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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zum Aufbau von Fahrzeugluftreifen nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Bekannte Vorrichtungen zum Aufbau
von Fahrzeugluftreifen umfassen eine Karkassaufbautrommel zum Aufbau
einer Karkasse, eine verfahrbare Kernzentrier- und Karkasstrageeinrichtung zur
Aufnahme der vorgefertigten Karkasse von der Karkassaufbautrommel
und zur Übergabe
der zuvor mit Wulstkernen versehenen, vorgefertigten Karkasse an
eine Bombiertrommel, eine Gürtelaufbaueinrichtung
mit einer Gürtelaufbautrommel
zum Aufbau des Gürtelpakets
mit einer oder mehreren Gürtellagen,
sowie eine Bombiertrommel zum Verbinden der vorgefertigten Karkasse
mit dem Gürtelpaket.
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Die klassische Herstellung eines
Neureifens mittels einer derartigen Vorrichtung ist umfassend in Spalte
1, Zeile 47 bis Spalte 2, Zeile 58 der Beschreibungseineinleitung
der
DE 199 18 523
C1 beschrieben.
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Die Karkassaufbautrommel, die Kernzentrier-
und Karkasstrageeinrichtung und die Bombiertrommel bilden in dieser
Reihenfolge entlang einer ersten Achse eine erste Fertigungslinie.
Daran schließt
sich die Gürtelaufbaueinrichtung
an, die entlang einer zur ersten Achse winklig angeordneten zweiten
Achse eine zweite Fertigungslinie bildet.
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Derartige Vorrichtungen zum Aufbau
von Fahrzeugluftreifen haben den Nachteil, dass sie sehr großflächig und
ausgedehnt aufgebaut sind. Da ein schneller Aufbau von Fahrzeugluftreifen
nur dadurch möglich
ist, dass parallel zur Fertigung der Karkasse auf der Karkassaufbautrommel
das Gürtelpaket
auf der Gürtelaufbautrommel
gefertigt wird, sind außerdem
immer zwei Personen zur Bedienung der Vorrichtung erforderlich.
Die Karkassaufbautrommel und die Gürtelaufbautrommel liegen bei
einer solchen Vorrichtung derart weit auseinander, dass die Bedienung
der Vorrichtung, insbesondere die Kontrolle der Auflagevorgänge, durch
eine Person nur bei verminderter Maschinenleistung möglich ist.
Denn die eine Person müsste
zu weite und damit zeitintensive Wege zwischen der Karkassaufbautrommel
und der Gürtelaufbautrommel
zurücklegen.
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Aus der
DE 199 18 523 C1 ist eine
Reifenaufbauvorrichtung mit einer Karkassfertigungslinie und einer
parallel und im Abstand dazu angeordneten Gürtelfertigungslinie bekannt.
Die Karkassfertigungslinie umfasst zwei Karkassaufbautrommeln mit Antriebs-
und Betätigungseinrichtungen
sowie entsprechend zugeordneten Bestückungs- oder Zubringereinrichtungen.
Weiterhin umfasst die Karkassfertigungslinie eine Kernzentrier-
und Karkasstrageeinrichtung, die in der Karkassfertigungslinie traversierend
verfahrbar ausgebildet ist. Daran schließt sich die Bombiertrommel
an. Die Gürtelfertigungslinie
umfasst eine Gürtelaufbautrommel
mit Antriebs- und Betätigungseinrichtungen,
welche entlang einer parallel zur Achse der Karkassfertigungslinie
angeordneten Achse traversierend zwischen zwei Gürtelbelegpositionen hin- und
herfahrbar ist. Zwischen den beiden Fertigungslinien ist eine Gürteltrageeinrichtung
verfahrbar angeordnet. Die Gürteltrageeinrichtung übernimmt
das Gürtelpaket
von der Gürtelaufbautrommel der
Gürtelfertigungslinie
und transportiert es in die Karkassfertigungslinie. Dort wird das
Gürtelpaket
an die Bombiertrommel abgegeben. Danach fährt die Gürteltrageeinrichtung in ihre
ursprüngliche
Position zurück.
Nachteilig an dieser Vorrichtung zum Aufbau von Fahrzeugluftreifen
ist, dass die Vorrichtung insgesamt sehr großflächig und durch die Anordnung von
drei Maschinenachsen sehr umständlich
aufgebaut ist.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung
zum Aufbau von Fahrzeugluftreifen mit einem einfacheren und kompakteren
Aufbau zu schaffen, die insbesondere eine Ein-Person-Bedienung der
Vorrichtung ermöglicht, ohne
dass die Maschinenleistung im Vergleich zu herkömmlichen Vorrichtungen, die üblicherweise
von zwei Personen bedient werden, vermindert wird.
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Diese Aufgabe wird bei einer Vorrichtung nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit den Merkmalen des kennzeichnenden
Teils des Anspruchs 1 gelöst.
Weiterbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
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Dadurch, dass die zweite Achse zwischen der
Mittellinie der Karkassaufbautrommel und der Mittellinie der Bombiertrommel
angeordnet ist, wird auf überraschend
einfache Weise eine Vorrichtung mit einem im Vergleich zum Stand
der Technik einfacheren und kompakteren Aufbau geschaffen. Da die Gürtelaufbautrommel
erfindungsgemäß näher an der Karkassaufbautrommel
angeordnet ist, wird insbesondere eine Ein-Person-Bedienung der
Vorrichtung ermöglicht,
ohne dass die Maschinenleistung im Vergleich zu herkömmlichen
Vorrichtungen, die üblicherweise
von zwei Personen bedient werden, vermindert wird. Die erforderliche
eine Person kann somit sowohl die Auflagevorgänge auf der Karkassaufbautrommel
als auch die Auflagevorgänge
auf der Gürtelaufbautrommel
kontrollieren.
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Eine Weiterbildung der Endung sieht
vor, dass die Gürtelaufbautrommel
der Gürtelaufbaueinrichtung
entlang der zweiten Achse in eine Übergabeposition der ersten
Achse verfahrbar ist.
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Die erste Achse bildet somit eine
Art Hauptachse für
die Fahrtrasse der Kernzentrier- und Karkasstrageeinrichtung. Die
zweite Achse bildet hierzu eine Art Querachse, auf der die Gürtelaufbautrommel mit
der zugehörigen
Antriebs- und Betätigungseinrichtung
verfahrbar angeordnet ist. Die Gürtelaufbautrommel
lässt sich
in verschiedene Bestückungs- und
Zubringerpositionen verfahren, an denen verschiedene Gürtellagen
und der Laufstreifen auflegbar sind. Anschließend wird das aufgelegte Gürtelpaket
auf der Gürtelaufbautrommel
in die Hauptachse verfahren, wo es zur an sich bekannten Weiterverarbeitung
an eine weitere Einrichtung übergeben
wird. Vorteilhaft werden diejenigen Bestückungs- und Zubringerpositionen,
die eine Bedienung oder Kontrolle durch eine Person erfordern, derart
angeordnet, dass diese schnell durch nur eine einzige Person erreichbar
sind.
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Vorzugsweise ist hierzu die zweite
Achse derart winkelig zur ersten Achse ausgerichtet, dass die Gürtelaufbautrommel
entlang der zweiten Achse in einer schnell erreichbaren Nähe derjenigen
Person angeordnet ist, die die Karkassaufbaueinrichtung bedient
und die Auflagevorgänge
auf der Karkassaufbautrommel kontrolliert. Dadurch wird erreicht,
dass das parallel zur Fertigung der Karkasse auf der Gürtelaufbautrommel
aufgelegte Gürtelpa ket
durch die eine Person kontrolliert werden kann, ohne dass die Maschinenleistung
vermindert werden muss.
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Eine Weiterbildung der Erfindung
sieht vor, dass sich die erste und die zweite Achse kreuzen, wobei
die Gürtelaufbautrommel
in vorgegebene Gürtelbelegpositionen
mit zugehörigen
Bestückungs- oder
Zubringereinrichtungen verfahrbar ist, welche beidseitig zur ersten
Achse angeordnet sind. Ein derartiges Kreuzen der Maschinenachsen
hat den Vorteil, dass vorgegebene Gürtelbelegpositionen mit den
zugehörigen
Bestückungs-
oder Zubringereinrichtungen auch dort angeordnet werden können, wo eine
Bedienung oder Kontrolle durch eine Person nicht erforderlich und
wegen der örtlichen
Bedingungen auch keine andere Anordnung möglich ist.
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Weiterhin ist es zweckmäßig, wenn
die Gürtelaufbautrommel
in eine Gürtelbelegposition
mit zugehöriger
Bestückungs-
oder Zubringereinrichtung für
Laufstreifen verfahrbar ist, wobei die Bestückungs- oder Zubringereinrichtung über eine
automatische Laufstreifenbeladevorrichtung verfügt. Dadurch wird die einzige
Person, die die Vorrichtung bedient, entlastet.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der
Erfindung sieht vor, dass die Gürtelaufbautrommel
in eine Gürtelbelegposition
mit zugehöriger
Bestückungs- oder
Zubringereinrichtung für
Laufstreifen verfahrbar ist, wobei die Gürtelbelegposition in einer
schnell erreichbaren Nähe
derjenigen Person angeordnet ist, die die Karkassaufbaueinrichtung
bedient und die Auflagevorgänge
auf der Karkassaufbautrommel kontrolliert. Hierdurch wird die Bedienung
und Kontrolle beim Auflegen der Laufstreifen auf den Gürtelverband
durch nur eine einzige Person verbessert.
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Außerdem ist vorgesehen, dass
Bewegungsscanner im Umfeld der bewegten Teile der Vorrichtung angeordnet
sind, die zum Schutz der Bedienperson zu einem Notstop führen.
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In einer Weiterbildung der Erfindung
ist zum einen ein entlang der ersten Achse verfahrbarer Gürteltragering
zur Aufnahme des vorgefertigten Gürtelpaketes von der Gürtelaufbautrommel
und zu dessen Übergabe
an eine Bombiertrommel sowie zur Abnahme des Rei fenrohlings von
der Bombiertrommel vorgesehen. Zum anderen ist eine entlang der
ersten Achse verfahrbare Reifenrohlingabnahmevorrichtung vorgesehen,
die in die erste Achse zur Übernahme
des Reifenrohlings vom Gürteltragering
und anschließend
entlang der zweiten Achse in eine schnell erreichbare Nähe derjenigen
Person verfahrbar ist, die auch die Auflagevorgänge auf der Karkassaufbautrommel
kontrolliert. Dadurch wird auch die Abnahme des Reifenrohlings durch
die eine Person ermöglicht.
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Vorzugsweise ist hierzu die Reifenrohlingabnahmevorrichtung
derart um die zweite oder aus der zweiten Achse in Richtung Karkassaufbautrommel schwenkbar
ausgebildet, dass der Reifenrohling durch die eine Person kontrollierbar
und von Hand oder durch eine Greiferanlage von der Reifenrohlingabnahmevorrichtung
abnehmbar ist.
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Es hat sich herausgestellt, dass
sich das erfindungsgemäße System
der sich kreuzenden Fertigungslinien auch vorteilhaft in der Produktion
von Luftfederbälgen
einsetzen lässt.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand
eines Ausführungsbeispiels
erläutert,
das in der Zeichnung dargestellt ist. In dieser zeigt:
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1 eine
schematische Übersicht
der erfindungsgemäßen Reifenaufbauvorrichtung
mit einer Karkassfertigungslinie entlang einer ersten Achse und
einer Gürtelfertigungslinie
entlang einer dazu winkelig angeordneten zweiten Achse.
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Die 1 zeigt
eine Gesamtansicht der Reifenaufbauvorrichtung 1 in der
Draufsicht, die im Wesentlichen aus den Einrichtungen für zwei Fertigungslinien
besteht, deren Maschinenachsen 2, 3 im rechten
Winkel zueinander angeordnet sind.
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Die entlang der ersten Achse 2 angeordnete Fertigungslinie
umfasst dabei eine Karkassaufbautrommel 4 mit Antriebs-
und Betätigungseinrichtung 5,
eine verfahrbare Kernzentrier- und Karkasstrageeinrichtung 9,
eine Bobiertrommel 10 und einen Gürteltragering 18.
Erfindungsgemäß ist die
zweite Achse 3 zwischen der Mittellinie 21 der
Karkassaufbautrommel 4 und der Mittellinie 22 der
Bombiertrommel 10 angeordnet.
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Die Karkassaufbautrommel 4 ist
an einer Arbeits- bzw. Belegposition 6 angeordnet, der
feststehende Bestückungs-
oder Zubringereinrichtungen 7 und 8 zugeordnet
sind. Hierbei beinhaltet die Bestückungseinrichtung 7 verschiedene
und hier nicht näher
dargestellte Förder-, Übergabe-
und Transporteinrichtungen, die vorzugsweise die Innenseele oder Innenplatte
eines Reifens und die Seitenwände
sowie mit textilen oder metallischen Festigkeitsträgern versehene
wulstverstärkende
Profile (Chafer) zu der in der Belegposition 6 stehenden
Karkassaufbautrommel transportieren und diese so übergeben, dass
eine dort tätige
Person 19 diese Bauteile auflegen und/oder die Auflagevorgänge kontrollieren kann,
wonach über
ebenfalls hier nicht näher
dargestellte Rollen- und Andrückvorrichtungen
diese Bauteile auf dem Trommelumfang angerollt und fixiert werden.
Die der Belegposition 6 zugeordnete feststehende Bestückungseinrichtung 7 beinhaltet
in einem ähnlichen
Aufbau hier nicht näher
dargestellte Transport-, Schneid- und Fördereinrichtungen zur Übergabe
der aus gummierten textilen oder metallischen Festigkeitsträgern bestehenden
Karkassenlagen, deren Auflage dann ebenfalls durch die an der Belegposition 6 befindlichen
Person 19 erfolgen und/oder kontrolliert werden kann, wonach
wiederum das bereits beschriebene Anrollen und Fixieren auf der
Karkassaufbautrommel erfolgt. Die der Belegposition 6 zugeordnete
Bestückungseinrichtung 8 beinhaltet
in einem ähnlichen
Aufbau hier nicht näher
dargestellte Transport-, Schneid- und Fördereinrichtungen vorzugsweise
zur Übergabe
von Schulterfüllprofilen ("Shoulderpads"), deren Auflage
dann ebenfalls durch die an der Belegposition 6 befindliche
Person 19 erfolgen und/oder kontrolliert werden kann, wonach
wiederum das bereits beschriebene Anrollen und Fixieren auf der
Trommel erfolgt.
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Die entlang der Achse 2 angeordnete
Fertigungslinie umfasst außerdem
die Kernzentrier- und Karkasstrageeinrichtung 9,
die in der Fertigungslinie traversierend verfahrbar ausgebildet
ist und mit deren Hilfe die bereits mit Kernreitern versehenen Wulstkerne über die
in der Belegposition 6 befindliche Karkassaufbautrommel 4 geführt und
dort positioniert werden. Danach wird die Karkassaufbautrommel 4 expandiert,
so dass die bisher aufgebaute Karkasse an der Innenseite der Kerne
haftet, wonach nach dem Entspannen der Karkassaufbautrommel 4 in
der Belegposition 6 die Kernzentrier- und Karkasstrageeinrichtung 9 mitsamt
der Karkasse in Fertigungsrichtung über ihre Ursprungsposition
zurückfährt bis über die
Bombiertrommel 10, die dann die vorgefertigte Karkasse übernimmt
und zunächst durch
eine leichte Bombage der Karkasse diese fixiert und vorspannt. Danach
fährt die
Kernzentrier- und Karkasstrageeinrichtung 9 an ihre Ursprungsposition
zurück.
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Die der Reifenaufbauvorrichtung 1 zugehörige und
entlang der zweiten Achse 3 angeordnete Fertigungslinie 3 umfasst
eine Gürtelaufbautrommel 11 mit
den zugehörigen
Antriebs- und Betätigungseinrichtungen 12,
die traversierend zwischen den Gürtelbelegpositionen 13 und 14 hin-
und herfahren kann, wobei die Position der Gürtelaufbautrommel 11 an
der Belegposition 14 gestrichelt dargestellt ist.
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Den Gürtelbelegpositionen 13 und 14 sind dabei
feststehende Bestückungs-
oder Zubringereinrichtungen 15 und 16 zugeordnet,
die mit hier nicht näher
dargestellten Förder-
und Transporteinrichtungen zur Übergabe
der Gürtelbauteile
an die Gürtelaufbautrommel 11 versehen
sind.
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Durch die Bestückungseinrichtung 15 werden
hierbei die aus gummierten Stahlcordlagen bestehenden Gürtellagen,
gegebenenfalls die Nylonbandage (Gürtelbandage) und die Gürtelpufferstreifen
der in der Belegposition 13 befindlichen Gürtelaufbautrommel 11 zugeführt und
automatisch aufgelegt.
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Anschließend verfährt die Gürtelaufbautrommel 11 in
die Belegposition 14, an der die Auflagevorgänge durch
die an der Position 6 befindliche Person 19 kontrolliert
werden kann. Daraufhin wird mit Hilfe der Bestückungseinrichtung 16 der
Laufstreifen zugeliefert, aufgelegt, von Hand gespliced und maschinell
angerollt.
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Daraufhin transportiert die Gürtelaufbautrommel 11 das
fertig gestellte Gürtelpaket
in eine Übergabeposition 17 in
die entlang der ersten Achse 2 angeordnete Fertigungslinie.
Dort wird das Gürtelpaket
von dem Gürteltragering 18 übernommen
und ebenfalls über
der Bombiertrommel 10 und über die dort bereits befindliche
Reifenkarkasse positioniert.
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Danach steht die Gürtelaufbautrommel 11 wieder
für eine
weitere Gürtelpaketfertigung
zur Verfügung.
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Nachdem sich nun die vorgefertigte
Karkasse auf der Bombiertrommel 10 und das Gürtelpaket konzentrisch über der
Bombiertrommel befinden, wird letztere nun vollends expandiert ("bombiert"), so dass Karkasse
und Gürtelpaket
zusammengefügt werden.
Mit dem Expandieren ("Bombieren") der Karkasse erfolgt
auch der Hochschlagvorgang, bei dem die Karkassenlagenenden um die
Wulstkerne gefaltet und die Seitenteile hochgeschlagen werden. Dieser
Vorgang wird vorzugsweise mit hier nicht näher dargestellten Bälgen durchgeführt, wobei
gegebenenfalls ein Mittenbalg den mittleren Teil der Karkasse expandiert,
und Seitenbombierbälge,
also Blähbälge, die
axial außerhalb
der gesetzten Kerne angreifen, zum Hochschlagen der Seitenteile
genutzt werden. Das Hochschlagen der Seitenteile wird dabei unterstützt durch
gegebenenfalls entlang der ersten Achse 2 verfahrbare und
dort der vorgefertigten Karkasse zustellbare Andrückringe,
auch als "Pusher" bezeichnet, die
teilweise über
die Bombiertrommel 10 fahren.
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Eine entlang der zweiten Achse verfahrbare Reifenrohlingabnahmevorrichtung 20 wird
zur Übernahme
des Reifenrohlings in die erste Achse 2 verfahren. Die
Reifenrohlingabnahmevorrichtung 20 umfasst einen Aufnahmeteller,
der zur Bombiertrommel 10 geschwenkt ist. Der entlang der
ersten Achse 2 verfahrbare Gürteltragering 18 nimmt
anschließend den
Reifenrohling von der Bombiertrommel 10 ab und transportiert
ihn zur Reifenrohlingabnahmevorrichtung 20. Anschließend wird
die Reifenrohlingabnahmevorrichtung 20 mit dem Reifenrohling
entlang der zweiten Achse 3 in eine schnell erreichbare
Nähe derjenigen
Person 19 verfahren, die auch die Auflagevorgänge auf
der Karkassaufbautrommel 4 kontrolliert. Der Aufnahmeteller
der Reifenrohlingabnahmevorrichtung 20 ist derart aus der
zweiten Achse 3 in Richtung Karkassaufbautrommel 4 schwenkbar ausgebildet,
dass der Reifenrohling durch die eine Person 19 kontrolliert
und von Hand oder durch eine Greiferanlage von der Reifenrohlingabnahmevorrichtung 20 abgenommen
werden kann.
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Zum Schutz der die Vorrichtung 1 bedienenden
Person sind Bewegungsscanner 23, beispielsweise in Form
von Lichtschranken, im Umfeld der bewegten Teile der Vorrichtung 1 angeordnet,
die beim Auslösen
zu einem Notstop der Vorrichtung führen. In 1 ist stellvertretend für die verschiedenen
Anordnungen der Bewegungsscanner ein Kästchen mit der Bezugsziffer 23 dargestellt.
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- 1
- Reifenaufbauvorrichtung
- 2
- erste
Achse
- 3
- zweite
Achse
- 4
- Karkassaufbautrommel
- 5
- Antriebs-
und Betätigungsvorrichtung
- 6
- Arbeits-
und Belegposition
- 7
- Bestückungs-
oder Zubringereinrichtung
- 8
- Bestückungs-
oder Zubringereinrichtung
- 9
- Kernzentrier-
und Karkasstrageeinrichtung
- 10
- Bombiertrommel
- 11
- Gürtelaufbautrommel
- 12
- Antriebs-
und Betätigungseinrichtung
- 13
- Gürtelbelegposition
- 14
- Gürtelbelegposition
- 15
- Bestückungs-
oder Zubringereinrichtung
- 16
- Bestückungs-
oder Zubringereinrichtung
- 17
- Übergabeposition
- 18
- Gürteltragering
- 19
- Person
- 20
- Reifenrohlingabnahmevorrichtung
- 21
- Mittellinie
der Karkassaufbautrommel
- 22
- Mittellinie
der Bombiertrommel
- 23
- Bewegungsscanner