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DE10302357B3 - Fahrzeugbremsanlage mit Feststellbremseinrichtung - Google Patents

Fahrzeugbremsanlage mit Feststellbremseinrichtung Download PDF

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DE10302357B3
DE10302357B3 DE10302357A DE10302357A DE10302357B3 DE 10302357 B3 DE10302357 B3 DE 10302357B3 DE 10302357 A DE10302357 A DE 10302357A DE 10302357 A DE10302357 A DE 10302357A DE 10302357 B3 DE10302357 B3 DE 10302357B3
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Ralf Dr. Leiter
Ralf Erben
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ZF Active Safety GmbH
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Lucas Automotive GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Feststellbremseinrichtung mit einem Federelement (42) und einem auf das Federelement (42) einwirkenden Betätigungsglied (52), wobei die Feststellbremseinrichtung durch Anlegen einer Betätigungskraft (F) auf das Betätigungsglied (52) zwischen einer bremswirkungslosen Freigabestellung und einer bremswirksamen Feststellstellung verlagerbar ist. Bei der Erfindung ist vorgesehen, dass das Federelement (42) in der Freigabestellung vorgespannt ist und dass das Federelement (42) beim Übergang von der Freigabestellung in die Feststellstellung erst bei Erreichen eines durch die Vorspannung bestimmten Betätigungskraft-Schwellenwertes nachgibt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fahrzeugbremsanlage nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Fahrzeugbremsanlagen dieser Art sind aus dem Stand der Technik bekannt, um neben der Bereitstellung einer durch Betätigung des Bremspedals ausgelösten Bremswirkung der Bremsanlage bei Betrieb des Fahrzeugs auch eine Feststellbremswirkung bereitzustellen, beispielsweise initiiert durch Betätigung eines Handbremshebels.
  • Eine derartige Fahrzeugbremsanlage ist aus der gattungsbildenden DE 197 11 382 C2 bekannt. Sie umfasst ein mittels eines Elektromotors und eines Schneckengetriebes drehbar antreibbares Betätigungsglied. Das Betätigungsglied ist mit einer Gewindehülse antriebsmäßig gekoppelt, welche über ein Federelement mit einem Bremskolben der Fahrzeugbremsanlage zur Erzielung einer Feststellbremswirkung in Wechselwirkung treten kann. Durch eine Drehung des Betätigungsglieds kann die Gewindehülse zwischen der Freigabestellung und der Feststellstellung hin und her bewegt werden. In der Freigabestellung liegt keine Wechselwirkung zwischen der Gewindehülse und dem Bremskolben vor. Bei Übergang von der Freigabestellung in die Betätigungsstellung bewegt sich die Gewindehülse auf das Federelement zu, tritt mit diesem in Kontakt und drückt dieses auf den Bremskolben der Fahrzeugbremsanlage, welcher dann zur Erzielung einer Feststellbremswirkung einen Bremsbelag auf eine Bremsscheibe drückt. Dabei wird das Federelement komprimiert. Bei einer abkühlungsbedingten Schrumpfung von Bremsbelägen und Bremsscheibe kann dann das Federelement wieder expandieren und trotz Schrumpfung von Bremsbelägen und Bremsscheibe für eine hinreichend gute Feststellbremswirkung sorgen.
  • Die Fahrzeugbremsanlage gemäß der DE 197 11 382 C2 hat jedoch den Nachteil, dass ein verhältnismäßig langer Zustellweg der Gewindehülse erforderlich ist, um einen Übergang von der Freigabestellung in die Feststellstellung zu erreichen. Dies liegt daran, dass in der Freigabestellung keine Wechselwirkung zwischen Gewindehülse und Bremskolben erwünscht ist und somit die Gewindehülse entsprechend weit von dem Federelement wegbewegt werden muss. Ein weiterer Grund für den langen Zustellweg liegt darin, dass die Gewindehülse bei Übergang aus der Freigabestellung in die Feststellstellung an dem vollständig relaxierten Federelement angreift und dieses über eine verhältnismäßig große Strecke komprimieren muss, um eine hinreichend große Kraft auf den Bremskolben zur Erzielung der gewünschten Feststellbremswirkung auch nach abkühlungsbedingter Schrumpfung von Bremsbelägen und Bremsscheibe auszuüben. Ferner steigt mit zunehmender Kompression des Federelements entsprechend seiner Kraft-Weg-Kennlinie die aufzubringende Betätigungskraft permanent an, so dass der Elektromotor leistungsstark dimensioniert werden muss, um einen hinreichend großen Zustellweg gewährleisten zu können.
  • Aus der US 5,339,930 ist eine handbetätigte Feststellbremseinrichtung für ein Schienenfahrzeug bekannt. Bei dieser Feststellbremseinrichtung ist in die Bremskette, mit welcher das manuell betätigbare Handhabungsrad mit dem Bremsmechanismus verbunden ist, ein Spannungselement integriert. Das Spannungselement umfasst vorgespannte Federmittel, die bei einer Betätigung der Feststellbremse weiter zugespannt werden, so dass sie eine gegebenenfalls aufgrund einer Abkühlung verschiedener Komponenten des Feststellbremsmechanismus auftretenden Schrumpfung ausgleichen können und somit die Feststellbremswirkung aufrecht erhalten können.
  • Ferner ist aus der DE 199 419 36 A1 ein elektrischer Bremsaktuator bekannt, bei dem eine vorgespannte Feder zur Aktivierung der Feststellbremse genutzt wird.
  • Schließlich zeigt die DE 199 06 228 A1 eine elektromechanische Zuspannvorrichtung für Fahrzeugbremsen, bei welcher mittels eines Federspeichers und eines elektrisch ansteuerbaren Motors eine Feststellbremswirkung erzielt werden kann. Zum Ausgleichen von Schrumpfungseffekten bei Abkühlung einzelner Komponenten der Fahrzeugbremse müssen der Elektromotor und eine diesem zugeordnete Haltevorrichtung mehrfach angesteuert werden, um unter Ausnutzung der Federvorspannung derartige Schrumpfungseffekte zu kompensieren.
  • Es ist demgegenüber eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Fahrzeugbremsanlage der eingangs bezeichneten Art bereitzustellen, welche einen einfachen und kompakten Aufbau aufweist und welche bei reduzierter Betätigungskraft und kleinerem Zustellweg insbesondere auch nach abkühlungsbedingter Schrumpfung von Bremsbelägen und Bremsscheibe eine zuverlässige Feststellbremswirkung gewährleistet.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Fahrzeugbremsanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Erfindung sieht vor, dass das Federelement bereits in der Freigabestellung unter Vorspannung steht. Greift dann bei Übergang von der Freigabestellung in die Betätigungsstellung das Betätigungsglied an dem vorgespannten Federelement an, so verhält sich dieses zunächst ähnlich einem starrem Element, d.h. es gibt nicht oder nur geringfügig nach. Die Zustellbewegung wird also unmittelbar auf den Bremskolben und von diesem auf die Bremsbeläge übertragen. Erst dann, wenn der z.B. durch den Grad der Vorspannung vorbestimmte Betätigungskraft-Schwellenwert erreicht wird, gibt das Federelement nach und wird in der Folge komprimiert. Dadurch kommt es zu einem Knick in der Kraft-Weg-Kennlinie der gesamten Anordnung. Die für eine weitere Zustellbewegung erforderliche Betätigungskraft steigt nicht mehr in dem Maße an, wie vorher bei starrem oder annähernd starrem Verhalten des Federelements.
  • Der Betätigungskraft-Schwellenwert ist zweckmäßigerweise so gewählt, dass unmittelbar vor dessen Erreichen eine für eine gewünschte Feststellbremswirkung hinreichend große Kraft auf den Bremskolben und von diesem auf den Bremsbelag ausgeübt wird. Wird dann der Betätigungskraft-Schwellenwert erreicht, so wird im Wesentlichen nur noch das Federelement komprimiert, was jedoch bedingt durch die Kraft-Weg-Kennlinie des Federelements unter geringerem Kraftaufwand pro Zustellstrecke erfolgt als unmittelbar vor Erreichen des Betätigungskraft-Schwellenwerts. Diese Kompression des Federelements kann dann später z.B. bei einer abkühlungsbedingten Schrumpfung von verschiedenen Komponenten der Fahrzeugbremsanlage, wie Bremsbelägen und Bremsscheibe, für einen Ausgleich der Schrumpfung ausgenutzt werden, indem das Federelement wieder expandiert.
  • Wird die Betätigungskraft durch einen Elektromotor aufgebracht, beispielsweise bei einer elektromotorischen Parkbremse, so ist es durch die Erfindung möglich, einen leistungsschwächeren und damit kostengünstigeren Elektromotor zu verwenden, als es beispielsweise bei dem eingangs beschriebenen Stand der Technik der Fall ist.
  • Um das vorstehend angesprochene Verhalten des Federelements mit einfachen konstruktiven Maßnahmen erreichen zu können, ist in einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass das Federelement in einer Federkammer unter Vorspannung eingeschlossen ist, wobei an einem Ende des Federelements eine Druckplatte angeordnet ist, welche in der Federkammer unter Deformation des Federelements verlagerbar ist. Dabei drückt das Betätigungsglied auf die Druckplatte. Diese gibt jedoch unter Kompression des Federelements erst dann deutlich nach, wenn der Betätigungs kraft-Schwellenwert erreicht wird, d.h. der Wert der Betätigungskraft, bei welchem sich das Federelement ausgehend von seinem aktuellen Vorspannzustand gerade weiter komprimieren lässt.
  • In diesem Zusammenhang kann erfindungsgemäß ferner vorgesehen sein, dass die Federkammer in einem Hohlzylinder ausgebildet ist. Der Hohlzylinder kann bei dieser Erfindungsvariante einseitig offen sein, wobei dann über die Öffnung das Federelement und die Druckplatte eingeführt werden können. Ferner kann für diese Erfindungsvariante vorgesehen sein, dass die Bewegung der Druckplatte oder/und des Betätigungsgliedes innerhalb der Federkammer einseitig begrenzt ist. Eine derartige Begrenzung kann erfindungsgemäß vermittels eines in dem Hohlzylinder festgelegten Sicherungsrings realisiert werden.
  • Grundsätzlich gibt es bei der Wahl des Federelements eine Vielzahl von Möglichkeiten, welche jeweils unterschiedliche konstruktive Ausgestaltungen bedingen. So kann das Federelement erfindungsgemäß als Druckfeder oder aber auch als Zugfeder ausgebildet sein. Ferner kann das Federelement von einer Spiralfeder gebildet sein oder alternativ einen Elastomerkörper umfassen. Gleichermaßen ist jedoch auch der Einsatz eines Tellerfeder-Pakets oder eine Federanordnung aus mehreren Federkomponenten denkbar, wie beispielsweise parallel oder seriell geschaltete Federn.
  • Vorstehend wurde erläutert, dass bei Aktivierung der Feststellbremseinrichtung die Druckplatte mit dem Betätigungsglied zusammenwirkt. Dies setzt voraus, dass Druckplatte und Betätigungsglied separat voneinander ausgebildet sind. Zur weiteren Vereinfachung der erfindungsgemäßen Anordnung ist in einer Weiterbildung der Erfindung vorgesehen, dass die Druckplatte und das Betätigungsglied integral ausgebildet sind. So kann die Druckplatte beispielsweise als endseitiger Flansch an dem Betätigungselement ausgeprägt sein, der in der Federkammer angeordnet ist.
  • Die Feststellbremseinrichtung gemäß der Erfindung ist unmittelbar an einem Bremssattel einer hydraulischen Fahrzeugbremsanlage vorgesehen. Dabei ist es erfindungsgemäß weiter möglich, dass der Hohlzylinder von einem Bremskolben der Fahrzeugbremsanlage oder einer in dem Bremskolben aufgenommenen Federbuchse gebildet ist. Bei dieser Ausgestaltung der Erfindung erfolgt eine direkte Übertragung der Betätigungskraft auf den Bremskolben der Bremsanlage und von diesem über den Bremsbelag auf die Bremsscheibe eines festzustellenden Rades.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand der beiliegenden Figuren beispielhaft erläutert. Es stellen dar:
  • 1 eine Schnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels des bremssattelnahen Bereichs einer erfindungsgemäßen Fahrzeugbremsanlage;
  • 2 eine Ansicht entsprechend 1 eines zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiels und
  • 3 eine Kraft-Weg-Kennlinie der erfindungsgemäßen Feststellbremseinrichtung.
  • In 1 ist eine Teilschnittdarstellung des bremssattelnahen Bereichs einer erfindungsgemäßen Fahrzeugbremsanlage mit Feststelleinrichtung in ihrer Freigabestellung gezeigt. Im Einzelnen zeigt 1 ein Gehäuse 10 mit einer Öffnung 12 und einer Öffnung 14. In die Öffnung 12 ragt eine nur teilweise dargestellte Bremsscheibe 16, die mit einem abzubremsenden bzw. festrustellenden Rad des Fahrzeugs gekoppelt ist. Links und rechts eines radialen Endbereichs 18 der Bremsscheibe 16 ist jeweils ein Bremsbelag 20 und 22 angeordnet. Der Bremsbelag 20 ist über eine stabilisierende Rückenplatte 24 an der Innenseite 26 des Gehäuses 10 angebracht. Der Bremsbelag 22 ist über eine weitere stabilisierende Rückenplatte 28 an der Stirnseite 30 eines in dem Gehäuse 10 entlang einer Achse A verschiebbar geführten Bremskolbens 32 angebracht.
  • Das Gehäuse 10 ist relativ zu der Bremsscheibe 16 schwimmend gelagert. Dadurch ist es möglich, dass sich bei einer Zustellbewegung des Bremsbelags 22 auf die Bremsscheibe 16 und bei einem reibwirksamen Angreifen des Bremsbelags 22 an der Bremsscheibe 16 das Gehäuse 10 in 1 nach rechts verschiebt, so dass auch der Bremsbelag 20 in Anlage mit der Bremsscheibe 16 gelangt. Dies führt dazu, dass die Bremsscheibe 16 zwischen den Bremsbelägen 20 und 22 bremswirksam eingeklemmt wird.
  • Der Bremskolben 32 ist hohlzylindrisch und einseitig geöffnet ausgebildet. Er weist an seiner Außenumfangsfläche eine Umfangsnut 34 auf, in die ein Dichtring 36 eingesetzt ist. Der Dichtring 36 liegt fluiddicht an einer Innenumfangsfläche 38 des Gehäuses 10 an. Der Bremskolben 32 ist somit fluiddicht verschiebbar in dem Gehäuse 10 geführt und schließt mit diesem eine Hydraulikfluid-Druckkammer 40 ein. Durch Einpressen von Hydraulikfluid in die Druckkammer 40 lässt sich in bekannter Weise der Bremskolben 32 in dem Gehäuse 10 in axialer Richtung bewegen. Dabei können die Bremsbeläge 20 und 22 reibwirksam auf die Bremsscheibe 18 drücken und diese abbremsen, wie vorstehend beschrieben. Durch anschließendes Abführen von Hydraulikfluid aus der Hydraulikfluid-Druckkammer 40 heraus kann diese Bremswirkung wieder aufgehoben werden.
  • In seinem Innenraum weist der hohlzylindrisch ausgebildete Bremskolben 32 eine Druckfeder 42 auf. Diese stößt einenends an die Stirnseite 30 des Bremskolbens 32. Mit ihrem anderen Ende liegt die Druckfeder 42 an einer Druckplatte 44 an, welche zusammen mit dem Bremskolben 32 eine Federkammer 45 begrenzt. Die Druckplatte 44 ist in axialer Richtung verschiebbar im Innenraum des Bremskolbens 32 aufgenommen. Die Verschiebebewegung entlang der Achse A ist allerdings durch einen Sicherungsring 46 beschränkt, welcher in einer Umfangsnut 48 in einer Innenumfangsfläche 50 des Bremskolbens 32 angebracht ist.
  • In die Hydraulikfluid-Druckkammer 40 ragt in axialer Richtung ein Betätigungsglied 52 hinein, welches über ein nicht gezeigtes Feststell-Betätigungsorgan in den Innenraum des Bremskolbens 32 hinein bewegt werden kann. Das Betätigungsglied 52 ist derart dimensioniert, dass es durch den Sicherungsring 46 hindurch geführt werden und mit seiner Stirnfläche 54 an der Druckplatte 44 angreifen kann.
  • Die Druckfeder 42 ist über die Druckplatte 44 und den Sicherungsring 46 in einem teilweise komprimierten Zustand gehalten, der von einem vollständig relaxierten Zustand der Feder deutlich abweicht. Man spricht auch von einer „gefesselten Feder". In diesem teilweise komprimierten Zustand lässt sich die Druckfeder 42 in der Federkammer 45 solange nicht komprimieren, bis die auf sie wirkende Kompressionskraft einen Betrag erreicht, der dem augenblicklichen Punkt in der Kraft-Weg-Kennlinie der Druckfeder 42 entspricht. Erst wenn dieser Kraftschwellenwert erreicht wird, gibt die Druckfeder 42 nach und lässt sich komprimieren.
  • Im Folgenden soll mit Bezug auf 1 und 3 die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Bremsanlage erläutert werden. Wenn die Feststellbremseinrichtung beispielsweise zum Parken des Fahrzeug aktiviert wird, indem das nicht gezeigte Feststell-Betätigungsorgan betätigt wird, wird das Betätigungsglied 52 durch Anlegen einer beispielsweise elektromotorisch erzeugten Betätigungskraft F in axialer Richtung auf die Druckplatte 44 zu verschoben. In 3 ist der Punkt, bei welchem die Zustellbewegung beginnt, mit P1 bezeichnet. Sobald die Stirnfläche 54 des Betätigungsglieds 52 an der Druckplatte 44 mit hinreichend großer Betätigungskraft F angreift, verschiebt sich der Bremskolben 32 in dem Gehäuse 10 und bringt die Brems beläge 20 und 22 in Anlage mit der Bremsscheibe 18. Zu Beginn dieser Verschiebebewegung des Bremskolbens 32 ist die Betätigungskraft F nicht groß genug, um die Druckfeder 42 weiter zu komprimieren. Die Druckfeder 42 verhält sich in dieser Betriebsphase vielmehr wie ein starres Element. Um die Bremsbeläge 20 und 22 in bremswirksame Anlage mit der Bremsscheibe 18 zu bringen und um diese hinreichend stark aneinander zu drücken ist eine permanente Erhöhung der Betätigungskraft F erforderlich. Die Kraft-Weg-Kennlinie gemäß 3 steigt an bis sie Punkt P2 erreicht. Bei Punkt P2 erreicht die Betätigungskraft den Schwellenwert FS, bei welchem sich die Druckfeder 42 nicht mehr im wesentlichen starr verhält, sondern über ihren vorgespannten Zustand hinaus weiter komprimiert werden kann. Der Betrag des Betätigungskraft-Schwellenwerts FS ist so gewählt, dass bei dessen Erreichen die Bremsbeläge 20, 22 so stark auf die Bremsscheibe 18 drücken, dass eine sichere Feststellbremswirkung gewährleistet ist. Wird nun die Betätigungskraft F weiter erhöht, so wird im wesentlichen nur noch die Druckfeder 42 komprimiert, d.h. die Kraft-Weg-Kennlinie gemäß 3 bestimmt sich im wesentlichen durch das Verhalten der Druckfeder 42. Beispielsweise liegt der Betätigungskraft-Schwellenwerts FS im Bereich zwischen 10 und 15 kN, vorzugsweise bei 13 kN.
  • Zur Erzielung eines bestimmten Zustellwegs ds ausgehend von Punkt P2 bis zu einem fiktiven Punkt P3 ist nur noch eine verhältnismäßig geringe Erhöhung ΔF der Betätigungskraft F erforderlich. Die korrespondierende Zustellbewegung wird im wesentlichen dazu genutzt, die Druckfeder 42 so weit zu komprimieren, dass diese den Bremskolben 32 nachdrucken und eine hinreichend starke Feststellbremswirkung gewährleisten kann, wenn sich die während eines Fahrbetriebs des Fahrzeugs erhitzten Bremsbeläge 20 und 22 sowie die Bremsscheibe 18 nach Abstellen und im Parkzustand des Fahrzeugs abkühlen und in der Folge schrumpfen. Die abkühlungsbedingte Schrumpfung der Bremsbeläge 20 und 22 sowie der Bremsscheibe 18 kann dann durch Expansion der Druckfeder 42 ausgeglichen werden, wobei die Kraft, mit welcher die Bremsbeläge 20 und 22 auf die Bremsscheibe 18 drücken, mindestens so groß ist wie der Kraft-Schwellenwert FS.
  • 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der Erfindung. Zur Vermeidung von Wiederholungen und zu Gunsten einer einfachen Beschreibung sollen lediglich die Unterschiede zu der Ausführungsform nach 1 beschrieben werden. Hierfür werden dieselben Bezugszeichen wie bei der Beschreibung der 1 verwendet werden, jedoch mit der Ziffer „1" vorangestellt.
  • Die Ausführungsform nach 2 unterscheidet sich von der Ausführungsform nach 1 im wesentlichen darin, dass die Federkammer nicht unmittelbar in dem Innenraum des Bremskolbens 132 ausgebildet ist. Vielmehr ist eine Federbuchse 156 in den Innenraum des Bremskolbens 132 eingesetzt und liegt an dessen Stirnseite 130 an. Die Federbuchse 156 ist hohl und einseitig offen ausgebildet. In ihre Öffnung 158 ist das Betätigungsglied 152 eingeführt. Das Betätigungsglied 152 weist an seinem in 2 linken Ende einen Flansch 160 auf, der wie die Druckplatte 44 aus 1 wirkt und mit der Druckfeder 142 in Anlage steht. Die Federbuchse 156 weist an ihrer Öffnung 158 einen Kragen 162 auf, welcher die Bewegung des Betätigungsgliedes 152 beschränkt.
  • Im Betrieb funktioniert die Ausführungsform nach 2 so wie mit Bezug auf die Ausführungsform nach 1 und mit Bezug auf 3 vorstehend erläutert. Dies bedeutet, dass sich die Druckfeder 142 zunächst wie ein starres Element verhält und erst bei Erreichen eines Betätigungskraft-Schwellenwertes FS nachgibt.
  • Die Ausführungsform nach 2 hat gegenüber der nach 1, insbesondere wegen der integralen Ausbildung von Betätigungsglied 152 und als Druckplatte wirkender Flansch 160, den Vorteil einer vereinfachten konstruktiven Ausgestaltung. Es ist somit möglich, die Federbuchse 156 und das Betätigungsglied 152 zu einer Baugruppe vorzufertigen und bei der Montage in den Innenraum des Bremskolbens 132 einzusetzen, ohne weitere Maßnahmen vornehmen zu müssen, wie beispielsweise das Anbringen eines Sicherungsrings.
  • Die Erfindung zeigt eine Möglichkeit, wie mit konstruktiv einfachen Mitteln eine Feststellbremseinrichtung realisiert werden kann, die sich mit einer verhältnismäßig geringen Betätigungskraft bedienen lässt und dennoch eine zuverlässige Feststell-Bremswirkung gewährleistet. Dies gilt vor allem dann, wenn sich beim Parken des Fahrzeugs nach einer Fahrt abkühlungsbedingt Bremsbeläge und Bremsscheibe der Fahrzeugbremsanlage zusammenziehen.

Claims (8)

  1. Fahrzeugbremsanlage, insbesondere hydraulische Fahrzeugbremsanlage, mit einem an einem Bremssattel vorgesehenen Bremskolben (32; 132), welcher zur Verlagerung eines Bremsbelages (22; 122) auf eine Bremsscheibe (16; 116) zu verschiebbar in einer Druckkammer (40; 140) geführt ist, und einer Feststellbremseinrichtung, die – ein in dem Bremskolben (32; 132) angeordnetes Federelement (42; 142) und – ein auf das Federelement (42; 142) einwirkendes Betätigungsglied (52; 152) umfasst, wobei die Feststellbremseinrichtung durch Anlegen einer Betätigungskraft (F) an das Betätigungsglied (52; 152) zwischen einer bremswirkungslosen Freigabestellung und einer bremswirksamen Feststellstellung verlagerbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (42; 142) in der Freigabestellung vorgespannt ist und dass das Federelement (42; 142) bei Übergang von der Freigabestellung in die Feststellstellung erst bei Erreichen eines durch die Vorspannung bestimmten Betätigungskraft-Schwellenwertes (FS) merklich nachgibt.
  2. Fahrzeugbremsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (42; 142) in einer Federkammer (45; 145) unter Vorspannung eingeschlossen ist, wobei an einem Ende des Federelements eine Druckplatte (44; 160) angeordnet ist, welche in der Federkammer (45; 145) unter Deformation des Federelements (42; 142) verlagerbar ist.
  3. Fahrzeugbremsanlage nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Federkammer (45; 145) in einem Hohlzylinder ausgebildet ist.
  4. Fahrzeugbremsanlage nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bewegung der Druckplatte (44; 160) oder/und des Betätigungsgliedes (52; 152) innerhalb der Federkammer (45; 145) einseitig begrenzt ist.
  5. Fahrzeugbremsanlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Begrenzung mittels eines in dem Hohlzylinder festgelegten Sicherungsrings (46) vorgesehen ist.
  6. Fahrzeugbremsanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (42; 142) eine Druckfeder, eine Zugfeder, eine Spiralfeder und/oder einen Elastomerkörper umfasst.
  7. Fahrzeugbremsanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche 2–6 dadurch gekennzeichnet, dass die Druckplatte (160) und das Betätigungsglied (152) integral ausgebildet sind.
  8. Fahrzeugbremsanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche 3–7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlzylinder von dem Bremskolben (32) der Fahrzeugbremsanlage oder einer in dem Bremskolben (132) aufgenommenen Federbuchse (156) gebildet ist.
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