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DE10313173A1 - Optischer Datenträger mit polymerem Netzwerk in der Informationsschicht - Google Patents

Optischer Datenträger mit polymerem Netzwerk in der Informationsschicht Download PDF

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DE10313173A1
DE10313173A1 DE10313173A DE10313173A DE10313173A1 DE 10313173 A1 DE10313173 A1 DE 10313173A1 DE 10313173 A DE10313173 A DE 10313173A DE 10313173 A DE10313173 A DE 10313173A DE 10313173 A1 DE10313173 A1 DE 10313173A1
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DE
Germany
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monomers
stands
light
optical data
formula
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10313173A
Other languages
English (en)
Inventor
Horst Dipl.-Chem. Dr. Berneth
Friedrich-Karl Dipl.-Chem. Dr. Bruder
Rainer Dipl.-Phys. Dr. Hagen
Karin Dipl.-Chem. Dr. Hassenrück
Serguei Dipl.-Chem. Dr. Kostromine
Christa Maria Dipl.-Chem. Dr. Krüger
Timo Dipl.-Chem. Dr. Meyer-Friedrichsen
Rafael Dipl.-Phys. Dr. Oser
Josef-Walter Dr. Stawitz
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Lanxess Deutschland GmbH
Original Assignee
Bayer Chemicals AG
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Publication date
Application filed by Bayer Chemicals AG filed Critical Bayer Chemicals AG
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Priority to JP2006500060A priority patent/JP2006521220A/ja
Priority to US10/549,100 priority patent/US20070042295A1/en
Priority to PCT/EP2004/002585 priority patent/WO2004086390A1/de
Priority to CNA2004800082190A priority patent/CN1764962A/zh
Priority to EP04719936A priority patent/EP1611574A1/de
Priority to TW093107857A priority patent/TW200504737A/zh
Publication of DE10313173A1 publication Critical patent/DE10313173A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G11INFORMATION STORAGE
    • G11BINFORMATION STORAGE BASED ON RELATIVE MOVEMENT BETWEEN RECORD CARRIER AND TRANSDUCER
    • G11B7/00Recording or reproducing by optical means, e.g. recording using a thermal beam of optical radiation by modifying optical properties or the physical structure, reproducing using an optical beam at lower power by sensing optical properties; Record carriers therefor
    • G11B7/24Record carriers characterised by shape, structure or physical properties, or by the selection of the material
    • G11B7/241Record carriers characterised by shape, structure or physical properties, or by the selection of the material characterised by the selection of the material
    • G11B7/242Record carriers characterised by shape, structure or physical properties, or by the selection of the material characterised by the selection of the material of recording layers
    • G11B7/244Record carriers characterised by shape, structure or physical properties, or by the selection of the material characterised by the selection of the material of recording layers comprising organic materials only
    • G11B7/245Record carriers characterised by shape, structure or physical properties, or by the selection of the material characterised by the selection of the material of recording layers comprising organic materials only containing a polymeric component

Landscapes

  • Optical Record Carriers And Manufacture Thereof (AREA)
  • Addition Polymer Or Copolymer, Post-Treatments, Or Chemical Modifications (AREA)
  • Thermal Transfer Or Thermal Recording In General (AREA)

Abstract

Optische Datenspeicher mit wenigstens einer Informationsschicht, die ein polymeres Netzwerk mit kovalent gebundenen lichtabsorbierbaren Verbindungen enthält.

Description

  • Die Erfindung betrifft optische Datenspeicher mit einem auf organischen Farbstoffen basierenden polymerem Netzwerk in der Informationsschicht, Verfahren zu seiner Herstellung, seine Verwendung sowie schichtförmige polymere Netzwerke, ihre Herstellung und Verwendung.
  • Aus DE-A-10115227 sind bereits einmal beschreibbare optisch Datenträger beschrieben, die in ihrer Informationsschicht lichtabsorbierende Verbindungen mit wenigstens zwei chromophoren Zentren enthalten. Als solche kommen beispielsweise entsprechende Homo-, Co- oder Pfropfpolymere sowie Dendrimere in Frage.
  • Derartige Datenträger besitzen aber noch einige Nachteile.
  • So weisen die polymeren Farbstoffe aus DE-A-10115227 eine zu hohe Verformbarkeit auf. Weiterhin ist es nicht möglich, mit diesen polymeren Farbstoffen, als auch mit anderen Farbstoffen mehrere Informationsschichten durch mehrere aufeinanderfolgende Spin Coat Zyklen aufzubauen, da sich der Farbstoff der zuerst aufgetragenen Schicht bei Verwendung von zum Beispiel identischen Lösungsmitteln beim Spin Coating der darauffolgenden Schicht wieder auflösen würde. Dies verursacht ungleichmässige Schichtdicken und eine insbesonders unerwünschte Durchmischung der Farbstoffe der unterschiedlichen Schichten, wenn die einzelnen Schichten aus unterschiedlichen Farbstoffen aufgebaut sein sollen.
  • Filme aus organischen Farbstoffen beziehungsweise polymeren Farbstoffen besitzen in der Regel solche mechanische Oberflächenhärten und Kratzwiderstände, die oft nicht ausreichend sind, um ohne eine Schutzlackschicht auszukommen. Daher sind Informationsschichten auf Basis organischer Farbstoffe beziehungsweise polymerer Farbstoffe gar nicht oder nur eingeschränkt für optische Datenspeicher geeignet, die das Prinzip des "First Surface Recording/Reading" nutzen. Dabei wird die Information direkt an oder direkt unter der Oberfläche des Datenträgers geschrieben beziehungsweise gelesen. Der Abstand zwischen der Oberfläche des Objektives beziehungsweise der Aperturöffnung für den Schreib/Lesekopf und Datenträgeroberfläche beträgt dabei weniger als die verwendete Lichtwellenlänge im Vakuum λ (Nahfeldoptik). Deswegen kann es im Betrieb zu häufigem mechanischen Kontakt des Schreib/Lesekopfes mit der Datenträgeroberfläche kommen. Informationsschichten mit niedriger mechanische Oberflächenhärte und niedrigem Kratzwiderstand werden dabei geschädigt und unbrauchbar.
  • Es hat daher die Aufgabe bestanden, gegenüber dem Stand der Technik verbesserte optische Datenträger bereitzustellen, die die oben beschriebenen Nachteile nicht mehr aufweisen.
  • Die Erfindung betrifft daher optische Datenspeicher mit wenigstens einer Informationsschicht, die ein polymeres Netzwerk mit kovalent gebundenen lichtabsorbierbaren Verbindungen enthält.
  • Die erfindungsgemäßen Datenträger besitzen vorzugsweise eine Informationsschicht mit einer hohen mechanischen Oberflächenhärte und einem hohen Kratzwiderstand und sind daher besonders für "First Surface Recording/Reading" geeignet.
  • Bevorzugt liegt das polymere Netzwerk schichtförmig als Informationsschicht oder als Teil der Informationsschicht auf dem Datenträger.
  • Die Informationsschicht wird vorzugsweise als mit Licht beschreibbare und mit Licht lesbare Schicht verstanden. Als bevorzugtes Licht wird blaues, rotes oder infrarotes Licht, insbesondere Laserlicht angesehen.
  • Besonders bevorzugt sind die Wellenlängenbereiche 380–450 nm, insbesondere 390–420 nm für blaues Licht, 630–680 nm, insbesondere 635–660 nm für rotes Licht und 750–830 nm, insbesondere 770–800 nm für infrarotes Licht.
  • Es können eine oder mehrere Informationsschichten auf den optischen Datenträger aufgebracht werden. Für die Formate wie CD-R, DVD-R und BD-R befindet sich aber vorzugsweise eine Informationsschicht pro Seite auf dem Datenträger.
  • Es ist auch möglich, mehrere Schichten des polymeren Netzwerkes nacheinander auf den Datenträger aufzubringen.
  • Zum Beschreiben und Lesen der Informationsschichten bei CD-R, DVD-R und BD-R wird vorzugsweise eine Fernfeldoptik eingesetzt. Zum Beschreiben und Lesen der Informationsschichten bei First Surface Recording/Reading wird vorzugsweise eine Nahfeldoptik, realisiert durch z. B. eine Solid Immersion Lens oder eine Aperturöffung mit einem Durchmesser kleiner als die verwendete Laserlichtwellenlänge λ im Vakuum eingesetzt.
  • Die Dicke einer jeden Informationsschicht auf dem optischen Datenträger beträgt bei Verwendung einer Fernfeldoptik zum Schreiben und Lesen vorzugsweise 1 bis
    Figure 00030001
    beschreibt die Schärfentiefe der verwendeten Fernfeldoptik (J.-Ph. Perez, Optik, Spektrum akademischer Verlag). λ ist die Laserlichtwellenlänge im Vakuum, NA die numerischer Apertur des Objektives und n der Brechungsindex des durchstrahlten Substratmaterials beziehungsweise Cover Layer Materials das sich zwischen Objektiv und Informationsschicht befindet.
  • Die Dicke einer jeden Informationsschicht auf dem optischen Datenträger beträgt bei Verwendung einer Nahfeldoptik zum Schreiben und Lesen vorzugsweise 1 bis
    Figure 00030002
    λ wird in nm angegeben. Die Dicke der Informationsschicht auf dem optischen Datenträger kann daher festgelegt werden, da in der Regel die Oberfläche des Trägersubtrates der Informationsschicht einen Pregroove in Form einer rillenförmigen Struktur enthält. Beim Aufbringen der Farbstoffe, die nach dem Aushärten die spätere Informationsschicht bilden, durch Spin Coating werden daher nicht aller Bereiche der Datenträgeroberfläche die gleiche Dicke der Informationsschicht aufweisen.
  • Das polymere Netzwerk besitzt vorzugsweise ein Absorptionsmaximum im Bereich von 340 bis 820 nm.
  • Dem polymeren Netzwerk liegt wenigstens ein Monomer zugrunde, das wenigstens eine lichtabsorbierende Gruppe enthält.
  • Bevorzugt sind solche Monomere, die ein Absorptionsmaximum λmax1 im Bereich von 340 bis 410 nm oder ein Absorptionsmaximum λmax2 im Bereich 400 bis 650 nm oder ein Absorptionsmaximum λmax3 im Bereich 630 bis 820 nm besitzen, wobei die Wellenlänge λ1/2, bei der die Extinktion in der langwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax1, λmax2, oder λmax3 oder die Extinktion in der kurzwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax2 oder λmax3 die Hälfte des Extinktionswerts bei λmax1, λmax2, bzw. λmax3 beträgt, und die Wellenlänge λ1/10, bei der die Extinktion in der langwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax1, λmax2, oder λmax3 oder die Extinktion in der kurzwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax2 oder λmax3 ein Zehntel des Extinktionswerts bei λmax1, λmax2 bzw. λmax3 beträgt, bevorzugt jeweils nicht weiter als 80 nm auseinander liegen.
  • Die lichtabsorbierenden Gruppen der Monomere sollten vorzugsweise thermisch veränderbar sein. Vorzugsweise erfolgt die thermische Veränderung bei einer Temperatur <600°C, besonders bevorzugt bei einer Temperatur <400°C, ganz besonders bevorzugt bei einer Temperatur <300°C, insbesondere <200°C. Eine solche Veränderung kann beispielsweise eine Zersetzung oder chemische Veränderung des chromophoren Zentrums des Monomeres sein.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt das Absorptionsmaximum λmax1 des Monomeres im Bereich 340 bis 410 nm vorzugsweise 345 bis 400 nm, insbesondere 350 bis 380 nm, besonders bevorzugt 360 bis 370 nm, wobei die Wellenlänge λ1/2, bei der die Extinktion in der langwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax1 die Hälfte des Extinktionswerts bei λmax1 beträgt, und die Wellenlänge λ1/10, bei der die Extinktion in der langwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax1 ein Zehntel des Extinktionswerts bei λmax1 beträgt, jeweils nicht weiter als 50 nm auseinander liegen dürfen. Bevorzugt weist eine solche bis zu einer Wellenlänge von 500 nm, besonders bevorzugt 550 nm, ganz besonders bevorzugt 600 nm, kein längerwelliges Maximum λmax2 auf.
  • Bevorzugt liegt bei einem solchen Monomer λ1/2 und λ1/10, so wie sie oben definiert sind, nicht weiter als 40 nm, besonders bevorzugt nicht weiter als 30 nm, ganz besonders bevorzugt nicht weiter als 10 nm auseinander.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der Erfindung liegt das Absorptionsmaximum λmax2 des Monomeres im Bereich 420 bis 550 nm, vorzugsweise 410 bis 510 nm, insbesondere 420 bis 510 nm, besonders bevorzugt 430 bis 500 nm, wobei die Wellenlänge λ1/2, bei der die Extinktion in der kurzwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax2 die Hälfte des Extinktionswerts bei λmax2, beträgt, und die Wellenlänge λ1/10, bei der die Extinktion in der kurzwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax2 ein Zehntel des Extinktionswerts bei λmax2 beträgt, jeweils nicht weiter als 50 nm auseinander liegen dürfen. Bevorzugt weist eine solche lichtabsorbierende Verbindung bis zu einer Wellenlänge von 350 nm, besonders bevorzugt 320 nm, ganz besonders bevorzugt 290 nm, kein kürzerwelliges Maximum λmax1 auf.
  • Bevorzugt liegen bei diesen Monomeren λ1/2 und λ1/10, so wie sie oben definiert sind, nicht weiter als 40 nm, besonders bevorzugt nicht weiter als 30 nm, ganz besonders bevorzugt nicht weiter als 20 nm auseinander.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung liegt das Absorptionsmaximum λmax2 des Monomers im Bereich 500 bis 650 nm, vorzugsweise 530 bis 630 nm, insbesondere 550 bis 620 nm, besonders bevorzugt 580 bis 610 nm, wobei die Wellenlänge λ1/2, bei der die Extinktion in der langwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax2 die Hälfte des Extinktionswerts bei λmax2 beträgt, und die Wellenlänge λ1/10, bei der die Extinktion in der langwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax2 ein Zehntel des Extinktionswerts bei λmax2 beträgt, jeweils nicht weiter als 50 nm auseinander liegen dürfen. Bevorzugt weist eine solche Verbindung bis zu einer Wellenlänge von 750 nm, besonders bevorzugt 800 nm, ganz besonders bevorzugt 850 nm, kein längerwelliges Maximum λmax3 auf.
  • Bevorzugt liegen bei diesen Monomeren λ1/2 und λ1/10, so wie sie oben definiert sind, nicht weiter als 40 nm, besonders bevorzugt nicht weiter als 30 nm, ganz besonders bevorzugt nicht weiter als 10 nm auseinander.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung liegt das Absorptionsmaximum λmax3 des Monomeres im Bereich 630 bis 800 nm, vorzugsweise 650 bis 770 nm, insbesondere 670 bis 750 nm, besonders bevorzugt 680 bis 720 nm, wobei die Wellenlänge λ1/2, bei der die Extinktion in der kurzwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax3 die Hälfte des Extinktionswerts bei λmax3 beträgt, und die Wellenlänge λ1/10, bei der die Extinktion in der kurzwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax3 ein Zehntel des Extinktionswerts bei λmax3 beträgt, jeweils nicht weiter als 50 nm auseinander liegen dürfen. Bevorzugt weist eine solche Verbindung bis zu einer Wellenlänge von 600 nm, besonders bevorzugt 550 nm, ganz besonders bevorzugt 500 nm, kein kürzerwelliges Maximum λmax2 auf.
  • Bevorzugt liegen bei diesem Monomer λ1/2 und λ1/10, so wie sie oben definiert sind, nicht weiter als 40 nm, besonders bevorzugt nicht weiter als 30 nm, ganz besonders bevorzugt nicht weiter als 20 nm auseinander.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung liegt das Absorptionsmaximum λmax3 des Monomeres im Bereich 650 bis 810 nm, vorzugsweise 660 bis 790 nm, insbesondere 670 bis 760 nm besonders bevorzugt 680 bis 740 nm, wobei die Wellenlänge λ1/2, bei der die Extinktion in der langwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax3 die Hälfte des Extinktionswerts bei λmax3 beträgt, und die Wellenlänge λ1/10, bei der die Extinktion in der langwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax3 ein Zehntel des Extinktionswerts bei λmax3 beträgt, bevorzugt jeweils nicht weiter als 50 nm auseinander liegen.
  • Bevorzugt liegen bei diesen Monomeren λ1/2 und λ1/10, so wie sie oben definiert sind, nicht weiter als 40 nm, besonders bevorzugt nicht weiter als 30 nm, ganz besonders bevorzugt nicht weiter als 0 nm auseinander.
  • Die Monomere weisen beim Absorptionsmaximum λmax1, λmax2 und/oder λmax3 vorzugsweise einen molaren Extinktionskoeffizienten ε >10000 l/mol cm, bevorzugt > 15000 l/mol cm, besonders bevorzugt > 20000 l/mol cm, ganz besonders bevorzugt > 25000 l/mol cm, insbesondere > 30000 l/mol cm, vorzugsweise > 40000 l/mol cm, auf.
  • Bis auf den ε-Wert, der ein lösungstypischer Parameter ist, gelten die gleichen physikalischen Eigenschaften im übrigen auch für das polymere Netzwerk.
  • Als polymere Netzwerke kommen solche in Frage, die durch Polymerisation-, Polykondensation- oder durch Polyaddition-Reaktionen hergestellt werden Polymere Netzwerke sind vorzugsweise solche auf Basis von
    • A) polyfunktionellen Monomeren und gegebenenfalls
    • B) monofunktionellen Monomeren,
    wobei wenigstens 50 Gew.-% der eingesetzten Monomeren den Rest einer lichtabsorbierenden Verbindung trägt.
  • Polyfunktionell bedeutet hier mehrere Gruppen tragend, die für die entsprechende Reaktion, also Polymerisation, Polykondensation oder Polyaddition, als reaktives Zentrum zur Verfügung stehen. Entsprechend ist bei monofunktionellen Monomeren nun eine derartige Gruppe vorhanden.
  • Für die Polymerisation zur Herstellung der Netzwerke sind dies vorzugsweise polymerisationsfähige C-C-Doppelbindungen sowie spezielle heterocyclische Strukturen wie Ether, Thioether, Ester und Acetale, insbesondere radikalisch sowie kationisch polymerisationsfähige C-C-Doppelbindungen oder Oxiran-Ringe.
  • "Auf Basis von" bedeutet, das auch noch andere Komponenten außer A) und B) zur Herstellung der polymeren Netzwerke eingesetzt werden können. Bevorzugt sind aber mehr als 90 Gew.-%, vorzugsweise mehr als 95 Gew.-%, insbesondere mehr als 98 Gew.-% der Reaktanten solche der Komponenten A) und gegebenenfalls B).
  • Für die Polymerisation werden als Komponente
    • A) vorzugsweise bifunktionelle oder höherfunktionelle Monomere eingesetzt.
  • Für die Polyaddition bzw. Polykondensation werden als Komponente A) vorzugsweise
    • A1) wenigstens ein bifunktionelles und
    • A2) wenigstens ein tri- oder höherfunktionelles Monomer eingesetzt.
  • Unter Monomere werden selbstverständlich auch funktionelle Prepolymere verstanden, die zur Polymerisation im Sinne der Anmeldung verwendet werden können.
  • Bevorzugte polyfunktionelle Monomere der Komponente A) sind solche der Formel (II) KkBbFf (II),worin
    F für ein chromophores Zentrum steht, wobei alle f chromophoren Zentren unterschiedlich sein können;
    K für eine polymerisationsfähige Gruppe steht, wobei alle k polymerisationsfähigen Gruppen unterschiedlich sein können,
    B für eine bivalente Brücke steht, wobei alle b Brücken unterschiedlich sein können,
    k für die ganze Zahl, die Werte von 2 bis 1000 steht,
    b, f für die ganzen Zahlen stehen, die unabhängig voneinander Werte von 1 bis 1000 annehmen können.
  • Für die Polymerisation ist als bevorzugt eine Mischung aus der Komponente A) und B) einzusetzen, wobei bis zu 90 Gew.-% der Mischung aus A) und B) der Komponente B) entsprechen.
  • Besonders bevorzugt sind die Monomere, die den Formeln III-VI entsprechen: (K-B1-)nF (III) (K-B1-)nF-B2-F(-B-K)n (IV) B3 [-F(-B1-K)n]m (V) [(K-)(m-1)B3-]nF (VI),worin B1 und B2 für die bivalenten Brücken stehen,
    B3 für die m-valente Brücke steht,
    n für eine ganze Zahl von 1 bis 8 steht,
    m für eine ganze Zahl 3 oder 4 steht.
  • Besonders bevorzugt sind auch polymere Monomere, insbesondere solche, die den Formeln VII bis VIII entsprechen: ...-[-F(B1-K)n-B2]p(0)-... (VII) ...-{-P[-B1-F(-B2-K1)n-1]-}p(0)-... (VIII),worin
    P- für eine wiederholende Einheit des polymeren Rückgrates steht, wobei ganz besonders bevorzugt solche sind, deren Rückgrat durch die Polymerisation aus den Gruppen K entstanden ist,
    p(0) für die Polymere übliches mittleres Polymerisationsgrad steht, das die Werte bei 3 bis 1000 annehmen kann. Ganz besonders bevorzugt liegen diese Werte bei 3 bis 100,
    K1 für eine polymerisationsfähige Gruppe steht, die der polymerisationsfähigen Gruppe K nicht gleich sein kann,
    Ebenfalls besonders bevorzugt sind auch chromophorhaltige Copolymere mit den polymerisationsfähigen Gruppen in den Seitenketten (Formel IX bis XI) ...-{-P1[-B1-F1(-B2-K1)n-1]-}p(1)-...-{-P2[-B4-F2]-}p(2)-... (IX) ...-{-P1[-B1-F1(-B2-K1)n-1]-}p(1)-...-{-P2[-B4-F2(-B5-K1)l-1]-}p(2)-... (X) ...-{-P1[-B1-F]-}p(1)-...- {-P2B3[-K1]m-1-}p(2)-... (XI)worin
    P1 und P2- für die gleichen oder unterschiedlichen wiederholenden Einheiten des polymeres Rückgrates stehen, wobei ganz besonders bevorzugt sind solche, das Rückgrat deren durch die Polymerisation aus den gleichen oder unterschiedlichen Gruppen K entstanden ist,
    B4 und B5 haben die gleiche Bedeutung wie B1 und B2
    p(1) und p(2) sind die entsprechenden Polymerisationsgradsanteile, die in der Summe ein für die Polymere übliches mittleres Polymerisationsgrad p(0) entsprechen, das die Werte zwischen 3 und 1000 annehmen kann.
  • Als besonders bevorzugte Monomere für die Herstellung der Informationsschichten sind dabei solche der Formeln von (III) bis (XI) zu nennen,
    worin
    B1, B2, B4, B5 für -Q1-T1-Q2- steht,
    B3 für
    Figure 00110001
    steht,
    Q1 bis Q4 jeweils unabhängig voneinander für eine direkte Bindung steht oder für -O-, -S-, -NR1-, -C(R2R3)-, -(C=O)-, -(CO-O)-, -(CO-NR1)-, -(SO2)-, -(SO2-O)-, -(SO2-NR1)-, -(C=NR4)-, -(CNR1-NR4)-, -(CH2)p-, -(CH2CH2O)p-CH2CH2-, o-, m- oder p-Phenylen steht, wobei die Kette -(CH2)p- durch -O-, -NR1- oder -OSiR5 2O- unterbrochen sein kann, oder für einen 1,2-, 1,3- oder 1,4-Cyclohexan-Ring in allen möglichen Isomer-Varianten steht, wobei der Cyclohexan-Ring bis zu 3 Methyl-Substituenten tragen kann,
    T1 für eine direkte Bindung steht oder für -(CH2)p- oder o-, m- oder p-Phenylen steht, wobei die Kette -(CH2)p durch -O-, -NR1- oder -OSiR5 2O- unterbrochen sein kann oder für einen 1,2-, 1,3- oder 1,4-Cyclohexan-Ring in allen möglichen Isomer-Varianten steht, wobei der Cyclohexan-Ring bis zu 3 Methyl-Substituenten tragen kann,
    T2 für
    Figure 00120001
    steht,
    steht, wobei die Ketten -(CH2)q-, -(CH2)r und/oder -(CH2)s- durch -O-, -NR1- oder -OSiR5 2O- unterbrochen sein können,
    T3 für
    Figure 00120002
    steht,
    T5 für CR6, N oder einen dreibindigen Rest der Formel
    Figure 00130001
    steht,
    T6 für C, Si(O-)4,
    Figure 00130002
    oder einen vierbindigen Rest der Formel
    Figure 00130003
    steht,
    p für eine ganze Zahl von 1 bis 12 steht,
    q, r, s und t unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 0 bis 12 stehen,
    u für eine ganze Zahl von 2 bis 4 steht,
    R1 für Wasserstoff, C1-C12-Alkyl, C3-C10-Cycloalkyl, C2-C12-Alkenyl, C6-C10-Aryl, C1-C,12-Alkyl-(C=O)-, C3-C10-Cycloalkyl-(C=O)-, C2-C12-Alkenyl(C=O)-, C6-C10-Aryl-(C=O)-, C1-C12-Alkyl-(SO2)-, C3-C10-Cycloalkyl(SO2)-, C2-C12-Alkenyl-(SO2)- oder C6-C10-Aryl-(SO2)- steht,
    R2 bis R4 und R6 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C12-Alkyl, C3-C10-Cycloalkyl, C2-C12-Alkenyl, C6-C10-Aryl stehen,
    R5 für Methyl oder Ethyl stehen
    die anderen Reste die oben angegebene Bedeutung besitzen.
    K und K1 unabhängig voneinander für eine polymerisationsfähige Gruppe stehen. Bevorzugt sind Acryloyloxy-, Methacryloyloxy, 2-Chlor- und 2-Bromacryloyloxy, o-, m-, und p-Styryl-, Acryloylamid- und Methacryloylamid-, N-Alkyl-Acryloylamid- und N-Alkyl-Methacryloylamid, Vinyl-oxy und Vinyloxycarbonyl, Oxiranyl-, 2- und 3-Oxetanyl-, 2 und 3-Tetrahydrofuranyl, Vinylphosphonyl- und Vinylsulfonyl, 2-, 3-, 4-Vinylpyridinium- und N-Vinylimidazolim-Gruppen. Besonders bevorzugt sind Acryloyloxy-, Methacryloyloxy-, Vinyloxy- und Oxiranyl-Gruppen.
  • Bevorzugte funktionalisierte Polymere und Copolymere der Formel (VII)–(XI) sind solche deren Polymerkette auf Basis von gleichen oder verschiedenen Strukturelementen P, P1 und P2 aufgebaut ist und
    P, P1 und P2 unabhängig voneinander für ein Strukturelement eines Poly-Acrylats, -Methacrylats, -Acrylamids, -Methacrylamids, -Siloxans, -α-Oxirans, -Ethers, -Amids, -Urethans, -Harnstoffs, -Esters, -Carbonats, -Styrols oder -Maleinsäure-Derivates steht. Bevorzugt sind Poly-Acrylate, -Methacrylate, -Vinylether und -Ester sowie Poly(-α-Oxirane). Ebenfalls bevorzugt sind Copolymere, die Acrylat- oder Methacrylat- und Acrylamid-Einheiten enthalten. Besonders bevorzugt sind Poly-Acrylate und -Methacrylate. In diesen Fällen stehen P, P1 und P2 unabhängig voneinander für
    Figure 00140001
    worin
    R für Wasserstoff oder Methyl steht und
    die gesternte (*) Bindung zur Spacergruppen B1, B3, B4 führt.
  • Die chromophoren Zentren der Monomeren mit lichtabsorbierenden Gruppen können beispielsweise Reste folgender Strukturtypen (vgl. z.B. G. Ebner und D. Schulz, Textilfärberei und Farbstoffe, Springer-Verlag, Berlin Heidelberg, 1989; H. Zollinger, Color Chemistry, VCH Verlagsgesellschaft mbH Weinheim, 1991) sein:
    Azofarbstoffe, anthrachinoide Farbstoffe, indigoide Farbstoffe, Polymethinfarbstoffe, Arylcarboniumfarbstoffe, Nitrofarbstoffe, Perylene, Cumarine, Formazane, gegebenenfalls verbrückte (Hetero)-zimtsäurederivate, (Hetero-)stilbene, Methine, Cyanine, Hemicyanine, Neutromethine (Merocyanine), Nullmethine, Azomethine, Hydrazone, Azinfarbstoffe, Triphendioxazine, Pyronine, Acridine, Rhodamine, Indamine, Indophenole, Di- oder Triphenylmethane, Aryl- und Hetaryl-Azofarbstoffe, chinoide Farbstoffe, Phthalocyanine, Naphthocyanine, Subphthalocyanine, Porphyrine, Tetraazaporphyrine sowie Metallkomplexe.
  • Die lichtabsorbierenden Gruppen der zur Herstellung der polymeren Netzwerke eingesetzten Monomere und somit auch die lichtabsorbierenden Gruppen des polymeren Netzwerkes selbst sind von lichtabsorbierenden Verbindungen abgeleitet.
  • Bevorzugte lichtabsorbierende Verbindungen mit einem Absorptionsmaximum λmax1 im Bereich 340 bis 410 nm (entspricht auch dem diese Gruppen tragenden Monomeren) sind beispielsweise solche der folgenden Formeln. Entsprechende optische Datenspeicher mit diesen polymeren Netzwerken auf Basis entsprechender Monomere mit lichtabsorbierenden Gruppen auf Basis von Verbindungen in der Informationsschicht lassen sich mit blauem oder rotem Licht, insbesondere Laserlicht, lesen und beschreiben:
    Figure 00150001
    Figure 00160001
    Figure 00170001
    Figure 00180001
    Figure 00190001
    worin
    Ar101 und Ar102 unabhängig voneinander für C6-C10-Aryl oder den Rest eines fünf- oder sechsgliedrigen aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Rings stehen, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein können,
    Y101 und Y102 unabhängig voneinander für N oder C-R101 stehen oder
    Y101 = Y102 für eine direkte Bindung stehen kann,
    R101 und R104 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, Cyano, Carbonsäure, C1-C16-Alkoxycarbonyl, C1-C16-Alkanoyl oder Ar102 stehen oder R101 für eine Brücke zu Ar101 steht,
    R102 und R103 unabhängig voneinander für Cyano, Nitro, Carbonsäure, C1-C16-Alkoxycarbonyl, Aminocarbonyl oder C1-C16-Alkanoyl stehen oder R102 für Wasserstoff, Halogen, C1-C16-Alkyl oder einen Rest der Formel
    Figure 00200001
    steht,
    oder R103 für Ar102, CH2-COOAlkyl oder P(O)(O-C1-C12-Alkyl)2 oder C1-C16-Alkyl steht oder R102; R103 gemeinsam mit dem sie verbindenden C-Atom für einen fünf- oder sechsgliedrigen carbocyclischen oder aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Ring stehen, der benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein kann, oder R103 eine Brücke zu Ar101 oder Ring A101 bildet, die ein Heteroatom enthalten kann und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein kann,
    R100 für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, C7-C16-Aralkyl oder R101 steht oder
    NR100R100 für Pyrrolidino, Piperidino oder Morpholino steht oder
    R100 und R104 gemeinsam für eine -CH2-CH2- oder -CH2-CH2-CH2- Brücke stehen,
    R105 für Cyano, Carbonsäure, C1-C16-Alkoxycarbonyl, Aminocarbonyl, C1-C16-Alkanoyl oder Ar101 steht oder R104; R105 gemeinsam mit dem sie verbindenden C-Atom für einen fünf- oder sechsgliedrigen carbocyclischen oder aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Ring stehen, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein können,
    X101, X102, X103, X104, X106, X109 und X110 unabhängig voneinander für O, S, oder N-
    R100 stehen oder X102, X104 oder X106 zusätzlich für CH oder CR100R100 stehen,
    A101, B101, C101, F101, G101 und H101 unabhängig voneinander für einen fünf- oder sechsgliedrigen aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Ring stehen, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein können,
    X105 und X108 unabhängig voneinander für N stehen,
    E101 für eine direkte Doppelbindung, =CH-CH=, =N-CH= oder =N-N= steht,
    E102 für eine direkte Bindung, -CH=CH-, -N=CH- oder -N=N- steht,
    Ar103 und Ar104 unabhängig voneinander für 2-Hydroxyphenyl-Reste stehen, die benzanelliert und/oder durch für Hydroxy, C1-C16-Alkoxy oder C6-C10-Aryloxy substituiert sein können,
    R106 und R107 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl oder C6-C10 Aryl stehen oder gemeinsam für eine -CH=CH-CH=CH- oder o-C6H4-CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    R108 für C1-C16-Alkyl, CHO, CN, CO-C1-C8-Alkyl, CO-C6-C10-Aryl oder CH=C(CO-C1-C8-Alkyl)-CH2-CO-C1-C8-Alkyl steht,
    R109 für Hydroxy oder C1-C16-Alkoxy steht,
    R10 und R11 für Wasserstoff stehen oder gemeinsam für eine -CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    R112 für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl oder Cyano steht,
    R113 für Wasserstoff, Cyano, C1-C4-Alkoxycarbonyl, C6-C10-Aryl, Thien-2-yl, Pyrid-2- oder -4-yl, Pyrazol-1-yl oder 1,2,4-Triazol-1- oder -4-yl steht, die Benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein können,
    R114 für Wasserstoff, C1-C16-Alkoxy, 1,2,3-Triazol-2-yl, das durch nichtionische Reste substituiert sein kann, C1-C16-Alkanoylamino, C1-C8-Alkansulfonylamino oder C6-C10-Arylsulfonylamino steht,
    Ar105 und Ar106 unabhängig voneinander für C6-C10-Aryl oder den Rest eines fünf- oder sechsgliedrigen aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Rings steht, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste und/oder durch Sulfo substituiert sein können,
    a, b und c unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 0 bis 2 stehen,
    X107 für N oder N+-R100 An steht,
    An für ein Anion steht,
    E103 für N, CH, C-CH3 oder C-CN steht,
    R115 und R116 unabhängig voneinander für Wasserstoff oder C1-C16-Alkyl stehen,
    R117 und R118 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, Cyano oder C1-C16-Alkoxycarbonyl stehen,
    R119 für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, C1-C16-Alkoxy oder jeweils 2 Reste R119 eines Thiophenringes für einen bivalenten Rest der Formel -O-CH2-CH2-O- stehen,
    Y103 und Y104 unabhängig voneinander für O oder N-CN stehen,
    R120 bis R123 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, C1-C16-Alkoxy, Cyano, C1-C16-Alkoxycarbonyl, Halogen, Ar101, Ar102 oder
    R120 gemeinsam mit R121 und/oder R122 gemeinsam mit R123 für eine -CH=CH-CH=CH- oder o-C6H4-CH=CH-CH=CH-Brücke stehen, die durch nichtionische Substituenten substituiert sein kann,
    R124 für C1-C16-Alkyl, C1-C16-Alkoxy, Cyano, C1-C16-Alkoxycarbonyl, Carbonsäure, C1-C16-Alkylaminocarbonyl oder C1-C16-Dialkylaminocarbonyl steht,
    R125 und R126 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, C1-C16-Alkoxy, Cyano, C1-C16-Alkoxycarbonyl, Hydroxy, Carbonsäure oder C6-C10-Aryloxy stehen,
    e, f und g unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 1 bis 4 stehen, wobei, wenn e, f oder g > 1, die Reste verschieden sein können,
    X111 für N oder C-Ar102 steht,
    R127 für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl oder C6-C10-Aryl steht,
    R128 und R129 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, C6-C10-Aryl oder C1-C15-Aralkyl stehen oder
    NR128R129 für Morpholino, Piperidino oder Pyrrolidino steht,
    R130 für C1-C16-Alkyl, C7-C15-Aralkyl oder Ar1 steht,
    R131 und R132 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, C1-C16-Alkoxy, Cyano, C1-C16-Alkoxycarbonyl, Halogen oder C6-C10-Aryl oder gemeinsam für eine Brücke der Formel -CO-N(R130)-CO- stehen, und
    die Reste M300, R306 bis R309 und w bis z der Formel (CCCIX) weiter unten erläutert werden,
    wobei die Anbindung an die Brücken B und von B1 bis B5 über die Reste R100 bis R132 M300 R306 bis R309 oder über die nichtionischen Reste, mit denen Ar101 bis Ar106 und die Ringe A101 bis H101 substituiert sein können, erfolgt. In diesem Fall stehen diese Reste für eine direkte Bindung.
  • Nichtionische Reste sind vorzugsweise C1-C4-Alkyl, C1-C4-Alkoxy, Halogen, Cyano, Nitro, C1-C4-Alkoxycarbonyl, C1-C4-Alkylthio, C1-C4-Alkanoylamino, Benzoylamino, Mono- oder Di-C1-C4-Alkylamino.
  • Alkyl-, Alkoxy-, Aryl- und heterocyclischen Reste können gegebenenfalls weitere Reste wie Alkyl, Halogen, Nitro, Cyano, CO-NH2, Alkoxy, Trialkylsilyl, Trialkylsiloxy oder Phenyl tragen, die Alkyl- und Alkoxyreste können geradkettig oder verzweigt sein, die Alkylreste können teil- oder perhalogeniert sein, die Alkyl- und Alkoxyreste können ethoxyliert oder propoxyliert oder silyliert sein, benachbarte Alkyl und/oder Alkoxyreste an Aryl- oder heterocyclischen Resten können gemeinsam eine drei- oder viergliedrige Brücke ausbilden und die heterocyclischen Reste können benzanneliert und/oder quaterniert sein.
  • Besonders bevorzugt sind lichtabsorbierende Verbindungen der Formeln (CI) bis (CXXI), (CIIIa) und (CCCIX),
    worin
    Ar101 und Ar102 unabhängig voneinander für Phenyl, Naphthyl, Benzthiazol-2-yl, Benzoxazol-2-yl, Benzimidazol-2-yl, Thiazol-2-yl, Thiazolin-2-yl, Pyrrolin-2-yl, Isothiazol-3-yl, Imidazol-2-yl, 1,3,4-Thiadiazol-2-yl, 1,3,4-Triazol-2-yl, 2- oder 4-Pyridyl, 2- oder 4-Chinolyl, Pyrrol-2-oder -3-yl, Thiophen-2- oder -3-yl, Furan-2- oder -3-yl, Indol-2- oder -3-yl, Benzothiophen-2-yl, Benzofuran-2-yl oder 3,3-Dimethylindolen-2-yl stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino, Benzoylamino, Dimethylamino, Diethylamino, Dipropylamino oder Dibutylamino substituiert sein können,
    Y101 und Y102 unabhängig voneinander für N oder C-R101 stehen oder
    Y101=Y102 für eine direkte Bindung stehen kann,
    R101 und R104 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Cyano, Carbonsäure, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Acetyl, Propionyl oder Ar102 stehen oder Ar101 und R101 gemeinsam für einen Ring der Formel
    Figure 00250001
    stehen, der durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy substituiert sein kann, wobei der Stern (*) das Ringatom anzeigt, von dem die Doppelbindung ausgeht,
    R102, R103 und R105 unabhängig voneinander für Cyano, Carbonsäure, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Propoxycarbonyl, Butoxycarbonyl, Methoxyethoxycarbonyl, Acetyl, Propionyl oder Butanoyl stehen oder R102 für Wasserstoff, oder einen Rest der Formel
    Figure 00260001
    steht
    oder R103 für Ar102 steht oder R105 für Ar101 steht oder R102; R103 oder R104; R105 gemeinsam mit dem sie verbindenden C-Atom für einen Ring der Formeln
    Figure 00260002
    stehen, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein können und wobei der Stern (*) das Ringatom anzeigt, von dem die Doppelbindung ausgeht, oder R103 für eine -CH2-, -C(CH3)2-, -O-, -NH-, -N(CH3)-, -N(C2H5)-, -N(COCH3)-, N(COC4H9)- oder -N(COC6H5)-Brücke steht, die in 2-Stellung (bezogen auf die Substituitionsstelle) von Ar101 oder Ring A101 angreift,
    R100 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl oder Benzyl steht oder
    NR100R100 für Pyrrolidino, Moprholino oder Piperidino steht oder
    R100 und R104 gemeinsam für eine -CH2-CH2-Brücke stehen oder zwei Reste R100 in Formel (CVII) oder (CXIII) für eine -CH2-CH2- oder -CH2-CH2-CH2-Brücke stehen,
    A101, B101 und G101 unabhängig voneinander für Benzthiazol-2-yliden, Benzoxazol-2-yliden, Benzimidazol-2-yliden, Thiazol-2-yliden, Thiazolin-2-yliden, Pyrrolin-2-yliden, Isothiazol-3-yliden, Imidazol-2-yliden, 1,3,4-Thiadiazol-2-yliden, 1,3,4-Triazol-2-yliden, Pyridin-2- oder 4-yliden, Chinolin-2- oder 4-yliden, Pyrrol-2- oder -3-yliden, Thiophen-2- oder -3-yliden, Furan-2- oder -3-yliden, Indol-2- oder -3-yliden, Benzothiophen-2-yliden, Benzofuran-2-yliden oder 3,3-Dimethylindolen-2-yliden stehen und A und B zusätzlich für 1,3-Dithiol-2-yliden oder Benzo-1,3-dithiol-2-yliden stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino oder Benzoylamino substituiert sein können,
    C101 und F101 unabhängig voneinander für Benzthiazol-2-yl, Benzoxazol-2-yl, Benzimidazol-2-yl, Thiazol-2-yl, Thiazolin-2-yl, Pyrrolin-2-yl, Isothiazol-3-yl, Imidazol-2-yl, 1,3,4-Thiadiazol-2-yl, 1,3,4-Triazol-2-yl, 2- oder 4-Pyridyl, 2- oder 4-Chinolyl, Pyrrol-2- oder -3-yl, Thiophen-2- oder -3-yl, Furan-2- oder -3-yl, Indol-2- oder -3-yl, Benzothiophen-2-yl, Benzofuran-2-yl oder 3,3-Dimethylindolen-2-yl stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino oder Benzoylamino substituiert sein können, wobei
    X101, X102, X103, X104, X106, X109 und X110 unabhängig voneinander für O, S oder N-R100 und X102, X104, oder X106 zusätzlich für CH oder CR100R100 stehen,
    X105 und X108 unabhängig voneinander für N stehen,
    X107 für N oder N+-R100 An steht und
    An für ein Anion steht,
    E101 für eine direkte Doppelbindung oder =N-N= steht,
    Ar103 und Ar104 unabhängig voneinander für 2-Hydroxyphenyl-Reste stehen, die durch für Hydroxy, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy oder Phenoxy substituiert sein können,
    R106 und R107 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl oder Phenyl stehen oder gemeinsam für eine -CH=CH-CH=CH- oder o-C6H4-CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    R108 für Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, CHO, CN, Acetyl, Propionyl oder Benzoyl steht,
    R109 für Hydroxy, Methoxy, Ethoxy, Propoxy oder Butoxy steht,
    R110 und R111 für Wasserstoff stehen oder gemeinsam für eine -CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    R112 für Wasserstoff oder Methyl steht,
    R113 für Wasserstoff, Cyano, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Phenyl, Thien-2-yl, Pyrid-2- oder -4-yl, Pyrazol-1-yl oder 1,2,4-Triazol-1- oder -4-yl steht, die durch Methyl, Methoxy oder Chlor substituiert sein können,
    R114 für Wasserstoff, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, 1,2,3-Triazol-2-yl, das durch Methyl und/oder Phenyl substituiert sein kann, Acetylamino, Methansulfonylamino oder Benzolsulfonylamino steht,
    Ar105 und Ar106 unabhängig voneinander für Phenyl, Benzthiazol-2-yl, Benzoxazol-2-yl, Benzimidazol-2-yl, Thiazol-2-yl, Thiazolin-2-yl, Pyrrolin-2-yl, Isothiazol-3-yl, Imidazol-2-yl, 1,3,4-Triazol-2-yl, 2- oder 4-Pyridyl, 2- oder 4-Chinolyl, Thiophen-2- oder -3-yl, Furan-2- oder -3-yl, Benzothiophen-2-yl oder Benzofuran-2-yl stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl oder Sulfo substituiert sein können,
    a, b und c unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 0 bis 1 stehen,
    E102 für eine direkte Bindung, -CH=CH- oder -N=CH- steht,
    E103 für N oder C-CN steht,
    R115 und R116 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl oder Ethyl stehen,
    R117 und R118 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Cyano, Methoxycarbonyl oder Ethoxycarbonyl stehen,
    R119 für Wasserstoff, Methyl, Methoxy, Ethoxy oder jeweils 2 Reste R119 eines Thiophenringes für einen bivalenten Rest der Formel -O-CH2CH2-O- stehen,
    Y103 und Y104 unabhängig voneinander für O oder N-CN stehen,
    R120 bis R123 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Cyano, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Chlor, Brom, oder
    R120 gemeinsam mit R121 und/oder R122 gemeinsam mit R123 für eine -CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    R124 für Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Cyano, Methoxycarbonyl oder Ethoxycarbonyl steht,
    R125 und R126 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Cyano, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl oder Hydroxy stehen, wobei wenigstens einer der Reste R126 in Ringposition 1 oder 3 steht und Methoxy, Ethoxy, Propoxy oder Butoxy bedeutet,
    e, f und g unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 1 bis 2 stehen, wobei, wenn e, f oder g > 1, die Reste verschieden sein können,
    X111 für N oder C-Ar102 steht,
    R127 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl oder Phenyl steht,
    R128 und R129 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Phenyl oder Benzyl stehen oder
    NR128R129 für Morpholino, Piperidino oder Pyrrolidino steht,
    R130 für Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxyethyl, Ethoxyethyl, Methoxypropyl, Benzyl, Phenethyl oder Ar1 steht,
    R131 und R132 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Chlor oder Brom oder gemeinsam für eine Brücke der Formel -CO-N(R130)-CO- stehen,
    M300 für 2 H-Atome, Al, Si, Ge, Zn, Mg oder TiIV steht, wobei M300 im Falle von Al, Si, Ge oder TiIV noch ein oder zwei weitere Substituenten oder Liganden R313 und/oder R314 trägt, die relativ zur Phthalocyaninebene axial angeordnet sind,
    R306 bis R309 unabhängig voneinander für Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy oder Chlor stehen,
    w bis z unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 0 bis 4 stehen,
    R313 und R314 unabhängig voneinander für Methyl, Ethyl, Phenyl, Hydroxy, Fluor, Chlor, Brom, Methoxy, Ethoxy, Phenoxy, Tolyloxy, Cyano oder =O stehen,
    und die Reste R306 bis R309 M300 und w bis z zusätzlich die weiter unten definierte Bedeutung besitzen dürfen,
    wobei die Anbindung an die Brücken B und von B1 bis B5 über die Reste R100 bis R132, über die Reste, mit denen Ar101 bis Ar106 und die Ringe A101 bis G101 substituiert sein können, über R306 bis R309, R313 oder R314 erfolgt. In diesem Fall stehen diese Reste für eine direkte Bindung.
  • Folgende Beispiele dienen zur Erläuterung: (CI):
    Figure 00320001
    Figure 00330001
    (CII):
    Figure 00330002
    Figure 00340001
    (CIII):
    Figure 00350001
    (CIIIa):
    Figure 00350002
    (CIV):
    Figure 00350003
    (CV):
    Figure 00350004
    (CVI):
    Figure 00360001
    Figure 00370001
    (CVII):
    Figure 00370002
    (CVIII):
    Figure 00370003
    (CIX):
    Figure 00370004
    Figure 00380001
    (CX):
    Figure 00380002
    (CXI):
    Figure 00380003
    Figure 00390001
    (CXII):
    Figure 00390002
    (CXIII):
    Figure 00390003
    Figure 00400001
    (CXIV):
    Figure 00400002
    (CXV):
    Figure 00400003
    (CXVI):
    Figure 00410001
    (CXVII):
    Figure 00410002
    (CXVIII):
    Figure 00410003
    (CXIX):
    Figure 00410004
    Figure 00420001
    (CXX):
    Figure 00420002
    (CXXI):
    Figure 00420003
    Figure 00430001
    (CCCIX):
    Figure 00430002
  • Die lichtabsorbierenden Gruppen der zur Herstellung der polymeren Netzwerke eingesetzten Monomere und somit auch die lichtabsorbierenden Gruppen des polymeren Netzwerkes selbst sind von lichtabsorbierenden Verbindungen abgeleitet.
  • Bevorzugte lichtabsorbierende Verbindungen mit einem Absorptionsmaximum λmax2 im Bereich 400 bis 650 nm (entspricht auch dem diese Gruppen tragenden Monomer) sind beispielsweise solche der folgenden Formeln: Entsprechende optische Datenspeicher mit polymeren Netzwerken auf Basis entsprechender Monomere, die lichtabsorbierende Gruppen enthalten, die sich von diesen Verbindungen ableiten in der Informationsschicht lassen sich mit blauem oder rotem Licht, insbesondere blauem oder rotem Laserlicht lesen und beschreiben.
    Figure 00440001
    Figure 00450001
    Figure 00460001
    Figure 00470001
    Figure 00480001
    worin
    Ar201, Ar202, Ar204, Ar205 und Ar206 una2bhängig voneinander für C6-C10-Aryl oder den Rest eines fünf- oder sechsgliedrigen aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Rings stehen, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste oder Sulfo substituiert sein können,
    Ar203 für den bifunktionellen Rest eines C6-C10-Aromaten oder den bifunktionellen Rest eines fünf- oder sechsgliedrigen aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Rings steht, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste oder Sulfo substituiert sein können, wobei zwei solche bifunktionelle Reste über eine bifunktionelle Brücke verbunden sein können,
    Y201 für N oder C-R201 steht,
    R201 für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, Cyano, Carbonsäure, C1-C16-Alkoxycarbonyl, C1-C16-Alkanoyl oder Ar202 oder für eine Brücke zu Ar201 oder R200 steht,
    R202 und R203 unabhängig voneinander für Cyano, Carbonsäure, C1-C16-Alkoxycarbonyl, Aminocarbonyl oder C1-C16-Alkanoyl stehen oder R202 für Wasserstoff, Halogen oder einen Rest der Formel
    Figure 00490001
    steht,
    oder R203 für Ar202, CH2-COOAlkyl oder P(O)(O-C1-C12-Alkyl)2 oder C1-C16-Alkyl steht oder R202; R203 gemeinsam mit dem sie verbindenden C-Atom für einen fünf- oder sechsgliedrigen carbocyclischen oder aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Ring stehen, der benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein kann,
    E201 für eine direkte Bindung, -CH=CH-, -CH=C(CN)- oder -C(CN)=C(CN)- steht,
    o für 1 oder 2 steht,
    R204 für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl oder C7-C16-Aralkyl oder für eine Brücke zu Ar201 oder Ar202 oder E201 bzw. Ar205 oder E207 steht oder
    NR204R204 für Pyrrolidino, Piperidino oder Morpholino steht,
    X201, X202, X204 und X206 unabhängig voneinander für O, S oder N-R200 und X202, X204 und X206 zusätzlich für CH oder CR200R200 stehen,
    A201, B201, C201 und J201 unabhängig voneinander für einen fünf- oder sechsgliedrigen aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Ring stehen, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein können,
    X203 und X205 unabhängig voneinander für N stehen,
    R200 für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl oder C7-C16-Aralkyl steht oder einen Ring zu E202, E203, E205 oder E206 bildet,
    E202 für eine direkte Doppelbindung, =CH-CH=, =N-CH= oder =N-N= steht,
    E203, E204, E205, E206 und E207 unabhängig voneinander für N oder C-R201 stehen, -E203=E204- oder -E206=E207- für eine direkte Bindung stehen können und zwei Reste R201 gemeinsam eine zwei-, drei- oder viergliedrige Brücke bilden können, die Heteroatome enthalten und/oder durch nichtionische Reste substituiert und/oder benzanelliert sein kann,
    R205 und R205' für Wasserstoff stehen oder gemeinsam für eine -CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    R206 für Wasserstoff, Cyano oder C1-C4-Alkyl-SO2- steht,
    R207 für Wasserstoff, Cyano, C1-C4-Alkoxycarbonyl oder Ar201 steht, R208 für NR222R223, Piperidino, Morpholino oder Pyrrolidino steht,
    R213, R218, R219, R222 und R223 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, C7-C16-Aralkyl oder C6-C10-Aryl stehen,
    X207 für O, S, N-R222 oder C(CH3)2 steht,
    Y202 und Y204 unabhängig voneinander für OR222, SR222 oder NR222R223 stehen,
    Y203 und Y205 unabhängig voneinander für O, S oder N+R222R223 An stehen,
    An für ein Anion steht,
    R209 und R210 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C4-Alkyl, C1-C4-Alkoxy, Halogen, Y202 oder Y204 stehen oder gemeinsam mit R216 und/oder R217 eine Brücke bilden oder zwei benachbarte Reste R209 bzw. R210 eine -CH=CH-CH=CH-Brücke bilden,
    h und i unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 0 bis 3 stehen,
    R211 für Wasserstoff, C1-C4-Alkyl oder Ar201 steht,
    Y210 und Y211 unabhängig voneinander für O, S oder N-CN stehen,
    X208 und X209 unabhängig voneinander für O, S oder N-R213 stehen,
    R212 für Wasserstoff, Halogen, C1-C16-Alkyl, C7-C16-Aralkyl oder C6-C10-Aryl steht,
    R214 und R215 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C8-Alkyl, C1-C8-Alkoxy, Halogen, Cyano, Nitro oder NR222R223 stehen oder zwei benachbarte Reste R214 bzw. R215 eine -CH=CH-CH=CH-Brücke bilden, die ihrerseits durch R214 bzw. R215 substituiert sein kann, wobei mindestens einer der Reste R214 bzw. R215 für NR222R223 steht,
    j und m unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 1 bis 4 stehen,
    D201, E201, G201 und H201 unabhängig voneinander für einen fünf- oder sechsgliedrigen aromatischen oder quasiaromatischen carbocyclischen oder einen aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Ring stehen, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste oder Sulfo substituiert sein können,
    Y206 und Y207 unabhängig voneinander für -O-, -NR224-, -CO-O-, -CO-NR224-, -SO2-O- oder -SO2-NR224- stehen,
    Y208, Y209, und Y210 unabhängig voneinander für N oder CH stehen,
    Y211 für O oder -NR224 steht,
    R224 für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, Cyano, C1-C16-Alkoxycarbonyl, C1-C16-Alkanoyl, C1-C16-Alkylsulfonyl, C6-C10-Aryl, C6-C10-Aryl-carbonyl oder C6-C10-Arylsulfonyl steht,
    M200 und M201 unabhängig voneinander für ein mindestens zweiwertiges Metallion stehen, das noch weitere Substituenten und/oder Liganden tragen kann, und M201 zusätzlich für zwei Wasserstoffatome stehen kann,
    F201 für einen fünf- oder sechsgliedrigen aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Ring steht, der weitere Heteroatome enthalten kann und/oder benz- oder naphthanelliert sein kann und/oder durch nichtionische Reste oder Sulfo substituiert sein kann,
    R220 und R221 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, C1-C16-Alkoxy, Cyano, C1-C16-Alkoxycarbonyl, Halogen, C6-C10-Aryl, NR222R223 oder gemeinsam für einen bivalenten Rest der Formel
    Figure 00530001
    stehen,
    X210 für N, CH, C1-C6-Alkyl, C-Ar201, C-Cl oder C-N(C1-C6-Alkyl)2 steht,
    Y212 für N-R204, N-Ar201, N-N=CH-Ar201, CR202R203 oder CH-CR202R203 An steht,
    Y213 für NH-R204, NH-Ar201, NH-N=CH-Ar201, CR202R203 An oder CH=CR202R203 steht,
    wobei die Anbindung an die Brücken B und von B1 bis B5 über die Reste R200 bis R224 oder über die nichtionischen Reste, mit denen Ar201 bis Ar205 und die Ringe A201 bis J201 substituiert sein können, erfolgt. In diesem Fall stehen diese Reste für eine direkte Bindung.
  • Nichtionische Reste sind vorzugsweise C1-C4-Alkyl, C1-C4-Alkoxy, Halogen, Cyano, Nitro, C1-C4-Alkoxycarbonyl, C1-C4-Alkylthio, C1-C4-Alkanoylamino, Benzoylamino, Mono- oder Di-C1-C4-Alkylamino.
  • Alkyl-, Alkoxy-, Aryl- und heterocyclischen Reste können gegebenenfalls weitere Reste wie Alkyl, Halogen, Nitro, Cyano, COOH, CO-NH2, Alkoxy, Trialkylsilyl, Trialkylsiloxy, Phenyl oder SO3H tragen, die Alkyl- und Alkoxyreste können geradkettig oder verzweigt sein, die Alkylreste können teil- oder perhalogeniert sein, die Alkyl- und Alkoxyreste können ethoxyliert oder propoxyliert oder silyliert sein, benachbarte Alkyl und/oder Alkoxyreste an Aryl- oder heterocyclischen Resten können gemeinsam eine drei- oder viergliedrige Brücke ausbilden und die heterocyclischen Reste können benzanneliert und/oder quaterniert sein.
  • Besonders bevorzugt sind lichtabsorbierende Verbindungen der Formeln (CCI) bis (CCXXVI) und (CCIVa),
    worin
    Ar201, Ar202, Ar204, A205 und Ar206 unabhängig voneinander für Phenyl, Naphthyl, Benzthiazol-2-yl, Benzoxazol-2-yl, Benzimidazol-2-yl, Thiazol-2- oder -5-yl, Thiazolin-2-yl, Pyrrolin-2-yl, Isothiazol-3-yl, Imidazol-2-yl, 1,3,4-Thiadiazol-2-yl, 1,3,4-Triazol-2-yl, 2- oder 4-Pyridyl, 2- oder 4-Chinolyl, Pyrrol-2- oder -3-yl, Thiophen-2- oder -3-yl, Furan-2- oder -3-yl, Indol-2- oder -3-yl, Benzothiophen-2-yl, Benzofuran-2-yl oder 3,3-Dimethylindolen-2-yl stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Hydroxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino, Benzoylamino, Amino, Dimethylamino, Diethylamino, Dipropylamino, Di butylamino, Pyrrolidino, Piperidino, Morpholino, COOH oder SO3H substituiert sein können,
    Ar203 für Phenylen, Naphthylen, 1,3,4-Thiadiazol-2,5-diyl, 1,3,4-Oxadiazol-2,5-diyl, 1,3,4-Triazol-2,5-diyl oder einen bifunktionellen Rest der folgenden Formeln
    Figure 00550001
    steht, die durch Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino, Benzoylamino, Amino, Dimethylamino, Diethylamino, Dipropylamino, Dibutylamino, COOH oder SO3H substituiert sein können,
    Y210 für Cl, OH, NHR200 oder NR200 steht,
    Y201 für N oder C-R201 steht,
    R201 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Cyano, Carbonsäure, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Acetyl, Propionyl oder Ar202 steht,
    R202 und R203 unabhängig voneinander für Cyano, Carbonsäure, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Propoxycarbonyl, Butoxycarbonyl, Methoxyethoxycarbonyl, Acetyl, Propionyl oder Butanoyl stehen oder R202 für Wasserstoff oder einen Rest der Formel
    Figure 00560001
    steht oder R203 für Ar202 steht oder R202; R203 gemeinsam mit dem sie verbindenden C-Atom für einen Ring der Formeln
    Figure 00560002
    Figure 00570001
    stehen, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische oder ionische Reste substituiert sein können und wobei der Stern (*) das Ringatom anzeigt, von dem die Doppelbindung ausgeht,
    E201 für eine direkte Bindung oder -CH=CH- steht,
    R204 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Benzyl steht oder Ar201-N-R204 oder Ar205-N-R204 für einen über N angebundenen Pyrrol-, Indol- oder Carbazol-Ring steht, der durch Methyl, Ethyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro oder Methoxycarbonyl substituiert sein kann oder
    NR204R204 für Pyrrolidino, Piperidino oder Morpholino steht,
    A201 für Benzthiazol-2-yliden, Benzoxazol-2-yliden, Benzimidazol-2-yliden, Thiazol-2-yliden, Thiazolin-2-yliden, Pyrrolin-2-yliden, Isothiazol-3-yliden, Imidazol-2-yliden, 1,3,4-Thiadiazol-2-yliden, 1,3,4-Triazol-2-yliden, Pyridin-2- oder 4-yliden, Chinolin-2- oder 4-yliden, Pyrrol-2- oder -3-yliden, Thiophen-2- oder -3-yliden, Furan-2- oder -3-yliden, Indol-2- oder -3-yliden, Benzothiophen-2-yliden, Benzofuran-2-yliden, 1,3-Dithiol-2-yliden, Benzo-1,3-dithiol-2-yliden oder 3,3-Dimethylindolen-2-yliden stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino Benzoylamino, Dimethylamino, Diethylamino, Dipropylamino, Dibutylamino, Methylbenzylamino, Methylphenylamino, Pyrrolidino oder Morpholino substituiert sein können,
    B201 für Benzthiazol-2-yl, Benzoxazol-2-yl, Benzimidazol-2-yl, Thiazol-2-yl, Thiazolin-2-yl, Pyrrolin-2-yl, Isothiazol-3-yl, Imidazol-2-yl, 1,3,4-Thiadiazol-2-yl, 1,3,4-Triazol-2-yl, 2- oder 4-Pyridyl, 2- oder 4-Chinolyl, Indol-3-yl oder 3,3-Dimethylindolen-2-yl stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino, Benzoylamino, Dimethylamino, Dietylamino, Dipropylamino, Dibutylamino, Methylbenzylamino, Methylphenylamino, Pyrrolidino oder Morpholino substituiert sein können,
    C201 für Benzthiazol-2-yliden, Benzoxazol-2-yliden, Benzimidazol-2-yliden, Thiazol-2-yliden, Thiazol-5-yliden, Thiazolin-2-yliden, Pyrrolin-2-yliden, Isothiazol-3-yliden, Imidazol-2-yliden, 1,3,4-Thiadiazol-2-yliden, 1,3,4-Triazol-2-yliden, Pyridin-2- oder 4-yliden, Chinolin-2- oder 4-yliden, Indol-3-yl oder 3,3-Dimethylindolen-2-yliden stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino, Benzoylamino, Dimethylamino, Diethylamino, Dipropylamino, Dibutylamino, Methylbenzylamino, Methylphenylamino, Pyrrolidino, Piperidino oder Morpholino substituiert sein können, wobei
    X201, X202, X204 und X206 unabhängig voneinander für O, S oder N-R200 und X202, X204 und X206 zusätzlich für CR200R200 stehen,
    X203 und X205 unabhängig voneinander für N stehen, und
    An für ein Anion steht,
    R200 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl oder Benzyl steht,
    R200' für Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl oder Benzyl steht,
    E202 für =CH-CH=, =N-CH= oder =N-N= steht,
    -E203=E204-E205= für -CR201'=CR201'-CR201'=, -N=N-N=, -N-CR201'-CR201'=,
    -CR201'=N-CR201'=, -CR201'=CR201'-N=, -N-N-CR201'= oder -CR201'=N-N= steht,
    E206=E207 für CR201'=CR201', N=N, N=CR201', CR201'=N oder eine direkte Bindung steht,
    R201' für Wasserstoff, Methyl oder Cyano steht oder zwei Reste R201' für eine -CH2-CH2-, -CH2-CH2-CH2- oder -CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    R205 und R205' für Wasserstoff stehen oder gemeinsam für eine -CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    R206 für Cyano oder Methyl-SO2- steht,
    R207 für Wasserstoff, Cyano, C1-C4-Alkoxycarbonyl oder Ar201 steht,
    R208 für NR222R223, Piperidino, Morpholino oder Pyrrolidino steht,
    R213, R218, R219, R222 und R223 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Pentyl, Hexyl, Benzyl, Phenethyl, Phenylpropyl oder Phenyl stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino, Benzoylamino, COOH oder SO3H substituiert sein können,
    X207 für O, S oder N-R222 steht,
    Y202 und Y204 unabhängig voneinander für NR222R223 stehen,
    Y203 und Y205 unabhängig voneinander für O oder N+R222R223An stehen,
    R209 und R210 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Methoxy, Ethoxy, Chlor oder Brom stehen oder R209; R222, R209; R223, R210; R222 und/oder R210; R223 eine -CH2-CH2- oder -CH2-CH2-CH2-Brücke bilden oder zwei benachbarte Reste R209 bzw. R210 eine -CH=CH-CH=CH-Brücke bilden,
    a und b unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 0 bis 3 stehen,
    R211 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Pentyl, Hexyl oder Phenyl steht, die durch 1 bis 3 Reste der Gruppe Hydroxy, Methyl, Methoxy, Chlor, Brom, COOH, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl oder SO3H substituiert sein können,
    Y210 und Y211 unabhängig voneinander für O oder N-CN stehen,
    X208 und X209 unabhängig voneinander für O oder N-R213 stehen,
    R212 für Wasserstoff oder Chlor steht,
    R214 und R215 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Cyano, Nitro oder NR222R223 stehen oder zwei benachbarte Reste R214 und R215 eine -CH=CH-CH=CH-Brücke bilden können, wobei mindestens einer, vorzugsweise zwei der Reste R214 bzw. R215 für NR222R223 stehen,
    d und e unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 1 bis 3 stehen,
    D201 und E201 unabhängig voneinander für Phenyl, Naphthyl, Pyrrol, Indol, Pyridin, Chinolin, Pyrazol oder Pyrimidin stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Cyano, Nitro, Hydroxy, NR222R223, Acetylamino, Propionylamino oder Benzoylamino substituiert sein können,
    Y206 und Y207 unabhängig voneinander für -O-, -NR224-, -CO-O- oder -CO-NR224- stehen,
    Y208=Y209 für N=N oder CH=N steht,
    Y210 für N oder CH steht,
    R224 für Wasserstoff, Methyl, Formyl, Acetyl, Propionyl, Methylsulfonyl oder Ethylsulfonyl steht,
    M200 für Cu, Fe, Co, Ni, Mn oder Zn steht,
    M201 für 2 H-Atome, CuII, CoII, CoIII, NiII, Zn, Mg, Cr, Al, Ca, Ba, In, Be, Cd Pb Ru Be PdII PtII Al, FeII FeIII MnII VIV Ge Sn Ti oder Si steht, wobei M201 im Falle von CoIII, FeII, FeIII, Al, In, Ge, Ti, VIV und Si noch ein oder zwei weitere Substituenten oder Liganden R225 und/oder R226 trägt, die relativ zur Porphyrinringebene axial angeordnet sind,
    R225 und R226 unabhängig voneinander für Methyl, Ethyl, Phenyl, Hydroxy, Fluor, Chlor, Brom, Methoxy, Ethoxy, Phenoxy, Tolyloxy, Cyano oder =O stehen, F201 für Pyrrol-2-yl, Imidazol-2- oder -4-yl, Pyrrazol-3- oder -5-yl, 1,3,4-Triazol-2-yl, Thiazol-2- oder -4-yl, Thiazolin-2-yl, Pyrrolin-2-yl, Oxazol-2- oder -4-yl, Isothiazol-3-yl, Isoxazol-3-yl, Indol-2-yl, Benzimidazol-2-yl, Benzthiazol-2-yl, Benzoxazol-2-yl, Benzoisothiazol-3-yl, 1,3,4-Thiadiazol-2-yl, 1,2,4-Thiadiazol-3- oder -5-yl, 1,3,4-Oxadiazol-2-yl, Pyrid-2-yl, Chinol-2-yl, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino, Benzoylamino, Dimethylamino, Diethylamino, Dipropylamino, Diethylamino, Dicyclohexylamino, Anilino, N-Methylanilino, Diethanolamino, N-Methylethanolamino, Pyrrolidino, Morpholino oder Piperidino substituiert sein können,
    G201 für einen Ring der Formeln
    Figure 00630001
    steht, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein können und wobei der Stern (*) das Ringatom anzeigt, von dem die Einfachbindung zu Y210 ausgeht, und die Schlange (∼) das Sauerstoffatom (= Y206) anzeigt, von dem die Einfachbindung zu M ausgeht, und worin
    I206 für -O- steht,
    H201 für einen Ring der Formeln
    Figure 00640001
    steht, die Benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein können und wobei der Stern (*) das Ringatom anzeigt, von dem die Doppelbindung zu Y210 ausgeht, und worin
    Y211 für =O steht,
    E201 für eine direkte Bindung steht,
    R204 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Benzyl steht oder
    Ar201-N-R204 oder Ar205-N-R204 für einen über N angebundenen Pyrrol-, Indol- oder Carbazol-Ring steht, der durch Methyl, Ethyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro oder Methoxycarbonyl substituiert sein kann,
    R220 und R221 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Cyano, Methoxycarbonyl, Chlor, Brom, Phenyl, Dimethylamino, Diethylamino, Dipropylamino, Dibutylamino, Anilino oder gemeinsam für einen bivalenten Rest der Formel
    Figure 00650001
    stehen,
    X210 für N oder CH steht,
    Y212 für N-R204, N-Ar201 oder CR202R203 steht,
    Y213 für NH-R204, NH-Ar201 oder CR202R203An steht,
    wobei die Anbindung an die Brücken B und von B1 bis B5 über die Reste R200 bis R224 oder über die nichtionischen Reste, mit denen Ar201 bis Ar205 und die Ringe A201 bis H201 substituiert sein können, erfolgt. In diesem Fall stehen diese Reste für eine direkte Bindung.
  • Folgende Beispiele dienen zur Erläuterung: (CCI):
    Figure 00660001
    Figure 00670001
    (CCII):
    Figure 00670002
    (CCIII):
    Figure 00680001
    Figure 00690001
    Figure 00700001
    (CCIV):
    Figure 00700002
    (CCIVa):
    Figure 00700003
    Figure 00710001
    (CCV):
    Figure 00710002
    Figure 00720001
    Figure 00730001
    (CCVI):
    Figure 00730002
    Figure 00740001
    (CCVII):
    Figure 00740002
    Figure 00750001
    (CCVIIII):
    Figure 00760001
    (CCIX):
    Figure 00760002
    (CCX):
    Figure 00770001
    (CCXI):
    Figure 00780001
    (CCXII):
    Figure 00790001
    (CCXIII):
    Figure 00790002
    (CCXIV):
    Figure 00800001
    (CCXV):
    Figure 00800002
    (CCXVI):
    Figure 00810001
    Figure 00820001
    (CCXVII):
    Figure 00820002
    Figure 00830001
    (CCXVIII):
    Figure 00830002
    (CCXIX):
    Figure 00840001
    (CCXX):
    Figure 00840002
    (CCXXI):
    Figure 00840003
    (CCXXII):
    Figure 00850001
    (CCXXIII):
    Figure 00850002
    Figure 00860001
    (CCXXIV):
    Figure 00860002
    (CCXXV):
    Figure 00870001
    (CCXXVI):
    Figure 00870002
  • Die lichtabsorbierenden Gruppen zur Herstellung der polymeren Netzwerke eingesetzten Monomere und somit auch die lichtabsorbierenden Gruppen des polymeren Netzwerkes selbst sind von lichtabsorbierenden Verbindungen abgeleitet.
  • Bevorzugte lichtabsorbierende Verbindungen mit einem Absorptionsmaximum λmax3 im Bereich 630 bis 820 nm (entspricht auch dem diese Gruppen tragenden Monomer) sind solche der folgenden Formeln:
    Entsprechende optische Datenspeicher mit polymeren Netzwerken auf Basis entsprechender Monomere, die lichtabsorbierende Gruppen enthalten, die sich von diesen Verbindungen ableiten, in der Informationsschicht lassen sich mit rotem oder infrarotem Licht, insbesondere rotem oder infrarotem Laserlicht, lesen und beschreiben.
    Figure 00880001
    Figure 00890001
    worin
    Ar301 und Ar302 unabhängig voneinander für C6-C10-Aryl oder den Rest eines fünf- oder sechsgliedrigen aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Rings stehen, die Benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste oder Sulfo substituiert sein können,
    Ar303 für den bifunktionellen Rest eines C6-C10-Aromaten oder den bifunktionellen Rest eines fünf- oder sechsgliedrigen aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Rings steht, die Benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste oder Sulfo substituiert sein können, wobei zwei solche bifunktionelle Reste über eine bifunktionelle Brücke verbunden sein können,
    E301 für N, C-Ar302 oder N+-Ar302An steht,
    An für ein Anion steht,
    R302 und R303 unabhängig voneinander für Cyano, Carbonsäure, C1-C16-Alkoxycarbonyl, Aminocarbonyl oder C1-C16-Alkanoyl stehen oder R303 für Ar302 steht oder R302; R303 gemeinsam mit dem sie verbindenden C-Atom für einen fünf- oder sechsgliedrigen carbocyclischen oder aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Ring stehen, der Benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische oder ionische Reste substituiert sein kann,
    E303 bis E309 unabhängig voneinander für C-R310 oder N stehen, wobei die Reste R310 von zwei Elementen E303 bis E309 gemeinsam eine 2- bis 4-gliedrige Brücke bilden können, die Heteroatome enthalten und/oder durch nichtionische Reste substituiert und/oder benzanelliert sein kann, und E305-E306 und/oder E307-E308 für eine direkte Bindung stehen können,
    R310 für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, Cyano, Carbonsäure, C1-C16-Alkoxycarbonyl, C1-C16-Alkanoyl, Ar302, -CH=CH-Ar302, -(CH=CH)2-Ar302 oder einen Rest der Formel
    Figure 00910001
    steht,
    X301, X302, X304, und X306 unabhängig voneinander für O, S oder N-R300 und x302, X304 und X306 zusätzlich für CR300R300 stehen,
    A301, B301 und C301 unabhängig voneinander für einen fünf- oder sechsgliedrigen aromatischen, quasiaromatischen oder teilhydrierten heterocyclischen Ring stehen, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein können,
    X303 und X305 unabhängig voneinander für N stehen oder (X303)+-R300 für O+ oder S+ steht und/oder X305-R300 für O oder S steht,
    R300 für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl oder C7-C16-Aralkyl steht oder einen Ring zu E302, E303 oder E307 bildet,
    E302 für =CH=CH-, =N-CH=, =N-N= oder einen bivalenten Rest der Formeln
    Figure 00910002
    steht, wobei der Sechsring durch nichtionische Reste substituiert und/oder benzanelliert sein kann,
    Y301 für N oder C-R301 steht,
    R301 für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, Cyano, Carbonsäure, C1-C16-Alkoxycarbonyl, C1-C16-Alkanoyl oder Ar302 oder für eine Brücke zu R302 oder Ar303 steht,
    v für 1 oder 2 steht,
    X307 für O, S oder N-R311 steht,
    R311 und R312 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, C7-C16-Aralkyl oder C6-C10-Aryl stehen,
    Y302 für NR311R312 steht,
    Y303 für CR302R303 steht,
    R304 und R305 unabhängig voneinander für Wasserstoff, C1-C16-Alkyl, C1-C16-Alkoxy, C6-C10-Aryloxy stehen oder zwei benachbarte Reste R304 bzw. R305 für eine -CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    h und i unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 0 bis 3 stehen,
    M300 für 2 H-Atome oder ein mindestens zweiwertiges Metall oder Nichtmetall steht, wobei M weitere, vorzugsweise 2, Substituenten oder Liganden R313 und/oder R314 tragen kann,
    R306 bis R309 unabhängig voneinander für C1-C16-Alkyl, C1-C16-Alkoxy, C1-C16-Alkylthio, C6-C10-Aryloxy, Halogen, COOH, -CO-OR311, -CO- NR311R312, -SO3H, -SO2- NR311R312 stehen oder zwei benachbarte Reste R306 R307, R308 bzw. R309 für eine -CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    w bis z unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 0 bis 4 stehen, wobei für w, x, y bzw. z > 1 R306, R307, R308 bzw. R309 verschiedene Bedeutungen haben können,
    R313 und R314 unabhängig voneinander für C1-C16-Alkoxy, C6-C10-Aryloxy, Hydroxy, Halogen, Cyano, Thiocyanato, C1-C12-Alkylisonitrilo, C6-C10-Aryl, C1-C16-Alkyl, C1-C12-Alkyl-CO-O-, C1-C12-Alkyl-SO2-O-, C6-C10-Aryl-CO-O-, C6-C10-Aryl-SO2-O, Tri-C1-C12-alkylsiloxy oder NR311R312 stehen,
    wobei die Anbindung an die Brücken B und von B1 bis B5 über die Reste R300 bis R314 oder über die nichtionischen Reste, mit denen Ar301 bis Ar303 und die Ringe A301 bis C301 substituiert sein können, erfolgt. In diesem Fall stehen diese Reste für eine direkte Bindung.
  • Bei den Phthalocyaninen der Formel (CCCIX) sind auch die entsprechenden Mono- bis Tetraza-Derivate sowie ihre Quartärsalze gemeint.
  • Nichtionische Reste sind beispielsweise C1-C4-Alkyl, C1-C4-Alkoxy, Halogen, Cyano, Nitro, C1-C4-Alkoxycarbonyl, C1-C4-Alkylthio, C1-C4-Alkanoylamino, Benzoylamino, Mono- oder Di-C1-C4-Alkylamino.
  • Alkyl-, Alkoxy-, Aryl- und heterocyclischen Reste können gegebenenfalls weitere Reste wie Alkyl, Halogen, Nitro, Cyano, COOH, CO-NH2, Alkoxy, Trialkylsilyl, Trialkylsiloxy, Phenyl oder SO3H tragen, die Alkyl- und Alkoxyreste können geradkettig oder verzweigt sein, die Alkylreste können teil- oder perhalogeniert sein, die Alkyl- und Alkoxyreste können ethoxyliert oder propoxyliert oder silyliert sein, benachbarte Alkyl und/oder Alkoxyreste an Aryl- oder heterocyclischen Resten können gemeinsam eine drei- oder viergliedrige Brücke ausbilden und die heterocyclischen Reste können benzanneliert und/oder quaterniert sein.
  • Besonders bevorzugt sind lichtabsorbierende Verbindungen der Formeln (CCCI) bis (CCCIX),
    Ar301 und Ar302 unabhängig voneinander für Phenyl, Naphthyl, Benzthiazol-2-yl, Benzoxazol-2-yl, Benzimidazol-2-yl, Thiazol-2-yl, Isothiazol-3-yl, Imidazol-2-yl, 1,3,4-Thiadiazol-2-yl, 1,3,4-Triazol-2-yl, 2- oder 4-Pyridyl, 2- oder 4-Chinolyl, Pyrrol-2- oder -3-yl, Thiophen-2- oder -3-yl, Furan-2- oder -3-yl, Indol-2- oder -3-yl, Benzothiophen-2-yl, Benzofuran-2-yl, 1,2-Dithiol-3-yl oder 3,3-Dimethylindolen-2-yl stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Hydroxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino, Benzoylamino, Amino, Dimethylamino, Diethylamino, Dipropylamino, Dibutylamino, Pyrrolidino, Piperidino, Moprholin, COOH oder SO3H substituiert sein können, und Ar301 zusätzlich für einen Ring der Formeln
    Figure 00950001
    steht, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische Reste substituiert sein können und wobei der Stern (*) das Ringatom anzeigt, von dem die Einfachbindung ausgeht,
    Ar303 für Phenylen, Naphthylen, Thiazol-2,5-diyl, Thiophen-2,5-diyl oder Furan-2,5-diyl steht, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Hydroxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino oder Benzoylamino substituiert sein können, E301 für N, C-Ar302 oder N+-Ar302An steht,
    An für ein Anion steht,
    R304 und R303 unabhängig voneinander für Cyano, Carbonsäure, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Propoxycarbonyl, Butoxycarbonyl, Methoxyethoxycarbonyl, Acetyl, Propionyl oder Butanoyl stehen oder R303 für Ar302 steht oder R302; R303 gemeinsam mit dem sie verbindenden C-Atom für einen Ring der Formeln
    Figure 00960001
    Figure 00970001
    stehen, die benz- oder naphthanelliert und/oder durch nichtionische oder ionische Reste substituiert sein können und wobei der Stern (*) das Ringatom anzeigt, von dem die Doppelbindung ausgeht, E303 bis E309 unabhängig voneinander für C-R310 oder N stehen, wobei zwei benachbarte Elemente E303 bis E309 für eine bivalente Gruppierung der Formeln
    Figure 00970002
    stehen können oder wobei drei benachbarte Elemente E303 bis E309 für eine bivalente Gruppierung der Formeln
    Figure 00980001
    stehen können oder wobei fünf benachbarte Elemente E303 bis E309 für eine bivalente Gruppierung der Formel
    Figure 00980002
    stehen können,
    wobei jeweils die gesternten (*) Bindungen Einfach- bzw. Doppelbindungen zum nächsten Element E, zu Ar301, CR302R303 oder zu einem Ring B301 oder C301 darstellen und die Ringe durch Methyl, Methoxy, Chlor, Cyano oder Phenyl substituiert sein können, und wobei E305=E306 und/oder E307=E308 für eine direkte Bindung stehen können,
    R310 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Cyano, Chlor, Phenyl oder einen Rest der Formel
    Figure 00980003
    steht,
    A301 für Benzthiazol-2-yliden, Benzoxazol-2-yliden, Benzimidazol-2-yliden, Thiazol-2-yliden, Isothiazol-3-yliden, Imidazol-2-yliden, 1,3,4-Thiadiazol-2-yliden, 1,3,4-Triazol-2-yliden, Pyridin-2- oder 4-yliden, Chinolin-2- oder 4-yliden, Pyrrol-2- oder -3-yliden, Thiophen-2- oder -3-yliden, Furan-2- oder -3-yliden, Indol-2- oder -3-yliden, Benzothiophen-2-yliden, Benzofuran-2-yliden, 1,3-Dithiol-2-yliden, Benzo-1,3-dithiol-2-yliden, 1,2-Dithiol-3-yliden oder 3,3-Dimethylindolen-2-yliden stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino oder Benzoylamino substituiert sein können,
    B301 für Benzthiazol-2-yl, Benzoxazol-2-yl, Benzimidazol-2-yl, Thiazol-2-yl, Isothiazol-3-yl, Imidazol-2-yl, 1,3,4-Thiadiazol-2-yl, 1,3,4-Triazol-2-yl, 2- oder 4-Pyridyl, 2- oder 4-Chinolyl, Pyrrylium-2- oder -4-yl, Thiopyrrylium-2- oder -4-yl, Indol-3-yl, Benz[c,d]indol-2-yl oder 3,3-Dimethylindolen-2-yl stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methylthio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino oder Benzoylamino substituiert sein können,
    C301 für Benzthiazol-2-yliden, Benzoxazol-2-yliden, Benzimidazol-2-yliden, Thiazol-2-yliden, Isothiazol-3-yliden, Imidazol-2-yliden, 1,3,4-Thiadiazol-2-yliden, 1,3,4-Triazol-2-yliden, Pyridin-2- oder 4-yliden, Chinolin-2- oder 4-yliden, Dehydropyran-2- oder -4-yliden, Thiopyran-2- oder -4-yliden, Indol-3-yl, Benz[c,d]indol-2-yliden oder 3,3-Dimethylindolen-2-yliden stehen, die durch Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Chlor, Brom, Iod, Cyano, Nitro, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Methyl thio, Acetylamino, Propionylamino, Butanoylamino oder Benzoylamino substituiert sein können, wobei
    X301, X302, X304 und X306 unabhängig voneinander für O, S oder N-R300 und X302, X304 und X306 zusätzlich für CR300R300 stehen,
    X303 und X305 unabhängig voneinander für N stehen oder (X303)+-R300 für O+ oder S+ steht und/oder X305-R300 für O oder S steht, und
    An für ein Anion steht,
    R300 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl oder Benzyl steht,
    R300' für Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl oder Benzyl steht,
    E302 für einen bivalenten Rest der Formel
    Figure 01000001
    steht, wobei der Sechsring durch Methyl, Ethyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Acetamino, Propionylamino oder Methylsulfonylamino substituiert und/oder benzanelliert sein kann,
    Y301 für N oder C-R301 steht,
    R301 für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Cyano, Carbonsäure, Methoxycarbonyl, Ethoxycarbonyl, Acetyl oder Propionyl steht,
    v für 1 oder 2 steht,
    X307 für O, S oder N-R311 steht,
    R311 und R312 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Pentyl, Hexyl, Benzyl, Phenyl stehen, die durch einen oder mehrere der Reste Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Chlor, Brom, Dimethylamino oder Diethylamino substituiert sein können,
    Y302 für NR311R312 steht,
    Y303 für CR302R303 steht,
    R304 und R305 unabhängig voneinander für Wasserstoff, Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Methoxy, Ethoxy oder Phenoxy stehen oder zwei benachbarte Reste R304 bzw. R305 für eine -CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    M300 für 2 H-Atome, CuII, CoII, CoIII, NiII, Zn, Mg, Cr, Ca, Ba, In, Be, Cd, Pb, Ru, Be, Al, PdII, PtII, Al, FeII, FeIII, MnII, VIV, Ge, Sn, Ti oder Si steht, wobei M im Falle von CoIII, FeII, FeIII, Al, In, Ge, Ti, VIV und Si noch ein oder zwei weitere Substituenten oder Liganden R313 und/oder R314 trägt, die relativ zur Phthalocyaninringebene axial angeordnet sind,
    R306 bis R309 unabhängig voneinander für Methyl, Ethyl, Propyl, Butyl, Pentyl, Hexyl, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Pentoxy, Hexoxy, Phenoxy, Chlor, Brom, -SO3H oder SO2NR311R312 steht oder zwei benachbarte Reste R306, R307, R308 bzw. R309 für eine -CH=CH-CH=CH-Brücke stehen,
    w bis z unabhängig voneinander für eine ganze Zahl von 0 bis 4 stehen, wobei für w,
    x, y bzw. z > 1 R306, R307, R308 bzw. R309 verschiedene Bedeutungen haben können,
    R313 und R314 unabhängig voneinander für Hydroxy, Fluor, Chlor, Brom, Cyano, =O, Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Butoxy, Pentoxy, Hexoxy, Phenoxy, Pyrazolo, Imidazolo oder NR311R312 stehen, die durch einen oder mehrere der Reste Methoxy, Ethoxy, Propoxy, Chlor, Brom, Dimethylamino oder Diethylamino substituiert sein können,
    wobei die Anbindung an die Brücken B und von B1 bis B5 über die Reste R300 bis R314 oder über die nichtionischen Reste, mit denen Ar301 bis Ar303 und die Ringe A301 bis C301 substituiert sein können, erfolgt. In diesem Fall stehen diese Reste für eine direkte Bindung.
  • Folgende Beispiele dienen der Erläuterung: (CCCI):
    Figure 01020001
    Figure 01030001
    (CCCII):
    Figure 01030002
    Figure 01040001
    Figure 01050001
    (CCCIII):
    Figure 01050002
    Figure 01060001
    (CCCIV):
    Figure 01060002
    Figure 01070001
    (CCCV):
    Figure 01070002
    (CCCVI):
    Figure 01070003
    Figure 01080001
    Figure 01090001
    (CCCVII):
    Figure 01090002
    (CCCVIII):
    Figure 01100001
    (CCCIX):
    Figure 01100002
    Figure 01110001
    Figure 01120001
    Figure 01130001
  • In einer bevorzugten Ausführungsform besitzen die zur Herstellung der erfindungsgemäßen polymeren Netzwerke eingesetzten Monomere, wie beispielsweise solche der Komponenten A) oder B), wenigstens eine funktionelle Gruppe K-B der Formel (M1)
    Figure 01130002
    worin
    p1 für eine Zahl von 1 bis 6 steht, insbesondere für 2 oder 3 steht,
    p2 0 oder 1 bedeutet und
    p3 0 oder 1 bedeutet, insbesondere steht (M1) für einen Rest der Formel
    Figure 01140001
    wenigstens eine funktionelle Gruppe der Formel
    Figure 01140002
    bedeutet, wobei p1 die oben genannte Bedeutung besitzt
    oder
    wenigstens zwei funktionelle Gruppen K-B der Formel (M2)
    Figure 01150001
    worin
    p1 die obige Bedeutung besitzt und
    R150 für
    Figure 01150002
    -OH oder NH2 steht,
    und wenigstens eine lichtabsorbierende Gruppe.
  • Als lichtabsorbierende Gruppen kommen insbesondere solche in Frage, die zusammen mit der bzw. mit den funktionellen Gruppen ein Monomer bilden mit physikalischen Eigenschaften wie beispielsweise Absorptionsmaximen, wie sie eingangs beschrieben wurden.
  • Besonders bevorzugt leiten sich die lichtabsorbierenden Gruppen von Verbindungen von der Klasse der Merocyaninfarbstoffe und Azofarbstoffe ab.
  • Entsprechende Monomere mit wenigstens einer funktionellen Gruppe der Formel (M1) sind ebenfalls Gegenstand dieser Erfindung.
  • Die Monomere können nach dem Fachmann bekannten Methoden hergestellt werden.
  • Monomere, wie solche vom Typ P (M2) sind für Polyadditionen geeignet. Als bevorzugte Addditionspartner sind Polyisocyanate zu nennen. Besonders bevorzugt sind aromatische oder aliphatische Polyisocyanate.
  • Geeignete Polyisocyanate sind an sich bekannt. Es sind dies aliphatische, aromatische, und heterocyclische Polyisocyanate, wie sie z.B. von W. Sirfken in Justus Liebigs Annalen der Chemie, 562, Seiten 75 bis 136 beschrieben werden; beispielsweise Ethylendiisocyanat, 1.4-Tetramethylendiisocyanat, 1.6-Hexamethylendiisocyanat, 1.12-Dodecamethylendiisocyanat, Cyclobutan-1.3-diisocyanat, Cyclohexan-1.3- und -1.4-diisocyanat, sowie beliebige Gemische dieser Isomeren; 1-Isocyanato-3.3.5-trimethyl-5-isocyanatomethyl-cyclohexan, ( DE-A 1 202 785 ; US-A 3 401 190 ) 2.4- und 2.6-hexahydrotoluylendiisocyanat, Hexahydro-1.3- und/oder 1.4-phenylendiisocyanat, Perhydro-2.4' und/oder 4.4'-Diphenylmethandiisocyanat, 1.3- und 1.4-Phenylendiisocyanat, 2.4- und 2.6-Toluylendiisocyanat, sowie beliebige Gemische dieser Isomeren, die stellungsisomeren Diphenylmethandiisocyanate, Tetramethy- xylylendiisocyanat. Es ist möglich, beliebige Mischungen der vorgenannten Isocyanate zu verwenden.
  • Bevorzugt eingesetzt werden 1-isocyanato -3.5.5-trimethyl-5-isocyanatomethyl-cyclohexan, Perhydro 4.4'- und/oder 2.4'-diphenylmethandiisocyanat, die isomeren Toluylendiisocyanate und Diphenylmethandiisocyanate und Hexamethylendiisocyanat.
  • Weiterhin können als Polyisocyanate solche eingesetzt werden, wie sie aus Diisocyanaten der aliphatischen und aromatischen Reihe durch Biuretisierung, Allophanatisierung, Trimerisierung. Dimerisierung, aber auch durch Urethanisierung mit kurzkettigen Polyolen einer OH-Funktionalität >2 erhalten werden. Entsprechend können solche Polyisocyanate neben den NCO-Gruppen auch Biuret, Allophanat, Triazintrion, Uretdion und Urethan-Strukturelemente aufweisen. Es ist auch möglich, unsymmetrische Trimerisate einzusetzen.
  • Beispiele für derartige Polyisocyanate sind:
    Tris-urethan aus 1 Mol Trimethylolpropan und 2 Mol Toluylendiisocyanat; 1.3.5-Tris-(6-isocyanatohexyl)-triazintrion; 1.3-Bis-(6-isocyanatohexyl)-diazacyclobutandion; Mischtrimerisat aus 2 Mol Toluylendiisocyanat und 1 Mol Hexamethylendiiso cyanat; Biuret des Hexamethylendiisocyanats; Trimerisat des Isophorondiisocyanats; das durch Umsetzung von 3 Mol Hexamethylendiisocyanat mit einem Mol n-Butanol erhältliche Allophanat; 1.3-Bis-(6-isocyanatohexyl)-4-(6-isocyanatohexyl)-imino-l.3-diaza-5-oxacyclohexandion(2.6).
  • Die Polyisocyanate können auch als Gemische eingesetzt werden.
  • Bevorzugt werden entsprechende Produkte der aliphatischen Reihe eingesetzt, besonders bevorzugt sind Allophanate, Biurete, Trimerisate und Abmischungen von Trimerisaten mit Uretdionen auf Basis Hexamethylendiisocyanat.
  • Als besonders bevorzugte Monomere kommen solche der nachfolgenden Formeln (Samples 1 bis 42) in Frage.
  • Figure 01170001
  • Figure 01180001
  • Figure 01190001
  • Figure 01200001
  • Figure 01210001
  • Figure 01220001
  • Figure 01230001
  • Figure 01240001
  • Figure 01250001
  • Figure 01260001
  • Figure 01270001
  • Figure 01280001
  • Figure 01290001
  • Die Absorptionsspektren werden vorzugsweise in Lösung gemessen.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung der optischen Datenträger, dadurch gekennzeichnet, dass man eine Lösung enthaltend
    • a) die dem polymeren Netzwerk zugrunde liegenden Monomeren, insbesondere A) polyfunktionelle Monomere und gegebenenfalls B) monofunktionelle Monomere, wobei wenigstens 50 Gew.-% der Monomere den Rest einer lichtabsorbierenden Verbindung tragen,
    • b) gegebenenfalls ein vorzugsweise organisches Lösungsmittel,
    • c) gegebenenfalls Polymerisationsinitiatoren und
    • d) gegebenenfalls weitere Zusätze, wie z.B. Quencher oder Sensibilisatoren.
    auf ein Substrat aufträgt, die Polymerisation auslöst und vorzugsweise verwendetes Lösungsmittel während oder nach der Polymerisation entfernt und diesen Vorgang gegebenenfalls mehrmals wiederholt.
  • Die Erfindung betrifft außerdem die zur Herstellung des optischen Datenspeichers vorzugsweise eingesetzte Lösung, im Folgenden auch Zusammensetzung genannt, des dem polymeren Netzwerk zugrundeliegenden Monomers, gegebenenfalls Polymerisationsinitiaten, gegebenenfalls weitere Zusätze sowie wenigstens einem organischen Lösungsmittel.
  • Sofern mitverwendet, kommen als bevorzugte Lösungsmittel beispielsweise solche Lösungsmittel bzw. Lösungsmittelgemische in Frage, die für das Beschichten der Monomeren oder ihrer Mischungen mit Additiven und/oder Bindemitteln einerseits ein ausreichendes Lösungsvermögen und andererseits einem minimalen Einfluss auf das Substrat aufweisen. Geeignete Lösungsmittel, die einen geringen Einfluss auf das Substrat (vorzugsweise Polycarbonat) haben, sind beispielsweise Alkohole, Ether, Kohlenwasserstoffe, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Cellosolve, Ketone. Beispiele solcher Lösungsmittel sind Methanol, Ethanol, Propanol, 2,2,3,3-Tetrafluorpropanol, Butanol, Diacetonalkohol, Benzylalkohol, Tetrachloroethan, Dichlormethan, Diethylether, Dipropylether, Dibutylether, Methyl-tert.-butylether, Methylcellosolve, Ethylcellosolve, 1-Methyl-2-propanol, Methylethylketon, 4-Hydroxy-4-methyl-2-Pentanon, Hexan, Cyclohexan, Ethylcyclohexan, Octan, Benzol, Toluol, Xylol. Bevorzugte Lösungsmittel sind Kohlenwasserstoffe und Alkohole, da sie den geringsten Einfluss auf das Substrat ausüben.
  • Als Polymerisationsinitiatoren kommen beispielsweise radikalliefernde durch Erwärmung getriebene Initiatoren wie Azodiisobuturonitril oder Benzoylperoxid in Frage. Bevorzugte Temperaturen zur Aktivierung dieser Initiatoren sind 30 bis 130°C, vorzugsweise 40 bis 70°C.
  • Als radikalliefernde durch Belichtung getriebene Initiatoren sind vorzugsweise solche, die bei einer Wellenlänge von λ = 250 bis 650 nm, vorzugsweise von 350 bis 550 nm photochemisch aktiviert werden können. Diese Aktivierung erfolgt vorzugsweise bei Temperaturen von 10 bis 130°C, vorzugsweise bei 20 bis 60°C. Bevorzugt wird unter Wasser und Luftanschluss gearbeitet. Bevorzugte photochemische Initiatoren sind beispielsweise 2,2'-Dimethoxy-1,2-Diphenylenthan-1-on; 2-Methyl-1[4-(methylthio)phenyl]-2-morpholinopropan-1-on; 2-Benzyl-2-dimethylamino-1-(4-morpholinophenyl).butanon-1; 1-Hydroxy-cyclohexyl-phenyl-keton; 2-Hydroxy-2-methyl-lphenyl-propan-1-on oder Titanocendichlorid.
  • Auch bevorzugt sind die kationischen, durch Belichtung mit λ=250–650 nm, bevorzugt mit λ=300–400 nm, aktivierten Polymerisationsinitiatoren wie z.B. Diaryliodonium-, Triarylsulfonium, Dialkylphenacylsulfonium- und Dialkyl-4-hydroxyphenylsulfonium-Salze mit den Anionen, wie z.B. CF3SO3, BF4, PF6, AsF6, oder ClO4.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen optischen Datenspeichers, dadurch gekennzeichnet, dass man wenigstens eine Polymerschicht enthaltend ein vernetztes Polymer auf Basis von den dem polymeren Netzwerk zugrunde liegenden Monomeren, insbesondere von
    • A) polyfunktionellen Monomeren und gegebenenfalls
    • B) monofunktionellen Monomeren,
    wobei wenigstens 50 Gew.-% der Monomere den Rest einer lichtabsorbierenden Verbindung tragen,
    auf ein Substrat als Informationsschicht aufbringt.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin Polymerschichten, aufgebaut aus wenigstens einem vernetzten Polymer auf Basis von
    • A) polyfunktionellem Monomer und gegebenenfalls
    • B) monofunktionellen Monomeren,
    wobei wenigstens 50 Gew.-% der Monomere den Rest einer lichtabsorbierenden Verbindung tragen.
  • Die für die erfindungsgemäßen Polymerschichten verwendeten vernetzten Polymere entsprechen den oben definierten bevorzugten polymeren Netzwerken.
  • Bevorzugt haben die Polymerschichten eine Dicke von 10 bis 1000 nm.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Polymerschichten, dadurch gekennzeichnet, dass man die dem polymeren Netzwerk zugrundeliegenden Monomere, insbesondere die erfindungsgemäße Lösung auf einen geeigneten wiederablösbaren Träger aufträgt, die Polymerisation auslöst und vorzugsweise verwendetes Lösungsmittel während oder nach der Polymerisation entfernt und die Schritte Auftragen der Lösung, Polymerisieren und gegebenenfalls Entfernen des Lösungsmittels gegebenenfalls mehrmals wiederholt, wobei die zweite und jede weitere Schicht auf die jeweils letzte Schicht aufgetragen wird und anschließend der wiederablösbare Träger wieder entfernt wird.
  • Derartige Polymerschichten können dann zur Herstellung von optischen Datenträgern eingesetzt werden.
  • Die beschriebenen polymeren Netzwerke bzw. das diesem zugrundeliegende Monomer mit lichtabsorbierenden Gruppen garantieren eine genügend hohe Absorption zur thermischen Degradation der Informationsschicht bei punktueller Beleuchtung mit fokussiertem Licht, wenn die Lichtwellenlänge vorzugsweise im Bereich von 360 bis 460 nm, 600 bis 680 nm oder 750 bis 820 nm liegt. Der Kontrast zwischen beschriebenen und unbeschriebenen Stellen auf dem Datenträger wird durch die Reflektivitätsänderung der Amplitude als auch der Phase des einfallenden Lichts durch die nach der thermischen Degradation veränderten optischen Eigenschaften der Informationsschicht realisiert.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin einen einmal beschreibbaren optischen Datenträger, enthaltend ein vorzugsweise transparentes Substrat, auf dessen Oberfläche mindestens eine mit Licht beschreibbare Informationsschicht, gegebenenfalls eine Reflexionsschicht und/oder gegebenenfalls eine Schutzschicht aufgebracht sind, der mit blauem, roten oder infrarotem Licht, vorzugsweise Laserlicht, beschrieben und gelesen werden kann, wobei die Informationsschicht ein polymeres Netzwerk mit kovalent gebundenen chromophoren Zentren enthält.
  • Alternativ kann der Aufbau des optischen Datenträgers:
    • – ein vorzugsweise transparentes Substrat enthalten, auf dessen Oberfläche mindestens eine mit Licht beschreibbare Informationsschicht, gegebenenfalls eine Reflexionsschicht und gegebenenfalls eine Kleberschicht und ein weiteres vorzugsweise transparentes Substrat aufgebracht sind.
    • – ein vorzugsweise transparentes Substrat enthalten, auf dessen Oberfläche gegebenenfalls eine Reflexionsschicht mindestens eine mit Licht beschreibbare Informationsschicht, gegebenenfalls eine Kleberschicht und eine transparente Abdeckschicht aufgebracht sind.
  • Der optische Datenspeicher kann neben der Informationsschicht weitere Schichten wie Metallschichten, dielektrische Schichten sowie Schutzschichten tragen. Metalle und dielektrische Schichten dienen u. a. zur Einstellung der Reflektivität und des Wärmehaushalts. Metalle können je nach Laserwellenlänge Gold, Silber, Aluminium u.a. sein. Dielektrische Schichten sind beispielsweise Siliziumdioxid und Siliciumnitrid. Metallschichten und dielektrische Schichten zeichnen sich vorzugsweise dadurch aus, das sie durch Sputtern oder Aufdampfen aufgebracht werden und Dicken im Bereich 1 nm bis 150 nm, vorzugsweise 1 nm bis 100 nm aufweisen. Schutzschichten sind, beispielsweise dielektrische Schichten, photohärtbare Lacke, (druck sensitive) Kleberschichten und Schutzfolien.
  • Drucksensitive Kleberschichten bestehen hauptsächlich aus Acrylklebern. Nitto Denko DA-8320 oder DA-8310, in Patent JP-A 11-273147 offengelegt, können beispielsweise für diesen Zweck verwendet werden.
  • Der optische Datenträger weist beispielsweise folgenden Schichtaufbau auf (vgl. 1): ein transparentes Substrat (1), gegebenenfalls eine Schutzschicht (2), eine Informationsschicht (3), gegebenenfalls eine Schutzschicht (4), gegebenenfalls eine Kleberschicht (5), eine Abdeckschicht (6).
  • Vorzugsweise kann der Aufbau des optischen Datenträgers:
    • – ein vorzugsweise transparentes Substrat (1) enthalten, auf dessen Oberfläche mindestens eine mit Licht beschreibbare Informationsschicht (3), die mit Licht, vorzugsweise Laserlicht beschrieben werden kann, gegebenenfalls eine Schutzschicht (4), gegebenenfalls eine Kleberschicht (5), und eine transparente Abdeckschicht (6) aufgebracht sind.
    • – ein vorzugsweise transparentes Substrat (1) enthalten, auf dessen Oberfläche eine Schutzschicht (2), mindestens eine mit Licht, vorzugsweise Laserlicht beschreibbare Informationsschicht (3), gegebenenfalls eine Kleberschicht (5), und eine transparente Abdeckschicht (6) aufgebracht sind.
    • – ein vorzugsweise transparentes Substrat (1) enthalten, auf dessen Oberfläche gegebenenfalls eine Schutzschicht (2), mindestens eine mit Licht, vorzugsweise Laserlicht beschreibbare Informationsschicht (3), gegebenenfalls eine Schutzschicht (4), gegebenenfalls eine Kleberschicht (5), und eine transparente Abdeckschicht (6) aufgebracht sind.
    • – ein vorzugsweise transparentes Substrat (1) enthalten, auf dessen Oberfläche mindestens eine mit Licht, vorzugsweise Laserlicht beschreibbare Informationsschicht (3), gegebenenfalls eine Kleberschicht (5), und eine transparente Abdeckschicht (6) aufgebracht sind.
  • Alternativ weist der optische Datenträger beispielsweise folgenden Schichtaufbau auf (vgl. 2): ein vorzugsweise transparentes Substrat (11), eine Informationsschicht (12), gegebenenfalls eine Reflexionsschicht (13), gegebenenfalls eine Kleberschicht (14), ein weiteres vorzugsweise transparentes Substrat (15).
  • Alternativ weist der optische Datenträger beispielsweise folgenden Schichtaufbau auf (vgl. 3): ein vorzugsweise transparentes Substrat (21), eine Informationsschicht (22), gegebenenfalls eine Reflexionsschicht (23), eine Schutzschicht (24).
  • Alternativ weist der optische Datenträger beispielsweise folgenden Schichtaufbau auf (vgl. 4): ein vorzugsweise transparentes Substrat (31), gegebenenfalls eine Reflexionsschicht (32), eine Informationsschicht (33), eine Schutzschicht (34).
  • Die Erfindung betrifft weiterhin mit blauem, rotem oder infrarotem Licht, insbesondere Laserlicht beschriebene erfindungsgemäße optische Datenträger.
  • Die folgenden Beispiele verdeutlichen den Gegenstand der Erfindung:
    Die Erfindung betrifft außerdem die erfindungsgemäßen optischen Datenspeicher, nachdem sie einmal mit blauem, rotem oder infrarotem Licht, insbesondere Laserlicht, beschrieben wurden.
  • Des Weiteren betrifft die Erfindung die Verwendung von lichtabsorbierenden Verbindungen, die in ein polymeres Netzwerk eingebunden sind und die wenigstens ein Absorptionsmaximum im Bereich von 340 bis 820 nm aufweisen, in der Informationsschicht von einmal beschriebenen optischen Datenträgern. Es gelten die Vorzugsbereiche für die lichtabsorbierende Verbindungen, für die daraus hergestellten Informationsschichten als auch für die optischen Datenträger auch für die erfindungsgemäße Verwendung.
  • Die Informationsschicht kann neben dem polymeren Netzwerk mit kovalent gebundenen lichtabsorbierenden Verbindungen noch Initiatoren, Stabilisatoren, Verdünner und Sensibilisatoren sowie weitere Bestandteile enthalten, sowie auch nicht kovalent gebundene lichtabsorbierende Verbindungen oder Reste von Monomeren, die an der Vernetzungsreaktion nicht teilgenommen haben.
  • Die Substrate zur Herstellung der optischen Datenspeicher können aus optisch transparenten Kunststoffen hergestellt sein, die, wenn notwendig, eine Oberflächenbehandlung erfahren haben. Bevorzugt sind es Kunststoffe wie Polycarbonate oder Polyacrylate, sowie Polycycloolefine oder Polyolefine. Die lichtabsorbierende Verbindung kann in niedriger Konzentration auch zum Schutz des Polymersubstrates und dessen Lichtstabilisierung eingesetzt werden.
  • Die Reflektionsschicht kann aus jedem Metall bzw. Metalllegierung, die üblicherweise für beschreibbare optische Datenträger benutzt werden, hergestellt sein. Geeignete Metalle bzw. Metalllegierungen können aufgedampft und gesputtert werden und enthalten z.B. Gold, Silber, Kupfer, Aluminium und deren Legierungen untereinander oder mit anderen Metallen.
  • Der Schutzlack über der Reflektionsschicht kann aus UV-härtendene Harzen bestehen.
  • Eine Zwischenschicht, die die Reflektionsschicht vor Oxidation schützt, kann ebenfalls vorhanden sein.
  • Mischungen der oben genannten aushärtbaren lichtabsorbierende Gruppen tragende Monomere können ebenfalls eingesetzt werden.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen optischen Datenträger, das dadurch gekennzeichnet ist, dass man ein vorzugsweise transparentes Substrat, dass gegebenenfalls zuvor mit einer Reflektionsschicht versehen wurde, mit den lichtabsorbierenden Gruppen tragenden Monomeren gegebenenfalls in Kombination mit geeigneten Initiatoren(vorzugsweise Photoinitiatoren) und Additiven und gegebenenfalls geeigneten Lösungsmitteln beschichtet, aushärtet (vorzugsweise durch Belichtung mit λ = 250 bis 650 nm im Temperaturinterval von 10 bis 130°C) und gegebenenfalls mit einer Reflexionsschicht, weiteren Zwischenschichten und gegebenenfalls einer Schutzschicht oder einem weiteren Substrat oder einer Abdeckschicht versieht. Die Vernetzung der Monomere kann anstatt direkt nach deren Auftrag auch nach einem der verschiedenen nachgeschalteten Schritten beim Aufbau des optischen Datenträgers geschehen.
  • Für solche polymeren Netzwerke, die über den Weg der Polyaddition erhalten werden, erfolgt die Aushärtung der Monomere vorzugsweise dadurch, dass mann die zu addierenden Monomere gegebenenfalls mit geeigneten Katalysatoren und/oder Additiven mischt, auf das Substrat aufträgt, vorzugsweise durch Spin-Coating und die Polyaddition bei einer Temperatur von 10 bis 130°C erfolgt.
  • Die Beschichtung des Substrates mit den zu polymerisierenden Monomeren gegebenenfalls in Kombination mit Initiatoren, Additiven und/oder Lösungsmitteln erfolgt vorzugsweise durch Spin-Coating.
  • Für das Coating werden die Monomere vorzugsweise mit oder ohne Initiatoren und Additiven in einem geeigneten Lösungsmittel oder Lösungsmittelgemisch gelöst, so dass die Monomere 100 oder weniger, beispielsweise 10 bis 2 Gewichtsanteile auf 100 Gewichtsanteile Lösungsmittel ausmachen.
  • Lösungsmittel bzw. Lösungsmittelgemische für das Beschichten der aushärtbaren Monomere des polymeren Netzwerkes oder ihrer Mischungen mit Initiatoren, Additiven und/oder Hilfsstoffe werden einerseits nach ihrem Lösungsvermögen für die lichtabsorbierende Verbindung und die anderen Zusätze und andererseits nach einem minimalen Einfluss auf das Substrat ausgewählt. Geeignete Lösungsmittel, die einen geringen Einfluss auf das Substrat haben, sind beispielsweise Alkohole, Ether, Kohlenwasserstoffe, halogenierte Kohlenwasserstoffe, Cellosolve, Ketone. Beispiele solcher Lösungsmittel sind Methanol, Ethanol, Propanol, 2,2,3,3-Tetrafluorpropanol, Butanol, Diacetonalkohol, Benzylalkohol, Tetrachloroethan, Dichlormethan, Diethylether, Dipropylether, Dibutylether, Methyl-tert.-butylether, Methylcellosolve, Ethylcellosolve, 1-Methyl-2-propanol, Methylethylketon, 4-Hydroxy-4-methyl-2-Pentanon, Hexan, Cyclohexan, Ethylcyclohexan, Octan, Benzol, Toluol, Xylol. Bevorzugte Lösungsmittel sind Kohlenwasserstoffe und Alkohole, da sie den geringsten Einfluss auf das Substrat ausüben.
  • Geeignete Additive für die beschreibbare Informationsschicht sind Stabilisatoren, Verdünner und Sensibilisatoren.
  • Die vorzugsweise durch Spin Coating hergestellte Beschichtung wird dann ausgehärtet.
  • Bevorzugtes Verfahren zum Aushärten der Informationsschichten ist die Kettenpolymerisation (ganz besonders bevorzugte ist radikalische Polymerisation) der aushärtbaren Monomere, unter Wirkung von Polymerisationsinitiatoren, bevorzugt unter Wirkung von den radikalliefernden durch Erwärmung getriebenen Polymerisationsinitiatoren wie z.B. Azodiisobutyronitril, 2,2'-Azobis(2,4-dimethylvaleronitril), Dimethyl-2,2'-azobis-isibutyrat, 2,2'-Azobis(4-methoxy-2,4-dimethylvaleronitril), 2,2'-Azobis(2-methylbutyronitril) oder Benzoylperoxid, bei erhöhten Temperaturen, in der Regel bei 30 bis 130°C, vorzugsweise bei 40 bis 70°C.
  • Weiteres bevorzugtes Aushärteverfahren ist Photopolymerisation unter Wirkung von den radikalliefernden durch Belichtung mit λ = 250 bis 650 nm, bevorzugt mit λ = 300 bis 550 nm getriebenen Polymerisationsinitiatoren wie z.B. Benzophenon; 2,2'-Dimethoxy-l,2-Diphenylenthan-1-on; 2-Methyl-1 [4-(methylthio)phenyl]-2-morpholinopropan-1-on; 2-Benzyl-2-dimethylamino-1-(4-morpholinophenyl).butanon-1; 1-Hydroxy-cyclohexyl-phenyl-keton; 2-Hydroxy-2-methyl-1-phenyl-propan-1-on, Bis(2,6-dimethoxybenzoyl)-2,4,4-trimethyl pentylphosphinoxyd; 2,4,6-Trimethylbenzoyl-diphenyl-phosphinoxid; 1-[4-(2-Hydroxyethoxy)-phenyl]-2-hydroxy-2-methyl-1-propan-1on; Bis(2,4,6-trimethylbenzoyl)phenylphosphinoxid; Azodiisobutyronitril oder Titanocendichlorid bei Raumtemperatur oder bei erhöhten Temperaturen, in der Regel bei 10 bis 130°C, vorzugsweise bei 20 bis 80°C.
  • Beide Verfahren werden vorzugsweise unter Wasser- und Luftausschluss durchgeführt. Bevorzugt ist eine Stickstoff-Atmosphäre. Die Konzentration der Initiatoren liegt vorzugsweise im Bereich von 0,1 bis 20 Gew.-%, bevorzugt von 1 bis 10 Gew.-%.
  • Die Polymerisation kann auch mit der Mischung zwei und mehrerer Thermo- und Photoinitiatoren getrieben werden.
  • Nach dem Aushärten ist die Informationsschicht mit den oben genannten Lösemitteln nicht mehr ablösbar.
  • Die Aushärtung zum polymeren Netzwerk muss nicht notwendigerweise vollständig sein. Es ist auch möglich beispielsweise durch kürzere Aushärtezeiten, Aushärtegrade von nur 30 % oder mehr zu realisieren. Bevorzugt ist ein Aushärtungsgrad von wenigstens 30 %, was einem Gehalt an nicht vernetzten funktionellen Gruppen von höchstens 70 % entspricht. Bevorzugt ist ein Aushärtungsgrad von mehr als 35 %, insbesondere mehr als 40 %.
  • Bei einem nicht vollständig ausgehärtetem polymeren Netzwerk können durchaus substantielle Mengen an nicht vernetztem Monomer in der Informationsschicht verbleiben. Dieser kann, muss aber nicht, mit Lösemittel herausgewaschen werden.
  • Bevorzugt sind daher auch solche optische Datenspeicher, die in ihre Informationsschicht neben dem polymeren Netzwerk auch noch die entsprechenden Monomere enthalten.
  • Die beschreibbare Informationsschicht wird danach vorzugsweise bei reduziertem Druck durch Sputtern oder Aufdampfen metallisiert (Reflexionsschicht) und eventuell anschließend mit einem Schutzlack (Schutzschicht) oder einem weiteren Substrat oder einer Abdeckschicht versehen. Mehrschichtige Anordnungen mit teiltransparenten Reflektionsschicht sind auch möglich.
  • Beispiele
  • Beispiel 1
  • 1.1
  • 79g 3-Brom-1-propanol werden bei Raumtemperatur (RT) in 190 ml Dioxan gelöst. Dieser Lösung werden 69 g Triethylamin und 1 g Hydroquinon zugegeben und die Lösung von 77 g Methacrylsäurechlorid in 190 ml Dioxan wird langsam zugetropft. Die Reaktionsmischung wird noch 2 h nachgerührt. Der Niederschlag wird abfiltriert und mit Dioxan gespült. Das Filtrat wird am Rotationsverdampfer eingeengt (Bad 40°C). Die Reinigung erfolgt chromatographisch auf Aluminiumoxid in Toluol. Beim Eindampfen der Lösung wird 0,1 g Hydroquinon zugegeben. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01410001
    beträgt 77,9 g.
  • 1.1.1
  • 200g 2-Bromethanol und 168 g 3,4-Dihydro-2H-pyran werden bei RT in 800 ml n-Heptan gelöst. Dieser Lösung werden 0,5 g Phosphoroxychlorid zugegeben. Die Reaktionsmischung wird 1 h bei 40°C und 12 h bei Raumtemperatur nachgerührt, im Scheidetrichter mit NaHCO3-Lösung und mit Wasser gründlich gewaschen, über MgSO4 getrocknet und über 8 cm dicke Aluminiumoxid-Schicht filtriert. Das gesammelte Filtrat wird am Rotationsverdampfer eingeengt. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01410002
    beträgt 278 g.
  • 1.2
  • 46 g 2,3,3-Trimethylindolenin und 75 g B.1.1 werden 20h bei 100°C gerührt. RM wird abgekühlt. Das Produkt wird durch Zugabe von Toluol zum Ausfällen gebracht, kurz im Toluol beim Rühren aufgekocht, abgekühlt, abfiltriert, auf dem Filter mit kaltem Toluol zweimal gewaschen und im Vakuum getrocknet. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01420001
    beträgt 43 g.
  • 1.2.1
  • Analog wird aus den Substanzen B 1.1.1 und 2,3,3-Trimethylindolenin das Produkt
    Figure 01420002
    hergestellt.
  • 1.3
  • 98 g 2-Methyl-benzothiazol und 170 g B 1.1 werden 72h bei 130°C gerührt. Die Verarbeitung verläuft B.1.2 analog. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01420003
    beträgt 128 g.
  • 1.4
  • 45 g N,N'-Diphenylformamidin werden in 500 ml Dichlörmethan gelöst. Dieser Lösung wird eine Suspension von 17,8 g (0,05mol) Substanz B 1.3 in 300 ml Dichlormethan zugegeben. Die Reaktionsmischung wird 3h bei RT gerührt, durch Faltenfilter filtriert und auf dem Rotationsverdampfer bis 200 ml eingeengt. Dieser Lösung werden 1000 ml Diethylether beim Rühren zugegeben. Der Niederschlag wird abfiltriert, ausreichend mit Diethylether auf dem Filter gewaschen und getrocknet. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01430001
    beträgt 24,6 g.
  • 1.5
  • 64,8 g Propargylalkohol und 100,8 g Morpholin werden in 840 ml Tetrachlorkohlenstoff bei Rauntemperatur gelöst. 574 g Mangan(IV)-Oxid-aktiv werden beim Rühren portionsweise zugegeben. Die Reaktionsmischung wird 12 h bei Raumtemperatur gerührt. Der Niederschlag wird abfiltriert und auf dem Filter mit Methylenchlorid ausreichend gewaschen. Das Filtrat wird am Rotationsverdampfer eingeengt. Die Substanz
    Figure 01430002
    kristallisierte aus und kann ohne zusätzlichen Reinigung für die weiteren Synthesen benutzt werden. Die Ausbeute beträgt 139 g
    Schmp. 62–64°C
    Elementaranalyse: C7H11NO2 (141,17)
    Ber.: C59,56; H7,85; N9,92.
    Gef : C58,50; H7,90 N9,90.
  • Beispiel 2
  • 2.1
  • 22,8 g Butylamin werden in 50 ml Diethylether gelöst und der Lösung von 48,4 g Methacrylsäure-(2-isocyanatoethylester) in 160 ml Diethylether bei der Eisbadabkühlung langsam zugegeben. Farblose Kristalle fallen aus. Man rührt 10 min nach, filtriert Kristalle ab und wäscht sie mit Diethylether auf dem Filter. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01440001
    beträgt 65 g.
    Schmp. 63°C
    Elementaranalyse: C11H20N2O3 (284,31)
    Ber.: C57,87; H8,83; N12,27.
    Gef.: C58,00; H8,90 N12,30.
  • 2.1.1
  • Analog werden aus 13 g 1,3-Diaminipropan und 25 g Ethyl-isocyanat 34 g des Produktes:
    Figure 01440002
    hergestellt.
    Schmp.205°C
    Elementaranalyse: C9H20N4O2 (216,29)
    Ber.: C49,98; H9,32; N25,90.
    Gef.: C50,00; H8,90 N25,90.
  • 2.1.2
  • Analog werden aus 13 g 1,3-Diaminipropan und 54,6 g Methacrylsäure-(2-isocyanatoethylester) 62 g des Produktes:
    Figure 01450001
    hergestellt.
    Schmp. 127°C
  • 2.1.3
  • 6,2 g Methylamin in 100 ml 2M-THF-Lösung werden bis -30°C abgekühlt und einer Lösung von 31,0 g Methacrylsäure-(2-isocyanatoethylester) in 150 ml THF portionsweise so zugegeben, dass die Temperatur -20°C nicht übersteigt. Danach lässt man das Reaktionsgemisch in 20–30 min bis Raumtemperatur erwärmen und engt es am Rotationsverdampfer komplett ein. Die Substanz kristallisiert sich aus der restlichen Schmelze, wird mit Toluol auf den Filter gebracht und mit Toluol auf dem Filter gewaschen. Farblose Kristalle werden im Vakuum bei 40°C getrocknet. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01450002
    beträgt 30,9 g.
    Schmp. 69°C
    Elementaranalyse: C8H14N2O3 (186,21)
    Ber.: C51,60; H7,58; N15,04.
    Gef.: C51,90; H7,50 N15,00.
  • 2.1.4
  • Analog werden aus 17,2 g Tris-(2-aminoethyl)-amin und 54,6 g Methacrylsäure-(2-isocyanatoethylester) 61,7 g des Produktes:
    Figure 01460001
    hergestellt.
    Schmp. 122°C
    Elementaranalyse: C27H45N7O9 (611,70)
    Ber.: C53,60; H7,40; N15,70.
    Gef.: C53,02; H7,42 N16,03.
  • 2.2
  • 24 g Natriumcarbonat werden in 36 g Methacrylsäure-(2-isocyanatoethylester) unter Feuchtigkeitsausschluß eingerührt. Dieser Suspension wird 37,5 g 2-Aminoethylmethacrylat Hydrochlorid zugegeben. Es wird 1 h bei 90°C gerührt. Anschließend wird 200 ml Dioxan zugegeben. Die Lösung wird durch Filtration von dem Niederschlag befreit und danach am Rotationsverdampfer eingeengt. Der Rest wird chromatographisch auf Kieselgel in Toluol/Ethylacetat=1:2 gereinigt. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01460002
    beträgt 18,5 g.
    Schmp. 65°C
    Elementaranalyse: C13H20N2O5 (284,31)
    Ber.: C54,92; H7,09; N9,85.
    Gef.: C54,30; H7,10 N9,60.
  • 2.3
  • 30 g der Substanz B2.1 werden in 60 ml Dioxan gelöst. Unter Rühren und bei dem Abkühlen wird 18,5 g Malonsäuredichlorid in 40 ml Dioxan zugegeben. Die Reaktionsmischung wird 1 h bei 90°C nachgerührt. Dioxan wird auf dem Rotationsverdampfer abgezogen. 45 g öliges Produktes:
    Figure 01470001
    werden ohne zusätzlichen Reinigung weiter genutzt.
  • 2.3.1
  • Analog werden aus 15 g B2.1.1 und 19 g Malonsäuredichlorid 32 g des öliges Rohproduktes:
    Figure 01470002
    hergestellt, das ohne zusätzlichen Reinigung weiter genutzt wird.
  • 2.3.2
  • Analog werden aus 30 g B2.1.3 und 22,7 g Malonsäuredichlorid 41 g des öliges Rohproduktes:
    Figure 01470003
    hergestellt, das ohne zusätzlichen Reinigung weiter genutzt wird.
  • 2.4
  • 9,6 g der Substanz B2.2 werden in 20 ml Dioxan gelöst. Unter Rühren und bei dem Abkühlen wird 4,76 g Malonsäuredichlorid in 15 ml Dioxan zugegeben. Die Reaktionsmischung wird 1 h bei 90°C nachgerührt. Dioxan wird auf dem Rotationsverdampfer abgezogen. 16 g öliges Produktes:
    Figure 01480001
    werden ohne zusätzlichen Reinigung weiter genutzt.
  • 2.4.1
  • Analog werden aus 30 g B2.1.2 und 22 g Malonsäuredichlorid 50 g des öliges Rohproduktes:
    Figure 01480002
    hergestellt, das ohne zusätzlichen Reinigung weiter genutzt wird.
  • 2.4.2
  • Analog werden aus 20 g B2.1.4 und 13,8 g Malonsäuredichlorid 27 g des öliges Rohproduktes:
    Figure 01480003
    hergestellt, das ohne zusätzlichen Reinigung weiter genutzt wird.
  • 2.5
  • 113,2 g Cyanessigsäure-ethylester, 186,2 g Ethylenglykol und 10 g Toluol-4-su1fonsäure-Monohydrat werden auf Rotationsverdampfer unter atmosphärischen Druck bei 90°C 30 min rotiert. Bei 100 mbar (und später bei 90 mbar) werden danach 45 g Ethanol langsam abdestilliert. Reaktionsgemisch wird in die Apparatur für Vakuumdestillation überführt. 118 g überschüssiges Ethylenglykol werden bei 65°C (0,2 mbar) abdestilliert. Hauptfraktion geht bei 145–147°C (0,27–0,30 mbar) über. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01490001
    beträgt 43,2 g.
    Elementaranalyse :C5H7NO3 (129,12)
    Ber.: C 46,51; H 5,46; N 10,85
    Gef.: C 47,00; H 5,60; N 10,70
  • 2.6
  • 41,3 g B2.5 werden bei RT in 130 ml Dioxan gelöst. Dieser Lösung werden 35 g Triethylamin und 1 g Hydroquinon zugegeben und die Lösung von 30,3 g Methacrylsäurechlorid in 90 ml Dioxan wird langsam zugetropft. Die Reaktionsmischung wird noch 2 h nachgerührt. Der Niederschlag wird abfiltriert und mit Dioxan gespült. Das Filtrat wird am Rotationsverdampfer eingeengt (Bad 40°C). Die Reinigung erfolgt chromatographisch auf Kieselgel in Toluol/Ethylacetat=2:1. Beim Eindampfen der Lösung wird 0,1 g Hydroquinon zugegeben. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01490002
    beträgt 16 g.
    Elementaranalyse :C9H11NO4 (197,19)
    Ber.: C 54,82; H 5,62;
    Gef.: C 55,00; H 5,60;
  • 2.7
  • Analog werden aus 123 g Methacrylsäure-2-hydroxyethylether und 60 g Malonsäuredichlorid 105 g des flüssigen Produktes
    Figure 01500001
    hergestellt.
  • 2.8
  • Das Produkt
    Figure 01500002
    wird einer bekannten Methode (Chich Chien Chen, Ing Jing Wang, Dyes and Pigments, v.15, pp.69–82, 1991) analog hergestellt.
  • 2.9
  • Der Lösung von 119 g Anilin in 830 ml 2N-Salzsäüre werden bei 40–50°C unter kräftigen Rühren langsam 141 g 1,1,3,3-Tetraethoxy-propan zugegeben. Die Reaktionsmischung wird 5h beim Rückfluss gerührt und danach abgekühlt. Der Niederschlag wird abfiltriert und in 600 ml Methanol/Wasser-Mischung (1:1) gelöst. Die Lösung wird mit 15% NaOH alkalisch gestellt. Der Niederschlag wird abfiltriert mit Wasser auf dem Filter gewaschen und im Vakuum getrocknet. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01500003
    beträgt 100 g.
  • Beispiel 3
  • 3.1
  • 38,0 g B2.3 und 14,1 g DMF werden in 66 ml Essigsäureanhydrid vorgelegt und bei 90°C 1h gerührt. Die entstehende Lösung wird bis 50°C abgekühlt. Dieser Lösung wird 47,0 g B 1.2 und unverzüglich danach 16,2 g (0,160 mol) Triethylamin zugegeben. Die Reaktionsmischung wird 1h bei 90°C gerührt. Die Reaktionsmischung wird bis Raumtemperatur abgekühlt. Der Niederschlag wird abfiltriert, ausreichend mit den kleinen Portionen Essigsäureanhydrid auf dem Filter gewaschen und verworfen. Das Filtrat wird am Rotationsverdampfer eingeengt. Endgültige Reinigung erfolgt chromatographisch auf Kieselgel mit der Lösemittelsmischung Toluol/Ethylacetat=1:2. Nach dem Einrotieren des Lösungsmittels wird die Substanz durch Zugabe des Methanols zur Kristallisation gebracht. Kristalle werden abfiltriert, ausreichend mit Methanol auf dem Filter gewaschen und im Vakuum getrocknet. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01510001
    beträgt 26 g.
    Schmp. 103°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=468 nm; ε=89000 1·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C33H41N3O7 (591,71)
    Ber.: C 66,99; H 6,98; N 7,10
    Gef.: C 66,80; H 7,10; N 7,10
  • 3.2
  • Analog wird aus den Substanzen B2.3 und B1.3 das Produkt
    Figure 01520001
    hergestellt.
    Schmp. 152°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=481 nm; ε=106000 1·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C30H35N3O7S (581,69)
    Ber.: C 61,95; H 6,06; N 7,22
    Gef.: C 61,40; H 6,10; N 7,30
  • 3.3
  • Analog wird aus den Substanzen B2.4 und B1.2 das Produkt
    Figure 01530001
    hergestellt.
    Schmp. 121 °C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=468 nm; ε=89500 1·cm –1·mol–1
    Elementaranalyse :C35H41N3O9 (647,73)
    Ber.: C 64,90; H 6,38; N 6,49
    Gef.: C 64,30; H 6,40; N 6,40
  • 3.4
  • Analog wird aus den Substanzen B2.3.1 und B1.2 das Produkt
    Figure 01530002
    hergestellt.
    Schmp. 134°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=471 nm; ε=158000 1·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C53H62N6O10 (943,12)
    Ber.: C 67,50; H 6,63; N 8,91
    Gef.: C 67,00; H 6,90; N 8,90
  • 3.5
  • Analog wird aus den Substanzen B2.4.1 und B1.2 das Produkt
    Figure 01540001
    hergestellt.
    Schmp. 117°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax 472 nm; ε=151000 1·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C61H70N6O14 (1111,27)
    Ber.: C 65,93; H 6,35; N 7,56
    Gef.: C 65,00; H 6,30; N 7,40
  • 3.6
  • Analog wird aus den Substanzen B1.2 und N,N-Dimethyl-barbitursäure das Produkt
    Figure 01540002
    hergestellt.
    Schmp. 238°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=467 nm; ε=87000 1·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C25H29N3O5 (451,53)
    Ber.: C 66,50; H 6,47; N 9,31
    Gef.: C 66,50; H 6,70; N 9,40
  • 3.7
  • Analog wird aus den Substanzen B2.3 und B1.2.1 das ölige Produkt
    Figure 01550001
    hergestellt.
  • 3.7.1
  • Analog wird aus den Substanzen B2.3.2 und B1.2.1 das Produkt
    Figure 01550002
    hergestellt.
    Schmp. 189°C
  • 3.8
  • 8,2 g B3.7 und 6,6 g p-Toluolsulfonsäure-Monohydrat werden in 50 ml Methanol 1h beim Rückfluss gerührt. Die abgekühlte Lösung wird stark mit Chloroform verdünnt, im Scheidetrichter zweimal mit NaHCO3-Lösung und zweimal mit Wasser ausgeschüttelt, über MgSO4 getrocknet und am Rotationsverdampfer eingeengt. Endgültige Reinigung erfolgt chromatographisch auf Kieselgel mit der Lösemittelmischung Toluol/Ethylacetat=l:2. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01560001
    beträgt 2,5 g.
    Schmp. 94°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=470 nm; ε=84000 1·cm–1·mol–1
    1H NMR(400 MHz; DMSO-d6/TMS) δ=5,07 t, 1H (OH)
    Elementaranalyse :C28H35N3O6 (509,61)
    Ber.: C 65,99; H 6,92; N 8,25
    Gef.: C 65,80; H 7,20; N 7,90
  • 3.8.1
  • Analog wird aus der Substanz B3.7.1 das Produkt
    Figure 01570001
    hergestellt.
    Schmp. 184°C
    Elementaranalyse: C25H29N3O6 (467,53)
    Ber.: C 64,23; H 6,25; N 8,99
    Gef.: C 64,60; H 6,30; N 8,50
  • 3.9
  • 18,0 g B2.4 und 10,3 g (1,3,3-Trimethyl-indolin-2-yliden)-acetaldehyd werden in 30 ml Essigsäureanhydrid vorgelegt und bei 90°C 1h gerührt. Die entstehende Lösung wird abgekühlt und am Rotationsverdampfer eingeengt. Endgültige Reinigung erfolgt chromatographisch auf Kieselgel mit der Lösemittels-mischung Toluol/Ethylacetat=1:2. Nach dem Einrotieren des Lösungsmittels wird die Substanz durch Zugabe des Methanols zur Kristallisation gebracht. Kristalle werden abfiltriert, ausreichend mit Methanol auf dem Filter gewaschen und im Vakuum getrocknet. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01580001
    beträgt 9,5 g.
    Schmp. 149°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=467 nm; ε=890001·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C29H33N3O7 (535,60)
    Ber.: C 65,03; H 6,21; N 7,85
    Gef.: C 64,50; H 6,00; N 7,70
  • 3.10
  • Analog wird aus den Substanzen B2.4.1 und (1,3,3-Trimethyl-indolin-2-yliden)-acetaldehyd das Produkt
    Figure 01580002
    hergestellt.
    Schmp. 178°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=471 nm; ε=161000 1·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C49H54N6O10 (887,01)
    Ber.: C 66,35; H 6,14; N 9,47
    Gef.: C 65,80; H 6,10; N 9,30
  • 3.10.1
  • Analog wird aus den Substanzen B2.4.2 und (1,3,3-Trimethyl-indolin-2-yliden)-acetaldehyd das Produkt
    Figure 01590001
    hergestellt.
    Schmp. 137°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=469 nm; ε=207000 1·cm–1·mol–1
  • 3.11
  • Analog wird aus den Substanzen B2.3.2 und (1,3,3-Trimethyl-indolin-2-yliden)-acetaldehyd das Produkt
    Figure 01590002
    hergestellt.
    Schmp. 189°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax= 467 nm; ε= 89000 1·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C24H27N3O5 (437,50)
    Ber.: C 65,89; H 6,22; N 9,60
    Gef.: C 65,80; H 6,20; N 9,50
  • 3.12
  • Der Lösung von 24,8 g B1.4 in 270 ml Acetonitril werden 16 g B2.6 und 79 g Triethylamin zugegeben. Die Reaktionsmischung wird 1h beim Rückfluss gerührt, danach abgekühlt und am Rotationsverdampfer eingeengt. Endgültige Reinigung erfolgt chromatographisch auf Kieselgel mit der Lösemittelsmischung Toluol/Ethylacetat=2:1. Nach dem Einrotieren des Lösungsmittels wird die Substanz durch Zugabe des Methanols zur Kristallisation gebracht. Kristalle werden abfiltriert, ausreichend mit Methanol auf dem Filter gewaschen und im Vakuum getrocknet. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01600001
    beträgt 9 g.
    Schmp. 90°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax 455 nm; ε=62000 1·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C25H26N2O6S (482,56)
    Ber.: C 62,23; H 5,43; N 5,81
    Gef.: C 62,70; H 5,50; N 6,30
  • 3.12.1
  • Analog wird aus den Substanzen B1.4 und B.2.5 das Produkt
    Figure 01610001
    hergestellt. Reinigung erfolgt chromatographisch auf Kieselgel mit der Lösemittelmischung Toluol/Ethylacetat=1:2
    Schmp. 129°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=454 nm; ε=81000 1·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C21H22N2O5S (414,48)
    Ber.: C 60,85; H 5,35; N 6,76
    Gef.: C 60,80; H 5,30; N 6,70
  • 3.13
  • 11,7 ml Piperidin und 6,8 ml Essigsäure werden in 285 ml Toluol gelöst. Nach 10 min gibt man zu dieser Mischung 62 g 2.7 und 33.3 g 1.5. Die Reaktionsmischung wird bei 90°C 2h gerührt. Danach wird das Lösemittel am Rotationsverdampfer abgezogen. Endgültige Reinigung erfolgt chromatographisch auf Kieselgel mit der Lösemittelmischung Toluol/Ethylacetat=l:2. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01610002
    beträgt 14 g.
    Schmp. 56°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=374 nm; ε=42200 1·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C22H29NO9 (451,48)
    Ber.: C 58,53; H 6,47; N 3,10
    Gef.: C 59,40; H 6,60; N 2,90
  • 3.14
  • 1,94 g B2.8 wird in 20 ml Ethanol gelöst. 1,48 g Orthoameisensäuretriethylester und 3,66 g B1.2 werden zugegeben. Man gibt 1,5 g Triethylamin zu und rührt die Reaktionsmischung 1,5 h unter Rückfluss. Das Lösemittel wird am Rotationsverdampfer abgezogen, und der Rest wird chromatographisch auf Kieselgel in Ethylacetat gereinigt. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01620001
    beträgt 1,95 g.
    Schmp. 190°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=524 nm; ε=114000 1·cm–1 ·mol–1
  • 3.15
  • 15,0 g B2.9 und 13,3 g B2.6 werden in 45 ml Essigsäureanhydrid vorgelegt und bei 110°C 1 h gerührt. Die entstehende Lösung wird abgekühlt und am Rotationsverdampfer eingeengt. Endgültige Reinigung erfolgt chromatographisch auf Kieselgel mit der Lösemittelsmischung Toluol/Ethylacetat=1:2. Nach dem Einrotieren des Lösungsmittels wird die Substanz durch Zugabe des Methanols zur Kristallisation gebracht. Kristalle werden abfiltriert, mit kaltem Methanol auf dem Filter gewaschen und im Vakuum getrocknet. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01630001
    beträgt 12 g.
    Schmp. 171 °C
  • 3.16
  • Der Lösung 10 g B3.15 in 12,5 ml Acetonitril werden 2,04 g 2-Methylamino)ethanol zugegeben. Die Reaktionsmischung wird 1h beim Rückfluss gerührt, abgekühlt und am Rotationsverdampfer eingeengt. Endgültige Reinigung erfolgt chromatographisch auf Kieselgel mit der Lösemittelsmischung Toluol/Ethylacetat=l:2. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01630002
    beträgt 4,8 g.
    Schmp. 114°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=382 nm; ε=64000 1·cm–1·mol–1
    Elementaranalyse :C15H20N2O5 (308,34)
    Ber.: C 58,43; H 6,54; N 9,09
    Gef.: C 58,40; H 6,50; N 8,80
  • 3.17
  • 8,41 g Diethanolamin und 3 g Essigsäure werden in einer Mischung aus 65 ml Toluol und 30 ml Methanol gelöst. Nach 10 min gibt man zu dieser Mischung 8,75 g 5-Bromo-2-furaldehyd und 3,3 g Malonsäuredinitril. Das Reaktionsgemisch wird 30 min bei 90°C gerührt, abgekühlt und am Rotationsverdampfer eingeengt. Die Reinigung erfolgt chromatographisch auf Kieselgel mit der Lösemittelsmischung Toluol/Methanol=2:1. Die Kristalle des Produktes
    Figure 01640001
    werden in 100 ml der Mischung Toluol/Ethylacetat=1:1 aufgekocht, abfiltriert und im Vakuum getrocknet. Die Ausbeute des Produktes beträgt 3,3 g.
    Schmp. 137°C
  • 3.18
  • 0,55 g 3.17 und 0,55 g Triethylamin werden in 10 ml Dioxan gelöst. Dieser Lösung wird eine Lösung von 0,66 g Acrylsäurechlorid in 2 ml Dioxan zugegeben. Das Reaktionsgemisch wird 30 min bei 70°C gerührt. Der Niederschlag wird abfiltriert, mit Dioxan gespült und verworfen. Das Filtrat wird auf dem Rotationsverdampfer eingeengt. Reinigung erfolgt auf Kieselgel in Toluol/Ethylacetat=1:2. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01640002
    beträgt 0,13 g.
    Schmp. 70°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=462 nm; ε=58800 1·cm–1·mol–1
  • 3.19
  • Dem Produkt B3.18 analog wird aus 5 g von B3.17 2,2 g des Produktes
    Figure 01650001
    hergestellt.
    Schmp. 95°C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=462 nm; ε= 78000 1·cm–1·mol–1
  • 3.20
  • 3,1 g (2-Aminoethyl)-vinylether und 23,4 g (2-Chlorethyl)-vinylether werden bei Rückfluss (120°C Badtemperatur) 3h gerührt. Überschuss des (2-Chlorethyl)-vinylether wird auf dem Rotationsverdampfer abgezogen. Der Rest wird ohne zusätzlichen Reinigung weiter genutzt. Aus 12,6 g dieser viskosen Flüssigkeit werden B3.17 analog 1,73 g des Produktes
    Figure 01650002
    hergestellt.
    Schmp. 111 °C
    UV-VIS-Spektrum (DMF): λmax=464 nm; ε= 69000 1·cm–1·mol–1
  • Beispiel 4
  • 4.1
  • 4,51 g Monomer B3.6 und 0,325 g Methacrylsäure-2-hydroxyethylester werden in 45 ml DMF gelöst. Die Lösung wird 30 min mit Argon gespült. 0,242 g 2,2'-Azoisobuttersäuredinitril werden dieser Lösung zugegeben. Die Reaktionsmischung wird 24 h bei 70°C in der Argonatmosphäre gerührt, danach bis Raumtemperatur abgekühlt und filtriert. Das Filtrat wird am Rotationsverdampfer eingeengt. Das Polymer wird durch dreimaliges Aufkochen in Methanol gereinigt und im Hochvakuum getrocknet. Die Ausbeute des Produktes:
    Figure 01660001
    beträgt 3,86 g.
  • 4.2
  • Analog wird aus den Monomeren B3.8 und B3.6 das Copolymer
    Figure 01670001
    hergestellt.
    1H NMR(400 MHz; DMSO-d6/TMS) δ=5,02 br. (OH)
    Molmasse Mw=1,15 × 104; D= Mw/Mn=2,27 (GPC, DMAA; 60°C, PMMA-Kalibrierung)
  • 4.2.1
  • Analog wird aus den Monomeren B3.8.1 und B3.11 das Copolymer
    Figure 01670002
    hergestellt.
    Molmasse Mn=9,57 × 103; D= Mw/Mn=4,74 (GPC, DMAA; 60°C, PMMA-Kalibrierung)
  • 4.2.2
  • Analog wird aus den entsprechenden Monomeren-Methacrylaten, hergestellten nach WO9851721, das Copolymer
    Figure 01680001
    synthetisiert.
    Molmasse Mw 13,4 × 104; D= Mw/Mn=2,76 (GPC, DMAA; 60°C, PMMA-Kalibrierung)
  • 4.3
  • Analog wird aus dem Monomer B3.8 das Homopolymer
    Figure 01680002
    hergestellt.
    Molmasse Mw 1,16 × 104; D= Mw/Mn=1,94 (GPC, DMAA; 60°C, PMMA-Kalibrierung)
  • 4.3.1
  • Analog wird aus dem Monomer B3.8.1 das Homopolymer
    Figure 01690001
    hergestellt.
    Molmasse Mw 8,42 × 103; D= Mw/Mn=8,96 (GPC, DMAA; 60°C, PMMA-Kalibrierung)
  • 4.3.2
  • Analog wird aus dem Monomer B3.12.1 das Homopolymer
    Figure 01690002
    hergestellt.
    1H NMR(400 MHz; DMSO-d6/TMS) δ=4,72 br.(OH)
    Molmasse Mw 3,9 × 104; D= Mw/Mn=3,41 (GPC, DMAA; 60°C, PMMA-Kalibrierung)
  • 4.3.3
  • Analog wird aus dem Monomer B3.12.1 das Homopolymer
    Figure 01700001
    hergestellt.
    1H NMR(400 MHz; DMSO-d6/TMS) δ=4,62 br. (OH)
  • 4.3.4
  • Analog wird aus dem Monomer B3.16 das Homopolymer
    Figure 01700002
    hergestellt.
    1H NMR(400 MHz; DMSO-d6/TMS) δ=4,85 (OH)
    Molmasse Mw=2,7 × 104; D= Mw/ Mn=2,88 (GPC, DMAA; 60°C, PS-Kalibrierung)
  • 4.4
  • 2,0 g Polymer B4.2 werden in 10 ml wasserfreies THF gelöst. 2,1 g Triethylamin werden zugegeben. Dieser Lösung wird eine Lösung von 2,2 g Methacrylsäurechlorid in 5 ml THF langsam zugetropft. Die Reaktionsmischung wird 2 h bei Raumtemperatur nachgerührt und auf dem Rotationsverdampfer eingeengt. Der Rest wird zunächst mit Wasser und danach mit Methanol mehrmals bei Raumtemperatur gerührt, filtriert und im Hochvakuum bei Raumtemperatur getrocknet. Die Ausbeute des Produktes
    Figure 01710001
    beträgt 0,88 g.
    1H NMR(400 MHz; DMSO-d6/TMS) δ=5,45 br., 5,78 br. (=CH2)
  • 4.4.1
  • Analog wird aus dem Copolymer B4.2.1 das Copolymer
    Figure 01720001
    hergestellt.
  • 4.4.2
  • Analog wird aus dem Copolymer B4.2.2 das Copolymer
    Figure 01720002
    hergestellt.
  • 4.5
  • Analog wird aus dem Polymer B4.3 das Polymer
    Figure 01730001
    hergestellt.
  • 4.5.1
  • Analog wird aus dem Polymer B4.3.1 das Polymer
    Figure 01730002
    hergestellt.
  • 4.6
  • Analog wird aus dem Polymer B4.3.2 das Homopolymer
    Figure 01740001
    hergestellt.
  • 4.7
  • Analog wird aus dem Homopolymer B4.3.3 das Homopolymer
    Figure 01740002
    hergestellt.
    1H NMR(400 MHz; DMSO-d6/TMS) δ=5,48 br., 5,87 br. (=CH2)
  • 4.8
  • 2,4 g Polymer B4.3.4 werden in 100 ml wasserfreies DMF gelöst. 7,86 g Triethylamin werden zugegeben. Dieser Lösung wird eine Lösung von 8,14 g Methacrylsäurechlorid in 30 ml THF langsam zugetropft. Die Reaktionsmischung wird 2h bei Raumtemperatur nachgerührt und auf dem Rotationsverdampfer eingeengt. Der Rest wird zunächst mit Wasser und danach mit Dioxan mehrmals bei Raumtemperatur gerührt, filtriert und im Hochvakuum bei Raumtemperatur getrocknet. Die Ausbeute des Produktes
    Figure 01750001
    beträgt 1,77 g.
    1H NMR(400 MHz; DMSO-d6/TMS) δ=5,65 br., 6,01 br. (=CH2)
  • Beispiel 5
  • Die Substanz B3.5 aus Beispiel 3 wird in Tetrafluorpropanol (TFP) in einem Massenverhältnis 1 Teil Feststoff zu 99 Teilen TFP gelöst. 0,1 Teil der 2,2'-Dimethoxy-1,2-diphenylethan-1-on wird in diese Lösung gebracht und gelöst. Re sultierende Lösung wird durch 0,5 μm Teflon-Filter filtriert und auf einen Quarzglasträger per Spincoating aufgebracht. Es ergibt einen transparenten Film.
  • Das Schichtsystem wurde in einer Handschuhbox mit einer Stickstoffatmosphäre (O2<0,1 ppm; H2O<0,1 ppm) gebracht und mit UV-Licht (λ=360 nm; Philips- HPW-125 W-Lampe) 20 min exponiert. Man bekommt eine unlösliche Beschichtung B5.1 mit einer Schichtdicke von 45 nm.
  • Analog bekommt man aus einer Lösung bestehend aus 2 Teilen B3.5, 98 Teilen TFP und 0,2 Teilen 2,2'-Dimethoxy-1,2-diphenylethan-1-on eine unlösliche Beschichtung B5.1 mit einer Schichtdicke von 92 nm.
  • Die Transmissions und Reflektionsspektren der Schichtsysteme Film / Quarzglas wurden unter senkrechtem Einfall eines parallelen Lichtstahls in einem Wellenlängenbereich von 200 nm bis 1700 nm bestimmt. Die Quarzglassubstrate hatten eine Dicke von ~ 1 mm. Das reflektierte Licht wurde unter einem Winkel von 172° bezogen auf die Einfallsrichtung detektiert. Es wurden jeweils zwei Proben unterschiedlicher Schichtdicken untersucht, die im Bereich von 30 nm bis 500 nm lagen. Zur Auswertung der Transmissions- und Reflektionsspektern wurden die bekannten Fresnelschen Formeln herangezogen und die Interferenzen durch Vielfachreflektionen im Schichtsystem berücksichtigt. Mittels eines simultanen Least Squares Fit der gemessenen an die berechneten Transmissions- und Reflektionsspektern der beiden unterschiedlich dicken Schichtsysteme können die Schichtdicken und der komplexe Brechungsindex organischen Substanz an jeder Wellenlänge bestimmt werden. Der Brechungsindex des Quarzglasträgers muss dazu bekannt sein. Der Brechungsindexverlauf des Quarzglassubstrates in diesem Spektralbereich wurde unabhängig an einem unbeschichteten Substrat bestimmt.
  • Die Auswertung der Transmissions- und Reflektionsspektren beider Proben ergab für die Beschichtung 5.1 bei λ=405 nm einen Brechungsindex n = 1,13 und Absorptionskoeffizient k=0,15.
  • Analog werden andere aushärtbare Substanzen auf das Quarzglas aufgetragen, ausgehärtet und vermessen. Die Ergebnisse werden in Tabelle präsentiert:
    Figure 01770001
  • Beispiel 6 (Kinetik des UV-Aushärtens)
  • Aus den 9 Teilen des Monomers B.3.5 und 1 Teil des 2,2'-Dimethoxy-1,2-diphenylethan-1-on werden dem Beispiel 5 analog elf Beschichtungen auf den Glasträgern hergestellt und bei 80°C mit der UV-Licht-Intensität 10 mW/cm2 unterschiedliche Dauer ausgehärtet (Tab.). Nach dem Aushärten werden bei den Proben optische Dichte bei 477 nm (OD2) und Schichtdicke (d2) gemessen.
  • Dann werden die Proben für 5 min ins Tetrafluorpropanol (TFP) eingetaucht, ausgenommen und getrocknet. Von den restlichen Beschichtungen werden nochmals optische Dichte bei 477 nm (OD3) und Schichtdicke (d3) gemessen.
  • Aus diesen Werten wird der Umsetzungsgrad des Aushärtens ermittelt (Tab.).
  • Nach 20 sec beträgt dieses Parameter 37 %, nach 5 min 80 % und nach 40 min 100 %. Alle Moleküle des Monomers werden in diesem Fall in ein polymeres Netzwerk eingebunden.
  • Figure 01780001
  • Beispiel 7 (PUR-Aushärten)
  • Die Substanz B4.3 aus Beispiel 4 wird in Tetrafluorpropanol (TFP) in einem Massenverhältnis 1 Teil Feststoff zu 93 Teilen TFP gelöst. 0,38 Teil des Hexamethylendiisocyanat mit Isocyanuratgruppen, einen NCO-Gehalt von 21,8 %, Äquivalentgewicht von 193, 3500 mPas Viskosität bei 23°C (Desmodur® N 3300) wird in diese Lösung gebracht und gelöst. Die entstehende Lösung wird durch 0,2 μm Teflon-Filter filtriert. Dieser Lösung wird eine andere auf gleiche Weise filtrierte Lösung zugegeben, die aus 6 Teilen Dibutylether und 0,014 Teilen Dibutylzinn dilaurat (DBTL; Desmorapid® 7) besteht. Resultierende Lösung wird auf einen Quarzglasträger per Spincoating aufgebracht. Es ergibt einen transparenten Film.
  • Das Schichtsystem wurde in eines gloove box mit einer Stickstoffatmosphäre (O2<0,1 ppm; H2O<0,1 ppm) gebracht und bei 130°C 2 h exponiert. Man bekommt eine unlösliche Beschichtung B6.1 mit einer Schichtdicke von 142 nm.
  • Analog bekommt man aus einer Lösung bestehend aus 2 Teilen B4.3, 92 Teilen TFP, 6 Teilen Dibutylether, 0,76 Teilen Desmodur® N 3300 und 0,028 Teilen DBTL eine unlösliche Beschichtung B6.1 mit einer Schichtdicke von 234 nm
  • Eine Untersuchung analog Beispiel 5 hat für dieser Beschichtung einen Brechungsindex von 1,38 und ein Absorptionskoeffizient von 0,15 (λ=405 nm) gebracht.

Claims (16)

  1. Optische Datenspeicher mit wenigstens einer Informationsschicht, die ein polymeres Netzwerk mit kovalent gebundenen lichtabsorbierbaren Verbindungen enthält.
  2. Optische Datenspeicher gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als polymere Netzwerke, solche auf Basis von A) polyfunktionellen Monomeren und gegebenenfalls B) monofunktionellen Monomeren, verwendet werden, wobei wenigstens 50 Gew.-% der eingesetzten Monomeren den Rest einer lichtabsorbierenden Verbindung trägt.
  3. Optischer Datenträger gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein dem polymeren Netzwerk zugrundeliegendes Monomer ein Absorptionsmaximum λmax1 im Bereich 340 bis 410 nm oder ein Absorptionsmaximum λmax2 im Bereich 400 bis 650 nm oder ein Absorptionsmaximum λmax3 im Bereich 630 bis 820 nm besitzt, wobei die Wellenlänge λ1/2, bei der die Extinktion in der langwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax1, λmax2 oder λmax3 oder die Extinktion in der kurzwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax2 oder λmax3 die Hälfte des Extinktionswerts bei λmax1, λmax2 bzw. λmax3 beträgt, und die Wellenlänge λ1/10, bei der die Extinktion in der langwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax1, λmax2 oder λmax3 oder die Extinktion in der kurzwelligen Flanke des Absorptionsmaximums der Wellenlänge λmax2 oder λmax3 ein Zehntel des Extinktionswerts bei λmax1, λmax2 bzw. λmax3, beträgt, bevorzugt jeweils nicht weiter als 80 nm auseinander liegen.
  4. Optischer Datenträger gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die funktionellen Monomere polymerisationsfähige C-C Doppelbindungen tragen.
  5. Optischer Datenträger gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Informationsschicht ein polymeres Netzwerk auf Basis von Monomeren der Formel II KkBbFf (II),enthält, worin F für ein chromophores Zentrum steht, wobei alle f chromophoren Zentren unterschiedlich sein können; K für eine polymerisationsfähige Gruppe steht, wobei alle k polymerisationsfähigen Gruppen unterschiedlich sein können, B für eine Brücke steht, wobei alle b Brücken unterschiedlich sein können., k für die ganze Zahl, die Werte von 2 bis 1000 steht b, f für die ganzen Zahlen stehen, die unabhängig voneinander Werte von 1 bis 1000 annehmen können.
  6. Optischer Datenspeicher nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein dem polymeren Netzwerk zugrundeliegendes Monomer wenigstens eine funktionelle Gruppe der Formel (M1)
    Figure 01820001
    worin p1 für eine Zahl von 1 bis 6 steht, insbesondere für 2 oder 3 steht, p2 0 oder 1 bedeutet und p3 0 oder 1 bedeutet, insbesondere steht (M1) für einen Rest der Formel
    Figure 01820002
    wenigstens eine funktionelle Gruppe der Formel
    Figure 01820003
    wobei p1 die obige Bedeutung besitzen oder wenigstens zwei funktionelle Gruppen K-B der Formel (M2)
    Figure 01830001
    worin p1 die obige Bedeutung besitzt und R150 für
    Figure 01830002
    -OH oder NH2 steht, besitzen.
  7. Optischer Datenträger gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die für die Herstellung seiner Informationsschicht verwendeten Monomere die Formel III-VI entsprechen: (K-B1-)nF (III) (K-B1-)nF-B2-F(-B1-K)n (IV) B3[-F(-B1-K)n]m (V) [(K-)(m-1)B3-]nF (VI) worin B1 und B2 für die bivalenten Brücken stehen, B3 für die m-valente Brücke steht, n für eine ganze Zahl von 1 bis 8 steht, m für eine ganze Zahl 3 oder 4 steht.
  8. Verfahren zur Herstellung der optischen Datenträger gemäß Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass man eine Lösung enthaltend a) die dem polymeren Netzwerk zugrundeliegenden Monomeren insbesondere A) polyfunktionelle Monomere und gegebenenfalls B) monofunktionelle Monomere, wobei wenigstens 50 Gew.-% der Monomere den Rest einer lichtabsorbierenden Verbindung tragen, b) gegebenenfalls ein vorzugsweise organisches Lösungsmittel, c) gegebenenfalls Polymerisationsinitiatoren und d) gegebenenfalls weitere Zusätze, wie z.B. Quencher oder Sensibilisatoren. auf ein Substrat aufträgt, die Polymerisation auslöst und diesen Vorgang gegebenenfalls mehrmals wiederholt.
  9. Verfahren zur Herstellung von optischen Datenspeichers gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass man wenigstens eine Polymerschicht enthaltend ein vernetztes Polymer auf Basis von den dem polymeren Netzwerk zugrundeliegenden Monomeren, insbesondere von A) polyfunktionellen Monomeren und gegebenenfalls B) monofunktionellen Monomeren, wobei wenigstens 50 Gew.-% der Monomere den Rest einer lichtabsorbierenden Verbindung tragen, auf ein Substrat als Informationsschicht ausbringt.
  10. Zusammensetzung, enthaltend ein dem polymeren Netzwerk zugrundeliegende Monomere, insbesondere i) ein Monomer mit wenigstens einer funktionellen Gruppe der Formel (M1) oder wenigstens 2 funktionellen Gruppen der Formel (M2) gemäß Anspruch 6 und eine lichtabsorbierende Gruppe und ii) ein organisches Lösungsmittel sowie iii) gegebenenfalls weitere Zusätze.
  11. Polymerschichten, aufgebaut aus wenigstens einem vernetzten Polymer auf Basis von A) polyfunktionellem Monomer und gegebenenfalls B) monofunktionellen Monomeren, wobei wenigstens 50 Gew.-% der Monomere den Rest einer lichtabsorbierenden Verbindung tragen.
  12. Verfahren zur Herstellung von Polymerschichten gemäß Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass man die dem polymeren Netzwerk zugrundeliegenden Monomere, insbesondere die erfindungsgemäße Lösung auf einen geeigneten wiederablösbaren Träger aufträgt, die Polymerisation auslöst und die Schritte Auftragen der Lösung, Polymerisieren und Entfernen des Lösungsmittel gegebenenfalls mehrmals wiederholt, wobei die zweite und jede weitere Schicht auf die jeweils letzte Schicht aufgetragen wird und anschließend der wiederablösbare Träger wieder entfernt wird.
  13. Verbindungen enthaltend wenigstens eine funktionelle Gruppe der Formel (M1)
    Figure 01860001
    worin p1 für eine Zahl von 1 bis 6 steht, insbesondere für 2 oder 3 steht, p2 0 oder 1 bedeutet und p3 0 oder 1 bedeutet, insbesondere steht (M1) für einen Rest der Formel
    Figure 01860002
    Figure 01870001
    wenigstens eine funktionelle Gruppe der Formel
    Figure 01870002
    wobei p1 die obige Bedeutung besitzen oder wenigstens zwei funktionelle Gruppen K-B der Formel (M2)
    Figure 01870003
    worin p1 die obige Bedeutung besitzt und R150 für
    Figure 01870004
    -OH oder NH2 steht, und wenigstens eine lichtabsorbierende Gruppe.
  14. Verwendung von Polymerschichten gemäß Anspruch 11 zur Herstellung von optischen Datenträgern.
  15. Mit blauem, rotem oder infrarotem Licht, insbesondere Laserlicht, beschriebene optische Datenträger nach Anspruch 1.
  16. Polymeres Netzwerk mit kovalent gebundenen lichtabsorbierbaren Verbindungen.
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