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DE10302728A1 - Staubsaugermundstück - Google Patents

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DE10302728A1
DE10302728A1 DE2003102728 DE10302728A DE10302728A1 DE 10302728 A1 DE10302728 A1 DE 10302728A1 DE 2003102728 DE2003102728 DE 2003102728 DE 10302728 A DE10302728 A DE 10302728A DE 10302728 A1 DE10302728 A1 DE 10302728A1
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Germany
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vacuum cleaner
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channel opening
cleaner mouthpiece
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DE2003102728
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Ulrich Fröhlich
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H HENCH GmbH
Hench H GmbH
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H HENCH GmbH
Hench H GmbH
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Staubsaugermundstück mit einer Saugkanalöffnung (5) in der Bodenfläche (4), die über einen Saugkanal (6) an einen Saugrohranschluss (3) gekoppelt ist, und mit einer Bürste (7), deren Borsten (16) im aktivierten Zustand mindestens in der Ebene der Bodenfläche liegen oder darüber hinausragen. Erfindungsgemäß ist die Bürste (7) innerhalb der Saugkanalöffnung (5) angeordnet. Das erfindungsgemäße Staubsaugermundstück kann sowohl als Möbelpinsel als auch als Bodenbürste ausgestaltet sein.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Staubsaugermundstück mit einer Saugkanalöffnung in der Bodenfläche, die über einen Saugkanal an einen Saugrohranschluss gekoppelt ist, und mit einer Bürste, deren Borsten im aktivierten Zustand mindestens in der Ebene der Bodenfläche liegen oder darüber hinausragen.
  • Aus der Offenlegungsschrift DE 199 27 590 ist ein Staubsaugermundstück bekannt, welches als Bodenbürste ausgestaltet ist. Um die Reinigungswirkung, insbesondere auf Teppichboden zu verbessern, ist eine feststehende Leiste in der Einlassöffnung des Saugkanals angeordnet. Diese von früher bekannten Anordnungen abweichende Positionierung der feststehenden Leiste unmittelbar innerhalb des Saugkanals hat den Vorteil, dass die beim Aufkämmen des Teppichbodens gelösten Schmutzpartikel sofort vom Saugluftstrom erfasst werden. Allerdings besteht ein erheblicher Nachteil dieser Gestaltung darin, dass die feststehende Leiste beispielsweise auf Hartböden ein unangenehmes kratzendes Geräusch erzeugt und bei empfindlichen Oberflächen Beschädigungen hervorrufen kann. Um den Teppichboden aufzukämmen ist es nämlich erforderlich, dass die feststehende Leiste zumindest geringfügig über die Bodenfläche des Staubsaugermundstücks hervorsteht.
  • Auch aus der Patentschrift CH 271 904 ist ein Staubsaugermundstück mit zwei feststehenden Rippen in der Saugkanalöffnung bekannt. Diese Rippen enden etwa in der Ebene der umgebenden Bodenfläche und weisen in der Mitte der Saugkanalöffnung einen seitlichen Versatz zueinander auf.
  • Aus der Offenlegungsschrift DE 42 01 596 ist ebenfalls eine Bodendüse für Staubsauger bekannt, bei welcher im Saugkanal eine feststehende Trennwand angeordnet ist. Anders als bei der zuvor genannten Bodendüse soll diese Trennwand jedoch vorrangig der Ausbildung von strömungstechnisch getrennten Saugkanälen dienen. Zur Verbesserung des Reinigungseffektes und insbesondere zum Aufkämmen von Teppichboden ist bei der in dieser Druckschrift gezeigten Bodendüse eine höhenverstellbare Profillippe oder Bürstenleiste vor dem eigentlichen Saugkanal angeordnet. Bei einer derartigen Gestaltung besteht jedoch das Problem, dass die aus dem Teppichboden ausgekämmten Schmutzpartikel nicht unmittelbar vom Saugluftstrom erfasst werden können, sondern gegebenenfalls von der Begrenzung des in Bewegungsrichtung nachfolgenden Eingangsbereichs des Saugkanals wieder in den Boden eingedrückt werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht somit darin, ein verbessertes Staubsaugermundstück bereit zu stellen, welches einerseits eine hohe Reinigungswirkung sowohl bei Hartböden als auch bei Teppichböden erzielt und andererseits verbesserte Gebrauchseigenschaften aufweist, insbesondere empfindliche Oberflächen schont, unter verschiedensten Einsatzbedingungen genutzt werden kann und bei Bedarf an die jeweilige Reinigungssituation anpassbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch das erfindungsgemäße Staubsaugermundstück gelöst, bei welchem die Bürste innerhalb der Saugkanalöffnung angeordnet ist.
  • Die Verlagerung der Bürste in die Saugkanalöffnung verbessert die Reinigungswirkung deutlich. Die durch die Bürste gelösten bzw. aufgewirbelten Schmutzpartikel werden unmittelbar vom Saugluftstrom erfasst und abgesaugt. Es besteht nicht die Gefahr, dass Schmutzpartikel von Gehäuseelementen des Staubsaugermundstücks, insbesondere von den Begrenzungen der Saugkanalöffnung in weiche Untergründe eingedrückt oder vor der Saugkanalöffnung hergeschoben werden. Im Unterschied zu einer festen Rippe im Saugkanal kann die Bürste ohne Weiteres über die Bodenfläche der Saugkanalöffnung überstehen, ohne dass dadurch die Beschädigung der abzusaugenden Fläche befürchtet werden müsste. Außerdem verbessert die Bürste gegenüber einer feststehenden starren Rippe das Reinigungsverhalten, da die Vielzahl der Borsten eine flexible Anpassung an den Untergrund ermöglicht, wobei auch aus Unebenheiten Schmutzpartikel herausgekehrt werden.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Bürste innerhalb der Saugkanalöffnung senkrecht zur Ebene der Bodenfläche höhenverstellbar. Je nach Reinigungssituation können die einzelnen Borsten mehr oder weniger über die Bodenfläche hinausragen oder bei Bedarf soweit zurückgenommen werden, dass kein Kontakt mit der abzusaugenden Oberfläche besteht.
  • Eine vorteilhafte Ausführungsform des Staubsaugermundstücks ist als sogenannter Möbelpinsel gestaltet. Ein solcher Möbelpinsel dient der Säuberung kleinerer Flächen und Gegenstände, beispielsweise auf Tischen oder in Regalen. Der Möbelpinsel besitzt ein rohrförmiges Gehäuse und benötigt keine speziellen Lauf- oder Stützelemente, da er üblicherweise von Hand geführt wird. Abweichend von herkömmlichen Möbelpinseln, die als Staubsaugerzubehör geliefert werden, sind beim erfindungsgemäßen Möbelpinsel die Bürstenelemente ebenfalls innerhalb der Saugkanalöffnung positioniert. Dadurch werden die Schmutzpartikel nicht von der Saugkanalöffnung weggekehrt sondern direkt im Saugluftstrom von den Oberflächen gelöst und unmittelbar abgesaugt.
  • Bei einer zweckmäßigen Ausführungsform dieses Möbelpinsels verlaufen zwei Bürsten kreuzförmig zueinander innerhalb der Saugkanalöffnung. Die Borsten dieser Bürsten sind vorzugsweise in einer Borstenfassung gehaltert, die in Längsrichtung der Borsten verschiebbar ist, wobei die Borstenfassung am rohrförmigen Gehäuse befestigt ist. Auf diese Weise kann die über die Bodenfläche hinausragende freie Borstenlänge eingestellt werden. Aufgrund der Steifigkeit der Borsten ist bei nur geringer freier Borstenlänge eine hohe Abriebwirkung erzielbar. Wird stattdessen eine große freie Borstenlänge gewählt, können einzelne Borsten auch in tiefere Unebenheiten der zu reinigenden Oberfläche vordringen, um dort Schmutzpartikel zu lösen. Ein derart einstellbarer Möbelpinsel eignet sich hervorragend sowohl zur Reinigung von Polstermöbeln als auch beispielsweise zur Säuberung von empfindlichen Gerätschaften, wie PC-Tastaturen.
  • Das erfindungsgemäße Staubsaugermundstück kann auch als Bodenbürste ausgestaltet sein, wobei zweckcmäßigerweise zusätzliche Lauf- und Stützelemente vorgesehen sind, wie sie von herkömmlichen Bodenbürsten bekannt sind. Dabei erstreckt sich die Bürste vorzugsweise über die gesamte Länge der Saugkanalöffnung, welche quer zur Verschieberichtung der Bodenbürste verläuft.
  • Gemäß einer weitergebildeten Ausführungsform ist die in der Saugkanalöffnung angeordnete Bürste dort lösbar befestigt, so dass sie bei gegebenenfalls vorhandenem Verschleiß oder für andere Reinigungsaufgaben ausgewechselt werden kann. In diesem Zusammenhang ist es denkbar, dass die Bürste gegen eine Wischerlippe ausgetauscht wird, wenn auf glatten Oberflächen Feuchtigkeit aufgenommen werden soll.
  • Weitere Vorteile, Einzelheiten und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Es zeigen:
  • 1 eine vereinfachte Seitenansicht eines als Bodenbürste gestalteten Staubsaugermundstücks;
  • 2 eine teilweise aufgebrochen gezeichnete Detaildarstellung der Saugkanalöffnung der in 1 gezeigten Bodenbürste;
  • 3 eine vereinfachte perspektivische Ansicht eines als Möbelpinsel gestalteten Staubsaugermundstücks mit weit ausgefahrenen Borsten;
  • 4 eine perspektivische Darstellung des in 3 gezeigten Möbelpinsels mit eingefahrenen Borsten.
  • 1 zeigt eine vereinfachte Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Staubsaugermundstücks, welches als eine Bodenbürste 1 konfiguriert ist. Die Bodenbürste 1 besitzt ein Gehäuse 2, einen Saugrohranschluss 3 und eine Bodenfläche 4, in welcher eine Saugkanalöffnung 5 ausgebildet ist.
  • Die Einzelheiten der Saugkanalöffnung 5 sind vergrößert in 2 als Detailzeichnung dargestellt. Die Saugkanalöffnung 5 erstreckt sich quer zur Vorschubrichtung der Bodenbürste und nimmt im Wesentlichen die gesamte Breite der Bodenbürste ein. Über einen Saugkanal 6 ist die. Saugkanalöffnung 5 mit dem Saugrohranschluss 3 strömungstechnisch verbunden, um die Luft ausgehend von der Saugkanalöffnung abzusaugen.
  • Etwa in der Mitte der Saugkanalöffnung 5 ist eine Bürste 7 angeordnet, die im Wesentlichen über die gesamte Länge der Saugkanalöffnung verläuft. Bei der dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist die Bürste 7 mit einem Schaltmechanismus gekoppelt, um über einen Betätigungsknopf 9 die Höhenlage der Bürste 7 in zwei oder mehreren Stufen einzustellen. Die Bewegungsrichtung der Bürste bei einer Höhenverstellung ist in den 1 und 2 durch einen Pfeil symbolisiert.
  • In an sich bekannter Weise sind an der Bodenbürste noch zusätzliche Lauf- und Stützelemente 10 angeordnet.
  • 3 zeigt eine vereinfachte perspektivische Darstellung eines abgewandelten Staubsaugermundstücks, welches als Möbelpinsel 15 konfiguriert ist. Das Gehäuse 2 des Möbelpinsels besitzt eine rohrförmige Gestaltung, wobei keine Lauf- und Stützelemente erforderlich sind, da der Möbelpinsel mit der Hand geführt wird. Bei dieser Ausführungsform nimmt die Saugkanalöffnung 5 nahezu die gesamte Fläche der Bodenfläche 4 ein.
  • Bei der in 3 dargestellten Ausführungsform befinden sich zwei Bürsten 7 innerhalb der Saugkanalöffnung 5, wobei diese beiden Bürsten kreuzförmig angeordnet sind. Bei abgewandelten Ausführungsformen sind auch andere Anordnungen der Bürsten möglich. Entscheidend ist, dass die Bürsten nicht ausschließlich am Rand der Saugkanalöffnung sondern hauptsächlich innerhalb der äußeren Begrenzung der Saugkanalöffnung verlaufen.
  • Die einzelnen Borsten 16 der Bürsten 7 sind in einer jeweils zugeordneten Borstenfassung 17 gehaltert. Die Borstenfassung 17 ist mit dem Gehäuse 2 des Möbelpinsels verbunden, wobei die Borsten in der Borstenfassung in Achsrichtung der Borsten verschiebbar sind. Durch eine Relativbewegung zwischen den Borsten 16 und der Borstenfassung 17 ragen die freien Enden der Borsten mehr oder weniger über die Borstenfassung 17 hinaus und damit mehr oder weniger über die Ebene der Saugkanalöffnung 5. In 3 ist der Zustand der vollständig ausgefahrenen Borsten 16 gezeigt. Die einzelnen Borsten sind dadurch leicht beweglich, wodurch einzelne Borsten auch in tiefere Unebenheiten einer zu reinigenden Fläche vordringen können.
  • 4 zeigt eine perspektivische Ansicht des Möbelpinsels 15, wobei in diesem Fall die Borsten 16 weitgehend in die Borstenfassung 17 eingefahren sind. Dadurch ragen die einzelnen Borsten nur geringfügig (oder gar nicht) über die Ebene der Saugkanalöffnung 5 hinaus. Aufgrund der Steifigkeit der einzelnen Borsten kann der Möbelpinsel beispielsweise bei der Reinigung von Polsterflächen mit einem deutlichen Bürsteneffekt eingesetzt werden.
  • Die freie Länge der Borsten kann auf diese Weise leicht an den jeweiligen Reinigungszweck angepasst werden.
  • Weitere Ausführungsformen des Staubsaugermundstücks mit innerhalb der Saugkanalöffnung liegender Bürste sind denkbar.
  • 1
    Bodenbürste
    2
    Gehäuse
    3
    Saugrohranschluss
    4
    Bodenfläche
    5
    Saugkanalöffnung
    6
    Saugkanal
    7
    Bürste
    8
    Schaltmechanismus
    9
    Betätigungsknopf
    10
    Lauf- und Stützelemente
    15
    Möbelpinsel
    16
    Borsten
    17
    Borstenfassung

Claims (9)

  1. Staubsaugermundstück mit einer Saugkanalöffnung (5) in der Bodenfläche (4), die über einen Saugkanal (6) an einen Saugrohranschluss (3) gekoppelt ist, und mit einer Bürste (7), deren Borsten (16) im aktivierten Zustand mindestens in der Ebene der Bodenfläche liegen oder darüber hinausragen, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürste (7) innerhalb der Saugkanalöffnung (5) angeordnet ist.
  2. Staubsaugermundstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürste (7) senkrecht zur Ebene der Bodenfläche (4) höhenverstellbar ist.
  3. Staubsaugermundstück nach Anspruch 1, oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es als Möbelpinsel (15) mit einem rohrförmigen Gehäuse (2) ausgestaltet ist.
  4. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Saugkanalöffnung (5) zwei kreuzförmig verlaufende Bürsten (7) angeordnet sind.
  5. Staubsaugermundstück nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Borsten (16) der Bürsten (7) in einer Borstenfassung (17) gehaltert sind, die in Achsrichtung der Borsten verschiebbar ist, wobei die Borstenfassung (17) am rohrförmigem Gehäuse (2) befestigt ist, so dass die über die Ebene der Bodenfläche (4) hinausragende Borstenlänge einstellbar ist.
  6. Staubsaugermundstück nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es als Bodenbürste (1) mit zusätzlichen Lauf- und Stützelementen (10) ausgerüstet ist.
  7. Staubsaugermundstück nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugkanalöffnung (5) quer zur Verschieberichtung verläuft, und dass sich die Bürste (7) im Wesentlichen über die gesamte Länge der Saugkanalöffnung (5) erstreckt.
  8. Staubsaugermundstück nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürste (7) im Wesentlichen in der Mitte der Saugkanalöffnung (5) angeordnet ist.
  9. Staubsaugermundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bürste (7) lösbar in der Saugkanalöffnung (5) befestigt ist.
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