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DE10302810B3 - Vorrichtung zum Bearbeiten eines Werkstücks - Google Patents

Vorrichtung zum Bearbeiten eines Werkstücks Download PDF

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DE10302810B3
DE10302810B3 DE2003102810 DE10302810A DE10302810B3 DE 10302810 B3 DE10302810 B3 DE 10302810B3 DE 2003102810 DE2003102810 DE 2003102810 DE 10302810 A DE10302810 A DE 10302810A DE 10302810 B3 DE10302810 B3 DE 10302810B3
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DE2003102810
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Manfred Sanktiohanser
Martin Seebass
Karl Stangl
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Webasto SE
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Webasto Vehicle Systems International GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23QDETAILS, COMPONENTS, OR ACCESSORIES FOR MACHINE TOOLS, e.g. ARRANGEMENTS FOR COPYING OR CONTROLLING; MACHINE TOOLS IN GENERAL CHARACTERISED BY THE CONSTRUCTION OF PARTICULAR DETAILS OR COMPONENTS; COMBINATIONS OR ASSOCIATIONS OF METAL-WORKING MACHINES, NOT DIRECTED TO A PARTICULAR RESULT
    • B23Q3/00Devices holding, supporting, or positioning work or tools, of a kind normally removable from the machine
    • B23Q3/18Devices holding, supporting, or positioning work or tools, of a kind normally removable from the machine for positioning only
    • B23Q3/183Centering devices

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Moulds For Moulding Plastics Or The Like (AREA)

Abstract

Es wird eine Vorrichtung zur Bearbeitung eines Werkstücks (12), insbesondere einer Glastafel, vorgeschlagen, mit einer Werkzeugeinheit, die mindestens einen Träger (18) und ein gegenüber diesem linear verschiebbares Werkzeugteil (24) sowie eine Zentriereinrichtung (36) umfaßt, die mindestens ein Zentrierelement (37 bis 42) aufweist. Eine Bewegung des linear verschiebbaren Werkzeugteils (24) löst mittels einer in die Werkzeugeinheit integrierten, mechanischen Übersetzung eine Betätigung des Zentrierelementes (37 bis 42) aus.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bearbeitung eines Werkstücks, insbesondere einer Glastafel, nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Beispielsweise bei Kraftfahrzeugen werden plattenartige, ebene oder auch gewölbte Werkstücke in vielfältiger Weise eingesetzt. So ist das Werkstück beispielsweise als Glastafel ausgelegt, die bei einem transparenten Schiebedach bzw. Hubschiebedach oder auch als Heck-, Front- oder Seitenscheibe zum Einsatz kommt. Die Glastafel weist häufig einen Kunststoffrahmen auf, der aus einem thermoplastischen Kunststoff oder auch aus Polyurethanschaum gebildet ist und zur Befestigung von Einlegeteilen und/oder einer umlaufenden Dichtung dienen kann. Die Einlegeteile können bei einem Glasschiebedach zur Anbindung der Glastafel an einen Antriebsmechanismus dienen. Um einen möglichst großen Bereich des Glasschiebedachs transparent zu halten, ist es wün schenswert, den Kunststoffrahmen möglichst schmal auszulegen.
  • Der Kunststoffrahmen wird üblicherweise in einem Formwerkzeug an die Glastafel angeschäumt bzw. angespritzt. Um dem Kunststoffrahmen eine möglichst konstante Breite zu verleihen, die gegebenenfalls nur wenige Millimeter beträgt, ist eine exakte Positionierung des Bauteils in dem Formwerkzeug erforderlich. Die laterale Positionierung erfolgt hierbei mittels einer sogenannten Zentriereinrichtung.
  • Aus der DE 26 48 929 B1 ist eine Spannvorrichtung für ein Werkzeug bekannt, die ein Teil einer Vorrichtung zum Bearbeiten eines Werkstücks sein kann und einen Träger und ein linear gegenüber diesem verschiebbares Werkzeugteil sowie eine aus Hebelarmen und -nasen gebildete Zentriereinrichtung aufweist. Eine Linearbewegung einer Druckplatte löst ein Verschwenken der als Schwenkhebel ausgebildeten Hebelarme aus. Diese liegen in Zentrierstellung an dem Werkstück an. Diese Spannvorrichtung ist aber nicht bei einer Vorrichtung zum Umschäumen einer Glastafel mit einem Kunststoffrahmen einsetzbar, da den Schwenkhebeln durch die Druckplatten keine gegenläufigen Bewegungen aufgezwungen werden können und der Rand des Werkstücks damit nach dem Zentriervorgang nicht freiliegt.
  • Eine Vorrichtung zum Umschäumen einer transparenten Scheibe für ein Fahrzeugdach ist aus der DE 101 07 743 A1 bekannt. Diese Vorrichtung hat eine Werkzeugeinheit mit einem Oberwerkzeug, das eine an einem oberen Träger montierte obere Formgebungseinrichtung umfaßt, und einem Unterwerkzeug, das eine an einem unteren Trä ger montierte, untere Formgebungseinrichtung umfaßt. Im Bereich des Unterwerkzeugs hat die Werkzeugeinheit einen Auswerferboden mit zwei Saugeinrichtungen zur Fixierung der zu umschäumenden, transparenten Scheibe. Das Oberwerkzeug und das Unterwerkzeug sind in Höhenrichtung mittels eines Antriebs relativ zueinander verstellbar. Des weiteren hat die Vorrichtung eine Zentriereinrichtung, die an gegenüberliegenden Kanten der Scheibe angreifende Zentriereinheiten umfaßt, welche jeweils einen Linearmotor zur Verschiebung eines stößelartigen Zentrierelements umfassen und zur exakten Positionierung der Glasscheibe parallel zur Ebene der Werkzeugeinheit dienen. Hierzu werden die Zentrierelemente an den Kanten der Scheibe zur Anlage gebracht. Die Linearmotoren der Zentriereinheiten umfassen jeweils eine elektronische Einrichtung zur Wegabfrage. Wegen den an den Formgebungseinrichtungen herrschenden hohen Temperaturen sind jedoch die Wegabfrageeinrichtungen und damit die Zentriereinheiten störanfällig. Auch können gegebenenfalls erforderliche, hohe Zentrierkräfte nicht mit einer hinreichenden Genauigkeit auf die zu umschäumende Scheibe übertragen werden. Ferner müssen die Zentriereinheiten zum Austausch der Werkzeugeinheit bei einer Änderung des zu umschäumenden Glastafelformats von einer Steuereinheit getrennt werden.
  • Eine Zentriereinrichtung für ein Werkzeug zum Umschäumen einer Glastafel ist auch aus der DE 298 13 174 U1 bekannt. Diese Zentriereinrichtung umfaßt Spannelemente zum Verschieben jeweils eines Federelements. Die Federelemente greifen zur Zentrierung eines zu umschäumenden Werkstücks an gegenüberliegenden Kanten desselben an und sind jeweils mit der gleichen Federkostante ausgelegt, so daß bei exakter Zentrierung der Glastafel auf jeweils gegenüberliegende Kanten der Glastafel die gleichen Federkräfte wirken. Die Spannelemente der Zentriereinrichtung sind als Druckluftzylinder, Hydraulikzylinder oder auch als Schraubspindel ausgebildet und mit einem eigenen Antrieb ausgestattet, was konstruktiv aufwendig und teuer ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der einleitend genannten Gattung mit einer konstruktiv einfachen und kostengünstigen Zentriereinrichtung zu schaffen; die auch zum Zentrieren von zu umschäumenden Glastafeln oder dergleichen einsetzbar ist.
  • Diese Aufgabe ist bei einer Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 erfindungsgemäß durch die Merkmale nach dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 gelöst.
  • Bei der Vorrichtung nach der Erfindung bildet also ein Werkzeugteil der Werkzeugeinheit, das vorzugsweise an der Vorrichtung bzw. der Werkzeugeinheit ohnehin vorhanden ist, einen Antrieb für den Schwenkhebel. Es findet einfach eine mechanische Umsetzung der Bewegung des linear verschiebbaren Werkzeugteils in eine Bewegung des Schwenkhebels statt. Die Zentriereinrichtung und deren aus dem Werkzeugteil und der Übersetzung gebildete Betätigungsvorrichtung sind direkt in der Werkzeugeinheit integriert. Dadurch kann die Werkzeugeinheit kompakt und ohne externe Antriebe zur Betätigung der Zentriereinrichtung ausgeführt sein.
  • Eine Linearbewegung des verschiebbaren Werkzeugteils, beispielsweise des Auswerfers, des Schiebers oder der Zwischenplatte, löst dann ein Verschwenken des Schwenkhebels bzw. Zentrierhebels aus, d. h. es erfolgt eine Umsetzung einer Linearbewegung in eine Drehbewegung. Der mit dem linear verschiebbaren Werkzeugteil fest verbundene Zapfen zwingt bei einer Verschiebung in der Kulissenbahn der mit dem Schwenkhebel verbundenen Antriebswelle eine Rotation auf. Der Schwenkhebel hat zweckmäßig eine abgerundete Wirkfläche, die an dem Werkstück angreift, so daß dieses im wesentlichen schlag- und stoßfrei zentriert werden kann.
  • Die Vorrichtung nach der Erfindung kann grundsätzlich für beliebige Werkstücke eingesetzt werden, die zur Bearbeitung in der Werkzeugeinheit zentriert werden müssen. Jedoch eignet sich die Vorrichtung insbesondere zum Umschäumen bzw. Umspritzen eines flachen, im wesentlichen plattenartigen Werkstücks, wie einer planen oder gewölbten Glastafel, die bei einem Kraftfahrzeug beispielsweise bei einem Glasschiebedach zum Einsatz kommt. In diesem Fall kann die Glastafel in der Werkzeugeinheit mit einem Kunststoffrahmen versehen werden, der wie üblich aus einem Polyurethanschaum bestehen kann und zur Aufnahme einer umlaufenden Dichtung und/oder zur Verbindung von Einlegeteilen mit der Glastafel dient, so daß eine Anbindung der Glastafel an den Fahrzeugaufbau bzw. einen Schiebedachantrieb möglich ist. Die Zentriereinrichtung der Vorrichtung nach der Erfindung greift vor dem Umschäumen der Glastafel an den Kanten der Glastafel an, so daß diese in der Werkzeugeinheit exakt positioniert wird und der den Rand des Schiebedachs bildende und mittels der Vorrichtung herzustellende Kunststoffrahmen eine konstante Breite erhält.
  • Mit der Zentriereinrichtung der Vorrichtung nach der Erfindung kann das Werkstück insbesondere dann exakt und zuverlässig zentriert werden, wenn der Schwenkhebel, durch das linear verschiebbare Bauteil zwangsgesteuert ist, so daß eine Bewegung des linear verschiebbaren Werkzeugteils stets eine Betätigung der Zentriereinrichtung auslöst.
  • Die Vorrichtung nach der Erfindung erlaubt einen wartungsfreien Betrieb, ohne daß für die Zentriereinrichtung zusätzliche mechanische, pneumatische oder hydraulische Antriebe erforderlich wären, was gegenüber dem Stand der Technik zu Kosteneinsparungen führt. Es sind keine Positionsabfragen für das Zentrierelement erforderlich, da dieses zwangsgesteuert ist. Durch die Zwangssteuerung erfolgt eine maßgenaue und prozeßsichere Zentrierung des zu bearbeitenden Werkstücks. Auch können mittels der Zentriereinrichtung der Vorrichtung nach der Erfindung große Kräfte auf das zu bearbeitende Werkstück übertragen werden, so daß auch großflächige Werkstücke exakt positioniert bzw. zentriert werden können.
  • Das linear verschiebbare Werkzeugteil der Werkzeugeinheit ist bei einem Schäum- oder Spritzwerkzeug beispielsweise ein Schieber, eine Zwischenplatte, ein Unterwerkzeug oder ein Auswerfer bzw. ein Auswerferboden. Beim Schließen einer aus einem Oberwerkzeug und einem Unterwerkzeug bestehenden Schäumeinrichtung vollzieht das Werkzeugteil, wie der Auswerfer oder der Schieber, eine Linearbewegung, die beispielsweise rechtwinklig zur Trennebene zwischen dem Oberwerkzeug und dem Unterwerkzeug ausgerichtet ist. Diese Linearbewegung wird bei der Vorrichtung nach der Erfindung in eine Betätigung der Zentriereinrichtung umgesetzt, so daß diese während des Schließvorganges auf die Kanten des plattenartigen Werkstücks wirkt und anschließend in ihre Ausgangsposition zurückfährt. Bei geschlossener Werkzeugeinheit ist das Werkstück dann exakt positioniert.
  • Die Vorrichtung nach der Erfindung ist insbesondere als Vorrichtung zum Umschäumen von im wesentlichen rechteckigen und plattenartigen Werkstücken auslegbar. Die Zentriereinrichtung umfaßt dann zweckmäßig sechs Schwenkhebel, von denen vier paarweise einander gegenüberliegend an den Längskanten des Werkstücks und zwei einander gegenüberliegend an den Querkanten des Werkstücks angreifen.
  • Bei einer derartigen, als Schäumvorrichtung ausgelegten Vorrichtung kann die Werkzeugeinheit ein Wechselwerkzeug sein, das auf einfache Weise mit einem Formenträger verbindbar ist. Das Wechselwerkzeug umfaßt ein Oberwerkzeug und ein Unterwerkzeug, die relativ zueinander bewegbar sind und von denen mindestens eines mit einem linear verschiebbaren Werkzeugteil, wie einem Schieber, einer Zwischenplatte oder einem Auswerfer, versehen ist. Durch wechseln des Werkzeugs können dann an der gleichen Arbeitsstation unter Verwendung des selben Formenträgers Werkstücke unterschiedlicher Abmessungen bearbeitet werden. Dadurch, daß die Zentriereinrichtung integrierter Bestandteil des Werkzeugs ist, ist es bei Verwendung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung nicht mehr erforderlich, die Zentriereinrichtung beim Wechseln des Werkzeugs neu zu montieren bzw. mit einem externen Antrieb zu verbinden.
  • Um einerseits eine Zentrierung zu ermöglichen und andererseits ein beschädigungsfreies Entformen des Werkstücks aus der Vorrichtung ohne Behinderung durch den Schwenkhebel zu gewährleisten, ist die Kulissenbahn der Antriebswelle vorteilhaft derart ausgelegt, daß eine Verschiebung des linear beweglichen Werkzeugteils in eine Bewegungsrichtung ein Verschwenken des Schwenkhebels in Richtung des Werkstücks, d. h. in Zentrierstellung, sowie zurück in seine Ausgangsstellung und eine Verschiebung des linear beweglichen Bauteils in die entgegengesetzte Bewegungsrichtung ein Verschwenken des betreffenden Schwenkhebels in die dem Werkstück abgewandte Richtung sowie zurück in seine Ausgangsstellung auslöst.
  • Um bei Einsatz mehrerer Schwenkhebel Schwenktoleranzen zwischen diesen auszugleichen, weisen die jeweiligen Kulissenbahnen vorteilhaft jeweils ein parallel zur Achse der Antriebswelle ausgerichtetes Teilstück auf, das die Schwenkhebel in Zentrierstellung hält.
  • Bei Bearbeitung eines plattenartigen Werkstücks umfaßt die Zentriereinrichtung vorteilhaft mindestens zwei Schwenkhebel, die zum Zentrieren paarweise an einander gegenüberliegenden Kanten des Werkstücks zur Anlage gebracht werden.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
  • Ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung nach der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt. Es zeigt
  • 1 eine Aufsicht auf ein Unterwerkzeug einer Vorrichtung zum Umschäumen einer Glasplatte für ein Fahrzeugdach;
  • 2 einen Schnitt durch die Vorrichtung nach 1 entlang der Linie II-II in 1 in Einlege- bzw. Entnahmestellung;
  • 3 eine 2 entsprechende Darstellung der Schäumvorrichtung, jedoch in Zentrierstellung;
  • 4 eine 2 entsprechende Darstellung der Schäumvorrichtung, jedoch in Schäumstellung; und
  • 5 eine vergrößerte Darstellung eines Bereichs einer Antriebswelle einer Zentriereinheit der Schäumvorrichtung in dem Bereich V in 2.
  • In der Zeichnung ist eine Vorrichtung zur Herstellung eines aus einem Polyurethan bestehenden Kunststoffrahmens eines Glasschiebedachs eines hier nicht näher dargestellten Kraftfahrzeuges dargestellt. Der Kunststoffrahmen bildet den Randbereich einer Glastafel 12. In dem Kunststoffrahmen sind im vorliegenden Fall Einlegeteile eingebettet, die zur Anbindung der Glastafel 12 an einen mit dem Fahrzeugaufbau verbundenen Antriebsmechanismus des Schiebedachs dienen.
  • Die Vorrichtung umfaßt eine Werkzeugeinheit 10, die ein Wechselwerkzeug darstellt, das auf einfache Weise mit einem hier nicht näher dargestellten Formenträger verbindbar ist. Die Werkzeugeinheit 10 umfaßt ein Oberwerkzeug 14, das mit einer oberen Trägereinheit des Formenträgers verbindbar ist, sowie ein Unterwerkzeug 16, das mit einer unteren Trägereinheit des Formenträgers verbindbar ist.
  • Das Unterwerkzeug 16 umfaßt eine im vorliegenden Fall als Träger dienende Grundplatte 18, an dessen Oberseite ein rahmenartiger Formgebungsring 20 angeordnet ist.
  • Die Grundplatte 18 des Unterwerkzeugs 16 weist an der Oberseite eine wannenförmige Ausnehmung 22 auf, deren Grundfläche im wesentlichen der Grundfläche eines Auswerferbodens 24 entspricht, auf dem die Glastafel 12 über Lagerstellen 26 aufliegt. Der Auswerferboden 24 ist in vertikaler Richtung verschiebbar und bildet mithin ein linear verschiebbares Werkzeugteil des Unterwerkzeugs 16.
  • Das Oberwerkzeug 14 hat ebenfalls eine Grundplatte 28, an deren Unterseite ein oberer Formgebungsrahmen 30 befestigt ist, der mit dem unteren Formgebungsrahmen 20 des Unterwerkzeugs 16 zusammenwirkt. Wie 4 zu entnehmen ist, begrenzen der obere Formgebungsrahmen 30 und der untere Formgebungsrahmen 20 bei geschlossener Werkzeugeinheit 10 einen Formhohlraum 32, der hier der Einfachheit halber mit einem rechteckigen Querschnitt dargestellt ist und die Form des mittels des Schäumwerkzeugs 10 herzustellenden Polyurethanrahmens vorgibt.
  • Ferner ist an der Unterseite der Grundplatte 28 des Oberwerkzeugs 14 ein weiterer Rahmen 34 angeordnet, der als Anschlag für das Oberwerkzeug 14 dient und in dem in 4 dargestellten, geschlossenen Zustand der Werkzeugeinheit 10 auf der Oberseite des unteren Formgebungsrahmens 20 des Unterwerkzeugs 16 aufliegt.
  • Das Unterwerkzeug 16 weist des weiteren eine Zentriereinrichtung 36 auf, die zur exakten lateralen Positionierung der Glasplatte 12 in der Werkzeugeinheit 10 dient. Die Zentriereinrichtung 36 umfaßt als Zentrierelemente sechs Zentrier- bzw. Schwenkhebel 37, 38, 39, 40, 41 und 42, die paarweise an gegenüberliegenden Seiten des unteren Formgebungsrahmes 20 angeordnet sind, und zwar derart, daß die Zentrierhebel 37 bis 40 mit den Längskanten der Glasplatte 12 und die Zentrierhebel 41 und 42 mit den Querkanten der Glasplatte 12 zusammenwirken, wie 1 zu entnehmen ist.
  • Die Zentrierhebel 37 bis 42 weisen jeweils eine Antriebswelle 44 auf, welche eine Bohrung 45 des unteren Formgebungsrahmens 20 und der Grundplatte 18 des Unterwerkzeugs 16 in vertikaler Richtung durchgreift und drehbar und in axialer Richtung ortsfest gelagert ist. In dem unterhalb der Grundplatte 18 liegenden Bereich stehen die Antriebswellen 44 in Wirkverbindung mit einer Verbindungsplatte 46, die über ein hier nicht näher dargestelltes Gestänge fest mit dem Auswerferboden 24 verbunden ist. Eine vertikale Verschiebung des Auswerferbodens 24 führt also zwangsläufig zu einer vertikalen Verschiebung der Verbindungsplatte 46, die der Zentriereinrichtung 36 zugeordnet ist.
  • Die Antriebswellen 44 der Zentrierhebel 37 bis 42 durchgreifen jeweils eine Führungsbuchse 48, die fest mit der Verbindungsplatte 36 verbunden ist und jeweils einen radial nach innen vorstehenden Zapfen 50 aufweisen, der in eine Kulissenbahn 52 der jeweiligen Antriebswelle 44 eingreift, so daß eine lineare Verschiebung des Auswerferbodens 24 den Antriebswellen 44 eine Rotation und damit den Zentrierhebeln 37 bis 42 jeweils eine Schwenkbewegung aufzwingt. Die Schwenkhebel 37 bis 42 sind mithin durch den Auswerferboden 24 zwangsgesteuert, wobei die Übersetzung zwischen der linearen Bewegung des Auswerferbodens 24 in die Schwenkbewegung der Zentrierhebel 37 bis 42 durch die Verschiebung des jeweiligen Zapfens 50 in der jeweiligen Kulissenbahn 52 erfolgt. Die Form der am Umfang der Antriebswellen 44 angeordneten Kulissenbahnen ist in 5 stark schematisiert dargestellt und derart ausgelegt, daß der Zapfen 50 der Antriebswelle 44 je nach Bewegungsrichtung in der Kulissenbahn entgegengesetzte Drehrichtungen aufzwingen kann.
  • Die Zentriereinrichtung 36 der Werkzeugeinheit 10 arbeitet in nachfolgend beschriebener Weise.
  • In der geöffneten Anordnung der Werkzeugeinheit 10, d. h. wenn das Oberwerkzeug 14 und das Unterwerkzeug 16 voneinander getrennt sind, wird die Glastafel 12 in der in 2 dargestellten Weise auf die Lagerstellen 26 des Auswerferbodens 24 aufgelegt. Die Schwenkhebel 37 bis 42 befinden sich hierbei in ihrer Ausgangsstellung und sind im wesentlichen parallel zu der jeweils angrenzenden Kante des unteren Formgebungsrahmens 20 ausgerichtet. Der Zapfen 50 befindet sich innerhalb der Kulissenbahn 52 in dem in 5 mit A bezeichneten Bereich.
  • Im nächsten Verfahrensschritt, der in 3 dargestellt ist, wird das Oberwerkzeug 14 an das Unterwerkzeug 16 herangeführt, wobei sich der Auswerferboden 24 absenkt. Hierbei bewegt sich der Zapfen 50 innerhalb der Kulissenbahn entlang einer in 5 mit x gekennzeichneten Kurvenbahn, so daß den Schwenkhebeln 37 bis 42 eine Schwenkbewegung aufgezwungen wird und diese in die in 1 gestrichelt dargestellte Zentrierstellung verschwenkt werden. Die Zentrierhebel 37 bis 42 liegen dann mit ihren abgerundeten Wirkflächen an den Seitenkanten der Glasplatte 12 an und positionieren diese exakt hinsichtlich ihrer lateralen Lage. In der Zentrierstellung der Zentrierhebel 37 bis 42 durchläuft der Zapfen 50 den in 5 mit B bezeichneten Teil der Kulissenbahn 52, der parallel zur Achse der Antriebswelle 44 ausgerichtet ist.
  • Beim weiteren Absenken des Auswerferbodens 24 durchläuft der Zapfen 50 einen gegenüber dem Teilbereich B winklig ausgerichteten Bereich C der Kulissenbahn 52, so daß die Zentrierhebel 37 bis 42 wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgeschwenkt werden. Die Schwenkhebel sind dann wieder im wesentlichen parallel zu den angrenzenden Seitenkanten des unteren Formgebungsrahmes 20 ausgerichtet. In der abgesenkten Position des Auswerferbodens 24 befindet sich der Zapfen 50 der Führungsbuchse 48 in dem in 5 mit D bezeichneten Teilbereich der Kulissenbahn 52. Die Werkzeugeinheit 10 ist nun geschlossen, d. h. das Oberwerkzeug 14 liegt an dem Unterwerkzeug 16 an und die Schwenkhebel 37 bis 42 sind in einem Zwischenraum 54 des Oberwerkzeugs angeordnet, der von den beiden Rahmen 30 und 34 begrenzt ist. Nun erfolgt das Umschäumen der Glastafel 12 mit dem Polyurethanrahmen.
  • Nach dem Umschäumen der Glasplatte 12 wird das Oberwerkzeug 14 wieder von dem Unterwerkzeug 16 getrennt und der Auswerferboden 24 nach oben verfahren. Hierbei durchfährt der Zapfen 50 der Führungsbuchse 48 eine Kurvenbahn y innerhalb der Kulissenbahn 52, so daß die Zentrierhebel 37 bis 42 in der der Glasplatte 12 abgewandten Richtung verschwenkt werden. Am oberen Anschlag, bei dem sich der Zapfen 50 innerhalb der Kulissenbahn 52 wieder in dem Bereich A befindet, nehmen die Schwenkhebel 37 bis 42 wieder ihre Ausgangsstellung ein. Die fertig umschäumte Glastafel 12 kann nun aus der Werkzeugeinheit 12 entnommen werden.
  • Die Kulissenbahn 52 ist so ausgelegt, daß der Zapfen 50 beim Absenken des Auswerferbodens 24 in die Kurvenbahn x und beim Anheben des Auswerferbodens in die Kurvenbahn y gezwungen wird.
  • Der Schwenkwinkel der Zentrierhebel 37 bis 42 ist abhängig von der Form der Kulissenbahn 52, beträgt aber beispielsweise in Zentrierstellung etwa zwischen 60 und 85 Grad und beim Öffnen des Formteils 10 zwischen 40 und 60 Grad.
  • 10
    Werkzeugeinheit
    12
    Glasplatte
    14
    Oberwerkzeug
    16
    Unterwerkzeug
    18
    Grundplatte
    20
    unterer Formgebungsrahmen
    22
    Ausnehmung
    24
    Auswerferboden
    26
    Lagerstelle
    28
    Grundplatte
    30
    oberer Formgebungsrahmen
    32
    Formhohlraum
    34
    Rahmen
    36
    Zentriereinrichtung
    37
    Zentrierhebel
    38
    Zentrierhebel
    39
    Zentrierhebel
    40
    Zentrierhebel
    41
    Zentrierhebel
    42
    Zentrierhebel
    44
    Antriebswelle
    45
    Bohrung
    46
    Verbindungsplatte
    48
    Führungsbuchse
    50
    Zapfen
    52
    Kulissenbahn
    54
    Zwischenraum

Claims (5)

  1. Vorrichtung zur Bearbeitung eines Werkstücks (12), insbesondere einer Glastafel, mit einer Werkzeugeinheit (10), die mindestens einen Träger (18) und mindestens ein linear gegenüber diesem verschiebbares Werkzeugteil (24) sowie eine Zentriereinrichtung (36) umfasst, die mindestens einen Schwenkhebel (37 bis 42) zur Anlage an dem Werkstück (12) aufweist, wobei eine Linearbewegung des linear verschiebbaren Werkzeugteils (24) mittels einer in die Werkzeugeinheit (10) integrierten, mechanischen Übersetzung ein Verschwenken des Schwenkhebels (37 bis 42) auslöst, der in Zentrierstellung an dem Werkstück (12) anliegt, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkhebel (37 bis 42) mit einer Antriebswelle (44) verbunden ist, die eine Kulissenbahn (52) aufweist, welche die Schwenkbewegung des Schwenkhebels (37 bis 42) vorgibt und in die ein Zapfen (50) eingreift, der fest mit dem linear verschiebbaren Werkzeugteil (24) verbunden ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kulissenbahn (52) derart ausgebildet ist, daß eine Verschiebung des linear beweglichen Werkzeugteils (24) in eine Bewegungsrichtung ein Verschwenken des Schwenkhebels (37 bis 42) in Richtung des Werkstücks (12), d. h. in Zentrier stellung, sowie zurück in seine Ausgangsstellung und eine Verschiebung des linear beweglichen Werkzeugteils (24) in die entgegengesetzte Bewegungsrichtung ein Verschwenken des Schwenkhebels (37 bis 42) in die dem Werkstück (12) abgewandte Richtung sowie zurück in seine Ausgangsstellung auslöst.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kulissenbahn (52) ein parallel zur Achse der Antriebswelle (44) ausgerichtetes Teilstück (B) aufweist, das den Schwenkhebel (37 bis 42) in Zentrierstellung hält.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das linear verschiebbare Werkzeugteil ein Schieber, ein Auswerfer, eine Zwischenplatte oder ein Unterwerkzeug eines Schäum- bzw. Spritzwerkzeugs ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Spritz- bzw. Schäumwerkzeug (10) zur Herstellung eines Kunststoffrahmens des Werkstücks (12) dient.
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Citations (3)

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DE2648929B2 (de) * 1976-10-28 1979-05-23 Per Erik Bertil Gaevle Martinsson (Schweden) Spannvorrichtung
WO2000005035A1 (fr) * 1998-07-20 2000-02-03 Patrice Vouland Dispositif de centrage et de bridage d'un ensemble de tolerie oud'une piece mecanique
DE10107743A1 (de) * 2001-02-16 2002-09-05 Webasto Vehicle Sys Int Gmbh Vorrichtung zum Umschäumen einer transparenten Scheibe für ein Fahrzeugdach

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