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DE10311425B4 - Kreuzbodenventilsack sowie Verfahren und Vorrichtung zu dessen Herstellung - Google Patents

Kreuzbodenventilsack sowie Verfahren und Vorrichtung zu dessen Herstellung Download PDF

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DE10311425B4 DE10311425A DE10311425A DE10311425B4 DE 10311425 B4 DE10311425 B4 DE 10311425B4 DE 10311425 A DE10311425 A DE 10311425A DE 10311425 A DE10311425 A DE 10311425A DE 10311425 B4 DE10311425 B4 DE 10311425B4
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Abstract

Verfahren zum Herstellen eines Sackes aus einem Schlauchstück (1), welches im flachgelegten Zustand aus zwei aufeinanderliegenden Frontseiten (2, 3) besteht, wobei das Verfahren folgende Verfahrensmerkmale umfasst:
– Einschneiden der zur Bildung von Böden (19, 20) vorgesehenen Endteile in zumindest einem Endbereich (10) des Schlauchstücks (1), wobei die Schnitte (6) im wesentlichen parallel zur Seitenkante des Schlauchstücks (1) verlaufen und Ecklaschen (7) und Mittellaschen (8, 9) definieren, welche von den Verbindungslinien (15) zwischen den Schnittenden von den Frontwänden abgegrenzt werden,
– Auseinanderziehen der Mittellaschen (8, 9)
– Einfalten der Ecklaschen (7)
– Einbringen einer die Gegenkraft für einen Verbindungsprozess bereitstellenden Unterlage (11) in ihre Arbeitsposition in zumindest einem Endbereich (10) des Schlauchstückes (1)
– Falten einer ersten Mittellasche (8) über die eingefalteten Ecklaschen (7), wobei zwischen der ersten Mittellasche (8) und dem Rest des Schlauches eine erste Falzkante (15) entsteht
– Verbinden der ersten Mittellasche...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Sackes aus einem Schlauchstück gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9 sowie einen nach dem Verfahren hergestellten Sack.
  • Verfahren zur Bildung von Säcken, vorzugsweise von Kreuzbodenventilsäcken aus Kunststoff, sind bekannt. Derartige Säcke werden in so genannten Plastik-Ventilbodenlegern aus endlosen Kunststoffschläuchen produziert. Solche Säcke werden in flach liegendem Zustand einer Abfüllanlage zugeführt, wo sie über die Ventilöffnungen mit schüttfähigen Gütern, beispielsweise Granulate oder Baustoffe, befüllt werden können. Im befüllten Zustand weisen die Säcke die Form eines Parallelepipeds auf, so dass sie gestapelt werden können.
  • Aus der Patentschrift DE 1 246 214 B ist ein Verfahren zur Herstellung eines Kreuzbodenventilsackes aus Kunststoff bekannt, wobei die Böden parallel zu der Ebene der Frontwände hergestellt werden. Dabei liegt ein Schlauch, an dem ein Boden angeformt werden soll, auf einem Tisch oder einer ähnlichen Auflage auf. Nach dem Aufziehen des Endbereiches, welches durch ein Einschieben einer Platte in den Schlauch in einer Richtung parallel zu den Frontwänden erfolgt, wird auf eine der Ecklaschen ein Ventil aufgeschweißt. Anschließend wird die erste Mittellasche umgeschlagen und verschweißt und zuletzt die zweite Mittellasche umgeschlagen und verschweißt. Alle Verschweißungen erfolgen durch Erwärmung des Schlauch- beziehungsweise Ventilmaterials mithilfe von Heizkeilen, wobei die beidseitig des Heizkeiles befindlichen Bereiche angeschmolzen werden. Durch ein anschließendes Zusammendrücken der angeschmolzenen Bereiche durch eine Andrückrolle, welcher als Gegenlage der Tisch, auf welchem die Schlauchstücke transportiert werden, dient, werden dauerhafte Verbindungen der einzelnen Lagen erzielt. Aufgrund des punktuellen Anschmelzens und Zusammendrückens der zu verbindenden Lagen dauert dieses Schweißverfahren sehr lange.
  • Die Auslegeschrift DE 1 185 803 A offenbart einen weiteren Kreuzbodenventilsack aus Kunststoff sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung. Demnach wird ein aus einem Stück einer Kunststofffolie geformter Schlauch in seinen Endbereichen eingeschnitten, so dass Ecklaschen und Mittellaschen an beiden Frontseiten des Schlauches entstehen. Die Tiefe der Einschnitte legt die Bodenbreite fest. Sodann werden die noch aneinander liegenden Mittellaschen auseinander gezogen, so dass anschließend die Ecklaschen eingefaltet werden können. Es schließt sich das Einbringen einer Unterlage an, welche die Gegenkraft für einen Verbindungsprozess bereitstellt. Die Unterlage wird dabei über eine der Ecklaschen parallel zur Bodenmittellinie unterhalb oder oberhalb der zweiten Ecklasche geschoben. Dann werden die Mittellaschen über die Ecklaschen gefaltet. Schließlich werden die beiden Mittellaschen durch Schweißen, Kleben oder Siegeln miteinander verbunden. Gegebenenfalls wird auch eine Ecklasche mit den Mittellaschen verbunden. Dieses ist jedoch nur dann möglich, wenn die Unterlage unterhalb der betreffenden Ecklasche eingebracht wurde. An derjenigen Ecklasche, oberhalb welcher die Unterlage eingebracht wurde, verbleibt ein Ventilloch. An jedem der so gebildeten Sackböden muss also zumindest ein solches Ventilloch verbleiben.
  • Eine Vorrichtung zur Durchführung eines solchen Verfahrens besitzt verschiedene Stationen zur sukzessiven Bildung eines Sackes aus einem Schlauchstück. Das Schlauchstück wird dabei meist flach liegend, beispielsweise mit Hilfe eines Doppelbandförderers, zu verschiedenen Arbeitsstationen transportiert, wobei die Achse des Schlauchstückes senkrecht zur Förderrichtung ausgerichtet ist. In einer ersten Bearbeitungsstation werden Einschnitte in die Endbereiche des Schlauchstückes, aus welchen der Boden geformt werden soll, eingebracht. In der darauf folgenden Nutungsstation können die späteren Falzkanten vorgeprägt werden. Anschließend gelangen die Schlauchstücke in eine Bearbeitungsstation zum Aufziehen der Mittellaschen. Das Aufziehen der Mittellaschen erfolgt dabei im wesentlichen in einer Richtung, die orthogonal zur Transportrichtung und orthogonal zur Schlauchachse zeigt. Durch das Aufziehen der Mittellasche werden gleichzeitig die Ecklaschen in die Ebene des späteren Sackbodens eingefaltet. Das Einfalten der Ecklaschen kann jedoch auch mit einem entsprechenden Bauteil unterstützt werden. In eine sich anschließende Arbeitsstation wird der eigentliche Sackboden gelegt. Hierzu wird zunächst die für den Verbindungsprozess notwendige Unterlage derart im Bereich der Ecklaschen an den zu bildenden Sack angelegt, dass mindestens eine Ecklasche überdeckt wird. In bekannten Vorrichtungen wird dazu eine schwertförmige Unterlage in oder direkt entgegen der Förderrichtung an den späteren Sackboden angelegt. Diese Unterlage bringt die für den Verbindungsprozess notwendige Gegenkraft auf. Über die Unterlage beziehungsweise über die sich über der Unterlage befindlichen Ecklasche werden nun nacheinander beide Mittellaschen gefaltet und miteinander verbunden. Gegebenenfalls wird die auf der einen Ecklasche liegende Mittellasche mit dieser verbunden. Nach erfolgtem Verbindungsprozess wird die Unterlage über die verbleibende Bodenöffnung aus dem Sackboden entfernt.
  • Bei dem mit dem bekannten Verfahren und der bekannten Vorrichtung hergestellten Sack hat sich als nachteilig erwiesen, dass jeder Boden mindestens eine Ventilöffnung aufweisen muss, obwohl häufig gewünscht ist, einen der beiden Böden als vollständig geschlossenen Standboden auszubilden.
  • Die der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Aufgabe ist es daher, ein Herstellungsverfahren für einen Sack und eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens vorzuschlagen, die es ermöglichen, Sackböden auch ohne Ventilloch zu formen.
  • Die Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale der Ansprüche 1 und 9 gelöst.
  • Demnach wird die Unterlage im wesentlichen quer zu der von Frontwänden definierten Ebene in ihre Arbeitsposition bewegt. Weiterhin wird das Verschließen der zwischen der ersten Mittellasche und der zweiten Frontwand verbleibenden Öffnung vorgenommen, nachdem die Unterlage aus ihrer Arbeitsposition im Endbereich des Schlauchstücks entfernt wurde. Das derartige Anlegen der Unterlage bietet den Vorteil, dass sich die Arbeitsposition der Unterlage unterhalb beider Ecklaschen befinden kann. Wird nun eine der beiden Mittellaschen gefaltet, so liegt sie auf beiden Ecklaschen auf und kann mit beiden Ecklaschen verbunden werden. Das Verbinden erfolgt vorzugsweise durch Schweißen, jedoch sind auch andere Verbindungsprozesse wie etwa Heißsiegeln, Kleben oder Verpressen denkbar. Aufgrund der Unabhängigkeit des Verfahren von einem Verbindungsprozess können zur Herstellung von Säcken nach dem erfindungsgemäßen Verfahren verschiedene Materialien, beispielsweise Kunststoff oder Papier, verwendet werden.
  • Soll in dem späteren Sackboden eine Ventilöffnung verbleiben, so wird bei dem Verbindungsprozess der Bereich, in dem sich das spätere Ventil befinden soll, ausgespart.
  • Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Unterlage bis an die Falzkante der umzufaltenden Mittellasche heranreicht. Die Unterlage legt die Falzkante fest, so dass auf das Nuten der Falzkante verzichtet werden kann.
  • Nach dem Entfernen der Unterlage kann die verbliebene Öffnung im Sackboden verschlossen werden. Das Verschließen des Bodens wird dabei bevorzugt durch Anbringen einer Verbindung zwischen dem Endbereich der ersten Mittellasche und der zweiten Frontwand im Bereich der Verbindungslinie durchgeführt.
  • Vorteilhafterweise wird die zweite Mittellasche über die erste Mittellasche gefaltet. Im Endbereich der zweiten Mittellasche wird dann eine Verbindung mit Schlauchmaterial im Bereich der ersten Falzkante hergestellt. Auf diese Weise kann ein verstärkter Boden hergestellt werden.
  • Es ist aber auch vorteilhaft, dass anschließend der überstehende Teil der zweiten Mittellasche abgetrennt wird.
  • Wird ein Kreuzbodenventilsack auf letztgenannte Weise hergestellt, ist es vorteilhaft, wenn Bereiche des Sackmaterials noch vor dem Auseinanderziehen der Mittellaschen mit Perforationen versehen werden. Bevorzugt ist dabei, dass die Perforationen in den Bereichen der Mittellaschen angebracht werden, die nach dem Bilden des Sackbodens die Ecklaschen überdecken. Gleichzeitig werden die Ecklaschen in den Bereichen perforiert, die von den Mittellaschen überdeckt werden. Derartige Perforationen dienen zur Entlüftung des Sackes, wenn dieser mit einem Gut befüllt wird.
  • Um ein Verschieben der Ecklaschen und der Mittellaschen im Bereich der Perforationen gegeneinander zu verhindern, werden vorteilhafterweise die Verbindungen zwischen den einzelnen Laschen derart angebracht, dass der perforierte Bereich umgrenzt wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Durchführungsform des Verfahrens wird das Sackmaterial mit Prägungen versehen.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens weist eine Unterlage auf, die im wesentlichen quer zu der von den Frontwänden definierte Ebene in ihre Arbeitsposition bewegbar ist. Eine solche Unterlage kann mit gleicher Geschwindigkeit wie der Sackboden bewegt werden. Es ist also keine relative Geschwindigkeitsänderung im Vergleich zum Sackboden erforderlich, um die Unterlage in ihre Arbeitsposition zu bewegen.
  • Vorteilhafterweise weist eine erfindungsgemäße Vorrichtung Mittel zum Einfalten der Ecklaschen auf. Zwar werden die Ecklaschen schon durch das Einbringen der Unterlage eingefaltet, jedoch sind die Ecklaschen dann möglicherweise nicht ideal ausgestrichen, so dass es zu Fehlern im späteren Füge- oder Verbindungsprozess kommen kann.
  • Ein Sack, der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wurde, weist einen Sackboden mit zwei Füge- oder Verbindungsnähten auf, welche zu den Seitenwänden des Sackes im wesentlichen parallel verlaufen. Diese Füge- oder Verbindungsnähte sind an den Seiten der Mittellaschen angebracht, so dass aufgrund dieser Füge- oder Verbindungsnähte ein vollständig geschlossener Sackboden vorhanden ist.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung geht aus der gegenständlichen Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen hervor.
  • Die einzelnen Figuren zeigen:
  • 1 Schlauchstück mit Endeinschnitten in einer Vorrichtung zum Bilden eines Sackbodens
  • 2 Schlauchstück mit aufgezogener unterer Mittellasche
  • 3 Schlauchstück mit aufgezogener oberer Mittellasche
  • 4 Schlauchstück mit gefalteter oberer Mittellasche
  • 5 Schlauchstück mit den Ecklaschen verbundene Mittellasche
  • 6 Schlauchstück mit Standboden
  • 1 zeigt ein Schlauchstück 1 in einer Vorrichtung zum Bilden eines Sackbodens. Von dieser Vorrichtung sind nur die wesentlichen Merkmale dargestellt. Das Schlauchstück 1, welches aus einer oberen Frontseite 2 und einer unteren Frontseite 3 besteht, wird liegend zwischen einem oberen Förderband 4 und einem unteren Förderband 5 eines Doppelbandförderers klemmend geführt, so dass sich das Schlauchstück 1 nicht relativ zum Doppelbandförderer bewegen kann. Der Doppelbandförderer ist am nicht gezeigten Maschinengestell gelagert. Das Bilden eines Sackbodens wird anhand der Figuren für den vorderen Endbereich 10 des Schlauchstückes 1 verdeutlicht. Auf gleiche Weise kann der hintere Sackboden gebildet werden, was jedoch nicht dargestellt wird.
  • Das Schlauchstück ist so zwischen den Förderbändern 4, 5 angeordnet, dass deren vorderen Kanten Falzkanten des späteren Sackbodens bilden. Das Schlauchstück 1 ist auf an sich bekannte Weise in einer Einschneidestation mit Einschnitten 6 versehen worden, deren Tiefe im wesentlichen der späteren Bodenbreite entspricht. Die Einschnitte 6 grenzen die obere Mittellasche 8 und die untere Mittellasche 9 von den Ecklaschen 7 ab. Eine Ecklasche 7 und der angrenzende Bereich der Mittellaschen 8, 9 kann ist in den gezeigten Bereichen mit Perforationen 21 versehen werden. Da die mit Perforationen 21 versehenen Bereich beim fertigen Sack übereinander liegen, ergeben sich auf diese Weise Entlüftungskanäle. Das Schlauchstück 1 kann zusätzlich mit Bereichen mit Prägungen 22 versehen sein, wobei die Prägungen 22 auch in den Bereichen der Perforationen 21 aufgebracht sein können. Die Perforationen 21 und Prägungen 22 sind in den 2 bis 6 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
  • Weiterhin sind eine Unterlage 11, ein Faltblech 12, ein oberer Saugbalken 13 und ein unterer Saugbalken 14 dargestellt, die auf ebenfalls nicht gezeigte Weise im Maschinengestell gelagert sind, aber relativ zu diesem in Transportrichtung a des Schlauchstücks 1 verschiebbar sein können. Die Unterlage 11 und das Faltblech 12 sind jedoch in Richtung der Doppelpfeile A und B quer zur Ebene des Schlauchstücks 1 verschiebbar.
  • Die 2 zeigt das Schlauchstück 1 mit der bereits geöffneten unteren Mittellasche 9. Zum Öffnen der Mittellasche dient der untere Saugbalken 14, der zu diesem Zweck auf einer kreisbogenförmigen Bahn bewegt werden kann, dessen Mittelpunkt an der Vorderkante des unteren Förderbandes 5 liegt. Nach der Schwenkbewegung an die untere Mittellasche 9 wird diese durch Unterdruck an den unteren Saugbalken 14 angesogen. Anschließend wird der Saugbalken 14 wieder in seine Ausgangsstellung zurück bewegt. Der obere Saugbalken 13 kann währenddessen bereits auf gleiche Weise an die obere Mittellasche 8 angelegt sein und diese festhalten, zieht sie aber noch nicht auf Nun wird die Unterlage 11 von unten über die untere Mittellasche 9 hinweg nach oben geschoben. Gleichzeitig wird der obere Saugbalken 13 in seine Ausgangsposition zurück bewegt. Die Unterlage 11 wird dabei soweit verschoben, bis ihre obere Kante auf der späteren Faltkante 15 liegt. Durch das Aufziehen der beiden Mittellaschen 8, 9 falten gleichzeitig die Ecklaschen aus geometrischen Gründen ein, so dass sie anschließend in der Ebene des späteren Sackbodens liegen. Das Einschieben der Unterlage 11 unterstützt das Einfalten der Ecklaschen 7. Die 3 zeigt den Sackboden nach diesem Verfahrensschritt.
  • Die 4 zeigt nun den Sackboden mit der bereits gefalteten oberen Mittellasche 8. Dazu wird das Faltblech 12 nach unten bewegt, so dass sich die obere Mittellasche 8 um die obere Kante der Unterlage 11 legt. Die obere Mittellasche 8 wird nun auf bekannte Art mit den Ecklaschen 7 verbunden. Das Verbinden kann etwa durch Schweißen oder Heißsiegeln mit Hilfe einer an sich bekannten Schweiß- oder Heißsiegelvorrichtung erfolgen. Die Unterlage 11 stellt dabei die nötige Gegenkraft zur Verfügung und isoliert gleichzeitig die Ecklaschen 7 von den Frontseiten 2, 3 des Schlauchstücks 1. Während des Verbindungsvorgangs kann das Faltblech 12 in der eingenommenen Position verbleiben oder bereits wieder in seiner Ausgangsposition sein. Die 5 zeigt den Sackboden mit den bereits angebrachten äußeren Schweißnähten 16. Zum Anbringen der inneren Schweißnähte 17 (siehe 6) muss das Faltblech 12 jedoch wieder in der Ausgangsposition gebracht worden sein. Nach dem Entfernen der Unterlage 11 aus dem Sackboden kann nun eine untere Schweißnaht 18 angebracht werden, die sehr nahe an dem unteren Ende der oberen Mittellasche 8 angebracht wird, wobei die Schweißnaht auch die unteren Ecken der Ecklaschen 7 erfassen kann, um eine größere Stabilität der Naht zu erreichen. Die untere Mittellasche 9 wird schließlich vom fertigen Sackboden abgetrennt.
  • Die 6 zeigt einen auf die beschriebene Art entstandenen Sackboden. Zu erkennen sind die inneren Schweißnähte 17, die äußeren Schweißnähte 16 und die untere Schweißnaht 18. Dieser Sackboden stellt den Standboden 19 eines Sackes dar, da er vollständig verschlossen ist.
  • Jedoch ist es auch möglich, je eine benachbarte äußere und innere Schweißnaht 16, 17 auszusparen, so dass sich eine ventilartige Füllöffnung ergibt. Dieser Sackboden wird als Ventilboden bezeichnet.
  • Ein Sack kann je einen Stand- und einen Ventilboden aufweisen.
  • Figure 00100001

Claims (10)

  1. Verfahren zum Herstellen eines Sackes aus einem Schlauchstück (1), welches im flachgelegten Zustand aus zwei aufeinanderliegenden Frontseiten (2, 3) besteht, wobei das Verfahren folgende Verfahrensmerkmale umfasst: – Einschneiden der zur Bildung von Böden (19, 20) vorgesehenen Endteile in zumindest einem Endbereich (10) des Schlauchstücks (1), wobei die Schnitte (6) im wesentlichen parallel zur Seitenkante des Schlauchstücks (1) verlaufen und Ecklaschen (7) und Mittellaschen (8, 9) definieren, welche von den Verbindungslinien (15) zwischen den Schnittenden von den Frontwänden abgegrenzt werden, – Auseinanderziehen der Mittellaschen (8, 9) – Einfalten der Ecklaschen (7) – Einbringen einer die Gegenkraft für einen Verbindungsprozess bereitstellenden Unterlage (11) in ihre Arbeitsposition in zumindest einem Endbereich (10) des Schlauchstückes (1) – Falten einer ersten Mittellasche (8) über die eingefalteten Ecklaschen (7), wobei zwischen der ersten Mittellasche (8) und dem Rest des Schlauches eine erste Falzkante (15) entsteht – Verbinden der ersten Mittellasche (8) mit zumindest einer Ecklasche (7) – Verschließen der zwischen der ersten Mittellasche (8) und der zweiten Frontwand (3) verbleibenden Öffnung dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage (11) im wesentlichen quer zu der von den Frontwänden (2, 3) definierten Ebene in ihre Arbeitsposition bewegt wird und dass das Verschließen der zwischen der ersten Mittellasche (8) und der zweiten Frontwand (3) verbleibenden Öffnung vorgenommen wird, nachdem die Unterlage (11) aus ihrer Arbeitsposition im Endbereich (10) des Schlauchstücks (1) entfernt wurde.
  2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage (11) bis an die erste Falzkante (15) der Mittellasche (8) reicht.
  3. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschließen der zwischen der ersten Mittellasche (8) und der zweiten Frontwand (3) verbleibenden Öffnung mit Hilfe einer Verbindung zwischen dem Endbereich der ersten Mittellasche (8) und der zweiten Frontwand (3) im Bereich der Verbindungslinie (18) durchgeführt wird.
  4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Mittellasche (9) über die erste Mittellasche (8) gefaltet wird und dass eine Verbindung des Endbereichs der zweiten Mittellasche (9) mit Schlauchmaterial im Bereich der ersten Falzkante (15) hergestellt wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1–3 dadurch gekennzeichnet, dass der überstehende Teil die zweiten Mittellasche (9) abgetrennt wird.
  6. Verfahren nach dem vorstehenden Anspruch dadurch gekennzeichnet, dass die Mittellaschen (8, 9) vor dem Auseinanderziehen in einem Bereich, welcher später die Ecklaschen (7) vollständig überdeckt und die Ecklaschen (7) in einem Bereich, welcher später von den Mittellaschen (8, 9) überdeckt wird, mit Perforationen (21) versehen werden.
  7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, dass die Ecklaschen (7) und die Mittellaschen (8) derart verbunden werden, dass der mit Perforationen (21) versehene Bereich durch zumindest Teile von Verbindungslinien (16, 17, 18) und/oder Falzkanten (15) umgrenzt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sack vor dem Auseinanderziehen mit einer Prägung (22) versehen wird, wobei sich die Prägung (22) über die gesamte Sacklänge erstreckt und eine Breite und eine Position einnimmt, in der der Bereich der Mittellaschen (8, 9) liegt, der später die Ecklaschen (7) überdeckt.
  9. Vorrichtung zum Herstellen eines Sackes aus einem Schlauchstück (1), welches in flachgelegtem Zustand aus zwei aufeinanderliegenden Frontseiten (2, 3) besteht, wobei die Vorrichtung folgende Merkmale umfasst: – Einschneidewerkzeuge zur Bildung von Schnitten (6) in zumindest einem Endbereich (10) der zur Bildung von Böden (19, 20) vorgesehenen Schlauchstücke (1), wobei die Schnitte (6) im wesentlichen parallel zur Seitenkante des Schlauchstücks (1) verlaufen und Ecklaschen (7) und Mittellaschen (8, 9) definieren, welche von den Verbindungslinien zwischen den Schnittenden von den Frontwänden abgegrenzt werden, – Mittel zum Auseinanderziehen (13, 14) der Mittellaschen (8, 9) – eine die Gegenkraft für einen Verbindungsprozess bereitstellende Unterlage (11), welche in ihre Arbeitsposition in zumindest einem Endbereich (10) des Schlauchstückes (1) bewegbar ist, – eine Faltvorrichtung (12) zum Falten einer ersten Mittellasche (8) über die eingefalteten Ecklaschen (7), wobei der Faltvorgang zwischen der ersten Mittellasche (8) und dem Rest des Schlauches eine erste Falzkante (15) definiert, – Mittel zum Verbinden der ersten Mittellasche (8) mit zumindest einer Eckla sche (7) – Mittel zum Verschließen der zwischen der ersten Mittellasche (8) und der zweiten Frontwand (3) verbleibenden Öffnung dadurch gekennzeichnet, dass die Unterlage (11) im wesentlichen quer zu der von den Frontwänden (2, 3) definierten Ebene in ihre Arbeitsposition bewegbar ist.
  10. Sack, hergestellt nach einem der Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, dass der Sackboden zumindest zwei Fügenähte (16, 17) aufweist, welche zu den Seitenwänden des Sackes im wesentlichen parallel verlaufen.
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