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DE10216199C1 - Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrichtung geführtem Längsschieber - Google Patents

Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrichtung geführtem Längsschieber

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Publication number
DE10216199C1
DE10216199C1 DE2002116199 DE10216199A DE10216199C1 DE 10216199 C1 DE10216199 C1 DE 10216199C1 DE 2002116199 DE2002116199 DE 2002116199 DE 10216199 A DE10216199 A DE 10216199A DE 10216199 C1 DE10216199 C1 DE 10216199C1
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DE
Germany
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socket insert
spring
longitudinal slide
plug
arms
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DE2002116199
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Maic Hensel
Guenter Schulte-Lippern
Werner Lisson
Andreas Scheib
Gerhard Meiske
Bruno Kroll
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ABB Patent GmbH
Original Assignee
ABB Patent GmbH
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Publication date
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R13/00Details of coupling devices of the kinds covered by groups H01R12/70 or H01R24/00 - H01R33/00
    • H01R13/44Means for preventing access to live contacts
    • H01R13/447Shutter or cover plate
    • H01R13/453Shutter or cover plate opened by engagement of counterpart
    • H01R13/4534Laterally sliding shutter

Landscapes

  • Connector Housings Or Holding Contact Members (AREA)

Abstract

Es wird ein Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrichtung geführtem Längsschieber (11) vorgeschlagen, dessen Hauptkörper (12) zwei mit Auslöseschrägen (15) versehene Abdeckarme (14) zum Verschluß von im Steckdoseneinsatz (1) eingebrachten Steckeröffnungen (5) zur Einführung von Steckerstiften eines Steckers aufweist, wobei diese Steckeröffnungen lediglich bei gleichzeitigem Eingriff beider Steckerstifte öffnen. An der Rückseite des Steckdoseneinsatzes (1) ist eine aus Deckplatte (3) und Bodenplatte (4) gebildete Führungskulisse (2) zur Führung des Längsschiebers (11) vorgesehen, welche einen in einer diagonalen Ebene verlaufenden Führungsschlitz bildet, welcher an einem Randabschnitt (8) des Steckdoseneinsatzes beginnt und in Richtung des Topfbodens (7) des Steckdoseneinsatzes verläuft. Hierdurch ergibt sich die zum Öffnen des Längsschiebers (11) wirksame Gesamt-Auslöseschräge durch Addition des Neigungswinkels der Auslöseschräge (15) der Abdeckarme (14) und des Neigungswinkels (alpha) zwischen Führungskulisse (2) und Topfboden (7).

Description

Die Erfindung bezieht sich auf einen Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrichtung geführtem Längsschieber gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung kann beispielsweise bei Unterputz-Steckdosen verwendet werden.
Handelsübliche Steckdosen mit erhöhtem Berührungsschutz entsprechen der E DIN VDE 0624-1, wobei der erhöhte Berührungsschutz durch Verwendung eines Schutz­ schiebers verwirklicht wird. Dieser Schutzschieber schirmt automatisch die spannungs­ führenden Kontakte der Steckdose ab, sobald der Stecker aus der Steckdose heraus­ gezogen wird. Der Berührungsschutz ist so beschaffen, daß er nicht in einfacher Art und Weise durch Einführen von anderen Gegenständen als Steckern in die Steckdose umgangen werden kann. Beim Einführen eines geeigneten Steckers wird der Berüh­ rungsschutz über eine "schiefe Ebene" geöffnet und die Steckerstifte kommen ord­ nungsgemäß mit den spannungsführenden Kontakten der Steckdose in Berührung. Beim Herausziehen des Steckers drückt eine Rückstellfeder den Berührungsschutz zurück in seine die Steckeröffnungen verschließende, schützende Position.
Aus der EP 0 512 208 B1 ist eine Schutzkontaktsteckdose mit einer Kinderschutzein­ richtung bekannt, in deren aus Boden und umlaufenden Begrenzungsrand gebildeten Gehäuse ein unter Federbelastung stehender Längsschieber derart gelagert ist, daß er sowohl längsverschiebbar als auch begrenzt verschwenkbar ist, wobei die begrenzte Verschwenkbarkeit des Längsschiebers zu seiner Blockierung führt, während bei gleichzeitigem Einführen der Steckerstifte des zugehörigen Steckers der Schieber in seine Offenlage bringbar ist. Das Gehäuse mit dem Längsschieber ist mittels einer Rastverbindung und unter Einschluß einer Feder zu einer Baueinheit vormontierbar. Der Längsschieber ist derart im Gehäuse gelagert, daß sowohl seine Verschwenkung in der Horizontalen als auch seine Bewegung in der Vertikalen des Gehäuses durch­ führbar ist.
Aus dem Gebrauchsmuster DE 86 33 660 U1 ist eine Steckdose mit einer Kindersiche­ rung bekannt, bei welcher die Steckeröffnungen zur Einführung von Steckerstiften mit­ tels eines Längsschiebers abdeckbar sind und zur Erzeugung der zur Rückführung in die geschlossene Position erforderlichen Federkraft zwei symmetrisch wirksame Blatt­ federn einstückig am aus Kunststoff hergestellten Längsschieber angeordnet sind. Für eine vollautomatische Montage ist der bekannte Längsschieber nicht geeignet, da die Blattfedern zum Verhaken ineinander während Montage neigen.
Aus der GB 826 792 A sind Schutzmaßnahmen für elektrische Steckdosen bekannt, wobei im Steckdoseneinsatz ein durch eine Rückstellfeder (Spiralfeder) federbelasteter Längsschieber längsbeweglich und in einer Ebene schräg zur Betätigungsebene ge­ führt wird sowie im Ruhezustand Steckeröffnungen zur Einführung von Steckerstiften eines Steckers verschließt.
Aus der GB 2 068 651 A ist eine elektrische Steckdose mit Berührungsschutzvor­ richtung bekannt, wobei im Steckdoseneinsatz ein durch eine Rückstellfeder (Spiralfe­ der) federbelasteter Längsschieber geführt wird, welcher keilförmige Eingriffsflächen (Auslöseschrägen) für Steckerstifte eines Steckers aufweist. Im Ruhezustand ver­ schließt der Längsschieber die zur Einführung des Steckers dienenden Steckeröffnun­ gen. Die Steckeröffnungen werden lediglich bei vorschriftsmäßiger Einführung eines geeigneten Steckers freigegeben, nicht jedoch bei manipulierter Eingriffsweise.
Aus der GB 2 160 031 A ist ein durch eine Rückstellfeder (Spiralfeder) federbelasteter Längsschieber einer Berührungsschutzvorrichtung für eine elektrische Steckdose be­ kannt, welcher eine keilförmige Auslöseschräge für Steckerstifte eines Steckers auf­ weist. Bei gleichzeitigem Eingriff beider Steckerstifte eines Steckers werden Steckeröff­ nungen zu den elektrischen Kontakten der Steckdose freigegeben. Bei manipulierter Eingriffsweise verkantet der Längsschieber und die Steckeröffnungen werden hierdurch nicht geöffnet.
Aus der DE 23 54 308 A ist eine elektrische Steckdose mit einem verschiebbaren Ver­ schlusselement bekannt, das in einer Stellung den Zugang zu stromführenden Kontak­ ten versperrt und in einer anderen Stellung freigibt. Die Lagerung für das Verschluss­ element ist so ausgebildet, dass dieses eine translatorische Bewegung in einer zur Ein­ führungsrichtung von Steckerstiften senkrechten Ebene sowie eine begrenzte Drehbe­ wegung bei der Einführung eines Gegenstandes in nur eine Öffnung ausführen kann. Die von den Öffnungen abgekehrte Seite des Verschlusselementes besitzt zwei ebene Flächen, die schräg auf einen Scheitelpunkt zulaufen, so dass eine Schwenkbewegung um den Scheitelpunkt erfolgt, bis die eine oder die andere Fläche auf ein Begren­ zungsmittel trifft.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen kompakt aufgebauten und vollautoma­ tisch montierbaren Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutz­ vorrichtung geführtem Längsschieber der eingangs genannten Art anzugeben.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit den Merkmalen des Oberbegriffes erfindungs­ gemäß durch die im Kennzeichen des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die Bau­ höhe der Berührungsschutzvorrichtung auf Grund der geneigten Führungskulisse relativ gering gehalten werden kann, wodurch sich der gewünschte kompakte Aufbau des Steckdoseneinsatzes ergibt. Die Anzahl der verwendeten Teile der Berührungsschutz­ vorrichtung ist sehr gering gehalten ist, so daß die Fertigungs- und Montagekosten sehr niedrig sind. Eine separat zu montierende, beispielsweise aufzurastende Abdeckkappe ist vorteilhaft nicht erforderlich. Der vorgeschlagene Längsschieber ist zumindest teil­ weise symmetrisch, so daß sich auch hierdurch eine Erleichterung bei der Montage ergibt. Die als Blattfeder ausgebildete Rückstellfeder ist sehr einfach mit gewünschter Vorspannung in die Berührungsschutzvorrichtung einlegbar. Die während einer vollau­ tomatischen Montage zugeführten Längsschieber und Blattfedern neigen nicht zur Ver­ drehung und Verhakung ineinander.
Weitere Vorteile sind aus der nachstehenden Beschreibung ersichtlich.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeich­ net.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausfüh­ rungsbeispiele erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines mit Berührungsschutz ausgerüsteten Steckdoseneinsatzes,
Fig. 2 eine die Führungskulisse des Steckdoseneinsatzes zeigende Detailansicht,
Fig. 3, 4 interessierende Schnitte durch einen Steckdoseneinsatz,
Fig. 5 eine als Rückstellfeder eingesetzte Blattfeder,
Fig. 6, 7 einen Längsschieber.
In Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines mit Berührungsschutz ausgerüsteten Steckdoseneinsatzes bei geschlossener Position des Berührungsschutzes dargestellt. Es ist die Rückseite eines Steckdoseneinsatzes 1 (C-Scheibe) einer Schutzkontakt- Steckdose zu erkennen, wobei an dieser Rückseite eine Berührungsschutzeinrichtung ausgebildet ist. Hauptkomponenten des Berührungsschutzes sind eine vorzugsweise einstückig an der Rückseite des Steckdoseneinsatzes angeformte Führungskulisse 2, ein darin geführter Längsschieber 11 und eine diesen Längsschieber in die geschlos­ sene Position des Berührungsschutzes pressende Blattfeder 19.
In Fig. 2 ist eine die Führungskulisse des Steckdoseneinsatzes zeigende Detailansicht dargestellt. Die Führungskulisse 2 ist aus einer Deckplatte 3 und einer Bodenplatte 4 gestaltet und bildet derart einen Führungsschlitz für den Längsschieber (siehe auch Fig. 3 und 4). Zwei Steckeröffnungen 5 für den Eingriff von Steckerstiften eines Steckers sowie eine zur Befestigung des Steckdoseneinsatzes 1 am Steckdosensockel dienende Zentralbohrung 6 sind in Deckplatte 3 und Bodenplatte 4 eingebracht. Aussparungen 9 in den Seitenbereichen der Führungskulisse 2 ermöglichen ein Verhaken von korre­ spondierenden Vorsprüngen (siehe Vorsprünge 18 in Fig. 6) des Längsschiebers. Zur Halterung der Blattfeder 19 ist der Steckdoseneinsatz 1 mit Federaufnahmen 10 verse­ hen.
In den Fig. 3 und 4 sind interessierende Schnitte durch einen Steckdoseneinsatz dar­ gestellt und zwar verläuft die Schnittebene bei Fig. 3 durch eine Steckeröffnung 5 des Steckdoseneinsatzes 1 und die Schnittebene bei Fig. 4 mittig durch den Steckdosen­ einsatz 1 am Ort der Zentralbohrung 6. Beide Schnitte zeigen deutlich, daß die Füh­ rungskulisse 2 einen in einer diagonalen Ebene verlaufenden Führungsschlitz bildet, welcher an einem Randabschnitt 8 des Steckdoseneinsatzes beginnt und in Richtung des Topfbodens 7 des Steckdoseneinsatzes verläuft. Der Neigungswinkel der Füh­ rungskulisse 2 gegenüber dem Topfboden 7 ist mit α bezeichnet. Der in diesem Füh­ rungsschlitz eingebrachte Längsschieber ist in Längsbewegungsrichtung A zwischen einer geschlossenen Position (Ruheposition) und einer geöffneten Position (bei einge­ stecktem Stecker) beweglich.
In Fig. 5 ist eine Blattfeder dargestellt. Die H-förmig oder X-förmig ausgebildete Blattfe­ der 19 weist einen zentralen Verbindungssteg 20 auf, welcher Ausgangspunkt von zwei Haltearmen 21 und zwei Federarmen 23 ist. Jeder Haltearm 21 bzw. Federarm 23 be­ sitzt endseitig einen Befestigungsabschnitt 22 (Abwinkelung) bzw. Gleitabschnitt 24 (endseitiger Halbbogen), wobei die Befestigungsabschnitte 22 in die vorstehend er­ wähnten Federaufnahmen 10 eingreifen, wodurch die Blattfeder arretiert wird.
In den Fig. 6 und 7 ist ein vorzugsweise als Kunststoff-Spritzgießteil hergestellter Längsschieber dargestellt und zwar zeigt Fig. 6 die zum Topfboden 8 gewandte Seite bzw. Fläche und Fig. 7 die zum Steckdosensockel gewandte Seite. Der Längsschieber 11 ist aus einem Hauptkörper 12 mit zwei Abdeckarmen 14 gebildet, wobei diese Ab­ deckarme 14 in geschlossener Position des Berührungsschutzes die Steckeröffnungen 5 vollständig verschließen. Einen vorgegebenen Neigungswinkel aufweisende Auslöse­ schrägen 15 dieser Abdeckarme dienen zum Eingriff von Steckerstiften eines Steckers. Seitliche Führungsstege 17 am Hauptkörper 12 begrenzen die Beweglichkeit des Läng­ schiebers quer zur Längsbewegungsrichtung A. Vorsprünge 18 dieser seitlichen Füh­ rungsstege 17 dienen zum Eingriff in die entsprechenden Aussparungen 9 der Füh­ rungskulisse und damit zur Verrastung bei einseitig belastetem Längsschieber 11.
Bei geschlossener Position des Berührungsschutzes drücken die Federarme 23 der Blattfeder 19 gegen die entgegengesetzt zu den Abdeckarmen 14 angeordnete Stirn­ fläche 16 des Hauptkörpers 12. Werden gleichzeitig beide Steckerstifte eines Steckers in die Steckeröffnungen des Topfbodens 7 des Steckdoseneinsatzes eingesteckt, wird über die Auslöseschrägen 15 und gegen die Federkraft der Blattfeder 19 eine Längs­ wegegung des Längsschiebers 11 bewirkt, welche zur Öffnung des Berührungsschut­ zes und damit zur Freigabe der Tulpenkontakte des Steckdosensockels führt. Die zum Öffnen des Längsschiebers wirksame Gesamt-Auslöseschräge ergibt sich durch Additi­ on des Neigungswinkels der Auslöseschräge 15 der Abdeckarme 14 und des Nei­ gungswinkels α zwischen Führungskulisse 2 und Topfboden 7.
Während der Längsbewegung des Längsschiebers gleiten die Gleitabschnitte 24 längs der als Federanschlag dienenden Stirnfläche 16 des Längsschiebers 11. Aufgrund der abgerundeten Formgebung der Gleitabschnitte 24 ist die während der Längsbewegung auftretende Reibung reduziert. Nach dem Herausziehen des Steckers bewegt sich der Längsschieber - bedingt durch die Federkraft der Blattfeder 19 - selbsttätig wieder in die geschlossene Position des Berührungsschutzes.
Wird nur ein Stift in eine der beiden Steckeröffnungen im Topfboden 7 eingesteckt, so wippt bzw. kippt der Längsschieber 11 quer zur Längsbewegungsrichtung über eine am Hauptkörper 12 ausgebildete und gegen die Deckplatte 3 der Führungskulisse ge­ drückte Kippkante 13, wodurch einer der Vorsprünge 18 in eine Aussparung 9 der Füh­ rungskulisse einrastet. Eine Längsbewegung des Längsschiebers 11 wird somit wirk­ sam unterbunden und die Steckeröffnungen bleiben verschlossen.
Selbstverständlich ist es in Abwandlung des vorstehend erläuterten Ausführungsbei­ spieles auch möglich, die Rückstellfeder nicht als zentrale Blattfeder, sondern in Form von zwei symmetrisch angeordneten Spiralfedern oder als Blockfeder auszugestalten.

Claims (5)

1. Steckdoseneinsatz einer Steckdose mit in einer Berührungsschutzvorrich­ tung geführtem Längsschieber (11), dessen Hauptkörper (12) zwei Abdeckarme (14) zum Verschluß von im Steckdoseneinsatz (1) eingebrachten Steckeröffnungen (5) zur Einführung von Steckerstiften eines Steckers aufweist, wobei diese Steckeröffnungen (5) lediglich bei gleichzeitigem Eingriff beider Steckerstifte öffnen, wobei an der Rück­ seite des Steckdoseneinsatzes (1) eine aus Deckplatte (3) und Bodenplatte (4) gebilde­ te Führungskulisse (2) zur Führung des Längsschiebers (11) vorgesehen ist, welche einen in einer diagonalen Ebene verlaufenden Führungsschlitz bildet, welcher an einem Randabschnitt (8) des Steckdoseneinsatzes (1) beginnt und in Richtung des Topfbo­ dens (7) des Steckdoseneinsatzes verläuft, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Abdeckarme (14) mit Auslöseschrägen (15) versehen sind, wodurch sich die zum Öff­ nen des Längsschiebers (11) wirksame Gesamt-Auslöseschräge durch Addition des Neigungswinkels der Auslöseschräge (15) der Abdeckarme (14) und des Neigungswin­ kels (α) zwischen Führungskulisse (2) und Topfboden (7) ergibt und dass eine Blattfe­ der (19) als Rückstellfeder vorgesehen ist, welche sich einerseits über Haltearme (21) am Steckdoseneinsatz (1) abstützt und andererseits über Federarme (23) gegen eine als Federanschlag dienende Stirnfläche (16) des Längsschiebers (11) presst.
2. Steckdoseneinsatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Längsschieber (11) mindestens eine Kippkante (13) aufweist, über die er bei einseitiger Belastung lediglich einer Steckeröffnung (5) derart kippt, daß ein Vorsprung (18) des Längsschiebers (11) in eine korrespondierende Aussparung (9) in der Führungskulisse (2) einrastet.
3. Steckdoseneinsatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Federarme (23) Gleitabschnitte (24) zur Bewegung längs des Federanschlages aufwei­ sen.
4. Steckdoseneinsatz nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltearme (21) Befestigungsabschnitte (22) aufweisen, welche in korrespondierende Federaufnahmen (10) des Steckdoseneinsatzes (1) eingreifen.
5. Steckdoseneinsatz nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekenn­ zeichnet durch eine H-förmige oder X-förmige Ausbildung der Blattfeder (19) mit einem zentralen Verbindungssteg (2), welcher Ausgangspunkt von zwei Haltearmen (21) und zwei Federarmen (23) ist.
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