-
Die Erfindung betrifft Verfahren,
bei denen die folgenden Schritte ausgeführt werden:
- – Befestigen
eines Werkstücks
an einem Werkstückträger,
- – Bearbeiten
des am Werkstückträger befestigten Werkstücks, und
- – Trennen
des bearbeiteten Werkstücks
vom Werkstückträger.
-
Das Werkstück ist beispielsweise ein Halbleitersubstrat
aus einem Halbleitermaterial, z.B. aus Silizium. Ein solches Halbleitersubstrat
wird auch als Wafer bezeichnet. Der Werkstückträger ist beispielsweise eine
Folie oder ein anderes geeignetes Material. Beim Bearbeiten wird
das Werkstück
beispielsweise gedünnt.
-
Das Befestigungsmittel wird vorzugsweise zwischen
dem Werkstück
und dem Werkstückträger angeordnet,
um eine ungehinderte Bearbeitung des Werkstücks zu ermöglichen und um eine Verbindung auch
für bruchgefährdete Werkstücke zu gewährleisten.
-
So ist aus der Japanischen Offenlegungsschrift
JP 04-188818 A ein Halbleiterwafer bekannt, der zur einfachen Handhabung
auf ein verstärkendes Material
geklebt wird, z.B. auf einen Polyimidfilm.
-
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein
einfaches Verfahren zum Bearbeiten eines Werkstücks an einem Werkstückträger anzugeben,
das insbesondere ein einfaches Trennen ermöglicht und/oder das insbesondere
eine Bearbeitung bei Temperaturen bis zu 200°C oder bis zu einer Temperatur
oberhalb von 200°C
erlaubt.
-
Diese Aufgabe wird gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung durch die im Patentanspruch 1 angegebenen
Verfahrensschritte gelöst.
-
Die Erfindung geht von der Überlegung
aus, dass beispielsweise Rückseitenprozesse
an dünnen Wafern
zu Problemen beim Handhaben der Wafer führen. Dünne Wafer sind insbesondere
Wafer mit einer Dicke kleiner als 300 μm. Die Handhabungsprobleme werden
mit zunehmendem Durchmesser der Wafer größer, d.h. insbesondere bei
Wafern mit einem Durchmesser zwischen 100 mm und 300 mm oder mit
einem Durchmesser größer 300
mm. Trotz einer Anpassung von Bearbeitungsanlagen an die Bearbeitung
von dünnen
Wafern und trotz des damit verbundenen Aufwandes verbleiben viele
Handhabungsnachteile, insbesondere ein zusätzlicher Bedienaufwand, eine
erhöhte
Bruchgefahr und Einschränkungen
bei der Prozessierung.
-
Die Erfindung geht weiterhin von
der Überlegung
aus, dass zwar vielfältige
Trägersysteme
denkbar sind, damit der Wafer gestützt auf einen Träger stabil
und handhabbar ist. Jedoch gilt es, eine Vielzahl von Problemen
gleichzeitig zu lösen:
- – Beibehaltung
eines einfachen Bearbeitungsprozesses,
- – Gewährleisten
einer hohen Bearbeitungstemperatur, und
- – ein
einfaches Lösen
des Trägers
ohne Bruchgefahr für
den Wafer.
-
Deshalb wird bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
zusätzlich
zu den eingangs genannten Verfahrensschritten das Werkstück vom Werkstückträger durch
Abtragen von Teilen des Werkstücks und/oder
des Werkstückträgers in
mindestens einem Trennbereich getrennt. Bei einer Ausgestaltung
wird beim Abtragen von Teilen des Werkstücks bzw. des Werkstückträgers das
Werkstück
bzw. der Werkstückträger in mindestens
zwei Teile zerteilt. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren sind Werkstück und Werkstückträger nicht
ganzflächig
miteinander verbunden, sondern nur über Teilflächen, zwischen denen keine
Verbindungsmittel angeordnet sind. Dies ermöglicht es, um die Ver bindungsflächen herum Trennschnitte
auszuführen
oder die Verbindungsflächen
vollständig
abzutragen.
-
So wird bei einer Ausgestaltung für ein Werkstück, das
ein Halbleiterwafer ist, als Werkstückträger ebenfalls ein Halbleiterwafer
verwendet, z.B. ein sogenannter Dummy-Wafer oder ein nicht mehr
benötigter
Testwafer. Die Dicke des Werkstück-Trägerwafers
ist beliebig. Der Trägerwafer
lässt sich
am Werkstückwafer
vor oder auch erst nach dem Dünnen
des Werkstückwafers
befestigen. Die Breite eines Spaltes zwischen dem Werkstückwafer
und dem Trägerwafer
ist für
die Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
nicht entscheidend, so dass auch keine Toleranzen für diesen
Spalt einzuhalten sind. Bei einer Ausgestaltung wird jedoch ohne
Spalt zwischen Werkstück
und Werkstückträger gearbeitet. Bestehen
beide Wafer beispielsweise aus Silizium, so sind auch die Wärmeausdehnungskoeffizienten gleich.
Außerdem
können
Trägerwafer
verwendet werden, die ein Nebenprodukt der Halbleiterfertigung sind
und daher das Verfahren nicht zusätzlich verteuern.
-
Bei der Ausgestaltung wird der Werkstückwafer
an einigen Stellen mit dem Trägerwafer
durch eine hochtemperaturfeste Substanz verbunden, beispielsweise
an vier Stellen. Als Verbindungsmittel ist beispielsweise ein Verbindungsmittel
geeignet, das aus Palladium besteht oder Palladium enthält. Die Verbindungsstellen
können
sich beispielsweise am Rand der Wafer befinden, d.h. außerhalb
der aktiven Chipfläche.
Bei einer anderen Ausgestaltung befinden sich jedoch Verbindungsstellen
auch im Zentrum der Wafer. Die Verbindungen sind hochtemperaturfest
und können
bei Bedarf wieder gelöst
werden. Bei einer Ausgestaltung ist ein Lösen der Verbindungen aber nicht
erforderlich, weil um die Verbindungsstellen herum oder an den Verbindungsstellen
getrennt wird. Wird an den Verbindungsstellen getrennt, so wird
die Verbindung zerstört.
-
Durch die Verbindung von Werkstückwafer und
Trägerwafer
lässt sich
der Werkstückwafer
mit handelsüblichen
Anlagen weiterbe arbeiten, z.B. mit einem Ionenimplanter, mit einer
CVD-Anlage (Chemical Vapor Deposition), mit einer Sputteranlage,
mit einer Belichtungsanlage, in einem Lithografieprozess oder in
einem Ofenprozess bzw. in einem Temperaturbestrahlungsprozess, z.B.
in einem RTP-Prozess (Rapid Thermal Annealing). Aufgrund der erhöhten Dicke
des Verbundes aus Werkstückwafer
und Trägerwafer
gibt es keine Handhabungsprobleme mehr.
-
Bei einer Weiterbildung wird entlang
eines Trennbereiches getrennt, der einen Befestigungsteil umschließt, an dem
ein Verbindungsmittel zum Verbinden von Werkstück und Werkstückträger befestigt ist,
insbesondere ein Verbindungsmittel in einem zentralen Teil des Werkstücks bzw.
des Werkstückträgers. Die
eigentliche Verbindung bleibt dabei unbeschädigt.
-
Bei einer alternativen Ausgestaltung
wird entlang eines Trennbereiches getrennt, der gemeinsam mit dem
Rand des Werkstücks
bzw. des Werkstückträgers einen
Befestigungsteil umschließt,
an dem ein Verbindungsmittel befestigt ist. Diese Ausgestaltung
wird insbesondere bei Verbindungsmitteln genutzt, die am Rand des
Werkstücks
bzw. des Werkstückträgers angeordnet
sind. Auch in diesem Fall bleibt die eigentliche Verbindung unbeschädigt, da
um sie herum getrennt wird.
-
Bei einer weiteren alternativen Ausgestaltung
enthält
der Trennbereich eine Grenzfläche
zwischen dem Werkstück
bzw. dem Werkstückträger auf der
einen Seite und einem Verbindungsmittel auf der anderen Seite. Die
Grenzfläche
und damit auch ein Teil der Verbindung oder die gesamte Verbindung wird
beim Trennen zerstört,
wodurch die Verbindung gelöst
wird.
-
Bei einer nächsten Weiterbildung haben Werkstück und Werkstückträger die
gleichen Umrisse. Durch diese Maßnahme lassen sich Bearbeitungsanlagen
für bestimmte
Werkstückdicken
auch dann einsetzen, wenn die Werkstücke dünner sind. Umbauten sind nicht
erforderlich, weil die Dicke und der Umriss des Verbundes aus Werkstück und Werkstückträger der
Dicke und dem Umriss eines ungedünnten
Werkstücks
entsprechen.
-
Bei einer Ausgestaltung sind Werkstück bzw. Werkstückträger eckige
Platten oder runde Scheiben, insbesondere Halbleiterwafer mit einem
sogenannten Flat oder einer Kerbe zur Kennzeichnungen einer Kristallrichtung.
-
Bestehen bei einer nächsten Ausgestaltung Werkstückträger und
Werkstück
aus dem gleichen Material oder der gleichen Materialzusammensetzung,
so lassen sich Temperaturprozesse ohne zusätzliche Spannungen auf Grund
der Verbindung oder auf Grund des Verbundes mit dem Werkstückträger durchführen.
-
Besteht bei einer nächsten Ausgestaltung das
Werkstück
aus einem Halbleitermaterial, so wird beim Bearbeiten ein Verfahren
zum Bearbeiten von Halbleitermaterial durchgeführt, insbesondere ein Lithografieverfahren,
ein Metallisierungsverfahren, ein Schichtaufbringungsverfahren,
ein Schichtstrukturierungsverfahren, ein Implantationsverfahren,
ein Ofenprozess oder ein Temperaturbestrahlungsprozess.
-
Die Verfahren zur Bearbeitung werden
bei einer nächsten
Ausgestaltung an der Rückseite
des Werkstücks
durchgeführt,
d.h. an einer Seite, die keine aktiven Bauelemente enthält, wie
z.B. Transistoren.
-
Bei einer nächsten Weiterbildung wird durch Sägen oder
Schleifen getrennt. Diese Verfahren sind insbesondere bei Werkstücken bzw.
Werkstückträgern aus
Glas, Keramik oder aus Halbleitermaterialien geeignet. Bei einer
Ausgestaltung wird ein gerader Trennschnitt erzeugt, wie er beispielsweise
bei Verwendung eines geraden Sägeblattes
oder eines Kreissägeblattes
entsteht. Jedoch lassen sich auch Lochkreissägeblätter zum Aussägen der
Verbindungsstellen benutzen.
-
Bei einer anderen Weiterbildung sind
Werkstück
und Werkstückträger an nur
zwei Randbereichen miteinander verbunden. Beim Trennen werden nur
zwei Schnitte ausgeführt,
die vorzugsweise parallel zueinander liegen.
-
Bei einer alternativen Weiterbildung
sind das Werkstück
und der Werkstückträger an nur
vier Randbereichen miteinander verbunden. Beim Trennen werden nur
vier Schnitte ausgeführt,
die vorzugsweise entlang des Umrisses eines Rechtecks oder eines
Quadrats liegen. Bei einer alternativen Ausgestaltung mit einer
Verbindung an nur vier Randbereichen werden acht Schnitte ausgeführt, die
vorzugsweise entlang der Umrisse zweier Rechtecke oder zweier Quadrate
mit voneinander verschiedener Größe liegen.
Durch eine geringe Anzahl von Verbindungsstellen und von Trennschnitten
vereinfacht sich die Verfahrensführung
erheblich.
-
Bei einer nächsten Weiterbildung wird nach dem
Ausführen
mindestens eines Trennvorganges ein abgetrenntes Teil des Werkstücks oder
des Werkstückträgers entfernt,
bevor der nächste
Trennvorgang an demselben Werkstück
oder demselben Werkstückträger ausgeführt wird.
Beispielsweise lässt
sich das abgetrennte Teil aufnehmen. Geeignete Vorrichtungen zum
Entfernen sind Gebläse
oder Ansaugvorrichtungen.
-
Bei einer nächsten Weiterbildung wird das Werkstück während des
Abtragens an einem Haltemittel befestigt. Geeignet ist bei einer
Ausgestaltung eine selbstklebende Folie, z.B. eine sogenannte Sägefolie.
-
Bei einer nächsten Ausgestaltung wird nach dem
Trennen von Werkstück
und Werkstückträger ein
weiteres Verfahren zum Vereinzeln einer Vielzahl von Bauelementen
des Werkstücks
durchgeführt. Dies
bedeutet, dass beim Trennen von Werkstück und Werkstückträger keine
Trennschnitte zum Vereinzeln bzw. nicht alle Trennschnitte zum Vereinzeln durchgeführt worden
sind.
-
Bei einer nächsten Ausgestaltung werden beim
Trennen nur Teile des Werkstückträgers, nicht aber
des Werkstücks
abgetragen. Dies lässt
sich beispielsweise erreichen, wenn das Trennwerkzeug nur bis in
einen Spalt zwischen dem Werkstück
und dem Werkstückträger vordringt.
Bei einer anderen Ausgestaltung dringt das Trennwerkzeug nur in
einen Teil des Werkstückträgers vor.
Das vollständige
Trennen von Werkstück
und Werkstückträger wird
durch die beim Trennen auftretende Vibration erreicht. In diesem
Fall wird bei einer Ausgestaltung auch ganz ohne Spalt zwischen
Werkstück
und Werkstückträger gearbeitet.
-
Bei einer nächsten Weiterbildung sind Werkstück und Werkstückträger miteinander
verklebt, verschweißt
oder verlötet.
Ein Verkleben lässt
sich beispielsweise mit Hilfe von Wachs oder einer beidseitig klebenden
Folie durchführen.
-
Bei einer nächsten Weiterbildung werden Werkstück und Werkstückträger miteinander
verklebt, wobei die Klebeverbindung temperaturbeständig bis
200°C oder
bis 400°C
oder bis 800°C
oder sogar bis 1200°C
ist. Trotz dieser hohen Temperaturbeständigkeit kann bei niedrigen
Temperaturen aufgrund der oben erläuterten Trennverfahren getrennt werden.
-
Bei einer Ausgestaltung wird ein
Leitkleber verwendet, der beispielsweise auf einer Silberbasis aufgebaut
ist. Solche Leitkleber sind beispielsweise für Heizungen an Autoscheiben
bekannt. Die Temperaturbeständigkeit
des Klebstoffes wird erhöht,
wenn Palladium zugesetzt wird oder wenn der Klebstoff vollständig auf
einer Palladiumbasis aufgebaut ist. Mit steigendem Palladiumanteil
steigt die Temperaturbeständigkeit.
-
Die Erfindung betrifft in einem weiteren
Aspekt außerdem
ein Verfahren mit den eingangs genannten Verfahrensschritten, bei
dem zwischen dem Werkstück
und dem Werkstückträger mindestens
ein Befestigungsmittel angeordnet wird. Das Befestigungsmit tel ist
temperaturstabil für
Temperaturen bis zu 200°C
(Grad Celsius) oder bis zu 400°C
oder bis zu 800°C
oder sogar bis zu 1200°C.
Bei der Bearbeitung des Werkstücks
wird ein Hochtemperaturprozess durchgeführt, bei dem die Temperatur
in der Reihenfolge für
die zuvor genannten Temperaturen beispielsweise größer als
150°C, größer als
350°C, größer als
700°C oder
größer als
1000°C ist.
Das Trennen von Werkstück
und Werkstückträger wird
jedoch bei einer Temperatur durchgeführt, die unterhalb der Bearbeitungstemperatur
liegt. Beispielsweise lässt
sich zum Trennen ein Verfahren gemäß dem ersten Aspekt durchführen. Jedoch
können
zum Trennen bspw. auch selektive Ätzungen eingesetzt werden,
die nur das Verbindungsmittel, nicht aber den Werkstückträger und
erst recht nicht das Werkstück
angreifen.
-
Bei einer Weiterbildung des Verfahrens
gemäß dem zweiten
Aspekt wird als Befestigungsmittel ein Leitkleber mit den oben erläuterten
Eigenschaften eingesetzt, insbesondere ein Leitkleber auf Palladiumbasis.
-
Das Werkstück bzw. der Werkstückträger sind
bei dem Verfahren gemäß dem zweiten
Aspekt so wie beim Verfahren gemäß dem ersten
Aspekt ausgebildet.
-
Im Folgenden werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung an Hand der beiliegenden Zeichnungen erläutert. Darin
zeigen:
-
1 einen
Verbund von Trägerwafer
und Werkstückwafer,
-
2 Trennschnitte
für einen
Verbund mit vier kreisförmigen
Verbindungsstellen,
-
3 Trennschnitte
für einen
Verbund mit vier kreissektorförmigen
Verbindungsbereichen,
-
4 Trennschnitte
für einen
Verbund mit zwei kreissegmentförmigen
Verbindungsbereichen, und
-
5 Trennschnitte
für einen
Verbund mit einem Verbindungsbereich.
-
1 zeigt
einen Verbund 10 eines Trägerwafers 12 und eines
zu bearbeitenden Werkstückwafers 14.
Der Werkstückwafer 14 hat
eine Vorderseite 16, auf der eine Vielzahl von integrierten
Schaltkreisen erzeugt worden ist, z.B. CMOS-Schaltkreise (Complementary Metall Oxide
Semiconductor). Die Vorderseite 16 ist dem Trägerwafer 12 zugewandt und
mit Hilfe von Leitklebstoff 18 und 20, z.B. auf
Palladiumbasis am Trägerwafer 12 befestigt.
Nach dem Verkleben von Trägerwafer 12 und
Werkstückwafer 14 wurde
der Werkstückwafer 14 an
seiner Rückseite 22 gedünnt, beispielsweise
mit Hilfe einer Schleifanlage um mehr als 100 μm. Nach dem Dünnen wurde die
Rückseite 22 beispielsweise
mit einer Rückseitenkontaktierung
versehen. Dabei wird ein Temperaturprozess mit einer Bearbeitungstemperatur
größer als
350 °C oder
auch größer als
450 °C ausgeführt. Anschließend wurde
die Rückseite 22 auf
eine Sägefolie 24 geklebt,
die an einem Sägerahmen 26 befestigt
ist.
-
Nach dem Befestigen des Verbundes 10 am Sägerahmen 26 wird
zunächst
der Trägerwafer 12 vom
gedünnten
Werkstückwafer 14 entfernt,
indem zwei Sägeschnitte
durchgeführt
werden, siehe gestrichelte Linien 28 und 30. Die
Sägeschnitte
werden gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt. Beim Sägen wird nur der Trägerwafer 12 durchtrennt,
nicht aber der Werkstückwafer 14.
Dies lässt
sich aufgrund eines Spalts 32 zwischen Trägerwafer 12 und
Werkstückwafer
einfach gewährleisten.
-
Nach dem Entfernen des Trägerwafers 12 vom
Werkstückwafer 14 werden
die integrierten Schaltkreise auf dem Werkstückwafer 14 mit Hilfe
der bekannten Sägeverfahren
vereinzelt, geprüft
und mit einem Gehäuse
versehen.
-
2 zeigt
eine Draufsicht auf einen Verbund 50 aus einem Trägerwafer 52 und
einem unter dem Trägerwafer 52 angeordneten
Werkstückwafer. Der
Trägerwafer 52 ist
am Werkstückwafer
mit Hilfe von vier punktförmigen
Klebeverbindungen 54 bis 60 befestigt. Die Klebeverbindungen 54 bis 60 liegen
am Rand des Trägerwafers 52 an
den Ecken eines Quadrates.
-
Es werden nacheinander acht geradlinige Sägeschnitte 62 bis 76 durchgeführt. Beispielsweise hat
das Sägeblatt
eine Breite von nur 25 μm
(Mikrometer), so dass ein Sägeschnitt
von etwa 35 μm
erzeugt wird. Sobald sich Teile des Trägerwafers 52 lösen, werden
diese durch eine Aufnahmevorrichtung aufgenommen, z.B. durch eine
Absauganlage. Die Sägeschnitte 62 bis 68 liegen
zueinander parallel und in der genannten Reihenfolge links der Klebeverbindungen 54 und 60,
unmittelbar rechts der Klebeverbindungen 54 und 60,
unmittelbar links der Klebeverbindungen 56 und 58 und
rechts der Klebeverbindungen 56 und 58. Die Sägeschnitte 70 bis 76 liegen ebenfalls
parallel zueinander und in der genannten Reihenfolge oberhalb der
Klebeverbindungen 54 und 56, unmittelbar unterhalb
der Klebeverbindungen 54 und 56, unmittelbar oberhalb
der Klebeverbindungen 60 und 58 sowie unterhalb
der Klebeverbindungen 60 und 58.
-
Bei einer alternativen Weiterbildung
werden die Klebeverbindungen 54 bis 60 mit Hilfe
eines Laserstrahls weggebrannt, wobei der Trägerwafer 52 und auch
der Werkstückwafer
durchlocht werden. In diesem Fall lässt sich der Trägerwafer 52 noch
in weiteren Herstellungsprozessen als Trägerwafer wiederverwenden.
-
3 zeigt
eine Draufsicht auf einen Verbund 80 aus einem Trägerwafer 82 und
einem darunter liegenden Werkstückwafer.
Trägerwafer 82 und Werkstückwafer
sind mit Hilfe von vier Klebeverbindungen 84 bis 90 aneinandergeklebt,
beispielsweise mit Hilfe von Leitkleber oder mit Hilfe eines nicht
leitenden Klebers. Die Klebeverbindungen 84 bis 90 haben
viertelkreisförmige
Querschnitte entlang einer Querschnittsebene, die parallel zu der
Ebene liegt, in der sich auch der Trägerwafer 82 erstreckt.
Die Klebeverbindungen 84 bis 90 liegen am Rand
des Trägerwafers 82 an
den Eckpunkten eines Quadrates.
-
Zum Trennen von Trägerwafer 82 und
Werkstückwafer
werden vier Trennschnitte 92 bis 98 ausgeführt. Zunächst werden
gleichzeitig die Trennschnitte 92 und 94 ausgeführt, die
parallel zueinander liegen. Der Trennschnitt 92 grenzt
an die Klebeverbindungen 84 und 90. Der Trennschnitt 94 grenzt an
die Klebeverbindungen 86 und 88. Nach dem Durchführen der
Trennschnitte 92 und 94 wird ein Streifen A des
Trägerwafers 82 entfernt,
z.B. mit Hilfe eines Gebläses.
Anschließend
werden gleichzeitig die Trennschnitte 96 und 98 durchgeführt, die
ebenfalls parallel zueinander, jedoch senkrecht zu den Trennschnitten 92 und 94 liegen.
Der Trennschnitt 96 grenzt an die Klebeverbindungen 84 und 86.
Der Trennschnitt 98 grenzt an die Klebeverbindungen 88 und 90.
Beim Ausführen
der Trennschnitte 96 und 98 werden zwei Segmente
B vom Verbund 80 gelöst,
die beispielsweise mit Hilfe eines Gebläses vom Verbund entfernt werden.
-
Bei einer alternativen Ausführung wird
der Streifen A vor dem Ausführen
der Trennschnitte 96 und 98 nicht entfernt. Dadurch
wird der Streifen A beim Durchführen
der Trennschnitte 96 und 98 in drei Teile getrennt.
Die beim Trennen entstandenen Teile des Trägerwafers 82 werden
nach dem Durchführen aller
Trennschnitte 92 bis 98 mit Hilfe einer Klebefolie abgezogen.
-
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel
werden nur die vier an Hand der 3 erläuterten
Trennschnitte 92 bis 98 auch bei dem in 2 gezeigten Verbund 50 durchgeführt.
-
4 zeigt
eine Draufsicht auf einen Verbund 100 aus einem Trägerwafer 102 und
einem darunter liegenden Werkstückwafer.
Der Trägerwafer 102 ist
mit Hilfe zweier Klebeverbindungen 104 und 106 am
Werkstückwafer
befestigt. Die Klebeverbindungen 104 und 106 sind
jeweils kreissegmentförmig und
liegen an Randbereichen des Trägerwafers 102 bzw.
des Werkstückwafers,
die an entgegengesetzten Seiten eines Durchmessers liegen. Zum Trennen des
Trägerwafers 102 vom
Verbund 100 werden gleichzeitig oder nacheinander zwei
zueinander parallel liegende Trennschnitte 108 und 110 ausgeführt. Der
Trennschnitt 108 verläuft
entlang der geraden Seite des Kreissegmentes der Klebeverbindung 104. Der
Trennschnitt 110 verläuft
entlang der geraden Seiten des Kreissegmentes der Klebeverbindung 106.
-
5 zeigt
einen Verbund 120 aus einem rechteckförmigen Trägersubstrat 122 und
einem darunter angeordneten zu bearbeitenden rechteckförmigen Werkstücksubstrat.
Trägersubstrat 122 und Werkstücksubstrat
bestehen beispielsweise aus Keramik. Im Zentrum des Verbundes 120 befindet
sich eine Klebeverbindung 124 mit kreisförmigem Querschnitt.
Zum Trennen des Trägersubstrats 122 vom Verbund 120 wird
beispielsweise mit Hilfe einer Lochschleifscheibe das Trägersubstrat 122 entlang
des Umfangs der Klebeverbindung 124 getrennt, siehe Trennkreis 126.
Alternativ lässt
sich der Verbund 120 aufheben, indem mit Hilfe eines Lasers
oder mit Hilfe eines Bohrers ein Loch durch das Trägersubstrat 122 und
gegebenenfalls auch durch das Werkstücksubstrat innerhalb der Trennlinie 126 gebrannt
bzw. gebohrt wird.
-
Die erläuterten Verfahren lassen sich
besonders an dünnen
Trägersubstraten
gut ausführen.
Beispielsweise sind die Trägersubstrate
dünner
als 1 mm. Außerdem
lassen sich alle Verfahren auch mit Trennschnitten durchführen, die
sowohl das Werkstück
als auch den Werkstückträger durchdringen.
-
Bei einem anderen Ausführungsbeispiel
befindet sich der Werkstückwafer
oberhalb des Trägerwafers.
Das bedeutet, dass der Trägerwafer
an der Sägefolie
angeklebt ist. Diese Variante wird insbesondere dann eingesetzt,
wenn nur ein Teil gelöst werden
muss, wie es beispielsweise bei den an Hand der 4 und 5 erläuterten
Varianten der Fall ist.
-
Die erläuterten Verfahren sind:
- – sehr
preiswert durchführbar,
- – für Träger mit
einfach lösbaren
Verbindungen geeignet,
- – für hochtemperaturfeste
Verbindungen geeignet, und
- - sehr einfach auszuführen.
-
- 10
- Verbund
- 12
- Trägerwafer
- 14
- Werkstückwafer
- 16
- Vorderseite
- 18,
20
- Leitklebstoff
- 22
- Rückseite
- 24
- Sägefolie
- 26
- Sägerahmen
- 28,
30
- Sägelinie
- 32
- Spalt
- 50
- Verbund
- 52
- Trägerwafer
- 54
bis 60
- Klebeverbindung
- 62
bis 76
- Sägeschnitt
- 80
- Verbund
- 82
- Trägerwafer
- 84
bis 90
- Klebeverbindung
- 92
bis 98
- Trennschnitt
- A
- Streifen
- B
- Segment
- 100
- Verbund
- 102
- Trägerwafer
- 104,
106
- Klebeverbindung
- 108,
110
- Trennschnitt
- 120
- Verbund
- 122
- Trägersubstrat
- 124
- Klebeverbindung
- 126
- Trennschnitt