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Elektrische Glühlampe für Scheinwerfer Die Erfindung betrifft elektrische
Glühlampen für Scheinwerfer, bei denen die Glühfadenstützdrähte von einem vom Kolben
unabhängigen Sockelteil gehalten werden. Man hat bereits Glühlampen mit Schraubsockel
oder Bajonettsockel ausgebildet, bei denen die Glühfadenstützdrähte mit dem Sockel
verbunden sind, während die zugehörige Bajonettfassung eine bestimmte Lage zu einer
Projektionsvorrichtung erhalten muß, um eine exakte Einstellung der Lampe gegenüber
den optischen Elementen, z. B. einem Reflektor, einer Linse u. dgl., durchzuführen.
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Die Erfindung geht von einer solchen bekannten Ausbildung einer elektrischen
Glühlampe für Scheinwerfer aus, bei der die Glühfadenstützdrähte von einem vom Kolben
unabhängigen Sockelteil gehalten werden.
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Erfindungsgemäß ist eine einerseits die Glühfadenstützdrähte und andererseits
diesen zugeordnete Kontaktstifte tragende Glasscheibe als Sockelteil in einem Metallkranz
mit abstehendem Flansch für die Aufnahme eines Reflektors in bestimmter Lage zu
den Glühdrähten angebracht.
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Bei dieser Anordnung wird eine einwandfreie Ausrichtung der Glühdrähte
in bezug auf einen Reflektor des Scheinwerfers ermöglicht, ohne daß die Fassung
der Glühlampe an dieser Justierung teilzunehmen braucht. Ferner kann man mit Hilfe
der erfindungsgemäßen Anordnung auch bei Glühlampen mit an der Glashülle der Glühlampe
selbst ausgebildetem Reflektor die richtige Ausrichtung der Glühfäden zum Reflektor
auf einfache Weise erzielen.
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Bei einer bekannten Ausführungsfor m einer elektrischen Glühlampe
werden die Glühfadenhaltedrähte bzw. die Kontaktstifte unmittelbar am Lampenkolben
oder am Reflektorteil desselben angebracht. Diese Ausführungsform einer Glühlampe
hat indes den Nachteil, daß vor dem Aufbringen der Decklinse der Reflektor in eine
neutrale Atmosphäre gebracht werden und daß vor Herstellung einer endgültigen Verbindung
zwischen dem Reflektor und den Zuführungsstiften das Bild des glühenden Drahtes
auf einem Schirm beobachtet und eingestellt werden muß.
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Diese umständliche Handhabung wird bei der erfindungsgemäßen Ausbildung
einer elektrischen Glühlampe für Scheinwerfer vermieden, da hier die Glühfadenstützdrähte
in einer einfachen Glasscheibe unter Einschaltung bestimmter Abstände anzubringen
sind, was mit verhältnismäßig einfachen Mitteln möglich ist.
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Die erfindungsgemäße Anordnung läßt sich insbesondere bei solchen
Scheinwerferlampen verwenden, die mit einfacher Lampe und besonderem Reflektor ausgestattet
sind, wie auch bei Scheinwerfern mit am Lampengehäuse selbst ausgebildetem, aus
Glas oder Metall bestehendem Reflektor.
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In Fig. 1 besteht der Kragen 1 aus einem metallischen Ring, in dem
ein festes Glasglied 2 angeordnet und mit ihm verschmolzen ist, das vorzugsweise
scheibenförmig ausgebildet ist. Der Kragen 1 wird vorzugsweise aus einer geeigneten
Metallegierung mit einem Ausdehnungskoeffizienten gefertigt, der dem des Glasgliedes
2 angepaßt ist, z. B. aus Material, das zur Verwendung mit den Glasarten der Borsilikatgruppe
bestimmt ist oder 17 bis 20% Chromeisen wie die üblicherweise als »Bleiglas« bekannten
Glassorten enthält. Die Glühfadenstützdrähte 3 sind in dem Glasglied 2 in solchen
Stellungen eingebettet, daß die Glühfäden 4, wenn -sie zentral in den Glühfadenstützdrähten
3 genau in den vorher festgelegten Stellungen angebracht werden. gegebenenfalls
in bezug auf ein Reflektorglied mit dem Metallkragen 1 verschmolzen werden können.
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Die Glühfadenstützdrähte 3 können z. B. aus Nickel oder einer Nickel-Eisen-Legierung
oder mit Nickel plattiertem Kupfer oder Eisen bestehen. Die Verbindungsstifte 5
werden zum Eingriff mit den geeigneten Löchern in dem Sockelglied (das nicht dargestellt
ist) vorgesehen, in das Glasglied 2 eingeschmolzen und mit den Glühfadenstützdrähten
3 verbunden. Die Leitungsdrähte, die aus den Gliihfadenstützdrähten 3 und Verbindungsstiften
5 bestehen, werden in das Glasglied 2 eingeschmolzen und können eine dreiteilige
Schweißstelle umfassen, in der ein zentraler Draht vorgesehen wird, der genügend
kurz ist, um vollkom men in dem Glasglied 2 eingebettet zu sein. Dieser Draht besteht
aus einem Metall, das eine dem Glas
entsprechende Ausdehnungscharakteristik
hat. Die Glühfadenstützdrähte und die Verbindungsstifte können mit jedem Ende dieses
zentralen Gliedes verschweißt sein. Dieses Verfahren der Herstellung der Zuführungsdrähte
hat den Vorteil, daß das Material für die Glühfadenstützdrähte und die Verbindungsstifte
ohne Rücksicht auf die Ausdehnungscharakteristik des Glasgliedes 2 gewählt werden
kann.
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Gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung können die Zuführungsdrähte
so ausgebildet sein, wie es in der Zeichnung dargestellt ist, wobei eine zweiteilige
Schweißstelle verwendet wird. Bei diesem Verfahren müssen entweder die Verbindungsstifte
5 oder die Glühfadenstützdrähte 3 aus einem Metall bestehen, das den Ausdehnungseigenschaften
des Glasgliedes 2 angepaßt ist. Das den Eigenschaften des Glasgliedes angepaßte
Metall wird fast bis zur vollen Dicke des Glasgliedes in dieses eingebettet.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform können die Zuführungsdrähte,
d. h. die Verbindungsstifte und Glühfadenstützdrähte, in einem sich durch das Glasglied
2 erstreckenden Teil ausgebildet sein, wobei sie eine geeignete Ausdehnungscharakteristik
haben, die derjenigen des Glases angepaßt ist.
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Es ist oft zweckmäßig, einen klaren Unterschied zwischen Glühdrahtanordnungen
für den Linksverkehr auf der Straße und denjenigen, die für den Rechtsverkehr bestimmt
sind, zu machen.
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Wie in. Fig. 2 und: 3 dargestellt, bestimmen die Stellungen der Glühfadenstützdrähte
2 in dem Glasglied 2 die Stellungen der Löcher in dem Sockelglied, in die die Verbindungsstifte
5 eingreifen; d. h., in Anbetracht der Tatsache, daß die Stifte, wie in Fig. 1 und
3 dargestellt, versetzt sind, ist für den vorliegenden Zweck nur ein Sockel mit
Löchern geeignet, die entsprechend der Anordnung der Verbindungsstifte vorgesehen
sind. Auf diese Weise macht es die Anordnung der Verbindungsstifte unmöglich, die
Lampe in einen falschen Sockel einzufügen.
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Gemäß der Zeichnung ist der Kragen 1 von im wesentlichen schlüsselförmiger
Gestaltung und mit einem oberen Flanschteil 6 für den im folgenden beschriebenen
Zweck versehen. Ein Schulterteil ? ist zwischen dem oberen Flanschteil6 und dem
Glasglied 2 vorgesehen.
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Für einen Scheinwerfer mit vorverlegtem Brennpunkt, wie er in Fig.
4 dargestellt ist, ist die Glashülle oder Birne 8 mit einem Schulterteil 7 entweder
direkt oder mittels eines geeigneten Lötglases, wie bei 7 a gezeigt, verschmolzen.
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Wie in Fig. 1 dargestellt, ist das Glasglied 2 mit einem Evakuierungsrohr
9 versehen, und wenn die Luft und andere Unreinheiten aus der Birne 8 entfernt
worden sind und diese mit einem geeigneten inerten Gas 10 gefüllt wurde,
wird- die Birne, wie bei 11 in Fig. 4 gezeigt, verschlossen.
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Bei einer Ausführungsform der Erfindung, wie sie in Fig.5 gezeigt
ist, wird die Glühfadenanordnung nach Einbettung der Glühfadenstützdrähte 3 in dem
Glasglied 2 und nach Anbringung der Glühfäden in einer Birne angeordnet, die aus
einem Glasdeckel oder einer Linse 12 besteht, der oder die mit einem Glasreflektorglied
13 verschmolzen ist. Die Glühfäden 4 werden genau in der Birne in bezug auf den
Reflektor 13 durch das Verschmelzen des Reflektors mit den oberen Flanschteilen
6 des Deckels 1 in ihre Stellung gebracht. Dies geschieht entweder direkt oder mittels
eines geeigneten Lötglases, wie bei 14 in Fig. 5 dargestellt.
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In der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform der Erfindung wird
der Glasdeckel oder die Linse 12 mit einem Metallreflektorglied 15 und der Reflektor
mit dem oberen Flanschteil 6 des Kragens 1, wie in Fig. 6 bei 16 dargestellt, verbunden,
z. B. verschweißt oder verlötet.