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DE102015103815A1 - Vorrichtung zum Umschäumen und/oder Umspritzen eines flächigen Bauteils, insbesondere eines transparenten Deckelelements eines Fahrzeugdachs - Google Patents

Vorrichtung zum Umschäumen und/oder Umspritzen eines flächigen Bauteils, insbesondere eines transparenten Deckelelements eines Fahrzeugdachs Download PDF

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DE102015103815A1
DE102015103815A1 DE102015103815.3A DE102015103815A DE102015103815A1 DE 102015103815 A1 DE102015103815 A1 DE 102015103815A1 DE 102015103815 A DE102015103815 A DE 102015103815A DE 102015103815 A1 DE102015103815 A1 DE 102015103815A1
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c/o Webasto SE Seebaß Martin
c/o Webasto SE Woköck Jan
c/o Webasto SE Bartl Karlheinz
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Umschäumen und/oder Umspritzen eines flächigen Bauteils, insbesondere eines Deckelelements eines Fahrzeugdachs, umfassend eine Werkzeugeinheit (18) mit einem Oberwerkzeug (20) und einem Unterwerkzeug (22), das in einer Schließstellung zusammen mit dem Oberwerkzeug (20) einen Formhohlraum (24) definiert, und mit mindestens einer Halteeinrichtung (26) für ein Einlegeteil, das in der Schließstellung in den Formhohlraum (24) eintaucht, so dass es an das flächige Bauteil anbindbar ist. Die Halteeinrichtung (26) umfasst zwei Klemmschalen (28, 30), die relativ zueinander zwischen einer Klemmstellung und einer Bestückungs- und/oder Entformungsstellung verschwenkbar sind und zwischen denen das Einlegeteil in einem Klemmraum einklemmbar ist, und ein Positionierungsmittel für das Einlegeteil.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Umschäumen und/oder Umspritzen eines flächigen Bauteils, insbesondere eines transparenten Deckelelements eines Fahrzeugdachs, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Eine derartige Vorrichtung, die ein Formwerkzeug darstellt, ist aus der Praxis bekannt und dient dazu, ein insbesondere aus einer Glastafel gefertigtes Deckelelement eines Dachöffnungssystems mit einem Kunststoffrahmen zu versehen, über den das Deckelelement an den Fahrzeugaufbau angebunden werden kann. Der Kunststoffrahmen kann aus einem Polyurethanschaum bestehen und Einlegeteile aufweisen, die als Haltelaschen ausgebildet sind, an denen ein Trägerelement mit einer Führungskulisse befestigt werden kann, die mit einem Antriebsschlitten eines Schiebedachantriebs zusammenwirkt. Bei dem Schäumprozess zur Herstellung des Kunststoffrahmens müssen die Haltelaschen in dem Formwerkzeug positionsgenau fixiert werden. Dies ist aber bei bestehenden Systemen nicht ohne Weiteres möglich. Daher müssen bei der Montage des fertigen Deckelelements an einem Fahrzeugaufbau gegebenenfalls noch aufwändige Einstellarbeiten durchgeführt werden.
  • Zudem kann eine ungenaue Positionierung der Haltelaschen gegenüber der Glastafel des Deckelelements in einer Einbausituation zu erhöhten Spannungen im Bauteil führen, was wiederum das Risiko eines Glasbruchs erhöht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der einleitend genannten Gattung mit einer Halteeinrichtung für ein Einlegeteil zu schaffen, das eine positionsgenaue Fixierung des Einlegeteils bezüglich des flächigen Bauteils ermöglicht.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß wird also vorgeschlagen, dass die Halteeinrichtung für das Einlegeteil zwei Klemmschalen umfasst, die relativ zueinander zwischen einer Klemmstellung und einer Bestückungs- und/oder Entformungsstellung verschwenkbar sind und zwischen denen das Einlegeteil in einem Klemmraum einklemmbar ist, wobei das Einlegeteil mittels eines Positionierungsmittels der Halteeinrichtung bezüglich des flächigen Bauteils in der Werkzeugeinheit positioniert werden kann.
  • Durch das Positionierungsmittel kann also das Einlegeteil insbesondere auch rechtwinklig zur Ebene des flächigen Bauteils bei dem mittels der Vorrichtung nach der Erfindung durchführbaren Umschäum- und/oder Umspritzprozess in Position gehalten werden. Dadurch kann bei der Endmontage des resultierenden Produkts zumindest weitgehend auf etwaige Einstellarbeiten verzichtet werden. Die beiden Klemmschalen der Halteeinrichtung werden beim Bestücken der Vorrichtung mit dem Einlegeteil auseinandergeklappt und zum Verklemmen des Einlegeteils für den Umschäum- und/oder Umspritzprozess gegeneinander geklappt, so dass sie ihre Klemmstellung einnehmen. Zumindest in der Klemmstellung ist dann auch das Positionierungsmittel wirksam.
  • Grundsätzlich arbeitet die Vorrichtung nach der Erfindung in der Art, dass das Oberwerkzeug und das Unterwerkzeug der Werkzeugeinheit zum Bestücken mit dem flächigen Bauteil und dem mindestens einen Einlegeteil zum Erreichen einer Öffnungsstellung auseinander gefahren werden. Nach dem Bestücken mit dem flächigen Bauteil und dem mindestens einen Einlegeteil wird die Werkzeugeinheit durch Aneinanderfahren des Oberwerkzeugs und des Unterwerkzeugs zur Ausbildung des Formhohlraums bzw. der Kavität geschlossen. Damit ist die Schließstellung der Werkzeugeinheit hergestellt. In der Schließstellung der Werkzeugeinheit muss auch die Halteeinrichtung ihre Klemmstellung einnehmen. Nun kann eine Kunststoffmasse in den Formhohlraum eingebracht werden, wodurch sich insbesondere ein Kunststoffrahmen an dem flächigen Bauteil ausbildet, in dem auch das Einlegeteil eingebettet ist. Nach einem etwaigen Ausschäumen und einem Aushärten der Kunststoffmasse kann das Erzeugnis entformt werden, indem die Werkzeugeinheit durch Auseinanderfahren des Oberwerkzeugs und des Unterwerkzeugs geöffnet wird. Gleichzeitig wird auch die Halteeinrichtung in ihre Bestückungs- und Entformungsstellung gebracht, wodurch das Einlegeteil zur Entformung des umschäumten oder umspritzten Bauteils freigegeben wird.
  • Die Vorrichtung nach der Erfindung kann grundsätzlich für beliebige flächige Bauteile bzw. plattenförmige Werkstücke eingesetzt werden, die zum Umschäumen und/oder Umspritzen und zur Anbindung eines Einlegeteils vorgesehen sind, das aus dem in dem Formhohlraum erzeugten Formabschnitt austritt. Insbesondere können aber mittels der Vorrichtung nach der Erfindung plane oder gewölbte Glastafeln bearbeitet werden, die bei einem Kraftfahrzeug beispielsweise als Deckelelement eines Glasschiebedachs zum Einsatz kommen. Denkbar ist es auch, anstelle einer Glastafel eine transparente Kunststofftafel zu umschäumen oder zu umspritzen. Der Kunststoffrahmen ist beispielsweise aus Polyurethanschaum gebildet und dient zur Verbindung des Einlegeteils mit dem flächigen Bauteil, so dass eine Anbindung desselben an einen Fahrzeugaufbau bzw. einen Schiebedachantrieb möglich ist.
  • Die Bestückungsstellung der Halteeinrichtung entspricht in der Regel deren Entformungsstellung. Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, dass sich die beiden Stellungen unterscheiden.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung umfasst das Positionierungsmittel der Halteeinrichtung einen Zapfen zum formschlüssigen Durchgreifen einer Ausnehmung des Einlegeteils. Durch den Formschluss zwischen dem Zapfen und der Ausnehmung des Einlegeteils erfolgt eine exakte Positionierung des Einlegeteils rechtwinklig zur Ebene des flächigen Bauteils. Das Einlegeteil kann insbesondere ein Haltewinkel sein, der mit einem die Ausnehmung bildenden Anschraubloch versehen ist.
  • Um ein Verdrehen des Einlegeteils auf dem Zapfen zu verhindern, hat der Zapfen bei einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung einen nicht kreisrunden Querschnitt, beispielsweise einen ovalen, elliptischen, polygonen, bauchigen oder eckigen, insbesondere rechteckigen Querschnitt. Der Querschnitt korrespondiert zweckmäßigerweise mit der Form der Ausnehmung des Einlegeteils.
  • Um eine Abdichtung des Formhohlraums im Bereich des Einlegeteils ohne zusätzliche Krafteinleitung zu erreichen, ist bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung an mindestens einer der Klemmschalen der Halteeinrichtung ein Dichtelement zur Anlage an dem Einlegeteil ausgebildet. Eine besonders gute Abdichtung des Einlegeteils kann erreicht werden, wenn beide Klemmschalen jeweils ein Dichtelement aufweisen und das Einlegeteil zwischen den beiden Dichtelementen einklemmbar ist.
  • Um auch den Temperaturanforderungen in einem Schäumwerkzeug Genüge leisten zu können, ist das Dichtelement bzw. sind die Dichtelemente beispielsweise aus einem Silikonkissen gebildet. Denkbar ist es auch, die Dichtelemente aus einem anderen wärmebeständigen Kunststoff, beispielsweise aus einem wärmebeständigen Elastomer, zu fertigen.
  • Zur exakten Positionierung des Einlegeteils rechtwinklig zur Klemmebene der Halteeinrichtung kann mindestens eine der Klemmschalen der Halteeinrichtung mindestens einen Haltemagnet aufweisen, an dem das Einlegeteil in der Klemmstellung anliegt.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung ist die Halteeinrichtung an einem Schieber ausgebildet, wobei die beiden Klemmschalen in ihrer Klemmstellung formschlüssig von einer korrespondierenden Aufnahme der Werkzeugeinheit aufgenommen sind und in der Bestückungs- und/oder Entformungsstellung aus der Aufnahme ausgefahren sind und den Klemmraum freigeben. In Abhängigkeit von der Stellung des Schiebers nimmt also die Halteeinrichtung entweder die Bestückungs- und Entformungsstellung oder die Klemmstellung ein.
  • Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung löst eine Betätigung des Schiebers ein geführtes Verschwenken einer Klemmschale gegenüber der anderen Klemmschale aus. Die Betätigung des Schiebers dient also zum Einstellen der verschiedenen Stellungen der Halteeinrichtung.
  • Um die Halteeinrichtung bzw. die Klemmschalen der Halteeinrichtung positionsgenau verstellen zu können, kann die Halteeinrichtung eine Kulisse umfassen, die das Verschwenken der einen Klemmschale gegenüber der anderen Klemmschale steuert und in die ein werkzeugfester Steuerzapfen eingreift. Insbesondere ist die Kulisse, die einen bogenförmigen Verlauf haben kann, an einem Fortsatz der zu verschwenkenden Klemmschale ausgebildet. Die andere Klemmschale kann mit einer Steuerstange verbunden sein, die von einem Linearantrieb antreibbar ist.
  • Zweckmäßigerweise erfolgt das Bestücken der Halteeinrichtung mit dem Einlegeteil in der Bestückungsstellung an der Klemmschale, die gegenüber der anderen Klemmschale verschwenkt wird. Damit hat das Einlegeteil vor dem Verschwenken dieser Klemmschale gegen die andere Klemmschale, d. h. vor dem Verstellen der Halteeinrichtung in die Klemmstellung, eine Orientierung, die gegenüber der zu erreichenden Positionierung verschwenkt ist. In der Klemmstellung hat dann das Einlegeteil gegenüber dem flächigen Bauteil eine Orientierung, die der Einbausituation entspricht.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der Vorrichtung nach der Erfindung ist eine der Klemmschalen mit einer Steuerstange verbunden und über eine erste Schwenkachse mit der anderen Klemmschale verbunden, die über eine zweite Schwenkachse schwenkbar an dem Unterwerkzeug oder dem Oberwerkzeug gelagert ist. Durch die zweite Schwenkachse kann bei einem axialen Versatz der Steuerstange eine Zwangssteuerung der Halteeinrichtung bzw. der Klemmschalen der Halteeinrichtung ausgelöst werden.
  • Das flächige Bauteil ist insbesondere ein Deckelelement eines Fahrzeugdachs, wohingegen das Einlegeteil insbesondere ein Haltewinkel zur Anbindung des Deckelelements an einen Fahrzeugaufbau ist. Das Deckelelement kann ein verstellbarer Deckel einer Schiebedachanordnung sein und die Haltewinkel können zur Anbindung des Deckelelements an ein Antriebssystem des Deckelelements sein.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
  • Ausführungsbeispiele einer Vorrichtung nach der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung nach der Erfindung;
  • 2 einen Schnitt durch die Vorrichtung nach 1 entlang der Linie II-II in 1;
  • 3 eine detaillierte Schnittdarstellung durch eine Halteeinrichtung der Vorrichtung nach 1 in einer Klemmstellung;
  • 4 die Halteeinrichtung nach 3 in einer Bestückungs- und Entformungsstellung;
  • 5 eine Draufsicht auf die Halteeinrichtung nach 3 gemäß dem Pfeil V in 3;
  • 6 einen Schnitt durch eine alternative Ausführungsform einer Halteeinrichtung mit Haltemagneten in ihrer Klemmstellung;
  • 7 eine Draufsicht auf die Halteeinrichtung nach 6 gemäß der Linie VII in 6;
  • 8 die Halteeinrichtung nach den 6 und 7 im zerlegten Zustand;
  • 9 einen Schnitt durch eine weitere alternative Ausführungsform einer Halteeinrichtung in Klemmstellung;
  • 10 einen Schnitt durch eine weitere Ausführungsform einer Halteeinrichtung in deren Klemmstellung; und
  • 11 einen Schnitt durch die Halteeinrichtung nach 10 in deren Bestückungs- und Entformungsstellung.
  • In den 1 bis 5 ist eine Vorrichtung 10 zur Herstellung eines aus einem Polyurethanschaum bestehenden Kunststoffrahmens eines Deckelelementes eines Dachöffnungssystems eines Kraftfahrzeuges dargestellt. Das Deckelelement umfasst eine gegebenenfalls leicht gewölbte Glastafel 14, die ein flächiges Bauteil darstellt und die entlang ihrem umlaufenden Rand in der Vorrichtung 10 mit dem Kunststoffrahmen versehen wird. Der Kunststoffrahmen dient zur Fixierung von aus Stahlblech gebildeten Haltewinkeln 16 und von sonstigen aus Stahlblech gebildeten Einlegeteilen an der Glastafel 14, die beispielsweise als Verstärkungselemente dienen. Im vorliegenden Fall werden mittels der Vorrichtung 10 bezogen auf eine vertikale Dachlängsmittelebene beidseits jeweils drei Haltewinkel 16 an die Glastafel 14 angebunden. Die somit sechs Haltewinkel 16 dienen zur Anbindung des Deckelelementes an ein Antriebssystem der Schiebedachanordnung, insbesondere zur Anbindung von Trägerelementen, die jeweils mit einer Führungskulisse versehen sind, die mit einem in einer jeweiligen Führungsschiene geführten Antriebsschlitten zusammenwirkt. Die Vorrichtung 10 umfasst eine Werkzeugeinheit 18, die im Wesentlichen rahmenartig ausgebildet ist und ein Oberwerkzeug 20 und ein Unterwerkzeug 22 aufweist. Das Oberwerkzeug 20 ist mit einer nicht näher dargestellten oberen Trägereinrichtung verbunden, wohingegen das Unterwerkzeug 22 mit einer ebenfalls nicht näher dargestellten unteren Trägereinrichtung verbunden ist. Die Trägereinheiten sind jeweils wiederum Bestandteil eines Formenträgers. Mittels des Formenträgers können die obere Werkzeugeinheit 20 und die untere Werkzeugeinheit 22 gegeneinander verfahren werden, wobei in 2 eine Schließstellung dargestellt ist, in der die obere Werkzeugeinheit 20 zur Ausbildung eines Formhohlraums 24 gegen das Unterwerkzeug 22 gefahren ist. Der Formhohlraum 24 hat eine Form, die mit der Form des in dem Formwerkzeug herzustellenden Kunststoffrahmens korrespondiert.
  • Zur Halterung und Positionierung der Haltewinkel 16, die Einlegeteile des Kunststoffrahmens darstellen, weist das Unterwerkzeug 22 der Werkzeugeinheit 18 für jeden Haltewinkel 16 eine schieberartige Halteeinrichtung 26 auf, mittels der ein Schenkel des jeweiligen Haltewinkels 16 so fixiert werden kann, dass ein anderer Schenkel des Haltewinkels 16 in den Formhohlraum 24 eintaucht und dort mittels des einzubringenden Polyurethanwerkstoffs umschäumt werden kann. Dadurch erfolgt eine Anbindung an die Glastafel 14.
  • Die Halteeinrichtungen 26 umfassen jeweils eine erste Klemmschale 28 und eine zweite Klemmschale 30, die über einen eine Schwenkachse bildenden Lagerzapfen 32 schwenkbar miteinander verbunden sind. Zwischen den beiden Klemmschalen 28 und 30, die zwischen der in 3 dargestellten Klemmstellung und einer in 4 dargestellten Bestückungs- und Entformungsstellung zueinander verschwenkbar sind, ist in der Klemmstellung ein Klemmraum 34 ausgebildet, in den der zu klemmende Schenkel des jeweiligen Haltewinkels 16 eingreift. Beide Klemmschalen 28 und 30 sind in ihrem dem Klemmraum 34 angrenzenden Bereich jeweils mit einem Silikonkissen 36 bzw. 38 versehen, das zur Dichtung des Formhohlraums 24 bzw. der Kavität der Werkzeugeinheit 18 im Bereich des jeweiligen Haltewinkels 16 dient.
  • Um den Haltewinkel 16 exakt zu positionieren, insbesondere in seiner Position rechtwinklig zur Ebene der Glastafel 14, weist die Klemmschale 30 einen Zapfen 40 auf, der den Klemmraum 34 rechtwinklig durchgreift und einen ovalen Grundriss hat. In der Klemmstellung bzw. bei der Bestückung der Halteeinrichtung 26 mit dem Haltewinkel 16 durchgreift der Zapfen 40 formschlüssig eine ein Anschraubloch darstellende Ausnehmung 42 des jeweiligen Haltewinkels 16. Damit ist der Haltewinkel 16 hinsichtlich seiner Lage in der Ebene des Klemmraums 34 exakt positioniert, ohne dass er sich in dieser Ebene verkippen kann. Der einen Haltedorn darstellende Zapfen 40 greift in der in 3 dargestellten Klemmstellung der Halteeinrichtung 26 mit seinem freien Ende in eine korrespondierende Aufnahme 44 der anderen Klemmschale 28 ein.
  • Um die Halteeinrichtung 26 zwischen der in 3 dargestellten. Klemmstellung und der in 4 dargestellten Bestückungs- und Entformungsstellung verstellen zu können, ist die Klemmschale 28 mit einer Antriebsstange 46 verbunden, welche wiederum mit einem Linearantrieb 48 verbunden ist, mittels dessen die Antriebsstange 46 und damit die Halteeinrichtung 26 in axialer Richtung der Antriebsstange 46 und somit rechtwinklig zur Dichtebene zwischen dem Oberwerkzeug 20 und dem Unterwerkzeug 22 verfahren werden kann. In der Klemmstellung ist die Halteeinrichtung 26 mit ihrem Umfang formschlüssig von einer korrespondierenden Aufnahme 50 des Unterwerkzeugs 22 aufgenommen, wohingegen sie in der Bestückungs- und Entformungsstellung aus der Aufnahme 50 nach oben ausgefahren ist.
  • Um die Schwenkbewegung zwischen den beiden Klemmschalen 28 und 30 beim Verfahren der Halteeinrichtung 26 auszulösen, weist die Klemmschale 30 einen gebogenen Fortsatz 52 auf, in dem eine der Krümmung des Fortsatzes 52 folgende Steuerkulisse 54 ausgebildet ist, in welche ein Steuerzapfen 56 eingreift, der starr an dem Unterwerkzeug 22 angeordnet ist.
  • Wie insbesondere 4 zu entnehmen ist, erfolgt die Bestückung der Halteeinrichtung 26 derart, dass der Haltewinkel 16 an der Klemmschale 30, die gegenüber der Klemmschale 28 verschwenkt ist, befestigt wird, wobei der Zapfen 40 die Aufnahme 50 des Haltewinkels 16 formschlüssig durchgreift. Anschließend wird die Antriebsstange 46 mittels des Linearantriebs 48 zurückgezogen, bis die Halteeinrichtung 26 in der Aufnahme 50 des Unterwerkzeugs 22 aufgenommen ist. Hierbei verfährt der Steuerzapfen 56 in der Steuerkulisse 54, wodurch eine Schwenkbewegung in die Klemmschale 30 eingeleitet wird, so dass die Klemmschale 30 gegen die Klemmschale 28 geschwenkt wird und die Halteeinrichtung 26 ihre in 3 dargestellte Klemmstellung einnimmt. Nachdem das Oberwerkzeug 20 gegen das Unterwerkzeug 22 verfahren worden ist, kann der Polyurethanwerkstoff in den Formhohlraum 24 eingebracht werden. Nach dem Ausschäumen und Aushärten des Polyurethanwerkstoffs wird die Werkzeugeinheit 18 wieder geöffnet. Zudem wird die Halteeinrichtung 26 in ihre in 4 dargestellte Bestückungs- und Entformungsstellung gebracht, wobei dann aber die Klemmschale 30 derart gegenüber der Klemmschale 28 verschwenkt wird, dass der Zapfen 40 aus der Aufnahme 50 des nun an die Glastafel 14 angeschäumten Haltewinkels 16 gezogen wird. Nach dem Entformen des umschäumten Deckelelements aus der Vorrichtung 10 kann eine erneute Bestückung der Halteeinrichtungen 26 mit Haltewinkeln 16 erfolgen.
  • In den 6 bis 8 ist eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäß ausgebildeten Halteeinrichtung 60 dargestellt. Die Halteeinrichtung 60 entspricht weitgehend der Halteeinrichtung nach den 3 bis 5, unterscheidet sich aber von dieser dadurch, dass an der Klemmschale 30, die gegenüber der Klemmschale 28 mittels der Steuerkulisse 54 verschwenkbar ist, zusätzlich vier Haltemagnete 62 ausgebildet sind, die parallel zu dem Zapfen 40 ausgerichtet sind und in Richtung der Klemmschale 28 weisen. Die Haltemagnete 62 durchgreifen das an der Klemmschale 30 angeordnete Silikonkissen 36 und grenzen mit ihren freien Stirnseiten direkt an den zwischen den beiden Klemmschalen 28 und 30 ausgebildeten Klemmraum 34. In der Klemmstellung liegt der Haltewinkel 16 an den Stirnseiten der Haltemagnete 62 an. Damit ist der Haltewinkel 16 in der Klemmstellung der Halteeinrichtung 60 auch rechtwinklig zur Ebene des Klemmraums 34 eindeutig positioniert.
  • Im Übrigen entspricht die Ausführungsform nach den 6 bis 8 der Ausführungsform nach den 3 bis 5.
  • In 9 ist eine weitere Ausführungsform einer Halteeinrichtung 90 dargestellt, die ebenfalls weitgehend der Halteeinrichtung nach den 3 bis 5 entspricht, sich von dieser aber dadurch unterscheidet, dass sie keine an den beiden Klemmschalen 28 und 30 angeordnete Silikonkissen, sondern jeweils eine L-förmige Elastomerdichtung 92 bzw. 94 aufweist, die in einer jeweiligen Dichtungsnut 96 bzw. 98 der jeweiligen Klemmschale 30 bzw. 28 fixiert ist. In der Klemmstellung, die in 9 dargestellt ist, liegen die beiden Elastomerdichtungen 92 und 94 an dem betreffenden Haltewinkel 16 zur Abdichtung des Formhohlraums 24 im Bereich des Haltewinkels 16 an.
  • Im Übrigen entspricht die Halteeinrichtung 90 nach 9 derjenigen nach den 3 bis 5.
  • In den 10 und 11 ist eine weitere alternative Ausführungsform der erfindungsgemäß ausgeführten Halteeinrichtung 100 dargestellt. Die Halteeinrichtung 100 weist entsprechend der oben beschriebenen Halteeinrichtung eine erste Klemmschale 28 und eine zweite Klemmschale 30 auf, welche mit einem Zapfen 40 versehen ist, der als Aufnahmedorn für einen Haltewinkel 16 dient. Die Klemmschale 30 ist im Schnitt im Wesentlichen L-förmig ausgebildet und in einem Übergangsbereich zwischen den beiden L-Schenkeln über einen Lagerzapfen 102, der eine Schwenkachse bildet, schwenkbar an dem Unterwerkzeug 22 gelagert. Der Querschenkel der Klemmschale 30 ist über einen weiteren Lagerzapfen 104 mit einer Antriebsstange 46 verbunden, die wiederum mit einem Linearantrieb verbunden ist. Durch Antrieb der Antriebsstange 46 in axialer Richtung kann die Klemmschale 30 gegenüber der Klemmschale 28 verschwenkt werden, so dass die Halteeinrichtung 100 zwischen ihrer in 10 dargestellten Klemmstellung und ihrer in 11 dargestellten Bestückungs- und Entformungsstellung verstellbar ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Vorrichtung
    14
    Glastafel
    16
    Haltewinkel
    18
    Werkzeugeinheit
    20
    Oberwerkzeug
    22
    Unterwerkzeug
    24
    Formhohlraum
    26
    Halteeinrichtung
    28
    Klemmschale
    30
    Klemmschale
    32
    Lagerzapfen
    34
    Klemmraum
    36
    Silikonkissen
    38
    Silikonkissen
    40
    Zapfen
    42
    Ausnehmung
    44
    Aufnahme
    46
    Antriebsstange
    48
    Linearantrieb
    50
    Aufnahme
    52
    Fortsatz
    54
    Steuerkulisse
    56
    Steuerzapfen
    60
    Halteeinrichtung
    62
    Haltemagnete
    90
    Halteeinrichtung
    92
    Elastomerdichtung
    94
    Elastomerdichtung
    96
    Dichtungsnut
    98
    Dichtungsnut
    100
    Halteeinrichtung
    102
    Lagerzapfen
    104
    Lagerzapfen

Claims (12)

  1. Vorrichtung zum Umschäumen und/oder Umspritzen eines flächigen Bauteils, insbesondere eines Deckelelements eines Fahrzeugdachs, umfassend eine Werkzeugeinheit (18) mit einem Oberwerkzeug (20) und einem Unterwerkzeug (22), das in einer Schließstellung zusammen mit dem Oberwerkzeug (20) einen Formhohlraum (24) definiert, und mit mindestens einer Halteeinrichtung (26, 60, 90, 100) für ein Einlegeteil, das in der Schließstellung in den Formhohlraum (24) eintaucht, so dass es an das flächige Bauteil anbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (26, 60, 90, 100) zwei Klemmschalen (28, 30), die relativ zueinander zwischen einer Klemmstellung und einer Bestückungs- und/oder Entformungsstellung verschwenkbar sind und zwischen denen das Einlegeteil in einem Klemmraum (34) einklemmbar ist, und ein Positionierungsmittel für das Einlegeteil umfasst.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Positionierungsmittel einen Zapfen (40) zum formschlüssigen Durchgreifen einer Ausnehmung (42) des Einlegeteils umfasst.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen (40) einen nicht kreisrunden Querschnitt hat.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einer der Klemmschalen (28, 30) ein Dichtelement zur Anlage an dem Einlegeteil ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass beide Klemmschalen (28, 30) jeweils ein Dichtelement aufweisen, so dass das Einlegeteil zwischen den beiden Dichtelementen einklemmbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtelement bzw. die Dichtelemente aus einem Silikonkissen (36, 38) gebildet ist bzw. sind.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Klemmschalen (28, 30) mindestens einen Haltemagneten (62) aufweist, an dem das Einlegeteil in der Klemmstellung anliegt.
  8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung (26, 60, 90, 100) an einem Schieber ausgebildet ist und die beiden Klemmschalen (28, 30) in ihrer Klemmstellung formschlüssig von einer korrespondierenden Aufnahme (50) der Werkzeugeinheit (18) aufgenommen sind und in der Bestückungs- und/oder Entformungsstellung aus der Aufnahme (50) ausgefahren sind, so dass die Klemmschalen (28, 30) den Klemmraum freigeben.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Betätigung des Schiebers ein Verschwenken einer Klemmschale (30) gegenüber der anderen Klemmschale (28) auslöst.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung eine Steuerkulisse (54) umfasst, die das Verschwenken der einen Klemmschale (28) gegenüber der anderen Klemmschale (30) steuert und in die ein werkzeugfester Steuerzapfen (56) eingreift.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine der Klemmschalen (30) mit einer Antriebsstange (46) verbunden ist und über eine erste Schwenkachse mit der anderen Klemmschale (30) verbunden ist, die über eine zweite Schwenkachse schwenkbar an dem Unterwerkzeug (22) oder dem Oberwerkzeug (20) gelagert ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das flächige Bauteil ein Deckelelement (12) eines Kraftfahrzeuges ist und das Einlegeteil ein Haltewinkel (16) zur Anbindung des Deckelelements (12) an einen Fahrzeugaufbau ist.
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