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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Gurtbringer für den Sicherheitsgurt eines
Kraftfahrzeugs. Der Gurtbringer hat einen Zubringerarm, der ein
freies, vorderes Ende aufweist, und ein Gehäuse, das Führungsmittel für den Zubringerarm
aufweist, die den in seiner Längsrichtung
relativ zum Gehäuse
verschiebbaren Zubringerarm führen.
Das Gehäuse
hat Befestigungsmittel zur Befestigung des Gehäuses an der Karosserie des
Kraftfahrzeuges und Antriebsmittel, insbesondere einen Elektromotor,
für die
Verschiebung des Zubringerarms. Die Verschiebung erfolgt zwischen
einer Nullstellung, in der das vordere Ende seine kürzeste Entfernung
vom Gehäuse
hat und einer Anbieteposition, in der das Frontstück am weitesten
vom Gehäuse
entfernt ist.
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Aus
DE 33 02 356 A1 ist
ein allgemein für Kraftfahrzeuge
ausgelegter Gurtbringer bekannt, der, wie insbesondere aus
1 hervorgeht, einen Zubringerarm,
ein Führungsgehäuse für den Zubringerarm
sowie einen Haltekörper
aufweist, der gegenüber
dem Gehäuse
verschieblich ist und der eine kürzere
Länge als
der Zubringerarm hat. Der elektrisch angetriebene Zubringerarm kann
von einer Nullposition in eine Anbieteposition bewegt werden.
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Eine
andere Ausgestaltung eines Gurtbringers zeigt
DE 40 26 637 A1 . Das Frontstück des Zubringerarms
dient mit dem Schlitz der Führung
des Sicherheitsgurtes in seiner Ablageposition als Umlenkbeschlag.
Auch dieser Gurtbringer ist allgemein für Kraftfahrzeuge vorgesehen.
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Schließlich ist
aus
DE 39 09 363 A1 ein
nahezu halbkreisförmiger
Gurt bringer bekannt, der lediglich einen Zubringerarm und keinen
Haltekörper aufweist.
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Sicherheitsgurte
eines Kraftfahrzeuges haben in der Regel einen V-förmigen Verlauf
mit einem Schultergurt und einem Beckengurt. An der Spitze des V
befindet sich eine Schlosszunge, die bei angelegtem Gurt in ein
Gurtschloss, das sich neben dem Sitz befindet, eingesteckt ist.
Sowohl der Schultergurt als auch der Beckengurt sind Flachgurte,
die im Allgemeinen aus textilem Material gefertigt sind. Eine Aufwickelvorrichtung
zieht den Sicherheitsgurt, im Allgemeinen den Schultergurt, in eine
eingezogene Position, wenn der Sicherheitsgurt nicht benötigt wird.
In dieser Lage befindet sich der Sicher heitsgurt, wenn ein Fahrer
in das zugehörige
Kraftfahrzeug einsteigt und eine Fahrt durchführen will. Er schnallt sich an,
indem er die etwa in Höhe
seiner einen Schulter befindliche Schlosszunge ergreift, den Gurt
aus der Aufrollvorrichtung zieht und die Schlosszunge in das Schloss
einsteckt.
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Durch
den Gurtzubringer wird die Drehung und Bewegung, die der Fahrer
durchführen
muss, verkürzt.
Der Gurtbringer ist in der Lage, die Schlosszunge in eine Position
vorzutransportieren, in der sie bequemer und einfacher ergriffen
werden kann, in der also die Bewegung des Fahrers zum Erfassen der
Schlosszunge verkürzt
ist.
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Der
Gurtbringer eignet sich nicht nur für den Fahrersitz, sondern insbesondere
auch für
den Beifahrersitz und im Grunde auch für alle anderen Sitze des Kraftfahrzeuges.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, einen einfach bauenden und wenige Teile aufweisenden
Gurtbringer anzugeben, der sich gut in ein Kraftfahrzeug integrieren
lässt und
der insbesondere für
Cabriofahrzeuge geeignet ist.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch einen Gurtbringer mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
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Dieser
Gurtbringer kommt mit einem sehr einfach bauenden Gehäuse aus,
das zudem kleine Abmessungen aufweisen kann. Es ist im Kraftfahrzeug
gut einbaubar, beispielsweise bei einem Cabrio unterhalb der Stelle,
wo üblicherweise
die B-Säule vorgesehen
ist, beispielsweise unmittelbar hinter einer Vordertür.
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Der
Zubringerarm ist vorzugsweise ein Kunststoffteil, das eine ausreichende
Festigkeit aufweist, den Gurt mitzunehmen, das aber biegsam ist und
somit beim Herausfahren nachgibt, bevor es einem Passagier Verletzungen
zufügen kann.
Der Zubringerarm bewegt sich vorzugsweise im Wesentlichen in einer
Ebene, die durch die Geradeausfahrrichtung des Kraftfahrzeuges und
die Vertikale bestimmt ist und bleibt insbesondere immer in unmittelbarer
Nähe der
Tür neben
dem Benutzer, vorzugsweise in der Nähe der Fensterscheibe dieser
Tür.
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Der
Gurtbringer ist insbesondere günstig
für ein
Cabriofahrzeug, bei dem keine B-Säule vorgesehen ist, so dass
dort auch nicht ein Einlauf bzw. ein Schlitz vorgesehen werden kann,
in den der Schultergurt eingezogen werden kann und aus dem er ausläuft. Bei
Cabriofahrzeugen ordnet man im Allgemeinen den Sicherheitsgurt weiter
hinten an, so dass sich in der Ruheposition die Schlosszunge hinter
einem Passagier befindet. Dadurch muss er sich im Allgemeinen etwas
drehen und der Schlosszunge zuwenden, wenn er diese ergreifen will,
um sich den Gurt anzulegen. Der Gurtbringer positioniert in einer Anbieteposition
die Schlosszunge so weit vorn an, dass sie sogar weiter vorn liegen
kann als üblicherweise
bei Fahrzeugen, die eine B-Säule
haben, jedoch keinen Gurtbringer aufweisen.
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Der
Gurtbringer arbeitet bevorzugt automatisch. Ein Passagier muss also
nicht irgendwelche Steuerungsmittel benutzen, um den Gurtbringer
zu betätigen.
Der Gurtbringer wird vielmehr ausgelöst, wenn ausreichende Informationen
dafür vorliegen, dass
ein Fahrer in allernächster
Zeit beabsichtigt, mit seinem Fahrzeug loszufahren. Hierzu wird
beispielsweise überwacht,
ob die Zündung
eingeschaltet ist, ob der Fahrersitz belegt ist und/oder ob die
Fahrertür geschlossen
ist usw.
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Der
Haltekörper
wird entlang derselben Bahn wie der Zubringerarm relativ zum Gehäuse verschoben,
ist aber kürzer
als der Zubringerarm. Der Haltekörper
kann in einer bevorzugten Ausführung nur
etwa 1/3 des Weges hoch- und zurückgefahren werden
wie der Zubringerarm.
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Im
Gegensatz zum Zubringerarm kann der Haltekörper jedoch die volle Last
des Gurtzuges im Falle eines Unfalls aufnehmen, er ist also lasttragend.
In der ausgefahrenen Position des Zubringerarmes, also in der Position „Anbieten", sind Zubringerarm
und Haltekörper
ausgefahren, der Haltekörper
umgreift den Zubringerarm im unteren Drittel der Länge des
Zubringerarms oder befindet sich neben ihm. Wird der Zubringerarm
aus der Anbieteposition zurückgefahren,
bleibt der Haltekörper
stehen. Wenn der Zubringerarm bis zum Haltekörper zurückgefahren ist, ist die Position „angeschnallt" erreicht. Bei derart
eingezogenem Zubringerarm ist es der Haltekörper, der nun eine Umlenkung
und die Führung
des Sicherheitsgurtes übernimmt.
Dadurch ist sichergestellt, dass der Sicherheitsgurt an der Oberkante
des Haltekörpers
in einer Höhe
umgelenkt wird, die ungefähr
der Schulterhöhe
des Passagiers entspricht. Dies ist bei Cabriofahrzeugen vorteilhaft. Bei
diesen befindet sich die Oberkante der Karosserie tiefer als die übliche Schulterhöhe eines
Passagiers. Der ausgefahrene Haltekörper steht gegenüber der
Oberkante der Karosserie vor. Würde
man dagegen ohne zusätzliche
Erhöhung,
also ohne den Haltekörper,
den Schultergurt lediglich an der Oberkante der Karosserie nach
unten hin zum Gurtautomaten umlenken, so würde der Schultergurt von der Schulter
schräg
nach unten zu diesem Umlenkpunkt laufen. Bei einem unfallbedingten
Zug würde
dies zu einer Druckkraft auf die Schulter des Passagiers führen. Dies
ist ungünstig.
Durch den Haltekörper
wird der Umlenkpunkt soweit nach oben verlagert, dass der Schultergurt
von der Schulter bis zum Umlenkpunkt sogar leicht ansteigen kann.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus den übrigen Ansprüchen sowie
der nun folgenden Beschreibung zweier nicht einschränkend zu verstehender
Ausführungsbeispiele,
die unter Bezugnahme auf die Zeichnung im Folgenden näher erläutert werden.
In dieser Zeichnung zeigen:
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1:
eine perspektivische Darstellung des Gurtbringers mit Blick von
schräg
oben, der Gurtbringer befindet sich in der Nullposition,
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2:
eine Darstellung wie 1, jedoch befindet sich nunmehr
der Gurtbringer in einer Zwischenposition, der Zubringerarm ist
teilweise ausgefahren, zusätzlich
ist ein Sicherheitsgurt eingezeichnet,
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3:
eine Darstellung wie 1, jedoch befindet sich der
Gurtbringer nunmehr in der Position „Anbieten", der Zubringerarm und der Haltekörper sind
beide vollständig
ausgefahren,
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4:
eine Darstellung des Gurtbringers wie in 1, jedoch
befindet sich nunmehr der Gurtbringer in der Position „angeschnallt", der Haltekörper ist voll
ausgefahren, der Zubringerarm ist in Anschlag auf den Haltekörper zurückgefahren,
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5:
eine perspektivische Darstellung mit einer zweiten Ausführung des
Gutbringers und in Form einer Innenansicht auf ein Teilstück einer
Karosserie mit Gurtbringer, einem Fahrer und einem Lenkrad.
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In
den 1 bis 4 sind die unterschiedlichen
Zustände
des Gurtbringers in seiner ersten Ausführung dargestellt, sie sind
in einer Abfolge hintereinander angeordnet, wie sie auch dem normalen Gebrauch
des Gurtbringers entspricht.
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Der
Gurtbringer hat ein Gehäuse 20,
das ein U-förmiges
Blechteil aufweist, welches zwei Seitenwangen 22 hat. Das
Gehäuse
hat weiterhin Führungsmittel,
zu erkennen sind in den 1 bis 4 zwei Führungsrollen 24.
Innen liegt in einer Dreiecksanordnung ein weiteres Führungsmittel
gegenüber, das
in den 1 und 4 nicht erkennbar ist. In 5 ist
ein anderes Ausführungsbeispiel
des Gurtbringers gezeigt, dort ist ein drittes Führungsmittel 26 erkennbar.
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Vom
Gehäuse 20 umgriffen
befindet sich ein Zubringerarm 28, er liegt an den Führungsmitteln 24, 26 an.
Der Zubringerarm 28 ist bogenförmig ausgebildet, in den Ausführungsbeispielen
ist er ein Teilstück
eines Rings, das sich über
etwa ca. 60 bis 70° erstreckt
bei einem Innenradius von etwa 42 cm. Der Zubringerarm 28 hat
in einer bevorzugten Ausbildung ein I-Profil, also ein Doppel-T
Profil. Seine dem Krümmungszentrum
zugewandte Schmalfläche
ist mit einer durchgehenden Verzahnung 30 versehen, so dass
der Zubringerarm 28 auch als gebogene Zahnstange angesprochen
werden kann.
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Das
Gehäuse 20 hat
Antriebsmittel, die hier einen Elektromotor 32 aufweisen.
Dieser ist über
ein Untersetzungsgetriebe mit einem Ritzel 34 verbunden,
das im Eingriff mit der Verzahnung 30 des Zubringerarms 28 ist.
Wie die Figuren erkennen lassen, befindet sich das Ritzel 34 in
unmittelbarer Nähe
einer der Führungsrollen 24,
nämlich
der unteren Führungsrolle.
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Der
Zubringerarm 28 hat ein freies vorderes Ende 36 und
ein unteres, hinteres Ende 38. Am vorderen Ende 36 ist
ein Frontstück 40 befestigt.
Es springt quer zur Längsrichtung
des Zubringerarms 28 seitlich vor, wie beispielsweise aus 1 zu
ersehen ist. Das Frontstück 40 hat
einen Schlitz 42, durch den ein Sicherheitsgurt 44 hindurchläuft. Präziser gesagt, durchläuft der
Flachgurt des Schultergurtteils 47 diesen Schlitz 42.
Unmittelbar vor dem Frontstück 40 befindet
sich eine Schlosszunge 46 des Sicherheitsgurtes, sie befindet
sich bekanntlich an der V-Spitze des Gurtes. Der Flachgurt 45,
der den Beckengurt bildet, geht unmittelbar von dieser Schlosszunge 46 aus.
Wie 2 zeigt, läuft
der Schultergurt 47 durch das Gehäuse 20 hindurch. Aus 5 ist
zu ersehen, dass er nach Durchlauf des Gehäuses in einen Gurtautomaten 48 mit
Aufwickelvorrichtung einläuft.
Der Gurtautomat ist Stand der Technik und muss hier nicht näher beschrieben
werden.
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Weiterhin
ist ein Haltekörper 50 vorgesehen, er
wird wie der Zubringerarm 28 vom Gehäuse 20 umgriffen und
von den Führungsmitteln 24, 26 geführt. In
der Ausbildung nach den 1 bis 4 sind Zubringerarm 28 und
Haltekörper 50 nebeneinander
angeordnet.
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Der
Haltekörper 50 ist
ein relativ festes, stabiles Bauteil, das in der gezeigten Ausführung etwa ein
U-Profil aufweist. Der Haltekörper 50 ist
ebenso gekrümmt
wie der Zubringerarm 28. Durch diese Krümmungen von Zubringerarm 28 und
Haltekörper 50 wird
erreicht, dass der Gurtbringer in der Nullposition im Wesentlichen
senkrecht verläuft
und angeordnet ist, wie 5 zeigt, in der Anbieteposition
gemäß 3 der
vorderste Teilbereich des Zubringerarms aber nahezu in der Waagerechten
liegt. Der Haltekörper 50 ist
aus Blech, insbesondere Stahlblech, gefertigt. An einem vorderen
Ende befindet sich eine Führungsöffnung 52 für den Flachgurt,
also konkret für den
Schultergurt 47. Dieser verläuft durch den Innenraum des
Haltekörpers 50 hindurch
zum Gurtautomaten 48, siehe z.B. 5. Das Gehäuse hat
ein Führungsmittel
für den
Schultergurt 47, nämlich
eine Traverse 53.
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Der
Haltekörper 50 ist
zusammen mit dem Gehäuse 20 so
ausgelegt, dass unfallbedingte Gurtzugkräfte aufgenommen werden können. Anders
als der Zubringerarm 28 hat der Haltekörper 50 eine Sicherheitsfunktion,
er ist lasttragend.
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Die
Bewegung des Haltekörpers 50 zwischen
der in den 1 und 2 gezeigten
tiefen Position und der in den 3 und 4 gezeigten ausgefahrenen
Position wird im Ausführungsbeispiel durch
den Zubringerarm 28 erreicht. Hierzu hat der Zubringerarm
zwei Mitnehmer, nämlich
einen unteren Mitnehmer 54 und einen oberen Mitnehmer,
der durch das Frontstück 40 realisiert
ist.
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Wird
ausgehend von der in 1 gezeigten Nullposition der
Zubringerarm 28 nach oben geschoben, indem der Elektromotor 32 entsprechend
betätigt
wird, fährt
der Zubringerarm 28 vor, bis die in 2 gezeigte
Position erreicht ist. In dieser Position schlägt der untere Mitnehmer 54 an
den Halte körper 50,
bei der fortgeführten
Ausfahrbewegung wird nun auch der Haltekörper 50 ausgefahren,
bis die Position gemäß 3 erzielt
wird. In dieser Position befindet sich das Frontstück 40 in
der größten Entfernung vom
Gehäuse 20.
Die Position gemäß 3 ist
die Anbieteposition. In dieser Position ist die Schlosszunge 46 am
weitesten nach vorn transportiert, mithin auch der zugehörige Flachgurt,
sodass ein Benutzer 56 die Schlosszunge 46 günstiger
ergreifen kann als in jeder anderen Position.
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Nimmt
der Benutzer 56 die Schlosszunge 46 bzw. den benachbarten
Gurtbereich in die Hand und schnallt sich an, indem er die Schlosszunge 46 in
ein zugehöriges
Gurtschloss 55 einsteckt, wird der Zubringerarm 28 wieder
zurückgefahren.
Dies allerdings nur bis zu der Position, wie sie in 4 gezeigt ist.
Diese Position wird als Anschnallposition des Gurtbringers bezeichnet.
In ihr steht der Haltekörper 50 weiterhin
nach oben vor und kann zudem die Kräfte, die über den Sicherheitsgurt auf
ihn einwirken, aufnehmen, einschließlich unfallbedingter Kräfte.
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Wie
aus 5 ersichtlich ist, wird der Gurtbringer so angeordnet,
dass in der Position „angeschnallt" der Haltekörper über einer
Oberkante 58 der Karosserie vorsteht. In der Nullposition
des Gurtbringers schließt
dieser oben etwa mit der Oberkante 56 der Karosserie 60 ab.
Wie 5 zeigt, befindet sich diese Oberkante 58 tiefer
als die Höhe
der Schulter des Benutzers 56. Durch den in seiner oberen
Lage befindlichen Haltekörper 50 gemäß 4 wird
nun erreicht, dass der Sicherheitsgurt nicht direkt von der Oberkante
des Gehäuses 20 zum
Benutzer 56 hin verläuft,
vielmehr der Gurt in einem Umlenkpunkt 59 angehoben wird
und einen Verlauf erhält,
wie dies in 5 dargestellt ist.
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Wird
das Fahrzeug nicht mehr benötigt,
so wird der Gurtbringer wieder in die Nullstellung gemäß 1 zurückgefahren.
Dann steht er nicht mehr über der
Oberkante 58 der Karosserie vor.
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Am
Gehäuse 20 und
am Haltekörper 50 sind Fixiermittel 62 vorgesehen,
die den Haltekörper 50 in seiner
ausgefahrenen Position fixieren. Sie sorgen dafür, dass der Haltekörper 50 nicht
selbsttätig,
also ohne Antrieb durch den Zubringerarm 28, aus der ausgefahrenen
Position in die Nullposition zurückgebracht
werden kann. Die Fixiermittel 62 sind so ausgebildet, dass
sie überwunden
werden, wenn der Zubringerarm 28 über den Elektromotor 32 aus
der Position angeschnallt in die Nullposition verfahren wird. Als
Fixiermittel 62 kommt beispielsweise eine federbelastete
Kugel infrage, die am Gehäuse 20 angeordnet
ist und zum Haltekörper 50 vorspringt,
sowie eine dieser Kugel angepasste Ausnehmung am. Haltekörper 50.
Alternativ kann eine Federzunge an dem einen Teil, z.B. am Gehäuse 20,
vorgesehen sein, die in eine entsprechende Ausnehmung am Haltekörper 50 eingreift.
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Der
Gurtbringer hat ein Steuermittel 64 in Form einer Steuerschaltung,
sie steuert den Motor 32 an und ist mit mehreren Sensoren
bzw. Signalgebern 66, 68, 70 verbunden.
Zu diesen gehört
beispielsweise ein Sensor, der erkennt, ob die zugehörige Türe geschlossen
ist oder nicht. Weiterhin kann ein Sensor vorgesehen sein für die Erkennung,
ob der entsprechende Sitz belegt ist oder nicht. Ein Signalgeber ist
beispielsweise dafür
vorgesehen, ein Spannungssignal zu empfangen, das den Zustand der
Zündung angibt.
Vorzugsweise ist das Steuermittel 64 auch mit Sensoren
im Gurtbringer verbunden (nicht dargestellt), die erfassen, in welcher
Position sich der Zubringerarm 28 und/oder der Haltekörper 50 befinden.
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Die
Steuermittel 64 sind so ausgelegt, dass jeweils folgende
Reihenfolge der Positionen des Gurtbringers nacheinander abgefahren
werden: Nullposition, Anbieteposition, Anschnallposition und wieder
Nullposition. Aus der Nullposition wird der Gurtbringer in die Anbieteposition
vorgefahren, wenn mindestens einer der Sensoren 66 bis 70 ein
entsprechendes Signal abgibt, insbesondere wenn mehrere Signale
vorliegen, beispielsweise Zündung
ein, Sitz belegt und Türe
geschlossen. Aus der Anbieteposition geht der Gurtbringer in die
Position „Angeschnallt", wenn entweder eine
gewisse Zeitdauer verstrichen ist, in der sich der Gurtbringer in
der Anbieteposition befindet und/oder ein im Gurtschloss 55 angeordneter
Sensor signalisiert, dass sich die Schlosszunge 46 im Schloss 55 befindet,
verwiesen wird auf die strichpunktierte Leitung zwischen Schloss 55 und
Steuermittel 64. Die Position „Angeschnallt" wird nur solange
aufrecht erhalten, wie die Steuermittel 64 sicher sein
können,
dass das Fahrzeug in Betrieb ist, also mindestens eine der Meldungen „Sicherheitsgurt
angelegt", „Tür geschlossen", „Zündung eingeschaltet" und/oder „Sitz belegt" vorliegt. Ist klar
erkennbar, dass die Benutzung des Fahrzeugs beendet ist, beispielsweise
Zündung
ausgeschaltet, der Gurt geöffnet
und die Tür
geöffnet
ist, steuern die Steuermittel 64 den Elektromotor 62 so an,
dass diese den Gurtbringer in die Nullposition zurückfährt.