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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung
zur Bearbeitung eines Werkstücks,
insbesondere einer Glastafel, nach dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
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Beispielsweise bei Kraftfahrzeugen
werden plattenartige, ebene oder auch gewölbte Werkstücke in vielfältiger Weise
eingesetzt. So ist das Werkstück beispielsweise
als Glastafel ausgelegt, die bei einem transparenten Schiebedach
bzw. Hubschiebedach oder auch als Heck-, Front- oder Seitenscheibe
zum Einsatz kommt. Die Glastafel weist häufig einen Kunststoffrahmen
auf, der aus einem thermoplastischen Kunststoff oder auch aus Polyurethanschaum gebildet
ist und zur Befestigung von Einlegeteilen und/oder einer umlaufenden
Dichtung dienen kann. Die Einlegeteile können bei einem Glasschiebedach zur
Anbindung der Glastafel an einen Antriebsmechanismus dienen. Um
einen möglichst
großen
Bereich des Glasschiebedachs transparent zu halten, ist es wün schenswert,
den Kunststoffrahmen möglichst
schmal auszulegen.
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Der Kunststoffrahmen wird üblicherweise
in einem Formwerkzeug an die Glastafel angeschäumt bzw. angespritzt. Um dem
Kunststoffrahmen eine möglichst
konstante Breite zu verleihen, die gegebenenfalls nur wenige Millimeter
beträgt,
ist eine exakte Positionierung des Bauteils in dem Formwerkzeug erforderlich.
Die laterale Positionierung erfolgt hierbei mittels einer sogenannten
Zentriereinrichtung.
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Aus der
DE 26 48 929 B1 ist eine
Spannvorrichtung für
ein Werkzeug bekannt, die ein Teil einer Vorrichtung zum Bearbeiten
eines Werkstücks
sein kann und einen Träger
und ein linear gegenüber
diesem verschiebbares Werkzeugteil sowie eine aus Hebelarmen und
-nasen gebildete Zentriereinrichtung aufweist. Eine Linearbewegung
einer Druckplatte löst
ein Verschwenken der als Schwenkhebel ausgebildeten Hebelarme aus.
Diese liegen in Zentrierstellung an dem Werkstück an. Diese Spannvorrichtung
ist aber nicht bei einer Vorrichtung zum Umschäumen einer Glastafel mit einem
Kunststoffrahmen einsetzbar, da den Schwenkhebeln durch die Druckplatten
keine gegenläufigen
Bewegungen aufgezwungen werden können
und der Rand des Werkstücks
damit nach dem Zentriervorgang nicht freiliegt.
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Eine Vorrichtung zum Umschäumen einer transparenten
Scheibe für
ein Fahrzeugdach ist aus der
DE 101 07 743 A1 bekannt. Diese Vorrichtung
hat eine Werkzeugeinheit mit einem Oberwerkzeug, das eine an einem
oberen Träger
montierte obere Formgebungseinrichtung umfaßt, und einem Unterwerkzeug,
das eine an einem unteren Trä ger
montierte, untere Formgebungseinrichtung umfaßt. Im Bereich des Unterwerkzeugs
hat die Werkzeugeinheit einen Auswerferboden mit zwei Saugeinrichtungen
zur Fixierung der zu umschäumenden,
transparenten Scheibe. Das Oberwerkzeug und das Unterwerkzeug sind
in Höhenrichtung
mittels eines Antriebs relativ zueinander verstellbar. Des weiteren
hat die Vorrichtung eine Zentriereinrichtung, die an gegenüberliegenden
Kanten der Scheibe angreifende Zentriereinheiten umfaßt, welche
jeweils einen Linearmotor zur Verschiebung eines stößelartigen
Zentrierelements umfassen und zur exakten Positionierung der Glasscheibe
parallel zur Ebene der Werkzeugeinheit dienen. Hierzu werden die
Zentrierelemente an den Kanten der Scheibe zur Anlage gebracht.
Die Linearmotoren der Zentriereinheiten umfassen jeweils eine elektronische
Einrichtung zur Wegabfrage. Wegen den an den Formgebungseinrichtungen
herrschenden hohen Temperaturen sind jedoch die Wegabfrageeinrichtungen
und damit die Zentriereinheiten störanfällig. Auch können gegebenenfalls
erforderliche, hohe Zentrierkräfte
nicht mit einer hinreichenden Genauigkeit auf die zu umschäumende Scheibe übertragen
werden. Ferner müssen
die Zentriereinheiten zum Austausch der Werkzeugeinheit bei einer Änderung
des zu umschäumenden
Glastafelformats von einer Steuereinheit getrennt werden.
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Eine Zentriereinrichtung für ein Werkzeug zum
Umschäumen
einer Glastafel ist auch aus der
DE 298 13 174 U1 bekannt. Diese Zentriereinrichtung
umfaßt
Spannelemente zum Verschieben jeweils eines Federelements. Die Federelemente
greifen zur Zentrierung eines zu umschäumenden Werkstücks an gegenüberliegenden
Kanten desselben an und sind jeweils mit der gleichen Federkostante ausgelegt,
so daß bei
exakter Zentrierung der Glastafel auf jeweils gegenüberliegende
Kanten der Glastafel die gleichen Federkräfte wirken. Die Spannelemente der
Zentriereinrichtung sind als Druckluftzylinder, Hydraulikzylinder
oder auch als Schraubspindel ausgebildet und mit einem eigenen Antrieb
ausgestattet, was konstruktiv aufwendig und teuer ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Vorrichtung der einleitend genannten Gattung mit einer konstruktiv
einfachen und kostengünstigen Zentriereinrichtung
zu schaffen; die auch zum Zentrieren von zu umschäumenden
Glastafeln oder dergleichen einsetzbar ist.
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Diese Aufgabe ist bei einer Vorrichtung
gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 erfindungsgemäß durch die Merkmale nach dem
kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 gelöst.
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Bei der Vorrichtung nach der Erfindung
bildet also ein Werkzeugteil der Werkzeugeinheit, das vorzugsweise
an der Vorrichtung bzw. der Werkzeugeinheit ohnehin vorhanden ist,
einen Antrieb für
den Schwenkhebel. Es findet einfach eine mechanische Umsetzung der
Bewegung des linear verschiebbaren Werkzeugteils in eine Bewegung
des Schwenkhebels statt. Die Zentriereinrichtung und deren aus dem Werkzeugteil
und der Übersetzung
gebildete Betätigungsvorrichtung
sind direkt in der Werkzeugeinheit integriert. Dadurch kann die
Werkzeugeinheit kompakt und ohne externe Antriebe zur Betätigung der Zentriereinrichtung
ausgeführt
sein.
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Eine Linearbewegung des verschiebbaren Werkzeugteils,
beispielsweise des Auswerfers, des Schiebers oder der Zwischenplatte,
löst dann
ein Verschwenken des Schwenkhebels bzw. Zentrierhebels aus, d. h.
es erfolgt eine Umsetzung einer Linearbewegung in eine Drehbewegung.
Der mit dem linear verschiebbaren Werkzeugteil fest verbundene Zapfen
zwingt bei einer Verschiebung in der Kulissenbahn der mit dem Schwenkhebel
verbundenen Antriebswelle eine Rotation auf. Der Schwenkhebel hat zweckmäßig eine
abgerundete Wirkfläche,
die an dem Werkstück
angreift, so daß dieses
im wesentlichen schlag- und stoßfrei
zentriert werden kann.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung
kann grundsätzlich
für beliebige
Werkstücke
eingesetzt werden, die zur Bearbeitung in der Werkzeugeinheit zentriert
werden müssen.
Jedoch eignet sich die Vorrichtung insbesondere zum Umschäumen bzw.
Umspritzen eines flachen, im wesentlichen plattenartigen Werkstücks, wie
einer planen oder gewölbten Glastafel,
die bei einem Kraftfahrzeug beispielsweise bei einem Glasschiebedach
zum Einsatz kommt. In diesem Fall kann die Glastafel in der Werkzeugeinheit
mit einem Kunststoffrahmen versehen werden, der wie üblich aus
einem Polyurethanschaum bestehen kann und zur Aufnahme einer umlaufenden
Dichtung und/oder zur Verbindung von Einlegeteilen mit der Glastafel
dient, so daß eine
Anbindung der Glastafel an den Fahrzeugaufbau bzw. einen Schiebedachantrieb
möglich
ist. Die Zentriereinrichtung der Vorrichtung nach der Erfindung
greift vor dem Umschäumen
der Glastafel an den Kanten der Glastafel an, so daß diese
in der Werkzeugeinheit exakt positioniert wird und der den Rand
des Schiebedachs bildende und mittels der Vorrichtung herzustellende Kunststoffrahmen
eine konstante Breite erhält.
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Mit der Zentriereinrichtung der Vorrichtung nach
der Erfindung kann das Werkstück
insbesondere dann exakt und zuverlässig zentriert werden, wenn der
Schwenkhebel, durch das linear verschiebbare Bauteil zwangsgesteuert
ist, so daß eine
Bewegung des linear verschiebbaren Werkzeugteils stets eine Betätigung der
Zentriereinrichtung auslöst.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung
erlaubt einen wartungsfreien Betrieb, ohne daß für die Zentriereinrichtung zusätzliche
mechanische, pneumatische oder hydraulische Antriebe erforderlich
wären, was
gegenüber
dem Stand der Technik zu Kosteneinsparungen führt. Es sind keine Positionsabfragen
für das
Zentrierelement erforderlich, da dieses zwangsgesteuert ist. Durch
die Zwangssteuerung erfolgt eine maßgenaue und prozeßsichere
Zentrierung des zu bearbeitenden Werkstücks. Auch können mittels der Zentriereinrichtung
der Vorrichtung nach der Erfindung große Kräfte auf das zu bearbeitende
Werkstück übertragen
werden, so daß auch
großflächige Werkstücke exakt
positioniert bzw. zentriert werden können.
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Das linear verschiebbare Werkzeugteil
der Werkzeugeinheit ist bei einem Schäum- oder Spritzwerkzeug beispielsweise
ein Schieber, eine Zwischenplatte, ein Unterwerkzeug oder ein Auswerfer bzw.
ein Auswerferboden. Beim Schließen
einer aus einem Oberwerkzeug und einem Unterwerkzeug bestehenden
Schäumeinrichtung
vollzieht das Werkzeugteil, wie der Auswerfer oder der Schieber,
eine Linearbewegung, die beispielsweise rechtwinklig zur Trennebene
zwischen dem Oberwerkzeug und dem Unterwerkzeug ausgerichtet ist.
Diese Linearbewegung wird bei der Vorrichtung nach der Erfindung
in eine Betätigung
der Zentriereinrichtung umgesetzt, so daß diese während des Schließvorganges
auf die Kanten des plattenartigen Werkstücks wirkt und anschließend in
ihre Ausgangsposition zurückfährt. Bei geschlossener
Werkzeugeinheit ist das Werkstück dann
exakt positioniert.
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Die Vorrichtung nach der Erfindung
ist insbesondere als Vorrichtung zum Umschäumen von im wesentlichen rechteckigen
und plattenartigen Werkstücken
auslegbar. Die Zentriereinrichtung umfaßt dann zweckmäßig sechs
Schwenkhebel, von denen vier paarweise einander gegenüberliegend
an den Längskanten
des Werkstücks
und zwei einander gegenüberliegend
an den Querkanten des Werkstücks angreifen.
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Bei einer derartigen, als Schäumvorrichtung ausgelegten
Vorrichtung kann die Werkzeugeinheit ein Wechselwerkzeug sein, das
auf einfache Weise mit einem Formenträger verbindbar ist. Das Wechselwerkzeug
umfaßt
ein Oberwerkzeug und ein Unterwerkzeug, die relativ zueinander bewegbar
sind und von denen mindestens eines mit einem linear verschiebbaren
Werkzeugteil, wie einem Schieber, einer Zwischenplatte oder einem
Auswerfer, versehen ist. Durch wechseln des Werkzeugs können dann
an der gleichen Arbeitsstation unter Verwendung des selben Formenträgers Werkstücke unterschiedlicher
Abmessungen bearbeitet werden. Dadurch, daß die Zentriereinrichtung integrierter
Bestandteil des Werkzeugs ist, ist es bei Verwendung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
nicht mehr erforderlich, die Zentriereinrichtung beim Wechseln des Werkzeugs
neu zu montieren bzw. mit einem externen Antrieb zu verbinden.
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Um einerseits eine Zentrierung zu
ermöglichen
und andererseits ein beschädigungsfreies
Entformen des Werkstücks
aus der Vorrichtung ohne Behinderung durch den Schwenkhebel zu gewährleisten,
ist die Kulissenbahn der Antriebswelle vorteilhaft derart ausgelegt,
daß eine
Verschiebung des linear beweglichen Werkzeugteils in eine Bewegungsrichtung
ein Verschwenken des Schwenkhebels in Richtung des Werkstücks, d.
h. in Zentrierstellung, sowie zurück in seine Ausgangsstellung
und eine Verschiebung des linear beweglichen Bauteils in die entgegengesetzte
Bewegungsrichtung ein Verschwenken des betreffenden Schwenkhebels
in die dem Werkstück abgewandte
Richtung sowie zurück
in seine Ausgangsstellung auslöst.
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Um bei Einsatz mehrerer Schwenkhebel Schwenktoleranzen
zwischen diesen auszugleichen, weisen die jeweiligen Kulissenbahnen
vorteilhaft jeweils ein parallel zur Achse der Antriebswelle ausgerichtetes
Teilstück
auf, das die Schwenkhebel in Zentrierstellung hält.
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Bei Bearbeitung eines plattenartigen
Werkstücks
umfaßt
die Zentriereinrichtung vorteilhaft mindestens zwei Schwenkhebel,
die zum Zentrieren paarweise an einander gegenüberliegenden Kanten des Werkstücks zur
Anlage gebracht werden.
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Weitere Vorteile und vorteilhafte
Ausgestaltungen des Gegenstandes nach der Erfindung sind der Beschreibung,
der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
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Ein Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung nach
der Erfindung ist in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt.
Es zeigt
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1 eine
Aufsicht auf ein Unterwerkzeug einer Vorrichtung zum Umschäumen einer
Glasplatte für
ein Fahrzeugdach;
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2 einen
Schnitt durch die Vorrichtung nach 1 entlang
der Linie II-II in 1 in
Einlege- bzw. Entnahmestellung;
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3 eine 2 entsprechende Darstellung der
Schäumvorrichtung,
jedoch in Zentrierstellung;
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4 eine 2 entsprechende Darstellung der
Schäumvorrichtung,
jedoch in Schäumstellung; und
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5 eine
vergrößerte Darstellung
eines Bereichs einer Antriebswelle einer Zentriereinheit der Schäumvorrichtung
in dem Bereich V in 2.
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In der Zeichnung ist eine Vorrichtung
zur Herstellung eines aus einem Polyurethan bestehenden Kunststoffrahmens
eines Glasschiebedachs eines hier nicht näher dargestellten Kraftfahrzeuges dargestellt.
Der Kunststoffrahmen bildet den Randbereich einer Glastafel 12.
In dem Kunststoffrahmen sind im vorliegenden Fall Einlegeteile eingebettet,
die zur Anbindung der Glastafel 12 an einen mit dem Fahrzeugaufbau
verbundenen Antriebsmechanismus des Schiebedachs dienen.
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Die Vorrichtung umfaßt eine
Werkzeugeinheit 10, die ein Wechselwerkzeug darstellt,
das auf einfache Weise mit einem hier nicht näher dargestellten Formenträger verbindbar
ist. Die Werkzeugeinheit 10 umfaßt ein Oberwerkzeug 14,
das mit einer oberen Trägereinheit
des Formenträgers
verbindbar ist, sowie ein Unterwerkzeug 16, das mit einer
unteren Trägereinheit
des Formenträgers
verbindbar ist.
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Das Unterwerkzeug 16 umfaßt eine
im vorliegenden Fall als Träger
dienende Grundplatte 18, an dessen Oberseite ein rahmenartiger
Formgebungsring 20 angeordnet ist.
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Die Grundplatte 18 des Unterwerkzeugs 16 weist
an der Oberseite eine wannenförmige
Ausnehmung 22 auf, deren Grundfläche im wesentlichen der Grundfläche eines Auswerferbodens 24 entspricht, auf
dem die Glastafel 12 über
Lagerstellen 26 aufliegt. Der Auswerferboden 24 ist
in vertikaler Richtung verschiebbar und bildet mithin ein linear
verschiebbares Werkzeugteil des Unterwerkzeugs 16.
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Das Oberwerkzeug 14 hat
ebenfalls eine Grundplatte 28, an deren Unterseite ein
oberer Formgebungsrahmen 30 befestigt ist, der mit dem
unteren Formgebungsrahmen 20 des Unterwerkzeugs 16 zusammenwirkt.
Wie 4 zu entnehmen ist,
begrenzen der obere Formgebungsrahmen 30 und der untere Formgebungsrahmen 20 bei
geschlossener Werkzeugeinheit 10 einen Formhohlraum 32,
der hier der Einfachheit halber mit einem rechteckigen Querschnitt
dargestellt ist und die Form des mittels des Schäumwerkzeugs 10 herzustellenden
Polyurethanrahmens vorgibt.
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Ferner ist an der Unterseite der
Grundplatte 28 des Oberwerkzeugs 14 ein weiterer
Rahmen 34 angeordnet, der als Anschlag für das Oberwerkzeug 14 dient
und in dem in 4 dargestellten,
geschlossenen Zustand der Werkzeugeinheit 10 auf der Oberseite
des unteren Formgebungsrahmens 20 des Unterwerkzeugs 16 aufliegt.
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Das Unterwerkzeug 16 weist
des weiteren eine Zentriereinrichtung 36 auf, die zur exakten
lateralen Positionierung der Glasplatte 12 in der Werkzeugeinheit 10 dient.
Die Zentriereinrichtung 36 umfaßt als Zentrierelemente sechs
Zentrier- bzw. Schwenkhebel 37, 38, 39, 40, 41 und 42,
die paarweise an gegenüberliegenden
Seiten des unteren Formgebungsrahmes 20 angeordnet sind,
und zwar derart, daß die
Zentrierhebel 37 bis 40 mit den Längskanten
der Glasplatte 12 und die Zentrierhebel 41 und
42 mit
den Querkanten der Glasplatte 12 zusammenwirken, wie 1 zu entnehmen ist.
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Die Zentrierhebel 37 bis 42 weisen
jeweils eine Antriebswelle 44 auf, welche eine Bohrung 45 des
unteren Formgebungsrahmens 20 und der Grundplatte 18 des
Unterwerkzeugs 16 in vertikaler Richtung durchgreift und
drehbar und in axialer Richtung ortsfest gelagert ist. In dem unterhalb
der Grundplatte 18 liegenden Bereich stehen die Antriebswellen 44 in
Wirkverbindung mit einer Verbindungsplatte 46, die über ein
hier nicht näher
dargestelltes Gestänge
fest mit dem Auswerferboden 24 verbunden ist. Eine vertikale
Verschiebung des Auswerferbodens 24 führt also zwangsläufig zu
einer vertikalen Verschiebung der Verbindungsplatte 46,
die der Zentriereinrichtung 36 zugeordnet ist.
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Die Antriebswellen 44 der
Zentrierhebel 37 bis 42 durchgreifen jeweils eine
Führungsbuchse 48, die
fest mit der Verbindungsplatte 36 verbunden ist und jeweils
einen radial nach innen vorstehenden Zapfen 50 aufweisen,
der in eine Kulissenbahn 52 der jeweiligen Antriebswelle 44 eingreift,
so daß eine lineare
Verschiebung des Auswerferbodens 24 den Antriebswellen 44 eine
Rotation und damit den Zentrierhebeln 37 bis 42 jeweils
eine Schwenkbewegung aufzwingt. Die Schwenkhebel 37 bis 42 sind
mithin durch den Auswerferboden 24 zwangsgesteuert, wobei
die Übersetzung
zwischen der linearen Bewegung des Auswerferbodens 24 in
die Schwenkbewegung der Zentrierhebel 37 bis 42 durch
die Verschiebung des jeweiligen Zapfens 50 in der jeweiligen
Kulissenbahn 52 erfolgt. Die Form der am Umfang der Antriebswellen 44 angeordneten
Kulissenbahnen ist in 5 stark
schematisiert dargestellt und derart ausgelegt, daß der Zapfen 50 der
Antriebswelle 44 je nach Bewegungsrichtung in der Kulissenbahn
entgegengesetzte Drehrichtungen aufzwingen kann.
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Die Zentriereinrichtung 36 der
Werkzeugeinheit 10 arbeitet in nachfolgend beschriebener
Weise.
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In der geöffneten Anordnung der Werkzeugeinheit 10,
d. h. wenn das Oberwerkzeug 14 und das Unterwerkzeug 16 voneinander
getrennt sind, wird die Glastafel 12 in der in 2 dargestellten Weise auf
die Lagerstellen 26 des Auswerferbodens 24 aufgelegt.
Die Schwenkhebel 37 bis 42 befinden sich hierbei
in ihrer Ausgangsstellung und sind im wesentlichen parallel zu der
jeweils angrenzenden Kante des unteren Formgebungsrahmens 20 ausgerichtet.
Der Zapfen 50 befindet sich innerhalb der Kulissenbahn 52 in
dem in 5 mit A bezeichneten Bereich.
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Im nächsten Verfahrensschritt, der
in 3 dargestellt ist,
wird das Oberwerkzeug 14 an das Unterwerkzeug 16 herangeführt, wobei
sich der Auswerferboden 24 absenkt. Hierbei bewegt sich
der Zapfen 50 innerhalb der Kulissenbahn entlang einer in 5 mit x gekennzeichneten
Kurvenbahn, so daß den
Schwenkhebeln 37 bis 42 eine Schwenkbewegung aufgezwungen
wird und diese in die in 1 gestrichelt
dargestellte Zentrierstellung verschwenkt werden. Die Zentrierhebel 37 bis 42 liegen
dann mit ihren abgerundeten Wirkflächen an den Seitenkanten der
Glasplatte 12 an und positionieren diese exakt hinsichtlich
ihrer lateralen Lage. In der Zentrierstellung der Zentrierhebel 37 bis 42 durchläuft der Zapfen 50 den
in 5 mit B bezeichneten
Teil der Kulissenbahn 52, der parallel zur Achse der Antriebswelle 44 ausgerichtet
ist.
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Beim weiteren Absenken des Auswerferbodens 24 durchläuft der
Zapfen 50 einen gegenüber dem
Teilbereich B winklig ausgerichteten Bereich C der Kulissenbahn 52,
so daß die
Zentrierhebel 37 bis 42 wieder in ihre Ausgangsstellung
zurückgeschwenkt
werden. Die Schwenkhebel sind dann wieder im wesentlichen parallel
zu den angrenzenden Seitenkanten des unteren Formgebungsrahmes 20 ausgerichtet.
In der abgesenkten Position des Auswerferbodens 24 befindet
sich der Zapfen 50 der Führungsbuchse 48 in
dem in 5 mit D bezeichneten
Teilbereich der Kulissenbahn 52. Die Werkzeugeinheit 10 ist
nun geschlossen, d. h. das Oberwerkzeug 14 liegt an dem
Unterwerkzeug 16 an und die Schwenkhebel 37 bis 42 sind
in einem Zwischenraum 54 des Oberwerkzeugs angeordnet,
der von den beiden Rahmen 30 und 34 begrenzt ist.
Nun erfolgt das Umschäumen
der Glastafel 12 mit dem Polyurethanrahmen.
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Nach dem Umschäumen der Glasplatte 12 wird
das Oberwerkzeug 14 wieder von dem Unterwerkzeug 16 getrennt
und der Auswerferboden 24 nach oben verfahren. Hierbei
durchfährt
der Zapfen 50 der Führungsbuchse 48 eine
Kurvenbahn y innerhalb der Kulissenbahn 52, so daß die Zentrierhebel 37 bis 42 in
der der Glasplatte 12 abgewandten Richtung verschwenkt
werden. Am oberen Anschlag, bei dem sich der Zapfen 50 innerhalb
der Kulissenbahn 52 wieder in dem Bereich A befindet, nehmen
die Schwenkhebel 37 bis 42 wieder ihre Ausgangsstellung
ein. Die fertig umschäumte
Glastafel 12 kann nun aus der Werkzeugeinheit 12 entnommen
werden.
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Die Kulissenbahn 52 ist
so ausgelegt, daß der
Zapfen 50 beim Absenken des Auswerferbodens 24 in
die Kurvenbahn x und beim Anheben des Auswerferbodens in die Kurvenbahn
y gezwungen wird.
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Der Schwenkwinkel der Zentrierhebel 37 bis 42 ist
abhängig
von der Form der Kulissenbahn 52, beträgt aber beispielsweise in Zentrierstellung
etwa zwischen 60 und 85 Grad und beim Öffnen des Formteils 10 zwischen
40 und 60 Grad.
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- 10
- Werkzeugeinheit
- 12
- Glasplatte
- 14
- Oberwerkzeug
- 16
- Unterwerkzeug
- 18
- Grundplatte
- 20
- unterer
Formgebungsrahmen
- 22
- Ausnehmung
- 24
- Auswerferboden
- 26
- Lagerstelle
- 28
- Grundplatte
- 30
- oberer
Formgebungsrahmen
- 32
- Formhohlraum
- 34
- Rahmen
- 36
- Zentriereinrichtung
- 37
- Zentrierhebel
- 38
- Zentrierhebel
- 39
- Zentrierhebel
- 40
- Zentrierhebel
- 41
- Zentrierhebel
- 42
- Zentrierhebel
- 44
- Antriebswelle
- 45
- Bohrung
- 46
- Verbindungsplatte
- 48
- Führungsbuchse
- 50
- Zapfen
- 52
- Kulissenbahn
- 54
- Zwischenraum