DE10312302A1 - Aufliegervorrichtung für einen Sattelanhänger - Google Patents
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Abstract
Es handelt sich um eine Aufliegervorrichtung für einen Sattelanhänger, mit einer Lagerplatte und einem Königszapfen zum Kuppeln mit einer Sattelkupplung. Die Lagerplatte ist als Drehteller ausgebildet und in einem Drehkranz drehbar gelagert. Der Königszapfen ist im Zentrum des Drehtellers angeordnet. Dadurch werden Verschleißarmut und Verzicht auf Fettschmierung im Bereich der Sattelkupplung erreicht.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Aufliegervorrichtung für einen Sattelanhänger mit Aufliegerboden, mit einer Lagerplatte und einem Königszapfen auf der Unterseite des Aufliegerbodens zum Kuppeln mit einer zugmaschinenseitigen Sattelkupplung.
- Sattelkraftfahrzeuge bestehen regelmäßig aus einer Sattelzugmaschine und einem Sattelanhänger. Zur Verbindung von Sattelzugmaschine und Sattelanhänger dient eine Sattelkupplung. Eine solche Sattelkupplung ist schnell lösbar und schließt automatisch beim Einfahren der Sattelzugmaschine. Die eigentliche Kupplung ist an den Rahmen der Sattelzugmaschine angeschlossen. Der Sattelanhänger liegt mit einer als Gleitplatte ausgeführten Lagerplatte auf einer Kupplungsplatte auf. Diese Kupplungsplatte stützt die vertikalen Beanspruchungen ab. Die beim Einschwenken erforderlichen Gleitbewegungen werden regelmäßig durch Fettnuten in der Kupplungsplatte erleichtert. Die zu übertragenden Zugkräfte werden am Sattelanhänger von einem Königszapfen aufgenommen, der zugleich ein Abheben des Sattelanhängers verhindert. Dieser Königszapfen wird im eingekuppelten Zustand durch ein Kupplungsschloss der Sattelkupplung umschlossen. Problematisch bei solchen Aufliegervorrichtungen mit einer als Gleitplatte ausgebildeten Lagerplatte und dem Königszapfen sind der Verschleiß des Königszapfens infolge der zwischen dem Königszapfen und dem Kupplungsschloss auftretenden Reibungsbeanspruchungen sowie die Fettschmierung und die dennoch auch zwischen der Lagerplatte und der Kupplungs platte auftretenden Verschleißerscheinungen. – Hier will die Erfindung Abhilfe schaffen.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Aufliegervorrichtung für einen Sattelanhänger der eingangs beschriebenen Ausführungsform zu schaffen, die sich in funktionsgerechter Bauweise durch Verschleißarmut auszeichnet und darüber hinaus Fettschmierung im Bereich der Sattelkupplung überflüssig macht.
- Diese Aufgabe löst die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Aufliegervorrichtung dadurch, dass die Lagerplatte als Drehteller ausgebildet und in einem an den Aufliegerboden angeschlossenen Drehkranz drehbar gelagert ist, und dass der Königszapfen mit gleicher Drehachse wie der Drehteller im Zentrum des Drehtellers angeordnet ist. – Diese Maßnahmen der Erfindung haben zur Folge, dass der Drehkranz die aus dem Sattelanhänger resultierenden radialen sowie axialen Beanspruchungen ebenso wie die am Königszapfen angreifenden Momente aufnimmt. Der Drehteller liegt nach dem Kuppeln auf der Sattel- bzw. Kupplungsplatte auf. Da der Reibwiderstand Metall/Metall zwischen dem Drehteller und der Kupplungsplatte größer ist als der Drehwiderstand des Drehkranzes treten zwischen der Sattelkupplung und dem Königszapfen praktisch keine Relativbewegungen und folglich auch keine Reibung auf. Dadurch werden Verschleißerscheinungen am Königszapfen nahezu vollständig vermieden. Durch die drehbare Lagerung des Drehtellers tritt auch an der Oberfläche der Sattelkupplung bzw. ihrer Kupplungsplatte praktisch kein Verschleiß auf. Außerdem kann eine Fettschmierung für die Sattelkupplung vollständig entfallen. Das ist umweltfreundlich. Da im Übrigen Relativbewegungen zwischen den Königszapfen und dem Kupplungsschloss der Sattelkupplung unterbunden werden, kann das Mindestspiel, welches zum Schließen der Sattelkupplung bzw. ihres Kupplungsschloss erforderlich ist, so gering wie möglich gewählt werden. Daraus ergibt sich eine entsprechend reduzierte Stoßbelastung der Aufliegervorrichtung während des Anfahrens und Bremsens. Ferner wird die Lebensdauer des Königszapfens erheblich erhöht, weil eben zwischen Königszapfen und Kupplungsschloss praktisch kein Reibverschleiß auftritt. Dadurch ist der Wartungsaufwand für die Sattelkupplung verhältnismäßig gering und allenfalls noch für die Schlossmechanik erforderlich.
- Weitere erfindungswesentliche Merkmale sind im Folgenden aufgeführt. So sieht die Erfindung vor, dass der Drehteller mit einem Spurkranz in dem Drehkranz umläuft und zwischen dem Drehkranz und dem Spurkranz Wälzkörper angeordnet sind, um eine möglichst leichtgängige Lagerung für den Drehteller zu verwirklichen. Nach bevorzugter Ausführungsform ist zwischen dem Drehkranz und dem Spurkranz eine Kugeldrehverbindung, zum Beispiel ein Vierpunktlager angeordnet. Ein solches Vierpunktlager kann Axialkräfte in beiden Richtungen aufnehmen. Der Drehkranz ist zweckmäßigerweise als einteiliger oder mehrteiliger Kranz ausgebildet und an einen Lagerflansch angeschlossen, zum Beispiel mit dem Lagerflansch verschraubt. Der mehrteilige Kranz setzt sich aus Kranzsegmenten zusammen. Das Gleiche gilt für den Spurkranz, der als einteiliger oder mehrteiliger Kranz ausgebildet sein kann und an den Drehteller im Tellerrandbereich angeschlossen, zum Beispiel mit dem Drehteller verschraubt ist. Zwischen dem Drehkranz und dem Spurkranz sind eine oder mehrere Ringdichtungen, zum Beispiel Kranzoberseite und eine Kranzunterseite wechselweise übergreifende Lippendichtungen angeordnet, um Verschmutzungen im Bereich der Kugeldrehverbindung und insbesondere des Vierpunktlagers zu vermeiden. Der Lagerflansch für den Drehkranz ist vorzugsweise über einen Distanzring mit einer Aufliegerplatte mit ringförmiger Ausnehmung für den Drehteller verbunden, zum Beispiel verschweißt, und die Aufliegerplatte ist untenseitig am Aufliegerboden befestigt, zum Beispiel mit dem Aufliegerboden verschweißt. Der Königszapfen ist nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung austauschbar mit dem Drehteller verbunden, zum Beispiel verschraubt. Dadurch lassen sich standardisierte Königszapfen verschiedener Ausführungsformen von Beispielsweise Durchmesser 2'' (50,8 mm) und Durchmesser 3,5'' (89 mm) einsetzen. Der Drehteller wiederum ist so ausgebildet, dass er zu allen Fabrikaten von Sattelkupplungen passt, die volle Aufliegerlast aufnimmt und auf den Drehkranz überträgt. – Der Königszapfen ist mit einem Befestigungsbund, zum Beispiel Schraubenlochbund oder Aufschweißbund in eine zentrale Befestigungsausnehmung des Drehtellers eingesetzt. Der Drehteller ist als Gussteil oder geschweißtes Stahlteil ausgeführt. Das Gleiche gilt für den Drehkranz und den Spurkranz.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine erfindungsgemäße Aufliegervorrichtung im Vertikalschnitt, -
2 den Gegenstand nach1 in Ansicht von unten, -
3 den Drehteller für den Gegenstand nach1 im Axialschnitt, -
4 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach3 , -
5 einen Axialschnitt durch die Lagerung für den Drehteller mit Lagerflansch, Distanzring und Aufliegerplatte und -
6 eine Draufsicht auf den Gegenstand nach5 . - In den Figuren ist eine Aufliegervorrichtung
1 für einen Sattelanhänger mit einem Aufliegerboden, einer Lagerplatte2 und einem Königszapfen3 auf der Unterseite des Aufliegerbodens zum Kuppeln mit einer zugmaschinenseitigen Sattelkupplung dargestellt. Die Lagerplatte ist als Drehteller2 ausgebildet und in einem an den Aufliegerboden drehfest anzuschließenden Drehkranz4 drehbar gelagert. Der Königszapfen3 ist mit gleicher Drehachse5 wie der Drehteller2 im Zentrum des Drehtellers2 angeordnet. Der Drehteller2 läuft mit einem Spurkranz6 in dem Drehkranz4 um. Zwischen dem Drehkranz4 und dem Spurkranz6 ist eine Kugeldrehverbindung mit Wälzkörpern7a in der Ausführungsform eines Vierpunktlagers7b verwirklicht. Der Drehkranz4 ist mit einem Lagerflansch8 verschraubt. Der Spurkranz6 ist mit dem Drehteller2 im Tellerrandbereich verschraubt. Zwischen dem Drehkranz4 und dem Spurkranz6 sind zwei Ringdichtungen9 , nämlich Kranzoberseite und Kranzunterseite wechselweise übergreifende Lippendichtungen9 angeordnet. Der Lagerflansch8 ist über einen Distanzring10 mit einer Aufliegerplatte11 mit ringförmiger Ausnehmung12 für den Drehteller2 verschweißt. Diese Aufliegerplatte11 wird untenseitig an dem nichtdargestellten Aufliegerboden befestigt. - Der Königszapfen
3 ist mit dem Drehteller2 verschraubt und austauschbar. Dazu weist der Königszapfen3 einen Schraubenlochbund13 auf, welcher in eine zentrale Befestigungsausnehmung14 des Drehtellers2 eingreift. Der Drehteller2 kann ebenso wie der Drehkranz4 und der Spurkranz6 als Gussteil oder geschweißtes Stahlteil ausgeführt sein. Das gilt auch für die übrigen Bauteile.
Claims (10)
- Aufliegervorrichtung für einen Sattelanhänger mit Aufliegerboden, mit einer Lagerplatte und einem Königszapfen auf der Unterseite des Aufliegerbodens zum Kuppeln mit einer zugmaschinenseitigen Sattelkupplung, dadurch gekennzeichnet , dass die Lagerplatte als Drehteller (
2 ) ausgebildet und in einem an den Aufliegerboden angeschlossenen Drehkranz (4 ) drehbar gelagert ist, und dass der Königszapfen (3 ) mit gleicher Drehachse (5 ) wie der Drehteller (2 ) im Zentrum des Drehtellers (2 ) angeordnet ist. - Aufliegervorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehteller (
2 ) mit einem Spurkranz (6 ) in dem Drehkranz (4 ) umläuft und zwischen dem Drehkranz (4 ) und dem Spurkranz (6 ) Wälzkörper (7a ) angeordnet sind. - Aufliegervorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Drehkranz (
4 ) und dem Spurkranz (6 ) eine Kugeldrehverbindung, zum Beispiel ein Vierpunktlager (7b ) angeordnet ist. - Aufliegervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehkranz (
4 ) als einteiliger oder mehrteiliger Kranz ausgebildet und an einen Lagerflansch (8 ) angeschlossen, zum Beispiel mit dem Lagerflansch (8 ) verschraubt ist. - Aufliegervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Spurkranz (
6 ) als einteiliger oder mehrteiliger Kranz ausgebildet und an dem Drehteller (2 ) im Tellerrandbereich angeschlossen, zum Beispiel mit dem Drehteller (2 ) verschraubt ist. - Aufliegervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Drehkranz (
4 ) und dem Spurkranz (6 ) eine oder mehrere Ringdichtungen, zum Beispiel Kranzoberseite und Kranzunterseite wechselweise übergreifende Lippendichtungen (9 ) angeordnet sind. - Aufliegervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Lagerflansch (
8 ) über einen Distanzring (10 ) mit einer Aufliegerplatte (11 ) mit ringförmiger Ausnehmung (12 ) für den Drehteller (2 ) verbunden, zum Beispiel verschweißt ist und die Aufliegerplatte (11 ) am Aufliegerboden befestigt ist. - Aufliegervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Königszapfen (
3 ) austauschbar mit dem Drehteller (2 ) verbunden, zum Beispiel verschraubt ist. - Aufliegervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Königszapfen (
3 ) mit einem Befestigungsbund, zum Beispiel Schraubenlochbund (13 ) eingesetzt ist. - Aufliegervorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehteller (
2 ) als Gussteil oder geschweißtes Stahlteil ausgeführt ist.
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|---|---|---|---|
| DE20306057U DE20306057U1 (de) | 2003-03-20 | 2003-03-20 | Aufliegervorrichtung für einen Sattelanhänger |
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| DE (1) | DE10312302A1 (de) |
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