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DE10309472B3 - Hydrant, insbesondere Unterflurhydrant, mit Entwässerungsvorrichtung - Google Patents

Hydrant, insbesondere Unterflurhydrant, mit Entwässerungsvorrichtung Download PDF

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DE10309472B3
DE10309472B3 DE2003109472 DE10309472A DE10309472B3 DE 10309472 B3 DE10309472 B3 DE 10309472B3 DE 2003109472 DE2003109472 DE 2003109472 DE 10309472 A DE10309472 A DE 10309472A DE 10309472 B3 DE10309472 B3 DE 10309472B3
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DE
Germany
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socket
hydrant
valve body
hydrant according
recess
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DE2003109472
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English (en)
Inventor
Lothar Böttge
Manfred Schmidt
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VAG GmbH
Original Assignee
PSC PIPE SYSTEM COMPONENTS GMB
PSC PIPE SYSTEM COMPONENTS GmbH
VAG Armaturen GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03BINSTALLATIONS OR METHODS FOR OBTAINING, COLLECTING, OR DISTRIBUTING WATER
    • E03B9/00Methods or installations for drawing-off water
    • E03B9/02Hydrants; Arrangements of valves therein; Keys for hydrants
    • E03B9/14Draining devices for hydrants
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    • E03B9/00Methods or installations for drawing-off water
    • E03B9/02Hydrants; Arrangements of valves therein; Keys for hydrants
    • E03B9/08Underground hydrants

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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Hydrant, insbesondere Unterflurhydrant, mit einem Mantelrohr, mit einem damit verbundenen Ventilgehäuse, das an ein Rohrnetz, umfassend erste Rohre, anschließbar ist und in dem ein Hauptventilkörper anordbar ist, wobei der Hauptventilkörper mit einem ersten Ventilsitz zusammenwirkt und mittels einer im Mantelrohr geführten Spindel über eine Innengarnitur betätigbar ist, und mit einer Entwässerungsvorrichtung, die eine Buchse zwischen einerseits dem Ventilgehäuse und/oder dem Mantelrohr und andererseits dem Hauptventilkörper, die den ersten Ventilsitz bereitstellt und zumindest eine Ausnehmung, die zwischen der Buchse und dem Ventilgehäuse und/oder dem Mantelrohr zumindest eine Verteilungskammer festlegt, und zumindest eine Bohrung, durch die Durchflussmedium des Hydranten aus dem Mantelrohr und oberhalb des Hauptventilkörpers bei geschlossenem Hauptventil zur Verteilungskammer hindurchtritt, während solche ein Durchfluss bei geöffnetem Hauptventil unterbrochen ist, aufweist, und zumindest eine Entwässerungsbohrung, die eine Bohrung durch das Ventilgehäuse und/oder eine Bohrung durch das Mantelrohr umfasst, um die Verteilungskammer mit dem Äußeren des Hydranten zu verbinden.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Hydranten, insbesondere Unterflurhydranten, mit einem Mantelrohr und einem damit verbundenen Ventilgehäuse, das an ein Rohrnetz, umfassend erste Rohre, anschließbar ist und in dem ein Hauptventilkörper anordbar sind, wobei der Hauptventil körper mit einem ersten Ventilsitz zusammenwirkt und mittels einer im Mantelrohr geführten Spindel über eine Innengarnitur betätigbar ist.
  • Solch ein Unterflurhydrant ist, beispielsweise, aus der DE 41 19 104 A1 bekannt. Dort ist das Mantelrohr mit dem Ventilgehäuse als einstückiges Gussteil ausgebildet, was unter anderem zu einem schweren, in seinem Einsatzgebiet beschränkten und korrosionsanfälligen Unterflurhydranten führt.
  • Grundsätzlich sind auch mehrteilige, höhenvertellbare Hydranten bekannt, siehe beispielsweise die DE 100 28 655 A1 .
  • Des Weiteren ist eine Vielzahl von Dränagevorrichtungen bzw. Entwässerungsvorrichtungen für Hydranten bekannt. So offenbart die US 5,368,064 beispielsweise einen Hydranten, in dem mehrere Auslassöffnungen vorgesehen sind, die jeweils über Ohren eines Ventilkörpers verschlossen werden können. Aus der DE 197 22 578 A1 ist eine weitere Dränagevorrichtung für einen Hydranten bekannt, die zwei Schalenteile, die zu einer Schürzenform zusammenbaubar sind und aus Polyethylen hergestellt sein können, und Dränagematten bzw. Sickerpackungen, beispielsweise aus Polypropylen, umfasst. Dennoch besteht ein Bedarf nach leistungsfähigeren und sicheren Entwässerungsvorrichtungen.
  • Auch aus der DE 100 52 505 A1 ist ein gattungsgemäßer Unterflurhydrant bekannt, bei dem der Hauptventilkörper axial in einem Ventilsitzring dichtend geführt ist, während der Rückschlagventilkörper in Form einer Kugel dicht an einer Formdichtung anliegt. Der Ventilsitzring ist dabei an seinen beiden Rändern aufgeweitet, um an seinem oberen, dem Rückschlagventilkörper abgewandten Rand über einen Dichtring für eine Dichtung zum Mantelrohr und an seinem unteren, dem Rückschlagventilkörper zugewandten Rand über die Formdichtung für eine Dichtung zum Ventilgehäuse zu sorgen. Dies stellt einen komplizierten und montageaufwendigen Aufbau dar.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, den gattungsgemäßen Hydranten, insbesondere Unterflurhydranten, derart weiterzuentwicklen, dass er eine leistungsfähige und sichere Entwässerung gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine Entwässerungsvorrichtung mit einer Buchse zwischen einerseits dem Ventilgehäuse und/oder dem Mantelrohr und andererseits dem Hauptventilkörper, die den ersten Ventilsitz bereitstellt und zumindest eine Ausnehmung, die zwischen der Buchse und dem Ventilgehäuse und/oder dem Mantelrohr zumindest eine Verteilungskammer festlegt, und zumindest eine Bohrung, durch die Durchflussmedium des Hydranten aus dem Mantelrohr und oberhalb des Hauptventilkörpers bei geschlossenem Hauptventil zur Verteilungskammer hindurchtritt, während solch ein Durchfluss bei geöffnetem Hauptventil unterbrochen ist, aufweist, und mit zumindest einer Entwässerungsbohrung, die eine Bohrung durch das Ventilgehäuse und/oder eine Bohrung durch das Mantelrohr umfasst, um die Verteilungskammer mit dem Äußeren des Hydranten zu verbinden.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass zumindest zwei Entwässerungsbohrungen und/oder zumindest zwei Bohrungen der Buchse vorgesehen sind.
  • Erfindungsgemäß kann auch vorgesehen sein, dass die Ausnehmung der Buchse rillen- oder nutartig ist.
  • Ferner wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Entwässerungsvorrichtung in Wirkverbindung mit jeder Entwässerungsbohrung zumindest einen, insbesondere durch zwei Kanalwände begrenzten, Entwässerungskanal umfasst, wobei vorzugsweise im Bereich jeder Entwässerungsbohrung jeweils ein Entwässerungskanal verläuft.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass jede Kanalwand fest mit dem Ventilgehäuse verbunden, vorzugsweise in einem mit dem Ventilgehäuse ausgeformt, ist.
  • Die beiden vorgenannten Alternativen können dadurch gekennzeichnet sein, dass jeder Entwässerungskanal mit einer Schutzkappe oder einer Sickerschale zumindest im Bereich jeder Entwässerungsbohrung überdeckbar ist.
  • Dabei wird ferner vorgeschlagen, dass jede Kanalwand zumindest eine, vorzugsweise dem entsprechenden Entwässerungskanal zugewandte und sich entlang besagtem Entwässerungs kanal erstreckende, Führungsnut zum lösbaren Befestigen einer Schutzkappe oder einer Sickerschale umfasst.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass vier Entwässerungsbohrungen, vier Schutzkappen und/oder zwei Sickerschalen vorgesehen sind.
  • Ferner wird mit der Erfindung vorgeschlagen, dass jede Schutzkappe und/oder jede Sickerschale mit zumindest zwei Schienen zum Eingriff in Führungsnuten der Kanalwände bereitgestellt ist bzw. sind, wobei jede Sickerschale vorzugsweise vier Schienen umfasst.
  • Erfindungsgemäß ist auch vorgesehen, dass jede Sickerschale mit zumindest einem Vorsprung und/oder zumindest einer Ausnehmung zum Eingriff in zumindest eine Ausnehmung bzw. an zumindest einen Vorsprung einer anderen Sickerschale bereitgestellt ist.
  • Auch kann vorgesehen sein, dass jede Sickerschale mit einer Vielzahl von dem Ventilgehäuse zugewandten Kammern zur Aufnahme von Sickerpackungen und/oder mit einer Vielzahl von dem Ventilgehäuse zugewandten Rippen zur Verstärkung bereitgestellt ist.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass jede Kanalwand, jede Schutzkappe und/oder jede Sickerschale aus einem Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen oder Polyethylen, ausgebildet ist bzw. sind, vorzugsweise in einem Kunststoffgiessverfahren.
  • Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, dass die Buchse zumindest eine, vorzugsweise rillen- oder nutartige, Aussparung zur Aufnahme eines Dichtrings zwischen der Buchse und dem Mantelrohr und/oder dem Ventilgehäuse aufweist.
  • Des Weiteren wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass beidseits der Verteilungskammer jeweils zumindest ein Dichtring zwischen der Buchse und dem Mantelrohr und/oder dem Ventilgehäuse angeordnet ist.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass in dem Ventilgehäuse ein Rückschlagventilkörper auf der der Spindel abgewandten Seite des Hauptventilkörpers anordbar ist und mit einem zweiten Ventilsitz zusammenwirkt.
  • Vorteilhafterweise ist eine Ausführungsform derart ausgeprägt, dass die Buchse den zweiten Ventilsitz bereitstellt.
  • Mit der Erfindung wird auch vorgeschlagen, dass der Rückschlagventilkörper, der vorzugsweise eine schwimmend gelagerte Kugel umfasst, die zumindest teilweise in den Hauptventilkörper eindringen kann, und/oder der Hauptventilkörper, der vorzugsweise an seinem dem Rückschlagventilkörper zugewandten Ende eine im wesentlichen kugelsegmentförmige Ausnehmung, an seinem von dem Rückschlagventilkörper abgewandten Ende zumindest zwei Flügel und zwischen diesen beiden Enden zumindest eine der Buchse zugewandte, vorzugsweise rillen- oder nutartige, Ausnehmung umfasst, entlang der Buchse führbar ist bzw. sind.
  • Erfindungsgemäß kann ferner vorgesehen sein, dass im geschlossenen Zustand des Hauptventils, umfassend den mit der Spindel über die sich durch das Mantelrohr erstreckende Innengarnitur in Verbindung stehenden Hauptventilkörper, eine Entleerung des Durchflussmediums, insbesondere eine Entwässerung des Wassers, aus dem Mantelrohr, vorbei an den Flügeln, über die Ausnehmung des Hauptventilkörpers sowie durch Bohrungen der Buchse, des Ventilgehäuses und des Mantelrohrs in zumindest einen Entwässerungskanal und/oder zumindest eine Sickerpackung stattfindet, während im geöffneten Zustand besagten Hauptventils jede Bohrung der Buchse durch einen Flügel des Hauptventilkörpers zur Vermeidung einer Entleerung, insbesondere Entwässerung, verschlossen ist.
  • Eine Ausführungsform kann vorsehen, dass eine erste Aussparung der Buchse längs deren dem Rohrnetz abgewandten Rand, vorzugsweise im Bereich einer fußartigen Verlängerung, zur Aufnahme eines ersten Dichtrings zwischen der Buchse und dem Mantelrohr (10) und/oder dem Ventilgehäuse angeordnet ist.
  • Ferner kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass eine zweite Aussparung der Buchse längs deren dem Rohrnetz zugewandten Rand zur Aufnahme eines zweiten Dichtrings zwischen der Buchse und dem Mantelrohr und/oder dem Ventilgehäuse angeordnet ist, wobei vorzugsweise die zweite Aussparung in einer Ebene im wesentlichen senkrecht zur Ebene der ersten Aus sparung verläuft und/oder zwischen der ersten und zweiten Aussparung die Ausnehmung der Buchse angeordnet ist.
  • Erfindungsgemäß wird weiterhin vorgeschlagen, dass die Buchse in eine Aussparung des Ventilgehäuses, vorzugsweise über zumindest eine nasenartige Verlängerung längs ihres dem Rohrnetz zugewandten Rands, eingreift.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass die nasenartige Verlängerung sich um den kompletten Umfang der Buchse, vorzugsweise auf der der zweiten Aussparung der Buchse gegenüberliegenden Fläche, erstreckt.
  • Erfindungsgemäß wird ferner vorgeschlagen, dass die Buchse, der Hauptventilkörper und/oder der Rückschlagventilkörper zumindest teilweise aus einem Metall, insbesondere nichtrostendem Stahl oder Messing, ausgeformt ist bzw. sind.
  • Dabei kann vorgesehen sein, dass das Metall der Buchse, des Hauptventilkörpers und/oder der Rückschlagventilkörpers mit Gummi, Neopren, Teflon oder einem Kunststoff, insbesondere Polyethylen, umgeben, insbesondere beschichtet, ist.
  • Des weiteren kann vorgesehen sein, dass das Mantelrohr, das damit direkt oder indirekt über zumindest ein zweites Rohr verbindbare Ventilgehäuse und/oder das zweite Rohr aus einem Kunststoff, insbesondere aus Polyethylen, ausgebildet ist bzw. sind.
  • Auch wird erfindungsgemäß dabei vorgeschlagen, dass das zweite Rohr aus ersten Rohren, die vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere Polyethylen, ausgebildet sind, ausgewählt und insbesondere auf eine bestimmte Baulänge ablängbar ist.
  • Mit der Erfindung wird ferner vorgeschlagen, dass das Rohrnetz zumindest ein Verbindungsstück, das vorzugsweise in Form eines T-Stücks und/oder aus Kunststoff, insbesondere Polyethylen, ausgebildet ist, zum Anschluß des Hydranten an das Rohrnetz umfasst.
  • Erfindungsgemäß ist auch vorgesehen, dass das Ventilgehäuse zumindest ein Flanschende, Schweißmuffenende und/oder Spitzende umfasst.
  • Mit der Erfindung wird auch vorgeschlagen, dass das Mantelrohr an seinem von dem Ventilgehäuse abgewandten Ende mit einem Deckel verschließbar ist, wobei der Deckel vorzugsweise eine Entnahmeöffnung sowie eine Öffnung für die Spindel umfasst, über eine Flanschverbindung, Schweißverbindung oder Schraubverbindung befestigbar ist, Metall, insbesondere nichtrostenden Stahl, Guss oder Messing umfasst und/oder zumindest auf seiner dem Innenraum des Mantelrohres zugewandten Fläche, vorzugsweise der Deckel (11) im wesentlichen vollständig, aus einem Kunststoff, insbesondere Polyethylen, ausgebildet ist.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen sind dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr mit dem Ventilgehäuse oder dem zweiten Rohr und/oder das Ventilgehäuse mit dem Verbindungsstück oder zumindest einem ersten Rohr verschweißbar ist bzw. sind, insbesondere unter Zwischenschaltung zumindest einer Schweißmuffe, wie einer Heizwendelschweißmuffe.
  • Erfindungsgemäß wird auch vorgeschlagen, dass das Mantelrohr, das Ventilgehäuse, jedes erste Rohr, das Verbindungsstück und/oder das zweite Rohr in einem Kunststoffspritzgiessverfahren herstellbar ist bzw. sind.
  • Schließlich ist gemäß der Erfindung vorgesehen, dass HDPE, insbesondere PE 100, als Polyethylen ausgewählt ist.
  • Der Erfindung liegt somit die überraschende Erkenntnis zugrunde, dass durch ein spezielles Wasser-Verteilungssystem unter Einsatz einer Buchse zwischen dem Gehäuse eines Unterflurhydranten und dessen Hauptventilkörper die Entwässerungsleistung des Unterflurhydranten erhöht werden kann, unter gleichzeitiger Steigerung des Betriebssicherheit der Entwässerungsvorrichtung bzw. des Dränagesystems des Unterflurhydranten. Zur weiteren Verbesserung der Funktionsfähigkeit solch eines Unterflurhydranten ist erfindungsgemäß bevorzugt, dass die Buchse zeitgleich als Dichtbuchse eine radiale sowie axiale Abdichtung des Unterflurhydranten sicherstellt, als Führungsbuchse das Schalten zwischen Schließ- und Öffnungspositionen erleichtert und als Versteifungsbuchse der Haltbarkeit des Unterflurhydranten dient, zusätzlich zu ihrer Funktion als Verteilungsbuchse, also als Bestandteil der Entwässerungsvorrichtung. Durch bevorzugtes Ausformen des Gehäuses des Unterflurhydranten aus Polyethylen wird zudem eine Materialhomogenität erzielt, die insbesondere eine große Flexibilität im Zusammenbau sowie Einsatzbereich zusätzlich zu einer gesteigerten Qualität betreffend Hygiene und Haltbarkeit bei einfachem Aufbau nach einem Baukastenprinzip liefert.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der erfindungsgemäße Ausführungsbeispiele anhand von schematischen Zeichnungen im Einzelnen erläutert sind. Dabei zeigen:
  • 1 eine Explosionsansicht eines Rohrnetzes mit einem erfindungsgemäßen Unterflurhydranten;
  • 2a eine perspektivische Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Unterflurhydranten;
  • 2b eine Querschnittsansicht durch den Unterflurhydranten von 2a;
  • 3a eine Seitenansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Unterflurhydranten;
  • 3b eine Längsschnittansicht der Ausführungsform von 3a, in der Schnittebene B-B von 3a, mit geschlossenem Hauptventil;
  • 4 eine Teilschnittansicht, ähnlich 3b, eines weiteren erfindungsgemäßen Unterflurhydranten mit geöffnetem Hauptventil; und
  • 5 eine perspektivische Ansicht einer Buchse für einen erfindungsgemäßen Unterflurhydranten.
  • Wie 1 zu entnehmen ist, ist ein erfindungsgemäßer Unterflurhydrant 1 über eine standardgemäße Schweißmuffe 2, wie eine Heizwendelschweißmuffe, mit einem T-Stück 3 zum Anschluß an zwei Rohre 4, 5 verbindbar. Seinerseits umfaßt der Unterflurhydrant 1 ein Mantelrohr 10 in Verbindung mit einem Ventilgehäuse 20 in Form eines Spitzendes 23 und einer Entwässerungsvorrichtung 30. Dabei stellt das Mantelrohr 10 ein Oberteil und das Spitzende 23 ein Unterteil dar, wobei diese beiden Teile entweder direkt, wie in 1 gezeigt, oder indirekt, unter Zwischenschaltung eines nicht dargestellten Mittelteils in Form eines Rohrs, miteinander verbunden werden können. Dies ermöglicht, nach Art eines Baukastenprinzips, erfindungsgemäße Unterflurhydranten 1 in ihrer Länge an die speziellen Gegebenheiten eines Einsatzortes, wie die Tiefe eines Baugrabens oder dergleichen, anzupassen. Die Anpassung kann dabei aufgrund des modularen Aufbaus des Unterflurhydranten 1 mit Oberteil, Mittelteil und Unterteil vor Ort stattfinden, indem entweder kein Mittelteil oder ein Mittelteil einer gewünschten Länge zwischen das Oberteil und das Unterteil eingebracht wird. Der modulare Aufbau ermöglicht somit auch den Einsatz nicht gängiger Baulängen von Unterflurhydranten. Zusätzlich zu dieser hohen Flexibilität in der Bemaßung des erfindungsgemäßen Unterflurhydranten 1 bringt der modulare Aufbau desselben auch eine Reduktion an zu lagernden und zur jeweiligen Baustelle zu transportierenden Bauteilen mit sich. Dies reduziert in großem Maße die Kosten, zusätzlich zur erhöhten Flexibilität vor Ort.
  • Für die Verbindung zwischen dem Mantelrohr 10 und dem Spitzende 23, gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Rohrs, können verschiedene Techniken, wie Fügetechniken, zum Einsatz kommen, was ebenfalls der Flexibilität dient. Ein erfindungsgemäßer Unterflurhydrant 1 kann auch auf verschiedene Weisen mit einem Rohrnetz 4, 5 verbunden werden, ist also nicht auf den Einsatz eines Spitzendes beschränkt. Es kann z.B. auch eine herkömmliche Flanschverbindung zum Einsatz kommen.
  • Besonders bevorzugt ist es, sowohl das Mantelrohr 10 als auch das Spitzende 23 des Unterflurhydranten 1 aus Polyethylen, insbesondere HDPE (High Density Polyethylen), vorzugsweise PE 100, auszubilden. Dies führt zu Rohrnetzen mit Rohren 4, 5 und Verbindungsstücken, wie das T-Stück 3, die in bewährter Weise aus Polyethylen hergestellt sind, die eine Materialhomogenität aufweisen. Diese Homogenität in der Materialauswahl erleichtert weiter die Lagerhaltung, da beispielsweise auch möglicherweise zwischen Mantelrohren 10 und Spitzenden 23 einzusetzende Rohre ebenfalls aus Polyethylen ausgebildet sein können, also grundsätzlich den Rohren 4 und 5 entsprechen können. Aufgrund der Materialhomogenität existiert auch eine große Freiheit in der Wahl der Anschlußmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Modulen, wobei hier besonders baustellengerechte Schweißverbindungen, bspw. durch Muffenschweißen oder Spiegelschweißen, hervorzuheben sind, die im Falle eines bislang üblichen Grauguss-Unterflurhydranten nicht möglich wären. Auch die Bearbeitung der Module ist durch den Einsatz von Polyethylen vereinfacht. Es ist zudem darauf hinzuweisen, daß der Einsatz von Polyethylen als Herstellungsmaterial für den erfindungsgemäßen Unterflurhydranten 1 auch zu einer Gewichtsreduktion führt. Ferner bringt der Einsatz von Polyethylen eine besondere Korrosionsbeständigkeit mit sich, da Polyethylen keine chemische Reaktion mit Trinkwasser bildet und somit Belagbildungen im wesentlichen vermieden werden. Also kommt es zu einer gesteigerten Hygiene im Rohrnetz insgesamt.
  • Wie 2a zu entnehmen ist, läßt sich das Mantelrohr 10 über einen Deckel 11, beispielsweise aus nichtrostendem Stahl oder Messing, nach Art einer Flanschverbindung an seinem dem Spitzende 23 gegenüberliegenden Ende verschließen.
  • Erfindungsgemäße Unterflurhydranten 1 zeichnen sich auch durch eine besondere Entwässerungsvorrichtung 30, 30' aus. Hierzu ist den 2a und 2b zu entnehmen, daß in dem Verbindungsbereich von dem Mantelrohr 10 und dem Spitzende 23 nicht nur eine einzige Entwässerungsbohrung, wie bislang üblich, sondern vier Entwässerungsbohrungen 31 in Form von vier Bohrungen 12 in dem Mantelrohr 10 und vier Bohrungen 22 im Spitzende 23 bereitgestellt sind, so daß auch bei Verstopfung einer Entwässerungsbohrung 31, insbesondere durch Wurzelbewuchs, es nicht zu einem Ausbleiben einer Entwässerung kommt. Die Entwässerungsbohrungen 31 führen zu Entwässerungskanälen 32, die von Kanalwänden 33 begrenzt sind. Die Kanalwände 33 dienen auch als Befestigungshilfen durch Bereitstellung von Führungsnuten 34 für das wahlweise Anbringen von Sickerschalen 36', wie in den 2a und 2b gezeigt, oder Schutzkappen 35, wie beispielsweise in den 3a und 3b gezeigt. Jeder Entwässerungskanal 32 kann eine Länge bis zu ca. 100 mm aufweisen.
  • Durch den Einsatz einer Vielzahl von Entwässerungsbohrungen 31 wird die Entleerfunktion, insbesondere die Entleerleistung, des erfindungsgemäßen Unterflurhydranten 1 verbessert und somit seine Zuverlässigkeit erhöht. Zusätzlich wird eine Variabilität bei der Abdeckung der Entwässerungskanäle 32 ermöglicht. So lassen sich einfache Schutzkappen 35 insbesondere zum Schutz vor Steinen, Schmutz und/oder einwachsendem Wurzelwerk oder aber auch Sickerschalen 36' zum zusätzlichen Bereitstellen von nicht gezeigten Sickerpackungen verwenden. Die Entscheidung, ob Schutzkappen 35 oder Sickerschalen 36' zu verwenden sind, kann noch beim Einbauen des Unterflurhydranten in einer Baugrube stattfinden, was wiederum dem Baukastenprinzip zu Gute kommt. Wird sich beispielsweise anfänglich für den Einsatz von Schutzkappen 35 entschieden, so kann, zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt, eine Nachrüstung mit Sickerschalen 36' problemlos vor Ort stattfinden.
  • Sowohl die Schutzkappen 35 als auch die Sickerschalen 36' sind über die Führungsnuten 34 einfach aufsteckbar. Dabei kommen pro Unterflurhydrant 1 entweder vier Schutzkappen 35 oder zwei Sickerschalen 36' zum Einsatz. Die Sickerschalen 36' umfassen gemäß 2b zusätzlich zu Schienen 38' zum Einführen in die Führungsnuten 34 jeweils einen Vorsprung 37'a und eine Ausnehmung 37'b zur Verbindung zweier Sickerschalen 36' und Rippen 39' zur Versteifung.
  • In den 3a und 3b ist ein erfindungsgemäßer Unterflurhydrant 1 mit seinem Mantelrohr 10, verschlossen an einem Ende mit einem Deckel 11 und verbunden an seinem anderen Ende mit einem Spitzende 23, in Entwässerungsstellung, also mit geschlossenem Hauptventil und somit mit geöffneter Entleerung, dargestellt. Die Entwässerungsvorrichtung 30 gemäß den 3a und 3b zeigt den Einsatz von Schutzkappen 35, eingefügt in Führungsnuten 34 in Kanalwänden 33 zur Begrenzung von Entwässerungskanälen 32 in Verbindung mit Entwässerungsbohrungen 31.
  • Insbesondere 3b ist ein Aufsatz 40 zu entnehmen, durch den sich eine Ventilspindel 41 erstreckt, die über eine Innengarnitur 42 in dem Mantelrohr 10 in Wirkverbindung mit einem Hauptventilkörper 43 steht, der wiederum in Verbindung mit einem schwimmend gelagerten Rückschlagventilkörper 44 in Form einer Kugel bringbar ist. Zwischen den Ventilkörpern 43 und 44 einerseits und der Gehäusewandung des Unterflurhydranten 1, bereitgestellt durch das Mantelrohr 10 sowie das Spitzende 23, andererseits ist erfindungsgemäß eine Buchse 45 an geordnet. Zudem ist 3b eine Entnahmeöffnung 50 zu entnehmen, durch die bei geöffnetem Hauptventil Wasser aus dem Rohrnetz 4, 5 entnehmbar ist.
  • Der Hauptventilkörper 43 weist eine nicht gezeigte kugelsegmentförmige Ausnehmung an seinem dem Rückschlagventilkörper 44 zugewandten Ende, vier Flügel 431 an seinem vom Rückschlagventilkörper 44 abgewandten Ende sowie eine Rille 430 zwischen besagten Enden auf. In 3b verläuft die Rille 430 im Bereich der Bohrungen 12 und 22 im Mantelrohr 10 beziehungsweise Spitzende 23, um ein Entwässern zu gestatten.
  • Der Hauptventilkörper 43 besteht in üblicher Weise aus Metall, insbesondere nichtrostendem Stahl oder Messing, mit einem Überzug aus Gummi, Neopren, Teflon oder dergleichen. Die Buchse 45 ist ebenfalls vorzugsweise aus einem Metall, beispielsweise nichtrostendem Stahl oder Messing, ausgebildet.
  • Die Buchse 45 weist ihrerseits, wie insbesondere den 4 und 5 zu entnehmen ist, Bohrungen 452 im Bereich einer mittigen rillenartigen Ausnehmung 451 auf, die im Entwässerungsfall, wenn also der Hauptventilkörper 43 in seiner Schließposition steht, wie in der 3b dargestellt, mit der Rille 430 des Hauptventilkörpers 43 im wesentlichen fluchten. In dieser Position ist einerseits kein Wasser aus dem Rohrnetz 4, 5 entnehmbar, jedoch kann andererseits Wasser aus dem Bereich innerhalb des Mantelrohrs 10 und oberhalb des Hauptventilkörpers 43 über die Rille 430 und die Bohrungen 452 in eine Verteilungskammer 453 gelangen, die durch die Ausnehmung 451 in der Buchse 45 zwischen der Buchse 45 und dem Mantelrohr 10 bereitgestellt ist, so daß dann ein Austritt des Wassers über die Bohrungen 12 und 22 in die Entwässerungskanäle 32 stattfinden kann. Wird der Hauptventilkörper 43 jedoch aus seiner Schließposition durch Bewegen der Ventilspindel 41 in Richtung des Spitzendes 23 verschoben, dann verschließen seine Flügel 431 die Bohrung 452 der Buchse 45 und somit die Entwässerungspfade, wie in 4 dargestellt, während eine Wasserentnahme aus dem Rohrnetz 4, 5 möglich ist.
  • Die Buchse 45 erfüllt in einem erfindungsgemäßen Unterflurhydranten 1 somit eine Vielzahl von Funktionen, nämlich wie folgt:
  • 1. Dichtbuchse
  • Über die Buchse 45 im Zusammenspiel mit den Ventilkörpern 43 und 44 kann in Reaktion auf die Position der Ventilspindel 41 eine Entwässerung ermöglicht oder vermieden werden. Zum Zwecke der Abdichtung, wenn also eine Entwässerung vermieden werden soll, weist die Buchse 45 noch zwei nutenartige Aussparungen 454 und 455 zur Aufnahme von Dichtringen 500 und 501 auf. Der eine Dichtring 500 ist dabei im Bereich eines Fußes 456 der Buchse 45 zwischen der Buchse 45 und dem Mantelrohr 10 so angeordnet, dass auch bei anstehenden Radialkräften sicher abgedichtet wird. Der andere Dichtring 501 ist an dem dem Fuß 456 gegenüberliegenden Ende der Buchse 45 in der Aussparung 455 zwischen der Buchse 45 und dem unteren Ende des Mantelrohrs 10 so angeordnet, dass die Dichtwirkung durch Axialkräfte unterstützt wird. Zur Sicherung der Position der Buchse 45 ist zudem auf der der Ausnehmung 455 gegenüberliegenden Fläche der Buchse 45 eine Nase 457 zum Eingreifen in eine Aussparung 21 in dem Spitzende 23 vorgesehen.
  • Über die Dichtringe 500 und 501 läßt sich somit eine radiale sowie axiale Abdichtung des erfindungsgemäßen Unterflurhydranten 1 selbst bei nicht vermeidbaren Maßtoleranzen sowie Längendehnungen bei Temperaturschwankungen aufgrund des Einsatzes von Polyethylen als Herstellungsmaterial gewährleisten.
  • 2. Führungsbuchse
  • Entlang der Buchse 45 sind die Ventilkörper 43 und 44 bei Bewegung der Ventilspindel 41 verfahrbar. Zu diesem Zwecke ist die Buchse 45 in ihrer Geometrie sowie Bemaßung derart ausgebildet, daß sie im Zusammenspiel mit dem schwimmend gelagerten Rückschlagventilkörper 44 sowie den Dichtungen 500, 501 Maßtoleranzen sowie thermische Expansionen des Unterflurhydranten 1, insbesondere betreffend den Mantelkörper 10 und das Spitzende 23 aus Polyethylen, ausgleichen kann.
  • 3. Versteifungsbuchse
  • Vorzugsweise besteht die Buchse 45 aus Metall, wie bereits erwähnt, um den Unterflurhydranten 1 insgesamt zu verfestigen, so daß dem Einsatz von Polyethylen als Werkstoff des Mantelrohrs 10 sowie des Spitzendes 23 keine Festigkeitsschwächen entgegenstehen. Die Buchse 45 weist zudem eine spezielle, der Festigkeit dienende, Geometrie mit dem Fuß 456 zum Angreifen an das Mantelrohr 10 sowie der Nase 457 zum Eingreifen in die Aussparung 21 in dem Spitzende 23 auf.
  • 4. Verteilungsbuchse
  • Die Buchse 45 liefert über ihre Bohrungen 452 sowie Ausnehmung 451 ein Kanalsystem zum Entwässern des erfindungsgemäßen Unterflurhydranten 1 über die Verteilungskammer 453. Aufgrund der Existenz nicht nur einer, sondern mindestens zweier Bohrungen 452 in der Buchse 45 wird die Leistung und Gleichmäßigkeit der Entleerung des Unterflurhydranten 1 verbessert. Außerdem ermöglicht die Verteilungskammer 453 auch einen Aufbau, bei dem die Bohrungen 452 in der Buchse 45 nicht mit den Bohrungen 12 und 22 des Mantelrohrs 10 bzw. des Spitzendes 23 ausgerichtet zu sein haben. Dies erleichtert den Zusammenbau.
  • Die Buchse 45 ist mit jedem beliebigen Verteilungskammersystem zum Verbessern der Entwässerungsleistung des Unterflurhydranten 1 ausrüstbar.
  • Ein erfindungsgemäßer Unterflurhydrant weist somit eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber bislang bekannten Unterflurhydranten auf, nämlich betreffend die Modularität (Baukastenprinzip), die Materialauswahl (Homogenität durch Auswahl von Polyethylen), die Flexibilität (Multifunktionsbuchse) sowie Sicherheit (Mehrfachentleerung).
  • Ein erfindungsgemäßer Unterflurhydrant 1 ist zudem auf äußerst einfache Weise, nämlich bspw. wie folgt, herstellbar:
    Zuerst wird das Unterteil des Unterflurhydranten 1 in Form des Spitzendes 23 in einem Kunststoffspritzgießverfahren hergestellt, einschließlich der Kanalwände 33.
  • Als nächstes wird die Buchse 45 gefertigt, bspw. gedreht, und mit den Dichtringen 500 und 501 vormontiert.
  • Danach wird der Rückschlagventilkörper 44 als Doppelabsperrventil bereitgestellt und in das Spitzende 23 eingelegt.
  • Sodann wird die vormontierte Buchse 45 mit den Dichtringen 500 und 501 axial in das Spitzende 23 eingebracht, durch Einpressen der Nase 457 in die Aussparung 21. Die dabei entstehende Verankerung dient dem Aufnehmen radialer Kräfte im späteren Betrieb des Unterflurhydranten 1. Beim Verankern der Dichtbuchse 45 im Spitzende 23 dienen die Kanalwände 33 als Art Arretierhilfen, nämlich zur radialen Positionierung der Bohrungen 452.
  • Die Dichtringe 500 und 501 sorgen im Betrieb für axiale und radiale Abdichtungen. Zudem ermöglichen sie einen Toleranzausgleich, verursacht entweder durch Maßtoleranzen beim Fügen oder Längenausdehnungen des Polyethylens des Mantelrohrs 10 und des Spitzendes 23 bei starken Temperaturschwankungen oder Druckeinwirkungen des Durchflussmediums, insbesondere Wasser.
  • Daraufhin werden der Hauptventilkörper 43 und die Innengarnitur 42 eingebaut.
  • Sodann wird der Deckel 11 auf dem Mantelrohr 10 befestigt.
  • Abschließend werden die Bohrungen 12 und 22 in das Mantelrohr 10 und das Spitzende 23 eingebracht und entweder Schutzkappen 35 oder Sickerschalen 36' über die Entwässerungskanäle 32 aufgesteckt.
  • Als nächstes kann ein nicht gezeigtes Zusatzrohr aus herkömmlichen Polyethylen-Rohren ausgesucht, auf eine gewünschte Baulänge, einschließlich einer Normbaulänge, abgelängt und mit dem Spitzende 23 verschweißt werden. Alternativerweise kann jedoch auch das Mantelrohr 10 direkt mit dem Spitzende 23 verschweißt werden. Während des jeweiligen Schweißvorganges wird das zusätzliche Rohr bzw. das Mantelrohr 10 unter Einwirkung einer Axialkraft fest auf die Buchse 45 aufgeschoben. Schweißgut längs einer Schweißnaht 13 bildet dann eine weitere Unterstützung in der Verbindung, nämlich in Form einer homogenen Verankerung der Dichtbuchse 45 mit sowohl dem Mantelrohr 10 als auch dem Spitzende 23.
  • Die in der voranstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in jeder beliebigen Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihrer verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
  • 1
    Unterflurhydrant
    2
    Schweißmuffe
    3
    T-Stück
    4
    Rohr
    5
    Rohr
    10
    Mantelrohr
    11
    Deckel
    12
    Bohrung
    13
    Schweißnaht
    20
    Ventilgehäuse
    21
    Aussparung
    22
    Bohrung
    23
    Spitzende
    30,30'
    Entwässerungsvorrichtung
    31
    Entwässerungsbohrung
    32
    Entwässerungskanal
    33
    Kanalwand
    34
    Führungsnut
    35
    Schutzkappe
    36'
    Sickerschale
    37'a
    Vorsprung
    37'b
    Ausnehmung
    38'
    Schiene
    39'
    Rippe
    40
    Aufsatz
    41
    Spindel
    42
    Innengarnitur
    43
    Hauptventilkörper
    44
    Rückschlagventilkörper
    45
    Buchse
    50
    Entnahmeöffnung
    430
    Rille
    431
    Flügel
    451
    Ausnehmung
    452
    Bohrung
    453
    Verteilungskammer
    454
    Aussparung
    455
    Aussparung
    456
    Fuß
    457
    Nase
    500
    Dichtring
    501
    Dichtring

Claims (32)

  1. Hydrant, insbesondere Unterflurhydrant (1), mit einem Mantelrohr (10) und einem damit verbundenen Ventilgehäuse (20), das an ein Rohrnetz, umfassend erste Rohre (4, 5), anschließbar ist und in dem ein Hauptventilkörper (43) anordbar sind, wobei der Haupt ventilkörper (43) mit einem ersten Ventilsitz zusammenwirkt und mittels einer im Mantelrohr (10) geführten Spindel (41) über eine Innengarnitur (42) betätigbar ist, gekennzeichnet durch eine Entwässerungsvorrichtung (30, 30') mit einer Buchse (45) zwischen einerseits dem Ventilgehäuse (20) und/oder dem Mantelrohr (10) und andererseits dem Hauptventilkörper (43), die den ersten Ventilsitz bereitstellt und zumindest eine Ausnehmung (451), die zwischen der Buchse (45) und dem Ventilgehäuse (20) und/oder dem Mantelrohr (10) zumindest eine Verteilungskammer (453) festlegt, und zumindest eine Bohrung (452), durch die Durchflussmedium des Hydranten (1) aus dem Mantelrohr (10) und oberhalb des Hauptventilkörpers (43) bei geschlossenem Hauptventil zur Verteilungskammer (453) hindurchtritt, während solch ein Durchfluss bei geöffnetem Hauptventil unterbrochen ist, aufweist, und mit zumindest einer Entwässerungsbohrung (31), die eine Bohrung (22) durch das Ventilgehäuse (20) und/oder eine Bohrung (12) durch das Mantelrohr (10) umfasst, um die Verteilungskammer (453) mit dem Äußeren des Hydranten (1) zu verbinden.
  2. Hydrant nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Entwässerungsbohrungen (31) und/oder zumindest zwei Bohrungen (452) der Buchse (45) vorgesehen sind.
  3. Hydrant nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (451) der Buchse (45) rillen- oder nutartig ist.
  4. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Entwässerungsvorrichtung (30, 30') in Wirkverbindung mit jeder Entwässerungsbohrung (31) zumindest einen, insbesondere durch zwei Kanalwände (33) begrenzten, Entwässerungskanal (32) umfasst, wobei vorzugsweise im Bereich jeder Entwässerungsbohrung (31) jeweils ein Entwässerungskanal (32) verläuft.
  5. Hydrant nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass jede Kanalwand (33) fest mit dem Ventilgehäuse (20) verbunden, vorzugsweise in einem mit dem Ventilgehäuse (20) ausgeformt, ist.
  6. Hydrant nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Entwässerungskanal (32) mit einer Schutzkappe (35) oder einer Sickerschale (36') zumindest im Bereich jeder Entwässerungsbohrung (31) überdeckbar ist.
  7. Hydrant nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jede Kanalwand (33) zumindest eine, vorzugsweise dem entsprechenden Entwässerungskanal (32) zugewandte und sich entlang besagtem Entwässerungskanal (32) erstreckende, Führungsnut (34) zum lösbaren Befestigen einer Schutzkappe (35) oder einer Sickerschale (36') umfasst.
  8. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vier Entwässerungsbohrungen (31), vier Schutzkappen (35) und/oder zwei Sickerschalen (36') vorgesehen sind.
  9. Hydrant nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass jede Schutzkappe (35) und/oder jede Sickerschale (36') mit zumindest zwei Schienen (38') zum Eingriff in Führungsnuten (34) der Kanalwände (33) bereitgestellt ist bzw. sind, wobei jede Sickerschale (36') vorzugsweise vier Schienen (38') umfasst.
  10. Hydrant nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass jede Sickerschale (36') mit zumindest einem Vorsprung (37'a) und/oder zumindest einer Ausnehmung (37'b) zum Eingriff in zumindest eine Ausnehmung (37'b) bzw. an zumindest einen Vorsprung (37'a) einer anderen Sickerschale (36') bereitgestellt ist.
  11. Hydrant nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass jede Sickerschale (36') mit einer Vielzahl von dem Ventilgehäuse zugewandten Kammern zur Aufnahme von Sickerpackungen und/oder mit einer Vielzahl von dem Ventilgehäuse (20) zugewandten Rippen (39') zur Verstärkung bereitgestellt ist.
  12. Hydrant nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass jede Kanalwand (33), jede Schutzkappe (35) und/oder jede Sickerschale (36') aus einem Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen oder Polyethylen, ausgebildet ist bzw. sind, vorzugsweise in einem Kunststoffgiessverfahren.
  13. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Buchse (45) zumindest eine, vorzugsweise rillen- oder nutartige, Aussparung (454, 455) zur Aufnahme eines Dichtrings (500, 501) zwischen der Buchse (45) und dem Mantelrohr (10) und/oder dem Ventilgehäuse (20) aufweist.
  14. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beidseits der Verteilungskammer (453) jeweils zumindest ein Dichtring (500, 501) zwischen der Buchse (45) und dem Mantelrohr (10) und/oder dem Ventilgehäuse (20) angeordnet ist.
  15. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Ventilgehäuse (20) ein Rückschlagventilkörper (44) auf der der Spindel (41) abgewandten Seite des Hauptventilkörpers (43) anordbar ist und mit einem zweiten Ventilsitz zusammenwirkt.
  16. Hydrant nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Buchse (45) den zweiten Ventilsitz bereitstellt.
  17. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückschlagventilkörper (44), der vorzugsweise eine schwimmend gelagerte Kugel umfasst, die zumindest teilweise in den Hauptventilkörper (43) eindringen kann, und/oder der Hauptventilkörper (43), der vorzugsweise an seinem dem Rückschlagventilkörper (44) zugewandten Ende eine im wesentlichen kugelsegmentförmige Ausnehmung, an seinem von dem Rückschlagventilkörper (44) abgewandten Ende zumindest zwei Flügel (431) und zwischen diesen beiden Enden zumindest eine der Buchse (45) zugewandte, vorzugsweise rillen- oder nutartige, Ausnehmung (430) umfasst, entlang der Buchse (45) führbar ist bzw. sind.
  18. Hydrant nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass im geschlossenen Zustand des Hauptventils, umfassend den mit der Spindel (41) über die sich durch das Mantelrohr (10) erstreckende Innengarnitur (42) in Verbindung stehenden Hauptventilkörper (43), eine Entleerung des Durchflussmediums, insbesondere eine Entwässerung des Wassers, aus dem Mantelrohr (10), vorbei an den Flügeln (431), über die Ausnehmung (430) des Hauptventilkörpers (43) sowie durch Bohrungen (452, 22, 12) der Buchse (45), des Ventilgehäuses (20) und des Mantelrohrs (10) in zumindest einen Entwässerungskanal (32) und/oder zumindest eine Sickerpackung stattfindet, während im geöffneten Zustand besagten Hauptventils jede Bohrung (452) der Buchse (45) durch einen Flügel (431) des Hauptventilkörpers (43) zur Vermeidung einer Entleerung, insbesondere Entwässerung, verschlossen ist.
  19. Hydrant nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass eine erste Aussparung (454) der Buchse (45) längs deren dem Rohrnetz abgewandten Rand, vorzugsweise im Bereich einer fußartigen Verlängerung (456), zur Aufnahme eines ersten Dichtrings (500) zwischen der Buchse (45) und dem Mantelrohr (10) und/oder dem Ventilgehäuse (20) angeordnet ist.
  20. Hydrant nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Aussparung (455) der Buchse (45) längs deren dem Rohrnetz zugewandten Rand zur Aufnahme eines zweiten Dichtrings (501) zwischen der Buchse (45) und dem Mantelrohr (10) und/oder dem Ventilgehäuse (20) angeordnet ist, wobei vorzugsweise die zweite Aussparung (455) in einer Ebene im wesentlichen senkrecht zur Ebene der ersten Aussparung (454) verläuft und/oder zwischen der ersten und zweiten Aussparung (454, 455) die Ausnehmung (451) der Buchse (45) angeordnet ist.
  21. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Buchse (45) in eine Aussparung (21) des Ventilgehäuses (20), vorzugsweise über zumindest eine nasenartige Verlängerung (457) längs ihres dem Rohrnetz zugewandten Rands, eingreift.
  22. Hydrant nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die nasenartige Verlängerung (457) sich um den kompletten Umfang der Buchse (45), vorzugsweise auf der der zweiten Aussparung (455) der Buchse (45) gegenüberliegenden Fläche, erstreckt.
  23. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Buchse (45), der Hauptventilkörper (43) und/oder der Rückschlagventilkörper (44) zumindest teilweise aus einem Metall, insbesondere nichtrostendem Stahl oder Messing, ausgeformt ist bzw. sind.
  24. Hydrant nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass das Metall der Buchse, des Hauptventilkörpers und/oder der Rückschlagventilkörpers mit Gummi, Neopren, Teflon oder einem Kunststoff, insbesondere Polyethylen, umgeben, insbesondere beschichtet, ist.
  25. Hydrant, nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr (10), das damit direkt oder indirekt über zumindest ein zweites Rohr verbindbare Ventilgehäuse (20) und/oder das zweite Rohr aus einem Kunststoff, insbesondere aus Polyethylen, ausgebildet ist bzw. sind.
  26. Hydrant nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das zweite Rohr aus ersten Rohren (4, 5), die vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere Polyethylen, ausgebildet sind, ausgewählt und insbesondere auf eine bestimmte Baulänge ablängbar ist.
  27. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rohrnetz zumindest ein Verbindungsstück, das vorzugsweise in Form eines T-Stücks (3) und/oder aus Kunststoff, insbesondere Polyethylen, ausgebildet ist, zum Anschluß des Hydranten (1) an das Rohrnetz umfasst.
  28. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventilgehäuse (20) zumindest ein Flanschende, Schweißmuffenende und/oder Spitzende (23) umfasst.
  29. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr (10) an seinem von dem Ventilgehäuse (20) abgewandten Ende mit einem Deckel (11) verschließbar ist, wobei der Deckel (11) vorzugsweise eine Entnahmeöffnung (50) sowie eine Öffnung für die Spindel (41) umfasst, über eine Flanschverbindung, Schweißverbindung oder Schraubverbindung befestigbar ist, Metall, insbesondere nichtrostenden Stahl, Guss oder Messing umfasst und/oder zumindest auf seiner dem Innenraum des Mantelrohres zugewandten Fläche, vorzugsweise der Deckel (11) im wesentlichen vollständig, aus einem Kunststoff, insbesondere Polyethylen, ausgebildet ist.
  30. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr (10) mit dem Ventilgehäuse (20) oder dem zweiten Rohr und/oder das Ventilgehäuse (20) mit dem Verbindungsstück (3) oder zumindest einem ersten Rohr verschweißbar ist bzw. sind, insbesondere unter Zwischenschaltung zumindest einer Schweißmuffe (2), wie einer Heizwendelschweißmuffe.
  31. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mantelrohr (10), das Ventilgehäuse (20), jedes erste Rohr (4, 5), das Verbindungsstück (3) und/oder das zweite Rohr in einem Kunststoffspritzgiessverfahren herstellbar ist bzw. sind.
  32. Hydrant nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass HDPE, insbesondere PE 100, als Polyethylen ausgewählt ist.
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