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Die Erfindung betrifft zunächst eine
Lichterkette für
die Innen- und/oder Außenanwendung
mit mindestens einem innerhalb eines Trägermaterials angeordnetem elektrischen
Leiter, und wobei mindestens zwei Leuchtmittel, vzw. Glühlampen
oder Halogenlampen, mit dem elektrischen Leiter wirksam verbindbar
sind. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
der zuvor genannten Lichterkette, wobei mindestens ein elektrischer
Leiter in ein Trägermaterial
eingebracht wird, und wobei mindestens zwei Leuchtmittel, vorzugsweise
Glühlampen
oder Halogenlampen, mit dem elektrischen Leiter wirksam verbindbar
sind.
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Im Stand der Technik, ist bspw. eine
Lichterkette bekannt, nämlich
eine Lichterkette für
die Außenanwendung
(
DE 200 04 831 U1 ),
wo an einer Art Draht-/ Gummikabel entsprechende Fassungen angeordnet
sind, in denen wiederum entsprechende Glühlampen angeordnet sind. Die
entsprechenden Fassungen sind in bestimmten Abständen zueinander angeordnet
bzw. können
an das Draht-/Gummikabel vzw. angeschraubt werden. Hierbei handelt
es sich im wesentlichen um ein Gummikabel mit zwei eingebetteten,
separat isolierten elektrischen Leitern. Die Stromversorgung wird
vorzugsweise durch einen Netzstecker an einem Ende der elektrischen
Leitung also am Ende des elektrischen Leiters sichergestellt.
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Im Stand der Technik sind weitere
Lichterketten mit entsprechenden Leuchtmitteln bekannt. Beispielsweise
bestehen die elektrischen Leiter hier aus parallelen oder verdrillten
feinen Drähten,
die an Fassungen montiert sind, und werden vzw. nur in der Innenanwendung
verwendet. Für
die Außenanwendung
existieren auch in den Fassungen eingedichtete Kabel mit Dichtung
der Leuchtmittel. Üblich
ist, dass Lichterketten nur mit „normalen Glühfadenlampen" bereitgestellt werden.
Bekannt sind auch innerhalb eines Schlauches angeordnete Leuchtdioden, die
vorzugsweise im Partie- und/oder Gastronomiebereich, also bevorzugt
für die
Innenraumanwendung geeignet sind.
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Allerdings sind die bisher im Stand
der Technik bekannten Lichterketten bzw. Verfahren zu deren Herstellung
noch nicht optimal ausgebildet. Allen bisher im Stand der Technik
bekannten Lichterketten ist zunächst
gemeinsam, dass die beschriebenen elektrischen Leiter einerseits
aus einem oder mehreren Kabelelementen bestehen, andererseits auch
erst durch Anschraubung oder Montage von separaten zusätzlichen
Fassungen gewährleistet
ist, dass die entsprechenden Leuchtmittel mit dem jeweiligen elektrischen
Leiter wirksam verbunden werden können. Derartige Systeme bzw.
Lichterketten werden sowohl vormontiert als auch unmontiert dem
Endverbraucher zur Verfügung
gestellt, der teilweise dann mit hohem Arbeitsaufwand die entsprechende
Lichterkette erst selbst zusammenbauen muss.
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Insbesondere bei Lichterketten, die
ein starres TrägermateriaUTrägerelement
aufweisen, ist von Nachteil, dass derartige Lichterketten nicht überall einsetzbar
sind, bzw. in sehr aufwendigem Maße an die entsprechenden örtlichen
Gegebenheiten bspw. an die entsprechenden Wand- und Deckenverläufe für eine entsprechende
Innenanwendung, vzw. durch bogenförmige bzw. kurvenförmige zusätzliche
Elemente erst angepasst werden müssen.
Auch dies ist mit hohem Arbeitsaufwand für den Benutzer verbunden. Die
hier beschriebenen bekannten Lichterketten werden also vzw. als
Fertigteile geliefert und sind in ihren Dimensionen im wesentlichen
festgelegt. Hierdurch hat der Endverbraucher Komforteinbußen bei der
Verwendung derartiger Lichterketten bzw. Systeme. Weiterhin werden
die im Stand der Technik bekannten Lichterketten ausschließlich mit
Glühlampen,
insbesondere Glühfadenlampen
als elektrische Verbraucher betrieben, bspw. aber auch mit sogenannten
Kugellampen bzw. Glassockellampen, so dass die bekannten Lichterketten
vzw. Glühlampen mit
einem Glassockel oder Glühlampen
mit einem Schraubgewinde aufweisen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die
eingangs genannte Lichterkette bzw. das entsprechende Verfahren
für deren
Herstellung so auszugestalten und weiterzubilden, dass der Arbeitsaufwand
für die
Montage für
den Endverbraucher verringert ist, unnötige Kosten vermieden sowie
für den Endverbraucher
eine sichere komfortable Anwendung, insbesondere eine optimale Anpassung
der Lichterkette für
den jeweiligen Anwendungsfall ermöglicht ist.
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Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist
nun – für die Lichterkette – dadurch
gelöst,
dass der elektrische Leiter im wesentlichen vollständig im
Trägermaterial
eingebettet ist, dass das Trägermaterial
aus flexiblen Material gebildet ist und dass ausgehend vom elektrischen
Leiter nach außen
aus dem Trägerelement
herausführende
elektrische Kontakte oder von außen funktional erreichbare
elektrische Kontakte vorgesehen sind.
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Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist
nun – für das Verfahren – dadurch
gelöst,
dass der elektrische Leiter im wesentlichen vollständig im
Trägermaterial eingebettet
wird, dass das Trägermaterial
aus einem – im
Endzustand – flexiblem
Material gebildet ist und das ausgehend vom elektrischen Leiter
nach Außen aus
dem Trägermaterial
herausführende
elektrische Kontakte oder von außen funktional erreichbare
elektrische Kontakte angeordnet werden.
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Dadurch dass das Trägermaterial
aus einem flexiblen Material gebildet ist, ist die gesamte Lichterkette
flexibel ausgebildet, so dass sie sich an die jeweiligen Gegebenheiten
optimal anpassen kann. Weiterhin ist der elektrische Leiter bzw.
sind die elektrischen Leiter, da diese vollständig im Trägermaterial eingebettet sind
sehr geschützt
und auch gegen entsprechende äußere Einflüsse wie
Regen, Schnee oder dgl. geschützt,
so dass die so ausgestaltete Lichterkette sowohl für die Innen-
als auch für
die Außenanwendung geeignet ist. Weiterhin sind elektrische
Kontakte vorgesehen, die ausgehend vom elektrischen Leiter nach
außen
aus dem Trägermaterial herausführend ausgebildet
sind, so dass die entsprechenden Leuchtmittel gut mit diesen elektrischen Kontakt
wirksam verbindbar sind und zwar – was im folgenden noch deutlich
werden wird – besonders leicht
mit den elektrischen Kontakten wirksam verbunden werden können. Dies
hat zur Folge, dass der entsprechende Arbeitsaufwand für einen
Benutzer bzw. Endverbraucher äußerst minimiert
ist. Vzw. sind die elektrischen Kontakte als Steckverbindungen ausgeführt und
die Leuchtmittel können
mit den dafür vorgesehenen
Enden, vzw. bei Halogenlampen leicht in diese Steckverbindungen
eingesteckt werden. Im Ergebnis sind mit der erfindungsgemäßen Lichterkette
die eingangs beschriebenen Nachteile vermieden und entsprechende
Vorteile erzielt. Insbesondere bei der Fertigung der erfindungsgemäßen Lichterkette, kann diese
vollständig
nahezu in einem Arbeitsschritt hergestellt werden, da insbesondere
auch die elektrischen Kontakte selbst zumindest zum großen Teil, insbesondere – je nach
Ausführung – auch vollständig im
Trägermaterial
eingebettet sind, aber selbstverständlich nach außen führende entsprechende Öffnungen,
vorzugsweise für
die Realisierung der Steckverbindungen vorgesehen sind. Weiterhin
ist mit der entsprechenden flexibel ausgestalteten Lichterkette
eine praktikable Handhabung für
den Endverbraucher gewährleistet.
Obwohl vzw. Halogenlampen hier zum Einsatz kommen, kann der Betrieb auch
mit anderen Glühlampen
beliebiger Form und Größe realisiert
werden. Hierbei ist die Größe des elektrischen
Leiters bzw. der elektrischen Leiter insbesondere abhängig von
der Gesamtleistung der verwendeten Leuchtmittel. Aufgrund der nach
außen geführten elektrischen
Kontakte sind bspw. auch Halogen-Kaltlichtspiegellampen
einsetzbar, die bisher – im
Stand der Technik – bei
Einsatz von Lichterketten überhaupt
noch nicht verwendet worden sind.
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Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, die
erfindungsgemäße Lichterkette
bzw. das erfindungsgemäße Verfahren
in vorteilhafter Art und Weise auszugestalten und weiterzubilden.
Hierzu darf zunächst
auf die im Patentanspruch 1 bzw. dem Patentanspruch 15 nachgeordneten
Patentansprüche verwiesen
werden. Im Folgenden soll nun ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung in der folgenden Zeichnung und der dazugehörenden Beschreibung
näher erläutert werden.
In der Zeichnung zeigt:
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1 eine – teilweise
dargestellt – erfindungsgemäße Lichterkette
in schematischer perspektiver Darstellung mit zwei Leuchtmitteln,
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2 ein
Teilstück
der in 1 dargestellten Lichterkette
in einer schematischen Darstellung von oben,
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3 einen
Schnitt entlang der in 2 dargestellten
Linie A-B in schematischer Darstellung von der Seite,
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4 das
Trägermaterial
der Lichterkette in schematischer Darstellung von oben,
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5 einen
Schnitt entlang der in 4 gezeigten
Linie A-B in schematischer Darstellung von der Seite und
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6 einen
Schnitt durch das Trägermaterial
einer weiteren Ausführungsform
einer Lichterkette in schematischer Darstellung von der Seite mit
zwei diagonal versetzt angeordneten elektrischen Leitern.
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Die 1 bis 6 zeigen – zumindest teilweise – eine Lichterkette 1 in
vereinfachter schematischer Darstellung für die Innen- und/oder Außenanwendung.
Hierbei zeigt die 1 nur
teilweise eine entsprechende Lichterkette 1, die mehrere
Leuchtmittel 2 – entsprechend
hintereinander im bestimmten Abstand angeordnet – aufweisen kann. In 1 gut ersichtlich ist auch
das Trägermaterial 3,
das auch als Trägerelement
bezeichnenbar ist.
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Die 2, 3 und 4 zeigen, dass im Trägermaterial 3 mindestens
ein elektrischer Leiter 4, hier zwei elektrische Leiter 4 vorgesehen
sind. Hierbei kann mit dem Ausdruck „ein elektrischer Leiter" bspw. auch ein 2-teiliges
Kabel gemeint sein, wobei der erste Teil des Kabels zum Leuchtmittel
hinführt, also
den Strom hinleitet, und der zweite Teil des Kabels vom Leuchtmittel
wegführt,
also den Strom sozusagen ableitet. Die hier dargestellten separaten zwei
elektrischen Leiter 4 sind vzw. als unisolierte eindrähtige Kupferdrähte ausgeführt, können aber auch
als entsprechende Kabel- und/oder Drahtverbindungen oder als Leiterbahnen
ausgeführt
werden. Dies ist abhängig
vom jeweiligen Anwendungsfall. Entscheidend ist, dass die entsprechenden
Leuchtmittel 2 mit den jeweiligen elektrischen Leitern 4 wirksam
verbindbar sind.
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Die eingangs beschriebenen Nachteile
sind nun dadurch vermieden, dass der elektrische Leiter 4 im
wesentlichen vollständig
im Trägermaterial 3 eingebettet
ist, dass das Trägermaterial 3 aus
einem flexiblen Material gebildet ist und dass ausgehend von elektrischen
Leiter 4 nach außen
aus dem Trägermaterial 3 herausführende elektrische
Kontakte 5 vorgesehen sind. Vzw. sind die elektrischen
Kontakte 5 auf bestimmte Art und Weise, was im folgenden
noch erläutert
wer den wird ausgebildet bzw. ausgeführt, was entscheidende Vorteile
mit sich bringt.
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Die 2 bis 4 zeigen zunächst zwei
elektrische Leitungen 4, die vollständig im Trägermaterial 3 eingebettet
sind. Hierbei zeigt die 2 ein
an dem Trägermaterial 3 angeordnetes
Leuchtmittel 2 und die 4 im
wesentlichen nur das Trägermaterial 3 mit
den elektrischen Leitern 4 (in 2 in durchgehender und in 4 gestrichelter Linien-Darstellung) und
den elektrischen Kontakten 5 ohne ein Leuchtmittel 2.
Entsprechende Schnittdarstellungen bzgl. der Linie A-B finden sich in
den 3 und 5 jeweils mit bzw. ohne Leuchtmittel 2.
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Vzw. sind die elektrischen Kontakte 5 als Steckverbindungen
ausgeführt.
Hierbei sind die elektrischen Kontakte 5 vzw. als Buchsenkontakte
ausgebildet. Dies ist aus der 3 und 5 gut ersichtlich. Die hier
als Halogenlampen ausgeführten
Leuchtmittel 2 sind mit ihrem hier nicht näher bezeichneten Stiftsockel
also in die als Buchsenkontakte ausgeführten elektrischen Kontakte 5 auf
einfache Weise einsteckbar, so wie in 3 dargestellt.
Die elektrischen Kontakte 5 sind mit den elektrische Leitern 4 vzw.
punktuell über
ein Punktschweißverfahren
verbunden worden, was im folgenden bzgl. der Ausführung des
Verfahrens noch deutlich werden wird.
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Es ist auch denkbar, dass die elektrischen Kontakte 5 als
sogenannte Bajonette-Fassungen ausgebildet
sind oder auch als Schraubfassungen, Glassockellampenfassungen oder
Telefonstecklampenfassungen ausgebildet werden. Anders ausgedrückt, die
elektrischen Kontakte 5 können so ausgebildet werden,
dass entsprechende Leuchtmittel 2 von außen aufsteckbar
bzw. in die entsprechenden Kontakte einschraubbar sind. Aufgrund
der hier vzw. verwendeten Halogenlampen als Leuchtmittel 2 sind auch
vzw. zwei elektrische Leitungen 4 im Trägermaterial 3 parallel
verlaufend angeordnet bzw. eingebettet. Hierzu sind die elektrischen
Kontakte 5 sequentiell hintereinander in bestimmten Abständen zueinander
jeweils entlang der jeweiligen elektrische Leiter 4 angeordnet,
was gut aus den 2 und 4 ersichtlich ist. Damit
eine einfache Steckverbindung zwischen einem als Halogenlampe ausgeführten Leuchtmittel 2 und
den elektri sche Kontakten 5 möglich ist, sind jeweils zwei
elektrische Kontakte 5 der beiden elektrischen Leiter 4 zueinander
gegenüberliegend
angeordnet.
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Da das Trägermaterial 3 aus
einem flexiblen Material, insbesondere aus einem flexiblem Kunststoff
gebildet ist, kann zur Erhöhung
der Belastbarkeit des Trägermaterials 3 zusätzlich ein
hier nicht dargestellter Stabilisator vorgesehen sein. Bspw. kann
als Stabilisator ein Drahtseil verwendet werden, das ebenfalls in
das Trägermaterial 3 eingebettet
ist. Denkbar sind auch Glasfasern bzw. Kohlefasern bzw. auch die
sonstigen elektrischen Aggregate können im Trägermaterial 3 integriert
werden. Die Stabilisatoren erhöhen
die Zugbelastbarkeit einer an den Enden aufgehängten Lichterkette. Bspw. könnten zusätzlich entsprechende
Transformatoren im Trägermaterial 3 eingebettet
werden. Dies ist natürlich
abhängig
von der Größe und der
Dimension der Transformatoren sowie Größe und Dimensionierung der
Außenabmessungen
und/oder der Dimensionierung des Querschnittes des Trägermaterials 3,
das im wesentlichen die Außenmasse
der Lichterkette 1 bestimmt.
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Von besonderem Vorteil ist, wenn
separate Schutzelemente zum Schutz der elektrischen Kontakte 5 vorgesehen
sind. Derartige Schutzelemente können
bspw. als Kappen oder auch als Stopfen ausgeführt werden.
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Weiterhin können zusätzliche Komponenten wie Haken,
Halterungen oder dgl. ebenfalls im Trägermaterial 3 entsprechend
angeordnet werden, damit die Lichterkette 1 besonders leicht
bspw. an einer Wand fixierbar bzw. positionierbar ist.
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Eine entsprechende Lichterkette 1 kann
sowohl mit normalen Glühlampen
bzw. auch mit Miniaturglühlampen,
also mit Wechselspannungen entsprechend betrieben werden. Mit entsprechenden Halogenlampen,
wird die hier bevorzugt beschriebene Lichterkette 1 mit
Niederspannung betrieben. Hierfür
sind die elektrischen Leiter 4 bzgl. ihres Querschnittes
entsprechend ausgebildet bzw. die elektrischen Kontakte 5 jeweils
spezifisch ausgebildet. Auch Leuchtdioden (LED) als Leuchtmittel 2 wären denkbar.
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Entscheidend ist die Art und Weise
der Realisierung der Lichterkette 1, nämlich dass die elektrischen
Leiter 4 im wesentlichen vollständig
im Trägermaterial 3 eingebettet
sind und dass das Trägermaterial 3 aus
einem sehr flexiblen Material gebildet ist, so dass die gesamte
Lichterkette 1 flexibel an der jeweiligen örtlichen
Gegebenheiten vom Endverbraucher anpassbar ist. Hierbei sind die
elektrischen Kontakte 5 so ausgebildet, dass sie ausgehend
vom elektrischen Leiter 4 aus dem Trägermaterial 3 im wesentlichen
herausführen,
so dass die Leuchtmittel 2 in besonders einfacher Art und
Weise montiert werden können
bzw. ein guter Kontakt zwischen den jeweiligen Leuchtmitteln 2 und
den elektrischen Leitern 4 realisiert werden kann. Hierdurch
ist eine einfache Herstellung und Montage der Lichterkette 1 gewährleistet,
wobei eine möglichst
hohe Flexibilität
erreicht wird.
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Bei Betrieb mit Niederspannung ist
eine problemlose Außenanwendung
möglich.
Bei anderen Betrieb in Form von normalen Glühlampen wird auch ein Außenbetrieb
durch geeignete ausgebildete elektrische Kontakte 5 insbesondere
entsprechende jeweilige Lampenfassungen, insbesondere Schraubfassungen
gewährleistet.
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Im erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung
der Lichterkette 1 wird mindestens ein elektrischer Leiter 4,
bzw. ein 2-geteiltes Kabel vzw. zwei separate elektrische Leiter 4 in
ein Trägermaterial 3 eingebracht.
Die Art und Weise der Einbringung kann unterschiedlich sein, vzw.
ist aber nach der Einbringung der elektrische Leiter 4 vollständig im
Trägermaterial 3 eingebettet,
wobei das Trägermaterial 3 – in seinem
Endzustand – aus
einem flexiblen Material gebildet ist, vzw. aus einem entsprechenden
flexiblen Kunststoff gebildet ist. Vzw. werden die elektrischen Leiter 4 mit
den jeweiligen elektrischen Kontakten 5 vorher mit Hilfe
einer den Abstand die Lage der elektrischen Leiter 4 bzw.
den Abstand/die Lage der elektrischen Kontakte 5 definierenden
Matrix wirksam miteinander verbunden. Hierbei kann vzw. das Punktschweißverfahren
eingesetzt werden. Auch Löten
oder andere Verbindungstechniken wie „Crimpen" sind denkbar. Mit Hilfe dieser Matrix
können dann
die elektrischen Leiter 4 und die an den elektrischen Leitern 4 angeordneten
elektrischen Kontakte 5 in einer Gussform angeordnet werden.
Hierbei kann die Matrix so ausgeführt sein, dass sie gleichzeitig
als Gussform dient. Mit einem Gießverfahren wird dann die Gussform
mit warm- oder kalthärtenden
elastischen Kunststoff aufgefüllt,
wobei nach dem Aushärten
die fertige Lichterkette 1 der Matrix entnommen werden
kann.
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Vzw. ist die so ausgebildete flexible
Lichterkette 1 – je
nach Wahl des elastischen Kunststoffes – völlig witterungs- und UV beständig, vzw.
damit sie sowohl für
die Innen- und die Außenanwendung
geeignet ist. Bei der Außenanwendung
der Lichterkette 1 werden nicht benötigte elektrische Kontakte 5 durch
entsprechende Schutzelemente wie Kappen und/oder Stopfen geschützt. Im
wesentlichen wird die Breite des Trägermaterials 3 bzw.
dessen Dimensionierung durch die Art der Ausführung der elektrischen Kontakte 5 bestimmt.
Daher ist die hier vzw. ausgebildete Lichterkette 1 im Querschnitt
kleiner als herkömmliche
Systeme. Zusätzliche
Stabilisatoren wie bspw. Drahtseile können zur Steigerung der Zugbelastung
der Lichterkette 1 integriert werden. Vzw. können aufgrund
der nach außen
geführten
elektrischen Kontakte 5, die dann vzw. als Buchsenkontakte
ausgeführt
sind, auch Halogenlampen, insbesondere auch Halogen-Kaltlichtspiegellampen
eingesetzt werden, was bisher nicht möglich war. Je nach Anwendungsfall
lassen sich andere entsprechende und/oder elektronische Komponenten
wie Transformatoren oder dgl. auch durch das entsprechende Eingießen direkt
in das Trägermaterial 3 mit
integrieren.
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Während
die 5 nun im Schnitt
das Trägermaterial 3,
hier als „Vergussmasse" bezeichnet, zeigt
und die elektrischen Leiter 4 hier parallel verlaufend
im Trägermaterial 3 angeordnet
sind, kann der Querschnitt der Lichterkette 1, insbesondere
der Querschnitt des Trägermaterials 3,
zunächst
einmal unterschiedliche Formen aufweisen. In Frage kommt nicht nur
die hier gezeigte Rechteck-Form, sondern auch andere Formen wie
runde und/oder elliptische Querschnitts-Formen. Vzw. ist die Oberseite
des Trägermaterial 2 dann
auch flach ausgebildet, damit die entsprechenden Leuchtmittel 2 in
die entsprechenden Öffnungen
eingesteckt und/oder auch eingeschraubt werden können. Die hier in den 1 bis 6 gezeigten elektrischen Kontakte 5 sind – wie hier
in den 1 bis 6 gezeigt – als sogenannte
Buchsenkontakte ausgebildet. Die elektrischen Kontakte 5 sind
hier daher nur schematisch mit entsprechenden durchge zogenen Linien
dargestellt, wobei gut ersichtlich ist, dass oberhalb der elektrischen
Kontakte 5 entsprechende sich nach oben auf die Oberseite des
Trägermaterials 3 erstreckende,
nicht näher
bezeichnete Öffnungen
vorgesehen sind, so dass die elektrischen Kontakte 5 – im Endeffekt – nach außen aus
dem Trägermaterial
herausführen,
anders ausgedrückt,
bzw. von außen,
insbesondere mit Hilfe der Steckenden/Stiftsockel als Halogenlampen
ausgeführten
Leuchtmittel, also von außen,
nämlich
hier von der Oberseite des Trägermaterials 3 her
kontaktierbar sind. Die Steckenden der als Halogenlampen ausgeführten Leuchtmittel 2 erstrecken
sich also durch die hier nicht näher
bezeichneten Öffnungen hindurch
bis zu den als Buchsenkontakten ausgeführten elektrischen Kontakten 5,
die hier vollständig im
Trägermaterial 3 eingebettet
sind.
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Die 6 zeigt
nun eine andere Ausführungsform
einer Lichterkette 1, insbesondere eine anders dimensionierte
Querschnittsform für
das Trägermaterial 3 bzw.
eine andere Anordnung für
die elektrischen Leiter 4. Es ist deutlich zu erkennen, dass
hier die beiden elektrischen Leiter 4 zwar auch noch parallel
verlaufend in dem Trägermaterial 3 (die hier
insbesondere wieder als „Vergussmasse" bezeichnet ist)
angeordnet sind, allerdings auf einer entsprechenden Diagonalen
versetzt zu einander angeordnet sind. Dies hat zur Folge, dass die
entsprechenden als Buchsenkontakte ausgeführten elektrischen Kontakte 5 unterschiedlich
lang ausgebildet werden müssen.
Es ist gut ersichtlich, dass – in
der 6 links – der entsprechende
elektrische Kontakt 5 wesentlich länger ausgebildet ist, als der
elektrische Kontakt 5, der in 6 rechts dargestellt ist. Ein besonderer
Vorteil dieser Ausführungsform,
d.h. einer derartigen Anordnung der elektrischen Leiter 4 ist,
dass die entsprechende Lichterkette 1 noch viel flexibler
ausgebildet werden kann, da diese nunmehr dreidimensional, also
in alle möglichen
Richtungen entsprechend gekrümmt
bzw. verbogen werden kann, da durch diese Anordnung der elektrischen
Leiter 4, die sich ja in Längsrichtung durch das Trägermaterial 3 hindurchziehen,
die Verkrümmung
bzw. Verbiegung, d.h. Verformung der entsprechenden Lichterkette 1 in
allen Richtungen gewährleistet
ist. Auch ist bei einer derartigen Anordnung der elektrischen Leiter 4 die
Breite einer Lichterkette 1, also die Breite des Querschnitts
des Trägermaterials 3 durchaus
reduzierbar, was im Endeffekt auch durchaus zu Materialeinsparungen
führen
kann.
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Im Ergebnis ist eine sehr flexibel
ausgestattete Lichterkette 1 geschaffen, welche entsprechende
Vorteile aufweist, die vzw. sogar im „Endlos-Verfahren" herstellbar ist.
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- 1
- Lichterkette
- 2
- Leuchtmittel
- 3
- Trägermaterial
- 4
- elektrischer
Leiter
- 5
- elektrische
Kontakte