Ein
derartiges Körperfunktionsmessgerät ist aus
WO 02/00111 A1 bekannt. Der Zweck eines solchen tragbaren Körperfunktionsmessgeräts ist es, über längere Zeiträume, insbesondere
unter verschiedenen Belastungen des Organismus, physiologische Zustandsparameter
zu erfassen und auszuwerten. Die Auswertung der erfassten Zustandsparameter
kann entweder sofort erfolgen, damit beispielsweise Warnmeldungen
oder Korrekturanweisungen in an sich beliebiger Weise erzeugt und
ihrerseits gespeichert oder ausgegeben werden können, oder die Auswertung kann
zu einem späteren
Zeitpunkt nach der Abspeicherung von aus den erfassten Zustandsparametern
gewonnenen Daten erfolgen.
Als
physiologische Zustandsparameter können insbesondere in Betracht
kommen: die Herz- oder Pulsschlagfrequenz, die Herzschlagcharakteristik,
die Atmungsfrequenz, die Hauttemperatur, die Körpertemperatur, die Wärmeabstrahlung
des Körpers,
galvanisch erfassbare Signale an oder in der Hautoberfläche, Blutdruck,
Körperfett,
Blutzuckergehalt (Cholesteringehalt), Sauerstoffverbrauch, die Strahlungsexposition
oder -absorption, u. a. Es können
auch externe Parameter, wie die Umgebungstemperatur, die Luftfeuchtigkeit
oder die Helligkeit u. a. gleichzeitig erfasst und bei der Auswertung
der erfassten Zustandsparameter berücksichtigt werden.
Das
Körperfunktionsmessgerät kann beispielsweise
am Oberarm oder Oberschenkel oder insbesondere für EKG-Messungen an den hierfür vorgesehenen
Positionen am Oberkörper
des Benutzers durch an sich übliche
Mittel, wie Manschetten, Gürtel,
Tapes oder Bandagen oder an sich beliebige Haftmittel fixiert werden.
Für bestimmte
Anwendungen mag eine lockere Anordnung nach Art einer Halskette
oder eines Armbands hinreichend sein.
All
dies ist aus WO 02/00111 A1 bekannt. Darüber hinaus seien Verwendungsformen,
Anwendungs- und Funktionsmöglichkeiten
des Körperfunktionsmessgeräts und jegliche
erfassbare physiologische Zustandsparameter sowie hieraus gewinnbare Informationen,
die in WO 02/00111 A1 beschrieben sind, in der vorliegenden Anmeldung
offenbarungsmäßig erfasst.
Die
Einrichtung zur Übermittlung
der gespeicherten Daten des Körperfunktionsmessgeräts ist gemäß der genannten
Druckschrift WO 02/00111 A1 entweder durch eine drahtlose Datensendeeinrichtung
gebildet, die die Informationen drahtlos unter Verwendung eines
entsprechenden Protokolls, wie z. B. e-mail, oder als ASCII oder binäre Daten
sendet, oder sie umfasst eine drahtgebundene Datenleitung, z. B.
für den
Anschluss an eine serielle Schnittstelle eines PC's oder eine Infrarot-
oder Hochfrequenz-Schnittstelle zur Übermittlung der Daten an einen
PC, von wo aus die Daten dann über
eine elektronisches Kommunikationsnetzwerk, wie das Internet, an
eine externe Datenaufzeichnungs- und/oder Datenverarbeitungseinrichtung übermittelt
werden können.
Nach
einer weiteren Ausführungsform
von WO 02/00111 A1 ist das ganze Körperfunktionsmessgerät mit einem
Ladegerät
verbindbar, um die wiederaufladbare Energieversorgungsquelle zu
laden. Während
dieser Zeit kann über
das Ladegerät auch
die Speichereinrichtung des Körperfunktionsmessgeräts ausgelesen
werden. Hierbei ist aber nachteilig, dass während des Ladens und der hierbei erfolgenden
Auslesung der Speichereinrichtung das Körperfunktionsmessgerät nicht
zur Erfassung und Überwachung
einsetzbar ist. Es kommt also zwangsläufig zu Überwachungslücken.
Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
ein Körperfunktionsmessgerät der eingangs
genannten Art dahingehend zu verbessern, dass eine kontinuierliche
oder quasikontinuierliche Überwachung
durch Erfassung von physiologischen Zustandsparametern möglich ist,
ohne dass eine drahtlose Hochfrequenzdatenübertragung oder Funkübertragung
mit ihren zweifelhaften Auswirkungen auf den menschlichen Körper hingenommen
werden muss und ohne dass der Benutzer über physikalische Leitungsmittel
mit einem PC oder dergleichen verbunden sein muss.
Diese
Aufgabe wird bei einem Körperfunktionsmessgerät der genannten
Art erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die wiederaufladbare Energieversorgungsquelle von einem Wechselakku
gebildet ist und dass die Einrichtung zur Übermittlung der gespeicherten
Daten dadurch gebildet ist, dass zumindest ein Teil der Speichereinrichtung
zusammen mit dem Wechselakku aus dem Körperfunktionsgerät entnehmbar
ist.
Es
wird also erfindungsgemäß vorgeschlagen,
das Körperfunktionsmessgerät so auszubilden, dass
im Betrieb aus den erfassten Zustandsparametern gebildete Daten
zunächst
vorrichtungsintern in der Speichereinrichtung abgelegt werden und
dass bei einem Austausch des Wechselakkus zugleich die Speichereinrichtung
oder ein körperlich
entnehmbarer Teil der Speichereinrichtung, in dem die Daten gespeichert
sind, zusammen mit dem Wechselakku aus dem Körperfunktionsmessgerät entnommen
wird. Es wird dann ein frischer, d. h. aufgeladener Wechselakku
mit noch ungenutzter oder zuvor ausgelesener Speichereinrichtung
in das Körperfunktionsmessgerät eingesetzt,
das dann sofort wieder zur Erfassung physiologischer Zustandsparameter
und Speicherung von hieraus gewonnenen Daten einsatzbereit ist.
Auf diese Weise kann eine quasikontinuierliche Überwachung durchgeführt werden,
ohne eine drahtlose Datenübermittlung
per Funk oder Hochfrequenztechnik hinnehmen zu müssen.
Der
Wechselakku und der mit ihm entnehmbare Teil der Speichereinrichtung
können
in an sich beliebiger Weise miteinander verbunden, insbesondere
miteinander verschraubt oder verklipst sein. Nach einer Ausführungsform
der Erfindung bilden der Wechselakku und der mit ihm entnehmbare
Teil der Speichereinrichtung eine bauliche Einheit, und sie sind
nur zusammen handhabbar, also nur gemeinsam als eine bauliche Einheit
aus dem Körperfunktionsmessgerät entnehmbar,
in das Ladegerät einsetzbar
bzw. wieder aus dem Ladegerät
entnehmbar und in das Körperfunktionsmessgerät einsetzbar. Insbesondere
können
die Akkuzellen des Wechselakkus und die Speichereinrichtung in einem
gemeinsamen Gehäuse
untergebracht sein.
Gleichwohl
wäre es
denkbar und nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorteilhaft, wenn
der Wechselakku und der mit ihm entnehmbare Teil der Speichereinrichtung
voneinander lösbar
sind. Auf diese Weise wäre
es möglich,
Wechselakku und Speichereinrichtung aus dem Körperfunktionsmessgerät zu entnehmen
und dann voneinander zu trennen, so dass der Akku z. B. in einem
an sich üblichen Ladegerät geladen
werden kann und der Speicherteil in eine Ausleseeinrichtung gegeben
oder mit einer Ausleseeinrichtung verbunden werden kann, um ausgelesen
zu werden. Beispielsweise könnte
der Speicherteil über
eine an sich beliebige Schnittstelle mit einem PC verbunden werden
oder als Karte in einen PC eingesetzt werden, um dann unabhängig vom
Ladevorgang des Wechselakkus ausgelesen oder als Festspeicher verwendet
zu werden.
Es
erweist sich dann als besonders vorteilhaft, wenn der Wechselakku
und der von ihm lösbare Teil
der Speichereinrichtung wieder miteinander verbindbar sind, um nach
dem Aufladen des Wechselakkus dann wieder als gemeinsame Einheit
in dem Körperfunktionsmessgerät verwendet
zu werden.
Hierfür sind an
sich beliebige Verbindungsmittel, wie Schraubverbindungen oder an
sich beliebige Rast-, Schnapp- oder
sonstige Hintergriffsmittel denkbar.
Die
mit dem Wechselakku entnehmbare Speichereinrichtung könnte separat
zu bedienende Anschlussmittel aufweisen, die vor oder nach dem Einsetzen
des Wechselakkus mit weiteren Anschlussmitteln des Körperfunktionsmessgeräts, beispielsweise
in Form von Stecker/Buchsen-Verbindungsmitteln, verbunden werden.
Indessen erweist es sich als vorteilhaft, wenn der Wechselakku bzw. ein
Gehäuse
des Wechselakkus über
Kontaktierungsmittel sowohl für
die Akkuzellen als auch für
die Speichereinrichtung verfügt.
Der
mit dem Wechselakku entnehmbare Teil der Speichereinrichtung könnte ausschließlich zur Speicherung
von aus den erfassten Zustandsparametern gebildeten Daten ausgebildet
sein. In Weiterbildung der Erfindung von besonderer Bedeutung erweist
es sich aber als vorteilhaft, wenn dieser Teil der Speichereinrichtung
zusätzlich
als Träger
von Informationen über
die Betriebsweise des Körperfunktionsmessgeräts ausgebildet
und mit einem geräteinternen
Rechner, einem μ-Controller
oder dergleichen Prozessrechenmittel, verbindbar ist. Solchenfalls kann
die Speichereinrichtung zur Übermittlung
von Prüf-
oder Programmroutinen an das Prozessrechenmittel des Körperfunktionsmessgeräts fungieren. Dies
erweist sich insbesondere bei solchen Körperfunktionsmessgeräten als
vorteilhaft, die für
die Erfassung einer Vielzahl verschiedener Zustandsparameter geeignet
sind, indem sie beispielsweise mehrere Sensoren umfassen, die dann
je nach Anwendungsfall zum Einsatz kommen, oder aber Sensoren umfassen,
die für
die Erfassung unterschiedlicher Zustandsparameter in Frage kommen,
hierfür
jedoch in unterschiedlicher Weise angesteuert bzw. betrieben werden
müssen.
Es wäre
also beispielsweise denkbar, dass der zusammen mit dem Wechselakku entnehmbare
Teil der Speichereinrichtung dann eine Betriebssoftware nach Art
einer Programmroutine für die
Blutdruckmessung oder die Herzfrequenzmessung oder einen sonstigen
Zustandsparameter übermittelt.
Die Speichereinrichtung wirkt dann als Programmiermittel oder Träger von
Software oder Programmcodes für
den individuell gewünschten
Betrieb des Körperfunktionsmessgeräts.
Solchenfalls
erweist es sich auch als vorteilhaft, wenn der mit dem Wechselakku
entnehmbare Teil der Speichereinrichtung als Schreib-/Lesespeicher
ausgebildet ist. Es besteht dann auch die Möglichkeit, dass infolge einer
unmittelbaren Verarbeitung der aus der Speichereinrichtung ausgelesenen Daten
neue Informationen über
die Betriebsweise, insbesondere in Form von Modifikationen der vorhandenen
Prüf- oder
Programmroutinen, eingebbar sind. Stellt sich im Zuge der Auswertung
beispielsweise von Blutdruckinformationen heraus, dass sich der
Blutdruck häufig
oder zeitweise außerhalb
vorgegebener oder vorgebbarer Parameterbereiche befindet, so könnte dies
zu einer Änderung
der Prorammroutine dahingehend führen,
dass beispielsweise die Häufigkeit
der Blutdruckerfassung erhöht
wird.
Da
das Auslesen von Speicherinhalten und die anschließende rechnergesteuerte
Auswertung zumindest einfacher Zusammenhänge sehr rasch durchführbar ist,
wäre es
denkbar, dass eine vom Wechselakku lösbare Speichereinrichtung rasch ausgelesen,
ihr Dateninhalt ausgewertet und die Speichereinrichtung dann mit
vorstehend genannten Informationen über die Betriebsweise ausgestattet wird,
so dass dieselbe Speichereinrichtung mit einem frisch aufgeladenen
Wechselakku verbindbar und zusammen mit diesem sofort wieder benutzbar
ist.
Nach
einer anderen Ausführungsform
der Erfindung wäre
es denkbar, dass das Körperfunktionsmessgerät selbst über hinreichende
Rechenmittel zur Verarbeitung der aus den erfassten Zustandsparametern
gebildeten Daten verfügt,
um hieraus während
des Beobachtungsprozesses, also während des Betriebs des Körperfunktionsmessgeräts, Informationen über die
Körperfunktionen
zu erhalten. Diese Informationen könnten dann über ein visuelles oder audielles
oder in sonstiger Weise zur Übermittlung
von Informationen an den Benutzer geeignetes Anzeigemittel dem Benutzer
zur Kenntnis gebracht werden. Beispielsweise könnte ein Alarmsignal ausgegeben
werden, wenn ein bestimmter Zustandsparameter, der insbesondere
im Zusammenhang mit Bewegungs- oder Anstrengungszuständen des
Benutzers steht, als zulässig
erachtete Wertebereiche verlässt.
Insofern erweist es sich auch als vorteilhaft, wenn die Rechenmittel
Vergleichsmittel umfassen, um Daten oder hieraus gewonnene Informationen
mit eingebbaren Soll-Daten oder Soll-Zuständen, insbesondere mit Schwellwerten,
zu vergleichen.
Obschon
die vorliegende Erfindung an sich darauf abzielt, auf eine Funk-
oder sonstige Hochfrequenzverbindung aufgrund deren ungewissen Auswirkungen
auf den Organismus zu verzichten, wäre es denkbar, dass gerade
in vorstehend beschriebenen Alarmsituationen Signale an eine entfernt
angeordnete Datenaufzeichnungs- oder Datenverarbeitungseinrichtung,
insbesondere einer zentralen Beobachtungs- und Bewertungsstelle, übersandt
werden. Auf diese Weise wäre
es möglich,
dass Patienten auch außerhalb
eines Krankenhauses oder zumindest außerhalb der unmittelbaren Umgebung
eines Pflegebereichs in Überwachung
behalten werden können,
ohne dass sich die Patienten dieser ständigen Überwachung unmittelbar ausgesetzt
fühlen.
Solchenfalls erweist es sich auch als vorteilhaft, wenn das Körperfunktionsmessgerät zusätzlich zu drahtlosen
Sendemitteln auch Empfangsmittel aufweist, um gerade in Alarm- oder
Notsituationen Signale erhalten und in an sich beliebiger Weise
dem Benutzer bekanntgegeben zu können.
Hierfür
sind dann vorzugsweise optische, insbesondere akustische Anzeigemittel,
insbesondere sprachgestützte Anzeigemittel,
vorhanden.
Des
weiteren ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Ladegerät für einen
Wechselakku eines Körperfunktionsmessgeräts der erfindungsgemäßer Art,
welches Ladegerät
gekennzeichnet ist durch eine Schnittstelle zum Auslesen des zusammen
mit dem Wechselakku entnehmbaren Teils der Speichereinrichtung.
Das Ladegerät
kann solchenfalls mit einem eigenen Rechenmittel und einer eigenen
Speichereinrichtung zur Abspeicherung der ausgelesenen Daten ausgebildet
sein. Es ist aber auch denkbar, dass das Ladegerät seinerseits mit einer seriellen
Schnittstelle oder USB-Schnittstelle
eines PC verbindbar ist.
Weitere
Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
den beigefügten
Patentansprüchen
und aus der zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung. In der Zeichnung zeigt:
1 eine perspektivische Ansicht
einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Körperfunktionsmessgeräts mit eingesetztem
Wechselakku;
2 eine perspektivische Darstellung
des Körperfunktionsmessgeräts nach 1 mit losgelöstem Wechselakku
und
3 eine weitere perspektivische
Ansicht des Körperfunktionsmessgeräts nach 1 und 2;
4 eine schematische Darstellung
eines erfindungsgemäßen Ladegeräts für einen
Wechselakku.
Die
Figuren zeigen verschiedene Ansichten einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Körperfunktionsmessgeräts 2,
das insbesondere am Oberarm getragen werden kann. Hierfür weist
das Körperfunktionsmessgerät 2 ein
verhältnismäßig flach
gehaltenes Gehäuse 4 und
ein manschettenartiges Band 6 auf, welches ähnlich dem
Band einer Armbanduhr beidseits an dem Gehäuse 4 befestigbar
ist. Zum Anlegen des Körperfunktionsmessgeräts greift
der Benutzer durch die von dem Band 6 gebildete Öffnung hindurch
und positioniert das Körperfunktionsmessgerät dann bestimmungsgemäß am Oberarm.
Zum Fixieren des Körperfunktionsmessgeräts wird – etwa vergleichbar
beim Anlegen eines Blutdruckmessgeräts – das manschettenartige Band 6 enger
gezogen, so dass das Gerät
in einer bestimmungsgemäßen Position
unter leichtem Druck am Oberarm positioniert bleibt. Das Band 6 ist
bei der bevorzugten Ausführungsform
mit einem Klettverschlussmittel 10 ausgestattet, so dass
das Band zumindest auf einer Seite durch einen am Gehäuse 4 ausgebildeten
Schlitz 12 hindurchführbar
und entsprechend der gewünschten
Spannung festziehbar und durch das Klettverschlussmittel 10 in
der gewünschten
Lage und Spannung fixierbar ist.
Das
Gehäuse 4 liegt
bei bestimmungsgemäßem Gebrauch
des Körperfunktionsmessgeräts 2 mit einer
körperzugewandten
Flachseite 14, die leicht gekrümmt ausgebildet und so ergonomisch
der Richtung der Wölbung
des Oberarms nachempfunden ist, an die Hautoberfläche des
Benutzers an. Die gegenüberliegende
zweite Flachseite 16 bildet die Sichtseite des Gehäuses 4.
Von
dieser zweiten Flachseite 16 ausgehend ist eine quaderförmige Vertiefung 18,
die sich in das Gehäuse 4 hineinerstreckt,
vorgesehen. Diese Vertiefung 18 dient der Aufnahme einer
wiederaufladbaren Energieversorgungsquelle 20 in Form eines Wechselakkus 22.
Im eingesetzten Zustand des Wechselakkus 22 (s. 1) schließt der Wechselakku 22 mit
der zweiten Flachseite bündig
ab, so dass die Sichtseite einen stetigen im wesentlichen ebenen Oberflächenverlauf
vermittelt.
Der
Wechselakku 22 umfasst seinerseits ein vorzugsweise feuchtigkeitsdichtes
Akkugehäuse 24. Im
Inneren des Akkugehäuses 24 sind
nicht nur die Akkuzellen 26, sondern auch eine Speichereinrichtung 28 zur
Abspeicherung von Daten vorgesehen, welche aus erfassten Zustandsparametern
des gewonnen wurden. Beim Einsetzen des Wechselakkus 22 in
die Vertiefung 18 gelangen sowohl die darin aufgenommenen
Akkuzellen 26 als auch die Speichereinrichtung 28 in
eine elektrische Kontaktverbindung mit einer nicht dargestellten
Steuerelektronik im Inneren des Körperfunktionsmessgeräts 2.
Diese Steuerelektronik umfasst ihrerseits Rechenmittel in Form von
Mikroprozessoren oder μ-Controllern
sowie weitere Speichermittel für
hinterlegte oder hinterlegbare Programm- oder Prozessroutinen zur Ansteuerung von
Sensoren 30 zur Erfassung physiologischer Zustandsparameter,
welche im Zusammenhang mit Körperfunktionen
stehen. Diese Sensoren 30 sind in 3 dargestellt, sie sind in der ersten
körperzugewandten
Flachseite 14 angeordnet und treten mit ihren sensitiven
Messfeldern 32 geringfügig über die Oberfläche der
ersten Flachseite 14 hervor, damit sie unmittelbar gegen
die Hautoberfläche
des Benutzers anliegen, wenn das Körperfunktionsmessgerät 2 getragen
wird. Im Messbetrieb werden die Sensoren 30 oder ein Teil
der Sensoren 30 über
die nicht dargestellte Steuerelektronik zur Ausführung eines Messprozesses angesteuert.
Bei den Sensoren handelt es sich insbesondere um Leitfähigkeitssensoren
zur Bestimmung des Hautwiderstands, um Temperatursensoren oder um
Sensoren zur Bestimmung des Wärmeflusses.
Die in der Regel analogen Sensorsignale werden gegebenenfalls nach
einer Verstärkung
und Konditionierung, wie z. B. einer Filterung, in digitale Daten
umgewandelt, die dann in der Speichereinrichtung 28 innerhalb
des Akkugehäuses 24 abgelegt werden.
Wenn
die Kapazität
der Akkuzellen 26 oder die Speicherkapazität der Speichereinrichtung 28 erschöpft ist,
so wird der Wechselakku 22 samt der darin aufgenommenen
Speichereinrichtung 28 aus der Vertiefung 18 des
Körperfunktionsmessgeräts 2 entnommen.
Der entnommene Wechselakku 22 kann dann in einem schematisch
in 4 dargestellten Ladegerät 34 über eine
Ladeelektrik 35 wieder aufgeladen werden. Währenddessen
werden die in der Speichereinrichtung 28 abgespeicherten
Daten ausgelesen, beispielsweise dadurch, dass diese Daten über eine
Kontaktanordnung 36 im Ladegerät 34 und ein Datenkabel 38 einer
Schnittstelle 40 eines angedeuteten PC's 42 zugeführt werden. Dieser PC 42 kann
eine externe Datenaufzeichnungs- und/oder Datenverarbeitungseinrichtung 43 darstellen.
Es wäre
aber auch denkbar, dass die über
das Datenkabel 38 ausgelesenen Daten über an sich beliebige Kommunikationsverbindungen,
insbesondere über das
Internet, an eine noch weiter entfernt vorgesehene Datenaufzeichnungs- und/oder Datenverarbeitungseinrichtung 43' gesandt werden,
bei der es sich um eine Art zentrale Überwachungseinrichtung oder -Stelle
handeln kann. Es ist beispielsweise denkbar, dass nach einer Auswertung
der Daten (in der Einrichtung 43 oder 43') Informationen
wiederum über das
Ladegerät 34 an
die Speichereinrichtung 28 innerhalb des Wechselakkus 22 gegeben
werden. Hierbei kann es sich beispielsweise um modifizierte Prozessroutinen
handeln, welche dann im Körperfunktionsmessgerät über die
dortige Steuerelektronik die Art oder den Ablauf einer Körperfunktionsüberwachung ändern. Dies
ist in 4 durch die jeweiligen Pfeile
angedeutet. Solchenfalls dient Speichereinrichtung 28,
die zusammen mit dem Wechselakku 22 aus dem Körperfunktionsmessgerät 2 entnehmbar und
wieder in dieses einsetzbar ist, zur Übermittlung von Programminformationen.
Nach
dem Wiederaufladen der Akkuzellen 26 des Wechselakkus und
dem Auslesen der Speichereinrichtung 28 kann derselbe Wechselakku 22 wieder
in die Vertiefung 18 des Körperfunktionsmessgeräts 2 eingesetzt
und für
den weiteren Messbetrieb verwendet werden. Es erweist sich indessen als
vorteilhaft, wenn unmittelbar nach dem Entnehmen eines erschöpften Wechselakkus 22 oder
eines Wechselakkus mit einer vollen Speichereinrichtung 28,
die also keine weiteren Daten mehr abspeichern kann, sofort ein
aufgeladener Wechselakku in das Körperfunktionsmessgerät 2 eingesetzt
wird. Auf diese Weise kann ein quasikontinuierlicher Betrieb des Körperfunktionsmessgeräts 2 erreicht
werden.
Das
Körperfunktionsmessgerät 2 verfügt im dargestellten
Fall über
eine Betriebsanzeigeeinrichtung mit drei visuell wahrnehmbaren Anzeigemitteln 44 in
Form von Leuchtdioden, von denen die eine den An-/Aus-Zustand des
Messgeräts,
die andere den Ladezustand der Akkuzellen 26 und die dritte
die noch freie Speicherkapazität
der Speichereinrichtung 28 anzeigt.
Man
erkennt aus den Figuren ferner einen Anschluss 46 für ein Ladegerät. Ein Ladekabel
eines Ladegeräts
ist dort einsteckbar und vermag so die Akkuzellen 26 auch
im eingesetzten Zustand des Wechselakkus 22 zu laden. Der
Anschluss 46 ist von einer Abdeckkappe 48 verschließbar, um
das Eindringen Feuchtigkeit und Schmutz im ungenutzten Zustand zu
verhindern.
An
derselben Schmalseite des Gehäuses 4 des
Körperfunktionsmessgeräts 2 ist
ein zweiter Anschluss 50, insbesondere in Form einer USB-Schnittstelle,
für ein
nicht dargestelltes Datenkabel vorgesehen. Auch dieser zweite Anschluss
ist von einer Abdeckkappe 52 überfangen.
Auf
der in den Figuren nicht ersichtlichen gegenüberliegenden Schmalseite sind
Funktionstasten vorgesehen, mit denen das Körperfunktionsmessgerät 2,
insbesondere dessen Steuerelektronik, bedienbar ist.
In
besonders bevorzugter Weise ist eine mechanische Auslöseeinrichtung
vorgesehen, die vorzugsweise von einer solchen Funktionstaste bedienbar
ist, welche den Wechselakku 22 aus seiner Betriebsposition
in der Vertiefung 18 etwas anhebt, damit er ergriffen und
aus der Vertiefung entnommen werden kann. Des Weiteren ist im Bereich
der zweiten Flachseite 16 ein Temperaturfühler 54 angedeutet,
mit dem die Umgebungstemperatur erfasst werden kann.