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Die
Erfindung betrifft ein Fenster, eine Tür oder dergleichen mit einem
festen Rahmen sowie einem gegenüber
dem festen Rahmen um eine geometrische Schwenkachse schwenkbaren
und an einem Flügelüberschlag
mit dem festen Rahmen überlappenden.
Flügel,
wobei der Flügel
und der feste Rahmen über
wenigstens ein Schwenklager miteinander verbunden sind und das Schwenklager
ein festrahmenseitiges Schwenklagerteil, ein flügelseitiges Schwenklagerteil
sowie eine das festrahmenseitige Schwenklagerteil und das flügelseitige
Schwenklagerteil miteinander verbin dende und die geometrische Schwenkachse
definierende Lagerachse aufweist. Die Erfindung betrifft des Weiteren
ein Schwenklager für
ein derartiges Fenster, eine derartige Tür oder dergleichen.
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Im
Falle des gattungsbildenden, aus praktischer Anschauung bekannten
Standes der Technik sind die zwischen Flügel und festem Rahmen vorgesehenen
Schwenklager mit dem Bereich der Lagerachse seitlich neben dem Flügelüberschlag
und dort auf dem festen Rahmen aufliegend angeordnet. Die Lagerachse
des betreffenden Schwenklagers ist folglich sowohl bei der Montage
als auch bei der Demontage des Flügels gut zugänglich.
Durch Einsetzen bzw. Entfernen der Lagerachse lässt sich die Verbindung zwischen
dem flügelseitigen
und dem zugeordneten festrahmenseitigen Schwenklagerteil und somit
die Verbindung zwischen dem Flügel
und dem festen Rahmen ohne weiteres herstellen bzw. lösen.
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Den
Stand der Technik dahingehend weiterzubilden, dass eine handhabungsfreundliche
Montage und Demontage des Flügels
auch bei vollständig oder
zumindest weitgehend verdeckter Anordnung der Lagerachse und somit
bei vollständig
oder weitgehend verdecktem Schwenklager möglich ist, hat sich die vorliegende
Erfindung zum Ziel gesetzt.
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Erfindungsgemäß gelöst wird
diese Aufgabe durch das Fenster, die Tür oder dergleichen nach Patentanspruch
1 sowie durch das Schwenklager gemäß Patentanspruch 13. Demnach
ist die Lagerachse des Schwenklagers im Falle der Erfindung derart gestaltet,
dass sie ungeachtet ihrer vollständigen oder
zumindest weitestgehenden Überdeckung durch
den Flügelüberschlag
zur Herstellung oder zum Lösen
der Verbindung zwischen Flügel
und festem Rahmen manipuliert werden kann. Erfindungsgemäß vorgesehen
ist zu diesem Zweck eine mehrteilige Ausbildung der Lagerachse sowie
eine von dem Monteur über
einen Zugang an dem Flügelüberschlag
erreich- und betätigbare
Stelleinrichtung, insbesondere eine Gewindestelleinrichtung. Über die Stelleinrichtung
lassen sich die Achsabschnitte der Lagerachse in axialer Richtung
relativ zueinander zustellen. Dadurch wiederum kann die Lagerachse
insgesamt wahlweise in einen Gebrauchs- oder in einen Montagezustand überführt werden.
Insbesondere besteht im Falle der Erfindung die Möglichkeit,
den Flügel
bei Einnahme der Schließstellung
bzw. einer der Schließstellung
nahe kommenden Position gegenüber
dem festen Rahmen zu montieren oder zu demontieren. Nimmt der Flügel eine
derartige festrahmennahe Position ein, so lässt er sich mit verhältnismäßig geringem
Kraftaufwand und folglich auch von einem einzelnen Monteur problemlos
handhaben. Etwa Drehkippflügel
können
bei gleichzeitiger Abstützung über das
bandseitige Flügelecklager
und das öffnungsseitige
Kipplager in geschlossenem oder nahezu geschlossenem Zustand schwenk lagerseitig
mit dem festen Rahmen verbunden oder von diesem gelöst werden.
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Besondere
Ausführungsarten
der Erfindung nach Patentanspruch 1 ergeben sich aus den abhängigen Patentansprüchen 2 bis
12.
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Durch
eine besondere Montagefreundlichkeit zeichnet sich die Erfindungsbauart
gemäß Patentanspruch
2 aus. In diesem Fall lassen sich die Lagerachse einschließlich der
Stelleinrichtung sowie das festrahmenseitige oder das flügelseitige Schwenklagerteil
bei der Flügelmontage
ebenso wie bei der Flügeldemontage
als Baueinheit handhaben.
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Bei
Verwendung einer Gewindestelleinrichtung bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Patentansprüchen 3 bis 6 beschrieben.
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Ausweislich
der Patentansprüche
3 und 4 wird wenigstens einer der Achsabschnitte der Lagerachse
erfindungsgemäßer Schwenklager
auch als Teil der Gewindestelleinrichtung genutzt. Die kennzeichnenden
Merkmale von Patentanspruch 4 gewährleisten dabei, dass bereits
eine Drehung der Stellhülse
der Gewindestelleinrichtung um einen verhältnismäßig kleinen Drehwinkel einen
großen
axialen Stellweg der Achsabschnitte der Lagerachse bedingt. Die
Rändelung,
die gemäß Patentanspruch
5 an der achsparallelen Außenwand
der Stellhülse
vorgesehen ist, erleich tert die Betätigung, insbesondere ein manuelles
Drehen der Stellhülse.
Die Drehsperre nach Patentanspruch 6 gestattet es, die Stellhülse in vorgegebenen
Drehstellungen zu sichern. Insbesondere besteht erfindungsgemäß die Möglichkeit,
eine Rändelung
an der achsparallelen Außenwand
der Stellhülse
gleichzeitig als Teil der Drehsperre zur Drehsicherung der Stellhülse zu nutzen.
So kann die Rändelung
an der Stellhülse
sowohl bei reibschlüssig als
auch bei formschlüssig
wirkenden Drehsperren zu einer besonders wirksamen Drehhemmung der Stellhülse führen.
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Eine
mit konstruktiv einfachen Mitteln zu bewerkstelligende, gleichwohl
ausgesprochen wirksame Verbindung zwischen festrahmenseitigem und flügelseitigem
Schwenklagerteil ist im Falle der Erfindungsbauart nach Patentanspruch
7 realisiert.
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In
weiterer bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung werden ausweislich
Patentanspruch 8 Lagervorsprünge
an einem der Schwenklagerteile nicht nur zur Herstellung der Schwenkverbindung
zwischen den Schwenklagerteilen sondern darüber hinaus auch zur Vormontage
der Lagerachse an dem betreffenden Schwenklagerteil genutzt. Die
vormontierte Lagerachse ist dabei derart ausgerichtet, dass es zur
Herstellung der Schwenkverbindung mit dem zweiten Schwenklagerteil
nur noch einer Betätigung der
Stelleinrichtung, gegebenenfalls der Gewindestelleinrichtung, bedarf.
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Die
Erfindungsbauart nach Patentanspruch 9 kombiniert die Vorteile der
Erfindungsvariante gemäß Patentanspruch
8 mit der besonders effizienten Gewindestelleinrichtung, wie sie
in Patentanspruch 4 beschrieben ist.
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Die
kennzeichnenden Merkmale der erfindungsgemäßen Vorrichtung nach Patentanspruch
10 vereinfachen die Montage des Schwenklagers insofern, als sie
eine eindeutige gegenseitige Zuordnung der Achsabschnitte der Lagerachse
einerseits und der Durchtritte an den innenliegenden Haltevorsprüngen des
betreffenden Schwenklagerteils andererseits erlauben.
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Als
besonders vorteilhaft hat sich das Erfindungskonzept in Anwendungsfällen erwiesen,
in denen das flügelseitige
Schwenklagerteil als Scherenlagerteil für eine Ausstellschere einer
Ausstellvorrichtung des Flügels
dient (Patentanspruch 11).
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Weiterhin
bevorzugt werden erfindungsgemäß mit den
erfindungsrelevanten Merkmalen versehene Fenster, Türen oder
dergleichen in Form von Rundbogenfenstern, Rundbogentüren oder
dergleichen (Patentanspruch 12).
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Nachstehend
wird die Erfindung anhand schematischer Darstellungen zu einem Ausführungsbeispiel
näher erläutert. Es
zeigen:
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1 ein Rundbogenfenster mit Dreh-Kipp-Beschlag
und gekipptem Flügel,
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2 den Dreh-Kipp-Beschlag
gemäß 1 mit Ausstellvorrichtung
und Schwenklager,
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3 bis 7 Einzeldarstellungen von Teilen des
Schwenklagers gemäß 2 und
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8 bis 11 Darstellungen zur Veranschaulichung
der Montage des Flügels
gemäß 1.
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Ausweislich 1 umfasst ein Rundbogenfenster 1 einen
festen Rahmen 2 sowie einen Flügel 3. Letzterer weist
einen Flügelüberschlag 4 auf
und überlappt
an diesem in gewohnter Weise mit dem festen Rahmen 2.
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Über einen
Dreh-Kipp-Beschlag 5 ist der Flügel 3 an den festen
Rahmen 2 angeschlagen. Bei dem Dreh-Kipp-Beschlag 5 handelt
es sich um einen Treibstangenbeschlag, dessen Beschlagteile weitgehend
in einer Beschlagteilnut 6 an dem Falz des Flügels 3 untergebracht
sind. Abgedeckt wird die Beschlagteilnut 6 durch eine Stulpschiene 7,
die an ihrer Unterseite die Treibstange des Dreh-Kipp-Beschlages 5 führt. Diese
Treibstange ist mittels eines nicht gezeigten Handbetätigungsgriffs
verschiebbar und durch Langlöcher
der Stulpschiene 7 mit verschiedenen Funktionsteilen des
Dreh-Kipp-Beschlages 5 verbunden. Als derartige Funktionsteile
vorgesehen sind beispielsweise ein Riegelzapfen 8 sowie
ein Feststellelement 9.
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Des
weiteren umfasst der Dreh-Kipp-Beschlag 5 eine Ausstellvorrichtung 10 mit
einer Ausstellschere 11. Diese ist herkömmlicher Bauart und wird demgemäß von einem
Ausstellarm 12 sowie einem einenends an der Treibstange
des Dreh-Kipp-Beschlages 5 schwenkgelagerten Lenker 13 gebildet.
Wie im Falle von Rundbogenfenstern und -türen üblich, ist die Ausstellschere 11 zwischen einander
gegenüberliegenden
vertikalen Holmen des festen Rahmens 2 sowie des Flügels 3 vorgesehen. Ein
bandseitiges Flügelecklager 14 definiert
gemeinsam mit einem zugeordneten öffnungsseitigen Kipplager eine
in 1 strichpunktiert
angedeutete Kippachse 15 des Flügels 3. Neben der
Kippbewegung um die horizontale Kippachse 15 kann der Flügel 3 gegenüber dem
festen Rahmen 2 eine Schwenkbewegung um eine vertikale
Schwenkachse 16 ausführen.
Die Schwenkachse 16 wird definiert mittels des Flügelecklagers 14 sowie
eines im Folgenden noch näher
beschriebenen Schwenklagers 17. Das Flügelecklager 14 umfasst
in gewohnter weise einen um die Kippachse 15 kippbaren
festrahmenseitigen Lagerbolzen sowie eine flügelseitige Lagerhülse. Das
Schwenklager 17 ist bei geschlossenem Flügel 3 teilweise
in einer Aussparung 18 des Flügelüberschlages 4 aufgenommen.
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Im
Einzelnen wird das Schwenklager 17 anhand der 2 bis 7 beschrieben.
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Gemäß 2 setzt sich das Schwenklager 17 zusammen
aus einem festrahmenseitigen Schwenklagerteil 19, einem
flügelseitigen
Schwenklagerteil 20 sowie einer Lagerachse 21.
Das festrahmenseitige Schwenklagerteil 19 umfasst seinerseits eine
Montageplatte 22 sowie eine daran angeformte Abwinkelung 23.
Die Abwinkelung 23 ist mit lappenartigen Lagervorsprüngen 24 versehen.
Montagebohrungen 25 befinden sich an der Montageplatte 22 des
festrahmenseitigen Schwenklagerteils 19.
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An
dem festrahmenseitigen Schwenklagerteil 19 vormontiert
ist die Lagerachse 21. Das flügelseitige Schwenklagerteil 20 umfasst
eine Montagelasche 26 mit einer Lagerbohrung 27 sowie
mit Lagervorsprüngen 28.
Außer
als Teil des Schwenklagers 17 dient das flügelseitige
Schwenklagerteil 20 auch als Scherenlagerteil für die Ausstellschere 11.
Die Lagerbohrung 27 ist zur Schwenklagerung des Ausstellarms 12 bei
gegenüber
den gezeigten Verhältnissen geänderter
Anschlagseite des Dreh-Kipp-Beschlages 5 vorgesehen.
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Wie
aus den 3 und 4 hervorgeht, weist die Lagerachse 21 zwei
einander axial benachbarte Achsabschnitte 29, 30 auf,
die über
eine Gewindestelleinrichtung 31 miteinander verbunden und in Richtung
eines Doppelpfeils 32 relativ zueinander zustellbar sind.
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Die
Gewindestelleinrichtung 31 umfasst eine Stellhülse 33,
in deren Innenwand gegenläufige
Innengewinde 34, 35 eingeschnitten sind. Das Innengewinde 34 der
Stellhülse 33 befindet
sich im Gewindeeingriff mit einem entsprechenden Außengewinde 36 an
einem Außenbund
des Achsabschnittes 29 der Lagerachse 21. In gleicher
Weise greift das Innengewinde 35 der Stellhülse 33 in
ein Außengewinde 37 an
dem Achsabschnitt 30 der Lagerachse 21 ein. Durch
Drehen der Stellhülse 33 um
ihre Längsachse lassen
sich die Achsabschnitte 29, 30 der Lagerachse 21 gegenläufig in
axialer Richtung bewegen. Die Lagerachse 21 ist dadurch
wahlweise in einen Montagezustand, wie er in den 3 bis 5 gezeigt
wird, oder in einen nachfolgend noch erläuterten Gebrauchszustand zu überführen, in
welchem sie eine Schwenkverbindung zwischen dem festrahmenseitigen
Schwenklagerteil 19 und dem flügelseitigen Schwenklagerteil 20 herstellt.
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Zur
Sicherung einer von der Stellhülse 33 eingenommenen
Drehstellung und somit zur Sicherung einer eingestellten axialen
Relativlage der Achsabschnitte 29, 30 dient eine
Drehsperre 38. Die Drehsperre 38 umfasst einen
Profilschienenabschnitt 39 sowie eine Stellschraube 40.
Mittels der Stellschraube 40 lässt sich der Profilschienenabschnitt 39 in
radialer Richtung der Lagerachse 21 bewegen. In der lagerachsennahen
Stellung greift der Profilschienenabschnitt 39 in eine
Rändelung 41 an
der achsparallelen Außenwand
der Stellhülse 33 ein
und sorgt dadurch für
eine formschlüssige
Blockierung der Stellhülse 33 gegen
unerwünschte
Drehbewegungen. In einer gegenüber
der Stellhülse 33 zurückgezogenen Position
gibt der Profilschienenabschnitt 39 die Stellhülse 33 zur
Drehbewegung um ihre Achse frei.
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Zur
Verstellung der Achsabschnitte 29, 30 der Lagerachse 21 in
Richtung des Doppelpfeils 32 bedarf es einer Relativ-Drehbewegung
der Stellhülse 33 einerseits
und der Achsabschnitte 29, 30 andererseits. Zu
diesem Zweck sind die Achsabschnitte 29, 30 an
den Lagervorsprüngen 24 des
festrahmenseitigen Schwenklagerteils 19 drehfest aber axial
verschieblich abgestützt.
Zur drehfesten Abstützung weisen
die Achsabschnitte 29, 30 im Bereich der Lagervorsprünge 24 eine
von der Kreisform abweichende Querschnittsform auf. Komplementäre Querschnittsformen
besitzen Durchtritte 42, 43 der Lagervorsprünge 24,
die von den Achsabschnitten 29, 30 der Lagerachse 21 durchsetzt
werden. Diesbezügliche
Einzelheiten sind den 6 und 7 zu entnehmen. Bei diesen
Abbildungen handelt es sich um Schnittdarstellungen, deren Schnittebenen
in 3 durch die strichpunktierte
Linie VI-VI (zu 6) sowie
die strichpunktierte Linie VII-VII (zu 7) angedeutet sind.
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Demnach
weisen die Querschnitte des Achsabschnittes 29 sowie des
zugeordneten Durchtrittes 42 eine einseitige Abflachung,
die Querschnitte des Achsabschnittes 30 und des zugeordneten
Durchtrittes 43 zweiseitige Abflachungen auf. Infolge der
voneinander abweichenden Querschnittsformen lassen sich bei der
Vormontage der Lagerachse 21 an dem festrahmenseitigen
Schwenklagerteil 19 die Achsabschnitte 29, 30 eindeutig
dem jeweils zugehörigen Lagervorsprung 24 zuordnen.
In den 6 und 7 ebenfalls erkennbar ist
die Querschnittsform des Profilschienenabschnittes 39 der
Drehsperre 38.
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Den
Ablauf der Montage des Flügels 3 an dem
festen Rahmen 2 veranschaulichen die 8 bis 11.
Dabei wird in den 8, 9 und 11 der Anschaulichkeit halber lediglich
der relevante Teil des Dreh-Kipp-Beschlages 5 gezeigt.
Von einer Darstellung der mit den Beschlagteilen versehenen Flügel- und
Festrahmenteile wurde hier abgesehen.
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Im
Laufe der Montagearbeiten wird zunächst das festrahmenseitige
Schwenklagerteil 19 mit der daran vormontierten und im
Montagezustand befindlichen Lagerachse 21 über die
Montagebohrungen 25 an den festen Rahmen 2 angeschraubt.
Der Flügel 3 ist
mit dem flügelseitigen
Teil des Dreh-Kipp-Beschlages 5 versehen. Der Dreh-Kipp-Beschlag 5 befindet
sich dabei in einem der Drehbereitschaft entsprechenden Funktionszustand.
Dementsprechend ist die Ausstellschere 11 geschlossen.
Der Ausstellarm 12 ist mittels des Feststellelementes 9 mit
einer Ausrichtung parallel zu der Stulpschiene 7 fixiert.
Mit einer derartigen Voreinstellung des Dreh-Kipp-Beschlages 5 wird
der Flügel 3 von
dem Monteur an den festen Rahmen 2 angesetzt. Dabei wird
die flügelfeste
Lagerhülse
auf den festrahmenseitigen Lagerbolzen des Flügelecklagers 14 aufgesteckt.
Außerdem wird
der Flügel 3 über das öffnungsseitige
Kipplager an dem festen Rahmen 2 abgestützt. Der auf diese Art und
Weise vorläufig
gelagerte Flügel 3 wird
von dem Monteur zunächst
gegenüber
der Hauptebene des Rundbogenfensters 1 geneigt gehalten.
Die sich dabei ergebende Relativlage der flügelseitigen sowie der festrahmenseitigen
Teile des Schwenklagers 17 ist in 8 veranschaulicht.
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Ausgehend
von den Verhältnissen
nach 8 wird der Flügel 3 um
die Kippachse 15 in Richtung eines in 8 dargestellten Pfeils 44 gegen
den festen Rahmen 2 geschwenkt, bis er seine Schließlage an
dem festen Rahmen 2 einnimmt. Infolge der Schwenkbewegung
kommt die Abwinkelung 23 des festrahmenseitigen Schwenklagerteils 19 mit
der daran gehaltenen Lagerachse 21 zwischen den Lagervorsprüngen 28 des
flügelseitigen
Schwenklagerteils 20 zu liegen. Die freien axialen Enden
der Achsabschnitte 29, 30 der Lagerachse 21 fluchten
nun mit Durchtritten in Form von Lageraugen 45, 46 an
den Lagervorsprüngen 28 des
flügelseitigen
Schwenklagerteils 20. Sowohl die Lageraugen 45, 46 der
Lagervorsprünge 28 als
auch die freien axialen Enden der Achsabschnitte 29, 30 der
Lagerachse 21 besitzen einen Kreis querschnitt. Im Einzelnen
ist der sich nun ergebende Montagezustand des Dreh-Kipp-Beschlages 5 in 9 gezeigt.
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In 10 sind gegenüber 9 die mit den Beschlagteilen
versehenen Holme des festen Rahmens 2 sowie des Flügels 3 ausschnittweise
ergänzt. Ausweislich 10 ist der Dreh-Kipp-Beschlag 5 vollständig durch
den Flügelüberschlag 4 verdeckt. Die
Stellhülse 33 der
Gewindestelleinrichtung 31 an der Lagerachse 21 ist
durch die Aussparung 18 des Flügelüberschlages 4 für den Monteur
zugänglich. Dem
Monteur ist es daher möglich,
die Stellhülse 33 der
Gewindestelleinrichtung 31 bei geschlossenem Flügel 3 zu
drehen.
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Nach
wie vor ist der Flügel 3 an
dem festen Rahmen 2 in Schwerkraftrichtung abgestützt. Der Flügel 3 kann
von dem Monteur folglich mit einer Hand gehalten werden. Mit der
anderen, freien Hand ist von dem Monteur die Stellhülse 33 zu
drehen. Dadurch werden die Achsabschnitte 29, 30 der
Lagerachse 21 ausgehend von deren Montagezustand gegenläufig bewegt.
Infolge dieser gegenläufigen
Bewegung laufen die Achsabschnitte 29, 30 der
Lagerachse 21 in die Lageraugen 45, 46 an
dem flügelseitigen
Schwenklagerteil 20 ein. Es ergeben sich die Verhältnisse
gemäß 11. Die Lagerachse 21 befindet
sich jetzt in ihrem Gebrauchszustand, in welchem sie den Flügel 3 schwenkbeweglich
an den festen Rahmen 2 anbindet.
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Der
Flügel 3 ist
nun derart wirksam an dem festen Rahmen 2 angeschlagen,
dass er sich ausgehend von seiner bislang eingenommenen Schließ- in die
Drehöffnungsstellung
bewegen lässt.
Bei geöffnetem
Flügel 3 kann
schließlich
die Drehsperre 38 für die
Stellhülse 33 durch
entsprechende Betätigung der
Stellschraube 40 aktiviert werden. Der Dreh-Kipp-Beschlag 5 ist
nun voll funktionsfähig.
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Das
in Achsrichtung der Lagerachse 21 bestehende Spiel zwischen
dem festrahmenseitigen Schwenklagerteil 19 und dem flügelseitigen
Schwenklagerteil 20 gestattet eine Kippöffnungs- und -schließbewegung
des Flügels 3 gegenüber dem
festen Rahmen 2, ohne dass beschlagseitig zu diesem Zweck
weitere Ausgleichsbewegungen ermöglicht werden
müssten.