DE10310937A1 - Duftmittelträger zur Anbringung an einer Wärmequelle - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Duftmittelträger. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird ein Duftmittelträger zur Anbringung an einer Wärmequelle vorgeschlagen, der aufweist: DOLLAR A eine Duftmittelaufnahme (9) zur verdampfbaren Aufnahme eines Duftmittels und DOLLAR A eine Befestigungseinrichtung (12) zur Befestigung der Duftmittelaufnahme (9) an einem elektrischen Leuchtmittel (3).
Description
- Die Erfindung betrifft einen Duftmittelträger zur Anbringung an einer Wärmequelle und eine Leuchtmittel-Duftmittelträger-Kombination.
- Lampen werden im Allgemeinen zur Beleuchtung und als Wärmequelle z. B. zum Erhitzen und Verdampfen eines Duftmittels benutzt. Die Duftmittel werden z. B. in eine als Duftmittelträger dienende Schale gegeben, die von einer Kerze erhitzt wird. Hierdurch verdampft das Duftmittel, das insbesondere ätherische Öle enthalten kann. Als Wärmequellen sind neben Kerzen z. B. auch elektrische Verdampfer mit einer Heizeinrichtung zum Erhitzen des Duftmittelträgers bekannt.
- Derartige Duftmittel können jedoch in Aufsätzen auf Kerzen verwendet werden. Elektrische Duftmittelträger benötigen einen eigenen elektrischen Anschluss, müssen vom Benutzer separat angeschaltet werden und sind relativ teuer in der Herstellung.
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, gegenüber dem Stand der Technik Verbesserungen zu schaffen und insbesondere einen vielseitig verwendbaren Duftmittelträger zu schaffen, der relativ kostengünstig herstellbar ist und eine hinreichende Verdampfung des Duftmittels ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird durch einen Duftmittelträger nach Anspruch 1 gelöst. Die Untersprüche beschreiben bevorzugte Weiterbildungen.
- Erfindungsgemäß wird somit der Duftmittelträger durch einen Aufsatz für ein elektrisches Leuchtmittel bzw. ein Leuchtmittel-Aufsatz-Kombination gebildet. Hierbei können grundsätzlich verschiedene Birnen, z. B. Glühbirnen, auch Halogenbirnen, Leuchtstoffbirnen Energiesparbirnen, usw. verwendet werden, die in eine Lampe über ihren Sockel, z. B. ein Gewinde, Bajonettverschluss oder Steckverschluss, eingesetzt werden. Vorteilhafterweise wird eine Glühbirne mit bekanntem Sockel E14 oder E27 verwendet. Der erfindungsgemäße Aufsatz kann grundsätzlich auf bestehende Glühbirnen aufgesetzt und somit in eine bereits vorhandene Lampe eingesetzt werden. Hierdurch ist kein zusätzlicher elektrischer Anschluss erforderlich, da bereits der vorhandene Lampenanschluss für den Duftmittelträger verwenden werden kann, der bei hoher Leistung eine hinreichende Verdampfung des Duftmittels ermöglicht.
- Der Aufsatz kann hierbei z. B. in einer als Drahtring ausgebildeten Sockelbefestigung auf einem oberen Bereich des Sockels, z. B. oberhalb des Außengewindes des Sockels oder in dem Außengewinde befestigt werden. Die Duftmittelaufnahme kann mit dieser Sockelbefestigung über mehrere gekrümmte Verbindungsstreben, vorzugsweise ebenfalls aus Metall, befestigt sein und oberhalb des Leuchtmittels angeordnet sein, so dass sie das Duftmittel aufnehmen kann und nach oben zum Verdampfen des Duftmittels offen ist. Die Duftmittelaufnahme kann z. B. eine eingesetzte Glasschale bzw. Keramikschale sein, so dass sie ganz oder teilweise lichtdurchlässig ist, wodurch sich ästhetische Lichteffekte bei eingeschalteter Glühbirne ergeben, wobei z. B. auch ein farbiges Duftmittel als Flüssigkeit eingefüllt werden kann. In diesem Fall ist die Aufnahmeschale in eine z. B. aus Draht gefertigte Randfassung eingesetzt. Alternativ kann die Aufnahmeschale auch aus einem undurchsichtigen Material, z. B. aus Metall hergestellt sein, wobei sie ebenfalls in eine Randfassung eingesetzt oder einteilig mit den Verbindungsstreben ausgebildet sein kann.
- Der Aufsatz kann mit dem Sockel fest verbunden, z. B. ange schweißt oder angelötet, sein; weiterhin kann er lose aufgesetzt sein. Alternativ zu einer Anbringung an dem Sockel ist auch eine Anbringung der Duftmittelschale z. B. über Spangen an dem Glaskörper des elektrischen Leuchtmittels möglich.
- Erfindungsgemäß wird somit eine überraschend einfache, vielseitig einsetzbare und flexible Anbringung eines Duftmittelträgers an einer Wärmequelle geschaffen, da Lampen mit einsetzbaren Leuchtmitteln, insbesondere Glühbirnen oder Leuchtstoffbirnen, in Wohnungen und Büros bereits weitverbreitet sind und die Glühbirnen bzw. Leuchtstoffbirnen leicht ausgewechselt und ersetzt werden können. Erfindungsgemäß wird hierbei dem technischen Vorurteil begegnet, dass eine Anbringung eines Duftmittelträgers an Lampen nur an dem Lampengehäuse möglich ist. Gegenüber herkömmlichen Glühbirnen wird hierbei vorzugsweise ein schmalerer Glaskörper gewählt, damit die Verbindungsstreben weder an einen Lampenschirm stoßen noch an dem Glaskörper anliegen.
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnung an einigen Ausführungsformen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Glühbirnen-Aufsatz-Kombination; -
2 den Aufsatz aus1 ; -
3 einen Aufsatz gemäß einer weiteren Ausführungsform. - Ein Aufsatz
1 ist auf eine aus einem Sockel4 und einem Glaskörper7 bestehende Glühbirne3 aufgesetzt, wodurch eine Glühbirnen-Aufsatz-Kombination2 gebildet wird. Der Sockel4 weist in an sich bekannter Weise ein als erster Anschlusskontakt dienendes Außengewinde5 und an seinem unteren Ende einen weiteren Anschlusskontakt6 auf. Ein oberer Rand14 des Sockels4 kann oberhalb des Außengewindes5 oder als Teil des Außengewindes5 ausgebildet sein. - Der Aufsatz
1 wird mit einem als Sockelbefestigung dienenden Drahtring12 auf den oberen Bereich14 des Sockels4 gesetzt, wobei er entweder lediglich lösbar aufgesetzt wird oder mit dem Sockel14 fest verbunden, z. B. punktverschweißt oder verlötet werden kann. Von der Sockelbefestigung12 gehen vier Verbindungsstreben10 konvex nach außen gekrümmt zu einer als Drahtring ausgebildeten Randfassung11 , in die eine als Duftmittelaufnahme dienende Aufnahmeschale9 aus z. B. durchsichtigem, undurchsichtigem oder teilweise durchsichtigem Glas bzw. Keramikmaterial oder Metall eingesetzt ist. Der Aufsatz1 berührt hierbei vorteilhafterweise den Glaskörper7 – gezeigt ist als Beispiel eine Glühbirne mit Glühwendel8 – nicht, so dass die thermische Belastung der Aufnahmeschale9 über die relativ dünnen Verbindungsstreben10 gering ist. Die Erhitzung der Aufnahmeschale9 mit dem aufgenommenen Duftmittel – z. B. einer Flüssigkeit mit einem ätherischen Öl – erfolgt somit zu einem geringen Teil über die Verbindungsstreben10 und im wesentlichen über die Wärmestrahlung, die von der Glühwendel8 ausgegeben wird, und die Konvektion von dem Glas des Glaskörpers7 . - Der Aufsatz
1 kann – wenn er mit seiner Sockelbefestigung12 nicht fest am oberen Bereich14 des Sockels4 angebracht ist – in geeigneter Weise geöffnet werden, z. B. indem der als Sockelbefestigung dienende Drahtring12 offen ist oder z. B. durch Lösen einer Hakenverbindung geöffnet werden kann. - Bei der Ausführungsform der
3 ist die als Duftmittelaufnahme dienende Aufnahmeschale9 über die Randfassung11 mit Spangen20 ,21 verbunden, die über einen Glaskörper eines elektrischen Leuchtmittels, wie z. B. der in1 gezeigten Glühbirne3 , gesetzt wird und den Glaskörper gegen eine Federwirkung einklemmt.
Claims (14)
- Duftmittelträger zur Anbringung an einer Wärmequelle, der aufweist: eine Duftmittelaufnahme (
9 ) zur verdampfbaren Aufnahme eines Duftmittels, und eine Befestigungseinrichtung (12 ,20 ,21 ) zur Befestigung der Duftmittelaufnahme (9 ) an einem elektrischen Leuchtmittel (3 ). - Duftmittelträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Duftmittelaufnahme (
9 ) eine nach oben offene Aufnahmeschale (9 ), z. B. aus Metall, Glas oder Keramik, aufweist. - Duftmittelträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeschale (
9 ) in eine Randfassung (11 ) eingesetzt ist. - Duftmittelträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeschale (
9 ) mit den Verbindungsstreben (10 ) und der Befestigungseinrichtung (12 ) einteilig aus Metall hergestellt ist. - Duftmittelträger nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung Klemmspangen (
20 ,21 ) zum Festklemmen an einem Glaskörper (7 ) des elektrischen Leuchtmittels aufweist. - Duftmittelträger nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (
12 ) eine Sockelbefestigung (12 ) ist, die an einem oberen Bereich (14 ) eines in eine Lampenfassung einsetzbaren Sockels (4 ) befestigbar ist, und Verbindungsstreben (10 ) zwischen der Sockelbefestigung (12 ) und der Duftmittelaufnahme (9 ) vorgesehen sind. - Duftmittelträger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass er mit seiner Sockelbefestigung (
12 ) an dem Sockel (4 ) einer Glühbirne (3 ) anbringbar ist. - Duftmittelträger nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sockelbefestigung (
14 ) eine lösbare Verbindung oder Unterbrechung zur Anbringung des Duftmittelträgers an dem elektrischen Leuchtmittel (3 ) aufweist. - Duftmittelträger nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Duftmittelaufnahme (
9 ) oberhalb eines dem Sockel (4 ) entgegengesetzten Endes des Leuchtmittels (7 ) angeordnet ist. - Duftmittelträger nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sockelbefestigung (
12 ) in ein Außengewinde (5 ) des Sockels (4 ) des Leuchtmittels (3 ) einsetzbar ist. - Duftmittelträger nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass er gegenüber einem Glaskörper (
7 ) des Leuchtmittels (3 ) kontaktfrei ist. - Leuchtmittel-Duftmittelträger-Kombination mit einem elektrischen Leuchtmittel (
3 ), vorzugsweise einer Leuchtstoffbirne oder Glühbirne (3 ), die einen Leuchtkörper (7 ) und einen Sockel (4 ) mit Anschlusskontaktbereichen (5 ,6 ) zum Einsatz in eine Lampe aufweist, und einem Duftmittelträger (1 ) nach einem der Ansprüche 6 bis 11, wobei der Duftmittelträger (1 ) mit seiner Sockelbefestigung (12 ) an einem oberen Bereich (14 ) des Sockels (4 ) des Leuchtmittels (3 ) angebracht ist. - Leuchtmittel-Duftmittelträger-Kombination (
2 ) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Sockelbefestigung (12 ) lose auf dem oberen Bereich (14 ) des Sockels (4 ) aufgesetzt ist. - Leuchtmittel-Duftmittelträger-Kombination (
2 ) nach Anspruch 12 dadurch gekennzeichnet, dass die Sockelbefestigung (12 ) des Duftmittelträgers (1 ) mit dem oberen Bereich (14 ) der Glühbirne (3 ) fest verbunden, vorzugsweise punktverschweißt ist.
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Cited By (1)
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2003
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