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DE10313837A1 - Tragbares Körperfunktionsmessgerät - Google Patents

Tragbares Körperfunktionsmessgerät Download PDF

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DE10313837A1
DE10313837A1 DE10313837A DE10313837A DE10313837A1 DE 10313837 A1 DE10313837 A1 DE 10313837A1 DE 10313837 A DE10313837 A DE 10313837A DE 10313837 A DE10313837 A DE 10313837A DE 10313837 A1 DE10313837 A1 DE 10313837A1
Authority
DE
Germany
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body function
removable
data
battery
memory device
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE10313837A
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English (en)
Inventor
Krzysztof D. Malowaniec
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HARTMANN PAUL AG
Paul Hartmann AG
Original Assignee
HARTMANN PAUL AG
Paul Hartmann AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by HARTMANN PAUL AG, Paul Hartmann AG filed Critical HARTMANN PAUL AG
Priority to DE10313837A priority Critical patent/DE10313837A1/de
Publication of DE10313837A1 publication Critical patent/DE10313837A1/de
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    • A61B5/6801Arrangements of detecting, measuring or recording means, e.g. sensors, in relation to patient specially adapted to be attached to or worn on the body surface
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    • GPHYSICS
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Abstract

Am menschlichen oder tierischen Körper tragbares Körperfunktionsmessgerät (2) zur Erfassung von physiologischen Zustandsparametern von Körperfunktionen, mit einer Speichereinrichtung (28) zur Speicherung von aus den erfassten Zustandsparametern gebildeten Daten, mit einer Einrichtung zur Übermittlung der gespeicherten Daten an eine externe, also vom menschlichen oder tierischen Körper entfernt angeordnete Datenaufzeichnungs- und/oder Datenverarbeitungseinrichtung (43, 43') und mit einer wiederaufladbaren Energieversorgungsquelle (20); um eine quasikontinuierliche Erfassung zu ermöglichen, ohne auf Hochfrequenzdatenübertragung angewiesen zu sein, ist das Gerät dadurch gekennzeichnet, dass die wiederaufladbare Energieversorgungsquelle (20) von einem Wechselakku (22) gebildet ist und dass die Einrichtung zur Übermittlung der gespeicherten Daten dadurch gebildet ist, dass zumindest ein Teil der Speichereinrichtung (28) zusammen mit dem Wechselakku (22) aus dem Körperfunktionsgerät (2) entnehmbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein am menschlichen oder tierischen Körper tragbares Körperfunktionsmessgerät zur Erfassung von physiologischen Zustandsparametern von Körperfunktionen, mit einer Speichereinrichtung zur Speicherung von aus den erfassten Zustandparametern gebildeten Daten, mit einer Einrichtung zur Übermittlung der gespeicherten Daten an eine externe, also vom menschlichen oder tierischen Körper entfernt angeordnete Datenaufzeichnungs- und/oder Datenverarbeitungseinrichtung und mit einer wiederaufladbaren Energieversorgungsquelle.
  • Ein derartiges Körperfunktionsmessgerät ist aus WO 02/00111 A1 bekannt. Der Zweck eines solchen tragbaren Körperfunktionsmessgeräts ist es, über längere Zeiträume, insbesondere unter verschiedenen Belastungen des Organismus, physiologische Zustandsparameter zu erfassen und auszuwerten. Die Auswertung der erfassten Zustandsparameter kann entweder sofort erfolgen, damit beispielsweise Warnmeldungen oder Korrekturanweisungen in an sich beliebiger Weise erzeugt und ihrerseits gespeichert oder ausgegeben werden können, oder die Auswertung kann zu einem späteren Zeitpunkt nach der Abspeicherung von aus den erfassten Zustandsparametern gewonnenen Daten erfolgen.
  • Als physiologische Zustandsparameter können insbesondere in Betracht kommen: die Herz- oder Pulsschlagfrequenz, die Herzschlagcharakteristik, die Atmungsfrequenz, die Hauttemperatur, die Körpertemperatur, die Wärmeabstrahlung des Körpers, galvanisch erfassbare Signale an oder in der Hautoberfläche, Blutdruck, Körperfett, Blutzuckergehalt (Cholesteringehalt), Sauerstoffverbrauch, die Strahlungsexposition oder -absorption, u. a. Es können auch externe Parameter, wie die Umgebungstemperatur, die Luftfeuchtigkeit oder die Helligkeit u. a. gleichzeitig erfasst und bei der Auswertung der erfassten Zustandsparameter berücksichtigt werden.
  • Das Körperfunktionsmessgerät kann beispielsweise am Oberarm oder Oberschenkel oder insbesondere für EKG-Messungen an den hierfür vorgesehenen Positionen am Oberkörper des Benutzers durch an sich übliche Mittel, wie Manschetten, Gürtel, Tapes oder Bandagen oder an sich beliebige Haftmittel fixiert werden. Für bestimmte Anwendungen mag eine lockere Anordnung nach Art einer Halskette oder eines Armbands hinreichend sein.
  • All dies ist aus WO 02/00111 A1 bekannt. Darüber hinaus seien Verwendungsformen, Anwendungs- und Funktionsmöglichkeiten des Körperfunktionsmessgeräts und jegliche erfassbare physiologische Zustandsparameter sowie hieraus gewinnbare Informationen, die in WO 02/00111 A1 beschrieben sind, in der vorliegenden Anmeldung offenbarungsmäßig erfasst.
  • Die Einrichtung zur Übermittlung der gespeicherten Daten des Körperfunktionsmessgeräts ist gemäß der genannten Druckschrift WO 02/00111 A1 entweder durch eine drahtlose Datensendeeinrichtung gebildet, die die Informationen drahtlos unter Verwendung eines entsprechenden Protokolls, wie z. B. e-mail, oder als ASCII oder binäre Daten sendet, oder sie umfasst eine drahtgebundene Datenleitung, z. B. für den Anschluss an eine serielle Schnittstelle eines PC's oder eine Infrarot- oder Hochfrequenz-Schnittstelle zur Übermittlung der Daten an einen PC, von wo aus die Daten dann über eine elektronisches Kommunikationsnetzwerk, wie das Internet, an eine externe Datenaufzeichnungs- und/oder Datenverarbeitungseinrichtung übermittelt werden können.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform von WO 02/00111 A1 ist das ganze Körperfunktionsmessgerät mit einem Ladegerät verbindbar, um die wiederaufladbare Energieversorgungsquelle zu laden. Während dieser Zeit kann über das Ladegerät auch die Speichereinrichtung des Körperfunktionsmessgeräts ausgelesen werden. Hierbei ist aber nachteilig, dass während des Ladens und der hierbei erfolgenden Auslesung der Speichereinrichtung das Körperfunktionsmessgerät nicht zur Erfassung und Überwachung einsetzbar ist. Es kommt also zwangsläufig zu Überwachungslücken.
  • Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Körperfunktionsmessgerät der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass eine kontinuierliche oder quasikontinuierliche Überwachung durch Erfassung von physiologischen Zustandsparametern möglich ist, ohne dass eine drahtlose Hochfrequenzdatenübertragung oder Funkübertragung mit ihren zweifelhaften Auswirkungen auf den menschlichen Körper hingenommen werden muss und ohne dass der Benutzer über physikalische Leitungsmittel mit einem PC oder dergleichen verbunden sein muss.
  • Diese Aufgabe wird bei einem Körperfunktionsmessgerät der genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die wiederaufladbare Energieversorgungsquelle von einem Wechselakku gebildet ist und dass die Einrichtung zur Übermittlung der gespeicherten Daten dadurch gebildet ist, dass zumindest ein Teil der Speichereinrichtung zusammen mit dem Wechselakku aus dem Körperfunktionsgerät entnehmbar ist.
  • Es wird also erfindungsgemäß vorgeschlagen, das Körperfunktionsmessgerät so auszubilden, dass im Betrieb aus den erfassten Zustandsparametern gebildete Daten zunächst vorrichtungsintern in der Speichereinrichtung abgelegt werden und dass bei einem Austausch des Wechselakkus zugleich die Speichereinrichtung oder ein körperlich entnehmbarer Teil der Speichereinrichtung, in dem die Daten gespeichert sind, zusammen mit dem Wechselakku aus dem Körperfunktionsmessgerät entnommen wird. Es wird dann ein frischer, d. h. aufgeladener Wechselakku mit noch ungenutzter oder zuvor ausgelesener Speichereinrichtung in das Körperfunktionsmessgerät eingesetzt, das dann sofort wieder zur Erfassung physiologischer Zustandsparameter und Speicherung von hieraus gewonnenen Daten einsatzbereit ist. Auf diese Weise kann eine quasikontinuierliche Überwachung durchgeführt werden, ohne eine drahtlose Datenübermittlung per Funk oder Hochfrequenztechnik hinnehmen zu müssen.
  • Der Wechselakku und der mit ihm entnehmbare Teil der Speichereinrichtung können in an sich beliebiger Weise miteinander verbunden, insbesondere miteinander verschraubt oder verklipst sein. Nach einer Ausführungsform der Erfindung bilden der Wechselakku und der mit ihm entnehmbare Teil der Speichereinrichtung eine bauliche Einheit, und sie sind nur zusammen handhabbar, also nur gemeinsam als eine bauliche Einheit aus dem Körperfunktionsmessgerät entnehmbar, in das Ladegerät einsetzbar bzw. wieder aus dem Ladegerät entnehmbar und in das Körperfunktionsmessgerät einsetzbar. Insbesondere können die Akkuzellen des Wechselakkus und die Speichereinrichtung in einem gemeinsamen Gehäuse untergebracht sein.
  • Gleichwohl wäre es denkbar und nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorteilhaft, wenn der Wechselakku und der mit ihm entnehmbare Teil der Speichereinrichtung voneinander lösbar sind. Auf diese Weise wäre es möglich, Wechselakku und Speichereinrichtung aus dem Körperfunktionsmessgerät zu entnehmen und dann voneinander zu trennen, so dass der Akku z. B. in einem an sich üblichen Ladegerät geladen werden kann und der Speicherteil in eine Ausleseeinrichtung gegeben oder mit einer Ausleseeinrichtung verbunden werden kann, um ausgelesen zu werden. Beispielsweise könnte der Speicherteil über eine an sich beliebige Schnittstelle mit einem PC verbunden werden oder als Karte in einen PC eingesetzt werden, um dann unabhängig vom Ladevorgang des Wechselakkus ausgelesen oder als Festspeicher verwendet zu werden.
  • Es erweist sich dann als besonders vorteilhaft, wenn der Wechselakku und der von ihm lösbare Teil der Speichereinrichtung wieder miteinander verbindbar sind, um nach dem Aufladen des Wechselakkus dann wieder als gemeinsame Einheit in dem Körperfunktionsmessgerät verwendet zu werden.
  • Hierfür sind an sich beliebige Verbindungsmittel, wie Schraubverbindungen oder an sich beliebige Rast-, Schnapp- oder sonstige Hintergriffsmittel denkbar.
  • Die mit dem Wechselakku entnehmbare Speichereinrichtung könnte separat zu bedienende Anschlussmittel aufweisen, die vor oder nach dem Einsetzen des Wechselakkus mit weiteren Anschlussmitteln des Körperfunktionsmessgeräts, beispielsweise in Form von Stecker/Buchsen-Verbindungsmitteln, verbunden werden. Indessen erweist es sich als vorteilhaft, wenn der Wechselakku bzw. ein Gehäuse des Wechselakkus über Kontaktierungsmittel sowohl für die Akkuzellen als auch für die Speichereinrichtung verfügt.
  • Der mit dem Wechselakku entnehmbare Teil der Speichereinrichtung könnte ausschließlich zur Speicherung von aus den erfassten Zustandsparametern gebildeten Daten ausgebildet sein. In Weiterbildung der Erfindung von besonderer Bedeutung erweist es sich aber als vorteilhaft, wenn dieser Teil der Speichereinrichtung zusätzlich als Träger von Informationen über die Betriebsweise des Körperfunktionsmessgeräts ausgebildet und mit einem geräteinternen Rechner, einem μ-Controller oder dergleichen Prozessrechenmittel, verbindbar ist. Solchenfalls kann die Speichereinrichtung zur Übermittlung von Prüf- oder Programmroutinen an das Prozessrechenmittel des Körperfunktionsmessgeräts fungieren. Dies erweist sich insbesondere bei solchen Körperfunktionsmessgeräten als vorteilhaft, die für die Erfassung einer Vielzahl verschiedener Zustandsparameter geeignet sind, indem sie beispielsweise mehrere Sensoren umfassen, die dann je nach Anwendungsfall zum Einsatz kommen, oder aber Sensoren umfassen, die für die Erfassung unterschiedlicher Zustandsparameter in Frage kommen, hierfür jedoch in unterschiedlicher Weise angesteuert bzw. betrieben werden müssen. Es wäre also beispielsweise denkbar, dass der zusammen mit dem Wechselakku entnehmbare Teil der Speichereinrichtung dann eine Betriebssoftware nach Art einer Programmroutine für die Blutdruckmessung oder die Herzfrequenzmessung oder einen sonstigen Zustandsparameter übermittelt. Die Speichereinrichtung wirkt dann als Programmiermittel oder Träger von Software oder Programmcodes für den individuell gewünschten Betrieb des Körperfunktionsmessgeräts.
  • Solchenfalls erweist es sich auch als vorteilhaft, wenn der mit dem Wechselakku entnehmbare Teil der Speichereinrichtung als Schreib-/Lesespeicher ausgebildet ist. Es besteht dann auch die Möglichkeit, dass infolge einer unmittelbaren Verarbeitung der aus der Speichereinrichtung ausgelesenen Daten neue Informationen über die Betriebsweise, insbesondere in Form von Modifikationen der vorhandenen Prüf- oder Programmroutinen, eingebbar sind. Stellt sich im Zuge der Auswertung beispielsweise von Blutdruckinformationen heraus, dass sich der Blutdruck häufig oder zeitweise außerhalb vorgegebener oder vorgebbarer Parameterbereiche befindet, so könnte dies zu einer Änderung der Prorammroutine dahingehend führen, dass beispielsweise die Häufigkeit der Blutdruckerfassung erhöht wird.
  • Da das Auslesen von Speicherinhalten und die anschließende rechnergesteuerte Auswertung zumindest einfacher Zusammenhänge sehr rasch durchführbar ist, wäre es denkbar, dass eine vom Wechselakku lösbare Speichereinrichtung rasch ausgelesen, ihr Dateninhalt ausgewertet und die Speichereinrichtung dann mit vorstehend genannten Informationen über die Betriebsweise ausgestattet wird, so dass dieselbe Speichereinrichtung mit einem frisch aufgeladenen Wechselakku verbindbar und zusammen mit diesem sofort wieder benutzbar ist.
  • Nach einer anderen Ausführungsform der Erfindung wäre es denkbar, dass das Körperfunktionsmessgerät selbst über hinreichende Rechenmittel zur Verarbeitung der aus den erfassten Zustandsparametern gebildeten Daten verfügt, um hieraus während des Beobachtungsprozesses, also während des Betriebs des Körperfunktionsmessgeräts, Informationen über die Körperfunktionen zu erhalten. Diese Informationen könnten dann über ein visuelles oder audielles oder in sonstiger Weise zur Übermittlung von Informationen an den Benutzer geeignetes Anzeigemittel dem Benutzer zur Kenntnis gebracht werden. Beispielsweise könnte ein Alarmsignal ausgegeben werden, wenn ein bestimmter Zustandsparameter, der insbesondere im Zusammenhang mit Bewegungs- oder Anstrengungszuständen des Benutzers steht, als zulässig erachtete Wertebereiche verlässt. Insofern erweist es sich auch als vorteilhaft, wenn die Rechenmittel Vergleichsmittel umfassen, um Daten oder hieraus gewonnene Informationen mit eingebbaren Soll-Daten oder Soll-Zuständen, insbesondere mit Schwellwerten, zu vergleichen.
  • Obschon die vorliegende Erfindung an sich darauf abzielt, auf eine Funk- oder sonstige Hochfrequenzverbindung aufgrund deren ungewissen Auswirkungen auf den Organismus zu verzichten, wäre es denkbar, dass gerade in vorstehend beschriebenen Alarmsituationen Signale an eine entfernt angeordnete Datenaufzeichnungs- oder Datenverarbeitungseinrichtung, insbesondere einer zentralen Beobachtungs- und Bewertungsstelle, übersandt werden. Auf diese Weise wäre es möglich, dass Patienten auch außerhalb eines Krankenhauses oder zumindest außerhalb der unmittelbaren Umgebung eines Pflegebereichs in Überwachung behalten werden können, ohne dass sich die Patienten dieser ständigen Überwachung unmittelbar ausgesetzt fühlen. Solchenfalls erweist es sich auch als vorteilhaft, wenn das Körperfunktionsmessgerät zusätzlich zu drahtlosen Sendemitteln auch Empfangsmittel aufweist, um gerade in Alarm- oder Notsituationen Signale erhalten und in an sich beliebiger Weise dem Benutzer bekanntgegeben zu können. Hierfür sind dann vorzugsweise optische, insbesondere akustische Anzeigemittel, insbesondere sprachgestützte Anzeigemittel, vorhanden.
  • Des weiteren ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Ladegerät für einen Wechselakku eines Körperfunktionsmessgeräts der erfindungsgemäßer Art, welches Ladegerät gekennzeichnet ist durch eine Schnittstelle zum Auslesen des zusammen mit dem Wechselakku entnehmbaren Teils der Speichereinrichtung. Das Ladegerät kann solchenfalls mit einem eigenen Rechenmittel und einer eigenen Speichereinrichtung zur Abspeicherung der ausgelesenen Daten ausgebildet sein. Es ist aber auch denkbar, dass das Ladegerät seinerseits mit einer seriellen Schnittstelle oder USB-Schnittstelle eines PC verbindbar ist.
  • Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen und aus der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. In der Zeichnung zeigt:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Körperfunktionsmessgeräts mit eingesetztem Wechselakku;
  • 2 eine perspektivische Darstellung des Körperfunktionsmessgeräts nach 1 mit losgelöstem Wechselakku und
  • 3 eine weitere perspektivische Ansicht des Körperfunktionsmessgeräts nach 1 und 2;
  • 4 eine schematische Darstellung eines erfindungsgemäßen Ladegeräts für einen Wechselakku.
  • Die Figuren zeigen verschiedene Ansichten einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Körperfunktionsmessgeräts 2, das insbesondere am Oberarm getragen werden kann. Hierfür weist das Körperfunktionsmessgerät 2 ein verhältnismäßig flach gehaltenes Gehäuse 4 und ein manschettenartiges Band 6 auf, welches ähnlich dem Band einer Armbanduhr beidseits an dem Gehäuse 4 befestigbar ist. Zum Anlegen des Körperfunktionsmessgeräts greift der Benutzer durch die von dem Band 6 gebildete Öffnung hindurch und positioniert das Körperfunktionsmessgerät dann bestimmungsgemäß am Oberarm. Zum Fixieren des Körperfunktionsmessgeräts wird – etwa vergleichbar beim Anlegen eines Blutdruckmessgeräts – das manschettenartige Band 6 enger gezogen, so dass das Gerät in einer bestimmungsgemäßen Position unter leichtem Druck am Oberarm positioniert bleibt. Das Band 6 ist bei der bevorzugten Ausführungsform mit einem Klettverschlussmittel 10 ausgestattet, so dass das Band zumindest auf einer Seite durch einen am Gehäuse 4 ausgebildeten Schlitz 12 hindurchführbar und entsprechend der gewünschten Spannung festziehbar und durch das Klettverschlussmittel 10 in der gewünschten Lage und Spannung fixierbar ist.
  • Das Gehäuse 4 liegt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Körperfunktionsmessgeräts 2 mit einer körperzugewandten Flachseite 14, die leicht gekrümmt ausgebildet und so ergonomisch der Richtung der Wölbung des Oberarms nachempfunden ist, an die Hautoberfläche des Benutzers an. Die gegenüberliegende zweite Flachseite 16 bildet die Sichtseite des Gehäuses 4.
  • Von dieser zweiten Flachseite 16 ausgehend ist eine quaderförmige Vertiefung 18, die sich in das Gehäuse 4 hineinerstreckt, vorgesehen. Diese Vertiefung 18 dient der Aufnahme einer wiederaufladbaren Energieversorgungsquelle 20 in Form eines Wechselakkus 22. Im eingesetzten Zustand des Wechselakkus 22 (s. 1) schließt der Wechselakku 22 mit der zweiten Flachseite bündig ab, so dass die Sichtseite einen stetigen im wesentlichen ebenen Oberflächenverlauf vermittelt.
  • Der Wechselakku 22 umfasst seinerseits ein vorzugsweise feuchtigkeitsdichtes Akkugehäuse 24. Im Inneren des Akkugehäuses 24 sind nicht nur die Akkuzellen 26, sondern auch eine Speichereinrichtung 28 zur Abspeicherung von Daten vorgesehen, welche aus erfassten Zustandsparametern des gewonnen wurden. Beim Einsetzen des Wechselakkus 22 in die Vertiefung 18 gelangen sowohl die darin aufgenommenen Akkuzellen 26 als auch die Speichereinrichtung 28 in eine elektrische Kontaktverbindung mit einer nicht dargestellten Steuerelektronik im Inneren des Körperfunktionsmessgeräts 2. Diese Steuerelektronik umfasst ihrerseits Rechenmittel in Form von Mikroprozessoren oder μ-Controllern sowie weitere Speichermittel für hinterlegte oder hinterlegbare Programm- oder Prozessroutinen zur Ansteuerung von Sensoren 30 zur Erfassung physiologischer Zustandsparameter, welche im Zusammenhang mit Körperfunktionen stehen. Diese Sensoren 30 sind in 3 dargestellt, sie sind in der ersten körperzugewandten Flachseite 14 angeordnet und treten mit ihren sensitiven Messfeldern 32 geringfügig über die Oberfläche der ersten Flachseite 14 hervor, damit sie unmittelbar gegen die Hautoberfläche des Benutzers anliegen, wenn das Körperfunktionsmessgerät 2 getragen wird. Im Messbetrieb werden die Sensoren 30 oder ein Teil der Sensoren 30 über die nicht dargestellte Steuerelektronik zur Ausführung eines Messprozesses angesteuert. Bei den Sensoren handelt es sich insbesondere um Leitfähigkeitssensoren zur Bestimmung des Hautwiderstands, um Temperatursensoren oder um Sensoren zur Bestimmung des Wärmeflusses. Die in der Regel analogen Sensorsignale werden gegebenenfalls nach einer Verstärkung und Konditionierung, wie z. B. einer Filterung, in digitale Daten umgewandelt, die dann in der Speichereinrichtung 28 innerhalb des Akkugehäuses 24 abgelegt werden.
  • Wenn die Kapazität der Akkuzellen 26 oder die Speicherkapazität der Speichereinrichtung 28 erschöpft ist, so wird der Wechselakku 22 samt der darin aufgenommenen Speichereinrichtung 28 aus der Vertiefung 18 des Körperfunktionsmessgeräts 2 entnommen. Der entnommene Wechselakku 22 kann dann in einem schematisch in 4 dargestellten Ladegerät 34 über eine Ladeelektrik 35 wieder aufgeladen werden. Währenddessen werden die in der Speichereinrichtung 28 abgespeicherten Daten ausgelesen, beispielsweise dadurch, dass diese Daten über eine Kontaktanordnung 36 im Ladegerät 34 und ein Datenkabel 38 einer Schnittstelle 40 eines angedeuteten PC's 42 zugeführt werden. Dieser PC 42 kann eine externe Datenaufzeichnungs- und/oder Datenverarbeitungseinrichtung 43 darstellen. Es wäre aber auch denkbar, dass die über das Datenkabel 38 ausgelesenen Daten über an sich beliebige Kommunikationsverbindungen, insbesondere über das Internet, an eine noch weiter entfernt vorgesehene Datenaufzeichnungs- und/oder Datenverarbeitungseinrichtung 43' gesandt werden, bei der es sich um eine Art zentrale Überwachungseinrichtung oder -Stelle handeln kann. Es ist beispielsweise denkbar, dass nach einer Auswertung der Daten (in der Einrichtung 43 oder 43') Informationen wiederum über das Ladegerät 34 an die Speichereinrichtung 28 innerhalb des Wechselakkus 22 gegeben werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um modifizierte Prozessroutinen handeln, welche dann im Körperfunktionsmessgerät über die dortige Steuerelektronik die Art oder den Ablauf einer Körperfunktionsüberwachung ändern. Dies ist in 4 durch die jeweiligen Pfeile angedeutet. Solchenfalls dient Speichereinrichtung 28, die zusammen mit dem Wechselakku 22 aus dem Körperfunktionsmessgerät 2 entnehmbar und wieder in dieses einsetzbar ist, zur Übermittlung von Programminformationen.
  • Nach dem Wiederaufladen der Akkuzellen 26 des Wechselakkus und dem Auslesen der Speichereinrichtung 28 kann derselbe Wechselakku 22 wieder in die Vertiefung 18 des Körperfunktionsmessgeräts 2 eingesetzt und für den weiteren Messbetrieb verwendet werden. Es erweist sich indessen als vorteilhaft, wenn unmittelbar nach dem Entnehmen eines erschöpften Wechselakkus 22 oder eines Wechselakkus mit einer vollen Speichereinrichtung 28, die also keine weiteren Daten mehr abspeichern kann, sofort ein aufgeladener Wechselakku in das Körperfunktionsmessgerät 2 eingesetzt wird. Auf diese Weise kann ein quasikontinuierlicher Betrieb des Körperfunktionsmessgeräts 2 erreicht werden.
  • Das Körperfunktionsmessgerät 2 verfügt im dargestellten Fall über eine Betriebsanzeigeeinrichtung mit drei visuell wahrnehmbaren Anzeigemitteln 44 in Form von Leuchtdioden, von denen die eine den An-/Aus-Zustand des Messgeräts, die andere den Ladezustand der Akkuzellen 26 und die dritte die noch freie Speicherkapazität der Speichereinrichtung 28 anzeigt.
  • Man erkennt aus den Figuren ferner einen Anschluss 46 für ein Ladegerät. Ein Ladekabel eines Ladegeräts ist dort einsteckbar und vermag so die Akkuzellen 26 auch im eingesetzten Zustand des Wechselakkus 22 zu laden. Der Anschluss 46 ist von einer Abdeckkappe 48 verschließbar, um das Eindringen Feuchtigkeit und Schmutz im ungenutzten Zustand zu verhindern.
  • An derselben Schmalseite des Gehäuses 4 des Körperfunktionsmessgeräts 2 ist ein zweiter Anschluss 50, insbesondere in Form einer USB-Schnittstelle, für ein nicht dargestelltes Datenkabel vorgesehen. Auch dieser zweite Anschluss ist von einer Abdeckkappe 52 überfangen.
  • Auf der in den Figuren nicht ersichtlichen gegenüberliegenden Schmalseite sind Funktionstasten vorgesehen, mit denen das Körperfunktionsmessgerät 2, insbesondere dessen Steuerelektronik, bedienbar ist.
  • In besonders bevorzugter Weise ist eine mechanische Auslöseeinrichtung vorgesehen, die vorzugsweise von einer solchen Funktionstaste bedienbar ist, welche den Wechselakku 22 aus seiner Betriebsposition in der Vertiefung 18 etwas anhebt, damit er ergriffen und aus der Vertiefung entnommen werden kann. Des Weiteren ist im Bereich der zweiten Flachseite 16 ein Temperaturfühler 54 angedeutet, mit dem die Umgebungstemperatur erfasst werden kann.

Claims (12)

  1. Am menschlichen oder tierischen Körper tragbares Körperfunktionsmessgerät (2) zur Erfassung von phyiologischen Zustandsparametern von Körperfunktionen, mit einer Speichereinrichtung (28) zur Speicherung von aus den erfassten Zustandparametern gebildeten Daten, mit einer Einrichtung zur Übermittlung der gespeicherten Daten an eine externe, also vom menschlichen oder tierischen Körper entfernt angeordnete Datenaufzeichnungs- und/oder Datenverarbeitungseinrichtung (43, 43') und mit einer wiederaufladbaren Energieversorgungsquelle (20), dadurch gekennzeichnet, dass die wiederaufladbare Energieversorgungsquelle (20) von einem Wechselakku (22) gebildet ist und dass die Einrichtung zur Übermittlung der gespeicherten Daten dadurch gebildet ist, dass zumindest ein Teil der Speichereinrichtung (28) zusammen mit dem Wechselakku (22) aus dem Körperfunktionsgerät (2) entnehmbar ist.
  2. Körperfunktionsmessgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechselakku (22) und der mit ihm entnehmbare Teil der Speichereinrichtung (28) eine bauliche Einheit bilden und nur zusammen handhabbar sind.
  3. Körperfunktionsmessgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechselakku (22) und der mit ihm entnehmbare Teil der Speichereinrichtung (28) voneinander lösbar sind.
  4. Körperfunktionsmessgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Wechselakku (22) und der von ihm lösbare Teil der Speichereinrichtung (28) wieder miteinander verbindbar sind.
  5. Körperfunktionsmessgerät nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuse (24) des Wechselakkus (22) über Kontaktierungsmittel (36, 35) sowohl für die Akkuzellen (26) als auch für die Speichereinrichtung (28) verfügt.
  6. Körperfunktionsmessgerät nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mit dem Wechselakku (22) entnehmbare Teil der Speichereinrichtung (28) zusätzlich als Träger von Informationen über die Betriebsweise des Körperfunktionsmessgeräts (2) ausgebildet ist.
  7. Körperfunktionsmessgerät nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mit dem Wechselakku (22) entnehmbare Teil der Speichereinrichtung (28) als Schreib-/Lesespeicher ausgebildet ist.
  8. Körperfunktionsmessgerät nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, gekennzeichnet durch Rechenmittel zur Verarbeitung der aus den erfassten Zustandsparametern gebildeten Daten zu Informationen über die Körperfunktionen.
  9. Körperfunktionsmessgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Rechenmittel Vergleichsmittel umfassen, um Daten oder hieraus gewonnene Informationen mit eingebbaren Soll-Daten oder Soll-Zuständen, insbesondere mit Schwellwerten, zu vergleichen.
  10. Körperfunktionsmessgerät nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, gekennzeichnet durch eine drahtlos übermittelnde Sendeeinrichtung zur Übermittlung von Daten und/oder hieraus gewonnenen Informationen an die Datenaufzeichnungs- und/oder Datenverarbeitungseinrichtung, insbesondere nach Detektion von Alarmzuständen.
  11. Körperfunktionsmessgerät nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, gekennzeichnet durch eine drahtlose Empfangseinrichtung zum Empfangen von Signalen von der Datenaufzeichnungs- und/oder Datenverarbeitungseinrichtung.
  12. Ladegerät für einen Wechselakku eines Körperfunktionsmessgeräts nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Schnittstelle zum Auslesen des mit dem Wechselakku (22) entnehmbaren Teils der Speichereinrichtung (28).
DE10313837A 2003-03-31 2003-03-31 Tragbares Körperfunktionsmessgerät Withdrawn DE10313837A1 (de)

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