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DE10304899A1 - Rollladen - Google Patents

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DE10304899A1
DE10304899A1 DE2003104899 DE10304899A DE10304899A1 DE 10304899 A1 DE10304899 A1 DE 10304899A1 DE 2003104899 DE2003104899 DE 2003104899 DE 10304899 A DE10304899 A DE 10304899A DE 10304899 A1 DE10304899 A1 DE 10304899A1
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DE
Germany
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roller shutter
funnel
funnel side
shutter according
side part
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Application number
DE2003104899
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English (en)
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DE10304899B4 (de
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Hubert Ellenrieder
Volker Pfaudler
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ROMA KG
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Roma Rolladensysteme GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
    • E06B9/17007Shutter boxes; Details or component parts thereof
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
    • E06B9/17061Connection of the box to the guides

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)

Abstract

Bei einem Rollladen mit einem am oberen Ende von seitlichen Führungsschienen (1) angeordneten Rollladenkasten (2), der einen Durchführschlitz (17) für einen in ihm aufnehmbaren Rollladenpanzer (7) aufweist, der unterhalb hiervon in einander zugewandten Führungskanälen (10) der Führungsschienen (1) läuft, deren oberem Ende jeweils eine den Durchführschlitz (17) seitlich begrenzende Einlauftrichteranordnung (18) zugeordnet ist, die einander gegenüberliegende Trichterseitenteile (19, 20) aufweist, von denen wenigstens eines eine Anschlagfläche (26) für ein am unteren Endstab (28) des Rollladenpanzers (7) angeordnetes Anschlagorgan (29) enthält, das wahlweise zum Eingriff mit der zugeordneten Anschlagfläche (26) bringbar oder an dieser vorbeiführbar ist, lassen sich dadurch eine hohe Störungsfreiheit sowie ein hoher Benutzerkomfort und eine hohe Wartungsfreundlichkeit erreichen, dass eine mehrteilig ausgebildete Einlauftrichteranordnung (18) vorgesehen ist, wobei wenigstens ein Trichterseitenteil (20) lösbar an einem die beiden Trichterseitenteile (19, 20) verbindenden Basisteil (21) anbringbar ist, und dass der Endstab (28) im Bereich beider Enden ein starres, über wenigstens eine seiner Seitenflächen vorspringendes Anschlagorgan (29) trägt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Rollladen mit einem am oberen Ende von zwei seitlichen Führungsschienen angeordneten Rollladenkasten, der einen Durchführschlitz für einen in ihm aufnehmbaren Rollladenpanzer aufweist, der unterhalb des Rollladenkastens mit seinen seitlichen Randbereichen in einander zugewandten Führungskanälen der Führungsschienen läuft, deren oberem Ende jeweils eine den Durchführschlitz seitlich begrenzende Einlauftrichteranordnung zugeordnet ist, die einander gegenüberliegende, jeweils eine Trichterflanke enthaltende Trichterseitenteile aufweist, von denen wenigstens eines eine Anschlagfläche für ein am unteren Endstab des Rollladenpanzers angeordnetes Anschlagorgan enthält, das wahlweise zum Eingriff mit der zugeordneten Anschlagfläche bringbar oder an dieser vorbeiführbar ist.
  • Bei den bekannten Anordnungen dieser Art (z.B. DE 32 14 092 A1 ) ist das Anschlagorgan hammerkopfförmig ausgebildet und um eine stabachsparallele Achse um 90° drehbar im Endstab des Rollladenpanzers gelagert. Bei quer zur Hubrichtung gestelltem Anschlagorgan springt dieses beidseitig über den Endstab vor und läuft mit seinen vorspringenden Enden jeweils zugeordneten, im Bereich des oberen Endes der Führungsschiene vorgesehenen Gegenanschlägen an. Bei in Hubrichtung gestelltem Anschlagorgan steht dieses nicht über die Seitenflächen des Endstabs vor und kann dementsprechend zwischen den zugeordneten Gegenanschlägen hindurchgeführt werden. Die drehbare Lagerung des Anschlagorgans ist jedoch vergleichsweise aufwendig. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich das hammerkopfförmige Anschlagorgan durch äußere Einflüsse ungewollt von selbst verstellen kann, was zu Störungen führen kann. Ein weiterer, ganz besonderer Nachteil ist jedoch darin zu sehen, dass die drehbaren Anschlagorgane aufgrund der gegebenen Oberflächenrauhigkeit der Führungsschienen zu unerwünschten Schwingungen angeregt werden können, was zu einer unangenehmen Lärmerzeugung führen kann. Die Führungsschienen sind in der Regel eloxiert, wobei eine gewisse Oberflächenrauhigkeit nicht vermeidbar ist. Die vorstehend beschriebene Anordnung erweist sich daher auch als nicht komfortabel genug.
  • Es sind auch schon Anordnungen bekannt geworden (z.B. DE-Gm 75 41 435 ), bei denen hammerkopfförmige Anschlagorgane mit seitlich über den Endstab vorspringenden Enden starr am Endstab angebracht sind. Bei Anordnungen dieser Art ist es jedoch erforderlich, zur Ermöglichung des Ausbaus des Rollladenpanzers die die den endstabseitigen Anschlagorganen zugeordneten Gegenanschläge enthaltenden Einlauftrichteranordnungen zu entfernen, was aufwendig ist. Bei diesen bekannten Anordnungen sind die Einlauftrichter in der Regel mit einem Haltezapfen versehen, der in einen in einen Kanal der zugeordneten Führungsschiene einsteckbaren Tragfuß der benachbarten Blendkappe des Rollladenkastens einsteckbar ist, so dass eine Entfernung der Einlauftrichter nur möglich ist, wenn die Führungsschienen demontiert werden, was den Aufwand weiter erhöht bzw. in machen Fällen ganz unmöglich ist. Die vorstehend beschriebene Anordnung erweist sich daher als nicht wartungsfreundlich genug.
  • Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung eingangs erwähnter Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, dass nicht nur eine hohe Störungsfreiheit und ein hoher Benutzungskomfort, sondern auch eine hohe Wartungsfreundlichkeit erreicht werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass eine mehrteilig ausgebildete Einlauftrichteranordnung vorgesehen ist, wobei von den beiden Trichterseitenteilen wenigstens ein Trichterseitenteil lösbar an einem die beiden Trichterseitenteile verbindenden Basisteil anbringbar ist, dass der in den Führungskanal hineinlaufenden Zunge wenigstens eines Trichterseitenteils eine in Panzerstabrichtung dahinter sich befindende Anschlagfläche benachbart ist und dass der Endstab im Bereich seiner Enden jeweils ein starres, über wenigstens eine seiner Seitenflächen vorspringendes Anschlagorgan trägt.
  • Die Abnehmbarkeit wenigstens eines Trichterseitenteils ermöglicht trotz Verwendung eines starren, endstabseitigen Anschlagorgans einen einfachen Ausbau des Rollladenpanzers. Solange das abnehmbare Trichterseitenteil in Stellung ist, wird das endstabseitige Anschlagorgan zuverlässig mit der zugeordneten Anschlagfläche in Eingriff gebracht. Wenn das abnehmbare Trichterseitenteil samt in die Führungsschiene eingreifender Zunge entfernt ist, kann der Endstab soweit ausweichen, dass das starre, endstabseitige Anschlagorgan an der zugeordneten Anschlagfläche vorbeigeführt werden kann. Eine unbeabsichtigte Aufhebung der Anschlagwirkung ist daher in vorteilhafter Weise ausgeschlossen, was eine hohe Betriebssicherheit gewährleistet. Da die Anschlagorgane des Endstabs mit diesem starr verbunden sind, ist in vorteilhafter Weise auch bei einer rauen Oberfläche der Führungsschienen eine Schwingungsanregung und damit eine störende Geräuschentwicklung nicht zu befürchten. Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen werden daher die Nachteile der bekannten Anordnungen unter Beibehaltung ihrer Vorteile vollständig vermieden.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben. So kann zweckmäßig ein Trichterseitenteil fest mit dem Basisteil verbunden sein und ein Trichterseitenteil lösbar hieran festlegbar sein. Dies ergibt in vorteilhafter Weise eine zweiteilige Anordnung, wodurch die erforderliche Teilezahl so gering wie möglich gehalten wird.
  • In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen ist an jedem Ende des Endstabs ein nur über eine seiner Seitenflächen vorspingendes, starres Anschlagorgan vorgesehen, das dem fest mit dem Basisteil verbundenen Trichterseitenteil zugewandt ist, das eine seiner Zunge benachbarte Anschlagfläche aufweist. Das fest mit dem Basisteil verbundene Trichterseitenteil gewährleistet eine hohe Belastbarkeit seiner Anschlägfläche. Gleichzeitig ergibt sich dadurch, dass die an den Enden des Endstabs vorgesehenen Anschlagorgane jeweils nur nach einer Seite vorspingen, eine besonders hohe Kompaktheit sowie eine besonders geräuscharme Betriebsweise.
  • Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin bestehen, dass der Endstab aus einem Mittelteil und aus an dieses anschließbaren, axialen Endstücken besteht, die jeweils ein Anschlagorgan tragen. Die Endstücke können in vorteilhafter Weise als Kunststoff-Spritzgußformlinge hergestellt werden, an die das zugeordnete Anschlagorgan angeformt sein kann, was günstige Herstellungskosten gewährleistet.
  • Vorteilhaft ist das einer Revisionsklappe des Rollladenkastens zugewandte Trichterseitenteil als abnehmbares Trichterseitenteil ausgebildet. Hierdurch wird sichergestellt, dass das abnehmbare Trichterseitenteil gut erreichbar ist, womit eine hohe Montage- bzw. Demontagefreundlichkeit gewährleistet wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der übergeordneten Maßnahmen kann darin bestehen, dass im Bereich der Enden des Endstabs auf der den Anschlagorganen gegenüberliegenden Seite jeweils eine vom zugeordneten äußeren Ende des Endstabs ausgehende, zumindest über die Tiefe des Führungskanals der Führungsschienen durchgehende, untere Randnut vorgesehen ist. Hierdurch wird erreicht, dass trotz einer sehr schlanken Bauweise der Führungsschienen der Endstab mit seinen Anschlagorganen an den diesen zugeordneten Anschlagflächen vorbeigeführt werden kann, da das obere Ende der einer Randnut zugewandten Begrenzung des zugeordneten Führungskanals in die Randnut eingreifen kann.
  • Zweckmäßig kann ferner vorgesehen sein, dass das Basisteil mit einer dem abnehmbaren Trichterseitenteil abmehmbare Nocke versehen ist, auf welche das zugeordnete Trichterseitenteil mit einer zugeordneten Eingriffsausnehmung aufsteckbar ist. Dies ermöglicht eine zuverlässige, formschlüssige Steckverbindung und gewährleistet dementsprechend eine hohe Positionsgenauigkeit.
  • Vorteilhaft kann das abnehmbare Trichterseitenteil durch eine Befestigungsschraube gesichert werden, wobei die Schraubverbindung zweckmäßig so ausgebildet ist, dass die Befestigungsschraube eine achsnormale Wand des abnehmbaren Trichterseitenteil durchgreift. Dabei ist es in vorteilhafter Weise möglich, dass die Befestigungsschraube bis zur Blendkappe durchgeht und in einen zugeordneten, blendkappenseitigen Einschraubkanal einschraubbar ist. Auf diese Weise lässt sich in vorteilhafter Weise auch das Basisteil am Einschraubkanal abstützen und fest mit der Blendkappe verschrauben. Das Basisteil benötigt daher in vorteilhafter Weise keinen in einen Haltefuß der Blendkappe eingreifenden Haltezapfen, was die Bauweise vereinfacht und einen Durchgang zwischen dem Innenraum des Rollladenkastens und dem dem Haltefuß zugeordneten Kanal der Führungsschiene offen lässt, so dass ein Kabel oder ein Betätigungsorgan oder dergleichen durchführbar ist.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
  • In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
  • 1 einen Vertikalschnitt durch einen Vorbaurollladen in schematischer Darstellung,
  • 2 einen Schnitt entlang der Linie II/II in 1,
  • 3 eine gegenüber 1 vergrößerte, perspektivische Darstellung des oberen Einlaufbereichs der Führungsschienen,
  • 4 die Anordnung gemäß 3 mit abgenommener Führungsschiene,
  • 5 eine perspektivische Teilansicht eines unteren Endbereichs des Rollladenpanzers,
  • 6 eine Ansicht des oberen Einlaufbereichs der Führungsschienen mit in der Anschlagstellung sich befindendem Endstab,
  • 7 die Anordnung gemäß 6 mit in den Rollladenkasten eingezogenem Panzer,
  • 8 eine perspektivische Ansicht der Einlauftrichteranordnung mit abgenommenem Trichterseitenteil und
  • 9 den oberen Einlaufbereich der Führungsschienen mit den zugeordneten Anschlag passierendem Endstab.
  • Anwendungsgebiet der Erfindung sind Rollläden aller Art, insbesondere sogenannte Minirollläden in Vorbau- oder Aufsatzbauweise.
  • Der der 1 zugrundeliegende Rollladen, hier in Vorbau-Bauweise, besitzt einen am oberen Ende von zwei seitlichen Führungsschienen 1 angeordneten Rollladenkasten 2. Dieser besteht aus zwei seitlichen Blendkappen 3, die durch einen teilweise umlaufenden Mantel überbrückt sind. Der Mantel besitzt ein an den Blendkappen befestigtes Oberteil 4 und ein als Revisionsklappe 5 fungierendes, abnehmbares Unterteil. Der Innenraum des Kastens 2 ist von einer direkt oder indirekt auf den Blendkappen 3 aufgenommenen Wickelwelle 6 für einen schematisch angedeuteten Rollladenpanzer 7 durchsetzt, dessen oberes Ende mit der Wickelwelle 6 verbunden ist. Der Panzer 7 besteht aus an ihren Längskanten gelenkig miteinander verbundenen, wickelwellenparallelen Stäben.
  • Die Blendkappen 3 sind durch eine Steckverbindung mit der jeweils zugeordneten Führungsschiene 1 verbunden. Hierzu sind die Blendkappen 3 mit hier vom der Gebäudeinnenseite zugewandten Bereich ihres unteren Rands nach unten abstehenden Steckzapfen 8 versehen, die in einen zugeordneten Kanal 9 der Führungsschiene 1 eingreifen. Die Führungsschienen 1 besitzen, wie aus 2 ersichtlich ist, zwei hintereinander angeordnete Kammern inform eines geschlossenen, dem Steckzapfen 8 zugeordneten Kanals 9 und eines zur gegenüberliegenden Führungsschiene 1 hin offenen Führungskanals 10, in den der Panzer 7 mit seinem zugewandten, seitlichen Randbereich eingreift. Die Stäbe des Panzers 7, die in der Regel als Hohlprofile ausgebildet sind, sind an ihren Enden durch in der Regel als Kunststoffteile ausgebildete Gleiter 11 verschlossen.
  • Der Steckzapfen 8 besitzt, wie 2 weiter zeigt, einen etwa H-förmigen Querschnitt mit etwa parallel zur Außenwand der zugeordneten Blendkappe 3 verlaufendem Steg 12. Der obere Endbereich 13 dieses Stegs 12 verläuft, wie aus 1 erkennbar ist, in axialer Richtung schräg nach außen und schließt mit seinem oberen Ende direkt an die Außenwand der zugeordneten Blendkappe 3 an. Auf diese Weise wird ein offener Durchgang zwischen dem Innenraum des Kastens 2 und dem durch den Steg 12 abgegrenzten, dem Führungskanal 10 benachbarten Bereich des Einsteckkanals 9 erreicht, der dementsprechend als Funktionskanal 14 dienen kann, wie in 2 angedeutet ist. So wäre es beispielsweise denkbar, den Funktionskanal 14 als Kabelkanal für über die Führungsschiene 1 in den Innenraum des Kastens 2 einzuführende Kabel 15 zu benutzen. Aber auch ein der Wickelwelle 6 zugeordnetes Betätigungselement könnte über den Funktionskanal 14 in den Innenraum des Kastens 2 eingeführt werden.
  • Die vom Steg 12 überbrückten Flansche des Steckzapfens 8 schließen an die umlaufende, zur Aufnahme des Kastenmantels dienende Randflanschanordnung 16 der jeweils zugeordneten Blendkappe 3 an, wobei die Randflanschanordnung 16 im Bereich des der Gebäudeaußenseite zugewandten Flansches etwa der Flanschbreite entspricht. Der im Bereich der Rückseite der Blendkappe 2 verlaufende Abschnitt der Randflanschanordnung 16 ist im dargestellten Beispiel niedriger.
  • Der Boden des Kastens 2 ist im den Führungsschienen 1 zugeordneten, hier hinteren Bereich mit einem Durchführschlitz 17 für den Panzer 7 versehen, dessen seitliche Randbereiche unterhalb des Kastens 2 in die einander zugewandten, an die seitlichen Endbereiche des Durchführschlitzes 17 anschließenden Führungskanäle 10 der Führungsschienen 1 eingreifen. Im Bereich der seitlichen Enden des Durchführschlitzes 17 ist jeweils, wie 1 weiter zeigt, eine Einlauftrichteranordnung 18 vorgesehen, die vom zugeordneten Randbereich des Panzers 7 durchlaufen wird und einen schonenden Einlauf dieses Randbereichs in den zugeordneten Führungskanal 10 gewährleistet und umgekehrt.
  • Die Einlauftrichteranordnung 18 besitzt hierzu zwei bezüglich des Panzers 7 einander gegenüberliegende Trichterseitenteile 19, 20 mit nach oben divergierenden Flanken. Die Trichterseitenteile 19, 20 stehen in axialer, d.h. wickelwellenparalleler Richtung von einer ein Basisteil 21 bildenden Tragplatte ab, deren der Kasteninnenseite zugewandte Oberfläche eine Führungsfläche für die stirnseitigen Enden der Stäbe des Panzers 7 bildet.
  • Das Basisteil 21 ist, wie aus 3 erkennbar ist, an der Außenwand der benachbarten Blendkappe 3 abgestützt und hieran befestigt. Zur Abstützung ist das Basisteil 21 im Bereich des niedrigen, rückwärtigen Abschnitts der Randflanschanordnung 16 mit an der Blendkappe 3 aufsetzbaren Stützfüßen 22 versehen. Im Bereich des unteren, höheren Abschnitts der Randflanschanordnung 16 der Blendkappe 3 ist diese mit dem Basisteil 21 zugeordneten, durch eine Verbreiterung der Randflanschanordnung 16 gebildeten Auflagen 23 versehen. Das Basisteil 21 ist dabei so positioniert, dass seine den Stirnseiten der Panzerstäbe zugeordnete Führungsfläche 33 mit der dem Führungskanal 10 zugewandten Führungsfläche der in 2 gezeigten Trennwand 24 zwischen dem Führungskanal 10 und dem Einsteckkanal 9 der Führungsschiene 1 in etwa fluchtet.
  • Die Trichterseitenteile 19, 20 erstrecken sich jeweils, wie die 1 und 3 weiter zeigen, in Form einer an der benachbarten Wand des Führungskanals 10 der jeweils zugeordneten Führungsschiene 1 anliegenden Zunge 25 in den Führungskanal 10 hinein. Zumindest eine Zunge 25 ist schmäler als das zugehörige Trichterseitenteil 19 bzw. 20 und so angeordnet, dass sich in axialer Richtung dahinter, d. h. in der benachbarten Blendkappe 3 zugewandter Richtung neben der Zunge 25 eine Anschlagfläche 26 ergibt, wie die 3 und 4 anschaulich zeigen. Im dargestellten Beispiel sind, wie aus 4 erkennbar ist, die Zungen 25 beider Trichterseitenteile 19, 20 schmäler als diese, so dass sich im Bereich jedes Trichterseitenteils 19, 20 eine Anschlagfläche 26 ergibt, wobei im dargestellten Ausführungsbeispiel jedoch, wie weiter unten noch beschrieben werden wird, nur eine Anschlagfläche 26 als solche benutzt wird.
  • In 4 ist die Führungsschiene weggelassen, so dass der von der Blendkappe 3 nach unten abstehende Steckzapfen 8 erscheint, wobei die in axialer Richtung nach außen gerichtete Schräge des oberen Endbereichs des Stegs 12 des Steckzapfens 8 sowie die hierdurch geschaffene Öffnung 27 zwischen dem Innenraum des Kastens 2 und dem in 2 gezeigten Funktionskanal 14 erkennbar sind.
  • Die Stäbe des Panzers 7 sind, wie weiter oben schon erwähnt wurde, mit an ihre Stirnseiten angesetzten Gleitern 11 versehen, die in axialer Richtung hinter den Zungen 25, d.h. im axialen Bereich der Anschlagflächen 26 verlaufen. Der unterste Endstab 28 des Panzers 7 trägt, wie am besten aus 5 erkennbar ist, im Bereich seiner axialen Enden ein über wenigstens eine Seitenflanke vorspringendes, d. h. zur Panzerebene normales Anschlagorgan 29, das beim Hochfahren des Panzers 7, wie aus 6 ersichtlich ist, an der jeweils zugeordneten Anschlagfläche 26 anläuft, wodurch die Hochfahrbewegung des Panzers 7 bei Normalbetrieb gestoppt wird. Das Anschlagorgan 29 ist im dargestellten Beispiel, wie die 5 und 6 zeigen, als im Bereich des unteren Rands des Endstabs 28 angeordneter, nach hinten, d. h. der Gebäudeinnenseite zustrebender, starrer Stift ausgebildet. Nur die Anschlagfläche 26 des der Gebäudeinnenseite zugeordneten Trichterseitenteils 19 kommt daher hier zum Tragen. Die gegenüberliegende Zunge 25 könnte daher auch bis zum Basisteil 21 durchgehen.
  • Der Endstab 28 besteht, wie aus 5 erkennbar ist, aus einem Mittelteil 30 und an dieses seitlich angesetzten Endstücken 31 die am unteren Rand ihres äußeren Endes jeweils ein Anschlagorgan 29 tragen. Die Endstücke 31 können als aus Kunststoff bestehende Spritzgußformlinge hergestellt werden, an die das jeweils zugehörige Anschlagorgan 29 angeformt sein kann. Die Breite der Endstücke 31 entspricht zweckmäßig zumindest der Tiefe der Führungskanäle 10 der Führungsschienen 1.
  • Im Normalbetrieb wird, wie schon erwähnt wurde, die Hochfahrbewegung des Panzers 7 durch das Anlaufen der Anschlagorgane 29 an die jeweils zugeordnete Anschlagfläche 26 begrenzt, so dass der Panzer 7 nicht vollständig außer Eingriff mit den Führungsschienen 1 gelangt. Im Reparaturfall kann es jedoch vorkommen, dass der Panzer 7 samt der ihn aufnehmenden Wickelwelle 6 ausgebaut werden muss. Hierzu wird der Panzer 7, wie in 7 angedeutet ist, über das obere Ende der Führungsschienen 1 hinaus in den Innenraum 32 des Kastens 2 eingefahren werden. Um dies trotz der starren Ausgestaltung der Anschlagorgane 29 zu ermöglichen, ist ein Trichterseitenteil 19 bzw. 20 vom zugeordneten Basisteil 21 abnehmbar. Zweckmäßig handelt es sich dabei um das der Revisionsklappe 5 zugewandte Trichterseitenteil 20. Hierdurch ist sichergestellt, dass das abnehmbare Trichterseitenteil 20 durch Öffnen der Revisionsklappe 5 gut zugänglich ist. Das gegenüberliegende Trichterseitenteil 19 kann dabei in Stellung bleiben. Dieses Trichterseitenteil 19 kann daher zweckmäßig einstückig mit dem Basisteil 21 ausgebildet sein. Dementsprechend ist auch die zugeordnete Anschlagfläche 26, an der das zugeordnete Anschlagorgan 29 im Normalfall zur Anlage kommt, einstückig an das Basisteil 21 angeformt, was eine hohe Standsicherheit und Festigkeit ergibt.
  • Die Einlauftrichteranordnungen 18 bestehen dementsprechend aus mehreren Teilen, hier aus zwei Teilen, nämlich dem Basisteil 21, das die oben erwähnte Tragplatte und das einstückig hiermit ausgebildete Trichterseitenteil 19 sowie die gegenläufig hierzu von der Tragplatte abstehenden Stützorgane 22 enthält, und dem abnehmbaren Trichterseitenteil 20 , das lösbar mit dem Basisteil 21 verbindbar ist. Das Basisteil 21 besitzt, wie aus 8 ersichtlich ist, eine dem abnehmbaren Trichterseitenteil 20 zugeordnete, von der eine Führungsfläche 33 für die seitlichen Panzerränder bildenden Seite der oben erwähnten Tragplatte abstehende Nocke 34, auf die das abnehmbare Trichterseitenteil 20 aufsteckbar ist. Dieses ist dementsprechend mit einer querschnittsmäßig an die Umfangskontor der Nocke 34 angepassten Aufsteckausnehmung 35 versehen.
  • Die Steckverbindung kann als Rastverbindung ausgebildet sein. Zur zusätzlichen Sicherung des abnehmbaren Trichterseitenteils 20 am Basisteil 21 kann eine in den 1, 3 und 6 ersichtliche Halteschraube 36 vorgesehen sein. Diese ist im dargestellten Beispiel wickelwellenparallel angeordnet. Das Trichterseitenteil 20 besitzt dementsprechend eine zur Stirnseite der Nocke 34 und dementsprechend zur Außenwand der Blendkappe 3 parallele Wand 37, die von der Halteschraube 36 durchgriffen wird, die in die Nocke 34 hineingeht, die hierzu, wie die 7 und 8 erkennen lassen, mit einer geeigneten Bohrung 38 versehen ist. Hierdurch wird das abnehmbare Trichterseitenteil 20 mit seiner Wandung 37 zuverlässig an die Nocke 34 angepresst.
  • Zweckmäßig ist im Bereich der die Führungsfläche 33 enthaltenden Tragplatte eine die Nocke 34 umlaufende Randnut 39 vorgesehen, in die das abnehmbare Trichterseitenteil 20 mit seinem zugewandten Rand eingreifen kann. Das abnehmbare Trichterseitenteil 20 besitzt praktisch einen Kanal 35, der durch die Wand 37 unterteil ist, so dass sich einerseits die oben erwähnte Aufsteckausnehmung und andererseits eine Kammer zur versenkten Anbringung der Halteschraube 36 ergeben.
  • Die Halteschraube 36 geht zweckmäßig durch das Basisteil 18 durch und greift mit ihrem vorderen Ende in eine dem Basisteil 21 zugeordnete, blendkappenseitige Abstützung 23 ein wodurch das Basisteil 21 zuverlässig an der zugeordneten Blendkappe 3 befestigt wird. Hierdurch wird erreicht, dass kein in den Steckzapfen 8 der Blendkappe 3 eingreifender Haltezapfen zur Festlegung der Trichteranordnung 18 benötigt wird. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Durchgangsöffnung 27 nicht verbaut wird und dementsprechend die Verbindung zwischen Kasteninnenraum und Funktionskanal 14 offen bleibt, wie aus 4 ersichtlich ist.
  • Nach der Demontage des abnehmbaren Trichterseitenteils 20 steht, wie aus 7 ersichtlich ist, die lichte Weite zwischen der Zunge 25 des festen Trichterseitenteils 19 und der gegenüberliegenden Wand des Führungskanals 10 zum Durchführen des an seinen Enden mit Anschlagorganen 29 versehenen Endstabs 28 zur Verfügung. Der Abstand zwischen der vom Endstab 28 wegweisenden Stirnseite der Anschlagorgane 29 und dem gegenüberliegenden Wandbereich des Endstabs 28 darf daher diese lichte Weite nicht übersteigen, wie in 9 demonstriert ist.
  • Um den genannten Abstand möglichst klein zu halten und dementsprechend eine schlanke Bauweise der Führungsschienen 1 zu ermöglichen, ist der Endstab 28, wie aus den 5 bis 9 ersichtlich ist, im Bereich seiner seitlichen Enden mit jeweils einer dem dortigen Anschlagorgan 29 gegenüberliegenden Randnut 40 versehen. Diese erstreckt sich ausgehend von der zugeordneten Endstabstirnseite zumindest um die Tiefe des zugeordneten Führungskanals 10 nach innen. Die genannte Randnut 40 stellt sicher, dass das obere Ende der der festen Zunge 25 gegenüberliegenden Wand des Führungskanals 10 und die Nocke 34 in die Nut 40 eintauchen können, wodurch der Endstab 28 leicht soweit von der festen Zunge 25 wegbewegt werden kann, dass das Anschlagorgan 29 nicht zum Eingriff mit der hinter der festen Zunge 25 sich befindenden Anschlagfläche 26 kommt und dementsprechend der Endstab 28 den Durchführschlitz 17 passieren kann, wie 9 anschaulich zeigt.

Claims (16)

  1. Rollladen mit einem am oberen Ende von zwei seitlichen Führungsschienen (1) angeordneten Rollladenkasten (2), der einen Durchführschlitz (17) für einen in ihm aufnehmbaren Rollladenpanzer (7) aufweist, der unterhalb des Rollladenkastens (2) mit seinen seitlichen Randbereichen in einander zugewandten Führungskanälen (10) der Führungsschienen (1) läuft, deren oberem Ende jeweils eine den Durchführschlitz (17) seitlich begrenzende Einlauftrichteranordnung (18) zugeordnet ist, die einander gegenüberliegende, jeweils eine Trichterflanke enthaltende Trichterseitenteile (19, 20) aufweist, von denenwenigstens eines eine Anschlagfläche (26) für ein am unteren Endstab (28) des Rollladenpanzers (7) angeordnetes Anschlagorgan (29) enthält, das wahlweise zum Eingriff mit der zugeordneten Anschlagfläche (26) bringbar oder an dieser vorbeiführbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass eine mehrteilig ausgebildete Einlauftrichteranordnung (18) vorgesehen ist, wobei von den beiden Trichterseitenteilen (19, 20) wenigstens ein Trichterseitenteil (20) lösbar an einem die beiden Trichterseitenteile (19, 20) verbindenden Basisteil (21) anbringbar ist, und dass der Endstab (28) im Bereich seiner Enden jeweils ein starres, über wenigstens eine Seitenfläche des Endstabs (28) vorspringendes Anschlagorgan (29) trägt.
  2. Rollladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trichterseitenteil (19) fest mit dem Basisteil (21) verbunden, vorzugsweise einstückig hiermit ausgebildet ist.
  3. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagorgane (29) des Endstabs (28) über die dem festen Trichterseitenteil (19) zugewandte Endstab-Seitenfläche vorspringen, und dass das feste Trichterseitenteil (19) mit einer Anschlagfläche (26) versehen ist.
  4. Rollladen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trichterseitenteile (19, 20) mit jeweils einer Zunge (25) in den Führungskanal (10) der jeweils zugeordneten Führungsschiene (1) eingreifen und dass zumindest die Zunge (25) des festen Trichterseitenteils (19) zur Bildung einer Anschlagfläche (26) gegenüber der Breite des Trichterseitenteils (19) verschmälert ist.
  5. Rollladen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagfläche (26) dem der Führungsfläche (33) zugewandten, äußeren Bereich und die Zunge (25) dem von der Führungsfläche (33) abgewandten Bereich des Trichterseitenteils (19) zugeordnet sind.
  6. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagorgane (29) als im Bereich des unteren Rands des Endstabs (28) angeordnete, starre Stifte ausgebildet sind.
  7. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Endstab (28) aus einem Mittelteil (30) und an dieses anschließenden, axialen Endstücken (31) besteht, die jeweils ein Anschlagorgan (29) enthalten.
  8. Rollladen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite der Endstücke (31) zumindest der Tiefe der Führungskanäle (10) der Führungsschienen (1) entspricht.
  9. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Endstab (28) im Bereich seiner Enden mit auf der dem dortigen Anschlagorgan (29) abgewandten Seite jeweils angeordneten Randnuten (40) versehen ist.
  10. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das einer Revisionsklappe (5) des Rollladenkastens (2) zugewandte Trichterseitenteil (20) als abnehmbares Trichterseitenteil (20) ausgebildet ist.
  11. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (21) eine Nocke (34) aufweist, auf die das abnehmbare Trichterseitenteil (20) aufsteckbar ist.
  12. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das abnehmbare Seitenteil (20) mittels einer Halteschraube (36) am Basisteil (21) festlegbar ist.
  13. Rollladen nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsschraube (36) wickelwellenparallel angeordnet ist und mit ihrem vorderen Ende mit der benachbarten Blendkappe (3) zusammenwirkt, wobei das zugeordnete Basisteil (21) durchgriffen und mittels der Befestigungsschraube (36) an der benachbarten Blendkappe (3) festgelegt wird.
  14. Rollladen nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das abnehmbare Trichterseitenteil (20) eine zur zugewandten Anlagefläche der Nocke (34) parallele, von der Befestigungsschraube (36) durchgriffene Wand (37) aufweist.
  15. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (21) steckzapfenlos ist und nur oberhalb der Führungsschienen (1) mit der benachbarten Blendkappe (3) verbindbar ist.
  16. Rollladen nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Blendkappen (3) jeweils einen in einen zugeordneten Einsteckkanal der Führungsschienen (1) einführbaren Steckzapfen (8) aufweisen, der im Querschnitt H-förmig ist und dessen Steg (12) einen oberen, nach axial außen geneigten, an die Außenwand der zugeordneten Blendkappe (3) anschließenden Abschnitt (13) aufweist.
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