Schiebers 10 gleitet der zweite
Federschenkel der Rückstellfeder 18 mit
seiner Abwinkelung wiederum in der Nut 21 des Schiebers 10,
wodurch die Rückstellfeder 18 entspannt
wird.
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Wird nur ein Stift in eine der beiden
Steckeröffnungen 3 des
Steckdoseneinsatzes 1 eingesteckt, so wippt bzw. kippt
der Schieber 10 über
die Anordnung Kippkanten 17/Bodenplatte 7 (als
Gegenlager) des Gehäuses 6,
wodurch
- – die
abgesetzte Kante 14 des nicht belasteten Seitenarms 12 des
Schiebers 10 in die nicht mit dem Stift beaufschlagte Steckeröffnung 3 des Steckdoseneinsatzes 1 eingreift
und dort verrastet (siehe 6),
- – der
Vorsprung 15 des nicht belasteten Seitenarms 12 des
Schiebers 10 in die entsprechende Aussparung 5 in
der Bodenplatte 2 des Steckdoseneinsatzes 1 eingreift
und dort verrastet (siehe 5)
und
- – der
Vorsprung 16 des belasteten Seitenarms 12 in die
entsprechenden Aussparung 9 in der Bodenplatte 7 des
Gehäuses 6 eingreift
und dort verrastet (siehe 5).
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Eine Längsbewegung des Schiebers 10 wird somit
durch diese drei unabhängig
voneinander wirksamen Sperrvorrichtungen 14/3, 15/5, 16/9 wirksam unterbunden
und die Steckeröffnungen 3 und 20 bleiben
verschlossen. In den 5 und 6 sind zwei Schnitte durch
einen Steckdoseneinsatz 1 in der vorstehend erläuterten
verriegelter Position dargestellt.
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Zur Montage der Berührungsschutzvorrichtung
besitzt der Steckdoseneinsatz 1 einen zentralen Hohlzapfen
in der Bodenplatte 6, welcher die erwähnte zentrale Bohrung 4 aufweist,
wobei in diese zentrale Bohrung 4 eine Rastnase mit Schrägfläche vorspringt.
Das Gehäuse 6 der
Berührungsschutzvorrichtung
besitzt einen zentralen Hohlzapfen in der Bodenplatte 7,
welcher die erwähnte
zentrale Bohrung 8 sowie eine an seiner Außenmantelfläche vorspringende
Rastnase mit Schrägfläche aufweist.
Bei der Montage des Gehäuses 6 am
Steckdoseneinsatz 1 verrasten diese beiden Rastnasen gegenseitig.
Die in beide zentrale Bohrungen 4, 8 eingeführte, zur Montage
des Steckdosensockel am Steckdoseneinsatz 1 diendene zentrale
Befestigungsschraube 19 blockiert diese Verrastung.
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Selbstverständlich ist es auch möglich, die Rückstellfeder
beispielsweise als Schraubenfeder auszubilden. Des weiteren ist
es selbstverständlich möglich, die
vorgeschlagene Konfiguration nicht nur bei Einfachsteckdosen, sondern
auch bei Doppelsteckdosen einzusetzen. Die erfindungsgemäßen Vorschläge eignen
sich sowohl für
Aufputz- als auch für Unterputz-Varianten.
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- 1
- Steckdoseneinsatz
- 2
- Bodenplatte
- 3
- Steckeröffnungen
- 4
- zentrale
Bohrung in Bodenplatte 2
- 5
- Aussparung
in Bodenplatte 2 zum Eingriff eines Vorsprungs 15
- 6
- Gehäuse der
Berührungsschutzvorrichtung
- 7
- Bodenplatte
- 8
- zentrale
Bohrung in Bodenplatte 7
- 9
- Aussparung
in Bodenplatte 7 zum Eingriff eines Vorsprungs 16
- 10
- Schieber
- 11
- Hauptkörper
- 12
- Seitenarme
- 13
- Schrägflächen auf
der Oberseite der Seitenarme des Schiebers (für Ste
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- ckerstifte)
- 14
- abgesetzte
Kante am Rande einer Schrägfläche 13 zum
Eingriff in Ste
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- ckeröffnungen 3
- 15
- Vorsprung
auf der Oberseite der Seitenarme 12 des Schiebers 10 zum
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- Eingriff
in eine Aussparung 5 in der Bodenplatte 2 des
Steckdoseneinsat
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- zes 1
- 16
- Vorsprung
auf der Unterseite der Seitenarme 12 des Schiebers 10 zum
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- Eingriff
in eine Aussparung 9 in der Bodenplatte 7 des
Gehäuses 6
- 17
- Kippkante
- 18
- Rückstellfeder
(hier Schenkelfeder)
- 19
- zentrale
Befestigungsschraube
- 20
- Steckeröffnungen
der Berührungsschutzvorrichtung
- 21
- Nut