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Die Erfindung betrifft einen Rollladen
mit einem am oberen Ende von zwei seitlichen Führungsschienen angeordneten
Rollladenkasten, der einen Durchführschlitz für einen in ihm aufnehmbaren
Rollladenpanzer aufweist, der unterhalb des Rollladenkastens mit
seinen seitlichen Randbereichen in einander zugewandten Führungskanälen der
Führungsschienen
läuft,
deren oberem Ende jeweils eine den Durchführschlitz seitlich begrenzende
Einlauftrichteranordnung zugeordnet ist, die einander gegenüberliegende,
jeweils eine Trichterflanke enthaltende Trichterseitenteile aufweist,
von denen wenigstens eines eine Anschlagfläche für ein am unteren Endstab des
Rollladenpanzers angeordnetes Anschlagorgan enthält, das wahlweise zum Eingriff
mit der zugeordneten Anschlagfläche
bringbar oder an dieser vorbeiführbar
ist.
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Bei den bekannten Anordnungen dieser
Art (z.B.
DE 32 14
092 A1 ) ist das Anschlagorgan hammerkopfförmig ausgebildet
und um eine stabachsparallele Achse um 90° drehbar im Endstab des Rollladenpanzers
gelagert. Bei quer zur Hubrichtung gestelltem Anschlagorgan springt
dieses beidseitig über
den Endstab vor und läuft
mit seinen vorspringenden Enden jeweils zugeordneten, im Bereich
des oberen Endes der Führungsschiene
vorgesehenen Gegenanschlägen
an. Bei in Hubrichtung gestelltem Anschlagorgan steht dieses nicht über die
Seitenflächen
des Endstabs vor und kann dementsprechend zwischen den zugeordneten
Gegenanschlägen
hindurchgeführt
werden. Die drehbare Lagerung des Anschlagorgans ist jedoch vergleichsweise
aufwendig. Außerdem
besteht die Gefahr, dass sich das hammerkopfförmige Anschlagorgan durch äußere Einflüsse ungewollt
von selbst verstellen kann, was zu Störungen führen kann. Ein weiterer, ganz
besonderer Nachteil ist jedoch darin zu sehen, dass die drehbaren
Anschlagorgane aufgrund der gegebenen Oberflächenrauhigkeit der Führungsschienen
zu unerwünschten
Schwingungen angeregt werden können,
was zu einer unangenehmen Lärmerzeugung führen kann.
Die Führungsschienen
sind in der Regel eloxiert, wobei eine gewisse Oberflächenrauhigkeit nicht
vermeidbar ist. Die vorstehend beschriebene Anordnung erweist sich
daher auch als nicht komfortabel genug.
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Es sind auch schon Anordnungen bekannt geworden
(z.B.
DE-Gm 75 41 435 ),
bei denen hammerkopfförmige
Anschlagorgane mit seitlich über
den Endstab vorspringenden Enden starr am Endstab angebracht sind.
Bei Anordnungen dieser Art ist es jedoch erforderlich, zur Ermöglichung
des Ausbaus des Rollladenpanzers die die den endstabseitigen Anschlagorganen
zugeordneten Gegenanschläge enthaltenden
Einlauftrichteranordnungen zu entfernen, was aufwendig ist. Bei
diesen bekannten Anordnungen sind die Einlauftrichter in der Regel
mit einem Haltezapfen versehen, der in einen in einen Kanal der
zugeordneten Führungsschiene
einsteckbaren Tragfuß der
benachbarten Blendkappe des Rollladenkastens einsteckbar ist, so
dass eine Entfernung der Einlauftrichter nur möglich ist, wenn die Führungsschienen
demontiert werden, was den Aufwand weiter erhöht bzw. in machen Fällen ganz
unmöglich ist.
Die vorstehend beschriebene Anordnung erweist sich daher als nicht
wartungsfreundlich genug.
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Hiervon ausgehend ist es daher die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung eingangs erwähnter Art
mit einfachen und kostengünstigen
Mitteln so zu verbessern, dass nicht nur eine hohe Störungsfreiheit
und ein hoher Benutzungskomfort, sondern auch eine hohe Wartungsfreundlichkeit
erreicht werden.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass eine mehrteilig ausgebildete Einlauftrichteranordnung vorgesehen
ist, wobei von den beiden Trichterseitenteilen wenigstens ein Trichterseitenteil
lösbar
an einem die beiden Trichterseitenteile verbindenden Basisteil anbringbar
ist, dass der in den Führungskanal
hineinlaufenden Zunge wenigstens eines Trichterseitenteils eine
in Panzerstabrichtung dahinter sich befindende Anschlagfläche benachbart
ist und dass der Endstab im Bereich seiner Enden jeweils ein starres, über wenigstens
eine seiner Seitenflächen
vorspringendes Anschlagorgan trägt.
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Die Abnehmbarkeit wenigstens eines
Trichterseitenteils ermöglicht
trotz Verwendung eines starren, endstabseitigen Anschlagorgans einen
einfachen Ausbau des Rollladenpanzers. Solange das abnehmbare Trichterseitenteil
in Stellung ist, wird das endstabseitige Anschlagorgan zuverlässig mit
der zugeordneten Anschlagfläche
in Eingriff gebracht. Wenn das abnehmbare Trichterseitenteil samt
in die Führungsschiene
eingreifender Zunge entfernt ist, kann der Endstab soweit ausweichen,
dass das starre, endstabseitige Anschlagorgan an der zugeordneten
Anschlagfläche
vorbeigeführt
werden kann. Eine unbeabsichtigte Aufhebung der Anschlagwirkung
ist daher in vorteilhafter Weise ausgeschlossen, was eine hohe Betriebssicherheit
gewährleistet.
Da die Anschlagorgane des Endstabs mit diesem starr verbunden sind,
ist in vorteilhafter Weise auch bei einer rauen Oberfläche der
Führungsschienen
eine Schwingungsanregung und damit eine störende Geräuschentwicklung nicht zu befürchten.
Mit den erfindungsgemäßen Maßnahmen
werden daher die Nachteile der bekannten Anordnungen unter Beibehaltung
ihrer Vorteile vollständig
vermieden.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und
zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten
Maßnahmen sind
in den Unteransprüchen
angegeben. So kann zweckmäßig ein
Trichterseitenteil fest mit dem Basisteil verbunden sein und ein
Trichterseitenteil lösbar hieran
festlegbar sein. Dies ergibt in vorteilhafter Weise eine zweiteilige
Anordnung, wodurch die erforderliche Teilezahl so gering wie möglich gehalten wird.
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In weiterer Fortbildung der übergeordneten Maßnahmen
ist an jedem Ende des Endstabs ein nur über eine seiner Seitenflächen vorspingendes,
starres Anschlagorgan vorgesehen, das dem fest mit dem Basisteil
verbundenen Trichterseitenteil zugewandt ist, das eine seiner Zunge
benachbarte Anschlagfläche
aufweist. Das fest mit dem Basisteil verbundene Trichterseitenteil
gewährleistet
eine hohe Belastbarkeit seiner Anschlägfläche. Gleichzeitig ergibt sich
dadurch, dass die an den Enden des Endstabs vorgesehenen Anschlagorgane
jeweils nur nach einer Seite vorspingen, eine besonders hohe Kompaktheit
sowie eine besonders geräuscharme Betriebsweise.
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Eine weitere vorteilhafte Maßnahme kann darin
bestehen, dass der Endstab aus einem Mittelteil und aus an dieses
anschließbaren,
axialen Endstücken
besteht, die jeweils ein Anschlagorgan tragen. Die Endstücke können in
vorteilhafter Weise als Kunststoff-Spritzgußformlinge hergestellt werden, an
die das zugeordnete Anschlagorgan angeformt sein kann, was günstige Herstellungskosten
gewährleistet.
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Vorteilhaft ist das einer Revisionsklappe
des Rollladenkastens zugewandte Trichterseitenteil als abnehmbares
Trichterseitenteil ausgebildet. Hierdurch wird sichergestellt, dass
das abnehmbare Trichterseitenteil gut erreichbar ist, womit eine
hohe Montage- bzw. Demontagefreundlichkeit gewährleistet wird.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung
der übergeordneten
Maßnahmen
kann darin bestehen, dass im Bereich der Enden des Endstabs auf
der den Anschlagorganen gegenüberliegenden
Seite jeweils eine vom zugeordneten äußeren Ende des Endstabs ausgehende,
zumindest über
die Tiefe des Führungskanals
der Führungsschienen
durchgehende, untere Randnut vorgesehen ist. Hierdurch wird erreicht,
dass trotz einer sehr schlanken Bauweise der Führungsschienen der Endstab
mit seinen Anschlagorganen an den diesen zugeordneten Anschlagflächen vorbeigeführt werden
kann, da das obere Ende der einer Randnut zugewandten Begrenzung
des zugeordneten Führungskanals
in die Randnut eingreifen kann.
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Zweckmäßig kann ferner vorgesehen
sein, dass das Basisteil mit einer dem abnehmbaren Trichterseitenteil
abmehmbare Nocke versehen ist, auf welche das zugeordnete Trichterseitenteil
mit einer zugeordneten Eingriffsausnehmung aufsteckbar ist. Dies
ermöglicht
eine zuverlässige,
formschlüssige Steckverbindung
und gewährleistet
dementsprechend eine hohe Positionsgenauigkeit.
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Vorteilhaft kann das abnehmbare Trichterseitenteil
durch eine Befestigungsschraube gesichert werden, wobei die Schraubverbindung
zweckmäßig so ausgebildet
ist, dass die Befestigungsschraube eine achsnormale Wand des abnehmbaren
Trichterseitenteil durchgreift. Dabei ist es in vorteilhafter Weise
möglich,
dass die Befestigungsschraube bis zur Blendkappe durchgeht und in
einen zugeordneten, blendkappenseitigen Einschraubkanal einschraubbar
ist. Auf diese Weise lässt
sich in vorteilhafter Weise auch das Basisteil am Einschraubkanal
abstützen und
fest mit der Blendkappe verschrauben. Das Basisteil benötigt daher
in vorteilhafter Weise keinen in einen Haltefuß der Blendkappe eingreifenden
Haltezapfen, was die Bauweise vereinfacht und einen Durchgang zwischen
dem Innenraum des Rollladenkastens und dem dem Haltefuß zugeordneten
Kanal der Führungsschiene
offen lässt,
so dass ein Kabel oder ein Betätigungsorgan
oder dergleichen durchführbar
ist.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
und zweckmäßige Fortbildungen
der übergeordneten Maßnahmen
sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der
nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar.
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In der nachstehend beschriebenen
Zeichnung zeigen:
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1 einen
Vertikalschnitt durch einen Vorbaurollladen in schematischer Darstellung,
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2 einen
Schnitt entlang der Linie II/II in 1,
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3 eine
gegenüber 1 vergrößerte, perspektivische Darstellung
des oberen Einlaufbereichs der Führungsschienen,
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4 die
Anordnung gemäß 3 mit abgenommener Führungsschiene,
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5 eine
perspektivische Teilansicht eines unteren Endbereichs des Rollladenpanzers,
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6 eine
Ansicht des oberen Einlaufbereichs der Führungsschienen mit in der Anschlagstellung
sich befindendem Endstab,
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7 die
Anordnung gemäß 6 mit in den Rollladenkasten
eingezogenem Panzer,
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8 eine
perspektivische Ansicht der Einlauftrichteranordnung mit abgenommenem
Trichterseitenteil und
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9 den
oberen Einlaufbereich der Führungsschienen
mit den zugeordneten Anschlag passierendem Endstab.
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Anwendungsgebiet der Erfindung sind
Rollläden
aller Art, insbesondere sogenannte Minirollläden in Vorbau- oder Aufsatzbauweise.
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Der der 1 zugrundeliegende Rollladen, hier in
Vorbau-Bauweise,
besitzt einen am oberen Ende von zwei seitlichen Führungsschienen 1 angeordneten
Rollladenkasten 2. Dieser besteht aus zwei seitlichen Blendkappen 3,
die durch einen teilweise umlaufenden Mantel überbrückt sind. Der Mantel besitzt
ein an den Blendkappen befestigtes Oberteil 4 und ein als
Revisionsklappe 5 fungierendes, abnehmbares Unterteil.
Der Innenraum des Kastens 2 ist von einer direkt oder indirekt
auf den Blendkappen 3 aufgenommenen Wickelwelle 6 für einen
schematisch angedeuteten Rollladenpanzer 7 durchsetzt, dessen
oberes Ende mit der Wickelwelle 6 verbunden ist. Der Panzer 7 besteht
aus an ihren Längskanten
gelenkig miteinander verbundenen, wickelwellenparallelen Stäben.
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Die Blendkappen 3 sind durch
eine Steckverbindung mit der jeweils zugeordneten Führungsschiene 1 verbunden.
Hierzu sind die Blendkappen 3 mit hier vom der Gebäudeinnenseite
zugewandten Bereich ihres unteren Rands nach unten abstehenden Steckzapfen 8 versehen,
die in einen zugeordneten Kanal 9 der Führungsschiene 1 eingreifen.
Die Führungsschienen 1 besitzen,
wie aus 2 ersichtlich
ist, zwei hintereinander angeordnete Kammern inform eines geschlossenen,
dem Steckzapfen 8 zugeordneten Kanals 9 und eines
zur gegenüberliegenden
Führungsschiene 1 hin
offenen Führungskanals 10,
in den der Panzer 7 mit seinem zugewandten, seitlichen
Randbereich eingreift. Die Stäbe
des Panzers 7, die in der Regel als Hohlprofile ausgebildet sind,
sind an ihren Enden durch in der Regel als Kunststoffteile ausgebildete
Gleiter 11 verschlossen.
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Der Steckzapfen 8 besitzt,
wie 2 weiter zeigt,
einen etwa H-förmigen Querschnitt
mit etwa parallel zur Außenwand
der zugeordneten Blendkappe 3 verlaufendem Steg 12.
Der obere Endbereich 13 dieses Stegs 12 verläuft, wie
aus 1 erkennbar ist,
in axialer Richtung schräg
nach außen
und schließt
mit seinem oberen Ende direkt an die Außenwand der zugeordneten Blendkappe 3 an.
Auf diese Weise wird ein offener Durchgang zwischen dem Innenraum
des Kastens 2 und dem durch den Steg 12 abgegrenzten,
dem Führungskanal 10 benachbarten
Bereich des Einsteckkanals 9 erreicht, der dementsprechend
als Funktionskanal 14 dienen kann, wie in 2 angedeutet ist. So wäre es beispielsweise
denkbar, den Funktionskanal 14 als Kabelkanal für über die
Führungsschiene 1 in
den Innenraum des Kastens 2 einzuführende Kabel 15 zu benutzen.
Aber auch ein der Wickelwelle 6 zugeordnetes Betätigungselement
könnte über den
Funktionskanal 14 in den Innenraum des Kastens 2 eingeführt werden.
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Die vom Steg 12 überbrückten Flansche
des Steckzapfens 8 schließen an die umlaufende, zur Aufnahme
des Kastenmantels dienende Randflanschanordnung 16 der
jeweils zugeordneten Blendkappe 3 an, wobei die Randflanschanordnung 16 im Bereich
des der Gebäudeaußenseite
zugewandten Flansches etwa der Flanschbreite entspricht. Der im Bereich
der Rückseite
der Blendkappe 2 verlaufende Abschnitt der Randflanschanordnung 16 ist
im dargestellten Beispiel niedriger.
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Der Boden des Kastens 2 ist
im den Führungsschienen 1 zugeordneten,
hier hinteren Bereich mit einem Durchführschlitz 17 für den Panzer 7 versehen,
dessen seitliche Randbereiche unterhalb des Kastens 2 in
die einander zugewandten, an die seitlichen Endbereiche des Durchführschlitzes 17 anschließenden Führungskanäle 10 der
Führungsschienen 1 eingreifen.
Im Bereich der seitlichen Enden des Durchführschlitzes 17 ist
jeweils, wie 1 weiter
zeigt, eine Einlauftrichteranordnung 18 vorgesehen, die
vom zugeordneten Randbereich des Panzers 7 durchlaufen
wird und einen schonenden Einlauf dieses Randbereichs in den zugeordneten
Führungskanal 10 gewährleistet
und umgekehrt.
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Die Einlauftrichteranordnung 18 besitzt
hierzu zwei bezüglich
des Panzers 7 einander gegenüberliegende Trichterseitenteile 19, 20 mit
nach oben divergierenden Flanken. Die Trichterseitenteile 19, 20 stehen
in axialer, d.h. wickelwellenparalleler Richtung von einer ein Basisteil 21 bildenden
Tragplatte ab, deren der Kasteninnenseite zugewandte Oberfläche eine
Führungsfläche für die stirnseitigen
Enden der Stäbe
des Panzers 7 bildet.
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Das Basisteil 21 ist, wie
aus 3 erkennbar ist,
an der Außenwand
der benachbarten Blendkappe 3 abgestützt und hieran befestigt. Zur
Abstützung ist
das Basisteil 21 im Bereich des niedrigen, rückwärtigen Abschnitts
der Randflanschanordnung 16 mit an der Blendkappe 3 aufsetzbaren
Stützfüßen 22 versehen.
Im Bereich des unteren, höheren
Abschnitts der Randflanschanordnung 16 der Blendkappe 3 ist
diese mit dem Basisteil 21 zugeordneten, durch eine Verbreiterung
der Randflanschanordnung 16 gebildeten Auflagen 23 versehen.
Das Basisteil 21 ist dabei so positioniert, dass seine
den Stirnseiten der Panzerstäbe
zugeordnete Führungsfläche 33 mit der
dem Führungskanal 10 zugewandten
Führungsfläche der
in 2 gezeigten Trennwand 24 zwischen
dem Führungskanal 10 und
dem Einsteckkanal 9 der Führungsschiene 1 in
etwa fluchtet.
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Die Trichterseitenteile 19, 20 erstrecken
sich jeweils, wie die 1 und 3 weiter zeigen, in Form
einer an der benachbarten Wand des Führungskanals 10 der
jeweils zugeordneten Führungsschiene 1 anliegenden
Zunge 25 in den Führungskanal 10 hinein. Zumindest
eine Zunge 25 ist schmäler
als das zugehörige
Trichterseitenteil 19 bzw. 20 und so angeordnet, dass sich
in axialer Richtung dahinter, d. h. in der benachbarten Blendkappe 3 zugewandter
Richtung neben der Zunge 25 eine Anschlagfläche 26 ergibt, wie
die 3 und 4 anschaulich zeigen. Im
dargestellten Beispiel sind, wie aus 4 erkennbar
ist, die Zungen 25 beider Trichterseitenteile 19, 20 schmäler als
diese, so dass sich im Bereich jedes Trichterseitenteils 19, 20 eine
Anschlagfläche 26 ergibt,
wobei im dargestellten Ausführungsbeispiel
jedoch, wie weiter unten noch beschrieben werden wird, nur eine
Anschlagfläche 26 als
solche benutzt wird.
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In 4 ist
die Führungsschiene
weggelassen, so dass der von der Blendkappe 3 nach unten abstehende
Steckzapfen 8 erscheint, wobei die in axialer Richtung
nach außen
gerichtete Schräge
des oberen Endbereichs des Stegs 12 des Steckzapfens 8 sowie
die hierdurch geschaffene Öffnung 27 zwischen
dem Innenraum des Kastens 2 und dem in 2 gezeigten Funktionskanal 14 erkennbar
sind.
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Die Stäbe des Panzers 7 sind,
wie weiter oben schon erwähnt
wurde, mit an ihre Stirnseiten angesetzten Gleitern 11 versehen,
die in axialer Richtung hinter den Zungen 25, d.h. im axialen
Bereich der Anschlagflächen 26 verlaufen.
Der unterste Endstab 28 des Panzers 7 trägt, wie
am besten aus 5 erkennbar
ist, im Bereich seiner axialen Enden ein über wenigstens eine Seitenflanke
vorspringendes, d. h. zur Panzerebene normales Anschlagorgan 29,
das beim Hochfahren des Panzers 7, wie aus 6 ersichtlich ist, an der jeweils zugeordneten
Anschlagfläche 26 anläuft, wodurch
die Hochfahrbewegung des Panzers 7 bei Normalbetrieb gestoppt
wird. Das Anschlagorgan 29 ist im dargestellten Beispiel, wie
die 5 und 6 zeigen, als im Bereich
des unteren Rands des Endstabs 28 angeordneter, nach hinten,
d. h. der Gebäudeinnenseite
zustrebender, starrer Stift ausgebildet. Nur die Anschlagfläche 26 des der
Gebäudeinnenseite
zugeordneten Trichterseitenteils 19 kommt daher hier zum
Tragen. Die gegenüberliegende
Zunge 25 könnte
daher auch bis zum Basisteil 21 durchgehen.
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Der Endstab 28 besteht,
wie aus 5 erkennbar
ist, aus einem Mittelteil 30 und an dieses seitlich angesetzten
Endstücken 31 die
am unteren Rand ihres äußeren Endes
jeweils ein Anschlagorgan 29 tragen. Die Endstücke 31 können als
aus Kunststoff bestehende Spritzgußformlinge hergestellt werden,
an die das jeweils zugehörige
Anschlagorgan 29 angeformt sein kann. Die Breite der Endstücke 31 entspricht
zweckmäßig zumindest
der Tiefe der Führungskanäle 10 der
Führungsschienen 1.
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Im Normalbetrieb wird, wie schon
erwähnt wurde,
die Hochfahrbewegung des Panzers 7 durch das Anlaufen der
Anschlagorgane 29 an die jeweils zugeordnete Anschlagfläche 26 begrenzt,
so dass der Panzer 7 nicht vollständig außer Eingriff mit den Führungsschienen 1 gelangt.
Im Reparaturfall kann es jedoch vorkommen, dass der Panzer 7 samt
der ihn aufnehmenden Wickelwelle 6 ausgebaut werden muss.
Hierzu wird der Panzer 7, wie in 7 angedeutet ist, über das obere Ende der Führungsschienen 1 hinaus
in den Innenraum 32 des Kastens 2 eingefahren
werden. Um dies trotz der starren Ausgestaltung der Anschlagorgane 29 zu
ermöglichen,
ist ein Trichterseitenteil 19 bzw. 20 vom zugeordneten Basisteil 21 abnehmbar.
Zweckmäßig handelt
es sich dabei um das der Revisionsklappe 5 zugewandte Trichterseitenteil 20.
Hierdurch ist sichergestellt, dass das abnehmbare Trichterseitenteil 20 durch Öffnen der
Revisionsklappe 5 gut zugänglich ist. Das gegenüberliegende
Trichterseitenteil 19 kann dabei in Stellung bleiben. Dieses
Trichterseitenteil 19 kann daher zweckmäßig einstückig mit dem Basisteil 21 ausgebildet
sein. Dementsprechend ist auch die zugeordnete Anschlagfläche 26,
an der das zugeordnete Anschlagorgan 29 im Normalfall zur
Anlage kommt, einstückig
an das Basisteil 21 angeformt, was eine hohe Standsicherheit
und Festigkeit ergibt.
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Die Einlauftrichteranordnungen 18 bestehen dementsprechend
aus mehreren Teilen, hier aus zwei Teilen, nämlich dem Basisteil 21,
das die oben erwähnte
Tragplatte und das einstückig
hiermit ausgebildete Trichterseitenteil 19 sowie die gegenläufig hierzu
von der Tragplatte abstehenden Stützorgane 22 enthält, und
dem abnehmbaren Trichterseitenteil 20 , das lösbar mit
dem Basisteil 21 verbindbar ist. Das Basisteil 21 besitzt,
wie aus 8 ersichtlich
ist, eine dem abnehmbaren Trichterseitenteil 20 zugeordnete,
von der eine Führungsfläche 33 für die seitlichen
Panzerränder
bildenden Seite der oben erwähnten
Tragplatte abstehende Nocke 34, auf die das abnehmbare
Trichterseitenteil 20 aufsteckbar ist. Dieses ist dementsprechend
mit einer querschnittsmäßig an die
Umfangskontor der Nocke 34 angepassten Aufsteckausnehmung 35 versehen.
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Die Steckverbindung kann als Rastverbindung
ausgebildet sein. Zur zusätzlichen
Sicherung des abnehmbaren Trichterseitenteils 20 am Basisteil 21 kann
eine in den 1, 3 und 6 ersichtliche Halteschraube 36 vorgesehen
sein. Diese ist im dargestellten Beispiel wickelwellenparallel angeordnet. Das
Trichterseitenteil 20 besitzt dementsprechend eine zur
Stirnseite der Nocke 34 und dementsprechend zur Außenwand
der Blendkappe 3 parallele Wand 37, die von der
Halteschraube 36 durchgriffen wird, die in die Nocke 34 hineingeht,
die hierzu, wie die 7 und 8 erkennen lassen, mit einer
geeigneten Bohrung 38 versehen ist. Hierdurch wird das
abnehmbare Trichterseitenteil 20 mit seiner Wandung 37 zuverlässig an
die Nocke 34 angepresst.
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Zweckmäßig ist im Bereich der die
Führungsfläche 33 enthaltenden
Tragplatte eine die Nocke 34 umlaufende Randnut 39 vorgesehen,
in die das abnehmbare Trichterseitenteil 20 mit seinem
zugewandten Rand eingreifen kann. Das abnehmbare Trichterseitenteil 20 besitzt
praktisch einen Kanal 35, der durch die Wand 37 unterteil
ist, so dass sich einerseits die oben erwähnte Aufsteckausnehmung und
andererseits eine Kammer zur versenkten Anbringung der Halteschraube 36 ergeben.
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Die Halteschraube 36 geht
zweckmäßig durch
das Basisteil 18 durch und greift mit ihrem vorderen Ende
in eine dem Basisteil 21 zugeordnete, blendkappenseitige
Abstützung 23 ein
wodurch das Basisteil 21 zuverlässig an der zugeordneten Blendkappe 3 befestigt
wird. Hierdurch wird erreicht, dass kein in den Steckzapfen 8 der
Blendkappe 3 eingreifender Haltezapfen zur Festlegung der
Trichteranordnung 18 benötigt wird. Auf diese Weise
ist sichergestellt, dass die Durchgangsöffnung 27 nicht verbaut wird
und dementsprechend die Verbindung zwischen Kasteninnenraum und
Funktionskanal 14 offen bleibt, wie aus 4 ersichtlich ist.
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Nach der Demontage des abnehmbaren Trichterseitenteils 20 steht,
wie aus 7 ersichtlich ist,
die lichte Weite zwischen der Zunge 25 des festen Trichterseitenteils 19 und
der gegenüberliegenden Wand
des Führungskanals 10 zum
Durchführen
des an seinen Enden mit Anschlagorganen 29 versehenen Endstabs 28 zur
Verfügung.
Der Abstand zwischen der vom Endstab 28 wegweisenden Stirnseite der
Anschlagorgane 29 und dem gegenüberliegenden Wandbereich des
Endstabs 28 darf daher diese lichte Weite nicht übersteigen,
wie in 9 demonstriert
ist.
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Um den genannten Abstand möglichst
klein zu halten und dementsprechend eine schlanke Bauweise der Führungsschienen 1 zu
ermöglichen,
ist der Endstab 28, wie aus den 5 bis 9 ersichtlich ist,
im Bereich seiner seitlichen Enden mit jeweils einer dem dortigen
Anschlagorgan 29 gegenüberliegenden
Randnut 40 versehen. Diese erstreckt sich ausgehend von
der zugeordneten Endstabstirnseite zumindest um die Tiefe des zugeordneten
Führungskanals 10 nach
innen. Die genannte Randnut 40 stellt sicher, dass das
obere Ende der der festen Zunge 25 gegenüberliegenden
Wand des Führungskanals 10 und
die Nocke 34 in die Nut 40 eintauchen können, wodurch
der Endstab 28 leicht soweit von der festen Zunge 25 wegbewegt
werden kann, dass das Anschlagorgan 29 nicht zum Eingriff
mit der hinter der festen Zunge 25 sich befindenden Anschlagfläche 26 kommt
und dementsprechend der Endstab 28 den Durchführschlitz 17 passieren
kann, wie 9 anschaulich
zeigt.