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Die
Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung für einen Rasierapparat. Weiterhin
betrifft die Erfindung ein System bestehend aus einem Rasierapparat
und einer Reinigungsvorrichtung sowie ein Verfahren zum Reinigen
eines Rasierapparats.
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Reinigungsvorrichtungen
für Rasierapparate dienen
dazu, im Scherkopfbereich anhaftende Haarpartikel und sonstige Verschmutzungen
zu entfernen. Derartige Reinigungsvorrichtungen sind bereits in verschiedenen
Funktions- und Konstruktionsvarianten bekannt, die teils manuell
und teils elektrisch betrieben werden.
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Eine
manuell betriebene Reinigungsvorrichtung ist aus der
EP 0 743 883 B1 bekannt.
Dort ist eine Vorrichtung zum Spülen
von Gegenständen
wie beispielsweise einer Rasiereinheit eines rotierenden Trockenrasierers
offenbart. Die bekannte Reinigungsvorrichtung weist zwei Behälter für eine Spülflüssigkeit
auf. Der eine Behälter
besitzt ein variables Volumen, so daß die Spülflüssigkeit durch Variieren des
Volumens zwischen den Behältern
umgepumpt werden kann und mit dem Flüssigkeitsstrom die in einem
Aufnahmeraum zwischen den Behältern
angeordnete Rasiereinheit gespült
werden kann. Zur Zurückhaltung
von Verunreinigungen ist ein Filter vorgesehen, durch das der Flüssigkeitsstrom
in einer mittels einer Ventilanordnung vorgegebenen Durchflußrichtung
gepreßt
wird.
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Aus
der
US 3 172 416 ist
ein Reinigungsgerät
für einen
elektrischen Rasierer bekannt, das einen Behälter mit einer Aufnahmeöffnung für den Scherkopfbereich
des Rasierers aufweist. In dem Behälter sind eine motorisch angetriebene
Fördereinrichtung zur
Erzeugung eines zirkulierenden Stroms einer Reinigungsflüssigkeit
sowie eine Einrichtung zum Sammeln von Haarpartikeln und sonstigen
Partikeln angeordnet. Zur Reinigung wird der Scherkopfbereich von
Reinigungsflüssigkeit
durchströmt
und gleichzeitig der an das Reinigungsgerät angeschlossene Rasierer in
Betrieb genommen.
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Die
DE 44 02 238 C2 offenbart
eine Reinigungsvorrichtung für
den Scherkopf eines Trockenrasierers. Die Reinigungsvorrichtung
weist ein Aufnahmeteil für
den Scherkopf des Rasierapparats und wenigstens einen Reinigungsflüssigkeitsbehälter auf. Das
Aufnahmeteil ist oberhalb des Flüssigkeitspegels
der Reinigungsflüssigkeit
angeordnet und ist über
eine motorisch angetriebene Fördereinrichtung mit
Reinigungsflüssigkeit
aus dem Reinigungsflüssigkeitsbehälter versorgbar.
Hierzu ist das Aufnahmeteil über
eine Überlaufeinrichtung und/oder über mindestens
eine Auslaßöffnung mit
dem Reinigungsflüssigkeitsbehälter verbunden.
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Schließlich ist
es noch bekannt, die Reinigung eines Scherkopfes eines elektrischen
Rasierapparats ohne externe Reinigungsvorrichtung vorzunehmen. In
diesem Zusammenhang offenbart die
DE 690 21 898 T2 einen Trockenrasierapparat
mit einem antreibbaren Scherglied und einer getrennt antreibbaren
Schwingvorrichtung. Die Schwingvorrichtung dient dazu, Haarteilchen
und andere Verunreinigungen zu lösen,
die am Scherglied oder an anderen Teilen des Rasierapparats haften.
Die Schwingvorrichtung wird dadurch in Betrieb genommen, daß die Drehrichtung
des Elektromotors des Rasierapparats verglichen mit der beim Rasierbetrieb
eingesetzten Drehrichtung umgekehrt wird. Bei dieser umgekehrten
Drehrichtung wird mittels einer Klauenkupplung, die bei normaler
Drehrichtung das Scherglied antreibt, eine Schwingungsbewegung erzeugt.
Für die Umkehrung
der Drehrichtung ist am Rasierapparat ein Umpolschalter vorgesehen.
Ebenso ist auch möglich,
daß der
Elektromotor nach dem Ausschalten des Rasierapparats für eine kurze
Zeitspanne automatisch in umgekehrter Drehrichtung in Betrieb genommen
wird.
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Mit
den bekannten Reinigungsvorrichtungen lassen sich zwar zum Teil
sehr gute Reinigungsergebnisse erzielen. Sie sind allerdings relativ
aufwendig konstruiert und/oder umständlich zu bedienen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungsvorrichtung
für einen
Rasierapparat so auszubilden, daß sie kostengünstig hergestellt werden
kann und bei einem akzeptablen Bedienungskomfort ein sehr gutes
Reinigungsergebnis liefert.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Reinigungsvorrichtung mit der Merkmalskombination
des Anspruchs 1 gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung
für einen
Rasierapparat weist einen Behälter
zur Aufnahme des Rasierapparats auf, wobei der Behälter wenigstens
partiell mit einer Reinigungsflüssigkeit gefüllt ist.
Die Besonderheit der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung besteht
darin, daß eine
Einrichtung zur Begrenzung der Eintauchtiefe des Rasierapparats
in den Behälter
abhängig
vom Füllstand der
Reinigungsflüssigkeit
vorgesehen ist.
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Die
Erfindung hat den Vorteil, daß ein
sehr gutes Reinigungsergebnis mit einem relativ geringen Aufwand
erzielbar ist. Dabei wirkt es sich besonders vorteilhaft aus, daß keine
För dereinrichtung
für die Reinigungsflüssigkeit
benötigt
wird und auch keine sonstigen elektrischen oder elektronischen Komponenten
erforderlich sind. Durch die erfindungsgemäß vorgesehene Begrenzungseinrichtung
wird erreicht, daß der
Rasierapparat unabhängig
vom Füllstand der
Reinigungsflüssigkeit
im Behälter
immer bis zum gleichen Niveau mit Reinigungsflüssigkeit benetzt wird. Ein
weiterer Vorteil besteht in der einfachen Bedienbarkeit der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung.
Schließlich
ist es noch von Vorteil, daß es beim
Betrieb der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung
allenfalls zu einer geringen Umwälzung
der Reinigungsflüssigkeit
kommt, so daß vom
Rasierapparat abgelöste
Haarteilchen oder andere Verschmutzungen nahezu ungestört sedimentieren
können
und für
den Reinigungsvorgang somit jeweils eine relativ saubere Reinigungsflüssigkeit
zur Verfügung
steht.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
die Einrichtung zur Begrenzung der Eintauchtiefe als ein im Behälter angeordneter
Auftriebskörper ausgebildet.
Mit dem Auftriebskörper
kann die Begrenzung der Eintauchtiefe einfach, kostengünstig und
zuverlässig
vorgenommen werden. Im Auftriebskörper kann eine muldenartige
Vertiefung für
den Rasierapparat ausgebildet sein. Die Vertiefung kann in wenigstens
eine den Auftriebskörper
vollständig durchdringende
Durchströmöffnung für die Reinigungsflüssigkeit
münden.
Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Vertiefung an ihrer
tiefsten Stelle in die Durchströmöffnung oder
in eine der Durchströmöffnungen
mündet,
da dann ein ungehindertes Ein- und Ausströmen der Reinigungsflüssigkeit
möglich
ist und zudem gewährleistet
ist, daß vom
Rasierapparat abgelöste
Haarteilchen oder andere Verschmutzungen größtenteils die Vertiefung verlassen und
im Behälter
absedimentieren. Der Auftriebskörper
ist im Hinblick auf den sich in seiner Vertiefung einstellenden
Flüssigkeitspegel
vorzugsweise so dimensioniert, daß der Rasierapparat bis zu
einem vorgegebenen Niveau mit Reinigungsflüssigkeit benetzt wird. Somit
kann auf einfache Weise über
den Auftriebskörper
vorgegeben werden, welcher Bereich des Rasierapparats gereinigt
werden soll. Dabei kann die Reinigungsvorrichtung beispielsweise
so ausgebildet sein, daß sich
der für
das vorgegebene Niveau der Benetzung benötigte Flüssigkeitspegel in der Vertiefung
des Auftriebskörpers
bei Belastung des Auftriebskörpers
mit dem Rasierapparat einstellt. Ebenso ist es auch möglich, daß der benötigte Flüssigkeitspegel
bereits durch das Eigengewicht des Auftriebskörpers erreicht wird. Bei diesem
Ausführungsbeispiel
kann die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung
eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Auftriebskörpers aufweisen.
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Die
erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung
kann eine Halteeinrichtung aufweisen, mit der der Rasierapparat
in einer Position über
dem Behälter
fixierbar ist. Die Halteeinrichtung kann zum Trocknen des Rasierapparats
nach dem Reinigungsvorgang dienen.
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Im
Hinblick auf einen hohen Bedienungskomfort ist es von Vorteil, wenn
die Verriegelungseinrichtung durch die Halteeinrichtung aktivierbar
ist. Dazu kann die Halteeinrichtung beispielsweise eine rampenförmig ausgebildete
Fläche
aufweisen, die mit einem Verriegelungselement zusammenwirkt. Die
Halteeinrichtung kann so ausgebildet sein, daß sie vertikal zwischen einer
oberen und einer unteren Position verschiebbar ist. In diesem Fall
kann der Auftriebskörper
Mittel zum Begrenzen der Abwärtsbewegung
der Halteeinrichtung aufweisen.
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Weiterhin
ist es auch möglich,
bei der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung
eine Ablagemulde für
den Rasierapparat vorzusehen. Auf eine Halteeinrichtung als Trocknungsständer für den Rasierapparat
kann dann verzichtet werden.
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Bei
allen Ausführungsbeispielen
der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung
kann der Behälter
ein Sichtfenster zum Ablesen des Füllstands der Reinigungsflüssigkeit
aufweisen. Eine derartige Füllstandskontrolle
läßt sich
mit wenig Aufwand realisieren und ist sehr zuverlässig und
präzise.
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Die
Erfindung betrifft weiterhin ein System bestehend aus einem Rasierapparat
und der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung
zur Reinigung des Rasierapparats. Der Rasierapparat weist eine Betätigungseinrichtung
zur Aktivierung einer Reinigungsfunktion auf, die den Rasierapparat
während
des Reinigungsvorgangs zeitweise in Betrieb nimmt.
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Das
erfindungsgemäße System
hat den Vorteil, daß der
Rasierapparat mit einem für
seine Bauart optimalen Reinigungsprogramm ausgestattet werden kann
und der Aufwand für
die Realisierung des Reinigungsprogramms bei der Reinigungsvorrichtung entfallen
kann. Insbesondere kommt die Reinigungsvorrichtung ohne jegliche
elektrische oder elektronische Komponenten aus, da die Steuerung
vom Rasierapparat vorgenommen wird.
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Die
Betätigungseinrichtung
kann manuell bedienbar sein. Ebenso ist es auch möglich, die
Betätigungseinrichtung
so auszubilden, daß sie
durch die Reinigungsvorrichtung bedienbar ist und somit auch noch
der andernfalls für
die Bedienung der Betätigungseinrichtung
erforderliche Handgriff entfällt.
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Beim
erfindungsgemäßen Verfahren
zum Reinigen eines Rasierapparats wird der Rasierapparat in einen
wenigstens partiell mit einer Reinigungsflüssigkeit gefüllten Behälter einer Reinigungsvorrichtung
eingetaucht. Die Besonderheit besteht dabei darin, daß die Eintauchtiefe
des Rasierapparats in den Behälter
abhängig
vom Füllstand
der Reinigungsflüssigkeit
begrenzt wird. Vorzugsweise wird der Rasierapparat in eine Vertiefung
eines Auftriebskörpers
eingeführt,
die während
des Reinigungsvorgangs bis zu einem vorgegebenen Pegel mit Reinigungsflüssigkeit
gefüllt
ist. Der Auftriebskörper
kann vor dem oder beim Einführen
des Rasierapparats verriegelt werden.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele erläutert, die
sich jeweils auf eine manuelle Reinigungsvorrichtung beziehen.
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Es
zeigen
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1 ein Ausführungsbeispiel
für die
erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung
mit einem Rasierapparat in Trocknungsposition in Schnittdarstellung,
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2 das Ausführungsbeispiel
aus 1 mit dem Rasierapparat
in Reinigungsposition in Schnittdarstellung,
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3 ein zweites Ausführungsbeispiel
für die
erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung
ohne Rasierapparat in perspektivischer Darstellung,
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4 das Ausführungsbeispiel
aus 3 in einer perspektivischen
Explosionsdarstellung,
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5 ein drittes Ausführungsbeispiel
für die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung
mit dem Rasierapparat in Trocknungsposition in Schnittdarstellung
und
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6 das Ausführungsbeispiel
aus 5 mit dem Rasierapparat
in Reinigungsposition in Schnittdarstellung.
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1 zeigt ein Ausführungsbeispiel
für die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung 1 in Schnittdarstellung.
Die Reinigungsvorrichtung 1 weist eine Kartusche 2 zur
Bevorratung einer Reinigungsflüssigkeit 3 auf.
In die Seitenwand der Kartusche 2 ist ein Sichtfenster 4 zum
Ablesen des Füllstandes
der Reinigungsflüssigkeit 3 eingelassen.
Innerhalb der Kartusche 2 ist ein Auftriebskörper 5 aus einem
schwimmfähigen
Material, beispielsweise aus Styropor angeordnet. Der Auftriebskörper 5 weist eine
muldenartige Vertiefung 6 auf, die zur Ober seite der Kartusche 2 hin
offen ist. An ihrer tiefsten Stelle mündet die Vertiefung 6 in
eine Durchströmöffnung 7, die
den Auftriebskörper 5 vollständig durchdringt,
so daß die
Reinigungsflüssigkeit 3 bei
einer Änderung des
Tiefgangs des Auftriebskörpers 5 in
die Vertiefung 6 einströmen
oder aus der Vertiefung 6 herausströmen kann. Ebenso ist es auch
möglich,
mehrere Durchströmöffnungen 7 vorzusehen.
An ihrer Oberseite weist die Kartusche 2 eine Aufnahmeöffnung 8 für einen
elektrischen Rasierapparat 9 auf. Die lateralen Positionen
der Aufnahmeöffnung 8 der
Kartusche 2 und der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 sind
so aufeinander abgestimmt, daß die
Aufnahmeöffnung 8 über der
Vertiefung 6 angeordnet ist. Der Rasierapparat 9 ist
an einer Halteeinrichtung 10 befestigt, die an der Oberseite
der Kartusche 2 angeordnet ist. Die Halteeinrichtung 10 ist
so ausgebildet, daß sie
den Rasierapparat 9 in einer Position über der Aufnahmeöffnung 8 der
Kartusche 2 und damit auch über der Vertiefung 6 des
Auftriebskörpers 5 fixiert.
Diese Position wird im folgenden als Trocknungsposition bezeichnet,
da der Rasierapparat 9 nach dem Reinigungsvorgang zum Trocknen
in diese Position verbracht wird.
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2 zeigt das Ausführungsbeispiel
aus 1 während des
Reinigungsvorgangs in Schnittdarstellung. Zum Reinigen wird der
Rasierapparat 9 im Bereich seines Scherkopfes 11 in
die Aufnahmeöffnung 8 der
Kartusche 2 eingeführt
und dabei der Scherkopf 11 in der Vertiefung 6 des
Auftriebskörpers 5 plaziert,
so daß sich
der Rasierapparat 9 auf den Auftriebskörper 5 abstützt. Zuvor
wird ggf. eine figürlich
nicht dargestellte Abdeckung der Aufnahmeöffnung 8 entfernt.
Durch das Gewicht des Rasierapparats 9 nimmt der Tiefgang
des Auftriebskörpers 5 zu und
der Rasierapparat 9 taucht tiefer in die Kartusche 2 ein.
Gleichzeitig strömt
die Reinigungsflüssigkeit 3 durch
die Durchströmöffnung 7 in
die Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5, so daß der Flüssigkeitspegel in
der Vertiefung 6 ansteigt. Bei einem bestimmten Tiefgang
ist ein Gleichgewichtszustand zwischen Gewichtskraft und Auftriebskraft
erreicht, so daß der Auftriebskörper 5 mit
dem Rasierapparat 9 in dieser Position verharrt und sich
der Flüssigkeitspegel
in der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers an den Füllstand der
Kartusche 2 anpaßt.
Im Gleichgewichtszustand wird der Scherkopf 11 des Rasierapparats 9 bis
zu einem definierten Niveau von der Reinigungsflüssigkeit 3 benetzt.
Die Benetzung des Scherkopfes 11 ist unabhängig vom
Füllstand
der Reinigungsflüssigkeit 3 in
der Kartusche 2, da Änderungen
des Füllstandes durch
den Auftriebskörper 5 ausgeglichen
werden. Bei einem hohen Füllstand
befindet sich der Auftriebskörper
5 im oberen Bereich der Kartusche 2, so daß der Rasierapparat 9 nur
wenig in die Kartusche 2 eintaucht. Bei einem niedrigen
Füllstand
befindet sich der Auftriebskörper
5 im unteren Bereich der Kartusche 2, so daß der Rasierapparat 9 tief
in die Kartusche 2 eintaucht. Die Eintauchtiefe des Rasierapparats 9 in
die Kartusche 2 wird somit durch den Auftriebskörper 5 auf
einen vom Füllstand
der Reinigungsflüssigkeit 3 abhängigen Wert
begrenzt, wobei der Flüssigkeitspegel
in der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 bei Belastung
mit dem Rasierapparat 9 immer gleich ist und somit der
Scherkopf 11 des Rasierapparats 9 immer bis zum
gleichen Niveau von der Reinigungsflüssigkeit 3 benetzt
wird.
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Zur
Durchführung
der Reinigung wird der Rasierapparat 9 in der in 2 dargestellten Reinigungsposition
nach einer kurzen Einweichzeit für eine
Zeit von ca. ein bis zwei Minuten in Betrieb genommen. Die Einweichzeit
ist so bemessen, daß in der
darauffolgenden Betriebsphase eine wirksame Reinigung des Scherkopfes 11 möglich ist
und dennoch die insgesamt für
den Reinigungsvorgang benötigte
Zeit nicht unnötig
verlängert
wird. Die Inbetriebnahme des Rasierapparats 9 kann auf
unterschiedliche Weise durchgeführt
werden. Bei dem in 2 dargestellten
Ausführungsbeispiel
wird der Rasierapparat 9 mit einem Schalter 12,
der auch bei der Durchführung
einer Rasur zum Ein- und Ausschalten des Rasierapparats 9 verwendet
wird, manuell eingeschaltet und nach einer gewünschten Zeitspanne wieder ausgeschaltet.
In einer nicht figürlich dargestellten
Abwandlung ist am Rasierapparat 9 zusätzlich zum Schalter 12 eine
Reinigungstaste zur Aktivierung eines Reinigungsprogramms vorgesehen,
mit dem der Rasierapparat 9 nach der manuellen Bedienung
der Reinigungstaste automatisch für eine oder mehrere Zeitspannen
in Betrieb genommen wird. Dabei ist zwischen den Betriebsphasen
jeweils eine Einweichzeit vorgesehen. In einer weiteren Abwandlung
ist der Rasierapparat 9 mit einer Betätigungseinrichtung zur Aktivierung
des Reinigungsprogramms ausgestattet, die beim Einführen des Scherkopfes 11 in
die Aufnahmeöffnung 8 der
Kartusche 2 von der Reinigungsvorrichtung 1 automatisch bedient
wird, so daß das
Reinigungsprogramm automatisch gestartet wird.
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Unabhängig davon,
wie diese im einzelnen durchgeführt
wird, kann durch die Inbetriebnahme des Rasierapparats 9 eine
intensive Reinigungswirkung erzielt werden und es können Haarteilchen
und andere Verschmutzungen aus dem Bereich des Scherkopfes 11 entfernt
werden. Dies beruht auf einer Relativbewegung zwischen der Reinigungsflüssigkeit 3 und
den Bestandteilen des Scherkopfes 11, die mit Hilfe des
Antriebsmotors des Rasierapparats 9 erzeugt wird, so daß bei der
erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung 1 auf
eine elektrisch betriebene Fördereinrichtung
für die
Reinigungsflüssigkeit 3 verzichtet
werden kann. Die abgelösten
Haarteilchen und Verschmutzungen können durch die Durchströmöffnung 7 auf
den Boden der Kartusche 2 absinken. Der Reinigungsvorgang
kann über
die Dimensionierung der Betriebszeiten des Rasierapparats 9 und
der dazwischen liegenden Einweichzeiten im Hinblick auf das Reinigungsergebnis
und die für
die Reinigung insgesamt benötigte
Zeit optimiert werden.
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Nach
Beendigung des Reinigungsvorgangs wird der Rasierapparat 9 aus
der Kartusche 2 entnommen und derart an der Halteeinrichtung 10 befestigt,
daß der
Scherkopf 11 über
der Aufnahmeöffnung 8 der
Kartusche 2 angeordnet ist. In dieser Position können ggf.
am Scherkopf 11 verbliebene Reste der Reinigungsflüssigkeit 3 in
die Kartusche 2 abtropfen. Beim Entnehmen des Rasierapparats 9 aus der
Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 verringert sich
der Tiefgang des Auftriebskörper 5 entsprechend
der reduzierten Belastung. Gleichzeitig strömt je nach Konstruktion des
Auftriebskörpers 5 ein
Teil oder sogar die gesamte dort vorhandene Reinigungsflüssigkeit 3 inklusive
der ggf. darin enthaltenen Haarteilchen und Verschmutzungen durch
die Durchströmöffnung 7 aus
der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5. Die Haarteilchen
und Verschmutzungen sedimentieren am Boden der Kartusche 2 ab,
so daß für den nächsten Reinigungsvorgang
die Reinigungsflüssigkeit 3 wieder
in relativ sauberem Zustand zur Verfügung steht.
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3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung 1 in perspektivischer
Darstellung. Eine zugehörige
Explosionsdarstellung ist in 4 dargestellt.
Das zweite Ausführungsbeispiel
entspricht funktionell dem ersten Ausführungsbeispiel weitgehend.
Lediglich in der Konstruktion und insbesondere im Hinblick auf die Konzeption
der Trocknung des Rasierapparats 9 bestehen Unterschiede.
So verfügt
das zweite Ausführungsbeispiel
nicht über
die Halteeinrichtung 10 zur Fixierung des Rasierapparats 9 über der
Aufnahmeöffnung 8 der
Kartusche 2, sondern über
eine Ablagemulde 13, in die der Rasierapparat 9 zum Trocknen
abgelegt werden kann. Die Ablagemulde 13 ist in ein Oberteil 14 der
Reinigungsvorrichtung 1 integriert, das auf der Kartusche 2 angeordnet
ist, und verfügt über einen
in den 3 und 4 nicht sichtbaren Ablauf
in die Kartusche 2. Die Aufnahmeöffnung 8 ist ebenfalls
in das Oberteil 14 integriert und auf einer tieferen Ebene
neben der Ablagemulde 13 angeordnet. Mittels eines Schiebedeckels 15 kann
die Aufnahmeöffnung 8 verschlossen
werden. Um eine Beschädigung
des Scherkopfes 11 zu vermeiden und einen sicheren Sitz
zu gewährleisten,
ist in der Ablagemulde 13 ein erster Auflagegummi 16 für den Rasierapparat 9 angeordnet.
Ein zweiter Auflagegummi 17 ist aus denselben Gründen in
der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 angeordnet.
Obwohl nicht eigens figürlich
dargestellt, kann das beim ersten Ausführungsbeispiel vorgesehene
Sichtfenster 4 zur Beobachtung des Füllstands der Reinigungsflüssigkeit 3 in der
Kartusche 2 auch beim zweiten Ausführungsbeispiel vorhanden sein.
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Zum
Reinigen des Rasierapparats 9 wird der Schiebedeckel 15 durch
seitliches Verschieben geöffnet.
Anschließend
wird der Rasierapparat 9 mit dem Scherkopf 11 voran
in die Auf nahmeöffnung 8 eingeführt und
in der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 angeordnet.
Der Reinigungsvorgang erfolgt in entsprechender Weise, wie für das in
den 1 und 2 dargestellte erste Ausführungsbeispiel
beschrieben. Nach Beendigung des Reinigungsvorgangs wird der Rasierapparat 9 aus
der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 entnommen
und zum Trocknen in der Ablagemulde 13 abgelegt. Weiterhin
wird die Aufnahmeöffnung 8 mit
dem Schiebedeckel 15 verschlossen.
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5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung 1 in Schnittdarstellung.
Entsprechend 1 befindet
sich der Rasierapparat 9 in Trocknungsposition. Hierzu
ist der Rasierapparat 9 an der Halteeinrichtung 10 fixiert,
die bei diesem Ausführungsbeispiel
höhenverstellbar
ausgebildet ist. Die Halteeinrichtung 10 ist durch eine
Liftfeder 18 in Richtung Trocknungsposition, die gleichzeitige
die obere Endposition der Halteeinrichtung 10 darstellt,
vorgespannt. Das dritte Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich vom ersten und vom zweiten Ausführungsbeispiel
insbesondere dadurch, daß der
Auftriebskörper 5 so
ausgebildet ist, daß sich
bereits durch sein Eigengewicht der Tiefgang einstellt, der für die Benetzung
des Scherkopfes 11 bis zum gewünschten Niveau erforderlich
ist. Außerdem
weist das dritte Ausführungsbeispiel
einen Verriegelungsmechanismus auf, mit dem der Auftriebskörper 5 in
seiner Höhenposition
fixiert werden kann. Der Verriegelungsmechanismus besteht aus einer
an der Halteeinrichtung 10 ausgebildeten Schräge 19,
die mit einem Stift 20 zusammenwirkt, der in der Seitenwand
der Kartusche 2 horizontal verschiebbar gelagert ist. Der
Stift 20 wird mittels einer Andruckfeder 21 zur
Schräge 19 hin
vorgespannt und rastet bei Überwindung
der Federkraft der Andruckfeder 21 in ein Lochraster 22 seitlich
am Auftriebskörper 5 ein.
Der Auftriebskörper 5 verfügt weiterhin
an seiner Oberseite über
einen Haken 23, der in eine an der Halteeinrichtung 10 ausgebildete Öse 24 eingehakt
werden kann.
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In
der in 5 dargestellten
Trocknungsposition ist der Stift 20 nicht in das Lochraster 22 des Auftriebskörpers eingerastet
und der Haken 23 des Auftriebskörpers 5 nicht in die Öse 24 der
Halteeinrichtung 10 eingehakt, so daß der Auftriebskörper 5 in
Vertikalrichtung beweglich ist und folglich eine vom Füllstand
der Reinigungsflüssigkeit 3 in
der Kartusche 2 abhängige
Höhenposition
einnimmt. Die Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 ist
bis zu einem Pegel, der durch den Tiefgang des Auftriebskörpers 5 vorgegeben
wird und unabhängig
vom Füllstand
der Reinigungsflüssigkeit 3 in
der Kartusche 2 ist, mit Reinigungsflüssigkeit 3 gefüllt, die
durch die Durchströmöffnung 7 ein-
und ausströmen
kann.
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Um
den Rasierapparat 9 zu reinigen wird dieser zunächst in
der in 5 dargestellten
Trocknungsposition an der Halteeinrichtung 10 fixiert.
Anschließend
wird die Halteeinrichtung 10 mit dem Rasierapparat 9 abgesenkt,
bis die in 6 dargestellte Reinigungsposition
erreicht ist.
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6 zeigt das Ausführungsbeispiel
aus 5 mit dem Rasierapparat 9 in
Reinigungsposition in Schnittdarstellung. Beim Absenken der Halteeinrichtung 10 mit
dem Rasierapparat 9 in die Reinigungsposition wird der
Stift 20 durch Einwirkung der Schräge 19 in das Lochraster 22 gedrückt und
verriegelt dadurch den Auftriebskörper 5 in der aktuellen Höhenposition.
Beim Erreichen der Reinigungsposition schlägt der Haken 23 des
Auftriebskörpers 5 im Bereich
der Öse 24 an
der Halteeinrichtung 10 an und verhindert ein weiteres
Absenken der Halteeinrichtung 10. Gleichzeitig schnappt
der Haken 23 in dieser Position automatisch in die Öse 24 der
Halteeinrichtung 10 ein. Da der Auftriebskörper 5 durch den
Stift 20 gegen die Kartusche 2 verriegelt ist,
wird durch das Einschnappen des Hakens 23 zusätzlich zum
Auftriebskörper 5 auch
die Halteeinrichtung 10 bezüglich ihrer Höhenposition
fixiert. Der Rasierapparat 9 taucht in dieser Position
mit seinem Scherkopf 11 bis zum gewünschten Niveau in die Reinigungsflüssigkeit 3 ein
und kann, wie anhand des ersten Ausführungsbeispiels im einzelnen
beschrieben, manuell oder automatisch in Betrieb genommen werden,
um eine optimale Reinigungswirkung zu erzielen. Die dabei vom Scherkopf 11 entfernten
Haarteilchen oder Verschmutzungen sinken wenigstens zum Teil durch
die Durchströmöffnung 7 auf
den Boden der Kartusche 2 ab. Nach Beendigung des Reinigungsvorgangs
wird der Haken 23 manuell aus der Öse 24 gelöst, so daß die Halteeinrichtung 10 inklusive
dem Rasierapparat 9 durch die Liftfeder 18 in
die Trocknungsposition angehoben wird. Dabei gleitet der Stift 20 über die
Schräge 19 und
entfernt sich durch die Einwirkung der Andruckfeder 21 zunehmend
vom Auftriebskörper 5,
so daß er
schließlich vom
Lochraster 22 freigegeben und der Auftriebskörper 5 entriegelt
wird. Der Rasierapparat 9 kann noch eine Zeit lang zum
Abtropfen und Trocknen in der Trocknungsposition verbleiben.
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Wie
aus der vorstehenden Ausführungen hervorgeht,
bewegt sich beim dritten Ausführungsbeispiel
der Auftriebskörper 5 nicht,
während
der Rasierapparat 9 von der Trocknungsposition in die Reinigungsposition
und wieder zurück überführt wird. Gleichwohl
begrenzt der Auftriebskörper 5 die
Bewegung der Halteeinrichtung 10 und somit auch die Eintauchtiefe
des Rasierapparats 9 in die Kartusche 2 beim Übergang
in die Reinigungsposition abhängig vom
Füllstand
der Kartusche 2. Dies resultiert daraus, daß die Höhenposition
des Auftriebskörpers
5 im nicht verriegelten Zustand vom Füllstand der Reinigungsflüs sigkeit 3 in
der Kartusche 2 abhängt
und der Haken 23, durch den die Bewegung der Halteeinrichtung 10 begrenzt
wird, am Auftriebskörper 5 angeordnet
ist.
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Das
Funktionsprinzip des dritten Ausführungsbeispiels, d. h. die
Verriegelung des Auftriebskörpers 5,
der bereits durch sein Eigengewicht den für die Benetzung des Rasierapparats 9 erforderlichen
Tiefgang aufweist, kann auch bei dem in den 3 und 4 dargestellten
zweiten Ausführungsbeispiel
angewendet werden. Hierzu wird das zweite Ausführungsbeispiel mit einem entsprechend
dimensionierten Auftriebskörper
ausgestattet und so abgewandelt, daß der Auftriebskörper 5 durch
das Öffnen des
Schiebedeckels 15 in seiner aktuellen Höhenposition verriegelt wird.
Beim Schließen
des Schiebedeckels 15 nach dem Entnehmen des Rasierapparats 9 aus
der Aufnahmeöffnung 8 wird
die Verriegelung wieder aufgehoben.