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DE10300734A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Plasmabehandlung von Werkstücken - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Plasmabehandlung von Werkstücken Download PDF

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DE10300734A1
DE10300734A1 DE10300734A DE10300734A DE10300734A1 DE 10300734 A1 DE10300734 A1 DE 10300734A1 DE 10300734 A DE10300734 A DE 10300734A DE 10300734 A DE10300734 A DE 10300734A DE 10300734 A1 DE10300734 A1 DE 10300734A1
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DE
Germany
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plasma
workpieces
coupling
process gas
rotary coupling
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Withdrawn
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DE10300734A
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English (en)
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Michael Litzenberg
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SIG Services AG
Original Assignee
SIG Technology AG
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Publication date
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Abstract

Das Verfahren und die Vorrichtung dienen zur Plasmabehandlung von Werkstücken. Die Werkstücke werden in eine zumindest teilweise evakuierbare Plasmakammer einer Behandlungsstation eingesetzt. Die Plasmakammer wird von einer Trageinrichtung entlang eines geschlossenen Umlaufweges positioniert und um eine im wesentlichen horizontal verlaufende Drehachse herum mit einer Rotationsbewegung angetrieben.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Plasmabehandlung von Werkstücken, bei dem die Werkstücke in mindestens eine zumindest teilweise evakuierbare Plasmakammer einer Behandlungsstation eingesetzt werden und bei dem die Plasmakammer von einer Trageinrichtung entlang eines geschlossenen Umlaufweges positioniert wird.
  • Die Erfindung betrifft darüber hinaus eine Vorrichtung zur Plasmabehandlung von Werkstücken, die mindestens eine evakuierbare Plasmakammer zur Aufnahme der Werkstücke aufweist und bei der die Plasmakammer im Bereich einer Behandlungsstation angeordnet ist, die von einer rotationsfähig gela gerten Trageinrichtung entlang eines geschlossenen Umlaufweges positionierbar ist.
  • Derartige Verfahren und Vorrichtungen werden beispielsweise eingesetzt, um Kunststoffe mit Oberflächenbeschichtungen zu versehen. Insbesondere sind auch bereits derartige Verfahren und Vorrichtungen bekannt, um innere oder äußere Oberflächen von Behältern zu beschichten, die zur Verpackung von Flüssigkeiten vorgesehen sind. Darüber hinaus sind Einrichtungen zur Plasmasterilisation bekannt.
  • In der PCT-WO 95/22413 wird eine Plasmakammer zur Innenbeschichtung von Flaschen aus PET beschrieben. Die zu beschichtenden Flaschen werden durch einen beweglichen Böden in eine Plasmakammer hineingehoben und im Bereich einer Flaschenmündung mit einem Adapter in Verbindung gebracht. Durch den Adapter hindurch kann eine Evakuierung des Flascheninnenraumes erfolgen. Darüber hinaus wird durch den Adapter hindurch eine hohle Lanze in den Innenraum der Flaschen eingeführt, um Prozeßgas zuzuführen. Eine Zündung des Plasmas erfolgt unter Verwendung einer Mikrowelle.
  • Aus dieser Veröffentlichung ist es auch bereits bekannt, eine Mehrzahl von Plasmakammern auf einem horizontal rotierenden Rad anzuordnen. Hierdurch wird eine hohe Produktionsrate von Flaschen je Zeiteinheit unterstützt.
  • In der EP-OS 10 10 773 wird eine Zuführeinrichtung erläutert, um einen Flascheninnenraum zu evakuieren und mit Prozeßgas zu versorgen. In der PCT-WO 01/31680 wird eine Plasmakammer beschrieben, in die die Flaschen von einem beweglichen Deckel eingeführt werden, der zuvor mit einem Mündungsbereich der Flaschen verbunden wurde.
  • Die PCT-WO 00/58631 zeigt ebenfalls bereits die Anordnung von Plasmastationen auf einem horizontal rotierenden Rad und beschreibt für eine derartige Anordnung eine gruppenweise Zuordnung von Unterdruckpumpen und Plasmastationen, um eine günstige Evakuierung der Kammern sowie der Innenräume der Flaschen zu unterstützen. Darüber hinaus wird die Beschichtung von mehreren Behältern in einer gemeinsamen Plasmastation bzw. einer gemeinsamen Kavität erwähnt.
  • Eine weitere Anordnung zur Durchführung einer Innenbeschichtung von Flaschen wird in der PCT-WO 99/17334 beschrieben. Es wird hier insbesondere eine Anordnung eines Mikrowellengenerators oberhalb der Plasmakammer sowie eine Vakuum- und Betriebsmittelzuleitung durch einen Boden der Plasmakammer hindurch beschrieben.
  • Bei der überwiegenden Anzahl der bekannten Verfahren werden zur Verbesserung von Barriereeigenschaften des thermoplastischen Kunststoffmaterials durch das Plasma erzeugte Behälterschichten aus Siliziumoxiden mit der allgemeinen chemischen Formel SiOx verwendet. Zusätzlich können in den hierdurch erzeugten Barriereschichten auch Anteile von Kohlenstoff, Wasserstoff und Stickstoff enthalten sein. Derartige Barriereschichten verhindern ein Eindringen von Sauerstoff in die verpackten Flüssigkeiten sowie ein Austreten von Kohlendioxid bei CO2-haltigen Flüssigkeiten.
  • Die Verwendung von um eine vertikale Drehachse horizontal rotierenden Trageinrichtungen für die Plasmastationen führt zu einem relativ hohen Grundaufbau der Gesamtanlagen, da in das Innere des Plasmarades hinein diverse Zuführungen für Betriebsmittel verlegt werden müssen. Dies sind insbesondere Zuführungen für die elektrische Energieversorgung, die Zufuhr von Vakuum und gegebenenfalls Druckluft sowie die Zuführung von Prozeßgasen bei der Durchführung einer Plasmabeschichtung. Diese Betriebsmittel werden mit Hilfe von Verteilern den einzelnen Behandlungsstationen zugeführt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren der einleitend genannten Art derart anzugeben, daß eine Betriebsmittelzuführung mit kurzen Versorgungsleitungen bei gleichzeitig kompaktem Gesamtaufbau unterstützt wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Trageinrichtung um eine im Wesentlichen horizontal verlaufende Drehachse herum mit einer Rotationsbewegung angetrieben wird.
  • weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung der einleitend genannten Art derart zu konstruieren, daß bei kompaktem Aufbau eine hohe Produktionsleistung sowie eine gute Produktqualität unterstützt wird.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Trageinrichtung eine im wesentlichen horizontal verlaufende Drehachse aufweist.
  • Durch die Anordnung der Drehachse der Trageinrichtung mit einer im wesentlichen horizontal verlaufenden Orientierung und aufgrund der Durchführung einer Rotationsbewegung der Trageinrichtung um diese horizontal verlaufende Drehachse herum ist es möglich, ein Zentrum der Trageinrichtung in horizontaler Richtung und im wesentlichen parallel zur Drehachse zu erreichen. Es ist somit nicht erforderlich, die Versorgungsleitungen aus einer vertikalen Richtung von oben oder unten in das Zentrum der Trageinrichtung verlaufen zu lassen. Die Trageinrichtung kann hierdurch mit einem geringen Abstand zu einem ebenerdigen Grundgestell angeord net werden und es ist nicht erforderlich, oberhalb der Trageinrichtung Verteiler oder Zuführungseinrichtungen zu installieren. Es werden somit ein niedriger Schwerpunkt der Gesamteinrichtung und eine geringe Bauhöhe unterstützt.
  • Eine optimale Betriebsmittelzuführung wird dadurch unterstützt, daß eine trommelartige Trageinrichtung um die horizontal verlaufende Drehachse rotiert.
  • Einfach durchzuführende Übergabevorgänge der Werkstücke werden dadurch unterstützt, daß die Behandlungsstationen mit ihren Längsachsen in horizontaler Richtung orientiert gemeinsam mit der Trageinrichtung rotieren.
  • Zu einer hohen Stabilität trägt es bei, daß die Trageinrichtung zweiseitig gelagert wird.
  • Eine Zufuhr elektrischer Betriebsmittel wird dadurch unterstützt, daß gemeinsam mit der Trageinrichtung ein Teil einer elektrischen Drehkupplung rotiert.
  • Eine zuverlässige Energieübertragung kann dadurch erreicht werden, daß die elektrische Drehkupplung elektrische Energie unter Verwendung von Schleifringen überträgt.
  • Eine Unterdruckzuführung wird dadurch unterstützt, daß gemeinsam mit der Trageinrichtung mindestens eine Drehkupplung für eine Vakuumversorgung rotiert.
  • Eine Verteilung des Unterdruckes auf eine Mehrzahl von Behandlungsstationen kann dadurch erreicht werden, daß die Drehkupplung für die Vakuumzuführung Unterdruck auf mindestens zwei unterschiedliche Behandlungsstationen verteilt.
  • Eine weitere Betriebsmittelzuführung wird dadurch bereitgestellt, daß gemeinsam mit der Trageinrichtung eine Prozeßgaskupplung für die Zufuhr von Prozeßgas rotiert.
  • Auch im Hinblick auf die Verteilung des Prozeßgases auf unterschiedliche Behandlungsstationen erweist es sich als vorteilhaft, daß die Prozeßgaskupplung das Prozeßgas mindestens zwei unterschiedlichen Behandlungsstationen zuführt.
  • Eine optimale Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Bauraumes kann dadurch erfolgen, daß die elektrische Drehkupplung und die Drehkupplung zur Unterdruckzuführung auf einander gegenüberliegenden Seiten der Trageinrichtung gemeinsam mit der Trageinrichtung rotieren.
  • Eine funktionelle Strukturierung der Behandlungseinrichtung wird dadurch unterstützt, daß die Prozeßgaskupplung und die Drehkupplung für die Unterdruckzuführung einander benachbart gemeinsam mit der Trageinrichtung rotieren.
  • Ein typisches Anwendungsgebiet wird dadurch definiert, daß die Behandlungsstation zur Plasmabeschichtung von Werkstükken ausgebildet ist.
  • Insbesondere ist daran gedacht, daß die Behandlungsstation zur Innenbeschichtung von flaschenförmigen Werkstücken ausgebildet ist.
  • Ein Anwendungsgebiet mit besonders hohen Stückzahlen kann dadurch erschlossen werden, daß die Behandlungsstation zur Plasmabeschichtung eines thermoplastischen Kunststoffes ausgebildet ist.
  • In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung schematisch dargestellt. Es zeigen:
  • 1 Eine Prinzipskizze einer Plasmakammer, die auf einem rotierenden Plasmarad angeordnet ist und bei der das Plasmarad mit einer horizontal verlaufenden Drehachse versehen ist,
  • 2 eine Draufsicht gemäß Blickrichtung II in 1,
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Plasmarades mit einer Vielzahl von Plasmakammern,
  • 4 eine perspektivische Darstellung einer Plasmastation mit einer Kavität,
  • 5 eine Vorderansicht der Vorrichtung gemäß 4 mit geschlossener Plasmakammer,
  • 6 einen Querschnitt gemäß Schnittlinie VI-VI in 5,
  • 7 eine Darstellung entsprechend 5 mit geöffneter Plasmakammer,
  • 8 einen Vertikalschnitt gemäß Schnittlinie VIII-VIII in 7 und
  • 9 eine vergrößerte Darstellung der Plasmakammer mit zu beschichtender Flasche gemäß 6.
  • Aus der Darstellung in 1 ist ein Plasmamodul (1) zu erkennen, das mit einem rotierenden Plasmarad (2) versehen ist. Entlang eines Umfanges des Plasmarades (2) sind eine Mehrzahl von Plasmastationen (3) angeordnet, dargestellt ist zur Vereinfachung lediglich eine Plasmastation (3). Die Plasmastationen (3) sind mit Kavitäten (4) bzw. Plasmakammern (17) zur Aufnahme von zu behandelnden Werkstücken (5) versehen. Zur Erläuterung des konstruktiven Grundprinzips ist in 1 jeweils nur ein Werkstück (5) je Plasmastation (3) dargestellt. Auch die Zuführungen und Ableitungen der Werkstücke zeigen lediglich schematisch die Handhabung von einzelnen Werkstücken (5). Es können jedoch in jeder Plasmastation (3) auch zwei oder mehr Werkstücke (5) gleichzeitig behandelt werden.
  • Die zu behandelnden Werkstücke (5) werden gemäß der vorgenommenen Vereinfachung der Darstellung dem Plasmamodul (1) im Bereich einer Eingabe (6) zugeführt. Die Eingabe (6) ist an eine Eingabestrecke (7) angeschlossen. Die Eingabe (6) übergibt die zu behandelnden Werkstücke (5) an das Plasmarad (2). Nach einer Durchführung der Behandlung werden die behandelten Werkstücke (5) von einer Ausgabe (12) aus dem Bereich des Plasmarades (2) entfernt und in den Bereich einer Ausgabestrecke (13) überführt.
  • 1 veranschaulicht darüber hinaus, daß eine das Plasmarad (2) tragende Radwelle (41) bzw. separate Wellensegmente von Drehlagern (42, 43) geführt sind, die von Stützen (44, 45) relativ zum Maschinensockel (15) fixiert und getragen sind. Gemeinsam mit der Radwelle (41) rotieren eine elektrische Drehkupplung für die Energieversorgung des Plasmarades (2) sowie eine elektrische Drehkupplung (47) zur Bereitstellung einer Verbindung für die elektrischen Steuersignale. Die Drehkupplungen (46, 47) weisen jeweils nicht rotierende Außenringe auf. Ein Außenring der Drehkuppel (46) ist über eine Verbindungsleitung (48) mit einer Energieversorgung (49) gekoppelt, der Außenring der Dreh kupplung (47) ist über eine Verbindungsleitung (50) an eine Maschinensteuerung (51) angeschlossen.
  • Ein Antrieb des Plasmarades (2) kann über einen Motor (52) erfolgen, der beispielsweise über einen Kupplungsriemen (53) mit dem Plasmarad (2) verbunden ist.
  • Im Bereich des Maschinensockels (15) ist mindestens eine Vakuumpumpe (54) angeordnet, die über mindestens eine Unterdruckleitung (55) mit einer Drehkupplung (56) verbunden ist. Auch bei der Drehkupplung (56) rotiert ein innerer Kupplungsteil gemeinsam mit dem Plasmarad (2) und ein äußerer Ring ist feststehend und mit der Unterdruckleitung (55) verbunden. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel erfolgt im Bereich der Drehkupplung (56) über eine zugeordnete Kupplungseinrichtung auch die Zufuhr von Prozeßgas. Dargestellt ist eine Ausführungsform für eine zweikanalige Zuführung von Prozeßgas. Statt der dargestellten einzelnen Vakuumpumpe (54) ist insbesondere daran gedacht, mehrere Vakuumpumpen (54) sowohl relativ zueinander parallel als auch hintereinander geschaltet als Pumpengruppen zu betreiben. Eine Anordnung der Vakuumpumpen (54) hintereinander unterstützt eine stufenweise damit effektive Erzeugung eines Unterdruckes. Die Zufuhr des Prozeßgases erfolgt über Prozeßgasleitungen (58), die an eine Prozeßgaskupplung (57) angeschlossen sind.
  • 2 veranschaulicht in einer Draufsicht nochmals den Aufbau des Plasmamoduls (1). Der Aufbau der Eingabe (6) und der Ausgabe (12) sind in einer etwas detaillierteren Darstellung zu erkennen. In vertikaler Richtung liegt die Eingabe (6) tiefer als die Ausgabe (12). Dies unterstützt die Handhabungsvorgänge, da bei einer Zuführung und Ableitung der Werkstücke (5) mit Mündungen in lotrechter Richtung nach oben jeweils nur eine viertel Drehung der Werkstücke (5) für den Eingabevorgang sowie den Entnahmevorgang durchgeführt werden muß. Zur Durchführung von Bedienungsvorgängen ist eine Bedieneinheit (59) installiert.
  • Beim dargestellten Ausführungsbeispiel werden fünf Vakuumpumpen (54) eingesetzt. Die Anzahl der Vakuumpumpen (54), eine jeweilige Gruppenbildung, sowie eine Kaskadierung kann aber anwendungsabhängig festgelegt werden.
  • 3 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Plasmamoduls (1) mit teilweise aufgebautem Plasmarad (2). Auch hier ist zur Vereinfachung wieder nur ein Werkstück (5) je Plasmastation (3) abgebildet. Die Plasmastationen (3) sind von einem Koppelring (14) miteinander verbunden, der gegenüber einem Maschinensockel (15) gelagert ist. Die Plasmastationen (3) weisen jeweils einen Stationsrahmen (16) auf, der Plasmakammern (17) haltert. Die Plasmakammern (17) weisen zylinderförmige Kammerwandungen (18) sowie Mikrowellengeneratoren (19) auf.
  • In einem Zentrum des Plasmarades (2) ist ein Drehverteiler (20) angeordnet, über den die Plasmastationen (3) mit Betriebsmitteln sowie Energie versorgt werden. Zur Betriebsmittelverteilung können insbesondere Ringleitungen (21) eingesetzt werden.
  • Die zu behandelnden Werkstücke (5) sind horizontal neben der zylinderförmigen Kammerwandungen (18) dargestellt. Sokkelteile der Plasmakammern (17) sind zur Vereinfachung jeweils nicht eingezeichnet.
  • 4 zeigt eine Plasmastation (3) in perspektivischer Darstellung. Auch hier ist zur Vereinfachung wieder nur ein Werkstück (5) je Plasmastation (3) abgebildet. Es ist zu erkennen, daß der Stationsrahmen (16) mit Führungsstangen (23) versehen ist, auf denen ein Schlitten (24) zur Halterung der zylinderförmigen Kammerwandung (18) geführt ist. 4 zeigt den Schlitten (24) mit Kammerwandung (18) in einem verschobenen Zustand, so daß das Werkstück (5) freigegeben ist.
  • Im bezüglich der Zeichnungsebene oberen Bereich der Plasmastation (3) ist der Mikrowellengenerator (19) angeordnet. Der Mikrowellengenerator (19) ist über eine Umlenkung (25) und einen Adapter (26) an einen Kupplungskanal (27) angeschlossen, der in die Plasmakammer (17) einmündet. Grundsätzlich kann der Mikrowellengenerator (19) sowohl unmittelbar im Bereich des Kammerdeckels (31) als auch über ein Distanzelement an den Kammerdeckel (31) angekoppelt mit einer vorgebbaren Entfernung zum Kammerdeckel (31) und somit in einem größeren Umgebungsbereich des Kammerdeckels (31) angeordnet werden. Der Adapter (26) hat die Funktion eines Übergangselementes und der Kupplungskanal (27) ist als ein Koaxialleiter ausgebildet. Im Bereich einer Einmündung des Kupplungskanals (27) in den Kammerdeckel (31) ist ein Quarzglasfenster angeordnet. Die Umlenkung (25) ist als ein Hohlleiter ausgebildet.
  • Das Werkstück (5) wird im Bereich eines Dichtelementes (28) positioniert, das im Bereich eines Kammerbodens (29) angeordnet ist. Der Kammerboden (29) ist als Teil eines Kammersockels (30) ausgebildet. Zur Erleichterung einer Justage ist es möglich, den Kammersockel (30) im Bereich der Führungsstangen (23) zu fixieren. Eine andere Variante besteht darin, den Kammersockel (30) direkt am Stationsrahmen (16) zu befestigen. Bei einer derartigen Anordnung ist es bei spielsweise auch möglich, die Führungsstangen (23) in vertikaler Richtung zweiteilig auszuführen.
  • 5 zeigt eine vereinfachte Vorderansicht der Plasmastation (3) gemäß 3 in einem geschlossenen Zustand der Plasmakammer (17). Auch hier ist zur Vereinfachung wieder nur ein Werkstück (5) abgebildet. Der Schlitten (24) mit der zylinderförmigen Kammerwandung (18) ist hierbei gegenüber der Positionierung in 4 verschoben, so daß die Kammerwandung (18) gegen den Kammerboden (29) gefahren ist. In diesem Positionierzustand kann die Plasmabeschichtung durchgeführt werden.
  • 6 zeigt in einer Querschnittdarstellung die Anordnung gemäß 5. Es ist insbesondere zu erkennen, daß der Kupplungskanal (27) in einen Kammerdeckel (31) einmündet, der einen seitlich überstehenden Flansch (32) aufweist. Im Bereich des Flansches (32) ist eine Dichtung (33) angeordnet, die von einem Innenflansch (34) der Kammerwandung (18) beaufschlagt wird. In einem abgesenkten Zustand der Kammerwandung (18) erfolgt hierdurch eine Abdichtung der Kammerwandung (18) relativ zum Kammerdeckel (31). Eine weitere Dichtung (35) ist in einem unteren Bereich der Kammerwandung (18) angeordnet, um auch hier eine Abdichtung relativ zum Kammerboden (29) zu gewährleisten.
  • In der in 6 dargestellten Positionierung umschließt die Kammerwandung (18) die Kavität (4), so daß sowohl ein Innenraum der Kavität (4) als auch Innenräume der Werkstükke (5) evakuiert werden können. Zur Unterstützung einer Zuleitung von Prozeßgas sind im Bereich des Kammersockels (30) hohle Lanzen (36) angeordnet, die in den Innenraum der Werkstücke (5) hineinverfahrbar sind. Zur Durchführung einer Positionierung der Lanzen (36) werden diese von einem Lanzenschlitten (37) gehaltert, der entlang der Führungsstangen (23) positionierbar ist. Innerhalb des Lanzenschlittens (37) verläuft ein Prozeßgaskanal (38), der in der in 6 dargestellten angehobenen Positionierung mit einem Gasanschluß (39) des Kammersockels (30) gekoppelt ist. Durch diese Anordnung werden schlauchartige Verbindungselemente am Lanzenschlitten (37) vermieden.
  • 7 und 8 zeigen die Anordnung gemäß 5 und 6 in einem verschobenen Zustand der Kammerwandung (18). In diesem Positionierungszustand der Kammerwandung (18) ist es problemlos möglich, die behandelten Werkstücke (5) aus dem Bereich der Plasmastation (3) zu entfernen neue zu behandelnde Werkstücke (5) einzusetzen. Alternativ zu der in den Zeichnungen dargestellten Positionierung der Kammerwandung (18) in einem durch Verschiebung erreichten geöffneten Zustand der Plasmakammer (17) ist es auch möglich, den Öffnungsvorgang durch eine Verschiebung einer konstruktiv modifizierten hülsenförmigen Kammerwandung in eine entgegengesetzte Richtung durchzuführen.
  • Im dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt der Kupplungskanal (27) eine zylinderförmige Gestaltung und ist im wesentlichen koaxial zur Kammerwandung (18) angeordnet.
  • 9 zeigt den Vertikalschnitt gemäß 6 in einer vergrößerten teilweisen Darstellung in einer Umgebung der Kammerwandung (18). Zu erkennen ist insbesondere das Übergreifen des Innenflansches (34) der Kammerwandung (18) über den Flansch (32) des Kammerdeckels (31) und die Halterung der Werkstücke (5) durch die Dichtelemente (28). Darüber hinaus ist zu erkennen, daß die Lanze (36) durch eine Ausnehmung (40) des Dichtelementes (28) hindurchgeführt ist.
  • Ein typischer Behandlungsvorgang wird im folgenden am Beispiel eines Beschichtungsvorganges erläutert und derart durchgeführt, daß zunächst die Werkstücke (5) unter Verwendung der Eingabe (6) zum Plasmarad (2) transportiert werden und daß in einem verschobenen Zustand der hülsenartigen Kammerwandung (18) das Einsetzen der Werkstücke (5) in die Plasmastation (3) erfolgt. Nach einem Abschluß des Einsetzvorganges wird die Kammerwandung (18) in ihre abgedichtete Positionierung verfahren und zunächst gleichzeitig eine Evakuierung sowohl der Kavität (4) als auch von Innenräumen der Werkstücke (5) durchgeführt.
  • Nach einer ausreichenden Evakuierung des Innenraumes der Kavität (4) werden die Lanzen (36) in die Innenräume der Werkstücke (5) eingefahren und durch eine Verschiebung der Dichtelemente (28) eine Abschottung der Innenräume der Werkstücke (5) gegenüber dem Innenraum der Kavität (4) durchgeführt. Ebenfalls ist es möglich, die Lanzen (36) bereits synchron zur beginnenden Evakuierung des Innenraumes der Kavität in die Werkstücke (5) hinein zu verfahren. Der Druck im Innenraum der Werkstücke (5) wird anschließend noch weiter abgesenkt. Darüber hinaus ist auch daran gedacht, die Positionierbewegung der Lanzen (36) wenigstens teilweise bereits parallel zur Positionierung der Kammerwandung (18) durchzuführen. Nach Erreichen eines ausreichend tiefen Unterdruckes wird Prozeßgas in die Innenräume der Werkstücke (5) eingeleitet und mit Hilfe des Mikrowellengenerators (19) das Plasma gezündet. Insbesondere ist daran gedacht, mit Hilfe des Plasmas sowohl einen Haftvermittler als auch die eigentliche Barriereschicht aus Siliziumoxiden auf den inneren Oberflächen der Werkstücke (5) abzuscheiden.
  • Die Aufbringung des Haftvermittlers kann beispielsweise in einem zweistufigen Verfahren als erste Stufe vor der Aufbringung der Barriereschicht in der zweiten Stufe erfolgen, es ist aber auch denkbar, in einem kontinuierlichen Verfahren wenigstens einen dem Werkstück (5) zugewandten Teil der Barriereschicht als Gradientenschicht auch bereits zeitgleich zum Aufbringen mindestens eines Teiles des Haftvermittlers zu erzeugen. Eine derartige Gradientenschicht kann in einfacher weise während der Dauer eines bereits gezündeten Plasmas durch Veränderung der Zusammensetzung des Prozeßgases erzeugt werden. Eine derartige Änderung der Zusammensetzung des Prozeßgases kann abrupt durch Änderung von Ventilsteuerungen oder kontinuierlich durch Veränderung des Mischungsverhältnisses von Bestandteilen des Prozeßgases erreicht werden. Ein typischer Aufbau einer Gradientenschicht erfolgt derart, daß in einem dem Werkstück (5) zugewandten Teil der Gradientenschicht ein zumindest überwiegender Anteil des Haftvermittlers und in einem dem Werkstück (5) abgewandten Teil der Gradientenschicht zumindest überwiegend ein Anteil des Barrierematerials enthalten ist. Ein Übergang der jeweiligen Bestandteile erfolgt zumindest in einem Teil der Gradientenschicht kontinuierlich entsprechend einem vorgebbaren Gradientenverlauf.
  • Der Innenraum der Plasmakammer (17) und die Innenräume der Werkstücke (5) werden zunächst gemeinsam auf ein Druckniveau von etwa 20 mbar bis 50 mbar evakuiert. Anschließend wird der Druck in den Innenräumen der Werkstücke (5) weiter auf etwa 0,1 mbar abgesenkt. Während der Durchführung des Behandlungsvorganges wird ein Unterdruck von etwa 0,3 mbar aufrechterhalten.
  • Nach einem Abschluß des Beschichtungsvorganges werden die Lanzen (36) wieder aus den Innenräumen der Werkstücke (5) entfernt und die Plasmakammer (17) sowie die Innenräume der Werkstücke (5) werden belüftet. Nach Erreichen des Umgebungsdruckes innerhalb der Kavität (4) wird die Kammerwandung (18) wieder verschoben, um eine Entnahme der beschichteten Werkstücke (5) sowie eine Eingabe von neuen zu beschichtenden Werkstücken (5) durchzuführen. Zur Ermöglichung einer seitlichen Positionierung der Werkstücke (5) bzw. der Träger (41) werden die Dichtelemente (28) mindestens bereichsweise wieder in den Kammersockel (30) hinein verfahren.
  • Alternativ zur erläuterten Innenbeschichtung von Werkstükken (5) können auch Außenbeschichtungen, Sterilisationen oder Oberflächenaktivierungen durchgeführt werden.
  • Eine Positionierung der Kammerwandung (18), der Dichtelemente (28) und / oder der Lanzen (36) kann unter Verwendung unterschiedlicher Antriebsaggregate erfolgen. Grundsätzlich ist die Verwendung pneumatischer Antriebe und / oder elektrischer Antriebe, insbesondere in einer Ausführungsform als Lineazmotor, denkbar. Insbesondere ist aber daran gedacht, zur Unterstützung einer exakten Bewegungskoordinierung mit einer Rotation des Plasmarades (2) eine Kurvensteuerung zu realisieren. Die Kurvensteuerung kann beispielsweise derart ausgeführt sein, daß entlang eines Umfanges des Plasmarades (2) Steuerkurven angeordnet sind, entlang derer Kurvenrollen geführt werden. Die Kurvenrollen sind mit den jeweils zu positionierenden Bauelementen gekoppelt.
  • Zur Zuführung von benötigten Betriebsmitteln, insbesondere von Unterdruck und von Prozeßgas, können im Bereich des Kammersockels (30) Kanalverzweigungen angeordnet werden, die es ermöglichen, mit gemeinsamen Steuerventilen mehrere Plasmakammern (17) oder Kavitäten (4) zu versorgen.
  • Ebenfalls ist daran gedacht, eine funktionelle gruppenweise Zuordnung von Pumpen vorzunehmen, die zur Erzeugung der erforderlichen Unterdrücke verwendet werden. Beispielsweise ist es möglich, gleichartige Pumpen zu verwenden, und in Bewegungsrichtung aufeinander folgende Plasmastationen (3) abwechselnd mit den jeweiligen Pumpen zu verbinden. Hierdurch bleibt die einzelne Plasmastation (3) länger an eine jeweils zugeordnete Pumpe angeschlossen und es werden Umschaltzeiten eingespart. Bei einer gleichzeitigen Behandlung von unterschiedlich geformten Werkstücken (5) oder Werkstücken (5) mit relativ zueinander unterschiedlicher Größe ist es auch möglich, die jeweiligen Plasmastationen (3) bzw. die zugeordneten Plasmakammern (17) mit unterschiedlichen Pumpen zu verbinden, um jeweils an die konkrete Geometrie des Werkstückes (5) angepaßte optimale Prozeßbedingungen bereitzustellen. Aufeinander folgende Plasmastationen (3) können hierdurch schaltungstechnisch mit unterschiedlichen Pumpen verbunden werden.

Claims (27)

  1. Verfahren zur Plasmabehandlung von Werkstücken, bei dem die Werkstücke in mindestens eine zumindest teilweise evakuierbare Plasmakammer einer Behandlungsstation eingesetzt werden und bei dem die Plasmakammer von einer Trageinrichtung entlang eines geschlossenen Umlaufweges positioniert wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung um eine im wesentlichen horizontal verlaufende Drehachse herum mit einer Rotationsbewegung angetrieben wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine trommelartige Trageinrichtung um die horizontal verlaufende Drehachse rotiert.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungsstationen mit ihren Längsachsen in horizontaler Richtung orientiert gemeinsam mit der Trageinrichtung rotieren.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung zweiseitig gelagert wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß gemeinsam mit der Trageinrichtung ein Teil einer elektrischen Drehkupplung rotiert.
  6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Drehkupplung elektrische Energie unter Verwendung von Schleifringen überträgt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß gemeinsam mit der Trageinrichtung mindestens eine Drehkupplung für eine Vakuumversorgung rotiert.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehkupplung für die Vakuumzuführung Unterdruck auf mindestens zwei unterschiedliche Behandlungsstationen verteilt.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß gemeinsam mit der Trageinrichtung eine Prozeßgaskupplung für die Zufuhr von Prozeßgas rotiert.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozeßgaskupplung das Prozeßgas mindestens zwei unterschiedlichen Behandlungsstationen zuführt.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Drehkupplung und die Drehkupplung zur Unterdruckzuführung auf einander gegenüberliegenden Seiten der Trageinrichtung gemeinsam mit der Trageinrichtung rotieren.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozeßgaskupplung (57) und die Drehkupplung für die Unterdruckzuführung einander benachbart gemeinsam mit der Trageinrichtung rotieren.
  13. Vorrichtung zur Plasmabehandlung von Werkstücken, die mindestens eine evakuierbare Plasmakammer zur Aufnahme der Werkstücke aufweist und bei der die Plasmakammer im Bereich einer Behandlungsstation angeordnet ist, die von einer rotationsfähig gelagerten Trageinrichtung entlang eines geschlossenen Umlaufweges positionierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung eine im wesentlichen horizontal verlaufende Drehachse aufweist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung trommelartig ausgebildet ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungsstationen mit ihren Längsachsen im wesentlichen in horizontaler Richtung angeordnet sind.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung zweiseitig gelagert ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung mit einer Drehkupplung (46) zur Energiezuführung versehen ist.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehkupplung (46) als ein Schleifringüberträger ausgebildet ist.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung mit einer Drehkupplung (56) zur Unterdruckzuführung versehen ist.
  20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehkupplung (56) als ein Drehverteiler ausgebildet ist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinrichtung mit einer Prozeßgaskupplung (57) zur Zuführung von Prozeßgas versehen ist.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Prozeßgaskupplung (57) als ein Drehverteiler ausgebildet ist.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehkupplung (46) zur Zuführung von elektrischen Energie und die Drehkupp lung (56) zur Unterdruckzuführung auf einander gegenüberliegenden Seiten der Trageinrichtung angeordnet sind.
  24. Vorrichtung, nach einem der Ansprüche 13 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehkupplung (56) zur Unterdruckzuführung und die Prozeßgaskupplung (57) einander benachbart angeordnet sind.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungsstation zur Plasmabeschichtung von Werkstücken (5) ausgebildet ist.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungsstation zur Innenbeschichtung von flaschenförmigen Werkstücken (5) ausgebildet ist.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungsstation zur Plasmabeschichtung eines thermoplastischen Kunststoffes ausgebildet ist.
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