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DE10315455A1 - Reinigungsvorrichtung für einen Rasierapparat - Google Patents

Reinigungsvorrichtung für einen Rasierapparat Download PDF

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Publication number
DE10315455A1
DE10315455A1 DE10315455A DE10315455A DE10315455A1 DE 10315455 A1 DE10315455 A1 DE 10315455A1 DE 10315455 A DE10315455 A DE 10315455A DE 10315455 A DE10315455 A DE 10315455A DE 10315455 A1 DE10315455 A1 DE 10315455A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cleaning
shaver
cleaning device
buoyancy body
container
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10315455A
Other languages
English (en)
Inventor
Diana Kappes
Andreas Larscheid
Uwe Ludäscher
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Braun GmbH
Original Assignee
Braun GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Braun GmbH filed Critical Braun GmbH
Priority to DE10315455A priority Critical patent/DE10315455A1/de
Priority to JP2006504423A priority patent/JP4468946B2/ja
Priority to AT04710814T priority patent/ATE415111T1/de
Priority to EP04710814A priority patent/EP1610645B1/de
Priority to CNB2004800089452A priority patent/CN100464663C/zh
Priority to PCT/EP2004/001387 priority patent/WO2004086900A1/de
Priority to DE502004008531T priority patent/DE502004008531D1/de
Publication of DE10315455A1 publication Critical patent/DE10315455A1/de
Priority to US11/234,020 priority patent/US7143517B2/en
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B19/00Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
    • B26B19/38Details of, or accessories for, hair clippers, or dry shavers, e.g. housings, casings, grips, guards
    • B26B19/3806Accessories
    • B26B19/3833Storage and cleaning devices; Power cord storage
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D27/00Shaving accessories
    • A45D27/46Devices specially adapted for cleaning or disinfecting shavers or razors
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
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    • B08B3/04Cleaning involving contact with liquid
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    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung (1) für einen Rasierapparat (9), die einen Behälter (2) zur Aufnahme des Rasierapparats (9) aufweist. Der Behälter (2) ist wenigstens partiell mit einer Reinigungsflüssigkeit (3) gefüllt. Die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung (1) zeichnet sich dadurch aus, daß eine Einrichtung zur Begrenzung der Eintauchtiefe des Rasierapparats (9) in den Behälter (2) abhängig vom Füllstand der Reinigungsflüssigkeit (3) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Reinigungsvorrichtung für einen Rasierapparat. Weiterhin betrifft die Erfindung ein System bestehend aus einem Rasierapparat und einer Reinigungsvorrichtung sowie ein Verfahren zum Reinigen eines Rasierapparats.
  • Reinigungsvorrichtungen für Rasierapparate dienen dazu, im Scherkopfbereich anhaftende Haarpartikel und sonstige Verschmutzungen zu entfernen. Derartige Reinigungsvorrichtungen sind bereits in verschiedenen Funktions- und Konstruktionsvarianten bekannt, die teils manuell und teils elektrisch betrieben werden.
  • Eine manuell betriebene Reinigungsvorrichtung ist aus der EP 0 743 883 B1 bekannt. Dort ist eine Vorrichtung zum Spülen von Gegenständen wie beispielsweise einer Rasiereinheit eines rotierenden Trockenrasierers offenbart. Die bekannte Reinigungsvorrichtung weist zwei Behälter für eine Spülflüssigkeit auf. Der eine Behälter besitzt ein variables Volumen, so daß die Spülflüssigkeit durch Variieren des Volumens zwischen den Behältern umgepumpt werden kann und mit dem Flüssigkeitsstrom die in einem Aufnahmeraum zwischen den Behältern angeordnete Rasiereinheit gespült werden kann. Zur Zurückhaltung von Verunreinigungen ist ein Filter vorgesehen, durch das der Flüssigkeitsstrom in einer mittels einer Ventilanordnung vorgegebenen Durchflußrichtung gepreßt wird.
  • Aus der US 3 172 416 ist ein Reinigungsgerät für einen elektrischen Rasierer bekannt, das einen Behälter mit einer Aufnahmeöffnung für den Scherkopfbereich des Rasierers aufweist. In dem Behälter sind eine motorisch angetriebene Fördereinrichtung zur Erzeugung eines zirkulierenden Stroms einer Reinigungsflüssigkeit sowie eine Einrichtung zum Sammeln von Haarpartikeln und sonstigen Partikeln angeordnet. Zur Reinigung wird der Scherkopfbereich von Reinigungsflüssigkeit durchströmt und gleichzeitig der an das Reinigungsgerät angeschlossene Rasierer in Betrieb genommen.
  • Die DE 44 02 238 C2 offenbart eine Reinigungsvorrichtung für den Scherkopf eines Trockenrasierers. Die Reinigungsvorrichtung weist ein Aufnahmeteil für den Scherkopf des Rasierapparats und wenigstens einen Reinigungsflüssigkeitsbehälter auf. Das Aufnahmeteil ist oberhalb des Flüssigkeitspegels der Reinigungsflüssigkeit angeordnet und ist über eine motorisch angetriebene Fördereinrichtung mit Reinigungsflüssigkeit aus dem Reinigungsflüssigkeitsbehälter versorgbar. Hierzu ist das Aufnahmeteil über eine Überlaufeinrichtung und/oder über mindestens eine Auslaßöffnung mit dem Reinigungsflüssigkeitsbehälter verbunden.
  • Schließlich ist es noch bekannt, die Reinigung eines Scherkopfes eines elektrischen Rasierapparats ohne externe Reinigungsvorrichtung vorzunehmen. In diesem Zusammenhang offenbart die DE 690 21 898 T2 einen Trockenrasierapparat mit einem antreibbaren Scherglied und einer getrennt antreibbaren Schwingvorrichtung. Die Schwingvorrichtung dient dazu, Haarteilchen und andere Verunreinigungen zu lösen, die am Scherglied oder an anderen Teilen des Rasierapparats haften. Die Schwingvorrichtung wird dadurch in Betrieb genommen, daß die Drehrichtung des Elektromotors des Rasierapparats verglichen mit der beim Rasierbetrieb eingesetzten Drehrichtung umgekehrt wird. Bei dieser umgekehrten Drehrichtung wird mittels einer Klauenkupplung, die bei normaler Drehrichtung das Scherglied antreibt, eine Schwingungsbewegung erzeugt. Für die Umkehrung der Drehrichtung ist am Rasierapparat ein Umpolschalter vorgesehen. Ebenso ist auch möglich, daß der Elektromotor nach dem Ausschalten des Rasierapparats für eine kurze Zeitspanne automatisch in umgekehrter Drehrichtung in Betrieb genommen wird.
  • Mit den bekannten Reinigungsvorrichtungen lassen sich zwar zum Teil sehr gute Reinigungsergebnisse erzielen. Sie sind allerdings relativ aufwendig konstruiert und/oder umständlich zu bedienen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Reinigungsvorrichtung für einen Rasierapparat so auszubilden, daß sie kostengünstig hergestellt werden kann und bei einem akzeptablen Bedienungskomfort ein sehr gutes Reinigungsergebnis liefert.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Reinigungsvorrichtung mit der Merkmalskombination des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung für einen Rasierapparat weist einen Behälter zur Aufnahme des Rasierapparats auf, wobei der Behälter wenigstens partiell mit einer Reinigungsflüssigkeit gefüllt ist. Die Besonderheit der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung besteht darin, daß eine Einrichtung zur Begrenzung der Eintauchtiefe des Rasierapparats in den Behälter abhängig vom Füllstand der Reinigungsflüssigkeit vorgesehen ist.
  • Die Erfindung hat den Vorteil, daß ein sehr gutes Reinigungsergebnis mit einem relativ geringen Aufwand erzielbar ist. Dabei wirkt es sich besonders vorteilhaft aus, daß keine För dereinrichtung für die Reinigungsflüssigkeit benötigt wird und auch keine sonstigen elektrischen oder elektronischen Komponenten erforderlich sind. Durch die erfindungsgemäß vorgesehene Begrenzungseinrichtung wird erreicht, daß der Rasierapparat unabhängig vom Füllstand der Reinigungsflüssigkeit im Behälter immer bis zum gleichen Niveau mit Reinigungsflüssigkeit benetzt wird. Ein weiterer Vorteil besteht in der einfachen Bedienbarkeit der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung. Schließlich ist es noch von Vorteil, daß es beim Betrieb der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung allenfalls zu einer geringen Umwälzung der Reinigungsflüssigkeit kommt, so daß vom Rasierapparat abgelöste Haarteilchen oder andere Verschmutzungen nahezu ungestört sedimentieren können und für den Reinigungsvorgang somit jeweils eine relativ saubere Reinigungsflüssigkeit zur Verfügung steht.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Einrichtung zur Begrenzung der Eintauchtiefe als ein im Behälter angeordneter Auftriebskörper ausgebildet. Mit dem Auftriebskörper kann die Begrenzung der Eintauchtiefe einfach, kostengünstig und zuverlässig vorgenommen werden. Im Auftriebskörper kann eine muldenartige Vertiefung für den Rasierapparat ausgebildet sein. Die Vertiefung kann in wenigstens eine den Auftriebskörper vollständig durchdringende Durchströmöffnung für die Reinigungsflüssigkeit münden. Dabei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Vertiefung an ihrer tiefsten Stelle in die Durchströmöffnung oder in eine der Durchströmöffnungen mündet, da dann ein ungehindertes Ein- und Ausströmen der Reinigungsflüssigkeit möglich ist und zudem gewährleistet ist, daß vom Rasierapparat abgelöste Haarteilchen oder andere Verschmutzungen größtenteils die Vertiefung verlassen und im Behälter absedimentieren. Der Auftriebskörper ist im Hinblick auf den sich in seiner Vertiefung einstellenden Flüssigkeitspegel vorzugsweise so dimensioniert, daß der Rasierapparat bis zu einem vorgegebenen Niveau mit Reinigungsflüssigkeit benetzt wird. Somit kann auf einfache Weise über den Auftriebskörper vorgegeben werden, welcher Bereich des Rasierapparats gereinigt werden soll. Dabei kann die Reinigungsvorrichtung beispielsweise so ausgebildet sein, daß sich der für das vorgegebene Niveau der Benetzung benötigte Flüssigkeitspegel in der Vertiefung des Auftriebskörpers bei Belastung des Auftriebskörpers mit dem Rasierapparat einstellt. Ebenso ist es auch möglich, daß der benötigte Flüssigkeitspegel bereits durch das Eigengewicht des Auftriebskörpers erreicht wird. Bei diesem Ausführungsbeispiel kann die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Auftriebskörpers aufweisen.
  • Die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung kann eine Halteeinrichtung aufweisen, mit der der Rasierapparat in einer Position über dem Behälter fixierbar ist. Die Halteeinrichtung kann zum Trocknen des Rasierapparats nach dem Reinigungsvorgang dienen.
  • Im Hinblick auf einen hohen Bedienungskomfort ist es von Vorteil, wenn die Verriegelungseinrichtung durch die Halteeinrichtung aktivierbar ist. Dazu kann die Halteeinrichtung beispielsweise eine rampenförmig ausgebildete Fläche aufweisen, die mit einem Verriegelungselement zusammenwirkt. Die Halteeinrichtung kann so ausgebildet sein, daß sie vertikal zwischen einer oberen und einer unteren Position verschiebbar ist. In diesem Fall kann der Auftriebskörper Mittel zum Begrenzen der Abwärtsbewegung der Halteeinrichtung aufweisen.
  • Weiterhin ist es auch möglich, bei der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung eine Ablagemulde für den Rasierapparat vorzusehen. Auf eine Halteeinrichtung als Trocknungsständer für den Rasierapparat kann dann verzichtet werden.
  • Bei allen Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung kann der Behälter ein Sichtfenster zum Ablesen des Füllstands der Reinigungsflüssigkeit aufweisen. Eine derartige Füllstandskontrolle läßt sich mit wenig Aufwand realisieren und ist sehr zuverlässig und präzise.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein System bestehend aus einem Rasierapparat und der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung zur Reinigung des Rasierapparats. Der Rasierapparat weist eine Betätigungseinrichtung zur Aktivierung einer Reinigungsfunktion auf, die den Rasierapparat während des Reinigungsvorgangs zeitweise in Betrieb nimmt.
  • Das erfindungsgemäße System hat den Vorteil, daß der Rasierapparat mit einem für seine Bauart optimalen Reinigungsprogramm ausgestattet werden kann und der Aufwand für die Realisierung des Reinigungsprogramms bei der Reinigungsvorrichtung entfallen kann. Insbesondere kommt die Reinigungsvorrichtung ohne jegliche elektrische oder elektronische Komponenten aus, da die Steuerung vom Rasierapparat vorgenommen wird.
  • Die Betätigungseinrichtung kann manuell bedienbar sein. Ebenso ist es auch möglich, die Betätigungseinrichtung so auszubilden, daß sie durch die Reinigungsvorrichtung bedienbar ist und somit auch noch der andernfalls für die Bedienung der Betätigungseinrichtung erforderliche Handgriff entfällt.
  • Beim erfindungsgemäßen Verfahren zum Reinigen eines Rasierapparats wird der Rasierapparat in einen wenigstens partiell mit einer Reinigungsflüssigkeit gefüllten Behälter einer Reinigungsvorrichtung eingetaucht. Die Besonderheit besteht dabei darin, daß die Eintauchtiefe des Rasierapparats in den Behälter abhängig vom Füllstand der Reinigungsflüssigkeit begrenzt wird. Vorzugsweise wird der Rasierapparat in eine Vertiefung eines Auftriebskörpers eingeführt, die während des Reinigungsvorgangs bis zu einem vorgegebenen Pegel mit Reinigungsflüssigkeit gefüllt ist. Der Auftriebskörper kann vor dem oder beim Einführen des Rasierapparats verriegelt werden.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele erläutert, die sich jeweils auf eine manuelle Reinigungsvorrichtung beziehen.
  • Es zeigen
  • 1 ein Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung mit einem Rasierapparat in Trocknungsposition in Schnittdarstellung,
  • 2 das Ausführungsbeispiel aus 1 mit dem Rasierapparat in Reinigungsposition in Schnittdarstellung,
  • 3 ein zweites Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung ohne Rasierapparat in perspektivischer Darstellung,
  • 4 das Ausführungsbeispiel aus 3 in einer perspektivischen Explosionsdarstellung,
  • 5 ein drittes Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung mit dem Rasierapparat in Trocknungsposition in Schnittdarstellung und
  • 6 das Ausführungsbeispiel aus 5 mit dem Rasierapparat in Reinigungsposition in Schnittdarstellung.
  • 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung 1 in Schnittdarstellung. Die Reinigungsvorrichtung 1 weist eine Kartusche 2 zur Bevorratung einer Reinigungsflüssigkeit 3 auf. In die Seitenwand der Kartusche 2 ist ein Sichtfenster 4 zum Ablesen des Füllstandes der Reinigungsflüssigkeit 3 eingelassen. Innerhalb der Kartusche 2 ist ein Auftriebskörper 5 aus einem schwimmfähigen Material, beispielsweise aus Styropor angeordnet. Der Auftriebskörper 5 weist eine muldenartige Vertiefung 6 auf, die zur Ober seite der Kartusche 2 hin offen ist. An ihrer tiefsten Stelle mündet die Vertiefung 6 in eine Durchströmöffnung 7, die den Auftriebskörper 5 vollständig durchdringt, so daß die Reinigungsflüssigkeit 3 bei einer Änderung des Tiefgangs des Auftriebskörpers 5 in die Vertiefung 6 einströmen oder aus der Vertiefung 6 herausströmen kann. Ebenso ist es auch möglich, mehrere Durchströmöffnungen 7 vorzusehen. An ihrer Oberseite weist die Kartusche 2 eine Aufnahmeöffnung 8 für einen elektrischen Rasierapparat 9 auf. Die lateralen Positionen der Aufnahmeöffnung 8 der Kartusche 2 und der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 sind so aufeinander abgestimmt, daß die Aufnahmeöffnung 8 über der Vertiefung 6 angeordnet ist. Der Rasierapparat 9 ist an einer Halteeinrichtung 10 befestigt, die an der Oberseite der Kartusche 2 angeordnet ist. Die Halteeinrichtung 10 ist so ausgebildet, daß sie den Rasierapparat 9 in einer Position über der Aufnahmeöffnung 8 der Kartusche 2 und damit auch über der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 fixiert. Diese Position wird im folgenden als Trocknungsposition bezeichnet, da der Rasierapparat 9 nach dem Reinigungsvorgang zum Trocknen in diese Position verbracht wird.
  • 2 zeigt das Ausführungsbeispiel aus 1 während des Reinigungsvorgangs in Schnittdarstellung. Zum Reinigen wird der Rasierapparat 9 im Bereich seines Scherkopfes 11 in die Aufnahmeöffnung 8 der Kartusche 2 eingeführt und dabei der Scherkopf 11 in der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 plaziert, so daß sich der Rasierapparat 9 auf den Auftriebskörper 5 abstützt. Zuvor wird ggf. eine figürlich nicht dargestellte Abdeckung der Aufnahmeöffnung 8 entfernt. Durch das Gewicht des Rasierapparats 9 nimmt der Tiefgang des Auftriebskörpers 5 zu und der Rasierapparat 9 taucht tiefer in die Kartusche 2 ein. Gleichzeitig strömt die Reinigungsflüssigkeit 3 durch die Durchströmöffnung 7 in die Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5, so daß der Flüssigkeitspegel in der Vertiefung 6 ansteigt. Bei einem bestimmten Tiefgang ist ein Gleichgewichtszustand zwischen Gewichtskraft und Auftriebskraft erreicht, so daß der Auftriebskörper 5 mit dem Rasierapparat 9 in dieser Position verharrt und sich der Flüssigkeitspegel in der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers an den Füllstand der Kartusche 2 anpaßt. Im Gleichgewichtszustand wird der Scherkopf 11 des Rasierapparats 9 bis zu einem definierten Niveau von der Reinigungsflüssigkeit 3 benetzt. Die Benetzung des Scherkopfes 11 ist unabhängig vom Füllstand der Reinigungsflüssigkeit 3 in der Kartusche 2, da Änderungen des Füllstandes durch den Auftriebskörper 5 ausgeglichen werden. Bei einem hohen Füllstand befindet sich der Auftriebskörper 5 im oberen Bereich der Kartusche 2, so daß der Rasierapparat 9 nur wenig in die Kartusche 2 eintaucht. Bei einem niedrigen Füllstand befindet sich der Auftriebskörper 5 im unteren Bereich der Kartusche 2, so daß der Rasierapparat 9 tief in die Kartusche 2 eintaucht. Die Eintauchtiefe des Rasierapparats 9 in die Kartusche 2 wird somit durch den Auftriebskörper 5 auf einen vom Füllstand der Reinigungsflüssigkeit 3 abhängigen Wert begrenzt, wobei der Flüssigkeitspegel in der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 bei Belastung mit dem Rasierapparat 9 immer gleich ist und somit der Scherkopf 11 des Rasierapparats 9 immer bis zum gleichen Niveau von der Reinigungsflüssigkeit 3 benetzt wird.
  • Zur Durchführung der Reinigung wird der Rasierapparat 9 in der in 2 dargestellten Reinigungsposition nach einer kurzen Einweichzeit für eine Zeit von ca. ein bis zwei Minuten in Betrieb genommen. Die Einweichzeit ist so bemessen, daß in der darauffolgenden Betriebsphase eine wirksame Reinigung des Scherkopfes 11 möglich ist und dennoch die insgesamt für den Reinigungsvorgang benötigte Zeit nicht unnötig verlängert wird. Die Inbetriebnahme des Rasierapparats 9 kann auf unterschiedliche Weise durchgeführt werden. Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel wird der Rasierapparat 9 mit einem Schalter 12, der auch bei der Durchführung einer Rasur zum Ein- und Ausschalten des Rasierapparats 9 verwendet wird, manuell eingeschaltet und nach einer gewünschten Zeitspanne wieder ausgeschaltet. In einer nicht figürlich dargestellten Abwandlung ist am Rasierapparat 9 zusätzlich zum Schalter 12 eine Reinigungstaste zur Aktivierung eines Reinigungsprogramms vorgesehen, mit dem der Rasierapparat 9 nach der manuellen Bedienung der Reinigungstaste automatisch für eine oder mehrere Zeitspannen in Betrieb genommen wird. Dabei ist zwischen den Betriebsphasen jeweils eine Einweichzeit vorgesehen. In einer weiteren Abwandlung ist der Rasierapparat 9 mit einer Betätigungseinrichtung zur Aktivierung des Reinigungsprogramms ausgestattet, die beim Einführen des Scherkopfes 11 in die Aufnahmeöffnung 8 der Kartusche 2 von der Reinigungsvorrichtung 1 automatisch bedient wird, so daß das Reinigungsprogramm automatisch gestartet wird.
  • Unabhängig davon, wie diese im einzelnen durchgeführt wird, kann durch die Inbetriebnahme des Rasierapparats 9 eine intensive Reinigungswirkung erzielt werden und es können Haarteilchen und andere Verschmutzungen aus dem Bereich des Scherkopfes 11 entfernt werden. Dies beruht auf einer Relativbewegung zwischen der Reinigungsflüssigkeit 3 und den Bestandteilen des Scherkopfes 11, die mit Hilfe des Antriebsmotors des Rasierapparats 9 erzeugt wird, so daß bei der erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung 1 auf eine elektrisch betriebene Fördereinrichtung für die Reinigungsflüssigkeit 3 verzichtet werden kann. Die abgelösten Haarteilchen und Verschmutzungen können durch die Durchströmöffnung 7 auf den Boden der Kartusche 2 absinken. Der Reinigungsvorgang kann über die Dimensionierung der Betriebszeiten des Rasierapparats 9 und der dazwischen liegenden Einweichzeiten im Hinblick auf das Reinigungsergebnis und die für die Reinigung insgesamt benötigte Zeit optimiert werden.
  • Nach Beendigung des Reinigungsvorgangs wird der Rasierapparat 9 aus der Kartusche 2 entnommen und derart an der Halteeinrichtung 10 befestigt, daß der Scherkopf 11 über der Aufnahmeöffnung 8 der Kartusche 2 angeordnet ist. In dieser Position können ggf. am Scherkopf 11 verbliebene Reste der Reinigungsflüssigkeit 3 in die Kartusche 2 abtropfen. Beim Entnehmen des Rasierapparats 9 aus der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 verringert sich der Tiefgang des Auftriebskörper 5 entsprechend der reduzierten Belastung. Gleichzeitig strömt je nach Konstruktion des Auftriebskörpers 5 ein Teil oder sogar die gesamte dort vorhandene Reinigungsflüssigkeit 3 inklusive der ggf. darin enthaltenen Haarteilchen und Verschmutzungen durch die Durchströmöffnung 7 aus der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5. Die Haarteilchen und Verschmutzungen sedimentieren am Boden der Kartusche 2 ab, so daß für den nächsten Reinigungsvorgang die Reinigungsflüssigkeit 3 wieder in relativ sauberem Zustand zur Verfügung steht.
  • 3 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung 1 in perspektivischer Darstellung. Eine zugehörige Explosionsdarstellung ist in 4 dargestellt. Das zweite Ausführungsbeispiel entspricht funktionell dem ersten Ausführungsbeispiel weitgehend. Lediglich in der Konstruktion und insbesondere im Hinblick auf die Konzeption der Trocknung des Rasierapparats 9 bestehen Unterschiede. So verfügt das zweite Ausführungsbeispiel nicht über die Halteeinrichtung 10 zur Fixierung des Rasierapparats 9 über der Aufnahmeöffnung 8 der Kartusche 2, sondern über eine Ablagemulde 13, in die der Rasierapparat 9 zum Trocknen abgelegt werden kann. Die Ablagemulde 13 ist in ein Oberteil 14 der Reinigungsvorrichtung 1 integriert, das auf der Kartusche 2 angeordnet ist, und verfügt über einen in den 3 und 4 nicht sichtbaren Ablauf in die Kartusche 2. Die Aufnahmeöffnung 8 ist ebenfalls in das Oberteil 14 integriert und auf einer tieferen Ebene neben der Ablagemulde 13 angeordnet. Mittels eines Schiebedeckels 15 kann die Aufnahmeöffnung 8 verschlossen werden. Um eine Beschädigung des Scherkopfes 11 zu vermeiden und einen sicheren Sitz zu gewährleisten, ist in der Ablagemulde 13 ein erster Auflagegummi 16 für den Rasierapparat 9 angeordnet. Ein zweiter Auflagegummi 17 ist aus denselben Gründen in der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 angeordnet. Obwohl nicht eigens figürlich dargestellt, kann das beim ersten Ausführungsbeispiel vorgesehene Sichtfenster 4 zur Beobachtung des Füllstands der Reinigungsflüssigkeit 3 in der Kartusche 2 auch beim zweiten Ausführungsbeispiel vorhanden sein.
  • Zum Reinigen des Rasierapparats 9 wird der Schiebedeckel 15 durch seitliches Verschieben geöffnet. Anschließend wird der Rasierapparat 9 mit dem Scherkopf 11 voran in die Auf nahmeöffnung 8 eingeführt und in der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 angeordnet. Der Reinigungsvorgang erfolgt in entsprechender Weise, wie für das in den 1 und 2 dargestellte erste Ausführungsbeispiel beschrieben. Nach Beendigung des Reinigungsvorgangs wird der Rasierapparat 9 aus der Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 entnommen und zum Trocknen in der Ablagemulde 13 abgelegt. Weiterhin wird die Aufnahmeöffnung 8 mit dem Schiebedeckel 15 verschlossen.
  • 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel für die erfindungsgemäße Reinigungsvorrichtung 1 in Schnittdarstellung. Entsprechend 1 befindet sich der Rasierapparat 9 in Trocknungsposition. Hierzu ist der Rasierapparat 9 an der Halteeinrichtung 10 fixiert, die bei diesem Ausführungsbeispiel höhenverstellbar ausgebildet ist. Die Halteeinrichtung 10 ist durch eine Liftfeder 18 in Richtung Trocknungsposition, die gleichzeitige die obere Endposition der Halteeinrichtung 10 darstellt, vorgespannt. Das dritte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich vom ersten und vom zweiten Ausführungsbeispiel insbesondere dadurch, daß der Auftriebskörper 5 so ausgebildet ist, daß sich bereits durch sein Eigengewicht der Tiefgang einstellt, der für die Benetzung des Scherkopfes 11 bis zum gewünschten Niveau erforderlich ist. Außerdem weist das dritte Ausführungsbeispiel einen Verriegelungsmechanismus auf, mit dem der Auftriebskörper 5 in seiner Höhenposition fixiert werden kann. Der Verriegelungsmechanismus besteht aus einer an der Halteeinrichtung 10 ausgebildeten Schräge 19, die mit einem Stift 20 zusammenwirkt, der in der Seitenwand der Kartusche 2 horizontal verschiebbar gelagert ist. Der Stift 20 wird mittels einer Andruckfeder 21 zur Schräge 19 hin vorgespannt und rastet bei Überwindung der Federkraft der Andruckfeder 21 in ein Lochraster 22 seitlich am Auftriebskörper 5 ein. Der Auftriebskörper 5 verfügt weiterhin an seiner Oberseite über einen Haken 23, der in eine an der Halteeinrichtung 10 ausgebildete Öse 24 eingehakt werden kann.
  • In der in 5 dargestellten Trocknungsposition ist der Stift 20 nicht in das Lochraster 22 des Auftriebskörpers eingerastet und der Haken 23 des Auftriebskörpers 5 nicht in die Öse 24 der Halteeinrichtung 10 eingehakt, so daß der Auftriebskörper 5 in Vertikalrichtung beweglich ist und folglich eine vom Füllstand der Reinigungsflüssigkeit 3 in der Kartusche 2 abhängige Höhenposition einnimmt. Die Vertiefung 6 des Auftriebskörpers 5 ist bis zu einem Pegel, der durch den Tiefgang des Auftriebskörpers 5 vorgegeben wird und unabhängig vom Füllstand der Reinigungsflüssigkeit 3 in der Kartusche 2 ist, mit Reinigungsflüssigkeit 3 gefüllt, die durch die Durchströmöffnung 7 ein- und ausströmen kann.
  • Um den Rasierapparat 9 zu reinigen wird dieser zunächst in der in 5 dargestellten Trocknungsposition an der Halteeinrichtung 10 fixiert. Anschließend wird die Halteeinrichtung 10 mit dem Rasierapparat 9 abgesenkt, bis die in 6 dargestellte Reinigungsposition erreicht ist.
  • 6 zeigt das Ausführungsbeispiel aus 5 mit dem Rasierapparat 9 in Reinigungsposition in Schnittdarstellung. Beim Absenken der Halteeinrichtung 10 mit dem Rasierapparat 9 in die Reinigungsposition wird der Stift 20 durch Einwirkung der Schräge 19 in das Lochraster 22 gedrückt und verriegelt dadurch den Auftriebskörper 5 in der aktuellen Höhenposition. Beim Erreichen der Reinigungsposition schlägt der Haken 23 des Auftriebskörpers 5 im Bereich der Öse 24 an der Halteeinrichtung 10 an und verhindert ein weiteres Absenken der Halteeinrichtung 10. Gleichzeitig schnappt der Haken 23 in dieser Position automatisch in die Öse 24 der Halteeinrichtung 10 ein. Da der Auftriebskörper 5 durch den Stift 20 gegen die Kartusche 2 verriegelt ist, wird durch das Einschnappen des Hakens 23 zusätzlich zum Auftriebskörper 5 auch die Halteeinrichtung 10 bezüglich ihrer Höhenposition fixiert. Der Rasierapparat 9 taucht in dieser Position mit seinem Scherkopf 11 bis zum gewünschten Niveau in die Reinigungsflüssigkeit 3 ein und kann, wie anhand des ersten Ausführungsbeispiels im einzelnen beschrieben, manuell oder automatisch in Betrieb genommen werden, um eine optimale Reinigungswirkung zu erzielen. Die dabei vom Scherkopf 11 entfernten Haarteilchen oder Verschmutzungen sinken wenigstens zum Teil durch die Durchströmöffnung 7 auf den Boden der Kartusche 2 ab. Nach Beendigung des Reinigungsvorgangs wird der Haken 23 manuell aus der Öse 24 gelöst, so daß die Halteeinrichtung 10 inklusive dem Rasierapparat 9 durch die Liftfeder 18 in die Trocknungsposition angehoben wird. Dabei gleitet der Stift 20 über die Schräge 19 und entfernt sich durch die Einwirkung der Andruckfeder 21 zunehmend vom Auftriebskörper 5, so daß er schließlich vom Lochraster 22 freigegeben und der Auftriebskörper 5 entriegelt wird. Der Rasierapparat 9 kann noch eine Zeit lang zum Abtropfen und Trocknen in der Trocknungsposition verbleiben.
  • Wie aus der vorstehenden Ausführungen hervorgeht, bewegt sich beim dritten Ausführungsbeispiel der Auftriebskörper 5 nicht, während der Rasierapparat 9 von der Trocknungsposition in die Reinigungsposition und wieder zurück überführt wird. Gleichwohl begrenzt der Auftriebskörper 5 die Bewegung der Halteeinrichtung 10 und somit auch die Eintauchtiefe des Rasierapparats 9 in die Kartusche 2 beim Übergang in die Reinigungsposition abhängig vom Füllstand der Kartusche 2. Dies resultiert daraus, daß die Höhenposition des Auftriebskörpers 5 im nicht verriegelten Zustand vom Füllstand der Reinigungsflüs sigkeit 3 in der Kartusche 2 abhängt und der Haken 23, durch den die Bewegung der Halteeinrichtung 10 begrenzt wird, am Auftriebskörper 5 angeordnet ist.
  • Das Funktionsprinzip des dritten Ausführungsbeispiels, d. h. die Verriegelung des Auftriebskörpers 5, der bereits durch sein Eigengewicht den für die Benetzung des Rasierapparats 9 erforderlichen Tiefgang aufweist, kann auch bei dem in den 3 und 4 dargestellten zweiten Ausführungsbeispiel angewendet werden. Hierzu wird das zweite Ausführungsbeispiel mit einem entsprechend dimensionierten Auftriebskörper ausgestattet und so abgewandelt, daß der Auftriebskörper 5 durch das Öffnen des Schiebedeckels 15 in seiner aktuellen Höhenposition verriegelt wird. Beim Schließen des Schiebedeckels 15 nach dem Entnehmen des Rasierapparats 9 aus der Aufnahmeöffnung 8 wird die Verriegelung wieder aufgehoben.

Claims (21)

  1. Reinigungsvorrichtung für einen Rasierapparat (9), mit einem Behälter (2) zur Aufnahme des Rasierapparats (9), wobei der Behälter (2) wenigstens partiell mit einer Reinigungsflüssigkeit (3) gefüllt ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung zur Begrenzung der Eintauchtiefe des Rasierapparats (9) in den Behälter (2) abhängig vom Füllstand der Reinigungsflüssigkeit (3) vorgesehen ist.
  2. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Begrenzung der Eintauchtiefe als ein im Behälter (2) angeordneter Auftriebskörper (5) ausgebildet ist.
  3. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Auftriebskörper (5) eine muldenartige Vertiefung (6) für den Rasierapparat (9) ausgebildet ist.
  4. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (6) in wenigstens eine den Auftriebskörper (5) vollständig durchdringende Durchströmöffnung (7) für die Reinigungsflüssigkeit (3) mündet.
  5. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefung (6) an ihrer tiefsten Stelle in die Durchströmöffnung (7) oder in eine der Durchströmöffnungen (7) mündet.
  6. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Auftriebskörper (5) im Hinblick auf den sich in seiner Vertiefung (6) einstellenden Flüssigkeitspegel so dimensioniert ist, daß der Rasierapparat (9) bis zu einem vorgegebenen Niveau mit Reinigungsflüssigkeit (3) benetzt wird.
  7. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß sich der für das vorgegebene Niveau der Benetzung benötigte Flüssigkeitspegel in der Vertiefung (6) des Auftriebskörpers (5) bei Belastung des Auftriebskörpers (5) mit dem Rasierapparat (9) einstellt.
  8. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Verriegelungseinrichtung zum Verriegeln des Auftriebskörpers (5) vorgesehen ist.
  9. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Halteeinrichtung (10) vorgesehen ist, mit der der Rasierapparat (9) in einer Position über dem Behälter (2) fixierbar ist.
  10. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verriegelungseinrichtung durch die Halteeinrichtung (10) aktivierbar ist.
  11. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (10) eine rampenförmig ausgebildete Fläche (19) aufweist, die mit einem Verriegelungselement (20) zusammenwirkt.
  12. Reinigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (10) vertikal zwischen einer oberen und einer unteren Position verschiebbar ist.
  13. Reinigungsvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Auftriebskörper (5) Mittel (23) zum Begrenzen der Abwärtsbewegung der Halteeinrichtung (10) aufweist.
  14. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Ablagemulde (13) für den Rasierapparat (9) vorgesehen ist.
  15. Reinigungsvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (2) ein Sichtfenster (4) zum Ablesen des Füllstands der Reinigungsflüssigkeit (3) aufweist.
  16. System bestehend aus einem Rasierapparat (9) und einer Reinigungsvorrichtung (1) zur Reinigung des Rasierapparats (9), dadurch gekennzeichnet, daß die Reinigungsvorrichtung (1) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist und der Rasierapparat (9) eine Betätigungseinrichtung zur Aktivierung einer Reinigungsfunktion auf weist, die den Rasierapparat (9) während des Reinigungsvorgangs zeitweise in Betrieb nimmt.
  17. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung manuell bedienbar ist.
  18. System nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Betätigungseinrichtung durch die Reinigungsvorrichtung (1) bedienbar ist.
  19. Verfahren zum Reinigen eines Rasierapparats (9), wobei der Rasierapparat (9) in einen wenigstens partiell mit einer Reinigungsflüssigkeit (3) gefüllten Behälter (2) einer Reinigungsvorrichtung (1) eingetaucht wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Eintauchtiefe des Rasierapparats (9) in den Behälter (2) abhängig vom Füllstand der Reinigungsflüssigkeit (3) begrenzt wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß der Rasierapparat (9) in eine Vertiefung (6) eines Auftriebskörpers (5) eingeführt wird, die während des Reinigungsvorgangs bis zu einem vorgegebenen Pegel mit Reinigungsflüssigkeit (3) gefüllt ist.
  21. Verfahren nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Auftriebskörper (5) vor dem oder beim Einführen des Rasierapparats (9) verriegelt wird.
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