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Die
Erfindung betrifft eine Lösung
zum Ätzen
von Kupfer oder einer Kupferlegierung sowie ein Verfahren zum Abscheiden
von Metall auf eine zuvor mit der Lösung geätzten Oberfläche einer
auf ein Substrat aufgebrachten Schicht aus Kupfer oder einer Kupferlegierung.
Die Lösung
und das Verfahren dienen vorzugsweise der Produktion von Schaltungsträgern, insbesondere
Leiterplattenproduktion, oder in der Halbleitertechnik, sowie zur
Produktion von Leadframes und Kontakten, beispielsweise Steckleistenkontakten,
sowie Kontakte in Schaltern und Steckverbindern, Buchsen und Steckern.
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Bei
der Herstellung von Schaltungsträgern
werden Kupferoberflächen
u.a. mit einer Ätzlösung behandelt,
wobei die Oberfläche
von kontaminierenden Stoffen gereinigt oder für einen Folgeprozess vorbereitet wird.
Hierbei wird ein Kupferabtrag von 1–2 μm angestrebt. In den Folgeprozessen
werden anschließend
organische oder metallische Schichten aufgebracht. Diese Schichten
können
verschiedene Funktionen erfüllen. Beispielsweise
können
metallische Schichten löt-
oder bondbare Bereiche bilden oder als Ätzresiste dienen. Je nach dem,
welchen Zweck diese Schichten erfüllen, können sie permanent oder temporär auf der
Kupferoberfläche
verbleiben.
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In
jedem Fall ist die Bildung eines haftfesten Verbundes zwischen der
behandelten Kupferoberfläche und
der aufzubringenden Schicht notwendig, um ein Ablösen oder
Abplatzen von Teilen der Oberflächenschicht
zu vermeiden.
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An
der Oberfläche
von Leadframes bei der Produktion von Halbleitern ist das Phänomen des
Epoxy Bleed Out beobachtet worden, welches beispielsweise nach dem
Einharzen des Chips auftritt, wobei überschüssiges Epoxidharz auf die außen liegenden
Kontakte des Leadframes ausläuft
(„ausblutet"). An diesen Stellen
kann dann keine galvanische Beschichtung mehr stattfinden.
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Bekannte Ätzlösungen zum
Anätzen
von Kupferoberflächen
für eine
nachfolgende Metallisierung bestehen in der Praxis häufig aus
wässrigen
Lösungen
von Alkaliperoxodisulfaten oder Wasserstoffperoxid jeweils in Kombination
mit Schwefelsäure.
Mit diesen Ätzmedien
erzielt man ein Ätzbild
mit Restrauhigkeiten von 1–2 μm, wodurch
eine Oberflächenvergrößerung gegenüber der
geometrischen Oberfläche
von bis zu 50 % entsteht. Diese Oberflächenvergrößerung ist auf die entstandene
grobe Kupfertextur zurückzuführen.
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Weitere
bekannte Kupfer ätzende
Medien sind Eisen(III)-salze, Hypochlorit und Kupfer(II)-salze in wässriger
saurer oder alkalischer Lösung,
die aber kaum zu oben geschilderter Anwendung herangezogen werden,
da die Ätzwirkung
zu stark ist und sie daher eher zu Differenzätzungen oder zur Totalentfernung
von Kupfer vom Grundmaterial eingesetzt werden. Hierbei ist das Ätzbild ohne
Belang, vielmehr muss auf den Unterätzbereich (Flankensteilheit)
geachtet werden. Ein Angriff auf den Ätzresist muss vermieden werden,
und die Regenerierbarkeit der Ätze
(Rückgewinnung
von Kupfer) soll problemlos möglich
sein.
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Die
Zusammensetzung der Ätzlösung richtet
sich u.a. auch nach der Art der aufzubringenden Schicht. So stellen
metallische und organische Schichten jeweils unterschiedliche Anforderungen
an die Struktur und Beschaffenheit der Kupferoberfläche.
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Metallisch
glänzende
Kupferoberflächen
sind für
eine nachfolgende Beschichtung mit organischen Medien, wie Fotoresisten,
Lötstoppmasken,
und für
das Verpressen von Multilayern nicht geeignet. Aus diesem Grund
werden modifizierte Ätzen
benutzt, um das Kupfer aufzurauen und gleichzeitig einen braunen
bis schwarzen Kupfer(I)-Kupfer(II)-Oxidfilm zu bilden. In diesen
Oxidfilm können
sich die Haftschichten, wie Fotoresiste und Lötstoppmasken oder Epoxidharz,
beim Verpressen verankern (
US
6,036,758 A ;
EP
0 442 197 A2 ;
EP
0 926 265 A1 ). Diese Ätzen
enthalten Mineralsäuren,
Alkansulfonsäuren,
Gemische der genannten Säuren,
Inhibitoren und bekannte Oxidationsmittel und sollen glatte Kupferflächen oxidieren
und aufrauen. Sie sind jedoch ungeeignet für eine anschließende Metallisierung.
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Durch
die fortschreitende Miniaturisierung von Schaltungsträgern und
insbesondere für
Verfahren in der Halbleitertechnik sind neue Lösungen erforderlich. Galvanische
Prozesse finden mehr und mehr Eingang in diesen Technikbereich,
so auch die Verkupferung und Herstellung von Kupferleitbahnen auf
Micro-Chips. In diesem Bereich werden polierte glänzende Oberflächen verlangt,
welche eine Grundvoraussetzung für
die Erstellung feiner Leiterstrukturen sind. Diese polierten Oberflächen können mit
so genannten Ätz-(Polier)-Lösungen erzeugt
werden. Derartige Lösungen
sind beispielsweise aus
EP
1 167 585 A2 , US 2002/0022370 A1 und US RE 37,786 E bekannt
und führen
zu hochglänzenden
Kupferoberflächen.
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Diese Ätz-(Polier)-Lösungen weichen,
abgesehen vom Oxidationsmittel, Wasserstoffperoxid oder Alkaliperoxodisulfat,
in ihrer Zusammensetzung und ihrer Wirkung erheblich von den o.g. Ätzlösungen ab.
Neben teilweise nicht unerheblichen Mengen abrasiver Stoffe (Siliziumdioxid-Aluminiumoxid-Ceroxid-Zirconiumdioxid)
zur Erhöhung
der Abtragsraten sind viskositätserhöhende Stoffe
(Polyalkohole, Polyethylenglykole etc.), organische Säuren (Aminoessigsäure, Amidoschwefelsäure, Oxalsäure, Citronensäure, Gluconsäure), anorganische
Säuren
und Inhibitoren (N-Methylformamid, Benzotriazol, Imidazol, Phenacetin,
Thioharnstoff, Mercaptobenzthiazol) genannt.
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Darüber hinaus
variiert der pH-Wert der Lösungen
vom schwach sauren bis stark alkalischen Bereich (9–14, 3–10, 5–8) und
liegt damit deutlich über
dem Wert üblicher Ätzen. Mit
den genannten Lösungen
werden ebenfalls Kupferoberflächen
geätzt,
angeätzt
oder geglättet,
wobei aber bestimmungsgemäß nur geringe
Abtragsraten von 0,03–0,1
um zum Polieren angestrebt werden. Höhere Abtragsraten können beispielsweise durch
höhere
Temperaturen und durch Zugabe von abrasiven Stoffen erzielt werden.
Allerdings müssen
dann auch mehr Komplexbildner zugegeben werden, um das oxidierte
Kupfer in Lösung
zu halten, da oxidiertes Kupfer wegen des hohen pH-Wertes nur durch
den Einsatz von Komplexbildnern, wie beispielsweise EDTA oder NTA,
in Lösung
gehalten werden kann. Befindet sich zu viel Kupfer in der Ätzlösung, wird
diese unbrauchbar.
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In
US 6,036,758 A wird
eine Ätzlösung zur
Oberflächenbehandlung
von Kupfer beschrieben, die Wasserstoffperoxid und eine aromatische
Sulfonsäure
oder de ren Salz enthält.
Zusätzlich
enthält
diese Ätzlösung u.a.
eine anorganische Säure,
besonders bevorzugt ist Schwefelsäure im Bereich zwischen 2–20 % (m/m),
wobei ein Bereich von 5–10
% (m/m) als besonders bevorzugt angegeben wird.
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Aus
EP 1 167 482 A2 ist
eine Ätz-(Polier)-Lösung bekannt,
welche eine N-heterozyklische Verbindung, Wasserstoffperoxid und
ein Salz der Dodecylbenzolsulfonsäure enthält. Die Lösung ist geeignet für die Produktion
von integrierten Schaltungen, wobei das überschüssige Verdrahtungsmaterial
nach der Metallisierung weggeätzt
werden soll. Die Ätz-(Polier)-Lösung kann
neben den genannten Komponenten zusätzlich abrasive Stoffe und
Zusatzstoffe, beispielsweise Schwefelsäure, enthalten. Die Ätzrate ist
abhängig
vom pH-Wert, der Temperatur und der Art und Stärke der verwendeten Säuren. Die
Lösung
arbeitet mit einem pH-Wert im Bereich von 5–12.
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Mit
der Miniaturisierung werden auch im Bereich der Leiterplattentechnik
neue Herausforderungen an die Oberflächen und ganz speziell an die
Kupferoberflächen
gestellt, welche beispielsweise die Grundlage für Endschichten bilden können, beispielsweise
für Stromlos-Nickel-Gold,
Chemisch-Zinn, Silber, Palladium und Kombinationen der genannten
Metalle. Zum Aufbau feiner Leiterstrukturen müssen Oberflächen erzeugt werden, die eine
gute Haftfestigkeit für
eine nachfolgende Metallisierung aufweisen.
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Die
Haftfestigkeit wird u.a. durch die Oberflächenstruktur des geätzten Kupfers
bestimmt, wobei angenommen wird, dass eine um so höhere Haftfestigkeit
erreicht ist, je gröber
die Oberflächenstruktur
der Kupferoberfläche
ist. Daher ist bei glänzenden
Kupferoberflächen
eine geringere Haftfestigkeit zu erwarten.
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Bei
Anwendung der vorgenannten Ätzmittel
wurde teilweise beobachtet, dass sich Probleme beim Abscheiden von
Metallen, beispielsweise beim stromlosen Abscheiden von Kupfer,
Zinn, Silber, Nickel, Gold, Palladium und Wismut einstellen können. Diese
Probleme bestehen darin, dass teilweise gar keine Abscheidung der
genannten Metalle erreicht werden konnte und teilweise nur eine
sehr ungleichmäßige Abscheidung.
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Auf
Grund von Fehlhaftungen der aufzubringenden Metallschichten kann
jedoch auf das Anätzen
von Kupfer nicht verzichtet werden.
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Im
Zuge der hier durchgeführten
Untersuchungen mit Ätzen,
die glänzende
Kupferoberflächen
erzeugen, ist festgestellt worden, dass diese aber erhebliche Mängel aufweisen.
Nach dem Ätzen
bilden sich beim Überheben
in die Spüle
dunkle braune Flecken, die nach dem Dekapieren in Schwefelsäure matt
sind. Der Arbeitsbereich der Ätzen
ist sehr eng, so dass ein enormer analytischer Aufwand für die Badführung betrieben werden
muss.
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Mit
den bekannten Verfahren und Behandlungslösungen ist es daher nicht möglich, folgende
Anforderungen gleichzeitig zu erfüllen:
- i)
Erzeugen einer ausreichend hohen Haftfestigkeit von metallischen
Schichten, auch auf sehr schmalen Kupferleiterbahnen, die auf Substraten,
beispielsweise Leiterplattenmaterial, Leadframes oder verschiedenen
Kontakten, aufgebracht sind. Dieses wird gefordert, um ein Abplatzen
oder anders geartetes Ablösen der
aufgebrachten Metalle zu vermeiden.
- ii) Erzeugen einer möglichst
glänzenden
Kupferoberfläche
für die
nachfolgende Metallisierung, insbesondere um sehr feine Leiterstrukturen
erzeugen zu können.
- iii) Gewährleisten
einer ausreichenden Prozesssicherheit beim Überheben des Substrates in
eine Spüle,
so dass sich keine dunklen, braunen Flecken auf der Kupferoberfläche bilden.
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Neben
diesen Anforderungen sollen die geätzten Oberflächen auf
den Leadframes zusätzlich
gewährleisten,
dass die außen
liegenden Kontakte nahezu von Harzverunreinigungen frei bleiben
bzw. diese minimiert werden, welche in folge der beobachteten Epoxy
Bleed Out Erscheinungen entstehen.
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Weiterhin
sollen Ätzen
kostengünstig
sein und in der Handhabung einfach.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt von daher das Problem zugrunde, die
vorgenannten Anforderungen zu erfüllen, um die Nachteile der
bekannten Lösungen
und Verfahren zu vermeiden. Insbesondere sollen möglichst
glänzende
Kupferoberflächen
erzeugt werden.
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Gelöst werden
diese Probleme durch die Lösung
zum Ätzen
nach Anspruch 1, das Verfahren nach Anspruch 16, die Anwendung des
Verfahrens nach Anspruch 23 und 25 und die Verwendung der Lösung nach Anspruch
12, 14 und 15. Bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Lösung dient
zum Ätzen
von Kupfer oder einer Kupferlegierung auf Substraten, vorzugsweise
elektrischen Schaltungsträgern,
insbesondere Leiterplatten, oder in der Halbleitertechnik, sowie zur
Produktion von Leadframes und Kontakten, beispielsweise Steckleistenkontakten,
sowie Kontakten in Schaltern und Steckverbindern, Buchsen und Steckern.
Vorzugsweise dient die Ätzlösung zum
Erzeugen einer für
die nachträgliche
Beschichtung mit Metallen geeigneten Kupferoberfläche. Die
erfindungsgemäße Lösung ist
eine Lösung
mit einem pH-Wert im Bereich von 4 und niedriger. Sie ist frei von
Sulfationen. Sie enthält:
- a) mindestens ein Oxidationsmittel, ausgewählt aus
einer Gruppe, umfassend Wasserstoffperoxid und Persäuren,
- b) mindestens einen Stoff, ausgewählt aus einer Gruppe, umfassend
aromatische Sulfonsäuren
und eine Mischung aus aromatischen Sulfonsäuren und Salzen der aromatischen
Sulfonsäuren,
und
- c) mindestens eine N-heterozyklische Verbindung.
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Organische
Sulfonsäuren
weisen auf Grund des Herstellungsverfahrens oftmals Restkonzentrationen von
Sulfationen auf. Bisher wurde dieser Umstand nicht beachtet, da
Sulfonsäuren
oftmals gerade in Verbindung mit Schwefelsäure zum Ätzen verwendet werden. Allerdings
hat sich herausgestellt, dass man nur mit sulfatfreier Sulfonsäure in Kombination
mit den anderen Komponenten der erfindungsgemäßen Lösung glänzende Kupferschichten erzeugen
kann.
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Unter
der erfindungsgemäßen Sulfationen-freien
Lösung
ist eine Lösung
zu verstehen, die eine Konzentration von Sulfationen unter 0,2 %
(m/m) aufweist. Zur quantitativen Bestimmung der Konzentration können bekannte
Verfahren eingesetzt werden, beispielsweise die Ionenchromatographie
oder die gravimetrische Bestimmung als Bariumsulfat. Weist die Lösung eine
höhere
Konzentration auf, muss die Konzentration der Sulfationen in der
Lösung
beispielsweise durch eine Fällung
als Bariumsulfat unter den Wert von 0,2 % (m/m) gesenkt werden.
Die aromatischen Sulfonsäuren
selbst bilden keine schwerlöslichen
Bariumsalze.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist einfach, leicht durchführbar
und billig. Es dient zum Abscheiden von Metall auf die Oberfläche einer
auf ein Substrat aufgebrachten Schicht aus Kupfer oder einer Kupferlegierung,
umfassend folgende Verfahrensschritte:
- a) In
Kontakt bringen der Oberfläche
mit der erfindungsgemäßen Lösung und
- b) Beschichten der Oberfläche
mit mindestens einem Metall.
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Zu
den Kupferoberflächen
aufweisenden Substraten gehören
insbesondere elektrische Schaltungsträger, Leadframes und Kontakte,
wie Steckleistenkontakte, und Kontakten, beispielsweise Steckleistenkontakten,
sowie Kontakte in Schaltern und Steckverbindern, Buchsen und Steckern.
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Mit
der erfindungsgemäßen Lösung wird
eine Mikroätzwirkung
entfaltet. Die Ätzrate
beträgt
1–2 μm pro Minute
bei 23°C.
Durch die erfindungsgemäße Lösung gelingt
es in hervorragender Weise, eine oxidfreie, glatte, lachsrote, seidenmatte
bis glänzende
Kupferoberfläche
zu erzeugen. Ursache für
dieses Erscheinungsbild sind die gebildeten, sehr kleinen Kupferkristalle,
welche eine gleichmäßige Mikrostruktur
auf der Metalloberfläche
ausbilden und so für
das optische Erscheinungsbild verantwortlich sind. Die Mikrostruktur
von Metalloberflächen
lässt sich
beispielsweise durch die Raster-Kraft-Mikroskopie (AFM – Atomic
Force Microscope) untersuchen, die zugleich eine Aussage über die
Restrauhigkeit der Oberfläche
erlaubt. AFM-Messungen arbeiten auf der Grundlage der Messung der
Stärke
und Beiträge
interpartikulärer
Wechselwirkungen wie Van-der-Waals-Wechselwirkun gen oder elektrostatischer
Wechselwirkungen und erlauben, Oberflächenstrukturen im atomaren
Größenbereich
darzustellen. Sie haben gezeigt, dass nach Einsatz der erfindungsgemäßen Lösung beispielsweise
eine Restrauhigkeit Rmax von 26 nm erzielt
wurde. Die Oberfläche
hatte sich gegenüber der
geometrischen Fläche
nur um 3,6 % vergrößert (gemessen
an 10 μm × 10 μm großen Flächen).
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Es
hat sich gezeigt, dass sich die ermittelten Werte der Restrauhigkeit
mit dem optischen Erscheinungsbild der Metalloberfläche gut
korrelieren lassen. In der Tabelle 1 sind die ermittelten Werte
der Restrauhigkeit dem optischen Erscheinungsbild gegenübergestellt.
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Darüber hinaus
hat sich gezeigt, dass die Restrauhigkeit von der verwendeten Säurestärke der
erfindungsgemäßen Lösung abhängt. Man
kann feststellen, dass eine höhere
Säurestärke zu einer
größeren Restrauhigkeit
und damit zu einer stärker
vergrößerten Oberfläche führt und
umgekehrt. Die Säurestärke kann auch
die Ätzrate
beeinflussen, welche ihrerseits einen Einfluss auf die Restrauhigkeit
hat, wobei höhere Ätzraten
vergleichsweise in der Regel höhere
Restrauhigkeiten nach sich ziehen. Ausgehend von dieser Tatsache hat
sich aber auch gezeigt, dass die Ätzrate nicht alleine für die Bildung
möglichst
glänzender
Schichten verantwortlich ist. Vielmehr konnte deutlich festgestellt
werden, dass die Verwendung der erfindungsgemäßen, insbesondere sulfatfreien,
Lösung
zu einem stark verbesserten Erscheinungsbild, d.h. zu einer viel
stärker glänzenden
Oberfläche
auch bei gleich bleibender Ätzrate,
führt.
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Mit
der erfindungsgemäßen Lösung und
dem Verfahren können
die Probleme, die sich bei der Anwendung der bekannten Mittel einstellen,
beseitigt werden. Die durch die fortschreitende Miniaturisierung
verlangten glänzenden
Oberflächen
werden durch die erfindungsgemäße Lösung herstellbar,
ohne dass gleichzeitig die Haftfestigkeit der Folgemetallisierung
leidet. Beim Überheben
bilden sich keine braunen Flecken auf der glänzenden Oberfläche, was
zudem die Haftfestigkeit weiter verbessert.
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Überraschend
ist, dass Harzverunreinigungen an den Kontaktflächen von Leadframes, die durch „Epoxy
Bleed Out" beim
Eingießen
in Kunststoff entstehen können,
bei Verwendung der erfindungsgemäßen Lösung vor
einer elektrolytischen Beschichtung mit Lotmetall, minimiert werden
können.
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Ein
weiterer Vorteil einer metallisch glänzenden Oberfläche ohne
Flecken ist, dass Probleme auf Grund einer matten und/oder fleckigen
Oberfläche
bei der Justage einer Photomaske auf dem Leitermuster vermieden
werden. Nachteilige Effekte bei der nachfolgenden Beschichtung mit
Metall, beispielsweise beim stromlosen Abscheiden von Wismut, Kupfer,
Zinn, Silber, Nickel, Gold oder Palladium werden nicht beobachtet.
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Auch
das Problem, dass mit bekannten Lösungen teilweise gar keine
Abscheidung von Metall oder teilweise nur eine ungleichmäßige Abscheidung
erreicht wird, kann mit der erfindungsgemäßen Lösung behoben werden. Die Ursache
der Probleme, die sich mit bekannten Ätzlösungen einstellen, liegt in
der Erzeugung von Kupferoberflächen
mit einer zu groben Textur, d.h. zu großen Rautiefen. Geht man beispielsweise
von Kupferoberflächen
mit einer Rautiefe von 1-2 μm
aus, werden sich die Aufbauschichten, die üblicherweise 0,2–5 μm dick sind,
der vorhandenen Textur anpassen. Die aus dem Aufbau resultierenden
epitaktischen Einflüsse
können
nachgewiesen werden. Sie beeinflussen beispielsweise das Korrosionsverhalten
von chemisch abgeschiedenem Nickel negativ. Aus den genannten Gründen sind
daher so geätzte
Oberflächen
nicht für
die Erstellung feiner Leiterstrukturen geeignet.
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Der
resultierende Kupferabtrag ist nur gering, so dass die Kupferschichtdicke
nach dem Ätzen
lediglich in engen Grenzen variiert. Ebenfalls vorteilhaft ist der
geringe pH-Wert der Lösung
von 4 und niedriger, da er den Einsatz der Lösung bei Verwendung von im
Alkalischen löslichen
Lötstoppresisten
zulässt,
im Gegensatz zu vielen Ätz-(Polier)-Lösungen aus
dem Stand der Technik. Die Standzeit, d.h. die Kupferaufnahme einer
solchen Ätze
ohne Einbuße
der Glanzbildung auf Kupferoberflächen, liegt im Bereich von
20 g/l und darüber,
was ebenfalls im niedrigen pH-Wert begründet ist, ohne dass der Lösung Komplexbildner
zugeführt
werden müssen.
Badführung,
Analysen und die notwendigen Ergänzungen
sind einfach zu handhaben.
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Die
erfindungsgemäße Lösung hat
einen pH-Wert im Bereich von 4 und niedriger, vorzugsweise 3 und niedriger.
Besonders bevorzugt ist ein Bereich von 2,2–1,8.
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Um
die beschriebene Ätzwirkung
der erfindungsgemäßen Lösung zu
erreichen, enthält
der aromatische Teil der aromatischen Sulfonsäuren und der Salze der aromatischen
Sulfonsäuren
vorzugsweise mindestens eine Phenylguppe, welche mit einem oder
mehreren Resten substituiert sein kann, ausgewählt aus einer Gruppe, umfassend
Nitro, Amino, Hydroxy, Halogen, C1–5-Alkyl-Reste
und C1–5-Alkoxy-Reste. Die
Alkyl- und Alkoxyreste können
ebenfalls substituiert sein, vorzugsweise mit Amino, Hydroxy und
Halogen. Falls die Phenylgruppe mit mehreren Resten substituiert
ist, können
diese jeweils unabhängig
voneinander gewählt
werden. Besonders bevorzugt sind Verbindungen, ausgewählt aus
einer Gruppe, umfassend Benzolsulfonsäure, Phenolsulfonsäure, Toluolsulfonsäure und
Aminobenzolsulfonsäure.
Weiterhin ist Naphthalinsulfonsäure
als Stoff bevorzugt. Unter den aromatischen Sulfonsäuren sind
solche besonders bevorzugt, die eine vergleichsweise geringe Säurestärke aufweisen.
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Die
N-heterozyklischen Verbindungen sind vorzugsweise ausgewählt aus
einer Gruppe, umfassend Mono-N-, Di-N-, Tri-N- und Tetra-N – heterozyklische
Verbindungen. Die Verbindungen können
dabei insbesondere 5- oder 6-gliedrig sein. Vorzugsweise sind Verbindungen
aus einer Gruppe geeignet, umfassend Pyridin, N-Methylpyrrolidon,
Adenin, Guanin, Harnsäure,
Imidazol, Pyrazol, Piperazin, Pyrrolidon, Pyrrolin, Triazol, Tetrazol
und deren Derivate.
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Durch
die N-heterozyklischen Verbindungen in der erfindungsgemäßen Lösung wird
die Ätzrate
der Lösung
nicht wesentlich beeinflusst.
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Die
in der Lösung
enthaltenen Komponenten haben folgende bevorzugte Konzentrationsbereiche: aromatische
Sulfonsäuren
und die Salze der aromatischen Sulfonsäuren: bevorzugt 5–250 g/l,
besonders bevorzugt 20–60
g/l, N-heterozyklische Verbindungen: bevorzugt 0,1–300 g/l,
besonders bevorzugt 10–80
g/l, Wasserstoffperoxid (35 % (m/m)): bevorzugt 60–110 g/l,
besonders bevorzugt 80–100
g/l, ganz besonders bevorzugt 100 g/l. Es versteht sich, dass die Ätzlösung grundsätzlich auch
außerhalb
der angegebenen Konzentrationsbereiche arbeitet. Die angegebenen
Konzentrationsbereiche stellen daher nur Richtwerte dar.
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Die
verwendeten Persäuren
sind aus einer Gruppe ausgewählt,
umfassend organische und anorganische Persäuren, wobei bevorzugt Persäuren aus
einer Gruppe ausgewählt
sind, umfassend Perborsäure
und Perbenzoesäure.
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Die
erfindungsgemäße Lösung kann
neben den erwähnten
Komponenten zusätzlich
mindestens einen Hilfsstoff enthalten, welcher aus einer Gruppe
ausgewählt
ist, umfassend Polyethylenglykol, Polypropylenglykol und deren Derivate.
Durch Zugabe dieses Hilfsstoffes wird eine weitere Verkleinerung
der Kupferkristalle beobachtet, was die Oberflächenvergrößerung zusätzlich minimiert und die Glanzwirkung
der behandelten Oberfläche
somit weiter verstärkt.
Diese Hilfsstoffe weisen vorzugsweise einen Polymerisationsgrad
von 100–1000
auf.
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Entsprechend
dem erfindungsgemäßen Verfahren
werden die Kupferoberflächen
vor der Behandlung mit der erfindungsgemäßen Lösung vorzugsweise zunächst gereinigt,
um Kontaminationen von der Kupferoberfläche zu entfernen, die die Behandlung
stören.
Es können
saure, herkömmliche
Reinigungsflüssigkeiten eingesetzt
werden. Üblicherweise
werden oberflächenaktive
Mittel und gegebenenfalls auch Komplexbildner, wie Triethanolamin,
zu den wässrigen
Reinigungsflüssigkeiten
zugegeben, um eine verbesserte Reinigungswirkung zu erhalten. Vorzugsweise
kann nach der Reinigung ein Spülschritt
mit beispielsweise deionisiertem Wasser eingefügt werden.
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Anschließend werden
die Kupferoberflächen
mit der erfindungsgemäßen Lösung behandelt,
wobei die Lösung
im Verfahren vorzugsweise bei einer Temperatur von 20–60°C betrieben
wird. Die Behandlungszeit beträgt
vorzugsweise 1000 sec. Je höher
die Temperatur der Lösung
während
der Ätzbehandlung
ist, desto schneller schreitet die Ätzreaktion voran. Daher wird
in diesem Falle eine geringere Behandlungszeit benötigt, um
ein bestimmtes Ätzergebnis
zu erhalten. Aus technischen Gründen
ist eine Ätztemperatur
im Bereich von 20–25°C vorzuziehen,
um das Verfahren leicht kontrollierbar zu halten, dabei liegt die
bevorzugte Behandlungszeit bei 120 sec.
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Anschließend können die
Kupferoberflächen
vorzugsweise mit Schwefelsäure,
besonders bevorzugt 1 % (m/m) Schwefelsäure, in Kontakt gebracht werden.
Vor der Metallisierung können
die Oberflächen
vorzugsweise gespült
werden, insbesondere mit deionisiertem Wasser. Das abgeschiedene
Metall ist vorzugsweise aus einer Gruppe ausgewählt, umfassend Wismut, Kupfer,
Zinn, Gold, Silber, Palladium und Nickel, wobei das Metall besonders
bevorzugt als Stromlos-Nickel-Gold
oder Chemisch-Zinn gebildet wird.
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Die
aufgebrachten Metallschichten können
beispielsweise als bond- und lötbare
Kontaktflächen
oder als elektrische Kontaktschichten für Drucktaster oder Steckkontakte
dienen. Die Metallschichten können
beispielsweise elektrochemisch, stromlos oder chemisch abgeschieden
werden. Bevorzugt ist eine chemische Abscheidung durch einen Ladungsaustausch
zwischen den Metallen, wobei ein Metall (hier Kupfer oder eine Kupferlegierung)
teilweise in Lösung
geht, während
sich das in Lösung
befindliche Metall abscheidet, beispielsweise Chemisch-Zinn. Weiterhin
bevorzugt ist eine stromlose Abscheidung, z.B. Stromlos-Nickel-Gold.
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Für die Bildung
einer Stromlos-Nickel-Gold-Schicht wird die Kupferoberfläche zunächst mit
einem Bad behandelt, mit dem Palladiumkeime auf die Oberfläche abgeschieden
werden. Anschließend
kann in einem nächsten
Bad, das Nickelionen, beispielsweise in Form eines Sulfatsalzes,
sowie ein Reduktionsmittel enthält, metallisiert
werden. Als Reduktionsmittel wird üblicherweise ein Hypophosphitsalz,
beispielsweise das Natriumsalz, oder die entsprechende Säure eingesetzt.
In die sem Falle bildet sich eine Nickel/Phosphor-Schicht. Falls
eine Nickel/Bor-Schicht gebildet werden soll, wird als Reduktionsmittel
ein Boran eingesetzt, beispielsweise Dimethylaminoboran, oder ein
Boranat, beispielsweise Natriumborhydrid. Falls reine Nickelschichten abgeschieden
werden sollen, wird als Reduktionsmittel vorzugsweise Hydrazin oder
ein Hydrazinderivat verwendet. Diese Bäder enthalten zusätzlich Komplexbildner,
insbesondere organische Carbonsäuren, pH-Wert-Einstellmittel, wie
Ammoniak oder Acetat, sowie Stabilisatoren, beispielsweise Schwefelverbindungen
oder Bleisalze. Auf die stromlos abgeschiedene Nickelschicht wird
die Goldschicht aufgebracht, beispielsweise in einem Ladungsaustauschvertahren
oder stromlos, d.h. unter Verwendung eines Reduktionsmittels.
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Für die Bildung
einer chemischen Zinnschicht wird die Kupferoberfläche mit
einer Lösung
in Kontakt gebracht, die Zinn(II)-Ionen, beispielsweise Zinn(II)-Sulfat,
eine Säure,
beispielsweise Schwefelsäure,
sowie ein Thioharnstoffderivat enthält. Die Zinnschicht bildet
sich durch Ladungsaustauschreaktion auf der Kupferoberfläche, wobei
sich Kupfer zugunsten von Zinn auflöst.
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Die
Behandlung der die Kupferoberflächen
aufweisenden Substrate kann in üblichen
Tauchanlagen durchgeführt
werden. Bei der Behandlung von Leiterplatten hat es sich als besonders
günstig
herausgestellt, so genannte Durchlaufanlagen einzusetzen, bei denen
die Leiterplatten auf einer horizontalen Transportbahn durch die
Anlage geführt
und dabei mit den Behandlungslösungen über geeignete
Düsen,
beispielsweise Sprüh-
oder Schwalldüsen,
in Kontakt gebracht werden. Die Leiterplatten können hierzu horizontal oder
vertikal oder in jeder beliebigen anderen Ausrichtung gehalten werden.
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In ähnlicher
Weise kann die Behandlung von Kupferoberflächen aufweisenden Substraten,
wie Leadframes, in Bandgalvanisier-Anlagen (RTR – reel-to-reel – Anlagen)
durchgeführt
werden.
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Die
nachfolgenden Beispiele dienen zur weiteren Erläuterung der Erfindung: In allen Ätzlösungen der aufgeführten Beispiele,
ausgenommen Vergleichsbeispiel 4a, wurde die Konzentration der enthaltenen
Sulfationen mittels einer Bariumsul fatfällung unter eine Konzentration
von 0,2 % (m/m) reduziert und entstandenes Bariumsulfat abfiltriert.
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In
den Beispielen wurden galvanisch mit Kupfer verstärkte Leiterplatten
in folgender Weise behandelt:
- 1. Reinigen in
einer sauren, herkömmlichen
Reinigungsflüssigkeit,
- 2. Spülen
in Wasser
- 3. Behandeln der Leiterplatten für jeweils 2 Minuten (s. Beispiele)
- 4. Tauchen in eine 1 % (m/m) Schwefelsäure
- 5. Spülen
in Wasser
- 6. Metallisieren mit stromlos Ni/P und anschließend chemisch-Gold
mit üblichen
Metallisierungslösungen
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Vergleichsbeispiel 1a:
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Es
wurde eine wässrige
Lösung
durch Zusammenmischen folgender Bestandteile hergestellt:
| Phenol-4-sulfonsäure (sulfatfrei) | 50
g |
| Wasserstoffperoxid
35 % (m/m) | 100
g |
| Auffüllen mit
deionisiertem Wasser auf 1 l. | |
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Die
Lösung
wurde auf 23°C
erhitzt. Dann wurden jeweils zwei Kupferfolien (Leiterplattenqualität) nach dem
vorstehenden Verfahrensschema behandelt, wobei sie 120 sec lang
in die Lösung
eingetaucht wurden. Nach der Behandlung mit warmem deionisiertem
Wasser wurde getrocknet. Eine Folie wurde zur Bestimmung der Restrauhigkeit
verwendet, während
die andere Folie entsprechend dem Verfahrensschema metallisiert wurde.
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Die
Kupferschicht der untersuchten Folie war seidenmatt bis glänzend und
wies eine Restrauhigkeit von 44 nm auf. Beim Überheben in eine Spüle bildeten
sich keine Flecken. Die Ätzrate
betrug 0,66 μm/min. Nach
einer Verzinnung konnte ein haftfester Verbund zwischen der Kupferoberfläche und
der aufgebrachten Zinnschicht beobachtet werden.
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Vergleichsbeispiel 1b:
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Vergleichsbeispiel
1a wurde mit einer Lösung
wiederholt, die folgende Zusammensetzung aufwies:
| Toloul-4-sulfonsäure (sulfatfrei) | 25
g |
| Wasserstoffperoxid
35 % (m/m) | 100
g |
| Auffüllen mit
deionisiertem Wasser auf 1 l. | |
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Die
Kupferschicht war seidenmatt und wies eine Restrauhigkeit von 63
nm auf. Beim Überheben
bildeten sich keine Flecken. Die Ätzrate betrug 2,0 μm/min. Nach
einer Versilberung konnte ein ausreichend haftfester Verbund zwischen
der Kupferoberfläche
und der aufgebrachten Silberschicht beobachtet werden.
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Wie
oben erwähnt,
zeigt sich, dass sich die Ätzrate
nach der Acidität
der verwendeten Säure
richtet, wie die Vergleichsbeispiele 1a und 1b zeigen. Phenol-4-sulfonsäure besitzt
eine niedrigere Acidität
und wies daraufhin eine viel geringere Ätzrate, verbunden mit der Bildung
kleinerer Kupferkristalle, auf, was zu einer geringeren Restrauhigkeit
im Vergleichsbeispiel 1a führte.
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Vergleichsbeispiel 2:
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Vergleichsbeispiel
1b wurde mit einer Lösung
wiederholt, die folgende Zusammensetzung aufwies:
| Toloul-4-sulfonsäure (sulfatfrei) | 25
g |
| Wasserstoffperoxid
35 % (m/m) | 100
g |
| Polyethylenglykol(Polymerisationsgrad:
100–400) | 25
ml |
| Auffüllen mit
deionisiertem Wasser auf 1 l. | |
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Die
Kupferschicht war seidenmatt bis glänzend und wies eine Restrauhigkeit
von 43 nm auf. Beim Überheben
bildeten sich keine Flecken. Die Ätzrate betrug 1,8 μm/min. Nach
einer Vernickelung konnte ein haftfester Verbund zwischen der Kupferoberfläche und
der aufgebrachten Nickelschicht beobachtet werden.
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Die
Zugabe von Polyethylenglykol im Vergleichsbeispiel 2 führte zu
einem Absinken der Ätzrate
und damit zu einer verringerten Restrauhigkeit im direkten Vergleich
zu Vergleichsbeispiel 1b.
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Beispiel 3 – Erfindungsgemäßes Beispiel:
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Vergleichsbeispiel
1b wurde mit einer Lösung
wiederholt, die folgende Zusammensetzung aufwies:
| Toloul-4-sulfonsäure (sulfatfrei) | 25
g |
| Wasserstoffperoxid
35 % (m/m) | 100
g |
| Pyridin | 30
ml |
| Auffüllen mit
deionisiertem Wasser auf 1 l. | |
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Die
Kupferschicht war glänzend
und wies eine Restrauhigkeit von 31 nm auf. Beim Überheben
bildeten sich keine Flecken. Die Ätzrate betrug 1,5 μm/min. Nach
einer stromlosen Palladium-Beschichtung konnte ein haftfester Verbund
zwischen der Kupferoberfläche
und der aufgebrachten Palladiumschicht beobachtet werden.
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Bei
Verwendung der gleichen Sulfonsäure
wie im Vergleichsbeispiel 1 b und unter Zugabe einer N-heterozyklischen
Verbindung entstand die erfindungsgemäße Lösung. Die Ätzrate ging gegenüber dem
Vergleichsbeispiel 1 b zurück,
wobei sich die Größe der Kupferkristalle
stark verringerte. Das führte
dazu, dass die Restrauhigkeit stark absank und die Oberfläche entsprechend
gleichmäßig glänzend erschien.
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Vergleichsbeispiel 4a:
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Vergleichsbeispiel
1a wurde mit einer Lösung
wiederholt, die folgende Zusammensetzung aufwies:
| Benzolsulfonsäure (techn.
~2% (m/m) H2SO4) | 25
g |
| Wasserstoffperoxid
35 % (m/m) | 100
g |
| Pyridin | 30
ml |
| Auffüllen mit
deionisiertem Wasser auf 1 l. | |
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Die
Kupferschicht war matt und wies eine Restrauhigkeit von 88 nm auf.
Beim Überheben
bildeten sich keine Flecken. Die Ätzrate betrug 1,2 μm/min bei
einer Temperatur von 25°C.
Nach einer Beschichtung mit Wismut konnte ein haftfester Verbund
zwischen der Kupferoberfläche
und der aufgebrachten Wismutschicht beobachtet werden.
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Hier
zeigte sich, dass die Ätzrate
zwar gering war, sich aber keine glänzende Oberfläche bildete.
Auch durch Zugabe einer N-heterozyklischen Verbindung verbesserte
sich das Ätzbild
nicht. Mit diesem Beispiel konnte der Einfluss einer nicht-erfindungsgemäßen Sulfat
enthaltenden Sulfonsäure
gezeigt werden. Die Lösung
verhielt sich wie eine Schwefelsäure-Ätzlösung.
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Beispiel 4b – Erfindungsgemäßes Beispiel:
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Vergleichsbeispiel
4a wurde mit einer Lösung
wiederholt, die folgende Zusammensetzung aufwies:
| Benzolsulfonsäure (sulfatfrei) | 25
g |
| Wasserstoffperoxid
35 % (m/m) | 100
g |
| Pyridin | 30
ml |
| Auffüllen mit
deionisiertem Wasser auf 1 l. | |
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Die
Kupferschicht war seidenmatt bis glänzend und wies eine Restrauhigkeit
von 45 nm auf. Beim Überheben
bildeten sich keine Flecken. Die Ätzrate betrug 1,3 μm/min. Nach
einer chemischen Goldbeschichtung konnte ein haftfester Verbund
zwischen der Kupferoberfläche
und der aufgebrachten Goldschicht beobachtet werden.
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In
diesem Beispiel wird verdeutlicht, welche positive Wirkung die erfindungsgemäße Lösung mit
einer sulfatfreien Sulfonsäure
im direkten Vergleich mit Vergleichbeispiel 4a auf das Ätzbild hat.
Die Ätzrate
war vergleichbar, allerdings konnte die Restrauhigkeit nahezu halbiert
werden, was zu einer optisch stark verbesserten Oberfläche führte.